Fischereischein
Die Gebühr für den Fischereischein (Angelschein) beträgt 10 EUR; eine Fischereimarke für ein Jahr kostet 10 EUR, es können auch Marken für das Folgejahr erworben werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines:
Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung,
Lichtbild (Antragsteller unter 16 Jahren benötigen kein Lichtbild),
Mindestalter 12 Jahre.
Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines ist im neuen Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes zu stellen. Ausnahmeregelung für Feriengäste: Es ist die Ausstellung eines Fischereischeines für die Dauer von höchstens 28 aufeinanderfolgenden Kalendertagen möglich (Gebühr 20 EUR). Diese Ausnahmegenehmigung kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.