Nachhaltigkeitsstrategie: Leitbild, Leitlinien, Ziele
Im Folgenden werden die Inhalte der am 13. März 2025 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie für die Inseln Föhr und Amrum dargestellt.
Das Leitbild, die Handlungsfelder, die Leitlinien und die strategischen Ziele wurden in der Sitzung des Amtsausschusses vom 20.06.2024 auf Amrum einstimmig beschlossen (Beschlusssache Amt/000454).
Die operativen Ziele wurden in der Sitzung des Amtsausschusses vom 19.09.2024 auf Föhr einstimmig beschlossen (Beschlusssache Amt/000454/1).
Die Maßnahmen und die Nachhaltigkeitsstrategie als Ganzes wurde in der Sitzung des Amtsausschusses vom 13.03.2025 auf Föhr einstimmig beschlossen (Beschlusssache Amt/000454/2).
Nachfolgend sind das übergeordnete Leitbild sowe die Leitlinien, die strategischen als auch operativen Ziele der Handlungsfelder dargestellt. Die Maßnahmen zur jeweiligen Zielerreichung können hier aus Platzgründen leider nicht in leserlicher Form dargestellt werden. Sie können in Anlage 1 zur Beschlusssache Amt/000454/2 eingesehen werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird vrsl. im 2. Quartal 2025 in Form einer Broschüre veröffentlicht.
Ein großer Dank gilt dem Team um corsus, Hannah Heinevetter und der SKEW, die uns sowohl bei der Bestandsaufnahme 2023 als auch bei der Strategieentwicklung 2024/25 kompetent beraten und begleitet haben.
Stand: 19.03.2025



UNSER LEITBILD

HANDLUNGSFELDER & LEITLINIEN

Zukunftsfähige Gesellschaft & gesundes Leben
Leitlinie: Die Aktivitäten des Amtes Föhr-Amrum zeichnen sich durch eine funktionsfähige Daseinsvorsorge aus, orientieren sich an Gemeinwohl und Zukunftsfähigkeit und berücksichtigen die Besonderheit der Insellage. Das Amt Föhr-Amrum schafft dabei bestmögliche Voraussetzungen für ein gesundes Leben und lebenswertes Miteinander auf den Inseln.
Unterthemen | Strategische Ziele (ZGx) und operative Ziele (ZGx.x) | |
Hochwertige Gesundheitsversorgung | ZG1 | Bis 2035 Sicherung der medizinischen und psychischen Gesundheits- und Pflegeversorgung in allen Formen (Klinik, fach- und hausärztliche Praxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ)). |
ZG1.1 | Das Amt schafft fortlaufend als Mittler den Rahmen und die Voraussetzungen für die insulare Gesundheitsversorgung. Auch Forderungen an externe Akteure zu stellen, ist Bestandteil der Amtsrolle in diesem Zusammenhang. | |
ZG1.2 | Das Amt unterstützt kontinuierlich die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und trägt zu inselbezogenen und -übergreifenden Lösungen bei. | |
ZG1.3 | Das Amt unterstützt dauerhaft die inselübergreifende Entwicklung einer fachärztlichen Versorgung und das Halten der Fachärzt:innen. | |
ZG1.4 | Das Amt unterstützt die Gewährleistung der insularen Basisversorgung (Hausärzt:innen). | |
ZG1.5 | Das Amt unterstützt die zukunftsgerichtete Entwicklung von Pflege, Altersheimen und Hospizen. | |
Arbeits- und Fachkräfte | ZG2 | Bis 2035 stehen auf den Inseln Föhr und Amrum ausreichend Arbeits- und Fachkräfte zur Verfügung. |
ZG2.1 (vgl. WQ1) | Bis 2030 wird der Bau von circa 120 (bezahlbaren und z.T. sozial geförderten) Wohneinheiten in zwei Projekten beschlossen, welche im Wesentlichen an Arbeits- und Fachkräfte (inkl. Erzieher:innen) vergeben werden. Ein Kriterienkatalog zur Vergabe der Wohnungen wird entwickelt und umgesetzt. | |
