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Amt Föhr-Amrum

Amtsdirektor: Christian Stemmer

Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

(04681) 5004-0
(04681) 5004-850

E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.amtfa.de


Aktuelle Meldungen

Grundsteuer C: Keine Option für Gemeinden auf Föhr und Amrum

(17. 04. 2024)

Mit der Grundsteuerreform wird in Schleswig-Holstein neben der Grundsteuer A und der Grundsteuer B zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuer C eingeführt. Letztere soll den Gemeinden helfen, die Baulandmobilisierung, also die Möglichkeit der Schaffung von Bauland, durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. So sollen nach dem Ansinnen des Gesetzgebers Spekulationen verteuert und finanzielle Anreize gesetzt werden, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen. Ab dem Jahr 2025 haben Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein dann grundsätzlich das Wahlrecht, für sogenannte Grundstücksgruppen der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen: die Grundsteuer C.


Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die infrage kommende Grundstücksgruppe mindestens zehn Prozent des gesamten Gemeindegebietes umfasst. Selbst wenn alle Potentialflächen des von den Inselgemeinden im Jahr 2023 beschlossenen Entwurfs des Wohnraumentwicklungskonzeptes umgesetzt werden würden, käme weder die Stadt Wyk noch eine andere amtsangehörige Gemeinde auf Föhr und Amrum in die Nähe der 10-Prozent-Hürde. Auf keiner der beiden Inseln wird es daher ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer C geben können.


Über die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen. Hierzu müssen die ab 2025 geltenden Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt festgesetzt werden, damit die neuen Hebesätze ermittelt werden können. Diese sind dann so anzupassen, dass sie für die Kommunen aufkommensneutral sind. Die Kommunen erzielen durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen.
 

[Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten]

Foto zur Meldung: Grundsteuer C: Keine Option für Gemeinden auf Föhr und Amrum
Foto: Grundsteuer C: Keine Option für Gemeinden auf Föhr und Amrum

10. Wahl des Europäischen Parlaments - Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen

(15. 04. 2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unser Online-Angebot OLIWA (Online-Internet-Wahlschein) steht ihnen auch für die anstehende Europawahl am 9. Juni 2024 zur Verfügung.

 

Unter dem Link https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=1054164

ist es Ihnen ab dem 29.04.2024 möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dieser Service wird ihnen bis zum 05.06.2024, 10:00 Uhr bzw. 07.06.2024, 11:00 Uhr für SelbstabholerInnen zur Verfügung stehen.

 

Sie erhalten selbstverständlich Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

 

Ihre Wahlbehörde

[Link zur Online-Beantragung]

Foto zur Meldung: 10. Wahl des Europäischen Parlaments - Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
Foto: Bild von Maximilian Richter auf Pixabay

Fortbildung im Bereich Steuern und Abgaben

(10. 04. 2024)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass der Bereich Steuern und Abgaben am Montag, 22. April 2024 (nachmittags), und am Dienstag, 23. April 2024, den kompletten Tag nicht besetzt sein wird. Grund ist eine Fortbildung.

Foto zur Meldung: Fortbildung im Bereich Steuern und Abgaben
Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke/Pixabay

FDP-Verteidigungsexpertin zu Besuch auf Föhr

(06. 04. 2024)

Einen Tag nach ihrem Besuch in Kiel machte Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann in Begleitung ihrer Parteifreunde Gyde Jensen (Mitglied des Deutschen Bundestages) und Helmer Krane (Spitzenkandidat der FDP Schleswig-Holstein zur Europawahl) Station auf Föhr. Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestages und Spitzenkandidatin der FDP für die Europawahl im Juni war einer Einladung der FDP Föhr-Amrum gefolgt.


 Die Besucherin aus Berlin trug sich in das Gästebuch des Amtes ein. Foto: Peter SchulzeIm Vorfeld einer öffentlichen Veranstaltung am Musikpavillon am Sandwall traf sich die Verteidigungsexpertin mit Vertretern der örtlichen Politik zum Gedankenaustausch im Sitzungssaal der Amtsverwaltung, wo sich die Besucherin in das Gästebuch des Amtes Föhr-Amrum eintrug. Gemeinsam mit Amtsvorsteherin Heidi Braun sowie den hiesigen FDP-Vorstandsmitgliedern Sybille Rotermund und Klaus Pott informierte Uli Hess die Besucherin im Anschluss in seiner Doppelfunktion als Wyker Bürgermeister und stellvertretender Amtsdirektor über die kleinen und großen Sorgen der insularen Kommunalpolitik.


Vertraute Themen für die 66-Jährige, die auf viele Jahre kommunalpolitischer Aktivitäten in Düsseldorf zurückblickt und bei ihrem ersten Föhr-Besuch großes Interesse zeigte. Ein Umstand, der dafür sorgte, dass die Chemie im Sitzungssaal stimmte, befand auch Uli Hess: „Trotz aller weltpolitischen Themen, die Marie-Agnes Strack-Zimmermann beschäftigen, sind ihre kommunalpolitischen Erfahrungen jederzeit abrufbar und haben das Gespräch belebt.“

 Gruppenbild nach einem angenehmen Austausch: Klaus Pott (Schriftführer FDP Föhr-Amrum), Gyde Jensen (Mitglied des Bundestages), Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Helmer Krane (Spitzenkandidat der FDP Schleswig-Holstein zur Europawahl), Amtsvorsteherin Heidi Braun, Wyks Bürgermeister Uli Hess, Sybille Rotermund (Vorsitzende FDP Föhr-Amrum) und Alfred Kiefer (FDP Föhr-Amrum, v.l.). Foto: Peter Schulze 

Foto zur Meldung: FDP-Verteidigungsexpertin zu Besuch auf Föhr
Foto: Gyde Jensen, Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Helmer Krane (v.l.). Foto: Peter Schulze

Wohnsitz elektronisch anmelden: Amt sucht Probanden

(05. 04. 2024)

Einen neuen Wohnsitz innerhalb Deutschlands online anmelden: Dieses Angebot befindet sich derzeit im Aufbau und soll zeitnah bundesweit zur Verfügung stehen. Auch das Amt Föhr-Amrum bereitet den Anschluss an den Onlinedienst „Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung“ (eWA) vor.

 


Vor der finalen Anbindung an das System müssen Testdurchläufe mit Probanden durchgeführt werden. Die Teilnehmer sollen Bürgerinnen und Bürger sein, die tatsächlich die Absicht haben, ihren Wohnsitz innerhalb des Amtes Föhr-Amrum zu verlegen.


Die Testpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz (Alleinige- oder Hauptwohnung) im Amtsgebiet

  • volljährig und alleinstehend ohne beigeschriebene andere Personen (Kinder)

  • gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

  • die PIN des Personalausweises muss vergeben und der Testperson bekannt sein

  • ein NFC-fähiges Smartphone mit der aktuellen Version der Ausweis-App ist vorhanden

  • ein Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion (hohes Vertrauensniveau, z.B. Servicekonto Plus) ist eingerichtet.
     

Die einzelnen Testschritte werden im Vorfeld eingehend mit den Mitarbeiterinnen der Meldebehörde besprochen. Das Testverfahren ist in fünf Teilschritte untergliedert und wird insgesamt zirka 60 Minuten in Anspruch nehmen.

 

Was wird benötigt und was ist zu tun, um als Proband mitwirken zu können?

  • Smartphone (NFC-fähig); alternativ PC in Verbindung mit einem USB-Kartenlesegerät

  • Bescheinigung der Anschrift durch den Vermieter (Download der „Wohnungsgeberbestätigung")

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

  • Der sogenannte PIN-Brief mit der vorläufigen Transport-PIN (PIN-Brief wurde nach Erhalt des Personalausweises von der Bundesdruckerei per Post zugeschickt. Wer den PIN-Brief nicht mehr hat, wendet sich persönlich an das Bürgerbüro).

  • Download der Ausweis-APP des Bundes

  • Freischalten der Online-Ausweis-Funktion in der Ausweis-APP (Hierfür wird die vorläufige Transport-PIN aus dem PIN-Brief benötigt; dann wird eine individuelle PIN festgelegt).

  • Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion für ein „Service-Konto beim Bund. Ist dieses bereits vorhanden, kann dieser Schritt übersprungen werden.

[Wohnungsgeberbestätigung]

[Ausweis-App des Bundes]

[Registrierung mit der Online-Ausweisfunktion]

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Foto: Bild von congerdesign/Pixabay

Projekt „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für eine starke Demokratie

(05. 04. 2024)

Informationsmanipulation und Desinformation setzen unsere Demokratie gezielt unter Druck. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) jüngst das Projekt „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für eine starke Demokratie“ ins Leben gerufen. Es geht darum, die Meinungsfreiheit zu schützen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Einflussnahme durch fremde Staaten zu verhindern.


Dies soll insbesondere erreicht werden, indem eine bundesweite Debatte zum Umgang mit Desinformation im Internet angeregt wird. Mit Aufklärung und konkreten Empfehlungen soll der Umgang mit Desinformation verbessert werden.


Im Mittelpunkt des Projekts steht die Online-Mitwirkung der Bevölkerung. Ein zufällig und vielfältig zusammengesetzter Bürgerrat soll anschließend daraus Politikempfehlungen zum Umgang mit Desinformation erarbeiten.


Adressatinnen und Adressaten des Bürgergutachtens sind Entscheidungsträgerinnen und -träger in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch Plattformbetreiber, Medien oder zivilgesellschaftliche Organisationen.


Übergeordnete Informationen zu Desinformation als hybride Bedrohung finden sich zudem auf den Seiten des BMI.
 

[Projekt "Forum gegen Fakes"]

[Infos des Bundesinnenministeriums]

Foto zur Meldung: Projekt „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für eine starke Demokratie
Foto: Francesco Ciccolella / TAU GmbH

Europawahl, 09. Juni 2024 - Antragsformulare zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis

(05. 04. 2024)

Die Antragsformulare zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis für Deutsche im Ausland (Anlage 2 zur Europa-Wahlordnung - EuWO) sowie für Unionsbürgerinnen und -bürger (Anlage 2A und 2C der Europa-Wahlordnung) stehen auf der Internetseite der Bundeswahlleitung (www.bundeswahlleiterin.de) zum Download bereit.

 

Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger (§ 17a EuWO): 

Nach § 6 Absatz 3 des Europawahlgesetzes wahlberechtigte Unionsbürger sind auf Antrag in das Wählverzeichnis einzutragen, sofern sie nicht nach § 17b EuWO von Amts wegen eingetragen werden. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl (bis zum 19. Mai 2024) bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist die für die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeinde. Abweichende örtliche Zuständigkeiten ergeben sich aus § 17 a Abs. 3 Nr. 2 ff. EuWO.

 

Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürger in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (§ 17b EuWO):

Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger auf dessen Antrag hin bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist dieser bei künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament von der zuständigen Gemeindebehörde von Amts wegen einzutragen, sofern die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 EuWO vorliegen und der Unionsbürger nicht gemäß § 6a Absatz 2 des Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland hat der Unionsbürger erneut einen Antrag nach § 17a Absatz 1 EuWO zu stellen.

 

Unionsbürger können bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich nach Anlage 2C beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Der Antrag gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis erneut ein Antrag nach § 17 a Absatz 1 EuWO gestellt wird.

 

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, denen bekannt ist, dass diese noch nicht in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen sind, möchten wir ausdrücklich auf die Möglichkeit der rechtzeitigen Stellung eines Antrages nach § 17a EuWO (Anlage 2A EuWO) auf Aufnahme in ein deutsches Wählerverzeichnis und der damit verbundenen Wahlteilnahme in Deutschland hinweisen.

 

Beachten Sie bitte auch das "Informationsblatt zur Europawahl am 09. Juni 2024" hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts und der Fristen zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis.

 

Ihre Wahlbehörde

[Hinweise zur Aufnahme in ein Wählerverzeichnis]

[Internetseite der Bundeswahlleitung]

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Foto: Bild von Pixaline auf Pixabay

Geänderte Gewerbeamtssprechzeiten im April

(05. 04. 2024)

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass am Dienstag, 16.04.2024, keine Gewerbeamtssprechstunde angeboten kann.

Die Sprechstunde am Dienstag, 30.04.2024, wird terminbedingt auf den Montag, 29.04.2024, 14:00 - 17:00 Uhr, vorgezogen.

 

 

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Foto: Bild von Pixaline auf Pixabay

Bauhofmitarbeiter (m/w/d) gesucht!

(02. 04. 2024)

Die AmrumTouristik Wittdün auf Amrum sucht zum 01.06.2024 einen Bauhofmitarbeiter (w/m/d). Weitere Informationen erhalten Sie hier.
 

Foto zur Meldung: Bauhofmitarbeiter (m/w/d) gesucht!
Foto: Bauhofmitarbeiter (m/w/d) gesucht!

Haushaltsbefragungen durch Interviewerinnen und Interviewer im Rahmen des Mikrozensus 2024

(28. 03. 2024)

Wie in jedem Jahr findet 2024 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Landes die Ein-Prozent-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. 

Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2024. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte in den Gemeinden des Amtsbereichs Föhr-Amrum zum Interview herangezogen werden können.

 

Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die Gewähr für die Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten u.a. mit Laptops ausgestattet.

 

Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Statistikamtes Nord sowie auf der Seite des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zur Verfügung.

[Informationsschreiben]

[Kurzinformationen]

[Statistikamt Nord]

[Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz]

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Foto: Bild von Pixaline auf Pixabay

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Ordnungsbehörde (Außenstelle Amrum)

(01. 03. 2024)

Aus betrieblichen Gründen ist die Ordnungsbehörde der Außenstelle Amrum bis auf Weiteres nicht besetzt. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros bleiben von dieser Änderung unberührt.

Jeweils donnerstags zwischen 10:00-17:00 Uhr werden Sprechzeiten für ordnungsbehördliche Angelegenheiten in den Räumen der Außenstelle Nebel eingerichtet.

 

Anliegen an die Ordnungsbehörde können ansonsten per Mail unter eingereicht werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Onlinebeantragung von Verwaltungsdienstleistungen unter EA-SH | Onlinebeantragung.

 

Ihre Ordnungsbehörde

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Foto: Bild von Pixaline auf Pixabay

Mein Gebäude wird wärmefit! – Wärmeplanung für die Stadt Wyk

(20. 02. 2024)

Zur Öffentlichkeitsveranstaltung „Mein Gebäude wird wärmefit! – Wärmeplanung für die Stadt Wyk“ – sind am Donnerstag den 07. März 2024 alle Wyker Bürger:innen, Gewerbetreibenden und Gebäude- wie auch Wohnungseigentümer:innen eingeladen.

 

Klimawandel, Energieeinsparung und Unabhängigkeit von Kostensteigerungen bei fossilen Energieträgern bilden den Rahmen für ein Quartierskonzept, das die Stadt Wyk für ihre kommunale Wärmeplanung erstellen lässt. Anhand der konkreten Gegebenheiten in der Stadt werden hier die Möglichkeiten für eine klimafreundliche sowie energie- und kosteneffiziente Wärmeversorgung vom Beratungsbüro OCF Consulting untersucht.

 

Bei der Veranstaltung wird praxisnah informiert und diskutiert. Experten und lokale Handwerksbetriebe halten kurze Impulsvorträge zu den Möglichkeiten von Wärmenetzen und effizienter fossilfreier Wärme für zuhause. Auch Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und den Fördermöglichkeiten werden gegeben. Die großen und kleinen Fragen der Teilnehmenden bekommen dabei einen besonderen Raum.

 

Programm:
•    Zwischenergebnisse des Projekts „Quartierskonzept und kommunale Wärmeplanung für die Stadt Wyk“
•    Fachvortrag zu Chancen und Grenzen von Heizungstausch und Sanierung
•    Das Gebäudeenergiegesetz und die Förderung durch KfW-Bank und BAFA
•    Praktische Beispiele von lokalen Handwerksbetrieben 
•    Möglichkeit für Fragen

 

Unter allen Interessierten werden drei Vor-Ort-Energiechecks von jeweils 1 Stunde Dauer verlost. Diese finden am Vormittag des darauffolgenden Tages statt.
 

Termin:
Donnerstag, 07.03.2024 von 19:00 bis 21:00 Uhr

Ort: 
Veranstaltungszentrum Kurgartensaal
Sandwall 38
25938 Wyk

 

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne der Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes Kai Becker unter (04681) 5004-853 oder zur Verfügung. 

 

[Programm Bürgerinformationsveranstaltung Quartierskonzept Wyk]

Foto zur Meldung: Mein Gebäude wird wärmefit! – Wärmeplanung für die Stadt Wyk
Foto: Wärmebild eines Wyker Gebäudes © 2024 OCF Consulting, Hamburg

Amt Föhr-Amrum: Außenstelle geschlossen

(14. 02. 2024)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 21. Februar 2024, geschlossen bleibt.

 

Grund ist eine Fortbildungsveranstaltung.

Foto zur Meldung: Amt Föhr-Amrum: Außenstelle geschlossen
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Gemeinde Nebel stimmt für Abriss des "Haus des Gastes"

(12. 02. 2024)

Nachdem mehr als 500 wahlberechtigte Nebeler Bürger am Sonntag (11. Februar) ihre Stimme abgegeben hatten, lag gegen 19 Uhr das vorläufige Endergebnis vor. Demnach fielen auf den Antrag der Bürgerinitiative und damit den Erhalt des „Haus des Gastes“ 219 Ja- und 271 Nein-Stimmen; auf den Antrag der Gemeinde und damit die Errichtung eines Neubaus 333 Ja- und 180 Nein-Stimmen. Damit unterstützt eine deutliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Pläne der Gemeinde für einen Neubau.

 

Entsprechend groß war die Erleichterung bei den Gemeindevertretern um Bürgermeister Cornelius Bendixen, die sich über die hohe Wahlbeteiligung von rund 65 Prozent freuten und darüber, dass mehrheitlich für den Abriss des alten Gebäudes und den Neubau votiert wurde. „Dadurch haben wir ein aussagekräftiges und eindeutiges Ergebnis und fühlen uns in unserer ehrenamtlichen Arbeit bestätigt“, betonte Bendixen. „Jetzt werden wir die Planungen zum Neubau wieder konkret aufnehmen, die aufgrund des Bürgerbegehrens fast ein Jahr ruhen mussten, und prüfen, wie und wann wir in die Umsetzung gehen können.“

Foto zur Meldung: Gemeinde Nebel stimmt für Abriss des
Foto: Bild von neo tam/Pixabay

Vorläufiges Ergebnis der Bürgerentscheide in der Gemeinde Nebel vom 11.02.2024

(12. 02. 2024)

Das vorläufige Ergebnis der Bürgerentscheide zum Haus des Gastes in Nebel vom 11.02.2024 lautet wie folgt:

 

Bürgerentscheid 1

Vorlage des Bürgerbegehrens

Erhalt Haus des Gastes

219 JA-Stimmen

271 NEIN-Stimmen

Bürgerentscheid 2

Vorlage der Gemeindevertretung

Neubau Haus des Gastes

333 JA-Stimmen

180 NEIN-Stimmen

 

Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 66,3%.

Foto zur Meldung: Vorläufiges Ergebnis der Bürgerentscheide in der Gemeinde Nebel vom 11.02.2024
Foto: Vorläufiges Ergebnis der Bürgerentscheide in der Gemeinde Nebel vom 11.02.2024

Gewerbeamt: Geänderte Sprechstunden-Zeiten

(06. 02. 2024)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass die Gewerbeamtssprechstunden am Dienstag, 20. Februar, und Dienstag, 27. Februar, aufgrund von Terminüberschneidungen entfallen müssen. Als Ersatztermine werden der 22. und der 28. Februar jeweils zwischen 9 und 13 Uhr angeboten.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Eilun-Feer-Skuul unter neuer Leitung

(05. 02. 2024)

  Ingo Langhans ist neuer Schulleiter der Eilun-Feer-Skuul (EFS). Auf den Tag ein Jahr, nachdem sein Vorgänger Carl Wögens an gleicher Stelle verabschiedet worden war, wurde der 55-Jährige am Donnerstag, 1. Februar, im Forum der Schule begleitet von einem bunten Rahmenprogramm der Schüler und zahlreichen Grußworten feierlich in sein Amt eingeführt.


Zu den Gästen gehörten neben Schülern und Lehrern sowie Eltern-, Schüler- und Personalratsvertretern auch Amtsdirektor Christian Stemmer, Amtsvorsteherin Heidi Braun und Repräsentanten der Stadt Wyk sowie Dr. Annette de la Motte-Martens vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.


Als Glücksfall bezeichnete de la Motte-Martens den neuen Schulleiter. Der kenne nicht nur Föhr, sondern habe auch die EFS bereits ins Herz geschlossen. Tatsächlich kennt die Familie Langhans die Insel von vielen Urlauben und auch die Vision, auf Föhr eines Tages beruflich tätig zu sein, habe in seinen Überlegungen ab und an eine Rolle gespielt, räumte Ingo Langhans ein. Dennoch sei der finale Schritt keine spontane, sondern eine langfristige Familienentscheidung gewesen. „Diese wurde, als die Stelle vakant wurde, sehr intensiv diskutiert und gemeinschaftlich getroffen“, so der neue Schulleiter.

 Freuen sich auf die Zusammenarbeit: Wyks Bürgermeister Uli Hess, Schulleiter Ingo Langhans, Amtsdirektor Christian Stemmer und Amtsvorsteherin Heidi Braun (v.l.). Foto: Andreas Hansen 
Der in Hamburg geborene Langhans studierte in der Hansestadt und in Kiel und hatte nach Stationen am Pädagogischen Regionalinstitut Schwerin/Robert-Stock-Gymnasium Hagenow, dem Bernhard-Riemann-Gymnasium in Scharnebeck und dem Gymnasium Herderschule Lüneburg 2011 die stellvertretende Schulleitung am Gymnasium Bornbrook in Hamburg-Lohbrügge übernommen. Letzte Station vor dem Umzug auf die Insel war schließlich seit 2019 die Position des Schulleiters am Charlotte-Paulsen-Gymnasium in Hamburg-Wandsbek.
 

Foto zur Meldung: Eilun-Feer-Skuul unter neuer Leitung
Foto: Der neue Schulleiter Ingo Langhans. Foto: Andreas Hansen

Insulaner demonstrieren gegen Rechtsextremismus

(03. 02. 2024)

Seit einigen Wochen wird im Land zunehmend gegen Rechtsextremismus und für Demokratie und Vielfalt demonstriert. Nun haben auch die Föhrer und Amrumer Stellung bezogen. Mehr als 1500 Menschen waren es nach Schätzung der Veranstalter, die am Sonnabendnachmittag auf dem Wyker Rathausplatz klare Kante und dem Zulauf der AfD die Rote Karte zeigten.  


Wie schon in vielen Städten zuvor kamen auch in Wyk mehr Menschen zusammen, als die Veranstalter erwartet hatten. „Mit 100, vielleicht ein paar mehr Teilnehmern hatten wir im Vorstand bei der Organisation realistisch gerechnet“, sagte Henner Grutkamp nach der Veranstaltung. Der Sprecher des Ortsverbandes Bündnis 90/Die Grünen Föhr-Amrum hatte die Demo „Föhr und Amrum gegen Rechts“ organisiert.

 

Föhrer und Amrumer versammelten sich auf dem Rathausplatz. Foto: Peter Schulze
Grutkamp war es auch, der die vielfach mit Schildern und Transparenten bestückten Teilnehmer, darunter auch Politiker aller Parteien und Vertreter der Amtsverwaltung sowie Künstler und Kulturschaffende, begrüßte. Im Anschluss zog die Menschenmenge über die Königstraße und den Sandwall, die Mittel-, Große- und Königstraße zurück zum Rathausplatz. Hier wandte sich Henner Grutkamp abschließend mit der Bitte an die Teilnehmer, nach Möglichkeit mit Protestwählern im Bekanntenkreis ins Gespräch zu kommen. Unzufriedenheit mit der derzeitigen Regierung könne nicht dazu führen, eine Partei zu wählen, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werde.


Zudem verfolgt der Grünen-Sprecher die Idee, eine Initiative „Föhr gegen Rechts“ auf die Beine zu stellen, denn möglicherweise müsse man nochmals auf die Straße gehen. „Wer Lust hat, an einer solchen Initiative mitzuarbeiten, kann sich gerne bei mir melden.“
 

Foto zur Meldung: Insulaner demonstrieren gegen Rechtsextremismus
Foto: Foto: Peter Schulze

Straßensanierung in der Gemeinde Utersum

(31. 01. 2024)

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum macht darauf aufmerksam, dass im Bereich Boowen Taarep in der Gemeinde Utersum eine umfangreiche Sanierung der Straße zwischen dem 05.02. und 30.04.2024 stattfinden wird. Zu diesem Zweck wird der Bereich zwischen den Hausnummern 15 bis 21 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

 

Ihre Ordnungsbehörde

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Foto: Bild von Manfred Richter auf Pixabay

Amrum: Sammeln für die Biike-Haufen

(25. 01. 2024)

Die Biikeplätze in den Amrumer Gemeinden Nebel und Norddorf sind ab Freitag, 26. Januar, sowie in Wittdün ab Montag, 29. Januar, für Anlieferer von Brennmaterial geöffnet. Es dürfen ausschließlich Zweige, Buschwerk und unbehandeltes Holz zu folgenden Zeiten abgeladen werden:
 

Nebel und Norddorf: Montag bis Sonnabend zwischen 8 und 17 Uhr
Wittdün: Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

116117 oder 112? Info-Clip erklärt richtigen Umgang mit Notrufnummern

(24. 01. 2024)

  Wann wähle ich die 116117 und wann die 112? Wann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig und in welcher Situation sollte lieber der Rettungsdienst gerufen werden? Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und das Landesgesundheitsministerium wollen in einer gemeinsamen Kampagne für den richtigen Umgang mit beiden Notrufnummern sensibilisieren. Dazu wurde der Info-Clip „Die richtige Nummer im richtigen Moment“ veröffentlicht, der auf einer gleichnamigen Kampagne aus Berlin basiert und für Schleswig-Holstein angepasst wurde. Erklärt wird, welche Telefonnummer in welcher medizinischen Situation die richtige ist.

 

Symbolbild: KVSHBeide Telefonnummern werden viel zu häufig angerufen, obwohl keine lebenslebensgefährliche Situation (112) bzw. akute gesundheitliche Beschwerden (116117) vorliegen. Das bindet Kapazitäten, die an anderer Stelle viel dringender benötigt werden. „Wir appellieren daher an die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, mit unseren Versorgungsangeboten verantwortungsvoll und ressourcenschonend umzugehen sowie darüber nachzudenken, ob ausreichend Gründe vorliegen, um eine der beiden Nummern zu wählen“, betonten Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH, und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Nur dann hätten der ärztliche Bereitschaftsdienst und der Rettungsdienst die Chance, sich um die Menschen zu kümmern, die wirklich Hilfe benötigen.


Die Zahl der Einsätze im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein ist von rund 587.200 Einsätzen im Jahr 2016 auf etwa 691.400 in 2022 gestiegen. In 2022 hat es im ärztlichen Bereitschaftsdienst rund 220.000 Patientenkontakte gegeben.

[Video-Clip: Die richtige Nummer im richtigen Moment]

[Kassenärztliche Vereinigung SH]

[Rettungsstatistiken]

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Foto: Symbolbild: KVSH

Jochen Gemeinhardt bleibt FTG-Geschäftsführer

(23. 01. 2024)

Der Aufsichtsrat der Föhr Tourismus GmbH (FTG) und der Zweckverband Tourismus haben einstimmig beschlossen, den Vertrag von Jochen Gemeinhardt um weitere fünf Jahre und damit bis Ende 2029 zu verlängern. Gemeinhardt hat die Position als Tourismus-Chef seit 2015 inne.

 

 Jochen Gemeinhardt. Foto: FTG/Lena Hinrichsen „Mit Jochen Gemeinhardt haben wir einen besonnenen und weitsichtigen Tourismuschef, mit dem wir schon seit fast zehn Jahren erfolgreich zusammenarbeiten“, so Uli Hess, Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr und Vorsitzender des Zweckverbandes Tourismus. „Als Zweckverband möchten wir mit der Vertragsverlängerung ein klares Zeichen für Kontinuität und Vertrauen in die Führungsebene unserer Tourismusorganisation setzen.“ FTG-Aufsichtsratsvorsitzender Volker Stoffel stimmt zu und ergänzt: „Die Zusammenarbeit mit Jochen Gemeinhardt war – inhaltlich wie persönlich – immer angenehm und zielführend. Wir freuen uns deshalb auf die nächsten sechs Jahre und auf alle Projekte, die wir gemeinsam mit der FTG umsetzen können.“

 

In den vergangenen neun Jahren konnten unter Gemeinhardts Leitung bedeutende Meilensteine erreicht werden. Unter anderem wurde die Veranstaltungsabteilung der Wyk auf Föhr Touristik GmbH (WTG) erfolgreich in die FTG integriert, neue Veranstaltungen wurden ins Leben gerufen, und das Angebot für Gäste, Insulanerinnen und Insulaner kontinuierlich weiterentwickelt. Insbesondere mit der Initiative FÖHRgreen, die das Thema Nachhaltigkeit auf der Insel verankern und vorantreiben möchte, hat die FTG bereits wichtige Schritte hin zu einem zukunftsfähigen Tourismus auf Föhr gemacht. Die digitale Präsenz von Föhr wurde mit der Webseite foehr.de und in den Sozialen Medien gestärkt. Durch Newsletter, Betriebsbesuche und neue Formate wie einen eigenen Podcast hat die FTG ihre Kommunikation noch transparenter gemacht und damit auch den Austausch mit den touristischen Leistungsträgern auf der Insel sowie der Politik und Verwaltung intensiviert. Im März 2023 hatte Gemeinhardt auch den Vorsitz des Marketingbeirats der Nordsee Tourismus Service GmbH (NTS) übernommen. Diese Position fördert den destinationsübergreifenden Austausch.

 

Mehr Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene

„Für die kommenden Jahre haben wir viel vor“, verrät Gemeinhardt. „Wir wollen Föhr noch stärker als Familieninsel und nachhaltige Urlaubsdestination positionieren. Dafür wollen wir auch mehr Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene schaffen, aber auch noch attraktiver für Familien mit kleinen Kindern werden und insgesamt mehr Menschen erreichen, denen Nachhaltigkeit und ein respektvoller Umgang mit der Insel, ihrer Natur und ihren Bewohnern wichtig sind. Mit unserem motivierten Team, das in den letzten Jahren erfreulicherweise viele junge Zugänge bekommen hat, sind wir dafür bestens aufgestellt.“ Außerdem plant die FTG, die geschaffene Infrastruktur für die Tages- und Übernachtungsgäste weiter auszubauen und die Abläufe rund um Meldescheine und Kurabgabe für Vermieterinnen und Vermieter mit digitalen und modernen Lösungen zu vereinfachen.

 

Gemeinhardt: „Für das Vertrauen, das mir die Gremien und das FTG-Team entgegenbringen, möchte ich mich herzlich bedanken. Ich freue mich darauf, in den nächsten Jahren noch viele innovative Ideen umzusetzen und die Insel nachhaltig weiterzuentwickeln. Den guten Austausch innerhalb der Gremien und mit der Politik sowie die regelmäßige und offene Kommunikation mit den Leistungsträgern wollen wir gerne so fortführen und so nicht nur unsere Aufgabe als Förderer des Tourismus auf der Insel, sondern auch als Dienstleister gegenüber den Gemeinden erfüllen.“

 

Text: Anna Preißler/FTG

[Föhr Tourismus GmbH]

Foto zur Meldung: Jochen Gemeinhardt bleibt FTG-Geschäftsführer
Foto: Jochen Gemeinhardt bleibt FTG-Geschäftsführer

Radfahren im Winter – Winterheld*innen gesucht!

(19. 01. 2024)

Auch wenn bei dem ein oder der anderen die Wintergefühle schon nach Weihnachten und Silvester abnehmen – meteorologisch betrachtet stecken wir mittendrin, denn in der Meteorologie umfasst der Winter die Monate Dezember, Januar und Februar. 
Und weil ein bisschen Schnee nicht bedeutet, dass der menschengemachte Klimawandel gebremst ist, darf man auch gerne im Winter klimabewusst mit dem Rad unterwegs sein. Wenn die Straßenverhältnisse es erlauben, sind gute Kleidung nach dem Zwiebelprinzip, die richtige Fahrtechnik und gute Beleuchtung und Reflektoren das A & O. 

Nähere Infos dazu liefern die Flyer Tipps & Tricks und 7 Gute Gründe zum Radfahren im Winter, die neben verschiedenen Motivationspostkarten beim nächsten Besuch in den Amtsgebäuden in Wyk oder Nebel mitgenommen werden können. Als Mitglied der RAD.SH beteiligt sich das Amt Föhr-Amrum an der Schleswig-Holsteinweiten Kampagne.

 

Für Rückfragen zum Thema Radfahren auf den Inseln steht Kai Becker, Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum, gerne unter oder 04681-5004 853 zur Verfügung. 

 Radfahren im Winter (c) Kai Becker

 

 

PS: Stichwort Beleuchtung

Liebe Autofahrende, bitte achten Sie in der dunklen Jahreszeit ganz besonders auf Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind – nicht immer reflektiert deren Kleidung.
Liebe Radfahrende, liebe Spazierende (mit und ohne Vierbeiner), das Tragen von Reflektoren/Lichtern und/oder reflektierender Kleidung hilft allen Verkehrsteilnehmenden, gegenseitig besser wahrgenommen zu werden und sicherer unterwegs zu sein.
 

Foto zur Meldung: Radfahren im Winter – Winterheld*innen gesucht!
Foto: Winterheld*in gesucht! (c) RAD.SH

Tannenbaumsammlung im  Bereich der Stadt Wyk

(18. 01. 2024)

Die Jugendfeuerwehr Wyk/Boldixum sammelt am Sonnabend, 20. Januar 2024, wieder die ausgedienten Weihnachtsbäume im Wyker Stadtgebiet ein. Die Bäume müssen vollständig von Schmuck und Lametta befreit sein und am Tag der Abholung bis 8 Uhr gut sichtbar an der Straße stehen. Es werden nur Tannenbäume eingesammelt.

Foto zur Meldung: Tannenbaumsammlung im  Bereich der Stadt Wyk
Foto: Foto: Manfred Richter/Pixabay

Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum

(18. 01. 2024)

Hier finden Sie die aktuellen Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum.

Foto zur Meldung: Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum
Foto: Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum

Nebel: Informationsveranstaltungen zum Haus des Gastes

(15. 01. 2024)

Am Sonntag, 11. Februar 2024, liegt es im Rahmen des anstehenden Bürgerentscheides in der Hand der Nebeler Bürgerinnen und Bürger, wie sich die Zukunft des Haus des Gastes gestalten soll. Im Vorfeld des Wahltermins gibt die Gemeinde Nebel in Informationsveranstaltungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren.


So können die Räumlichkeiten am Freitag, 19. Januar, und am Sonnabend, 20. Januar, jeweils von 14 bis 17 Uhr in Augenschein genommen werden. Gemeindevertreter werden vor Ort sein, um mögliche Fragen zu beantworten.

 

Am Montag, 22. Januar, findet um 19 Uhr eine Podiumsdiskussion im St.-Clemens-Hüs statt. Neben Vertretern der Gemeinde werden auch die Initiatorinnen/Initiatoren des Bürgerbegehrens die jeweiligen Ansichten und Intentionen nochmals darstellen. Zudem sollen auch noch offene Fragen aus der Einwohnerschaft beantwortet werden. Die Moderation des Abends übernimmt Landrat Florian Lorenzen.

 

Weitere Infos zur Bürgerinitiative finden Sie hier.

Weitere Infos zum Haus des Gastes finden Sie hier.

 

Die Darlegung des Abstimmungsgegenstandes durch den Gemeindewahlleiter finden Sie hier.

 

 

  Termine  
 

Tag der offenen Tür im Haus des Gastes

Freitag, 19. Januar 2024, 14 bis 17 Uhr 
Sonnabend, 20. Januar 2024, 14 bis 17 Uhr

 

Podiumsdiskussion im St.-Clemens-Hüs 
Montag, 22. Januar 2024, 19 Uhr 

[Infoflyer der Bürgerinitiative]

[Infoflyer der Gemeinde Nebel]

[Infos zur Bürgerinitiative]

[Infos zum Haus des Gastes]

Foto zur Meldung: Nebel: Informationsveranstaltungen zum Haus des Gastes
Foto: Nebel: Informationsveranstaltungen zum Haus des Gastes

Insel- und Halligkonferenz: Manfred Uekermann wird Ehrenvorsitzender

(12. 01. 2024)

Im Rahmen der jüngsten Tagung der Insel- und Halligkonferenz wurde der langjährige Vorsitzende Manfred Uekermann von den Mitgliedern zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Uekermann stand dem Verein von 2013 bis 2023 vor und freute sich über die mit der Auszeichnung verbundenen Anerkennung seiner Leistung für die Gemeinschaft der Inseln und Halligen. Im vergangenen Jahr hatte Uekermann den Vorsitz abgegeben; seit Ende Juni 2023 ist Heidi Braun die neue Vorsitzende der Insel- und Halligkonferenz.


Küstenschutz im Fokus

Die Direktorin des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Birgit Matelski, berichtete von Küstenschutzmaßnahmen im Wandel. Diese haben angesichts der fatalen Schäden durch die Sturmflut im Oktober an der Ostseeküste wieder an Aktualität gewonnen. Matelski unterstrich die Wichtigkeit des Schutzes der Bevölkerung an der Nord- und Ostseeküste. Der Küstenschutz müsse sich infolge des Klimawandels und des damit verbundenen Anstiegs des Meeresspiegels auf stark zunehmende Belastungen wie Sturmfluten oder Landabbrüche einstellen. Dabei sei die Unsicherheit groß, was genau auf die Küstenregionen zukommt.


Die Vorsitzende der Insel- und Halligkonferenz, Heidi Braun, forderte, dass die Behebung der Schäden nicht zulasten der Maßnahmen an der Westküste gehen dürfe. Der Personalmangel sei auch im Bereich Küstenschutz mit gut elf Prozent unbesetzter Stellen ein großes Problem. Braun erwartet vom Land, dass trotz dieser Schwierigkeiten ausreichend Mittel für Material und Personal bereitgestellt sowie Maßnahmen zur Attraktivierung der Arbeit im Küstenschutz ergriffen werden, um die Küsten und damit die Bevölkerung und Sachwerte in gleichem Maße schützen zu können.

 

Unterstützung durch die Bundeswehr

Der Kommandeur des Landeskommandos Schleswig-Holstein, Oberst Axel Schneider, gab einen Einblick in die Aufgaben der Bundeswehr und die Möglichkeiten der Amtshilfe wie etwa während der Corona-Pandemie. Demnach seien neben sechs Heimatschutzregimentern, die bis Ende 2026 in Deutschland aufgestellt werden sollen, zusätzlich 42 Heimatschutzkompanien geplant. Im Heimatschutz unterstützen Reservedienstleistende die aktive Truppe bei Wach- und Sicherungsaufgaben, in der Amts- und Katastrophenhilfe sowie beim Schutz kritischer Infrastruktur. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sei es wichtig, dass die Reservedienstleistenden an den Übungen teilnehmen und dafür freigestellt werden.

 

Investitionen in erneuerbare Energien

Aktuell arbeitet die Insel- und Halligkonferenz an der Idee zur Entwicklung eines „Energienetz Uthlande“. Ziel könnte beispielsweise sein, gemeinsam über alle Inseln und Halligen in erneuerbare Energien zu investieren. Um zu klären, ob es sich lohnt, diese Idee weiterzuverfolgen, wurden erste Potenziale in einer Kurzstudie analysiert. Nach Vorstellung der Ergebnisse in der Mitgliederversammlung wurden die Weichen für die nächsten Schritte gestellt. Die Mitglieder maßen dem Thema eine hohe Priorität bei und beschlossen einstimmig die Erstellung einer Umsetzungsplanung für das Energienetz Uthlande.


Abgerundet wurde die Tagung mit der Vorstellung des Projektes „Sandküste St. Peter-Ording“ durch den Projektleiter Jannes Fröhlich von der Umweltschutz-Organisation World Wide Fund for Nature (WWF). Anlass für die Betrachtungen sind der Klimawandel und die Bedrohung des Wattenmeeres durch den steigenden Meeresspiegel. Als Lösungen werden Klimaanpassungsmaßnahmen in Form von Dünennaturschutz vorgeschlagen. Inwieweit die Ergebnisse auf die Inseln übertragen werden könnten, ließ sich in der anschließenden Diskussion nicht klären.

 

Strukturen des Katastrophenschutzes vorgestellt

Abschließend stellte Boye Hach vom Kreis Nordfriesland die Katastrophenschutz-Strukturen in Nordfriesland vor. Neben einem ausgeklügelten System, in das viele Akteure eingebunden sind, steht die Information der Bevölkerung im Vordergrund. Vor Ort erfolgt dies über die Sirenen, deren Ausbau weiterhin gefördert wird. Dazu kommen Rundfunk und Fernsehen. Zudem kann jede Person selbst aktiv werden und sich eine Warnapp auf sein Mobiltelefon laden – wie beispielsweise NINA. Ausführliche Informationen hierzu finden sich im Internet auf der Seite des Kreises.

[Insel- und Halligkonferenz]

Foto zur Meldung: Insel- und Halligkonferenz: Manfred Uekermann wird Ehrenvorsitzender
Foto: Insel- und Halligkonferenz: Manfred Uekermann wird Ehrenvorsitzender

Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot verfügt

(11. 01. 2024)

Der Kreis Nordfriesland hat angesichts der sich ausbreitenden Geflügelpest für das gesamte Kreisgebiet eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Betroffen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse, wenn mindestens 100 Tiere je genannter Tierart gehalten werden.


Ziel ist, die Tiere vor direktem Wildvogelkontakt und deren möglicherweise infiziertem Kot zu schützen. Dies kann auch durch eine dichte Abdeckung des Freilaufes geschehen. Details sind in der Allgemeinverfügung des Veterinäramtes unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen nachzulesen. 

[Allgemeinverfügung des Kreises NF]

[Bekanntmachungen des Kreises NF]

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Foto: Bild von Wolfgang Claussen/Pixabay

Arbeitslos melden auf Föhr

Der nächste Sprechtag der Arbeitsagentur findet am Donnerstag, 11. Januar, von 9 bis 14 Uhr im Sozialzentrum in der Feldstraße statt.

[Arbeitsagentur]

Foto zur Meldung: Arbeitslos melden auf Föhr
Foto: Logo Arbeitsagentur

Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(19. 12. 2023)

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Herbst/Winter 2023 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

[Bürgerbroschüre Herbst/Winter 2023]

Foto zur Meldung: Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
Foto: Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

Nationalparkhalle: Stadtvertretung kassiert Entschluss aus September-Sitzung

(15. 12. 2023)

1,34 Millionen Euro beträgt der geforderte Kaufpreis für die Nationalparkhalle, dem gegenüber steht die Summe von 790.000 Euro, die ein vereidigter Sachverständiger in einem Verkehrswertgutachten ermittelt hatte. Ob die Halle zu dem geforderten Preis erworben werden solle, war von den Wyker Politikern seit Monaten kontrovers diskutiert worden. Nachdem der Verkäufer in mehreren Verhandlungsrunden auf seiner Forderung beharrt hatte, beschloss die Stadtvertretung in ihrer Sitzung im September schließlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Genehmigung der Kommunalaufsicht in einer namentlichen Abstimmung mit zehn Ja- und sechs Nein-Stimmen, die Nationalparkhalle zum Kaufpreis von 1,34 Millionen Euro zu erwerben und die Mittel in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 bereitzustellen.

 

Stadtvertretung beschließt Kauf der Nationalparkhalle (08.08.2023)

 

Nun beschäftigte das Thema Wyks Kommunalpolitiker in ihrer jüngsten Sitzung erneut. Hintergrund: Der Finanzausschuss hatte in seiner finalen Sitzung in diesem Jahr keine abschließende Empfehlung ausgesprochen, sondern Diskussion und Abstimmung auf die Dezember-Sitzung der Stadtvertretung vertagt. Für Irritationen hatte ein Schreiben der Kommunalaufsicht an den Stadtvertreter Stefan Wriedt (CDU) gesorgt. Demnach wäre ein Kauf der Halle zu dem geforderten Preis möglich, sofern die Stadt über die nötigen liquiden Mittel verfügt. Angemerkt wurde allerdings auch, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der sich aus Paragraf 75 Abs. 2 Gemeindeordnung ergibt, zu beachten sei. Dieser Grundsatz begrenze den finanziellen Gestaltungsspielraum: „Ein Kauf über dem Niveau des erstellten Wertgutachtens würde dem Gesetz widersprechen“, so die Kommunalaufsicht.

 

Unter dem Eindruck dieses Schreibens rückte in der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung nun erneut eine von drei Beschlussvorlagen aus der September-Sitzung in den Mittelpunkt. Deren Inhalt: „Die Stadtvertretung beschließt unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Genehmigung der Kommunalaufsicht im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von einer Million Euro zum Kauf der Nationalparkhalle bereitzustellen.“

 

Aufbauend auf diese Beschlussvorlage empfahl nun eine Ergänzungsvorlage, den Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2024 mit einer separaten Haushaltsstelle entsprechend zu ändern. Bei drei Nein-Stimmen stimmten die Stadtvertreter mehrheitlich für die Änderung. Damit werden Mittel in Höhe von einer Million Euro für den Kauf der Nationalparkhalle im Haushalt 2024 bereitgestellt. Die Summe beinhaltet das vorhandene Inventar und die installierte Technik sowie die Anschaffungsnebenkosten, insbesondere Grunderwerbssteuer und Notarkosten.

 

Vorbehaltlich der Bereitschaft des Verkäufers sind zeitnah erneute Kaufpreisverhandlungen geplant.

Foto zur Meldung: Nationalparkhalle: Stadtvertretung kassiert Entschluss aus September-Sitzung
Foto: Der Kauf der Nationalparkhalle wird seit Monaten kontrovers diskutiert. Foto: Peter Schulze

Sonntagsverkauf an Heiligabend

Da der 24. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, weist das Amt Föhr-Amrum auf die Allgemeinverfügung über die Festlegung der Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Bäderverordnung hin.

 

Demnach dürfen Verkaufsstellen, sofern Heiligabend auf einen Sonntag fällt, abweichend von der Allgemeinverfügung (Öffnungszeiten vom 17. Dezember bis 8. Januar an Sonn- und Feiertagen jeweils von 11 bis 17 Uhr) nur bis 14 Uhr geöffnet sein; die Öffnung vor 11 Uhr ist unzulässig.

 

Nur Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel (hierunter fallen auch Bäckereien) oder Weihnachtsbäume anbieten, dürfen vor der nach Bäderverordnung festgelegten Öffnungszeit öffnen.

 

Am ersten Weihnachtstag sind die Verkaufsstellen geschlossen zu halten.

[Allglemeinverfügung]

Foto zur Meldung: Sonntagsverkauf an Heiligabend
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Müllabfuhrtermine 2024

(07. 12. 2023)

Die altbekannten, farbigen Abfallkalender mit diversen weiteren Kurzinformationen zur Abfallabfuhr 2024 liegen ab sofort in den Amtsgebäuden beider Inseln zur Abholung bereit. Weiterhin stehen Ihnen die Abfuhrkalender als PDF-Dokument hier zum Herunterladen zur Verfügung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr ist in drei Abfuhrbezirke untergliedert, deren Abgrenzung Sie hier einsehen können. Eine tabellarische Übersicht der Abfuhrtermine erhalten Sie bei der AWNF.

 

                                                           

 

  

 

  Sperrmülltermine für Amrum  

 

Bezirk A: 8. März und 8. November 2024

Bezirk B: 15. März und 15. November 2024

Bezirk C: 22. März und 22. November 2024

 

 

 

 


Eine weitere Alternative ist die Abfall-App der AWNF. Diese können Sie sich über den unten stehenden QR-Code bzw. die Verlinkungen installieren.

 

Abfall-App AWNF

qr_awnf-app

 

 

 

 

 

 

AWNF Abfall-App für iOS installieren

 

AWNF Abfall-App für Android installieren

 

Weitere Informationen zur Abfall-App erhalten Sie unter https://www.awnf.de/seiten/abfall-app/  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Abfuhrkalender Wyk auf Föhr 2024]

[Abfuhrkalender Föhr-Land 2024]

[Abfuhrkalender Amrum 2024]

[Informationen zur APP der AWNF]

Foto zur Meldung: Müllabfuhrtermine 2024
Foto: Müllabfuhrtermine 2024

Vier neue Sprachkurse auf den Inseln

(06. 12. 2023)

Am 20. November war es soweit: 21 Teilnehmer aus der Ukraine, Somalia, Brasilien, Afghanistan, Iran und dem Jemen hatten ihren Premieren-Tag im neu eingerichteten B1-Kurs auf der Insel Föhr. Dieser bietet ein weiterführendes Lernangebot zu den bereits bestehenden Basis- und Aufbaukursen, die das Sozialzentrum Föhr-Amrum regelmäßig anbietet. Im Bereich der Krankenpflege und Erziehung, aber auch im Handwerk und in der Gastronomie ist das B1-Niveau die optimale Grundlage, um eine Ausbildung zu beginnen.

 

Im Zuge des stark angestiegenen Flüchtlingsstroms sind auch auf Föhr in den letzten Wochen viele Menschen angekommen. Für sie wurden ebenfalls Ende November zwei Basiskurse eingerichtet. Hier erwerben 15 bzw. 16 Teilnehmer erste Deutschkenntnisse und werden zunächst auf die A1-Prüfung vorbereitet.

 

Teilnehmer eines der beiden Anfängerkurse auf Föhr. Foto: Benjamin Blum 
Auch auf Amrum möchte das Sozialzentrum Föhr-Amrum einen neuen Anfängerkurs anbieten. Dieser richtet sich vorrangig an Geflüchtete. In Ausnahmefällen kann geprüft werden, ob zusätzlich weitere Interessenten zugelassen werden können. Der Unterricht findet wöchentlich an vier Vormittagen statt; nach 15 Wochen wird die A1-Prüfung durchgeführt.


Wer teilnehmen möchte oder Menschen kennt, die teilnehmen möchten, kann sich bis zum 15. Dezember 2023 per E-Mail an Bea von Reusner () wenden. Sollten ausreichend viele Teilnehmer zusammenkommen, könnte dieser Kurs bereits im Januar starten.
 

Foto zur Meldung: Vier neue Sprachkurse auf den Inseln
Foto: Bild von Katja Fissel auf Pixabay

Wohnraum für Lehrkräfte gesucht!

(04. 12. 2023)

Wohnungsgesuch für Lehrkräfte an der Eilun Feer Skuul:

 

Wir suchen ab 01.02.2024 eine 1-2 Zi.-Wohnung für eine Lehrkraft auf Föhr zur Miete:
20-40qm, möbliert od. unmöbliert m. EBK,
Hundehaltung erlaubt, max. 800,00€ warm
Hilfreiche Hinweise bitte an Eilun Feer Skuul: 04681 – 4440

 

Foto zur Meldung: Wohnraum für Lehrkräfte gesucht!
Foto: Foto: Angelika Falter, Amt Föhr-Amrum

Amt Föhr-Amrum: Haushaltsplan für 2024 beschlossen

(30. 11. 2023)

Einstimmig beschloss der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum in seiner jüngsten Sitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024. Vorgetragen von Lars Hullermann, Mitarbeiter der Geschäftsbuchhaltung des Amtes, schließt der Haushaltsplan demnach im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag von gut 1,4 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (minus 387.900 Euro) um gut eine Million Euro schlechter ab. Dabei übersteigt die Amtsumlage (gleichbleibend 51,02 Prozent) erstmals die Zehn-Millionen-Marke. Grund ist, dass in einigen Gemeinden die Finanzkraft gestiegen ist, nach der sich die Umlage bemisst.

 

Ein großer Sprung ist bei den Geschäftsaufwendungen zu verzeichnen, die von knapp 591.000 Euro in 2023 auf gut 1,65 Millionen Euro steigen. Enthalten sind hier neben anderen die Kosten für extern vergebene Bauleitplanverfahren in Höhe von 550.000 Euro, Gutachter- und Beratungskosten etwa in den Bereichen ÖPNV (Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung) oder der ausgelagerte Datenschutz. Zudem steigt der Personalaufwand um gut 800.000 auf knapp 7,6 Millionen Euro. Zugrunde gelegt wird hier allerdings die Annahme, dass zum Jahresbeginn 2024 alle vakanten Stellen besetzt sind.

 

Erfreuliche Entwicklung bei den Zinserträgen

Mit rund 370.000 Euro ist auch bei der Unterhaltung baulicher Anlagen ein relativ hoher Anstieg zu verzeichnen. Betrug die Summe 2023 noch knapp 480.000 Euro, wird für das kommende Jahr mit 819.000 Euro gerechnet. Größte Posten sind hier das Amtsgebäude auf Amrum (275.000 Euro), das Wyker Amtsgebäude (80.000 Euro), das Seniorenwohnheim in Nebel (45.000 Euro), die Notunterkunft in Alkersum (70.000 Euro) und 80.000 Euro, die für die Unterhaltung der Rüm-Hart-Schule veranschlagt worden sind. Erfreulich ist die Entwicklung der Zinserträge. Sah der Ansatz für 2023 noch keine Erträge vor, wird in 2024 mit 440.000 Euro gerechnet.


Investitionen sind in Höhe von gut 7,6 Millionen Euro vorgesehen. Größte Posten sind hier mit drei Millionen Euro die Fortführung der Sanierung der Öömrang Skuul und die Modernisierung des Sportplatzes der Eilun-Feer-Skuul (EFS) mit 1,8 Millionen Euro. Weitere Posten: Umbau des Dachgeschosses im Wyker Amtsgebäude (400.000 Euro), Obdachlosenunterkunft in Nebel (450.000 Euro), Schaffung der WLAN-Infrastruktur an allen Grundschulen (475.000 Euro), Anschaffungen im Rahmen des Digitalpaktes Schulen (248.500 Euro), Planungskosten Grundschule Föhr-Land (175.000 Euro), Brandschutz Rüm-Hart-Schule (350.000 Euro).


Nachtragshaushalt für 2023

Zuvor hatte das Gremium ebenfalls einstimmig den ersten Nachtragshaushalt des Amtes für das Jahr 2023 abgesegnet. Dieser wurde nötig, da aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation viele Haushaltsansätze nicht eingehalten werden konnten. Hullermann berichtete von einer Verringerung des geplanten Jahresverlustes von gut 420.000 auf knapp 390.000 Euro. Die Auszahlung für Investitionen verringert sich demnach von knapp 7,5 Millionen auf knapp 3,5 Millionen Euro.


Größte Posten sind die Mieteinnahmen und -ausgaben Asyl. So steigen die Einnahmen von 65.000 Euro auf 210.000 Euro und die Ausgaben von 85.000 Euro auf 190.000 Euro. Ebenfalls angepasst wurden die Amtsumlage, die um knapp 150.000 Euro auf rund 9,5 Millionen Euro steigt, und die Bewirtschaftungskosten, die um zirka 30.000 Euro steigen.

 

Investitionsplan angepasst

Angepasst wurde auch der Investitionsplan. Bisher nicht eingeplant waren etwa eine neue Kältetechnik für den Serverraum (50.000 Euro) und Schränke für das Archiv (16.500 Euro). Ebenfalls neu aufgenommen wurden knapp 121.000 Euro für die Anschaffung zweier Fahrzeuge für die Wasserrettung. Die Anschaffung wurde mit 115.000 Euro vom Land Schleswig-Holstein gefördert, sodass die tatsächlichen Kosten bei knapp 6000 Euro liegen. Allerdings war die Förderung Ende des vergangenen Jahres überwiesen und als Einnahme bereits im Haushalt 2022 gebucht worden. Die Kosten für den Umbau des Eingangsbereiches im Wyker Amtsgebäude sind von 20.000 auf 45.000 Euro gestiegen. 


Schließlich wurden die Kosten für 2023 nicht umgesetzte Maßnahmen (Notunterkunft Nebel, 450.000 Euro; Planung Grundschule Föhr-Land, 300.000 Euro und Schulhof Eilun-Feer-Skuul, 1,7 Millionen Euro) aus dem Haushalt 2023 gestrichen. Diese werden in künftigen Haushalten neu veranschlagt.


Der Ansatz für die Öömrang Skuul wurde von ursprünglich gut 3,2 Millionen Euro an die erwartbaren tatsächlichen Kosten in Höhe von gut 1,5 Millionen Euro angepasst. Gleiches gilt für den Sportplatz der EFS: Hier sind statt 500.000 nun 10.000 Euro angesetzt.
 

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Gewerbeamt: Am 5. Dezember nur telefonische Sprechstunde

(27. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Gewerbeamt Föhr am Dienstag, 5. Dezember, nur im Rahmen einer telefonischen Sprechstunde zwischen 14 und 17 Uhr unter 04681/5004-851 erreichbar ist.

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112-Tag in Schleswig-Holstein

(22. 11. 2023)

Der Landesfeuerwehrverband (LFV) plant  zum Abschluss des 150. Jubiläums der Feuerwehren in Schleswig-Holstein in diesem Jahr am 1. Dezember einen Tag, der ganz im Zeichen der Feuerwehren im Land stehen soll. Im Alltag, auf der Arbeit, in der Schule und überall, wo sich Menschen aufhalten, soll das Thema Feuerwehr präsent sein. So sollen alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner – egal ob Feuerwehrmitglied oder nicht – einen Tag lang mit dem Thema Feuerwehr konfrontiert und die Wichtigkeit dieser ehrenamtlichen Institution in unserem Alltag betont werden. Jeder Mensch im Land soll am 1.12. – das Datum passend zur Notrufnummer gewählt – mit dem Thema Feuerwehr in Berührung kommen.

 

Der LFV ruft alle Brandschützer auf, an diesem Tag in ihrer Feuerwehrkleidung zur Arbeit zu gehen. Dass sich auch Föhrer und Amrumer Brandschützer an dieser Aktion beteiligen werden, bestätigt Amtswehrführer Hauke Brett, der im Vorfeld Kontakt zu Insel-Unternehmen und -Betrieben aufgenommen und für die Aktion geworben hat. Zudem würden Föhrer Jugendwehren an diesem Tag die Grundschulen und die Eilun-Feer-Skuul besuchen.

 

Dieser Tag soll nicht nur das 150-jährige Engagement der Feuerwehren in Schleswig-Holstein feiern, sondern die Wertschätzung für die Brandschützer stärken und die Bedeutung ihrer Arbeit ins Rampenlicht rücken. Nicht zuletzt erhofft sich der LFV, das Interesse für die Feuerwehr zu wecken und neue Mitglieder zu gewinnen.

[150 Jahre Feuerwehren in SH]

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Foto: Landesfeuerwehrverband SH

Änderung der Postanschrift

(22. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das bisher genutzte Postfach 1580 seitens der Deutschen Post betriebsbedingt gekündigt wurde.

 

Post an das Amt muss daher ab sofort ausschließlich mit der Anschrift Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr adressiert werden.

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Foto: Änderung der Postanschrift

Wyk schreibt Ortsentwicklungskonzept fort

(16. 11. 2023)

Im Jahr 2019 war ein Orts(kern)entwicklungskonzept für die Stadt Wyk erstellt worden. Bis heute wurden diverse Projekte und Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Nun wird eine Fortschreibung dieses Konzeptes erarbeitet, um die damaligen Zielsetzungen auf Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Am Dienstag, 28. November, sind alle Interessierten eingeladen, mit ihren Ideen und Wünschen die zukünftige Entwicklung der Stadt aktiv mitzugestalten. Die Veranstaltung im Wyker Kurgartensaal beginnt um 19 Uhr und wird voraussichtlich bis 21 Uhr dauern.

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Foto: Bild von Dorothe auf Pixabay

Gewerbeamt: Eingeschränkte Öffnungszeiten

(16. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Gewerbeamt Föhr ab sofort aufgrund einer personellen Umstrukturierung die Öffnungszeiten geändert hat. Mit Ausnahme des 28. November werden bis auf Weiteres an jedem Dienstag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr persönliche Sprechstunden für Gewerbetreibende, jene, die es werden wollen und alle anderen gewerbeamtstechnischen Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingerichtet. Termine können unter Telefon 04681/5004-851 oder per E-Mail () gebucht werden.

 

In den übrigen Öffnungszeiten des Amtes und in der Zeit außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Gewerbeamt wie gewohnt schriftlich zu erreichen.


Diverse Verwaltungsdienstleistungen unter anderem auch für die Bereiche Gewerbe und Gaststätten stehen online unter www.ea-sh.de/beantragen/verwaltungsleistungen-beantragen/onlinebeantragung zur Verfügung. Das Amt bittet darum, nach Möglichkeit von der Online-Beantragung Gebrauch zu machen.

[Elektronische Beantragung]

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Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum

(10. 11. 2023)

Hier finden Sie die aktuellen Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum.

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Foto: Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum

Amt Föhr-Amrum: Außenstelle geschlossen

(09. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 15. November 2023, geschlossen bleibt.

 

Grund ist eine Personalveranstaltung auf Föhr.

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Amt Föhr-Amrum: Ordnungsamt geschlossen

(09. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass Ordnungsamt und Bürgerbüro am Montag, 13. November 2023, von 14 bis 15.30 Uhr geschlossen bleiben.

 

Grund ist die angespannte Personalsituation.

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Jagdtermine 2023

Der Hegering Föhr hat die meisten Termine für die diesjährigen Treibjagden auf Föhr mitgeteilt. Die Verkehrsteilnehmer in den Jagdbezirken sollten besonders aufmerksam sein, da mit Wildwechsel zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 Die Termine 


Alkersum
10. November
25. November
08. Dezember


Boldixum
14. November
10. Dezember


Borgsum
10. November

30. November

15. Dezember


Dunsum
18. November


Goting
11. Dezember


Hedehusum
13. November


Midlum
04. November
02. Dezember
16. Dezember


Nieblum
22. November


Oevenum
24. November
02. Dezember


Oldsum
10. November
25. November


Süderende
24. November
01. Dezember

08. Dezember
15. Dezember


Toftum
11. November


Utersum
25. November


Witsum
11. November


Wrixum
04. November
18. November
09. Dezember

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Die Havarie der "Pallas"

(25. 10. 2023)

Am 29. Oktober 1998 strandete vor Amrum der Holzfrachter “Pallas“. Das Schiff war auf dem Weg von Schweden nach Casablanca, Marokko, als am 25. Oktober 1998 auf hoher See um 16.40 Uhr Feuer ausbrach und die aus Paketholz bestehende Ladung in Brand geriet. Der Kapitän versuchte den Hafen von Esbjerg in Dänemark anzulaufen, jedoch wurden in der Nacht dann auf Bitten des Kapitäns die Besatzung geborgen. Spätere Versuche, die Pallas nach Cuxhaven zu schleppen, scheiterten trotz des mutigen Einsatzes der an der Bergung beteiligten Personen. Die Lösch- und nachfolgenden Abpumparbeiten der noch an Bord vorhandenen Brennstoffe dauerten bis zum 10. Januar 1999. Obwohl die ausgetretene Ölmenge bei derartigen Unfällen als relativ gering bezeichnet werden kann, wurden insgesamt ca. 26.000 Seevögel verölt, über 16.000 Vögel und ein Seehund mussten getötet werden, sechs Tiere wurden leicht verölt. Die Gesamtkosten der Bergungsaktion wurden mit 25 Millionen DM berechnet.

 

Maßnahmen seitens der Politik und Verwaltungen bewertet

In einer Veranstaltung in Dagebüll erinnerten am Mittwoch, 25. Oktober 2023, der Nautische Verein Nordfriesland und die Insel- und Halligkonferenz an die damalige Havarie und ihren Folgen. Überschattet wurde der Gedenktag von einer Havarie am Vortag. Südwestlich von Helgoland waren am frühen Morgen zwei Frachtschiffe zusammengestoßen. Ein toter Seemann wurde geborgen, zwei weitere gerettet, vier Personen werden noch vermisst. In verschiedenen Vorträgen wurden nochmals die Abläufe der Havarie auf der gut besuchten Veranstaltung erläutert und eine Bewertung der verschiedenen Maßnahmen seitens der Politik und Verwaltungen auf Bundes- und Landesebenen vorgenommen.

 

Die Abläufe hätten aufgezeigt, dass es letztlich nicht die Schuld der Menschen vor Ort war, sondern die Ursachen der Strandung maßgeblich im System und der Struktur des damaligen Sicherheits- und Notfallkonzeptes aufgrund des föderalistischen Aufbaues zu finden seien. Anerkannt wurde seitens der Referent*innen, dass Verbesserungen im Sicherheitssystem auf Nord- und Ostsee durch ein verbessertes Notschleppkonzept und die Etablierung eines Havariekommandos für Nord- und Ostsee erreicht wurden.

 

Der Nautische Verein Nordfriesland und die Insel- und Halligkonferenz hatten seit Jahren auf eine Verbesserung der Organisationsstrukturen im Bereich der Deutschen Bucht hingewiesen. Bereits vor der Havarie forderten sie den Aufbau einer effektiven “Deutschen Küstenwache”, in der alle schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeiten und seegehenden Schiffseinheiten gebündelt und monokratisch geführt werden. Das Havariekommando werde dabei eine umfassende Kompetenz in dieser neuen Behörde einnehmen.

 

Nachbesserungen erforderlich

Das Notschleppkonzept, das von beiden Vereinen als „fast optimal“ bezeichnet wird, habe allerdings noch eine „Lücke im System“ im nördlichen Teil der Nordsee, so die Referenten. Dort sei kein Notschlepper vorgesehen, obwohl die Havarien der „Pallas“ und der „Lucky Fortune“ ein Jahr später damals die Lücke aufgezeigt haben. „Angesichts der Zunahme des Schiffsverkehrs und der größeren Containerschiffe sowie des Ausbaus der Offshore-Industrie muss hier noch nachgebessert werden“, fordern die Veranstalter.

 

Die Mitglieder der Vereine erwarten daher auch, dass die von der Ampelkoalition im Sommer beschlossene Überprüfung des Sicherheitssystems für Nord- und Ostsee endlich Klarheit schafft und eine politische Lösung erfolgt.

 

Text: Hans von Wecheln (Nautischer Verein Nordfriesland), Natalie Eckelt (Insel- und Halligkonferenz)

[Insel- und Halligkonferenz]

[Nautischer Verein Nordfriesland]

Foto zur Meldung: Die Havarie der
Foto: Heckansicht der Pallas. Archivfoto: Thomas Oelers

Amrum: Erweiterter Busfahrplan am kommenden Wochenende und kommenden Montag

(25. 10. 2023)

  Die Amrum-Touristik teilt mit, dass am Freitag, 27. Oktober 2023, der Busverkehr wie angekündigt nochmals bis 1 Uhr nachts ausgeweitet wird. Zwei Fahrten sind abermals über Steenodde geplant.


Für Sonnabend, 28. Oktober 2023, ist ein Disco-Bus vorgesehen, der in den späten Abend-/Nachtstunden die Gäste von der Veranstaltung in die einzelnen Orte bringt. Die Abfahrtzeiten werden während der Veranstaltung bekanntgegeben.


Am Montag, 30. Oktober 2023, fährt im Anschluss an den üblichen Linienverkehr nochmals der Sonderbus bis 22:45 Uhr über die Insel.
 

 Fahrplan 

Foto zur Meldung: Amrum: Erweiterter Busfahrplan am kommenden Wochenende und kommenden Montag
Foto: Amrum: Erweiterter Busfahrplan am kommenden Wochenende und kommenden Montag

Amrum: Zusätzlicher Busverkehr wegen des Sturms abgesagt

(20. 10. 2023)

Die Amrum-Touristik teilt mit, dass der für Freitag, 20. Oktober 2023, angekündigte zusätzliche Busverkehr aufgrund der Sturmwarnungen laut aktueller Information der Wyker Dampfschiffs-Reederei ausfällt.

 

Für Sonnabend, 21. Oktober 2023, wird aktuell davon ausgegangen, dass die zusätzlichen Busfahrten wie angekündigt stattfinden.

Foto zur Meldung: Amrum: Zusätzlicher Busverkehr wegen des Sturms abgesagt
Foto: Amrum: Zusätzlicher Busverkehr wegen des Sturms abgesagt

Busverkehr auf Amrum wird im Oktober ausgeweitet

(19. 10. 2023)

Die Amrum-Touristik teilt mit, dass der insulare Busverkehr bis zum 30. Oktober 2023 jeweils montags, freitags und sonnabends in den Abendstunden versuchsweise ausgeweitet wird. Das Angebot wurde durch eine kurzfristige Kooperation zwischen Amrum-Touristik und Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR) möglich. Es ist geplant, im Anschluss an den üblichen WDR-Busfahrplan zusätzliche Fahrten anzubieten (siehe Plan).

 

Demnach wird am Freitag und Sonnabend jeweils zweimal Steenodde angefahren. Der Bus hält bedarfsweise an den üblichen Bushaltestellen. Die Amrum-Touristik weist darauf hin, dass der vorgesehene Fahrplan jeweils um einige Minuten abweichen kann.

 

Für Sonnabend, 28. Oktober, steht das zusätzliche Angebot noch infrage, da aktuell kein Fahrer zur Verfügung steht. Laut Amrum-Touristik wird angestrebt, zu der an diesem Tag geplanten Discoveranstaltung kurzfristig eine Lösung zu schaffen.

 

Die Preise für die Fahrten orientieren sich an den aktuellen Busfahrpreisen. Gültige Tages- oder Mehrfachkarten sowie das 49 Euro-Ticket werden akzeptiert.

 

Es sei ein kurzer Versuch, das vorhandene Angebot zumindest an einzelnen Tagen temporär auszuweiten, betont Amrums Tourismus-Chef Frank Timpe. „Sicherlich ist diese Aktion nicht ausreichend bzw. bedarfsgerecht und kann auch nicht die abschließende Lösung der Thematik sein. Gerade in den Abendstunden bedarf es meines Erachtens flexibler und individualer Angebote. Ohne die unbürokratische Kooperationsbereitschaft der WDR hätte das nicht funktioniert.“

 

  Übersicht erweiterter Busfahrplan im Oktober.  

[Plakat Busfahrplan]

Foto zur Meldung: Busverkehr auf Amrum wird im Oktober ausgeweitet
Foto: Busverkehr auf Amrum wird im Oktober ausgeweitet

Jahrmarkt-Shuttle von Föhr nach Amrum fällt aus

(13. 10. 2023)

Die Föhr Tourismus GmbH teilt mit, dass der angekündigte Jahrmarkt-Shuttle-Service in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag, 14./15. Oktober, um 0:30 Uhr mit der „Adler Rüm Hart“ von Wyk nach Wittdün aufgrund der zu erwartenden Wetterlage ausfällt.

 

Marktbesucher können die regulären Fährverbindungen nutzen. Fahrplanänderungen sind online bei der Wyker Dampfschiffs-Reederei unter www.faehre.de/aktuell einsehbar.

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Foto: Jahrmarkt-Shuttle von Föhr nach Amrum fällt aus

Neuer Vorstand lenkt die LAG AktivRegion Uthlande

(09. 10. 2023)

Christian Stemmer, Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum, ist erneut zum Vorsitzenden der LAG AktivRegion Uthlande e.V. gewählt worden. Seine Stellvertreter wurden Ralf Hoffmann (Amrum) und Heidi Braun (Vorsitzende der Insel- und Halligkonferenz). "Ich freue mich und bin stolz darauf, dass ich den Vorsitz der LAG AktivRegion Uthlande übernehmen durfte,“ sagte Stemmer. „Ich sehe in ihr eine auf den Inseln und Halligen verwurzelte und schlagkräftige Förderinstitution, die unmittelbar vor Ort wirksam agieren und unterstützen kann, immer mit der Zielsetzung, die Lebensqualität in der Region Uthlande innovativ und nachhaltig zu sichern und zu steigern."

 

Die AktivRegion Uthlande war am 29. September 2023 zu ihrer Mitgliederversammlung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand die Wahl eines neuen Vorstands. Gewählt wurden 14 Vorstandsmitglieder, davon sechs aus den kommunalen Mitgliedern und acht aus den Wirtschafts- und Sozialpartnern. Dazu wählten die Versammelten für jedes Vorstandsmitglied eine persönliche Stellvertretung. Der Vorstand ist das Entscheidungsgremium, wenn es um die Auswahl neuer Förderprojekte geht.

 

Vier neue Mitglieder

Aufgenommen hat die AktivRegion Uthlande außerdem vier neue Mitglieder: Die Ferring-Stiftung auf Föhr, die Akademie am Meer (Heimvolkshochschule Klappholttal) in List auf Sylt, die Naturschutzgemeinschaft Sylt und das Museum Kunst der Westküste auf Föhr. Nachdem die neuen Mitglieder sich vorgestellt hatten, hat die Versammlung ihre Mitgliedschaften einstimmig bestätigt. Damit hat die AktivRegion Uthlande jetzt 57 Mitglieder. Die neuen Mitglieder ernteten Applaus für Ihre Entscheidung. „Sie stärken die Präsenz der AktivRegion Uthlande als Förderinstrument in der Gebietskulisse, die die Nordfriesischen Inseln und Halligen sowie die Hochseeinsel Helgoland mit ihren besonderen und individuellen Herausforderungen umfasst,“ freute sich Christian Stemmer.

 

Als zentrales Förderinstrument steht dem Verein das EU-Programm LEADER für die Entwicklung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Jährlich kann darüber hinaus eine Anzahl Kleinprojekte mit dem GAK-Regionalbudget gefördert werden. Die für alle AktivRegionen in Schleswig-Holstein gültigen Zukunftsthemen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Regionale Wertschöpfung sowie Daseinsvorsorge und Lebensqualität sind in die Entwicklungsstrategie der Region eingeflossen. Sie spiegeln sich in den sechs Kernthemen der AktivRegion Uthlande: Energie- und Wärmebündnis Uthlande; Umwelt- und Klimabündnis Uthlande; Nachhaltiger Natur- und Qualitätstourismus Uthlande; Wirtschaftsregion Uthlande; In Uthlande gemeinsam leben und lernen; Versorgungsgemeinschaft Uthlande. Jedes Projekt muss sich einem der Ziele dieser Kernthemen zuordnen lassen.

 

Vorbildregion im Bereich erneuerbarer Energien

Es geht darum, in der Region neue Formen der Umsetzung effizienter Energie- und Wärmeerzeugung und -verwendung zu entwickeln und Einsparungen zu erzielen, um im Bereich erneuerbarer Energien als Vorbildregion zu agieren. Wichtig sind auch nachhaltige Formen der Mobilität. Aber auch (und damit) die Attraktivität der Uthlande als Urlaubsdestination zu erhöhen sowie wirtschaftliche Perspektiven aufzeigen, die Herstellung regionaler Produkte zu stärken und dem Mangel an Fachkräften begegnen. Die geförderten Projekte sollen das wirtschaftliche Potential der Region sichtbar machen und ausschöpfen. Im Bereich Daseinsvorsorge wird die Stärkung des gemeinschaftlichen Miteinanders und die Verbesserung des kulturellen und sozialen Angebots in den Mittelpunkt gestellt. Dazu gehören auch neue digitale Angebotsformen und die nachhaltige Sicherung alltäglicher Grundversorgungsleistungen.

 

Leben auf den Inseln und Halligen attraktiv und lebenswert machen

Auf Basis der insularen Entwicklungskonzepte hat die AktivRegion Möglichkeiten, Projekte zu fördern, die mit ihnen verbunden sind. Ziel ist mit jedem Projekt, das Leben auf den Inseln und Halligen attraktiv und lebenswert zu machen. Hier zeigt sich der Mehrwert der europäischen Fördergelder für das eigene Lebensumfeld vor Ort auf jeder einzelnen Insel und Hallig und in der Region Uthlande. Das Regionalmanagement koordiniert die Entwicklung und Betreuung von Förderanträgen gemeinsam mit den Projektträgern und begleitet die Umsetzung der Projekte. Es hat seine Geschäftsstelle in Wyk auf Föhr und ist digital aus der ganzen Region erreichbar. Gerne werden auch Termine vor Ort vereinbart. Die Mitarbeiter beraten öffentliche und private Projektträger bei der Antragstellung nach dem Motto "Von der Idee bis zum Projekt" und bereiten die Antragsunterlagen für die Beratung durch den Vorstand vor. Aktuelle Informationen finden Sie stets auf der Website aktivregion-uthlande.de.

 

Quelle: Natalie Eckelt/AktivRegion Uthlande e.V.

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Nordfriesland: Wohnungen für Geflüchtete gesucht

(04. 10. 2023)

Die zahlreichen Krisenherde auf der Welt und der immer noch andauernde Krieg in der Ukraine zwingen viele Menschen, tagtäglich Schutz in sicheren Zufluchtsländern zu suchen. Auch Nordfriesland erreichen weiterhin Flüchtlinge. An geeignetem Wohnraum für alle Hilfesuchenden fehlt es jedoch, trotz der starken Bemühungen der acht nordfriesischen Ämter und Städte, diesen kurzfristig zu schaffen.

 

Der Kreis Nordfriesland bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die über ungenutzten vermietbaren Wohnraum verfügen, sich bei dem für sie zuständigen Amt zu melden, damit die sichere Unterbringung der Geflüchteten dauerhaft gewährleistet werden kann. Gesucht werden vorrangig abgetrennte Wohnungen, aber auch größere Liegenschaften, die sich als kleine kommunale Gemeinschaftsunterkünfte anbieten – beides für einen längeren Zeitraum.

 

Die Verteilung der Flüchtlinge unter den Ämtern koordiniert der Kreis. Grundsätzlich werden die Unterkünfte von den Ämtern, Gemeinden und Städten angemietet. Sie stehen Vermieterinnen und Vermietern, die Wohnungen anbieten möchten, auch als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als Privatperson Mietverhältnisse abzuschließen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall das zuständige Sozialzentrum. Eine Tabelle mit den aktuellen Mietobergrenzen ist unter hier einsehbar.

 

Sollte sich die dezentrale Unterbringung, das heißt in einzeln angemieteten Unterkünften, auf Dauer als nicht praktikabel erweisen, ist bei stark steigenden Flüchtlingszahlen auch eine Unterbringung in Sammelunterkünften denkbar. 

 

Wer über ungenutzten vermietbaren Wohnraum verfügt, meldet sich bitte beim

 

Amt Föhr-Amrum

Hafenstr. 23
25938 Wyk auf Föhr

Telefon: 04681 / 50 04-0
Fax: 04681 / 50 04-50
E-Mail:  

 

Ansprechpartnerinnen:
Frau Peyser (04681 / 74 17 70) 
Frau Krahmer (04682 / 94 11 43)

[Mietobergrenzen ab 1. Januar 2023]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Eine Stimme für die Belange älterer Menschen

(28. 09. 2023)

Wyk hat wieder einen Seniorenbeirat. Wyks Bürgermeister Uli Hess leitete, unterstützt von seiner zweiten Stellvertreterin Birgit Hinrichsen und Amtsmitarbeiter Lukas Jakobsen, die jüngste Versammlung der Wyker Seniorinnen und Senioren. Im Wyker Kurgartensaal stellten sich mit Claus Amelung, Susanne Endrikat, Hermann Hinsberger, Rita Jansen-Richter und Elvira Zumegen fünf Wyker Bürger zur Wahl und wurden jeweils einstimmig gewählt. Über Vorsitz und Stellvertretung soll zeitnah in einer konstituierenden Sitzung entschieden werden.

 

Für die gut 1700 über 60-jährigen Wyker eine gute Nachricht, nachdem mit Margrit Christiansen, Dagmar Oldsen und Karin Petersen der frühere Seniorenbeirat Ende 2020 die Ämter niedergelegt hatte. Eine überraschende Entscheidung, die mitten in die Zeit der Corona-Pandemie fiel. Die seinerzeit geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens verhinderten lange Zeit Zusammenkünfte in größeren Runden und somit die nötige Neuwahl dieses wichtigen Gremiums.

 

Der neue Seniorenbeirat: Hermann Hinsberger, Susanne Endrikat, Rita Jansen-Richter, Claus Amelung und Elvira Zumegen (v.l.). Foto: Peter Schulze

 

Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Wünsche der Senioren in der Stadtvertretung und sämtlichen Ausschüssen, hat Rede- und Antragsrecht und kann eigene Projekte anschieben. Zudem haben die lokalen Seniorenvertretungen die Möglichkeit, auch im Kreisseniorenbeirat mitzuwirken und sich damit auch in Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises mit Seniorenbezug einzubringen.

 

2003 hatte sich der Wyker Seniorenbeirat erstmals gegründet. An der Seite von Volker Kahl und Usche Meuche war Margot Melzer die erste Vorsitzende des Gremiums. Über die Jahre gehörten Ingrid Kainz (ab 2008 für Usche Meuche), Margrit Christiansen (ab 2009 für Margot Melzer, neuer Vorsitzender wurde Volker Kahl), Dagmar Oldsen (ab 2012 für Ingrid Kainz) und Karin Petersen (ab 2016 für Volker Kahl, neue Vorsitzende wurde Margrit Christiansen) dem Beirat an.

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Foto: Jen Theodore/Unsplash

Barrierefrei ins Amtsgebäude

(27. 09. 2023)

Gute Nachricht für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen: Das Amt Föhr-Amrum ist für sie nun auch wieder barrierefrei über den Haupteingang erreichbar. Möglich macht dies eine eigens in Auftrag gegebene Holzrampe, die mit geringer Steigung ins Gebäude führt.

Foto zur Meldung: Barrierefrei ins Amtsgebäude
Foto: Barrierefrei ins Amtsgebäude

Projekt gegen Katzenelend - Herbstaktion beginnt am 9. Oktober

(26. 09. 2023)

Auch in diesem Jahr unterstützt das Amt Föhr-Amrum das Landesprojekt gegen Katzenelend und beteilgt sich an der Finanzierung des bereitgestellten Fonds. In dem zurückliegenden Aktionszeitraum konnten insgesamt 1396 (auf Landesebene) Katzen kastriert werden.

 

Die diesjährige Herbstaktion findet im Zeitraum 9. bis 20. Oktober 2023 statt und ist -wie in den letzten Jahren auch- auf freilebende Katzen beschränkt.

 

Die Herbstaktionen 2020 bis 2022 mussten aufgrund des hohen Mittelabflusses aus dem Fonds vorzeitig abgebrochen werden. Da auch in diesem Jahr mit einem vorzeitigen Abbruch zu rechnen wäre, haben sich die Projektpartner darauf verständigt, den ursprünglich vierwöchigen Aktionszeitraum auf zwei Wochen zu verkürzen. Dies wird insbesondere bei der Tierärztekammer, den Tierärzten und den teilnehmenden – vielfach ehrenamtlichen – Fängern der Katzen zu Planungssicherheit bei der Abwicklung des Aktionszeitraumes führen.

 

Weitere Informationen zum Projekt sowie ein Vordruck zur Beantragung der Kostenübernahme stehen auf der Seite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Verfügung.

[Homepage der Landesregierung SH]

Foto zur Meldung: Projekt gegen Katzenelend - Herbstaktion beginnt am 9. Oktober
Foto: Projekt gegen Katzenelend - Herbstaktion beginnt am 9. Oktober

Ortskernentwicklungskonzept: Infoabend in Wittdün

(20. 09. 2023)

Für die Gemeinde Wittdün wird derzeit ein Ortskernentwicklungskonzept erstellt. Eine Einwohnerbefragung war mit großer Beteiligung durchgeführt und ausgewertet worden.

 

Die Ergebnisse werden am Mittwoch, 27. September, im Rahmen eines Informations- und Beteiligungsworkshops vorgestellt, zu dem die Gemeinde in die Kapelle in Wittdün einlädt. Beginn der rund zweistündigen Veranstaltung ist um 19 Uhr.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der Einwohnerbefragung sollen Themen, Ziele und kommende Aufgaben der Gemeinde diskutiert und erörtert werden.

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Foto: Foto: AmrumTouristik

Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

(18. 09. 2023)

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller freizuhalten ist. Dieser Bereich wird ab Freitag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.

 

Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ebenfalls ab Freitag, 6. Oktober, bis einschließlich Montag, 16. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden. Stellplätze stehen alternativ auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet zur Verfügung.

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Foto: Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

Barrierefreier Zugang eingeschränkt

(18. 09. 2023)

Der Zugang in das Amt Föhr-Amrum ist für Menschen mit einer Beeinträchtigung derzeit nur über den Hintereingang möglich. Hier führt eine provisorische Rampe aus Holz in das Gebäude.


Der barrierefreie Zugang über den Haupteingang wird wieder möglich sein, wenn eine eigens in Auftrag gegebene Holzrampe geliefert worden ist.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Polizei sucht Zeugen: Hundehasser legen mit Rasierklingen präparierte Wurststücke aus

(14. 09. 2023)

Eine Hundehalterin hat bei der Wyker Polizei Anzeige erstattet, nachdem ihre Hündin im Wyker Wäldchen ein mit einer Rasierklinge präpariertes Wurststück gefressen hatte. Nach Angaben der Polizei war die Halterin mit ihren beiden Airedale-Terriern vom Olhörnweg kommend in das Wäldchen spazieren gegangen, als die junge Hündin etwas schnappte und herunterschlang. Nachdem sie die Hunde in ihre Ferienwohnung gebracht hattFoto: Polizeie, suchte sie den Weg noch einmal ab. Dabei fand sie ein weiteres eingeschnittenes Stück Würstchen und zwei halbe Rasierklingen.

 

Beim anschließenden Besuch beim Tierarzt zeigten Röntgenaufnahmen ein Stück Rasierklinge im Magen der Hündin, die umgehend notoperiert wurde.

 

Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Wer Hinweise geben kann wird gebeten, sich bei der Polizeidienststelle in Wyk (Telefon 04681/758980) oder dem Ordnungsamt (Telefon 04681/5004-0) zu melden.

Foto zur Meldung: Polizei sucht Zeugen: Hundehasser legen mit Rasierklingen präparierte Wurststücke aus
Foto: Polizei sucht Zeugen: Hundehasser legen mit Rasierklingen präparierte Wurststücke aus

Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel

(14. 09. 2023)

Der Herausforderung des Fachkräftemangels in Verwaltung und Wirtschaft auch auf den Inseln zu begegnen, treibt das Amt Föhr-Amrum gemeinsam mit dem Föhr-Amrumer und dem Sylter Unternehmerverband sowie dem Wirtschaftsforum Helgoland unter Mitwirkung der Industrie- und Handelskammer Husum und der Fachhochschule Westküste seit rund drei Jahren die Umsetzung eines digitalen Fachkräfteportals voran. Für dessen Realisierung gab es nun einen besonderen Schub: Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter weilte zu einem Kurzbesuch auf Föhr und hatte einen Kooperationsvertrag mit der Landesregierung im Gepäck.

 

Hintergrund: Das Land anerkennt den Modellcharakter, den das Projekt für Schleswig-Holstein haben kann. Die erarbeiteten Ergebnisse, darunter die Softwareentwicklungen des Projektes, sollen auch anderen Verwaltungen als Open Source-Lösungen zur Verfügung gestellt werden. „Offene Innovation und Kooperation sind elementare Erfolgsfaktoren für eine aktive Wirtschaft und einen erfolgreichen Tourismus“, so Schrödter. „Wir wollen die Verfügbarkeit von Daten verbessern und Verwaltungsprozesse automatisieren, um so den Service unserer Verwaltung zu erhöhen.“

 

Der Vertrag ist unterschrieben, Amtsvorsteherin Heidi Braun, Birte Sievers (Tourismus Lotsen), Wyks Bürgermeister Uli Hess, Ron Glauth (Verein Sylter Unternehmer), Peter-Boy Weber (Verein Föhr-Amrumer-Unternehmer), Michael Lohmann (IHK Flensburg) und Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland, v.l.) applaudieren. Vorn Digitalisierungsminister Dirk Schrödter und Amtsdirektor Christian Stemmer (v.l.). Foto Peter Schulze

 

Von den Kosten für das Projekt in Höhe von gut einer Million Euro tragen das Amt Föhr-Amrum und die regionalen Partner rund 860.000 Euro. Diese sollen über Fördermittel und personelles Engagement eingeworben werden. Das Land verpflichtet sich im Gegenzug, einzelne Arbeitspakete mit einer Summe von insgesamt 250.000 Euro bis zum Jahr 2026 zu unterstützen. Diese umfassen unter anderem die Organisation der Steuer- und Arbeitsebenen sowie des Projektmanagements, das Marketing, die Koordination der zentralen Webseite und die Definition von Schnittstellen unter anderem zum Bürgerportal Nordfriesland.

 

Dirk Schrödter (r.) trug sich in das Gästebuch des Amtes ein. Foto Peter SchulzeDie Besucher aus Kiel trafen sich mit den regionalen Beteiligten im Sitzungssaal der Amtsverwaltung. Begleitet von regen Diskussionen informierte Amtsdirektor Christian Stemmer über die digitalen Projekte und Ziele des Amtes. So sollen eine zeitgemäße und technologieoffene Verwaltung die Effizienz, Effektivität und Servicequalität verbessern, um einen Mehrwert für Beschäftigte und Bürger zu schaffen. Aktuell stehen Bürgerportal und Dokumentenmanagementsystem sowie die digitale Zeiterfassung für die Mitarbeitenden im Fokus. Weiter nannte Stemmer die Digitalisierung an Schulen und den Breitband-Ausbau.

 

Dass die Digitalisierung auch für Gewerbetreibende eine enorme Bedeutung hat, wurde ebenfalls deutlich. „Wir arbeiten derzeit mit gefühlten Daten“, sagte Peter-Boy Weber, Geschäftsführer des Vereins Föhr-Amrumer Unternehmer. Eine genauere Erfassung inklusive durch künstliche Intelligenz erzeugten Analysen seien für eine effiziente Personal- und Warenbestandsplanung unverzichtbar. Dass intelligente Systeme und Digitalisierung darüber hinaus im Gesundheits- oder Energiebereich sowie im Tourismussektor eine immer größere Rolle spielen, betont Dirk Schrödter. „Wir und ich sind für innovative Ideen immer offen.“

 

Weiterer Kooperationsvertrag im Gespräch

 

Die digitale Verwaltung war ein weiteres Stichwort. Hier ist das Amt Föhr-Amrum mit dem Land über einen weiteren Kooperationsvertrag im Gespräch. Darüber, dass Verwaltungsprozesse bürgerfreundlicher gestaltet, beschleunigt und optimiert werden müssen, war sich die Runde einig. Und dass zusätzliches Personal nicht die Lösung sei, berichtete der Amtsdirektor. Dieses würde „vom Bürokratie-Wahnsinn aufgesogen.“ „Angesichts der Problematik, Stellen adäquat zu besetzen, müssen Vorgänge notfalls auch mit weniger Personal zügig bearbeitet werden können“, sagte Wyks Bürgermeister Uli Hess. Und der Chef der Staatskanzlei verglich die notwendige Automatisierung der Verwaltung mit dem Online-Einkauf: „Anträge bei der Verwaltung müssen einfach in den Warenkorb gelegt werden können“, Gleiches gelte für die Möglichkeiten der Bezahlung.

 

Gruppenbild auf dem Gelände des Schulzentrums. Martin Nickels (kommissarischer Schulleiter Eilun-Feer-Skuul), Amtsvorsteherin Heidi Braun, Dr. Andreas Raschzok (Stabsstelle Amt Föhr-Amrum), Birte Sievers (Tourismus Lotsen), Hauke Klünder (Förderscout Nordfriesland), Amtsdirektor Christian Stemmer, Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland), Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter, Uli Hess (Bürgermeister Wyk), Peter-Boy Weber (Verein Föhr-Amrumer-Unternehmer), Ron Glauth (Verein Sylter Unternehmer) und Michael Lohmann (IHK Flensburg, v.l.). Foto Peter Schulze

 

Im Anschluss stand ein Besuch der Eilun-Feer-Skuul auf dem Programm. Nach der Begrüßung durch den kommissarischen Schulleiter Martin Nickels wurde deutlich, wie engagiert die Lehrkräfte sind. Informatik-Lehrer Sascha Rochhausen demonstrierte, wie Schüler mit der Programmierung einfacher Spiele als Einstieg oder weiterführend dem Umgang mit Robotern mit der Informatik vertraut gemacht werden. Und Technik-Lehrer Dirk Warkus-Thomsen machte anschaulich deutlich, wie sich die Schüler dem Thema im Werkunterricht vom Entwurf eines Werkstückes bis zum 3D-Druck ganz praktisch nähern.

 

„Es war großartig zu sehen, wie in Verwaltung und Schule an Digitalisierung gearbeitet, diese gelebt wird und wie motiviert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrerinnen und Lehrer sind“, ließ Dirk Schrödter nach seinem Insel-Besuch auf seinem Social-Media-Account wissen.

 

Positive Bilanz

 

„Ich bin froh, dass wir den Kooperationsvertrag schnell und unkompliziert auf den Weg bringen konnten, zog auch Amtsdirektor Christian Stemmer am Ende eine positive Bilanz. „Ebenso erfreut mich, dass wir über einen weiteren Kooperationsvertrag im Gespräch sind, der die Digitalisierung der Verwaltung betrifft. Ein weiteres Kernelement, denn die Verwaltung muss mit den erhobenen Daten auch arbeiten können.“

 

„Dadurch, dass das Land mit Fördergeldern zur Seite steht, werden all jene, die das Jobportal mit viel Engagement auf den Weg gebracht haben, noch einmal gewürdigt“, war auch Stemmers Stellvertreter Uli Hess zufrieden. Einmal mehr sei deutlich geworden, „dass wir in Sachen Digitalisierung noch am Anfang stehen.“ Vielfach könnten aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendige Daten nicht erhoben oder Korrelationen nicht hergestellt werden. „Das ist sicher ein langer Prozess. Aber Dirk Schrödter hat angekündigt, dass das Land Schleswig-Holstein diesen beschleunigen möchte.“

Foto zur Meldung: Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel
Foto: Dirk Schrödter (l.) und Christian Stemmer unterschreiben den Kooperationsvertrag. Foto Peter Schulze

Bundesweiter Warntag am 14. September 2023

(13. 09. 2023)

Der Bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 14. September, statt. Ziel ist, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte aktivieren die unterschiedlichen Warnmittel am 14. September ab 11:00 Uhr.

 

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren. Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.

 

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.


Weitere Informationen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf seiner Internetseite veröffentlicht.

[Informationen zum bundesweiten Warntag]

[Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]

Foto zur Meldung: Bundesweiter Warntag am 14. September 2023
Foto: (c) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ISF Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung

Splitt-Aktion auf Wyker Straßen

(07. 09. 2023)

In dieser Woche haben die jährlich wiederkehrenden Splitt-Arbeiten auf den Wyker Straßen begonnen. Aufgrund von Rohstoffmangel-bedingten Lieferschwierigkeiten bei der Bitumenemulsion werden die normalerweise im Juni stattfindenden Arbeiten im Stadtgebiet in diesem Jahr erst im September ausgeführt.


Die Maßnahme in der Innenstadt und am Südstrand wird rund zwei Wochen dauern. Das Bauamt des Amtes Föhr-Amrum bittet Auto- und Fahrradfahrer in dieser Zeit um erhöhte Vorsicht. „Von den Fahrzeugen aufgewirbelter Rollsplitt birgt besonders für Radfahrer und Fußgänger Gefahren“, erläutert Bauamtsmitarbeiter Thomas Pielke und bittet die Autofahrer um Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Foto zur Meldung: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen
Foto: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen

Informationsabende zu den energetischen Quartierskonzepten auf Amrum und Föhr

(31. 08. 2023)

Die Amrumer Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün sowie die Föhrer Gemeinden Borgsum, Dunsum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Wrixum hatten im Jahr 2022 beschlossen, integrierte energetische Quartierskonzepte gemäß des Förderprogrammes KfW-432 erstellen zu lassen. Seit dem 1. Juli 2023 ist die DSK GmbH mit der Erarbeitung der Konzepte beauftragt, die sich unter anderem mit klimafreundlicher Wärmeversorgung auseinandersetzen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Energiewende und Zukunftsfähigkeit.

 

Nun laden die DSK GmbH und die Gemeinden alle Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinden zu einer Informationsveranstaltung über die energetischen Quartierskonzepte ein und hoffen auf aktive Beteiligung. Anfang September sind fünf Veranstaltungen geplant: Eine auf Amrum, eine in Wrixum und drei Veranstaltungen für die Westerlandföhrer Gemeinden Oldsum und Süderende, Utersum und Dunsum sowie Borgsum und Witsum.

 

Behandelt werden sollen verschiedene Themen, darunter die aktuellen Zwischenergebnisse der laufenden Projekte, zukünftige Perspektiven sowie grundsätzliche Fördermöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.

 

 Die Termine 

 

Nebel, Norddorf und Wittdün
Donnerstag, 7. September 2023, 19 Uhr
Gemeindehaus Norddorf

 

Wrixum
Freitag, 8. September 2023, 19 Uhr
Restaurant Störtebecker

 

Oldsum und Süderende
Montag, 11. September 2023, 20 Uhr
Ual Fering Wiartshüs, Oldsum

 

Utersum und Dunsum
Dienstag, 12. September 2023, 20 Uhr
Taarepshüs, Utersum

 

Borgsum und Witsum
Mittwoch, 13. September 2023, 20 Uhr
Taarepshüs, Borgsum

 

Für die Stadt Wyk ist eine erste Öffentlichkeitsveranstaltung voraussichtlich im Frühjahr 2024 geplant.

 

Auskünfte zu den Vorhaben gibt Kai Becker, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum unter 04681/5004-853 oder .

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Hochbautechniker (m/w/d) gesucht!

(30. 08. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Bau- und Planungsamt einen Hochbautechniker (m/w/d) in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Foto zur Meldung: Hochbautechniker (m/w/d) gesucht!
Foto: Hochbautechniker (m/w/d) gesucht!

Wittdüner werden zum Ortskernentwicklungskonzept befragt

(25. 08. 2023)

Für die Gemeinde Wittdün wird derzeit ein Ortskernentwicklungskonzept (OEK) erstellt. Für die Weiterentwicklung der Gemeinde sollen alle wichtigen Themen, Wünsche und Bedarfe in das Konzept einfließen. Zudem erleichtert ein solches OEK bei größeren (Bau-)Vorhaben auch den Zugang zu Fördermitteln.

 

 

Damit verbunden ist eine ortsbezogene Einwohnerbefragung. Die Ergebnisse dieser anonymen Umfrage werden als Grundlage für die Festlegung von Strategien, Zielen und Maßnahmen der nächsten Jahre genutzt. Somit haben alle Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit, eigene Ideen und Anregungen in das OEK einzubringen. Jede Person eines Haushaltes einschließlich der Kinder darf an der Befragung teilnehmen.

 

Die Befragung läuft bis einschließlich 31. August 2023. Der Fragebogen kann hier online ausgefüllt werden. Alternativ kann der in der Anlage beigefügte Fragebogen ausgedruckt und ausgefüllt bis zum 31. August bei der Amrum-Touristik am Fähranleger abgegeben werden.

[Fragebogen herunterladen]

[Fragebogen online ausfüllen]

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Amrumer Seefeuer wieder geöffnet

(21. 08. 2023)

Knapp drei Monate war der Amrumer Leuchtturm gesperrt, Besuche oder Eheschließungen waren nicht möglich. Grund war die Erneuerung des Außenanstrichs, die im Fünf-Jahres-Rhythmus erforderlich ist. Nun ist das Amrumer Wahrzeichen seit Montag, 21. August, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich, teilt Wolfgang Stöck, Leiter des Außenbezirks Amrum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe-Nordsee mit.

 

 

DolfiAm/PixabayWetterbedingt sei die erhoffte frühere Öffnung nicht möglich gewesen, so Stöck. Kurz vor Fertigstellung der Arbeiten habe zudem ein rund 15 Minuten dauernder heftiger Regenguss für eine weitere Verzögerung gesorgt. „Ein interessanter Anblick“, berichtet Wolfgang Stöck, dass Teile des Seefeuers aufgrund der verlaufenden Farbe in rosa erstrahlten und nach der Trocknungsphase ein neuer Anstrich erfolgen musste.

 

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr; mittwochs von 9 bis 14 Uhr.

[Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung]

Foto zur Meldung: Amrumer Seefeuer wieder geöffnet
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Wirtschaftsminister besucht Föhr und Amrum

(18. 08. 2023)

Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, besuchte in Begleitung seines persönlichen Referenten Clemens Weiss Föhr und Amrum. Der Wirtschaftsminister nutzte seinen ersten Besuch auf den Inseln seit seinem Amtsantritt, um sich über die wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsmarktsituation sowie Infrastrukturprojekte zu informieren. In Gesprächen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Handwerk standen die Themen Mobilität, Energie und Wohnraum sowie insbesondere der Fachkräftemangel im Mittelpunkt.

 

Bemerkenswerte Idee als Teil der Lösung

 

Gemeinsam mit Amtsdirektor Christian Stemmer traf sich der Minister auf Amrum mit den Bürgermeistern Cornelius Bendixen (Nebel), Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün) sowie dem Vorstand der Amrum-Touristik Frank Timpe. Auf dem Programm standen die Besichtigung eines Grundstücks in Wittdün, auf dem Dauerwohnraum geschaffen werden soll, ein Besuch des Haus des Gastes in Nebel sowie der Strandliegenschaften in Norddorf. Im Norddorfer Hotel „Seeblick“ war schließlich unter anderem der Fachkräftemangel Thema. Hotelchef Gunnar Hesse schilderte seine Probleme, Personal zu finden, die durch die angespannte Wohnungslage auf den Inseln verstärkt werden. Diesem Problem zu begegnen, vermietet Hesse nun einige bisherige Ferienwohnungen als Personalwohnungen. „Ein Teil der Lösung“, zollte Claus Ruhe Madsen dieser Entscheidung Respekt: „Der Schritt bedeutet weniger Einnahmen, aber der Unternehmer hat errechnet, was es kosten würde, am Ende keine Mitarbeiter zu haben.“

 

Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (3.v.r.) mit Kai Becker (Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes), Wyks Bürgermeister Uli Hess, Amtsdirektor Christian Stemmer und Amtsvorsteherin Heidi Braun sowie Peter Boy Weber (Föhr-Amrumer Unternehmer) und Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland, v.l.). Foto: Peter Schulze

 

Auch auf Föhr stand am Tag darauf der Fachkräftemangel im Mittelpunkt. Wirtschaftsminister Madsen tauschte sich im Sitzungssaal des Wyker Amtsgebäudes mit Christian Stemmer, Amtsvorsteherin Heidi Braun, Wyks Bürgermeister Uli Hess und dem Nachhaltigkeitsbeauftragten Kai Becker sowie Peter Boy Weber (Vorstand FAU) und Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland) aus. Weber und Linne sind maßgeblich an der Entwicklung eines inselübergreifenden Job-Portals beteiligt. Ein Prozess, an dem auch das Amt Föhr-Amrum nicht unerheblich beteiligt ist. Gemeinsam verfolgen Föhr, Amrum, Sylt und Helgoland das Ziel, die Inseln als Lebens- wie Arbeitsort bewusster und attraktiver zu machen. Mit an Bord sind neben dem Sylter Unternehmerverband auch die Industrie- und Handelskammer Husum und die Fachhochschule Westküste, die das Projekt wissenschaftlich begleitet.

 

Fachkräfteportal soll wertvolle Hilfestellung bieten

 

Auf das Fachkräfteportal soll deutschlandweit und darüber hinaus zugegriffen werden können. Stellenangebote sollen potenziellen Arbeitnehmern mit weiterführenden Informationen und Ansprechpartnern etwa zu Wohnungssuche, Weiterbildungsmöglichkeiten, Schulbesuch, Kitaplatz oder kulturellen Angeboten wertvolle Unterstützung bieten. Das Land Schleswig-Holstein hat eine Förderung in Aussicht gestellt, die auch Claus Ruhe Madsen in der Runde bekräftigte: Eine Insel als geschlossenes System eigne sich hervorragend als Modellregion und das Projekt könnte in der Folge landesweit zum Einsatz kommen.

 

Die rege Diskussion hatte zur Folge, dass die Themen Mobilität mit Radverkehr und einer möglichen Neuausrichtung des ÖPNV sowie Energie mit Sanierungsmanagement und Quartierskonzepten in den Föhrer und Amrumer Gemeinden von Christian Stemmer nur kurz skizziert wurden.

 

Besuchten auch die Baustelle der Mittelbrücke: Uli Hess, Claus Ruhe Madsen und Christian Stemmer (v.l.). Foto: Peter Schulze

 

Ein Spaziergang über den Sandwall rundete das Treffen ab. Einem Besuch der Bäckerei Hansen, wo Volker Hansen seine Probleme schilderte, Auszubildende zu finden, und der „Stattbar“ ging ein Besuch der Baustelle der neuen Mittelbrücke voraus. Uli Hess erläuterte das Projekt, für dessen Realisierung der Wirtschaftsminister im Januar 2023 dem Wyker Bürgermeister in Kiel den Förderbescheid überreicht hatte.

