BannerbildGrafik zu den 17 NachhaltigkeitszielenLuftbild Wyk Innenstadt mit Hafen, im Hintergrund die NordseeLuftbild vom Leuchtturm Amrum mit Dünen, im Hintergrund die NordseeLuftbild Godelniederung Witsum, im Hintergrund die Nordsee und AmrumLuftbild Wittdün mit Hafen und NordseeLuftbild Wyk Südstrand, Nordsee und StrandabschnittLuftbild Norddorf, im Hintergrund Felder, Dünen, Strand und NordseeLuftbild Inseldörfer mit Feldern, im Hintergrund NordseeLuftbild Utersumer Strand mit Nordsee, Dünen und Forst
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Zentrale Abwasserbeseitigung im Bereich Föhr-Ost

Die Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wrixum haben mit dem Beginn der erstmaligen Herstellung eines Abwasser-Leitungsnetzes in den 70er Jahren den Abwasserzweckverband Föhr-Ost gegründet und ihm die gemeindlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen. Die Aufgaben des Zweckverbandes sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit - GkZ) auf das damalige Amt Föhr-Land und später mit der Fusion der Verwaltungen zum 1. Januar 2007 auf das Amt Föhr-Amrum übergegangen. Es handelt sich bei den fünf betroffenen Gemeinden im Bereich Föhr-Ost um diejenigen Gemeinden, die ihre Schmutzwässer zur Kläranlage der benachbarten Stadt Wyk auf Föhr verbringen und dort behandeln lassen.

 

Der Bereich Föhr-Ost bildet somit ein einheitliches Abrechnungsgebiet mit einer entsprechend einheitlichen (für alle Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer im Bereich Föhr-Ost gleichermaßen geltenden) Abgabenkalkulation und gleichlautendem Satzungsrecht, das vom Amt Föhr-Amrum bestimmt wird. Die Abwassergebühren werden als Grund- und Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr bemisst sich nach der Größe (Nennweite) des Wasserzählers und beträgt beispielsweise für den überwiegend vorhandenen Zähler (MID Q3 = 4 [Qn 2,5]) ab dem 01.01.2021 jährlich 148,00 €; die Zusatzgebühr (Verbrauchsgebühr) beträgt derzeit (ab dem 01.01.2024) 2,18 € je Kubikmeter Abwassermenge.

 

Das aktuelle Satzungsrecht zur zentralen Abwasserbeseitigung für die Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wrixum finden Sie unter dem Ortsrecht des Amtes Föhr-Amrum.