ZG2.2 (vgl. WQ1) | Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Fach- und Arbeitskräfte findet in zukünftigen Wohnraumentwicklungen kurz- bis langfristig Berücksichtigung, mit dem Ziel diesen zu decken. | |
ZG2.3 | Das Fachkräfteportal ist bis 2026 etabliert und bis 2028 liegen Ergebnisse hierzu vor. | |
ZG2.4 | Das Amt setzt sich fortlaufend für die Bedürfnisse von zum Festland pendelnder Berufsschüler:innen von Föhr und Amrum ein. | |
ZG2.5 | Das Amt schafft und schreibt Stellen im Bereich Verwaltung und Bauingenieurwesen aus und kommuniziert die Ausschreibungen vermehrt über soziale Medien und digitale Plattformen. | |
Ehrenamt | ZG3 | Bestehende ehrenamtliche Strukturen sind gestärkt und ausgebaut. Es besteht ein breites Bewusstsein für die Bedeutung des politischen und nicht-politischen Ehrenamtes für die Inseln und das gesellschaftliche Leben. |
ZG3.1 | Bis 2026 wird das Format einer geeigneten, dauerhaften Unterstützung für das Ehrenamt und Bürger:innen jeden Alters erörtert und ggf. realisiert (Stichwort: Kümmerer:innen Stelle). | |
ZG3.2 | Das Amt schafft fortlaufend den Rahmen, um das Ehrenamt zu fördern. Dies beinhaltet die Bewusstseinsstärkung, die positive Kommunikation und Wertschätzung des Ehrenamtes. Bewährte kurze Wege und das Finden von pragmatischen Lösungen zwischen Ehrenamt und Amt werden fortgeführt. | |
Bildung | ZG4 | Auf den Inseln bestehen bedarfsgerechte Bildungsangebote für Jung und Alt. Ferner steht eine hochwertige Infrastruktur für Bildung zur Verfügung. |
ZG4.1 | Das Amt unterstützt nach dessen Möglichkeiten dabei bedarfsgerechte KiGa/KiTa-Plätze zu schaffen und beteiligt sich in diesem Zusammenhang fortlaufend und aktiv im KiTa-Beirat. | |
ZG4.2 | Das Amt Föhr-Amrum unterstützt die lokalen Bildungsträger bei Aktivitäten im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE); Umweltbildung und globales Lernen sind bis 2030 Bestandteil des insularen Bildungsprogramms. | |
ZG4.3 | Die An- und Abreise zur Schule mit dem Rad wird gefördert. | |
ZG4.4 | Bis 2026 ist für alle Grundschulen ein qualitativ hochwertiges Ganztagesangebot ausgebaut und umgesetzt. | |
Kultur | ZG5 | Das Amt Föhr-Amrum schafft eine gute Basis, um die friesische Kultur zu erhalten. Der Besonderheit der insularen Kultur sind sich Einwohner:innen und Gäste bewusst. |
ZG5.1 | Das Friesen-Museum mit seinen Mitarbeitenden und der Zweckverband Dr. Carl-Häberlin-Friesen-Museum als Träger werden fortlaufend durch das Amt und die Föhrer Gemeinden unterstützt. | |
ZG5.2 | Die Zweisprachigkeit (friesisch/deutsch) in der Beschilderung zentraler Orte wird fortlaufend mitgedacht und umgesetzt. | |
ZG5.3 | Das Amt und/oder die Gemeinden tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer lebendigen friesischen Kultur bei. | |
Austausch, Netzwerke und Partnerschaften | ZG6 | Bestehende Netzwerke, Austausche und Partnerschaften werden erhalten sowie weiterentwickelt und neue initiiert, auch länderübergreifend. |
ZG6.1 | Bis 2028 hat das Amt/die Gemeinden in bestehenden Städte- und Projektpartnerschaften die Umsetzung der Agenda 2030 und das Thema Klimagerechtigkeit aufgegriffen. | |
ZG6.2 | Zwischen der dänischen Kommune Tondern und dem Amt Föhr-Amrum soll aufbauend auf den vom Land Schleswig-Holstein begleiteten Projekten ein langfristiger kommunaler Austausch etabliert werden. | |