 

Foto zur Meldung: Wirtschaftsminister besucht Föhr und Amrum
Foto: Trug sich in das Gästebuch des Amtes ein: Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen mit Amtsdirektor Christian Stemmer. Foto: Peter Schulze

Staatssekretärin informiert sich über Insel-Projekte

(16. 08. 2023)

Bei einem Besuch auf Föhr informierte sich Staatssekretärin Julia Carstens aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus über aktuelle Projekte der Stadt Wyk. Sie wurde begleitet von Dr. Birte Pusback, Leiterin des Tourismusreferats, und beide erwartete ein volles Programm. Ob Aquaföhr oder Mittelbrücke, Präsentationen im Sitzungssaal des Amtsgebäudes wechselten sich mit Baustellenbesichtigungen ab und gewährten Einblicke in die Themen, die die Wyker Verantwortlichen derzeit beschäftigen. „Ein großartiges Programm“, konstatierte Carstens am Ende eines langen Tages, „das gerade in der Hauptsaison nicht selbstverständlich ist.“

 

Den Auftakt hatten Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der Föhr Tourismus GmbH (FTG), und der Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes Föhr-Amrum, Kai Becker, gemacht und das FTG-Projekt FÖHRgreen vorgestellt. Die Staatssekretärin war beeindruckt von der Vielzahl der Betriebe, die sich bereits angeschlossen haben. Wünschenswert wäre, „dass dieses Projekt noch mehr Teilnehmer findet, da es ein Aushängeschild für die Insel ist, mit ihren Möglichkeiten, die Natur zu erleben und den Begriff Nachhaltigkeit mit Leben zu füllen.“

 

Führung über Baustelle im Gewerbegebiet

 

Positiv auch die Eindrücke vom Greenpark Föhr. Der private Investor Wolfgang Müller errichtet auf dem Gelände des ehemaligen Fritsch-Hofes einen Gewerbepark mit insgesamt fünf Gebäuden. In zwei Geschäftshäusern und drei Gewerbehallen können künftig Betriebe und Unternehmen Lagerhallen sowie Arbeits- oder Büroräume mieten. Müller hatte nicht nur Idee und Fortschritt im Sitzungssaal präsentiert, sondern die Gäste aus Kiel darüber hinaus im Anschluss über die Baustelle geführt.

 

An der Baustelle der neuen Mittelbrücke wurde Julia Carstens (Mitte) über den Stand der Arbeiten informiert. Von links: Dr. Karsten Peters (Ramboll) sowie Heiko Harring und Thorsten Saefkow (HC Hagemann); von rechts: Heinrich Rossbach (Ramboll) und Werkleiterin Lena Bruderreck. Foto: Stadt Wyk

 

Einen unmittelbaren Eindruck konnte sich Julia Carstens auch vom Neubau der Mittelbrücke machen. Vor Ort informierten Vertreter des Planungsbüros und des ausführenden Unternehmens über die bisherigen und künftigen Schritte des vom Wirtschaftsministerium geförderten Bauvorhabens. „Der Neubau ist ein Erlebnis für Gäste und auch für Insulaner, für die die alte Brücke große Bedeutung hatte, und kann wieder ein Wahrzeichen für die Insel werden“, konstatierte Julia Carstens nach dem Besuch der Baustelle am Wyker Strand.

 

Aquaföhr: Neubau unumgänglich

 

Schließlich gab Alena Bauer von der iwb Ingenieurgesellschaft einen Einblick in den aktuellen Stand der Planungen für das neue Aquaföhr. Dem Referat folgte ein weiterer Ortstermin: Bei einer Führung mit Kurt Weil, Geschäftsführer der Wyk auf Föhr Touristik GmbH, bekamen die Besucherinnen einen Eindruck vom aktuellen Zustand des maroden Wellenbades. Sie habe nicht erwartet, dass das in die Jahre gekommene Bad in bestem Zustand sei, sagte Julia Carstens im anschließenden Pressegespräch. „Das wurde vor Ort noch einmal sehr deutlich und wir konnten uns von der Notwendigkeit überzeugen, dass hier etwas Neues entstehen muss“, so Carstens‘ Fazit.

 

Freuten sich am Ende eines langen Tages auf Föhr über ein Präsent aus den Händen von Uli Hess: Dr. Birte Pusback (Leiterin Referat Tourismus) und Staatssekretärin Julia Carstens (v.l.). Foto: Stadt WykWyks Bürgermeister, der das Programm gemeinsam mit den Verantwortlichen der Eigenbetriebe vorbereitet hatte, zog ein positives Fazit: Es sei nicht selbstverständlich, dass sich eine Staatssekretärin gemeinsam mit der Referatsleiterin Tourismus einen ganzen Tag Zeit nimmt, um sich über Planungen und Umsetzungen der hiesigen Projekte zu informieren. „Nachfragen bei den Präsentationen und Dialoge mit den jeweils Verantwortlichen bei den Ortsterminen sind für mich ein Beweis des großen Interesses des Wirtschaftsministeriums, das ja auch Fördergelder etwa für die Mittelbrücke bewilligt hat.“


Zudem seien die Fragen Nachhaltigkeit und Entwicklung des Tourismus thematisiert und das Schwerpunktthema Aquaföhr präsentiert worden, dessen Neubau für die Insel von enormer Wichtigkeit sei. „Ein Leuchtturmprojekt, von dem Insulaner und Gäste gleichermaßen profitieren“, so Uli Hess.

 

Am Vortag hatte der Föhrer Ortsverband der CDU zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Im Kaminzimmer des Veranstaltungszentrums wurden neben Infrastruktur oder Wohnraumknappheit auch Fragen rund um den Tourismus diskutiert. Julia Carstens, Wyks Bürgermeister Uli Hess und der Landtagsabgeordnete Manfred Uekermann sowie Jochen Gemeinhardt, Patrick Lüders, Direktor des Hotels „Upstalsboom“, und Robert Weber vom Verein Föhrer Vermietungsagenturen stellten sich den Fragen der Anwesenden.

 

Podiumsdiskussion im gut besuchten Kaminzimmer: Jochen Gemeinhardt (FTG), Robert Weber (Verein Föhrer Vermietungsagenturen), Wyks Bürgermeister Uli Hess, Staatssekretärin Julia Carstens, Patrick Lüders (Direktor Hotel Upstalsboom) und der Landtagsabgeordnete Manfred Uekermann (v.l.). Foto: Stadt Wyk

 

Deutlich wurde, dass die Zahl der Vermietungen aktuell zwar über denen des Vor-Coronajahres 2019 liegen, aber nicht das Niveau des Rekordjahres 2022 erreichen würden. Dass die Hotel-Buchungen für den kommenden Herbst derzeit 20 Prozent unter denen des Vorjahres lägen, sagte Patrick Lüders und Jochen Gemeinhardt prognostizierte für das Jahr 2023 ein Minus von fünf bis zehn Prozent.

 

Dass nicht nur auf Zahlen und Statistiken geschaut, sondern parallel gute Konzepte entwickelt werden müssen, betonte Julia Carstens. Naturerlebnis, Nachhaltigkeit und Naturschutz, dessen Notwendigkeit den Touristen wie schon jetzt in Führungen und Vorträgen erklärt werden müssen, seien mit einem vernünftigen Wachstum in Einklang zu bringen. „Ich glaube, das funktioniert hier schon ganz gut.“

 

Nebensaison soll gestärkt werden

 

Wieviel Tourismus die Insel verträgt, war ebenfalls ein zentrales Thema. Die Stärkung der Nebensaison könnte eine Lösung sein, in der dann allerdings Gastronomie-Betriebe und Geschäfte geöffnet sein müssten. Eine wichtige Frage, befand auch Julia Carstens: „Die Nebensaison für Gäste attraktiver zu gestalten, geht nur gemeinsam und setzt die Abstimmung aller Beteiligten voraus.“

 

Besucherinnen auch von Amrumer Projekten beeindruckt

 

Der Visite nach Föhr ging ein Besuch auf Amrum voraus. In Gesprächen mit den Bürgermeistern Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün) sowie Nebels stellvertretender Bürgermeisterin Elke Dethlefsen und Amrums Touristik-Chef Frank Timpe wurden unter anderem die Planungen einer möglichen Aufstockung des Norddorfer Maritur thematisiert. Hier könnten Wohnungen entstehen. Ein weiteres Thema war die Umgestaltung des Restaurants „Strand 33“ und des Badekabinenhauses.


Nach einer Führung durch die Biologin Karen Heidemann inklusive eines Besuchs der Walskelett-Ausstellung im Naturzentrum des Öömrang Ferian demonstrierte Frank Timpe, Vorstand der Amrum Touristik, die Möglichkeiten der digitalen Informations-Stele am Norddorfer Strand.


Bürgerbegehren und Auswirkungen des Fachkräftemangels

 

Im Anschluss informierten sich die Besucherinnen aus Kiel über den geplanten Neubau des Nebeler Haus des Gastes und das derzeit laufende Bürgerbegehren, bevor bei einem gemeinsamen Mittagessen insbesondere über den Fachkräftemangel und dessen Auswirkungen auf Amrum diskutiert wurde.


Schließlich informierte Wittdüns Bürgermeister Heiko Müller bei Besuch der Natour-Düne über das Bildungs- und Erlebnisangebot und über die baulichen Veränderungen im Badeland sowie – auf dem Weg zum Fähranleger – über die Pläne der Gemeinde, mehr Wohnraum für Einheimische zu schaffen, und die Initiative für ein gesamtinsulares medizinisches Versorgungszentrum.

Foto zur Meldung: Staatssekretärin informiert sich über Insel-Projekte
Foto: Informationsaustausch im Sitzungssaal: Manfred Uekermann (Landtagsabgeordneter), Staatssekretärin Julia Carstens, Lena Bruderreck (Werkleiterin der Wyker Eigenbetriebe), Wyks Bürgermeister Uli Hess, FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt und Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum. Foto: Wirtschaftsministerium

Wyker Amtsgebäude wird zur Baustelle

(07. 08. 2023)

Die Baustelleneinrichtung ist erfolgt, der Kran steht: Die Abbrucharbeiten für den Umbau des Dachgeschosses im Amtsgebäude haben Anfang August begonnen.

 

Unter anderem wird in einem ersten Schritt die alte Gipskartonverkleidung vom Dach entfernt, um in der Folge Archivräume zu schaffen. Hier sollen die Bauakten gelagert werden, um Platz für die Umbauarbeiten zu schaffen. Vorteil: Die Akten des Bauamtes müssen nicht zwischengelagert werden.

 

Zwei Wochen sind für die Abbrucharbeiten angesetzt, ab Mitte August könnten die Wände für die Archivräume gestellt werden. Die Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie die Zimmerer- und Trockenbauarbeiten wurden beauftragt. Folgen sollen die Ausschreibungen der Ausbaugewerke durch Architekten.

Foto zur Meldung: Wyker Amtsgebäude wird zur Baustelle
Foto: Seit Anfang August ziert ein Kran den Rathausplatz. Foto: Peter Schulze

Quartierskonzepte: Bestandsaufnahme Föhr-Land und Amrum

(01. 08. 2023)

Die Föhrer Gemeinden Borgsum, Dunsum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Wrixum sowie die Amrumer Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün haben die DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft beauftragt, ein integriertes energetisches Quartierskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept stellt den ersten Schritt für die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung im gesamten Gemeindegebiet dar.

 

Als Grundlage für das Konzept führt die DSK in den genannten Gemeinden unter anderem Datenaufnahmen vor Ort einschließlich Fotoaufnahmen von Straßenzügen durch, um so die städtebauliche Struktur im Gemeindegebiet zu erfassen und zu dokumentieren.

 

Das DSK-Team, das die Bestandsaufnahme durchführt, besteht aus

  • Abdelrahman Ammar
  • Laura Glock
  • Alexander Izotov
  • Richard Mühlmann und
  • Johannes Münster

 

Ansprechpartner für Rückfragen ist Kai Becker, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum (Tel. 04681/5004-853, ).

[Klimaschutz Föhr]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Tourismus-Zweckverband Föhr: Neuer Vorsitz und neue Satzung

(28. 07. 2023)

Traditionell standen in der ersten Sitzung des Zweckverbandes Tourismusverband Föhr in der neuen Legislatur Wahlen im Mittelpunkt. Dabei stellte sich der bisherige Verbandsvorsteher Hark Riewerts nicht zu Wiederwahl. Er sei durch Beruf und zahlreiche Projekte in seiner Gemeinde ausgelastet, begründete der Oldsumer Bürgermeister seinen Schritt.

 


Einstimmig wählte das Gremium den Wyker Bürgermeister Uli Hess zum neuen Verbandsvorsteher. Ebenso ohne Gegenstimmen wurden Hark Riewerts und Wyks zweite stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen als Stellvertreter gewählt.


Als Mitglieder zur Prüfung der Jahresrechnung wurden der Stadtvertreter Volker Stoffel als Vorsitzender, Birgit Hinrichsen als Stellvertreterin sowie der Nieblumer Bürgermeister Boy Rethwisch gewählt.


Im Aufsichtsrat der Föhr Tourismus GmbH (FTG) ist der Zweckverband künftig durch Amtsvorsteherin Heidi Braun, Boy Rethwisch und Utersums Bürgermeisterin Göntje Schwab sowie die Stadtvertreter Volker Stoffel, Thomas Strelow und Corinna Weber vertreten.


Nach den Regularien widmete sich das Gremium dem Tagesgeschäft. Neben dem Bericht des FTG-Geschäftsführers Jochen Gemeinhardt stand der Erlass einer neuen Verbandssatzung auf der Tagesordnung. Wesentlicher Punkt: Künftig sollen auch bürgerliche Mitglieder die Möglichkeit haben, Mitglied in der Verbandsversammlung zu sein. Diese setzt sich aus den Bürgermeisterinnen der Föhrer Landgemeinden der Stadt Wyk zusammen. Zudem entsendet Wyk zehn weitere Vertreter, die bisher laut Satzung Mitglied der Stadtvertretung sein mussten. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.

Foto zur Meldung: Tourismus-Zweckverband Föhr: Neuer Vorsitz und neue Satzung
Foto: Der neue Verbandsvorsteher Uli Hess (r.) mit seinen Stellvertretern Hark Riewerts und Birgit Hinrichsen. Foto: Peter Schulze

Besuch auf Föhr: Ministerpräsident kommt nicht mit leeren Händen

(25. 07. 2023)

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther folgte einer Einladung des Amtes Föhr-Amrum und besuchte in Begleitung des nordfriesischen Landrats Florian Lorenzen Föhr. Grund war ein informeller Austausch mit Vertretern der Amtsverwaltung, den Bürgermeistern der Inselgemeinden und der Stadt Wyk sowie Vertretern des Gesundheitswesens und der Wirtschaft.


Zentrale Themen waren die aktuelle und künftige Wohnsituation sowie die medizinische Versorgung auf Föhr und Amrum, die mögliche künftige Ausrichtung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs und das Verkehrs- und Mobilitätskonzept auf Föhr.

 

Land unterstützt Ausbau des Straßennetzes


Hier hatten sich Land, Amt und die Stadt Wyk auf die Sanierung der L 214 inklusive der Radwege zwischen Wyk und Nieblum geeinigt. Den Verkehrsfluss sicherer und flüssiger zu gestalten, sollen die Kreuzungen Heymannsweg/Am Hafen und L 214/Boldixumer Straße zu Kreisverkehren umgebaut werden. Das Land wird sich finanziell mit Geldern aus dem Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2023 - 2027 beteiligen und Daniel Günther überreichte gemeinsam mit Torsten Conradt, Direktor Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Amtsdirektor Christian Stemmer und Wyks Bürgermeister Uli Hess die Finanzierungsvereinbarung.

 

Übergabe des Bewilligungsbescheides an der Boldixumer Kreuzung: Florian Lorenzen, Torsten Conradt, Daniel Günther, Uli Hess und Christian Stemmer (v.l.). Foto: Peter Schulze


Die Gesamtkosten betragen rund 4,4 Millionen Euro und das Land trägt die Bau- und Grunderwerbskosten für die beiden neuen Kreisverkehre sowie die Kosten für die Deckenerneuerung der Landesstraße. Eine Maßnahme, von der Insulaner und Gäste gleichermaßen profitieren würden, betonte Günter. Die Landesregierung werde den infrastrukturellen Sanierungsstau weiterhin entschlossen angehen, „daran werden wir auch in Zeiten sinkender Steuereinnahmen und knapperer Kassen festhalten.“

 

Schnelle Lösung trotz Fachkräftemangels


Amtsdirektor Christian Stemmer zeigte sich erfreut darüber, dass „auf unkomplizierte Weise zwischen Amt, Landesbetrieb und Kommune eine solche Kooperationsvereinbarung getroffen werden konnte.“ Für den Verwaltungs-Chef ein Zeichen dafür, dass durch schnelle Lösungen Vorgänge auch in Zeiten des Fachkräftemangels beschleunigt werden können.


Zufriedenheit auch bei Uli Hess: „Ich freue mich sehr darüber, dass die schon seit einiger Zeit geführten Gespräche mit Torsten Conradt jetzt so erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnten und dass der Ministerpräsident heute den Bewilligungsbescheid überreicht hat“, so Wyks Bürgermeister.

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Foto: Daniel Günther trägt sich in das Gästebuch des Amtes Föhr-Amrum ein. Foto: Peter Schulze

Informationsabend zum energetischen Sanierungsmanagement in Föhr-Mitte

(17. 07. 2023)

Die Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum laden alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung über das energetische Sanierungsmanagement am Montag, 24. Juli 2023, um 19.30 Uhr in das Haus des Gastes in Nieblum ein.

 

Plakat InfoabendZentrales Thema wird das Wärmenetz in den vier Gemeinden sein. Die Teilnehmer werden umfassend über den Planungsstand des Netzes informiert. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf Sanierungs- und Neubauprojekte präsentiert. Der Abend bietet eine gute Gelegenheit, sich mit der eigenen Wärmeversorgung auseinanderzusetzen und offene Fragen im Austausch zu klären.

 

Wer nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, dem steht das Team des Sanierungsmanagements telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache auch persönlich für Rückfragen und Beratung zur Verfügung. Infos und Kontaktdaten unter klimaschutz-foehr.de.

 

Für Informationen und Austausch zum Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz steht zudem Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum, unter 04681/5004-853 oder zur Verfügung.

[Klimaschutz Föhr]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Sommerfest bringt Akteure zusammen

(17. 07. 2023)

Der Vorsitzende Christian Stemmer begrüßte die rund 40 Gäste und freute sich, dass so viele auch von den umliegenden Inseln und Halligen der Einladung der AktivRegion Uthlande ins Erlebniszentrum Naturgewalten in List auf Sylt gefolgt waren, um gemeinsam die Erfolge zu feiern. Anlass der Veranstaltung war der Abschluss der bisherigen und der Beginn der neuen EU-Förderperiode von 2023 bis 2027 unter dem Motto „Zukunft wird vor Ort gemacht!“. In der neuen Förderperiode, die am 1. April gestartet ist, stehen für die AktivRegion Uthlande Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro aus dem sogenannten LEADER-Fördermittel der Europäischen Union bereit.

 

Die Teilnehmer des Sommerfestes der AktivRegion Uthlande. Foto: Melanie Steur/Erlebniszentrum Naturgewalten ListDr. Matthias Strasser, Geschäftsführer des Erlebniszentrums Naturgewalten, betonte, wie wichtig Förderprogramme zur Entwicklung der Region sind. Mit einer von der AktivRegion geförderten Machbarkeitsstudie wurde vor über zehn Jahren der Grundstein für das Erfolgskonzept Erlebniszentrum Naturgewalten gelegt. Dank dieser Unterstützung konnten im Februar 2009 die Tore geöffnet werden.

 

Einen kurzen Rückblick auf die Vielzahl an unterschiedlichen Projekten in Schleswig-Holstein aus der abgeschlossenen Förderperiode gab Regionalmanager Dr. Jürgen Kolk. Er stellte die Abschlussbroschüre der AktivRegion Uthlande vor, in der alle Projekte zusammengestellt sind, und zeigte einen kurzen Online-Imagefilm der Akademie für ländliche Räume. Im Anschluss an die Präsentationen wurde die Möglichkeit zum lockeren Austausch und der Besichtigung der Ausstellung genutzt.

 

Die AktivRegion freut sich auf Ideen, um auch weiterhin viele gute Projekte zur Entwicklung der Region mit Leben zu füllen. Die neue Förderperiode steht am Anfang und es sind noch ausreichend Fördermittel vorhanden. Weitere Informationen unter aktivregion-uthlande.de.

 

Quelle: Pressemitteilung der AktivRegion Uthlande. Text: Natalie Eckelt

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Bürgerbüro der Außenstelle geschlossen

(14. 07. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Bürgerbüro der Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Dienstag, 18. Juli 2023, geschlossen bleibt. Grund ist eine Fortbildungsveranstaltung auf Föhr.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Radeln für mehr Klimaschutz: Gelungene Premiere für Föhr und Amrum

(14. 07. 2023)

Erstmals nahmen die Inseln Föhr und Amrum in diesem Jahr an der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis teil, bei der seit 2008 Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der Kommunalpolitik für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale treten. Und es war eine erfolgreiche Premiere, denn unter den 83 teilnehmenden Teams aus dem Kreis Nordfriesland, die insgesamt gut 260.000 Kilometer klimafreundlich bewältigten, belegte das Team Föhr mit 13.805 Kilometern auf Anhieb den vierten Rang.


Auf Föhr sicherte sich Harald Baumgart mit 1137 Kilometern den ersten Platz vor Ute Kiefer-Kluge (605 Kilometer) und Torsten Kubasch (583 Kilometer). Aktivste Gruppen waren hier das betriebliche Team „Zahnärzte am Glockenturm“ vor dem privaten Team „Wrixum vor!“, dem der Erstplatzierte Harald Baumgart angehört, und dem betrieblichen Team „Nationalparkhaus“.

 

Föhr: Einzelsieger Harald Baumgart neben Amtsdirektor Christian Stemmer und dem Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragten Kai Becker (ab 3.v.r.). Mit auf dem Foto von links: Inke Clausen, Dr. Dagmar Olivier und Jeannette Kubasch (stellvertretend für das Team „Zahnärzte am Glockenturm“) sowie der Drittplatzierte Torsten Kubasch und Lea Schlömann (stellvertretend für das Team „Nationalparkhaus“).


Auf Amrum belegte Kirsten Sothmann mit 296 Kilometern den ersten Platz vor Ines Peters (288 Kilometer) und Marc Motzke (286 Kilometer). Aktivste Gruppen waren hier das betriebliche Team „AmrumTouristik“ vor den privaten Teams „Bike1“ und „SaLoRa“.

 

Amrum - Bild links: Einzelsiegerin Kirsten Sothmann im Norddorfer Gemeindehaus mit Tourismus-Chef Frank Timpe. Bild rechts: Der Drittplatzierte Marc Motzke neben der Zweitplatzierten Ines Peters. Mit auf dem Foto: Ingeborg Tadsen und Elke Dethlefsen vom Team „AmrumTouristik“ und Amrums Tourismus-Chef Frank Timpe (v.l.). Fotos: AmrumTouristik


Die erstplatzierten Einzelradlenden Harald Baumgart (Föhr) und Kirsten Sothmann (Amrum) können sich jeweils über einen Kurzaufenthalt für zwei Personen auf der Nachbarinsel freuen, die von der AmrumTouristik, der Föhr Tourismus GmbH und der Jugendherberge Wittdün gestellt werden.


Drei Wochen lang waren Föhrer und Amrumer vom 13. Mai bis zum 2. Juni aufgerufen, möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Rad zu erledigen und dabei Kilometer für ihr Team, ihre Inseln und mehr Radförderung zu sammeln. 113 Teilnehmer (Föhr 88, Amrum 25) absolvierten insgesamt 17.525 Kilometer (Föhr 13.805, Amrum 3720). Der vermiedene CO2-Ausstoß betrug im Aktionszeitraum mit 2839 Kilogramm rund drei Tonnen.

[STADTRADELN Homepage]

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Foto: Quelle: Klima-Bündnis

Heidi Braun geht in ihre vierte Amtszeit

(14. 07. 2023)

Amtsvorsteherin Heidi Braun wurde in der konstituierenden Sitzung des Föhr-Amrumer Amtsausschusses einstimmig in ihre vierte Amtszeit gewählt. Auch nach 15 Jahren im Dienst ist die Wrixumer Bürgermeisterin noch lange nicht amtsmüde, dankte für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und wünschte sich diese auch für die Zukunft.

 

Den gleichen Wunsch äußerte Witsums Bürgermeister Cornelius Daniels, der als dienstältestes Mitglied des Gremiums den Wahlvorgang geleitet und den Vorsitz im Anschluss wieder an die alte und neue Amtsvorsteherin übergeben hatte. Ebenfalls einstimmig wurden Nieblums Bürgermeister Boy Rethwisch zum ersten und die Wyker Stadtvertreterin Dr. Silke Ofterdinger-Daegel (KG) zur zweiten Stellvertreterin Heidi Brauns gewählt.

 

Überhaupt war es ein Tag der Einstimmigkeit: Bei keiner der folgenden Wahlen gab es Gegenstimmen oder Enthaltungen. So bleiben die Bürgermeister Uli Hess (Wyk), Göntje Schwab (Utersum) und Christoph Decker (Norddorf) auch in den kommenden fünf Jahren Stellvertreter des Amtsdirektors Christian Stemmer.

 

Bild links: Als dienstältestes Mitglied des Gremiums gratuliert Witsums Bürgermeister Cornelius Daniels der alten und neuen Amtsvorsteherin Heidi Braun. Bild rechts: Sind auch in der neuen Legislatur Stellvertreter des Amtsdirektors: Uli Hess, Göntje Schwab und Christoph Decker (v.l.). Fotos Peter Schulze


Auch die Vertreter für den Haupt- und Finanzausschuss galt es zu wählen, der künftig allerdings „nur“ noch ein Hauptausschuss mit den in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein festgelegten Aufgaben sein wird. Darüberhinausgehende Zuständigkeiten und Entscheidungen liegen künftig beim Amtsausschuss. Die entsprechende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Föhr-Amrum wurde in der Sitzung beschlossen.

 

Im Hauptausschuss wird Wyk durch Uli Hess (Vorsitzender), Silke Ofterdinger-Daegel und Till Müller (Stadtvertreter, Grüne) vertreten, Föhr-Land durch die Bürgermeister Elke Brodersen (Bürgermeisterin Süderende), Göntje Schwab und Johannes Siewertsen (Bürgermeister Alkersum), sowie Amrum durch die Bürgermeister Cornelius Bendixen (Nebel, stellvertretender Vorsitzender), Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün).


Weitere Gremien und gewählte Vertreter:


Rechnungsprüfungsausschuss: Göntje Schwab (Vorsitzende), Heiko Müller (stellv. Vorsitzender), Till Müller.


Schulausschuss: Andrea Arfsten, Leif Denker und Till Müller für Wyk; Elke Brodersen (stellv. Vorsitzende), Stefan Hinrichsen (Bürgermeister Midlum) und Boy Rethwisch (Vorsitzender) für Föhr-Land; Christoph Decker, Claudia Jung und Christian Klüssendorf (erster stellvertretender Bürgermeister Wittdün) für Amrum.


Fachausschuss Amrum: Die Bürgermeister und ersten Stellvertreter Cornelius Bendixen und Elke Dethlefsen (Nebel), Christoph Decker und Thorsten Andresen (Norddorf), Heiko Müller und Christian Klüssendorf (Wittdün) sowie Heidi Braun.


Fachausschuss Föhr: Heidi Braun (Vorsitz), Hark Riewerts (stellv. Vorsitzender, Bürgermeister Oldsum) und alle übrigen Föhrer Bürgermeister sowie die Wyker Stadtvertreter Silke Ofterdinger-Daegel, Till Müller, Sybille Rotermund (FDP) und Peter Schaper (SPD), die Mitglieder des Amtsausschusses sind.


Schulleiter-Wahlausschuss: Leif Denker, Uli Hess, Till Müller, Silke Ofterdinger-Daegel für Wyk; Heidi Braun, Hark Riewerts, Göntje Schwab, Johannes Siewertsen für Föhr-Land; Christoph Decker, Christian Klüssendorf für Amrum.


Gesellschafterversammlung Inselwerke Föhr-Amrum GmbH: Christian Stemmer, Dr. Andreas Raschzok (Vertreter).


Aus den Bereichen der Gemeinden Föhr-Land wurden Joachim Christiansen (Bürgermeister Oevenum), Cornelius Daniels (Vertreter) in die Gesellschafterversammlung Wyker Dampfschiffs-Reederei und Heidi Braun und Joachim Christiansen sowie Cornelius Daniels und Norbert Nielsen (Bürgermeister Borgsum) als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung Hafenbetriebsgesellschaft Dagebüll entsandt.


Auf die Regularien folgte das Tagesgeschäft: Neben dem Bericht der Verwaltung genehmigte das Gremium Eilentscheidungen des Amtsdirektors zur Vergabe von Aufträgen für den Umbau des Dachgeschosses des Amtsgebäudes (Zimmerer- und Trockenbauarbeiten) sowie Planungsleistungen für die Sanierung des Schulhofs und der Sportanlage der Eilun-Feer-Skuul.

Foto zur Meldung: Heidi Braun geht in ihre vierte Amtszeit
Foto: Wurde einstimmig für weitere fünf Jahre gewählt: Amtsvorsteherin Heidi Braun. Foto Peter Schulze

Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(10. 07. 2023)

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Sommer 2023 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

[Bürgerbroschüre Sommer 2023]

Foto zur Meldung: Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
Foto: Bürgerbroschüre Sommer 2023

Insel- und Halligkonferenz: Neuer Vorstand lenkt Geschicke

(07. 07. 2023)

Die Insel- und Halligkonferenz hat einen neuen Vorstand gewählt. Dies wurde notwendig, da der Vorstand eine Amtszeit von fünf Jahren hat, die mit der Wahlperiode der Kommunalwahl identisch ist, also jetzt beginnt. Dazu trafen sich die Mitglieder in der Hattstedtermarsch, um anschließend ihren langjährigen Vorsitzenden Manfred Uekermann gebührend zu verabschieden.

 

 

In der Vergangenheit hat sich bewährt, den Vorstand regional so zu besetzen, dass alle Inseln und die Halligen im Vorstand vertreten sind. Das ist auch dieses Mal wieder gelungen. Als Vorsitzende wurde Heidi Braun (Föhr) gewählt, die Stellvertretung übernimmt Frank Zahel (Sylt). Daneben wurden vier Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt: Elke Dethlefsen (Amrum), Ruth Hartwig-Kruse (Pellworm & Halligen), Thorsten Pollmann (Helgoland) und Kai Müller (Sylt). Die Abstimmungen waren alle einstimmig.

 

Nach kurzer Diskussion über die Gestaltung der Arbeitsgruppen, die die Geschäftsführung unterstützen, wurde beschlossen, dass diese weiterhin bestehen bleiben. Jedoch sollen die Gremien kleiner werden, um effektiver arbeiten zu können. Die Arbeitsgruppen bündeln Themen zu den Aufgabenfeldern „Küstenschutz“, „Klima/Energie/Daseinsvorsorge“ sowie „Verkehr/Schiffsicherheit“. Aktuell arbeitet die Insel- und Halligkonferenz an einem von der AktivRegion Uthlande geförderten Projekt. Ziel ist die Entwicklung eines „Energienetz Uthlande“, um beispielsweise gemeinsam über alle Inseln und Halligen in erneuerbare Energien zu investieren. Um zu klären, ob es genügend Potenzial gibt, diese Idee weiter zu verfolgen, erfolgt derzeit eine Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalyse. Die Ergebnisse werden zur nächsten Mitgliederversammlung im Herbst vorliegen.

[Insel- und Halligkonferenz]

Foto zur Meldung: Insel- und Halligkonferenz: Neuer Vorstand lenkt Geschicke
Foto: Der neue Vorstand: Elke Dethlefsen, Ruth Hartwig-Kruse, Heidi Braun (Vorsitzende), Kai Müller, Frank Zahel (stellv. Vorsitzender, v.l.). Es fehlt Thorsten Pollmann von Helgoland. © Natalie Eckelt

Kommunale Wärmeplanung für Föhr und Amrum kein Neuland

(07. 07. 2023)

Bereits vor rund fünf Jahren brachten vier Föhrer Gemeinden ein Quartierskonzept auf den Weg.

 

Der Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ ist derzeit in aller Munde. Dieser sieht vor, dass Städte und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung einen Fahrplan für den Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung mit Wärme entwickeln sollen. Zu den wenigen Gemeinden im Kreis Nordfriesland, die hier schon einen Schritt weiter sind, gehören flächendeckend jene im Bereich des Amtes Föhr-Amrum. Hier waren vor rund fünf Jahren die vier Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum Vorreiter, die seinerzeit gemeinsam ein Quartierskonzept auf den Weg gebracht hatten. Mit der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH und deren Partner DSK Energie GmbH ist man mit dem Sanierungsmanagement derzeit in der bauplanerischen Umsetzung: Der entsprechende Förderantrag wurde gestellt und man befindet sich im Planfeststellungsverfahren.

 

Teilnahme ist noch möglich

 

Interessenten, die sich noch an das Wärmenetz „Föhr-Mitte“ anschließen möchten, können sich an Volker Broekmans von der DSK (Telefon: 0172/5721403, E-Mail: ) oder den Sanierungsmanager Abdelrahman Ammar (Telefon: 0172/2480972, E-Mail: ) sowie Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum (Telefon: 04681/5004-853, E-Mail: ), wenden. Darüber hinaus haben sich im Laufe des vergangenen Jahres alle übrigen Föhrer und die drei Amrumer Gemeinden für die Erstellung von Quartierskonzepten entschieden. Im Rahmen dessen sind Informationsveranstaltungen geplant, in denen die Bürger über den jeweiligen Planungsstand und die weiteren Entwicklungen informiert werden.


Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Kommunen in einem ersten Schritt den Bedarf für die Wärmeversorgung ermitteln und in der Folge prüfen, welche Energiequellen künftig unter welchen Voraussetzungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen. Dafür werden Verbräuche von Privathaushalten und Gewerbebetrieben möglichst genau erfasst und analysiert, ob Wärmenetze sinnvoll sind oder Individuallösungen inklusive fachmännischer Beratungen die bessere Alternative wären. Laut Entwurf ist dieser Wärmeplan für Kommunen ab 10.000 Einwohnern Pflicht; Großstädte ab 100.000 Einwohnern haben demnach bis Ende 2026 und Gebiete zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern bis Ende 2028 Zeit.


Für Schleswig-Holstein keine neue Entwicklung. Hier verpflichtet das seit Dezember 2021 gültige Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) größere Kommunen, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen und spätestens alle zehn Jahre fortzuschreiben. Demnach war Wyk als Unterzentrum mit Teilfunktionen von Mittelzentren ohnehin verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen, und muss diesen dem Umweltministerium laut EWKG bis spätestens 2024 vorlegen.

 

Im Amtsbereich frühzeitig gehandelt


Durch frühzeitiges Handeln hat man im Amtsbereich Föhr-Amrum ein Stück des Weges bereits geschafft. Sehr zur Freude des Amtsdirektors Christian Stemmer, der auch Geschäftsführer der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH ist. Deren Ziel ist der Aufbau einer klimafreundlichen, CO2-neutralen insularen Energieversorgung. Zu den Tätigkeitsfeldern der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH als Tochtergesellschaft gehört unter anderem die Wärmeversorgung. In diesem Kontext soll nach jetziger Planung zum 1. Januar 2024 die Übernahme des Wärmenetzes am Wyker Kortdeelsweg durch die Inselenergie erfolgen.


Vorausschauendes Denken der Inselgemeinden und deren Willen, Ideen in die Tat umzusetzen, hätten dazu geführt, dass man im Amtsbereich bei der kommunalen Wärmeplanung der bundesweiten Entwicklung mehr als einen Schritt voraus sei, ist Stemmer überzeugt. „Ich würde sogar sagen, die Inseln Föhr und Amrum haben bezogen auf die flächenmäßige Erschließung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ein Alleinstellungsmerkmal.“ Dies sei eine Leistung, auf die die Gemeinden und deren Einwohner stolz sein könnten.

 

Pioniergeist bescheinigt


Pioniergeist bescheinigt der Amtsdirektor den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum. Sie hätten die kommunale Wärmeplanung frühzeitig als elementares Zukunftsthema erkannt und sich dieses wichtigen Themas angenommen, als es auf Landes- oder Bundesebene längst nicht die heutige Bedeutung gehabt habe. „Ohne diese vier Gemeinden wären die Überlegungen zur Gründung des inselübergreifenden und  verbindenden Konstruktes Inselwerke/Inselenergie nicht so weit entwickelt, wie sie es heute sind.“


Eine gute Entwicklung konstatiert auch Kai Becker: „Dass die Inselgemeinden und die Verantwortlichen des Amtes Föhr-Amrum frühzeitig den Weg der kommunalen Wärmeplanung eingeschlagen haben, wird auch für die Bürger positive Entwicklungen mit sich bringen“, so der Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes Föhr-Amrum. Eine erfolgreiche Umsetzung der jeweiligen Konzepte würde mittelfristig die Planungssicherheit der Verbraucher bei der eigenen Wärmeversorgung erhöhen.

[Sanierungsmanagement Föhr]

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Foto: Simon/Pixabay

Splitt-Aktion auf Wyker Straßen verschoben

(03. 07. 2023)

Mancher Verkehrsteilnehmer wird sich gewundert haben: Die normalerweise im Juni stattfindenden Splitt-Arbeiten im Stadtgebiet blieben bisher aus. Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten werden in diesem Jahr voraussichtlich erst im September ausgeführt, berichtet Bauamtsmitarbeiter Thomas Pielke. Grund seien Rohstoffmangel-bedingte Lieferschwierigkeiten bei der Bitumenemulsion. Das Gemisch aus Bitumen, Wasser und verschiedenen Emulgatoren ist für die Straßenerhaltungsmaßnahmen unerlässlich und sorgt für die Verbindung von Splitt und Fahrbahn.

Foto zur Meldung: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen verschoben
Foto: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen verschoben

Kommunalwahl: Stadt- und Gemeindevertretungen haben sich konstituiert

Die Kommunalwahl 2023 ist vorbei. In Wyk verwies die Kommunale Gemeinschaft (KG) den bisherigen Primus CDU auf Platz zwei und wurde stärkste Kraft, und die FDP zieht erstmals in die Stadtvertretung ein. Spannung auch in Nebel auf Amrum, wo sich der Nebeler Bürgerblock (NBB) vor der CDU und der SPD die Spitzenposition sicherte. Ansonsten setzten sich auf Föhr-Land sowie in Norddorf und Wittdün traditionell die Wählergemeinschaften durch; dazu kamen einige Einzelbewerber.


Die Besetzung der Wyker Stadtvertretung und der Föhrer und Amrumer Gemeindevertretungen in der Wahlperiode 2023 bis 2028:


  Alkersum  
Bürgermeister Johannes Siewertsen, 1. Stellvertreter Bandik Clausen, 2. Stellvertreter Janke Rörden. Mitglieder: Svenja Carstensen, Johanna Clausen-Niederau, Jens Hartmann, Michael Heldt, Ole Jensen, Jochen Korthues.


  Borgsum  
BM: Norbert Nielsen, 1. SV: Hauke Junge, 2. SV: Brar Olufs. Mitglieder: Torben Jacobs, Andreas Johannsen, Henrik Lindemann, Volker Martens, Tanja Rübeck-Hansen, Ole Sieck.


  Midlum  
BM: Stefan Hinrichsen, 1. SV: Uwe Jensen, 2. SV: Simon Feddersen. Mitglieder: Simon Früchtnicht, Sascha Jessen, Björn Kohn, Anna-Katharina Preißler, Sönke Hinrichsen, Björn Quedens.


  Nebel  
BM: Cornelius Bendixen, 1. SV: Elke Dethlefsen, 2. SV: Mats Bohn. Mitglieder: Helmut Bechler, Martin Drews, Lothar Herberger, Lars Jensen, Tobias Lankers, Jan Oppermann, Christian Peters, Bandix Tadsen.


  Nieblum  
BM: Boy Rethwisch, 1. SV: Kai Jensen, 2. SV: Christina Clausen. Mitglieder: Hauke Brett, Eddie Greggersen, Broder Jensen, Ocke Ketels, Mareike Riewerts, Ricklef Volkerts.


  Norddorf  
BM: Christoph Decker, 1. SV: Thorsten Andresen, 2. SV: Cornelius Hinrichs. Mitglieder: Thore Blome, Rainhard Boyens, Björn Classen, Sibylle Franz, Gunnar Hesse, Kai Quedens.


  Oevenum  
BM: Joachim Christiansen, 1. SV: Hauke Brodersen, 2. SV: Sven Carstensen. Mitglieder: Boy Hansen, Walter Höllmer, Reinhard Martens, Torben Nickelsen, Kai Olufs, Barbara Rickmann.


  Oldsum  
BM: Hark Riewerts, 1. SV: Jan Brodersen, 2. SV: Dierk Ketelsen. Mitglieder: Reiner Braren, Birgit Brodersen, Heiko Christiansen, Britta Nickelsen, Melf Sönnichsen, Olaf Ketelsen.


  Süderende  
BM: Elke Brodersen, 1. SV: Derek Petersen, 2. SV: Volker Oelke. Mitglieder: Jann-Hendrik Arfsten, Heidi Jensen, Niels-Tade Riewerts, Teetje Zierke.


  Utersum  
BM: Göntje Schwab, 1. SV: Hark Steinert, 2. SV: Oluf Tholund. Mitglieder: Janette Carstensen, Björn Hansen, Frerk Martensen, Sören Martensen, Brar Nickelsen, Sönke Sörensen.


  Wittdün  
BM: Heiko Müller, 1. SV: Christian Klüssendorf, 2. SV: Petra Paulsen-Blome. Mitglieder: Lennart Albertsen, Christian Engels, Katrinna Isemann, Heiner Klös, Sonja Kotowski, Julia Kruggel, Ark Paulsen, Stefan Theus.


  Wrixum  
BM: Heidi Braun, 1. SV: Claus Petersen, 2. SV: Hark Olufs. Mitglieder: Markus Berger, Olaf Berger, Dr. Daniel Filippow, Bärbel Hägermann, Volker Hansen, Andreas Pergande.


  Wyk  
BM: Uli Hess, 1. SV: Silke Ofterdinger-Daegel, 2. SV: Birgit Hinrichsen. Mitglieder: Jörg Brodersen, Geeske Eisersdorff, Holger Frädrich, Dirk Hartmann, Jürgen Huß, Till Müller, Klaus Pott, Sybille Rotermund, Peter Schaper, Volker Stoffel, Thomas Strelow, Nils Twardziok, Corinna Weber, Stefan Wriedt.

 

Aufgrund der geringen Einwohnerzahl gibt es in Dunsum und Witsum keine Gemeindevertretungen. Hier entscheiden alle erwachsenen Einwohner in einer Gemeindeversammlung:


  Dunsum  
BM: Erk Hemsen, 1. SV: Thelma Petersen, 2. SV: Jan-Hauke Hinrichsen.


  Witsum  
BM: Cornelius Daniels, 1. SV: Gerret Münster, 2. SV: Arne Rörden.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Amt Föhr-Amrum: Außenstelle geschlossen

(29. 06. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 5. Juli 2023, geschlossen bleibt.

 

Grund ist die Teilnahme der Mitarbeitenden an einer Brandschutzschulung.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht

(22. 06. 2023)

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für das Amtsgebiet Föhr-Amrum insgesamt 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht Flensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 


Benötigt werden für die Gemeinden

 

  • Alkersum 1 Person
  • Borgsum 1 Person
  • Dunsum 1 Person
  • Midlum 1 Person
  • Nebel 2 Personen
  • Nieblum 1 Person
  • Norddorf auf Amrum 1 Person
  • Oevenum 1 Person
  • Oldsum 1 Person
  • Süderende 1 Person
  • Utersum 1 Person
  • Witsum 1 Person
  • Wittdün auf Amrum 1  Person
  • Wrixum 1 Person
  • Wyk auf Föhr 5 Personen

 

Die Gemeindevertretungen bzw. die Stadtvertretung schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.


Bewerber auf Föhr und Amrum sollten ihren Wohnort in der jeweiligen Gemeinde haben. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.
 

Bewerbungen nimmt bis zum 10. Juli 2023 das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum entgegen:

Anke Delius (Tel. 04681/5004-852, E-Mail

Marco Christiansen (Tel. 04681/5004-851, E-Mail

 

Ein Formular kann hier heruntergeladen werden.

[Bewerbungsformular Schöffenwahl]

[Webseite Schöffenwahl]

Foto zur Meldung: Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht
Foto: Bild von succo auf Pixabay

Vergrämungsanlagen: Amt erinnert an Amtsverordnung

(19. 06. 2023)

Da derzeit die Vergrämungsanlagen im Marschgebiet vereinzelt für Unmut sorgen, weist das Amt Föhr-Amrum noch einmal auf die Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen hin. Diese ist hier einsehbar.

 

Der Einsatz von Vergrämungsanlagen ist in Paragraf 5 Abs. 1 geregelt. Demnach ist der Betrieb von akustischen Geräten zur Fernhaltung von Tieren von empfindlichen landwirtschaftlichen Anbaugebieten in den Gemeinden und der Stadt Wyk nur außerhalb der bebauten Ortsteile zulässig. Zudem ist zu Wohngebieten und Einzelgehöften ein Abstand von mindestens 500 Metern einzuhalten.


Nicht betrieben dürfen Vergrämungsanlagen in Zeit vom 1. Juni bis 30. September; in der übrigen Zeit ist der Betrieb von 22 bis 8 Uhr verboten.


Der Betrieb akustischer Geräte zur Fernhaltung von Tieren muss dem Ordnungsamt mindestens fünf Werktage vor der geplanten Inbetriebnahme angezeigt werden. Anzugeben sind Standort, Schusszahl und Betriebszeiten sowie Name und Anschrift der betreibenden Person. Ein Lageplan mit dem eingezeichneten Standort der Anlage und Angabe der Entfernung zum nächstgelegenen Wohnhaus ist ebenfalls beizubringen.

[Amtsverordnung]

Foto zur Meldung: Vergrämungsanlagen: Amt erinnert an Amtsverordnung
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Sommerfest der AktivRegion Uthlande

(19. 06. 2023)

Die LAG AktivRegion lädt für Freitag, 7. Juli, von 12 bis 16 Uhr zum Sommerfest in das Erlebniszentrum Naturgewalten List auf Sylt ein. Anlass ist der Abschluss der bisherigen und Beginn der neuen EU-Förderperiode ab 1. April 2023 unter dem Motto „Zukunft wird vor Ort gemacht!“.

 

Die AktivRegion Uthlande ist eine von 22 AktivRegionen in Schleswig-Holstein. Sie liegt an der nördlichen Westküste Schleswig-Holsteins und umfasst die nordfriesischen Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm, die Hochseeinsel Helgoland sowie neun Halligen. AktivRegionen sind Ideenschmieden mit dem Ziel, durch geförderte Projekte die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

 

Im Rahmen der Feierlichkeit stellt sich AktivRegion Uthlande vor, gibt einen Rückblick auf bereits erfolgreich geförderte Projekte und informiert über aktuelle Fördermöglichkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Ausstellung im Erlebniszentrums und das von der AktivRegion Uthlande geförderte Wattlabor zu besichtigen.

 

Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt und eine Anmeldung bis zum 23. Juni an erforderlich.

 

Weitere Informationen unter aktivregion-uthlande.de.

[Einladung Sommerfest]

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

Foto zur Meldung: Sommerfest der AktivRegion Uthlande
Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Eichenprozessionsspinner: Vorsicht vor den gefährlichen Raupen

(16. 06. 2023)

Die Raupe des Eichenprozessionsspinners sieht harmlos aus, doch ihre vielen mit Widerhaken versehenen Härchen sind giftig und verursachen ein starkes Brennen auf der Haut. Begegnet man den Tieren, ist also Vorsicht geboten. Neben dem brennenden Schmerz zählen unter anderem Atemnot, Fieber oder Schwindel zu den typischen Symptomen und auch ein allergischer Schock ist möglich.


Bis zu fünf Zentimeter groß werden die Raupen, die sich für die Nahrungssuche prozessionsartig in langen Kolonnen fortbewegen. Am Tag und zur Häutung sammeln sie sich in seidenähnlichen Gespinsten, wo ab zirka Ende Juni die Verpuppung beginnt. Nach drei bis fünf Wochen schlüpfen schließlich die Nachtfalter, die für Mensch und Tier harmlos sind. Allerdings kann ein Kontakt mit den Brennhaaren während des gesamten Jahres erfolgen, denn die Brennhaare in den Gespinstnestern können noch lange überdauern.

Eichenprozessionsspinner - LeeleeUusikuu/Pixabay
In einem Faltblatt empfiehlt das Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein, die betroffenen Hautbereiche zu kühlen und mit einer juckreizlindernden Salbe zu behandeln. Bei intensivem Juckreiz können auch Antihistaminika helfen. Bei starken Beschwerden empfiehlt die Behörde, einen Arzt aufzusuchen und auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hinzuweisen.


Auch wenn keine gesetzliche Meldepflicht besteht, empfiehlt das Land aufgrund der Gefährlichkeit der Tiere über ihr Vorkommen zu informieren. Wer Nester des Eichenprozessionsspinners oder einen befallenen Baum findet, sollte dies beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum melden.

 

Im Amtsbereich ist der Eichenprozessionsspinner bisher jedoch noch nie vorgekommen, vertreten ist hier vielmehr die Gespinstmotte. Eine Verwechslung ist leicht, da die Gespinste beider Tiere ähnlich sind. Gespinstmotten gehören ebenfalls zu den Schmetterlingen und hüllen in jedem Jahr ganze Bäume und Büsche zum Schutz ihrer Nachkommen ein. Im Gegensatz zu den Eichenprozessionsspinnern sind sie sind jedoch völlig harmlos und ungiftig.

Gespinstmotte - Michael Gaida/Pixabay

[Faltblatt des Landesamtes für soziale Dienste]

Foto zur Meldung: Eichenprozessionsspinner: Vorsicht vor den gefährlichen Raupen
Foto: Alexander Fox/Pixabay

Schlecht ausgeschildert und nicht leicht zu finden

(08. 06. 2023)

Dass die Partnerfiliale der Post in Wyk umgezogen und nun an einem neuen Standort zu finden ist, sorgt bei vielen Gästen offensichtlich für Unmut. Es mehren sich Hinweise beim Amt Föhr-Amrum, dass die Postfiliale nach dem Standortwechsel schlecht bzw. gar nicht ausgeschildert ist und Ortsfremde diese nicht finden können.

 

Die neue Postfiliale befindet sich in dem Tankstellen-Containerbau am Kreisverkehr an der Abfahrt von der Landesstraße in das Gewerbegebiet.

 

(c) OpenStreetMap/Deutsche Post

Anschrift
Kohharder Weg 32
25938 Wyk

 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr
Sonnabend 9 bis 13 Uhr
Sonntag geschlossen

Foto zur Meldung: Schlecht ausgeschildert und nicht leicht zu finden
Foto: (c) Deutsche Post

Luftstreitkräfte üben kollektive Verteidigung

(07. 06. 2023)

Vom 12. Bis 23. Juni 2023 findet in Deutschland und im angrenzenden europäischen Luftraum die von der Luftwaffe initiierte, organisierte und geführte multinationale Übung Air Defender 2023 (AD23) statt. Mit mehr als 10.000 Teilnehmern aus 25 Nationen und mehr als 250 beteiligten Flugzeugen ist AD23 die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der NATO.

 

 

Geübt wird die kollektive Verteidigung gemeinsamer Werte, wie Freiheit, Demokratie und Wohlstand. Die verbündeten Luftstreitkräfte schützen als „First Responder“ in einem möglichen Konflikt den europäischen Luftraum. Die Übung hat einen rein defensiven Charakter, wird aber den starken Zusammenhalt im Bündnis sowie die transatlantische Geschlossenheit nach außen sichtbar machen.

 

Die Flugzeuge starten von Flugplätzen in Deutschland und Europa. In Deutschland werden insbesondere die Flugplätze in Jagel und Hohn in Schleswig-Hollstein, Wunstorf in Niedersachsen, Spangdahlem in Rheinland-Pfalz und Lechfeld in Bayern genutzt.

 

Drei deutsche Übungslufträume werden abwechselnd jeweils für einige Stunden pro Tag für den zivilen Luftverkehr gesperrt sein. Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes Manöver; die Sperrungen gelten von Montag, 12., bis Freitag, 16. Juni sowie von Montag, 19., bis Donnerstag, 22. Juni 2023.

 

Die Übungszeiten sowie Hinweise zu möglichen Lärmbelästigungen und Flugeinschränkungen finden Sie hier.

 

Weitere Informationen zur Übung AD23 finden Sie hier und im Flyer der Luftwaffe.

[Flyer Air Defender 23]

[Übung Air Defender 23]

[Lärmbelästigungen und Flugeinschränkungen]

Foto zur Meldung: Luftstreitkräfte üben kollektive Verteidigung
Foto: (c) Bundeswehr/Luftwaffe

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Fussnote

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Wohnraum gesucht!!!

(01. 06. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum sucht ab August dringend Wohnraum für eine Mitarbeiterin (NR) mit Hund, gerne EG und Föhr-Land! Angebote bitte an Elisabeth Klepp-Brodersen unter Tel.: 04681 5004-844 oder per Mail an . Vielen Dank!

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Foto: Wohnraum gesucht!!!

Wichtige Unterhaltungsarbeiten am Amrumer Seefeuer

(25. 05. 2023)

Alle fünf Jahre ist es erforderlich, den Außenanstrich am Seefeuer Amrum zu erneuern. Die extreme Sonneneinstrahlung, die hohe Reflektion der Sonne im Dünensand, der fliegende Sand, der Wind und das Salz in der Luft setzen dem Leuchtturm immer wieder heftig zu.

 

 

Sabines/Pixabay

 

Fünf Jahre sind seit dem letzten Anstrich vergangen und der Außenbezirk Amrum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Elbe-Nordsee teilt mit, dass die Arbeiten vom 31. Mai bis 31. August 2023 durchgeführt werden. In dieser Zeit ist der Leuchtturm gesperrt und kann von der Öffentlichkeit nicht besucht und bestiegen werden.

 

Frühere Öffnung ist möglich

 

Eine auf den ersten Blick lange Zeitspanne, die auf den Wettererfahrungen der letzten Jahre im Bereich des nordfriesischen Wattenmeeres beruhen. Kontinuierliche Schönwetterphasen gibt es kaum und Wind und/oder Regen sind die größten Feinde eines guten Außenanstriches. Spielt das Wetter mit und die Arbeiten kommen zügig voran, sei auch eine frühere Öffnung des Leuchtturms möglich, so Wolfgang Stöck, Leiter des WSA-Außenbezirks Amrum.

[Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung]

Foto zur Meldung: Wichtige Unterhaltungsarbeiten am Amrumer Seefeuer
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Antrag auf Heizkostenhilfe online möglich

(17. 05. 2023)

Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) heizen.

 

Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer die Abwicklung der Entlastungen umsetzen sollen. Für die Landesregierung in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung zuständig.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Das Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen ist hier erreichbar. Ein Online-Rechner hilft bei der Ermittlung, ob eine Antragstellung infrage kommt. Dieser Rechner dient zur Information vorab. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Auf der Seite des Bundesministeriums sind zudem zentral für alle Bundeländer FAQ abrufbar, die Antworten rund um die Entlastungen und das Verfahren bieten.
 

Für weitere Fragen können sich Bürger per Mail unter an das MLLEV wenden.

[Antragstellung Brennstoffhilfe]

[FAQs zu den Härtefallhilfen für Privathaushalte]

Foto zur Meldung: Antrag auf Heizkostenhilfe online möglich
Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Zahlreiche Modernisierungsarbeiten in den Amtsgebäuden auf Föhr und Amrum

(15. 05. 2023)

Seit Kurzem ist der zentrale Empfangsbereich im Wyker Amtsgebäude offiziell eröffnet. Helge Lauenburg und Dennis Ketelsen sind erste Ansprechpartner für Besucher des Amtes und weisen ihnen den Weg in die zuständigen Abteilungen. Der Empfang dient gleichzeitig als Telefon- und als Postzentrale und ist zu den normalen Öffnungszeiten des Amtes Föhr-Amrum besetzt.

 

Pläne für diese kundenfreundliche Variante gibt es schon länger. Deren Realisierung verzögerte sich jedoch, nachdem dem Kreis Nordfriesland dem ursprünglich geplanten offenen Tresen aus Brandschutzgründen eine Absage erteilt hatte. Als Alternative kam nur ein abgeschlossener Raum infrage, mit einer festen, selbstschließenden Tür.

 

Helge Lauenburg und Dennis Ketelsen sind erste Ansprechpartner für Besucher des Amtes. Foto Peter Schulze


Der Empfang ist Teil einer Reihe interner Umbaumaßnahmen, die das Amt derzeit beschäftigen. So ist im Zuge der Modernisierung des Amtsgebäudes in Wyk auch der Umbau des Ordnungsamtes im Erdgeschoss geplant.

 

Auch das Ordnungsamt wird umgebaut

Hier steht insbesondere die Umgestaltung des Bürgerbüros im Fokus. So sind fünf Arbeitsplätze geplant, die teils durch transparente, teils den Bestimmungen des Datenschutzes entsprechend durch geschlossene Elementwände getrennt sein sollen.


Zentral vor den Bürgerbüroarbeitsplätzen wird der Wartebereich eingerichtet mit Fotoautomat und Dokumentenscanner. Weiterhin wird sich das Lager des Fundbüros in diesem Bereich befinden.


Der Zugang zum Bürgerbüro erfolgt ausschließlich über den Haupteingang durch das Foyer und wird barrierefrei hergestellt.


Ebenfalls in Wyk ist seit Längerem der Ausbau des Dachgeschosses ein Thema, um den wachsenden Bedarf an Büros zu decken. Die statische Berechnung für den Einbau der Dachgauben liegt dem Prüfstatiker vor. Sobald der Prüfbericht vorliegt, können die Ausschreibungen der Dachdecker- und Klempnerarbeiten finalisiert und veröffentlicht werden. Sukzessive folgen die weiteren Ausschreibungen.

 

Dachgeschoss schon länger Thema

Bezüglich der Gestaltung der Bürotüren, Belichtung und Einbindung des Fensterelemente der ehemaligen Galerie in die Flurbelichtung erfolgt derzeit die Abstimmung mit dem Architekten Jan Lorenzen.


Der Baubeginn ist für Juli dieses Jahres vorgesehen. Der Ablauf sieht vor, dass im ersten Bauabschnitt zunächst der Archivraum hergestellt wird, sodass die Bauamtsakten nicht zwischengelagert werden müssen, sondern ihren Platz direkt an ihrem künftigen Bestimmungsort finden. In der Folge könnten zwei Räume für die Aufbewahrung der Aktenschränke und Bauakten fertiggestellt werden, bevor in einem dritten Schritt die übrige Baustelle eingerichtet wird.


Am Ende werden im Obergeschoss statt der jetzt neun insgesamt 18 Räume zur Verfügung stehen, inklusive Büros, Archiv, Sozialräumen und einem Besprechungsraum.

 

Modernisierung des Amrumer Sitzungssaales fast abgeschlossen

Nach dem Sitzungssaal im Wyker Amtsgebäude steht auch der Saal in der Außenstelle in Nebel auf Amrum vor der Fertigstellung. Die Möbel wurden geliefert, die Malerarbeiten abgeschlossen und ein neuer Boden verlegt. Seitens des Elektrikers fehlt noch die Anbindung an den Server im ersten Obergeschoss. Die Technik wurde zwischenzeitlich installiert und funktioniert derzeit für Präsentationen als Insellösung.

 

Der Sitzungssaal in Nebel erstrahlt in neuem Glanz. Foto Amt Föhr-Amrum/Nicole Ingwersen


Schließlich soll die Möbelausstattung in beiden Amtsgebäuden ergonomisch nach dem Arbeitsstättenschutzgesetz einheitlich gestaltet werden.

Foto zur Meldung: Zahlreiche Modernisierungsarbeiten in den Amtsgebäuden auf Föhr und Amrum
Foto: Hell und freundlich: Der neue Empfangsraum ist erste Anlaufstelle für Besucher des Amtes. Foto Amt Föhr-Amrum/Andreas Raschzok

Kommunalwahl: Übersicht der Wahllokale

Am Sonntag, 14. Mai, finden die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein statt. Hier finden Sie eine Liste der Wahllokale im Amtsbereich Föhr-Amrum.

Die Ergebnisse für die Kreis- und Gemeindewahlen werden durch die Wahlbehörde an die Landeswahlzentrale übermittelt und sind am Wahlabend unter www.wahlen-sh.de online einsehbar.

 

 

 Föhr 

Alkersum: Feuerwehrgerätehaus, Reitweg 1

Borgsum: Taarepshüs, Taarepswoi 17c

Dunsum: Hof-Cafe Hinrichsen, Kleindunsum 23
Midlum: Gaststätte „Midlumer Krog“, Dörpstraat 50
Nieblum: Dörpshus, Poststrat 2
Oevenum: Gaststätte „Krögers Dörpskrog“, Dörpstrat 24
Oldsum: Gaststätte „Ual fering Wiartshüs“, Haus 141
Süderende: Feuerwehrgerätehaus, Haus 41
Utersum: Taarepshüs, Ban Taarep
Witsum: Gemeindebüro, Taft 1
Wrixum: Gaststätte „Störtebeker“, Hardesweg 43
Wyk I: Amtsgebäude Föhr-Amrum, Hafenstraße 23
Wyk II: Helu-Heim, Olhörnweg 21
Wyk III: Eilun-Feer-Skuul, Rebbelstieg 59


 Amrum 

Nebel: Öömrang Skuul, Uasterstigh 49
Norddorf: Seeheim, Triihuk 1
Wittdün: Amrum Badeland, Am Schwimmbad 1

[Landeswahlzentrale]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Aktiv-Region Uthlande startet mit Kleinprojekten in neue Förderperiode

(12. 05. 2023)

Die Aktiv-Region Uthlande ist eine von 22 Aktiv-Regionen in Schleswig-Holstein. Sie liegt an der nördlichen Westküste Schleswig-Holsteins und umfasst die nordfriesischen Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm, die Hochseeinsel Helgoland sowie neun Halligen. Aktiv-Regionen sind Ideenschmieden mit dem Ziel, durch geförderte Projekte die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

 

„In der vergangenen Förderperiode konnten wir 57 Projekte fördern mit einer Gesamtinvestition von gut acht Millionen Euro“, blickt Christian Stemmer, Vorsitzender des Vereins mit Sitz auf Föhr und Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum, erfreut auf die Erfolge zurück. Um auch in der neuen Förderperiode von 2023-2027 Projekte auf den Weg bringen zu können, musste sich die Region im vergangenen Jahr erneut um die Anerkennung als Aktiv-Region für die sogenannten Leader-Fördermittel der Europäischen Union bewerben.

 

EU-Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro

Leader ist ein methodischer Ansatz, dessen Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt. Dazu wurde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eine neue „Integrierte Entwicklungsstrategie“ (IES) erstellt. In dieser sind als Handlungsgrundlage Ziele für die Zukunftsthemen „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“, „Daseinsvorsorge und Lebensqualität“ sowie „Regionale Wertschöpfung“ gemeinsam erarbeitet und festgelegt worden. Mit Anerkennung der IES durch Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, konnte die Aktiv-Region mit Regionalmanager Dr. Jürgen Kolk am 1. April in die neue Förderperiode starten. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen für die Aktiv-Region Uthlande EU-Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro aus dem Leader-Programm bereit. Jürgen Kolk berät bei der Antragstellung und bereitet die Unterlagen zur Beratung durch den Vorstand vor. In diesem Entscheidungsgremium sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Wirtschaft und Soziales (mindestens 50 Prozent) sowie der kommunalen Ebene vertreten. Grundlagen des Handelns sind die Integrierte Entwicklungsstrategie, sowie die geltenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein.

 

Neben Leader-Projekten kann die Aktiv-Region auch Kleinprojekte, deren Gesamtkosten 20.000 Euro nicht überschreiten dürfen, über das Regionalbudget mit GAK-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) fördern. Diese Projekte müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres per Verwendungsnachweis abgeschlossen und abgerechnet sein. Auf seiner letzten Sitzung hat der Vorstand über die vorliegenden Anträge beraten und anhand eines Bewertungssystems eine Rangliste erstellt. Da das zur Verfügung stehende Budget begrenzt ist und mehr Projektanträge eingingen als Mittel vorhanden sind, können nicht alle Anträge gefördert werden.

 

Folgende Projekte können sich über eine Förderung freuen:

 

  • „Modernisierung der Veranstaltungstechnik im Veranstaltungssaal“, Akademie am Meer“, Volkshochschule Klappholttal auf Sylt
     
  • „Potential- und Wirtschaftlichkeitsanalyse: Beratung zur Entwicklung eines „Energienetz Uthlande“, Insel- und Halligkonferenz e.V.
     
  • „Mehrweggeschirr-Pellworm“, Die Jakobskinder, Stefan Osterhoff
     
  • „Quad für Rettungseinsätze am Weststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
     
  • „Barrierefreier Zugang zum Oststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
     
  • „Barrierefreie Toilette beim Oststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
     
  • „Gesamtinsulare Ausweitung des Norddorfer Friesenbankkonzeptes (Friesenbankweg) auf die Gemeinden Nebel und Wittdün“, Amrum-Touristik Nebel
     
  • „Tag des offenen Denkmals am 10.09.2023. Erleben. Mitmachen. Lernen: Ein Tag im Rahmen der Sylter Denkmale“, Sölring Foriining e.V.


Quelle: Pressemitteilung der AktivRegion Uthlande. Text: Natalie Eckelt

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Süderende: Hebesatzänderung der Realsteuern

(09. 05. 2023)

Die Gemeinde Süderende hatte in der Sitzung ihrer Gemeindevertretung am 30. Januar 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und somit eine rückwirkende Hebesatzänderung der Realsteuern beschlossen:

 

 

 

 

Grundsteuer

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) von 280 auf 300 Prozent
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 280 auf 300Prozent
     

Gewerbesteuer von 310 auf 330 Prozent
 

Die Bescheide werden in der 20. Kalenderwoche per Post zugestellt.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Föhr und Amrum radeln für ein gutes Klima

(09. 05. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum gibt am 13. Mai 2023 den Startschuss zum ersten STADTRADELN auf Föhr und Amrum. Bis einschließlich 2. Juni sind Bürger und Bürgerinnen an 21 Tagen aufgerufen, möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Rad zu erledigen und dabei Kilometer für ihr Team, ihre Inseln und mehr Radförderung zu sammeln.


„Mit dem(c) Klima-Bündnis STADTRADELN knüpfen wir an die in den vergangenen zwei Jahren von der Föhr Tourismus GmbH angestoßene Aktion „Föhr radelt – Mit dem Rad zur Arbeit“ an, nun aber eben auf dem Amtsgebiet beider Inseln – also ein Inselradeln“, so der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes, Kai Becker. „Das Fahrrad, ob nun mit oder ohne E-Motor, ist Teil der notwendigen Mobilitätswende und einer der einfachsten Wege, den eigenen CO2-Ausstoß und die Verkehrsbelastung auf den Straßen zu reduzieren und Bewegung in den Alltag zu integrieren“, sagt Becker.


Amrum-Touristik, Föhr Tourismus GmbH und die Jugendherberge Wittdün unterstützen die Aktion. So winken den aktivsten Radelnden von Föhr und Amrum jeweils ein Kurzbesuch auf der Nachbarinsel: Eine Übernachtung plus Frühstück für zwei Personen in der Jugendherberge Amrum und auf Föhr im Schlafstrandkorb in Utersum, beides inklusive Fährüberfahrt mit dem Fahrrad. Die Zweit- und Drittplatzierten beider Inseln gewinnen eine sportliche Fahrradtasche.


Mit der STADTRADELN-App die Radinfrastruktur vor der Haustür verbessern


Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrem Kilometer-Buch gutschreiben.


Und die App bietet einen weiteren Vorteil. Die erhobenen Radverkehrsdaten werden durch das Klima-Bündnis, vollkommen anonymisiert, wissenschaftlich ausgewertet und geben Auskunft über verkehrsplanerisch wichtige Fragen wie: Wo sind wann wie viele Radelnde unterwegs, wo gerät der Verkehrsfluss ins Stocken oder wo sind Wartezeiten unverhältnismäßig lang? Die so erfassten Daten können einen möglichst bedarfsgenauen Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen.


Seit 2008 treten Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der Kommunalpolitik bei der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale. Die Inseln Föhr und Amrum sind in diesem Jahr erstmals mit von der Partie und radeln vom 13. Mai bis 2. Juni zusammen mit den nordfriesischen Gemeinden Dagebüll, Friedrichstadt, Husum, Leck, Niebüll und Nordstrand. Weltweit nehmen bisher über 2500 Kommunen und ihre Radler teil; sie fahren in unterschiedlichen Zeiträumen zwischen dem 1. Mai und dem 30. September.


Anmeldungen zum STADTRADELN 2023 auf Föhr und Amrum sind möglich unter stadtradeln.de/foehr-amrum oder über stadtradeln.de/app.


Fragen zum STADTRADELN auf Föhr und Amrum beantwortet Kai Becker unter Telefon 04681/5004853 oder E-Mail .

 


 

Stadtradeln ist eine internationale Kampagne des Klima-Bündnis und wird von den Partnern Ortlieb, ABUS, stadthelm.de, TERN, WERTGARANTIE, Busch + Müller, Schwalbe, WSM und Paul Lange & Co. unterstützt.

 

STADTRADELN
Mit seinem internationalen Wettbewerb Stadtradeln lädt das Klima-Bündnis alle Bürger*innen und Mitglieder der Kommunalparlamente ein, in die Pedale zu treten und ein Zeichen für verstärkte Radverkehrsförderung zu setzen. In Teams sollen sie an 21 zusammenhängenden Tagen zwischen Mai und September möglichst viele Fahrradkilometer für ihre Kommune sammeln. Die Kampagne will Bürger*innen für das Radfahren im Alltag sensibilisieren sowie die Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung stärker in die kommunalen Parlamente einbringen. Mit dem Projekt RiDE – Radverkehr in Deutschland, das wissenschaftlich aufbereitete Radverkehrsdaten den Teilnehmerkommunen bereitstellt, beinhaltet die Kampagne zudem ein Element, mit dem die Radinfrastruktur ganz konkret und unter Einbeziehung der Bürger*innen verbessert werden kann.
stadtradeln.de

 

KLIMA-BÜNDNIS
Seit über 30 Jahren setzen sich die Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis mit ihren indigenen Partnern der Regenwälder für das Weltklima ein. Mit fast 2.000 Mitgliedern aus mehr als 25 europäischen Ländern ist das Klima-Bündnis das weltweit größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet, und das einzige, das konkrete Ziele setzt: Jede Klima-Bündnis-Kommune hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Da sich unser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Erde auswirkt, verbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Verantwortung.
klimabuendnis.org

[STADTRADELN Anmeldung]

[STADTRADELN App]

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Foto: (c) Klima-Bündnis

Kommunalwahl: Film erläutert wesentliche Schritte am Wahltag

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat auf vielfachen Wunsch einen Film produzieren lassen, der die Gemeindewahlleitungen bei ihren Wahlhelferschulungen unterstützen soll. In dem Film werden die wesentlichen Schritte, die ein Wahlvorstand im Laufe des Wahltags absolviert, erläutert.
 
Das Video ist hier abrufbar.

[Video des Innenministeriums]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Kommunalwahl: Ergebnisse am Wahltag online einsehbar

Die Wahlbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist darauf hin, dass sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf der gemeinsamen Internetseite des Landeswahlleiters des Landes Schleswig-Holstein sowie des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein unter www.wahlen-sh.de über den Ausgang der Kommunalwahlen am 14. Mai 2023 informieren können.


Die Ergebnisse für die Kreis- und Gemeindewahlen werden durch die Wahlbehörde zentral und wahlbezirksgenau erfasst und an die Landeswahlzentrale übermittelt. Die Daten aus den Wahlkreisen im Amtsbereich Föhr-Amrum gelangen direkt in die Ergebnispräsentation der Landeswahlzentrale und stehen dort zur Einsichtnahme zur Verfügung.

[Landeswahlzentrale]

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Kommunalwahl: Anderer Wahlort auch in Wyk

Eine Änderung des Wahlortes gibt es auch im Wahlbezirk 2 in Wyk: Nach dem Abriss der alten Kurverwaltung in der Badestraße 111 geben die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen hier im Helu-Heim ab.

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Kommunalwahl: Stimmabgabe in der Schule

Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass die Wähler der Gemeinde Nebel ihre Stimmen bei der anstehenden Kommunalwahl am 14. Mai nicht wie gewohnt im Haus des Gastes, sondern in der Öömrang Skuul abgeben müssen.

Hintergrund ist, dass aufgrund anstehender Bauarbeiten nicht ausreichend Platz für das Auszählen der Stimmen zur Verfügung steht.

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Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendzentrum

(27. 04. 2023)

Die Stadt Wyk auf Föhr sucht zum 01.08.2023 oder später eine engagierte und zuverlässige Kraft, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Jugendzentrum absolvieren möchte. Weitere Informationen gibt es hier.

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Foto: Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendzentrum

Telefonanlage wird ausgetauscht

Das Sozialzentrum Föhr-Amrum ist am Mittwoch, 3. Mai 2023, ganztägig telefonisch nicht erreichbar. Grund ist ein Austausch der Telefonanlage. Ab Donnerstag, 4. Mai, ist das Sozialzentrum dann wieder unter den bekannten Rufnummern erreichbar.

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Stellv. Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt gesucht

(20. 04. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der stellvertretenden Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis zu besetzen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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Foto: Stellv. Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt gesucht

Wohngeld-Plus – Ein Plus für viele Menschen

(14. 04. 2023)

Hohe Belastungen durch die Wohnkosten? Das Wohngeld-Plus hilft. Grundsätzlich gilt, wenn man wenig verdient, hat man Anspruch auf Wohngeld-Plus. Das gilt für erwerbstätige Familien (Alleinerziehende und Paare), Rentnerinnen und Rentner und weitere Gruppen mit niedrigem Einkommen. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld-Plus.

 

Den Antrag auf Wohngeld-Plus stellen Sie im Wohngeldamt ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. In einigen Bundesländern ist das auch online möglich. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld automatisch.

 

Sie wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben? Der Wohngeldrechner im Internet gibt ganz einfach eine erste Orientierung: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

 

Weiterführende Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld unter:
www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus

[BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform]

[BMWSB - Wohngeld-Plus-Rechner]

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Foto: Wohngeld-Plus – Ein Plus für viele Menschen

Amt Föhr-Amrum nur teilweise erreichbar

(11. 04. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 12. April 2023, geschlossen bleibt.

Auf Föhr sind die Bereiche Hauptamt sowie Steuern und Abgaben der  Finanzabteilung und Teile der Stabsstelle des Amtes ab 10.30 Uhr ebenfalls nicht besetzt.

 

Grund ist eine Fortbildungsveranstaltung auf Föhr.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Fischmarkt: Saisonstart am 2. April

(27. 03. 2023)

Traditionell beginnt am Sonntag vor Ostern die neue Fischmarktsaison. Und so fällt der Startschuss für das bunte Treiben am Wyker Binnenhafen in diesem Jahr am 2. April. Bis Mitte Oktober laden dann zahlreiche Marktstände jeweils sonntags von 11 bis 15 Uhr mit einem vielfältigen Warenangebot zum Stöbern und Genießen ein.

[Wyker Fischmarkt]

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Foto: Archivfoto: Peter Schulze

Umsatzmeldung zur Tourismusabgabe

(22. 03. 2023)

Die Amtsverwaltung weist alle Inhaberinnen und Inhaber von Beherbergungs- oder Gewerbebetrieben sowie alle weiteren Abgabepflichtigen im Bereich des Amtes Föhr-Amrum (mit Ausnahme der Gemeinde Nebel) darauf hin, dass die Umsatzmeldungen zur Tourismusabgabe bis zum 31. März 2023 vorzulegen sind. Die Amtsverwaltung beginnt zeitnah mit der Schätzung der Einnahmen säumiger Pflichtiger.

 

Formulare können noch unter Telefon 04681/5004-826 oder -845 angefordert werden und stehen auch online unter www.amtfa.de zur Verfügung.

 

[Formular-Download]

Foto zur Meldung: Umsatzmeldung zur Tourismusabgabe
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Earth Hour 2023 – Auch Inselgemeinden beteiligen sich

(22. 03. 2023)

Mit der Earth Hour fordern Menschen, Städte und Unternehmen weltweit mehr Einsatz für den Klimaschutz und die Natur. Sie schalten dafür am Sonnabend, 25. März, ab 20.30 Uhr für eine Stunde das Licht aus, um so ein Zeichen zu setzen. Bekannte Bauwerke stehen dann wieder in symbolischer Dunkelheit, darunter Wahrzeichen wie das Brandenburger Tor, der Big Ben in London oder die Christusstatue in Rio de Janeiro.

 

Auch die Stadt Wyk ist dabei: Hier wird am Sandwall, in der Fußgängerzone und auf dem Pkw-Areal am Hafen für eine Stunde das Licht ausgeschaltet. In einigen anderen Inselgemeinden wie etwa Wittdün auf Amrum und Wrixum wird derzeit ohnehin nachts die öffentliche Beleuchtung zurückgefahren, eine Ausweitung der Abschaltung nur für einen Abend ist nicht immer ohne Weiteres möglich. Dennoch können sich auch Insulaner und Betriebe zusätzlich durch Lichtausschalten an der Aktion beteiligen oder den Aufruf digital oder analog weitergeben. Der World Wide Fund For Nature (WWF) lädt alle ein, sich an der Earth Hour 2023 zu beteiligen und auf wwf.de/earth-hour anzumelden.

 

Die Earth Hour des WWF findet dieses Jahr bereits zum 17. Mal statt. Ihren Anfang nahm die Aktion im Jahr 2007 in Sydney. Mittlerweile wird die „Stunde der Erde“ auf allen Kontinenten in mehr als 180 Ländern veranstaltet. Weltweit nehmen rund 7000 Städte teil. In Deutschland endete die Earth Hour 2022 mit einer Rekordbeteiligung von 663 Städten und Gemeinden.

 

Weitere Infos: wwf.de/earth-hour

[WWF: Earth Hour 2023]

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Foto: Logo: WWF

Antrag Schülerbeförderung 2023/24

(22. 03. 2023)

Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das nächste Schuljahr finden Sie hier.

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Foto: Bild von Lykaon auf Pixabay

Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum

(20. 03. 2023)

Die Amrum-Touristik plant die Fortschreibung und Überarbeitung des Touristischen Entwicklungskonzeptes (TEK) Amrums. Die konkreten Inhalte sollen in verschiedenen Beteiligungsverfahren in abgestimmter Form mit den kommunalpolitischen Gremien der Inselgemeinden, aber auch mit den Einwohnern, Akteuren und Initiativen auf der Insel erarbeitet werden.

 

Zur aktiven Mitgestaltung findet eine Workshop-Veranstaltung am
Dienstag, 28. März 2023, 18 bis maximal 22 Uhr, im Gemeindehaus in Norddorf statt.

Zur besseren Planbarkeit wird um Anmeldung per Mail an gebeten.

 

Gegenstand der Veranstaltung ist neben Informationen zur Tourismusentwicklung Amrums und deren gemeinsamen Bewertung die Abstimmung von Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkten für die Zukunft.

 

Die Veranstaltung wird vom NIT (Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa) in Kiel (Berit Weiß und Kai Ziesemer) und von Coaching und Beratung Simoneit, Nordstrand (Frank Simoneit) moderiert.

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Foto: Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum

Alternativen zu Einwegverpackungen

(14. 03. 2023)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Neuerung des Verpackungsgesetztes (VerpackG) mit Bezug auf Einwegbecher und -verpackungen für Getränke und Speisen zum Mitnehmen. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

 

Diese Neuerung, konkret die Paragrafen 33 und 34 VerpackG, betrifft alle Betriebe, die Einwegbehälter in Verkehr bringen. Diese werden verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten und zurückzunehmen. Betroffen sind demnach unter anderem Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf/Doggy-Bag, Lieferdienste, Supermärkte (etwa an Frischetheke oder Salatbar), Imbisse oder Kioske.

 

Ausnahmen bestehen nur für Betriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigen. Diese müssen den Kunden jedoch ermöglichen, sich Getränke oder Speisen in mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen.

 

Die Regelung gilt für sämtliche Einweggetränkebecher, unabhängig vom Material. Bei Behältern für Speisen zum Mitnehmen bezieht sie sich auf Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen, und zwar auch dann, wenn sie nur einen bestimmten Anteil an Kunststoffen enthalten, etwa eine Beschichtung, und/oder aus sogenannten Biokunststoffen bestehen.

 

Der vollständige Gesetzestext sowie ausführliche Begründungen und Erläuterungen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Weitere Information zum Thema geben auch die IHK oder Handelsverbände.

 

Am Markt gibt es zahlreiche Systeme. Eine Übersicht an Anbietern hat neben anderen der Verein C.A.R.M.E.N. für Becher und Essensbehälter zusammengestellt.

[Verpackungsgesetz]

[Gesetzesentwurf der Bundesregierung]

[Bericht des Umweltausschusses]

[Uebersicht Becher-Mehrwegsysteme]

[Uebersicht Mehrwegsysteme]

[IHK Schleswig-Holstein]

[Verein C.A.R.M.E.N.]

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Foto: Quelle: Pixabay

Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen

(13. 03. 2023)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung. Hier können sich Verbraucher und Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

 


Damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können, berät die Hotline auch über allgemeine Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 soll zeitnah durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.


Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800/7888900 erreichbar.


Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

[Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz]

[Deutsche Energie-Agentur]

[Informationen des BMWK]

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Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

(09. 03. 2023)

Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) in Vorarbeiterfunktion zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Foto: Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

Ein Zeichen für die Menschenrechte

(07. 03. 2023)

In Wyk wird auch in diesem Jahr am 10. März die tibetische Flagge vor dem Amtsgebäude gehisst, um auf die Menschenrechtsverletzungen in Tibet aufmerksam zu machen. Bundesweit nehmen Hunderte Städte an der Aktion teil.

 

Am 10. März jährt sich der tibetische Volksaufstand von 1959, den die chinesische Besatzungsmacht blutig niedergeschlagen hatte. Seit 1996 setzen an diesem Tag Städte deutschlandweit ein Zeichen für die Menschenrechte, indem sie sich an der Kampagne „Flagge zeigen für Tibet“ der Tibet-Initiative Deutschland beteiligen.

 

„In Tibet ist die tibetische Flagge verboten. Jeglicher Widerstand wird unterdrückt: Erwachsene landen im Gefängnis, Kinder in Zwangsinternaten. Die Verbrechen der chinesischen Regierung dürfen wir niemals vergessen, deshalb zeigen wir am 10. März Flagge für Tibet“, sagt Tenzyn Zöchbauer, Geschäftsführerin der Tibet-Initiative Deutschland.

 

Tibet-Flagge vor dem Wyker Amtsgebäude. Archivfoto: Peter Schulze

 

Dieses Jahr findet die Flaggenkampagne unter dem Motto „Tibet, wir sind bei dir“ statt. Die Tibet-Initiative Deutschland fordert von der Bundesregierung eine menschenrechtsbasierte China-Strategie, die auch grundlegende Rechte der Tibeter schützt.

 

Weitere Informationen unter www.tibet-flagge.de.

[Flagge zeigen für Tibet]

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Foto: Grafik: Tibet-Initiative Deutschland

Amt Föhr-Amrum: Digitalisierung schreitet voran

(02. 03. 2023)

Schon länger wird es vorbereitet, nun ist das Bürgerportal des Amtes Föhr-Amrum an den Start gegangen. Hintergrund ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.

 

 

Ziel der digitalen Informations- und Serviceplattform ist, dass Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen Verwaltungsvorgänge online und unabhängig von Ort und Zeit sicher und bequem erledigen können. Prozesse sollen vereinfacht und die Servicequalität gesteigert werden. Von Gewerbean-, um- oder abmeldungen, Baumfäll- oder Standplatzgenehmigungen bis zur Anmeldung als Wahlhelfer werden eine Vielzahl digitaler Angebote gebündelt.

 

Screenshot BürgerportalKünftig sollen alle die Bürger betreffenden Online-Dienste zentral unter diesem Portal erreichbar sein. Mehr als 500 sind es insgesamt, die überwiegend Bund, Länder und Kreise betreffen. Dienstleistungen, die auf die jeweilige Kommune entfallen, wurden und werden vom IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) und dem Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport entwickelt und vom Amt Föhr-Amrum für die eigenen Bedürfnisse konfiguriert. Für Letzteres wurde auf den Einsatz eines externen Dienstleisters verzichtet und die Umsetzung durch den Digitalisierungsmanager des Amtes realisiert. Damit ist das Amt Föhr-Amrum eine der ersten Verwaltungen im Kreis Nordfriesland, die ein eigenes Bürgerprotal eingerichtet haben, um sich auf die Bedarfe der Bürger einzustellen.

 

Das Bürgerportal ist erreichbar unter amtfa.digital.

 

Dokumentenmanagementsystem: Einführung rückt näher

Clipart DocumentsMit der Digitalisierung einher geht auch die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Ziel ist die papierlose Verwaltung, mit E-Akten und der digitalen Bearbeitung der Anträge von Bürgern bis zum Bescheid sowie der einheitlichen Verarbeitung von Dokumenten aller Art. Alle Daten werden an einem zentralen Ort gespeichert und die Abteilungen können auf die für sie freigegebenen Bereiche zugreifen.

 

Doch der Aufwand ist enorm und es wird dauern, bis die Datenbank-gestützte Verwaltung elektronischer Dokumente Realität ist. Zwar sind schon heute viele Arbeitsschritte digitalisiert, doch diese sind häufig in viele unterschiedliche Programme ausgelagert. Diese sogenannten Insellösungen gilt es zusammenzuführen, um einen einheitlichen Arbeitsfluss zu gewährleisten: Alle Verwaltungen müssen untereinander kommunizieren können, die Schnittstellen entsprechend einheitlich und die genutzten Programme kompatibel sein.

 

Im Amt Föhr-Amrum kommt die Verwaltungssoftware „Enaio“ der Optimal Systems GmbH zum Einsatz, die nach der Ausschreibung den Zuschlag erhalten hatte. Die Basisinstallation ist abgeschlossen und in der zweiten März-Woche sollen die ersten Schulungen zur Schriftgutverwaltung stattfinden. Folgen wird eine umfangreiche Test- und Einführungsphase in einem ausgewählten Fachbereich.

 

Verläuft diese erfolgreich, wird das DMS sukzessive auch in den anderen Fachbereichen eingeführt. Mit der Schaffung eines zentralen Empfangs wird die Eingangspost dann zunehmend digital erfasst, um abschließend über automatisierte Workflows in den Fachbereichen weiterverarbeitet zu werden.

[Bürgerportal des Amtes Föhr-Amrum]

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Foto: Amt Föhr-Amrum: Digitalisierung schreitet voran

Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes aufgehoben

(01. 03. 2023)

Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 beschlossen, die Corona-Bekämpfungsverordnung mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufzuheben. Die Verordnung enthielt zuletzt im Wesentlichen Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes. Durch deren Aufhebung seitens der Bundesregierung zum 1. März 2023 sind auch diese Ausnahmen überflüssig geworden.

 

Laut Landesregierung gelten ab dem 1. März 2023 bis einschließlich 7. April 2023 nur noch folgende im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelten Vorgaben:

 

  • Maskenpflicht für Besucher (nicht mehr Personal und Patienten) in
    • Krankenhäusern und vergleichbaren Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe
       
  • Für Patienten und Besucher gilt weiterhin Maskenpflicht in
    • Arztpraxen und Zahnarztpraxen
    • psychotherapeutischen Praxen
    • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren
    • Dialyseeinrichtungen
    • Tageskliniken
    • vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen
    • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
    • Rettungsdiensten

 
Ansprüche auf kostenlose Bürgertests enden am 28. Februar

Am 1. März 2023 treten die Paragrafen 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes und damit die Ansprüche auf kostenlose Antigentests in Testzentren oder bestätigende PCR-Tests außer Kraft.

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Gut besuchte Info-Veranstaltung auf Amrum

(01. 03. 2023)

Nach einer gut besuchten Informationsveranstaltung in Nieblum auf Föhr wurden nun auch die Amrumer Bürgerinnen und Bürger im Badeland in Wittdün über aktuelle Projekte des Amtes Föhr-Amrum informiert. Inselübergreifend berichtete Amtsdirektor Christian Stemmer über Aktivitäten des Amtes in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung der Inseln sowie Planungen zum Wohnungsbau und Verkehr sowie über weitere Projekte.

 

Nach einem Rückblick auf die Gründungen der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH mit ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern waren unter anderem die geplanten Umsetzungen weiterer Quartierskonzepte für die Inselgemeinden Thema. Hier liegen die Förderbescheide für die Amrumer Gemeinden vor.

 

Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum

Die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum hat primär das Ziel, bezahlbaren Wohnraum auf beiden Inseln zu schaffen. Für Wittdün informierte der Amtsdirektor über ein Grundstück, das sich mittlerweile in der Hand der Gemeinde befindet. Dabei handelt es sich um eine potenzielle Fläche für eine Wohnbebauung und derzeit ist man mit der Gemeinde im Gespräch, dass das Grundstück im Rahmen des Erbbaurechts an die Wohnungsbaugenossenschaft übergeht. In der Folge könnte auf einer Fläche von zirka einem Hektar Wohnbebauung geschaffen werden. Zuvor gilt es, das Planungs- und Baurecht zu schaffen.

 

Auch beim Wohnraumentwicklungskonzept Föhr-AmrumQuelle: Pixabay gab es Fortschritte. Nach Gesprächen mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanungsbehörde liegt seit Dezember 2022 ein Entwurf vor. Nun stehen die Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfs durch die Gemeinden an, bevor das dann beschlossene Konzept zur Beteiligung an den Kreis und die Landesplanung übersendet wird.

 

Umbau der Notunterkunft auf Amrum schreitet voran

Rund 450.000 Euro hat das Amt Föhr-Amrum im Haushalt eingeplant, um die Notunterkunft am Uasterstigh in Nebel zu entkernen und umzugestalten. Die Baugenehmigung liegt vor und die Ausführungsplanung ist in Arbeit. Im Anschluss daran beginnt im März die Ausschreibungsphase. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit dem Energieberater, inwieweit Fördergelder für die energetische Sanierung beantragt werden können.

 

Sanierung Öömrang Skuul: Zweiter und dritter Bauabschnitt

Die Auftragsvergabe sei zu zirka 80 Prozent erfolgt, berichtete Stemmer. Die Gewerke Dachdecker und Holzbau sowie die Ausbaugewerke befinden sich aktuell in der zweiten bzw. dritten Ausschreibungsrunde.

Das Außengelände wurde für die Interim-Container vorbereitet. Derzeitig werden die Fundamente für die Klassencontainer erstellt. Die Aufstellung des Bibliotheks- und der Klassen-Container ist für Anfang März geplant.

 

Im weiteren Verlauf gab der Amtsdirektor einen Überblick über die mögliche Zukunft der medizinischen Versorgung auf Amrum, die geplante Neukonzeption des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs sowie das neue Bürgerportal, das zeitnah freigeschaltet werden soll, und das Verbundprojekt Fachkräfteportal.

 

Medizinische Versorgung auf Amrum

Quelle: PixabayAngesichts der sich abzeichnenden Veränderungen in der medizinischen Versorgung auf Basis der Altersstruktur der vorhandenen Praxisinhaber besteht Handlungsbedarf. Um auch künftig der Daseinsvorsorge auf der Insel gerecht zu werden, wäre die Einrichtung eines Gesundheitszentrums oder einer Gemeinschaftspraxis denkbar. Geschaffen würde ein Zentrum zur Sicherung der (haus)ärztlichen Versorgung.

In einer Sitzung im Januar mit Gemeindevertretern der drei Gemeinden und Gesundheitsdienstleistern wurden unter Leitung und Moderation der AG Nord nach Einladung des Amtes Föhr-Amrum Lösungsansätze erarbeitet. Möglich wären demnach der Neubau auf einer bisher nicht überplanten Fläche oder die Schaffung von Räumlichkeiten im Zuge eines Umbaus in einer Bestandsimmobilie. Bereits im März soll in einer gemeinsamen Sitzung der drei Gemeindevertretungen ein Beschluss bezüglich der Standortwahl fallen.

 

Neukonzeption des öffentlichen Personen-Nahverkehrs

Träger des ÖPNV auf Föhr und Amrum ist der Kreis Nordfriesland. Nach dem Ablauf der Buskonzessionen im Jahr 2025 wird hier eine Neukonzeption auf beiden Inseln angestrebt. Geplant ist die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Neuausrichtung des ÖPNV. Darüber hinaus ist die Einbindung in den Schleswig-Holstein-Tarif beabsichtigt.

 

Verbundprojekt Fachkräfteportal

Das Verbundprojekt Fachkräfteportal hat das Ziel, mittels Fachkräfteakquise, -entwicklung und -sicherung ein ganzheitliches Konzept zur Fachkräftekoordination auf Amrum, Föhr, Helgoland, Sylt und den Halligen zu entwickeln und umzusetzen. Nach einem Termin mit dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium im Januar und einem Koordinierungs-Treffen im Februar in Husum sind die Förderanträge im „Baukasten-Prinzip“ in Vorbereitung.

 

Tempo 30-Zonen

Quelle: PixabayDie Verantwortlichen beider Inseln sind sich einig und halten die Aufhebung der Tempo 30-Zonen auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen auf Föhr und Amrum in vielen Fällen für unglücklich. Doch die Straßenverkehrsordnung gibt klare Vorgaben: Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.

Daraufhin hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein die Tempo 30-Zonen aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnungen des Kreises eingezogen. Eine erneute Beantragung für Gemeindestraßen ist jedoch möglich; erforderlich ist dafür eine Genehmigung durch den Kreis Nordfriesland.

In der Praxis bedeutet dies, dass jede Gemeinde einen Verkehrszeichenplan erstellt, der die gewünschten Zonen darstellt. Diese müssen mit dem Kreis Nordfriesland abgestimmt werden. Die nötige Beschlussfassung der Gemeinde muss in der Folge zur Genehmigung an den Kreis übersendet werden. In Norddorf ist das Genehmigungsverfahren angelaufen und die Schilder wurden bestellt. In Nebel ist keine Aufhebung von Tempo 30-Zonen erfolgt und in Wittdün ist die Beratung zu Tempo 30-Zonen im Rahmen der nächsten Verkehrsschau geplant.

 

PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden

Die Stromerzeugung auf Föhr und Amrum soll künftig auch mittels PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden erfolgen. Auf beiden Inseln wurden dafür die Potenziale von 66 Gebäuden untersucht. Mit dem Ergebnis, dass sich insgesamt gut 26.500 Quadratmeter Dachflächen eignen. Die potenzielle Stromerzeugung würde jährlich rund 4.700 Megawattstunden betragen. Die nächsten Schritte sehen die Priorisierung von Gebäuden und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die technische Planung vor.

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Foto: Quelle: Apple Karten

Coronavirus: Aufhebung von Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

(28. 02. 2023)

Die Bundesregierung hat weitere Schutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 aufgehoben, die im Paragraf 28 b des Infektionsschutzgesetzes geregelt sind.

 

 

 

 

Im Einzelnen treten am 1. März 2023 außer Kraft:

 

  • Die Testpflicht für das Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe.
     
  • Die weitergehende Testpflicht dreimal pro Kalenderwoche für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen.
     
  • Die Maskenpflicht sowie die Testpflicht dreimal pro Kalenderwoche für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten.

 

Die Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) für das Betreten von Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen und ähnlichen bleibt dagegen für Besucher bestehen.

 

Die Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. in Schleswig-Holstein waren bereits seit dem 1. Oktober 2022 für bestimmte Personengruppen mit kurzem Aufenthalt oder geringem Kontakt zu Patienten (insbesondere Postboten, Lieferanten, Handwerker, Verwaltungsmitarbeiter, Hausmeister, Rechtsanwälte, Justizpersonen) durch Paragraf 2 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes außer Kraft gesetzt worden. Ebenso war die Testpflicht in Schleswig-Holstein durch Paragraf 2 Absatz 1 bereits für alle anderen asymptomatischen Personen ausgesetzt, die geimpft oder genesen sind.

 

Durch die Aussetzung dieser Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gibt es für die Ausnahmevorschriften in Paragraf 2 der Corona-Bekämpfungsforderung des Landes keinen Grund mehr. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung, zum 1. März 2023 auch die Corona-Bekämpfungsverordnung aufzuheben.

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Jugendschöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

(24. 02. 2023)

Für Menschen, die sich schon immer ehrenamtlich betätigen wollten und sich für Gerechtigkeit einsetzen möchten, könnte die Position des Schöffen genau das Richtige sein. Das Amt Föhr-Amrum sucht drei Frauen und drei Männer für das Ehrenamt des Jugendschöffen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Insgesamt werden im Kreis Nordfriesland 56 Frauen und Männer für dieses Ehrenamt gesucht. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen für die Dauer von fünf Jahren.

 

Die Bewerber auf Föhr und Amrum sollten ihren Wohnort im Amtsbereich haben. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen; juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Bewerbungen nimmt das Amt Föhr-Amrum entgegen. Diese sind bis zum 24. März 2023 bei der Ordnungsbehörde einzureichen und werden in einer Vorschlagsliste gesammelt an den Jugendhilfeausschuss weitergeleitet.

 

Der Bewerbungsbogen und ein Infoblatt sind als Anlage beigefügt. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.

 

[Bewerbungsbogen Jugendschöffenwahl]

[Infoblatt Jugendschöffenwahl]

[Webseite Schöffenwahl]

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Gewerbeamt: Eingeschränkte Öffnungszeiten

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Gewerbeamt Föhr ab sofort und bis auf Weiteres aufgrund einer personellen Umstrukturierung die Öffnungszeiten geändert hat.  Ab sofort werden an jedem Dienstag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr persönliche Sprechstunden für Gewerbetreibende, jene, die es werden wollen und alle anderen gewerbeamtstechnischen Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingerichtet.

 

Termine können telefonisch über die Zentrale des Amtes Föhr-Amrum unter Telefon 04681/5004-0 oder per E-Mail () gebucht werden. In den übrigen Öffnungszeiten des Amtes und in der Zeit außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Gewerbeamt wie gewohnt schriftlich zu erreichen.

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Auch letzte Corona-Regeln außer Kraft

(21. 02. 2023)

Die Landesregierung hat entschieden, den zuletzt bis zum 19. Februar 2023 befristeten Erlass unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests“ nicht mehr zu verlängern. Auf dessen Grundlage hatten die Kreise als Gesundheitsbehörden in Allgemeinverfügungen entsprechende Regelungen in Kraft gesetzt. Die ebenfalls bis zum 19. Februar 2023 befristeten Allgemeinverfügungen der Kreise treten damit ersatzlos außer Kraft.


In diesen Allgemeinverfügungen waren zuletzt noch für den Fall eines positiven Coronatests die Maskenpflicht und ein fünftägiges Betätigungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen geregelt. Außerdem enthielten die Allgemeinverfügungen die Empfehlung, bei Erkrankung mit Covid-19 zu Hause zu bleiben, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. All diese Regelungen sind nunmehr am 20. Februar 2023 außer Kraft getreten.


Die Landesregierung hat ebenfalls am 20. Februar die regelmäßigen Sitzungen des für die Vorbereitung der Vorschriften des Landes gebildeten Expertengremiums mit der vorerst letzten Sitzung beendet.

[Landesregierung: Richtigen Weg eingeschlagen]

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Aquaföhr öffnet am 1. März

(20. 02. 2023)

Wegen der stark gestiegenen Energiepreise und den damit verbundenen Kosten war die Schließzeit des Aquaföhr bis Ende März verlängert worden. Nun hat die Landesregierung finanzielle Unterstützung zugesagt, berichtete Kurt Weil, Geschäftsführer der Wyk auf Föhr Touristik GmbH (WTG), in der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung. Vor diesem Hintergrund wird die Schließzeit verkürzt; Sauna und Schwimmbad sind ab 1. März wieder geöffnet. Somit können Bürgerinnen und Bürger früher als geplant – wenn auch ohne Wellenbetrieb – ihre Bahnen ziehen und auch Schulen und Vereine können ihre Aktivitäten wahrnehmen.


Öffnungszeiten:


Wellenbad
Montag bis Donnerstag 10 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 17 Uhr, 10 bis 11 Uhr Seniorenschwimmen
Wochenenden und Feiertage 10 bis 18 Uhr


Sauna
Montag bis Freitag 12 bis 20 Uhr, donnerstags Damensauna
Wochenenden und Feiertage 10 bis 18 Uhr

 

[Homepage Aquaföhr]

Foto zur Meldung: Aquaföhr öffnet am 1. März
Foto: Aquaföhr öffnet am 1. März

Arbeiten, wo andere Urlaub machen

(07. 02. 2023)

Arbeiten, wo andere Urlaub machen – das ist beim Amt Föhr-Amrum möglich. Und es wird Nachwuchs gesucht: Auszubildende und Studierende können sich auf interessante Aufgaben freuen. So kann schon seit einiger Zeit in Kooperation mit der Fachhochschule Kiel ein duales Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen absolviert werden (Bachelor of Engineering). Zeitnah sollen weitere Studiengänge folgen.

 

 

 

Gute Chance für ein festes Beschäftigungsverhältnis

 

Und auch auf junge Menschen, die nicht studieren wollen, warten interessante und vielseitige Tätigkeiten sowie gute Chancen, nach der Ausbildung in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden. Wer sich für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung entscheidet, durchläuft alle Abteilungen des Amtes Föhr-Amrum inklusive der Außenstelle Amrum und des Sozialzentrums. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Husum sowie in zwei mehrwöchigen Lehrgängen (Zwischen- und Abschlussprüfung) an der Verwaltungsakademie in Bordesholm.

 

Angesprochen sind junge Menschen, die Interesse an rechtlichen Vorgängen der Verwaltung und Freude am Umgang mit Menschen haben. Der Mittlere Schulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur mit guten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaft/Politik sollten ebenso mitgebracht werden wie Grundkenntnisse in den gängigen Office-Programmen.

 

Ausbildungsstart 2022: Neue und ehemalige Auszubildende bei einem Begrüßungs- und Kennenlern-Event in Borgsum mit der Ausbildungsbeauftragten des Amtes Elisabeth Klepp-Brodersen (4.v.l.). Foto: Amt Föhr-Amrum

 

Neues Angebot: Fachinformatik-Ausbildung

 

Neu im Amt Föhr-Amrum ist darüber hinaus die Möglichkeit der Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in mit dem Schwerpunkt Systemintegration.

 

Im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Amtsverwaltung in Wyk gilt es, an der Seite des Ausbilders die IT im Amtsgebäude sowie in den amtseigenen Liegenschaften kennenzulernen. So werden etwa der IT-Bedarf an den Schulen mit den jeweiligen Leitern erörtert und in der Folge beschafft oder entsprechende Lösungen erarbeitet. Zum praktischen Einsatz kommen in der Regel fertige Tools. Zwar steht auch Programmierung auf dem Ausbildungsplan, sie kommt in der Praxis aber eher selten zum Einsatz und beschränkt sich auf kleinere Skripte, etwa um Datenabfragen zu starten. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Husum.

 

Erwartet werden neben den o.g. Schulabschlüssen gute Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch. Unverzichtbar sind zudem Interesse an Software und Hardware, Freude an Mathematik und Technik, logisches Denkvermögen sowie Teamfähigkeit und Engagement.

 

Beide Ausbildungen dauern in der Regel drei Jahre, bei guten Leistungen ist eine Verkürzung auf zirka 2,5 Jahre möglich.

 

Für die Fachrichtungen Verwaltungsfachangestellte/r und Fachinformatiker/in ist aktuell je ein Ausbildungsplatz ausgeschrieben. Die Bewerbungsfristen laufen bis zum 11. Februar 2023. Weitere Informationen sind hier abrufbar.

