Wyk | zur StartseiteAmrum Leuchtturm | zur StartseiteGodel | zur StartseiteWittdün | zur StartseiteSüdstrand | zur StartseiteNorddorf | zur StartseiteInseldörfer | zur StartseiteUtersum | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Coronavirus: Neue Regelungen ab Sonnabend

22. 05. 2021

Nach Pfingsten hebt das Land den "50er-Erlass" auf. Auch die Bekämpfungs-Verordnung wird angepasst. Am Sonnabend, 22. Mai, tritt die Änderungsverordnung in Kraft und damit folgende Regelungen:

 

 

 

  • Beherbergungsgäste müssen in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen, solange sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird
     
  • Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
     
  • Für die Hundeausbildung müssen Personen keine negativen Corona-Tests vorlegen, solange der Kurs in Kleingruppen (bis zu zehn Personen) und an der frischen Luft stattfindet.

Weitere Lockerungen in Planung

Derzeit werden weitere Änderungen der Landesverordnung erarbeitet, unter anderem für Veranstaltungen und vergleichbare institutionalisierte Angebote in Kultur und Sport sowie für Kinder- und Jugendfreizeiten.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Pressestelle

Telefon (04681) 747 0160

E-Mail  

 

 

*Hinweis zu E-Mail, DE-Mail


Beachten Sie bitte die Hinweise unter https://www.amtfa.de/kontakt