ZG6.3 | Der bestehende, jährlich stattfindende Schüler:innen-Austausch mit der Schweiz, wird fortgeführt. | |
ZG6.4 | Prüfung, ob ein internationaler Schüler:innen-Austausch mit dem globalen Süden für eine Schule des Amtes zielführend sein kann, ggf. auch projektorientiert. | |
ZG6.5 | Im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Insel- und Halligkonferenz stärkt das Amt Föhr-Amrum als Vorreiter ein breites Bewusstsein für die Themen der Agenda 2030 und der globalen Verantwortung. | |
ZG6.6 | Fortlaufende Kontaktpflege und Austausch zu Amrumer Schüler:innen ab Klasse 10, um diese für die weiterführende Schule auf Föhr zu gewinnen/zu halten. | |
Beschaffung | ZG7 | Die amtsweite Beschaffung ist auf Basis von ökologischen und sozialen Kriterien nachhaltig aufgestellt. |
ZG7.1 | Ab 2025 stellt das Amt für die Gemeinden und alle Eigenbetriebe eine Richtlinie für nachhaltige und ressourcenschonende Beschaffung und Vergabe auf. Insbesondere bei der Beschaffung sensibler Produkte wird mindestens die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gefordert. Darüber hinaus können weitere Kriterien des fairen Handels wie auch die Langlebigkeit und Reparierbarkeit (bspw. bei IT-Produkten) berücksichtigt werden. Auf eine transparente, regionale Lieferkette wird geachtet. | |
ZG7.2 | Die Inseln Föhr und Amrum beteiligen sich an der Kampagne Fairtrade Towns und erhalten bis 2026 den Status Fairtrade- Inseln. | |
Begegnung und Teilhabe | ZG8 | Das Amt schafft den Rahmen dafür, dass alle Menschen auf den Inseln niedrigschwellig teilhaben und sich kostenfrei begegnen können. |
ZG8.1 | Schaffung eines intergenerationellen und -kulturellen Begegnungsortes (bspw. Haus der Begegnung) bis 2030 auf Föhr. | |
ZG8.2 | Überarbeitung und Weiterentwicklung des Jugendzentrum-Konzeptes, um dieses auch als Ort des Treffpunktes bekannt zu machen. | |
ZG8.3 | Im Rahmen der Aktualisierung der Amts-Website erfolgt die Überprüfung und Integration der sprachlichen Barrierefreiheit. | |
Integration | ZG9 | Alle Menschen sind in das insulare gesellschaftliche Leben integriert. Auf den Inseln wird eine Willkommenskultur gelebt. |
ZG9.1 | Die Unterstützung und Integration Geflüchteter durch das Amt für Soziales wird langfristig mit mindestens zwei Mitarbeitenden gesichert. | |
ZG9.2 | Bis 2026 erfolgt eine Prüfung zur Erweiterung/Flexibilisierung des Sprachkursangebots auf die Nachmittags-/Abendstunden. Eine individuelle Anpassung der Kurszeiten soll bei Bedarf nach Absprache zwischen Teilnehmenden und Lehrenden weiterhin möglich sein. | |
ZG9.3 | Zur Stärkung eines (inter)kulturellen Gemeinwesens und der Integration werden die Angebote und Aktivitäten lokaler Akteure (bspw. Freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, DLRG, Trachtengruppen) aktiv kommuniziert sowie zugänglich gemacht und je nach Bedarf um (inter)kulturelle Veranstaltungen ergänzt. |

Umwelt & Klima
Leitlinie: Föhr und Amrum sichern ihre natürlichen Lebensgrundlagen und die besondere Schönheit ihrer Natur. Flächen und Ressourcen werden nachhaltig genutzt und gleichzeitig eine umwelt- und klimafreundliche Infrastruktur und Versorgung sichergestellt. Durch entschlossenes und klimabewusstes Handeln von Politik, Verwaltung und Gesellschaft wird der Lebensraum auf Föhr und Amrum vor negativen Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels und anderen schädlichen Umwelteinflüssen geschützt.