 

[Amtsseite: Ausbildung]

Foto zur Meldung: Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Foto: Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Testzentren auf Föhr und Amrum

(07. 02. 2023)

Nachfolgend eine Übersicht über die Teststationen auf Föhr und Amrum. Wer einen Testtermin gebucht hat und nicht wahrnehmen kann, sollte diesen im Interesse anderer Insulaner oder Gäste stornieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Testzentren

 

Föhr 

 

 Nieblum 

 

Testzentrum Nieblum
Poststrat 2

Hotline: 0160/98031549

www.schnelltest-nieblum.com

 

Amrum

 

 Wittdün 

 

AmrumSpa Gesundheitszentrum GmbH
Am Schwimmbad 1
Telefon: 04682/9615888
www.amrumspa.de/corona-testzentrum/

 

 Nebel 

 

Kathrin Hartmann

Smäswai 16

Anmeldung unter 015159899661
oder 

 

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Foto: Bild von Shafin Al Asad Protic auf Pixabay

Kommunalwahl 2023: Wahlhelfer gesucht

Am 14. Mai 2023 finden neben der Wahl des Kreisstages auch die Wahlen der Vertretungen der Gemeinden statt. Für deren Durchführung sind die Wahlvorstände in den Wahlkreisen unverzichtbar. Diese bestehen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einem oder zwei Stellvertretern und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden vom Gemeindewahlleiter berufen.

 

Das gesellschaftliche Rückgrat einer lebendigen DeArchivfoto Kommunalwahl 2018: In Wyk wird die Auszählung der Wahlzettel vorbereitet.mokratie bilden die Ehrenamtler, ohne deren Engagement die eigentliche Wahlhandlung am Wahltag kaum bewerkstelligt werden könnte. Daher bittetdas Amt Föhr-Amrum Bürgerinnen und Bürger, den Wahlprozess in ihrer Gemeinde aktiv zu begleiten und sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu bewerben. Interessenten werden in die für Ihre Arbeit notwendigen Aufgaben und rechtlichen Hintergründe durch die Wahlbehörde eingewiesen.

 

Bewerbungen sind beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum unter oder Telefon 04681/5004-857 möglich. Hier werden auch weitere Fragen rund um das Thema Wahlhelferin/Wahlhelfer beantwortet.

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Foto: Bild von pics_kartub auf Pixabay

Große Straße: Befahr-Genehmigungen rechtzeitig beantragen

(02. 02. 2023)

Die technische Abnahme erfolgte bereits im vergangenen Jahr, nun sollen die neuen Poller an den Zufahrten von der Bade- zur Großen Straße sowie von der Hafen- zur Königstraße zeitnah in Betrieb gehen. Derzeit werden die letzten technischen Voraussetzungen für die Nutzung geschaffen.

 

Das Ordnungsamt teilt mit, dass bis zum Abschluss des Verfahrens für Personen, die im Jahr 2022 eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erhalten haben, diese vorerst weiterhin gültig bleibt. Da die Genehmigungen aus dem Vorjahr mit Inbetriebnahme der Poller nicht mehr akzeptiert werden, rät das Ordnungsamt allen Betroffenen, schon jetzt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2023 zu stellen.

 

Um die Anträge zügig abarbeiten zu können, sollte der Vordruck im Anhang genutzt werden.

[Musterantrag]

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Gestiegene Zweitwohnungssteuer: Amt Föhr-Amrum hat auf Ergebnisse keinen Einfluss

(02. 02. 2023)

In der Bevölkerung wächst derzeit der Unmut über die gestiegenen Zweitwohnungssteuern, der gegenüber den Mitarbeitenden des Amtes Föhr-Amrum in teilweise beleidigender Art und Weise kundgetan wird.

 

Hierzu teilt das Amt mit, dass die Berechnung der Zweitwohnungssteuer nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde bzw. der Stadt Wyk erfolgt. Diese sind auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter Ortsrecht/Satzungen einsehbar.

 

Ein wesentlicher wertbeeinflussender Faktor ist der aktuelle Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Nordfriesland ermittelt und ist im Internet zu finden (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de#/). Ein weiterer Faktor ist der Umrechnungskoeffizient (UKE), der sich aus den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertes in Verbindung mit der Anlage 36 BewG (Bewertungsgesetz) ergibt. Auch hier hat es in Teilbereichen Veränderungen im Vergleich zu den vorherigen Bodenrichtwerten gegeben.

 

Die Abgabenbescheide 2023 konnten insbesondere aufgrund dieser Daten und der bestehenden Satzungen erstellt werden. Das Amt Föhr-Amrum hat auf die Ergebnisse keinen Einfluss.

[Bodenrichtwerte SH]

[Anlage 36 Bewertungsgesetz]

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Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke

(01. 02. 2023)

Es war ein gelungener Nachmittag, der den scheidenden Schulleiter Carl Wögens gleichermaßen erfreute und bewegte: Nach 13 Jahren verließ der Kapitän die Brücke der Eilun-Feer-Skuul (EFS) und wurde mit einem bunten Programm in den Ruhestand verabschiedet.


Dass es 13 erfolgreiche Jahre waren, daran ließen die zahlreichen Redner keinen Zweifel. Ob Dr. Annette de la Motte-Martens vom Bildungsministerium, Amtsdirektor Christian Stemmer, Personalrat, Elternbeirat, Schülervertreter und Schulbegleiter sowie Schulleiter der Föhrer und Amrumer Schulen: Sie alle würdigten Wögens‘ menschliche und kommunikative Art sowie sein stetes Bemühen, die Schüler auf dem Weg zu selbstständigem Denken und Handeln zu unterstützen. Auch an die Kontroversen beim Streit um G8/G9 wurde erinnert und daran, dass der Oberstudiendirektor die schwierige Zeit der Corona-Pandemie erfolgreich gemanagt hatte. Schließlich wurde ihm unisono bescheinigt, mit der Sanierung der Schule bei laufendem Betrieb Bleibendes hinterlassen zu haben.


Carl Wögens bei seiner Verabschiedung. Foto: Peter SchulzeDer stellvertretende Schulleiter Martin Nickels hatte den Nachmittag federführend organisiert und moderierte das bunte Programm im mit rund 150 Gästen gut besetzten Forum der EFS, darunter die Familie Wögens, Vertreter der Politik, Kollegium und Schülerschaft. So wurden die Redebeiträge von musikalischen Beiträgen der Schüler umrahmt und der Circus Mytilus der Zirkus AG überraschte den scheidenden Schulleiter mit einer Sondervorstellung.


Zu den Höhepunkten des Nachmittages zählte ein nicht im Programm vorgesehener Redebeitrag. Erk Wögens, Biobauer aus Utersum und jüngerer Bruder des Schulleiters, enterte die Bühne und sorgte mit einigen Anekdoten aus der gemeinsamen Kinderzeit auf dem Bauernhof für zahlreiche Lacher und beste Unterhaltung.


„Wir alle wollen gute Schule machen“, betonte Carl Wögens in seiner Rede und dankte seinem Team. Es sei hilfreich, zu reflektieren und Probleme auch aus der Sicht des jeweils anderen zu betrachten. „Heute gebe ich den Schlüssel zum Büro ab“, sagte er und die Emotionen waren ihm anzumerken. Dennoch geht Carl Wögens nicht so ganz und wird der Schule als fachkundiger Berater erhalten bleiben. Die großen Probleme aber müssen nun andere lösen.

Foto zur Meldung: Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke
Foto: Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke

Wellenbad und Sauna: Schließzeit verlängert

(27. 01. 2023)

Die Wyk auf Föhr Touristik GmbH teilt mit, dass die Schließphasen für Wellenbad und Sauna aufgrund der gestiegenen Energiepreise bis einschließlich 26. März 2023 verlängert werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie erneut das Schul- und Vereinsschwimmen unter dieser Maßnahme leiden werden, sei die Entscheidung nicht leichtgefallen, betont WTG-Geschäftsführer Kurt Weil. „Uns ist bewusst, dass es gerade in diesen Bereichen nach wie vor erheblichen Nachholbedarf gibt, aber die Kosten lassen uns derzeit leider keine andere Wahl.“

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Sammeln für die Biike-Haufen

(24. 01. 2023)

Die Biikeplätze in den Amrumer Gemeinden sind ab Sonnabend, 28. Januar, für Anlieferer von Brennmaterial geöffnet. Es dürfen ausschließlich Zweige, Buschwerk und unbehandeltes Holz zu folgenden Zeiten abgeladen werden:

 

Norddorf: Montag bis Sonnabend zwischen 7 und 20 Uhr.
Nebel, Süddorf und Wittdün: Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr.

 

In Wittdün kann nur in Kleinstmengen angeliefert werden. Sobald sich dort ein kleiner Biikehaufen angesammelt hat, wird die Zufahrt gesperrt.

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Wahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Föhr

(23. 01. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum sucht für den Schiedsamtsbezirk Föhr engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann sowie als stellvertretende Schiedsfrau bzw. als stellvertretender Schiedsmann ehrenamtlich um die Klärung vor- oder außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten bemühen wollen. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten. Schiedsleuten obliegt die Durchführung des Schiedsverfahrens. Die Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte, indem zwischen den Parteien vermittelt und möglichst eine gütliche Einigung herbeigeführt wird.

 

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Protokolle und Vergleiche sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 30 Jahre alt sein, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, neben der Befähigung, öffentliche Ämter zu bekleiden, auch Land und Leute gut kennen, und müssen im Schiedsamtsbezirk wohnen.

 

Schulung in Fachseminaren

 

Interessenten würden dem Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum für eine fünfjährige Amtszeit zur Wahl vorgeschlagen werden. Die gewählten Schiedspersonen treten ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt wurden. Selbstverständlich werden die gewählten Personen in Theorie und Praxis im Rahmen von Fachseminaren geschult und so in die Lage versetzt, das Schiedsverfahren selbstständig und rechtssicher durchführen zu können.

 

Informationen rund um das Schiedsamt stehen auf der Homepage Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter: www.schiedsamt.de/startseite zur Einsichtnahme bereit.

 

Weitergehende Fragen beantworten Anke Delius (Tel.: 04681/5004-852, E-Mail: ) oder Marco Christiansen (Tel.: 04681/5004-851, E-Mail: ).

 

Die Wahlzeit der bisherigen Amtsinhaber endet zum 11. März 2023. Eine Wiederwahl der Amtsinhaber ist möglich.

 

Meldeschluss ist der 15. Februar 2023.

[Bewerbungsbogen]

[Öffentliche Bekanntmachung]

[Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen]

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Info zu den Grundsteuerbescheiden für 2023

(23. 01. 2023)

Am 20. Januar 2023 wurden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 versandt. Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass diese auf Grundlage der „alten“ Messbescheide ergehen. Die Grundsteuermessbescheide auf Basis der bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt einzureichenden Grundsteuererklärung haben keine Relevanz für 2023, sondern kommen erst ab dem Veranlagungsjahr 2025 zum Tragen.

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Plätze knapp: Insulaner wollen Informationen

(19. 01. 2023)

Volles Haus des Gastes in Nieblum: Über 100 Einwohnerinnen und Einwohner besuchen eine Informationsveranstaltung des Amtes Föhr-Amrum und der Föhr Tourismus GmbH (FTG). Sie folgten einer Einladung von Amtsdirektor Christian Stemmer, dessen erstem Stellvertreter Uli Hess, Amtsvorsteherin Heidi Braun sowie FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt.

 


Zunächst berichtete der FTG-Geschäftsführer von abgeschlossenen, aktuellen und geplanten Projekten im touristischen Bereich. Die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Kritik zu äußern, nutzten einige der Anwesenden bei Themen wie Tourismusakzeptanz, Veranstaltungsplanung und Tageskurabgabe. Im direkten Austausch konnten so an vielen Stellen Unklarheiten über Zuständigkeiten und Absichten ausgeräumt werden. Ausführliche Informationen liefert die Präsentation, die unter www.foehr.de/aktuelles zum Download bereitsteht.

 

Das Haus des Gastes in Nieblum war gut besucht. Foto: Föhr Tourismus GmbH/Anna Preißler


Viel Stoff, dem nach einer kurzen Pause die Präsentation des Amtsdirektors folgte. Christian Stemmer berichtete von Aktivitäten des Amtes in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung der Inseln sowie Planungen zum Wohnungsbau, Verkehr und weiteren Bauprojekten.

 

Weg zu klimafreundlicher und nachhaltiger Energieversorgung ebnen


So soll die 2020 gegründete Inselwerke Föhr-Amrum GmbH den Weg zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung der Inseln Föhr und Amrum ebnen. Tätigkeitsfelder der rein kommunalen Gesellschaft, an der das Amt Föhr-Amrum 51 Prozent und die Inselgemeinden 49 Prozent der Anteile tragen, werden vorrangig der Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie die Erzeugung und der Vertrieb von Strom und Wärme sein.


In der Folge wurde im Januar 2022 die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gemeinsam mit dem Partner DSK Energie GmbH als operative Tochtergesellschaft der Inselwerke ins Leben gerufen. Die Inselwerke halten 80 Prozent und die DSK Energie GmbH 20 Prozent der Anteile. Zentrale Tätigkeitsfelder sind die insulare klimafreundliche Erzeugung sowie der Vertrieb von Strom und Wärme.


Für den Standort des Wärmenetzes Föhr-Mitte (Alkersum, Midlum, Oevenum und Nieblum) in Alkersum sei das Bauleitplanverfahren gestartet (Gewerbegebiet und Solarthermie-Fläche), berichtete Stemmer. Die Erstellung der Bauleitpläne (B-Plan- und F-Planänderung) erfolgt durch das Bau- und Planungsamt. Nächster Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.

 

Umsetzung weiterer Quartierskonzepte geplant


Zudem soll über die Inselenergie die Erstellung und Umsetzung weiterer Quartierskonzepte für die Inselgemeinden koordiniert werden. Nachdem auch die übrigen elf Inselgemeinden Anträge für die zweigeteilte Förderung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt haben, sind erste Förderbescheide bereits eingegangen. Liegen Letztere von beiden Geldinstituten für alle Gemeinden vor, beginnt die Ausschreibung und Angebote werden eingeholt.


Ein weiteres wichtiges Thema der Inselenergie ist die Erstellung und Umsetzung einer Ladeinfrastruktur. Mit elf Gemeinden wurden Standorte festgelegt und Gestattungsverträge geschlossen und das Ausschreibungsverfahren durchgeführt.


Im weiteren Verlauf gab der Amtsdirektor einen Überblick über die geplante Neukonzeption des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs, die Sanierung der Sportanlage der Eilun-Feer-Skuul, für die das Konzept erstellt wurde, und das Ende 2022 fertiggestellte Radverkehrskonzept Föhr, mit dem Ziel eines attraktiven Radverkehrsnetzes für Einheimische und Gäste.


Schließlich wurden das neue Bürgerportal, das im Amtsbereich ab dem 1. Februar 2023 genutzt werden kann, vorgestellt und die Anwesenden in Sachen Wohnraum auf den neuesten Stand gebracht.

 

Entwicklungen in Sachen Wohnraum


Im September 2021 hatten die Inselgemeinden die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG gegründet. Deren Ziel ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf Föhr und Amrum und erstes Projekt ist der Bau von acht Mehrfamilienhäusern im Wyker Kortdeelsweg.


Für weitere Projekte werden in Wittdün Gespräche mit der Gemeinde über ein Bauvorhaben am Wittdüner Ortsausgang geführt und in Utersum Gespräche mit der Rehaklinik über ein Bauvorhaben auf dem Klinikgelände.


Für das Wohnraumentwicklungskonzept Föhr-Amrum liegt nach Gesprächen mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanungsbehörde seit Dezember 2022 ein Entwurf vor. Nächster Schritt sind Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfs durch die Gemeinden.

 

Positives Fazit


Nachdem auch in diesem Teil der Veranstaltung Fragen aus der Bevölkerung beantwortet und diskutiert wurden, dankten Amtsdirektor und FTG-Geschäftsführer allen, die den Weg ins Haus des Gastes gefunden haben, um sich aus erster Hand über die Themen aus Tourismus und Verwaltung zu informieren.


„Rückmeldungen der Einheimischen sind für uns sehr wichtig und ich freue mich über den sympathischen Austausch auf Augenhöhe“, so FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt.


Positiv fiel auch das Fazit des Amtsdirektors aus: „Es freut mich, dass die Veranstaltung so gut angenommen wurde“, sagte Christian Stemmer. Das Format sei eine sinnvolle Ergänzung zum eingeschlagenen Kurs im Sinne der digitalen Informationsverarbeitung, „das wir vielleicht zweimal jährlich ergänzend zu den Bürgerbroschüren abhalten sollten.“

[Präsentation des Amtes Föhr-Amrum]

Foto zur Meldung: Plätze knapp: Insulaner wollen Informationen
Foto: Quelle: Apple Karten

Fragen zur Grundsteuer ab 2025: Auskünfte nur über das Finanzamt

(16. 01. 2023)

Derzeit erhalten viele Grundstücksbesitzer die „neuen“ Grundsteuermessbescheide, die Grundlage für die Grundsteuerbescheide ab 2025 sein werden. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis dahin müssen die Gemeindevertretungen/-versammlungen die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A, B und C festgelegt haben. Die Summe der im Jahr 2025 zu erhebenden Grundsteuern darf die im Jahr 2024 zu erhebende Grundsteuer nicht übersteigen.


Wie sich die neuen Hebesätze für die Grundsteuern gestalten werden, ist erst absehbar, wenn eine ausreichende Menge an Daten in Form von Grundsteuermessbescheiden vorliegt und wird frühestens Ende 2023 von der Politik zu diskutieren sein. Bis dahin ist alles reine Spekulation.


Einwendungen gegen die Grundsteuermessbescheide sind beim jeweiligen Finanzamt vorzubringen. Auch kann nur das Finanzamt Auskünfte hierzu erteilen (Telefon: 04841/8949-1677 oder -1681). Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Amtes Föhr-Amrum hierzu keinerlei Auskünfte erteilen können und es wird seitens der Amtsverwaltung darum gebeten, von diesbezüglichen Anrufen abzusehen.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Steuerformulare in Papierform nicht mehr beim Amt Föhr-Amrum erhältlich

(16. 01. 2023)

Die Amtsverwaltung erinnert daran, dass keine Steuerformulare in Papierform mehr vorgehalten und angeboten werden.

 

Formulare für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie über den Formularserver des Bundesministeriums der Finanzen. Auch steht Ihnen das ELSTER-Portal für die Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung.

 

Sollte Ihnen der elektronische Formularabruf nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Nordfriesland unter der Rufnummer: 04662-850.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

[Formularserver des Bundesministeriums der Finanzen]

[Online Steuererklärung über das ELSTER-Portal]

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Foto: Bild von falco auf Pixabay

Warnung vor Anzeigenakquise - Lassen Sie sich nicht täuschen

(06. 01. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine neue Bürgerbroschüre durch ein externes Unternehmen aufgelegt wird. 

Gewerbebetriebe aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Verträge dieser Art hat das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen! 

 

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum erscheint seit Herbst 2021 im neuen Format der eigenen Pressestelle und informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Herbst/Winter 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

 

 

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Foto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Radfahren auf der Insel soll attraktiver werden

(22. 12. 2022)

2019 war die Wasser- und Verkehrskontor GmbH (WVK) aus Neumünster mit einem Verkehrs- und Mobilitätskonzept beauftragt worden. Darauf aufbauend entwickelte das Ingenieurbüro seit Oktober 2021 ein Radverkehrskonzept, das WVK-Mitarbeiterin Jorna Lindemann in der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Föhr vorstellte. Ziel des Konzeptes ist, die Radverkehrs-Infrastruktur auf der Insel mittels Nutzung von Förderprogrammen durch Sanierung und Erweiterung an heutige Standards anzugleichen.

 

Angestrebt wird die Stärkung einer nachhaltigen Mobilität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Unter Berücksichtigung des Alltags- und des touristischen Radverkehrs soll ein flächendeckendes Radverkehrsnetz entstehen, das zentrale Orte miteinander verbindet. Und Handlungsbedarf ist da, denn die jetzigen Radwege sind vielfach nicht für den Begegnungsverkehr geeignet, häufig in keinem guten Zustand oder nicht ausreichend beschildert.

 

27 Schlüsselmaßnahmen aufgeführt

 

Im Ergebnis zeigt das Konzept 27 Schlüsselmaßnahmen auf, die insbesondere die Verbindungen zwischen den Gemeinden im Fokus haben und durch bessere Verkehrsführungen Verkehrsfluss und Sicherheit optimieren sollen. Einzelschritte, die, unter Nutzung von Fördergeldern, nach dem Baukastensystem und wenn möglich in Kombination mit ohnehin stattfindenden Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

 

Alle Föhrer Gemeinden sind betroffen, weshalb der Aufwand auch mit Blick auf die Beantragung von Fördergeldern hoch ist. Da jedoch alle Maßnahmen ein zusammenhängendes Konzept bilden, ist die Beteiligung aller Gemeinden an der Umsetzung der sie betreffenden Einzelmaßnahmen elementar. Nur so kann ein attraktives, alltagstaugliches Radverkehrsnetz Föhr realisiert werden.

 

Erste Schritte sind erfolgt

 

Erste Schritte sind erfolgt: Parallel zur Konzepterstellung hatte die aus Vertretern des Amtes Föhr-Amrum und der Föhr Tourismus GmbH zusammengesetzte Arbeitsgruppe Radverkehr erste investive und förderfähige Maßnahmen mit den betreffenden Gemeindevertretungen erörtert und zum Teil zur Antragsreife gebracht.

 

Im Fachausschuss Föhr bekräftigten die Mitglieder einstimmig ihre Zustimmung zu dem Konzept. Die zur Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen erforderlichen finanziellen Eigenmittel werden die Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereitstellen und künftig vorrangig in den jeweiligen Haushaltsplanungen berücksichtigen.

[Radverkehrskonzept Stand Dezember 2022]

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Foto: Bild von Jennifer Regnier auf Pixybay

Multifunktionsanlage: Standort gefunden

(21. 12. 2022)

Bereits seit 2015 steht die Errichtung eines Skateparks auf Föhr auf der Agenda. War anfangs nur die Stadt Wyk als bevorzugter Standort involviert, beschäftigt sich mittlerweile das Amt Föhr-Amrum mit diesem Thema. Die Begrifflichkeit hatte sich zuletzt von Skatepark in Multifunktionsanlage gewandelt, die die Möglichkeiten der Nutzung erweitern würde. Mit der Suche nach einem geeigneten Standort blieb das Problem allerdings das alte: Benötigt wird eine Fläche zwischen 500 und 1000 Quadratmetern und auch die Finanzierung ist noch nicht geklärt.

 

Nach der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Föhr ist zumindest die Frage des Standortes beantwortet. Auf dem Gelände der Eilun-Feer-Skuul (EFS) soll die Anlage ihren Platz finden. Erste Elemente könnten errichtet und diese bei Bedarf sukzessive erweitert werden. Charmanter Vorteil dieser Variante: Nicht nur die Anlage, sondern auch deren Finanzierung wäre besser planbar.

 

Schulvertreter begrüßen die Entscheidung

 

Vor dem Gremium hatte Martin Nickels, stellvertretender Leiter der EFS, für den Standort geworben und daran erinnert, dass die mittlerweile in Betrieb genommene Parkour-Anlage ursprünglich als Mehrzweckanlage gedacht war. Nickels verwies auf die Fachanforderung „Rollen und Gleiten“ für den Sportunterricht, die den Schülern ermöglichen soll, Bewegungsfertigkeiten zu entwickeln und Geschwindigkeit und Risiko beherrschen zu lernen. Hierfür wäre eine Multifunktionsanlage bestens geeignet, weshalb die Kollegen der Fachschaft Sport deren Errichtung auf dem Schulgelände begrüßen würden.

 

In der Sitzung wurde auch das Interesse an einem Kunstrasenplatz bekräftigt. Dass die Umwandlung des jetzigen Nebenplatzes aus schulischer Sicht sinnvoll und notwendig sei, erläuterte Chemie- und Sportlehrer Ivo Gründler für die Fachschaft Sport der EFS. Der jetzige Rasenplatz sei witterungsbedingt häufig nicht nutzbar und ein Kunstrasenplatz eine Aufwertung. Dieser wäre durchgängig bespielbar und ließe diverse Spiel- und Übungsarten zu, die unter den jetzigen Umständen nur in begrenztem Umfang möglich seien.

 

Kunstrasenplatz würde besseres Angebot schaffen

 

Ähnlich äußerte sich Birgit Johannsen, Vorstandsmitglied des Wyker Turnerbundes (WTB) und Leiterin der Hockey-Sparte. Vor rund fünf Jahren mit zehn Jugendlichen ins Leben gerufen, gehören der Sparte mittlerweile mehr als 50 Aktive aller Altersgruppen an. Neben einer kurzen Hallensaison seien in der rund acht Monate dauernden Feldsaison unter den aktuellen Voraussetzungen – auch für andere Sportarten – der Spielbetrieb nur eingeschränkt und das Training nur unter erschwerten Bedingungen möglich, so Johannsen. Intern wie extern könnte mit einem Kunstrasenplatz – nicht nur im Hockeybereich – ein großartiges Angebot geschaffen werden. Für den Schulsport ebenso wie für den von den Insel-Vereinen angebotenen Breitensport.

 

Die Einlassung der Schul- und Vereinsvertreter stießen auf Zustimmung. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, die finanziellen Möglichkeiten für einen Kunstrasenplatz und die Frage des Standortes einer Multifunktionsanlage auf dem Schulgelände in das Gesamtkonzept für die Sanierung der Sportanlagen mit aufzunehmen.

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Kommunale Dienstleistungen online beantragen

(17. 12. 2022)

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen künftig über Online-Portale anzubieten. Auch das Amt Föhr-Amrum war nicht untätig. Im Zuge des neu geschaffenen Digitalisierungsmanagements entwickelte Peter Davidsen auf Grundlage des von IT-Dienstleister ITV.SH entwickelten Bürgerportals für Schleswig-Holstein ein eigenes Bürgerportal für die Inseln Föhr und Amrum. Das Bürgerportal mit den kommunalen Dienstleistungen des Amtes wird ab Ende Januar 2023 öffentlich verfügbar sein. Die Internetadresse wird im Zuge der Freischaltung veröffentlicht werden.


Hintergrund: Um Dienstleistungen des Amtes wie Wohngeldanträge, Gewerbeanmeldungen oder Führungszeugnisse zu beantragen, soll künftig der Besuch im Amtsgebäude entfallen. Nötig ist dieser für die Abholung von Dokumenten oder Bescheiden je nach Dienstleistung vorerst allerdings noch und auch bezahlt werden muss weiterhin vor Ort. Erst in einem nächsten Schritt soll ein ePayment-Verfahren implementiert werden, das Bürgern auch die Bezahlung vereinfachen wird.


Das Bürgerportal bündelt die Angebote in Kategorien, die derzeit durch Peter Davidsen, Digitalisierungsmanager des Amtes Föhr-Amrum, konfiguriert werden. Peter Davidsen ist auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Bürgerportal (Telefon 04681/5004-811, ).

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Vorsorge für den Notfall

(17. 12. 2022)

Um auch künftig für besondere Großschadensereignisse gerüstet zu sein, hatte Amtsdirektor Christian Stemmer mehrere Workshops einberufen. Teilnehmende waren Experten von Föhr und Amrum aus Behörden sowie aus Hilf- und Rettungsorganisationen. Durchgespielt wurden verschiedene Szenarien, um festzustellen, ob der vorhandene Einsatzplan unter besonderer Berücksichtigung der Insellage ausreichend ist oder an der einen oder anderen Stelle optimiert werden muss.

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Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(16. 12. 2022)

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Herbst/Winter 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

[Bürgerbroschüre Winter 2022]

Corona: Maskenpflicht im ÖPNV läuft aus

(16. 12. 2022)

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr läuft zum 1. Januar 2023 aus und wird nicht verlängert. Stattdessen gibt es lediglich eine Maskenempfehlung für Risikogruppen und Menschen mit Erkältungssymptomen.


Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie hier.

[Mitteilung der Landesregierung]

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Treibjagd in Midlum

(15. 12. 2022)

Am Sonnabend, 17. Dezember, findet in der Gemarkung Midlum eine Treibjagd statt. Am Jagdtag muss evtl. mit Beeinträchtigungen gerechnet werden.

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Kommunalwahl am 14. Mai 2023

(09. 12. 2022)

Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2023 für die Gemeinde- und Kreisvertretungen finden am 14. Mai 2023 statt. Dann wird auch in den amtsangehörigen Gemeinden auf Föhr und Amrum eine neue Gemeinde- bzw. Stadtvertretung gewählt. Ausnahmen bilden die Gemeinden Dunsum und Witsum. Hier ist die aus allen Bürgerinnen und Bürgern bestehende Gemeindeversammlung oberstes Willensbildungsorgan. Die jeweilige Vertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft für die darauffolgenden fünf Jahre alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.


Die Wahlbehörde des Amtes Föhr-Amrum fordert daher zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese können von Parteien, Wählergemeinschaften oder auch einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung über die Wahlbezirkseinteilung und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier.


Gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, im Wahlgebiet wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat (§ 6 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz).

 

Zusätzliche Informationen zur Kommunalwahl sind unter anderem auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zu finden.


Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 20. März 2023 um 18 Uhr.


Der Amtswahlausschuss entscheidet schließlich am 24. März 2023 in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung von Wahlvorschlägen.

[Amtliche Bekanntmachung]

[Kommunalwahl: Rechtliche Grundlagen]

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Müllabfuhrtermine 2023

(05. 12. 2022)

Die altbekannten, farbigen Abfallkalender mit diversen weiteren Kurzinformationen zur Abfallabfuhr 2023 liegen ab sofort in unseren Bürgerbüros zur Abholung bereit. Weiterhin stehen Ihnen die Abfuhrkalender als PDF-Dokument hier zum Herunterladen zur Verfügung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr ist in drei Abfuhrbezirke untergliedert, deren Abgrenzung Sie hier einsehen können. Eine tabellarische Übersicht der Abfuhrtermine erhalten Sie bei der AWNF. Wählen Sie hier einfach Ihren Abfuhrbezirk aus.

 

 

 

 


Eine weitere Alternative ist die Abfall-App der AWNF. Diese können Sie sich über den unten stehenden QR-Code bzw. die Verlinkungen installieren.

 

Abfall-App AWNF

qr_awnf-app

 

 

 

 

 

 

AWNF Abfall-App für iOS installieren

 

AWNF Abfall-App für Android installieren

 

Weitere Informationen zur Abfall-App erhalten Sie unter https://www.awnf.de/seiten/abfall-app/  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Abfuhrkalender Föhr-Land 2023]

[Abfuhrkalender Amrum 2023]

[Abfuhrkalender Wyk auf Föhr 2023]

[Informationen zur APP der AWNF]

Foto zur Meldung: Müllabfuhrtermine 2023
Foto: Beispielfoto Müllabfuhrkalender

IHK: Befragung der Mitarbeitenden

(05. 12. 2022)

Fachkräfte werden überall händeringend gesucht, und die Inseln bilden hier keine Ausnahme. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderung führt die IHK-Nordfriesland derzeit gemeinsam mit der Fachhochschule Westküste eine Befragung von betrieblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch.

 


„Als einen Baustein des Projekts ‚Inselübergreifende Fachkräftekoordination‘ wollen wir im Rahmen der Situationsanalyse zum Sachstand des Fachkräfte- und Mitarbeitermangels nicht nur die Meinung der Unternehmen hören, sondern insbesondere auch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfahren, warum sie auf den Inseln leben und arbeiten“, heißt es dazu von der IHK.


Die Fachhochschule in Heide unterstützt nicht nur bei der ausgearbeiteten Umfrage, sie hat den Umfragebogen auch mit entworfen und begleitet die Auswertung und den weiteren Prozess wissenschaftlich. Ziel ist, die Ansprache neuer Mitarbeiter und Auszubildender inselübergreifend noch passgenauer zu entwickeln.


Die Umfrage endet am 16. Dezember 2022.

[Umfrage]

Foto zur Meldung: IHK: Befragung der Mitarbeitenden
Foto: IHK-Gebaeude in Flensburg. Foto: IHK Flensburg

Föhr Tourismus GmbH lädt zur Vermieterversammlung ein

(05. 12. 2022)

Am Dienstag, 13. Dezember 2022, lädt die Föhr Tourismus GmbH (FTG) zu einer Vermieterversammlung in den Wyker Kurgartensaal ein. Eingeladen sind alle Föhrer Vermieterinnen und Vermieter.

 

Ab 13 Uhr stehen die Nachhaltigkeitsinitiative FÖHRgreen und die kürzlich erfolgte technische Optimierung der Webseite www.foehr.de Im Mittelpunkt. Tipps zu Energiesparmaßnahmen gibt zudem der Energieberater Hennrick Wäcken.


Programm:


13 bis 13.30 Uhr
FÖHRgreen/Nachhaltigkeit auf der Insel Föhr
- Kai Becker, FTG-Nachhaltigkeitsbeauftragter

 

13.30 bis 14 Uhr
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs
- Hennrick Wäcken, Energiemanager und CEO der Firma Gebäude-Energie- Concept)

 

14 bis 14.30 Uhr
Neugestaltung foehr.de
- Pelle Motzke, Online-Marketing Föhr Tourismus GmbH
- Thorsten Reich, Unternehmensberater, der die Modernisierung der Webseite begleitet hat

 

bis ca. 15 Uhr
offener Austausch, Zeit für Fragen und Rückmeldungen

Foto zur Meldung: Föhr Tourismus GmbH lädt zur Vermieterversammlung ein
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Amt Föhr-Amrum: Haushaltsplan für 2023 beschlossen

(02. 12. 2022)

Einstimmig beschloss der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum in seiner jüngsten Sitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023, den Lars Hullermann, Mitarbeiter der Geschäftsbuchhaltung des Amtes, präsentierte. Der Haushaltsplan schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag von gut 420.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr (-290.000 Euro) um ungefähr 130.000 Euro schlechter ab. Erhebliche Veränderungen sind bei der Amtsumlage zu verzeichnen, die sich nach der Finanzkraft der Gemeinden bemisst, die durch hohe Steuereinnahmen angestiegen ist. So bleibt die Umlage zwar mit 51,02 Prozent gleich, der Umlagebetrag aber steigt im Vergleich der Jahre 2022 zu 2023 auf knapp 9,3 Millionen Euro (Vorjahr 8,5 Millionen Euro).


Personalaufwendungen steigen erheblich

 

Weitere wesentliche Punkte sind die Personalaufwendungen, die nach dem zuvor beschlossenen Stellenplan um knapp 930.000 Euro steigen. Diversen Gutachten geschuldet (Entwicklung Öffentlicher Personennahverkehr etc.), erhöhen sich die Kosten für Geschäftsaufwendungen um gut 130.000 Euro. Da einige Stellen im Amt neu besetzt werden müssen, sollen für neue Mitarbeitende Schulungen angeboten werden. Und auch für Mitarbeitende, die schon länger dabei sind, gibt es erweiterte Fortbildungsangebote. In der Folge steigen die Kosten für Aus- und Fortbildung um knapp 45.000 Euro. Schließlich bringt der Bau der neuen Schulen auf beiden Inseln Vorteile mit sich: Bei der Unterhaltung baulicher Anlagen konnten knapp 100.000 Euro eingespart werden. Bei fast allen Investitionen handelt es sich um Maßnahmen, die für 2022 eingeplant waren, jedoch nicht umgesetzt werden konnten.

 

Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH

 

Investitionen sind insgesamt in Höhe von gut 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Hervorzuheben sind hier die Sanierung einer Obdachlosenunterkunft in Nebel (450.000 Euro), Planungskosten für einen neuen Standort der Grundschule Föhr-Land (300.000 Euro), der zweite und dritte Bauabschnitt Öömrang Skuul (gut 3,2 Millionen Euro inklusive Mitteln aus dem Vorjahr) und der Umbau der Eilun-Feer-Skuul (200.000 Euro für erwartete Schlussrechnungen) sowie die Schulhoferneuerung der Eilun-Feer-Skuul und Modernisierung des Sportplatzes (1,7 Millionen und 500.000 Euro, es wurden jeweils Mittel aus dem Vorjahr angesetzt). Schließlich wird das Stammkapital der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH um anteilig gut 600.000 Euro erhöht.


Erster Nachtragshaushalt 2022 auf den Weg gebracht


Zuvor hatte das Gremium ebenfalls einstimmig den ersten Nachtragshaushaltsplan des Amtes für das Jahr 2022 abgesegnet. Dieser wurde nötig, da aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation im Jahr 2022 viele Maßnahmen gar nicht oder nur zum Teil umgesetzt werden konnten. Hullermann berichtete von einem planerischen Jahresverlust in Höhe von knapp 290.000 Euro; der ursprüngliche Haushalt sah einen Jahresverlust in Höhe von knapp 630.000 Euro vor.


Eine wesentliche Änderung in der Ergebnisrechnung ist unter anderem die Amtsumlage. Sie wurde vor dem Hintergrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinden von gut 7,6 Millionen Euro auf knapp 8,6 Millionen Euro angepasst.


Energiekosten schlagen zu Buche

 

Da die Liegenschaft im Feederhuugam 1 in Nebel saniert wurde, waren Wohnungen teilweise nicht rechtzeitig bezugsfertig. Hier wurden die Mieteinnahmen von 363.000 auf 324.000 Euro nach unten korrigiert. Gestiegen sind dagegen die Kosten für den Personalaufwand von ursprünglich 5,7 Millionen auf 5,8 Millionen Euro. Schließlich sind die Heizkosten der Liegenschaften des Amtes von 201.000 Euro auf 370.000 Euro und die Stromkosten von knapp 139.000 Euro auf 185.000 Euro gestiegen.

 

Änderungen auch im Investitionsplan


Auch im Investitionsplan gab es Änderungen. So trug Lars Hullermann vor, dass sich die Auszahlung der Investitionen um rund 3,5 Millionen Euro von 6.7 Millionen auf 3.2 Millionen Euro verringern. Wie auch die aufgenommenen Kredite, die von geplanten 5,3 Millionen auf 1,3 Millionen Euro sinken.


So wurden für den Umbau der Pflegestation in Nebel 82.000 Euro neu eingeplant, nachdem die Mittel aus den Vorjahren nicht ausreichten. Auch für den Umbau des Sitzungssaales im Wyker Amtsgebäude wurden die Haushaltsmittel erhöht. Sie steigen von 50.000 auf 85.000 Euro. Für den Katastrophenschutz auf Föhr und Amrum war die Anschaffung von Notstromaggregaten für 170.000 Euro eingeplant.

 

Ansätze an den Status Quo angepasst


Für die Baumaßnahme Öömrang Skuul werden die Baukosten an den Ist-Wert angeglichen und der Haushaltsansatz von ursprünglich zwei Millionen auf 281.000 Euro gekürzt. Die Differenz wird zusätzlich in den Haushalt 2023 eingeplant. Da bei der Öömrang Skuul neben einem Fahrradunterstand auch Abstellräume für die Hausmeisterei gebaut wurden, steigt hier der Planansatz von ursprünglich 80.000 auf 115.000 Euro.


Für die Schulhoferneuerung an der Eilun-Feer-Skuul waren ursprünglich 500.000 Euro eingeplant. Da die Maßnahme nicht abgeschlossen werden konnte, wird der Ansatz an den Status Quo angepasst und die Mittel verringern sich auf 50.000 Euro. Die Modernisierung des Sportplatzes der Eilun-Feer-Skuul konnte ebenfalls nicht im vollen Umfang umgesetzt werden, weswegen sich der Planansatz von 1,5 Millionen auf 110.000 Euro verringert.

 

Foto zur Meldung: Amt Föhr-Amrum: Haushaltsplan für 2023 beschlossen
Foto: Bild von Alexa auf Pixabay

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022

(01. 12. 2022)

Der nächste bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 8. Dezember 2022, statt. Ziel ist, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte aktivieren die unterschiedlichen Warnmittel am 8. Dezember um 11 Uhr.


Der Tag dient dazu, die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und die genutzten Mittel auf Funktionalität und Schwachstellen zu überprüfen. Diese werden in der Folge behoben, um das System der Bevölkerungswarnung sicherer zu machen.


Erstmals soll an diesem Tag mit Cell Broadcast eine über die Mobilfunknetze übermittelte Warnmeldung getestet werden. So sollen die Menschen in Deutschland durch die Testnachricht mit dem System bekannt gemacht werden. Zudem erhoffen sich die Verantwortlichen wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung bis zur vorgesehenen Inbetriebnahme im Februar 2023.


Weitere Informationen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf seiner Internetseite veröffentlicht.

[Info-Flyer]

[Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]

[Informationen zum bundesweiten Warntag]

[Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]

Foto zur Meldung: Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
Foto: (c) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum

(29. 11. 2022)

Das Ziel, die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs zu steigern, haben sich die Verantwortlichen auf Föhr und Amrum schon länger auf die Fahne geschrieben. Ein Ziel, das auch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ der Bundesregierung verfolgt. Damit werden im Rahmen des „Klimaschutzprogramms 2030“ Investitionen in Ländern und Kommunen unterstützt, die die Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort im Fokus haben. „Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen“, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

 

Dass dazu auch Radabstellanlagen mit Servicestationen, an denen kleinere Reparaturen selbst vorgenommen oder die Reifen aufgepumpt werden können, zählen, ist in der Begleitbroschüre zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ nachzulesen. Gemeinsam hatten das Amt Föhr-Amrum und die Föhr Tourismus GmbH (FTG) Ende August 2021 Fördergelder für Radservicestationen/Reparatursäulen und Radanlehnbügel im Rahmen des Sonderprogramms für die Föhrer Gemeinden, denen die Säulen und Anlehnbügel gehören, beantragt.

 

Direkt neben der Servicestation am Wyker Rathausplatz befinden sich auch neue Abstellanlagen. Foto: Föhr Tourismus GmbH/Kai Becker

 

Dank der schnellen Antragsstellung wurde die höchstmögliche Förderquote für die Gemeinden erreicht. „Von den 100 in Schleswig-Holstein geförderten Säulen kommen zwölf nach Föhr und eine nach Amrum; zu 100 Prozent gefördert und fast alle aufgestellt“, wie FTG-Sprecherin Anna Preißler mitteilt. Insgesamt werden auf Föhr 569 Bügel sowie zwölf Säulen (davon 254 Anlehnbügel und zwei Säulen in Wyk) und auf Amrum 89 neue Anlehnbügel und eine neue Säule am Hafen in Wittdün installiert.

 

Die FTG hat die Webseite foehr.de/radservicestationen eingerichtet. Hier werden die Föhrer Radservicestationen erklärt und auf einer Karte angezeigt. Außerdem sind die Föhrer Servicestationen in der Fahrrad- und Wanderkarte der FTG vermerkt.

[Leitfaden Einladende Radverkehrsnetze]

[Klimaschutzprogramm 2030]

[Föhrer Radservicestationen]

[Sonderprogramm „Stadt und Land“]

[Verkehrs- und Mobilitätskonzept Föhr]

Foto zur Meldung: Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum
Foto: Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum

Außenstelle am Mittwoch geschlossen

(29. 11. 2022)

Aufgrund einer Softwareumstellung und der dazugehörenden Schulung bleibt die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum in Nebel am Mittwoch, 30. November 2022, geschlossen.

Foto zur Meldung: Außenstelle am Mittwoch geschlossen
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Corona: Amt lockert Masken-Regelung

(28. 11. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Verwendung von FFP2-Masken in den Amtsgebäuden in Wyk und Nebel nicht mehr verpflichtend ist. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, wird allerdings weiterhin das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen. Diese Regelung gilt für Mitarbeitende sowie für Besucher/innen und Handwerker/innen, die im Haus tätig sind.

Foto zur Meldung: Corona: Amt lockert Masken-Regelung
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Amtswehrführung: Amtsausschuss bestätigt Wahl

(25. 11. 2022)

Die Delegierten der Gemeindewehren hatten ihre Wahl bereits getroffen, die nun vom Föhr-Amrumer Amtsausschuss bestätigt wurde. Hauke Brett aus Nieblum bleibt für weitere sechs Jahre Amtswehrführer und geht damit in seine zweite Amtszeit. Wie auch Jörg Carstensen: Der Wyker Wehrführer wurde als zweiter Stellvertreter für weitere sechs Jahre bestätigt.

 

 

Amtsdirektor Christian Stemmer nahm beiden in der jüngsten Sitzung des Föhr-Amrumer Amtsausschusses den Amtseid ab und übergab die Ernennungsurkunden.

 

Hauke Brett (l.) und Jörg Carstensen erhalten von Amtsdirektor Christian Stemmer die Ernennungsurkunden. Fotos: Peter Schulze

Foto zur Meldung: Amtswehrführung: Amtsausschuss bestätigt Wahl
Foto: Amtsdirektor Christian Stemmer nimmt Amtswehrführer Hauke Brett den Amtseid ab. Foto: Peter Schulze

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023: Wo bleibt mein Geld?

(21. 11. 2022)

Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Statistikamt Nord gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Dafür sucht das Statistikamt Nord zirka 6200 Haushalte aus Hamburg und Schleswig-Holstein, die drei Monate lang ihre Ausgaben etwa für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit dokumentieren. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, Energiekosten, Heizungsart, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögen sowie Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt trägt zusätzlich zwei Wochen lang die Ausgaben und die Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren ein, damit der Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmt werden kann.

 

Geldprämie von mindestens 100 Euro

 

Teilnehmende Haushalte verschaffen sich so einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben und wissen somit, wo ihr Geld bleibt. Als Dankeschön für die Teilnahme gibt es eine Geldprämie in Höhe von mindestens 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Auch diejenigen Haushalte, die für die zweiwöchige Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten eine Zusatzprämie von 25 Euro. Die Prämie kann nur dann ausgezahlt werden, wenn der Haushalt vollständig teilgenommen hat.

 

Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die klassische Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich.

 

(c) Statistikamt Nord

 

Größte freiwillige Haushaltsbefragung

 

Die EVS ist die größte freiwillige Haushaltebefragung, deren Ergebnisse eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Unterstützungsleistungen von Kindern oder die Berechnung der Inflationsrate bilden. Gerade in Zeiten großer Verunsicherungen und finanzieller Belastungen achten Verbraucher verstärkt auf ihr Geld und stehen vor der Frage, ob mit den Einnahmen die Ausgaben bestritten werden können.

 

Wie erfolgt die Anmeldung?


Weitere Informationen sind unter www.evs2023.de abrufbar. Hier sind auch ab sofort Anmeldungen für die Teilnahme an der EVS 2023 möglich. Auch eine E-Mail an ist zur Kontaktaufnahme möglich.

 

Datenschutz und Geheimhaltung


Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung (www.statistik-nord.de/datenschutz). Für statistische Zwecke werden alle Angaben anonymisiert ohne persönliche Merkmale wie zum Beispiel Name und Adresse verwendet. Die an der Erhebung beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

[EVS - Statistisches Bundesamt]

[Datenschutz]

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Corona: Ende der Isolationspflicht

(17. 11. 2022)

Mehr Eigenverantwortung statt Reglementierungen: Wie angekündigt, hat das Gesundheitsministerium die Regeln für Corona-positiv Getestete angepasst. Damit entfällt die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. Die neuen Regelungen gelten ab Donnerstag, 17. November, und sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

 

Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt

 

  • außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ eine Maske zu tragen.
     
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für Besuchende von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
     
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
     
  • in diesem Zeitraum für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
     
  • für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen nicht betreten dürfen.

 
Zur Anwendung kommen die Regeln nach positiven Tests bei einem Arzt oder in einem Testzentrum sowie bei Selbsttests. Ist Letzterer positiv, ist eine PCR-Kontrolltestung im Testzentrum oder in einer Arztpraxis nicht verpflichtend, jedoch weiterhin für einen offiziellen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich.
 
Arbeitgeber können nach einer Gefährdungsbeurteilung eigene Anordnungen treffen. So kann für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken eine Tätigkeit für positiv getestete Mitarbeitende ohne Symptome im Rahmen des Hygienekonzeptes und bei Anwendung von Schutzvorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske oder ähnlichen Vorkehrungen gewährt werden. Umgekehrt können grundsätzlich auch Homeoffice-Regelungen in Abstimmung mit den Beschäftigten vereinbart werden.

[Erlass von allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2Tests]

[Wer krank ist, bleibt zuhause!]

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Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum

(13. 11. 2022)

Mit feierlichen Gottesdiensten und Gedenkstunden wurde am Volkstrauertag auch auf Föhr und Amrum der Toten von Kriegen und Gewaltherrschaft gedacht. Auf Föhr wurden nach den Gottesdiensten in Nieblum mit Pastorin Kirsten Hoffmann-Busch, in Süderende mit Pastor Dirk Jeß und in Wyk mit Pastor Frank Menke und den Fahnenabordnungen der Wyker und Wrixumer Wehren sowie der Löschgruppe Boldixum Kränze niedergelegt.


Es sei ein Tag der Besinnung in dunklen Zeiten, betonte Wyks Bürgermeister Uli Hess, der an dem Gedenken auf dem Friedhof St. Nicolai in Boldixum gemeinsam mit Amtsdirektor Christian Stemmer und Wyks erster stellvertretenden Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen teilnahm. Der russische Angriff auf die Ukraine sei ein Zeichen dafür, dass der Krieg als Mittel der Politik nicht ausgedient habe. „Aktuell erleben wir, in welch erschreckend kurzer Zeit Zivilisation, Humanität und Selbstdisziplin wieder verspielt werden können“, verwies Hess auf den schmalen Grat zwischen Kultur und Barbarei, wenn der Mensch Macht über andere erhalte.

 

Auf dem Boldixumer Friedhof: Wyks Bürgermeister Uli Hess, Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen, Amtsdirektor Christian Stemmer, Kirchengemeinderatsvorsitzender Sönke Weinbrandt und Pastor Frank Menke (v.l.).


Auch, wenn am diesjährigen Volkstrauertag das Leid der Menschen in der Ukraine im Vordergrund stehe, seien jene nicht vergessen, die in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart durch Krieg, Gewalt, Hunger und Elend ums Leben gekommen seien, die Vertreibung und deren Folgen erlebt hätten. Und es gelte auch der Menschen zu gedenken, die durch die Corona-Pandemie verstorben sind.

 

Frieden und Freiheit einfordern


Der Volkstrauertag erinnere an den Wert des Lebens und daran, „was wir verlieren, wenn wir das erste Recht des Menschen, das Recht auf Leben missachten, wenn wir Menschenleben zerstören, planvoll, mutwillig und organisiert“, so Wyks Bürgermeister. Zivilcourage sei kein bloßes Wort, sondern das Lebenszeichen einer menschlichen Gesellschaft. „Wir dürfen menschlichem Leid gegenüber nie gleichgültig sein und müssen dort mutig einschreiten, wo Menschen unsere Hilfe brauchen. Die Toten, derer wir heute gedenken, haben keine Stimme mehr. Aber wir Lebenden können unsere Stimme erheben, unserer Trauer Ausdruck verleihen und Trost spenden. Wir können Frieden und Freiheit einfordern.“

 

Erinnerung geht Trauer voraus


Auf Amrum gedachte Nebels Bürgermeister Cornelius Bendixen gemeinsam mit seinen Amtskollegen Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün) der Opfer von Gewalt und Krieg. Der Trauer gehe die Erinnerung voraus, betonte Bendixen, „an 17 Millionen Tote des Ersten und 55 Millionen Tote des Zweiten Weltkrieges als furchtbares Ergebnis von Nationalismus, Diktatur und Völkermord“.


Trotz aller Erinnerungen und Kriegsgräber sowie Gedenkstätten für Tote und Vermisste seien Menschen auch heute auf der Flucht, gäbe es weltweit Kriege und bewaffnete Konflikte. „Zu unser aller Erschrecken ist der Krieg mit all seiner Brutalität zurück in Europa“, verwies Nebels Bürgermeister auf Bilder aus der Ukraine, „von denen wir gehofft hatten, dass sie sich gerade auf unserem Kontinent niemals wiederholen.“

 

Überlebenskampf eines souveränen Staates

 

Der Krieg in der Ukraine sei der Überlebenskampf eines souveränen Staates gegen einen rücksichtslosen Aggressor und zugleich ein Kampf der Ukrainer für Frieden, Freiheit und Demokratie. Russland habe mit seinem Angriff das Völkerrecht gebrochen und die europäische Friedensordnung tief erschüttert.


„Die Botschaft, die uns Kriegstote, Opfer von Gewalt und Flüchtlinge gerade am heutigen Volkstrauertag mit auf den Weg geben ist eindeutig und lautet: Gemeinsam für den Frieden.“

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Foto: Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum

Corona: Isolationspflicht soll kommende Woche enden

(11. 11. 2022)

Angesichts des hohen Impfstatus und überwiegend milden Verläufen will die Landesregierung weitere Schritte in Richtung Normalität machen. So soll die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion künftig wegfallen. Die angekündigten Änderungen sollen in der kommenden Woche in Kraft treten.

 

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) stellten am Freitag in einer Pressekonferenz das weitere Vorgehen der Landesregierung in der Corona-Pandemie vor.

 

Demnach soll, wer Symptome hat, zu Hause bleiben, und wer Corona-positiv ohne Krankheitssymptome ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen. Zudem dürfen in diesem Zeitraum medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht betreten und Ansammlungen nicht besucht werden.

 

In Pflegeeinrichtungen und für mobile Pflegedienste gilt im Fall einer Infektion ein Beschäftigungsverbot. Symptomfreiem Personal in medizinischen Einrichtungen kann durch den Arbeitgeber der Zugang zur Arbeitsstelle auch im Falle eines positiven Tests gewährt werden, wenn Schutzvorkehrungen wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden.

 

Zeit für eine grundlegene Änderung

 

„An diesem Übergang von der Pandemie zur Endemie ist es Zeit für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Isolation und Absonderung“, sagte Günther, der auf die Anhörung der Expertinnen und Experten im Landtag verwies. „"Gemeinsam gehen wir in Abstimmung mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen deshalb einen wichtigen Schritt voran und verzichten als Zwischenschritt zur Normalität auf die strengen Absonderungsregelungen.“

 

Darüber hinaus kündigte Daniel Günther weitere Schritte zur Normalität an:

 

  • Schleswig-Holstein wird Gespräche mit den anderen Bundesländern aufnehmen mit dem Ziel, die Maskenpflicht in Bus und Bahn spätestens am 1. Januar 2023 enden zu lassen.
     
  • Das Sozialministerium wird eine Auslegungshilfe zur Maskenpflicht in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe erstellen.
     
  • Die Impfangebote im Land werden in sieben Schwerpunktzentren mindestens bis zum 31. März 2023 fortgeführt. Darüber hinaus setzt das Land regional weiter auf den Einsatz mobiler Impfteams.
     
  • Ergänzend dazu unterstützt das Land verstärkt Forschungsvorhaben zu Post Covid und Long Covid.
     

Mit Blick auf die Kinder in Schleswig-Holstein will die Landesregierung die Unterstützung traumatisierter und hochbelasteter Kinder infolge der Corona-Pandemie ausbauen.

[Ende für Corona-Isolationspflicht]

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Steigende Energiekosten: Unterstützung durch den Kreis Nordfriesland

(11. 11. 2022)

Demnächst erhalten sämtliche Haushalte in Nordfriesland Post von der Kreisverwaltung. „Die explodierenden Preise für Gas, Öl und Strom überfordern die finanziellen Möglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten in einem Faltblatt zusammengefasst“, erläutert Landrat Florian Lorenzen.

 

Die Postwurfsendung geht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Senioren und Menschen mit Erwerbsminderung sowie auf Unterstützung durch Wohngeld ein. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen Anspruch auf diese Unterstützung haben als bisher. Bei Haushalten, deren Einkommen knapp über der Höchstgrenze liegt, ab der der Anspruch auf Zuschüsse entfällt, und die deshalb durchs Raster fallen, springt der Kreis Nordfriesland mit eigenen Kreismitteln ein.

 

Informationen zu möglichen Unterstützungen sowie den entsprechenden Anträgen sind unter nordfriesland.de/rechner zu finden. Hier werden auch Formulare veröffentlicht, in denen Interessierte ihre Finanzdaten eingeben können, um zu prüfen, ob Anträge sich für sie lohnen würden. Gefragt wird dann – anonym und datenschutzkonform – nach dem Haushaltseinkommen, der Nettokaltmiete und dem Unterschied zwischen den monatlichen Heiz- oder Stromkosten im Oktober, November und Dezember 2021 und 2022.

[So unterstützt der Kreis Nordfriesland seine Bürgerinnen und Bürger]

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Projektaufruf Regionalbudget 2023

(11. 11. 2022)

Noch bis einschließlich 31. Januar 2023 läuft die Bewerbungsphase für die Förderung von Kleinprojekten. Förderfähig sind beispielsweise die Gestaltung dörflicher Plätze, Straßen, Freiflächen, Gebäuden, Garten-/Hofflächen, die Schaffung und Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Investitionen von Kleinstunternehmen. Die AktivRegion Uthlande hat alle wichtigen Informationen in einem PDF zusammengefasst. Informationen zum Regionalbudget gibt es darüber hinaus auf der Webseite der AktivRegion.

[Projektaufruf Regionalbudget 2023]

[AktivRegion Uthland - Regionalbudget]

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Foto: Logo AktivRegion Uthlande

Glasfaser für Amrum und Föhr – Vorvermarktung geht in die Verlängerung

(09. 11. 2022)

Die Lünecom GmbH verlängert den Vorvermarktungszeitraum für den flächendeckenden Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr. Insulannerinnen und Insulaner haben nun die Möglichkeit sich noch bis einschließlich 31. Dezember 2022 für einen kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss zu entscheiden.


 
Das Unternehmen hat auf Amrum und Föhr gebietsweise bereits Glasfaser verlegt, nun sollen weitere Haushalte folgen, die noch nicht an das Netz der Zukunft angeschlossen sind oder bislang noch VDSL-Anschlüsse haben.
Auf Amrum betrifft das die Ausbaugebiete in Wittdün, Nebel und Norddorf. Auf Föhr geht es um die Ausbaugebiete der Gemeinden Wrixum, Oevenum, Nieblum, Alkersum, Borgsum, Midlum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Dunsum.

 

Hohe Nachfrage ermöglicht verlängerte Vorvermarktung


Seit August dieses Jahres läuft die Vorvermarktung für den geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau auf Amrum und Föhr. „Die Resonanz ist überragend“, freut sich Michael Mittelstädt, Projektverantwortlicher bei der Lünecom. „Wir werden mit Anfragen überrannt und kommen mit der Auftragseingabe in unseren Systemen kaum hinterher.“  
 
Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Lünecom beschlossen, die Vorvermarktung bis 31.Dezemeber 2022 zu verlängern. Damit entspricht das Lüneburger Telekommunikationsunternehmen gleichzeitig dem mehrfachen Wunsch einiger Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, den Insulanerinnen und Insulanern mehr Zeit einzuräumen und eventuell auch die Zweitwohnungsbesitzer im Weihnachtsurlaub zu erreichen. Bisherige Informationsveranstaltungen sowie persönliche Beratungstermine wurden sehr gut angenommen und sollen für alle Interessierten weiterhin angeboten werden.


Alle aktuellen Informationen zum Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr finden Sie hier. Auskünfte geben zudem die Vertriebspartner vor Ort.

[Servicepartner vor Ort]

[Aktuelle Informationen]

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Spiel und Spaß bei "Just Föhr Kids"

(09. 11. 2022)

Das Inselradio Föhr veranstaltet in Kooperation mit der Föhr Tourismus GmbH (FTG) am Sonnabend, 12. November, im ehemaligen Fun-Park in Wyk ein besonderes Fest für alle Kindergarten- und Grundschulkinder der Insel.

 

Von 14 bis 18 Uhr wartet ein buntes Programm auf die Kleinen. Zauberer, Puppentheater, Kinder-Tattoos, Kinderdisco, Kuscheltierregen, leckere Crêpes, Zuckerwatte und Getränke für alle sollen von 14 bis 18 Uhr für Spaß und Freude sorgen. Verschiedene Aktionen der Sportvereine Wyker TB und FSV Wyk, spannende Aktionen mit der Freiwilligen Feuerwehr und der DLRG Insel Föhr sowie weitere kindgerechte Attraktionen runden den Nachmittag ab. An dem die Besucher mit einem Auftritt von Georgia Balke ein besonderes Highlight erwartet. Sie ist die Siegerin von The Voice Kids 2022 und war Supertalent-Finalistin 2019.

 

Eingeladen sind alle Kindergarten- und Grundschulkinder sowie deren Eltern und Geschwisterkinder. Die Veranstalter bitten, nach Möglichkeit Turnschuhe mitzubringen.

 

(c) Inselradio Föhr

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Foto: Spiel und Spaß bei "Just Föhr Kids"

Verschiebung der Sperrmüllabfuhr in Norddorf

(03. 11. 2022)

Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH teilt mit, dass die nach Plan vorgesehene Sperrmüllabfuhr für Norddorf (Abfuhrbezirk A) vom Freitag, 11. November, auf Freitag, 2. Dezember, verschoben wird. Grund ist die eingeschränkte Verfügbarkeit des Müllfahrzeugs.

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Traditionelle Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge

(01. 11. 2022)

Soldaten der Einheit Fernmeldeaufklärungszentrale des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus der Südtondern-Kaserne in Stadum haben am Dienstagvormittag für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in der Wyker Innenstadt und in Einkaufsmärkten gesammelt. Wie in den vergangenen zwei Jahren war angesichts der Corona-Pandemie auf das Bitten um Spenden während der Überfahrt, die traditionell von der Wyker-Dampfschiffs-Reederei gesponsert wurde, verzichtet worden.


Oberstabsfeldwebel Karsten Schmidt führte das fünfköpfige Team an, das Amtsdirektor Christian Stemmer im Wyker Amtsgebäude begrüßte. Hier zeigten sich die Soldaten begeistert von netten Gesprächen mit Einheimischen und Gästen, einer hohen Spendenbereitschaft und einer sehr hohen Anerkennung für die Bundeswehr, deren Job und insbesondere auch die gefallenen Soldaten.

 

Amtsdirektor Christian Stemmer (r.), Oberstabsfeldwebel Karsten Schmidt (l) und dessen Team vor dem Amtsgebäude in Wyk. Foto: Peter Schulze


Der 1919 als Bürgerinitiative gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist ein gemeinnütziger Verein mit humanitärem Auftrag. Dieser umfasst unter anderem die Pflege der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Ausland sowie die Erhaltung der Kriegsgräber in Deutschland. Obwohl der Volksbund in staatlichem Auftrag handelt, wird die Arbeit zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und den Erträgen der alljährlich stattfindenden Haus- und Straßensammlung finanziert.


Gespendet werden kann auch online unter schleswig-holstein.volksbund.de oder per Überweisung: Volksbund S-H, IBAN DE48 2105 0170 1002 1173 54, Kennwort: Sammlung StOBer Leck

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Foto: Spendendose des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge.

Touristische Informationsveranstaltungen auf Amrum

(25. 10. 2022)

Am Dienstag, 1. November 2022, lädt die Amrum-Touristik zu verschiedenen Informationsveranstaltungen zu (natur-)touristischen Themen in das Norddorfer Gemeindehaus ein. Ein Schwerpunktthema wird dabei die Vorstellung der Ergebnisse aus der diesjährigen Einwohnerbefragung 2022 sein. Daneben ist auch das „Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein“ zu Gast auf Amrum.

 

 

Das Programm im Überblick:

 

15 bis 16 Uhr
„Nachhaltigkeit und Resilienz in Hotellerie und Gastronomie - Das Angebot des Tourismus-Clusters Schleswig-Holstein“
Sandra Rieckermann stellt sich als neue Leiterin des Tourismus-Clusters SH und die Arbeit und Angebote der gesondert eingerichteten Sparte der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) für die Hotellerie und Gastronomie vor.

 

16.15 bis 17.15 Uhr
„Aktuelles aus dem Naturschutz auf Amrum“
Naturschutzkoordinatorin Hanna Zimmermann und Anna Kienitz – als neue Leiterin des Naturzentrums „Maritur“ des Öömrang Ferians – berichten über aktuelle Themen und Aufgabenstellungen aus dem Themenbereich des insularen Naturschutzes.

 

17.30 bis 18.15 Uhr
„Allgemeine Tourismusentwicklung auf Amrum und Neuausrichtung des Landes Schleswig-Holstein“
Frank Timpe, Vorstand der Amrum-Touristik, informiert über aktuelle Themen (zahlenmäßiger Saisonverlauf, Projekte) und die anstehende Fortschreibung des touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel, die sich hinsichtlich der Aufgabenstellungen auch an der aktuellen Landesstrategie orientiert.

 

18.30 bis 19.30 Uhr
Vorstellung/Präsentation der Ergebnisse aus der Einwohnerbefragung Amrum 2022
Bente Grimm vom NIT (Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH) hat die Befragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum federführend begleitet und wird die interessanten Ergebnisse auch im Vergleich mit landesweiten Befragungen darstellen.

 

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Eingeschränkte Abfallentsorgung der Gelben Tonnen in Nebel und Wittdün

(18. 10. 2022)

Bei der Regelabfuhr der Gelben Tonnen am Mittwoch, 19. Oktober, in Nebel und Donnerstag, 20. Oktober, in Wittdün wird es aufgrund von Defekten am Müllfahrzeug und auch am Ersatzfahrzeug Verzögerungen geben.

 

Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH bittet, die Tonnen stehen zu lassen und bittet für die Unannehmlichkeiten um Verständnis. Die Abfuhr wird sich in dieser Woche voraussichtlich bis Freitag hinziehen.

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Arbeitslos melden auf Amrum

(12. 10. 2022)

Die Agentur für Arbeit bietet am 19. Oktober wieder den Service der persönlichen Arbeitslosmeldung auf Amrum an. In der Zeit von 10 bis 14 Uhr ist die Arbeitslosmeldung in der Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum in Nebel (Strunwai 5) möglich.

 

Es ist erforderlich, sich rechtzeitig vorab über den e-Service unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/4555500 sowie unter 0461/819101 arbeitsuchend zu melden.

 

Mitzubringen sind der gültige Personalausweis und weitere Unterlagen, die nach der telefonischen/elektronischen Arbeitssuchendmeldung übersandt worden sind.

 

Eine telefonische Arbeitslosmeldung ist nicht möglich.

 

Weitere Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

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Kanalsanierung in Norddorf

(11. 10. 2022)

In Norddorf haben die Arbeiten für die Kanalsanierung des Strunwai begonnen. Saniert wird der Bereich Gabelung Strunwai/Miadwai bis Kreuzung Strunwai/Lunstruat und Oodwai. Die Fertigstellung ist für Ende März 2023 geplant.

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Sprechtage der Arbeitsagentur auf Föhr

(11. 10. 2022)

Der nächste Sprechtag der Arbeitsagentur findet am Donnerstag, 13. Oktober, von 9 bis 14 Uhr im Sozialzentrum in der Feldstraße statt.

 

Weitere Termine folgen jeweils donnerstags von 9 bis 14 Uhr am 27. Oktober, 10. und 24. November, 15. Dezember und 12. Januar 2023.

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Foto: Logo Arbeitsagentur

Nach zwei Jahren Pandemiepause: Traditioneller Jahrmarkt in Wyk findet wieder statt

(07. 10. 2022)

Am 14. Oktober beginnt wieder die fünfte Jahreszeit auf Föhr. Zahlreiche Fahrgeschäfte laden auf dem Heymannsparkplatz dann wieder zu rasanten Fahrten ein und verschiedene Imbissstände sorgen mit Süßem, Herzhaftem und Getränken für das leibliche Wohl der Besucherinnen und Besucher. Aus dem traditionellen Wyker Jahrmarkt wird mit der 310. Ausgabe der Föhrer Jahrmarkt.

 

Die Eröffnungsansprache halten am Freitag um 14 Uhr Amtsvorsteherin Heidi Braun und Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen. Auch Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der Föhr Tourismus GmbH (FTG), wird einige Worte an die Besucherinnen und Besucher richten.

 

„Nach zwei Jahren Pandemiepause sind wir alle sehr froh, dass der beliebte Jahrmarkt endlich wieder stattfinden kann“, so Gemeinhardt. „Endlich können Föhrerinnen und Föhrer gemeinsam mit Gästen wieder auf dem Heymannsplatz zusammenkommen und die Jahrmarkttraditionen fortführen.“ Auch im Amt Föhr-Amrum herrscht freudige Erwartung: „Wir freuen uns, unter den Schaustellerinnen und Schaustellern viele bekannte Gesichter begrüßen zu dürfen – das ist nach den letzten beiden Jahren und den Schwierigkeiten in der Veranstaltungsbranche keine Selbstverständlichkeit“, heißt es aus dem Amt, das in engem Kontakt mit den Marktbeschickern steht.

 

Foto: Föhr Tourismus GmbH/Levke Sönksen

 

Mit dabei sind unter anderem die Klassiker unter den Fahrgeschäften, der „Break Dancer“ und der „Jumper“. Neu ist in diesem Jahr die Familienachterbahn „Z Coaster". Für den kulinarischen Genuss sorgen diverse süße Naschereien sowie zahlreiche Imbissstände, die beispielsweise Pommes, Chinanudeln, Pizza oder Bratwürste anbieten. Abgerundet wird die kulinarische Vielfalt mit Manhattan und Punsch, die auch bei kälteren Temperaturen Wärme verbreiten.

 

Der Jahrmarkt hat am Wochenende jeweils von 14 bis 2 Uhr geöffnet. Am Montag, 17. Oktober – letzter Jahrmarktstag und zugleich Familientag – schließt er um 22 Uhr. Für den diesjährigen Jahrmarkt zeichnet noch die Stadt Wyk auf Föhr verantwortlich. Ab dem kommenden Jahr übernimmt dann die FTG als Veranstalterin die Planung des Föhrer Jahrmarktes.

 

Räumung der Parkplätze

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist noch einmal darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller frei zu halten ist. Dieser Bereich wird ab Donnerstag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.


Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ab Montag, 10. Oktober, bis einschließlich Montag, 17. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalterinnen und -halter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig – spätestens bis zum 10. Oktober – zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden. Stellplätze stehen alternativ auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet zur Verfügung.

 

Quelle: Pressemitteilung Föhr Tourismus GmbH/Anna Preißler

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Foto: Foto: Peter Schulze

Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

(04. 10. 2022)

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist noch einmal darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller frei zu halten ist. Dieser Bereich wird ab Donnerstag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.


Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ab Montag, 10. Oktober, bis einschließlich Montag, 17. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig – spätestens bis zum 10. Oktober – zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden.

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Foto: Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(30. 09. 2022)

Die Landesregierung hat am 29. September 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und ist zunächst gültig bis zum 31. Dezember 2022.

 

 

Abgesehen von speziellen Regelungen für Krankenhäuser und Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe bleibt die unverändert fortbestehende Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) im öffentlichen Personennahverkehr für Personal und Fahrgäste die einzige allgemeinverbindliche Maßnahme.


Gegenüber der bisher geltenden Verordnung bringt die Neufassung folgende Änderungen:

 

  • Die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen bei Gedränge oder vermehrtem Personenaufkommen wird gestrichen.
     
  • Die bisherigen besonderen Regelungen für ambulante Pflegedienste (Maskenpflicht, bestimmte Testpflichten) werden gestrichen. Für ambulante Pflegedienste finden sich nun abschließende Regelungen in § 35 Infektionsschutzgesetz.
     
  • Die bisherigen Vorgaben für voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden gestrichen. Auch für diese Einrichtungen gilt nun § 35 Infektionsschutzgesetz.
     
  • Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes schreibt für die Pflege und die Eingliederungshilfe nur noch vor, dass Bewohner in vollstationären Einrichtungen im Fall eines positiven Testergebnisses in einem Einzelzimmer mit Nasszelle unterzubringen sind.
     
  • Die Vorgaben für erweiterte Hygienepläne der Krankenhäuser werden gestrichen.
     
  • Neu in der Corona-Bekämpfungsverordnung ist § 3 „Ausnahmen von der Testpflicht“. Diese Vorschrift setzt für Schleswig-Holstein bestimmte Testpflichten außer Kraft, die mit der jüngsten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eingeführt wurden.
     
    • Damit gilt für alle asymptomatischen Personen beim Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe keine Testpflicht, wenn sie geimpft oder genesen sind. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht.
       
    • Außerdem sind bestimmte Personengruppen auch ohne Impf- oder Genesenennachweis von der Testpflicht beim Betreten der Einrichtungen ausgenommen: Postboten, Lieferanten, Handwerker, Techniker, Hausmeister, Verwaltungsmitarbeiter, Personal des Rettungsdienstes und der Krankentransporte sowie Richter, Rechtspfleger, rechtliche Betreuer, Rechtsanwälte, etc.

[Corona-BekämpfungsVO ab 01.10.2022]

[Mitteilung der Landesregierung]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Amt Föhr-Amrum sucht Wohnraum für Geflüchtete

(26. 09. 2022)

Der Migrationsdruck hat in jüngster Zeit auch auf Föhr und Amrum wieder merklich zugenommen. Eine Herausforderung für die Verantwortlichen des Ordnungsamtes des Amtes Föhr-Amrum und die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser, die wieder verstärkt auf Wohnraumsuche gehen müssen.

 


Auch wenn die bisher gezeigte Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine oder anderen Ländern aufzunehmen, groß war, reicht der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum nicht. Die Hoffnung auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen ist deshalb groß. Angebote, die sich auf eine Unterbringungsmöglichkeit von mindestens mehreren Monaten beschränken sollten, können gerichtet werden an:


Yvonne Peyser
Sozialzentrum

Telefon: 04681/741770
Mobil: 0170/2214083


Anke Delius
Ordnungsamt

Telefon: 04681/5004852


Marco Christiansen
Ordnungsamt

Telefon: 04681/5004851

 

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Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter

(23. 09. 2022)

Die Landesregierung hat die aktuell bis zum 23. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 30. September 2022 verlängert.

 

Die Verlängerung erfolgt lediglich aus rechtlichen Gründen so kurzfristig, weil zum 1. Oktober 2022 eine neue Rechtsgrundlage für die Verordnung im Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch über den 30. September 2022 hinaus die Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst in unveränderter Form fortgelten wird.

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Wie das Amt Föhr-Amrum kurzfristig Energie sparen will

(23. 09. 2022)

Zusätzlich zu den seit September 2022 bundesweit geltenden Energiespar-Regeln sind weitere Maßnahmen im Amt Föhr-Amrum bereits seit Juli 2022 ein Thema. Geplant ist, sofern nicht schon geschehen, LED-Leuchtmittel, Behörden-Thermostate, bei denen der Einstellbereich entweder begrenzt oder auf eine bestimmte Temperatur festgelegt ist, und Bewegungsmelder zum Einsatz zu bringen. Herkömmliche Leuchtmittel, Thermostate oder Schalter würden ersetzt und ein großer Teil des hier bisher angefallen Energieverbrauchs könnte eingespart werden. Die Maßnahmen wären ohne größere Umbauarbeiten in allen Liegenschaften umsetzbar.


Darüber hinaus kann ohne größeren Installationsaufwand im Schul- und im Amtsgebäude die Gebäudeleittechnik erweitert werden. Herkömmliche Thermostate würden durch LoRaWAN-Funk-Thermostate ersetzt. Die Abkürzung LoRaWAN steht für Long Range Wide Area Network. Der Netzwerkstandard sorgt für energieeffizientes Senden und Empfangen über große Entfernungen. Zudem könnte der Einbau von Kontaktsensoren an den Fenstern erfolgen. Wird künftig ein Fenster geöffnet, wird dies an die zentrale Heizungsanlage gemeldet, die sich dann selbstständig reguliert. Auch hier wären erhebliche Einsparungen zu erwarten.


Weitere Maßnahmen könnten die Absenkung der Temperatur in den Liegenschaften (auch Nachttemperatur) und den Sporthallen sein. So sollen Außenbeleuchtungen gegen 22 Uhr abgeschaltet und Durchlauferhitzer nicht mehr genutzt werden. Wo möglich, soll Letzteres auch für Warmwasserspeicher gelten. Schließlich sollen in den Büros Heizlüfter nicht mehr zur Anwendung kommen und beim Verlassen die Monitore ausgeschaltet werden. Auch die Nutzung der Flutlichtanlagen könnte beschränkt werden. Letzteres müsste im Einvernehmen mit den Sportvereinen geschehen. Zu klären ist, inwieweit der Trainingsbetrieb betroffen wäre.

 

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Coronavirus: Impf-Guide hilft bei Einschätzung des Impfstatus

(16. 09. 2022)

Die Bundesregierung hat als Hilfestellung zur Einschätzung des eigenen Impfstatus ein neues online-Werkzeug, den sogenannten „Impf-Guide“ bereitgestellt. Dieser hilft bei Fragen, ob eine Corona-Schutzimpfung von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Person empfohlen wird, falls ja, mit welchem Impfstoff und wann.

 

Der Impf-Guide ist hier zu erreichen.

[Impf-Guide der Bundesregierung]

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Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter

(16. 09. 2022)

Auf Beschluss der Landesregierung wurde die bis zum 15. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 23. September 2022 verlängert. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.

 

In der 38. Kalenderwoche ist eine erneute Verlängerung bis zum 1. Oktober 2022 vorgesehen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen soll nach Auswertung der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes fallen.

 

Zum grundsätzlichen Vorgehen hat die Landesregierung am 12. September 2022 darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Aspekte des Infektionsschutzes nunmehr die Folgenminderung und der Schutz vulnerabler Gruppen seien und nicht mehr die Verhinderung von Ansteckungen. Damit werde die Stärkung der Eigenverantwortung weiter an Bedeutung gewinnen. Die Gesellschaft müsse lernen, dass das Coronavirus fortwährend zirkuliert, wie zum Beispiel auch das Grippevirus. Die Impfung bleibe das wichtigste Mittel gegen schwere Krankheitsverläufe. Falls weitere Maßnahmen notwendig werden, etwa wegen des Auftretens einer neuen Virusvariante, gelte der Grundsatz: „Impfung vor Maske vor Tests“.

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Bürger werden informiert

(14. 09. 2022)

Die Neubauten des Aquaföhr und der Mittelbrücke sind Kernthemen einer Einwohnerversammlung, zu der die Stadt Wyk für Mittwoch, 21. September, um 19 Uhr in den Wyker Kurgartensaal einlädt. Mit Alena Bauer von der iwb Ingenieurgesellschaft (Aquaföhr) und Karsten Peters von der Ramboll-Group (Mittelbrücke) werden auch die Planer an diesem Abend vertreten sein.


Corona-bedingt sind seit der letzten Informationsveranstaltung gut zwei Jahre vergangen. Seinerzeit hatten Bürger in Anwesenheit der Planer Gelegenheit, zu den Themenbereichen Tourismus-, Mobilitäts-, Ortskernentwicklungs- und Einzelhandelskonzept eigene Vorstellungen zu entwickeln. Ideen, die die Grundlagen für die o.g. Konzepte bildeten.

 

In der Einwohnerversammlung im Januar 2020 wurden zahlreiche Ideen gesammelt.


Dass trotz Corona und den damit verbundenen Einschränkungen an allen für die Stadt anstehenden Konzepten und Projekten weitergearbeitet wurde und wird, betont Bürgermeister Uli Hess. Weshalb in der Veranstaltung am Mittwoch alle wichtigen Projekte angesprochen und skizziert, aber nicht vertieft werden sollen. Hier sind zeitnah weitere Informationsveranstaltungen geplant.


Am 21. September liegt der Schwerpunkt auf den beiden für die Stadt enorm wichtigen Neubauten des Aquaföhr und der Mittelbrücke. Wie ist der aktuelle Stand und warum kam es zu den bekannten und oft beklagten Verzögerungen. Die Pandemie und nicht zuletzt der russische Angriffskrieg in der Ukraine sind Gründe, aber auch fehlendes Personal in übergeordneten Behörden, Bürokratie, Gesetze und Verordnungen sind für eine zeitnahe Realisierung von Bauvorhaben häufig ein Hindernis.


Über all dies sollen die Bürger am Mittwoch informiert und Fragen beantwortet werden. Beim Einnehmen der Plätze und während der Versammlung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen einzuhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske während der Versammlung wird empfohlen.

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Foto: Bürger werden informiert

Richtiges Verhalten bei in Not geratenen Wildtieren

(02. 09. 2022)

Die Frage, ob in Not geratene Wildtiere Hilfe durch den Menschen benötigen, führt nicht selten zu Fehleinschätzungen. Um unnötige Eingriffe in natürliche Abläufe zu verhindern sollte genau geprüft werden, ob ein beobachtetes Wildtier wirklich Hilfe benötigt. Überflüssige Maßnahmen können für das Tier erhebliche Schäden oder Schmerzen bedeuten.

 

Beachtet werden sollte auch der Eigenschutz, denn durch den Kontakt zu Wildtieren können Krankheiten übertragen werden. Zudem könnten Tiere in einer Stresssituation angreifen und Verletzungen verursachen.

 

Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen beim Auffinden von Jungtieren. Diese wirken häufig verlassen, werden von den Eltern aber noch versorgt und benötigen meist keine menschliche Hilfe. So werden etwa Hasen auf Wiesen und Feldern geboren und nur zweimal täglich von der Mutter zum Säugen aufgesucht. Und noch nicht endgültig flügge Amseln können das Fliegen nur außerhalb des Nestes erlernen und werden auch auf dem Boden von ihren Eltern versorgt.

 

Das Amt Föhr-Amrum hat einen Leitfaden für das richtige Verhalten beim Auffinden von Wildtieren zusammengestellt. Das Informationsblatt bietet zudem eine Übersicht über mögliche Ansprechpartner.

[Leitfaden des Amtes Föhr-Amrum]

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Schnelles Surfen: Glasfaser für Amrum und Föhr

(02. 09. 2022)

Die Lünecom GmbH plant den flächendeckenden Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr. Die Vorvermarktung ist angelaufen und endet am 31. Oktober 2022. Beteiligen sich genügend Insulanerinnen und Insulaner, wird ausgebaut.


Das Telekommunikationsunternehmen aus Lüneburg hat auf beiden Inseln gebietsweise bereits Glasfaser verlegt, nun sollen weitere Haushalte folgen, die noch nicht an das Netz der Zukunft angeschlossen sind oder bislang noch VDSL-Anschlüsse haben. Auf Amrum betrifft das die Ausbaugebiete in Wittdün, Nebel und Norddorf. Auf Föhr geht es um die Ausbaugebiete der Gemeinden Wrixum, Oevenum, Nieblum, Alkersum, Borgsum, Midlum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Dunsum.


Der Glasfaser-Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich und bei einer ausreichend hohen Beteiligung. Das neue Netz ermöglicht schnelleres und stabiles Surfen: ob für Homeoffice, E-Learning, Onlineshopping, Streamen von Filmen oder virtuelle Treffen mit der Familie. Während der Vorvermarktung bis 31. Oktober 2022 ist der Anschluss kostenfrei. Ein Einstieg ist auch danach noch möglich, die Kosten steigen mit der jeweiligen Bauphase.


Alle aktuellen Informationen zum Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr finden Sie hier. Auskünfte geben zudem die Vertriebspartner vor Ort.
 

In mehreren Informationsveranstaltungen und persönlichen Beratungsterminen sollen darüber hinaus alle Fragen beantwortet werden.


 Termine auf Föhr 


Borgsum
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 8. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 9. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Dorfgemeinschaftshaus


Alkersum, Midlum und Oevenum
Informationsveranstaltung: Freitag, 9. September 2022, 19 Uhr, Dorfhalle Alkersum
Freie Beratung: Sonnabend, 10. September 2022, 9 bis 12 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Alkersum


Oldsum
Informationsveranstaltung: Mittwoch, 14. September 2022, 19 Uhr, „Ual fering Wiartshüs“


Süderende
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 15. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 16. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Feuerwehrgerätehaus


Wrixum
Informationsveranstaltung: Freitag, 16. September 2022, 19 Uhr, Restaurant „Störtebeker“
Freie Beratung: Sonnabend, 17. September 2022, 9 bis 12 Uhr, Feuerwehrgerätehaus


Weitere freie Beratungen für alle Interessierten im Feuerwehrgerätehaus Nieblum
Donnerstag, 15., 22. Und 29. September 2022, jeweils 9 bis 18 Uhr
Freitag, 16., 23., 30. September 2022, jeweils 9 bis 17 Uhr

 

 Termine auf Amrum 
 

Wittdün
Informationsveranstaltung: Mittwoch, 31. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Donnerstag, 1. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils NaTour Düne


Nebel
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 1. September 2022, 18 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 2. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Haus des Gastes


Norddorf
Informationsveranstaltung: Freitag, 2. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Sonnabend, 3. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Seeheim

 

Weitere freie Beratungen für alle Interessierten im Haus des Gastes in Nebel
Donnerstag, 8. September, 9 bis 18 Uhr
Freitag, 9. September, 9 bis 16.30 Uhr

[Servicepartner vor Ort]

[Aktuelle Informationen]

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Foto: Bild von Alexander Fox auf Pixabay

Engagierte Tagespflegepersonen gesucht: Informationsveranstaltung am 17. August in Leck

(10. 08. 2022)

Der Kreis Nordfriesland sucht neue Kindertagespflegepersonen – also Frauen und Männer, die Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Kinder betreuen möchten. Für alle Interessierten bietet der Kreis am Mittwoch, dem 17. August, um 20 Uhr eine Informationsveranstaltung in Leck an. Sie findet in der Lebenshilfeeinrichtung (Leni 23), Rudolf-Diesel-Str. 23, statt. Interessierte werden gebeten, sich unter anzumelden.

 

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die sich immer stärker neben Kindertagesstätten und Krippen etabliert. Kindertagespflegepersonen fördern die Bildung und Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder. Sie bieten ihre Leistungen halbtags, ganztägig, nach dem Kindergarten oder auch am Wochenende an. Eltern mit Kindern zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr können frei entscheiden, ob sie ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle oder in einer Kinderkrippe betreuen lassen möchten.

 

Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege sind unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren, ein Schulabschluss und ausreichende Kennnisse der deutschen Sprache. Der Kreis bietet Qualifizierungsmodule an.

 

Bild Kreis Nordfriesland

[Internetseite Kreis Nordfriesland]

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Foto: Bild Kreis NF

Ambulante Sprechstunde von Dr. Björn Birkenhauer wird eingestellt

(09. 08. 2022)

Seit August 2021 hatte Dr. Björn Birkenhauer, leitender Oberarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Klinikum Nordfriesland in Niebüll, zweiwöchentlich im Krankenhaus Föhr-Amrum eine Sprechstunde zur orthopädischen Rheumatologie angeboten.


Ziel war, für Föhrer und Amrumer ein wohnortnahes orthopädisch-rheumatologisches Versorgungsangebot zu schaffen und ihnen den zeitaufwendigen Weg auf das Festland in einem ersten Schritt zu ersparen. Zudem konnten die hiesigen niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten mit entsprechenden Erkrankungen die Expertise des Facharztes in Anspruch nehmen.

 

Dr. Björn Birkenhauer. Foto: Klaus Kasparek


Das Interesse sei groß gewesen, habe sich aber sehr häufig auf Erst- und ambulante Folgekontakte beschränkt, resümiert Björn Birkenhauer: „Diagnostizierte notwendige Eingriffe erfolgten dann aber sehr häufig in anderen Kliniken.“ Damit konnte für das fachärztliche Angebot keine ausreichende Refinanzierung erreicht werden. „Ich fehle alle 14 Tage einen ganzen Tag in der Klinik Niebüll, dann müssen Kollegen meine Arbeit übernehmen. In Zeiten hoher Personalausfälle fällt es zudem immer schwerer, die Dienstpläne in Niebüll selbst sicherzustellen“, erläutert der Facharzt die Situation. „Daher habe ich mich schweren Herzens entschlossen, in Absprache mit der Geschäftsführung meine Sprechstunde auf der Insel einzustellen.“


Dass die Sprechstunde nun entfällt, bedauert Amtsdirektor Christian Stemmer. Das Amt Föhr-Amrum habe einen gewissen finanziellen Aufwand betrieben, verbunden mit der Hoffnung aller Beteiligten, die medizinische Versorgungsstruktur auf Föhr und Amrum zu verbessern. Insbesondere sollte Insulanern der Weg auf das Festland erspart werden.


„Unter dem Strich ist es wie bei jeder Wahlleistung eine Frage von Angebot und Nachfrage“, konstatiert Christian Stemmer. Offensichtlich habe es hier seitens des Klinikums ein Missverhältnis gegeben, das zu der Entscheidung führte. „Auch wenn mich die Kurzfristigkeit der Entscheidung überraschte, kann ich den Schritt natürlich nachvollziehen.“

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Foto: Klinikum Nordfriesland

Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(05. 08. 2022)

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Sommer 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

[Bürgerbroschüre Sommer 2022]

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Foto: Bürgerbroschüre Sommer 2022

Steueramt bleibt dienstags geschlossen

(05. 08. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Steueramt dienstags für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Grund ist die angespannte Personalsituation.

[Download]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Vorstellung des „Eilun Klipper“

(04. 08. 2022)

Freie Lastenräder sind in größeren Städten und Ballungsgebieten weit verbreitet und gehören als Teil des nachhaltigen Mobilitätsangebots vielerorts zum Alltag. Nun gibt es das erste freie Lastenrad auf Föhr.

 

Ab dem 12. August 2022 haben Insulanerinnen und Insulaner die Möglichkeit, sich über die Initiative „Eilun Klipper“ kostenlos ein Lastenrad zu leihen. Das erste Rad der Initiative, der „Wattwurm“, wird am Mittwoch, 10. August 2022, auf dem Platz vor dem Amtsgebäude vorgestellt.

 

Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Föhr Tourismus GmbH (FTG), informiert von 9 bis 12 Uhr mit FTG- Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt (10 bis 11 Uhr) über die Initiative. Gemeinsam mit Paul Lardon, einem Masterstudenten an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, hat Becker das Projekt auf Föhr im Rahmen der Nachhaltigkeitsinitiative FÖHRgreen initiiert. Es wurde von der Aktivregion Uthlande gefördert und wird vom ADFC Schleswig-Holstein unterstützt.

 

Einen weiteren Termin gibt es am Donnerstag, 11. August 2022. Von 15.30 bis 16.30 Uhr informiert Kai Becker vor der ersten Ausleihstation, der Schutzstation Wattenmeer in der Strandstraße 60, noch einmal mit Bente Timm, Leiterin der Schutzstation, über das Projekt und das Rad kann getestet werden.

[FTG: Eilun Klipper]

Foto zur Meldung: Vorstellung des „Eilun Klipper“
Foto: Foto: Föhr Tourismus GmbH/Paul Lardon

Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln

(04. 08. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat die Quarantäneregeln bis zum 31. August 2022 verlängert. Die Neufassung des Erlasses, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen, ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.

 


In der Sache bleiben die Quarantäneregeln unverändert, es bleibt also bei der Pflicht zur Kontrolltestung mit einem PCR-Test nach einem positiven Schnelltest und bei der Pflicht zur häuslichen Isolation für fünf Tage.

 

[Absonderungserlass ab 01_08_2022]

[Coronavirus: Informationen des Landes SH]

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Sprechtage der Arbeitsagentur auf Föhr

(02. 08. 2022)

Die Agentur für Arbeit Niebüll bietet in der Zeit vom 22. September 2022 bis zum 12. Januar 2023 wieder den Service der persönlichen Arbeitslosmeldung auf Föhr an.

 

Am 22. September, 13. Und 27. Oktober, 10. Und 24. November sowie am 15. Dezember und 12. Januar 2023, jeweils in der Zeit von 9 bis 14 Uhr, ist die Arbeitslosmeldung im Sozialzentrum Föhr-Amrum in der Feldstraße möglich.
Es ist erforderlich, sich rechtzeitig vorab über den e-Service unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/4555500 sowie unter 0461/819101 arbeitsuchend zu melden.


Weitere Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

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Klimaschutz: Kommunen können ihre CO2-Bilanz ermitteln

(27. 07. 2022)

Gemeinden und Zweckverbände haben weiterhin die Möglichkeit, mit dem Klima-Navi von HanseWerk kostenlos Treibhausgase zu bilanzieren. Die Nutzungslizenz des Landes wurde kürzlich bis zum Jahr 2024 verlängert.

 

Die internetbasierte Software ermöglicht es den Kommunen, mit überschaubarem Zeitaufwand ihre CO2-Bilanz zu ermitteln. Diese wird auf Grundlage von zentral bereitgestellten Daten automatisch berechnet und kann durch eigene Daten präzisiert werden. Für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft und Abfall können anschließend individuelle Klimaziele festgelegt und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt werden.

 

Bereits über 300 Städte und Gemeinden aus Schleswig-Holstein mit über 480 Nutzern machen bislang aktiv von dem Angebot Gebrauch. Durch begleitende Informationsveranstaltungen und Schulungsangebote zum Klima-Navi sollen auch weiterhin insbesondere die Kommunen angesprochen werden, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen.

 

Weitere Informationen zur Nutzung des Klima-Navigators sowie Support-Möglichkeiten sind unter https://www.hansewerk.com/de/fuer-kommunen/klima-navi.html abrufbar.

[HanseWerk Klima-Navi]

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Fachkräfte-Tag auf Föhr

(25. 07. 2022)

Die Fachkräfteberatung in Nordfriesland kommt am Dienstag, 30. August 2022, nach Föhr und berät zu Themen rund um Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie die in diesem Bereich vorhandenen Fördermittel. Ziel der Fachkräfteberatung ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Region bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs zu unterstützen. Bei einem Erstgespräch analysieren die Fachkräfteberaterin Diana Wieben und ihre Kollegin Ina Kruse (Praktikum Westküste) die individuelle Situation und identifizieren geeignete Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb.

 

Für diese kostenlose Unterstützung können sich Unternehmen unter https://event.wfg-nf.de/event/xY6neo64 anmelden.

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Veränderte Öffnungszeiten im Steueramt

(22. 07. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Steueramt in der Zeit vom 25. Juli bis 4. August montags und donnerstags jeweils ab 12 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Grund ist die krankheits- und urlaubsbedingt angespannte Personalsituation.

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Einschränkungen für Radfahrer 2022

(22. 07. 2022)

Deichbaumaßnahmen mit schwerem Gerät führen aktuell zu Einschränkungen im Radverkehr im Norden und Osten der Insel. Um gefährliche Begegnungen zwischen Radfahrern und Baustellenfahrzeugen zu vermeiden, werden Radfahrer dringend gebeten, Schilder und Absperrungen zu beachten.

 

Zwischen dem Alten Zollhaus in Wyk und dem Umspannwerk Oevenum kann in beiden Richtungen nur seeseitig, also außen am Deich gefahren werden. Die Landseite des Deichs ist gesperrt, damit der Baustellenverkehr unbehindert fließen kann. Auch die Wege, die in regelmäßigen Abständen über den Deich führen, dürfen nicht genutzt werden.

 

Zwischen dem Umspannwerk Oevenum und Oldsum ist der Deich komplett gesperrt; die Deichwege auf der Land- und der Seeseite dürfen nicht befahren werden. Eine Umleitung über die Marschwege und den Siedlungsweg ist ausgeschildert (in der Grafik pink markiert). Ein Zugang zum Deich über die Zuwege aus südlicher Richtung ist nicht erlaubt.


Die Sperrungen gelten auch für Fußgänger. Die Baumaßnahmen dauern voraussichtlich noch bis zum 30. September 2022.

 

Grafik Deichbau Radverkehr

[Übersicht Deichbau Radverkehr]

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Foto: Einschränkungen für Radfahrer 2022

Informationen zur Grundsteuer

(21. 07. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass im Amtsgebäude nur sehr wenige Papiervordrucke für die Grundsteuer-Erklärung verfügbar sind. Deshalb wird gebeten, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. Informationen zur Grundsteuer und die Möglichkeit, die Vordrucke herunterzuladen, stellt die Landesregierung unter https://www.schleswig-hol-stein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html bereit.

[Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein]

[Download Grundsteuerformulare]

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Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert

(19. 07. 2022)

Die Landesregierung hat am Dienstag (19. Juli) beschlossen, die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis Freitag, 19. August, zu verlängern. Mit einer Neuerung: Ab Sonnabend (23. Juli) können Besucher in Krankenhäusern neben FFP2-Masken auch medizinische Masken (OP-Masken) nutzen.

[Landesverordnung vom 19. Juli 2022]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Amt Föhr-Amrum geschlossen

(13. 07. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Amt sowie das Sozialzentrum am Dienstag, 19. Juli, ab 10 Uhr geschlossen sind. Die Außenstelle in Nebel auf Amrum bleibt an diesem Tag ganztägig geschlossen. Grund ist eine betriebliche Veranstaltung.

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Coronavirus: In Husum und Niebüll wird weiterhin geimpft

(08. 07. 2022)

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass es sowohl in Husum als auch in Niebüll weiterhin die Möglichkeit gibt, sich mit den Impfstoffen von BionTech/Pfizer, Moderna sowie Novavax impfen zu lassen.

 

 

Standort Husum

Die stationäre Impfstelle des Landes auf dem Messegelände in Husum bietet mittwochs von 15.30 bis 19.30 Uhr sowie donnerstags bis samstags zwischen 10.30 und 19.30 Uhr Corona-Schutzimpfungen an. Termine sind über die Buchungsplattform https://ticket.impfen-sh.de des Landes erhältlich. Geimpft wird an den vier Tagen aber auch jeder, der ohne Termin kommt.

 

Standort Niebüll

Auch im Juli und August bietet ein mobiles Impf-Team jeden Freitag und Samstag von 10 bis 16 Uhr Corona-Schutzimpfungen in Niebüll an – wie gewohnt in der Jugendherberge, Mühlenstraße 65. Interessierte benötigen hierfür keinen Termin.

 

[Informationen des Landes zum Thema Impfen]

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SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli zu Besuch auf Föhr

(07. 07. 2022)

Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein, besucht im Rahmen ihrer diesjährigen politischen Sommertour die nordfriesischen Inseln und machte am Mittwoch auch Station auf Föhr. Neben einer Inselrundfahrt sowie Besuchen im Alkersumer Museum Kunst der Westküste oder der Süderender St. Laurentii-Kirche nahm die Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags auch das ehemalige AOK-Kinderheim in der Wyker Strandstraße in Augenschein, dessen künftige Verwendung derzeit auf der Tagesordnung der kommunalen Politiker steht.


Zuvor traf sich Midyatli in Begleitung von Peter SchaTrafen sich im ehemaligen Zollhaus: Amtsdirektor Christian Stemmer, die SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli, Wyks Bürgermeister Uli Hess und Peter Schaper, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins (v.l.). Foto: Peter Schulzeper, Fraktionschef des Föhrer SPD-Ortsvereins, mit Wyks Bürgermeister Uli Hess und Amtsdirektor Christian Stemmer im „kleinen Rathaus“, dem ehemaligen Zollgebäude am Wyker Hafen. Mit der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine wurden hier aktuelle Herausforderungen und deren Auswirkungen für die Insel besprochen. Zur Sprache kamen auch die starre Bürokratie und zahlreiche Landesregelungen, die eine große Hürde darstellen und anstehende Projekte auf Föhr ausbremsen. Ob die dringend nötigen Neubauten des Aquaföhr oder der Mittelbrücke: „Es kommen immer neue Forderungen und wir warten händeringend auf Genehmigungen“, klagte Wyks Bürgermeister über das lange Warten auf Entscheidungen.

 

Probleme, die auch Amtsdirektor Christian Stemmer, Geschäftsführer der Inselwerke Föhr-Amrum, kennt. Die Gesellschaft, der alle 15 Gemeinden von Föhr und Amrum angehören, war gegründet worden, um langfristig in der Energieversorgung autark zu werden. „Strom und Wärme selbst zu erzeugen, ist das Ziel, und für vier Nahwärmenetze liegen die Pläne in der Schublade. Doch auch hier bremsen Auflagen der Landesplanung die Umsetzung aus“, so Stemmer.


Angesprochen wurden auch die Probleme der neu ins Leben gerufenen Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum. Bezahlbare Wohnungen für Insulaner sollen gebaut werden und gut 60 Wohneinheiten am Kortdeelsweg ein erstes Projekt sein. Doch Baustoffknappheit, explodierende Baukosten und steigende Zinsen erschweren eine entsprechende Kalkulation.

 

 

Wie wirken sich Pandemie und Ukraine-Krieg auf die Inseln aus und wo hakt es bei aktuellen Projekten? Uli Hess (Mitte) und Christian Stemmer informierten Serpil Midlyatli. Foto: Peter Schulze
Serpil Midyatli zeigte sich vom großen Engagement auf der Insel über die Pflichtaufgaben hinaus beeindruckt. „Dass mit den Inselwerken Netze gemeinsam für Föhr und Amrum gedacht werden und eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft den dringend benötigten Dauerwohnraum schaffen soll und so gestalterisch in die Zukunft geschaut wird, ist keine Selbstverständlichkeit.“


„Die Aufgaben sind groß und kompliziert und es braucht neue Lösungsansätze, um den sozialen Frieden in der Bevölkerung nicht zu gefährden“, kündigte Midyatli an, sich in Kiel für beschleunigte Verfahren etwa im Energiesektor analog zur Bundes- auch auf Landesebene einzusetzen.

Foto zur Meldung: SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli zu Besuch auf Föhr
Foto: Serpil Midyatli. Foto: Peter Schulze

Eilun-Feer-Skuul: Parkour-Anlage eröffnet

(01. 07. 2022)

Premiere auf dem Gelände der Eilun-Feer-Skuul: Die Schüler konnten erstmals die neue Parkour-Anlage in Beschlag nehmen. Und der leichte Nieselregen hielt die Jugendlichen nicht davon ab, den sportlich ambitionierten Hindernislauf umgehend auszuprobieren.

 


Trotz gestiegener Kosten seien alle Beteiligten froh, eine solche Anlage auf der Insel zu haben, sagte Wyks Bürgermeister Uli Hess in seiner Begrüßung. Er konnte neben Amtsdirektor Christian Stemmer und Amtsvorsteherin Heidi Braun auch den für den Parkour verantwortlichen Hamburger Landschaftsarchitekten Jan Casselmann und Dr. Jürgen Kolk, Regionalmanager der Aktiv-Region Uthlande, begrüßen. Mit 50 Prozent hatte die Aktiv-Region das rund 150.000 Euro teure Projekt gefördert. Ebenfalls dabei waren der Werkleiter des Wyker Liegenschaftsbetriebes Rochus von Stülpnagel und dessen Stellvertreter Jan Früdden, „der das Projekt seit 2020 unermüdlich betreut“, wie Wyks Bürgermeister betonte.


„So muss Schule sein“, sagte Schulleiter Carl Wögens und verwies darauf, dass der Parkour nicht nur den Schülern zugutekommen soll. Außerhalb der Unterrichtszeiten sei die Anlage für Insulaner und Gäste – wie das gesamte Schulgelände – frei zugänglich und nutzbar.


Es ist der erste Parkour auf Föhr. Und dass dieser urbane Sport, der seinen Ursprung in Frankreich hat, nun mit Backflip, Tic Tac oder Durchbruch auch auf der Insel ausgeübt werden kann, ist auf die ausdauernde Initiative des Wyker Grünen-Politikers Michael Lorenzen und des Sportlehrers Sascha Rochhausen zurückzuführen. Rochhausen ist auch Leiter der Parkour-AG an der Eilun-Feer-Skuul und seine Entwürfe waren in die Planung mit eingeflossen.

Foto zur Meldung: Eilun-Feer-Skuul: Parkour-Anlage eröffnet
Foto: Eilun-Feer-Skuul: Parkour-Anlage eröffnet

Kostenlose Corona-Tests nur noch in Ausnahmefällen

(01. 07. 2022)

Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2022 zahlreiche Änderungen der Coronavirus-Testverordnung verkündet, die größtenteils am 30. Juni 2022 in Kraft getreten sind. So gibt es kostenlose Corona-Tests seit Donnerstag nur noch in Ausnahmefällen.


Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

[Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests]

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Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln

(01. 07. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat die Quarantäneregeln unverändert bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Die Neufassung des Erlasses tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2022 befristet. Die Neufassung gilt auch für alle Personen, die sich am 1. Juli bereits in Absonderung befinden.

[Absonderungserlass ab 01.07.2022]

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Grundsteuerreform: Viel Arbeit für Hausbesitzer / Keine Beratung seitens des Amtes Föhr-Amrum

(27. 06. 2022)

Die Reform der Grundsteuer kommt in die finale Phase. Sie wurde nötig, nachdem die bisherige Berechnungsgrundlage gerichtlich für nicht rechtens erklärt worden war. Und die Zeit drängt, denn ab dem 1. Januar 2025 ist die alte Berechnung der Grundsteuer Geschichte.


Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen am 30. März 2022 wurden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer aufgefordert, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 abzugeben. Da sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Verfahren einigen konnten, gilt für Schleswig-Holstein das sogenannte Bundesmodell. Seitens der Finanzverwaltung Schleswig-Holsteins müssen noch einige Hausauf-gaben erledigt werden, damit die Eigentümer ihre Erklärungen vorzugsweise per Elster abgeben können. So müssen die Bodenrichtwerte noch veröffentlicht werden. Dieser Wert ist neben der Fläche oder der Grundstücksart einer der Faktoren für die Ermittlung des künftigen Grundstücksmessbetrages.


