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Grundsteuer C: Keine Option für Gemeinden auf Föhr und Amrum

17. 04. 2024

Mit der Grundsteuerreform wird in Schleswig-Holstein neben der Grundsteuer A und der Grundsteuer B zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuer C eingeführt. Letztere soll den Gemeinden helfen, die Baulandmobilisierung, also die Möglichkeit der Schaffung von Bauland, durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. So sollen nach dem Ansinnen des Gesetzgebers Spekulationen verteuert und finanzielle Anreize gesetzt werden, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen. Ab dem Jahr 2025 haben Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein dann grundsätzlich das Wahlrecht, für sogenannte Grundstücksgruppen der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen: die Grundsteuer C.


Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die infrage kommende Grundstücksgruppe mindestens zehn Prozent des gesamten Gemeindegebietes umfasst. Selbst wenn alle Potentialflächen des von den Inselgemeinden im Jahr 2023 beschlossenen Entwurfs des Wohnraumentwicklungskonzeptes umgesetzt werden würden, käme weder die Stadt Wyk noch eine andere amtsangehörige Gemeinde auf Föhr und Amrum in die Nähe der 10-Prozent-Hürde. Auf keiner der beiden Inseln wird es daher ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer C geben können.


Über die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen. Hierzu müssen die ab 2025 geltenden Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt festgesetzt werden, damit die neuen Hebesätze ermittelt werden können. Diese sind dann so anzupassen, dass sie für die Kommunen aufkommensneutral sind. Die Kommunen erzielen durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen.
 

 

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