Unterthemen | Strategische Ziele (UKx) und operative Ziele (UKx.x) | |
Umwelt- und klimafreundliche / angepasste Infrastruktur | UK1 | In 2035 ist eine CO2-neutrale, inseldienliche und bedarfsorientierte Energieversorgung unter Berücksichtigung der Biodiversität auf- und ausgebaut. |
UK1.1 (vgl. WQ4.3) | Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH haben sich bis 2028 als kommunaler Schlüsselakteur und Dienstleister bei Thema Erneuerbare Energien etabliert. | |
UK1.2 | Handlungsmaxime energiepolitischer Entscheidungen und Maßnahmen: Die Wertschöpfung einer zukünftigen, insularen Erzeugung erneuerbarer Energien wird auf den Inseln gehalten. | |
UK1.3 | Zur Erreichung einer adäquaten, CO2-neutralen Energieinfrastruktur und -versorgung wird die Gründung von Kooperationsprojekten und/oder -gesellschaften geprüft. | |
UK1.4 | Mit der Errichtung von Solarfreiflächenanlagen soll grundsätzlich eine ökologische Aufwertung und / oder Mehrfachnutzung der beanspruchten Flächen einhergehen. | |
UK1.5 | Zur Einbindung interessierter (insularer) Akteure in Planungsprozesse und Projekte der Energieversorgung wird ab 2025 ein geeignetes Format etabliert. | |
UK1.6 | Alle öffentlichen Gebäude sollten deutlich vor der gesetzlichen Frist zwecks Energieeinsparung saniert und auf klimaneutrale Energieversorgung umgestellt werden (Vorbildfunktion). | |
Natürliche Lebensgrundlagen und Schönheit der Natur sichern und entwickeln | UK2 | Bis 2035 ist ein Biotop- und Landschaftspflegemanagement etabliert, mit dem Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt sowie geschützter Biotope und Arten. Die Landwirtschaft wird dazu eingebunden und unterstützt. |
UK2.1 | Bis 2026 wird über den Landschaftszweckverband Föhr nach Amrumer Vorbild und unter Einbindung der Landwirtschaft ein Landschaftspflegemanagement initiiert, etabliert und auf beiden Inseln langfristig gesichert. | |
UK2.2 | Die Nährstoffeinträge ins Grundwasser werden fortlaufend geprüft. Bis 2028 werden Unterstützungsangebote und Anreizsysteme für die Landwirtschaft zur Reduktion der Einträge und zur Förderung einer extensiven und/oder ökologischen Landwirtschaft entwickelt. Eine Vertretung der Landwirt:innen soll perspektivisch als Mitglied für den Landschaftszweckverband gewonnen werden. | |
UK2.3 | Bis 2028 wird ein biodiversitätsfreundliches Grünflächenmanagement für öffentliche Flächen entwickelt und zur Umsetzung gebracht. | |
Nachhaltige Nutzung von Flächen und Ressourcen | UK3 | In 2035 setzen die Inseln verstärkt auf nachhaltige und regionale Ressourcen. Die insulare Gemeinschaft ist für einen suffizienten Umgang mit Ressourcen sensibilisiert. |
UK3.1 | Bis 2030 wird das Interesse für den Aufbau einer insularen Verarbeitung von Lebensmitteln geprüft und ggf. mit einer Machbarkeitsstudie gestützt. | |
UK3.2 | Bis 2035 wird auch auf Amrum ein System zur Trennung und separater Sammlung von Bioabfällen eingerichtet. | |
UK3.3 | Beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken (To-Go) haben sich bis 2028 flächendeckend Mehrwegsysteme etabliert. Die Nutzung von Einweg ist nur in Ausnahmefällen, und auch dann nur unter Verwendung ressourcenschonender Materialen möglich. | |
UK3.4 | Nach dem Prinzip des einstigen „Föhrer Dosenschwurs“ wird ein gemeinschaftliches Vorgehen von Einzelhandel, Gastronomie und Zivilgesellschaft auf Föhr und Amrum zur Müllvermeidung und Ressourcenschonung reaktiviert und gelebt. | |
UK3.5 | Pro Jahr initiiert das Amt Föhr-Amrum mindestens zwei Sensibilisierungsmaßnahmen oder -kampagnen zum Thema Umwelt- und Klimaschutz. | |
Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen und Katastrophen sowie Küsten- und Meeresschutz | UK4 | Bis 2035 sind eigene Maßnahmen und Initiativen Dritter im Bereich des Küsten- und Meeresschutzes umgesetzt oder gefördert und Projekte zur Klimaanpassung auf den Weg gebracht. |
UK4.1 | Die Planung des Hochwasserschutzes für die Stadt Wyk wird konsequent vorangetrieben und die Umsetzung bis 2035 durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein eingefordert. | |
UK4.2 | Die mit dem Küsten- und Meeresschutz beauftragten Akteure auf Föhr und Amrum werden in ihrer Arbeit gestärkt und sind überregional vernetzt. Sofern noch nicht geschehen wird die Einbindung im Landschaftszweckverband angestrebt. | |
UK4.3 | Das Amt Föhr-Amrum und/oder die Gemeinden unterstützen Meeresschutz- und Klimaanpassungsprojekte Dritter mit finanziellen und/oder organisatorischen Mitteln. | |
UK4.4 | Das Amt Föhr-Amrum entwickelt bis spätestens 2030 eine Klimaanpassungsstrategie und schreibt diese bedarfsgerecht fort. |

Wohnen & nachhaltige Quartiere
Leitlinie: Amt und Kommunen setzen sich für die Schaffung, den Erhalt und die zweckgemäße Nutzung von Wohnraum ein. Weitere Zweitwohnsitze kommen nur sehr streng gesteuert hinzu. Mit den natürlichen Ressourcen wie Flächen wird nachhaltig umgegangen.