Außerdem wollen die Finanzämter alle Grundstückseigentümer bis Ende Juni 2022 anschreiben. Dies wird voraussichtlich erst Anfang Juli der Fall sein. Diese Schreiben sind hilfreich, da aus ihnen die Einheitswertnummer hervorgeht, die künftig die Steuernummer für die Grundstückswerte sein wird.

 

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Zuständig für die Erklärung und Erstellung der Bescheide sind die Finanzämter. Kommunen/Ämter erhalten ab dem 1. Juli 2022 ausschließlich auf elektronischem Weg die Bescheide, auch wenn diese erst ab 2025 für die Veranlagung der Grundsteuer benötigt werden.


Das Amt Föhr-Amrum wird einige wenige Formulare für jene Eigentümer, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung über die Plattform Elster einzureichen, zur Verfügung gestellt bekommen. Das Finanzamt Husum hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht beanstandet wird, wenn Bürger sich der Hilfe von Verwandten bedienen, um die Erklärung elektronisch auf den Weg zu bringen. Neben Steuerberatern sind auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft befugt, für die von ihnen verwalteten Objekte die Erklärungen zu erstellen. Das Amt Föhr-Amrum ist selbst nicht befugt, hier beratend tätig zu werden.


Auch das Amt Föhr-Amrum ist verpflichtet, für die kommunalen Liegenschaften Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben, wenn keine Steuerbefreiung wie etwa für Schulen besteht.


In der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 werden jeweils zwei Grundsteuermessbescheide seitens der Finanzämter erlassen: Ein Bescheid nach bestehendem und ein weiterer für das künftige Recht. Den Kommunen ist dann auferlegt, bis 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze zu ermitteln.


Weitere Informationen stellt das Land unter schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html zur Verfügung.

[Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein]

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Geänderte Öffnungszeiten des Bau- und Planungsamtes

(22. 06. 2022)

Ab dem 1. Juli 2022 gelten für das Bau- und Planungsamt geänderte Öffnungszeiten: Das Bauamt ist dann dienstags ganztägig geschlossen.


Die Öffnungszeiten:

Montag: 8 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr

Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

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Coronavirus: Landesverordnung verlängert

(22. 06. 2022)

Die Landesregierung hat am 21. Juni 2022 beschlossen, die aktuell bis zum 25. Juni 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 22. Juli 2022 zu verlängern. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.

 

Die Maskenpflicht gilt weiterhin:

 

  • für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
     
  • für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
     
  • in der Eingliederungshilfe für Beschäftigte in geschlossenen Räumen sowie Besucherinnen und Besucher auf Verkehrsflächen sowie in Gemeinschaftsräumen.
     
  • bei Dienstleitungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen, wenn mit der Art der Dienstleistung vereinbar.
     
  • im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt).
     

Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen, in Innenräumen mit Gedränge oder vermehrtem Personenaufkommen eine Maske zu tragen.

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus]

[Infoseite der Landesregierung]

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Coronavirus: Zukunft der Impf-Infrastruktur in SH

(22. 06. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 14. Juni 2022 angekündigt, dass ab Anfang Juli die Anzahl der Impfstellen auf 15 (eine pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt) festgelegt wird – mit der Möglichkeit, bei Bedarf die Kapazitäten in diesen 15 Impfstellen zu erhöhen. Die zukünftigen Standorte der Impfstellen wurden hierzu von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt. Auch die 15 mobilen Teams sollen über diesen Zeitraum hinaus einsatzbereit bleiben. So sollen auch über den Sommer und den Herbst vorerst bis Ende des Jahres 2022 weiterhin Impfkapazitäten flächendeckend zur Verfügung gestellt werden.


Impfstellen ab dem 1. Juli 2022:

 

  • Dithmarschen: Heide, Meldorfer Straße 196
     
  • Flensburg: Flensburg Galerie, Holm 57-61
     
  • Herzogtum Lauenburg: Schwarzenbek, Berliner Straße 12
     
  • Kiel: Nordlicht Galerie, Holstenstraße 1
     
  • Lübeck: Haerder-Center, Königstr. 84-96
     
  • Neumünster: Altes AOK Gebäude; Rudolf-Weißmann-Straße 13
     
  • Nordfriesland: Husum, Am Messeplatz 12
     
  • Ostholstein: Bahnhof Eutin, Bahnhofstraße 23-25
     
  • Pinneberg: Prisdorf, Peiner Hag 11-13
     
  • Plön: Preetz, Bahnhofstraße 9
     
  • Rendsburg-Eckernförde: Büdelsdorf, Am Friedrichsbrunnen 2
     
  • Schleswig-Flensburg: Kropp, Am Markt 11
     
  • Segeberg: Ohland-Park Kaltenkirchen, Kisdorfer Weg 11
     
  • Steinburg: Itzehoe, Emmy-Noether-Straße 17
     
  • Stormarn: Bad Oldesloe, Konrad-Adenauer-Ring 2


Termine können weiter regulär über www.impfen-sh.de gebucht werden. Termine für den Monat Juli sind seit dem 17. Juni verfügbar.

 

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Coronavirus: Kreis Nordfriesland stellt Hotline ein

(17. 06. 2022)

Nur noch vereinzelte Anrufe gehen mittlerweile bei der Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes ein. Aufgrund der deutlich gesunkenen Nachfrage hat sich die Kreisverwaltung entschlossen, die Hotline ab sofort einzustellen. Alle wichtigen Informationen zum Thema stehen weiterhin unter www.nordfriesland.de/corona zur Verfügung. Bei dringenden Fragen ist das Gesundheitsamt zudem unter der zentralen Rufnummer des Kreises 04841/67-0 erreichbar.

 

„Mit dem Ausbau oder der Reduzierung der Hotline-Zeiten haben wir uns stets an der Nachfrage und dem Beratungsbedarf der Menschen orientiert“, erklärt Nina Rahder, Leiterin des Fachbereichs für Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen. „Die Corona-Hotline kann jederzeit kurzfristig wieder aktiviert werden, wenn es die Lage erfordert“, ergänzt Rahder.

 

Im März 2020 wurde der Hotline-Betrieb aufgenommen. Etliche Kreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie streckenweise auch Bundeswehrangehörige waren seitdem im Einsatz, um Fragen zu Schutzmaßnahmen, Quarantäneregelungen oder Impfmöglichkeiten zu beantworten und Ängste zu nehmen. Rund 90.000 Anrufe gingen bis heute bei der Hotline ein, die zu Höchstzeiten circa 1000 Anrufe am Tag verzeichnete.

 

„Alle an der Hotline Beteiligten waren für die Menschen in Nordfriesland da, oft auch am Wochenende und spätabends. In einer Situation, die auch für sie persönlich belastend war, haben sie Tag für Tag Beratung und Hilfe angeboten. Dieser Einsatz war keineswegs selbstverständlich und verdient hohen Respekt“, hält Landrat Florian Lorenzen fest.

[Coronavirus: Infos und Kontaktdaten]

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Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Nordfriesland aufgehoben

(16. 06. 2022)

Der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland hat die Aufstallungspflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung für das komplette Kreisgebiet aufgehoben.


Im Kreis wurde das Geflügelpest-Virus zuletzt bei zwei Ringelgänsen festgestellt, die am 21. April auf Hallig Hooge tot aufgefunden wurden. Der Vogelzug der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen.


Auch bei Untersuchungen des Hausgeflügels im Bereich Dagebüll konnte das Veterinäramt keine neuen Fälle der Geflügelpest feststellen.

[Allgemeinverfügung Aufstallung Aufhebung ab 15.06.2022]

[Aufhebung Überwachungszone Dagebüll]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Nächste Kommunalwahl am 14. Mai 2023

(15. 06. 2022)

Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Kommunalwahl in Schleswig-Holstein auf den 14. Mai 2023 festgelegt. In den kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden und elf Kreisen des Landes entscheiden die Bürger dann über die Zusammensetzung der Parlamente.

 

 

Nach Paragraf 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung fordert die Wahlleiterin oder der Wahlleiter nach Bestimmung des Wahltags und Festlegung der Wahlkreise durch öffentliche Bekanntmachung auf, Wahlvorschläge einzureichen.

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Ehemalige Pension bis Mai 2024 für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet

(31. 05. 2022)

Seit einiger Zeit dient die frühere Pension „Ruh ut“ als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine. Knapp 20 Personen haben hier aktuell ein vorübergehendes Zuhause gefunden; überwiegend Mütter mit Kindern, dazu kommen eine Familie und einige Einzelpersonen. 16 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe stehen insgesamt zur Verfügung, von denen aktuell vier frei sind.


Die ehemalige Pension, die bis Mai 2024 angemiDie Vertreter des Amtes Föhr-Amrum beim Ortstermin. Foto: Peter Schulzeetet wurde, war jetzt Schauplatz für einen Ortstermin des Amtes Föhr-Amrum. Es ist das einzige Objekt in dieser Größenordnung, über das das Amt verfügt. Darüber hinaus wurden Wohnungen im Wyk und in Utersum angemietet. Die jeweiligen Kosten trägt das Amt. Für das „Ruh ut“ etwa liegt der monatliche Betrag im gut mittleren vierstelligen Bereich. Dazu kommen jeweils laufende Kosten für Müll, Abwasser, Wasser oder Strom sowie die Pflege der Grünanlagen. Auf Amrum steht das Zollhaus zur Verfügung, das schon seit einigen Jahren in der Mietbindung ist. Zudem kommen auf beiden Inseln viele der Geflüchteten privat unter.

 

Weiteren Wohnraum sucht das Amt Föhr-Amrum aktuell nicht, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Allerdings ist die Lage dynamisch, nach wie vor gibt es keine verlässlichen Zuweisungszahlen seitens des Kreises. Weshalb sich Menschen, die nicht über das Amt, sondern privat Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, an die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser wenden können.


Aktuell rund 80 Geflüchtete im Amtsbereich

 

Rund 80 Geflüchtete aus der Ukraine halten sich derzeit im Amtsbereich auf, berichtet Yvonne Peyser. Sie wird von Tatjana Pavlenko unterstützt, die Dolmetscht und den Ankommenden bei der Aufnahme erste Orientierungshilfen gibt. Willkommen sind weiterhin Menschen, die eine „Patenschaft“ für Geflüchtete übernehmen und diese bei den ersten Schritten in der ungewohnten Umgebung begleiten wollen. Auch das Erlernen der Sprache ist ein wichtiger Faktor: Neben dem derzeit laufenden Deutschkurs im Helu-Heim soll ab dem 7. Juni ein weiterer im ehemaligen AOK-Kinderheim folgen.


Da viele Frauen mit Kindern im Kita- oder Schulalter kommen, ist die Flüchtlingsbeauftragte auch hier gefragt. Die Rückmeldungen aus den Schulen seien durchweg positiv, sagt Yvonne Peyser. Zudem habe es erste Kontakte mit der ev. Kita St. Nicolai gegeben. Gespräche mit weiteren Kitas und erste Anmeldungen sollen folgen, wenn letzte rechtliche Fragen geklärt sind.


Unterstützung weiterhin willkommen

 

Wer unterstützen will: Gutscheine sind über die Aktion des Inselradios Föhr weiterhin willkommen. Sachspenden dagegen sind nach der großen Hilfsbereitschaft in der Vergangenheit ausreichend vorrätig, sodass Dinge des täglichen Bedarfs grundsätzlich nicht mehr benötigt werden. Gesucht werden jedoch immer wieder spezielle Dinge, die Yvonne Peyser oder Tatjana Pavlenko regelmäßig auf Facebook veröffentlichen und die im Sozialzentrum abgegeben werden können:


Föhrer Verschenker Börse: facebook.com/groups/1630828510479125/
Föhrer Flohmarkt: facebook.com/groups/329224567128187/

 

Kontakte:
Yvonne Peyser
Fallmanagement und Flüchtlingsbeauftragte
Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36, 25938 Wyk auf Föhr
yvonne.peyser@sz-foehr-amrum.de
Telefon: 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
Fax: 04681/7412820


Inselradio Föhr
Stefan Gaul
info@mein-inselradio-foehr.de

WhatsApp: 01573/1686138

Foto zur Meldung: Ehemalige Pension bis Mai 2024 für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet
Foto: Tatjana Pavlenko und Yvonne Peyser (Flüchtlingsbeauftragte), Marco Christiansen und Anke Delius (Ordnungsamt Föhr-Amrum) sowie Amtsdirektor Christian Stemmer (v.l.). Foto: Peter Schulze

Eilun-Feer-Skuul nach Sanierung und Umbau feierlich neu eröffnet

(31. 05. 2022)

Nach rund fünf Jahren Bauzeit fanden die aufwendigen Sanierungsarbeiten an der Eilun-Feer-Skuul mit einer feierlichen Eröffnungsfeier ein vorläufiges Ende. Vorläufig, da die Sanierung von neun der 25 Klassenzimmer noch aussteht. Nachdem die Runderneuerung seit 2008 auf der Tagesordnung stand und 2015 mit den Planungen begonnen worden war, fiel 2017 der Startschuss für den Umbau.


Zirka 14,5 Millionen Euro wurden investiert und das Ergebnis ist beachtlich: Die ansprechende Fassade lädt zum Betreten ein; im Innenbereich machen helle Klassenzimmer sowie zusätzliche Räume für spezielle Kurse oder Arbeitsgruppen Lust zum Lehren und Lernen. Zwei mit einer mobilen Trennwand versehene Räume können als Konferenz- oder Aufführungsort sowie für Abiturarbeiten genutzt werden. Dazu kommen Sitznischen auf den Fluren, neue Lüftungsanlagen, ein Fahrstuhl wurde eingebaut und zehn der Klassenräume verfügen bereits über Großbildschirme; die übrigen sollen folgen.

 

Schlüsselübergabe: Jörg Steinwender (Architekt), Dr. Manfred Hinrichsen (ehemaliger Schulleiter), Timm Emser (ehemaliger stellvertretender Schulleiter), Martin Nickels (stellvertretender Schulleiter) und Schulleiter Carl Wögens.


Die Eröffnungsfeier fand im ebenfalls runderneuerten Forum statt. Amtsdirektor Christian Stemmer schlug in seinem Grußwort den Bogen zu seiner eigenen Schulzeit an gleicher Stelle und betonte den Stellewert der Schule: Als Ort, an dem die Weichen für die Zukunft gestellt und Freundschaft geschlossen würden.


Schulleiter Carl Wögens zeigte sich erfreut, dass die Beschwerlichkeiten ein Ende haben, denen Schüler wie Lehrer in der Bauphase ausgesetzt waren: So ist das regelmäßige Pendeln in eigens angemietete Räume des Hamburger Kinderkurheimes ebenso Vergangenheit wie die zwischenzeitliche Reduzierung auf ein Lehrerzimmer für die 40 Lehrkräfte. Anstrengungen, die bemerkenswert gut gemeistert worden seien, sagte der Schulleiter.


Die feierliche Eröffnung mit Kaffee und Kuchen sowie einem bunten Rahmenprogramm der Schülerinnen und Schüler endete mit einer Besichtigung der neuen Räume bei einem Rundgang durch das Schulgebäude.

 

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Foto: Das Schulgebäude punktet mit einer ansprechenden Fassade. Foto: Angelika Falter

Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(27. 05. 2022)

Die Landesregierung hat am 24. Mai 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 29. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 25. Juni 2022 befristet.
Gegenüber der bisher geltenden Fassung werden die Vorschriften und Empfehlungen mit folgenden Veränderungen der Regelungen weiter gelockert:

 

  • Die allgemeinen Empfehlungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen (z. B. regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Lüftung der Innenräume, sichtbare Aushänge der Hygieneregeln, Vermeidung enger Begegnungen und Vorhalten von Möglichkeiten zur Händehygiene bei Toiletten) werden gestrichen.
     
  • Bei ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht der Beschäftigten gestrichen. Ein täglicher Testnachweis muss nur noch bei typischen Corona-Symptomen vorliegen. Bestehen bleibt die tägliche Testpflicht bei ungeimpften oder nicht genesenen Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
     
  • Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt die Testpflicht nur noch dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
     
  • Die bisherige Pflicht für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Tests für externe Personen und Beschäftigte vorzuhalten, entfällt.
     
  • Bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe entfällt die Empfehlung an die Betreiber, vor Ort Testungen für externe Personen anzubieten.

[Corona-Bekämpfungs-VO ab 29.05.2022]

[Mitteilung der Landesregierung]

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Coronavirus: Impfempfehlung für Kinder ab fünf Jahren und Genesene

(27. 05. 2022)

Die Ständige Impfkommission hat am 24. Mai 2022 aktualisierte Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 herausgegeben.

 

 

 

 

  1. Impfung für Kinder ab fünf Jahren

    Die Stiko empfiehlt Kindern ohne Vorerkrankungen im Alter von fünf bis elf Jahren zunächst eine Impfstoffdosis, vorzugsweise mit Comirnaty (BioNTech). Die Verwendung von Spikevax (Moderna) sei für sechs- bis elfjährige Kinder laut Zulassung ebenfalls möglich.

    Die Empfehlung erfolgt, da im kommenden Herbst und Winter mit einem erneuten Anstieg der Corona-Infektionen zu rechnen sei. Die vorerst einmalige Impfung soll eine möglichst gute Basisimmunität aufbauen. Wird eine Optimierung des Impfschutzes der Kinder künftig erforderlich, kann dies dann mit einem längeren Impfabstand zwischen der ersten und zweiten Imfpung zügig erfolgen und somit eine bessere Schutzwirkung und ein länger anhaltender Schutz erzielt werden.

    Kinder mit Vorerkrankungen sollen weiterhin eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten.

    Gesunde Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen bekommen. Gesunde Kinder, die bereits eine zweimalige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.

     
  2. Impfempfehlung für Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion

    Zudem hat die STIKO ihre Impfempfehlung für Personen mit durchgemachter SARS- CoV-2-Infektion und bisher unvollständiger Immunisierung aktualisiert. Es wird davon ausgegangen, dass eine durchgemachte symptomatische oder asymptomatische Infektion nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern.

    Untersuchungen zeigen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch eine dreimalige Impfung oder durch Impfung vor oder nach einer durchgemachten Infektion (hybride Immunität) erreicht werden. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Für einen ausreichenden Schutz muss zwischen den jeweiligen Impfungen jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen.

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Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

(25. 05. 2022)

Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) in Vorarbeiterfunktion zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Foto: Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

Jubiläum: Drei Jahrzehnte Wyker Sperrgutbasar

(19. 05. 2022)

„Ich war sehr angenehm überrascht“, freut sich Renate Sieck über die große Resonanz zum 30-jährigen Bestehen des Wyker Sperrgutbasars. Die vielen Gratulanten seien ein Zeichen der Anerkennung für die Einrichtung am Hafendeich. Diese sei neben aller Nützlichkeit ein Treffpunkt verschiedenster Menschen und eine Anlaufstelle für Austausch und Klönschnack.


Dass sie mit dieser Einschätzung den Nerv vieler trifft, zeigten die zahlreichen Gäste, die bei Kaffee und Kuchen sowie strahlendem Sonnenschein das 30. Jubiläum am Hafendeich feierten. Unter den Gratulanten auch Vertreter des Föhrer BUND und Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen. Hinrichsen lobte Engagement und Durchhaltevermögen Renate Siecks. Sie sei „ein Geschenk für die Stadt“ und schaffe es mit Gefühl und Einfühlungsvermögen, die Menschen zu verbinden; niemand fühle sich als Bittsteller.

 

Überreichte im Namen der Stadt einen Gutschein: Birgit Hinrichsen (r.) mit Renate Sieck.


Der Überlegung folgend, dass Sperrmüll oft noch gut zu gebrauchen ist, hatte Renate Sieck vor drei Jahrzehnten in der Wyker Stadtvertretung, wo sie für die Grünen saß, den Vorschlag gemacht, einen Ort für die Weitervermittlung noch gebrauchsfähiger Gegenstände einzurichten.


Die Zustimmung der Wyker Kommunalpolitiker kam prompt und die Stadt stellte das freigewordene ehemalige Feuerwehrgerätehaus (heute Jugendzentrum) zur Verfügung. Im Mai 1992 öffneten Renate Sieck und ihre Fraktionskollegin Usche Meuche erstmals die Tore des Sperrmüllbasars, der alsbald in Sperrgutbasar umbenannt werden sollte. Nach kurzer Zeit wurde mit Gesine Ockens aus dem Duo ein Trio.

 

Beginn einer Erfolgsgeschichte


Der Beginn einer Erfolgsgeschichte. Als das alte Feuerwehrgerätehaus umgebaut werden sollte, folgte der Umzug in den ehemaligen Getreidespeicher der Raiffeisenbank am Wyker Hafen. Der neue Eigentümer, die Wyker Dampfschiffs-Reederei, stellte diesen unentgeltlich zur Verfügung. Als die Reederei die Halle Anfang 1995 abreißen wollte, wurde erneut eine neue Bleibe benötigt.


Da diese besondere Art der Müllvermeidung das Sperrmüllaufkommen der Insel deutlich verminderte, stand die Fortführung der Einrichtung für die Verantwortlichen nicht infrage. Gesucht wurde ein dauerhafter Standort und die Stadt Wyk stellte das Grundstück am Hafendeich, noch heute Heimat des Sperrgutbasars, kostenlos zur Verfügung. Der BUND übernahm die Federführung für den Bau einer Halle und das damalige Amt Föhr-Land sowie das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Nordfriesland beteiligten sich an der Finanzierung. Im Februar 1996 folgte die Einweihung.


Der Wyker Sperrgutbasar wird seit drei Jahrzehnten ehrenamtlich betrieben. Unterstützung kommt nach wie vor vom BUND und von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland.

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Foto: Viel Betrieb herrschte am Wyker Hafendeich. Foto: Peter Schulze

Geflügelpest: Teile Föhrs Überwachungszone

(16. 05. 2022)

Nachdem das Geflügelpest-Virus in einer Hobbygeflügelhaltung in Dagebüll festgestellt wurde, hat das Veterinäramt des Kreises eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet. So soll das Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände verhindert werden.


 

Betroffen ist auch die nordöstliche Spitze Föhrs. Hier startet das Beobachtungsgebiet oberhalb des Nyhamswegs in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung K126/Remsweg, in einem Bogen, endend am Deich westlich des Geesingswegs. Es sind Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ angebracht.

 

In den betroffenen Gebieten gelten umfangreiche Beschränkungen für Geflügelhaltungen inklusive Aufstallungsgebot. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, strengste Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen.


Die Allgemeinverfügung samt Landkarte wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 15).

[Allgemeinverfügung des Kreises]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Amt Föhr-Amrum sucht Freiwillige für den Zensus 2022

Befragung im Rahmen der Volkszählung: Eine interessante Aufgabe für kontaktfreudige Insulaner.


Für die Zensuserhebung von Mai bis August 2022 sucht die Erhebungsstelle Nordfriesland freiwillige Erhebungsbeauftragte ab 18 Jahren für den Amtsbereich Föhr-Amrum.

 

Dass die Resonanz auf den Inseln bisher längst nicht die Erwartungen erfüllt, berichtet Marco Christiansen, stellvertretender Leiter des hiesigen Ordnungsamtes. 48 Freiwillige würden für Föhr und zwölf für Amrum gesucht; gemeldet hätten sich bisher lediglich jeweils drei Personen.


Es gilt, rund zehn Prozent der Insel-Haushalte auf ehrenamtlicher Basis im Rahmen einer Volkszählung zu befragen. Die Erhebungsbeauftragten führen von Mai bis August 2022 kurze Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern. Abgefragt werden etwa Familienstand, Wohnsituation, Ausbildung, Beruf und Arbeitsort; persönliche Themen wie Krankheiten oder Vermögen werden ausgeklammert. Die erhobenen Daten dienen allein statistischen Zwecken und werden im Anschluss vernichtet.


Um den Erhebungsbeauftragten die Aufgabe zu erleichtern, werden derzeit Adresslisten vorbereitet. Damit diese korrekt sind, gleichen vier Mitarbeitende der Kreisverwaltung schwierige oder offensichtlich falsche Adressen mit dem Statistischen Landesamt ab. So soll den Freiwilligen die Arbeit erleichtert werden.

 

Im April beginnen dann die Schulungen der Ehrenamtler. Darüber hinaus auftretende Fragen oder Probleme können über eine Hotline geklärt werden.


Zuverlässige und kontaktfreudige Interessenten, die bei Teilnahme eine Aufwandsentschädigung erhalten, können Kontakt mit dem Zensus-Büro des Kreises Nordfriesland unter Telefon 04841/677099 und per E-Mail unter aufnehmen. Weitere Informationen sind unter nordfriesland.de/zensus abrufbar.

[Zensus 2022: Informationen]

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Foto: Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Coronavirus: Verkürzte Isolationszeit

(04. 05. 2022)

Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) hat das Gesundheitsministerium die Absonderungsregeln angepasst. Damit gelten in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, 4. Mai, verkürzte Isolationszeiten.

 

 

Nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.

 

Mit dem neuen Erlass wird die Quarantänepflicht von nicht infizierten Haushaltsangehörigen aufgehoben, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt zusammenleben.

 

Besonderheit für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personen

 

Eine Besonderheit gibt es für absonderungspflichtige Beschäftigte etwa in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Sie dürfen ihre Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen in der betroffenen Einrichtung in der Regel nur dann wieder aufnehmen, wenn sie der Einrichtungsleitung ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Test darf frühestens am fünften Tag der Isolation durchgeführt worden sein. Zudem muss eine 48-stündige Symptomfreiheit am Tag der Wiederaufnahme der Tätigkeit bestehen. Das berufliche Tätigkeitsverbot endet jedoch spätestens am zehnten Tag nach dem ersten positiven Test.

 

Die Regelungen des Erlasses gelten auch für Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses am 4. Mai bereits in Absonderung befinden.

[Absonderungserlass ab 2022-05-04]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2022

(03. 05. 2022)

Am 1. Mai 2022 startete der Schleswig-Holsteinische Bürger- und Demokratiepreis in seine neue Runde. Auch in diesem Jahr wollen der schleswig-holsteinische Landtag und die Sparkassen ehrenamtliches Engagement würdigen und auszeichnen. Auch der NDR steht als Medienpartner zur Seite. Der Schutz des Klimas, der Umwelt, der Natur – und damit unserer Zukunft – ist uns allen ein wichtiges Anliegen und trotz anderer enormer Herausforderungen hochaktuell. Dafür braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Tatkraft, die sich für diese Themen einsetzen.

 

„Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“ ist das Motto des Schleswig-Holsteinischen Bürger- und Demokratiepreises 2022. Dieser richtet sich an alle ehrenamtlichen Einzelpersonen, Initiativen und Projekte, die sich für die Themen Klima-, Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Dies können Projekte sein, die ein Bewusstsein für diese Themen schaffen und andere dafür sensibilisieren, die sich für nachhaltiges Handeln einsetzen oder dies vermitteln, die das Kennenlernen der Natur ermöglichen und damit ein Verständnis für Tiere und Pflanzen schaffen oder die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen und stark machen.

 

Bis zum 30. Juni 2022 können sich ehrenamtlich Engagierte in den Kategorien „U27“ und „Alltagshelden“ unter dem Motto „Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“ bewerben oder andere vorschlagen. Neben Geld- und Sachpreisen im Gesamtwert von 32.500 Euro, erhalten die Preisträger und Nominierten ein Filmportrait über ihr Engagement.

 

Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum 19. Bürgerpreis sind auf der Internetseite buergerpreis-schleswig-holstein.de verfügbar.

[Bewerbungsunterlagen und Informationen]

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Foto: Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2022

Geflügelpest: Kreis reduziert Aufstallungsgebiet in Küstennähe

(02. 05. 2022)

Die Fallzahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland sinken kontinuierlich. So zeigten Beobachtungen im April eine deutliche Konzentration der Funde erkrankter Vögel auf das Vorland und die unmittelbaren Deichgebiete. Außerhalb der vom Veterinäramt in der direkten Küstenregion ausgewiesenen Risikogebiete wurde zuletzt am 25. März ein an der Tierseuche erkrankter Vogel gefunden, teilt der Kreis auf seiner Internetseite mit. Folglich sei das Aufstallungsgebiet von einem zuletzt 3 Kilometer-breiten auf einen nun 1 Kilometer-breiten Streifen entlang der Küste sowie rund um große Wasserflächen reduziert worden.

 

Die Kreisverwaltung stellt online eine Landkarte mit Suchfunktion bereit. Hier können Geflügelhalter nach Eingabe ihrer Adresse feststellen, ob sie noch von der Aufstallungspflicht betroffen sind. In den rosa markierten Bereichen ist die Aufstallung beziehungsweise Übernetzung der Ausläufe weiter notwendig. Geflügelhaltungen im weißen Bereich der Karte können ihre Vögel wieder ins Freiland lassen.

[Allgemeinverfügung des Kreises]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Übersichtskarte: Gebiete mit Aufstallungspflicht]

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Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum

(02. 05. 2022)

Die Amrum-Touristik weist noch einmal auf eine Einwohnerbefragung hin, die derzeit zum Thema Tourismusakzeptanz durchgeführt wird. Gefragt ist weiterhin die Meinung von Insulanern und Zweitwohnungsinhabern. Die Befragung findet in Zusammenarbeit mit dem anerkannten Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH (NIT) statt.

 

Die Beantwortung nimmt zirka zehn Minuten Zeit in Anspruch. Mitmachen können alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz) auf Amrum haben. Teilnahme- bzw. Einsendeschluss ist Dienstag, der 15. Mai 2022.

 

Hier geht es zur Befragung

 

Alternativ sind gedruckte Fragebögen in den Touristinformationen auf Amrum erhältlich. Auf Wunsch werden die Fragebögen auch per Post verschickt.

 

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und vollständig anonym; die Auswertung erfolgt durch das NIT.

 

Fragen werden von der Amrum-Touristik unter Telefon 04682/94030 oder per E-Mail (einwohnerbefragung@amrum.de) beantwortet.

[Amrum-Touristik - Einwohnerbefragung]

[Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa]

Foto zur Meldung: Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum
Foto: Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum

Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln

(28. 04. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 26. April 2022 die Geltung der Absonderungsregeln (Isolation oder Quarantäne) bis zum 15. Mai 2022 verlängert. Der entsprechende Erlass, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen, tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.


Das Ministerium hat angekündigt, dass in Kürze nach Anpassung der Regelungen auf Bundesebene eine Änderung des Erlasses zu erwarten ist.

[Absonderungserlass ab 2022-05-01]

[Coronavirus: Informationen für Schleswig-Holstein]

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Norddorf: Bauarbeiten werden unterbrochen

(28. 04. 2022)

Auf Grund der anlaufenden Tourismussaison haben sich die Gemeinde Norddorf, die Versorgungsbetriebe Amrum und die Firma SAW darauf geeinigt, die derzeit in der Gemeinde Norddorf im Fleegamwai und Strunwai laufenden Arbeiten zur Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Mai zu unterbrechen und im Herbst fortzusetzen.


Zum jetzigen Zeitpunkt werden noch Straßenbauarbeiten im Fleegamwai durchgeführt. Diese Arbeiten werden noch einige Wochen in Anspruch nehmen und voraussichtlich etwa Mitte Mai abgeschlossen. Die ursprünglich im Anschluss geplanten Arbeiten im Strunwai werden nun verschoben.

 

Die beauftragte Firma SAW hatte zuvor um die UnterbrecFoto: Tobias Schröder, IGShung und Verschiebung der Baumaßnahme gebeten. Sie ist derzeit ebenfalls auf Föhr tätig, die dort laufende Baumaßnahme kann wiederum im Herbst unterbrochen werden, wodurch freie Kapazitäten entstehen. Die Bauzeitverschiebung findet im Einvernehmen aller Beteiligten statt. Für die Gemeinde und die Versorgungsbetriebe entstehen durch die Unterbrechung der Arbeiten keine Mehrkosten. Das Entgegenkommen der Gemeinde gegenüber dem ausführenden Unternehmen hat den wesentlichen Vorteil, dass während der Tourismussaison nicht gebaut werden muss und die Gewerbetreibenden im Strunwai während der anstehenden Hauptsaison ohne Einschränkungen wirtschaften können. Die Gemeinde und die Versorgungsbetriebe kamen dem Wunsch der Firma SAW daraufhin nach einigen Beratungen nach.

 

Die ausführende Firma wird in der ersten Oktoberhälfte 2022 die Arbeiten wieder aufnehmen und bis spätestens bis Ende März 2023 abschließen. Um den Anwohnern, Hoteliers, Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden im Strunwai die Planungen für den Herbst zu erleichtern, wird im Juni ein Zeitplan vorgelegt, dem die Anlieger die von der Baustelle ausgehenden Einschränkungen auf ihr Gewerbe entnehmen können. Für die Anlieger des Fleegamwais werden keine wesentlichen Einschränkungen durch die Baustelle entstehen.

 

Die ebenfalls laufenden Bauarbeiten in den Straßen Halemwai und Henershuuch werden bis in die zweite Junihälfte andauern und vor den Sommerferien abgeschlossen werden. Eine Unterbrechung über den Sommer und Wiederaufnahme der Arbeiten im Herbst ist in diesem Bauabschnitt nicht erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung Norddorf, die Versorgungsbetriebe Amrum sowie die ausführenden Bauunternehmen bitten für die mit den Bauarbeiten in Verbindung stehenden Einschränkungen um Verständnis.

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Mitfahrbänke auf Föhr und Amrum gehen in Betrieb

(27. 04. 2022)

Einige Gemeinden hatten sie schon aufgestellt, andere haben abgewartet, nun ist der offizielle Startschuss für die Mitfahrbänke gefallen: Am heutigen Mittwoch, 27. April, werden die Bänke zeitgleich auf Föhr und Amrum sowie Pellworm und Sylt in Betrieb genommen.


Das Amt Föhr-Amrum ist Träger des knapp 50.000 Euro teuren inselübergreifenden Projektes, das von der Aktiv-Region Uthlande zur Umsetzung des Kernthemas „Uthlande macht nachhaltig mobil! – Innovative Formen der Mobilität für die Region“ unter dem Schwerpunkt „Klimawandel und Energie“ mit knapp 30.000 Euro gefördert wird.


Vorstellung der Projektidee, Zustimmung der Gemeinden und Bewilligung der Fördermittel durch die Aktiv-Region waren bereits im Jahr 2019 erfolgt. In der Folge kam es Corona-bedingt zu Verzögerungen bei der Herstellung der Bänke und Richtungsanzeiger, sodass die Auslieferung an die beteiligten Gemeinden erst Anfang September 2020 abgeschlossen werden konnte.


Aufgrund der Pandemie-Situation und des geltenden Abstandsgebots war das Konzept der Mitfahrbänke jedoch zunächst nicht umsetzbar. Daher hatte das Amt Föhr-Amrum als Projektträger von der Inbetriebnahme abgeraten und die vorübergehende Einlagerung der Bänke und Richtungsanzeiger empfohlen. Die endgültige Entscheidung allerdings lag bei den Gemeinden.


Nun wird das Projekt vor dem Hintergrund der Lockerungen der Corona-Maßnahmen zum Abschluss gebracht. Bis zum heutigen Mittwoch, 27. April, haben alle beteiligten Gemeinden die Mitfahrbänke und Richtungsanzeiger an den vorgesehenen Standorten aufgestellt. Letztere sind unter www.aktivregion-uthlande.de/mitfahrbank/standorte auch online abrufbar.

[Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: In Wyk steht neben einer Mitfahrbank gegenüber der Stöpe eine vor der ehemaligen Kurverwaltung in der Badestraße. Foto: Peter Schulze

Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(26. 04. 2022)

Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 28. Mai 2022 befristet.

 

 


Die Neufassung der Verordnung enthält folgende weitere Lockerungen:

 

  • In der Kinderbetreuung werden alle Testpflichten für Kindertagespflegepersonen, Beschäftigte und Eltern aufgehoben.
     
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Lockerungen:
    • Die Testpflichten für angestellte und externe Mitarbeiter werden mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestrichen.
    • Für externe Personen gilt anstelle der bisherigen Testpflicht die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
       
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nur noch in Innenbereichen der Verkehrsmittel.

[Corona-BekaempfungsVO ab 1_Mai 2022]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Unterstützung für die DLRG

(20. 04. 2022)

(c) DLRGWie in jedem Jahr werden auch für diese Vorsaison wieder mehr Rettungsschwimmer benötigt, als sich bisher beworben haben.

 

Deshalb sucht die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) nicht nur für die Föhrer und Amrumer Strände, sondern für die zirka 80 Wasserrettungsstationen an den deutschen Küsten noch ehrenamtliche Unterstützer.

 

Alle Informationen unter zwrd.dlrg.de.

[Webseite der DLRG]

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Informationen zur Lage der Gasversorgung

(14. 04. 2022)

Angesichts der aktuellen Diskussion um einen möglichen Lieferstopp für russische Energieträger in die EU und der Ausrufung der Frühwarnstufe nach dem Notfallplan Gas der Bundesregierung durch die Bundesnetzagentur am 30. März 2022 bereiten sich die kommunalen Unternehmen intensiv darauf vor, ihrer Verantwortung zur bestmöglichen Sicherung der Energieversorgung nachzukommen und die Linie der Bundesregierung im Umgang mit Russland zu unterstützen.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in diesem Zusammenhang rund um eine mögliche Gasmangellage einen FAQ-Katalog zusammengestellt, mit Erläuterungen zu den Krisenstufen im Notfallplan Gas, den möglichen Prioritätensetzungen bei der Gasversorgung und den Auswirkungen auf die Gaskunden.

 

Weitere Informationen hierzu, insbesondere einen gemeinsamen Leitfaden der Verbände der Energieversorgung zur Krisenvorsorge Gas von 31. März 2022 sind auf der Internetseite des VKU unter folgendem www.vku.de/konflikt-in-der-ukraine-und-folgen-fuer-die-kommunalwirtschaft zu finden.

[FAQ Gasmangellage]

[Notfallplan Gas Bundesrepublik Deutschland]

[Weitere Informationen]

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Über 700 spannende Ausflüge in die Natur Schleswig-Holsteins

(14. 04. 2022)

Das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) lädt zusammen mit dem Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Sparkassen-Finanzgruppe zur Teilnahme am Aktionsmonat Naturerlebnis ein. Dieser bietet die Möglichkeit, bei über 700 von Natur- und Landschaftsführern begleiteten Ausflügen und Exkursionen vom 1. bis 31. Mai die heimische Tier- und Pflanzenwelt in ganz Schleswig-Holstein mit allen Sinnen zu entdecken.

 

Das Programm reicht von Wattwanderungen über naturkundliche Fahrradtouren bis hin zum Hüttenbau im Wald und begeistert neben Jung und Alt Schleswig-Holsteiner und Touristen gleichermaßen. Ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad, ob eher erlebnisorientiert, kreativ oder naturwissenschaftlich – der Aktionsmonat Naturerlebnis hält für jede Altersgruppe etwas Passendes parat. Angesprochen sind Interessierte jeden Alters, ob als Familie, Gruppe oder Einzelperson, sowie auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher. Ein herausragender Bestandteil des Aktionsmonats ist das besondere Angebot für Kindertagesstätten und Schulen, das 290 kostenlose Draußen-Lernangebote umfasst.

 

[Informationen und Veranstaltungskalender]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(08. 04. 2022)

Nach den jüngsten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend angepasst.

[Bußgeldkatalog]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22

(08. 04. 2022)

Ergänzend zur Corona-Schulinformation 2022 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22 aktualisiert. Die darin enthaltenen und an die aktuelle Rechtslage angepassten Hinweise für die Fächer Sport, Musik, Darstellendes Spiel und Gestalten gelten für vergleichbare schulische Ganztags- und Betreuungsangebote entsprechend.

[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]

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Der Bodenrichtwert – kostenlos ab Juli

(08. 04. 2022)

Ab Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihrem Finanzamt den für ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert mitzuteilen. Diese Werte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Kreise oder kreisfreien Städte ermittelt. Hintergrund: Ab 2022 sollen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, damit die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden kann.

 

Ab Juli bestehe kein Grund zur Hektik, heißt es in einer Presseerklärung des Kreises Nordfriesland: Bis zum 31. Oktober 2022 hätten Eigentümer Zeit, die Grunddaten ihres Immobilienbesitzes an das Finanzamt zu melden.

 

Weitere Informationen des Kreises Nordfriesland

 

Wer überhaupt Grunddaten melden muss und welche Daten das im Einzelnen sind, darüber informiert das Finanzministerium unter https://t1p.de/l270h.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Antrag Schülerbeföderung 2022/23

(08. 04. 2022)

Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das nächste Schuljahr erhalten Sie hier.

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Geflügelpest: Aufstallungsgebot abseits der Küstenregionen aufgehoben

(05. 04. 2022)

In großen Teilen Nordfrieslands wurden seit dem 11. November 2021 keine Wildvögel mehr gefunden, die an der Geflügelpest erkrankt waren. In diesen Gebieten, die allesamt abseits der Küstenregionen liegen, beendet das Veterinäramt deshalb das Aufstallungsgebot.


Im Bereich der Deiche und den angrenzenden Gebieten ist die Zahl der positiven Befunde dagegen weiterhin hoch. Hier hält sich derzeit eine große Anzahl an Zugvögeln auf. Da seit dem 15. Oktober 2021 bei verendeten Wildvögeln fortlaufend das Geflügelpest-Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen wurde, wird die Aufstallung in einem Gebiet von drei Kilometern entlang der Küste weiterhin angeordnet.


Unter https://t1p.de/k01b hat der Kreis Nordfriesland eine Landkarte mit Suchfunktion bereitgestellt. Hier können Geflügelhalter ihre Adresse eingeben und prüfen, ob sie weiterhin von der Aufstallungspflicht betroffen sind.

[1.Änderung der 3. Allgemeinverfügung teilweise Aufstallungspflicht ab 05.04.2022]

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Coronavirus: Angebote der kostenlosen Bürgertests in Nordfriesland verlängert

(01. 04. 2022)

Die Testverordnung des Bundes wurde am 31. März bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Der Kreis Nordfriesland hat die offizielle Beauftragung der 75 vorhandenen Teststellen entsprechend verlängert. Damit haben alle Menschen in Nordfriesland weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronatests, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

 

„Eine Gesamtstatistik gibt es zwar nicht, doch von den Teststellen hören wir regelmäßig, dass ihre Angebote angesichts der hohen Infektionszahlen stark in Anspruch genommen werden“, berichtet Christian Grelck, Leiter des Fachbereiches Soziales und Arbeit und Testkoordinator der Kreisverwaltung.

 

Bei einem positiven Schnelltest in einer Teststation oder bei einem positiven Selbsttest besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Grelck weist darauf hin, dass dies nicht bereits bei einer roten Warnmeldung in der Corona-Warn-App gilt: Für diese Fälle sieht die Testverordnung zunächst einen durch geschultes Personal professionell durchgeführten Schnelltest in einer Teststation vor. Erst wenn dieser ebenfalls positiv ausfällt, ist ein PCR-Test möglich.

 

Alle Teststationen werden privat betrieben. Die Struktur in Nordfriesland reicht von großen, überregional tätigen Anbietern mit mehreren Teststellen im Kreisgebiet bis hin zu lokalen Anbietern mit nur einer Teststation. Die Kreisverwaltung informiert sie regelmäßig über gesetzliche Änderungen und Anpassungen rund um das Thema Testung – und führt regelmäßige Kontrollen durch. „Die Qualität der Teststellen ist gut“, fasst Christian Grelck das Ergebnis zusammen. Nur in Einzelfällen seien Mängel festgestellt worden, etwa bei der Desinfektion oder fehlender Schutzkleidung. „Dann erhöhen wir die Kontrollfrequenz für die jeweilige Teststation. In einigen Fällen haben wir zudem Nachschulungen für die Mitarbeitenden angeordnet“, sagt Grelck. Die Betreiber seien jedoch durchweg bestrebt, allen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Eine Übersicht über alle Teststationen stellt der Kreis unter www.nordfriesland.de/Corona-Schnelltests bereit.

 

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Vorgehen an Schulen nach Ende der Schulen-Coronaverordnung

(01. 04. 2022)

Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen mit Schreiben vom 31. März 2022 darüber informiert, wie an den Schulen nach dem ersatzlosen Außerkrafttreten der Schulen-Coronaverordnung mit Ablauf des 2. April 2022 weiter verfahren werden soll.

 


Folgende Informationen sind hervorzuheben:

 

  • Nach den Osterferien fallen an den Schulen die coronabedingten Auflagen wie Maskenpflicht oder Testpflichten weg.
     
  • Der Hygiene-Leitfaden des Bildungsministeriums gilt fort.
     
  • Maßnahmen wie Lüften und sorgfältige Hände-Hygiene können aufrechterhalten werden.
     
  • Über die aktuell noch bestehenden Einschränkungen in den Fächern Sport und Musik wird voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche entschieden.
     
  • Auch ab dem 3. April 2022 ist es an Schulen weiter möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Schulleitungen, Lehrkräfte oder schulische Gremien dürfen dafür aber keine Empfehlung aussprechen.
     
  • Der Schnupfenplan soll weiterhin angewandt werden, insbesondere sollen Personen mit einschlägigen Symptomen zu Hause bleiben.
     
  • Der Beurlaubungserlass gilt bis auf Weiteres fort.
     
  • Es besteht auch nach dem 19. April 2022 die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich Zuhause zu testen. Dafür stellt das Land weiter Tests zur Verfügung. Auch zu Tests dürfen die Schulen nicht eigenständig Vereinbarungen treffen.
     
  • An die Eltern wird appelliert, sich und die Kinder am letzten Tag der Ferien oder unmittelbar vor Schulbeginn am 19. April 2022 freiwillig zu Hause zu testen.

[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]

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Coronavirus: Regeln zur Absonderung gelten weiter

(01. 04. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 30. März 2022 die Regelungen zur Absonderung und Quarantäne bis zum 30. April 2022 verlängert. Der Erlass gilt ab dem 1. April 2022 und findet auch auf Personen Anwendung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Absonderung befinden.

 

Grundsätzlich werden die Quarantäneregeln nicht verändert. Neu formuliert werden die Ausnahmen von der Absonderungspflicht, die damit an die bundesrechtlichen Regelungen angeglichen werden.

 

Derweil wurde das Robert Koch Institut (RKI) mit einer Prüfung beauftragt, ob und wie lange noch eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen angezeigt ist. Sobald das RKI seine Empfehlungen aktualisiert, wird der Erlass ansprechend angepasst. Dies kann auch zu einer Beendigung der Quarantäneregeln führen.

[Absonderungserlass 2022-03-30]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

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Corona: Auch Kreis Nordfriesland setzt stärker auf Eigenverantwortung

(31. 03. 2022)

Wie Bund und Land setzt auch der Kreis Nordfriesland bei der Bewältigung der Corona-Pandemie immer stärker auf die Eigenverantwortung der Bürger, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. „Bereits seit Monaten versenden wir im Falle einer Corona-Infektion keine schriftlichen Bescheide mit Verhaltensmaßregeln mehr, sondern weisen die Betroffenen nur noch per SMS auf unsere entsprechenden Informationen im Internet hin“, erläutert Nina Rahder. Als Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland leitet sie auch das Gesundheitsamt.

 

„Ab sofort fällt auch die Information per SMS weg. Unsere Erfahrung zeigt, dass es mittlerweile auch ohne geht. Oft erhalten wir die Rückmeldung, dass die SMS eher verwirrt als hilft, da die Betroffenen schon längst ihren positiven Befund haben und wissen, wie sie sich verhalten müssen. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger, sich bei Kenntnis ihres positiven Befundes analog der bisher geltenden Regelungen zu verhalten und sich eigenständig in Isolation zu begeben“, betont Nina Rahder. Auf der Internetseite www.nordfriesland.de/positiv seien nach wie vor alle relevanten Informationen zu finden.

 

Weil auch die Bevölkerung immer routinierter mit der Pandemie umgeht, wird die telefonische Hotline des Gesundheitsamtes weniger in Anspruch genommen. „An den Wochenenden gibt es nur noch wenige Anrufe. Deshalb ist die Hotline ab sofort nur noch montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar“, kündigt die Fachbereichsleiterin an.

 

Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen wird das Corona-Team des Kreises weiterhin unterstützen, falls es erforderlich ist. „Da die Vorgehensweisen in den Einrichtungen inzwischen allgemein bekannt sind, bedarf es aber auch hier keiner Begleitung mehr an den Wochenenden“, sagt Nina Rahder.

 

Das Gesundheitsamt hat für Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen eine Handreichung mit der empfohlenen Vorgehensweise erarbeitet, die unter www.nordfriesland.de/Corona-in-Einrichtungen zu finden ist. Sie enthält alle notwendigen Informationen zum richtigen Vorgehen und versetzt die Einrichtungen in die Lage, die notwendigen Schritte einzuleiten.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Amt sucht Wohnraum

(31. 03. 2022)

Die zu erwartenden Zuweisungen geflüchteter Menschen aus der Ukraine stellen das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum und die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser vor große Herausforderungen. Es gilt, die Menschen unterzubringen, und die bisher gezeigte Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen, ist groß.

 

Ausreichen wird der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum allerdings nicht. Deshalb hoffen die Verantwortlichen auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen. Angebote, die sich auf eine Unterbringungsmöglichkeit von mindestens mehreren Monaten beschränken sollten, nimmt Yvonne Peyser entgegen. Sie ist beim Sozialzentrum Föhr-Amrum zuständig für die Koordinierung und zentrale Anlaufstelle für Hilfs- und Wohnungsangebote.


Kontakt:
Yvonne Peyser
yvonne.peyser@sz-foehr-amrum.de
Telefon; 04681/741770
Mobil: 0170/2214083

 

[Kreis NF: Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete]

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Stationäre Impfstelle in Niebüll schließt – Impfungen gehen weiter

(31. 03. 2022)

Die stationäre Impfstelle in Niebüll stellt ihren Betrieb heute (31. März) ein. Impfungen werde es in der Niebüller Jugendherberge aber auch weiterhin geben, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland. Demnach bieten die mobilen Impfteams des Landes dort am 6., 8., 9., 16., 22., 23., 29. und 30. April von 10 bis 16 Uhr offene Impfaktionen ohne Termin an. Im Mai wird an jedem Freitag und Sonnabend eine offene Impfaktion angeboten.

 

Alle Termine und eventuelle Änderungen veröffentlicht das Land unter www.schleswig-holstein.de/impfen. Auch nach dem Mai wird es offene Impfaktionen geben.

 

Die Impfstelle in Husum bleibt weiterhin bestehen. Dort wird mittwochs bis sonnabends täglich von 10.30 bis 19.30 Uhr geimpft – möglichst mit Termin. Geimpft wird aber auch jeder, der ohne Termin kommt. „Wir wollen möglichst vielen Menschen eine Impfung ermöglichen“, betont Bernd Petersen, der Impfkoordinator des Kreises Nordfriesland. Der Sonnabend bleibt in Husum ein offener Impftag, an dem ohnehin auch ohne Termin geimpft wird.

 

„Viele Menschen befürchten, dass auch unsere Impfstelle in der Messe Husum geschlossen wird. Doch da ist nichts dran: Das Land hält in jedem Kreis mindestens eine regelmäßige Impfmöglichkeit offen“, beruhigt Bernd Petersen.

 

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(30. 03. 2022)

Die Landesregierung hat am 29. März 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die nächste Stufe der angekündigten Rücknahme von Schutzmaßnahmen umgesetzt. Die Maskenpflicht (FFP2) gilt nur noch in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen wie Krankenhäuser und Pflegeheime sowie im öffentlichen Nahverkehr. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und ist bis zum 30. April 2022 befristet.


Vorgaben, die auch ab dem 3. April 2022 gelten

 

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
     
  • Für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Veranstaltungen und Versammlungen gelten allgemeine Empfehlungen zu Hygienestandards.
     
  • Für ambulante Pflegedienste gelten die bisherigen Regelungen fort:
    • Maskenpflicht für alle Personen, soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist
    • Testpflicht dreimal pro Woche für Dienstleister, die geimpft oder genesen sind
    • Testpflicht täglich für Dienstleister, die nicht geimpft oder genesen sind
       
  • Für Krankenhäuser gelten die bisherigen Regelungen fort
     
  • Für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die bisherigen Regelungen fort – mit Ausnahme der Hygienekonzepte, also
    • Maskenpflicht für externe Personen und Mitarbeiter
    • Testpflichten für Mitarbeiter und externe Personen
       
  • Für Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten gelten die bisherigen Regelungen bis zum 18. April 2022 fort. Weiterhin gelten
    • die Testpflicht dreimal wöchentlich für geimpfte oder genesene Beschäftigte
    • die Testpflicht täglich für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte und
    • die Testpflicht dreimal wöchentlich für mindestens einen Elternteil

 
An den Schulen soll die Maskenpflicht mit Beginn der Osterferien enden. Die aktuell bis zum Ablauf des 2. April 2022 befristete Schulen-Coronaverordnung wird ersatzlos auslaufen.

[Corona-BekämpfungsVO ab 03_04_22]

[Maskenpflicht wird gelockert]

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Neuer Anlauf für Gründung eines Kinder- und Jugendbeirats

(23. 03. 2022)

Nach einigen vergeblichen Versuchen nimmt die Stadt Wyk einen neuen Anlauf, einen Kinder- und Jugendbeirat zu gründen. Über dessen Vertreter sollen laut Paragraf 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Kinder und Jugendliche an der politischen Arbeit beteiligt werden. Ein Gremium, das in Wyk zuletzt im Sommer 2016 ins Leben gerufen worden war. Nachdem die Mitglieder die Insel für das Studium verlassen hatten, kam die Arbeit zum Erliegen.


Gesucht werden engagierte, politisch interessierte junge Menschen, die als Sprachrohr die Interessen junger Insulaner in den verschiedenen Ausschüssen der Stadt vertreten wollen. Angesprochen sind alle Kinder und Jugendlichen im Alter von zehn bis 24 Jahren, die mit ihrem ersten Wohnsitz in Wyk gemeldet sind. Drei Mitglieder muss der Kinder- und Jugendbeirat haben, maximal sechs sind möglich; die Wahl gilt jeweils für ein Jahr. Minderjährige Kandidaten benötigen die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.


Wichtige Themen und Projekte stehen aktuell auf der Agenda und Wyks Bürgermeister Uli Hess hofft, „dass sich viele Jugendliche gerade jetzt engagieren und einbringen.“


Auch in den Föhrer Landgemeinden ist die Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten möglich. Wer sich hier politisch einbringen möchte und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich an die jeweiligen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister wenden.


Aufgabe des Beirats ist es, in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten. Die Mitglieder können in den verschiedenen Ausschüssen Anträge stellen, informieren und beraten die städtischen Gremien über besondere Anliegen und leisten Öffentlichkeitsarbeit. Dreimal jährlich trifft sich der Kinder- und Jugendbeirat um Ideen zu sammeln und zu beraten, wie Vorschläge umgesetzt werden können.


Wer aktiv werden und mitwirken möchte, kann sich an Wyks Bürgermeister Uli Hess (04681/74700, ) oder an Lukas Jakobsen vom Amt Föhr-Amrum (04681/5004864, ) wenden.

[Kinder- und Jugendbeirat - Kurzübersicht]

[Kinder- und Jugendbeirat - Richtlinie 2016]

[Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Wyk]

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Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum

(23. 03. 2022)

Um herauszufinden, wie die Einheimischen den Tourismus bewerten, startet in der 13. Kalenderwoche eine Einwohnerbefragung zur Akzeptanz des Tourismus auf Amrum. Mitmachen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz auf der Insel haben.

 

Bente Grimm (Foto: NIT)

„Die Teilnahme ist freiwillig und die Umfrage ist vollständig anonym. Das Ausfüllen dauert höchstens zehn Minuten“, versichert Bente Grimm vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT), die die Studie im Auftrag der AmrumTouristik organisiert und auswertet. Unter www.amrum.de/einwohnerbefragung kann der Fragebogen ganz einfach online ausgefüllt werden. Wer lieber auf Papier teilnehmen möchte, kann in den Tourist-Informationen einen Fragebogen erhalten oder sich diesen zuschicken lassen.

 

Hoffen auf rege Beteiligung

 

„Die Fortschreibung unseres touristischen Entwicklungskonzeptes steht im kommenden Herbst an, weswegen wir diese Befragung initiiert haben“, sagt Frank Timpe (AmrumTouristik). „Sicherlich sind einige Themen Dauerbrenner (Wohnraum, Arbeitskräfte) auf Amrum; andere Bereiche (z.B. Verkehrsinfrastruktur) wurden in letzter Zeit vermehrt angesprochen und fokussiert. Das NIT hat vergleichbare Befragungen bereits mit positiven Ergebnissen in anderen Orten durchgeführt. Wir erhoffen uns auch auf Amrum entsprechende Erkenntnisse. Insoweit würden wir uns über eine rege Beteiligung sehr freuen.“

 

Teilnahmeschluss ist der 15. Mai. Je höher die Beteiligung ist, desto besser lassen sich die Daten auswerten. Die Ergebnisse werden mit landesweiten Daten zur Tourismusakzeptanz verglichen, die von der FH Westküste erhoben wurden, und fließen dann in die lokalen Planungen ein.

 

Wer bei der Umfrage mitmacht, tut gleichzeitig etwas Gutes, denn für jeden fristgerecht eingehenden, ausgefüllten Fragebogen spendet die AmrumTouristik einen Euro für ein Naturschutzprojekt auf Amrum.


Direkt zur Umfrage

 

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Kontakt


AmrumTouristik AöR

Inselstr. 14, 25946 Wittdün auf Amrum

Telefon 04682/94030

 

NIT - Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH

Bente Grimm

Fleethörn 23, 24103 Kiel
Telefon 0431/66656718

[AmrumTouristik - Einwohnerbefragung]

[Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa]

Foto zur Meldung: Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum
Foto: AmrumTouristik - Einwohnerbefragung

Land verabschiedet Corona-Lockerungen

(20. 03. 2022)

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Damit sind nun viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen aufgehoben. Viele bisherige Regelungen entfallen, so auch die Maskenpflicht in der Gastronomie. In Diskotheken und ähnlichen Lokalitäten gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen.


Hintergrund der Lockerungen sind auch die angepassten Bundesregeln, die deutlich höhere Hürden für mögliche Einschränkungen setzen sowie die überwiegend milden Krankheitsverläufe derzeit. Die neue Landesverordnung gilt vom 19. März bis zum 2. April 2022.


Maskenpflicht

 

  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
     
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
     
  • Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten die genannten 100er-Regeln entsprechend.
     
  • Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude.
     
  • Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).
     
  • Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
     
  • Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen.
     
  • Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern.
     
  • Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
     
  • Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
     
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
     
  • Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen.
     
  • In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
     
  • Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.


In der Übergangszeit sollen weiterhin Hygienekonzepte in Geschäften, Gaststätten, Sportangeboten, Hotels oder bei Veranstaltungen sowie insbesondere für sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, Sammelumkleiden, Saunen, Dampfbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen angewendet oder fortgesetzt werden. Dazu zählen z.B. weiterhin das Bereitstellen der Möglichkeit zur Handdesinfektion.


Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas


Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen. Dies gilt ebenfalls für Kitas und Kindertagespflegepersonen. Die Testpflicht (3x/Woche) für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen. Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung.

 

[Mitteilung der Landesregierung]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

Foto zur Meldung: Land verabschiedet Corona-Lockerungen
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Krieg in der Ukraine: Informationen für Geflüchtete, Bürgerinnen und Bürger

(18. 03. 2022)

Die Bilder aus der Ukraine sind allgegenwärtig. Die Menschen fliehen vor dem Angriffskrieg Russlands und verlassen ihre Heimat, um ihr Leben zu retten. Sie brauchen Unterstützung, und dass die Welle der Hilfsbereitschaft groß ist, zeigt sich auch auf Föhr und Amrum. So leben derzeit bereits knapp 20 Geflüchtete auf beiden Inseln, die aufgrund privater Initiativen gekommen sind. Zahlen, die zeitnah steigen werden, wenn die Menschen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Ämter und Gemeinden verteilt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für Föhr und Amrum noch keine Zuweisungszahlen seitens des Kreises.

 

Solidarität ist beachtlich

 

Wohnungen, die Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden könnten, wurden aus der Bevölkerung bereits gemeldet. Die Solidarität und Bereitschaft, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen, sei beachtlich, betont Ordnungsamtsleiter Jörg Michelsen. Dennoch werde der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum nicht ausreichen und man hoffe auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen. Angebote nimmt die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser entgegen, die beim Sozialzentrum Föhr-Amrum zuständig für die Koordinierung und zentrale Anlaufstelle für Hilfs- und Wohnungsangebote ist.


Anmelden beim Ordnungsamt

 

Menschen, die zu uns kommen, müssen sich beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum anmelden (auf Amrum bei der Außenstelle des Amtes in Nebel). Hier werden die Daten aufgenommen und eine Meldebescheinigung ausgestellt. Mit dieser und dem Personalausweis melden sich die Geflüchteten dann beim Sozialzentrum des Amtes Föhr-Amrum.


Dabei gilt: Wer eine Person oder eine Familie bei sich aufnimmt, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Mit dieser und dem Personalausweis melden sich die Betroffenen beim Ordnungsamt an. Hier erhalten sie eine Meldebescheinigung, mit der sie sich an das Sozialzentrum wenden, wo sie je nach Bedarf Leistungen beantragen können.


Anders verhält es sich bei über den Kreis zugewiesenen Personen. Sie sind bereits im Besitz einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, mit der Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachweisen. Werden die Geflüchteten anfangs in einer Notunterkunft des Amtes untergebracht, stellt dieses auch die Meldebescheinigung aus. Werden sie vom Kreis zugewiesen und Yvonne Peyser kann eine zur Verfügung gestellte Wohnung vermitteln, stellen die Wohnungsinhaber die Wohnungsgeberbescheinigung aus, mit der sich die Geflüchteten dann beim Ordnungsamt anmelden.

 

Registrierung der Geflüchteten ist wichtig


Die Meldung beim Sozialzentrum ist hilfreich und sollte wahrgenommen werden. Sie dient insbesondere zur Erfassung bei der Ausländerbehörde. Wichtig ist, dass alle Geflüchteten registriert werden und der Quote zugerechnet werden, die der Zuweisung von Geflüchteten zugrunde liegt. Als Hilfestellung haben Amt Föhr-Amrum und Sozialzentrum gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, der auch privaten Helfern die nötigen Schritte aufzeigt.


Gespräche mit Kitas und Schulen

 

Liegen Zahlen vor, wird die Flüchtlingsbeauftragte auch Kontakt mit den Insel-Kitas aufnehmen. In den Schulen sind erste Anmeldungen bereits auf den Weg gebracht. Über mögliche Kapazitäten ist Yvonne Peyser mit den jeweiligen Schulleitern im Gespräch. Hier war die Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien bereits in der Vergangenheit erfolgreich und diese Erfahrungen können nun genutzt werden.

 

Hilfe auch von anderer Seite


Auch der Verein Flüchtlingshilfe Föhr-Amrum ist wieder unterstützend mit im Boot, Hilfe hat zudem der Verein Föhr Amrumer Unternehmer angeboten und das Inselradio hat eine Gutschein-Sammelaktion ins Leben gerufen. Weitere Hilfe ist willkommen, weshalb sich Menschen, die etwa beim Dolmetschen helfen wollen oder Zeit und Lust haben, sich um eine Familie zu kümmern und eine „Patenschaft“ zu übernehmen, jederzeit an Yvonne Peyser wenden können.


Wichtiges Thema: Deutschkurse

 

Ein wichtiges Thema sind die Deutschkurse. Ein Kurs läuft aktuell, an dem noch einige Geflüchtete aus der Ukraine teilnehmen könnten. Bereits seit einigen Jahren gibt es die vom Landesverband der Volkshochschulen in Kiel finanzierten STAFF-Deutschkurse (STAFF.SH: Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein). Diese werden auf den Inseln von Yvonne Peyser organisiert. Für mögliche weitere Kurse werden Räumlichkeiten und Lehrkräfte gesucht, weshalb sich Menschen, die einen pädagogischen Hintergrund haben und sich zutrauen, die deutsche Sprache zu vermitteln, ebenfalls an Yvonne Peyser wenden können.

 

Weitere Informationen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf der Internetseite des Kreises abrufbar.


Kontakt auf Föhr:


Yvonne Peyser
Fallmanagement und Flüchtlingsbeauftragte
Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36, 25938 Wyk auf Föhr

Telefon; 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
Fax: 04681/7412820

[Anlaufstellen und Infos]

[Wohnungsgeberbescheinigung]

[Impf-Info - Вказівки, які мають відношення до щеплення від коронавірусу]

[Datenschutz-Steckbrief]

[Fragen und Antworten auf der Internetseite des Kreises NF]

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Coronavirus: Information für Schulen zur weiteren Vorgehensweise

(18. 03. 2022)

Das Bildungsministerium hat in einem SchreibenSchulleitungen und Öffentlichkeit über den weiteren Umgang mit den Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus informiert. Demnach sind folgende Schritte vorgesehen:

 

 

  • Ab dem 21. März 2022 entfällt die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzunterricht. Stattdessen sollen freiwillig zweimal wöchentlich eigenverantwortlich Tests zu Hause durchgeführt werden. Die Schulen sollen dafür am 18. März 2022 die erforderlichen Tests in 5er-Packungen zur Verfügung stellen. Die Durchführung der Tests wird nicht überprüft oder dokumentiert. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 2. April 2022 bestehen.
     
  • Vom 3. bis zum 29. April 2022 gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen.
     
  • Nach den Osterferien soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich freiwillig zu Hause zu testen. Dafür sollen die Schulen die benötigten Tests am 19. April 2022 ausgeben.
     
  • Betont wird wegen der mit den Regelungen verbundene Stärkung der Eigenverantwortung die Bedeutung des Schnupfenplans mit den Verhaltensregeln bei Erkältungssymptomen.

[Schreiben des Bildungsministeriums]

[Regeln für den Umgang mit Erkältungserkrankungen]

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Coronavirus: Viele Regeln sollen wegfallen

(18. 03. 2022)

Ab Sonnabend gelten in Schleswig-Holstein fast keine Corona-Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht bleibt vorerst in Kraft.


Schleswig-Holstein geht den nächsten Schritt in Richtung Normalität. Angesichts der derzeitigen Infektionslage mit überwiegend milden Verläufen sei es nach Abstimmung mit der Expertenrunde der Landesregierung vertretbar, den Stufenplan weiterzuverfolgen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am 16. März 2022 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Finanzministerin Monika Heinold in Kiel.


Änderungen ab Sonnabend


Ab dem 19. März entfällt die Testpflicht (3G-Regel) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ausgenommen davon sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas und Schulen. In den Kindertagesstätten bleibt es bei der sogenannten Umfeld-Testung, bei der sich ein Elternteil dreimal pro Woche auf das Coronavirus testen muss. In den Schulen sollen ab der kommenden Woche freiwillige Tests gemacht werden können.


„Die Rücknahme der Einschränkungen ist nicht nur möglich, sondern geboten“, sagte Günther. „Deshalb werden wir im Einklang mit den geplanten Bundesregeln viele grundrechtseinschränkende Regelungen ab diesem Wochenende aufheben.“

[Mitteilung der Landesregierung]

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Infos für Flüchtlinge aus der Ukraine auf Föhr und Amrum

(17. 03. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum hat Informationen für Geflüchtete sowie Bürgerinnen und Bürger, die eine aus der Ukraine geflüchtete Person oder Familie aufnehmen, zusammengestellt.

[Anlaufstellen und Infos]

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Coronavirus: Isolationszeit beendet und weiterhin positiv

(11. 03. 2022)

Das Coronavirus kennt keine Regeln und so ist auch die Dauer der Erkrankung individuell. Vor dem Hintergrund derzeit steigender Inzidenzen beobachte das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland vermehrt Fälle, in denen Infizierte auch nach Ende der vorgegebenen Isolationszeit von zehn Tagen weiterhin ein positives Testergebnis aufweisen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

 

Das Gesundheitsamt rät allen Betroffenen in diesem Fall, für weitere zwei bis vier Tage in Isolation zu bleiben und regelmäßig einen Schnelltest zu machen – solange bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Testungen in Testzentren unbedingt anzugeben, dass es sich um eine Freitestung handelt.

 

Zudem weist das Gesundheitsamt hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei positiven Schnelltests auf die entsprechenden Informationen auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland hin.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Was tun bei einem positiven Schnelltest?]

[Was tun bei einem positiven PCR-Test?]

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Flüchtlinge aus der Ukraine in Nordfriesland: Informationen, Ansprechpersonen und mehr auf der Kreis-Internetseite

(11. 03. 2022)

Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine haben das Kreisgebiet inzwischen erreicht. Empfangen werden sie von den Nordfriesinnen und Nordfriesen mit offenen Armen, großer Solidität und ausgeprägter Hilfsbereitschaft.


Nun gilt es, die behördlichen Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu regeln und die Hilfsangebote so zu koordinieren, dass sie zügig von den Geflüchteten genutzt werden können. Land, Kreis, Städte und Ämter stehen dafür in engem Austausch.


Viele Fragen stehen im Raum. Diesen zu begegnen und aktuell zu informieren, hat die Kreisverwaltung eine eigene Internetseite eingerichtet. Unter nordfriesland.de/ukraine werden Neuigkeiten, Ansprechpartner, Antworten auf häufig gestellte Fragen und mehr zur Verfügung gestellt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

[Mitteilung des Kreises NF]

[Fragen und Antworten]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(10. 03. 2022)

Nach der jüngsten Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung auch den Bußgeldkatalog angepasst. In der Neufassung vom 8. März 2022 wurden insbesondere diejenigen Regelsätze gestrichen, bei denen das entsprechende Verbot oder Gebot in der Corona-Bekämpfungsverordung weggefallen ist.

[Bussgeldkatalog zur Corona-BekämpfVO 08.03.2022]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

(10. 03. 2022)

Die Landesregierung hat am 8. März 2022 die Geltung der bislang bis zum 13. März 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 19. März 2022 verlängert. Die Verordnung ist inhaltlich nahezu unverändert – Maskenpflicht und Testpflicht gelten bis zum 19. März 2022 fort.


Eine Änderung gibt es lediglich hinsichtlich der Beendigung der täglichen Testpflicht beim Auftreten von Infektionen (§ 7 Abs. 8. Letzter Satz). Für die Beendigung der täglichen Testpflicht ist nunmehr ein negativer PCR-Test erforderlich. Bisher hat auch ein zertifizierter Antigenschnelltest in einem Testzentrum genügt.

[Schulen-CoronaVO ab 14. März 2022]

[Coronavirus: Informationen für Schulen]

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Föhr und Amrum bereiten sich auf die Ankunft Geflüchteter aus der Ukraine vor

(09. 03. 2022)

Menschen, die sich vor dem russischen Angriffskrieg in Sicherheit bringen und die Ukraine verlassen, soll auch im Kreis Nordfriesland geholfen werden. Derzeit arbeiten Kreis, nordfriesische Ämter und die Stadt Husum mit Hochdruck an einer gemeinsamen Abstimmung, um Ankunft und Unterbringung Geflüchteter zu koordinieren.


Wie überall in Deutschland und in vielen anderen Ländern ist auch die Unterstützung nordfriesischer Bürgerinnen und Bürger überwältigend. Diese große Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine gilt es in sinnvolle Bahnen zu lenken. Nur so können Hilfsangebote zielgerichtet zur Anwendung kommen.


Das Amt Föhr-Amrum weist auf die folgenden wesentlichen Punkte hin:

 

  • Jedes Angebot für eine Unterbringung wird dankbar angenommen. Ansprechpartner ist hier das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum (Telefon: 04681/50040, E Mail ). Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass der benötigte Wohnraum zwingend längerfristig zur Verfügung stehen muss.
     
  • Helfer sollten davon Abstand nehmen, Menschen in privaten Aktionen auf die Inseln zu bringen, da eine Unterbringung der Geflüchteten sonst nicht gewährleistet werden kann. Die Verteilung der Menschen auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Schleswig-Holstein bedeutet das derzeit eine Aufnahme von gut drei Prozent, von denen wiederum knapp sechs Prozent von Nordfriesland aufgenommen werden.
     
  • Sonstige Hilfsaktionen wie den Transport von Spenden führt das Amt Föhr-Amrum nicht durch.
     
  • Die persönliche Betreuung der Geflüchteten vor Ort übernimmt dann die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser vom Sozialzentrum Föhr-Amrum.


Der Kreis Nordfriesland wird zeitnah eine Themenseite „Ukraine“ einrichten. Hier finden Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen. Die Seite soll laufend aktualisiert werden.

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Coronavirus: Stationäre Impfstelle in Niebüll schließt Ende März

(07. 03. 2022)

Als Reaktion auf die sinkende Nachfrage und abnehmende Auslastung wird die stationäre Impfstelle in Niebüll ihren Betrieb Ende März einstellen. Mit ihr schließt das Land Schleswig-Holstein auch die Impfstellen in Brunsbüttel und Heiligenhafen, teilt der Kreis Nordfriesland in einer Pressemitteilung mit.


Demnach wird es auch nach dem 31. März 2022 für die Bürgerinnen und Bürger im nördlichen Teil des Kreises die Möglichkeit geben, sich an dem Standort in der Jugendherberge in Niebüll impfen zu lassen – dann von mobilen Impfteams des Landes.

 

Offene Impfaktionen sind im April für folgende Tage angekündigt:

 

  • 6. April
  • 8. April
  • 9. April
  • 16. April
  • 22. April
  • 23. April
  • 29. April
  • 30. April

 

Uhrzeiten sind vorab in der monatlichen Impfaktionsübersicht des Landes unter schleswig-holstein.de/impfen zu finden. Hier werden auch die offenen Impfaktionen in Niebüll der folgenden Monate bekanntgegeben.

[Mitteilung des Kreises NF]

[Impfen in SH]

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Lockerungen der Corona-Regeln ab Donnerstag

(02. 03. 2022)

Die Landesregierung hat am 1. März 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 19. März 2022.

 

 


Die wesentlichen Änderungen:

 

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

  • bis zu 500 Gästen gilt die 3G-Regel.
     
  • Bei mehr als 500 Gästen gilt die 2G-Regel.
     
  • Zudem müssen alle Gäste feste Sitz- oder Stehplätze haben und gleichmäßig auf die räumliche Kapazität verteilt werden. Die nach Abzug der ersten 500 Gäste verbleibende Kapazität darf bis zu einer Obergrenze von 6000 Gästen bis zu 60 Prozent ausgelastet werden. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht.

 

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

  • Bis zu 500 Gästen gibt es keine Vorgaben und auch keine Maskenpflicht.
     
  • Ab 500 Personen gilt die 2G-Regel. Alle Gäste müssen gleichmäßig auf die räumliche Kapazität verteilt sein. Die nach Abzug der ersten 500 Gäste verbleibende Kapazität darf bis zu einer Obergrenze von 25.000 Teilnehmern höchstens bis zu 75 Prozent ausgenutzt werden.
     
  • Ausnahmen sind möglich; es gilt Maskenpflicht.

 

Bei Volksfesten und Flohmärkten gilt die 2G-Regel, eine Kontrolle der Identität muss nicht erfolgen.

 

Versammlungen

  • Innerhalb geschlossener keine Kapazitätsbeschränkungen, sofern die 3G- Regel eingehalten wird.
     
  • Bei Versammlungen innerhalb geschlossener Räume mit maximal 100 Personen entfällt die Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen passiv verhalten
     
  • Außerhalb geschlossener Räume gilt die Maskenpflicht erst ab 500 Teilnehmern.
     

Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen

  • Keine Kapazitätsbeschränkung und Maskenpflicht bei Einhaltung der 3G-Regel.
     
  • Die Maskenpflicht entfällt auch, wenn nicht mehr als 100 Personen passiv auf festen Sitz- oder Stehplätzen anwesend sind.
     
  • Außerhalb geschlossener Räume gilt die Maskenpflicht bei mehr als 500 Teilnehmern.
     

Gaststätten, Restaurants, Kantinen

Innerhalb geschlossener Räume gilt die 3G-Regel. Für Gäste von geschlossenen Veranstaltungen in gesonderten Räumen entfällt die Maskenpflicht.

 

Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Es gilt ausnahmslos die 2G Plus-Regel: Besucher müssen aktuell getestet, doppelt geimpft oder genesen sein. Die Maskenpflicht entfällt.

 

Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt die 3G-Regel. Auch bei Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt innerhalb geschlossener Räume die 3G-Regel. Hier entfällt die Maskenpflicht, wenn höchstens 100 Besucher zeitgleich – auf festen Sitz- oder Stehplätzen – anwesend sind. In Bibliotheken gelten nur noch die Pflicht zum Hygienekonzept und die Maskenpflicht. Für außerschulische Bildungsangebote gelten wie bisher die Vorschriften für Veranstaltungen.


Beim Sport gilt innerhalb geschlossener Räume die 3G-Regel. Die bisherigen Obergrenzen (Wettbewerbe innerhalb geschlossener Räume 50 Teilnehmer, außerhalb geschlossener Räume 100 Teilnehmer) werden gestrichen.


Bei Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Gefährdetenhilfe sowie Frühförderstellen entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung.


Für Beherbergungsbetriebe gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen.

[Corona-BekämpfungsVO ab 3. März 2022]

[3G löst vielerorts 2G ab]

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Coronavirus: Aktualisierte Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

(02. 03. 2022)

Das Bundesgesundheitsministerium hat erneut seine Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Die aktuelle Fassung mit Datum 22. Februar 2022 finden Sie hier.

[Handreichung zur Impfprävention]

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Wenn Beruf zur Berufung wird

(28. 02. 2022)

Haus Schöneberg: Belegschaft zeigt in Pandemie-Zeiten selbstlosen Einsatz.

 

„Das Engagement aller Mitarbeitenden ist phänomenal“, konstatiert Nils Peters. Der Geschäftsführer des Haus Schöneberg leitet die Einrichtung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, deren Alltag seit Beginn der Corona-Pandemie einem Ausnahmezustand gleicht. Die Einschränkungen für Mitarbeitende und Bewohner waren und sind massiv. Mit ständig wechselnden Regelungen und Verordnungen ging ein hoher Anpassungsdruck einher. Zudem war von Beginn an die personelle Herausforderung enorm und nahm stetig zu. „Die Mitarbeiter haben das mitgetragen und weiter in Gruppen mit Infizierten gearbeitet, obwohl sie wussten, dass das Risiko, sich selbst zu infizieren, sehr hoch war“, sagt Peters.


Lange Zeit blieb die Einrichtung mit Sitz in der Boldixumer Straße virenfrei. Die Situation verschärfte sich, als Anfang Januar 2022 die Infektion einer Mitarbeiterin bekannt wurde. Umgehend und auch in den Folgewochen wurden bei allen Bewohnern und Mitarbeitenden PCR-Abstriche abgenommen. Infiziert haben sich bis heute 45 von insgesamt 224 Personen (22 Mitarbeiter, 23 Betreute). Dazu kamen Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen für Kontaktpersonen.


Nach Bekanntwerden der ersten Infektion wurden die ohnehin umfangreichen Schutzmaßnahmen verschärft. Werkstätten, Tagesförderstätte und Tagesgruppen wurden geschlossen und so ermöglicht, mit einer festen Zuordnung bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gruppen von Betreuten sofort auf eine Kohorten-Betreuung umzustellen. In der Teestube im Multifunktionsgebäude wurde eine Hygiene-Schleuse eingerichtet. Diese passieren alle Beschäftigten der Wohnstätte, die in Vollschutz-Ausrüstung arbeiten, vor Arbeitsbeginn und nach Dienstschluss.

 

Hohe Infektionsquote nicht vermeidbar


Eine hohe Infektionsquote haben die Maßnahmen nicht verhindert. Allerdings konnten die Fälle auf drei Bereiche beschränkt werden. Betroffen waren zwei Wohngruppen der Wohnstätte und die Wohngemeinschaft „Haidweg“, wo sich alle Betreuten sowie der ganz überwiegende Teil der dort Beschäftigten infizierten. Auch wenn zwei Mitarbeiterinnen aufgrund langwieriger Krankheitsverläufe bis heute nicht belastbar sind: Krankenhaus-Behandlungen waren bisher in keinem Fall erforderlich; die Angst vor schweren Verläufen hat sich nicht bestätigt. Dabei war diese groß: „Wir haben ja auch Bewohner mit Trisomie 21“, berichtet Peters von der Sorge, „dass wir auch Menschen betreuen, bei denen nicht sicher war, ob die Impfung wirksam vor schweren Verläufen schützt.“


Der Quarantäne infizierter Mitarbeitender sowie der Isolation von Kontaktpersonen geschuldet mussten nicht infizierte Kollegen in besonders betroffenen Bereichen eingesetzt werden. Diese infizierten sich ebenfalls und mussten selbst in Quarantäne – ein Kreislauf, der die personellen Engpässe weiter steigerte. Als Folge wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Nordfriesland für einen begrenzten Zeitraum eine „Tunnel-Quarantäne“ realisiert: Infizierte Mitarbeitende betreuen infizierte Bewohner, bleiben in Quarantäne und dürfen diese nur für den direkten Weg zur und von der Arbeit verlassen. Diese konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ermöglichte die Aufrechterhaltung der Kohorten-Betreuung und verhinderte die Ausbreitung des Virus in andere Bereiche.

 

Nils Peters vor dem Haus Schöneberg. Foto: Peter Schulze


Nils Peters bescheinigt seiner Belegschaft und deren Bereitschaft, Betrieb und Betreuung aufrecht zu erhalten, eine stolze Leistung. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Engagement gezeigt, das so weder erwartet noch verlangt werden kann und höchste Anerkennung verdient.“

 

Aufopfernde Arbeit aller Beteiligten


Ein nicht selbstverständliches Engagement, das auch Amtsvorsteherin Heidi Braun und Wyks Bürgermeister Uli Hess beeindruckt. Die beiden Verwaltungsratsmitglieder betonen, dass für diesen freiwilligen Einsatz über das Normale hinaus nicht genug gedankt werden könne. Beide haben durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen Einblick in den Tagesablauf des Haus Schöneberg bekommen und können einschätzen, welche Leidenschaft hier gezeigt wird. „Man hat das Gefühl, die Betreuung der Bewohner ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Berufung als Beruf“, sagt Uli Hess. Deren Arbeit sei schon in normalen Zeiten nicht hoch genug zu würdigen. „Aber unter den besonderen Bedingungen von Corona selbst dann weiterzuarbeiten, wenn sie selbst infiziert sind, zeigt, welch aufopfernde Arbeit – von der Leitung bis zu allen Mitarbeitenden – hier geleistet wird.“


Im Haus Schöneberg ist derweil ein wenig Normalität eingekehrt: Seit dem 14. Februar sind die tagesstrukturierenden Angebote wieder vollständig in Betrieb genommen worden.

 

[Webseite des Haus Schöneberg]

Foto zur Meldung: Wenn Beruf zur Berufung wird
Foto: Wenn Beruf zur Berufung wird

Coronavirus: Verdienstausfallentschädigung für Erwerbstätige ab 20. März 2022

(24. 02. 2022)

Die Landesregierung hat darüber informiert, dass für Arbeitnehmer oder Selbstständige, die aufgrund eines positiven Testergebnisses oder als Kontaktpersonen absonderungspflichtig sind und von einem Verdienstausfall betroffen sind, die Praxis bezüglich der Entschädigungszahlungen angepasst wird.

 

Demnach werden erwerbstätige Personen ab dem 20. März 2022 nur noch dann entschädigt, wenn sie bis zum Absonderungsbeginn

 

  • eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben
     
  • frisch geimpft sind (zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung)
     
  • oder doppelt geimpft und genesen sind.
     

Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, sind weiterhin anspruchsberechtigt.


Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG, § 56 Absatz 1) sind erwerbstätige Personen im Hinblick auf die Verdienstausfallentschädigung nicht anspruchsberechtigt, wenn die Absonderung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung vermeidbar gewesen wäre (§ 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG). Auf dieser Grundlage erhalten erwerbstätige Personen in Schleswig-Holstein bereits seit dem 1. Oktober 2021 keine Verdienstausfallentschädigung mehr, wenn sie bei Absonderungsbeginn nicht vollständig geimpft waren.


Gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wird in Schleswig-Holstein die Covid-19-Impfung seit dem 19. August 2021 für alle Personen ab zwölf Jahren empfohlen. Für die Auffrischimpfung besteht für alle volljährigen Personen eine Empfehlung seit dem 29. November 2021.


Die aktuelle Vollzugspraxis wird bis zum 19. März fortgeführt; die oben genannten Regelungen gelten ab dem 20. März. So soll Bürgerinnen und Bürgern, die bislang noch keine Auffrischimpfung in Anspruch genommen haben, ausreichend Zeit für eine Impfung eingeräumt werden.


Informationen zu Impfung und Impfangeboten finden Sie hier.

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Verdienstausfallentschädigung für Erwerbstätige ab 20. März 2022
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Sturm „Zeynep“: Schäden auf beiden Inseln

(21. 02. 2022)

Sie hatten es in sich, die Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“. Nachdem sich das Wetter nun beruhigt hat, ist es Zeit für die Bestandsaufnahme.

 

Während „Ylenia“ und „Antonia“ auf Föhr und Amrum keine Schäden verursachten, sind die von „Zeynep“ hinterlassenen Spuren auf beiden Inseln unübersehbar. Und so traf sich auf Föhr der Krisenstab, der sich auch in der Nacht zum Sonnabend im Feuerwehrgerätehaus in Wyk ständig über die Entwicklung informiert hatte, bereits am Sonnabendnachmittag zu einer ersten Nachlese im Wyker Amtsgebäude.


Auf Amrum gab es abgesehen von Überflutungen Schäden in Nebel und Norddorf. „Am gravierendsten sind hier die Schäden an der Nordspitze“, berichtet Norddorfs Bürgermeister Christoph Decker von großen Sandabbrüchen rund um Ban Horn. Dies sei bei jedem Sturm der neuralgische Punkt. Einen kleinen Durchbruch gab zudem an der letzten Düne auf der Nordspitze.

 

Küstenerosion an der Nordspitze. Foto: Gemeinde Norddorf


Aus Nebel berichtet Bürgermeister Cornelius Bendixen von „sehr großen Schäden an unseren Wattwegen“. Der Weg Nebel – Steenodde sei teilweise in der Breite völlig weg und das Meer an diesen Stellen fünf bis acht Meter ins Land eingedrungen. Der Wattweg nach Norddorf sei ebenfalls stark beschädigt. Auch von einer vollgelaufenen Koppel in Steenodde berichtet der Bürgermeister. Durch den Rückstau sei die Straße überflutet. „Der Sandverlust am Strand ist erheblich. Die touristische Infrastruktur scheint jedoch noch zu funktionieren“, so Bendixen. Dies sei allerdings noch nicht abschließend geprüft.
 

Küstenerosion in Nebel. Foto: Gemeinde Nebel


Auf Föhr sind die Schäden gravierender. „Wir haben wieder ein Kliff in Goting und der Inselsockel ist angegriffen“, sprach Nieblums Bürgermeister Friedrich Riewerts von einer Katastrophe. An einigen Stellen in Richtung FKK-Strand sei der Sand verschwunden und der nackte Mutterboden zu sehen. „Ich glaube nicht, dass wir dort überhaupt noch einen Strand haben“, so Riewerts. Gefühlt gebe es keinen Höhenunterschied mehr zwischen Strand und Watt. Die Infrastruktur sei weg und in Richtung Hedehusum stünden die Bänke im Watt. Große Teile des FKK-Strandes seien abgebrochen und mitgespült worden. Abbrüche, die nun auf etwa sechs Kilometer Länge auf dem Nieblumer Strand zu finden sind.

 

Beschädigte Fußgängerbrücke in der Godelniederung und Landabbrüche am Nieblumer Strand. Fotos: Gemeinde Nieblum

 

Küstenerosion in Nieblum. Foto: Gemeinde Nieblum

Massive Schäden gibt es auch in Utersum. An einer Stelle kam es zum Deichdurchbruch und alle Dünen, die bisher als Puffer dienten, sind weg. „Wir haben hier wieder den Zustand aus der Zeit, ehe Sand aufgespült wurde“, sagt Amtsvorsteherin Heidi Braun, und die Abbruchkante sei zu sehen. Insbesondere bei der Kurklinik seien die Steine aus der Befestigung gebrochen, die als Sicherung der Deichkante dienten.

 

Küstenerosion bei der Reha-Klinik. Foto: Gemeinde Utersum

Im Wyker Hafen waren ebenfalls einige Schäden zu verzeichnen. So fiel der Anleger 1 wohl wegen eines Kurzschlusses aus und am Anleger 3 hielt ein Teil der Verglasung Wind und Wellen nicht stand.

 

Schäden im Hafen und am Anleger 3. Foto: Stadt Wyk

 

Dass sich darüber hinaus die Standfestigkeit der Strandpromenade bewährt habe, betonte Bürgermeister Uli Hess. Schäden seien nicht zu erkennen. Lediglich das Wasser sei hochgeschwappt und habe jede Menge Treibsel auf die Strandpromenade gespült. Auch am Wyker Strand sei der Sandabtrag enorm. Da Sand nicht aus dem Watt heraus aufgeschoben werden darf, sieht Hess „immense Schwierigkeiten“, wenn die Saison wieder beginnt. „Wir können versuchen, ein bisschen zusammenzukehren, aber das wird nicht reichen.“

 

Strandpromendade in Wyk. Fotos: Stadt Wyk

Keine Probleme meldete Hark Ketelsen, Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr sowie des Deich- und Sielverbandes und des Forstbetriebsverbandes. Notstromaggregate hätten Probleme mit der Trinkwasserversorgung verhindert. In Oldsum und Dunsum habe der Stromausfall zu einer Unterbrechung der Schöpfwerke geführt, die nicht über Notstromaggregate verfügen. So fiel das Schöpfwerk in Dunsum für rund 30 Minuten aus und lief dann eigenständig wieder an. Das Schöpfwerk in Oldsum musste von Hand wieder angestellt werden; hier wurde zirka dreieinhalb Stunden nicht gefördert. Der Teil der umgestürzten Bäume im Amts- und Stadtforst halte sich sehr in Grenzen. Für Ketelsen ein Indiz, dass die Orkanböen doch nicht so ausgeprägt waren, wie anfangs befürchtet worden war.


Der rund einstündige Stromausfall auf beiden Inseln machte einmal mehr die Abhängigkeit gerade in Krisenzeiten deutlich. Selbst über Mobilfunk konnte nicht mehr kommuniziert werden. Hier Abhilfe zu schaffen, ist jetzt oberstes Ziel aller Verantwortlichen.

Foto zur Meldung: Sturm „Zeynep“: Schäden auf beiden Inseln
Foto: Küstenerosion in Nieblum. Foto: Gemeinde Nieblum

Coronavirus: Bund und Länder beschließen weiteres Vorgehen

(17. 02. 2022)

Ministerpräsidenten und Bundesregierung haben am 16. Februar 2022 das weitere Vorgehen zum Coronavirus verabredet. Der Beschluss stützt sich auf die sechste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung. Er sieht vor, die aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in kontrollierten Schritten zurückzufahren. Dies zu realisieren, soll mittels eines Stufenplans bis zum 20. März 2022 die Einschränkungen sukzessive zurückgenommen werden.


Über die Ankündigungen der Landesregierung Schleswig-Holsteins vom 15. Februar 2022 hinaus gelten folgende Verabredungen:

 

  • An Großveranstaltungen (inklusive Sport) dürfen ab dem 4. März 2022 bei Veranstaltungen in Innenräumen maximal 6000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 60 Prozent) und bei Veranstaltungen im Außenbereich maximal 25.000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität) teilnehmen.
     
  • Ab dem 20. März 2022 soll die verpflichtende Home-Office-Regelung entfallen.
     
  • Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, Abstände und Hygienevorgaben gelten weiterhin.
     
  • Die Erfassung der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen und Belegung der Intensivstationen wird fortgesetzt.
     
  • Bund und Länder bekräftigen die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich. Jedoch haben die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum, sodass Betretungsverbote nicht automatisch greifen.
     

Die Landesregierung hat am 16. Februar 2022 angekündigt, dass damit die Ankündigungen des Landes vom 15. Februar umgesetzt werden können. Damit geht Schleswig-Holsten bei den Kontaktbeschränklungen für Ungeimpfte mit bis zu 25 Teilnehmern bei privaten Treffen über den Beschluss der Ministerpräsidenten hinaus.


Am 17. März werden Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.

[MPK-Beschluss vom 16.2.2022]

[Das haben Bund und Länder vereinbart]

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Jens Hartmann löst Andreas Lorenzen als Wehrführer ab

(16. 02. 2022)

Einstimmig wählte die Freiwillige Feuerwehr Alkersum in ihrer Generalversammlung Jens Hartmann zum neuen Wehrführer.

 

Hartmann war zuvor rund drei Jahre stellvertretender Wehrführer. Der 37-Jährige folgt auf Andreas Lorenzen, der nach zwölf Jahren an der Spitze der Brandschützer für das Amt nicht mehr zur Verfügung stand.

 

Ebenso einstimmig wurde der bisherige Jugendwart Martin Roeloffs zum neuen stellvertretenden Wehrführer gewählt. Den Nachwuchs wird Roeloffs vorerst parallel weiterbetreuen.

 

Das neue Führungsduo wurde in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung in seinen Ämtern bestätigt.

 

Bürgermeister Johannes Siewertsen (l.) mit dem bisherigen Wehrführer Andreas Lorenzen und dessen Nachfolger Jens Hartmann sowie seinem Stellvertreter Martin Roeloffs (v.r.). Foto: Ellin Hansen

 

„Ehrenämter mit großer Verantwortung sind heute nicht mehr so leicht zu besetzen“, lobte Alkersums Bürgermeister Johannes Siewertsen die schnelle und unkomplizierte Neubesetzung dieser wichtigen Funktionen und dankte Andreas Lorenzen für dessen Einsatz in den vergangenen zwölf Jahren.

 

Auf eine große Feier wurde Pandemie-bedingt verzichtet. Siewertsen versprach jedoch, den gebührenden Abschied nachzuholen, sobald Corona dies zulässt.

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Coronavirus: Landesregierung kündigt Öffnungsschritte an

(16. 02. 2022)

Die Landesregierung hat am 15. Februar 2022 die Rücknahme der aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in drei Stufen angekündigt. Demnach ist mit der nächsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung am 18. Februar 2022 zu rechnen.

 


Folgende Schritte wurden angekündigt:


In einer ersten Stufe fallen ab dem 19. Februar 2022 alle Kontaktbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene weg. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants. Nehmen an Zusammenkünften auch Ungeimpfte teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.


In der zweiten Stufe entfallen ab dem 3. März 2022 die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen in den Bereichen Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und außerschulische Bildung. Sie werden durch die 3G-Regelung ersetzt. Vorliegen muss weiterhin jeweils ein Hygienekonzept und in einigen Bereichen gilt die Maskenpflicht. Strengere Regeln gelten dann nur noch für Großveranstaltungen (2G) sowie Discotheken und Clubs (2G-Plus).


In Stufe drei sollen ab dem 20. März 2022 auch die 3G-Regelungen fallen. Die Maskenpflicht wird in vielen Bereichen wohl weiterhin gelten.


Für Schulen wurden darüber hinaus folgende Maßnahmen angekündigt:

 

  • Die Kohorten-Regelung wird ab dem 3. März aufgehoben.
     
  • Ab dem 20. März werden Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
     
  • Spätestens mit Beginn der Osterferien wird die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.

 

Außerdem wurde angekündigt, dass die Landesregierung im Lauf der 8. Kalenderwoche über das weitere Vorgehen in der Kinderbetreuung ab dem 20. März entscheidet.

[Wendepunkt in der Pandemie]

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Coronavirus: Anpassung der Test- und Quarantäne-Regelungen

(14. 02. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 15. Februar 2022 erneut den Erlass geändert, auf dessen Grundlage die Gesundheitsämter per Allgemeinverfügung die Regelungen für die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen. Die Kreise müssen den Erlass durch eine entsprechende Allgemeinverfügung umsetzen, die ab dem 16. Februar 2022 gilt.


Die neuen Regelungen finden auch auf Personen Anwendung, die sich dann bereits in Isolation oder Quarantäne befinden.

 

Gegenüber den bisher geltenden Regelungen bringt der neue Erlass folgende Änderungen:

 

  • Die Gliederung des Erlasses und damit auch der Allgemeinverfügungen der Kreise wird übersichtlicher neu geordnet. Auch der Begründungstext wird übersichtlicher gegliedert.
     
  • Die Pflichten für eine Kontrolltestung nach einem positiven Antigen-Schnelltest werden verändert. Nun muss sowohl nach einem positiven Antigenschnelltest durch geschultes Personal (Testzentrum/Teststation, Arzt etc.) als auch nach einem positiven Selbsttest oder Test durch nicht geschultes Personal unverzüglichen eine Kontrolltestung durch einen PCR-Test erfolgen.
     
  • Die bisher nur in der Begründung des Erlasses enthaltene Regelung zur Freitestung von Schülern oder Kindern in Kinderbetreuung als Haushaltsangehörige infizierter Personen frühestens am fünften Tag ist nun ausdrücklich in den Text des Erlasses aufgenommen worden.
     
  • Die bisherigen Verhaltensregeln für den Zeitraum der Quarantäne (etwa Selbstmonitoring) sind weggefallen.
     
  • Für Kontaktpersonen gilt weiterhin: Sie müssen sich als Haushaltsangehörige grundsätzlich nur in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geboostert, frisch geimpft oder genesen sind.

[Runderlass zur Absonderung vom 15.02.2022]

[Quarantaene Isolierung Schaubild]

[Test-Regeln angepasst]

[RKI: Quarantäne- und Isolierungsdauern]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(14. 02. 2022)

Nach den jüngsten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium am 15. Februar 2022 auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.

 

Gestrichen werden jene Bußgeldtatbestände, die durch die jüngsten Lockerungen beim Einzelhandel und den Gaststätten gegenstandslos geworden sind.

 

Neu ist ein Bußgeldrahmen von 500 bis 2000 Euro für die Betreiber von Kindertagesstätten bzw. für Kindertagespflegepersonen, wenn die Bestätigungen von Eltern über die vorgeschriebenen Selbsttests nicht aufbewahrt oder dem Gesundheitsamt auf Anforderung nicht vorgelegt werden, sowie ein Bußgeldrahmen in Höhe von 150 bis 300 Euro für Eltern, die die Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests nicht oder falsch abgeben.

 

[Bussgeldkatalog Landesverordnung vom 15.02.2022]

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Coronavirus: Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

(14. 02. 2022)

Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Covid-19-Krankheitsverlauf hat. Die Bundesregierung am 11. Februar 2022 zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 15. März 2022 eine Handreichung in Form eines Frage-Antwort-Kataloges veröffentlicht.


Unter anderem sind folgende Punkte hervorzuheben:

 

  • Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bzw. die Nachweispflicht gilt
     
    • für Schulbegleiter, wenn sie behinderte Menschen betreuen
       
    • für ehrenamtlich Tätige in den genannten Einrichtungen
       
    • für regelmäßig im Gebäude tätige Handwerker, Verwaltungsmitarbeiter inkl. Geschäftsführung sowie technische- und IT-Dienste, sofern keine klare räumliche Abgrenzung zu den betreuten Personen vorhanden ist
       
    • für Friseure, die in den betroffenen Einrichtungen tätig werden
       
    • für freie Mitarbeiter, Praktikanten, Studierende und Auszubildende
       
    • für Impfzentren und Testzentren, sofern sie als Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes betrieben werden. Somit gilt nach Aussagen des Sozialministeriums, dass die Impf-/Nachweispflicht in allen Impfstellen, mobilen Impfteams, Testzentren und Abstrichbussen gilt.
       
  • Die einrichtungsbezogene Impf-/Nachweispflicht gilt nicht
     
    • in Apotheken, auch wenn dort Impfungen durchgeführt werden
       
    • in medizinisch-diagnostischen Laboren, es sei denn, sie sind Teil einer der anderen in § 20 a IfSG (Infektionsschutzgesetz) genannten Einrichtungen
       
    • in integrativen Kindertagesstätten
       
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
       
    • für Postboten, Paketzusteller, Handwerker im Rahmen eines nicht regelmäßigen Einsatzes
       
    • für Angehörige der Polizei, Feuerwehr oder von technischen Notdiensten
       
    • für die in den Einrichtungen betreuten Personen
       
  • Auch für weitere voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie in den Bereichen Rehabilitation, Frühe Hilfen, Inklusion und humanmedizinische Heilberufe wird der Geltungsbereich der Impfpflicht erläutert.
     
  • Der vorgeschriebene Immunitätsnachweis kann erbracht werden mittels
     
    • Impfnachweis oder
       
    • Genesenennachweis oder
       
    • ärztliches Zeugnis darüber, dass die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Covid-19 geimpft werden kann
       
  • Wichtig ist die in § 20a IfSG angelegte Unterscheidung zwischen Personen, die bereits bis zum 15. März 2022 in den Einrichtungen tätig sind und solchen, die ab dem 16. März 2022 eine Tätigkeit neu aufnehmen wollen (Frage 21):
     
    • Bei bereits in den Einrichtungen tätigen Personen ist für den Fall, dass bis zum 15. März 2022 kein Impfnachweis vorgelegt wird, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dieses hat dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden und ggf. für die betroffene Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Letzteres tritt nicht automatisch in Kraft, sondern nur nach Anordnung des Gesundheitsamtes.
       
    • Personen, die ab dem 16. März 2022 eine Tätigkeit in der Einrichtung aufnehmen wollen und keinen Nachweis vorlegen, dürfen nicht beschäftigt werden. In diesem Fall ist keine besondere Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich.

[Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogene Impfpflicht]

[Schreiben zur Impfpflicht in Testzentren und Impfstellen]

[Impfpflicht für Gesund­heits- und Pflegepersonal ab 15. März beschlossen]

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Coronavirus: Expertenrat hält Öffnungsschritte für möglich

(14. 02. 2022)

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hat am 13. Februar 2022 unter dem Titel „Ein verantwortungsvoller Weg der Öffnungen“ seine sechste Stellungnahme abgegeben. Darin wird die Vermehrung der Infektionen durch die Omikron-Variante beschrieben und die sinkende Bedeutung der Sieben-Tage-Inzidenz erläutert.


Demnach ist die aktuelle Omikron-Welle eine neue Phase der Pandemie. Um Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen, fordert der Expertenrat, die veränderten Bedingungen und die damit veränderte Strategie zur Minimierung der Krankheitslast klar und bundesweit einheitlich zu kommunizieren. Sollten Hospitalisierung und Intensiv-Neuaufnahmen stabil rückläufig sein, erscheine ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen sinnvoll.


Da die Rückkehr in ein „normales“ Leben eng mit dem Erreichen einer hohen Impfquote verbunden ist, müsse weiterhin eine möglichst lückenlose Immunität angestrebt werden. Einzelne Lockerungen hält der Expertenrat trotz einiger Unsicherheiten in den kommenden Wochen für möglich.


Somit ist anzunehmen, dass Bund und Länder in der Konferenz der Regierungschefs am 16. Februar 2022 auch vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme mehrere Öffnungsschritte für die kommenden Wochen verabreden werden.

[Sechste Stellungnahme Expertenrat Corona]

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Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet

(09. 02. 2022)

Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH als Gesellschaft aller Gemeinden auf Föhr und Amrum sowie des Amtes Föhr-Amrum hat einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer klimagerechten Zukunft für beide Inseln gemacht. Gemeinsam mit dem Partner DSK Energie GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der DSK Deutsche Stadt- und Grundstückentwicklungsgesellschaft mbH, wurde die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet.

 

Ziel der im November 2020 gegründeten Inselwerke sind der Aufbau einer klimafreundlichen, CO2-neutralen insularen Energieversorgung. Innovative und nachhaltige Technologien sollen auf den Inseln etabliert, die lokale Wirtschaft gestärkt und eine Bürgerbeteiligung an der Energiewende ermöglicht werden. Tochtergesellschaften sind die noch zu gründende Inselnetz Föhr-Amrum GmbH und die nun ins Leben gerufene Inselenergie Föhr-Amrum GmbH.

 

Energetisch autark werden


Das Ziel, energetisch mittelfristig autark zu werden, rückt damit näher. Christian Stemmer, Amtsdirektor der Amtes Föhr-Amrum und Geschäftsführer der Inselwerke, sieht „die Umsetzung relevanter Maßnahmen zur CO2-freien Versorgung der Inseln, einer klima- und tourismusgerechten Mobilität und die Schaffung nachhaltigen Wohnraums für die Insulanerinnen und Insulaner in naher Zukunft“ Realität werden. „Politische Ziele werden jetzt nicht nur formuliert, sondern mit einem kompetenten Partner an der Seite konkret auf den Inseln umgesetzt“, sind auch Amtsvorsteherin Heidi Braun und der Wyker Bürgermeister Uli Hess überzeugt, die die Interessen der Stadt und der Föhrer und Amrumer Gemeinden vertraten.

