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Antrag auf Heizkostenhilfe online möglich

17. 05. 2023

Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) heizen.

 

Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer die Abwicklung der Entlastungen umsetzen sollen. Für die Landesregierung in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung zuständig.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Das Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen ist hier erreichbar. Ein Online-Rechner hilft bei der Ermittlung, ob eine Antragstellung infrage kommt. Dieser Rechner dient zur Information vorab. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Auf der Seite des Bundesministeriums sind zudem zentral für alle Bundeländer FAQ abrufbar, die Antworten rund um die Entlastungen und das Verfahren bieten.
 

Für weitere Fragen können sich Bürger per Mail unter an das MLLEV wenden.

 

Bild zur Meldung: Gerd Altmann/Pixabay

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