Unterthemen | Strategische Ziele (WQx) und operative Ziele (WQx.x) | |
Bezahlbarer Wohnraum / Wohnungsbaugenossenschaft | WQ1 | Bis 2035 steht bezahlbarer Wohnraum auf Föhr und Amrum bedarfsdeckend zur Verfügung. Die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG hat dafür das entsprechende Kapital aufgebaut, notwendige Flächen und Objekte akquiriert bzw. errichtet. |
WQ1.1 | Bis 2027 ist die Umsetzung des Bauprojekts Kortdeelsweg erfolgt (69 Wohneinheiten). | |
WQ1.2 | Bis 2026 ist die Prüfung des Baugrundstücks „Wohngebiet am Deich“ in Wittdün erfolgt. | |
WQ1.3 | Bis 2026 ist ein „Mitarbeitenden-Wohnungsmodell“ entwickelt und gestartet, das sich (auch) über einen Eigenkapitalanteil der Mitglieder finanziert. | |
Nutzung Räume | WQ2 | 2035 sind lebendige Ortschaften mit vielfältiger Nutzung gesichert, die den sozialen Zusammenhalt fördern. Aktualisierungen von Bebauungsplänen und Erbbaurecht ermöglichen kreative/bedarfsgerechte Nutzungen von Flächen und Räumen. |
WQ2.1 | Bis 2035 ist Dauerwohnraum auf den Inseln über bauplanungs- und zivilrechtliche Maßnahmen gesichert (bspw. Erbbaurecht). | |
WQ2.2 | Vielfältige und klimabewusste Flächennutzung wird langfristig erreicht durch dauerhaften Fokus auf (3) ganzheitliche Planung der notwendigen (technischen) Versorgungsstrukturen (bspw. Strom, Wärme, Telekommunikation) | |
WQ2.3 | Bis 2035 sind die Möglichkeiten für vielfältige, zukunftsweisende und zielgruppenorientierte Wohnformen geschaffen, wie bspw. Gemeinschaftswohnen, Mehrgenerationenhäuser und/oder kleine Wohneinheiten für Senior:innen oder Singles. | |
WQ2.4 | Öffentliche Räume im Innen- und Außenbereich sind barrierefrei und inklusiv (um)gestaltet. | |
Öffentliche Objekte | WQ3 | Bis 2035 werden Erhalt und Entwicklung öffentlicher Objekte (Spielplätze, Freiwillige Feuerwehr, Treffpunkte) gefördert und unterstützt. |
WQ3.1 | Spiel- und Dorfplätze in den Gemeinden sind an die klimatischen Veränderungen angepasst, bspw. durch Verschattung und Bepflanzung. | |
WQ3.2 | Kommunale Liegenschaften und Feuerwehrwachen sind modernisiert und nicht-technische Gemeinschaftsräume multifunktional genutzt. | |
Kommunale Grundsätze und Ziele | WQ4 | 2035 sind gemeinschaftliche kommunale Grundsätze und Ziele auf Föhr und Amrum zur Nutzung von Flächen, Gewerbe, Naturschutz, Wohnraum, Deichen und Flächen für erneuerbare Energien konsequent etabliert. |
WQ4.1 | Zur Abwägung sozial und ökologisch verträglicher Flächennutzung ist ein geeignetes Dialog-Format entwickelt, um Ziele und Handlungsgrundsätze gemeinschaftlich festzulegen (Schwerpunkt Wohnen). | |
WQ4.2 | Die Ausweisung von Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert auf Basis der Energieverbräuche im Amtsgebiet. | |
WQ4.3 | Zur Reduzierung von Flächenbedarfen für die klimaneutrale Energieversorgung der Inseln Föhr und Amrum sind auch alternative/innovative erneuerbare Energiequellen (bspw. Spundwand/Hafenbecken) geprüft und in Betracht gezogen worden, sofern dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar und ökologisch vertretbar ist. | |
Energetische Sanierung | WQ5 | Bis 2035 sind energetische Sanierungstätigkeiten im Baubestand intensiviert und werden, auch durch lokale (kommunale) Unternehmen, weiter gefördert. |
WQ5.1 | Kompaktes, flächensparendes Bauen (Doppel- und Mehrfamilienhäuser) hat sich bis 2030 bei Neubauten etabliert, in Bestandsquartieren die ressourcen- und flächensparende Nachverdichtung. Spätestens ab 2028 sind ökologische Standards in der Bauleitplanung und der Ausgestaltung/Anpassung örtlicher Satzungen und Bauvorschriften berücksichtigt. Kriterien zum nachhaltigen Bauen und Sanieren sind in den Ausschreibungen des Amtes/der Gemeinden berücksichtigt. | |
WQ5.2 | Den Bürger:innen werden fortlaufend Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten für Gebäudesanierung und Heizungstausch angeboten. Unabhängiges Fachwissen rund um Energieversorgung, -einsparung und Sanierung wird nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt. |

Nachhaltiger Tourismus
Leitlinie: Die Inseln Föhr und Amrum, umgeben vom Nationalpark Wattenmeer, ermöglichen naturbewussten Urlaub von Anfang bis Ende. Der Tourismus als wirtschaftliche Grundlage wird erhalten und unter Achtung der Umwelt und deren begrenzter Ressourcen zukunftsfähig gestaltet.