 

Gingen in Bremen in Klausur: Rolf Schütte, Heidi Braun, Dr. Andreas Raschzok, Eckhard Horwedel, Johannes Watermann, Kristine Rothert, Volker Broekmans, Christian Stemmer und Uli Hess (v.l.). (c) DSK


In der DSK-Niederlassung in Bremen trafen sich Vertreter beider Partner im Zuge der Gründung der Inselenergie zu einem zweitägigen Workshop. Unter anderem wurden die notwendigen Beschlüsse für die Umsetzung des Nahwärmenetzes in den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum sowie die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gefasst. Diese Planungen zu einer regenerativen Strom- und Wärmeversorgung werden getreu dem Motto „von den Inseln für die Inseln“ auch auf alle Föhrer und Amrumer Gemeinden ausgedehnt. Hierfür sollen In den jeweiligen energetischen Quartierskonzepten zeitnah die Grundlagen erarbeitet werden.

 

Wärmenetzkarten: Darstellung für Alkersum, Midlum und Oevenum (l.) sowie für Nieblum. (c) DSK


Eckhard Horwedel und Rolf Schütte, beide geschäftsführende Gesellschafter der DSK, hoffen auf eine zügige Umsetzung der beschlossenen Projekte. „Wir haben gemeinsam mit den Gemeinden auf Föhr und Amrum sowie der Amtsverwaltung unsere Hausaufgaben gemacht“, so Eckhard Horwedel. Zeitnah sollen Planungen finalisiert und Bauanträge eingereicht werden. „Planungsrechtliche Voraussetzungen des Landes und des Kreises müssen beachtet und gegebenenfalls von unserer Seite angepasst werden“, sagt Uli Hess.

 

Projekt mit Modellcharakter


Auch die bestellten Geschäftsführer der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH, Kristine Rothert (Amt FA) und Volker Broekmans (DSK), hoffen auf zügige Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden und dass dort der Modellcharakter des Projektes gewürdigt wird. „Wir sind guter Dinge, dass der Kreis und die Landesplanung eine nachhaltige – ökologisch und ökonomisch sinnvolle – Entwicklung der Inseln tatkräftig unterstützen und positiv begleiten“, sagt Kristine Rothert.


Die Gesellschafter der InselenergiIn Wyk sollen im Kortdeelsweg 64 Wohnheiheitenentstehen. (c) DSK)e Föhr-Amrum GmbH legten zudem fest, dass die nächsten Schritte für die Schaffung von Wohnungen für Insulaner gemeinsam mit der kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG gegangen werden sollen. Nachhaltiges und bezahlbares Wohnen in moderner insularer Architektur, versorgt mit regenerativ erzeugter Energie, ist das Ziel, das Wohnungsbaugenossenschaft und Inselenergie gemeinsam verfolgen und realisieren wollen. So gibt es erste Überlegungen, auf städtischen Flächen bis zu 64 Wohneinheiten zu realisieren.


Aus Theorie soll Praxis werden: Nach Klärung des konkreten Bedarfs auf den Inseln und Sicherstellung der Finanzierung, erwarten alle Beteiligten, dass die Wohnungsbaugenossenschaft als Bauherr gemeinsam mit der Inselenergie die Bauanträge noch in diesem Jahr einreichen kann.

 

Foto zur Meldung: Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet
Foto: Logo Inselenergie

Land passt Corona-Bekämpfungsverordnung an

(08. 02. 2022)

Wie angekündigt hat die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung neu gefasst. Die Änderungen treten am 9. Februar in Kraft; die Verordnung gilt bis einschließlich 2. März.

 

 


Ab Mittwoch, 9. Februar, gelten folgende Änderungen:

 

  • Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel (geimpft und genesen). Die Maskenpflicht für Kunden und Beschäftigte bleibt bestehen. Diese Regelungen gelten auch für Ladenlokale mit Dienstleistungen ohne Körperkontakt.
     
  • Das Singen ist wieder ohne Maske möglicht. Für die Mitglieder des Chors gilt die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen und getestet, Ausnahmen für geboosterte Personen). Das Publikum muss weiterhin Maske tragen. Auch in Gottesdiensten muss die Maske beim Singen getragen werden. Blasmusiker dürfen auch außerhalb beruflicher Tätigkeiten wieder musizieren.
     
  • In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde. 2G-Plus und Maskenpflicht in Innenbereichen bleiben bestehen.
     
  • Für Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer zugelassen. In geschlossenen Räumen dürfen unter Einhaltung der 2G-Regel grundsätzlich 500 Personen teilnehmen. Bis zu 4000 Gäste sind zulässig, wenn:

 

  • alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
     
  • alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
     
  • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 30 Prozent ausgelastet ist

 

  • Ähnlich sind die Regeln bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume. Zugelassen sind grundsätzlich 500 und höchstens 10.000 Personen. Bis zu 10.000 Gäste sind zulässig, wenn:

 

  • alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
     
  • alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
     
  • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 50 Prozent ausgelastet ist


In allen Fällen müssen entsprechende Hygienekonzepte erstellt werden. In geschlossenen Räumen müssen alle Gäste eine Maske tragen, ab einer Teilnehmerzahl von 100 gilt dies auch im Freien.

 

[Corona-BekämpfungsVO ab 09.02.2022]

[Corona-Verordnung angepasst]

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Kanalbauarbeiten in Norddorf: Information zur Müllabfuhr

(04. 02. 2022)

Im Zuge der Kanalbauarbeiten in Norddorf bittet die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH die Anwohner, ihre Mülltonnen mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen und soweit aus dem jeweiligen Baustellenbereich zu ziehen, dass sie am Morgen der Abfuhr ohne Probleme vom Müllfahrzeug erreicht werden können.

 

Die Mitarbeiter der beiden Firmen Feddersen/SAW und vom Forst- und Landschaftsbau unterstützen hier gern, sind aber insbesondere an den Montagen noch nicht rechtzeitig zur Abfuhr auf der Baustelle. Wenn sich alle Parteien hier gegenseitig unterstützen, wird ein reibungsloser Ablauf möglich sein.

 

Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH bittet um Verständnis für diese Ausnahmesituation während der Bauzeit und bedankt sich für die tatkräftige Mitwirkung.

[Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar]

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Coronavirus: Impfung in Husum und Niebüll auch ohne Termin möglich

(03. 02. 2022)

Die Impfstellen des Landes in Husum und Niebüll bieten an jedem Sonnabend von 10:30 Uhr bis 19:15 Uhr eine Corona-Impfung ohne Termin an.

 

„Beide Impfstellen haben gut zu tun, sind aber nicht überlastet“, berichtet Bernd Petersen, der Impfkoordinator des Kreises Nordfriesland. Deshalb werde auch unter der Woche niemand abgewiesen, der ohne vorherige Terminreservierung kommt. „Nur muss man dann etwas Zeit mitbringen, weil wir natürlich zunächst die Menschen impfen, die vorher gebucht haben“, betont Petersen.

 

Er weist darauf hin, dass die Online-Terminreservierung unter impfen-sh.de der Normalfall sein sollte.

 

Impflinge bis 30 Jahre werden mit BionTech geimpft, alle anderen mit Moderna. Der Impfstoff von Johnson&Johnson wird nicht mehr eingesetzt.

 

Mit dem neuen Impfstoff Novavax rechnet Bernd Petersen frühestens zu Ende Februar. Er geht davon aus, dass das Land den Impfstellen dann auch Novavax zur Verfügung stellen wird.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sollen kommen

(03. 02. 2022)

Die Landesregierung hat am 2. Februar 2022 angekündigt, dass mit Wirkung ab 9. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung erneut geändert wird. Die Geltung der Verordnung wird dann zunächst bis zum 2. März 2022 verlängert. Demnach sollen am 9. Februar konkrete Lockerungen der geltenden Einschränkungen in Kraft treten. Mit einer entsprechenden Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ist im Laufe der 6. Kalenderwoche zu rechnen.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen:

 

  • Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
     
  • Das Singen wird wieder ohne Maske ermöglicht. Damit können auch Chöre wieder proben. Der Gebrauch von Blasinstrumenten wird wieder zugelassen. In beiden Fällen wird die 2G Plus-Regel gelten.
     
  • In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde.
     
  • Für Großveranstaltungen werden wieder deutlich mehr Teilnehmer zugelassen. Hierfür steht noch eine bundesweite Verabredung zwischen Bund und Ländern aus, die dann in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Ministerpräsident Daniel Günther hat als wahrscheinliche Lösung für Veranstaltungen in Innenräumen eine Teilnehmer-/Zuschauerzahl von maximal 4000 bei einer Auslastung von höchstens 30 Prozent und bei Veranstaltungen im Außenbereich eine Teilnehmerzahl von 10.000 Personen bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent angekündigt.

[Mitteilung der Landesregierung]

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Coronavirus: Testpflicht für Kita-Eltern

(03. 02. 2022)

Die Landesregierung hat am 2. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Damit werden insbesondere die neuen Testregelungen für den Bereich der Kinderbetreuung umgesetzt.

 


Die wesentlichen Änderungen:

 

  • Die Testpflicht mindestens dreimal wöchentlich gilt nun auch für diejenigen geimpften Kindertagespflegepersonen und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, die eine Auffrischungsimpfung haben. Die Ausnahme für diese Gruppe – bisher genügte eine anlass- oder symptombezogene Testung – wird gestrichen. Für ungeimpfte Beschäftigte bleibt es bei der täglichen Testung.
     
  • Für Eltern wird eine neue Testpflicht eingeführt. Sie besteht nicht für beide Elternteile, sondern nur für „mindestens eine im Haushalt des Kindes lebende sorgeberechtigte Person“. Diese Testpflicht gilt unabhängig vom Impfstatus der Eltern. Testen sollte sich laut Begründung die Person mit dem umfangreichsten Kontakt zum Kind.
     
  • Als Test kommen neben den Tests in einem Testzentrum und Arbeitgebertests auch Selbsttests zu Hause mit einem zugelassenen Schnelltest infrage.
     
  • Der Nachweis erfolgt durch eine Selbstauskunft der Eltern bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche gegenüber der Kita oder der Kindertagespflegeperson. Die Einrichtungen müssen die Bestätigungen nicht überprüfen, aber für vier Wochen aufbewahren und dem Gesundheitsamt auf Aufforderung vorlegen.
     
  • Die Testpflicht gilt nicht bei der Betreuung von Schulkindern (Horte).
     
  • Bis zum Ende der laufenden fünften Kalenderwoche ist nur ein Test erforderlich.
     
  • Ein Bußgeld droht in den Fällen,

 

  • dass Eltern die Selbstauskunft nicht oder falsch abgeben und
     
  • dass Kitas oder Kindertagespflegepersonen die Selbstauskünfte der Eltern nicht aufbewahren oder dem Gesundheitsamt nicht auf Aufforderung vorlegen.

[ÄnderungsVO 2022-02-02]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

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Coronavirus: Neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder

(01. 02. 2022)

Die Landesregierung führt neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder ein. Ab Donnerstag, 3. Februar, muss sich der Elternteil mit dem meisten Kontakt zum Kind dreimal pro Woche an unterschiedlichen Werktagen auf eine Infektion mit Corona testen. Das Land stellt hierfür kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung.


Alternativ können sich Eltern auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Mit einer qualifizierten Selbstauskunft bestätigen sie gegenüber der Kita, sich regelmäßig zu testen. In den Einrichtungen werden die Meldungen gesammelt, kontrolliert werden sie stichprobenartig durch das zuständige Ordnungsamt.


Auch Erzieherinnen und Erzieher müssen sich künftig dreimal wöchentlich testen. Der jeweilige Impfstatus ist dabei unerheblich. Außerdem gilt weiterhin die Empfehlung, an der Kohorten-Regelung festzuhalten.


Angepasst werden auch die die Quarantäne-Regeln für die Kitas, die dann von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden:

 

  • Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.
     
  • Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert. Eine Quarantänepflicht für die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe gibt es nicht.
     
  • Das Gesundheitsamt kann je nach Situation abweichende Regeln anordnen, etwa wenn sich Infektionen in einer Einrichtung häufen.
     
  • Kita-Personal kann sich nach frühestens sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten.

[Kita Corona Konzept Kurzfassung]

[Schaubild Kita]

[Formular Selbsterklärung]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder
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FFP2-Maskenpflicht in den Amtsgebäuden

(01. 02. 2022)

Die Dynamik der Corona-Pandemie hat durch die hochansteckende Omikron-Variante auch auf Föhr und Amrum an Fahrt aufgenommen. Angesichts der hohen Infektionszahlen gilt im gesamten Bereich der Amtsgebäude für Mitarbeiter und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.


Für Besucher, die nicht aufgrund einer bestimmten Verwaltungsleistung, sondern aus anderen Gründen Termine in den Amtsgebäuden wahrnehmen, für die ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, gilt die 2G-Regel. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, ist der Aufenthalt in den Amtsgebäuden nicht gestattet.

 

Foto zur Meldung: FFP2-Maskenpflicht in den Amtsgebäuden
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Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar

(27. 01. 2022)

Das Regen- und Abwasserkanalnetz der Gemeinde Norddorf muss umfassend saniert werden. Eine Inspektion hatte Unterspülungen aufgezeigt, die unkontrolliert versickertem Regenwasser geschuldet waren. Ein Problem, das schon seit einigen Jahren insbesondere in den Sitzungen der Gemeindevertretung ausgiebig öffentlich diskutiert und über das auch in der Presse immer wieder berichtet worden war. Nun sollen die Arbeiten am 31. Januar 2022 beginnen.

 

Straßenentwässerung wird vollständig erneuert


Geplant ist die vollständigeDie Rohrsohle fehlt, was zu Ausspülungen im Baugrund führt. Foto: Canal-Control+CleanErneuerung der Straßenentwässerung (Straßenabläufe und Anschlussleitungen) sowie der Regenwasserkanalisation in den Straßen Halemwai (etwa zwischen Haus Nr. 10 und Kreuzung Dünemwai), Henersshuuch in der gesamten Länge, Strunwai zwischen den Einmündungen Lunstruat und Miadwai, in einem Teilabschnitt des Fleegamwai zwischen Strunwai und Miadwai sowie im Bereich des Miadwai zum Anschluss der Regenwasserkanalisation an den Straßenseitengraben auf der nördlichen Straßenseite des Miadwai. In den Straßen Halemwai, Henersshuuch und Fleegamwai wird in den oben genannten Bereichen zudem die Schmutzwasserkanalisation erneuert.


Die Prüfer hatten auch einige private Einleitungen entdeckt, für die keine Genehmigung vorliegt. Satzungsgemäß werden diese nicht zulässigen Hausanschlussleitungen an die Regenwasserkanalisation entfernt.

 

Auch Straßenoberbauschichtentraßen werden erneuert


Schließlich sieht die Maßnahme die vollständige Erneuerung aller tragenden Straßenoberbauschichten (Schotter- und Asphaltschichten) der Fahrbahnen Halemwai, Henersshuuch und Fleegamwai in den oben genannten Bereichen auf ganzer Breite vor und Glasfaserleerrohre werden in Zusammenarbeit mit der Firma Lünecom verlegt.


Erforderlich ist eine abschnittsweise Vollsperrung der genannten Straßen. Einsatzfahrzeuge können während der Bauzeit bis an die offene, zirka zehn bis 20 Meter lange Kanalbaugrube heranfahren. Diese bewegt sich im Verlauf der Bauzeit aus Richtung Norden/Nordwesten in Richtung Lunstruat.

 

Zugang zu den Grundstücken für Fußgänger gewährleistet


Fußläufig wird der Zugang zu den Grundstücken zu jeder Zeit gewährleistet. Bei der Erreichbarkeit der Privatgrundstücke im Bereich der Baustelle kommt es für Anwohner und Lieferverkehr – abhängig vom Baufortschritt – allerdings zu Einschränkungen. Diese werden auf das mögliche Minimum reduziert.


Mit den zuständigen Abfallentsorgern stehen die beauftragten Baufirmen im Austausch. Sie werden die Abfallsäcke und -behälter der betroffenen Haushalte und Gewerbetreibenden zu zentralen Sammelplätzen befördern, wo der Müll abgeholt wird. Die Abfallbehälter sollten für die spätere Zuordnung deutlich und wetterfest mit Straßennamen und Hausnummer gekennzeichnet sein. Über die genaue Vorgehensweise wird rechtzeitig informiert.


Mit Ausnahme des unmittelbaren Baugrubenbereichs sind alle Grundstücke mit Pkw erreichbar. Die Verkehrsführung erfolgt – abhängig vom Baufortschritt – in Absprache zwischen Bauunternehmen und dem Ordnungsamt der Amtsverwaltung. Sie wird ausgeschildert und bei Bedarf bekanntgegeben. Aufgrund der beengten Verhältnisse wird das Parken im Straßenbereich nicht möglich sein.


Im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten werden die Straßen Halemwai und Henersshuuch für einige Tage vollständig gesperrt und auf ganzer Länge ausschließlich zu Fuß erreichbar sein. Auch dieser Termin wird rechtzeitig kommuniziert.

 

Im Strunwai kommt es bei Starkregen zu Ausspülungen unterhalb der Pflasterflächen. Foto: IGS Steinburg

 

Sackgassen-Regelung wird aufgehoben


Vor Baubeginn werden die Mauerwerkspoller im Bereich der Einmündung Miadwai/Strunwai für die Dauer der Maßnahme beseitigt; der Strunwai ist dann keine Sackgasse mehr. Somit ist auch das nordwestliche Ende des Strunwai (bis an die Westküste) erreichbar. Auch hier kann es zu Behinderungen durch Baufahrzeuge und Materialtransporte kommen.

 

Teile des Zentralparkplatzes werden gesperrt


Da eine Zuwegung für Baufahrzeuge über den Hiaswai läuft, werden Teile des Zentralparkplatzes gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme ist hier der Weiterbetrieb der E-Ladesäule der Versorgungsbetriebe nicht möglich, da sie in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt steht. Derzeit wird nach Lösungen gesucht.


Die Versorgungsbetriebe Amrum verweisen zudem im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auf die Verpflichtung der Gastronomie-Betriebe, einen Fettabscheider vorzuhalten. Fehlt dieser, muss er eingebaut werden. Und Schmutzwasserkanal-Anschlussnehmer müssen einen Reinigungs- oder Revisionsschacht auf ihrem Grundstück vorhalten. Im Zuge der Baumaßnahmen besteht nun die Möglichkeit der möglicherweise kostengünstigeren Nachrüstung des Schachtes. Entsprechend der Ausschreibungsergebnisse liegen fixe Einheitspreise für den Einbau vor. Betroffene können sich für weitere Informationen in beiden Fällen an Christoph Hagenbruch von den Versorgungsbetrieben Amrum unter Telefon 04682/941120 oder E-Mail wenden.

 

Aufschieben der Maßnahme nicht möglich


Vorgesehen war der Baubeginn ursprünglich für September/Oktober 2021. Da jedoch erst im zweiten Vergabeverfahren ein Auftragnehmer gefunden wurde, kam es zu Verzögerungen. Nun kann die Maßnahme angesichts des äußerst kritischen Zustandes der Regenwasserkanalisation insbesondere im Strunwai, Halemwai und Henersshuuch nicht weiter aufgeschoben werden. Aufgrund der beschädigten Rohre kommt es vor allem im Bereich des Strunwai bei Starkregen zu Ausspülungen unterhalb der Pflasterflächen; mit der Folge, dass die Fahrbahn wiederholt stellenweise absackte.

 

Um die Bauzeit möglichst gering zu halten, wurden zwei Auftragnehmer mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich des Halemwai und Henersshuuch werden durch die Tiefbau Feddersen Nebel GmbH & Co. KG ausgeführt. Der Baubeginn ist für den 31. Januar 2022 geplant. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich des Strunwai und Fleegamwai werden durch die SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG ausgeführt. Hier ist geplanter Baubeginn am 14. Februar 2022. In beiden Abschnitten wird eine Fertigstellung vor Beginn der Sommerferien angestrebt.

Foto zur Meldung: Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar
Foto: Auch im Halemwai werden alle tragenden Straßenoberbauschichten komplett erneuert. Foto: IGS Steinburg

Zeitverwendungserhebung 2022: Wo bleibt die Zeit?

(27. 01. 2022)

Wer kennt das nicht? Nach der Arbeit noch zwei, drei Dinge erledigen und theoretisch passt das alles auch, aber in der Praxis zeigt ein Blick auf die Uhr das Gegenteil. Und man fragt sich, wo bloß die Zeit geblieben ist. Dies zu ermitteln, führt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in diesem Jahr die Zeitverwendungserhebung (ZVE) auf Grundlage des Zeitverwendungserhebungsgesetzes in knapp 800 Haushalten in Hamburg und Schleswig-Holstein durch.


Bei der ZVE 2022 handelt es sich um eine freiwillige amtliche Haushaltsstatistik, die die Zeitverwendung von Menschen untersucht. Gesucht werden insbesondere Haushalte (Selbständige, Freiberufler, Alleinerziehende und Paare) in kleineren Gemeinden. Die teilnehmenden Haushalte erhalten als Dankeschön für ihre Zeit eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro.


Ablauf


An drei aufeinanderfolgenden Tagen erfassen die Haushalte ihren vollständigen Tagesablauf in einem Tagebuch. Von Arbeit, Ausbildung, Schule, Hobbies, Mediennutzung bis hin zu ehrenamtlichen oder nachbarschaftlichen Tätigkeiten. Alles zählt und ist wichtig.


Die Teilnehmer verschaffen sich so einen Überblick über den eigenen Tagesablauf und potenzielle Zeitfresser. Zusätzlich gibt es als Dankeschön eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro (15 Euro je Haushalt sowie 20 Euro je Haushaltsmitglied ab zehn Jahren).


Erstmals wird bei einer amtlichen Haushaltsbefragung eine App eingesetzt. Damit wird es deutlich einfacher, die täglichen Aktivitäten in einem Tagebuch zu dokumentieren. Die klassische Teilnahme über Papierfragebogen ist weiterhin möglich.


Anmeldung


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zve2022.de. Hier sind ab sofort Anmeldungen für die Teilnahme an der ZVE 2022 möglich. Möglich ist auch eine E-Mail an , das Team der Zeitverwendungserhebung nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.


Beachtet werden sollte, dass die Prämie nur ausgezahlt wird, wenn Fragebogen plus Tagebuch vollständig ausgefüllt sind und mindestens die Hälfte der Haushaltsmitglieder ab zehn Jahren vollständig teilgenommen hat. Bei Mehrpersonenhaushalten sollten möglichst alle Mitglieder ab zehn Jahren vollständig teilnehmen.


Datenschutz


Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung (www.statistik-nord.de/datenschutz). Für statistische Zwecke werden alle Angaben ohne die persönlichen Merkmale wie zum Beispiel Name und Adresse verwendet, also anonymisiert. Die an der Erhebung beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

Informationen

 

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Foto: Grafik: Statistisches Bundesamt

Coronavirus: Stellungnahmen des Expertenrates der Bundesregierung

(25. 01. 2022)

Der Expertenrat der Bundesregierung hat am 22. Januar 2022 in zwei Stellungnahmen aktuelle Bewertungen zur COVID-19-Lage abgegeben. Bewertungen, die auch maßgebliche Grundlage für den Beschluss von Bund und Ländern vom 24. Januar 2022 waren.


Zum einen (Stellungnahme Nr. 3) nimmt der Expertenrat eine Beurteilung der Infektionslage und der notwendigen Maßnahmen vor.


Hervorzuheben sind:

 

  • Bei der Omikron-Variante ist der Schutz vor Infektionen durch eine bestehende Immunität deutlich vermindert, wodurch sich der Anteil der für Infektionen empfänglichen Bevölkerung kurzfristig etwa verdoppelt hat.
     
  • Die Omikron-Variante verbreitet sich bisher vor allem in jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen Kontakten.
     
  • Bei den über 50-Jährigen besteht weiterhin eine zu große Impflücke.
     
  • Erwartet wird ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen mit Inzidenzen von mehreren Tausend in einzelnen Regionen. Somit ist bei weiter steigenden Inzidenzen mit sehr vielen Krankenhausaufnahmen zu rechnen.
     
  • Das hochdynamische Infektionsgeschehen erfordert die Beibehaltung und strikte Umsetzung der bisherigen Maßnahmen. Bereits jetzt sollten weitere Maßnahmen zur Infektionskontrolle vorbereitet werden für den Fall, dass z.B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate erreicht wird.

 

In einer weiteren Stellungnahme(Nummer 4) fordert der Expertenrat zudem dringende Maßnahmen für eine verbesserte Datenerhebung und Digitalisierung.

 

Benötigt werden unter anderem

 

  • eine nach Altersgruppen differenzierte Hospitalisierungsrate
     
  • eine Datengrundlage bezüglich der täglich verfügbaren und belegten Krankenhausbetten
     
  • eine systematische Datenerfassung zur Impfung und Therapie (u. a. Erfassung der Therapiemaßnahmen und des Impfstatus aller Bürger durch die Krankenversicherung)
     
  • hochaufgelöste Daten zu Impfquoten, Impfeffektivität und Nebenwirkungen

[Stellungnahme Nr 3 Expertenrat 2022-01-22]

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Coronavirus: Bund und Länder verabreden weiteres Vorgehen

(25. 01. 2022)

Bundesregierung und Bundesländer haben am 24. Januar 2022 über die Bewertung der Lage beraten und sich über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus, insbesondere im Hinblick auf die Omikron-Welle verständigt.

 


Die wesentlichen Beschlüsse:

 

  • Die aktuellen Einschränkungen sollen weiterhin gelten.
     
  • Öffnungsperspektiven sollen entwickelt werden und zur Anwendung kommen, wenn eine Überlas- tung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
     
  • Die Regelungen zu Großveranstaltungen sollen bundesweit bis zum 9. Februar 2022 vereinheitlicht werden.
     
  • Die Impfkampagne soll wieder Fahrt aufnehmen. Alle Bürger werden aufgerufen, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen.
     
  • Die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen nur noch bei bestimmten Personengruppen eingesetzt werden. Dies sind Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe und Hochrisikopatienten. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes erforderlich.
    Wie bei allen anderen Personen die Bestätigung eines positiven Antigentests und wie ohne PCR-Test ein rechtssicherer Nachweis des Genesenenstatus erfolgen soll, muss noch ausgearbeitet werden.

     
  • Auch bei erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll künftig die Verkürzung der Absonderung von zehn auf sieben Tage bei 48 Stunden Symptomfreiheit mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich sein, statt wie bisher nur mit einem PCR-Test. Hier ist eine erneute Änderung des Absonderungserlasses des Landes erforderlich.
     
  • Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen soll künftig priorisiert werden. Eine Lösung hierfür sollen die Gesundheitsminister ausarbeiten. Zudem werden die Bürger aufgefordert, ihre Kontaktpersonen eigenverantwortlich zu informieren.
     
  • Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben.
     
  • Bund und Länder beobachten gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante mit einem kontinuierlichen Monitoring.
     
  • Die Nachweise des Impf- oder Genesenenstatus in der Corona- Warn-App und der CoVPass-App sollen kurzfristig weiterentwickelt werden, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G Plus-Regel einfacher prüfen zu können.
     
  • Am 16. Februar 2022 wollen Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.


Dazu hat die Landesregierung angekündigt:

 

  • Die Quarantäneregeln des Landes werden kurzfristig an die Beschlüsse angepasst.
     
  • Die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben mindestens bis zur nächsten Sitzung von Bund und Ländern am 16. Februar 2022 bestehen und werden entsprechend verlängert. Dann werden zumindest die Regeln für Großveranstaltungen an die bundesweite Abstimmung angepasst.

[MPK Beschluss 2022-01-24]

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Coronavirus: Appell an alle Insulaner

(17. 01. 2022)

Seit Beginn der Corona-Pandemie treffen sich Ärzte und Apotheker sowie Vertreter von Polizei, Tourismus und des Amtes Föhr-Amrum zu regelmäßigen Corona-Runden. Angesichts steigender Infektionszahlen durch die grassierende Omikron-Variante nehmen auch die positiven Schnelltest-Ergebnisse zu. Auch auf den Inseln, weshalb beim letzten Informationsaustausch erneut die Quarantäneregelung thematisiert wurde, die, wie Einzelfälle zeigen, nicht immer regelkonform eingehalten wird.


„Es ist fatal, wenn Menschen sich nach einem positiven Schnelltest nicht in Quarantäne begeben. Sie gehen zum Arzt, warten dann aber nicht auf das Ergebnis des PCR-Tests“, sagt Amtsvorsteherin Heidi Braun. So sei es vorgekommen, dass Betroffene sich in Apotheken Grippemittel besorgt hätten, um die Symptome zu bekämpfen. „Dies ist eine Gefahr für die kritische Infrastruktur“, appelliert Heidi Braun, „dass alle sich an die geltenden Regeln halten und sich so gegenseitig schützen.“


Und die Regeln sind klar: Ist das Ergebnis eines Selbsttests positiv, muss der Verdacht auf eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test überprüft werden. Die Betroffenen müssen sich bis zum Vorliegen eines Ergebnisses umgehend in häusliche Quarantäne begeben und dort nach Möglichkeit von Familienmitgliedern absondern. Das Gesundheitsamt sollte mit Blick auf die derzeitige Überlastung nicht angerufen werden. Die Mitarbeiter melden sich bei den Getesteten und entscheiden auch, ob ein Test bei Kontaktpersonen erforderlich ist.

 

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(17. 01. 2022)

Nach den jüngsten Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.


Neu sind insbesondere Bußgelder in erheblicher Höhe für das Überschreiten der zulässigen Personenzahl bei Veranstaltungen, für die Durchführung von Tanzveranstaltungen, für das Überschreiten der Sperrstunde bei Gaststätten, für die Öffnung von Diskotheken etc. und für Verstöße gegen die Dokumentationspflichten durch Kindertagespflegepersonen.

[Neufassung des Bußgeldkataloges]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2chreibung]

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Neue Schulen-Coronaverordnung

(17. 01. 2022)

Das Bildungsministerium hat am 15. Januar 2022 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen, die am 17. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit werden die besonderen Vorschiften für Schulen bis zum 13. Februar 2022 verlängert. Unverändert bleiben die Vorschriften zur Maskenpflicht. Zudem bleibt es an den Schulen über den 23. Januar hinaus bei der höheren Testfrequenz von drei Testungen pro Woche.


Darüber hinaus bringt die neue Verordnung folgende Änderungen:

 

  • Die Testpflicht für den Zugang zu schulischen Präsenzveranstaltungen gilt auch für geimpfte (inkl. Gruppe mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. Bisherige Ausnahmen werden gestrichen.
     
  • An Schulen Tätige können den Testnachweis auch durch einen Selbsttest im häuslichen Umfeld erbringen. Ausgenommen sind nicht immunisierte Beschäftigte.
     
  • Die bisherige spezifische Regelung in § 7a für den Zugang zu sogenannten „schulischen Sonderveranstaltungen“ (insbesondere Schulaufführungen, Schulfeste etc.) wird ersatzlos gestrichen.

[Schulen-CoronaVO ab 17.01.22]

[#wirtesten an Schulen]

[Coronavirus: Informationen für Schulen]

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Coronavirus: Klarstellung im Erlass zur Absonderung und Quarantäne von Kindern

(17. 01. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 15. Januar 2022 erneut den Erlass überarbeitet, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Regelungen für die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Einstufung als enge Kontaktperson treffen.

 

Die Neufassung des Erlasses ist durch die Kreise durch Anpassung ihrer entsprechenden Allgemeinverfügungen umzusetzen, die am 16. Januar in Kraft treten.


Geändert wurde Ziffer 5 des Erlasses; hier wurde der vierte Absatz neu formuliert. Klargestellt wird, dass im Regelfall Schüler wegen des besonderen Schutzkonzepts (Maskenpflicht, regelmäßige Testung) wie bereits am 14. Januar 2022 vom Bildungsministerium angeordnet in der Schule nicht als Kontaktpersonen von Infizierten der Quarantänepflicht unterliegen. Wenn das Schutzkonzept nicht eingehalten wurde, kann das Gesundheitsamt jedoch im Einzelfall eine Quarantäne verfügen.

 

Für infizierte Schüler gelten die Quarantäneregeln dagegen genauso wie für Schüler, die außerhalb der Schule Kontaktperson einer infizierten Person sind.
 

Für Kinder in der Kinderbetreuung, die als enge Kontaktpersonen eines Infizierten einzustufen sind, gilt das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Sie unterliegen der Quarantänepflicht, es sei denn das Gesundheitsamt verfügt im Einzelfall eine Ausnahme.

[Runderlass zur Absonderung 15.01.2022]

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Corona-Bekämpfungsverordnung: Gleichstellung mit Geboosterten

(17. 01. 2022)

Die Landesregierung hat am 14. Januar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Hintergrund: bei Einrichtungen und Angeboten mit einer 2G Plus-Regel waren bisher Personen mit einer Auffrischungsimpfung von zusätzlichen Tests ausgenommen. Nun werden drei weitere Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt. Diese müssen bei einer 2G Plus-Regel ebenfalls keinen zusätzlichen Test erbringen. Die Änderungen treten am 15. Januar 2022 in Kraft.


Die Ausnahme von dem zusätzlichen Testerfordernis bei 2G Plus gilt für

 

  • Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
     
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
     
  • Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren zweite Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt)
     
  • Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt).


Dies gilt für die 2G Plus-Regeln im Bereich der Gaststätten, der körpernahen Dienstleistungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung, beim Sport innerhalb geschlossener Räume und bei touristischen Übernachtungen.

 

Außerdem genügt bei diesen Personengruppen als Beschäftigte in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen anstelle der dreimal wöchentlichen Testung eine anlass- und symptombezogene Testung.

[ÄnderungsVO Corona-BekämpfVO 14.01.22]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Aktuelle Informationen zu Wirtschaftshilfen

(17. 01. 2022)

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat in einem Schreiben über die Überbrückungshilfe IV, die Neustarthilfe 2022 und die Härtefallhilfen des Landes Schleswig-Holstein informiert.

 


Die wesentlichen Punkte:

 

  • Die Überbrückungshilfe IV kann seit dem 7. Januar 2022 über prüfende Dritte beantragt werden. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022. Erstanträge sind bis zum 30. April 2022 möglich. Die Förderbedingungen wurden überarbeitet und verbessert.
     
  • Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung, die sich an Solo-Selbstständige richtet. Der Förderzeitraum umfasst zunächst die Monate Januar bis März 2022. Die Antragstellung wird voraussichtlich noch im Januar 2022 möglich sein.
     
  • Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde bis zum März 2022 verlängert. Die Antragstellung ist seit dem 6. Januar 2022 möglich.

[Infoschreiben Wirtschaftshilfen 14_Januar 2022]

[Corona-Überbrückungshilfe des Bundes]

[Informationen für die Wirtschaft]

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Coronavirus: Land lockert Quarantäneregeln

(14. 01. 2022)

Am Freitag (14. Januar) hatte der Bundesrat mit der Neufassung der sogenannten „Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ den rechtlichen Rahmen für Lockerungen der Quarantäneregeln geschaffen. In der Folge regelte die Landesregierung mit einem Erlass die Quarantäne und Isolation für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen neu – als Grundlage für die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu Isolation und Quarantäne, die ab dem 15. Januar gelten.


Demnach müssen sich Coronavirus-Infizierte künftig generell für zehn Tage isolieren. Betroffene dürfen sich nach sieben Tagen einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test freitesten.


Von der Quarantänepflicht, die grundsätzlich auch für Kontaktpersonen gilt, sind ausgenommen:

 

  • Geboosterte Personen
     
  • Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
     
  • Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt
     
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.


Schul- und Kita-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten; als Infizierte können sie die Isolierung frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beenden.


Infizierte Mitarbeitende von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können ihre Isolaltion nach sieben Tagen vorzeitig beenden. Möglich ist dies nur mit einem PCR-Test.


Weitere Infos finden Sie hier.

 

[Runderlass zur Absonderung 2022-01-14]

[Quarantänerregeln Schaubild]

[Fragen Antworten zu Quarantäneregeln]

[Neue Regelungen zu Quarantäne & Co.]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Neue Regeln in Schleswig-Holstein

(12. 01. 2022)

Die hochansteckende Omikron-Variante sorgt für eine starke Zunahme der Neuinfektionen auch in Schleswig-Holstein. Angesichts dieser Entwicklung hat die Landesregierung wie bereits angekündigt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 12. Januar in Kraft tritt. Die Anpassungen der Corona-Regeln wurden möglich, nachdem der Landtag die epidemische Lage für Schleswig-Holstein festgestellt hatte. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 12. Januar 2022 in Kraft und ist bis zum 8. Februar 2022 befristet.

 

Die wesentlichen Punkte:

 

  • Die 2G-Plus-Regelung wird ausgeweitet und gilt künftig bei medizinisch nicht notwendigen, körpernahen Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetikstudios). Bei Friseuren gilt weiterhin 3G.
    Beim Sport in Innenräumen, in Saunen sowie in der Gastronomie müssen Gäste zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Testergebnis vorlegen, sofern sie noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch Kinder bis zur Einschulung sowie Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Die Ausnahmen von der Testpflicht gelten nicht für Besuche in Krankenhäusern sowie Einrichtungen der Pflege oder Eingliederungshilfe.

     
  • Zusätzlich dazu werden ab Mittwoch alle Diskotheken im Land geschlossen. Zudem werden Tanzveranstaltungen untersagt und in der Gastronomie gilt eine Sperrstunde zwischen 23 und 5 Uhr. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (höchstens zehn Personen mit Ausnahmen von Kindern unter 14 Jahren) bei privaten Veranstaltungen in Gaststätten.
     
  • An Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum in Innenräumen – etwa Theatervorführungen – dürfen künftig höchstens 500 Personen teilnehmen. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die Teilnahme auf 50 Personen in Innenräumen und 100 in Außenbereichen begrenzt. Diese Grenzen gelten auch für Sportler bei Wettbewerben.
     
  • Bei sämtlichen Veranstaltungen in Innenräumen gilt wieder die Maskenpflicht: Empfohlen werden FFP2-Masken. Auch im Einzelhandel und in Dienstleistungsbetrieben mit Ladenlokalen müssen Beschäftigte dauerhaft eine Maske tragen, unabhängig von physischen Barrieren wie Plexiglasscheiben.
     
  • Chormitglieder müssen in Innenräumen auch beim Singen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Das Spielen von Blasinstrumenten ist angesichts der erhöhten Infektionsgefahr untersagt (beruflich Tätige oder Prüflinge sind beim Singen von der Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht und dem Verbot, Blasinstrumente zu spielen, ausgenommen).
     
  • Geimpfte und genesene Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie von ambulanten Pflegediensten müssen sich ab Montag, 17. Januar, dreimal wöchentlich testen. Für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeitende gilt weiterhin eine tägliche Testpflicht.
    Auch in Kitas gilt ab dem 17. Januar eine dreimal wöchentliche Testpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte. Im Gegensatz zu den vorgenannten Bereichen sind geboosterte Mitarbeitende hiervon jedoch ausgenommen.

[Corona-BekämpfungsVO ab 12.01.2022]

[Mitteilung der Landesregierung]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Landtag bereitet Weg für weitere Maßnahmen

(11. 01. 2022)

Die Bundesregierung hatte im November 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite auslaufen lassen und somit den Spielraum der Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie eingeschränkt. Vor dem Hintergrund stark steigender Fallzahlen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag nun in einer Sondersitzung am Montag (10. Januar) die epidemische Lage für das Land erklärt.


Damit ist der Weg frei für weitere Anpassungen der Corona-Regeln, die am Mittwoch (12. Januar), beschlossen werden sollen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie z.B. Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).

[Schnell und konsequent handeln]

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Coronavirus: Quarantäne-Anordnung per SMS jetzt auch in Nordfriesland

(08. 01. 2022)

Nun zieht auch der Kreis Nordfriesland die Notbremse: Corona-positiv getestete Menschen werden in der nächsten Zeit nicht mehr von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes angerufen, sondern erhalten eine SMS mit einem Hinweis auf eine Internetseite mit weiteren Informationen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Der Text der SMS lautet: „Ihr PCR-Testergebnis ist positiv. Sie sind ab sofort in Quarantäne. Weitere Informationen finden Sie auf www.nordfriesland.de/positiv.“

 

„Bisher haben wir fast jeden Betroffenen persönlich angerufen, um ihn zu informieren und oft auch viele Fragen zu beantworten. Inzwischen sind unsere täglichen Fallzahlen aber so angewachsen, dass diese Arbeit nicht mehr leistbar ist“, bedauert Nina Rahder, die den Corona-Stab des Kreises im Wechsel mit mehreren Kollegen leitet.

 

Telefonate kosten viel Zeit

 

Die Anrufe bei Infizierten erfordern Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Sie nehmen im Durchschnitt 30 Minuten in Anspruch, hinzu kommen Vor- und Nachbereitung wie die Eingabe in eine Datenbank. Häufig stimmen die in der Teststelle angegebenen Telefonnummern nicht, sodass im Vorfeld viel Zeit mit dem Herausfinden der Kontaktdaten verloren geht. Ein weiterer erheblicher Arbeitsschwerpunkt ist die Ausstellung schriftlicher Verfügungen für Infizierte und ihre engen Kontaktpersonen, die in Quarantäne gehen müssen.

 

In Notlage ist Eigeninitiative gefordert

 

„Diese Arbeitsschritte ersetzen wir fürs Erste durch einen Verweis auf die Internetseite. Sie enthält die wichtigsten Informationen zur Isolationsanordnung sowie Verhaltenstipps. Das kann den telefonischen Kontakt nicht vollständig ersetzen, aber in dieser Notlage geht es leider nicht anders“, erläutert Nina Rahder.

 

Die positiv getesteten Personen sind zudem verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage selbst über ihre Covid-19-Infektion zu informieren.

 

Lange Wartezeiten werden verhindert

 

Stabsleiterin Rahder erwartet von den veränderten Geschäftsprozessen eine erhebliche Verbesserung für die Betroffenen: „Aufgrund unserer derzeitigen Überlastung würde es sonst häufig zwei bis drei Tage dauern, bis unser Anruf kommt. Diese Wartezeit können wir den Menschen nicht zumuten“, betont sie.

 

Außerdem sei das Gesundheitsamt nun besser vorbereitet auf die neuen Herausforderungen, die sich beispielsweise durch den Schulstart am Montag ergeben können.

 

Telefonische Hotline an sieben Tagen in der Woche

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass die Internetseite nicht alle Fragen beantworten kann. „Dafür haben wir unsere telefonische Hotline unter 0800 200 66 22. Sie steht ab Montag wieder an sieben Tagen die Woche zur Verfügung“, kündigt Nina Rahder an.

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Quarantäne-Anordnung per SMS jetzt auch in Nordfriesland
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Coronavirus: Bund-Länder-Runde beschließt weitere Maßnahmen

(07. 01. 2022)

Kürzere Quarantäne und 2Gplus in der Gastronomie, darauf hat sich die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag (7. Januar) verständigt. Das Land plant eine neue Verordnung in der kommenden Woche.

 


Die Omikron-Variante führt auch in Deutschland zu steigenden Inzidenzen, Schleswig-Holstein ist aktuell stark davon betroffen. Auch wenn die Infektionen weitestgehend mild verlaufen, haben sie Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Wichtig ist vor diesem Hintergrund, dass die Kritische Infrastruktur wie die medizinische Versorgung, Polizei und Feuerwehren oder Energieversorgung sowie das produzierende Gewerbe handlungsfähig bleiben, heißt es in einer Online-Meldung des Landes.


Die wichtigsten Punkte, auf die sich die Runde einigte:

 

  • Zukünftig gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen, bei der sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten können. Geboosterte Kontaktpersonen sind künftig von der Quarantänepflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt eine fünftägige Quarantänepflicht, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden.
     
  • In der Gastronomie soll die 2Gplus-Regelung eingeführt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen dann zusätzlich einen Test vorlegen. Ausgenommen sind Geboosterte vom Tag ihrer Booster-Impfung an.
     
  • Darüber hinaus hat sich die MPK auf eine bundesweite Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr verständigt. Das Land hatte bereits am Donnerstag (6. Januar) eine Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Beschäftigte des Einzelhandels angekündigt.


Schleswig-Holstein will die Corona-Regeln ab Mittwoch kommender Woche erneut anpassen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie z.B. Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).

 

Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Weshalb der Landtag am Montag, 10. Januar, in einer Sondersitzung über die Feststellung der epidemischen Lage für Schleswig-Holstein beraten wird. Sollte das Parlament diese beschließen, plant die Landesregierung die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr.

 

[Strengere Corona-Regeln]

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Coronavirus: Bedingungen für Abschlussprüfungen werden angepasst

(07. 01. 2022)

Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler sollen auch in diesem Jahr und trotz der veränderten Corona-Lage ihre Abschlussprüfungen absolvieren können. Die Bedingungen werden allerdings an die besondere Situation angepasst.

 

 

„Die Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen beiden Jahren nicht unter normalen Umständen lernen und arbeiten können. Deswegen werden die Bedingungen für die Abschlussprüfungen angepasst, um den besonderen Umständen gerecht zu werden“, erläuterte Bildungsministerin Karin Prien am 7. Januar in Kiel. „Ziel ist, die Prüfungen für alle sicher zu ermöglichen und zugleich bei Wahrung der geltenden Standards angemessene Erleichterungen zu schaffen“, sagte Prien. Dabei würden die Erfahrungen aus den Abschlussprüfungen des vergangenen Jahres wie auch die Unterrichtssituation im laufenden Schuljahr berücksichtigt.

 

Für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) gilt:

 

  • Dreiwöchige unterrichtliche Intensivierungszeit mit Fokussierung auf die schriftlichen Prüfungen.
     
  • Möglichkeit der Abwahl einer von drei schriftlichen Prüfungen nach Wahl der Prüflinge. Die Teilnahme an allen drei schriftlichen Prüfungen ist weiterhin möglich.
     
  • In dem abgewählten schriftlichen Prüfungsfach kann eine mündliche Prüfung absolviert werden, zusätzlich zu den ohnehin möglichen maximal zwei mündlichen Prüfungen.
     
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
     
  • Digitale Durchführung der mündlichen Herkunftssprachenprüfungen.


Für die Abiturprüfungen gilt:

 

  • Verlängerung der Arbeitszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
     
  • Beschränkung der Prüfungsthemen in den zentral geprüften Kernfächern.
     
  • In den dezentral gestellten Profilfach-Prüfungen Aufgabenstellung unter Berücksichtigung des Unterrichtsumfangs.
     
  • Fachpraktische Prüfung Sport: Ausweitung der zulässigen Sportartkombinationen.


Für die Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I gilt unter anderem:

 

  • Von der Regel, dass pro Tag nicht mehr als eine und pro Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden sollten, ist in der Regel auch jetzt nicht abzuweichen.
     
  • Priorität sollten solche Leistungsnachweise haben, die für die Erteilung der Halbjahresnoten und der Ganzjahresnoten von besonderer Bedeutung sind.
     
  • Lehrkräfte können Art und Umfang von Leistungsnachweisen auf vorhandene Spielräume überprüfen, z. B. durch eine konsequente Fokussierung auf relevante Kompetenzen gemäß Fachanforderungen bei Verzicht auf Überprüfung jeweils aller Anforderungsbereiche.
     
  • In den Fällen, in denen nur noch ein schriftlicher Leistungsnachweis im Halbjahr zu erbringen ist und dieser aus Krankheitsgründen versäumt wird, ist ein Nachschreiben vorzusehen.
     
  • Die Gesamtkorrekturbelastung der Lehrkräfte angesichts der noch ausstehenden Abschlussarbeiten sollte bei der Verteilung der noch zu erbringenden Leistungsnachweise berücksichtigt werden. Die Korrektur der Abschlussarbeiten hat Vorrang.
     
  • Die Schulleitung erstellt für das zweite Halbjahr einen Klassenarbeitsplan, um die zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzen zu können. Es ist dabei darauf zu achten, dass innerhalb eines Jahrgangs und eines Faches nach Möglichkeit vergleichbar verfahren wird und eine belastbare Grundlage zur Leistungsbewertung in den Fächern gewährleistet bleibt.


Den Pressetext in voller Länge finden Sie hier und in der Anlage.

[Pressemitteilung des Bildungsministeriums]

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Coronavirus: Gesundheitsministerium informiert zu aktuellen Absonderungsregelungen

(07. 01. 2022)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat am 6. Januar 2022 über die aktuellen Absonderungsregelungen informiert.

 

Vor dem Hintergrund der bestehenden Dominanz der Omikron-Variante in Schleswig-Holstein und der sehr dynamischen Infektionslage mit weiter hohen und steigenden Neuinfektionen werden bereits vor einer bundeseinheitlichen Anpassung der Quarantänezeiten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Anpassungen für das Pandemiemanagement umgesetzt.

 

So müssen sich künftig Betroffene, die engen Kontakt zu einem Infizierten hatten, zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben – unabhängig von der Virusvariante. Bisher waren es bei Kontakten zu Infizierten mit Varianten wie Omikron 14 Tage. Die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Außerdem sind Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen geplant.

 

Weitere Infos in der anliegenden Presseinformation.

[Informationen des Gesundheitsministeriums]

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Ministerpräsident Günther kündigt weitere Corona-Maßnahmen an

(07. 01. 2022)

Ministerpräsident Daniel Günther hat am Donnerstag im Vorfeld der am Freitag (7. Januar) stattfindenden Bund-Länder-Beratungen weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus angekündigt.

 

Demnach sind folgende Maßnahmen ab der kommenden Woche geplant:

 

  • Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen.
     
  • Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum (z.B. Theater, Kino, Konzerte) auf maximal 500 Personen.
     
  • Maskenpflichten für Beschäftigte im Einzelhandel unabhängig von physischen Barrieren.
     
  • 2G-Plus-Regelungen bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre.

 

Sollte vom Landtag eine epidemische Lage für das Land festgestellt werden, sind weiterhin die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr geplant.

 

Weitere Infos in der anliegenden Presseinformation.

[Mitteilung der Landesregierung]

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Coronavirus: Neue Regeln zum Verhalten bei positivem Selbst- oder Schnelltest

(06. 01. 2022)

Der Kreis Nordfriesland bittet alle Personen, die im Corona-Selbst- oder Schnelltest ein positives Ergebnis erhalten haben, sich direkt an eine von zurzeit sieben Teststationen im Kreisgebiet zu wenden, die PCR-Tests durchführen können. Jeder positive Selbst- oder Schnelltest muss per PCR-Test überprüft werden, um einen sicheren Befund zu erhalten.

 

„Bisher haben wir die Betroffenen stets gebeten, sich zunächst beim Gesundheitsamt zu melden, damit wir einen PCR-Test veranlassen können. Bei der derzeit enormen Menge an Fällen schaffen wir das aber nicht mehr“, erklärt Christian Grelck, der den Corona-Stab der Kreisverwaltung leitet.

 

Wer im Schnelltest einer Bürgerteststation positiv ist, sollte dort auch gleich nach einem PCR-Test fragen. Stationen, die ihn nicht selbst durchführen können, haben stets einen Kooperationspartner, an den sie dann verweisen.

 

Nach der Testverordnung des Bundes besteht in folgenden Fällen ein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test: bei Zuweisung durch den Hausarzt oder das Gesundheitsamt, bei roter Warnmeldung in der Corona-Warn-App sowie bei positivem Selbst- oder Schnelltest.

 

Wer im Selbsttest positiv ist, muss das Testkit vorzeigen, um einen PCR-Test machen zu können. Da die Farben bei manchen Kits schnell verblassen, rät Grelck, es zusätzlich mit dem Handy zu fotografieren, um auch das Foto vorlegen zu können.

 

Auch Kontaktpersonen von PCR-positiv getesteten Personen können an den nachfolgend genannten Stationen PCR-getestet werden. Allerdings benötigen sie eine Zuweisung durch das Gesundheitsamt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss seinen PCR-Test selbst bezahlen.

 

Diese Bürgerteststationen können PCR-Tests durchführen:

 

Testzentrum Husum
Neustadt 58
25813 Husum
Mo-Fr 7-11 Uhr
Anmeldung ist erforderlich unter https://testzentrum-husum.de/#pcr

 

Testzentrum im Freizeithaus des TSBW
Tim Goldschmidt
Theodor-Schäfer-Str. 14-26
Mo-Fr 6.30-17.30 Uhr, Sa+So 13-18 Uhr
Registrierung ist notwendig unter https://www.fixtesten.de/

 

KVSH Testzentrum des DRK
Eichweberstraße
25821 Bredstedt
Mo-So 10-14 Uhr
Zuweisung ist erforderlich (Gesundheitsamt, Hausarzt oder Warn-App)
Kosten für Selbstzahler: 148,23 Euro

 

Asklepios Nordseeklinik
Norderstraße 81
25980 Sylt
Anmeldung unter https://www.coronatest-hamburg.com/corona-testen-lassen/
Für Selbstzahler Preise zwischen 69,48 Euro, 166,61 Euro oder 253,31 Euro – je nach Wartezeit

 

Teststation Paulsen GbR
Bahnweg 31
25980 Sylt
Täglich 15.30-17.30 Uhr
Kosten für Selbstzahler 128 Euro

 

Schnelltestzentrum Bechtel
Dorfstraße 236
25920 Risum-Lindholm
Mo-Fr 9-13 Uhr und Sa+So 16-19 Uhr
Terminbuchung telefonisch unter 015144807780

 

intervivos St. Peter-Ording
Marktplatz
25826 St. Peter-Ording
Täglich 12-15 Uhr
Eine Anmeldung ist erforderlich unter: www.kuestentest.de

 

Daneben gibt es ein mobiles PCR-Testangebot von Tim Goldschmidt für Menschen, die etwa aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht in eine Teststationen kommen können; Anmeldung unter oder Tel. 0176-23377332.

 

Wenn diese Liste aktualisiert wird, ist die neue Fassung auf www.nordfriesland.de/schnelltest zu finden.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Schulstart mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen

(06. 01. 2022)

Bildungsministerin Karin Prien hat am Donnerstag vor dem Ende der Weihnachtsferien mitgeteilt, dass der Schulbetrieb am 10. Januar 2022 mit den bestehenden Schutzkonzepten wieder aufgenommen werden kann.

 


Um angemessen auf das derzeitige Infektionsgeschehen zu reagieren, sollen vorerst für zwei Wochen zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten:

 

  • Die Testfrequenz wird auf dreimal wöchentlich erhöht. Auch Geimpfte und Genesene werden ausdrücklich gebeten, sich ab sofort freiwillig testen zu lassen.
     
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für alle Schularten und Jahrgänge. Von den Ausnahmen soll sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
     
  • An Grundschulen und Förderzentren (dort vorrangig im Primarbereich) gilt ab Montag, 10. Januar 2022, wieder das Kohorten-Prinzip. Kohorten sind möglichst klein zu halten. Sie können bei klassenübergreifendem Unterricht oder zur Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung aber mehrere Lerngruppen, ggf. sogar Jahrgänge umfassen. Lehrkräfte, die in mehreren Kohorten unterrichten, sollen vorsorglich FFP2-Masken tragen.
     
  • Alle außerunterrichtlichen Angebote werden bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt.
     
  • Der Sportunterricht wird bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt, moderate Bewegungsangebote sollen aber – möglichst im Freien – stattfinden.
     
  • Wettkämpfe sind nicht gestattet.
     
  • Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten sind ebenfalls nicht gestattet.
     
  • Sollte es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der organisatorischen Abläufe kommen, können die Schulen ab sofort einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln und dies der zuständigen Schulaufsicht anzeigen. Das kommt in Betracht, wenn mehr als die Hälfte der Schüler in der entsprechenden Gruppe von einer Quarantäneanordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind.

[Mitteilung des Bildungsministeriums]

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Schulen-Coronaverordnung: Drei Tests pro Woche nach den Ferien

(04. 01. 2022)

Die Landesregierung hat am 4. Januar 2022 die Geltung der aktuell bis zum 9. Januar 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 30. Januar 2022 verlängert. Die entsprechende Neufassung der Verordnung tritt am 5. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Auch nach Ende der Weihnachtsferien bleiben die bestehenden Vorgaben an Schulen zu den Testnotwendigkeiten und zur Maskenpflicht also bestehen. Verschärft wird die Testpflicht insofern, als der Test vom 10. bis zum 23. Januar 2022 nicht länger als zwei Tage zurückliegen darf. In den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien sind also drei Tests pro Woche an den Schulen erforderlich.

[Landesverordnung vom 4. Januar 2022]

[Coronavirus: Informationen für Schulen]

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Landesregierung verschärft Corona-Bekämpfungsverordnung

(03. 01. 2022)

Die Landesregierung hat am Montag (3. Januar 2022) angesichts der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens Nachschärfungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am Dienstag, 4. Januar 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 18. Januar 2022.

 

Die Änderungen:

 

  • Wie bereits im privaten Bereich dürfen sich künftig auch im öffentlichen Raum nur noch maximal zehn Personen treffen.
     
  • Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (innen) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen sich die Zuschauer überwiegend passiv verhalten und feste Sitzplätze haben, etwa Konzerte, Vorträge oder Theater- und Kinovorstellungen. Hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

  • Bei Versammlungen sowie rituellen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist ein Verzicht auf die vorgeschriebenen Abstände im „Schachbrettmuster“ und auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch möglich, wenn in Innenräumen maximal 50 Personen teilnehmen und diese die 2G-Anforderungen erfüllen. Nehmen mehr als 50 Personen teil, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Außenbereichen ist eine Teilnehmerzahl von mehr als 100 möglich, es muss aber eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
     
  • Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
     
  • Tanzveranstaltungen müssen den Behörden grundsätzlich angezeigt werden. Für Diskotheken und Bars gelten weiterhin die 2Gplus-Regel und Maskenpflicht. Teilnehmer müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
     
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird von der Landesregierung grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen.

[Pressemitteilung der Landesregierung]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Corona-Bußgeldkatalog angepasst

(03. 01. 2022)

Anlässlich der jüngsten Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung auch den zugehörigen Bußgeldkatalog angepasst. Dieser wurde am 29. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossen.

[Corona-Bußgeldkatalog]

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Gesundheitsamt im Stress: Was tun bei positivem Corona-Testergebnis?

(02. 01. 2022)

Die hochansteckende Corona-Variante Omikron sorgt im Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland für eine erhebliche Mehrbelastung: Allein in den letzten drei Tagen gingen mehr als 350 positive PCR-Testergebnisse ein. „Wir müssen jede einzelne Person anrufen, ihr einige Fragen stellen und meist auch selbst viele Fragen beantworten. Denn alle Betroffenen gehen für 14 Tage in Isolation, was oft gar nicht so einfach ist“, erläutert Christian Grelck, der an diesem Wochenende den Corona-Stab der Kreisverwaltung leitet.

 

„Aufgrund der hohen Fallzahlen können wir es zurzeit leider nicht schaffen, alle Betroffenen am gleichen Tag anzurufen“, berichtet Grelck. Er bittet alle Personen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, sich sofort in der eigenen Wohnung von allen anderen Menschen abzusondern und jegliche Kontakte vermeiden. Wohnen mehrere Menschen zusammen, sollte sich die betroffene Person möglichst in einem eigenen Zimmer aufhalten und Küche sowie Bad nur allein nutzen und anschließend gut lüften. Gleiches gilt für Personen mit einem positiven Schnelltest, die auf ihr PCR-Ergebnis warten: Auch sie sollen sich vorsichtshalber verhalten, als seien sie infiziert.

 

Kontakte selbst informieren

Personen mit positivem PCR-Test können das Gesundheitsamt unterstützen, indem sie alle anrufen, mit denen sie in den letzten zwei Tagen vor dem Test Kontakt hatten, um sie über das Ergebnis zu informieren. Der nächste Schritt hängt davon ab, ob diese Kontaktpersonen geimpft sind oder nicht: Geimpfte sollten auf Symptome achten und ihre Kontakte reduzieren, können ansonsten aber ihrem Alltag wie üblich nachgehen.

 

Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen sofort in Quarantäne

Ungeimpfte Kontaktpersonen hingegen sind verpflichtet, sich sofort für zehn Tage in Quarantäne zu begeben, gerechnet ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Sie können ihren Hausarzt um einen PCR-Test bitten. Fällt dieser negativ aus, endet die Quarantäne sofort.

 

Sowohl Infizierte als auch ihre ungeimpften Kontaktpersonen, die in den letzten zwei Tagen in Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen oder anderen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen gearbeitet haben, müssen zudem ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren.

 

Von Anrufen bei der Hotline des Gesundheitsamtes absehen

„Wir bitten alle positiv Getesteten, von Anrufen in der Hotline des Gesundheitsamtes abzusehen. Viele wollen uns ihr Ergebnis mitteilen, andere haben Fragen. Doch die Teststellen melden uns die positiven Testergebnisse ohnehin automatisch. Danach rufen wir die Betroffenen von uns aus an“, betont Christian Grelck.

 

Bei starken Beschwerden sollte der ärztliche Notdienst unter Telefon 116117 angerufen werden, bei ganz schweren Symptomen der Notruf unter 112.

 

Zwei Merkblätter, die bereits viele Fragen zur häuslichen Isolierung beantworten, hat der Kreis unter https://t1p.de/jnjr und https://t1p.de/6s39 ins Internet gestellt.

[Flyer zur angeordneten Quarantäne wegen Corona]

[Hinweise zur häuslichen Quarantäne]

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Schwachstellen in der Gebäudedämmung sichtbar machen

(28. 12. 2021)

Undichte Fenster und Türen, fehlende Dämmung, Feuchtigkeitsschäden, Kältebrücken? All dies und vieles mehr lässt sich mit einer Thermografie-Kamera leicht sichtbar machen. Sie stellt unterschiedlich starke Wärmestrahlung verschiedenfarbig dar.

 

Bei entsprechend fachgerechtem Umgang können so aussagekräftige Bilder gemacht werden, auf denen die unterschiedlichen Einfärbungen gut zu erkennen sind. Blaue Farbe deutet hierbei auf eine kühle Oberflächentemperatur hin, wohingegen orange und rote Farben höhere Oberflächentemperaturen andeuten. Auf diese Weise lassen sich schnell Undichtigkeiten oder schlecht isolierte Gebäudebauteile finden.


Allerdings bedarf es einer gewissen Erfahrung, um die Bilder richtig zu deuten. Denn viele Einflüsse haben Auswirkungen auf das Bild und könnten zu Fehlinterpretationen führen. Kritisch sind etwa stark reflektierende Oberflächen. Problematisch ist auch eine zu hohe Außentemperatur, sodass der Unterschied zwischen der Innenraum- und der Außentemperatur zu gering ist. Ideal für Thermografie-Aufnahmen sind kalte und dunkle Zeiträume, an denen tagsüber wenig Sonneneinstrahlung die Gebäudeaußenhülle aufgeheizt hat.


Das Sanierungsmanagement der Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum möchte den Bürgerinnen und Bürgern Schwachstellen in der Gebäudehülle anschaulich demonstrieren und Optimierungspotenzial aufzeigen. Dazu wird am 5. Januar 2022 um 19 Uhr ein Thermografie-Spaziergang in Alkersum stattfinden. Treffpunkt ist der Dorfplatz in Alkersum. Von dort aus wird sich die Gruppe mit Sanierungsmanager Johannes Watermann und Projektleiter Volker Broekmans von der DSK GmbH durch Alkersum bewegen und mit einer Thermografie-Kamera typische Problemstellen in der Gebäudehülle bei unterschiedlichen Alkersumer Gebäuden ausfindig machen.
Die Veranstaltung wird unter 2G-Bedingungen stattfinden, sodass die entsprechenden Nachweise mitzubringen sind. Zur besseren Planung wird um vorherige Anmeldung per E-Mail mit dem Betreff „Thermografie-Spaziergang Föhr“ an gebeten.

[Energetisches Sanierungsmanagement]

[DSK GmbH]

Foto zur Meldung: Schwachstellen in der Gebäudedämmung sichtbar machen
Foto: Schwachstellen in der Gebäudedämmung sichtbar machen

Land passt Corona-Verordnung an

(24. 12. 2021)

Die Landesregierung hat wie angekündigt am 23. Dezember 2021 die Corona-Verordnung angepasst. Die verschärften Regelungen gelten ab dem 28. Dezember 2021 bis einschließlich 18. Januar 2022. Ministerpräsident Daniel Günther bat die Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsbewusstes Handeln auch über Weihnachten und Silvester.

 

Die wichtigsten Änderungen:

 

  • Die bereits geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte werden um Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene erweitert. So sind ab dem 28. Dezember Treffen in privaten Räumen nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Ausnahme: Alle Personen gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt, unabhängig ob sie geimpft oder genesen sind.
     
  • In Diskotheken und Clubs mit Tanzen müssen die Kapazitäten unter den bereits geltenden 2G-Plus-Regeln auf 50 Prozent (max. 1000 Personen) reduziert werden. Eine Maskenpflicht gilt auch beim Tanzen. Getränke oder Speisen dürfen ausschließlich an festen Steh- oder Sitzplätzen verzehrt werden.
     
  • Auch bei Tanzveranstaltungen wie Bällen oder Tanzpartys sowie bei vergleichbaren Festen in Gaststätten mit Tanz wird die Teilnehmerzahl auf die Hälfte der räumlichen Kapazität begrenzt. Außerdem gelten in diesen Fällen auch dort 2G-Plus sowie Maskenpflicht.
     
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Innengastronomie ist dann nur noch an festen Sitz- oder Stehplätzen mit Tischen möglich.
     
  • Zuständige kommunale Behörden können maximale Gruppengrößen auf Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen Flächen festlegen, auf denen insbesondere zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist. Zudem können sie zusätzliche Regelungen wie Mindestabstände zu den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte oder eine Maskenpflicht bestimmen.
     
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern (Innen- und Außenbereiche) werden ab dem 28. Dezember grundsätzlich untersagt. Dazu zählen unter anderem Konzerte oder größere Sportveranstaltungen.

[Corona-Verordnung angepasst]

[Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Stiko empfiehlt Booster-Impfung bereits nach drei Monaten

(22. 12. 2021)

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat am 21. Dezember 2021 den empfohlenen Abstand zur Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Außerdem wird betont, dass die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna in ihrer Wirksamkeit gleichwertig sind.


Laut Stiko deuten aktuelle Daten darauf hin, dass der Impfschutz bereits drei bis vier Monate nach der Grundimmunisierung deutlich abnimmt. Dies gelte auch für die Omikron-Variante. Nach einer Auffrischungsimpfung steigt die Schutzwirkung wieder deutlich an. Durch die Verkürzung des Impfabstandes sollen der Schutz vor schweren Erkrankungen verbessert und die Übertragung der sich ausbreitenden auch Omikron-Variante vermindert werden. Aussagen über die Schutzdauer nach einer Auffrischungsimpfung können aktuell nicht getroffen werden.


Die Stiko hat zu dieser Empfehlung ein umfassendes Papier veröffentlicht. Dieses enthält unter anderem eine übersichtliche Tabelle mit den Empfehlungen für zu verwendende Impfstoffe und die Abstände für die Grundimmunisierung und die Auffrischungsimpfung je nach Altersstufe.


Das Gesundheitsministerium hat die sofortige Umsetzung des verkürzten Impfabstands in den Impfstellen des Landes angekündigt. Bereits ab dem 22. Dezember 2021 können über impfen-sh.de Termine für Auffrischungsimpfungen bereits mit drei Monaten Abstand zur Grundimmunisierung gebucht werden.

[Informationen der Stiko]

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weiteres Vorgehen

(22. 12. 2021)

Bund und Länder haben am 21. Dezember 2021 weitere Einschränkungen beschlossen, die von den Ländern umgesetzt werden müssen.

 

 

 

Die wesentlichen Maßnahmen sind:

 

  • Ab dem 28. Dezember 2021 sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sein. Nimmt eine ungeimpfte Person teil, sollen die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen erhalten bleiben (Beschränkung des Treffens auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes, § 2 Abs. 4 Corona-Bekämpfungsverordnung).
     
  • Es wird empfohlen, Kontakte bei Familienfeiern zu Weihnachten eigenverantwortlich zu begrenzen, die Corona-Warn-App zu nutzen und vor dem Treffen mit anderen Familienmitgliedern einen Test durchzuführen.
     
  • Ab dem 28. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
     
  • Überregionale Großveranstaltungen wie Sport und Kultur finden ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.
     
  • Die Wirtschaftshilfen des Bundes werden verlängert, dabei sollen aus Sicht der Länder auch die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen sowie der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft in den Blick genommen werden.
     
  • Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgefordert, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne zu überprüfen, ggf. anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können.

 
Die Landesregierung hat angekündigt, die verabredeten Maßnahmen weitestgehend umzusetzen. Allerdings sollen Diskotheken in Schleswig-Holstein nicht geschlossen werden. Geplant sind, stattdessen Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kreise werden ermächtigt werden, zu Silvester an geeigneten Orten Ansammlungsverbote anzuordnen.
 
Diese Beschlüsse erfordern eine Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 28. Dezember 2021 in Kraft treten soll.

 

Bund und Länder haben für die nächste Beratung ein Treffen am 7. Januar 2022 verabredet.

[MPK Beschluss vom 21.12.2021]

[Gut gerüstet für die kommenden Tage]

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Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Inseln Föhr und Amrum

(21. 12. 2021)

Amtlicher Hinweis:
-Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Inseln Föhr und Amrum-

 

Sehr geehrte Gäste der Inseln Föhr und Amrum,


wir möchten Sie nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 sowie das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen aus zwingenden Gründen des Brandschutzes auf den Inseln strengstens untersagt ist.


Welche Feuerwerkskörper dürfen nicht abgebrannt werden? Sämtliche Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Raketen, Kanonenschläge, Chinaböller, Schwärmer, usw.). Auch ist der Betrieb von unbemannten Heißluftballonen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, nicht gestattet. Ferner ist die Benutzung von Signalmunition im gesamten Amtsgebiet Föhr-Amrum ausnahmslos verboten.


Gibt es Ausnahmen vom Abbrennverbot?

Auf der Insel Föhr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II im Zeitraum vom  31.12.2021 bis 01.01.2022 lediglich an Stränden und Deichen dann abgebrannt werden, wenn zur nächstgelegenen Bebauung ein Sicherheitsabstand von 200 m eingehalten wird. Im Hinblick auf die z.Z. grassierende Geflügelpest wird darum gebeten, den Abbrand von Feuerwerk an Deichen und Stränden dennoch zu unterlassen, damit die Wildvögel nicht unnötig aufgescheucht und gestresst werden.  In den Strandbereichen der Stadt Wyk auf Föhr gilt das Abbrennverbot! Auf der Insel Amrum gilt das Abbrennverbot ausnahmslos. 


Warum wird ein Abbrennverbot ausgesprochen?

Aufgrund einer erhöhten Brandgefahr vornehmlich für reetgedeckte Häuser in den historischen Ortskernen.
Welche Folgen kann ein Verstoß nach sich ziehen? Verstöße gegen das Abbrennverbot, welches sich auf § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz stützt, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € pro Einzelfall geahndet werden.


Die amtliche Bekanntmachung ist für Sie einsehbar unter www.amtfa.de (Ortsrecht und Satzungen/ Amt Föhr-Amrum).


Auf Ihr Verständnis hoffend, wünschen wir Ihnen  einen angenehmen Inselaufenthalt und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

 

Amt Föhr-Amrum
Der Amtsdirektor als Ordnungsbehörde
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr
Telefon 04681-5004-0
Email       www.amtfa.de 
 

Foto zur Meldung: Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Inseln Föhr und Amrum
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Coronavirus: Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung

(21. 12. 2021)

Der von der Bundesregierung neu eingerichtete Expertenrat zu COVID-19 hat am 19. Dezember 2021 seine erste Stellungnahme zur Einordnung und zu den Konsequenzen der „Omikron-Welle“ abgegeben.

 

 

Die wichtigsten Aussagen:

 

  • Die Omikron-Variante bringt eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen, die sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Schutzes auszeichnet.
     
  • Der vergleichsweise großen Impflücke insbesondere bei Erwachsenen in Deutschland geschuldet, ist mit einer sehr hohen Krankheitslast durch die Omikron-Variante zu rechnen.
     
  • Die in Deutschland angenommene Verdopplungszeit bei der Inzidenz liegt aktuell im Bereich von etwa zwei bis vier Tagen.
     
  • Sollte sich die Ausbreitung der Omikron-Variante so fortsetzen, wäre ein relevanter Teil der Bevölkerung zeitgleich erkrankt und/oder in Quarantäne. Somit wären das Gesundheitssystem und die gesamte kritische Infrastruktur unseres Landes extrem belastet.
     
  • Diese Überlastung kann mit einer massiven Ausweitung der Boosterimpfung und starken Kontaktreduktionen eingedämmt werden.
     
  • Es müssen in den kommenden Tagen Vorkehrungen für die ersten Monate des Jahres 2022 mit Blick auf Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikation, Strom-, und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik getroffen werden.


Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme findet am 21. Dezember 2021 erneut eine Videoschaltkonferenz der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers statt. Noch im Laufe dieser Woche ist mit einer weiteren Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung und dabei auch mit weiteren Kontaktbeschränkungen zu rechnen.

[Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung]

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Änderung Corona-BekämpfVO: Auffrischimpfung gilt erst nach 14 Tagen

(20. 12. 2021)

Nach der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 14. Dezember 2021 hatte die Landesregierung in einer Pressemitteilung verkündet, dass die Auffrischimpfung (Booster) in Fällen, in denen die 2G Plus-Regelung eingeführt wurde (Diskotheken etc. und touristische Übernachtungen), erst nach 14 Tagen von der Testpflicht befreit.


Da dafür allerdings eine rechtliche Regelung fehlte, hat die Landesregierung am 17. Dezember 2021 mit einer Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung nachgebessert. In § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 Nr. 3 ist nun ausdrücklich geregelt, dass die Befreiung von der Testpflicht in den Fällen mit 2G-Plus-Regelung erst dann gilt, wenn seit der Auffrischimpfung 14 Tage vergangen sind.


Die Änderung trat am 18. Dezember 2021 in Kraft. Sie gilt nur für die 2G Plus-Regelung und nicht in Fällen, in denen eine 3G-Regelung angeordnet ist.

[Änderung Corona-BekämpfungsVO ab 18.12.2021]

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2]

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Inselumfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung

(16. 12. 2021)

Nach besonderen Herausforderungen in 2021 stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie sie im Jahr 2022 dem kommenden Personalmangel entgegenwirken können.
 
In Abstimmung mit der IHK Flensburg und den Unternehmerverbänden FAU (Föhr Amrumer Unternehmer), SU (Sylter Unternehmer) und WF (Wirtschaftsforum Helgoland) auf den Nordfriesischen Inseln und Helgoland soll nun eine Umfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung nur für die Inselbetriebe erstellt und die Ergebnisse in der Folge eigenständig betrachtet und bewertet werden.
 
Um eine möglichst repräsentative Gesamtaussage zu erhalten, hoffen die Initiatoren auf eine rege Beteiligung an dieser Umfrage (Dauer ca. 5 Minuten). Nur so kann das Ergebnis eine gute Gesamtübersicht liefern, die in weiteren Gesprächen mit Politik und Verwaltung als Grundlage dienen soll.
 
Zur Umfrage

[Inselumfrage]

Foto zur Meldung: Inselumfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung
Foto: Inselumfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung

Neue Corona-Verordnung beschlossen

(15. 12. 2021)

Die Landesregierung hat am 14. Dezember 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 11. Januar 2022 befristet. Damit werden im Wesentlichen die bereits angekündigten Maßnahmen umgesetzt.

 

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisher geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung:

 

  • Zusätzliche Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Treffen innerhalb geschlossener Räume, bei denen auch Ungeimpfte oder Ungenesene über 14 Jahre anwesend sind, dürfen neben den Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts höchstens zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt teilnehmen.
     
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ist die Zahl der Zuschauer auf 50 Prozent der Gesamtkapazität beschränkt. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 5000 Personen innerhalb und 15.000 Personen außerhalb geschlossener Räume.
     
  • 2G-Plus in Bars und Diskotheken: In Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen, in denen sich die Gäste nicht überwiegend an festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten, gilt künftig die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Gäste müssen neben dem Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine mindestens 14 Tage zurückliegende Auffrischungsimpfung („Booster“) dokumentieren können.
     
  • 2G-Plus gilt auch für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben: Bei der Ankunft ist ein negatives Testergebnis vorzulegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Auch hier sind Personen ausgenommen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine mindestens 14 Tage zurückliegende Booster-Impfung dokumentieren können.
     
  • Darüber hinaus regelt die Verordnung die Testpflicht für selbstständige Kindertagesmütter und -väter: Sie müssen sich künftig täglich testen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.
     
  • Für minderjährige Schülerinnen und Schüler wird in den Weihnachtsferien die Ausnahmeregelungen für die 2G-Regel dahingehend ergänzt, dass neben der Schulbescheinigung über die Teilnahme an der regelmäßigen Schultestung ein Testnachweis erforderlich ist, der höchstens 72 Stunden zurückliegt. Zulässig ist dafür auch die Selbstauskunft der Eltern über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests.
    Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt diese Ausnahme jedoch nicht, da hier Bundesrecht gilt. Nicht-geimpfte oder -genesene Schülerinnen und Schüler müssen zur ÖPNV-Nutzung in den Ferien einen anerkannten Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

     
  • Verschärfungen bei der Maskenpflicht: Diese gilt künftig auch
     
    • bei Veranstaltungen in Innenräumen unter 2G-Bedingungen, bei denen weitere getestete Personen nur zugelassen sind, wenn diese zu beruflichen Zwecken anwesend sind,
       
    • für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Personen,
       
    • bei Versammlungen in Innenräumen, wenn nicht 3G gewährleistet ist,
       
    • in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die sich nicht an ihrem festen Sitz- oder Stehplatz befinden, sowie
       
    • für Gastwirtinnen und Gastwirte und ihre Mitarbeitenden,
       
    • in Gottesdiensten grundsätzlich auch am Sitzplatz, wenn nicht 3G gewährleistet ist.

[Corona-BekämpfungsVO ab 15.12.2021]

[Mitteilung der Landesregierung]

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Änderung und Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

(13. 12. 2021)

Die Landesregierung hat am 10. Dezember 2021 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen. Die Neufassung tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 9. Januar 2022.

 

Inhaltlich werden die Vorschriften an Schulen damit im Wesentlichen unverändert fortgeführt.

 

Neu eingefügt wird eine Regelung zur Teilnahme an schulischen Sonderveranstaltungen wie Schulfeste, Basare, Konzerte etc. (§ 7a). Damit wird für externe Teilnehmer (insbesondere Eltern) die 2G-Regel eingeführt. Wenn die Veranstaltung ausschließlich im Außenbereich der Schule stattfindet, gilt die 3G-Regel.

 

Information für Schulen zu Impfangeboten und Testlieferungen

 

Bereits mit einem Schreiben vom 9. Dezember 2021 hatte das Bildungsministerium die Schulleitungen über die bevorstehende Neufassung der Schulen-Coronaverordnung, Impfangebote und die Auslieferung von Tests in der 50. Kalenderwoche informiert.

 

Informiert wird unter anderem über

 

  • die regulären Impfangebote für Lehrkräfte und (neu) für Kinder von fünf bis elf Jahren in den Impfstellen
     
  • die aktuellen Schwierigkeiten bei der Belieferung mit Schnelltests und über die Notwendigkeit, dass auch am 23. Dezember Lieferungen angenommen werden können.

[Schulen-CoronaVO ab 13.12.2021]

[Ersatzverkündung der Landesverordnung]

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Coronavirus: Impfaktionen für Kinder angekündigt

(09. 12. 2021)

Ab dem 14. Dezember können auch Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren eine Corona-Schutzimpfung durch Angebote des Landes erhalten. Auf einer Pressekonferenz in Kiel informierte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg über die verschiedenen Wege zur Impfung.

 

Demnach startet die Impfkampagne ab Dienstag, 14. Dezember, mit regelmäßigen Aktionen in wechselnden Impfstellen ohne Terminvergabe. Ab dem 16. Dezember können Eltern auch für diese Altersgruppe online Termine vereinbaren. Dabei werden automatisch im Abstand von drei Wochen auch die Zweitimpfungs-Termine vergeben.

 

Verimpft wird der Wirkstoff von BioNTech/Pfizer, in einer niedrigeren Dosierung als bei Jugendlichen und Erwachsenen. Der Impfstoff wurde bereits am 26. November von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen.

 

Weitere Infos finden Sie hier

[Impfaktionen für Kinder angekündigt]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(08. 12. 2021)

Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung mit der Einführung der 2G-Regelung im Einzelhandel hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.

 

 

Hervorzuheben sind neue Bußgeldrahmen

 

  • für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 1000 bis 3000 Euro, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen der 2G-Regelung nicht vorgenommen oder die Regelung nicht durchgesetzt werden
     
  • für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 500 bis 2000 Euro bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten und
     
  • in Höhe von 500 Euro für Kunden beim Betreten einer Verkaufsstelle oder eines Ladenlokals unter Verstoß gegen die 2G-Regelung.

 

Wie bisher wird das Fehlen der nach § 3 Corona-Bekämpfungsverordnung erforderlichen Aushänge mit einem Bußgeldrahmen von 500 bis 1000 Euro bedroht. Das gilt nun auch für den deutlich sichtbaren Hinweis auf die 2G-Regel bei Geschäften.

[Bußgeldkatalog vom 7.12.2021]

[Strafen gegen Corona-Verstöße]

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Einstimmiges Votum für die Beteiligung an der Gründung der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH

(07. 12. 2021)

Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Weg für die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH bereitet: Einhellig sprachen sich die Mitglieder in ihrer jüngsten Sitzung dafür aus, dass das Amt als Mehrheitsgesellschafter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH an der Gründung des Unternehmens beteiligt sein soll. Die Zustimmung muss nun auch noch in den Gemeinden erfolgen.

 

Kerngeschäft der Inselenergie als Tochtergesellschaft der Inselwerke wird die klimafreundliche Wärmeversorgung und Stromerzeugung sowie der Stromvertrieb auf Föhr und Amrum sein. Ein mögliches weiteres Geschäftsfeld sind die Koordinierung und ggf. auch Umsetzung klimafreundlicher insularer Mobilitätskonzepte sowie die Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Aktuell stehen die Realisierung und Inbetriebnahme der ersten vier Wärmenetze in Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum im Fokus.

 

Die Inselwerke werden mit 80 Prozent der Geschäftsanteile Mehrheitsgesellschafter und die DSK Energie GmbH mit 20 Prozent Minderheitsgesellschafter sein. Weitere Gesellschafter mit insularem Bezug sind möglich. 29 Prozent könnten verteilt werden, denn die Inselwerke GmbH soll mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter bleiben. Gespräche mit möglichen Partnern und Entscheidungen werden im kommenden Jahr folgen.

 

Ebenso einstimmig wurde Amtsdirektor Christian Stemmer als Vertreter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und des Amtes Föhr-Amrum ermächtigt, im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH der Beteiligung an der Gründung der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung zustimmen und zu unterzeichnen.

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Foto: Logo Inselenergie

Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(06. 12. 2021)

Die von der Landesregierung am 3. Dezember 2021 geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 4. Dezember in Kraft getreten. Umgesetzt werden die Verabredungen zwischen Bund und Ländern und die Ankündigungen der Landesregierung zur weiteren Eindämmung des Coronavirus.

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

  • Für den Einzelhandel wird für Kunden und Begleitpersonen innerhalb geschlossener Räume die 2G-Regel eingeführt (§ 8 Abs. 1). Einlass erhalten somit nur Geimpfte und Genesene.
     
  • Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Lebens- und Futtermittelangebote, Wochen- und Getränkemärkte, Apotheken, Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Fall von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.
     
  • Die Betreiber sind verpflichtet, die 2G-Regel einschließlich der Überprüfung der Identität mehrmals täglich stichprobenartig zu kontrollieren und bei Verstößen durchzusetzen. Datum und Uhrzeit der Kontrollen sowie die durchführende Person müssen unverzüglich dokumentiert werden. Die Dokumentation ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 21 Abs. 1 Nr. 18 und 19).
     
  • Die 2G-Regel innerhalb geschlossener Räume gilt auch für Ladenlokale von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Publikumsverkehr (§ 9 Abs. 1). Ausgenommen sind Fahrrad- und Kfz-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Friseurgeschäfte, Optiker- und Hörgerätegeschäfte sowie Ladenlokale für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Dabei gelten die gleichen persönlichen Ausnahmen und Kontroll- regeln wie bei den Verkaufsstellen des Einzelhandels.
     
  • Auch Kunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne Einhaltung der 2G-Regel ein Geschäft betreten (§ 21 Abs. 2 Nr. 4).
     
  • Die allgemeinen Vorgaben für alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen werden dahingehend erweitert, dass bei den vorgeschriebenen deutlich sichtbaren Aushängen am Eingang auch auf die Anforderungen an den Impf- und Genesenenstatus hingewiesen werden muss (§ 3 Abs. 3 Nr. 3). Dies gilt also auch für den Einzelhandel.

[Landesverordnung vom 3.12.2021]

[2G-Regeln im Einzelhandel]

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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weitere Maßnahmen

(03. 12. 2021)

Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben am 2. Dezember 2021 einen Beschluss über das weitere Vorgehen in der gegenwärtigen Corona-Situation gefasst.

 

 

 

Dessen wesentlichen Punkte sind:

 

  • Der Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Gastronomie soll bundesweit auf Geimpfte und Genesene begrenzt werden (2G-Regelung). In Schleswig-Holstein ist dies bereits gängige Praxis.
     
  • Die 2G-Regelung soll bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet werden. Für Schleswig-Holstein hat die Landesregierung dies bereits mit Wirkung ab dem 4. Dezember 2021 angekündigt, eine entsprechende Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit vorbereitet.
     
  • Private Zusammenkünfte mit Teilnahme von nicht geimpften und nicht genesenen Personen sollen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Private Treffen zwischen ausschließlich Geimpften und Genesenen werden nicht beschränkt.
     
  • Überregionale Großveranstaltungen (Sport, Kultur etc.) sollen durch eine Begrenzung der Auslastung und eine Zuschauer-Obergrenze eingeschränkt werden. Hier ist im Einzelnen vorgesehen:
     
    • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf die Kapazität nur bis zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden (maximale Gesamtzahl: 5000 Zuschauer).
       
    • Auch bei Veranstaltungen im Freien darf die Kapazität nur bis zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden (maximal 15.000 Zuschauer).
       
    • Zugang (auch im Außenbereich) haben nur Geimpfte oder Genesene (2G) und es sind medizinische Masken zu tragen.
       
  • Bundesweit soll an allen Schulen die Maskenpflicht gelten (in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt).
     
  • An Silvester und Neujahr wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf Plätzen, auf denen mit viel Publikum zu rechnen ist und die durch die Kommunen zu definierenden sind.
     
  • Es wird ein Verkaufsverbot für Feuerwerk geben, das der Bund regeln muss. Für die betroffenen Unternehmen soll es eine Wirtschaftshilfe geben.
     
  • In Gebieten mit einem Inzidenzwert von über 350 sollen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden. Schleswig-Holstein ist wegen des Inzidenzwertes davon absehbar nicht betroffen.
     
  • In Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 350 sollen private Feiern etc. auf 50 (Innenräume) bzw. 200 Personen (Außenbereich) begrenzt werden. Auch davon ist Schleswig-Holstein wegen des Inzidenzwertes absehbar nicht betroffen.
     
  • Der Bund wird den Kreis der Personen ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen (Apotheker, Pflegefachkräfte und Zahnärzte). Der genaue Zeitpunkt hierfür bleibt noch unklar.
     
  • Bis Ende 2021 wollen sich Bund und Länder darüber verständigen, in welcher Weise die Gültigkeit des Impfstatus zeitlich begrenzt wird (z.B. auf neun Monate nach der zweiten bzw. dritten Impfung).
     
  • Der Bund wird im Vorgriff auf eine allgemeine Impfpflicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern regeln. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist bereits in Arbeit und könnte noch im Dezember vom Bundestag beschlossen werden.
     
  • Außerdem soll der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beschließen, die ungefähr ab Februar 2022 gelten soll.

 

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat zu den o.g. Beschlüssen folgendes angekündigt:

 

  • Bei der 2G-Regelung im Einzelhandel werden von den Händlern nur ein deutlicher Aushang und Stichproben verlangt und keine flächendeckende Einlasskontrollen. Ein Bußgeld wird nur für die Kunden angedroht, die vorschriftswidrig ein Geschäft betreten. Kontrollen sollen auch Polizei und Ordnungsämter durchführen.
     
  • Für den Einzelhandel werden folgende Ausnahmen von der 2G-Regel bei Geschäften des täglichen Bedarfs gelten: für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Fall von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.
     
  • Folgende von den Ländern verabredeten Maßnahmen werden erst mit der nächsten anstehenden Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 15. Dezember 2021 umgesetzt, mit der im Laufe der 49. oder 50. Kalenderwoche zu rechnen ist.
     
    • Weitergehende Beschränkung der Private Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
       
    • Begrenzung der Auslastung und Obergrenze von Zuschauern bei Großveranstaltungen. Dabei soll die Kapazitätsgrenze von 50 Prozent ausgeschöpft werden.
       
    • Einführung der 2GPlus-Regel für Diskotheken, Bars und Clubs.
       
    • Einführung der 2GPlus-Regel für touristische Beherbergungen.
       
    • Einführung der Maskenpflicht in nicht näher bestimmten Bereichen in Innenbereichen.
       
  • Es wird noch offen gehalten, ob das Ansammlungsverbot an Silvester/Neujahr in Schleswig-Holstein tatsächlich umgesetzt wird.

[Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz]

[Einheitliche Regelungen beschlossen]

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Coronavirus: Impftermine auch für unter 60-Jährige

(02. 12. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass ab dem 2. Dezember 2021 die Terminbuchungsmöglichkeit für die stationären Impfstellen auch für unter 60-Jährige öffnet.

 

Demnach können in den Impfstellen Termine für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen gebucht werden. Bei einer Auffrischimpfung soll der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung in der Regel sechs, mindestens aber fünf Monate betragen. Mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson Geimpfte sollten nach 28 Tage einen Termin für eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wahrnehmen, um den Schutz der Grundimmunisierung zu optimieren.

 

Geimpft wird in den Impfstellen mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna, gebucht werden kann weiterhin über die Seite www.impfen-sh.de. Termine (nur Einzeltermine) können zunächst bis einschließlich Februar gebucht werden - 500.000 Termine stehen zunächst bis Ende Februar im System zur Verfügung.

[Terminbuchung für alle startet]

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

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Coronavirus: Informationen zu Wirtschaftshilfen

(02. 12. 2021)

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat am 1. Dezember 2021 über aktuelle Entwicklungen bei den unterschiedlichen Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit Corona informiert.

 


Die wesentlichen Punkte sind:

 

  • Fortführung der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 und insbesondere die Regelungen für Aussteller auf Weihnachtsmärkten.
     
  • Verlängerung des Förderzeitraums der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022.
     
  • Verlängerung der Härtefallhilfen bis Ende März 2022 und Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
     
  • Verschiebung des Endtermins für die Schlussabrechnungen.
     
  • Direktanträge in der November- und Dezemberhilfe.

[Infoschreiben Wirtschaftshilfen 1. Dezember 2021]

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Coronavirus: Verlängerung der Regeln für Absonderung und Quarantäne

(01. 12. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat am 30. November 2021 die Geltung des Erlasses, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen, bis zum 31. Januar 2022 verlängert.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen stellt die Neufassung des Erlasses klar, dass die Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung für Geimpfte und Genesene enge Kontaktpersonen dann nicht gilt, wenn die infizierte Person eine Virusvariante aufweist, bei der nur von einem eingeschränkten Schutz durch Impfung/Genesung auszugehen ist (Ziffer 1 Satz 3 des Erlasses).

[Erlass des Gesundheitsministeriums]

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Weiteres Vorgehen zum Coronavirus: 2G im Einzelhandel

(01. 12. 2021)

Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben am 30. November 2021 erneut über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, vielmehr soll am 2. Dezember erneut beraten und dann ein förmlicher Beschluss gefasst werden.

 

Aus einem Statement von Ministerpräsident Daniel Günther ergeben sich folgende absehbare Maßnahmen:

 

  • Wahrscheinlich bereits ab Samstag, 4. Dezember, wird in Schleswig-Holstein für den Einzelhandel (Ausnahme voraussichtlich täglicher Bedarf) die 2G-Regel und somit eine Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte eingeführt.
     
  • Die Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften werden für Ungeimpfte deutlich weiter verschärft.
     
  • Im Laufe des Jahres 2022 (wohl im 1. Quartal) wird eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten.
     
  • Über weitergehende Einschränkungen für Großveranstaltungen (Maskenpflicht, 2G plus-Regel etc.) wird noch beraten.

 

Die genauen Beschlüsse der Landesregierung bleiben abzuwarten. Damit ist mit einer kurzfristigen Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung noch im Laufe dieser Woche zu rechnen.

[Länder einigen sich auf 2G im Einzelhandel]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Aktualisierte Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr

(01. 12. 2021)

Ab sofort gehört die Flurstraße zum Abfuhrbezirk B (Innenstadt) und nicht mehr zum Abfuhrbezirk A (Südstrand).

 

Eine Skizze der aktualisierten Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr finden sie hier.

[Abfuhrbezirke Stadt Wyk auf Föhr]

Foto zur Meldung: Aktualisierte Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr
Foto: Aktualisierte Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr

Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn

(30. 11. 2021)

Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) plant den Sandüberhang in einem Teilbereich der oberen und unteren Wandelbahn abzutragen. Für die Arbeit mit Baumaschinen werden die obere und die untere Wandelbahn zwischen den Deckwerkstreppen bei der Strandbar „Seehund“ und der Treppe nahe der Strandstraße aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Bauzeit fällt voraussichtlich in die 49. und 50. Kalenderwoche 2021.

 

Die neuen Flächen im Bereich des Sandabtrags werden mit Strandhafer bepflanzt. Für diesen Teil der Arbeiten sind keine Absperrungen auf der Wandelbahn erforderlich.

 

Baumassnahme Wandelbahn

 

Der Sandabtrag ist notwendig geworden, da der dem Strand zugewandte Weg örtlich mit abrutschendem Sand überdeckt wird. Eine Wiederholung bzw. Ausweitung der Unterhaltungsmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.

[Baufeld Wandelbahn]

[Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH]

Foto zur Meldung: Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn
Foto: Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans SH

(30. 11. 2021)

Die Landesregierung hat die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein beschlossen. Die Veröffentlichung der Landesverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein ist für den 16. Dezember 2021 geplant, sie wird am 17. Dezember 2021 in Kraft treten. Der Verordnungstext ist bereits auf der Internetseite der Landesplanung abrufbar.

 

Die eigentlichen Planunterlagen – der Text des Landesentwicklungsplans (Teil A+B), die Hauptkarte (Teil C) und die Umweltprüfung mit der sogenannten Zusammenfassenden Erklärung (Teil D) – sind Anlagen dieser Landesverordnung; sie werden ausschließlich im Internet veröffentlicht. Auf der Seite www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene stehen alle Unterlagen bereits jetzt zur Verfügung.

 

Alle Planunterlagen sind auch im Online-Beteiligungsportal BOB-SH abrufbar. Dort sind zudem die Synopsen mit den Stellungnahmen aus den beiden Beteiligungsverfahren und deren Bewertungen (Voten) durch die Landesplanungsbehörde sowie die Geodaten zur Hauptkarte abrufbar.

 

Da die Planunterlagen mehrere hundert Seiten umfassen, eignen sie sich nicht zum Ausdrucken. Laut Ankündigung der Landesplanung soll es in absehbarer Zeit die Möglichkeit geben, gedruckte Exemplare kostenpflichtig über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein zu beziehen.

[Entwurf LEP-VO 2021]

[Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein]

[Online-Beteiligungsportal BOB-SH]

Foto zur Meldung: Fortschreibung des Landesentwicklungsplans SH
Foto: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.

Warnung vor Anzeigenakquise per Fax

(29. 11. 2021)

Das Amt Föhr-Amrum warnt vor der Anzeigenakquise per Fax.

 

Betroffene aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort mit einem Fax um Aktualisierung der Firmendaten gebeten wird. Tatsächlich handelt es sich dabei aber - regelmäßig im Kleingedruckten versteckt - um eine Annahmeerklärung zum Abschluss eines mehrjährigen hochpreisigen neuen Anzeigenvertrages.

 

Über dieses Vorgehen hat auch bereits das Landeskriminalamt Niedersachsen und der SHZ berichtet. 

 

[Fax]

[Landeskriminalamt Niedersachsen Dezernat FPJ - Zentralstellen Forschung, Prävention, JugendBeschreibung]

[Artikel shz.de]

Foto zur Meldung: Warnung vor Anzeigenakquise per Fax
Foto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Coronavirus: Bußgeldkatalog überarbeitet

(26. 11. 2021)

Seit Wochen steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. Schleswig-Holstein hat nun zum Start der Weihnachtsmärkte den Bußgeldkatalog an die Corona-Bekämpfungsverordnung und damit vor allem an die 2G-Regelungen angepasst.

 

So droht Gastwirten ein Bußgeld zwischen 1000 und 3000 Euro, wenn sie in geschlossenen Räumen Personen bewirten, die weder geimpft, noch genesen sind. Betreiber von Weihnachtsmärkten zahlen zwischen 500 und 3000 Euro, wenn sie kein Hygienekonzept erstellt haben oder dieses unvollständig ist.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen.

[Bußgeldkatalog - Landesverordnung vom 24.11.21]

[Empfindliche Strafen]

[Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Bußgeldkatalog überarbeitet
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Ehrenamtstag 2021 abgesagt

(25. 11. 2021)

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sagen der Kreis Nordfriesland und der Kreisjugendring Nordfriesland den für den 4. Dezember geplanten Ehrenamtstag im Husumer Kreishaus ab. Im Rahmen der Veranstaltung sollten die Verdienste junger Nordfriesinnen und Nordfriesen gewürdigt werden, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

 

Die Ehrung soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, teilt der Kreis in einer Presseinfo mit.

[Ehrenamtstag 2021 abgesagt]

Foto zur Meldung: Ehrenamtstag 2021 abgesagt
Foto: Ehrenamtstag 2021 abgesagt

Coronavirus: 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV und im Amtsgebäude

(25. 11. 2021)

Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz; Beschäftigte erhalten nur Zugang, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

 

Vorliegen müssen ein Impf- oder ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis. Wer nicht geimpft ist, muss einen maximal 24 Stunden alten, von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführten Schnelltest vorlegen (PCR-Test 48 Stunden). Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, fällt ebenfalls unter die 3G-Nachweispflicht.

 

Geimpfte oder Genesene hinterlegen ihren Nachweis einmalig beim Arbeitgeber, somit entfallen die täglichen Kontrollen. Letzterer darf die Daten nicht an Dritte weitergeben. Zudem müssen die Daten spätestens sechs Monate nach der Erfassung gelöscht werden.

 

3G-Regel auch im Amtsbegäude

 

Im Amtsgebäude in Wyk gilt die 3G-Regel seit dem 24. November ebenfalls; die Vorgaben der Landesverordnung zur Sicherheit von Besuchenden und Mitarbeitenden vor dem Coronavirus werden umgesetzt. Besucher werden gebeten, den Mitarbeitenden die jeweiligen Nachweise (genesen, geimpft oder negativ getestet) vorzulegen.

 

Auch hier müssen die Tests von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Beim Betreten des Gebäudes darf ein Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein, für PCR-Tests gilt eine Frist von 48 Stunden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Die Testbestätigungen der jeweiligen Schule gelten bei Schulkindern als Testnachweis. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.

 

Beförderung nur mit Nachweis

 

Gleiches gilt seit dem 24. November 2021 im Fern- und im öffentlichen Nahverkehr: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Betroffen sind somit auch die Fähren und Busse der Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR). Als Nachweis sind ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis (maximal sechs Monate alt) oder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest (PCR-Test 48 Stunden) nötig. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, wird von der Beförderung ausgeschlossen, teilt die WDR auf ihrer Homepage mit.

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Coronavirus: Stationäre Impfstellen in Husum und Niebüll starten am 26. November

(23. 11. 2021)

Laut einer Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland nehmen am 26. November zwei stationäre Impfstellen in Nordfriesland ihren Betrieb auf. Während in Husum im 1. Stockwerk des NCC-Congresscentrums (Messe Husum, Am Messeplatz 1) geimpft wird, kann man sich in Niebüll im Bettenhaus 7 der Jugendherberge (Mühlenstraße 65) immunisieren lassen. Um 10 Uhr fällt am Freitag an beiden Standorten der Startschuss für jeweils eine Impfstraße.

 

Während der Kreis Nordfriesland sich um die Infrastruktur gekümmert hat, steht der eigentliche Betrieb der stationären Impfstellen in der Verantwortung des Landes Schleswig-Holstein. Die Impfteams in Husum und Niebüll werden hingegen von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus ärztlichem Personal und medizinischem Unterstützungspersonal des Deutschen Roten Kreuz zusammengestellt. „Mit den Impfstellen wird das bestehende Impfangebot bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den offenen mobilen Impfaktionen des Landes und der KVSH erweitert. Von allen Beteiligten wurde die Koordination und Logistik in hohem Tempo gestemmt, damit jetzt möglichst viele Menschen über zusätzliche Wege schnell eine Impfung erhalten“, hält Landrat Florian Lorenzen fest.

 

An beiden Impfstellen in Nordfriesland werden von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 10:30 bis 19:30 Uhr sowohl Auffrischungsimpfungen als auch Erst- und Zweitimpfungen angeboten. Jede Impfstelle bekommt in der ersten Woche 20 Impfungen pro Stunde zugewiesen, ab der zweiten Woche erhöht sich die Taktung auf 24 Impfungen pro Arzt in der Stunde. In Husum ist zudem beabsichtigt, eine zweite Impfstraße zu aktivieren, sobald weiteres Personal zur Verfügung steht.

 

Impfungen ausschließlich mit Termin möglich

 

Im Gegensatz zu den offenen mobilen Impfaktionen des Landes und der KVSH, benötigen Bürgerinnen und Bürger für die stationären Impfstellen Termine. Die Buchung der Impftermine erfolgt erneut über das bereits zuvor für die Terminvergabe verwendete Online-Buchungssystem des Landes Schleswig-Holstein und soll über dessen Internetseite www.impfen-sh.de ab dem 25. November erreichbar sein. Wer keinen Internetzugang hat, wird gebeten, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde helfen zu lassen. Vor Ort in den Impfstellen können keine Termine vereinbart werden. Auch die Kreisverwaltung vergibt keine Corona-Impftermine.

 

In der ersten Betriebswoche können zunächst nur Bürgerinnen und Bürger einen Termin buchen, die 60 Jahre oder älter sind. Sie erhalten dazu in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben vom Land Schleswig-Holstein. Ab der zweiten Betriebswoche, also ab dem 3. Dezember, steht die Terminbuchung auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Auffrischungsimpfung soll laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Bei einer vorhandenen Impfung mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson müssen mindestens vier Wochen dazwischenliegen.

 

Im Rahmen des stationären Impfangebots in Husum und Niebüll wird aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission der Impfstoff Spikevax (Moderna) an Personen verimpft, die älter als 30 Jahre sind. Unter 30-Jährige erhalten den Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer).

Wer aktuell impfberechtigt ist und weitere Antworten rund um die Corona-Impfungen und die verschiedenen Impfangebote des Landes sind unter www.t1p.de/impfung-sh zu finden.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot verfügt

(22. 11. 2021)

Nicht nur bei zahlreichen Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet, auch landesweit breitet sich das Geflügelpest-Virus immer mehr aus. Auch vor Hausgeflügelbeständen macht es nicht Halt. In Schleswig-Holstein wurden bereits mehrere Ausbrüche in Geflügelhaltungen verzeichnet.

 

Um die Ausbreitung der Vogelgrippe und das mögliche Überspringen auf weitere Nutztierbestände einzudämmen, weitet der Kreis Nordfriesland ab morgen (23.11.) das bestehende Aufstallungsgebot auf das gesamte Kreisgebiet aus. Eine entsprechende Regelung ist in der Allgemeinverfügung vom 22.11.2021 verfasst. Diese wurde in der Sonderausgabe des Amtsblattes 40 veröffentlicht. Die Anordnung tritt morgen in Kraft und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Inseln und Halligen.

 

Die konsequente Aufstallung kann das Hausgeflügel schützen. Es sind bereits etliche Wildvögel tot aufgefunden worden, vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Geflügelhalter, auch Kleinsthalter mit einigen wenigen Tieren seiner Verantwortung bewusst sein, und neben der Aufstallung des Geflügels auch die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

 

Alternativ zur Unterbringung des Geflügels in Ställen oder in nach oben geschlossenen Volieren, ist die Nutzung von Netzen und Gittern mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern möglich.

