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Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht

22. 06. 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für das Amtsgebiet Föhr-Amrum insgesamt 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht Flensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 


Benötigt werden für die Gemeinden

 

  • Alkersum 1 Person
  • Borgsum 1 Person
  • Dunsum 1 Person
  • Midlum 1 Person
  • Nebel 2 Personen
  • Nieblum 1 Person
  • Norddorf auf Amrum 1 Person
  • Oevenum 1 Person
  • Oldsum 1 Person
  • Süderende 1 Person
  • Utersum 1 Person
  • Witsum 1 Person
  • Wittdün auf Amrum 1  Person
  • Wrixum 1 Person
  • Wyk auf Föhr 5 Personen

 

Die Gemeindevertretungen bzw. die Stadtvertretung schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.


Bewerber auf Föhr und Amrum sollten ihren Wohnort in der jeweiligen Gemeinde haben. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.
 

Bewerbungen nimmt bis zum 10. Juli 2023 das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum entgegen:

Anke Delius (Tel. 04681/5004-852, E-Mail

Marco Christiansen (Tel. 04681/5004-851, E-Mail

 

Ein Formular kann hier heruntergeladen werden.

 

Bild zur Meldung: Bild von succo auf Pixabay

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

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