Unterthemen | Strategische Ziele (NTx) und operative Ziele (NTx.x) | |
Tourismusakzeptanz | NT1 | Föhr und Amrum schaffen eine breite Tourismusakzeptanz und so eine beständige Balance zwischen Lebensraum und Urlaubsort. |
NT1.1 | Die Tourismusakzeptanz in den Destinationen Föhr und Amrum wird zur Bewertung und Steuerung einer erfolgreichen touristischen Entwicklung herangezogen. Ab 2026 wird hierzu alle 4 Jahre das Tourismusakzeptanzsaldo erhoben. | |
NT1.2 | Bis 2027 ist eine Kampagne entwickelt, die für das Zusammenwirken von Lebensraum und Urlaubsort sensibilisiert. | |
Nationalpark / Weltnaturerbe / insulare Naturräume | NT2 | Der Tourismus stellt den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer in den Fokus, achtet die einzigartigen insularen Natur- und Landschaftsräume und sensibilisiert für den sorgsamen Umgang mit der Natur. |
NT2.1 | Das Müllaufkommen wird bis 2035 sukzessive reduziert. Im Dialog mit relevanten Akteuren (bspw. der Abfallwirtschaft) werden schrittweise Reduktionsziele und -maßnahmen festgelegt. Die Entwicklung einer begleitenden Sensibilisierungskampagne und/oder einer inseltauglichen Kreislaufwirtschaft wird bis Anfang 2026 erörtert und auf Förderfähigkeit geprüft. | |
NT2.2 | Als langjährige Nationalpark-Partner sehen sich die Destinationen Föhr und Amrum dem Nationalparkgesetz (NPG) besonders verpflichtet und sehen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 NPG dauerhaft von der Durchführung von Feuerwerken ab. Ab 2025 wird auf alternative Erlebnisse zurückgegriffen, die ohne Impulslärm-, Intensivlicht- und Feinstaubemissionen arbeiten. | |
Zusammenarbeit / Synergien Föhr und Amrum | NT3 | Föhr und Amrum schöpfen ihre touristischen Synergien aus, intensivieren die Zusammenarbeit und profitieren gemeinsam von der partnerschaftlichen Nachbarschaft. |
NT3.1 | Zum 01.01.2025 wird die Kurabgabe auf beiden Inseln einheitlich erhöht. Alle zukünftigen Erhöhungen und Anpassungen der entsprechenden Satzungen erfolgen ebenfalls einheitlich und zeitgleich auf beiden Inseln. | |
NT3.2 | Die gelebte Praxis der gegenseitigen Anerkennung der Kur- bzw. Gästekarten im Amtsgebiet ist bis Ende 2025 formalisiert. | |
NT3.3 | Die Tourismusorganisationen beider Inseln pflegen eine kooperative und enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Kommunikation von Nachhaltigkeitsaktivitäten. | |
NT3.4 | Als Auszeichnung für nachhaltiges Engagement wird bis 2028 der „Eilun Award“ (Arbeitstitel) in Kooperation mit den Schulen beider Inseln angestoßen. | |
NT3.5 | Bis 2028 besitzen und nutzen 50 % der Insulaner:innen die Feer-Koord / Oomram-Koord (ugs. „Insulanerkarte“). Tourismusorganisationen und Verwaltung prüfen fortlaufend die sinnvolle Verknüpfung bestehender und neuer Dienstleistungen mit der Karte. | |
Bewirtschaftung Wasser und Strand | NT4 | Die Nutzung der Strände ist aus küstenschutztechnischen und wirtschaftlichen Gründen auf deren Erhalt ausgerichtet. |
NT4.1 | Bis 2027 sind die Strandnutzungskonzepte beider Inseln unter Berücksichtigung der Grundsätze dieser Nachhaltigkeitsstrategie fortgeschrieben. | |
NT4.2 | Bestehende und zukünftige Grillstätten werden im Sinne einer gemeinschaftlichen Nutzung für alle zugänglich und kostenfrei nutzbar gestaltet. | |
Touristische Infrastruktur | NT5 | Föhr und Amrum schaffen attraktive öffentliche Räume und Infrastrukturen, die ein einladendes Miteinander von Einheimischen wie Gästen erlebbar machen. |