[Amtsblatt - Sonderausgabe 40 vom 22.11.2021]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Amtsblatt des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Neue Vorgaben für Arbeitgeber

(22. 11. 2021)

Einstimmig hatte der Bundesrat am 19. November 2021 den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag am Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

 

Die Änderungen verfolgen im Wesentlichen drei Ziele:

 

  • Derzeit stützen sich die Maßnahmen der Länder auf den Katalog zulässiger Einschränkungen in § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der aber nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag angewandt werden kann. Diese läuft am 25. November 2021 aus.

    Daher wird in § 28 a Abs. 7 IfSG ein neuer Katalog zulässiger Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus beschrieben, der durch die Länder angewandt werden kann. Dieser Maßnahmenkatalog allerdings schließt z.B. die Schließung bzw. Untersagung von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Schulen, Kitas, Einzelhandelsgeschäften etc. aus. Übergangsregelungen gibt es für Bundesländer, die solche Maßnahmen aktuell noch angeordnet haben (§ 28 a Abs. 9 IfSG).

    Außerdem können Länder auf Basis einer Länder-Öffnungsklausel (§ 28 a Abs. 8 IfSG) mit Zustimmung des jeweiligen Landtages bestimmte, konkret aufgelistete weitergehende Maßnahmen beschließen.

     
  • Im Infektionsschutzgesetz werden neue Vorgaben für Arbeitgeber und Beschäftigte (3G-Regel, Home-Office) sowie für den öffentlichen Personenverkehr bundesweit einheitlich geregelt.
     
  • Zahlreiche Maßnahmen zur Abfederung der Folgen insbesondere im Sozialrecht werden bis zum März 2022 bzw. bis Ende 2022 verlängert.

[Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages]

[Erlass der Staatskanzlei des Landes SH]

[FAQ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]

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Coronavirus: Künftig 2G im Freizeitbereich

(21. 11. 2021)

Die Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 22. November in Kraft tritt.


In Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gelten dann in Innenbereichen die 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Davon ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.


Grundsätzlich die 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet) gelten künftig bei der Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren. Private Zusammenkünfte sind in geschlossenen Räumen nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig, Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder unter 14 Jahren.
 

Die wesentlichen Regeln finden Sie in der Pressmeldung des Landes Schleswig-Holstein.

[2G hält im Freizeitbereich Einzug]

[Verordnungen im Wortlaut]

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Coronavirus: Ausnahmeregelungen für Mitgliederversammlungen der Feuerwehren

(19. 11. 2021)

Das Ministerium für Inneres, Integration, ländliche Räume und Gleichstellung (MILIG) hat mit Schreiben vom 18. November 2021 über die Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und Wahlen im Bereich der Feuerwehren zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus informiert.

 

Demnach werden die Regelungen in den Mustersatzungen über die Durchführung der Jahreshauptversammlungen innerhalb von drei bzw. vier Monaten nach Ende des Kalenderjahres angesichts der kritischen Pandemielage auch für das Jahr 2022 außer Kraft gesetzt. Außerdem wird bis zum 31.12.2022 durch das MILIG weiterhin die Möglichkeit der Durchführung von Briefwahlen für Wahlen von Mitgliedern des Wehrvorstandes eröffnet.

 

Empfehlungen des Landesbrandmeisters zum Übungs- und Einsatzbetrieb

 

Landesbrandmeister Frank Homrich hat mit Schreiben vom 18. November 2021 an alle Feuerwehren aktuelle Empfehlungen gegeben, unter anderem die konsequente Anwendung der 2G-Regel (= geimpft oder genesen) für den Übungs- und Einsatzbetrieb. Für dienstliche Veranstaltungen wie z.B. Jahreshauptversammlungen wird die 2G+-Regel (geimpft, genesen und zusätzlicher Corona-Schnelltest/PCR-Test) empfohlen. Diese und weitere Verhaltensgrundsätze (u.a. zum Tragen von Masken, zur Einhaltung der AHA-Regel und zur Desinfektion) sollen dem Schreiben zufolge von der jeweiligen Wehrführung in Abstimmung mit den Trägern im Rahmen einer Dienstanweisung innerhalb der Wehr kommuniziert werden.

[Anschreiben Frank Homrich]

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Bund und Länder einigen sich auf gemeinsame Corona-Regeln

(19. 11. 2021)

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben am 18. November 2021 über das weitere Vorgehen beraten.

 

 

 

 

Die wesentlichen Beschlüsse und konkreten Verabredungen:

 

  • Für einschränkende Maßnahmen der Länder wird ein 3-Stufen-System eingeführt, das sich an der Hospitalisierungsrate (Zahl der in Bezug auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen) orientiert.
     

Hospitalisierungsrate über 3: Der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sport, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen in Innenräumen sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt (flächendeckende 2G-Regelung). Nach einem Beschluss der Landesregierung soll dies in Schleswig-Holstein unabhängig von der Hospitalisierungsrate ab dem 22. November 2021 umgesetzt werden.
 

Hospitalisierungsrate über 6: Der Zugang zu den o.g. Einrichtungen und Angeboten wird auch bei Geimpften und Genesenen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig gemacht (2G plus). Dies soll insbesondere dort erfolgen, wo das Infektionsrisiko aufgrund der Personenzahl besonders hoch und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen deshalb schwierig ist (Diskotheken, Clubs und Bars).
 

Hospitalisierungsrate über 9: Die Länder werden von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konsequent Gebrauch machen. Voraussetzung sind entsprechende Beschlüsse des Landtages. Dafür wird im IfSG eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die nähere Rahmenbedingungen beschreibt.

 

  • Es wird damit gerechnet, dass Ende November die Zulassung eines Impfstoffes für Kinder zwischen fünf und elf Jahren erfolgt. Diesen soll dann ab der zweiten Dezemberhälfte eine Impfung angeboten werden.
     
  • Mitarbeiter und Besucher von Pflegeeinrichtungen sollen täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt auch für geimpfte Mitarbeiter. Beides ist in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt. Kontrollieren soll die Einhalteung ein Monitoring-System, das auch erfassen soll, wie viele Bewohner einer Einrichtung die Booster-Impfung erhalten haben.
     
  • Nach Auffassung der Länder sollten alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dies soll der Bund kurzfristig durch eine Gesetzänderung umsetzen.
     
  • An allen Arbeitsstätten soll die 3G-Regel gelten und vom Arbeitgeber kontrolliert sowie dokumentiert werden. Dies wird durch eine Änderung des IfSG umgesetzt, die am 18. November vom Bundestag beschlossen wurde und am 19. November im Bundesrat beraten wird.
     
  • Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden. Auch dies wird durch derzeit in Beratung befindliche Änderungen des IfSG umgesetzt. Gleiches gilt für die Einführung der 3G-Regel zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fern- verkehrs.
     
  • Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.
     
  • Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Der Bund wird auch Maßnahme zur Unterstützung der besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.
     
  • Am 9. Dezember wird die Wirksamkeit der Maßnahmen bei einer weiteren Besprechung überprüft.

[Beschluss der MPK]

[Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche]

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Coronavirus: STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung

(19. 11. 2021)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 18. November 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung, Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

 

Die Auffrischimpfungen soll in der Regel sechs Monate nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden.

[Empfehlungen der Ständigen Impfkommission]

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Coronavirus: 24 neue Impfstellen

(17. 11. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass 24 stationäre Impfstellen im Land eingerichtet werden. Außerdem wurde angekündigt, dass Termine für diese stationären Angebote ab dem 25. November über www.impfen-sh.de gebucht werden können. Die Impfungen mit gebuchten Terminen beginnen dann kurzfristig in den nachfolgenden Tagen abhängig von dem Hochfahren der einzelnen Stellen. Dies soll bis Anfang Dezember, bei einigen Impfstellen bis zum 6. Dezember geschehen.

 

Die Standorte dieser Impfstellen sowie weitere Informationen ergeben sich aus einer Presseinformation des Gesundheitsministeriums.

 

Hier sind darüber hinaus zahlreiche temporäre Impfangebote zu finden.

[Standorte der temporären Impfstellen]

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(17. 11. 2021)

Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Neu sind darin Bußgeldrahmen für die Betreiber vollstationärer Pflegeeinrichtungen für den Fall von Verstößen gegen die neuen Testpflichten für Besucher.

[Bußgeldkatalog Landesverordnung vom 16.11.2021]

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Coronavirus: Wieder Maskenpflicht in der Schule

(17. 11. 2021)

Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein müssen auch im Unterricht am Platz wieder eine Maske tragen. Das gab Bildungsministerin Karin Prien am 17. November 2021 bekannt. Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Schulen-Corona-Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Montag, 22. November.

 

Wesentliche Punkte werden sein:

 

  • Die Maskenpflicht gilt wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich.
     
  • Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schüler müssen sich zwei wöchentlich in der Schule testen. Geimpfte und genesene Schüler sollen die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt auch für alle an Schule Beschäftigten.
     
  • Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser weiterhin fünf Schultage lang täglich getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.

[Maskenpflicht in der Schule gilt wieder]

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Ankündigungen zur Corona-Bekämpfungsverordnung ab 22. November 2021

(17. 11. 2021)

Die Landesregierung hat am 17. November 2021 darüber informiert, mit welchen Maßnahmen für die kurzfristig anstehende Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung zu rechnen ist. Da diese bereits am 22. November 2021 in Kraft treten soll, ist bis zum Wochenende mit einer Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung und einer Änderung der Schulen- Coronaverordnung zu rechnen.

 

Aus formalen Gründen wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst bis zum 19. Dezember befristet sein. Allerdings hat die Landesregierung angekündigt, dass die Verordnung auch über den Jahreswechsel hinweg unverändert weiter gelten soll.

 

Folgende Informationen sind derzeit verfügbar:

 

  • Bei beruflichen Veranstaltungen gilt künftig die 3G-Regel, bei Freizeitveranstaltungen 2G
     
  • In Gaststätten (Innenräume) gilt 2G. Nur bei geschlossenen Veranstaltungen beruflicher Art gilt 3G
     
  • In Diskotheken gilt 2G
     
  • Die Regelungen für den Einzelhandel bleiben unverändert
     
  • Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt 2G. Hiervon ausgenommen sind Friseure und medizinische bzw. pflegerische Dienstleistungen
     
  • In Freizeiteinrichtungen gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für Bibliotheken und Archive. Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G – auch für Übungsleiterinnen und -leiter. Beim Profisport gilt 3G
     
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt bis auf Ausnahmen (Berufssprachkurse, Erstorientierungskurse usw.) 2G, bei beruflicher Bildung 3G
     
  • In Beherbergungsbetrieben ist der Zweck der Beherbergung maßgeblich: Für beruflich bedingte Beherbergungen gilt 3G, für andere grundsätzlich 2G
     
  • Bei touristischen Reiseverkehren gilt künftig die 2G-Regel
     
  • Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser, insbesondere die Testpflichten für Besucher und Beschäftigte, bleiben unverändert
     
  • Bei Veranstaltungen in Außenbereichen (z.B. Weihnachtsmärkte) ist durch den Veranstalter in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Risikobewertung vorzunehmen. Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko (Gedränge, keine Mund-Nasen-Bedeckungen etc.) empfiehlt das Land die Umsetzung einer 2G-Regelung
     
  • Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig
     
  • In den Schulen ist auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
     
  • Ausnahmen von den 3G- bzw. 2G-Vorgaben gelten für Kinder unter sieben Jahren und Schulkinder
     
  • Die Gesundheitsämter werden wieder ermächtigt, für bestimmte öffentliche Bereiche eine Maskenpflicht anzuordnen

[Land führt 2G ein]

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Kieler Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan

(17. 11. 2021)

Am 17. Dezember 2021 tritt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in Kraft. Mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung schaffen seine Festlegungen wichtige Voraussetzungen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann.

 

 

Der neue Landesentwicklungsplan löst den bisherigen aus 2010 ab. Er regelt die langfristige Nutzung der Fläche des Landes und seiner Küstenmeere. So wird etwa festgelegt, wo Schwerpunkte für Tourismus sind, Natur und Umwelt möglichst unberührt bleiben oder schwerpunktmäßig Wohnraum und Gewerbeflächen entstehen sollen.

[Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan]

[Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein]

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Foto: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.

Amtsausschuss beschließt Haushalt für 2022

(16. 11. 2021)

Dass die Landesstraße 214 zwischen Wyk und Nieblum nicht wie ursprünglich vorgesehen 2022, sondern erst 2025 saniert werden soll, war Thema der jüngsten Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Armum. Hintergrund: Mit dem Erhaltungsstrategie 2019 – 2030 hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, die Sanierung des Landesstraßennetzes gezielt voranzutreiben und den in Jahrzehnten angewachsenen Sanierungsstau abzubauen. Dafür sollen bis 2030 jährlich 90 Millionen Euro investiert werden. Die Umsetzung kommt voran, allerdings sind die Landesstraßen stärker geschädigt als erwartet und müssen teilweise umfassender saniert werden. Damit steigen Vorbereitungsaufwand, Kosten und Bauzeit der Maßnahmen. Dem größeren Zeitaufwand und Kapazitätsengpässen bei Mischgutproduktion, Transportraum und Verfügbarkeit von Spezialgeräten geschuldet kann der Zeitplan nicht eingehalten werden, muss das Programm zeitlich gestreckt werden.


Zuvor hatte das Gremium Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 des Amtes beschlossen. Letzterer schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von gut 600.000 Euro (Vorjahr -274.700 Euro) ab.


Demnach schließt der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 333.600 Euro schlechter ab. Ein großer Posten ist dabei die Unterhaltung baulicher Anlagen wie Schulen und Amtsgebäude (Mehrausgaben von knapp 180.000 Euro gegenüber dem Vorjahr). Positiv machen sich unter anderem sinkende Verwaltungsgebühren in Höhe von knapp 200.000 Euro (Abwassergebühren, Wegfall Miete Notunterkunft in Nebel) und zu erwartende Mieteinnahmen der Pflegestation in Nebel (gut 60.000 Euro) bemerkbar. Zudem fällt die Miete für Räume des Hamburger Kinderkurheimes, die als Ausweichquartier während der Sanierung der Eilun-Feer-Skuul genutzt wurden, zum Jahresende weg (knapp 140.000 Euro).


Die Kosten für geplante Investitionen belaufen sich insgesamt auf gut 6,7 Millionen Euro. Größte Posten sind hier die Sanierungen der Eilun-Feer-Skuul (Mehrkosten 1,3 Millionen Euro, Schulhoferneuerung 500.000 Euro und Modernisierung Sportplatz 1,5 Millionen Euro) und der Öömrang Skuul (2. Und 3. Bauabschnitt zwei Millionen Euro). Für diese Baumaßnahmen ist die Finanzierung durch eine Kreditaufnahme geplant. Weiterhin ist für den Kauf von Notstromaggregaten für Föhr und Amrum (170.000 Euro) sowie den Ausbau des Dachgeschosses des Amtsgebäudes (620.000 Euro) ebenfalls eine Kreditfinanzierung vorgesehen.

 

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Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(15. 11. 2021)

Die Landesregierung hat am 13. November 2021 die Geltung der bislang bis zum 14. November 2021 geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 30. November 2021 verlängert. Dabei bleiben die Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung weitgehend unverändert.

 

Änderungen betreffen lediglich Einrichtungen und Gruppenangebote der Pflege (§ 15). Diese sind am 14. November 2021 in Kraft getreten.

 

Die neuen Regelungen

 

  • Besucher und andere externe Personen bei Pflegeeinrichtungen müssen künftig unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2).
     
  • Alle (durch Impfung oder Genesung) immunisierten angestellten und externen Mitarbeiter sind spätestens alle 72 Stunden auf das Vorliegen einer Corona-Infektion zu testen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4). Für nicht immunisierte Mitarbeiter besteht weiterhin eine tägliche Testpflicht.
     
  • Die Einrichtungsbetreiber haben vor Ort Testungen für externe Personen und Mitarbeiter anzubieten und auf dieses Angebot am Eingang hinzuweisen (§ 15 Abs. 1 Nr. 5). Der Verstoß gegen diese Pflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Die bundesrechtliche Rechtslage führt dazu, dass kurzfristig weitere Anpassungen des Bundes- und des Landesrechts zu erwarten sind.

[Corona-Bekämpfungsverordnung ab 14.11.21]

[Testpflicht verschärft]

Foto zur Meldung: Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Coronavirus: Neuer Anspruch auf kostenlose Bürgertests

(15. 11. 2021)

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung beschlossen und am 12. November in Kraft gesetzt. Damit haben alle asymptomatischen Personen wieder einen Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Tests (Bürgertest). Dieser Anspruch war am 11. Oktober auf bestimmte Personengruppen begrenzt worden. Zugleich wurde die Geltung der Verordnung bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

Außerdem wurden zu den Bürgertests folgende Änderungen vorgenommen

 

  • Andere Dienstleister als Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder den Gesundheitsämtern betriebene Testzentren können nur noch bis zum 15. Dezember 2021 neu von den Gesundheitsämtern mit dem Betrieb von Teststationen beauftragt werden. Bestehende Beauftragungen gelten fort.
     
  • Bei Bürgertestungen muss die zu testende Person gegenüber dem Leistungserbringer zum Nachweis ihrer Identität einen amtlichen Lichtbildausweis (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Kinder und Jugendliche können sich auch mit einem Kinderreisepass oder Schülerausweis ausweisen, der von einer öffentlichen Schule ausgestellt wurde. Ein Nachweis über das Vorliegen eines Anspruchsgrundes ist nicht mehr erforderlich.

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Coronavirus: Vorschriften für Reiserückkehrer verlängert

(15. 11. 2021)

Die Bundesregierung hat am 8. November 2021 die bisher bis Ende 2021 befristeten Vorschriften für Einreisende und Reiserückkehrer in der Coronavirus-Einreiseverordnung unverändert bis zum 15. Januar 2022 verlängert.

[Kurzübersicht der aktuell geltenden Regeln]

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Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum

(14. 11. 2021)

Mit feierlichen Gottesdiensten und Gedenkstunden wurde am Volkstrauertag auch auf Föhr und Amrum der Toten von Kriegen und Gewaltherrschaft gedacht. Auf Föhr wurden nach den Gottesdiensten in Nieblum mit Pastorin Kirsten Hoffmann-Busch, in Süderende mit Pastor Dirk Jeß und in Wyk mit Pastor Frank Menke und den Fahnenabordnungen der Wyker und Wrixumer Wehren sowie der Boldixumer Löschgruppe Kränze niedergelegt.


Seit Jahrzehnten sei dies ein Tag der Trauer um Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus, betonte Amtsdirektor Christian Stemmer bei der Gedenkveranstaltung auf dem Boldixumer Friedhof. Gedacht werde Soldaten sowie zivilen Kriegs- und Opfern von Massakern und Genoziden.


Stemmer erinnerte an die Millionen Gefallener in beiden großen Kriegen. Auf deutscher Seite starben sie im Ersten Weltkrieg für den Kaiser; ihr Vaterland wurde von Politikern regiert, die Krieg als ein akzeptables Mittel der Politik sahen, so der Amtsdirektor. Der Zweite Weltkrieg habe für Millionen von Toten, auch Zivilisten, und für einen Völkermord an Minderheiten gestanden. „Hinter jedem Opfer stehen Familien und Freunde, die um diese Person trauerten oder trauern, und der persönliche Schmerz.“ Christian Stemmer erinnerte auch an die in Auslandseinsätzen gefallenen Soldaten der Bundeswehr. Zu gut seien Bilder aus dem Sommer dieses Jahres in Erinnerung, als die deutschen Soldaten und ihre Verbündeten nach 20-jährigem Einsatz Afghanistan sehr schnell verließen und viele Schicksale zurückließen. „Tragen wir somit an diesem Tag und in dieser Stunde die Verantwortung und gedenken still der Opfer und treten deutlich sichtbar gegen das Vergessen der vergangenen Kriege und Konflikte dieser Welt ein“, rief Christian Stemmer auf.

Volkstrauertag
Auf Amrum legten die erste stellvertretende Bürgermeisterin Wittdüns, Carmen Klein, gemeinsam mit den Bürgermeistern Christoph Decker (Norddorf) und Cornelius Bendixen (Nebel) nach dem Gottesdienst mit Pastorin Martje Brandt einen Kranz am Denkmal vor der St.-Clemens-Kirche nieder.


An unzähligen Ehrenmalen, Denkmalen und Mahnmalen werde an diesem Tag der Opfer von Krieg und Gewalt gedacht, sagte Carmen Klein. Drei Begriffe, die für viel Leid und Schmerz in der Welt stehen. „Und die uns immer wieder an die Geschehnisse erinnern sollen – an früher, aber auch an die Menschen heute, die ihr Leben durch Krieg, Hass und Gewalt verloren haben.“


Auf dem Boldixumer Friedhof hatte es Christian Stemmer als Ehre und Verpflichtung zugleich bezeichnet, an diesem Tag der Toten zu gedenken und gegen das Vergessen der vergangenen Kriege einzutreten. „Für nachfolgende Generationen, auch für meine Kinder, werden diese Kriege immer entfernter sein, weil sie keine Zeitzeugen mehr kennen werden“, sagte der Amtsdirektor. Dass die Zeitzeugen einer schrecklichen Vergangenheit weniger würden, betonte in Nebel auch Carmen Klein. Zeugen, die noch am eigenen Leib dieses Leid und diesen Schmerz erfahren mussten und nur knapp überlebt haben. Sie appellierte an die nächsten Generationen: „Behaltet die Erinnerung aufrecht, lasst sie nicht verblassen, denn nur wer weiß, was geschehen ist, kann verhindern, dass so etwas noch einmal passiert.“


Das Gedenken sei ein Zeichen der Ehre und Wertschätzung für jene Menschen, die ihr Leben sinnlos verloren haben, so Wittdüns stellvertretende Bürgermeisterin. „Geben wir ihnen das Versprechen, alles zu tun, um Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie zu wahren. Besiegeln wir dieses Versprechen mit Blumen und spenden wir damit Trost, damit die Trauer um sie ein kleines bisschen erträglicher scheint. Bewahren wir uns die Hoffnung, auch weiterhin in Frieden und Freiheit leben zu können.“


Mit einem Zitat von Anne Frank beendete Carmen Klein ihre Rede: „Es ist ein Wunder, dass ich nicht alle Erwartungen aufgegeben habe, denn sie erscheinen absurd und unausführbar. Trotzdem halte ich an ihnen fest, trotz allem, weil ich noch immer an das innere Gute im Menschen glaube.“

Foto zur Meldung: Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum
Foto: Das Ehrenmal auf dem Boldixumer Friedhof.

Coronavirus: Beratungen über neue Regelungen in der kommenden Woche

(12. 11. 2021)

Für Montag, 15. November, hat Ministerpräsident Daniel Günther am Donnerstag in Kiel das Inkrafttreten einer Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein mit weitgehend unveränderten Regeln angekündigt. Ergänzt werden Test-Regelungen für Pflegeeinrichtungen. „Die Lage zeigt, dass unsere Strategie in Schleswig-Holstein richtig ist“, sagte Günther. Es sei jetzt deshalb nicht an der Zeit für übereiltes Handeln.

 

Dennoch stiegen auch in Schleswig-Holstein die Infektionszahlen an, betonte der Ministerpräsident. Vor diesem Hintergrund werde die Landesregierung in der kommenden Woche über neuen Regelungen beraten, etwa über einen Wechsel zu einem optionalen 2G-Modell (geimpft/genesen) bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen. Welche Veranstaltungen und Einrichtungen dies betreffe, sei jedoch noch nicht entschieden. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab dem 25. November 2021 in Kraft treten.

 

Derweil laufen die Vorbereitungen für das nächste Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der kommenden Woche. In dem Gespräch soll es unter anderem um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewältigung der Pandemie gehen. Ministerpräsident Günther kündigte an, er werde insbesondere für die Einführung einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz werben. Darüber hinaus werde er sich nach Empfehlung des Expertengremiums für eine Impf-Pflicht in den Heil- und Gesundheitsberufen einsetzen.

 

[„Mein Geduldsfaden ist gerissen“]

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Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(10. 11. 2021)

Die neue Bürgerbroschüre informiert künftig alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die erste Ausgabe steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Bürgerinfo

[Bürgerbroschüre Herbst/Winter 2021]

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Foto: Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

Coronavirus: 3G-Regel im Amtsgebäude

(10. 11. 2021)

Angesichts der hohen Inzidenzen auch auf Föhr und Amrum werden Besucherinnen und Besucher des Amtes Föhr-Amrum und des Sozialzentrums gebeten, die Gebäude nur zu betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. So soll ein höchstmögliches Maß an Sicherheit gewährleistet werden.

 

Weiterhin ist auf die Einhaltung der Corona-Regeln zu achten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, in den Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und – auch in den Wartebereichen – die Mindestabstände einhalten.

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Foto: Logo Amt Föhr-Amrum

Coronavirus: Land plant neue stationäre Impfstellen

(08. 11. 2021)

Als Konsequenz aus den in der Konferenz der Gesundheitsminister gefassten Beschlüsse will das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein neue stationäre Impfstellen einrichten. Angesichts der großen Zahl derjenigen Personen, denen in den kommenden Monaten jeweils sechs Monate nach Ablauf der ersten Serie eine Auffrischungsimpfung ermöglicht werden soll, sollen diese neuen Impfstellen die Angebote der mobilen Teams und der niedergelassenen Ärzte ergänzen. Hintergrund ist die Einschätzung, dass die große Zahl der zu erwartenden Auffrischungsimpfungen allein durch die mobilen Teams und die niedergelassenen Ärzte nicht bewältigt werden kann.

 

Folglich ist davon auszugehen, dass die Gesundheitsämter der Kreise kurzfristig mit dem Ansinnen auf die kreisangehörigen Kommunen zukommen werden, erneut Gebäude zu nennen, in denen für einen Zeitraum mindestens bis Ende Januar 2022, eventuell auch bis Ende März, neue stationäre Impfstellen eingerichtet werden können.

 

Die Ziele der Landesregierung:

 

  • Die Impfstellen werden regional im Land verteilt, um ortsnahe Angebote zu erreichen.
     
  • Die Anzahl der Standorte wird sich in etwa an der Anzahl der bisherigen Impfzentren orientieren, auch wenn die Strukturen in der internen Organisation angepasst werden.
     
  • Diese stationären Impfstellen werden im Gegensatz zu den offenen Angeboten der mobilen Teams mit einem Online-Terminvergabesystem ausgestattet werden, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
     
  • Zusätzlich werden auch dort im kleineren Umfang offene Angebote stattfinden.

 

Außerdem soll der Einsatz der mobilen Teams an den temporären Impfstellen im November weiter ausgeweitet werden.


Die Hintergründe


Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat bisher für alle Menschen über 70 Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der Zweitimpfung empfohlen. Das Land will in der 45. Kalenderwoche all diese Menschen persönlich anschreiben und auf die Angebote der Auffrischungsimpfungen hinweisen.

 

Außerdem rechnet die Gesundheitspolitik offenbar damit, dass die STIKO in Kürze die Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung auf alle Personengruppen ausweiten wird. Ferner wird offenbar damit gerechnet, dass es möglicherweise noch im Dezember die Zulassung von Impfstoffen für unter Zwölfjährige und auch eine entsprechende Empfehlung der STIKO geben wird.


Die Landesregierung geht von folgenden Größenordnungen von zu impfenden Personen aus, wenn alle in Schleswig-Holstein geimpften Personen eine entsprechende Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen:


November 2021: 340.318 Personen
Dezember 2022: 518.072 Personen
Januar 2022: 486.501 Personen.

[Neue Impf-Angebote geplant]

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Coronavirus: Beschlüsse der Gesundheitsminister zu Auffrischungsimpfungen

(08. 11. 2021)

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 5. November 2021 Beschlüsse zur Impf- und Teststrategie gefasst.

 

Wesentliche Punkte des Beschlusses sind:

 

 

  • Auffrischungsimpfungen sollen weiter vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden. Insbesondere sollten ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches sowie pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
     
  • Zusätzlich können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auf Wunsch grundsätzlich Auffrischungsimpfungen allen Personen nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impf-Serie angeboten werden.
     
  • Für Personal, Besucher und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind umfassende Testkonzepte weiterhin unverzichtbar. Dafür soll in diesen Einrichtungen auch die Anordnung einer Testpflicht für geimpfte oder genesene Personen ermöglicht werden. Die Landesregierung hat dazu am 5. November angekündigt, in Schleswig-Holstein entsprechend die Testpflicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen unabhängig von deren Impfstatus zu erweitern.
     
  • Der Bund soll die Pflegeeinrichtungen verpflichten, den zuständigen Behörden Daten und Auskünfte zu durchgeführten Testungen und zu den Impfquoten der Beschäftigten sowie der Bewohner zu übermitteln.

 

In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen die Gesundheitsminister ihre Sorge vor der äußerst dynamischen Infektionslage und der enormen Belastung der Krankenhäuser sowie des Gesundheitswesens.

Im Ergebnis dieser Verabredungen der Gesundheitsminister steigt die Zahl derjenigen Personen erheblich, für die in den nächsten Wochen eine Auffrischungsimpfung ermöglicht werden soll.

[Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur „Zukunft der Nationalen Impf- und Teststrategie – Schutz vulnerabler Gruppen“]

[Gemeinsame Erklärung der Gesundheitsminister]

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Steigende Corona-Fallzahlen: Stadt sagt Wyker Feuerwehrball ab

(02. 11. 2021)

Geplant war eine stimmungsvolle Feier mit Musik, Tanz und einer sehr persönlichen Note: Der scheidende Wehrführer Kai Sönnichsen sollte verabschiedet und dessen Nachfolger Jörg Carstensen feierlich in sein Amt eingeführt werden. Doch wieder einmal bestimmt das Coronavirus die Regeln: Angesichts der Pandemie-Entwicklung mit steigenden Fallzahlen auch auf Föhr und der jüngsten Ereignisse in Nieblum und auf Sylt hat die Stadt den traditionellen Ball der Wyker Freiwilligen Feuerwehr für 2021 abgesagt.


„Diese Entscheidung ist schweren Herzens und nach reiflicher Überlegung gefallen“, betont Wyks Bürgermeister Uli Hess, dem die Bedeutung des Balles für die Kameraden bewusst ist. Doch nach internen Rücksprachen und in Übereinstimmung mit der Wyker Wehrführung sei man zu dem Ergebnis gekommen, „dass eine solche Großveranstaltung mit rund 180 Gästen nicht zu verantworten ist.“ Zu groß sei das Infektionsrisiko und im schlimmsten Fall könnte die unverzichtbare Einsatzfähigkeit der Brandschützer nicht mehr gegeben sein.


Vor diesem Hintergrund bittet Uli Hess um Verständnis für die Entscheidung und kündigt an, dass, sofern die Pandemie es zulässt, der Feuerwehrball im kommenden Frühjahr nachgeholt werden könnte.

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Traditionelle Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge

(01. 11. 2021)

Soldaten der Einheit Fernmeldeaufklärungszentrale des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus der Südtondern-Kaserne in Stadum haben am Montag für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in der Wyker Innenstadt und in Einkaufsmärkten gesammelt. Wie schon im Vorjahr war angesichts der Corona-Pandemie auf das Bitten um Spenden während der Überfahrt, die traditionell von der Wyker-Dampfschiffs-Reederei gesponsert wurde, verzichtet worden.

 

Oberstabsfeldwebel Karsten Schmidt, Korvettenkapitän Florian Ott, Hauptfeldwebel Alexander Reimann und Oberstabsgefreiter Sabrina Schönhoff bildeten das vierköpfige Team, das Amtsdirektor Christian Stemmer am Fähranleger begrüßte. Hier ließ es sich der Amtsdirektor nicht nehmen, als erster einen Obolus zu leisten.

Amtsirektor Christian Stemmer (2.v.r.) begrüßte die Soldaten am Fähranleger. Von rechts: Karsten Schmidt, Florian Ott, Alexander Reimann und Sabrina Schönhoff.


Der 1919 als Bürgerinitiative gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist ein gemeinnütziger Verein mit humanitärem Auftrag. Dieser umfasst unter anderem die Pflege der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Ausland sowie die Erhaltung der Kriegsgräber in Deutschland. Derzeit werden etwa 2,8 Millionen Kriegsgräber auf 832 Friedhöfen weltweit gepflegt. Obwohl der Volksbund in staatlichem Auftrag handelt, wird die Arbeit zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und den Erträgen der alljährlich stattfindenden Haus- und Straßensammlung finanziert. Letztere gestalten sich in Covid-19-Zeiten schwierig, weshalb auch per Überweisung gespendet werden kann.


Volksbund S-H
IBAN DE48 2105 0170 1002 1173 54
Kennwort: Sammlung StOBer Leckext

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Foto: Zur Freude von Florian Ott war Christian Stemmer der erste Spender auf der Insel.

Kreis dehnt Aufstallungsgebiet zum Schutz vor der Geflügelpest aus

(29. 10. 2021)

Aufgrund weiterer Nachweise der hochansteckenden Variante der Geflügelpest bei Wildvögeln in Husum, auf Nordstrand und in den Reußenkögen hat der Kreis Nordfriesland das Aufstallungsgebiet ausgedehnt.

 

Es umfasst jetzt die gesamten Inseln und Halligen sowie einen 1000 Meter breiten Streifen entlang der Küste sowie der größeren Seen und Flüsse im Binnenland. Die entsprechende Allgemeinverfügung samt einer detaillierten Karte mit Suchfunktion ist unter nordfriesland.de/amtsblatt zu finden.

 

Bei Fragen zur Geflügelpest und für Meldungen von Auffälligkeiten in Geflügelbeständen steht das Veterinäramt unter Tel. 04841-67827 zur Verfügung. Weitere Informationen unter nordfriesland.de/Veterinärwesen.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Amtsblatt]

[Fachdienst Veterinärwesen]

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Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Coronavirus: Ab Montag entfällt Maskenpflicht im Unterricht

(27. 10. 2021)

Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität nach der Pandemie: Ab Montag, 1. November, müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Testpflicht bleibt aber bestehen.

 

 

Man habe wie angekündigt die Zeit nach den Ferien genutzt, um das Infektionsgeschehen zu bewerten, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel und verwies auf die Meinung von Experten, nach deren Einschätzung die Aufhebung vertretbar sei. Das Risiko an Schulen sei gegenüber sonstigen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen nicht erhöht: „Wir haben bereits in vielen Lebensbereichen zur Normalität zurückgefunden – Kinder treffen sich im Freundeskreis oder im Sportverein oder feiern gemeinsam Geburtstag“, so Günther. Bei diesen Gelegenheiten sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trotz eines oftmals identischen Personenkreises auch keine Pflicht.

 

Künftig müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht keine Maske mehr tragen. Darüber hinaus bleibt die Maskenpflicht innerhalb des Schulgebäudes weiterhin bestehen. Auch sollen nicht-geimpfte und nicht-genesene Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal wöchentlich getestet werden. Im Falle eines Infektionsfalles in einer Lerngruppe müssen sich die Kinder für einen Zeitraum von fünf Tagen täglich selbst testen und auch wieder Masken im Unterricht tragen.

 

Weitere Infos finden Sie hier.

[Maskenpflicht im Unterricht entfällt]

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich erneut aus

(26. 10. 2021)

Das Geflügelpest-Geschehen in Schleswig-Holstein weitet sich erneut aus. Nach einem ersten Fund auf den Halligen hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den ersten Fall der Geflügelpest in einem Betrieb mit rund 700 Mastgänsen im Kreis Dithmarschen festgestellt. Der gesamte Bestand musste nach den rechtlichen Vorgaben getötet werden.

 

 

Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest wurden in den letzten Wochen 18 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland bestätigt – auf Süderoog, in Husum, auf Nordstrand und in den Reußenkögen. Bei den Untersuchungen wurde in allen Proben der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

 

Nach einer Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest vom 15. Oktober 2021 hat der Kreis das Aufstallungsgebiet in einer zweiten Allgemeinverfügung vom 25. Oktober 2021 erweitert.

 

[Allgemeinverfügung vom 25.10.2021]

[Allgemeinverfügung vom 15.10.2021]

[Geflügelpest in Hausgeflügelhaltung]

[Risikoeinschätzung des FLI]

[Informationen der Landesregierung]

[Informationen des FLI]

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Coronavirus: Aktuelle Informationen zu den Wirtschaftshilfen

(25. 10. 2021)

Das Projektmanagementbüro „Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein“ hat über den aktuellen Stand zu den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe Plus sowie zu den Härtefallhilfen informiert.

 

 

Die wesentlichen Punkte:

 

  • Seit dem 6. Oktober 2021 können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 gestellt werden. Ende der Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021.
     
  • Für die Soloselbstständigen wurde der Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus verlängert. Seit dem 14. Oktober 2021 sind Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 möglich.
     
  • Die Frist für Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe endet am 31. Oktober 2021.
     
  • Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen des Landes wurde bis Ende Dezember 2021 verlängert. Anträge sind jedoch nur bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
     
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewilligungsstellen dazu verpflichtet sind, der zuständigen Finanzbehörde Informationen zu den gewährten Billigkeitsleistungen mitzuteilen. Es wird darum gebeten, dass bei Anträgen die erforderlichen Steuermerkmale auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

 

Nähere Infos unter Corona-Überbrückungshilfe des Bundes.

[Corona-Überbrückungshilfe des Bundes]

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Coronavirus: Handlungsempfehlungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen

(25. 10. 2021)

Das Sozialministerium hat seine Handlungsempfehlungen für Besuche in stationären Einrichtungen der Pflege überarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept in stationären Einrichtungen der Pflege und ein Informationsblatt für Besucher (jeweils Stand 17. Oktober 2021) finden Sie in der Anlage.

[Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums]

[Infoblatt stationäre Einrichtungen]

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Amt Föhr-Amrum normalisiert Öffnungszeiten

(21. 10. 2021)

Angesichts gelockerter Corona-Regeln des Landes und steigender Impfquoten reagiert das Amt Föhr-Amrum und wird ab der kommenden Woche Amtsverwaltung und Sozialzentrum wieder vollständig für den Publikumsverkehr öffnen. Für die Amtsgebäude in Wyk und Nebel, das Standesamt sowie das Sozialzentrum Föhr-Amrum gelten somit ab Montag, 25. Oktober, wieder die regulären Öffnungszeiten:

 


Amtsgebäude: montags 8 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 8 bis 17 Uhr.


Standesamt Föhr: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr.


Sozialzentrum Föhr-Amrum: montags, dienstags, freitags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr.
 

Besucherinnen und Besucher des Bürgerbüros auf Föhr nutzen den separaten Eingang des Ordnungsamtes. Für alle anderen Besucherinnen und Besucher steht der Haupteingang zur Verfügung. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Gebäude bleibt bestehen. Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden nicht mehr erhoben.
 

Die Online-Terminvergabe für die Bürgerbüros auf Föhr und Amrum und den Bereich Steuern und Abgaben auf Föhr soll als Zusatzangebot beibehalten werden. Eine vorherige Terminvereinbarung für bestimmte Zeitfenster ist jedoch nicht mehr erforderlich.

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Foto: Logo Amt Föhr-Amrum

Warnung vor Anzeigenakquise - Lassen Sie sich nicht täuschen

(20. 10. 2021)

Das Amt Föhr-Amrum weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine neue Bürgerbroschüre aufgelegt wird.

 

Gewerbebetriebe aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Verträge dieser Art hat das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen! Anzeigenakquisiteure für amtseigene Publikationen sind grundsätzlich mit einem Legitimationsschreiben des Amtsdirektors ausgestattet.

 

Sollten Sie Rückfragen haben oder in einem Fall unsicher sein, dürfen Sie sich gerne Herrn Daniel Schenck wenden.

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Neuer Service für Föhr und Amrum

(15. 10. 2021)

Auch der Tagesausflug nach Föhr und Amrum ist kurabgabepflichtig: Ab sofort können sich Gäste, die einen Tagesausflug nach Föhr oder Amrum planen, die Warteschlangen an den Tourist-Informationen und vor den Automaten (nur auf Föhr) sparen und die Tagesgästekarten im Vorfeld bequem und unkompliziert online kaufen. Diese werden digital abgespeichert (Wallet Pass oder PDF mit QR-Code // Ausdrucken nicht erforderlich). Das Angebot ist ideal für auch Sammelbestellungen und Gruppenreisen.

 

Unter amtfa.de/tgk können Sie auswählen, ob Sie nach Föhr oder Amrum fahren und werden entsprechend weitergeleitet.


Gästen steht auf Föhr und Amrum eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Ein Service, für den Übernachtungsgäste und Tagesausflügler eine Kurabgabe entrichten. Nähere Infos, wie hoch diese ausfällt und wer sie bezahlen muss, unter foehr.de/kurabgabe

oder amrum.de/kurabgabe-saisonzeitenfoehr_amrum

[Tagesgästekarte online kaufen]

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Foto: Neuer Service für Föhr und Amrum

Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert

(13. 10. 2021)

Die Landesregierung hat die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert. Damit gelten alle bestehenden Regelungen unverändert bis zum 14. November 2021 fort.

 


Einzige Änderung: Wie bereits in den Krankenhäusern gilt im Pflegebereich, dass Besuchende mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies etwa aus sozialethischen Gründen erforderlich ist (insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung). Hierzu wurde eine redaktionelle Anpassung in § 15 Absatz 1 Nummer 4 vorgenommen.

[Corona-Regeln bleiben bestehen]

[Ersatzverkündung der Landesverordnung]

[Informationen des Gesundheitsministeriums: Coronatests und 3G-Regel]

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Kreis Nordfriesland informiert über Kosten für Corona-Schnelltests

(11. 10. 2021)

Seit dem 11. Oktober gilt auch an den Corona-Teststationen in Nordfriesland die neue Testverordnung des Bundes. Kostenlose Bürgertests können demnach nur noch bestimmte Personenkreise in Anspruch nehmen, darunter unter anderem Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

 

Für alle anderen gilt: Wer sich testen lassen möchte, muss die Kosten selbst tragen. Die Preise hat das Gesundheitsamt nun bei allen Test-Anbietern abgefragt. Sie variieren zwischen acht und circa 30 Euro. Unter www.nordfriesland.de/schnelltest stellt die Verwaltung eine Übersicht zur Verfügung. Noch fehlende Kostenangaben werden in Kürze ergänzt.

 

[Teststationen mit Kostenübersicht]

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Neuer Termin für die 12. Klima- und Energiekonferenz des Schleswig-Holsteinischer Gemeindetages

(11. 10. 2021)

Die 12. Klima- und Energiekonferenz des SHGT konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie ursprünglich geplant im November 2020 stattfinden. Nach einem ersatzweise durchgeführten Web-Seminar „Energierecht und Klimaschutz des SHGT“ im Mai 2021 soll der Termin nun am 10. November 2021 in Rendsburg nachgeholt werden.

 


Das Programm mit dem Anmeldebogen ist als Anlage beigefügt. Die 12. Klima- und Energiekonferenz greift die Themenschwerpunkte CO2-Bilanzierung in Kommunen, Perspektiven der Wasserstoffwirtschaft, Nachhaltigkeit in Kommunen, Mobilität im ländlichen Raum und Energien der Zukunft auf. Zahlreiche Vorträge hochkarätiger Experten und erfahrener Praktiker Schleswig-Holsteins zeigen Ideen und Lösungen zu diesen Themen auf.


Bereits für den ursprünglichen Termin angemeldete Teilnehmer wurden bereits über den neuen Termin informiert. Für weitere Anmeldungen ist ausschließlich das beigefügte Anmeldeformular an die dort angegebene Rückantwortadresse zu nutzen.


Eine geänderte Gebührenstruktur gewährt dem kommunalen Ehrenamt (ehrenamtliche Bürgermeister, Amts- und Bürgervorsteher sowie Stadt- und Gemeindevertreter) einen vergünstigten Eintritt.

[Programm mit Anmeldebogen]

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Coronavirus: Wie wird die 3G-Regel während der Ferien auf Schüler angewandt?

(11. 10. 2021)

Seit Beginn der Herbstferien fragen viele Menschen bei der Corona-Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes in Husum nach, wann Schüler, die etwa ein Restaurant oder eine Veranstaltung besuchen wollen, die 3G-Regel erfüllen.

 

 

Die Antwort: Außerhalb der Ferien gelten Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als getestet. Gleiches gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die mit einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

 

In den Herbstferien wird folgende Sonderregelung angewendet: Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres gelten auch hier als getestet. Minderjährige Schülerinnen und Schüler ab sieben Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden alten Testnachweis vorlegen, etwa aus einem Testzentrum, einer Apotheke oder Arztpraxis.

 

Es reicht aber auch ein höchstens 72 Stunden alter Selbsttest aus, wie ihn die Kinder aus dem Schulalltag kennen. Zum Nachweis muss ein Sorgeberechtigter das unter https://t1p.de/htwg liegende Formular ausfüllen und ausdrucken. Zusätzlich muss eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden, dass der Schüler während der Schulzeit zweimal pro Woche getestet wird.

 

Zusammengefasst: In den Herbstferien reicht die Bescheinigung der Schule mit einer zusätzlichen Bestätigung der Eltern aus.

 

Diese Regelung gilt sowohl für Schüler aus Schleswig-Holstein als auch für junge Feriengäste aus anderen Bundesländern.

[Selbstauskunf (pdf)]

[Selbstauskunft]

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9. Forum Elektromobilität Schleswig-Holstein

(08. 10. 2021)

Unter dem Titel „Die Elektromobilität ist da. – Wie reif ist der Markt?“ findet am 17. November 2021 das 9. Forum Elektromobilität Schleswig-Holstein als Online-Konferenz statt, zu der WTSH, MELUND, die IHK Schleswig-Holstein und weitere Institutionen einladen.

 

Die diesjährige Veranstaltung besteht aus Fachvorträgen zu den Themenschwerpunkten „Marktentwicklung und Technologie“ sowie „Infrastruktur und Praxisbeispiele“. Die Fachvorträge greifen u.a. die Themen Marktentwicklung, Klimaneutralität, Reichweite und Ladeinfrastruktur auf und betrachten technische Lösungen.

 

Die Teilnahme an der Online-Konferenz ist kostenfrei.

 

Weitere Details und Infos zur Anmeldung finden Sie hier.

 

[Einladung]

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Foto: Bild von Alexandra Koch auf Pixabay

Digitale Auftakt-Dialogveranstaltung für Amts- und Mandatsträger zum Umgang mit Bedrohungen und Anfeindungen im Netz

(07. 10. 2021)

Drohungen, Hassmails und digitale Angriffe gehören nach aktuellen Umfragen für rund zwei Drittel der kommunalpolitischen Amts- und Mandatsträgerträger zum Alltag ihres Amtes. Zunehmende Belastungen, die mit der Gefahr verbunden sind, dass die Bereitschaft zur Übernahme lokalpolitischer Ämter und Aufgaben sowie demokratischer Beteiligung vor Ort sinkt. Immer wichtiger werden Angebote zur Netzwerkbildung und gegenseitigen Unterstützung, die das solidarische Miteinander stärken können, aber auch professionelle Angebote zur Beratung.

 

Im Rahmen einer Kooperation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem Deutschen Landkreistag, der Bundeszentrale für politische Bildung und den Kommunalen Landesverbänden in Schleswig-Holstein soll der Austausch zum Umgang mit Hetze, Bedrohungen und Konflikten ermöglicht, bestehende Hilfsangebote sichtbar gemacht und den Teilnehmenden die Möglichkeit zur Vernetzung gegeben werden.

 

In einer digitalen Auftaktveranstaltung am 27. Oktober 2021 zwischen 14 und 16 Uhr per Zoom können sich Amts- und Mandatsträger, aber auch Mitarbeitende in Führungsfunktionen in Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein austauschen und informieren. Darauf aufbauend werden in zwei Modellkreisen gemeinsam mit der Zielgruppe konkrete Bedarfe mit Weiterbildungs- und Beratungsangeboten bearbeitet. Dabei vernetzen sich Verantwortliche in den Kommunen auch mit den vorhandenen Strukturen der Intervention und Beratung sowie Akteuren der lokalen Zivilgesellschaft.

 

Weitere Infos zum Modellprojekt, zum Programm der Auftaktveranstaltung und zur Anmeldung finden Sie in dem beigefügten Programmflyer.

 

Anmeldungen sind bis zum 26. Oktober 2021 unter bpb.de/node/340311 möglich.

[Programmflyer]

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DStGB-Dokumentation „Bevölkerungsschutz in Städten und Gemeinden“ veröffentlicht

(07. 10. 2021)

Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat in den Kommunen eine herausragende Bedeutung. Ob Starkregenereignisse, Waldbrände oder Chemieunfälle: Die Menschen erwarten Sicherheit und wenden sich zunächst an ihre Gemeinde oder Stadt. Vor diesem Hintergrund ist die enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Fall einer Katastrophe ein substanzielles Anliegen. Corona-Pandemie und extreme Hochwasserereignisse in West- und Süddeutschland haben den Bevölkerungsschutz neu in den Fokus gerückt.

 

Neben der Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Technischem Hilfswerk (THW) und Bundeswehr zur Verbesserung von Schutz und Hilfe ist die Partnerschaft mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) von essenzieller Bedeutung. In Zusammenarbeit mit dem BBK hat der DStGB nun eine Dokumentation zum Bevölkerungsschutz veröffentlicht. Ziel ist, allen Mitarbeitenden von Verwaltungen und Selbstverwaltung sowie der Bevölkerung die Grundsätze, Aufgaben und Möglichkeiten des Bevölkerungsschutzes verständlich aufzuzeigen.

[Dokumentation zum Bevölkerungsschutz]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(27. 09. 2021)

Nach der am 20. September in Kraft getretenen Neufassung der Corona-Bekämp- fungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Be- kämpfungsverordnung und zur Schulen-Coronaverordnung entsprechend angepasst.

 

 

Zahlreiche Bußgeldtatbestände sind mit der Aufhebung entsprechender Ge- und Verbote weggefallen. Neu ist insbesondere der relativ hohe Bußgeldrahmen von 3000 Euro für die Nichtvornahme einer vorgeschriebenen Prüfung des Test-, Genesenen- oder Impfnachweises dort, wo die 3G-Regel gilt.

[Bussgeldkatalog Corona-BekämpfungsVO vom 22.9.21]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit dem Coronavirus]

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Bundesaktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche – Aktive Freizeit stärken

(24. 09. 2021)

Mit dem Programm soll Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Familienzentren, Jugendherbergen und nichtkommerziellen Reiseveranstaltern ermöglicht werden, vergünstigte Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten.


Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung und wird als nicht rückzahlbare einmalige Leistung gewährt für

 

  • Eintägige Maßnahmen mit einem Umfang von mindestens vier Stunden oder mehrtägige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ohne Übernachtung
     
  • Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit mindestens zwei Übernachtungen
     
  • Maßnahmen der Familienerholung, ganztägig oder mehrtägig

 

Die Bestimmungen treten rückwirkend zum 19. Juni 2021 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2022. Für eine Antragstellung sind die beigefügten Formulare zu verwenden. Weitere Hinweise können Sie den Anlagen entnehmen.

[Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren]

[Antrag Aktive Freizeit stärken]

[Maßnahmenblatt Aktive Freizeit stärken]

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Veranstaltungen zur Stärkung der Kompetenzen für das Ehrenamt

(22. 09. 2021)

Die Hermann-Ehlers-Akademie hat mit dem neuen Programmbereich „HEAkommuna – Kompetenzen für Ehrenamt und Kommunikation“ zum Ziel, Kommunen und bürgerschaftlich oder politisch engagierten Menschen in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten Impulse für ihre Arbeit zu geben und sie bei einer zeitgemäßen Kommunikation zu unterstützen.


Die Einladung zu einem online-Workshop „Social Media für Kommunen und Behörden“ am 28. September 2021 um 18 Uhr ist beigefügt, alle Einzelheiten zu dieser Veranstaltung ergeben sich aus der Anlage.

 

Außerdem wird in Zusammenarbeit mit dem Verein „Starke Demokratie e.V.“ einmal im Quartal ein Workshop für eine starke Kommunalpolitik „Vorbereitet auf Hass und Bedrohung in Amt und Privatleben“ durchgeführt. Dieser unterstützt engagierte Menschen in Kommunalpolitik, Kommunen und Ehrenamt im Umgang mit Hass und Gewalt. Die nächsten Termine sind:

 

  • 5. Oktober 2021, 18 Uhr, Online
    Für eine starke Kommunalpolitik: Vorbereitet auf Hass und Gewalt in Amt und Privatleben
    Anmeldungen hier

 

  • 25. November 2021, 18 Uhr, Online
    Für eine starke Kommunalpolitik: Vorbereitet auf Hass und Gewalt in Amt und Privatleben Anmeldungen hier


Fragen beantwortet bei der Hermann-Ehlers-Akademie für den Bereich HEAkommuna Jan-Wilhelm Ahmling ().

[Einladung zum Online-Workshop]

[Online-Anmeldung für den 5. Oktober 2021]

[Online-Anmeldung für den 25. November 2021]

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Neue Testverordnung: Ende der kostenlosen Bürgertests ab 11. Oktober

(22. 09. 2021)

Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht. Die neue Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021 tritt am 11. Oktober 2021 in Kraft. Sie löst dann die bisherige Testverordnung ab und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.


In der Coronavirus-Testverordnung werden Ansprüche der Bürger auf Testungen, Zulassung und Leistungserbringung durch Ärzte, Apotheker und andere Testanbieter sowie Abrechnungsverfahren geregelt. Mit der Neufassung der Verordnung sind folgende wesentliche Neuerungen verbunden:

 

  • Der bisherige Anspruch auf kostenlose Schnelltests/Antigen-Tests („Bürgertestung“) für alle Personen entfällt ab 11. Oktober 2021.

 

  • Stattdessen gibt es einen solchen Anspruch auf kostenlose Antigentests nur noch für impfunfähige und abgesonderte Personen (§ 4a der Coronavirus-Testverordnung). Folgende Personengruppen haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Antigentests:

 

  • Kinder unter zwölf Jahren und bis zu drei Monate nach dem zwölften Geburtstag

 

  • Schwangere und andere Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können

 

  • Bestimmte Personengruppen, die mit einen nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden

 

  • Personen, die an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben

 

  • Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden (Test zur Abkürzung oder Beendigung der Isolation)

 

  • Entsprechende Nachweise sind den Testzentrum vorzulegen.


Die übrigen Regelungen der Testverordnung, insbesondere die Ansprüche auf PCR-Testung und die Vergütungssätze und Abrechnungsmodalitäten der Testzentren, bleiben unverändert.

[Coronavirus-Testverordnung vom 21.9.2021]

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Corona-Hotline am Wochenende nicht mehr erforderlich

(22. 09. 2021)

Die Corona-Hotline des Kreises Nordfriesland wurde an den letzten Wochenenden kaum noch in Anspruch genommen. Deshalb wird sie ab sofort sonnabends und sonntags nicht mehr besetzt sein.

 


Zu den bekannten anderen Zeiten bleibt sie montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr unter Telefon 0800/2006622 erreichbar.

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Schaubild mit aktuellen Coronaregeln

(22. 09. 2021)

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab 20. September 2021  hat das Land ein aktualisiertes Schaubild mit den geltenden Coronaregeln veröffentlicht. Die aktuelle Fassung ist als Anlage beigefügt.

[Schaubild mit den geltenden Coronaregeln]

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Terminvergabe online: Buchungsmöglichkeit erweitert

(21. 09. 2021)

Nachdem im Mai die Buchung von Online-Terminen für die Bürgerbüros auf Föhr und Amrum eingerichtet wurde, ist dies ab sofort auch für einzelne Verwaltungsleistungen aus dem Bereich Steuern und Abgaben möglich.

 

Über die Webseite des Amtes (www.amtfa.de/onlinetermine) können Termine für die Abholung einer Müllmarke oder die Abholung einer Jahresgästekarte reserviert werden.

[Online-Terminvergabe für Föhr und Amrum]

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Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

(17. 09. 2021)

Die Landesregierung hat am 16. September 2021 die Geltung der Schulen-Coronaverordnung bis zum 3. Oktober 2021 verlängert. Damit werden die an den Schulen geltenden Regelungen, insbesondere zur Maskenpflicht und zur Teststrategie (negativer Testnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Schule und zu schulischen Präsenzveranstaltungen bei regelmäßiger Testung zweimal pro Woche) bis zum Beginn der Herbstferien fortgesetzt.


In diesem Zusammenhang hat das Bildungsministerium am 16. September darüber informiert, dass das kostenlose Testangebot für Schülerinnen und Schüler auch in den Herbstferien fortdauert. Die Schulen würden den Schülern bei Bedarf Testkits des bewährten Selbsttestverfahrens vor den Ferien zur Verfügung stellen. Die Selbstauskunft nach einem negativen Corona-Selbsttest gelte dann für Schüler wie ein Testzertifikat aus dem Testzentrum.

[Landesverordnung zur Änderung der Schulen-Coronaverordnung]

[Schulen stellen Tests für Ferien]

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Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen

(16. 09. 2021)

Die Landesregierung hat am 15. September die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, mit der ab dem 20. September Lockerungen für Geimpfte, Genesene und Getestete gelten werden. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis einschließlich 17. Oktober befristet.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. Nur in Wahlgebäuden ist es mit einigen Ausnahmen weiterhin verpflichtend.
     
  • Die Teilnehmer-Obergrenze für vollständig Geimpfte oder Genesene bei privaten Treffen entfällt. Für Nicht-Immunisierte gilt eine Obergrenze von 25 Personen innerhalb geschlossener Räume (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt). Greifen sonstige Regeln der Verordnung (z.B. die 3G-Regel in der Innengastronomie), gelten die genannten Personenzahlbegrenzungen nicht.
     
  • Die 3G-Regel gilt weiterhin in vielen Innenbereichen. Betroffen sind Veranstaltungen und Feste, Innen-Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (ausgenommen Bibliotheken und Archive) sowie im Regelfall körpernahe Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, außerschulische Bildungsangebote und Sport-Einrichtungen.
     
  • Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis (24 Stunden für Antigen-Schnelltest, 48 Stunden für PCR-Tests) vorlegen, um die 3G-Regel zu erfüllen.

 

Masken und Kontaktdaten

 

  • Die Maskenpflicht wird in Innenbereichen aufgehoben, solange dort die 3G-Regel gilt. Kann kein angemessener Abstand eingehalten werden, werden Masken weiterhin empfohlen. Im Einzelhandel, im öffentlichen Personenverkehr, in Kitas (gilt nicht für Kita-Kinder) sowie in Bibliotheken und Archiven bleibt die Maskenpflicht bestehen.
     
  • In Gottesdiensten darf die Gemeinde wieder ohne Maske in geschlossenen Räumen singen. Voraussetzung: Alle Anwesenden sind vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet oder die Abstände werden eingehalten.
     
  • Ab dem 20. September müssen Betreiber in Innenräumen keine Kontaktdaten mehr erfassen.
     
  • Für Personal mit Gästekontakt in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und im Bereich der körpernahen Dienstleistungen entfällt die Maskenpflicht, sofern es vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Der Test muss spätestens alle 72 Stunden (bei körpernahen Dienstleistungen alle 24 Stunden) wiederholt werden.
     
  • In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung der Gäste gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in einem Hotel bleibt aber bestehen.

 

Testnachweise für Schüler

 

  • Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen und so belegen können, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler, die mit einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis.

    Während der Herbstferien, wenn in der Schule keine regelmäßigen Tests stattfinden, ist die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung einer anerkannten Teststation gültig. Diese darf nicht älter als 72 Stunden sein. Den Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.

 

Sport- sowie andere Veranstaltungen und Diskotheken

 

  • Die Beschränkungen bei Veranstaltungen fallen überwiegend weg. Diese sind somit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht möglich. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, das unter anderem regelmäßige Lüftungszeiten vorsieht. In Innenbereichen gilt die 3G-Regel. So können etwa Kino- und Konzertsäle unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Allerdings kann der Betreiber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.
     
  • Bei Sportveranstaltungen gelten keine Zuschauer-Obergrenzen mehr.
     
  • Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Für einen normalen Betrieb ist ein Hygienekonzept Voraussetzung. Nicht-immunisierte Gäste müssen zudem einen maximal sechs Stunden alten negativen Testnachweis vorlegen.

 

Pflege und Eingliederungshilfe

 

  • Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleiben bestehen. Für Besucher gilt weiterhin die 3G-Regel sowie im Inneren die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen. Auch müssen weiterhin Kontaktdaten erhoben werden. Mitarbeitende dieser Einrichtungen, die nicht geimpft oder genesen sind, unterliegen einer täglichen Testpflicht.

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

[Download]

[Paradigmenwechsel eingeleitet]

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Amt Föhr-Amrum optimiert telefonische Erreichbarkeit

(16. 09. 2021)

Um die Anrufer, die die zentrale Rufnummer (04681) 5004-0 anrufen, künftig effektiver vermitteln zu können, hat das Amt Föhr-Amrum heute eine neue Anrufer-Steuerung eingerichtet. Der Anrufer erhält  folgende Ansage:

 

 „Guten Tag und herzlich Willkommen beim Amt Föhr-Amrum,

 

haben Sie Fragen zu den aktuellen Corona-Regelungen, wenden Sie sich bitte an das  Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein unter der Rufnummer 0431-79700001 oder besuchen Sie die Homepage des Landes unter www.landsh.de.

 

Wünschen Sie einen persönlichen Gesprächstermin, so nutzen Sie bitte entweder unseren Online-Terminkalender  unter www.amtfa.de/OnlineTermine oder wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.amtfa.de unter der Rubrik Bürgerservice.

 

Haben Sie Fragen an das Fundbüro, das Einwohnermelde- oder Ordnungsamt, wählen Sie bitte die 1.

 

Haben Sie Fragen zur Kurabgabe, Zweitwohnungssteuer oder sonstigen Abgaben, wählen Sie bitte die 2.

 

Wünschen Sie das Vorzimmer des Amtsdirektors oder die Stabsstelle zu sprechen, wählen Sie bitte die 3.

 

Möchten Sie mit unserem Bau- und Planungsamt verbunden werden, wählen Sie bitte die 4.

 

Haben Sie Fragen zu Eheschließungen, Personenstandsurkunden oder anderen standesamtlichen Angelegenheiten auf der Insel Föhr, wählen Sie bitte die 5.

 

Möchten Sie mit unserer Außenstelle auf der Insel Amrum verbunden werden, wählen Sie bitte die 6.

 

Haben Sie Fragen zu anderen Themenbereichen, so wählen Sie bitte die 0 bzw. alternativ: bleiben Sie bitte in der Leitung. Ihr Gespräch wird sogleich entgegengenommen.“

 

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Amt Föhr-Amrum lockert Besucherregeln

(15. 09. 2021)

Seit März 2020 ist das Amt Föhr-Amrum für den Publikumsverkehr geschlossen, können Besucher ihr Anliegen nur nach vorheriger Terminabsprache vortragen. Vor dem Hintergrund fortschreitender Impfungen und anstehender Lockerungen der Corona-Regeln ist der Besuch des Amtes ab Donnerstag, 16. September, dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr wieder ohne Termin möglich. Diese Öffnungszeiten gelten für die Verwaltungen auf Föhr und auf Amrum sowie für das Sozialzentrum Föhr-Amrum.


Der Zutritt zu den Gebäuden (auch des Ordnungsamtes) ist ausschließlich über die Haupteingänge möglich, Anmeldungen mittels Luca-App oder ein Kontaktformular sind erforderlich. Diese erfolgen in den Amtsgebäuden auf beiden Inseln jeweils im Eingangsbereich; im Sozialzentrum wird das erste Büro geöffnet sein. Mitarbeiter leiten die Besucher dann weiter.


Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten und auch die Maskenpflicht auf den Fluren und in den Büros gilt weiterhin.

[Öffnungszeiten]

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Foto: Logo Amt Föhr-Amrum

Coronavirus: Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende geeint

(13. 09. 2021)

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind geeint und finalisiert; die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Finanzen.


Im Einzelnen

 

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.


Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern werden sollte, hat ihren Zweck erfüllt und läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.


Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4500 Euro Unterstützung erhalten.


Die Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden zeitnah gesondert veröffentlicht.

 

[Gemeinsame Presseerklärung]

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Coronavirus: Neue Quarantäneregeln für Kitas und Schulen

(13. 09. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat am 8. September 2021 den Erlass geändert, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen. Der Erlass ist bis zum 30. November 2021 befristet.


Die Neufassung dient der Umsetzung eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 6. September 2021 für eine Flexibilisierung der Quarantäneregeln in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule. Konkret geht es lediglich um eine neue Regelung: Asymptomatische enge Kontaktpersonen im Bereich der Kinderbetreuung oder der Schule, für die die Quarantäne angeordnet wurde, können diese nunmehr frühestens nach fünf Tagen durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- Test oder Antigen-Test) verkürzen.


Der Kreis Nordfriesland hat den Erlass durch eine Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 18. August 2021 umgesetzt.

[Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland]

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Inselwerke Föhr-Amrum weiter auf einem guten Weg

(08. 09. 2021)

Die Gesellschafter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH haben in ihrer jüngsten Versammlung wichtige personelle Entscheidungen getroffen. So wurden jeweils einstimmig bei eigener Enthaltung mit Heidi Braun (Wrixum), Johannes Siewertsen (Alkersum), Göntje Schwab (Utersum) und Hark Riewerts (Oldsum) vier Mitglieder des Amtes Föhr-Amrum als Mehrheitsgesellschafter sowie mit Christian Roeloffs (Süderende), Christian Klüßendorf (Wittdün) und Uli Hess (Wyk) drei Mitglieder der Gemeinden als Minderheitsgesellschafter in den Aufsichtsrat bestellt.


Auf Vorschlag des Amtsdirektors Christian Stemmer als Geschäftsführer der Inselwerke wählte das Gremium Kristin Rothert, Leiterin der Finanzabteilung des Amtes Föhr-Amrum, einstimmig zur zweiten Geschäftsführerin. Angestrebt wird die Aufteilung in den technischen (Stemmer) und den kaufmännischen Bereich (Rothert). Prokura erhielten Volker Broekmans (DSK GmbH) und Dr. Andreas Raschzok (Stabsstelle des Amtes Föhr-Amrum).


Die Inselwerke waren am 25. November 2020 gegründet worden. Ziele sind der Aufbau einer klimafreundlichen (CO2-neutralen) insularen Energieversorgung, die Stärkung der lokalen Wirtschaft sowie Etablierung innovativer und nachhaltiger Technologien auf den Inseln und eine Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Tochtergesellschaften der GmbH werden die Inselnetz Föhr-Amrum GmbH und die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH sein. Weitere Tochtergesellschaften soll es entgegen ursprünglicher Planungen vorerst nicht geben.

 

Einstimmig ermächtigte die Gesellschafterversammlung in einem Grundsatzbeschluss die Geschäftsführung, den angeschobenen Gründungsprozess fortzusetzen.


Nach derzeitiger Planung soll die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH im Dezember 2021 gegründet werden. Tätigkeitsfelder sollen Erzeugung und Vertrieb von Nah- und Fernwärme, Erzeugung und Vertrieb von Strom, Beratung von Planungsleistungen, die über die DSK aus dem eigenen Hause erfolgen können, sowie Mobilitäts- und Energiekonzepte sein.
Derzeit werden Verhandlungen bezüglich des Gesellschaftervertrages geführt, die noch im September abgeschlossen sein sollen. Dann stehen die Gründungsbeschlüsse in den Gemeinden an. Ende 2021 könnte die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH dann ins Leben gerufen und 2022 mit der sukzessiven Umsetzung der Nahwärmenetze in den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum begonnen werden.


Die geplante Gründung der Inselnetz Föhr-Amrum GmbH ist für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen. Hier sind die Tätigkeitsfelder der Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf beiden Inseln. Die Beschlüsse in den Gemeinden sind für das erste Halbjahr 2022 geplant, die Gründung könnte dann im zweiten Halbjahr 2022 folgen.

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Coronavirus: Neuer „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen

(08. 09. 2021)

Die Landesregierung hat den „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen mit Verhaltensregeln bei bestimmten Krankheitssymptomen angepasst.

 

Die Änderung bezieht sich auf eine Klarstellung/Erleichterung dahingehend, dass bei einem einfachen Schnupfen beziehungsweise Symptomen ohne Krankheitswert (etwa aufgrund einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie Asthma) die Einrichtungen weiter besucht werden können.


Der Schnupfenplan für die weiterführenden Schulen bleibt zunächst unverändert.

[Schnupfenplan Kitas/Grundschulen]

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Corona-Regeln: Weitere Lockerungen ab dem 20. September 2021

(08. 09. 2021)

Die Landesregierung hat am 7. September 2021 darüber informiert, wie die geltenden Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus mit der ab dem 20. September 2021 anstehenden Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst werden. Mit der Bekanntmachung der neuen Verordnung ist zu Beginn der 37. Kalenderwoche zu rechnen.


Folgende konkrete Ankündigungen sind hervorzuheben. Die Neufassung der Verordnung bleibt vorbehalten.

 

  • Es wird eine Art Ampelsystem mit drei stets landesweit geltenden Stufen eingeführt. Diese werden abhängig von einer situativen Lagebewertung in Kraft gesetzt.
     
    • Stufe gelb: diese wird ab dem 20. September gelten
       
    • Stufe grün: keinerlei Einschränkungen, nur noch Empfehlungen
       
    • Stufe rot: Es wird für Einrichtungen aller Art und Veranstaltungen die 2G-Regel gelten (Zugang nur für Genesene und Geimpfte, dann ohne weitere Einschränkungen), mit der Wahlmöglichkeit für die 3G-Regel (Zugang auch für Getestete, dann mit Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen)
       
  • Für die Stufe gelb gilt ab dem 20. September:
     
    • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
       
    • Die 3G-Regel bleibt in den bisherigen Bereichen (Veranstaltungen, Sport, Gastronomie, Beherbergung, Dienstleistungen mit Körperkontakt, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, außer-schulische Bildung) bestehen.
       
    • In den Bereichen mit 3G-Regelung werden das Abstandsgebot, die Erhebung der Kontaktdaten, die Maskenpflicht (größtenteils) und die Kapazitätsbeschränkungen (z.B. für Kinos, Konzerte) entfallen.
       
    • Bei Veranstaltungen bleiben die Erstellung eines Hygienekonzepts und das Lüftungsgebot bestehen.
       
    • In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung nach spätestens 72 Stunden gestrichen.
       
    • Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.
       
    • Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird und nicht-immunisierte Teilnehmende maximal sechs Stunden vor Einlass getestet wurden (ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend).

 

  • Wo die 3G-Regelung nicht greift (insbesondere öffentliche Personenverkehr, Einzelhandel), gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht weiter.
     
  • Gilt die 3G-Regel, ist wie bisher ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Als vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen gelten nach wie vor nur asymptomatische Personen ohne typische Coronavirus-Symptome.
     
  • Bei der Lagebewertung zur Festlegung der Stufe werden vorrangig die Belegung der Intensivbetten und die Hospitalisierungsinzidenz herangezogen. Die bisherige 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen wird nur noch als „Frühwarnung“ bewertet.
     
  • Als Orientierungspunkte für diese neuen Maßstäbe zieht die Landesregierung offenbar die Werte vom Januar 2021 heran, ohne dass diese als konkrete Grenzwerte festgeschrieben werden. Im Januar lag die Belegung von Intensivbetten in SH mit Corona-Patienten bei 13,4 Prozent, aktuell liegt sie bei 2,2 Prozent. Die 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz liegt aktuell bei etwa 1,5. Mitte April lag diese bei knapp fünf und im Januar bei elf Prozent.
     
  • An den Schulen werden die Maskenpflicht und die Testpflicht zweimal wöchentlich bis wenigstens zu den Herbstferien fortgeführt. Mit einer entsprechenden Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung ist kurzfristig zu rechnen.

[Mitteilung der Landesregierung]

[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]

[Coronavirus: Fragen und Antworten]

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Amtliches AO-Handbuch 2021 ist online

(08. 09. 2021)

Die aktuelle Ausgabe des amtlichen AO-Handbuchs ist in digitaler Form verfügbar. Unter bmf-ao.de sind alle rund um die Abgabenordnung (AO) notwendigen aktuellen Bestimmungen zu finden.


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt jährlich eine neue Ausgabe des amtlichen AO-Handbuchs heraus – sowohl digital als auch in gedruckter Form. Darin enthalten sind die Abgabenordnung mit Anwendungserlass, das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, die Finanzgerichtsordnung, die Datenschutz-Grundverordnung sowie weitere thematisch relevante Gesetzestexte, BMF-Schreiben und Einzelerlasse.

[AO-Handbuch]

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Coronavirus: Änderung und Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

(06. 09. 2021)

Die Bundesregierung hat eine Änderung und Verlängerung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 beschlossen. Die Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft. Die bisherigen Arbeitsschutzregeln (insbesondere betriebliche Hygienepläne, Angebot von Schnell- oder Selbsttests für die Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche, Reduzierung der betriebsbedingten Kontakte und der gleichzeitigen Nutzung von Räumen, Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken) gelten fort.


Die Änderungsverordnung wird demnächst im Bundesanzeiger bekannt gemacht.


Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung:

 

  • Die Verpflichtung zur Umsetzung der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel wird verbindlicher formuliert (§ 1 Abs. 3).
     
  • Der Arbeitgeber kann den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Hygieneplan berücksichtigen, soweit der Status bekannt ist. Eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht (§ 2 Abs. 1).
     
  • Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, ihre Beschäftigten für Impftermine während der Arbeitszeit freizustellen (§ 5 Abs. 1).
     
  • Arbeitgeber haben die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten organisatorisch und personell zu unterstützen (§ 5 Abs. 1).
     
  • Arbeitgeber haben Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung aufzuklären und über bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren (§ 5 Abs. 2).

[Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt]

[SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung]

[Fragen und Antworten zur Corona-Arbeitsschutzverordnung]

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Jahrmarkt abgesagt

(04. 09. 2021)

Nach Gesprächen zwischen Stadt, Ordnungsamt, Föhr Tourismus GmbH und Schaustellern waren sich die Beteiligten einig: Die fünfte Föhrer Jahreszeit wird auch in diesem Jahr Corona-bedingt ausfallen.

 

„Wir haben das Thema offen diskutiert und es gab keine unterschiedlichen Auffassungen“, sagt Ordnungsamtsmitarbeiter Marco Christiansen. Der Vorschlag sei auch von den Schaustellern gekommen, die kein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko eingehen wollten. Die durch die Corona-Maßnahmen zu erwartenden geringeren Einnahmen würden die Kosten kaum decken. „Eine Vernunftentscheidung“, so Christiansen, über die es keine zwei Meinungen gegeben habe.

 

„Ich bedaure, dass die Insulaner erneut auf ihren beliebten Jahrmarkt verzichten müssen“, sagt Wyks Bürgermeister Uli Hess. Der hofft, dass die Fahrgeschäfte im kommenden Jahr wieder auf dem Parkplatz am Heymannsweg aufgebaut werden können.

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Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum gegründet

(03. 09. 2021)

Am 1. September 2021 wurde im Haus des Gastes in Nieblum die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG durch die Inselgemeinden und das Amt Föhr-Amrum gegründet. Amtsdirektor Christian Stemmer sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Inselgemeinden unterzeichneten die Satzung.


In der anschließenden ersten Generalversammlung standen vor allem Wahlen an. Einstimmig bei jeweils eigener Enthaltung wählten die Anwesenden Christian Klüßendorf (stellvertretender Bürgermeister Wittdün), Friedrich Riewerts (Bürgermeister Nieblum), Christian Roeloffs (Bürgermeister Süderende), Göntje Schwab (Bürgermeisterin Utersum) und Johannes Siewertsen (Bürgermeister Alkersum) in den Aufsichtsrat. Zudem entsenden die Gemeinde Wrixum (Bürgermeisterin Heidi Braun) und die Stadt Wyk (Bürgermeister Uli Hess) je ein Mitglied in das Gremium.

Aufsichtsrat und Vorstand
In der anschließenden ersten Aufsichtsratssitzung wurde Uli Hess zum Vorsitzenden gewählt, Christian Klüßendorf zu seinem Stellvertreter. Das Amt des Schriftführers übernimmt Friedrich Riewerts, ihn vertritt bei Bedarf Christian Roeloffs. In den Vorstand wurden Christian Stemmer und Dr. Andreas Raschzok (Stabsstelle des Amtes Föhr-Amrum) bestellt.

 

Erste Projekte in Planung


Im weiteren Verlauf wurde das weitere Vorgehen grob skizziert. So stehen als nächste Schritte der Beitritt zum Genossenschaftlichen Prüfungsverband Mecklenburg-Vorpommern und die Anmeldung beim Registergericht an. Folgen soll als erstes Projekt der Bau von Mehrfamilienhäusern am Kortdeelsweg im Bereich des B-Plans Nummer 53. Ein Projekt, das in einem ersten Anlauf an den zu hohen Baukosten gescheitert war und nun unter dem Dach der Wohnungsbaugenossenschaft realisiert werden soll. Weitere Projekte sind in Wrixum sowie Nebel und Wittdün auf Amrum in Planung.


Zweck der Genossenschaft ist insbesondere, bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen und lebenswerter und stabiler Nachbarschaft zu fördern. Hierzu kann die Genossenschaft satzungsgemäß Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.

 

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Foto: Die Gründungsmitglieder unterzeichnen die Satzung.

Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes

(03. 09. 2021)

Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung beschlossen. Diese ist am 1. September 2021 in Kraft getreten. Gegenüber der bisherigen Coronavirus-Impfver-ordnung gibt es folgende wesentliche Neuerungen:

 

 

  • Der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie Krankenhäuser werden als eigenständige Leistungserbringer in die Durchführung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 einbezogen (§3).
     
  • Es wird klargestellt, dass der Anspruch auf Impfungen auch die Auffrischungsimpfung umfasst (§ 2).
     
  • Klarstellung zum Impfintervall (§ 2): In der Vorgängerfassung sollte noch der längst mögliche Zeitraum für Zweit- und Auffrischungsimpfungen eingehalten werden, nunmehr soll der empfohlene Abstand eingehalten werden.
     
  • In der Begründung wurde klargestellt, dass die erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Impfzentren auch die Rückbau- und Bereithaltungskosten umfassen.

 

[Coronavirus-Impfverordnung ab 1.9.2021]

[Coronavirus-Impfverordnung]

[Fragen und Antworten zur Corona-Impfung]

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Coronavirus: Wähler sollen geschützt werden

(03. 09. 2021)

Die Landesregierung hat eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, mit der neue Regelungen für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen eingeführt werden. Die Änderungen sind am 1. September 2021 in Kraft getreten und gelten damit erstmals für die am 5. und 26. September 2021 stattfindenden Bürgermeisterwahlen sowie für die Bundestagswahl.

 

Mit der Änderung werden die Vorschriften für Veranstaltungen um einen neuen Paragrafen (§ 5f „Wahlen und Abstimmungen“) ergänzt. Die wesentlichen Punkte unter anderem:

 

  • Die Wahlbehörde hat ein Hygienekonzept für jedes Wahlgebäude zu erstellen.
     
  • Für das auch bei den Wahlen geltende Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung wird eine ausdrückliche Ausnahme für zulässige Hilfspersonen von Wahlberechtigten sowie für den Transport von Wahlunterlagen zu einem anderen Wahlbezirk festgelegt.
     
  • Im gesamten Wahlgebäude gilt die qualifizierte Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und für Personen mit einem ärztlichen oder psychotherapeutischen Attest, die aufgrund einer Beeinträchtigung keine Maske tragen können, sowie alle Mitglieder des Wahlvorstands.
     
  • Für die Mitglieder des Wahlvorstandes gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet mit höchstens 24 Stunden altem Antigentest oder höchstens 48 Stunden altem PCR-Test).
     
  • Von allen Wahlbeobachtern im Wahlgebäude sind die Kontaktdaten zu erfassen.
     

Weitere Infos siehe Anlagen

[Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung]

[Mitteilung der Landesregierung]

[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]

[Häufig gestellte Fragen]

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Ein Kalender für alle: Nordfrieslandkalender ist online

(02. 09. 2021)

Nach intensiver Vorbereitung hat die gemeinnützige Stiftung Nordfriesland ihren Online-Veranstaltungskalender freigeschaltet. "Wir haben ihm den Namen Nordfrieslandkalender gegeben, weil er das komplette Kreisgebiet abdecken soll. So bietet er einen deutlich besseren Überblick als bisher darüber, was sich hier erleben lässt", erläutert Landrat Florian Lorenzen.

 

Der Kalender stellt Veranstaltern eine zusätzliche Möglichkeit zur Verfügung, auf ihr Programm aufmerksam zu machen. "Er ist ein zentraler Bestandteil des vom Kreistag beschlossenen Kulturentwicklungsplans des Kreises Nordfriesland", betont die Direktorin der Stiftung Nordfriesland, Johanna Jürgensen.

 

"Das Projekt entstand aus dem häufig formulierten Wunsch insbesondere von kulturinteressierten Personen, ganz Nordfriesland an einer Stelle im Internet dargestellt zu bekommen und nicht nur die Orte in der unmittelbaren Nähe", berichtet sie.

 

Als Vorsitzender der Stiftung Nordfriesland freut sich Landrat Lorenzen auf das neue Internetportal: "Wir wollen die Menschen anregen, das reichhaltige Angebot der Region zu nutzen. Da es überall Hygienekonzepte gibt, viele geimpft sind und die AHA-Regeln weiter gelten, ist das auch in Zeiten von Corona vertretbar."

 

Der Nordfrieslandkalender steht als Web-App auch in einer mobilen Ansicht zur Verfügung. "Die im Hintergrund laufende Datenbank enthält jetzt schon mehr als 1000 Einträge, und das ist erst der Anfang. Deshalb haben wir bei der Entwicklung großen Wert auf anwenderfreundliche Suchfunktionen gelegt", erklärt Mona Jacobsen. Sie arbeitet als Projektmanagerin im Fachdienst Kultur der Kreisverwaltung und hat das Projekt federführend begleitet.

 

Weitere Infos unter www.nordfriesland.de.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Nordfrieslandkalender]

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Sirenentest an kreisweitem Warntag

(02. 09. 2021)

Am 9. September 2021 um zehn Uhr heulen in Nordfriesland die Sirenen. "Es handelt sich allerdings nur um einen Test, um festzustellen, ob sie funktionieren. Der nächste bundesweite Warntag findet erst 2022 statt. So lange wollen wir nicht warten", erläutert Landrat Florian Lorenzen.

 

Während das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vor seinem nächsten Test eine "umfassende Testlandschaft" aufbauen will, sind in Nordfriesland bereits heute 280 Sirenen installiert – genügend, um sie auch in diesem Jahr gebündelt auszuprobieren.

 

Punkt 10 Uhr sollen sie eine Minute lang einen auf- und abschwellenden Heulton erzeugen. "Das bedeutet im Ernstfall: Achten Sie auf Durchsagen im Radio und schauen Sie in die Warn-App Nina", berichtet Boye Hach, der Leiter des Brand- und Katastrophenschutzes in der Kreisverwaltung. Zwanzig Minuten nach der Warnung ertönt ein einminütiger Heulton, der Entwarnung signalisiert. Boye Hach und seine Kollegen werden die gemeindlichen Feuerwehren bitten, am Warntag die Ohren zu spitzen und dem Kreis zu melden, ob die Sirenen vor Ort funktionieren.

 

Weitere Infos unter www.nordfriesland.de.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Antragsverfahren für staatlich geförderte Nachhilfestunden vereinfacht

(02. 09. 2021)

Ab sofort kommen Kinder aus ärmeren Familien bei Schulproblemen leichter an Nachhilfestunden. Weil der Bedarf nach den monatelangen Schulschließungen steigt, brauchen die betroffenen Familien keinen gesonderten Antrag mehr zu stellen, teilt der Kreis Nordfriesland in einer Presseerklärung mit. „Es reicht aus, wenn die Schule den Förderbedarf auf einem Fragebogen beschreibt und die Familie diese Erklärung in ihrem Sozialzentrum abgibt. Sie selbst braucht nur noch ihre Adresse einzutragen“, erläutert Axel Scholz vom Kreis Nordfriesland. Der Fragebogen liegt allen Schulen im Kreisgebiet vor.

 

Die Neuregelung ist ein Teil des „Aufholprogramms“ des Bundes, mit dem Schüler nach der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen. Die Bundesregierung hat es für ganz Deutschland in Kraft gesetzt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 für alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Dies betrifft Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

 

Ausnahmeregelungen sorgen dafür, dass die Lernförderung selbst dann möglich sein kann, wenn das Familieneinkommen knapp über den Anspruchsgrenzen für staatliche Leistungen liegt. Auskünfte geben die sieben Sozialzentren im Kreisgebiet.

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Hygieneleitfaden für Schulen aktualisiert

(31. 08. 2021)

Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen über die aktuelle Anpassung des Hygieneleitfadens für Schulen informiert. Mit diesem Hygieneleitfaden wurden auch die fachaufsichtlichen Hinweise zu den Fächern Sport und Musik sowie Hinweise zu Klassenfahrten aktualisiert.

 

Außerdem verweist das Bildungsministerium auf die Hinweise „Lebenswelt Schule“ des Bundesministeriums für Gesundheit mit Empfehlungen für die Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen (Anlage).

 

Ferner informiert das Schreiben nochmals über das Vorgehen der Gesundheitsämter bei der Prüfung von Quarantänemaßnahmen im Bereich Schule und über die neuen beschleunigten Antragsmöglichkeiten für Basis-Infrastrukturen (fast track) beim Digitalpakt Schule.

[Schreiben des Bildungsministeriums]

[Info Bewegung Schulkinder]

[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]

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Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Schleswig-Holstein

(31. 08. 2021)

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) hat angesichts der jüngsten Ereignisse u.a. in den Flutregionen einen 10-Punkte-Plan zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Schleswig-Holstein entwickelt. Dieser beruht auf einem „Strategischen Grundsatzpapier zur mittel- und langfristigen Steuerung des Be-völkerungsschutzes in Schleswig-Holstein“, welches mit den Unteren Katastrophen-schutzbehörden abgestimmt und von der Landesregierung am 10. August 2021 beschlossen worden war.


Das Land plant, die Themenfelder Zivil- und Katastrophenschutz sowie Kritische Infrastrukturen (KRITIS) zusammenhängend zu betrachten und den Bevölkerungsschutz unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungsprozesse weiterzuentwickeln. Der Ausbau eines Sirenen-Warnsystems, die Planung eines Lage- und Kompetenzzentrums gemeinsam mit dem THW und dem Landesfeuerwehrverband und eine stärkere Kooperation aller Akteure im Bevölkerungsschutz sind wesentliche Zielsetzungen und Maßnahmen.

[Strategiepapier Bevölkerungsschutz]

[10-Punkte-Programm]

[Übersicht strategische Ziele]

[Mehr Schutz für die Bevölkerung]

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Infos zum Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“

(31. 08. 2021)

Kommunen antragsberechtigt für Projekte für Kinder und Jugendliche

 

Mit dem Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt.“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen.

 

Kommunen als Träger von Schulen, Kitas, Jugendclubs und anderen öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind antragsberechtigt.

 

Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt.

Soziales Lernen sowie die Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander sollen durch zielgruppengerechte Angebote vor Ort gefördert werden. Dafür wird die DKJS einen Zukunftsfonds aufsetzen, über den Mittel von Partnern und lokalen Akteuren beantragt werden können. Förderbare Projekte können verschiedene Ansätze aufgreifen und sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen richten.

 

Förderbekanntmachung zum Zukunftsfonds


Ab dem 6. September 2021 können Fördermittel aus dem Zukunftsfonds im Rahmen des Programms „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ beantragt werden. Fördergrundsätze und Voraussetzungen finden Sie unter dkjs.de/aufleben und in der Anlage.


Es besteht zunächst die Möglichkeit, Fördermittel in den Förderkategorien KOMPAKT vor Ort, KOMPAKT Camp sowie UMSETZUNGSPARTNER zu beantragen. Die Antragsunterlagen sowie detaillierte Informationen zu Antragsfristen befinden sich ab dem 6. September auf der Website www.auf-leben.org.

 

Eine Antragsberatung für die Kategorien KOMPAKT vor Ort, KOMPAKT Camp und UMSETZUNGSPARTNER ist ebenfalls möglich. Hierfür können sich Interessierte ab dem 30. August online anmelden.

[Fördergrundsätze]

[Deutsche Kinder- und Jugendstiftung]

[Antragsunterlagen und Infos]

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GEMA-Handbuch 2021

(27. 08. 2021)

Die  Bundesvereinigung  der  Musikveranstalter  (BVMV)  hat  ein  GEMA-Handbuch  2021 als PDF-Datei mit allen wesentlichen GEMA-Tarifen für das Jahr 2021 erstellt.  Es  enthält  Erläuterungen  zur  urheberrechtlichen  Vergütung  sowie  zum  Gesamtver- trag mit der GEMA.

 

Das GEMA-Handbuch 2021 enthält erstmalig wichtige Hinweise zur Anwendung und  Auslegung häufig genutzter Tarife:

 

  • U-V (Einzelveranstaltungen mit Livemusik)
     
  • U-ST  (Veranstaltungen  mit  Live-  oder  Tonträgermusik  im  Freien,  auf  Stadt-  oder Straßenfesten)
     
  • M-V (Einzelveranstaltungen mit Tonträgermusik).

 

[GEMA-Handbuch 2021]

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Online-Info-Veranstaltung der Akademie für die ländlichen Räume

(27. 08. 2021)

Die Akademie für die ländlichen Räume bietet eine weitere Online-Info-Veranstaltung zur Nutzung der neuen App DorfFunk SH am 8. September um 17 Uhr an. Inhalt:

 

  • Was ist der DorfFunk?
     
  • Welchen Mehrwert bietet mir der DorfFunk?
     
  • Was kann die Gemeinde tun?
     

Der Fokus der Veranstaltung liegt auf der Frage, in welcher Weise Gemeinden und Bürgermeister die Vorteile der DorfFunk-App nutzen können. Eine Anmeldung bei der Akademie für die ländlichen Räume ist notwendig. Die Kontaktdaten finden Sie in der Anlage.

[DorfFunk - Online-Info-Veranstaltung]

[Dorffunk SH]

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Neugestaltung der Fußgängerzone - Einrichtung des 1. Bauabschnitts in der Großen Straße

(26. 08. 2021)

Die Ordnungsbehörde macht darauf aufmerksam, dass mit der Neugestaltung der Wyker Fußgängerzone in der 35. Kalenderwoche begonnen werden soll. Das Baufeld der Großen Straße wird demnach in 4 Teilabschnitte aufgeteilt. Begonnen wird mit dem Bauabschnitt I zwischen Mühlenstraße und Sandwall/ Königstraße. Der fußläufige Verkehr wird trotz der Baumaßnahme weiterhin möglich sein. Die Erreichbarkeit der Häuser und Geschäfte wird über Brücken sichergestellt. Ein Durchgangsverkehr für Anlieger und Lieferanten ist während der gesamten Bauzeit nicht möglich. Eine Wendemöglichkeit besteht dort ebenfalls nicht. Zudem muss mit ständigem Baustellenverkehr gerechnet werden.

 

Weitere Informationen entnehmen finden Sie unter wyk.de und im Wyker Extrablatt (Ausgabe 1/ August 2021).

[Wyker Extrablatt Seite 1]

[Wyker Extrablatt Seite 2]

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Coronavirus: Aktuelle Impfinformationen

(26. 08. 2021)

In Schleswig-Holstein sind aktuell gut 69 Prozent der Menschen mindestens einmal und gut 63 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger vollständig geimpft. Damit belegt Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz unter den Ländern.

 

 

Vor diesem Hintergrund werden die Impfzentren nach dem Willen der Landesregierung und jetziger Planung Ende September schließen, da die Kapazitäten der Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden. Das Kabinett hat beschlossen, dass das Land notwendige organisatorische Vorkehrungen trifft, um im Bedarfsfall über den 30. September 2021 hinaus ausreichende Kapazitäten zur Durchführung von Impfungen zur Verfügung stellen zu können. Damit sollen die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. Juni und 2. August 2021 umgesetzt werden.


Derweil können Bürger weiter kurzfristig Termine unter impfen-sh.de buchen. Allerdings sind nur noch Einzeltermine buchbar. Ein Termin für eine zweite Impfung (ausgenommen Johnson & Johnson) kann direkt im Impfzentrum oder mit der Hausarzt-, einer Facharztpraxis oder einem Betriebsarzt vereinbart werden, wenn der Zeitpunkt einer Zweitimpfung in den Oktober fällt. Praxen, die Corona-Schutzimpfungen anbieten, sind online unter arztsuche.kvsh.de abrufbar.
 
Weiterhin soll es über den 30. September hinaus möglich sein, im Auftrag des Landes etwa Unterstützung durch mobile Teams oder auch temporäre mobile Impfstellen einzurichten, wenn es die Situation erfordert. Ferner soll ein Wiederhochfahren von Impfzentren möglich sein, falls notwendig.

 

Ab sofort kann in Anlehnung an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz auch eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/Moderna) in den Impfzentren wahrgenommen werden, vorausgesetzt, die Personen

 

  • sind 80 Jahre oder älter und haben die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten
     
  • sind immungeschwächt oder -supprimiert – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und haben die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten
     
  • wurden vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft und haben die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

[Impfterminbuchung/Impfregistrierung]

[Praxen, die Corona-Schutzimpfungen anbieten]

[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]

[Häufig gestellte Fragen]

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Coronavirus: Aktualisierte Fassung des Veranstaltungsstufenkonzeptes

(25. 08. 2021)

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab 23. August 2021 hat das Land auch eine aktualisierte Fassung des Veranstaltungsstufenkonzeptes bereitgestellt. Die neue Fassung ist als Anlage beigefügt.

 


Schaubild mit aktuellen Coronaregeln


Auch ein aktualisiertes Schaubild mit den geltenden Coronaregeln hat das Land im Zusammenhang mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab 23. August 2021 veröffentlicht. Auch diese aktuelle Fassung ist als Anlage beigefügt.

[Veranstaltungsstufenkonzept]

[Schaubild/geltende Coronaregeln]

[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]

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Korrektur der Corona-Bekämpfungsverordnung

(23. 08. 2021)

Die Landesregierung hat am 20. August 2021 eine Korrektur der am 23. August 2021 in Kraft getretenen Corona-Bekämpfungsverordnung vorgenommen. Damit wird klargestellt, dass keine Testpflicht für die Inanspruchnahme von medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen besteht. Ohne diese Klarstellung wäre auch für alle Dienstleistungen mit Körperkontakt die „3-G-Regel“ (Zugang nur für Genesene, Getestete oder Geimpfte) und damit verbunden eine Testpflicht eingeführt worden.

 

Nunmehr wird Paragraf 9 Abs. 2 a Satz 1 durch einen zusätzlichen Satz ergänzt: „Satz 1 gilt nicht für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen“. Damit wird die beabsichtigte Ausnahme von der Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen mit Körperkontakt geschaffen.

 

Gemeint sind Dienstleistungen der Gesundheits- und Heilberufe sowie der Gesundheitshandwerker wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker und Fußpflege im Rahmen der Podologie. Ebenso gilt keine Testverpflichtung für die Kunden bei Leistungen, die physiotherapeutisch aufgrund eines ärztlichen Rezeptes erbracht werden. Medizinisch notwendige Dienstleistungen sind zudem solche, die zur Verhinderung von Verletzungen im Zusammenhang mit künstlichen Nägeln oder Piercings erfolgen. Pflegerisch notwendig sind Dienstleistungen nur dann, wenn Leistungsempfänger aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit die Tätigkeiten nicht selbst durchführen können.

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Neufassung des Bußgeldkataloges zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(20. 08. 2021)

Nach der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.

 

Damit werden insbesondere Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die neuen Testpflichten geschaffen und weitere redaktionelle Anpassungen an die neue Bekämpfungsverordnung bzw. redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Außerdem wurde der Bußgeldrahmen für eine falsche Selbstauskunft im Rahmen des Schultestkonzepts erhöht.

[Bußgeldverordnung]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Coronavirus: Quarantäne, Testungen und Maskenpflicht im Bereich Schule

(20. 08. 2021)

Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Quarantänepflicht, Testungen und Maskenpflicht informiert.

 

Demnach ist am 20. August 2021 mit einer Änderung der Schulen-Coronaverordnung zu rechnen, die am 21. August in Kraft tritt. Dabei wird diese Verordnung um vier Wochen verlängert. Die Maskenpflicht in Innenräumen mit den bestehenden Ausnahmemöglichkeiten und die Testpflicht werden dabei fortbestehen.

 

Die Schulleitungen werden daran erinnert, rechtzeitig bei der GMSH die benötigten Mengen an Schnelltests zu bestellen. Sollte ein Mangel an Tests eintreten, sollen sich die Schulleitungen umgehend bei der Schulaufsicht bzw. der GMSH melden.

[Information für die Schulleitungen]

[Information zu Quarantänemaßnahmen]

[Informationen für Schulen]

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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(18. 08. 2021)

Die Landesregierung hat am 17. August 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am Montag, 23. August 2021 in Kraft tritt. Im Übrigen werden die geltenden Regelungen bis zum 19. September 2021 verlängert.

 

 

Die wesentlichen Neuerungen

 

Innerhalb geschlossener Räume gilt zur Umsetzung der sogenannten „3G-Regel“ (genesen, getestet, geimpft) für Personen, die nicht als geimpft oder genesen gelten, in folgenden Bereichen wieder eine Testpflicht (negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden):

 

  • alle Veranstaltungen
     
  • Gaststätten (von der Testpflicht ausgenommen sind innerhalb geschlossener Räume Betriebsangehörige in Betriebskantinen. Ferner Hausgäste in Beherbergungsbetrieben, wenn sie sich in einem räumlich abgegrenzten Bereich aufhalten)
     
  • Alle Dienstleistungen mit Körperkontakt (insbesondere Friseur, Kosmetik, Körperpflege usw.)
     
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen mit Ausnahme der Bibliotheken
     
  • Sportausübung wie Fitness-Studios, Schwimmbäder oder Sporthallen
     
  • Einrichtungen außerschulischer Bildung
     
  • Beherbergungsbetriebe (hier darf der vor Reiseantritt erfolgte Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Zudem gilt wieder die Pflicht zur (mehrfachen) Folgetestung spätestens alle 72 Stunden)
     
  • Reiseverkehre zu touristischen Zwecken

 

Bei Veranstaltungen ohne Abstandsgebot („Events“) gilt die Testpflicht auch außerhalb geschlossener Räume. Dabei sind von der Testpflicht ausgenommen:

 

  • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
     
  • minderjährige Schüler, die nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden

 

Erhebung von Kontaktdaten nur im Innenbereich

 

In folgenden Bereichen ist die Erhebung der Kontaktdaten nur noch innerhalb geschlossener Räume vorgeschrieben (außerhalb geschlossener Räume sind die Kontaktdaten in diesen Einrichtungen also nicht mehr zu erheben):

 

  • Veranstaltungen
     
  • Gaststätten
     
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt
     
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen
     
  • Sportausübung
     
  • Reiseverkehre zu touristischen Zwecken
     
  • Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
     
  • Einrichtungen und Gruppenangebote der Pflege

 

Bei Veranstaltungen ohne Abstandsgebot werden innerhalb geschlossener Räume der Ausschank und Verzehr von Alkohol untersagt.

 

Bei Chorproben innerhalb geschlossener Räume (ohne Publikum), dem beruflichen Singen oder Prüfungen muss für den Verzicht auf qualifizierte Masken das Hygienekonzept keine erhöhten Mindestabstände mehr vorsehen. Gleiches gilt für den Gebrauch von Blasinstrumenten innerhalb geschlossener Räume.

 

In Gaststätten entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige des Hygienekonzepts beim Gesundheitsamt als Voraussetzung für die gleichzeitige Bewirtung von mehr als 50 Gästen.

 

Im Sportbereich entfallen die bisherigen Personenobergrenzen für die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten. Für das Training oder Sportwettbewerbe wird stattdessen eine neue absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern eingeführt. Mehr als 5000 Zuschauer sind nur zulässig, wenn die Höchstkapazität der Sportanlage höchstens zu 50 Prozent ausgelastet ist.

 

Bei touristischen Reiseverkehren wird eine neue Ausnahme von der qualifizierten Maskenpflicht geschaffen, wenn höchstens die Hälfte der Sitzplätze besetzt sind und das „Schachbrettmuster“ zur Anwendung kommt.

 

Im Bereich außerschulischer Bildungsangebote wird bei mehrtägigen Bildungsangeboten eine Erleichterung bei der Testhäufigkeit geschaffen: Die Teilnehmer müssen nur alle 72 Stunden einen weiteren Testnachweis vorlegen.

 

Bei der Kinderbetreuung werden die Rechtsgrundlagen für den eingeschränkten Regelbetrieb an Kindertageseinrichtungen ab einem Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen ersatzlos gestrichen. Das ist insbesondere für Kreise/kreisfreie Städte, die aktuell diesen Inzidenzwert überschreiten, von Bedeutung.

 

[Landesverordnung vom 17. August]

[Neue Corona-Verordnung beschlossen]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Weiterbildung im Home-Office

(17. 08. 2021)

Beschäftigte können ab sofort auch für Online-Veranstaltungen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

 

Der Trend zu Online-Veranstaltungen hat in der Corona-Pandemie einen kräftigten Schub bekommen und hält weiter an. Deswegen können Beschäftigte in Schleswig-Holstein ab jetzt Bildungsurlaub auch für Online- oder Hybridveranstaltungen in Anspruch nehmen. Das gab Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz am Dienstag (17. August) bekannt.

 

Bisher galt das Weiterbildungsgesetz nur für Präsenz-Veranstaltungen. Doch es gibt immer mehr digitale Angebote. „Darum haben wir die Anerkennung jetzt im Gesetz verankert und gehen damit zugleich einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung“, sagte der Minister. Auch für eine Mischung aus Online- und Präsenz-Anteilen, sogenannte Hybridveranstaltungen, kann Bildungsurlaub beantragt werden.

[Mitteilung des Wirtschaftsministeriums]

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Landeswettbewerb 2022 „Unser Dorf hat Zukunft“ gestartet

(13. 08. 2021)

Erstmals zwei Sonderpreise zusätzlich ausgelobt.

 

Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack ruft die Dörfer in Schleswig-Holstein dazu auf, am Landeswettbewerb 2022 „Unser Dorf hat Zukunft“ teilzunehmen. Schleswig-holsteinische Gemeinden mit maximal 3000 Einwohnern sowie räumlich geschlossene Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3000 Einwohnern können sich um den Landes-Preis bewerben.

 

Die Gewinner-Gemeinde erhält eine Landes-Projekt-Förderung in Höhe von 10.000 Euro. Außerdem nimmt das Sieger-Dorf automatisch am Bundes-Wettbewerb 2023 teil. Zudem gibt es für die teilnehmenden Gemeinden die Chance, mit den Sonder-Preisen von Handwerkskammer Schleswig-Holstein und IHK Schleswig-Holstein sowie der Akademie für die Ländlichen Räume und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages ausgezeichnet zu werden.

 

Teilnahmeanträge können Gemeinden bis Dienstag, 15. März 2022, beim Organisationsteam des Landeswettbewerbs einreichen. Weitere Infos und alle Wettbewerbsunterlagen unter schleswig-holstein.de/dorfwettbewerb.

[Mitteilung des Innenministeriums]

[Unterlagen zum Herunterladen]

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Eckpunkte für die Corona-Bekämpfungsverordnung ab 23. August

(12. 08. 2021)

Die Landesregierung hat am 11. August 2021 mit Eckpunkten über die ab dem 23. August 2021 vorgesehenen Änderungen bei der anstehenden Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung informiert. Damit werden die bisherigen Ankündigungen konkretisiert. Mit der Bekanntgabe der dann in Kraft tretenden Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 17. August 2021 zu rechnen.

 

Die wichtigsten Punkte

 

Für bestimmte Einrichtungen werden in Innenbereichen aufgrund der landesweiten Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 Neuinfektionen Testpflichten im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) für ganz Schleswig-Holstein eingeführt.

 

Außer für Geimpfte und Genesene gilt eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) ab dem 23. August in folgenden Bereichen:

 

  • Bei Besuchen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe
     
  • Zugang zur Innengastronomie
     
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
     
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
     
  • Sport in Innenbereichen (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbäder oder Sporthallen)
     
  • Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)
     
  • Innenbereiche der Freizeit- und Kultureinrichtungen und Einrichtungen außerschulischer Bildung

 

Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Teilnehmer von Versammlungen und Gottesdiensten sowie Besucher von Bibliotheken; ebenso Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres und Schüler unter 18 Jahren, die regulär zweimal wöchentlich in der Schule getestet werden.

 

Aus der Verordnung gestrichen wird die bisherige Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb in der Kinderbetreuung. Das Land wird einen für Kleinkinder geeigneten Selbsttest beschaffen, kostenfrei zur Verfügung stellen, und so Kita-Eltern ermöglichen, ihre Kinder zweimal wöchentlich zu testen.

