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Amtliche Hinweise zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2

21. 12. 2023

Sehr geehrte Gäste der Inseln Föhr und Amrum,

 

wir möchten Sie nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II sowie das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen aus zwingenden Gründen des Brandschutzes auf den Inseln in der Zeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 strengstens untersagt ist. 

Auf das bestehende generelle Abbrennverbot vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres weisen wir ebenfalls hin.

 

Bitte beachten Sie den amtlichen Hinweis "Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Insel Föhr und Amrum" sowie die amtliche Bekanntmachung über das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2.

 

Ihre Ordnungsbehörde

 

Bild zur Meldung: Bild von Pixaline auf Pixabay

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

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