NT5.1 (vgl. ZG8.1) | Bis 2030 ist auf beiden Inseln ein attraktiver, konsumfreier Begegnungsraum geschaffen. | |
NT5.2 | Bis 2027 ist in der Wyker Stadtbücherei ein Lese- und Aufenthaltsraum mit WLAN-/Internetzugang geschaffen. | |
NT5.3 | Auf den Inseln sind Bewegungsräume mit Sportangeboten und -geräten für alle Generationen geschaffen. | |
NT5.4 (vgl. ZG8.2) | Die zukünftigen Konzepte der Jugendzentren berücksichtigt gleichermaßen Angebote für die insulare Jugend wie auch für jugendliche Gäste. |

Nachhaltige Mobilität
Leitlinie: Die Menschen auf Föhr und Amrum werden durch attraktive, inklusive und sichere Mobilitätsangebote und Infrastrukturen für eine umwelt- und klimafreundliche Fortbewegung begeistert, die ökologischen und sozialen Belastungen des motorisierten Individualverkehrs werden dadurch reduziert. Alltag und Urlaub ohne (eigenes) Auto und das zu-Fuß-Gehen werden gefördert und ermöglicht. Die Güterversorgung erfolgt emissionsarm.
Unterthemen | Strategische Ziele (NMx) und operative Ziele (NMx.x) | |
Ausbau ÖPNV | NM1 | Der öffentliche Nahverkehr ist inselweit barrierefrei und emissionsarm ausgebaut. Dank einer verbesserten und ganztägig attraktiven Taktung des ÖPNV sind alle Orte in kurzer Zeit und günstig erreichbar. |
NM1.1 | Bis 2030 sind alle Haltestellen barrierefrei ausgebaut (auch auf barrierefreie Zugänge und Nutzbarkeit für Blinde und Hörgeschädigte wird dabei geachtet). | |
NM1.2 | Bis (Ende) 2025 ist ein inselübergreifendes ÖPNV-Konzept entwickelt, das bestehende Konzeptideen von Föhr und Amrum einbindet und als Grundlage für die Konzessionsvergabe 2027 durch den Kreis Nordfriesland dient (emissionsfreie Fahrzeuge und On-Demand-Verkehr sind integriert). | |
NM1.3 | Der ÖPNV auf den Inseln Föhr und Amrum ist von Tourist:innen, die im Besitz einer Kur-/Gästekarte sind, oder von Insulaner:innen, die im Besitz einer Feer-Koord/Oomram-Koord (Insulanerkarte) sind, ab der nächsten Konzessionsvergabe 2027 kostenfrei nutzbar. | |
Fortbewegung mit Fahrrad und zu Fuß fördern | NM2 | In 2035 sind Rad- und Fußwege ausgebaut, in gutem Zustand und bei Bedarf umgeplant. Rast- und Lademöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. |
NM2.1 | Die Maßnahmen des Radverkehrskonzepts werden fortlaufend mit substanziellen Haushaltmitteln von den Gemeinden zwecks Umsetzung hinterlegt. | |
NM2.2 | Bis 2028 findet mit den Gemeinden eine Bestandsaufnahme inkl. Priorisierung zur Verbesserung der Fußwege statt. Schwerpunkte liegen in der Steigerung der Sicherheit und dem Abbau von Barrieren. | |
NM2.3 | Die Priorisierung des Rad- und Fußverkehrs ist ab 2026 als Planungsgrundsatz etabliert, in Konzepte integriert und in der Umsetzung von Vorhaben berücksichtigt. | |
NM2.4 | Die Notwendigkeit weiterer Rastmöglichkeiten ist bis 2028 geprüft und wird bei Bedarf ausgebaut (in Verbindung mit NM 2.2) | |
Alternative Verkehrsangebote in die Breite bringen | NM3 | Bis 2035 wurden auf den Inseln flächendeckend günstige alternative, inklusive und flexible Mobilitätsangebote für Einheimische und Gäste geschaffen, die miteinander verknüpft nutzbar sind. Niemand sollte im Alltag auf ein eigenes Auto angewiesen sein. |
NM3.1 | Parallel zum Ausbau des Mobilitätsangebots werden gemeinsam mit den Tourismusorganisationen Anreize für Gäste geschaffen, die eine Anreise ohne eigenes Auto fördern (z.B. Vergünstigungen). | |