 

Schließlich wird die Durchführung besonderer Veranstaltungsformen ohne Abstandsgebote auch im Innenbereich möglich sein. Es gilt hier ein striktes Alkoholverbot und eine Einzelfallgenehmigung für das individuell zu erstellende Konzept durch das Gesundheitsamt ist erforderlich. Auch wird die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung in den meisten Außenbereichen abgeschafft.

[Mitteilung der Landesregierung]

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Sprechtag des Bauamtes auf Amrum

(12. 08. 2021)

Der nächste Sprechtag des Bauamtes auf Amrum findet am 19.08.2021 statt. Aufgrund der Corona-bedingten Sicherheitsmaßnahmen, können die Termine nur nach Terminvergabe stattfinden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich diesbezüglich an Frau Neise vom Bau- und Planungsamt wenden (04681 5004-834 oder ). 

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Coronavirus: Bund und Länder beschließen weiteres Vorgehen

(11. 08. 2021)

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben am 10. August 2021 erneut über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Getroffen wurden konkrete Verabredungen zur Verschärfung und Verlängerung bestimmter Maßnahmen. Im Wesentlichen sind hervorzuheben:

 

  • Für bestimmte Einrichtungen und Angebote soll spätestens ab dem 23. August 2021 (wieder) die „3G-Regel“ gelten (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen). Ausgenommen sind unter Sechsjährige und Schüler, die im Rahmen eines schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Betroffen sind unter anderem Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik oder Körperpflege, Innengastronomie oder Sport im Innenbereich. Im Beherbergungsbereich sind dann ein Test bei Anreise und zwei Tests/Woche während des Aufenthalts erforderlich.
     
  • Laut Landesregierung bedeutet dies in Schleswig-Holstein die Wiedereinführung einer Testpflicht für die Innengastronomie und die anderen genannten Bereiche ab dem 23. August, der dann Geimpfte und Genesene nicht unterliegen. Davon ausgenommen sind Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
     
  • Die kostenlosen Bürgertests werden mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beendet. Bei Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, bleibt es bei den kostenlosen Antigen-Schnelltests.

 

Darüber hinaus will der Bund die Überbrückungshilfen für die Wirtschaft verlängern und zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern.

 

Bund und Länder werden künftig bei der Beurteilung des Infektionsgeschehens neben der 7-Tage-Inzidenz auch die Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe sowie die daraus resultierende Belastung des Gesundheitswesens und die Impfquote berücksichtigen.

 

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag soll als rechtliche Grundlage für zahlreiche Maßnahmen über den 11. September 2021 hinaus verlängert werden.

[Schaubild: Aktuelle Corona-Regeln in SH (Stand 9. August 2021)]

[Mitteilung der Bundesregierung]

[Mitteilung der Landesregierung]

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Klimaschutzgesetz in SH: Sanierungsmanagement berät zu Auswirkungen für Föhr

(09. 08. 2021)

Der Gesetzesentwurf für die nicht unumstrittene Novelle des Klimaschutzgesetzes für Schleswig-Holstein ist durch das Kabinett beschlossen worden und wird im Frühjahr 2022 in Kraft treten. Neben vielen Neuerungen im Bereich Verkehr und dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien, unter anderem durch die verpflichtende Installation von PV-Modulen bei Sanierung von mehr als zehn Prozent der Dachfläche von Nichtwohngebäuden, wird auch das Thema der Wärmeversorgung in Wohngebäuden behandelt.

 

Hohe Investitionen vermeiden

 

Fällt die aktuelle Gas- oder Ölheizung aus und muss ersetzt werden, müssen bei der Neuinstallation mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Diese Regelung greift nur, wenn das Gebäude vor 2009 errichtet wurde. „15 Prozent des Gesamtwärmebedarfs lassen sich gut über Solarthermiekollektoren auf dem Dach decken“ sagt Johannes Watermann, Sanierungsmanager für Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum. Die neue Heizungsanlage benötigt dann zwingend einen Pufferspeicher, der die gewonnene solare Wärme aufnehmen kann. Die Investitionskosten für eine solche Anlagenkonstellation liegen deutlich oberhalb der Kosten für eine normale neue Gas- oder Ölbrennwerttherme. „Problematisch wird diese Regelung für Reetdachhäuser. Diese können aufgrund des Reetdachs keine Solarthermiekollektoren installieren und müssen auf andere Alternativen umsteigen, wozu unter anderem die Wärmepumpe zählt“, so Watermann.

 

Wärmepumpe oft nicht wirtschaftlich

 

Allerdings ist eine Wärmepumpe, ob Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe, in den meisten Bestandsgebäuden nicht wirtschaftlich zu betreiben, da für die bei Wärmepumpen üblichen niedrigen Heizungsvorlauftemperaturen normale Heizkörper nicht ausreichend sind, um das Gebäude angenehm zu temperieren. Das führt dazu, dass entweder das Gebäude mit Flächenheizungen, beispielsweise Fußbodenheizung ausgestattet werden müsste, oder die Vorlauftemperatur erhöht werden muss, um mit den vorhandenen Heizkörpern zu heizen. Diese höhere Vorlauftemperatur senkt die Effizienz der Wärmepumpe erheblich und kann die Verbrauchskosten schnell verdoppeln. Eine Kombination aus Gas-Brennwerttherme und Wärmepumpe kann dieses Problem lösen, erhöht jedoch erheblich die Investitionskosten, da zwei vollständige Heizungsanlagen erworben und installiert werden müssen.

 

Fossile Beheizung wird teurer

 

Zusätzlich zur Novelle des Klimaschutzgesetzes steigt in den nächsten Jahren die CO₂ Bepreisung kontinuierlich an, sodass die fossile Beheizung mit Erdgas oder Heizöl teurer wird. Aktuell liegt der CO₂ Preis bei 25 Euro/t. Dieser wird sich bis 2025 auf mindestens 55 Euro/t mehr als verdoppeln, sodass dann bei einem beispielhaften Erdgasverbrauch von 25.000 Kilowattstunden (kWh) bzw. einem Heizölverbrauch von 2500 Litern eine Mehrbelastung von knapp 300 Euro/Jahr bei der Nutzung von Erdgas bzw. sogar 440 Euro/Jahr bei der Nutzung von Heizöl auf die Eigentümer und Eigentümerinnen zukommen wird.

 

Weitere Preissteigerungen wahrscheinlich

 

Ab dem Jahr 2026 wird der Preis über einen Zertifikathandel bestimmt, der an die europäischen Klimaschutzanforderungen für Deutschland gekoppelt sein soll. Somit ist in den kommenden Jahren je nach Fortschritt bei der Erreichung der Ziele mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen. „Klar ist, dass die langfristigen Ziele der Bundesregierung im Gebäudesektor, also das Erreichen der Klimaneutralität, sich nur durch das Verdrängen von Erdgas und Heizöl aus der Wärmeerzeugung erreichen lassen“, gibt Watermann zu bedenken.

 

Kostengünstiges Wärmenetz

 

Die kostengünstigste und in Bestandsgebäuden ohne Umbaumaßnahmen nutzbare Alternative ist die Versorgung über ein Wärmenetz, wie dies in Oldsum, Süderende und Wyk zum Teil verfügbar ist. Für Nieblum, Alkersum, Midlum und Oevenum ist ein klimaneutrales Wärmenetz kurz vor der Umsetzung. Wer sich für die Wärmenetzplanung interessiert, kann sich an Johannes Watermann, Sanierungsmanager für die vier Gemeinden, im Büro in der Poststrat 2 in Nieblum wenden (Telefon: 0172/6948325, E-Mail: ).

[Sanierungsmanagement Föhr]

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Foto: Sanierungsmanager Johannes Watermann in seinem Büro in Nieblum. Foto: Watermann

DigiBonus II: Projekt fördert Investitionen in Hard- und Software

(05. 08. 2021)

Mit dem neuen Förderprogramm sollen kleine Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt werden.

 

„Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können.“ So beschreibt Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs das Ziel des neuen Förderprogramms. Aktenberge und händische Erfassung des Lagerbestands sollen der Vergangenheit angehören.

 

Kleine Unternehmen unterstützen

 

Das Programm richtet sich an Unternehmen bis 20 Beschäftigte, gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Freiberufler. Sie können einen Zuschuss von 50 Prozent für ihre Digitalisierungsprojekte bekommen, maximal jedoch 17.000 Euro. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Projekt nicht schon begonnen hat.

 

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

[Meldung des Wirtschaftsministeriums]

[Antragstellung]

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Coronavirus: Unterstützung für Vereine und Initiativen

(02. 08. 2021)

Als Hilfe bei der Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie unterstützt das Land Schleswig-Holstein Vereine und Initiativen bei der Aktion „Es geht wieder los! – Ehrenamt ist Ehrensache“ finanziell. Bis zum 31. Oktober 2021 können sie eine Förderung in Höhe von bis zu 2000 Euro beantragen.

 

„Die Pandemie hat uns verdeutlicht, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist“, betonte Sozialminister Dr. Heiner Garg in Kiel. „Mit der Aktion ‚Es geht wieder los! – Ehrenamt ist Ehrensache‘ sollen Vereine und Initiativen unterstützt werden, damit sie ehemals Engagierte wieder willkommen heißen und neue Engagierte gewinnen können.“

 

Bewerben können sich Vereine und Initiativen aus Schleswig-Holstein, die von den Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind und ihre Aktivitäten nun langsam wieder hochfahren.

[Meldung des Gesundheitsministeriums]

[Alle Infos zu den Antragsvoraussetzungen sowie das Antragsformular]

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Neues Angebot des Kreises: Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

(02. 08. 2021)

Wer gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder zubereiten will, muss zuvor an einer Hygiene-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilgenommen haben. Den Corona-bedingten Einschränkungen geschuldet bietet das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland diese jetzt online an. Anmeldungen sind ab Montag, 2. August, möglich.

 

Start der Belehrungen ist am 4. August. Sie erfolgen in Form eines Informationsfilms und eines Wissenstests. Benötigt werden ein Computer, Notebook oder Tablet sowie eine Internetverbindung, ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument. Wer den Wissenstest besteht, erhält sein Gesundheitszeugnis wahlweise per Post oder per E-Mail.

 

Interessenten können sich über https://nf.gotzg.de anmelden. Termine stehen wochentags von 8 bis 20.30 Uhr und sonnabends von 9 bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Die Gebühr in Höhe von 25 Euro ist online zu bezahlen.

 

Weitere Infos zur Online-Belehrung und deren Ablauf stellt der Kreis unter www.nordfriesland.de/belehrungen zur Verfügung.

[Meldung des Kreises Nordfriesland]

[Anmeldung zur Belehrung]

[Infos zur Online-Belehrung]

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Coronavirus: Nordfriesische Impfzentren reduzieren Öffnungszeiten

(30. 07. 2021)

Die beiden Impfzentren im Kreis Nordfriesland reduzieren ihre Öffnungszeiten: Ab Montag, 2. August, wird das Niebüller Impfzentrum montags und dienstags geschlossen bleiben. Gleiches gilt ab Montag, 9. August, für das Impfzentrum in Husum. Von mittwochs bis sonntags öffnen beide Zentren wie bisher von 9 bis 18 Uhr; heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland.

 

In Husum wird neben den online gebuchten Terminen weiterhin das offene Impfen mit allen zugelassenen Impfstoffen ohne Termin angeboten. In Niebüll gibt es das gleiche Angebot freitags und sonnabends ab 12 Uhr, dort allerdings ausschließlich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.

 

„Die Buchungen gehen spürbar zurück. Insbesondere montags und dienstags nutzen auch deutlich weniger Menschen unsere freien Angebote. Deshalb können wir es nicht mehr rechtfertigen, sieben Tage die Woche zu öffnen“, erläutert Bernd Petersen, Koordinator für die Impfzentren in Nordfriesland.

 

Mit Impflingen, die bereits Termine an den nun geschlossenen Tagen gebucht haben, vereinbaren die Impfzentren telefonisch Ersatztermine. Neue Termine können für montags und dienstags nicht mehr gebucht werden.

 

Zudem hat das Land angekündigt, alle Impfzentren Ende September zu schließen. Da noch immer zehntausende Nordfriesen nicht geimpft sind, hofft Bernd Petersen, dass die Nachfrage wieder steigt: „Momentan grassiert ja die Delta-Variante. Geimpfte sind deutlich besser vor schweren Verläufen geschützt als Ungeimpfte. Deshalb rate ich allen, sich umgehend impfen zu lassen. Man schützt dadurch ja nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Wir stellen täglich von 9 bis 17 Uhr alle Impfstoffe zur Verfügung, die Leute brauchen nur zu kommen.“

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes

(30. 07. 2021)

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat in einem Informationsschreiben vom 29. Juli 2021 über aktuelle Entwicklungen bei folgenden Wirtschaftshilfen des Bundes informiert, insbesondere zu den Antragsfristen.

 

 

Die Entwicklungen betreffen:

 

  • Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021)
     
  • Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021)
     
  • Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli bis September 2021)
     
  • Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum Juli bis September 2021)
     
  • Härtefallhilfen des Landes Schleswig-Holstein

[Information des Projektmanagementbüros Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein]

[Hilfen für Unternehmen, Vereine und Kultureinrichtungen]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(30. 07. 2021)

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend angepasst. Die ab dem 29. Juli 2021 geltende Neufassung des Bußgeldkataloges finden Sie hier.

[Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit dem Coronavirus]

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Coronavirus: Impfangebote an Schulen ab Mitte August

(29. 07. 2021)

An den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen soll Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren und allen an den Schulen Beschäftigten durch Entsendung mobiler Impfteams ein freiwilliges und kostenloses Impfangebot gemacht werden. Das kündigte Bildungsministerin Karin Prien am 28. Juli an.

 

Ab dem 19. August bis Ende September werden die mobilen Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) 250 Schulstandorte anfahren. Verwendet wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.


Die vorgesehenen Verfahrensschritte:

 

  • An den Schulen erhalten die Eltern einen Informationsbrief mit allen wichtigen Dokumenten.
     
  • Die Schulleitungen sollten bis zum 4. August 2021 gegenüber der KVSH einen Ansprechpartner für die Meldung der impfwilligen Schüler in ein Online-Portal der KVSH melden.
     
  • Soll das Angebot genutzt werden, sollten Eltern ihre Kinder bis zum 6. August 2021 zur Impfung anmelden. Die Anmeldungen werden bei den Schulsekretariaten gesammelt. Diese laden eine Excel-Liste mit den angemeldeten Schülern mit einigen wenigen Angaben bis zum 11. August 2021 in ein Internetportal der KVSH hoch.
     
  • Die KVSH plant die Touren der mobilen Impfteams und teilt der Schule zirka eine Woche zuvor den Termin mit.
     
  • Die Schulen werden gebeten, für diesen Termin räumliche und organisatorische Vorbereitungen gemäß einer Checkliste der KVSH zu treffen.

[Impfkampagne an Schulen]

[Wissenswertes zur Schulimpfung]

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Sozialzentren zahlen Kinderfreizeitbonus an bedürftige Kinder im August aus

(27. 07. 2021)

Auf der Basis des von der Bundesregierung aufgelegten Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ haben Bundestag und Bundesrat weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen.

 

Mit der als Kinderfreizeitbonus bezeichneten Leistung sollen minderjährige Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, heißt es in einer Presseerklärung des Kreises Nordfriesland. Ziel sei es, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

 

Die Einmalzahlung beträgt 100 Euro für jedes bedürftige Kind unter 18 Jahren. Sie wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

 

Die Sozialzentren des Kreises Nordfriesland gewähren den Bonus an folgende leistungsberechtigte Personen:

  • minderjährige Personen (im August 2021 noch unter 18 Jahre)
     
  • ohne Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe
     
  • für den Monat August 2021 im Bezug von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Die Leistung wird ohne gesonderten Antrag gewährt. Die Auszahlung erfolgt automatisch im August durch die Sozialzentren des Kreises. Der Bezug von Kindergeld ist nicht relevant.

 

Für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe ist die Familienkasse zuständig.

 

Familien, die Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus im August automatisch von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ein Antrag muss auch hier nicht gestellt werden. Beides gilt auch bei gleichzeitigem Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld bzw. Kinderzuschlag und Grundsicherung nach SGB II.

 

Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII) beziehen, müssen einen Antrag mit Nachweisen stellen. Dieser ist an die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständige Familienkasse zu richten. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit stellt aber auch ein fertiges Antragsformular auf ihrer Internetseite unter https://t1p.de/t5gm zur Verfügung.

 

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Weniger Testzentren auf Föhr und Amrum

(26. 07. 2021)

Als Folge der von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen, die seit Montag (26. Juli) landesweit gelten und mit denen unter anderem auch die Testpflicht in den Innenbereichen der Gastronomie entfällt, nimmt auch das Angebot der Teststationen auf Föhr und Amrum ab. Manche Stationen schließen, andere passen ihre Öffnungszeiten an.

 

So sind unter anderem die fünf Föhrer Testzentren der Best Corona Solutions GmbH und von Das Lab seit dem 26. Juli geschlossen. Zum 1. August stellt die Insel-Apotheke in der Großen Straße die Testungen ein und die Hafen-Apotheke schließt ihre Stationen am Wyker Südstrand und in Oldsum. Der Testpoint auf dem Rathausplatz bleibt vorerst zu den bekannten Zeiten geöffnet. Auf Amrum wird etwa die Teststation im Frühstückshotel Ekke Nekkepenn ab dem 1. August 2021 geschlossen.

 

Unisono betonen alle Teststationen-Betreiber, dass bei steigenden Inzidenzzahlen eine schnelle Wiedereröffnung möglich ist.

 

Eine Übersicht über die Teststationen finden Sie hier oder über das Menü unter „Aktuelles“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

 

Testzentren_hinweis

 

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit dem Coronavirus]

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Facharzt bietet ab August Sprechstunden auf Föhr an

(26. 07. 2021)

Die medizinische Versorgung auf der Insel soll verbessert werden. In einem ersten Schritt bleibt Insulanern mit orthopädischen Fragestellungen, die eine rheumatologische Ursache haben, der zeitaufwendige Weg auf das Festland künftig erspart.

 

Ab dem 6. August 2021 wird Dr. Björn Birkenhauer das ärztliche Angebot auf Föhr erweitern. Der leitende Oberarzt der Orthopädie und Chirurgie im Klinikum Nordfriesland in Niebüll wird im Zwei-Wochen-Rhythmus in den Räumen der Inselklinik (Eingang Friedrichstraße) praktizieren. Die Sprechstunde kann jeweils freitags von 8 bis 15.30 Uhr in Anspruch genommen werden. Termine werden über das Klinikum NF unter der Telefonnummer 04661/152121 vereinbart. Eine haus- oder fachärztliche Überweisung wird benötigt.

 

Wohnortnahes Versorgungsangebot

 

So erhalten Föhrer und Amrumer ein wohnortnahes orthopädisch-rheumatologisches Versorgungsangebot und die hiesigen niedergelassenen Ärzte können bei der Behandlung ihrer Patienten mit entsprechenden Erkrankungen die Expertise des Facharztes in Anspruch nehmen. „Insbesondere der Bereich der orthopädischen Rheumatologie ist deutschlandweit unterversorgt“, ist sich Birkenhauer sicher, dass dieses neue Angebot auf Föhr gut angenommen wird.

 

Inselklinik Föhr-Amrum als Standort stärken

 

Der Gedanke, die Inselklinik Föhr-Amrum durch die Einbindung weiterer Fachärzte als Standort zu stärken, ist nicht neu. Schon seit Längerem verfolgt das Amt Föhr-Amrum dieses Ziel und hatte den früheren Geschäftsführer des Westküstenklinikums in Heide, Harald Stender, als Berater mit ins Boot geholt. Gemeinsam mit der Sprecherin der Föhrer Ärzteschaft, der Wyker Allgemeinmedizinerin Janet Rossmann, wurde der Bedarf ermittelt. Schließlich wurde Kontakt zum Klinikum und den Reha-Kliniken aufgenommen und die Bereitschaft von Fachärzten, auf Föhr Sprechstunden anzubieten, wurde abgefragt. Vor diesem Hintergrund ist das orthopädisch-rheumatologische Angebot der Anfang, in einem weiteren Schritt könnte ein Urologe folgen. Und auch mit einem Facharzt für Kinderheilkunde und einem Augenarzt werden Gespräche geführt.
 
Dr. Björn Birkenhauer ist Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Orthopädie mit den Zusatzbezeichnungen Orthopädische Rheumatologie, spezielle Unfallchirurgie und Notfallmedizin. Seit Dezember 2019 verstärkt er das Ärzteteam als Leitender Oberarzt und ständiger Chefarztvertreter in Niebüll.

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Coronavirus: Verlängerung der Absonderungspflichten für Reiserückkehrer

(26. 07. 2021)

Die Bundesregierung hat die bislang bis zum 28. Juli 2021 befristete Geltung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 bis zum 10. September 2021 verlängert. Diese Verordnung des Bundes regelt die Absonderungspflichten für Einreisende aus internationalen Risikogebieten.

 

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 21. Juli 2021 werden außerdem zwei Erleichterungen von den Absonderungspflichten geschaffen, die am 28. Juli in Kraft treten:
 

  • Die Absonderungspflicht endet bei allen internationalen Risikogebieten vorzeitig automatisch, wenn die Einstufung als Risikogebiet nach der Einreise und vor Ablauf des Absonderungszeitraums aufgehoben wird.
     
  • Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet können vollständig Geimpfte die Quarantänezeit durch Übermittlung des Impfnachweises an die Gesundheitsbehörde verkürzen.
     
  • Außerdem ist bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet die Verkürzung der Quarantänezeit möglich, wenn das Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft wird, das heißt, es wird als Hochinzidenz- oder einfaches Risikogebiet eingestuft. Dann gelten die Regeln für diese Kategorien von Risikogebieten (insbesondere die Quarantänezeit von zehn statt 14 Tagen).

[Einreiseverordnung der Bundesregierung]

[Kurzübersicht: Corona-Einreiseregelungen]

[Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne]

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Coronavirus: Infizierter in der „Wunderbar“ auf Sylt

(23. 07. 2021)

Infizierter in der „Wunderbar“ auf Sylt: Andere Gäste müssen in Quarantäne und sich beim Kreis NF melden.

 

Ein Besucher der „Wunderbar“, Paulstraße 6 in Westerland auf Sylt, wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Es gelingt wegen eines vom Hersteller bestätigten technischen Fehlers der Luca-App aktuell nicht, die gespeicherten Daten der anderen Gäste abzurufen. Deshalb bleibt dem Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland nur der öffentliche Aufruf.

 

Alle Personen, die sich am frühen Morgen des 21. Juli 2021 ab 0:38 Uhr oder im weiteren Verlaufe der Nacht länger als zehn Minuten in der „Wunderbar“ aufgehalten haben, sind vorläufig als enge Kontaktpersonen eingestuft worden. Sie sind gemäß Allgemeinverfügung des Kreises verpflichtet, sich sofort selbst in Quarantäne zu begeben, entweder zu Hause oder – falls sie im Urlaub hier sind – in der Unterkunft (Zimmerquarantäne). „Dies gilt automatisch – auch ohne, dass wir dies den Betroffenen gegenüber direkt angeordnet haben“, weist die Juristin und für Gesundheit zuständige Fachbereichsleiterin Nina Rahder auf die entsprechende Allgemeinverfügung hin. „Es besteht das Risiko, dass die anderen Anwesenden sich infiziert haben, zum Beispiel über Aerosole“, erinnert Nina Rahder daran, dass die Raumluft ein typischer Überträger des Coronavirus ist. Wie der Gastwirt auf Basis der Luca-Statistik mitteilt, waren im fraglichen Zeitraum rund 80 Gäste anwesend.

 

Betroffene müssen sich melden

 

Die Betroffenen sind zudem verpflichtet, sich unverzüglich per E-Mail beim Kreisgesundheitsamt zu melden. In der E-Mail sind der eigene Name, die Zeit des Aufenthalts in der „Wunderbar“ sowie eine Telefonnummer anzugeben, unter der der Absender erreichbar ist. „Wählen Sie den Namen der Bar als Betreff, so fällt unserem Team der Kontaktnachverfolgung die Zuordnung leichter“, bittet Nina Rahder um Mithilfe. Die E-Mails sind zu richten an . Das Kreisgesundheitsamt wird daraufhin alle Personen, die sich melden, so schnell wie möglich kontaktieren.

 

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Neufassung der Schulen-Coronaverordnung ab 25. Juli 2021

(23. 07. 2021)

Die Landesregierung hat am 22. Juli eine Neufassung der Schulen- Coronaverordnung beschlossen. Diese tritt am 25. Juli 2021 in Kraft und ist bis zum 21. August 2021 befristet. Neu gefasst sind insbesondere die Vorschriften über die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf Schulwegen sowie die Begrenzung der Maskenpflicht auf Innenräume und innerhalb geschlossener Fahrzeuge.

 

Änderungen gegenüber der bisher geltenden Schulen-Coronaverordnung

 

  • Die an eine Sieben-Tage-Inzidenz anknüpfenden Regelungen zum Präsenzbetrieb werden gestrichen. Auch ein Überschreiten der bisherigen Schwellenwerte führt im Schulbetrieb nicht mehr automatisch zum Wechselunterricht oder Distanzlernen. Falls erforderlich, kann beides weiterhin unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls angeordnet werden. Distanzunterricht soll nur zur Anwendung kommen, wenn auch bei Wechselunterricht kein sicherer Unterrichtsbetrieb mehr möglich ist und Beschränkungen auch für andere gesellschaftliche Bereiche gelten.
     
  • Die Maskenpflicht entfällt auf dem Schulhof und im Freien.
     
  • Wegfall des sogenannten „Kohortenprinzips“: Mögliche Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind nicht mehr an den Aufenthalt der Schüler in einer Kohorte geknüpft. Folglich müssen Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof und im Freien auf dem Gelände der Schule keine Maske tragen. Sie werden während des Schulbetriebs angehalten, einen Mindestabstand einzuhalten.
     
  • Es wird klargestellt/ergänzt, dass die Ausnahme von der Maskenpflicht beim Sportunterricht auch für schulische Ganztagsangebote zu Bewegung und Sport gilt.

[Neufassung der Schulen-Coronaverordnung ab 25. Juli 2021]

[Ersatzverkündung der Schulen-Coronaverordnung]

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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab 26. Juli 2021

(23. 07. 2021)

Die Landesregierung hat am 22. Juli eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit werden die bereits angekündigten weiteren Öffnungsschritte umgesetzt. Die Neufassung tritt am 26. Juli 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 22. August 2021.

 


Neufassung des Stufenkonzepts für Veranstaltungen

 

Im Zusammenhang mi der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung wurde auch das Stufenkonzept für Veranstaltungen an die neuen Regelungen angepasst.

[Stufenkonzept für Verantaltungen]

[Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Coronavirus: Impfangebot, solange der Vorrat reicht

(21. 07. 2021)

Offenes Impfangebot in Husum auf Impfstoffe von BiontechPfizer und Moderna ausgeweitet.

 

Durch den zunehmend ungehinderten Zufluss an Impfstoffen werden derzeit vielerorts die "offenen Impfaktionen" ausgeweitet. Im nordfriesischen Impfzentrum in Husum werden in solch einem niedrigschwelligen Impfangebot ohne Termin nun auch die mRNA-Impfstoffe von BiontechPfizer sowie Moderna verimpft, teilt der Kreis Nordfriesland mit. Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht.

 

Ab sofort können sich in Husum täglich von neun bis 17 Uhr Personen ab zwölf Jahren ohne Anmeldung mit dem Impfstoff von BiontechPfizer gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Gegenüber allen anderen Impfstoffen ist das Vakzin von BiontechPfizer auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren sollen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impfen in das Impfzentrum kommen. Der Impfstoff von Moderna wird gemäß Impfempfehlung hingegen nur an Personen ab 18 Jahren verabreicht.

 

Wartezeiten einplanen

 

"Um die Impfkampagne weiter voranzubringen, wollen wir noch einmal alle Kräfte bündeln und mit einem niedrigschwelligen Zugang ohne vorherige Terminbuchung allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen", sagt der Impf-Koordinator des Kreises Nordfriesland, Bernd Petersen. Weil die Impfzentren die Aktion zusätzlich in den laufenden Betrieb einbetten müssen, sind Wartezeiten unvermeidlich. Daher appelliert Petersen: "Ideal wäre, wenn nicht alle Impfwilligen gleichzeitig kommen, sondern sich möglichst über den ganzen Tag verteilen."

 

Die bestehenden, offenen Impfangebote mit den Vakzinen von Johnson & Johnson sowie Astrazeneca laufen unverändert weiter. In Husum werden beide Vektorimpfstoffe täglich von neun bis 17 Uhr angeboten. Das offene Impfangebot in Niebüll umfasst hingegen ausschließlich das Vakzin von Johnson & Johnson, das immer freitags und samstags von zwölf bis 17 Uhr ohne Termin verimpft wird. Für Personen, die sich für eine Schutzimpfung mit Astrazenca entscheiden, wird eine Zweitimpfung nach fünf Wochen wahlweise mit einem mRNA-Impfstoff (sog. Kreuzimpfung) oder mit dem Vektorimpfstoff Astrazeneca angeboten.

 

Mitzubringen sind stets ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem mRNA- bzw. Vektorimpfstoff. Die Aufklärungs- und der Anamnesebögen können unter t1p.de/xxlb heruntergeladen werden.

 

Ausführliche Informationen zu allen verfügbaren Impfstoffen gibt das Bundesgesundheitsministerium unter t1p.de/hbjs.

 

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Impfdokumente zum Download]

[Informationen zu Impfstoffen]

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Coronavirus: Informationen zum Start in das Schuljahr 2021/22

(21. 07. 2021)

Mit Schreiben vom 20. Juli 2021 an die Schulleitungen hat das Bildungsministerium über die Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr informiert. Es gilt erst einmal weiterhin Masken- und Testpflicht an Schleswig-Holsteins Schulen.

 


Die wichtigsten Eckpunkte:

 

  • Das Schuljahr startet ab 2. August 2021 mit vollem Präsenzbetrieb im Regelbetrieb für alle Schularten. Auf die bislang geltende Kohortenregelung wird verzichtet. Der bisher geltende Corona-Reaktionsplan ist ausgelaufen. Die Maskenpflicht im Außenbereich wird aufgehoben.
     
  • In den ersten drei Schulwochen bleibt es bei der Maskenpflicht in Innenräumen und zweimal wöchentlichem Testen für nicht vollständig Geimpfte und Genesene.
     
  • Eine entsprechende Neufassung der Schulen-Coronaverordnung wird voraussichtlich am 22. Juli 2021 bekannt gemacht und am 25. Juli 2021 in Kraft treten.
     
  • Für das neue Schuljahr wurde der Hygieneleitfaden aktualisiert. Dieser wird fortlaufend auf aktuellem Stand gehalten.
     
  • Zum Beginn des Schuljahres können die Schulen über den Onlineshop der GMSH auch medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) bestellen. Darüber hinaus werden alle Schulen in der 30. Kalenderwoche eine Lieferung von FFP 2-Masken erhalten.
     
  • Eltern und Schulkinder sollten in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag einen Coronatest absolvieren bzw. unspezifische Symptome ärztlich abklären lassen.
     
  • Lehrkräfte und in Schule Beschäftigten sollten zeitnah vorhandene Impfangebote nutzen.
     
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung von Kindern ab zwölf Jahren zugelassen, wenn auch nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder anderen Risikofällen empfohlen ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Impfangebote von Ärzten in Schulen zulässig sind und nach vorheriger Abstimmung mit dem Schulträger unterstützt werden sollten.

[Mitteilung des Bildungsministeriums]

[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]

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Coronavirus: Neue Regelungen ab kommendem Montag

(19. 07. 2021)

Ministerpräsident Daniel Günther und Gesundheitsstaatssekretär Dr. Matthias Badenhop haben am Montag (19. Juli) in Kiel die Eckpunkte für die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekanntgegeben. Am 22. Juli wird das Kabinett die Regelungen beschließen, am kommenden Montag, 26. Juli, sollen sie in Kraft treten.

 

Kontaktbeschränkungen

 

Angesichts der aktuellen Infektionslage werden die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung. Demnach dürfen sich künftig 25 statt zehn Personen aus zehn Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.

 

Veranstaltungen und Versammlungen

 

Geändert werden auch die Regelungen für Veranstaltungen gemäß des Veranstaltungsstufenkonzeptes:

 

  • Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge etc.) wird aufgehoben.
     
  • Gleiches gilt für Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Mund-Nasen-Bedeckung in Innenbereichen) sowie Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten weiterhin Auflagen wie maximale Auslastung von 50 Prozent).
     
  • Veranstaltungen mit Event-Charakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Maskenpflicht, Hygienekonzept mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflicht, behördliche Genehmigung, Ordnungskräfte).
     
  • Bei Versammlungen und für Gottesdienste werden die Teilnehmerbegrenzungen ebenfalls aufgehoben.

 

Lockerungen auch bei der Testpflicht

 

  • Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt die Testpflicht
     
  • für Besuche der Innenbereiche von Gaststätten
     
  • bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen

 

Weitere Änderungen

 

  • Auch die bisherige Folgetestung bei Besuch eines Beherbergungsbetriebes ist künftig nicht mehr notwendig.
     
  • In den Außenbereichen des Schiffsverkehrs (ÖPNV und touristisch) wird die Maskenpflicht aufgehoben.

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit dem Coronavirus]

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Coronavirus: Hohe Impfquote erreicht

(19. 07. 2021)

Jeder, der möchte, kann einen Impftermin bekommen, sagte Gesundheitsstaatssekretär Dr. Badenhop bei einem Pressetermin in Kiel. Die Impfkampagne in Schleswig-Holstein laufe auf Hochtouren: Bislang haben bereits 1.844.376 Menschen und damit 63,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Gesamtbevölkerung, ihre erste Corona-Schutzimpfung erhalten. 1.413.546 Menschen (48,7 Prozent) sind bereits vollständig geimpft. Damit liegt Schleswig-Holstein im bundesdeutschen Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe.

 

Um die Impfziele des Robert Koch-Instituts (mindestens 85 Prozent der 12-59-Jährigen bzw. 90 Prozent der Über-60-Jährigen) zu erfüllen, müssten demnach in Schleswig-Holstein noch etwa 500.000 Menschen vollständig geimpft werden. Gut 490.000 Menschen haben bereits die erste Impfung erhalten.

 

Da die Registrierungslisten für die 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein seit Sonntag (18. Juli), abgearbeitet sind und jeder registrierte Schleswig-Holsteiner bereits die Erstimpfung erhalten oder einen Termin zugewiesen bekommen hat, werden die Impfzentren nun vermehrt offene Impfaktionen für alle vorhandenen Impfstoffe anbieten. Diese werden individuell nach den jeweils vorhandenen Kapazitäten angeboten und kommuniziert. Ebenso werden auch weiterhin offene Impfaktionen durch mobile Teams im Land stattfinden.

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

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Industriebegleitendes Studium: Optimaler Einstieg in die Arbeitswelt

(18. 07. 2021)

Die Fachhochschule (FH) Kiel bietet für einige Bachelor- und Masterstudiengänge bestimmter Fachbereiche das Industriebegleitende Studium (IBS) als duales Studienmodell an. Dabei wechseln sich Theorie an der Hochschule und Praxis im Unternehmen ab, gehen theoretisches Wissen und betriebliche Praxis ineinander über. Angehende Ingenieurinnen und Ingenieure erwerben im Studium Fachwissen, das in der vorlesungsfreien Zeit im Unternehmen angewendet wird.


Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: Den Studierenden ermöglicht die Kombination aus Studium und Beruf den optimalen Einstieg in die Arbeitswelt, und die Unternehmen können die künftigen Fachkräfte gemäß ihrer Betriebsabläufe einarbeiten und im Anschluss unmittelbar einsetzen.


Am 7. September 2020 hatte Michelle Eden ihr industriebegleitendes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Bachelor of Engineering) an der FH Kiel und beim Amt Föhr-Amrum begonnen. Derzeit absolviert die 21-Jährige ihre erste Präsenzphase im Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum. In einem Interview gewährt sie Einblicke in den Studienalltag und schildert ihre Erfahrungen.

 

Frau Eden, Sie haben vor gut einem Jahr und damit in der Corona-Zeit ihr Studium aufgenommen. Wie stark hat die Pandemie den Vorlesungs-Alltag beeinflusst?
Zum Glück hatten wir zu Beginn die Gelegenheit, unsere Professoren und Kommilitonen persönlich kennenzulernen. Wir wurden in Gruppen eingeteilt, sodass wir zumindest alle zwei Wochen Präsenzunterricht haben konnten. Mit Verschärfung des Lockdowns im Dezember hat die FH den Unterricht auf komplette Online-Lehre umgestellt. Bis auf ein paar Laborübungen, die unter strengen Regeln vor Ort stattfinden konnten, wurde diese Regelung auch das gesamte zweite Semester über beibehalten.

 

Fühlt sich wohl auf Föhr: Michelle Eden.
Ursprünglich war meine erste Praxisphase für Februar geplant, doch durch viele Verschiebungen der Prüfungen fiel diese leider aus. Auch die Prüfungsarten wurden zum Teil geändert. So hatten wir zum Beispiel in einigen Fächern mündliche Online-Prüfungen statt Klausuren. Alle Dozenten waren sehr bemüht, die Vorlesungen diesem Format anzupassen, und bis auf gelegentliche, kleine technische Probleme funktionierte der Unterricht auch gut. Nur der persönliche Austausch geht so natürlich etwas unter.
Besonders in Fächern wie Mathe, wo in Präsenz sicherlich mehr Fragen gestellt werden, hat man einen Unterschied bemerkt. Aktuell plant die FH, ab September wieder Präsenzunterricht anzubieten.


Das Berufsbild ist vielfältig und reicht von statischen Berechnungen für Bauwerke über Projektmanagement und Teamkoordinierung bis zur kreativen Begleitung bei der Umsetzung von Bauvorhaben. Was fasziniert Sie am meisten?
Besonders diese Abwechslung macht für mich den Reiz aus. Es gefällt mir sehr, dass hier viele Projekte von Anfang bis Ende begleitet werden. Es ist toll, dass man jeden einzelnen Schritt mitverfolgen und schlussendlich auch vor Ort sehen kann, was man zuvor am Schreibtisch geplant und berechnet hat.

 

Sie kommen ursprünglich aus der Nähe von St. Peter-Ording und leben derzeit in Kiel. Warum fiel die Wahl auf das Amt Föhr-Amrum als studienbegleitendes Unternehmen?
Das Hauptargument waren die vielen verschiedenen Aufgaben, die dieses Bauamt bearbeitet. Es gibt nicht viele Praxispartner, in denen der Alltag so abwechslungsreich ist. Außerdem fühle ich mich sehr wohl an der Nordsee und freue mich schon auf die Zeit hier nach dem Studium.


Wie viele Praxisphasen beinhaltet das Studium und wie lange dauern diese jeweils?
Durch den Wegfall der ersten Phase im Winter bleiben jetzt noch sechs Zeiträume übrig, die jeweils mehrere Wochen lang sind. Aktuell bin ich bis Anfang September auf Föhr. Außerdem ist für das fünfte Semester ein Praxissemester vorgesehen, in dem ich ebenfalls die ganze Zeit hier sein werde.

 

Beschränkt sich die Praxis auf diese Zeiträume oder sind Sie darüber hinaus tageweise auf der Insel?
Eigentlich sieht der Plan der FH vor, dass die dual Studierenden auch während der Vorlesungszeit einen Tag pro Woche im Unternehmen verbringen. Aufgrund der Entfernung ist für mich vereinbart worden, dass ich an diesen Tagen an einem Verwaltungskurs in Kiel teilnehme und nur in der vorlesungsfreien Zeit auf Föhr arbeite.

 

Wie gestaltet sich der praktische Teil im Bauamt? Durchlaufen Sie mehrere Abteilungen oder arbeiten Sie an einem Projekt?
Da ich noch ganz am Anfang stehe und mich auch noch nicht für eine Spezialisierung entscheiden musste, bekomme ich von den Kolleginnen und Kollegen sowohl Einblicke in den Tief- als auch in den Hochbau. Spätestens in einem Jahr wird die Schwerpunktwahl fallen und nach und nach werde ich an entsprechenden Aufgaben arbeiten können.

 

Wann steht die Abschlussarbeit an und was planen Sie für die Zukunft?
Wenn alles nach Plan läuft, werde ich 2024 meinen Abschuss machen. Im Anschluss an das Studium werde ich für drei weitere Jahre im Amt arbeiten und hoffentlich auch nach dieser Zeit hierbleiben und bei der Gestaltung der beiden Inseln mithelfen können.

 

Interview: Peter Schulze

 

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Foto: Michelle Eden.

Hilfe in finanziellen Notlagen

(15. 07. 2021)

Susann Pohl ist die neue Schuldnerberaterin für die Inseln Föhr und Amrum. Sie wird ihre Aufgaben vom Sozialzentrum Leck aus wahrnehmen. Geplant sind - je nach Bedarf - 14-tägige oder monatliche Termine in den Räumlichkeiten des Sozialzentrums in der Feldstraße 36.

 

Susann Pohl arbeitet sich derzeit in die Materie ein. Dennoch steht sie Ratsuchenden von den Inseln telefonisch oder per E-Mail auch jetzt schon zur Verfügung.

 

Kontaktdaten
Schuldner- und Insolvenzberatung Kreis Nordfriesland
im Sozialzentrum Leck
Susann Pohl
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
Telefon: 04661/601612
Fax: 04661/601649
E-Mail:

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Corona-Investitionskosten-Programm Tagespflege

(12. 07. 2021)

Die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Gewährung eines Ausgleichs als Billigkeitsleistung aus Mitteln des Landes an Tagespflegeeinrichtungen für Corona-bedingte Mindereinnahmen in Bezug auf Investitionskostenzuschüsse im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 3 Landespflegegesetz im Jahr 2020 (Corona-Investitionskosten-Programm Tagespflege) ist im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2021, Ausgabe Nr. 27 vom 5. Juli 2021, S. 1188 bekanntgemacht worden und damit rückwirkend zum 15. Juni 2021 in Kraft getreten.


Die Richtlinie und die Bearbeitungshinweise (jeweils pdf-Dateien) sowie die von den Kreisen entwickelte Antragsdatei und der Abrechnungsvordruck (jeweils Excel-Dateien) sind im Dokumentenbereich angefügt.


Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Antragsfrist infolge eines redaktionellen Versehens rückwirkend in Gang gesetzt worden ist. Daher werden Anträge auf dem Kulanzweg bis zum 20. August 2021 berücksichtigt.


Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird um Vorlage der Abrechnung über die im Rahmen der Richtlinie gewährten Investitionskostenzuschüsse bis spätestens 1. November 2021 gebeten.

[Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein]

[Bearbeitungshinweise]

[Antragsdatei]

[Abrechnungsvordruck]

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Kreis stellt Gastronomiebetrieben Checkliste zur Einhaltung der Corona-Regeln zur Verfügung

(05. 07. 2021)

Immer wieder sorgen sie für Unmut auf beiden Seiten: Die regelmäßigen Kontrollen des Kreises, ob die Corona-Regeln eingehalten werden. In den jüngsten Kontrollen der Ordnungsbehörden wurden auch immer wieder Regelverstöße in Gaststätten festgestellt. Doch auch die Kreisverwaltung hat kein Interesse daran, ständig Verstöße feststellen und ahnden zu müssen.

 

Deshalb stellt der Kreis nun öffentlich unter https://t1p.de/gastro-check eine Checkliste zur Verfügung, anhand der Gastronomen eigenständig prüfen können, ob sie in ihrem Betrieb alle Vorgaben erfüllen. Denn die Kontrollen haben gezeigt: Häufig beruhen die Regelverstöße in Gaststätten einfach auf Unwissenheit.

 

Die Checkliste führt die für Gastronomiebetriebe relevanten Aspekte der Coronabekämpfungs-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein auf, die von den Ordnungsbehörden bei Gaststätten kontrolliert werden. So können sich Gastwirte künftig bereits vor den Kontrollen, die natürlich auch weiterhin durchgeführt werden, informieren und an Stellen, die nicht den Vorgaben entsprechen, nachbessern.

 

[Checkliste für Gastronomen]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Planungsstand Nahwärmenetze: Info-Abende in Nieblum

(05. 07. 2021)

Informationsabende über geplante Nahwärmenetze finden ab heute an vier Abenden im Nieblumer Haus des Gastes statt. Die Termine für Alkersum (6. Juli), Midlum (7. Juli), Oevenum (8. Juli) sowie Nieblum und Goting (9. Juli) finden jeweils von 19 bis 20.30 Uhr statt. Es gelten die üblichen Hygieneanforderungen, Teilnehmer müssen geimpft, genesen oder aktuell getestet sein.

 

Eine Anmeldung ist unter Telefon 0172/6948325 oder erforderlich.

 

[Sanierungsmanagement Föhr]

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Coronavirus: Land folgt STIKO-Empfehlung

(05. 07. 2021)

Nach der von den Gesundheitsministern von Bund und Ländern beschlossenen Neuausrichtung der nationalen Impfstrategie informierte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg über das weitere Vorgehen in Schleswig-Holstein. Demnach reagiert das Land auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommision und ändert das Vorgehen bei der Corona-Impfung: Künftig sollen alle Personen, die ihre Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, zu ihrem zweiten Impftermin einen mRNA-Impfstoff erhalten. In den schleswig-holsteinischen Impfzentren können laut Garg alle Zweitimpfungen wie geplant stattfinden.


Zudem appellierte der Minister an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, Termine rechtzeitig zu stornieren, wenn diese nicht wahrgenommen werden könnten.

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

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Coronavirus: Impfungen ohne Anmeldung

(01. 07. 2021)

Offene Impfaktion mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson in den Impfzentren Husum und Niebüll.

 

Das Land stellt den schleswig-holsteinischen Impfzentren außer der Reihe 25.000 Dosen des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson zur Verfügung. Die nordfriesischen Impfzentren in Niebüll und Husum haben, wie alle anderen, jeweils 100 Dosen erhalten. Sie werden in einer „offenen Impfaktion“ ohne Termin verimpft – solange der Vorrat reicht. Bei Bedarf wird nachbestellt.

 

Ab Sonnabend, dem 3. Juli, können sich täglich von 9 bis 17 Uhr Personen ab 18 Jahren ohne Anmeldung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Weil die Impfzentren die Aktion zusätzlich in den laufenden Betrieb einbetten müssen, sind Wartezeiten unvermeidlich. Der Impf-Koordinator des Kreises Nordfriesland hofft, dass nicht alle Frühaufsteher gleichzeitig um neun Uhr ankommen: „Dann entsteht definitiv ein Stau. Ideal wäre eine gleichmäßige Verteilung über den ganzen Tag“, sagt Bernd Petersen.

 

Das Vakzin von Johnson & Johnson ist der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz ausreicht. Bereits 14 Tage nach der Impfung genießen die Geimpften den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.

 

Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff. Diese können unter t1p.de/xxlb heruntergeladen werden.

 

Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten ist die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson von der Ständigen Impfkommission für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Jüngere können sich ebenfalls damit impfen lassen, wenn sie sich nach sorgfältiger Aufklärung durch die impfende Ärztin bzw. den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse dafür entscheiden. Weitere Informationen zum Impfstoff gibt das Bundesgesundheitsministerium unter t1p.de/mel5.

 

[Informationen des Bundesgesundheitsministeriumzums zum Impfstoff]

[Impf-Dokumente zum Download]

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Corona-Spontanimpfung: Nachfrage übersteigt das Angebot

(01. 07. 2021)

Weit über 700 E-Mails von Impfwilligen erhielten die beiden nordfriesischen Impfzentren, nachdem sie am 29. Juni Wartelisten für Menschen, die für eine spontane Impfung zur Verfügung stehen, eingerichtet hatten. Ziel des Kreises Nordfriesland ist es, angebrochene Fläschchen des Biontech-Impfstoffes komplett zu verbrauchen, statt Reste wegschütten zu müssen. „Die Nachfrage überschreitet das Angebot deutlich“, stellt Impf-Koordinator Bernd Petersen fest.

 

Viele Interessenten geben in ihren Mails nicht nur ihren Namen, Wohnort und ihre Handy-Nummer an, sondern richten auch Fragen an die Impfzentren. „Darauf können wir leider nicht eingehen, weil uns einfach das Personal fehlt“, erklärt Bernd Petersen. Auch von Nachfragen bittet er abzusehen. Petersen betont, dass vermutlich nicht alle Interessierten zum Zuge kommen werden, weil die Menge des im Tagesbetrieb übrigbleibenden Impfstoffes gering ist. Selbst wenn in Husum und Niebüll täglich drei Personen über die Reserveliste zusätzlich geimpft werden könnten, würde es drei Monate dauern, bis alle versorgt sind.

 

Eine Chance hat nur, wer in der Nähe eines Impfzentrums wohnt und in wenigen Minuten vor Ort sein kann, wenn frühestens um 17 Uhr ein Anruf erfolgt. „Trotzdem haben uns sogar Mails aus den Nachbarkreisen erreicht. Es wäre aber sinnlos, dort anzurufen. Selbst denen, die nahebei wohnen, können wir keine Garantie geben, dass sie drankommen“, berichtet Petersen. Der Impfvorgang muss einschließlich der Nachwartezeit von 15 Minuten bis etwa 18 Uhr abgeschlossen sein.

 

Wer bereits in einem anderen Impfzentrum eine Erstimpfung erhalten hat, muss dort auch den Termin für die Zweitimpfung wahrnehmen. „Diese Personen können wir bei der Impfung über unsere Resteliste nicht berücksichtigen“, betont Bernd Petersen.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Datenaufnahme erfolgreich – Nahwärmenetze in Föhrer Mitte rücken näher

(29. 06. 2021)

Vorstellung des Planungstandes im Haus des Gastes Anfang Juli.

 

Seit letztem November begleitet das Sanierungsmanagement die Umsetzung der Maßnahmen der Quartierskonzepte für Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum. Die zentrale und für die zukünftige Gestaltung der Wärmeversorgung in den Gemeinden wichtigste Empfehlung der Quartierskonzepte sieht den Aufbau von Nahwärmenetzen vor. Zu deren Planung wurden im ersten Halbjahr 2021 von den Bewohnern der Gemeinden die notwendigen Daten abgefragt. Die Erhebung erfolgte über Fragebögen, die an alle Haushalte verteilt wurden und auch digital abrufbar waren. Um die Rücklaufquote der Umfrage zu erhöhen, hatte Johannes Watermann, Projektmitarbeiter und Sanierungsmanager der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, zahlreiche Gemeindebewohner besucht und zum geplanten Wärmenetz beraten. Das Interesse an dem Projekt ist groß und die Resonanz weitgehend positiv. Auch nachträglich eintreffende Fragebögen können bei der Wärmenetzplanung berücksichtigt werden.

 

Kosten und Wärmepreise ermitteln

 

Auf Grundlage der erhobenen Daten wurden in der Zwischenzeit mögliche Wärmenetzvarianten entwickelt und nach internen Abstimmungen vorläufige Wärmenetzverläufe für jede der Gemeinden bestimmt. Aktuell werden verschiedene Optionen der Wärmeerzeugung geprüft, die in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenübergestellt werden müssen. Daraufhin können die konkreten Kosten und Wärmepreise für die an einem Anschluss Interessierten ermittelt werden.

 

Info-Abende in Nieblum

 

Anfang Juli informiert das Sanierungsmanagement über die Ergebnisse der Umfrage und den aktuellen Stand der Planungen und lädt die Bewohner der vier Gemeinden zu Informationsveranstaltungen ein. Die Info-Abende (6. Juli für Alkersum, 7. Juli für Midlum, 8. Juli für Oevenum sowie 9. Juli für Nieblum und Goting) finden jeweils von 19 bis 20.30 Uhr im Nieblumer Haus des Gastes statt.
 
Um den aktuell geltenden Hygieneanforderungen zu entsprechen, müssen die Teilnehmer vollständig geimpft, genesen oder aktuell getestet sein. Während der Veranstaltung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um vorherige Anmeldung bei Johannes Watermann gebeten (Mail: , Telefon: 0172/6948325).

 

Online-Teilnahme ist möglich

 

Bürger, die an den Veranstaltungstagen verhindert sind, können sich bei Johannes Watermann melden und die entsprechenden Unterlagen per Mail zusenden lassen. Wer am jeweiligen Termin nicht auf der Insel ist, hat die Möglichkeit, über einen Online-Stream teilzunehmen. Die Zugangsdaten werden auf der Internetseite www.klimaschutz-foehr.de veröffentlicht werden.

 

[Sanierungsmanagement Föhr]

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Coronavirus: Impfzentren Husum und Niebüll bieten ab sofort Reste-Verimpfung an

(28. 06. 2021)

Die Impfzentren in Husum und Niebüll bieten ab sofort allen Interessierten die Möglichkeit, sich zu registrieren, um abends mit einer am Tage übriggebliebenen Impfdosis geimpft zu werden.

 

„Bisher haben wir unsere Reste eingesetzt, um besonders gefährdete Personengruppen außer der Reihe zu impfen – zum Beispiel Klinikmitarbeiter, Pflegedienste und den Rettungsdienst. Alle dafür angelegten Listen sind inzwischen abgearbeitet, sodass wir das Angebot nun für jedermann öffnen können“, erläutert der Impf-Koordinator des Kreises Nordfriesland, Bernd Petersen.

 

Täglich fallen an beiden Standorten jeweils geringe Restmengen des Impfstoffes Comirnaty von Biontech an, die mal für zwei, mal für fünf zusätzliche Impfungen ausreichen. Bernd Petersen bittet interessierte aus ganz Nordfriesland, sich über die E-Mail-Adresse für die Reste-Verimpfung anzumelden. Sie müssen ihren Namen und ihre Handy-Nummer angeben.

 

Täglich gegen 17 Uhr erkennen die Impfzentren, wie viele Reste noch zur Verfügung stehen, und rufen die obersten Namen auf der Reserveliste an. Treffen die Angerufenen bis spätestens 18 Uhr im Impfzentrum in der Husumer Messehalle oder in seinem Pendant in der Niebüller Jugendherberge ein, erhalten sie am gleichen Tag – nach dem Ausfüllen eines Fragebogens und dem üblichen Arztgespräch – ihre Spritze und einen Termin für die Zweitimpfung.

 

„Wir hoffen sehr, dass sich genügend Menschen melden, die zeitlich flexibel sind. Bisher haben wir noch keine einzige Dosis eines Impfstoffes wegwerfen müssen, und so soll es auch bleiben“, betont Bernd Petersen.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Aktuelle Informationen zu Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes

(28. 06. 2021)

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat über Neuerungen bei den aktuellen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes informiert. Darin geht es insbesondere um eine Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober 2021, um die Obergrenzen für die Förderung, um die Frist für Änderungsanträge bei der November- und Dezemberhilfe, um Informationen für die prüfenden Dritten, um die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus und um das neue, vom Land Schleswig-Holstein aufgelegte Förderprogramm Digibonus I für Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten.

 

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

[Infoschreiben Wirtschaftshilfen]

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Änderung der Schulen-Corona-Verordnung

(28. 06. 2021)

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 Änderungen der Schulen-Corona-Verordnung vorgenommen. Diese sind am 27. Juni 2021 in Kraft getreten. Die Geltungsdauer der Verordnung, insbesondere auch der bestehenden Vorschriften über die erweiterte Maskenpflicht für den Fall eines Inzidenzwertes über 50, wird damit bis zum 24. Juli 2021 verlängert. Die bisherigen Regelungen für den Fall eines Inzidenzwertes über 100 bzw. über 165 werden gestrichen.


Die infektionshygienische Lage in Schleswig-Holstein bewegt sich mit einer sinkenden Tendenz. Der Schwellenwert von 50 wird in keinem Kreis und keiner kreisfreien Stadt überschritten. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt trotz des aktuell beobachteten Rückgangs aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen und der Verbreitung von einigen SARS-CoV-2-Varianten die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt weiterhin als sehr hoch ein. Um einen möglichst kontinuierlichen Schulbetrieb gewährleisten zu können, erfordere - so das RKI in seinem Lagebericht vom 26. Mai 2021 - die aktuelle Situation trotz der sinkenden Inzidenz weiterhin den Einsatz aller organisatorischer und individueller Maßnahmen zur Infektionsprävention. Es sind mithin weiter infektionsschutzrechtliche Regelungen in Schulen und für schulische Veranstaltungen erforderlich, sodass die Geltungsdauer der Schulen-Corona-Verordnung bis zum 27. Juni 2021 verlängert wird.

[Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Schulen-Coronaverordnung]

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Coronavirus: Neue Regelungen ab Montag

(26. 06. 2021)

Die Landesregierung hat eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.

 

Die Infektionszahlen im echten Norden sind weiterhin niedrig. Grund dafür ist auch die gute Impfquote: Mehr als die Hälfte aller Schleswig-Holsteiner hat mindestens die erste Impfdosis erhalten, rund ein Drittel der Bevölkerung ist bereits vollständig geimpft. Angesichts des geringen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung nun weitere Lockerungen beschlossen. Die neuen Regelungen treten am Montag, 28. Juni, in Kraft und gelten vier Wochen.

 

Unter anderem entfällt an der frischen Luft, etwa auf Wochenmärkten oder in Warteschlangen, die Maskenpflicht. Gleiches gilt bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter in Innenräumen, in Kinos oder im Theater. Auch hier muss ab nächstem Montag am Platz keine Maske mehr getragen werden. Auf dem Weg zum Sitzplatz oder auf den Gängen ist die Maske jedoch weiterhin Pflicht. Generell gilt das Abstandsgebot unverändert weiter.

 

Lockerungen gibt es auch bei der Testpflicht und die zulässigen Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen sollen steigen.

[Neue Regelungen ab Montag]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Coronavirus: Kreis Nordfriesland hebt Maskenpflicht im Straßenraum auf

(24. 06. 2021)

Ab Freitag, 25. Juni 2021, entfällt im gesamten Kreis Nordfriesland die Pflicht, in bestimmten innerstädtischen oder verkehrsinfrastrukturellen Bereichen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

 

 

Der Kreis hatte sie – mit den anderen nordfriesischen Kommunalverwaltungen abgestimmt – erstmals am 1. Dezember 2020 eingeführt und danach mehrfach angepasst. Inzwischen gab es in Nordfriesland seit sieben Tagen keine Neuinfektionen. Voraussichtlich wird die ab Montag geltende Neufassung der Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes die Möglichkeit der Maskenpflicht im Straßenraum ohnehin nicht mehr enthalten. Nach Aussage des Kreises in seinem neuesten Amtsblatt besteht aber schon aufgrund des Inzidenzwertes von Null keine Veranlassung, dies erst noch abzuwarten.

[Amtsblatt, Sonderausgabe 30 vom 24.6.2021]

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Fahrradfahrer im Fokus

(23. 06. 2021)

Das Verkehrs- und Mobilitätskonzept nimmt Fahrt auf: Ein erster Schwerpunkt soll auf dem Radwegenetz liegen.

 

Der Auto-Verkehr ist in den vergangenen Jahren auch auf Föhr kontinuierlich angestiegen. Wird hier nicht gegengesteuert, sind Probleme im Leistungsbereich zumindest in Teilen der Insel programmiert. Um einen Mobilitätswandel einzuleiten und den Individualverkehr zu verringern, hatte die Stadt ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept beim Wasser- und Verkehrskontor (WVK) in Auftrag gegeben. Dieses liegt mittlerweile vor und rät zu einem zielorientierten Mobilitätsmanagement. Mit dem Ziel, durch verkehrslenkende Maßnahmen ein verändertes Verkehrsverhalten voranzutreiben.

 

Aufgegliedert in 20 Schlüsselmaßnahmen

 

Das Konzept liefert Vorschläge und Impulse, die in 20 Schlüsselmaßnahmen aufgegliedert sind und ähnlich einem Baukastensystem sukzessive umgesetzt werden könnten. Dabei reichen die Maßnahmen von der Einrichtung eines Carsharing-Angebotes über die Umstrukturierung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) bis hin zu der Einschränkung der Kfz-Verkehre in der Fußgängerzone und der Einrichtung von Fahrradstraßen.

 

Mobilität und Nachhaltigkeit sollen sich nicht ausschließen. Dabei ist die Frage, wie sich Einheimische und Gäste künftig fortbewegen könnten, nicht nur in Wyk aktuell. Weshalb sich jüngst neben dem städtischen Umweltausschuss und der Stadtvertretung auch der Fachausschuss Föhr mit dem Konzept befasste. Individualverkehr, Fahrradfahrer, ÖPNV und Fußgänger seien im Sinne einer Mobilitätsentwicklung gesamtinsular zu betrachten, hatte Wyks Bürgermeister Uli Hess betont: „Angestrebt wird eine nachhaltige Mobilität, die ökologisch verträglich, sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll ist.“

 

Wie zuvor in den Fraktionen stieß das Konzept des WKV auch in den Gremien auf ein positives Echo. Einig ist man sich, dass der Radverkehr in Wyk und auf Föhr-Land vor dem Hintergrund möglicher Fördergelder ein erster Schwerpunkt sein soll. Denn der Bund habe für Radwege ein Förderpaket im Umfang von rund 1,3 Milliarden Euro aufgelegt, so Hess. Die sich daraus ergebenen Möglichkeiten sollen genutzt und ein Radwegekonzept Föhr als eine der Schlüsselmaßnahmen vorrangig in den Fokus gerückt werden.

 

Sorgen der Bürger berücksichtigen

 

Die Absicht, Radwege primär und als Gesamtkonzept für die Insel voranzutreiben, wurde konstruktiv diskutiert. Kritik gab es kaum, dafür zahlreiche Anregungen und Ergänzungen. So sollen unter anderem touristische Radrouten und sonstige Fahrradwege und -straßen ausgebessert oder neu geschaffen werden und eine bessere Beschilderung auf vorhandene Fahrradwege hinweisen. Zudem stehen die Kreuzung in Boldixum als Unfallschwerpunkt und eine Querungshilfe über die L 214 in Höhe des St.-Nicolai-Friedhofs im Fokus. Und Holger Frädrich, Vorsitzender des Umweltausschusses, forderte die Kommunalpolitiker auf, Sorgen und Verbesserungsvorschläge von Bürgern bezüglich der Fahrradwege zu sammeln. Diese sollen nach Möglichkeit bei der Planung und Umsetzung des Radwegekonzeptes berücksichtigt werden.

 

Wenn die Corona-bedingten Einschränkungen es zulassen, soll das Verkehrs- und Mobilitätskonzept im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden.

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Corona-Hotline am Wochenende nicht mehr erforderlich

(23. 06. 2021)

Die Corona-Hotline des Kreises Nordfriesland wurde an den letzten Wochenenden kaum noch in Anspruch genommen. Deshalb wird sie ab sofort sonnabends und sonntags nicht mehr besetzt sein.

 

Zu den bekannten anderen Zeiten bleibt sie erreichbar: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags bis 12 Uhr.

 

In dringenden Fällen ist das Gesundheitsamt am Wochenende per E-Mail unter zu erreichen. Das Postfach wird sonnabends und sonntags in der Zeit von 10 bis 13.30 Uhr gesichtet. In dieser Zeit werden Bürger, falls erforderlich, auch zurückgerufen, wenn sie ihre Telefonnummer angeben.

 

Allgemeine Anfragen zu den Regeln der Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes können wie gewohnt an gestellt werden. Diese Anfragen werden auch am Wochenende bearbeitet.

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Coronavirus: Lockerungen bei der Maskenpflicht

(23. 06. 2021)

In der kommenden Woche treten weitere Erleichterungen in Kraft. So soll etwa die Maskenpflicht im Freien wegfallen. Das kündigte Ministerpräsident Daniel Günther am Mittwoch (23. Juni) in Kiel an. Im Landeshaus informierte der Regierungschef über die geplanten Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie sollen am kommenden Montag in Kraft treten.

 

Die neue Verordnung werde in den kommenden Tagen erarbeitet und zum Wochenende veröffentlicht, kündigte der Regierungschef an. Anders als bisher sollen die Regelungen vier Wochen gültig bleiben. „Wir wollen den Menschen damit Verlässlichkeit geben. Gerade jetzt in der Urlaubszeit ist es wichtig, dass alle wissen, wie die Regeln sind“, betonte er.

 

Unter anderem soll an der frischen Luft, etwa auf Wochenmärkten oder in Warteschlangen, die Maskenpflicht entfallen. Gleiches gilt bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter in Innenräumen, in Kinos oder im Theater. Auch hier muss ab nächstem Montag am Platz keine Maske mehr getragen werden. Auf dem Weg zum Sitzplatz oder auf den Gängen ist die Maske jedoch weiterhin Pflicht. Generell gilt das Abstandsgebot unverändert weiter.


Lockerungen gibt es auch bei der Testpflicht und die zulässigen Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen sollen steigen.

 

Die Presseerklärung des Ministerpräsidenten finden Sie hier.

[Presseerklärung des Ministerpräsidenten]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Neuer Service: Informationen für Bürger

(17. 06. 2021)

Was gibt es Neues im Amt Föhr-Amrum? Darüber werden alle Bürger künftig regelmäßig informiert. Im Rahmen des Bürger-Infobriefes, dessen erste Ausgabe jetzt als pdf zum Download bereitsteht.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Bürgerinfo

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Foto: Neuer Service: Informationen für Bürger

Sporthalle der Eilun-Feer-Skuul: Projekt nimmt am Tag der Architektur teil

(17. 06. 2021)

Das Projekt „Sporthalle Eilun-Feer-Skuul“ war für den jährlichen Tag der Architektur (12. Und 13. Juni 2021) bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH) angemeldet und von der Jury zur Teilnahme ausgewählt worden.

 

Dabei hatten Modernisierungen, Instandsetzungen und Umnutzungen ebenso ihren Platz wie Neubauten. Gezeigt wurden Schulen, Kindertagesstätten, Bildungsbauten, Büros und Gewerbeimmobilien, Wohnbauten, Hotels, Sporthallen, ein Schwimmbad und ein Hospiz.
 
Coronabedingt wurde der Tag der
EFS1 Architektur ohne Präsenz oder Führungen vor Ort durchgeführt, sondern rein digital. Mehr als 20.000 Interessierte besuchten zum Aktionswochenende 2020 bis heute die Online-Präsentationen. Die virtuellen Rundgänge sind Anregung zum Nachdenken über Architektur, zum bewussten Wahrnehmen und zur Auseinandersetzung mit unserer gestalteten Umwelt. Besucher sind eingeladen, den verschiedenen Verlinkungen zu folgen und „digitale Touren“ durch unser Land und die kürzlich fertiggestellten Bauprojekte zu unternehmen.

[Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst 2021]

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Foto: Innenansicht der Sporthalle. Foto: Caspar Sessler

Coronavirus: Lernen aus der Pandemie

(16. 06. 2021)

Wenige Tage vor Ende des Schuljahres benennt Bildungsministerin Karin Prien die Ziele für das kommende Schuljahr 2021/22. Die schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler sollen ab August wieder unter weitgehend regulären Bedingungen unterrichtet werden. Sie sollen gemeinsam mit ihren Lehrkräften lernen, sich austauschen und zurück in ihren schulischen Alltag finden.

 

Das Bildungsministerium informiert zwei Wochen vor Schulbeginn über die notwendigen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb – unter anderem die Hygienmaßnahmen. Prien: „Ich gehe aber aktuell davon aus, dass wir zu Beginn des Schuljahres zunächst mit einer Maskenpflicht und verpflichtenden Tests starten werden.“ Dieser Puffer nach den Ferien sei gerade in Bezug auf die Urlaubsrückkehrer wichtig.

 

[Mitteilung des Bildungsministeriums: Lernen aus der Pandemie]

[Rahmenkonzept: "Wir lernen aus der Pandemie"]

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Coronavirus: Neuerungen bei Wirtschaftshilfen des Bundes

(16. 06. 2021)

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat über aktuelle Neuerungen bei der Überbrückungshilfe III, der Überbrückungshilfe III Plus sowie der Neustarthilfe Plus und über die Verlängerung der Härtefallhilfen des Landes Schleswig-Holstein informiert.

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus dem beiliegenden Schreiben.

[Infoschreiben Wirtschaftshilfen]

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Coronavirus: Maskenpflicht auf dem Sandwall und in der Königstraße

(15. 06. 2021)

Der Kreis Nordfriesland hat die Allgemeinverfügung (letzte Fassung vom 1. Juni 2021) über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus und die Bereiche, in denen nach der Corona-Bekämpfung des Landes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, bis zum 27. Juni 2021 verlängert.

 

Mit Inkrafttreten der Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vom 29. Mai 2021 ist die Anordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen, Bahnhöfen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen in der Regel das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, in eine Ermessenvorschrift umgewandelt worden. In Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden ist die Situation erneut geprüft und bewertet worden.

 

Berücksichtigt wurde dabei auch der im Kreis Nordfriesland stabil niedrige Inzidenzwert und die bundesweite Diskussion über die Aufhebung der sogenannten „Maskenpflicht“ im Freien. Für Wyk haben sich vor diesem Hintergrund keine Änderungen in der Bewertung ergeben. Hier können die Abstände durch das erhöhte Touristenaufkommen nicht sicher eingehalten werden.

 

Somit besteht an allen Tagen in den Bereichen Sandwall und Königstraße von 10 bis 20 Uhr die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

[Amtsblatt Sonderausgabe 29 vom 14. Juni 2021]

[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]

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Coronavirus: Weitere Öffnungen ab Montag

(11. 06. 2021)

Vor dem Hintergrund niedriger Inzidenzen hat sich die Landesregierung am 11. Juni auf weitere Öffnungsschritte verständigt. Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von unter zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sei diese Entscheidung angemessen und vertretbar, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Die Neufassung der Landesverordnung tritt am 14. Juni in Kraft.

 

Konkret seien Änderungen am sogenannten Veranstaltungsstufenkonzept beschlossen worden, sagte der Regierungschef. Demnach dürften künftig mehr Menschen an Veranstaltungen und Versammlungen teilnehmen.

 

Ergänzend dazu gelten ab Montag ebenfalls neue Vorschriften zur Maskenpflicht. Diese gilt auf Parkplätzen vor Geschäften künftig nicht mehr. Auch bei Ferienfreizeiten wird die Maskenpflicht innerhalb der Gruppen aufgehoben.

 

Mit einem entsprechenden Hygienekonzept dürfen ab der kommenden Woche auch Schwimm- und Spaßbäder wieder ihre Tore für alle öffnen.

[Weitere Öffnungen ab Montag]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Informationen zum digitalen Impfausweis

(11. 06. 2021)

Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Bundesregierung zum digitalen Impfnachweis informieren der Apothekerverband Schleswig-Holstein, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH ) und das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein gemeinsam zum Stand der Umsetzung dieses Bundesprojektes.

Zusätzliche Möglichkeit

Durch den digitalen Impfnachweis wird für Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche und einfache Möglichkeit geschaffen, ihre Impfung zu dokumentieren. Geimpfte müssen jedoch keine Bedenken haben, sofern dieser ihnen noch nicht vorliegt. Denn der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Ausschlaggebend bleibe nach wie vor die Impfdokumentation im Impfpass, heißt es in einer Presserklärung. Die technischen Voraussetzungen seien noch in Arbeit. Daher sollten Interessierte derzeit noch nicht bei entsprechenden Stellen nachfragen.

Bereitschaft ist hoch

Demnach ist die Bereitschaft der Apotheken, den digitalen Impfnachweis zukünftig nachträglich auszustellen, hoch. Die technischen Voraussetzungen würden derzeit geschaffen. Gerechnet wird mit der praktischen Umsetzung ab Anfang der kommenden Woche. Vorgesehen ist, dass sich dann bereits geimpfte Personen mit ihrem Impfausweis und der Vorlage eines Lichtbildausweises in vielen Apotheken nachträglich den digitalen Nachweis ausstellen lassen können. Teilnehmende Apotheken können dann unter www.mein-apothekenmanager.de gesucht werden.

Praxen noch nicht kontaktieren

Auch in den Praxen wird die Ausstellung möglich sein, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nach Mitteilung der KVSH liegt die entsprechende Software des Bundes hier derzeit noch nicht vor, sie soll nach dem derzeit bekannten Stand Ende Juni kommen. Geimpfte werden daher dringend gebeten, die Praxen dazu derzeit noch nicht zu kontaktieren.

Auch Impfzentren sind vorbereitet

Die Impfzentren sind auf die Ausstellung des digitalen Nachweises direkt nach den jeweiligen Impfungen vorbereitet, noch steht allerdings eine Freischaltung der notwendigen Technik seitens des Bundes aus. Wenn diese erfolgt ist, können im laufenden Betrieb Geimpfte direkt nach der Impfung den entsprechenden Nachweis erhalten.

[Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums]

[Apothekenmanager]

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Coronavirus: Kreis regt kürzere Testintervalle und kleinteiligere Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie an

(10. 06. 2021)

Der Kreis Nordfriesland regt an, das Testintervall für Gastronomiepersonal künftig auf 48 Stunden zu verkürzen. Die gültige Landesverordnung sieht derzeit eine Testung alle 72 Stunden vor. Anlass für die Überlegung der Kreisverwaltung ist ein kürzlich in zwei Sylter Gastronomiebetrieben durch Beschäftigte hervorgerufenes, größeres Infektionsgeschehen mit über 1000 in Quarantäne versetzten Personen.

Eng abgesteckte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich

„Grundsätzlich begrüßen wir die Öffnungsschritte des Landes, auch bezüglich Tourismus, sehr. Das dürfte durch unsere Teilnahme am Modellprojekt deutlich geworden sein. Doch sicherer Tourismus, sowohl für die Nordfriesinnen und Nordfriesen als auch für die Gäste, kann nur unter eng abgesteckten Sicherheitsmaßnahmen funktionieren“, betont Landrat Florian Lorenzen in einer Pressemitteilung und führt weiter aus: „Im jüngsten Fall auf Sylt sind Corona-positive Gastronomiebeschäftigte über mehrere Tage unerkannt im Einsatz gewesen, sodass schließlich rund 1200 Bürgerinnen und Bürger als enge Kontaktpersonen identifiziert wurden und in Quarantäne versetzt werden mussten.“

Kürzere Testintervalle könnten Quarantänefälle reduzieren

Verschiedene Mitglieder der kommunalen Familie teilen diese Auffassung. Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel ergänzt: „Vermutlich ließe sich zukünftig die Anzahl an Quarantänefällen bei solchen Infektionsgeschehen in der Gastronomie deutlich reduzieren, wenn es kürzere Testintervalle und damit eine engmaschigere Testung des Personals in diesem Bereich geben würde.“

Kleinteiligere digitale Kontaktdatenerfassung

Doch nicht nur bei der Sicherheit im Bereich Personal sollte in der Gastronomie nachjustiert werden. „Ich sehe zudem die Notwendigkeit, die digitale Kontaktdatenerfassung in Zukunft kleinteiliger zu gestalten, z. B. mit Hilfe individueller QR-Codes. Die Gastgeber können diese schnell und einfach nach Bedarf generieren. So könnten im Infektionsfall womöglich weniger Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen sein“, fügt der Amtsdirektor Eiderstedts, Matthias Hasse, hinzu. Ein QR-Code pro Tisch, insbesondere in der Innengastronomie, würde die Kontaktpersonennachverfolgung erheblich erleichtern und könnte den Kreis derer, für die im Fall einer Infektion Maßnahmen zu ergreifen sind, eingrenzen.

 

Die Stellungnahme des Kreises gegenüber dem Landkreistag unter anderem mit der Anregung zur Verkürzung von Testintervallen in der Gastronomie wurde erneut abgegeben. Der Kreis hofft, dass dieser wichtige Hinweis nun in die neue Landesverordnung übernommen wird.

[Pressemitteilung des Kreises]

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Internet-Auftritt: Wyk präsentiert sich in neuem Look

(09. 06. 2021)

Ab sofort ist die neu gestaltete Internetseite der Stadt Wyk im Netz. Die alte, schon lange nicht mehr zeitgemäße Homepage war bereits vor einiger Zeit abgeschaltet worden. „Wir wollen unseren Online-Auftritt schlicht und übersichtlich gestalten und legen besonderen Wert auf die Bedienerfreundlichkeit“, sagt Wyks Bürgermeister Uli Hess.

Einheitliche Darstellung

Mit Erfolg: Nach der von dem Föhrer Grafikbüro Bickel realisierten Runderneuerung kommt die neue Seite benutzerfreundlich und übersichtlich daher und mit „Responsive Webdesign“ ermöglicht eine aktuelle Technik, dass Inhalte auf unterschiedlichen Endgeräten einheitlich dargestellt werden.

Aufgeräumtes Kachel-Design

„Unser Ziel ist, die Stadt Wyk positiv darzustellen, und wir glauben, dass der neue Internetauftritt mit seiner klaren Struktur gut angenommen wird“, ist der Wyker Bürgermeister überzeugt. Tatsächlich punktet die Startseite mit einem aufgeräumten Kachel-Design. Aktuelle Meldungen finden sich hier ebenso wie Informationen zu den Projekten der Stadt. Und auch die Möglichkeit, online Strandkörbe zu buchen, ist nur einen Klick entfernt.

Übersichtliche Gestaltung

Ebenso übersichtlich gestaltet sich das gesamte Menü. Ob Stadt- und Seebadgeschichte, städtische Eigenbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen, Infos über politische Gegebenheiten, Satzungen und Verordnungen oder Wissenswertes für Touristen: Alles ist so angeordnet, dass die Anwender mit wenigen Klicks zum Ziel gelangen. Zudem findet der Nutzer unter dem Punkt „Wo finde ich was?“ eine Auswahl wichtiger Institutionen und Dienstleister.

Angebot wird sukzessive erweitert

Noch ist die neue Homepage im Erweiterungsmodus: Sukzessive werden weitere Inhalte dazukommen. Die Stadt Wyk hat derzeit eine Fülle von Projekten in der Planung, zu denen zeitnah ausführliche Informationen veröffentlicht werden. Und auch besondere historische Ereignisse sollen gewürdigt werden und auf der neuen Webseite ihren Platz finden.

[Stadt Wyk auf Föhr]

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Foto: Die neue Internetpräsenz der Stadt

Dienstbetrieb in den Feuerwehren: bisherige Empfehlungen aufgehoben

(09. 06. 2021)

Aufgrund der momentan sehr positiven Lageentwicklung im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus hat das Innenministerium seine Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebes in den Feuerwehren und den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes vom 11. März 2021 aufgehoben.

 

In dem Schreiben des Innenministeriums vom 8. Juni 2021 werden ausdrücklich keine Empfehlungen (mehr) gegeben. Stattdessen sollen die Träger der Feuerwehren bzw. Träger der Einheiten oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes über die Gestaltung des Dienstbetriebes in Abhängigkeit der von der Landesregierung herausgegebenen Regelungen entscheiden.

[Durchführung Dienstbetrieb Schreiben vom 8. Juni 2021]

[Durchführung Dienstbetrieb Schreiben vom 11. März 2021]

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus]

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Foto: Bild von Ingo Kramarek auf Pixabay

Vorerst kein Fischmarkt

(08. 06. 2021)

Schon 2020 mussten Einheimische wie Gäste Corona-bedingt auf den Fischmarkt verzichten. Dass das beliebte Event, das in der Saison jeden Sonntagmorgen bis in die Nachmittagsstunden unzählige Besucher auf die Ostkaje des Innenhafens lockt, auch 2021 (noch) nicht stattfindet, wurde Anfang Juni in einer Versammlung der Standplatzinhaber einstimmig beschlossen.

Zu hohe Kosten

Leicht fiel die Entscheidung nicht, denn nach der Landesverordnung sind Veranstaltungen wie der Fischmarkt möglich. Allerdings wären die umfangreichen Vorgaben mit Kosten verbunden, die von den Marktbeschickern zu tragen wären und deren Höhe eine wirtschaftliche Durchführung des Marktes ausschließt.

Hoffen auf weitere Öffnungsschritte

Die Hoffnung ruht nun auf weiteren Öffnungsschritten mit annehmbaren Auflagen. Dann soll kurzfristig über die Durchführung des Fischmarktes noch in dieser Saison entschieden werden. Hierfür wäre ein Vorlauf von rund zwei Wochen ausreichend.

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Foto: Ein Bild aus besseren Tagen: Fischmarkt-Fans müssen sich noch gedulden. Foto Peter Schulze

Fehler im Abfallkalender von Föhr-Land

(07. 06. 2021)

Im Abfuhrbezirk A (Gemeinden Alkersum, Borgsum, Nieblum und Witsum) werden die grünen Tonnen im zweiten Halbjahr 2021 jeweils zwei Wochen früher abgeholt, als im Abfallkalender angegeben (zusammen mit den braunen Tonnen). Geänderte Abfuhrpläne für diesen Bezirk liegen bei der Firma Jensen in Alkersum und in der Kurverwaltung Nieblum aus.


Zudem stehen unter www.amtfa diverse Alternativen zur Verfügung.

[Abfuhrpläne für die Abfallbeseitigung]

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Foto: Fehler im Abfallkalender von Föhr-Land

Daniel Günther: Kurzbesuch auf Föhr und Amrum

(04. 06. 2021)

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther besuchte in Begleitung des Kreispräsidenten Manfred Uekermann und des nordfriesischen Landrats Florian Lorenzen Föhr und Amrum. Grund waren Treffen mit Vertretern aus der Amtsverwaltung und der Kommunalpolitik sowie des Tourismus, Gesundheitswesens und der Wirtschaft. Schwerpunkt: Die aktuelle Lage und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

Sorge vor der vierten Welle

Viele Themen wurden in den von Amtsdirektor Christian Stemmer moderierten Gesprächen angerissen. So war das Betretungsverbot der Inseln im vergangenen Jahr ebenso Thema wie der weitere Umgang mit der Pandemie, die Stimmungslage auf den Inseln, die Herausforderungen für die Tourismusorganisationen, die Sorge vor dem Winter und einer möglichen vierten Welle oder die Personalprobleme und ein dem knappen Wohnraum geschuldeter Fachkräftemangel. Fachkräfte waren auch ein Stichwort für Florian Lorenzen, der auf einen Beschluss der Handwerkskammer Flensburg hinwies. Demnach soll die überbetriebliche Ausbildung in Niebüll in die Fördestadt verlagert werden. „Das ist für uns, gerade wenn wir die Inseln im Blick haben, ein großes Problem“, verwies der Landrat auf die für die Insulaner an einem Tag kaum noch darstellbare An- und Abreise.

 

 

 

Auch das Projekt Modellregion Nordfriesland wurde nicht ausgespart. Dessen vorzeitiges Ende nach nur gut zwei Wochen hatte teilweise für Unverständnis gesorgt. Andere Modellregionen hätten schon früher begonnen und waren erfolgreich, begründete Günther die Entscheidung, „und wir waren uns sicher, dass die Infektionszahlen nicht steigen“. Verständnis zeigte der Ministerpräsident für die Irritationen im Kreis Nordfriesland, wo das Projekt gerade erst an den Start gegangen war. Und das mit viel Aufwand verbunden war: „Es war ein Kraftakt für uns und für alle Akteure vor Ort“, so Florian Lorenzen. Aber die Anstrengungen hätten sich bewährt. Innerhalb kurzer Zeit gab es viele Testzentren und es sei gelungen, die Bevölkerung mitzunehmen. Dieser Erfolg sei ein wesentlicher Grund für die Entscheidung am 17. Mai in Kiel gewesen, die Modellregion auf das gesamte Land zu übertragen.

 

Gut durch die Krise geführt

Dass die Landesregierung gut durch die Krise geführt habe, war Konsens. Ebenso gelobt wurde die gute Zusammenarbeit zwischen Land, Kreis und Verwaltung vor Ort. Bewährt habe sich auch der kurze Dienstweg zu den Ministerien, sagte Manfred Uekermann, etwa bei den temporären Impfzentren auf den Inseln. Gab es hier anfangs ein umfangreiches Regelwerk, führte der Dialog dazu, dass die Hausärzte vor Ort eingebunden wurden. „Ich glaube, das war auch ein Zeichen für das Land, dass das Impfen auch über die Hausärzte geht, jetzt ist es selbstverständlich geworden.“

 

Für eine Bilanz zu früh

Nach wie vor gibt es Lieferprobleme bei den Impfstoffen. Dennoch stellt sich die Impfsituation auf den Inseln gut dar. So haben knapp 50 Prozent der Föhrer und gut 70 Prozent der Amrumer mindestens die Erstimpfung erhalten. Ziel müsse sein, gestärkt aus der Krise hervorzugehen, aber es sei zu früh, Bilanz zu ziehen, sagte der Ministerpräsident mit Blick auf die Herausforderungen, die sich künftig durch das Coronavirus und dessen Folgen stellen „die uns noch Jahre begleiten werden“.

 

Foto Amrum

 

Auf Amrum stand zudem ein Besuch auf dem Hof der Familie Martinen in Nebel auf dem Programm, wo Günther sich über die Schäden durch Gänsefraß informierte. Die Tiere vermehren sich rasant, verursachen enorme Verluste und sind für die Landwirte schon längst existenzbedrohend. Ein Bündel an Maßnahmen sei nötig, um dem Problem zu begegnen, sagte der Ministerpräsident und sicherte Hilfestellung bei der Frage zu, ob und wie die Population einigermaßen in Grenzen gehalten werden kann.

 

Sachlicher Austausch und angenehme Gespräche

„Es war ein ruhiger und sachlicher Austausch, der zeigte, dass die Interessen der Insulaner in der Landeshauptstadt ernst genommen werden“, sagte Amtsdirektor Christian Stemmer am Ende. Und auch Daniel Günther konstatierte „sehr angenehme Gespräche, die viel für meine Arbeit in Kiel gebracht haben“. Viele Themen nehme er mit: „Handwerkskammer, Wohnungsbau oder Fachkräfte auf der Insel halten, sind die zentralen Zukunftsthemen.“

Foto zur Meldung: Daniel Günther: Kurzbesuch auf Föhr und Amrum
Foto: Ministerpräsident Daniel Günter. Foto: Frank Peter

Coronavirus: Maskenpflicht auf dem Sandwall und in der Königstraße

(02. 06. 2021)

Der Kreis Nordfriesland hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus und zur Bestimmung der Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, ergänzt.

 

Mit Inkrafttreten der Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 29. Mai 2021 ist die Anordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen, Bahnhöfen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen in der Regel das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, in eine Ermessenvorschrift umgewandelt worden. In Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden ist die Situation erneut geprüft und bewertet worden.

 

Da in Wyk durch das erhöhte Touristenaufkommen die Abstände nicht sicher eingehalten werden können, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Bereichen Sandwall und Königstraße von 10 bis 22 Uhr angeordnet.

 

[Amtsblatt Sonderausgabe 26 vom 1.6.2021]

[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

In Wyk: Parken mit der Handy-App

(01. 06. 2021)

Autofahrer in Wyk können ihre Parkscheine auf dem Parkplatz am Fähranleger ab Juni auch mit dem Smartphone lösen.

 

„Mit dem digitalen Parken schaffen wir eine komfortable Alternative zum Bezahlen mit Münzgeld am Parkautomaten“, sagt Rochus von Stülpnagel, Werkleiter des städtischen Liegenschaftsbetriebes. „Am 2. Juni gehen wir in den Probebetrieb sodass spätestens ab 15. Juni scharf geschaltet ist. Verläuft der Test auf dem Hafenparkplatz erfolgreich, planen wir, das Parken per App auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten.“

 

Kooperationspartner ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Nach der Gründung 2010 in Schweden ist Parkster seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch auf dem deutschen Markt aktiv.

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster-App auf seinem Smartphone. Diese ist für Android-Geräte (Google Play) und das iPhone (App Store) kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer in der App Kennzeichen und Parkdauer ein. Vorteil: Mit dem Handy kann die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängert werden. Kommt der Pkw-Besitzer früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren. Zudem enthält die App in Wyk auch die klassische „Brötchentaste“: Autofahrer können für schnelle Besorgungen ein Gratisticket für 30 Minuten lösen.

Transparent und kundenfreundlich

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, sagt Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der digitalen Lösung keine höheren Tarife anfallen. „Wer privat mit der App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App kostenpflichtige Zusatzdienste wie ein gemeinsames Familienkonto an.“

 

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird per Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 Euro inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will. Um von E-Mail- auf Postrechnung umzustellen, loggt er sich unter https://www.parkster.de/login in sein Benutzerkonto ein.

 

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster-App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Über Parkster

Parkster ist innovativer Full-Service-Anbieter im Bereich Digitales Parken. Das Unternehmen ermöglicht es Autofahrern, Parkgebühren mit dem Smartphone minutengenau und auf Rechnung zu bezahlen. Parkster wurde 2010 im schwedischen Lund gegründet, zählt heute zu den zehn am schnellsten wachsenden schwedischen Unternehmen in Europa und vermarktet seine Lösungen seit 2018 auch in Deutschland. 2019 erhielt Parkster für den erfolgreichen Marktstart den Schwedischen Unternehmenspreis in der Kategorie „Newcomer“. Parken mit der Parkster-App ist heute in über 250 deutschen Städten und Gemeinden verfügbar.

Foto zur Meldung: In Wyk: Parken mit der Handy-App
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GEMA: Fernseh-Sondertarif zur Fußball-EM 2021

(31. 05. 2021)

Die Fußball-EM 2021 steht in Kürze bevor. Viele Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler, Fitnessstudio- und Spielhallenbetreiber sowie sonstige Nutzer werden wieder ein TV-Gerät aufstellen und die EM-Spiele vom 11. Juni bis zum Finale am 11. Juli 2021 zeigen. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und der DEHOGA konnten mit der GEMA erneut einen Sondertarif für Großbildschirme für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-EM 2021 vereinbaren.

 

In vielen Fällen ist der reguläre Fernsehtarif (für zwei Monate) günstiger als der GEMA-Sondertarif. Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte (bis 106 Zentimeter Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt werden.

 

Weitere Details sind dem anliegenden Merkblatt „Fußball-EM 2021 – Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung“ sowie dem GEMA-Musteranschreiben zu entnehmen.

[Fußball-EM 2021 – Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung]

[GEMA-Musteranschreiben]

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GEMA: Meldung der Schließungszeiten nur noch bis 10. Juni 2021

(31. 05. 2021)

Beendigung der Kulanzregelung für Corona-Gutschriften

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat darüber informiert, dass die GEMA die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Online-Portal der GEMA anzugeben.

 

Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten. Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2021 wird die GEMA somit für vertraglich vereinbarte Dauernutzungen (Jahres-, Quartals- und Monatsverträge) entsprechende Rechnungen stellen und die Vergütungen einziehen. Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter wenden.

 

Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs sind abrufbar unter www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen.

[GEMA-Portal]

[Weiterführende Informationen]

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Coronavirus: Neue Verordnungen veröffentlicht

(30. 05. 2021)

Die Landesregierung hat drei Corona-Verordnungen angepasst. Ab Montag sind damit weitere Öffnungsschritte möglich.

 

Wie angekündigt hat die Landesregierung am Sonnabend die überarbeitete Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Sie enthält neben neuen Kontaktregeln für private Treffen (bis zu zehn Personen) auch in Innenbereichen unter anderem Öffnungen bei außerschulischen Bildungsangeboten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Gottesdiensten sowie im Sport. Außerdem wurden die Regelungen für Veranstaltungen wie Feste, Empfänge, Konzerte und Märkte angepasst – diese sind auch in geschlossenen Räumen wieder möglich.

 

Überblick über die Änderungen

 

Weitere Konkretisierungen

Darüber hinaus hat die Landesregierung verschiedene Regelungen konkretisiert. So gilt künftig, dass in geschlossenen Räumen maximal zehn Personen gemeinsam Sport machen dürfen, sofern sie keinen negativen Coronatest vorlegen. Darüber hinaus gilt eine Testpflicht, ausgenommen sind genesene und/oder vollständig geimpfte Personen. Dann dürfen bis zu 25 Personen im Innenraum trainieren, im Außenbereich bis zu 50 Personen. Verfügt die Sportanlage über mehrere getrennte Räume, ist die Gesamtzahl der zulässigen Sportler nochmals beschränkt: In diesem Fall dürfen maximal 125 Personen innerhalb und 250 Personen außerhalb geschlossener Räume in der Anlage Sport treiben, soweit dafür eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht (20 Quadratmeter pro Person).

 

Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Sperrstunde und das Alkohol-Ausschankverbot nach 23 Uhr entfallen
     
  • Die Testpflicht für Besucher von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken und Archiven entfällt auch in Innenbereichen. Voraussetzung dafür ist, dass sich nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter in den Räumlichkeiten aufhält. Ab einer Besuchsfläche von mehr als 800 Quadratmeter muss für jede weitere Person mindesten 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen
     
  • Mitarbeitende in Gaststättenbereichen, in denen regelmäßiger Gästekontakt stattfindet (insbesondere in der Bewirtung), müssen spätestens alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen
     
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen und an vergleichbaren Orten ist nicht mehr verpflichtend, kann aber von Kreisen und kreisfreien Städten vorgeschrieben werden

 

Die Verordnung gilt bis zum 13. Juni 2021.

 

Neue Regeln für Schulen und Hochschulen

Ebenfalls angepasst wurden die Schulen-Coronaverordnung sowie die Hochschulen-Coronaverordnung.

 

Quelle: Landesregierung, Mitteilung vom 30. Mai 2021

[Mitteilung der Landesregierung]

[Überblick über die Änderungen]

[Alle Verordnungen und Erlasse des Landes zum Umgang mit dem Coronavirus]

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Unterstützung für die Jugendfeuerwehren

(29. 05. 2021)

Die Landesregierung unterstützt die Jugendfeuerwehren im Land mit rund 255.000 Euro für neue Ausrüstung.


Das Geld fließt unter anderem in neue Ausbildungs- und Ausrüstungsgegenstände, darunter zwei luftgetragene Zelte und eine Feuerlöscher-Trainingsanlage. In der verbandseigenen Bildungsstätte der Feuerwehren in Rendsburg hat Innenstaatssekretärin Kristina Herbst die ersten Geräte im Wert von 120.000 Euro an Landesbrandmeister Frank Homrich und Landes-Jugendfeuerwehrwart Sascha Keßler übergeben.


Außerdem erhalten alle Jugendfeuerwehr-Mitglieder und Betreuer eine gravierte Edelstahl-Trinkflasche, als Begleiter auf Ausfahrten und Wettbewerben. „Mit dem Alltagsgegenstand Trinkflasche kann die Begeisterung sichtbar nach außen getragen – auch außerhalb des Jugendfeuerwehr-Dienstes“, sagte Landesbrandmeister Frank Homrich.

[Mitteilung des Innenministeriums: Zukunftskonzept für die Jugendfeuerwehren]

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Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Nordfriesland aufgehoben

(29. 05. 2021)

Der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland hat die Aufstallungspflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung für das komplette Kreisgebiet aufgehoben.

 

Im Kreis Nordfriesland wurde das Geflügelpest-Virus HPAIV (Subtyp H5N1) zuletzt bei einer Nonnengans festgestellt, die am 18. Mai 2021 im Beltringharder Koog tot aufgefunden wurde. Der Vogelzug insbesondere der Nonnengänse ist weitgehend abgeschlossen.

 

Am 27. April hatte der Kreis die Aufstallungspflicht bereits in weiten Teilen des Binnenlandes aufgehoben.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland: Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Nordfriesland aufgehoben]

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Digitalisierung an Schulen geht voran

(28. 05. 2021)

Als Ergebnis aus den guten Erfahrungen in der Pandemie erhalten die Schulen künftig dauerhaften Zugriff auf die Plattform "itslearning". Auch Lehrkräfte sollen besser ausgestattet werden, kündigte Bildungsministerin Karin Prien in Kiel an.


Nachdem die meisten Schüler in Schleswig-Holstein ins Distanzlernen wechselten, stellte die Landesregierung allen interessierten Schulen das Lernmanagementsystem „itslearning“ bereit. Das Programm sei mittlerweile an 378 Schulen fest in den Alltag integriert. „Nachdem wir im vergangenen Frühjahr sehr schnell eine gute Lösung für unsere Schulen gefunden hatten, sollte auch das Angebot eines landesweiten Lernmanagementsystems mit zentralem Support und zentraler Wartung verstetigt werden“, sagte Prien. Damit komme das Land dem Wunsch der Schulen nach einem dauerhaften Einsatz von itslearning nach.

Dienstgeräte für Lehrkräfte

Außerdem habe das Kabinett beschlossen, die Lehrkräfte im Land ab dem kommenden Schuljahr flächendeckend mit Notebooks oder Tablets auszustatten. Das Thema sei seit Jahren hoch umstritten gewesen, sagte Prien. Dabei sei es nicht nur um finanzielle Fragen gegangen, sondern vor allem um die Frage der richtigen Strategie. Das Geld für die Geräte stellt die Landesregierung zunächst befristet bis 2024 – dem Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule – zur Verfügung.

250 Stellen für Digitalisierung

Zudem will das Land 250 zusätzliche Stellen zur Verfügung stellen, um Schule, Weiterbildung und Verwaltung für die Digitalisierung in der Bildung fit zu machen. Dazu werde sie in der kommenden Woche einen Bericht im Bildungsausschuss abgeben, kündigte Karin Prien an.

[Mitteilung des Bildungsministeriums: Digitalisierung an Schulen geht voran]

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Vierbeiner am Strand: Wichtige Regeln für Hundehalter

(27. 05. 2021)

Keine Frage: Hunde sind auf Föhr und Amrum willkommen. Deren Halter allerdings sollten sich an die Regeln halten. Dass dies häufig nicht der Fall ist, zeigen etwa in Wyk zahlreiche Beschwerden, die sich in jüngster Zeit häufen.


Vor diesem Hintergrund weist das Ordnungsamt erneut darauf hin, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz an den Badestränden in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober ein Mitnahmeverbot für Hunde herrscht. Ausnahmen sind hier die eigens ausgewiesenen Hundestrände. Doch insbesondere die Strandkorbwärter sind häufig die Leidtragenden, wenn es gilt, entschleunigte Urlauber auf die Regeln hinzuweisen. Aggressionen und unschöne Worte sind hier längst nicht nur die Ausnahme. Häufig herrscht Unverständnis darüber, dass die Halter mit ihren Vierbeinern nicht nach Belieben an den Strand gehen können und stattdessen die Hundestrände aufsuchen müssen.


Klare Regeln

Dabei ist das Regelwerk klar: DiBild von Michel van der auf Pixabaye Badestrände sind in der Saison für Hunde Tabu, in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März ist deren Mitnahme hier erlaubt. Ganzjährig austoben dürfen sich Hunde auf den Hundestränden. In diesen gesonderten Bereichen muss der beste Freund des Menschen in Wyk angeleint werden, in den übrigen Gemeinden gilt an den Hundestränden keine allgemeine Leinenpflicht. Wie überall sollten auch hier Rücksichtnahme, Respekt und Toleranz beachtet werden.


Leinenzwang besteht unter anderem auch in der Fußgängerzone, bei kulturellen Veranstaltungen oder öffentlichen Versammlungen. Gleiches gilt in Waldgebieten und das Nationalparkgesetz schreibt eine ganzjährige Anleinpflicht auf Deichen und im Watt vor. Grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahr ausgehen kann.


Das Amt Föhr-Amrum hat auf seiner Homepage Hinweise für Hundehalter bereitgestellt. Tipps für Herrchen und Frauchen finden sich zudem auf den Seiten der Föhr Tourismus GmbH, der Amrum-Touristik und beim Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.

[Tipps für Hunde und HundehalterInnen]

[Urlaub mit dem Hund]

[Amrum mit Hund]

[Hunde auf den Deichen und im Nationalpark]

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Coronavirus: Situation von Kindern und jungen Menschen bereitet große Sorgen

(27. 05. 2021)

„Gut ist die Situation für Kinder und Jugendliche derzeit nicht“, resümiert Svend Goldenbaum. Der Jugendpfleger des Kreises Nordfriesland beruft sich dabei auf die Aussagen der Fachkräfte vor Ort. In einer Online-Konferenz hat er sich mit Orte Schruwe-Nissen, die die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes leitet, und vielen Leitungen der Mädchentreffs und Jugendzentren im Kreisgebiet ausgetauscht.

 

Die Bedeutung dieser Einrichtungen hat während der Corona-Pandemie noch zugenommen. „Für Kinder und junge Menschen von sieben bis 27 Jahren sind sie ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Hier knüpfen sie Kontakte, haben einen festen Anlaufpunkt, um Probleme mit Fachleuten zu besprechen, und lernen, wie sie ihre Umwelt mitgestalten können“, erklärt Sandra Grams vom Mädchenzentrum in Husum. All das ist seit langer Zeit, abhängig von den jeweiligen Lockdown-Regeln, nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Gleichzeitig fehlen Schulunterricht und Freizeitangebote als entscheidende Grundlage für die Entwicklung sozialer Kompetenzen.

Eingeschränkte Möglichkeiten

Svend Goldenbaum erläutert, dass die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit rechtlich zu den außerschulischen Bildungseinrichtungen und zur Kinder- und Jugendhilfe gehören. Deshalb schränken die für diesen Bereich geltenden Hygienevorschriften auch die Möglichkeiten der Jugendzentren ein. Monatelang durften ihre Angebote ausschließlich im persönlichen Einzelkontakt oder digital stattfinden. Zwar ist die Arbeit mittlerweile wieder in festen Gruppenkonstellationen mit bis zu zehn Teilnehmern in Innenräumen erlaubt, aber das reicht nicht aus.

Ängste und Frustration als Folge

„Sehr viele junge Menschen äußern Wut und Enttäuschung darüber, dass ihnen ihr Raum sozusagen weggenommen wurde. Ihnen fehlen der Kontakt zu anderen, der reale Austausch und die Unterstützung sehr. Die Folge sind Ängste und Frustration“, berichtet Svend Goldenbaum. Vielen jungen Menschen falle es schwer, zu Hause digital ohne Gleichaltrige zu lernen. Oft mangele es dafür auch an Platz, Ruhe, Ausstattung und Unterstützung der Familie.

 

Orte Schruwe-Nissen stellt fest, dass Jugendliche immer häufiger von emotionaler Ermüdung und dem fehlenden Spaß am normalen Leben sprechen. „Viele Kinder und Jugendliche machen sich Gedanke über die Folgen der Pandemie für Familie und Gesellschaft – oft mehr als die Erwachsenen. Manche geben auch auf und finden sich frustriert mit der Situation ab“, hat sie beobachte. Umso mehr sollten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeiten der Lockerungen erkennen und nutzen, um sich wieder in Jugendclubs und Vereinen mit Gleichaltrigen zu treffen.

Gefährdung des Kindeswohls

Jugendpfleger Goldenbaum erinnert an den rechtlichen Rahmen: Auch für Heranwachsende gilt der Schutzauftrag der Jugendhilfe, der eine Kindeswohlgefährdung ausschließen muss. „Das ist ein hartes Wort, bei dem man meist eher an Gewalt denkt. Doch auch die derzeitigen Einschränkungen des sozialen Lebens führen eindeutig zu einer Gefährdung des Kindeswohls“, betont er.

Die Erwartungen sind hoch

Alle Verantwortlichen arbeiten mit Hochdruck an neuen Möglichkeiten und finden kreative Lösungen, um den Kontakt zu den jungen Menschen zu halten. Doch so recht zufrieden ist damit niemand – am wenigsten die Jugendlichen. Sie spüren täglich, dass die Problematik der geschlossenen Jugendtreffs keine hohe Priorität hatte. Ihre Erwartungen an die weitere Öffnung der Jugendeinrichtungen sind hoch.

 

„Jungen Menschen liegen die gesundheitliche Versorgung, die Schule und die Familie am Herzen. Doch sie müssen auch die Möglichkeit haben, sich selbst zu finden, sich auszuprobieren. Sie haben ihre eigenen Fragen, Sorgen, Vorstellungen und Ängste. Dafür benötigen sie Annahme, Bestätigung und Räume. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, dass sie sich gesehen fühlen und auch gesehen werden, dass sie nach ihrer Meinung gefragt werden und die Situation mitbestimmen können“, fasst Orte Schruwe-Nissen zusammen.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Weitere Öffnungen beschlossen

(27. 05. 2021)

Am kommenden Sonnabend, 29. Mai, will die Landesregierung weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschließen. Das kündigte Ministerpräsident Günther in Kiel an.


Mehr Kontakte in geschlossenen Räumen, neue Möglichkeiten für Veranstaltungen – ab Ende Mai sollen neue Corona-Regelungen in Schleswig-Holstein gelten. Darauf haben sich Landesregierung und die Spitzen der Regierungsfraktionen im Landtag am Mittwochabend verständigt. Gemeinsam mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Umweltminister Jan Philipp Albrecht stellte Ministerpräsident Daniel Günther die Pläne in Kiel vor. Schon am Sonnabend werde die Landesregierung eine neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschließen, die ab dem 31. Mai in Kraft treten solle, sagte der Regierungschef.

