BannerbildGrafik zu den 17 NachhaltigkeitszielenLuftbild Wyk Innenstadt mit Hafen, im Hintergrund die NordseeLuftbild vom Leuchtturm Amrum mit Dünen, im Hintergrund die NordseeLuftbild Godelniederung Witsum, im Hintergrund die Nordsee und AmrumLuftbild Wittdün mit Hafen und NordseeLuftbild Wyk Südstrand, Nordsee und StrandabschnittLuftbild Norddorf, im Hintergrund Felder, Dünen, Strand und NordseeLuftbild Inseldörfer mit Feldern, im Hintergrund NordseeLuftbild Utersumer Strand mit Nordsee, Dünen und Forst
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Fördermittel für Heizungstausch & Sanierung

HINWEIS: Die hier bereitgestellten Informationen dienen einer ersten Orientierung. Die Angaben und Verlinkungen werden so aktuell wie möglich gehalten; eine Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Tagesaktualität kann jedoch nicht gegeben werden. Greifen Sie im Zweifelsfall bitte auf die Informationsangebote der jeweiligen Fachministerien und -behörden von Landes- und Bundesregierung aus erster Hand zurück. Alle Quellen wurden verlinkt.

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026


 

FördermittelCheck

Das Umweltbundesamt bietet über co2online einen FördermittelCheck an. Sie können unter folgendem Link darauf zugreifen und Ihr Vorhaben eingeben und auf Förderfähigkeit vorprüfen lassen:

https://advisor.co2online.de/uba/foerdermittelcheck/einstieg 

 

UBA Logo
Förderrechner

Das Öko-Zentrum NRW hat einen nützlichen Förderrechner für die BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch herausgegeben. Die Excel-Datei kann nachfolgend heruntergeladen werden: Download.

Dieses Hilfsmittel kann auch für Gebäude in SH verwendet werden, da die Fördermittelkulisse des BEG-Programms bundeslandübergreifend einheitlich ist.

Förderrechner BEG EM Heizung (ein Excel-Tool des Öko-Zentrum NRW)

Aktuelle Förderungen bei Bestandsgebäuden (Stand 21.07.2026). Förderung für Fachplanung & Baubegleitung: für Hülle, Technik, Heizung: 50 % (Einfamilien- oder Zweifamilienhaus förderfähig max. 5.000 €; Mehrfamilienhaus 2.000 €/Wohneinheit) Förderung für Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle, Technik oder Optimierung: Basisförderung 15 %, mit Sanierungsfahrplan weitere + 5% ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Förderung für Heizungstausche (förderfähig bis 28.000 €) 	Basisförderung:		 	30 % 	Klimageschwindigkeits-Bonus²: 	16 % 	Einkommensabhängiger Bonus: 	10-40 % Höchstfördersatz: 80 % Maximalquote von 28.000 € sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Klimageschwindigkeits-Bonus gilt nur für Selbstnutzende und funktionierende Heizungen. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 %.
WasWerAntragsberechtigtLinks | weitere Infos

Heizungstausch

(Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude)

KfW
  1. Eigentümer:innen von bestehenden EFH (selbstnutzend);

  2. Eigentümer:innen von bestehenden MFH (mehr als eine WE);

  3. Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen in WEG (sofern Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird);

  4. WEG sofern der Heizungstauch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird

www.kfw.de/heizung 


www.kfw.de/458 

 

Förderrichtline
 

Gebäudehülle
Anlagentechnik
Heizungsoptimierung
Gebäudenetz

(Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM))
 

BAFA

siehe oben.

Wichtig: Antragsstellung kann Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten oder –Expertin erfordern:
www.energie-effizienz-experten.de
 

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  2. Anlagentechnik (außer Heizung)

  3. Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  4. Anträge mit einem iSFP-Bonus

  5. Fachplanung und Baubegleitung 

 

Gebäudehülle

Anlagentechnik (Belüftung)

Heizungsoptimierung

Gebäudenetz

 

Förderrichtline

Fachplanung / BaubegleitungBAFAWichtig: erfordert Einbindung von anerkanntem Energieeffizienz-Experten / -Expertin
 

Fachplanung

Förderrichtline

SanierungsfahrplanBAFAWichtig: Beratung muss von anerkanntem Energieeffizienz-Experten /- Expertin durchgeführt werden 
 

Sanierungsplan

Förderrichtline

Ergänzungskredit 

(Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude)

KfWHinweis: Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschuss­förderung der KfW und/oder des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA), die nach den geltenden Förder­richtlinien erteilt wurden, beantragt werden. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

www.kfw.de/358 

Förderrichtline


 

 

Kontakt
Fragen oder Anregungen zu Nachhaltigkeit & Klimaschutz?

Kontaktieren Sie gerne unseren Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragten, Kai Becker; per E-Mail erreichbar über , oder telefonisch unter (+49) 04681 5004-853.

 

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