NM3.2 | Es werden fortlaufend Maßnahmen zur Sensibilisierung für alternative Mobilitätsangebote entwickelt und umgesetzt. | |
NM3.3 | Bis 2027 wird die Machbarkeit und mögliche Partner eines Fahrradtransports/Fahrradbusses und die flexible Rückgabe von Leihrädern geprüft. | |
NM3.4 | Bis 2027 ist der Bedarf und die Nachfrage an Leihfahrzeugen (Dörpsmobil) für alle Gemeinden geprüft und das Angebot wird schrittweise ausgebaut. Dabei werden die Angebote aktiv beworben und so gestaltet, dass die Mitnahme/Bildung von Fahrgemeinschaften gefördert wird. | |
NM3.5 (vgl. NM1.2) | Zur Abdeckung von Randzeiten und -gebieten wird die Einführung von Rufbussen/On-Demand-Angeboten angestrebt. Dabei sollen bis zur Neustrukturierung des ÖPNV 2027 kreis-/landesweite Synergien genutzt oder alternativ ein eigenes, insulares Angebot eingeführt werden. | |
NM3.6 | Bis 2027 ist die Basis für eine digitale Mobilitätsplattform gelegt, in die anschließend schrittweise alle Mobilitätsangebote integriert werden. | |
NM3.7 | Als Teil der Umsetzung des Mobilitätskonzepts werden Mobilitätsstationen geschaffen, die verschiedene Mobilitätsformen verknüpfen und attraktive Übergänge schaffen. | |
Parkraum, Ladeinfrastruktur und Entlastung der Innenbereiche | NM4 | Öffentlicher (Straßen)Raum wird der Gemeinschaft zurückgegeben und nicht als Stellplatz für private Pkw genutzt. Der Bedarf an Langzeitparkplätzen außerorts und Kurzzeitparkplätzen innerorts ist gedeckt, bewirtschaftet und mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Die Innenbereiche der Ortschaften sind entlastet. |
NM4.1 | Zur Steigerung von Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit werden die Ortsmitten weitgehend vom motorisierten Individualverkehr und parkenden Autos freigehalten. Außerorts werden bedarfsgerecht bewirtschaftete Parkplätze geschaffen und ab 2027 durch ein Shuttle oder den ÖPNV angebunden. | |
NM4.2 | Die Ladeinfrastruktur wird insbesondere an Außenparkplätzen abhängig von den Netzkapazitäten bedarfsgerecht ausgebaut und mit lokaler Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kombiniert (z.B. PV-Dächer). | |
NM4.3 | Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mobilitätskonzepte werden Spielräume für mehr Verkehrsberuhigung, Aufenthaltsqualität und Begegnungsräume konsequent genutzt. | |
Umweltfreundliche Güterversorgung | NM5 | Der inselinterne Gütertransport erfolgt elektrisch und die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist umweltfreundlich sichergestellt. Die entsprechende Infrastruktur steht zur Verfügung. |
NM5.1 | Die Umrüstung der Flotten kommunaler Einrichtungen und lokaler Unternehmen auf elektrische Antriebe wird fortlaufend organisatorisch (z.B. Förderberatung), durch Infrastruktur oder finanziell unterstützt. | |
NM5.2 | Parallel zum Aufbau insularer Produktions- und Vermarktungskreisläufe (UK 3.1) wird die Etablierung einer nachhaltigen Logistik für Inselprodukte angestrebt und gefördert. |
Strategieprozess für das Amtsgebiet Föhr-Amrum
Fragen oder Anregungen zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz?
Kontaktieren Sie gerne unseren Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragten, Kai Becker; per E-Mail erreichbar über , oder telefonisch unter (+49) 04681 5004-853.
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