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Sonntagsverkauf an Heiligabend

Da der 24. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, weist das Amt Föhr-Amrum auf die Allgemeinverfügung über die Festlegung der Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Bäderverordnung hin.

 

Demnach dürfen Verkaufsstellen, sofern Heiligabend auf einen Sonntag fällt, abweichend von der Allgemeinverfügung (Öffnungszeiten vom 17. Dezember bis 8. Januar an Sonn- und Feiertagen jeweils von 11 bis 17 Uhr) nur bis 14 Uhr geöffnet sein; die Öffnung vor 11 Uhr ist unzulässig.

 

Nur Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel (hierunter fallen auch Bäckereien) oder Weihnachtsbäume anbieten, dürfen vor der nach Bäderverordnung festgelegten Öffnungszeit öffnen.

 

Am ersten Weihnachtstag sind die Verkaufsstellen geschlossen zu halten.

 

Bild zur Meldung: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

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Strunwai 5
25946 Nebel

 

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