Perspektivplan für Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gibt es eine Reihe weiterer Öffnungsschritte. So sind Veranstaltungen in Innenbereichen wieder möglich. Voraussetzung: Die Teilnehmenden sind geimpft, genesen oder verfügen über einen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Für Außenbereiche ist hingegen keine Testpflicht mehr vorgesehen.


Was im Einzelnen ab Montag gilt, ist auf der Homepage der Landesregierung nachzulesen.


Die konkreten Änderungen an der Corona-Bekämpfungsverordnung werden derzeit erarbeitet und sollen am kommenden Sonnabend beschlossen werden.

[Weitere Öffnungen beschlossen]

[Stufenplan für Veranstaltungen]

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Coronavirus: Wenige Regelverstöße bei Gastronomie-Kontrollen zu Pfingsten

(26. 05. 2021)

Die Kontrollen von Gastronomiebetrieben der letzten Wochen zeigen Wirkung. Das stellten die elf Kontrollteams des Gesundheitsamtes fest, die am Pfingst-Wochenende im Kreis Nordfriesland unterwegs waren. „Auch unsere an rund 20 Gaststätten versandten Ordnungsverfügungen trugen Früchte. Fast alle überprüften Gastwirte waren sichtlich bemüht und setzten die Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen erfolgreich um“, fasst Landrat Florian Lorenzen die Einsatzberichte seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen.

Verstöße bleiben die Ausnahme

Trotzdem fielen auch jetzt wieder einzelne Betriebe auf, die etwa kein Hygienekonzept besaßen oder ihr Mobiliar nicht so gestellt hatten, dass der Mindestabstand zwischen den Gästen stets gewahrt blieb. Die Hitliste der häufigsten Verstöße umfasst daneben die Missachtung der Sperrstunde und der Maskenpflicht sowie fehlende Aushänge. Dies blieben jedoch Ausnahmen. Mancher Gastronom hatte eigens Ordner eingestellt, die die Zahl der Gäste fortlaufend überprüften, um die zugelassene Kapazität nicht zu überschreiten. Viele achteten auch auf den Mindestabstand zwischen den Wartenden auf dem Bürgersteig vor der Tür.

 

Probleme bereiteten mancherorts betrunkene Gäste. Selbst wenn ein Gastwirt auf die Abstandsregeln hinwies, dauerte es manchmal nur Sekunden, bis sich die Gäste vor den Eingängen wieder dicht zusammendrängten.

Unterstützung durch die Landespolizei

Bei fünf Einsätzen wurden Kontrollteams des Kreises oder des jeweiligen Ordnungsamtes von Kollegen der Landespolizei unterstützt. Ein Betrieb musste aufgrund grober Verstöße für mehrere Tage komplett geschlossen werden. Ihm wurden Auflagen erteilt, die er umsetzen muss, bevor er wieder öffnen darf.

70 Bußgeldverfahren eingeleitet

Als Resultat aus den seit dem 1. Mai durchgeführten Kontrollen leitet die Kreisverwaltung insgesamt 70 Bußgeldverfahren ein, in denen sich Gastronomiebetriebe für Verstöße gegen die Corona-Regeln verantworten müssen, davon 34 auf Sylt, 16 auf Föhr sowie 20 auf dem Festland: acht in Husum und zwölf, die sich auf kleinere Gemeinden im südlichen Kreisgebiet verteilen.

 

„Wir werden die Kontrollen – wenn auch in geringerer Besetzung als zu Pfingsten – fortsetzen und auf weitere Orte ausdehnen“, kündigt Florian Lorenzen an.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Kreis Nordfriesland: Öffnungszeiten der Corona-Hotline

(26. 05. 2021)

Die Corona-Hotline des Kreises unter der Rufnummer 0800/2006622 passt ihre Öffnungszeiten an den seit einigen Tagen sinkenden Bedarf an: Ab dem 29. Mai ist sie montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr und an den Wochenenden von 10 bis 12 Uhr erreichbar.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Neue Regelungen ab Sonnabend

(22. 05. 2021)

Nach Pfingsten hebt das Land den "50er-Erlass" auf. Auch die Bekämpfungs-Verordnung wird angepasst. Am Sonnabend, 22. Mai, tritt die Änderungsverordnung in Kraft und damit folgende Regelungen:

 

 

 

  • Beherbergungsgäste müssen in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen, solange sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird
     
  • Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests
     
  • Für die Hundeausbildung müssen Personen keine negativen Corona-Tests vorlegen, solange der Kurs in Kleingruppen (bis zu zehn Personen) und an der frischen Luft stattfindet.

Weitere Lockerungen in Planung

Derzeit werden weitere Änderungen der Landesverordnung erarbeitet, unter anderem für Veranstaltungen und vergleichbare institutionalisierte Angebote in Kultur und Sport sowie für Kinder- und Jugendfreizeiten.

[Mitteilung der Landesregierung]

[Landesverordnung und Erlasse]

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Coronavirus: Wo Alkohol im Freien verboten ist – auch zu Pfingsten

(21. 05. 2021)

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass es vielerorts ein Verbot des Ausschanks und Verzehrs von alkoholhaltigen Getränken gibt. Es gilt meistens von sechs Uhr morgens bis Mitternacht. Freitags, sonnabends sowie an den Pfingsttagen gilt es noch länger, nämlich von sechs Uhr bis zwei Uhr des Folgetages.

 

Auf Föhr betrifft das Verbot die Promenade, im gesamten Kreisgebiet Bahnhöfe, Bahnhofsvorplätze und Zentrale Omnibusbahnhöfe.


Der Alkoholkonsum könne zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen, was dazu führe, dass die Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr eingehalten würden, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Außerdem diene das Verbot der Kontaktminimierung.

 

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Antragsbeginn für Härtefallhilfen an Unternehmen und Selbständige

(20. 05. 2021)

Die Landesregierung hat darüber informiert, dass ab sofort Unternehmen und Selbstständige Härtefallhilfen beantragen können, wenn sie bisher aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden konnten.


Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Die Antragstellung ist bis zum 31. August 2021 ausschließlich über einen prüfenden Dritten möglich. Für Schleswig-Holstein gibt es hierfür spezielle FAQs, die neben zahlreichen weiteren Informationen unter www.haertefallhilfen.de zu finden sind.

[Information der Landesregierung]

[Härtefallhilfen]

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Coronavirus: Scharfe Gastronomie-Kontrollen am Pfingstwochenende

(19. 05. 2021)

Insgesamt rund 20 Gastronomiebetriebe auf Sylt, auf Föhr und in St. Peter-Ording erhalten noch vor dem Wochenende Post vom Kreis Nordfriesland: In einer Ordnungsverfügung wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste in den Gaststätten auf höchstens die Hälfte der Kapazität beschränkt. Gleiches gilt für die Bewirtung im Außenbereich.

 

„Gaststätten sind kein rechtsfreier Raum – auch nicht zu Pfingsten und auch nicht, wenn die Gäste vor der Tür Schlange stehen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden, die Ansteckungsgefahr nach wie vor real“, erklärt Landrat Florian Lorenzen.

 

Anlass für das ungewöhnliche Vorgehen des Kreises sind die zahlreichen gravierenden Verstöße von Gastronomen gegen die Corona-Bestimmungen, die Kontrollteams des Gesundheitsamtes in der letzten Zeit festgestellt hatten. So wurden Mindestabstände nicht eingehalten, statt höchstens zwei saßen Mitglieder von bis zu acht Haushalten dicht an dicht an den Tischen, Kellner trugen keine Masken und Sperrstunden schienen nicht zu existieren, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

In höchstem Maße unsolidarisch

„Das sind unhaltbare Zustände. Gastwirte, die so etwas zulassen, handeln nicht nur fahrlässig, sondern auch im höchsten Maße unsolidarisch gegenüber den vielen gastronomischen Betrieben, die sich vorbildlich an die Regeln halten“, betont Lorenzen.

 

Der Verwaltungschef begrüßt die generelle Öffnung des Landes für den Tourismus. Er erinnert aber auch daran, dass sie mit Bedingungen verknüpft ist, die das Wiederaufflackern der dritten Corona-Welle verhindern sollen. „In Nordfriesland darf kein zweites Ischgl entstehen“, mahnt er und nimmt nicht nur die Wirte, sondern auch ihre Gäste ins Blickfeld: „Niemand hat das Recht, Gastwirte und ihre Angestellten respektlos anzuschnauzen, wenn sie ihm den Einlass verwehren wollen. Der unverschämte Egoismus diverser Gäste hat wesentlich zu den unhaltbaren Zuständen beigetragen.“

Hartes Durchgreifen angekündigt

Florian Lorenzen dankt dem Land Schleswig-Holstein für seine Unterstützung bei den Kontrollen am Pfingstwochenende: „Wir werden mit mehreren Teams des Gesundheitsamtes unterwegs sein, begleitet von Kollegen des Polizeivollzugsdienstes. Und wenn es notwendig ist, greifen wir hart durch.“

 

Sollten zu viele Gäste angetroffen werden, hat der Wirt die Überzähligen innerhalb einer halben Stunde aus dem Lokal zu entfernen – auch, wenn sie noch vor vollen Tellern und gefüllten Gläsern sitzen. „Wie er es macht, entscheidet er selbst. Aber er macht es. Wenn nicht, schließen wir das Lokal sofort für den Rest der Nacht. Dann müssen alle gehen“, warnt der Landrat.

 

Niemand solle sich einbilden, fröhliche Runden könnten dann vor dem Lokal weiterfeiern – dies werde durch das vielerorts geltende Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und notfalls durch Platzverweise unterbunden.

Land appeliert an Vernunft

Florian Lorenzen berichtet von einem unerkannt mit Corona infizierten Ehepaar, das um das zweite Maiwochenende herum mehrere Lokale auf Sylt besuchte. Daraufhin musste das Gesundheitsamt tagelang recherchieren und am Ende rund 300 Personen in Quarantäne versetzen. Wären die Lokale weniger voll und besser belüftet gewesen, würden jetzt keine 300 Menschen zuhause sitzen und um ihre Gesundheit fürchten.

 

„Gerade jetzt, in der Phase der vorsichtigen Öffnungsschritte, müssen wir uns strikt an die geltenden Regeln halten, um das Erreichte nicht zu gefährden und weitere Schritte in Richtung Normalität gehen zu können“, unterstreicht der Landrat.

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Digibonus I - Unterstützung für Kleinstunternehmen

(18. 05. 2021)

Um Kleinstunternehmen dabei zu unterstützen, Kundenkontakte zu minimieren, bezuschusst das Land digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten.


Momentan ist es wichtig und hilfreich, die im geschäftlichen Alltag nötigen Kundenkontakte zu reduzieren und somit zur Verringerung der Ansteckungswege beizutragen. Sei es beispielsweise durch einen digitalen Kassenbon, bargeldlosen Zahlungsverkehr oder spezielle Apps. Digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten sind von zentraler Bedeutung. Durch den Digibonus I Schleswig-Holstein soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.


Das Land unterstützt nun Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten mit einem Zuschuss zwischen 500 und 1000 Euro – je nach den angefallenen Kosten.

[Mitteilung des Wirtschaftsministeriums]

[Details zur Antragstellung]

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Nur drei PCR-bestätigte positive Urlaubsgäste in der Modellregion

(17. 05. 2021)

Im Rahmen der Modellregion Nordfriesland wurden dem Gesundheitsamt vom ersten bis zum 17. Mai insgesamt 240 positive Antigen-Schnelltest-Befunde von Urlaubsgästen gemeldet. Laut einer Pressemitteilung des Kreises lagen davon 194 auf Sylt, 19 auf Eiderstedt und davon elf in St. Peter-Ording, 17 auf Föhr und Amrum, sechs in Husum und je einer in vier weiteren Orten.

 

„Im Gesundheitsamt wird jede hereinkommende Meldung eines positiven Schnelltests geprüft und erst nach der eindeutigen Bestätigung in eine gesonderte Liste eingetragen“, erläutert Nina Rahder, die im Wechsel mit drei Kollegen das Corona-Team des Gesundheitsamtes leitet.

Quarantäne im Urlaubsquartier

In drei Fällen wurde eine Covid-19-Infektion durch einen anschließenden PCR-Test bestätigt. Alle drei Urlaubsgäste konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht abreisen, sondern gingen in ihrem Urlaubsquartier im Kreisgebiet in Isolation.
In elf Fällen reisten die Gäste sofort nach dem Schnelltest ab. „Wir haben jede einzelne Person nach Eingang des Schnelltests angerufen und, wo es noch nicht geschehen war, einen PCR-Test veranlasst. Waren die Betroffenen bereits auf der Rücktour, haben wir das Gesundheitsamt ihres Wohnortes benachrichtigt, damit die dortigen Kollegen sich um einen PCR-Test kümmern“, berichtet Nina Rahder.

Urlaub fortgesetzt

In 15 Fällen wurde der Schnelltest durch einen PCR-Test widerlegt, sodass der Urlaub fortgesetzt werden konnte. Auch bei den restlichen 222 Personen geht das Gesundheitsamt davon aus, dass der Schnelltest per PCR entkräftet worden ist. „Die Labore informieren uns sehr zuverlässig über positive PCR-Ergebnisse von Menschen in Nordfriesland. Aber wenn der PCR-Test negativ ausfällt, erfahren wir das nur selten, so wie in den genannten 15 Fällen“, erläutert Nina Rahder. Das sei seit Beginn der Corona-Krise von den Laboren so gehandhabt worden, weil negative Ergebnisse keine Tätigkeiten der Gesundheitsämter erfordern.

Befürchtungen nicht bestätigt

Am Tag vor dem Beginn der Modellregion, dem 30. April, verzeichnete der Kreis Nordfriesland 136 Infizierte und eine Inzidenz von 41. Heute liegt er bei unter 100 Infizierten und einem Inzidenzwert unter 30. Die Befürchtungen vieler Menschen, dass die Urlaubsgäste die Ansteckungszahlen der Einheimischen in die Höhe treiben würden, haben sich bisher also nicht bestätigt. „Das verdanken wir zum Teil unserem klug gestalteten Regelwerk. Nicht ohne Grund hat sich das Land bei der Ausarbeitung der seit heute geltenden Verordnung auch an unseren Erfahrungen orientiert. Unser Gesundheitsamt wird nun genau verfolgen, wie sich die neuen Regeln bewähren“, betont Landrat Florian Lorenzen.

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Bürgerbüros auf Föhr und Amrum: Terminvergabe online möglich

(17. 05. 2021)

Nach Föhr ist nun auch Amrum am Start: Ab sofort können Termine in den Bürgerbüros auf beiden Inseln nicht mehr nur telefonisch oder per E-Mail vereinbart, sondern auch direkt online über die Webseite des Amtes gebucht werden (www.amtfa.de/onlinetermine). Dort können Termine für die am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen, etwa die An- und Ummeldung oder die Beglaubigung von Dokumenten, reserviert werden.

 

Mit der Einführung des Online-Terminvergabesystems soll nicht nur der Kundenservice des Amtes verbessert, sondern auch ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Amtsverwaltung vollzogen werden.

[Online-Terminvergabe für Föhr und Amrum]

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Die Modellregion ab dem 17. Mai 2021

(17. 05. 2021)

Das Land hat die in der Modellregion geltenden Regeln auf das gesamte Land ausgeweitet. Deshalb gelten ab dem 17. Mai 2021 nur noch die allgemeinen landesweiten Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung Die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über die Modellregion wurde am 16. Mai 2021 um 24 Uhr aufgehoben. Eine Austrittserklärung seitens der teilnehmenden Betriebe ist nicht erforderlich.

 

Fragen, wie es nach dem 17. Mai weitergeht, beantwortet der Kreis Nordfriesland unter www.nordfriesland.de/Modellregion.

 

[Die Modellregion ab dem 17. Mai 2021]

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus]

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Öffnungszeiten der Corona-Hotline

(14. 05. 2021)

Die Corona-Hotline des Kreises Nordfriesland unter der Rufnummer 0800 200 66 22 passt ihre Öffnungszeiten an den seit einigen Tagen sinkenden Bedarf an: Ab dem 15. Mai ist sie montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr und sonnabends und sonntags sowie am Pfingstmontag von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

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Coronavirus: Neue Landesverordnung - was ab dem 17. Mai gilt

(13. 05. 2021)

Neue Kontaktregeln in den Außenbereichen, mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie: Ab dem 17. Mai gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung. Die Öffnungsschritte ermöglichen insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten.

Die wichtigsten Neuregelungen

Kontakte

  • Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig (Haushalt plus eine Person beziehungsweise maximal fünf Personen aus zwei Haushalten).

Veranstaltungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Versammlungen

  • Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
     
  • Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
     
  • Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bisher maximal 100).

Gastronomie und Beherbergung

  • Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: Gäste müssen einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) einen Impfausweis oder eine Impfbescheinigung. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) sitzen.
     
  • Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. Gäste müssen bei der Anreise negative Tests vorweisen (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, PCR-Test maximal 48 Stunden alt). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.

Freizeit

  • Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen.
     
  • Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen, wie zum Beispiel Freizeitparks, können öffnen. Für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich.
     
  • Auch im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
     
  • Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Modellregion Nordfriesland wird ab Montag in Landes-Verordnung überführt

(12. 05. 2021)

Die Modellregion Nordfriesland wird ab Montag, 17. Mai, in die neue Landesverordnung überführt. Das hat Landrat Florian Lorenzen am Mittwochvormittag nach Abstimmung mit den Fachbereichen der Kreisverwaltung, der kreisweiten Vorbereitungsgruppe für die Modellregion sowie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz entschieden.

 

Alle Beteiligten gehen davon aus, dass die an der Modellregion teilnehmenden Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ihre Beteiligung ab Montag größtenteils ohnehin aufkündigen würden, um sich den vereinfachten und landesweit einheitlichen Zugangsvoraussetzungen der neuen Landesverordnung anzuschließen.

Meldungen bis einschließlich 16. Mai werden benötigt

Die an der Modellregion beteiligten Betriebe müssen ihre täglichen Meldungen nur noch bis einschließlich Sonntag abgeben. Ab Montag sind sie von dieser Pflicht befreit. Allerdings legt der Kreis Wert darauf, sämtliche Tagesmeldungen vom ersten bis zum 16. Mai lückenlos zu erhalten. Denn je umfassender das Lagebild ist, desto aussagekräftigere Folgerungen können die Wissenschaftler daraus ableiten.

Teilnahme endet automatisch

Die Kreisverwaltung bittet die Betriebe, sich nicht einzeln abzumelden, denn ihre Teilnahme an der Modellregion endet auch ohne ihr Zutun am Sonntag um 24 Uhr. Bis dahin gelten die seit dem 1. Mai bestehenden Regelungen unverändert fort. Ab Montag gelten automatisch für alle Betriebe die neuen Regelungen der Landesverordnung.

Modell wird zur Regel

„Wir sprechen nicht vom Ende der Modellregion, sondern von einer Überführung, weil aus dem Modell nun der Regelbetrieb wird, wobei wir in Nordfriesland einige Bestandteile aufrechterhalten“, erklärt Florian Lorenzen. So bleiben die öffentlichen und nicht-öffentlichen Schnellteststellen wie bisher verpflichtet, dem Kreis bis Ende Mai täglich ihre Zahlen zu melden. „Sie liefern damit weiterhin die wichtigsten Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Öffnung der Region für den Tourismus“, sagt der Verwaltungschef.

Wissenschaftliche Begleitung wird fortgesetzt

Er hat mit Wirtschaftsminister Buchholz vereinbart, dass die – vom Land finanzierte – wissenschaftliche Begleitung wie geplant fortgesetzt wird. „Die Ergebnisse bleiben nach wie vor interessant. Corona ist noch nicht vorbei“, betont Lorenzen.

 

Er ist sicher, dass es dem Land ohne die intensive Vorarbeit der Modellregionen nicht möglich gewesen wäre, den Tourismus bereits ab Mitte Mai wieder landesweit zuzulassen.

Dank an alle Mitwirkenden

Der Landrat dankt allen Menschen in Nordfriesland, die sich für die Modellregion eingesetzt haben: „Die kreisweite Vorbereitungsgruppe, die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, die Tausenden Betriebe und Teststellen haben sehr viel Arbeit in dieses vorbildliche Projekt investiert. Alle Teilnehmer haben wertvolle Erkenntnisse gewonnen und sind nun sehr gut für die landesweite Öffnung für den Tourismus unter Corona-Bedingungen aufgestellt. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung der Luca-App, die natürlich fortgesetzt werden sollte.“

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus]

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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung zum 17. Mai 2021

(12. 05. 2021)

Die Landesregierung hat am 11. Mai eine Neufassung der Corona- Bekämpfungsverordnung beschlossen (www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung). Diese tritt am 17. Mai in Kraft. Die Neufassung dient der Umsetzung der bereits angekündigten Lockerungen bei den Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Verordnung vom 11. Mai ist befristet bis zum 6. Juni 2021.


Unverändert bleiben insbesondere das Abstandsgebot, das Verbot von Veranstaltungen im privaten Raum und das Verbot von Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume. Die bisherigen Regelungen für den Einzelhandel und Dienstleistungen bleiben weitgehend unverändert. Auch Diskotheken etc. bleiben geschlossen.


Wichtig: Diverse Angebote und Einrichtungen sind dem Text der Verordnung nach nur für getestete Personen zugänglich. In all diesen Fällen gilt dies gemäß § 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) stets auch für geimpfte und genesene Personen.


Für dieses negative Testergebnis gibt es folgende vier Möglichkeiten

  • Ein Selbsttest, der vor Ort unter Aufsicht des Betreibers der Einrichtung stattfindet (z.B. Hotel, Restaurant), maximal 24 Stunden alt.
     
  • Ein Schnelltest durch geschultes Personal des Arbeitgebers, max. 24 Stunden alt.
     
  • Ein Schnelltest in einem Testzentrum/durch Arzt oder Apotheker, max. 24 Stunden alt (alle § 2 Nr. 7 SchAusnahmV).
     
  • Ein  PCR-Test  (Labortest),  der  maximal  48  Stunden  alt  sein  darf  (§  4  Abs.  3 Corona-Bekämpfungsverordnung).

 

Berücksichtigung geimpfter und genesener Personen
 

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes regelt zwei Wege, um geimpfte und genesene Personen mit getesteten Personen gleichzustellen und von bestimmten Einschränkungen zu befreien. Außerdem gibt es eine besondere Befreiung in der Corona-Bekämpfungsverordnung.


Diese Personengruppen sind wie folgt definiert:

  • Geimpfte: asymptomatische Personen, die über eine vollständige Schutzimpfung verfügen. Dies gilt als erfüllt,
     
  • wenn seit der letzten mit dem jeweiligen Impfstoff erforderlichen Einzelimpfung 14 Tage vergangen sind oder
     
  • wenn bei einer genesenen Person eine Einzelimpfung vorliegt.
     
  • Erforderlich ist ein Impfnachweis, der auf Papier oder in digitaler Form vorliegen kann und in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache zulässig ist (§ 2 Nr. 2 SchAusnahmV).
  • Genesene: asymptomatische Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind. Ein solcher Genesenennachweis beruht auf einem positiven Labortests (PCR-Test), der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Der Genesenennachweis kann digital oder auf Papier und in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen. Wichtig ist also, dass Infizierte ein Dokument über ihren positiven PCR-Test aufbewahren.

[Mehr Miteinander möglich]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

[Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung]

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Corona: Sonntags geöffnet - Bäderregelung tritt wieder in Kraft

(11. 05. 2021)

Die Bäderregelung tritt ab dem 17. Mai wieder landesweit in Kraft. Die Geschäfte dürfen in den Bäderorten dann auch sonntags wieder öffnen.


Zum 17. Mai rollt der Tourismus in Schleswig-Holstein unter strikten Regeln wieder an. Zeitgleich wird auch die Bäderverordnung wieder in Kraft treten. „Die Bäderverordnung dient der Selbstversorgung von Touristen und da wir zu Pfingsten wieder Übernachtungsgäste ins Land lassen, steht auch der Sonntagsöffnung in den Bäderorten nichts mehr entgegen“, sagte Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz.

 

[Bäderregelung tritt ab dem 17. Mai wieder landesweit in Kraft]

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Amt Föhr-Amrum: Termine im Bürgerbüro online vereinbaren

(10. 05. 2021)

Ab sofort ist es möglich, Termine im Bürgerbüro auf Föhr nicht mehr nur telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren, sondern auch direkt online über die Webseite des Amtes zu buchen (www.amtfa.de/onlinetermine). Dort können Termine sowohl für die am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen, etwa die An- und Ummeldung oder die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften, als auch für alle weiteren Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bürgerbüros reserviert werden.


Mit der Einführung des Online-Terminvergabesystems, das für Amrum in der kommenden Woche geplant ist, soll nicht nur der Kundenservice des Amtes verbessert, sondern auch ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Amtsverwaltung vollzogen werden.

[Online-Termine Föhr]

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Coronavirus: Bundestag beschließt Ausnahmen für Corona-Geimpfte und -Genesene

(10. 05. 2021)

Der Bundesrat hat am 7. Mai nach dem Beschluss des Bundestages vom 6. Mai 2021 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung zugestimmt.

 

Mit dieser Verordnung auf Grundlage von § 28c Infektionsschutzgesetz werden eine Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen sowie zusätzliche Ausnahmen von Einschränkungen für Geimpfte und Genesene geregelt. Die Verordnung trat bundesweit am 9. Mai in Kraft; weitere Öffnungsschritte, wie sie die Landesregierung ab dem 17. Mai vorsieht, sind davon nicht betroffen.


Die geplante Verordnung enthält im Wesentlichen drei Maßnahmen

 

  • Bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für getestete Personen werden auf geimpfte und genesene Personen erstreckt, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung entfällt.

 

  • Für geimpfte und genesene Personen werden Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vorgesehen.

 

  • Für geimpfte und genesene Personen werden Ausnahmen von Quarantänepflichten vorgesehen.

[Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung]

[Nächste Öffnungsschritte]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Verordnungen verlängert

(08. 05. 2021)

Die Landesregierung hat die derzeit gültige Corona-Bekämpfungsverordnung (www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse) um eine Woche verlängert. Zugleich wurde die Quarantäne-Verordnung um vier Wochen bis zum 6. Juni verlängert.


Die für Montag, 17. Mai, vorgesehenen Öffnungsschritte (Meldung zu den geplanten Öffnungen vom 5. Mai 2021) werden derzeit in eine neue Verordnung eingearbeitet, die in der kommenden Woche beschlossen wird. Dann stehen auch  bei  der  Corona-
Quarantäneverordnung Veränderungen an.


Über die konkreten Regelungen wird die Landesregierung anschließend informieren.

[Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung und der Corona-Quarantäneverordnung]

[Nächste Öffnungsschritte]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Innenministerium fördert die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Wyk mit 750.000 Euro

(07. 05. 2021)

Das Innenministerium fördert die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Wyk mit 750.000 Euro. Das gab Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (07. Mai 2021) in Kiel bekannt.

 

Das Feuerwehrgerätehaus wird von der Freiwilligen Feuerwehr genutzt, deren Mitgliederinnen und Mitglieder ehrenamtlich alle Aufgaben einer Feuerwehr übernehmen – von Brand- und Katastrophenschutz bis zur Brandschutzaufklärung. Durch die Erweiterung der Aufgaben für die Feuerwehr sei die Anschaffung neuer Fahrzeuge erforderlich geworden, heißt es in einer Pressemitteilung des Innenministeriums. So gehören nun auch die Integration als "Ölwehr" in den Katastrophenschutz, die Einbindung in die Wasserrettung und das System "First Responder", also der qualifizierten Ersthilfe als ein zusätzliches Glied in der Rettungskette zu den neuen Aufgaben.

 

"Mit der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wird die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr in Wyk nachhaltig gesichert und der Brandschutz auf der Insel Föhr gestärkt. Ich freue mich, dass die Freiwillige Feuerwehr weiterhin unter guten Bedingungen ihren Aufgaben nachkommen kann", erklärte Sütterlin-Waack in Kiel.

Zusätzliche Stellplätze und weitere Umbauten

Durch die Erweiterung des Gebäudes werden zwei zusätzliche Stellplätze geschaffen und weitere Umbauten durchgeführt. Damit wird das derzeitige Gebäude aus dem Jahr 1990 an die neuen Anforderungen angepasst. Der Umbau war nötig geworden, da Änderungen an den Ausstattungsvorschriften sowie technische Weiterentwicklungen die Maße der Fahrzeuge erheblich vergrößert haben. Dadurch hat sich der Fahrzeugbestand erheblich verändert und erweitert. Außerdem wird eine räumliche Trennung für private Kleidung und die Einsatzkleidung geschaffen.

Erweiterung ist Teil des Ortsentwicklungskonzeptes

Das Land unterstützt das Projekt im Rahmen der „Ortskernentwicklung“ aus Mitteln der gemeinsam mit dem Bund finanzierten "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen rund eine Million Euro. Die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ist als Schlüsselprojekt Bestandteil des Ortsentwicklungskonzeptes der Gemeinde, das unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger des Ortes erarbeitet wurde.

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Geflügelpest: Kreis verweist auf fortbestehendes Aufstallungsgebot in Risikogebieten

(07. 05. 2021)

Aufgrund vermehrter Nachfragen von Geflügelhaltern weist das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland darauf hin, dass das Aufstallungsgebot für die Risikogebiete in Küstennähe, entlang von Seen und Flüssen und Rast- und Ruhezonen von Wildvögeln weiterhin Bestand hat.

 

Unter https://t1p.de/k01b stellt die Kreisverwaltung eine Landkarte mit Suchfunktion im Internet bereit. Darin können Geflügelhalter mittels Eingabe ihrer Adresse feststellen, ob sie noch von der Aufstallungspflicht betroffen sind.

 

Zuletzt hatte der Kreis am 29. April bekanntgegeben, dass ein großer Teil Nordfrieslands abseits der direkten Küstenregion von der Geflügelpest befreit zu sein scheint. Für diesen Bereich, in dem seit dem 19. März kein an der Tierseuche erkrankter Vogel mehr gefunden wurde, hatte das Veterinäramt das Aufstallungsgebot beendet. In Küstennähe und rund um große Wasserflächen jedoch bleibt es in Kraft.

 

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt nachlesbar.

[Karte: Gebiete mit Aufstallungspflicht]

[Das Amtsblatt des Kreises]

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Coronavirus: Kreis verlängert Gültigkeit der Allgemeinverfügungen

(07. 05. 2021)

Die Sonderausgabe 21 vom 7. Mai 2021 des regulären Amtsblattes des Kreises Nordfriesland enthält eine Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über die Verlängerung und Änderung von Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und kann hier nachgelesen werden.

[Amtsblatt Kreis Nordfriesland 2021 Nr. 21]

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Die Modellregion Nordfriesland überwindet ihre Kinderkrankheiten

(07. 05. 2021)

Obwohl in der Anfangsphase der Modellregion Nordfriesland nicht alles rund lief, steht Landrat Florian Lorenzen zu der Entscheidung, am 1. Mai begonnen zu haben. „Für die Tourismusbranche einschließlich der vielen dort Beschäftigten war es ein wichtiges Signal, dass es endlich wieder aufwärts geht“, sagt er. Die anfänglichen Schwierigkeiten würden nach und nach behoben und „unsere niedrigen Inzidenzwerte bestätigen, dass die Entscheidung zum Start der Modellregion nach wie vor vertretbar ist“.


Natürlich hätte mehr Vorbereitung einen reibungsloseren Start bedeutet. „Bei einem so großen, bundesweit einmaligen Projekt mit so vielen Mitwirkenden finde ich es aber auch verständlich, wenn es zu Beginn etwas ruckelt. Die Hauptsache ist doch, erstmal ins Laufen zu kommen. Lieber aus Fehlern lernen und dann nachbessern, als in der Hoffnung auf einen perfekten Start Monate zu verlieren“, findet der Verwaltungschef.

Nordfriesen von den Lockerungen überrascht

Die Entscheidung des Landes Schleswig-Holstein, ab dem 17. Mai im ganzen Land weitere Lockerungen auch für den Tourismus zuzulassen, hat die Nordfriesen überrascht. Viele fragten sich, ob der enorme Aufwand für die Vorbereitung der Modellregion am Ende gar nicht erforderlich gewesen wäre.

 

Florian Lorenzen sieht es anders: „Wir haben in den letzten Wochen gemeinsam mit vielen anderen die Grundlagen dafür gelegt, dass unsere Betriebe bereits am 1. Mai wieder öffnen konnten und dass Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endlich ihre Kurzarbeit beenden konnten. Und auch ohne Modellregion hätten wir die umfangreichen Testkapazitäten für die Öffnungsschritte zum 17. Mai ohnehin schaffen müssen.“


Noch sei ungewiss, ob das Modellprojekt bereits am 17. Mai in den Regelbetrieb überführt wird, weil die konkreten Regeln der neuen Landesverordnung noch nicht bekannt sind.

Mehr als 5000 Betriebe sind dabei

Zurzeit nehmen 5281 Betriebe mit 7611 Betriebsstätten an der Modellregion teil. Weitere knapp 500 Betriebsstätten werden kurzfristig dazukommen. Einige müssen noch Unterlagen nachliefern, bei anderen arbeitet die Verwaltung auf Hochtouren daran, ihre mittlerweile eingesandten Dokumente zu prüfen. Ist alles in Ordnung, werden die Betriebe in die Liste eingetragen.

 

Nach der ersten Veröffentlichung der Aufstellung der teilnehmenden Betriebe wurde diese Version kritisiert. Denn sie lässt sich nicht so verkleinern, dass sie auf Smartphones genutzt werden kann. Hintergrund: Die Kreisverwaltung hatte keine entsprechende Software und konnte diese angesichts der kurzen Vorbereitungszeit auch nicht beschaffen. „Darum haben wir unser Controlling-System genommen, das eigentlich für andere Zwecke konzipiert ist. Auf Laptops und größeren Tablets funktioniert es auch. In normalen Zeiten hätten wir das natürlich auch für Smartphones sichergestellt. Wir bitten alle um Verständnis, dass wir hier aufgrund des Zeitdrucks andere Prioritäten setzen mussten“, sagt Florian Lorenzen.

Bedingungen müssen eingehalten werden

Alle teilnehmenden Betriebe in Nordfriesland haben sich verpflichtet, dem Gesundheitsamt täglich die Zahl ihrer Gäste sowie die Zahl der eingesetzten Mitarbeiter für den jeweiligen Tag zu melden. Noch hakt es bei einigen. „Wir brauchen auf jeden Fall von jedem Betrieb für jeden Tag eine Meldung, um die wissenschaftliche Begleitung zu sichern. Deshalb versenden wir zurzeit Erinnerungsmails, aber wenn es sein muss, werden wir auch Zwangsgelder verhängen. Die Bedingungen waren jedem Teilnehmer von Beginn an klar, und jeder hat sie einzuhalten“, betont der Landrat.


Alle rund 150 Teststationen melden täglich, wie viele Schnell- und PCR-Tests sie durchgeführt haben. Bei positiven Schnelltestergebnissen werden dem Gesundheitsamt auch die Namen und Adressen der Betroffenen mitgeteilt. Nicht nur Urlaubsgäste, sondern jedermann mit positivem Schnelltest ist verpflichtet, einen PCR-Test machen zu lassen. Die jeweilige Teststation ist verpflichtet, den PCR-Test selbst durchzuführen oder an eine andere Teststelle oder Arztpraxis zu vermitteln, damit eine schnellstmögliche Abklärung erfolgt.


Nach einem positiven Schnelltest gilt für die Betroffenen automatisch, also ohne spezielle Anordnung durch den Kreis, die Pflicht, sich umgehend in Quarantäne zu begeben. Sie dürfen ihre Räumlichkeiten nur verlassen, um den PCR-Test vorzunehmen. Bestätigt das Labor den positiven Test, müssen Urlaubsgäste entweder sofort abreisen, ohne Bus und Bahn zu nutzen. In diesem Fall gibt das nordfriesische Gesundheitsamt den Vorgang vollständig an das Heimat-Gesundheitsamt der betroffenen Person ab. Sofern eine Abreise unmöglich ist, ist die Quarantäne in der Urlaubsunterkunft zu absolvieren. Gibt das Labor hingegen Entwarnung, kann der Urlaub weitergehen.

Interessierte können Daten einsehen

Florian Lorenzen hatte in Bezug auf die Daten der Modellregion Transparenz versprochen. Seit dem 6. Mai stehen sie allen Interessierten unter https://t1p.de/wqef zur Verfügung. Dazu gehören Listen der teilnehmenden Betriebsstätten, gegliedert sowohl nach Ämtern als auch nach Gemeinden, die dank des als Notlösung eingesetzten PDF-Formats auch auf kleinen Bildschirmen lesbar sind. So kann jeder per Smartphone nachsehen, wo sich der nächstgelegene Gastronomiebetrieb befindet.


Der Kreis veröffentlicht zudem, wie viele Gäste es in den touristischen Teilregionen gab, wie viele davon über einen vollständigen Impfschutz verfügten, wie viel Personal in den Betrieben eingesetzt wurde einschließlich Angaben zu dessen Impfschutz, die Anzahl der durchgeführten Schnelltests für Gäste und Personal sowie die Anzahl der positiven Schnelltestergebnisse.

 

Die Daten werden im Hintergrund fortlaufend gepflegt und aktualisiert.

Umfangreiche Test-Statistiken

Eine eigene Tabelle vergleicht die einzelnen Regionen dahingehend, wie viele ihrer Betriebe die täglichen Meldungen an den Kreis pünktlich abgegeben haben – das ist auch erforderlich, wenn keine Gäste vor Ort waren oder der Betrieb einen Ruhetag hatte. Eine andere Tabelle zeigt, wie viele Betriebe bereits akkreditiert wurden und bei wie vielen der Kreis noch offene Rückfragen, unvollständige Anträge oder fehlende Unterlagen verzeichnet. Ebenso transparent werden die Daten der Schnelltestanbieter im Kreisgebiet dargestellt: Getrennt nach Tagen ist erkennbar, wie viele Testzentren in einer Region wie viele Einwohner, Tages- und Übernachtungsgäste getestet haben und wie viele Tests in den drei Personengruppen jeweils positiv ausfielen.

Aktuell 56 positive Schnelltests

„Leider sind die Daten noch nicht vollständig gemeldet worden. Doch nach heutigem Stand lässt sich ablesen, dass unter den 47.976 gemeldeten Schnelltests nur 56 positiv ausfielen. Darunter waren 37 Einheimische, was 0,08 Prozent der Tests entspricht, null Tages- und 19 Übernachtungsgäste, das sind 0,04 Prozent“, hat Florian Lorenzen ausgerechnet. Sie alle müssen per PCR-Test überprüft werden.


Nicht mitgezählt hat der Landrat 71 positive Schnelltests in einem Zentrum im Amt Mittleres Nordfriesland: „Dort meldete ein Betreiber 71 getestete Einheimische, die alle positiv sein sollen. Das ist ein Versehen gewesen. Die Zahlen müssen nur noch in der Datenbank korrigiert werden.“


Das Wissenschaftlerteam des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf, das die Modellregion wissenschaftlich begleitet, wird alle Daten auswerten und daraus Politikempfehlungen ableiten.

Prozesse spielen sich ein

Die Prozesse spielen sich ein, und Gäste, Anbieter sowie Kreis gewinnen mehr Routine. „Nach der etwas mühsamen Anfangsphase kommt die Zusammenarbeit kreisweit in Schwung“, fasst Florian Lorenzen zusammen. Trotzdem müsse allen bewusst sein, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist: „Jeder Gast, der sich an die Regeln des Modellprojektes hält, ist herzlich in Nordfriesland willkommen. Auf die anderen freuen wir uns dann nach der Pandemie wieder.“

[Daten der Modellregion]

[Liste der teilnehmenden Betriebe]

[Liste der Teststationen]

[Modellregion - Fragen und Antworten]

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Coronavirus: Nächste Öffnungsschritte ab dem 17. Mai

(06. 05. 2021)

Landesregierung kündigt Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie an


Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, und die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich gestartet. Vor diesem Hintergrund kündigt die Landesregierung umfassende Öffnungsschritte ab dem 17. Mai an. Dann sollen landesweit Beherbergungsbetriebe und Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen dürfen und auch die Kontaktbeschränkungen sollen gelockert werden.


Unter anderem betreffen die Öffnungsschritte auch Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze, die wieder für Gäste geöffnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen negativen Tests bei der Anreise. Während des Aufenthaltes muss der Test im 72-Stunden-Rhythmus wiederholt werden. Ohne Test haben dann auch Geimpfte und Genesene Zugang.


In der Gastronomie werden die Regeln für die Außenbereiche an die Kontaktregeln angepasst, es dürfen sich also bis zu zehn Personen treffen. In den Innenbereichen bleibt es bei den geltenden Regeln gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung. Hier bleibt es zudem bei der Regelung, dass die Innengastronomie nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden darf, das nicht älter als 24 Stunden ist. Auch hier haben Geimpfte und Genesene ohne Test Zugang.


Voraussetzung ist jeweils, dass die Infektionslage stabil bleibt oder weiter sinkt. Alle Lockerungen gelten nur in Kreisen mit einem Inzidenzwert unter 100.

[Nächste Öffnungsschritte]

[Übersicht zu den geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Corona: Aussetzung der Bäderverordnung bis 16. Mai verlängert

(05. 05. 2021)

Die schleswig-holsteinische Bäderregelung bleibt vorerst weiter ausgesetzt – zunächst bis zum 16. Mai. Wie Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz heute (5. Mai) in Kiel sagte, gelte dies auch für alle Tourismus-Modellregionen. Auch wenn wir bundesweit nach wie vor die geringsten und stetig sinkenden Corona-Infektionszahlen haben, wollen wir derzeit noch keine zusätzlichen Anreize für Tagestouristen schaffen, so Buchholz.

 

Die entsprechende Änderungsverordnung wird am heutigen Mittwoch veröffentlicht und tritt am 8. Mai in Kraft. Bisher war die Aussetzung der Regelungen bis zum 2. Mai 2021 beschlossen.

[Bäderregelung in Schleswig-Holstein bleibt bis 16. Mai landesweit ausgesetzt]

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Modellregion: Tourismus auf Föhr und Amrum startet ohne Zwischenfälle

(04. 05. 2021)

Gelungener Auftakt trotz einiger Unsicherheiten. Aufruf des Amtes Föhr-Amrum: Testkapazitäten auf beiden Inseln sollen ermittelt werden


Auf Föhr und Amrum verlief der Auftakt des Projektes Tourismus-Modellregion ohne besondere Zwischenfälle und die teilnehmenden Betriebe konstatierten überwiegend einen gelungenen Start. Die Inseln füllten sich zusehends und die Urlauber genießen offensichtlich den lange vermissten Föhr- oder Amrum-Aufenthalt. Seit Wochen liefen die Vorbereitungen und das Amt Föhr-Amrum wie auch die Tourismusorganisationen beider Inseln erreichten viele Anfragen. Angesichts diverser Auflagen war die Unsicherheit bei den Insel-Fans teilweise groß und die Mitarbeitenden beantworteten geduldig die Fragen jener, die gut informiert anreisen wollten.

 

Nicht alle Gäste sind ausreichend informiert

 

Doch es gibt auch viele Gäste, die sich offensichtlich nicht ausreichend über die Anforderungen informiert haben, die die Modellregion auch an sie stellt. So stehen die Mitarbeiter vieler Testzentren vor der Herausforderung, neben den eigentlichen Tests auch Beratungen durchführen zu müssen. Unzählige Anfragen – etwa zur Luca- oder Corona-Warn-App sowie zur Häufigkeit der notwendigen Tests – binden Personal und sorgen für zusätzlichen, unnötigen Aufwand.


Insbesondere bei der Frage der geforderten Corona-Tests scheinen auch manche Vermieter ihre Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. So geben einige ihren Gästen schlicht eine Liste mit Teststationen an die Hand, die sich dann ohne Termine auf den Weg machen. Im Idealfall sollten Gäste sich aber an der Teststation testen lassen, mit der ihre Vermieter eine Kooperationsvereinbarung getroffen haben. Bei fast allen Stationen ist eine vorherige Terminbuchung nötig. Die Liste der verfügbaren Teststationen wird laufend erweitert und informiert über Buchungsmöglichkeiten.

 

Ungenutzte Termine stornieren

 

Ein weiteres Ärgernis konterkariert die Bemühungen aller Beteiligten: Einige Gäste haben ihre Termine für die Dauer ihres Aufenthaltes bei einer Teststation geblockt, gehen dann aber, weil es auf dem Weg liegt oder zeitlich günstiger ist, zu einer anderen. Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sollten über die jeweilige Buchungsseite wieder storniert werden, um Testkapazitäten nicht unnötig zu binden. Und auch, dass ein negativer Corona-Test bei einem Restaurantbesuch unverzichtbar ist, und jeder Gast selbst dafür verantwortlich ist, scheint vielen nicht klar zu sein, was mitunter zu unschönen Szenen vor der jeweiligen Gaststätte führt.


Alternative zu den Testzentren

 

Neben den Testzentren gibt es auch nichtöffentliche Testmöglichkeiten. Inhaber von Beherbergungsbetrieben oder Gastronomen können, wenn sie keinen Kooperationsvertrag geschlossen haben, neben ihren Mitarbeitern auch Gäste selbst testen. Sie müssen allerdings ausreichend geschult und durch den Kreis zertifiziert sein. Im Fall eines positiven Corona-Tests muss umgehend nach der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland für Corona-Verdachtsfälle verfahren werden. So ist bei einem positiven Testergebnis die Möglichkeit einer sofortigen PCR-Bestätigungstestung in Kooperation mit einer ortsnahen öffentlichen Teststelle wie Arzt, Apotheker oder öffentliche Teststation sicherzustellen.


Aufruf der Amtsverwaltung

 

Um einen Überblick zu erhalten, wieviel Tests aktuell theoretisch auf Föhr und Amrum möglich wären, bittet das Amt Föhr-Amrum alle, die neben den vom Kreis zugelassenen Zentren testen, sich unter zu melden und ihre möglichen Testkapazitäten pro Woche mitzuteilen. Dies sei eine wichtige Information, um gegebenenfalls Synergieeffekte zu erzeugen, betont Amtsdirektor Christian Stemmer. „Wenn sich alle, die Tests anbieten, regelmäßig austauschen und zusammenschließen, können Engpässe vermieden werden.“

[Modellregion - Fragen und Antworten]

[Liste der Teststationen]

[Liste der teilnehmenden Betriebe]

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Bildungsministerium korrigiert Corona-Reaktionsplan Schule

(04. 05. 2021)

Das Bildungsministerium hat den jüngsten Corona-Reaktionsplan Schule korrigiert. Die mit der neuen Fassung erfolgte Konkretisierung betrifft die Möglichkeit zur Abweichung vom Distanzlernen in der Stufe III bei einem Inzidenzwert über 100 und den Wechselmechanismus zwischen den Stufen des Corona-Reaktionsplans. Bei diesem Wechselmechanismus wird klargestellt, dass bei der Betrachtung des Inzidenzwertes für das Unterschreiten der Schwellenwertes von 50 bzw. von 165 oder von 100 nur die Werktage berücksichtigt werden.

Außerdem wurden Verweise auf die Schulen-Coronaverordnung und auf den Erlass des Gesundheitsministeriums zur Absonderung wegen einer Infektion ergänzt.

[Corona-Reaktionsplan ab Mai 2021]

[Coronavirus - Informationen für Schulen]

[Aktuelle Schulöffnungen]

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Vogelgrippe - Aufstallungsgebot für die Inseln nach wie vor in Kraft

(03. 05. 2021)

Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland weist aufgrund von verendeten Vögeln, bei denen erneut das  hochpathogene Virus AI festgestellt werden konnte, darauf hin, dass das Aufstallungsgebot für Geflügel in den küstennahen Regionen nach wie vor in Kraft ist.

Die entsprechende Allgemeinverfügung nebst Gebietskulisse zur Darstellung der Aufstallungspflicht stehen Ihnen hier zur Einsichtnahme zur Verfügung.

[2. Änderung der Allgemeinverfügung zum 27.04.2021]

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Neuer Corona-Plan für die Schulen

(29. 04. 2021)

In Kiel hat Bildungsministerin Karin Prien die Regelungen in den Schulen ab der kommenden Woche vorgestellt. Zum 1. Mai werde eine neue Fassung des Corona-Reaktionsplans in Kraft treten, die insbesondere den Schülern der Mittelstufe wieder mehr Präsenzunterricht ermögliche, kündigte die Ministerin an. "Gerade diese Schülerinnen und Schüler hatten in den vergangenen Wochen weniger Präsenzanteile, da die Kleinsten, die Prüfungsvorbereitung und die Abschlussprüfungen im Vordergrund standen."

 

Künftig sollen bei einer Inzidenz von unter 50 grundsätzlich alle Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen Präsenzunterricht erhalten. Überschreitet die Inzidenz den Schwellenwert von 50, gehen die weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht – die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 dürfen weiter vor Ort unterrichtet werden. Hiervon könne im Einzelfall nach Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt dahingehend abgewichen werden, dass auch in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 nur Wechselunterricht stattfinde, erklärte Prien.

[Corona-Reaktionsplan ab Mai 2021]

[Neuer Corona-Plan für die Schulen]

[Aktuelle Schulöffnungen - Ein Überblick]

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Tourismus-Modellregion: Kontrollen durch das Ordnungsamt

(29. 04. 2021)

Mit dem Beginn des Projektes „Tourismus-Modellregion“ auf Föhr und Amrum am 1. Mai steht auch das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum vor einer weiteren Herausforderung in Corona-Zeiten. Es gilt, die Einhaltung der zahlreichen Vorgaben und Verordnungen zu kontrollieren. Angesichts des zur Verfügung stehenden Personals keine leichte Aufgabe, denn drei neue Stellen, die der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum in seiner jüngsten Sitzung bewilligt hatte, sind noch nicht besetzt.


Kontrollen in den Häfen von Wyk und Wittdün wird es nicht geben. Da es kein Betretungsverbot für die Inseln gibt, darf jeder Tourist – auch ohne negativen Corona-Test – anreisen. Im Fokus der Kontrollen durch das Ordnungsamt werden Beherbergungsbetriebe stehen. Sie müssen, um vermieten zu dürfen, als Teilnehmer des Projektes beim Kreis angemeldet sein, und sich bei Anreise eines Gastes einen negativen Corona-Test und weitere im 48-Stunden-Rhythmus vorweisen lassen, diese dokumentieren und für vier Wochen zusammen mit den Kontaktdaten des Gastes aufbewahren.


Ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist auch beim Besuch von Gaststätten oder der Wahrnehmung sonstiger touristischer Angebote erforderlich. In allen Fällen obliegt die Kontrolle der Tests dem jeweiligen Vermieter, Betreiber oder Veranstalter. Das Ordnungsamt wird Betriebe stichprobenartig beziehungsweise anlassbezogen kontrollieren.


Zudem werden Kontrollen auch im öffentlichen Bereich erfolgen. Unter anderem werden Gäste zum Vorzeigen ihrer Kurkarte aufgefordert und die Einhaltung der Vorgaben der Landesverordnung wie Abstand halten und das Vermeiden von Menschenansammlungen wird kontrolliert.

 

[Modellregion - Fragen und Antworten]

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Kreis Nordfriesland: Corona-Hotline verlängert Öffnungszeiten

(29. 04. 2021)

In der letzten Zeit hat die Zahl der Anrufe beim Kreisgesundheitsamt wieder zugenommen. Unternehmen, Bürger und potenzielle Urlaubsgäste würden dort nun auch viele Fragen zum Thema Modellregion stellen, teilt der Kreis Nordfriesland in einer Presseerklärung mit.

 

Deshalb verlängert die Corona-Hotline des Kreises unter der Rufnummer 0800 200 66 22 ihre Öffnungszeiten: Ab dem 1. Mai ist sie montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und sonnabends und sonntags – auch an Christi Himmelfahrt und zu Pfingsten – jeweils von 10 bis 16 Uhr erreichbar.

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Tourismus-Modellregion startet planmäßig am 1. Mai

(29. 04. 2021)

Am Mittwoch (28.) tauschten sich die Mitglieder der kreisweiten Koordinierungsgruppe zur Modellregion zum letzten Mal in der Vorbereitungsphase aus. „Wir waren uns einig, dass die Modellregion planmäßig am Maifeiertag startet“, berichtet Landrat Florian Lorenzen. Die kreisweite Inzidenz liege bei 43,3 Fällen pro 100.000 Einwohner, und die teilnehmenden Betriebe hätten sich gründlich vorbereitet, sodass kein Hinderungsgrund mehr erkennbar sei.

 

Katharina Schirmbeck, die Tourismusdirektorin von St. Peter-Ording, weiß, dass zahlreiche Urlaubsgäste bereits auf gepackten Koffern sitzen: „Die Nachfrage ist groß. Wir haben den vielen Anrufern der letzten Zeit immer gesagt, dass hier strenge Corona-Regeln gelten. Doch das schreckt kaum jemanden ab – eher im Gegenteil.“

 

Ihr Sylter Kollege Peter Douven bestätigt: „Einige Betriebe feilen noch an letzten Details, aber wenn die Urlaubsgäste am Sonnabend anreisen, wird alles generalstabsmäßig vorbereitet sein. Gemeinsam werden wir zeigen, dass auch in Zeiten von Corona ein sicheres Urlaubserlebnis möglich ist!“

 

Landrat Florian Lorenzen würdigt die unzähligen Menschen, die in den letzten Wochen die Voraussetzungen für den Start geschaffen haben: „In den Betrieben, im Gesundheitsamt und an vielen anderen Stellen in Nordfriesland wurden Tausende Arbeitsstunden investiert, um die strengen Voraussetzungen des Modellprojektes zu erfüllen. Und auch wenn Masken, Abstände und die anderen Corona-Regeln rigoros eingehalten werden müssen, freuen sich etliche urlaubsreife Mitmenschen auf Ferien an der Nordsee – und wir freuen uns auf unsere Gäste!“

[Liste der teilnehmenden Betriebe]

[Modellregion - Fragen und Antworten]

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Tourismus-Modellregion: Liste der Betriebe ist online

(28. 04. 2021)

Insgesamt 3689 kleine und große Anbieter aus den Bereichen Beherbergung und Gastronomie haben auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland Dokumente hochgeladen, um ihr Interesse zur Teilnahme an der Modellregion zu signalisieren.

 

Die Unterlagen von mehr als 1400 Betrieben sowie privaten Vermietern von Ferienwohnungen wurden von der Verwaltung bereits geprüft und zugelassen. Diese verifizierten Anbieter stehen in einer Liste, die der Kreis unter https://t1p.de/betriebe-modellregion veröffentlicht hat. Die Liste wird mehrmals täglich aktualisiert und dabei immer länger. Internetnutzer erhalten den aktuellen Stand, indem sie ihren Browser regelmäßig aktualisieren.

 

Durch einen Klick auf einen der vier Spaltentitel Betriebsstätte, Gemeinde, Teilnehmer und Gewerbeart kann jeder Nutzer die Tabelle so gliedern, wie er sie benötigt.

[Liste der Betriebe]

[Modellregion - Fragen und Antworten]

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Tourismus-Modellregion: Kreis-Hotline mit Fragen überlastet – Antworten stehen im Internet

(27. 04. 2021)

Die Corona-Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes verzeichnet seit Mitte letzter Woche deutlich mehr Anrufe als in den Wochen zuvor. Die meisten Anrufer stellen Fragen zur Modellregion – und zwar immer die gleichen, etwa: Wann geht es los, was müssen Betriebe beachten, wie oft muss ich mich testen lassen?

 

Obwohl in der Verwaltung jetzt zehn statt sechs Mitarbeitende an der Hotline die Anrufe entgegennehmen, bleiben viele unbeantwortet: „Seit dem 13. April gab es 8.006 Anrufversuche, von denen genau ein Drittel durchkamen“, erläutert Heiko Tiedemann aus der IT-Steuerung des Kreises.

 

Er geht davon aus, dass viele Bürger frustriert aufgeben. „Dabei steht ihnen ein ganz einfacher Weg offen, sofort zu ihren Antworten zu gelangen“, betont Tiedemann mit Verweis auf die umfangreiche Sammlung von Fragen und Antworten auf www.nordfriesland.de/modellregion.

 

Das gleiche Phänomen bestätigt Kreis-Jurist Kai Mintrop auch im Bereich der E-Mails: „Allein am Wochenende haben wir rund 285 Mails beantwortet. Fast alle waren überflüssig, weil die Antworten auf die Fragen bereits im Netz stehen.“ Kai Mintrop bittet alle Betriebsinhaber und Bürger, sich mit ihren Fragen erst dann an die Hotline oder das „Team Recht“ der Verwaltung zu wenden, wenn sie ihre Antworten auf der genannten Internetseite nicht finden können.

 

[Modellregion]

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Corona-Virus: Land ergänzt Bundesregelungen

(26. 04. 2021)

Zum Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes, mit dem bundesweit einheitliche Regelungen gelten sollen, hat Schleswig-Holstein seinen 100er-Erlass aktualisiert und damit die bundesweiten Regelungen ergänzt.


Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100, treten die Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes am übernächsten Tag in Kraft. Liegt beispielsweise in einem Kreis Montag, Dienstag und Mittwoch die Inzidenz über 100, gelten die Regeln ab Freitag.


Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.

 

[Land ergänzt Bundesregelungen]

[Infektionsschutzgesetz]

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Tourismus-Modellregion: Informationen für Beherbergungsbetriebe

(23. 04. 2021)

Die Teststationen, die es Stand heute auf Föhr gibt, sind nicht in der Lage, mit allen einzelnen Betrieben, die an dem Projekt „Modellregion“ teilnehmen, einen Kooperationsvertrag zu schließen.

 

Laut Beitrittserklärung sind auch Betriebe dazu angehalten, sich am Aufbau der Testkapazitäten zu beteiligen. Neben zertifizierten Testzentren dürfen auch geschulte Vermieter und Gastronomen im Rahmen des Modellprojektes Testungen durchführen. Zur Anwendung können alle vom Bundesamt für Medizinprodukte zugelassenen Tests verwendet werden. Dies können auch beaufsichtigte Selbsttests (z.B. Spucktests oder Tests mit einem vorderen Nasenabstrich) wie in der Schule sein.


Der Betreiber muss sich zuvor schulen und für die Testdurchführung vom Kreis zertifizieren lassen. Ist beides erfolgt, dürfen Zertifikate im Rahmen des Modellprojektes ausgestellt werden, mit denen Gäste zum Beispiel auch eine Gaststätte besuchen dürfen.


Für Betriebe ist es ratsam, Tests für Mitarbeitende und Gäste vorrätig zu halten. Sollte es bei den Bürgertest-Stationen zu Engpässen kommen, sodass die Gäste dort keinen Test machen können, bleibt die Möglichkeit, diese selbst zu testen bzw. deren Selbsttest zu beaufsichtigen. So wird sichergestellt, dass Gäste und Mitarbeiter die Testpflicht einhalten können.


Die Kosten für diese Schulungen und innerbetriebliche Tests tragen die Betriebe selbst. Betriebe, die wegen der Corona-Auflage keine oder nur geringe Umsätze verzeichnen und für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt sind, können die Testkosten über die Überbrückungshilfe III als „Ausgaben für Hygienemaßnahmen“ geltend machen.

[Modellregion Kreis Nordfriesland]

[FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“]

[Bundesamt für Medizinprodukte]

[Beitrittserklärung Beherbergung]

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Mit der Newsletter-Funktion keine Meldung verpassen

(23. 04. 2021)

Egal ob Corona, Modellregion, Stellenangebote, Straßensperrungen, Glasfaserausbau oder andere Meldungen des Amtes Föhr-Amrum. Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie keine Information mehr! 

 

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Fußnote

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Alle Modellregion-Meldungen des Amtes auf einen Blick

(22. 04. 2021)

Sie möchten alle Meldungen des Amtes Föhr-Amrum zum Thema Tourismus-Modellregion Kreis Nordfriesland auf einen Blick sehen? Auf der Seite Modellregion finden Sie einige allgemeine Informationen. Dort haben Sie ab sofort auch die Möglichkeit, eine entsprechende Übersicht aufzurufen.


Die Seite "Modellregion" finden Sie über das Menü unter „Aktuelles“Modellregion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

oder über "Häufig nachgefragt"Modellregion2

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Tourismus-Modellregion: Vorbereitungen für die Test-Infrastruktur laufen auf Hochtouren

(22. 04. 2021)

Bei den Vorbereitungen für das voraussichtlich am 1. Mai startende Projekt „Tourismus-Modellregion Kreis Nordfriesland“ stellen sich derzeit auch auf Föhr und Amrum noch viele Fragen. Eine der dringlichsten betrifft die zu schaffende Infrastruktur der Teststationen. Eine Rechnung mit vielen Unbekannten, denn die Menge der benötigten Tests ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Vermieter, die sich zuvor beim Kreis Nordfriesland anmelden müssen. Hier aber gibt es bisher keine belastbaren Zahlen.

 

Amt Föhr-Amrum koordiniert die Testzentren

 

Dennoch laufen die Vorbereitungen beim Amt Föhr-Amrum, das für die Koordinierung der Testzentren auf beiden Inseln zuständig ist, und den Verantwortlichen der Föhr Tourismus GmbH und der Amrum-Touristik auf Hochtouren. Gleiches gilt für den Kreis Nordfriesland, bei dem sich Betreiber anmelden und die Teststationen genehmigen lassen müssen. Zu erfüllen sind Mindestanforderungen, die Regelungen zu Räumlichkeiten und Infrastruktur, personeller Ausstattung, Umfang der Schulungen, Testdurchführung, persönlicher Schutzausrüstung, Hygienemaßnahmen und Angebotszeiten enthalten.

Einige Teststationen hat der Kreis bisher auf beiden Inseln beauftragt, zu denen auch Apotheken und Ärzteschaft gehören. Auf Amrum sind derzeit außerdem dabei: AmrumSpa Gesundheitszentrum, Dünencamping, die Hotels Ekke Nekkepenn und Seeblick sowie die Psychotherapie-Praxis Markus Bäuerlein. Auf Föhr das Krankenhaus Föhr-Amrum sowie die externen Firmen „Schnelltest Hamburg“ und „Best Corona Solutions“.

 

Auch geschulte Vermieter und Gastronomen dürfen testen

 

Neben zertifizierten Testzentren dürfen auch geschulte Vermieter und Gastronomen im Rahmen des Modellprojektes Testungen durchführen. Verwendet werden können alle vom Bundesamt für Medizinprodukte zugelassenen Tests. Dies können auch beaufsichtigte Selbsttests wie Spuck- oder Tests mit einem vorderen Nasenabstrich wie in der Schule sein. Zuvor muss sich der Betreiber schulen und vom Kreis zertifizieren lassen. Dann dürfen Zertifikate ausgestellt werden, mit denen Gäste zum Beispiel auch eine Gaststätte besuchen dürfen.

 

7000 Tests täglich möglich

 

Unter den externen Anbietern bietet das Kölner Unternehmen „Best Corona Solutions“ die größte Kapazität. Da Corona-Testdas Unternehmen ärztlich geleitet wird, kann bei einem eventuellen positiven Ergebnis direkt im Anschluss an den Schnelltest ein PCR-Test veranlasst werden. Die Probe wird auf Föhr oder in einem Labor auf dem Festland analysiert, im Anschluss erhält der Getestete seinen Befund. 5000 Testungen täglich verspricht Geschäftsführer Lennart Steffen, in der Hochsaison wären auch bis zu 7000 Tests möglich. „Wenn wir die Anzahl der Buchungen auf der Insel kennen und wissen, wie viele Gäste erwartet werden, können wir mit ein bisschen Vorlauf beliebig skalieren.“

 

Komplett digitales Verfahren

 

Ermöglichen soll dies eine Kooperation mit dem Berliner Unternehmen „DasLab“, das deutschlandweit mit Corona-Testzentren vernetzt ist und von der Registrierung über die Terminvergabe bis zum Testergebnis ein komplett digitales Verfahren anbietet. „Ich glaube, in der Kombination können wir Insulanern und Gästen ein tolles Netzwerk bieten“, ist „DasLab“-Geschäftsführer Dr. Daniel Fallscheer überzeugt.

 

Vor der Anreise anmelden

 

Vorteil der Software: Der Gast kann bereits vor der Anreise am Heimatort seine Daten eingeben und auch bereits die Termine buchen, an denen er getestet werden möchte. Das spart Zeit, da die personenbezogenen Daten, die erhoben werden müssen, bei Anreise bereits vorliegen. So wird das Prozedere planbarer und Wartezeiten werden minimiert.
Dafür muss sich der Kunde einmal registrieren und gemäß dem Infektionsschutzgesetz einige Rahmendaten eingeben. Damit ist ein Profil erstellt, über das Anmeldung und Buchung von Terminen bei den verschiedenen Stationen erfolgen. Da es sich um eine Web-App handelt, die mit Computer, Tablet oder Handy über den Browser aufgerufen werden kann, muss keine weitere App installiert werden.

 

Nachweis für den Vermieter

 

Das jeweilige Testergebnis könnte digital an den Vermieter verschickt werden, hier werden derzeit noch datenschutzrechtliche Fragen geklärt. In jedem Fall erfährt der Getestete per SMS oder E-Mail, wenn sein Ergebnis vorliegt. Dieses kann er dann von dem Server, auf dem die Daten verschlüsselt liegen, abrufen. Auch ein Download als Datei ist möglich, der als Nachweis für den Vermieter dienen kann. Denn nach der aktuell geltenden Allgemeinverfügung des Kreises muss der Gast bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Im 48-Stunden-Rhythmus müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes weitere Tests folgen. Alle Bescheinigungen sind dem Beherbergungsbetrieb vorzulegen, der diese dokumentieren und für vier Wochen zusammen mit den Kontaktdaten des Gastes aufbewahren muss.

 

Öffnungsoptionen sollen untersucht werden

 

Zugriff auf die Daten hat auch die wissenschaftliche Begleitung des Projektes, um ein mögliches Ausbruchsgeschehen nachverfolgen zu können. Trotz fester Start- und Abbruchkriterien handelt es sich jedoch um keine wissenschaftliche Studie: Das vom Kreis Nordfriesland organisierte Projekt von Staat und Wirtschaft verfolgt lediglich die Absicht, Öffnungsoptionen zu untersuchen. Die wissenschaftliche Begleitung wird durch das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben und durchgeführt von Dr. Benno Kreuels (Oberarzt für Innere Medizin und Epidemiologie am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin des UKE) und Dr. Anne Wichels-Schnieber. Sie führt mit ihrer Firma KDD Digital Healthcare (Knowledge Discovery in Databases) Projekte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens durch und wird die Evaluation im Thema Datenerfassung und  strukturierung aus digitaler Sicht begleiten.

 

Pro Test ein Euro für die Gemeinde

 

Teststationen soll es nach aktuellem Stand in Wyk im AOK-Kinderkurheim, in der Badestraße 111 und auf dem Parkplatz am Aquaföhr geben. Geplant ist zudem eine mobile Teststation. In Nieblum soll eine Teststation im Dörpshus eingerichtet werden, in Utersum im Taarepshüs. Getestet werden soll nach jetzigem Stand täglich von 8 bis 18 Uhr. Pro Test soll ein Euro Pacht an die jeweilige Gemeinde fließen. Der Betrieb der Teststationen soll je nach Nachfrage variabel gestaltet werden. Hier ist die Software von „DasLab“ hilfreich, die durch die Terminvergabe die nötigen Informationen liefert.

 

Geplant wird auch mit Personal von Föhr, das entsprechend geschult würde. Für Tester, die vom Festland kommen, werden derweil Wohnmöglichkeiten gesucht.

 

Unter Modellregion Kreis Nordfriesland beantwortet der Kreis die wichtigsten Fragen. Die Seite wird laufend ergänzt.

 

[Beitrittserklärung Beherbergung]

[Antworten auf häufige Fragen (wird laufend aktualisiert)]

[Allgemeinverfügung des Kreises]

[Schulungen für Corona-Tests]

[Bundesamt für Medizinprodukte]

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Corona-Virus: Neue Regelungen in den Kreisen

(22. 04. 2021)

Die Landesregierung hat über die Regelungen für Einzelhandel, Kitas und Schulen in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden. Die einzelnen Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen gelten ab Montag, 26. April, bis einschließlich Sonntag, 2. Mai. Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik oberhalb einer Inzidenz von 100 („Notbremse“) können auch kurzfristig weitere Vorkehrungen veranlasst werden.


Zudem hat die Landesregierung am 20. April 2021 eine Änderung der Bäderverordnung beschlossen, mit der diese bis zum 2. Mai 2021 außer Kraft gesetzt bleibt.

[Neue Regelungen in den Kreisen]

[Änderung der Bäderverordnung]

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BUND-Projekt: Neue Lebensräume für Insekten

(19. 04. 2021)

Mit dem Projekt „Blütenmee(h)r für Föhr“ verfolgt der Föhrer Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) seit Januar 2021 das Ziel, öffentliches und privates Grün naturnah zu entwickeln und Lebensräume für Insekten herzustellen. Dieses Ziel zu verwirklichen, arbeitet Projektleiterin Angela Ottmann eng mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) zusammen, der im Mai 2020 das Projekt „Blütenbunt-Insektenreich“ ins Leben gerufen hatte. Auf Föhr wird Ottmann von der Stadt Wyk unterstützt, Angebote kamen zudem von drei Eigentümern privater Flächen in Borgsum, Goting und Oevenum. „Ich freue mich, dass es jetzt in Wyk losgeht. Vielleicht kommen auch noch Flächen in den anderen Gemeinden dazu“, hofft Ottmann, auch die Bürgermeister auf Föhr-Land für das Projekt zu begeistern.

 

1000 Quadratmeter große Fläche am Flugplatz


Der Föhrer BUND begleitet das Projekt fachlich, die Vorbereitung und Einsaat wie auch die Pflege der Flächen in Wyk übernimmt die Gärtnerei des städtischen Eigenbetriebes Grün-Bau. „Wir wollen das Prozedere im Sinne ökologischen Handelns verändern, damit die Flächen zu einem Erlebnis für die Bevölkerung werden“, betonte Wyks Bürgermeister Uli Hess bei einem Ortstermin mit Angela Ottmann sowie Norma Kujath und Wiebke Schönberg vom DVL auf der 1000 Quadratmeter großen Fläche des Regenauffangbeckens am Wyker Flugplatz.

 

Uli Hess,  Wiebke Schönberg, Norma Kujath, Angela Ottmann (v.l.) begutachten die Bodenqualität auf dem Gelände am Flugplatz. Foto: Stadt Wyk/Peter Schulze


Es ist der zweite Anlauf, nachdem die Stadt bereits 2018 begonnen hatte, Pflanzen auszusäen, die Bienen und anderen Insekten nützlich sind. Der Versuch scheiterte seinerzeit an einem heißen und trockenen Sommer. Nun der Neustart: Bei Uli Hess traf Angela Ottmann auf offene Ohren und der Gärtnerei-Vorarbeiter Finn Schäfer traf eine Flächen-Vorauswahl, zu der auch das Regenauffangbecken gehört. Standort und Bodenbeschaffung seien hier ideal, sagte Angela Ottmann: „Die Fläche ist geschützt, sonnig, und hat die Grundvoraussetzung für einen mageren Boden, den Wildblumen mögen.“

 

Nicht alle Standorte geeignet


Dreizehn mögliche Standorte hatte Finn Schäfer vorgeschlagen, von denen in dieser Projektphase nicht alle berücksichtigt werden. „Einige Flächen sind nicht geeignet, weil der Standort nicht optimal ist, andere benötigen eine längere Vorbearbeitungszeit, etwa weil der Boden zu humushaltig ist oder Arten wie Quecke oder Brennnessel dominieren“, erläutert die BUND-Mitarbeiterin.

 

Projekt dient auch der Umweltbildung


Das Areal neben der Kartbahn ist mit rund 1000 Quadratmetern das größte. Rund 2000 Quadratmeter Fläche werden es allein in Wyk am Ende sein, kündigte Ottmann an. Die weiteren Bereiche: Viehwaage und Sperrgutbasar, Haus Töft (Boldixumer Straße), Feuerwehrgerätehaus (Rebbelstieg), BUND (Strandstraße), Nieblumstieg (Fußweg Richtung Kortdeelsweg) und Hamburger Ring/Berliner Ring. Dazu kommen drei Bereiche mit insgesamt gut 1200 Quadratmetern auf Föhr-Land. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem die Anpflanzung von Schattenbeeten, Staudeninseln oder Kräuterrasen, die dafür sorgen sollen, dass sich Insekten künftig wohlfühlen. „Die Flächen werden vom BUND und Grün-Bau intensiv betreut und bearbeitet. Dazu kommt ein Monitoring und Infotafeln sollen angebracht werden, denn wir verbinden mit dem Projekt auch Umweltbildung“, so Ottmann.

 

Norma Kujath vom DVL auf der Fläche am Fußweg Nieblumstieg Richtung Kortdeelsweg. Foto: BUND/Angela Ottmann


Einen Tag lang war die BUND-Mitarbeiterin mit den DVL-Projektleiterinnen Wiebke Schönberg (Projektgebiete: Segeberg, Pinneberg und Steinburg) und Norma Kujath (Nordfriesland und Dithmarschen) auf Föhr unterwegs, um die Flächen zu begutachten. „Für die Einsaat kommen unterschiedliche Mischungen zum Einsatz, die den jeweiligen geologischen Voraussetzungen gerecht werden. Durch die heutige Begehung können wir auswählen, welche Mischung sich für welche Fläche eignet“, erläuterte Norma Kujath. „Wir nutzen die klassischen Wildpflanzen, die hier früher viel gefunden wurden und nach und nach immer seltener in der Landschaft geworden sind.“


Wer nach kurzer Zeit sichtbare Erfolge erwarte, werde allerdings enttäuscht, warnte Wiebke Schönberg. „Das sind Ansprüche, die kann man bei solchen Wildsaaten nur schwer erfüllen.“ Und auch Angela Ottmann warb um Geduld: „Einige Saaten entwickeln sich erst nach einigen Jahren, erst dann kommt die bunte Vielfalt zum Vorschein.“

 

[BUND Inselgruppe Föhr]

[Deutscher Verband für Landschaftspflege]

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Foto: Ortstermin: Uli Hess, Angela Ottmann, Norma Kujath und Wiebke Schönberg am Regenauffangbecken am Wyker Flugplatz. Foto: Stadt Wyk/Peter Schulze

Tourismus-Modellregion Nordfriesland: Online-Anmeldung freigeschaltet

(19. 04. 2021)

Der Kreis Nordfriesland hatte am 16. April 2021 seine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die als rechtliche Grundlage für die Tourismus-Modellregion Nordfriesland dient. Sie tritt am 01. Mai 2021 in Kraft und gibt den rechtlichen Rahmen vor, den Betriebe akzeptieren müssen, um teilnehmen zu können. Die Teilnahme ist freiwillig. Jeder Betrieb, der die Voraussetzungen erfüllt und sich verpflichtet, die Auflagen einzuhalten, darf teilnehmen. Für Betriebe, die nicht teilnehmen, gelten weiterhin die Regeln der Landesverordnung.

 

Seit Montag,  19. April 2021, ist die Anmeldung zur Modellregion möglich. Betriebe, die teilnehmen wollen, können hier die Beitrittserklärung/Teilnahmeerklärung für Beherbergung beziehungsweise Gastronomie ausdrucken. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben werden.

 

Die weiteren Schritte:

  • Scannen oder fotografieren Sie Ihre unterschriebene Beitrittserklärung.
  • Füllen Sie das Online-Formular des Kreises NF aus (Link rechte Spalte)
  • Laden Sie am Ende Ihre unterschriebene Beitrittserklärung hoch und folgen den weiteren Schritten bis zum Ende des Online-Formulars, um Ihre Angabe elektronisch einzureichen.
  • Sie haben Ihren Betrieb nun für die Modellregion registriert. Unter Einhaltung aller Vorgaben dürfen Sie Ihren Betrieb ab dem 1. Mai für den touristischen Betrieb öffnen.

 

Aktuelle Informationen unter nordfriesland.de/modellregion.

[Modellregion Kreis Nordfriesland]

[Allgemeinverfügung des Kreises]

[Landesverordnung]

[Beitrittserklärung Gastronomie]

[Beitrittserklärung Beherbergung]

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Tourismus-Modellregion Nordfriesland: Viele Detailfragen sind geklärt

(18. 04. 2021)

Das Land Schleswig-Holstein hat den Kreis Nordfriesland als Modellregion ausgewählt. Ziel des Projekt-Konzeptes ist es, unter wissenschaftlicher Beobachtung vorsichtige Öffnungsschritte des Tourismus einzuleiten. Unter nordfriesland.de/modellregion stellt der Kreis fortlaufend neue Informationen ins Netz. Dort sind die Bewerbung des Kreises sowie Antworten auf häufige Fragen zu finden. Ab Beginn der kommenden Woche haben Betriebe dort außerdem die Möglichkeit, sich über ein Online-Formular für die Teilnahme am Projekt einzuschreiben. Die Dokumente, die dann ausgefüllt mit hochgeladen werden müssen, stehen bereits im Netz, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.
Als rechtliche Grundlage dient eine Allgemeinverfügung des Kreises, die seit dem 16. April eingesehen werden kann und am 1. Mai in Kraft tritt. Sie gibt den rechtlichen Rahmen vor, den Betriebe akzeptieren müssen, um teilnehmen zu können. Die Teilnahme ist freiwillig. Jeder Betrieb, der die Voraussetzungen erfüllt und sich verpflichtet, die Auflagen einzuhalten, darf teilnehmen.


Die bestehende Koordinierungsgruppe aus verschiedenen Fachleuten tagt weiterhin regelmäßig in Videokonferenzen, um aufkommende Fragen intern zu klären. Zusätzlich hat der Kreis eine eigene Projektleitung eingerichtet. Sie steht für Fragen rund um die Modellregion zur Verfügung und ist per erreichbar.


„Es war richtig, den Starttermin des Modellprojektes auf den 1. Mai zu legen. Wir wussten, dass nach der Projektauswahl durch das Land noch diverse Abstimmungen und Feinarbeiten nötig sein würden. Gerade in Pandemiezeiten gehen Gründlichkeit und Sicherheit vor Schnelligkeit. Deshalb wollten wir uns genügend Zeit einräumen, um alle Detail- und Umsetzungsfragen vor dem Start zu klären, und auch allen interessierten Betrieben ausreichend Zeit für die Vorbereitung verschaffen“, erklärt Florian Lorenzen.


Ob der Starttermin gehalten werden kann, hängt aber letztlich vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens ab. Der Landrat blickt optimistisch in die Zukunft: „Selbst wenn die Corona-Zahlen im Kreisgebiet einen Start zum geplanten Termin nicht zulassen sollten, so haben wir dann bereits ein umfangreich ausgearbeitetes Konzept und sind zu einem späteren Zeitpunkt umgehend startklar.“

[Modellregion Kreis Nordfriesland]

[Allgemeinverfügung des Kreises]

[Pressemitteilung des Kreises vom 17. April 2020]

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Corona-Modellregion: Informationen für die Inseln

(16. 04. 2021)

Der Kreis Nordfriesland ist Tourismus-Modellregion, damit kann der Tourismus voraussichtlich ab dem 1. Mai eingeschränkt wieder beginnen. Das Amt Föhr-Amrum weist noch einmal darauf hin, dass die Teilnahme an dem Projekt freiwillig ist. Betriebe, die an dem Modellprojekt teilnehmen wollen, müssen sich über ein Onlineformular beim Kreis anmelden. Dieses wird derzeit entwickelt und soll zeitnah unter nordfriesland.de/Modellregion verlinkt werden. Eine Auswahl trifft der Kreis nicht: Jeder Betrieb, der die Projektvoraussetzungen erfüllt, darf teilnehmen.

 

Für Betriebe, die nicht teilnehmen wollen oder können, gilt weiterhin die Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2.


Keine Kontrollen an den Fährhäfen

 

Zudem betont das Amt Föhr-Amrum, dass es in den Häfen von Wyk und Wittdün keine Kontrollen der ankommenden Gäste geben wird. Da es kein Betretungsverbot für die Inseln gibt, darf jeder Tourist – auch ohne negativen Corona-Test – anreisen. Letztere müssen Gäste nur vorlegen, wenn sie Beherbergungsbetriebe in Anspruch nehmen. Hier darf der Test nicht älter als 48 Stunden sein. Ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist auch beim Besuch von Gaststätten oder der Wahrnehmung sonstiger touristischer Angebote erforderlich. In allen Fällen obliegt die Kontrolle der Tests dem jeweiligen Vermieter, Betreiber oder Veranstalter. Das Ordnungsamt wird stichprobenartig beziehungsweise anlassbezogen kontrollieren.

[Modellregion Kreis Nordfriesland]

[Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Corona-Modellregion: Beherbergungsbetriebe für Gäste-Tests verantwortlich

(15. 04. 2021)

Wenn der Tourismus in Nordfriesland voraussichtlich ab dem 1. Mai eingeschränkt wieder beginnt, sind die Beherbergungsbetriebe dafür verantwortlich, dass ihre Gäste alle zwei Tage auf das Coronavirus getestet werden.


Diese Bedingung stellte das Land bereits in seinem Konzept zur Durchführung touristischer Modellprojekte, das die Grundlage für die Bewerbung des Kreises Nordfriesland war, betont der Kreis in einer Presseerklärung. „Klar ist, dass stets ausreichend Kapazitäten für Bürgertests vorhanden sein müssen, auch wenn wieder mehr Urlaubsgäste zu uns kommen. Erfreulicherweise haben wir in Nordfriesland eine sehr leistungsfähige Test-Infrastruktur. Die meisten Hotels, Campingplatzbetreiber und Ferienwohnungsvermieter werden eine Kooperation mit einer Teststation in der Nähe eingehen können, die ihre Gäste regelmäßig mittesten kann, ohne an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen. Und sollte das im Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, können die Betriebe auch eigenes Personal darin schulen lassen, wie man Tests abnimmt“, erläutert Landrat Florian Lorenzen.


Er betont, dass jeder Betrieb selbst entscheidet, ob er unter den Bedingungen der Modellregion öffnen will oder ob er es vorzieht, geschlossen zu bleiben.


Dem vom Land genehmigten Konzept des Kreises zufolge ernennt jeder teilnehmende Betrieb einen Testbeauftragten, der für die Testungen des Personals sowie der Gäste verantwortlich ist. Diese Person muss sicherstellen, dass eine vorhandene Teststation zur Verfügung steht oder dass ausreichend eigene geschulte Kräfte für Testungen und Kontrollen vorhanden sind.


Mehrere Beherbergungsbetriebe können sich auch zusammentun, um ihr Personal und ihre Gäste regelmäßig zu testen. Wenn nur das Personal der Betriebe dort getestet wird, müssen die Betriebe die Kosten selbst tragen: Weder Arbeitsstunden noch Schutzkleidung oder die Test-Sets werden vom Bund erstattet. Richten die Betriebe aber eine öffentliche Teststelle ein, die für jedermann nutzbar ist, können die Kosten für alle dort vorgenommenen Tests – Personal, Gäste, Bürger – im Rahmen der Bürgertests mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden.


Allen Beteiligten ist bewusst, dass nicht jeder Betrieb diesen Aufwand treiben kann oder will. „Das Modellprojekt bedeutet nicht, Urlaub zu machen wie 2019. Wir nehmen die Corona-Gefahr sehr ernst. Das Land hat die Sonntagsöffnung von Geschäften ja zunächst ausgesetzt, und ohne aktuelles Testergebnis darf man nicht einmal in einem Restaurant Kaffee trinken“, betont Florian Lorenzen. Er verweist auf die vorgesehene wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts: Sie soll aus den in Nordfriesland gewonnenen Erfahrungen Politikempfehlungen für ganz Deutschland ableiten.


Der Landrat appelliert an alle Reisewilligen, auf keinen Fall ohne vorherige Buchung und negativen Corona-Test anzureisen: „Das gilt auch für Camper und Wohnmobile. Es wird verschärfte Kontrollen geben, um wildes Campen zu unterbinden.“

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Corona-Virus: Testpflicht an den Schulen ab Montag

(14. 04. 2021)

Bildungsministerin Karin Prien hat am Mittwoch (14. April) über die Durchführung der Testpflicht an den Schulen ab dem 19. April 2021 und das weitere Vorgehen nach den Osterferien informiert. Demnach müssen Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte, um die Schulen betreten zu dürfen, zweimal wöchentlich einen Test an der Schule machen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Die Testpflicht sei ein weiterer Baustein, um so viele Präsenzangebote wie möglich machen zu können, erklärte Prien.


Weitere Informationen und Formulare unter schleswig-holstein.de/wirtesten

[Testpflicht ab Montag]

[Informationen und Formulare]

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Modellregion Nordfriesland: Fragen und Antworten

(13. 04. 2021)

Der Kreis Nordfriesland hat eine Auswahl häufig gestellter Fragen und Antworten auf seiner Homepage bereitgestellt. Hier gibt es auch die Möglichkeit, sich per E-Mail direkt an den Kreis zu wenden.


Für Fragen, die speziell die Inseln betreffen, hat das Amt Föhr-Amrum zudem die E-Mail-Adresse eingerichtet.

 

[Modellregion: Bewerbung des Kreises Nordfriesland]

[Antworten auf häufige Fragen]

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Corona-Virus: Modellregion – Chance und Herausforderung zugleich

(12. 04. 2021)

Die Wahl des Kreises Nordfriesland zur Modellregion ist eine Chance, Reisen in Pandemiezeiten wieder zu ermöglichen. Die Entscheidung ist aber auch eine Herausforderung für die Inseln, ihre Bewohnerinnen und Bewohner, alle touristischen Betriebe und auch für das Amt Föhr-Amrum. Am 1. Mai soll das Projekt an den Start gehen und zuvor gilt es, für die Umsetzung tragfähige Konzepte zu erarbeiten. Ein dickes Brett, das in kurzer Zeit gebohrt werden muss, weshalb Amtsdirektor Christian Stemmer bereits am Montagvormittag (12. April) Amtsvorsteherin Heidi Braun, Wyks Bürgermeister Uli Hess, Ordnungsamtsleiter Jörg Michelsen sowie Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der Föhr Tourismus GmbH (FTG), und Frank Timpe, Vorstand der Amrum-Touristik (AT), zu ersten Gesprächen geladen hatte.


Es wurden Arbeitsgruppen gebildet, die sich in kleiner Runde regelmäßig treffen werden. So wird es unter anderem ein Team „Kontrollen“ unter der Führung des Ordnungsamtes und unter Einbeziehung von FTG und AT sowie Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband), FAU (Föhr-Amrumer Unternehmerverein), HGV (Handels- und Gewerbeverein) und WDR (Wyker Dampfschiffs-Reederei) geben. Darüber hinaus leitet Christian Stemmer die Arbeitsgruppe „Testung“. Hier sollen nach Möglichkeit neben den Ärzten auch die Apotheken und mögliche private Anbieter mit ins Boot geholt werden. Auch die Frage möglicher Software-Lösungen gilt es zu klären, und der Amtsdirektor wird als Schnittstelle zum Kreis Nordfriesland dringende Fragen direkt weiterleiten.


Dass die Modellregion Nordfriesland noch eine Gleichung mit vielen Unbekannten ist, konnten die Mitarbeitenden der Föhr Tourismus GmbH und der Amrum-Touristik bereits am Wochenende anhand vieler Anfragen insbesondere seitens der Vermieter auf beiden Inseln feststellen. Da viele Punkte derzeit jedoch auch vom Kreis Nordfriesland noch nicht abschließend beantwortet werden können, werden die Verantwortlichen zeitnah eine E-Mail-Adresse einrichten und bekannt geben, unter der alle Fragen zur Modellregion entgegengenommen und gebündelt an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.


Die Grundlage für die Ausarbeitung aller weiteren Schritte und Maßnahmen ist die Bewerbung des Kreises Nordfriesland, die hier eingesehen werden kann.

[Modellregion: Bewerbung des Kreises Nordfriesland]

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Corona-Virus: Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

(12. 04. 2021)

Nach der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes bestand im öffentlichen Raum ein generelles Verbot, Alkohol zu konsumieren oder auszuschenken. Am Montag, 12. April 2021 wurde dieses aufgehoben. Stattdessen legen gemäß der nun gültigen neuen Landesverordnung die Kreise Bereiche fest, in denen das Alkoholverbot fortbesteht. Hintergrund der Regelung ist die Gefahr, dass Abstands- und Hygieneregeln bei zunehmender Trunkenheit ignoriert werden.

 

Der Kreis Nordfriesland hat die Verbotszonen nun in Abstimmung mit den örtlichen Verwaltungen in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Orte, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, also in der Regel um städtische Hotspots. Entsprechende Bereiche sind für die Gemeinden Husum, Bredstedt, St. Peter-Ording, Sylt und Wyk auf Föhr ausgewiesen. Dort darf auf einigen Straßen und Plätzen weiterhin kein Alkohol ausgeschenkt oder verzehrt werden – und zwar täglich von 6 Uhr bis 24 Uhr, in den Nächten von Freitagen auf Samstage und von Samstagen auf Sonntage länger nicht, nämlich bis 2 Uhr des Folgetages. Innerhalb der von der Gastronomie betriebenen Außenbereiche gilt das Alkoholverbot jeweils erst ab 21 Uhr.

 

Eine Liste der vom Verbot erfassten Straßen und Zonen ist dem Amtsblatt des Kreises Nordfriesland (Sonderausgabe 17) unter nordfriesland.de/amtsblatt zu entnehmen.

[Amtsblatt des Kreises NF]

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Corona-Virus: Land ändert Corona-Verordnung

(11. 04. 2021)

Das Kabinett hat am Freitag, 9. April 2021, Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie treten am Sonntag, 11. April, in Kraft. Eine Ausnahme bildet die Regelung zur Außengastronomie, die erst ab Montag, 12. April, wieder unter strengen Auflagen öffnen darf. Ermöglicht werden auch Modellprojekte, diese starten frühestens ab dem 19. April. Andere Regelungen werden weitgehend fortgesetzt.

[Land ändert Corona-Verordnung]

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Corona-Virus: Kreis Nordfriesland wird Tourismus-Modellregion

(10. 04. 2021)

Der Kreis Nordfriesland ist neben Büsum, der Schlei-Region samt Eckernförde sowie der inneren Lübecker Bucht für die kommenden Monate Tourismus-Modellregion in Schleswig-Holstein und wird unter wissenschaftlicher Beobachtung vorsichtige Öffnungsschritte wagen. Das hatte Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz nach Beratungen mit Verantwortlichen der Tourismusbranche und innerhalb der Regierungs-Koalition am Freitag (9. April) in einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Starten soll das Projekt am 1. Mai für die Dauer von vier Wochen. Eine Verlängerung um noch einmal vier Wochen ist optional möglich.


Touristische Betriebe, die an dem Projekt teilnehmen wollen, müssen sich beim Kreis akkreditieren. Für sie sind unter anderem der Einsatz der Luca-App und regelmäßige Tests für das Personal verpflichtend. Laut des Konzeptes von Nordfriesland müssen unter anderem alle anreisenden Gäste ein negatives Testergebnis oder eine komplette Impfung vorweisen. In der Folge sind regelmäßige Tests verpflichtend.


Die Bewerbungsunterlagen, die der Kreis beim Land eingereicht hat, sehen den Abbruch des Projektes vor, wenn die Inzidenz in Nordfriesland länger als drei Tage über 100 liegt oder ein unkontrollierbares Ausbruchsgeschehen auftritt. Dann müssten alle Gäste abreisen und die touristischen Betriebe wieder schließen.


Die Umsetzung bedeutet für die Verantwortlichen auf Föhr und Amrum einen erheblichen Aufwand. Wie dieser bewältigt werden soll und über das weitere Vorgehen soll im Laufe der kommenden Woche entschieden werden.

 

[Landesregierung: Modellprojekt Urlaub]

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GEMA bearbeitet Erstattungsanträge für 2020 nur noch bis zum 14. April

(08. 04. 2021)

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) weist darauf hin, dass Gutschriften/Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden können. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.

 

Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite (www.gema.de/portal) gestellt werden; dort sind unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage anzugeben.


Auch im Jahr 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag (www.gema.de/portal) bei Monats-, Quartals- und Jahresverträgen Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik.

[GEMA-Onlineauftritt]

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Ostern auf Föhr und Amrum - Kaum Beanstandungen bei Kontrollen des Ordnungsamtes

(06. 04. 2021)

Besseres Wetter hätten sich wohl auch die Außendienstmitarbeiter des Föhr-Amrumer Ordnungsamtes gewünscht, die für die zuvor angekündigten stichprobenartigen Oster-Kontrollen während der Feiertage auf beiden Inseln unterwegs waren. So zog es dem April-Schmuddelwetter geschuldet im Vergleich zu normalen Jahren weniger Menschen ins Freie und die Kontrollen verliefen ohne besondere Vorkommnisse.


Auf Föhr gab es kaum Beanstandungen: Neben Insulanern wurden überwiegend Zweitwohnungsbesitzer angetroffen, die ihre Jahreskurkarte vorweisen konnten. Andere verfügten über ein Tagesticket und einige wenige wurden ohne gültige Kurkarte angetroffen. Auf Amrum zeigten die Kontrolleure über die Feiertage ebenfalls Präsenz – mit ähnlichem Ergebnis. Auch hier seien viele Zweitwohnungsbesitzer angetroffen worden, die ihre Jahreskurkarte vorweisen konnten, bilanziert der Außendienstler Helmut Bechler. „Deutlich in der Minderheit waren jene, die kein Ticket vorweisen konnten und vor Ort zur Kasse gebeten wurden.“


„Unschöne Szenen gab es keine, die Menschen waren durchweg verständnisvoll“, so das übereinstimmende Fazit von Helmut Bechler und Ordnungsamtsleiter Jörg Michelsen. Auf beiden Inseln seien die Kontrollen durchweg ruhig und sachlich verlaufen. Im Gegenteil: „Viele Menschen haben es begrüßt, dass das Ordnungsamt kontrolliert und genauer hinschaut“, sagt Jörg Michelsen.

 

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Inselwerke wachsen und haben große Ziele

(06. 04. 2021)

Nach der Gründung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH im November des vergangenen Jahres und der zwischenzeitlichen Eintragung der GmbH ins Handelsregister geht die Gesellschaft unter der Führung des gewählten Geschäftsführers Christian Stemmer mit großen Schritten voran. Erster wichtiger Punkt ist aktuell die Gründung der Tochtergesellschaften, der Inselnetz GmbH sowie der operativen Gesellschaften für den Wärme- und Stromvertrieb auf den Inseln. Die Geschäftsführung der Inselnetz GmbH soll dabei aus dem kommunalen Umfeld kommen.


Aufgabe der Inselnetz GmbH wird das Eigentum an den und der Betrieb der Gas- und Stromnetze auf Föhr und Amrum sein. Hierfür ist eine Kooperation mit einem Netzbetreiber geplant. Derzeit werden Verhandlungen mit der SH-Netz AG über deren möglichen Beteiligung an der Inselnetz GmbH geführt.


Die operativen Tochtergesellschaften werden sich um den Betrieb der Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen auf den Inseln kümmern und auch die Strom- und Wärmevermarktung übernehmen. Weitere Aufgaben werden der Bau und Betrieb neuer und bestehender Wärmenetze sein. Dazu beabsichtigen die Inselwerke auch Dritte an den Tochtergesellschaften zu beteiligen, um notwendige Kompetenzen abzusichern sowie die regionalen Akteure der Inseln nachhaltig einzubinden.


Neben dem bereits bestehenden und in der Bevölkerung sehr positiv aufgenommenen Sanierungsmanagement für Alkersum, Midlum, Oevenum und Nieblum, das durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH realisiert wird, wird geplant, für weitere Gemeinden auf Föhr und Amrum energetische Quartierskonzepte zu erstellen und diese über den Einsatz eines Sanierungsmanagements umsetzen zu lassen. Zielsetzung ist die Schaffung der notwendigen Daten- und Planungsgrundlage für die energetische Sanierung der Gemeinden sowie die Etablierung nachhaltiger und regenerativer Energieversorgungen durch die Inselwerke GmbH.


Langfristiges Ziel einer operativen Tochtergesellschaft der Inselwerke GmbH und möglicher insularer oder weiterer Partner ist die Errichtung eines virtuellen Kraftwerks auf Föhr und Amrum. Dieses schaltet die hier vorhandenen Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik-, Biogas- oder Windenergieanlagen virtuell zusammen, sodass eine jeweilige Steuerung zentral möglich ist und somit die Stromproduktion an den Bedarf auf Föhr und Amrum angepasst werden kann. Der auf den Inseln gewonnene Strom soll über eine der operativen Tochtergesellschaften der Inselwerke GmbH auf den Inseln vermarktet werden, sodass Anlagenbetreiber und -betreiberinnen langfristig wirtschaftlich Strom produzieren können und Kunden und Kundinnen von stabilen Strompreisen profitieren.


In seiner Funktion als Geschäftsführer der Inselwerke bietet Amtsdirektor Christian Stemmer allen Anlagenbetreibern und -betreiberinnen auf Föhr und Amrum, deren Anlagen in der nächsten Zeit aus der EEG-Förderungsperiode fallen und die Interesse an einer möglichen Übernahme haben, an, mit den Inselwerken in Kontakt zu treten.


Ansprechpartner sind Volker Broekmans ( ) und Dr. Andreas Raschzok ( ).

[Sanierungsmanagement Föhr]

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Corona-Virus: Nutzung von Zweitwohnungen - Ordnungsamt kontrolliert stichprobenartig

(02. 04. 2021)

Auf Föhr und Amrum wächst der Unmut. Anlass ist die Verordnung der Landesregierung, die Eigentümern von Zweitwohnungen erlaubt, ihre Wohnungen zu nutzen und diese auch Freunden und Bekannten zur Verfügung zu stellen, solange dies unentgeltlich geschieht. Für viele ein Schlupfloch, das zum Missbrauch einlädt und deshalb für Unverständnis sorgt. Dass das Land keinen Handlungsbedarf sieht und die Regelung für rechtlich geboten hält, war jüngst aus dem Wirtschaftsministerium noch einmal betont worden. Verwiesen wurde auf das Grundrecht auf Eigentum, bei dem Einschränkungen verhältnismäßig sein müssen.


Dass Ordnungsamt betont, dass wie in anderen Urlaubsdestinationen an Nord- und Ostsee auch auf Föhr und Amrum eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich sei. Allerdings wird das Ordnungsamt nach Rücksprache mit dem Kreis Nordfriesland an unterschiedlichen Stellen wie Promenaden, Fußgängerzone usw. stichprobenartig kontrollieren und gegebenenfalls Ermittlungen einleiten. Darüber hinaus wird die Beschilderung noch einmal stellenweise erneuert.


Das Ordnungsamt verweist zudem darauf, dass auch Freunde und Bekannte sowie Familienangehörige kurabgabepflichtig seien. Dass diese entrichtet wird, obliegt dem Unterkunftsgeber, der die Kurkarte ausfertigt und die Abgabe einzieht. Auch hier wird das Ordnungsamt stichprobenartig kontrollieren und Verfehlungen zur Anzeige bringen.

 

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Corona-Virus: Mehr Tests in Schulen und Kitas

(31. 03. 2021)

Die Landesregierung stellt allen Schülern Lehrkräften und Erziehern nach Ostern wöchentlich zwei Corona-Selbsttests bereit. An den Schulen wird zudem eine Testpflicht eingeführt.


"Wir befinden uns mitten in der dritten Welle", betonte Bildungsministerin Karin Prien in Kiel. Regelmäßige und verbindliche Antigentests seien gerade jetzt ein wichtiger Bestandteil der Strategie im Kampf gegen das Virus. Darüber hinaus gelte nach den Osterferien künftig eine Testpflicht an Schulen, sagte Prien: Detaillierten Regelungen hierfür werde das Bildungsministerium in der Woche vor Unterrichtsbeginn bekannt gegeben.


Tests direkt nach den Ferien
Für den ersten Schultag nach den Ferien soll die erste planmäßige Stunde zur Testung genutzt werden, sodass der reguläre Unterricht erst eine Schulstunde später beginnt. Wer nicht am Selbsttest in der Schule teilnehmen wolle, könne auch eine Testbescheinigung aus einem Bürgertestzentrum, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes vorlegen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.


Zusätzliche Tests für Beschäftigte an Kitas
Tags zuvor hatte das Familienministerium bereits mitgeteilt, nach Ostern pro Woche ebenfalls zwei Corona-Selbsttests für Beschäftige in Krippen, Kitas und Horten sowie für Kindertagespflegepersonen bereitzustellen. Alle Beschäftigten hätten zusätzlich weiterhin die Möglichkeit, kostenlose Bürgertests an den Teststationen im Land machen zu lassen. Sobald geeignete Selbsttests für Kleinkinder zur Verfügung stünden, werde das Land auch diese kostenlos bereitstellen.

[Mehr Tests in Schulen und Kitas]

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Nordfriesland und Dithmarschen auf dem Weg zur Corona-Modellregion

(31. 03. 2021)

Nachdem die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten die Möglichkeit eröffnet hatten, die Corona-bedingten Einschränkungen mit umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen in einigen Regionen zu lockern, bereiten die Kreise Nordfriesland und Dithmarschen ihre gemeinsame Bewerbung als „Modellregion nördliche Westküste“ vor.


„Die Menschen brauchen erste vorsichtige Schritte in Richtung Normalität und Alltag. Auch die regionale Wirtschaft wie der Einzelhandel und die Tourismusbranche sind auf eine greifbare Perspektive für die Zukunft angewiesen“, weiß Landrat Florian Lorenzen aus vielen Gesprächen und betont: „Unser momentan niedriger Inzidenzwert darf uns keinesfalls verführen, unvorsichtig zu werden. Uns allen ist überaus wichtig, dass Kitas und Schulen geöffnet bleiben können.“


Deshalb bedürfe es bei allen Überlegungen einer weitreichenden Umsicht und letztlich eines klugen Gesamtkonzepts. Um dieses zu erarbeiten, haben Lorenzen und sein Amtskollege Stefan Mohrdieck aus Heide Fachleute aus beiden Kreisen wie das Kreis-Gesundheitsamt, Geschäftsführer von Tourismusbetrieben, Hotels, Handels- und Verkehrsunternehmen, den DGB, die IHK sowie Verwaltungschefs zusammengetrommelt.


In die Bewerbung aufgenommen werden sollen nur die Teilregionen der Kreise, deren örtliche Verwaltungen und andere Akteure das noch zu erarbeitende Konzept einvernehmlich befürworten. „Sie müssten ja auch die Umsetzung sicherstellen. Das Ganze ist absolut freiwillig“, unterstreicht Florian Lorenzen.

[BeschNordfriesland und Dithmarschen auf dem Weg zur Corona-Modellregionreibung]

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DLRG sucht Wachgänger für Absicherung der Strände

(30. 03. 2021)

Jobs mit Meerblick zu vergeben

 

Es ist eine schöne Vorstellung: Strahlender Sonnenschein, volle Strände auf Föhr und Amrum und auf den Wachtürmen der vertraute Anblick der Wachgänger der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG). Doch es ist noch etwas Zeit bis zum Beginn der Badesaison 2021 und wie diese aussehen wird, steht Pandemie-bedingt in den Sternen. Dennoch laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, steckt die DLRG mitten in der Planung für den Einsatz der Lebensretter zur Absicherung der Strände von Nord- und Ostsee.

 

Keine leichte Aufgabe, denn auch die DLRG spürt die Auswirkungen der Pandemie: „Die in den zurückliegenden Monaten ausgebildete Zahl an Rettungsschwimmern beträgt gerade einmal 50 Prozent der Vorjahre“, sagt Peter Sieman, Leiter der Stabsstelle des Zentralen Wasserrettungsdienstes Küste in Bad Nenndorf und konstatiert: „Es mangelt bundesweit an Nachwuchs.“ Zwar liege die Zahl der Bewerbungen für die Saison 2021 aktuell über der des Vorjahres, diese konzentrierten sich allerdings auf den Zeitraum ab der zweiten Juli-Hälfte. Die Vor- und überraschenderweise auch die frühe Hauptsaison weisen trotz der erfreulichen Gesamtzahlen noch große Lücken auf“, so Sieman.


Und so sucht die DLRG nicht nur für die Föhrer und Amrumer Strände noch ehrenamtliche Unterstützer. Angesprochen sind insbesondere Abiturienten und Schüler, die im Wasserrettungsdienst der DLRG Sonne, Strand und Seeluft genießen und gleichzeitig Verantwortung übernehmen und anderen Menschen helfen können. Einsatzzeiten sind zwischen Mai und September ab einer Woche möglich. Angeboten werden freie Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten und Taschengeld.

 

Alle Infos unter zwrd.dlrg.de.

 

[Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft]

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Coronavirus: Kostenlose Bürgertests auf Föhr und Amrum

(27. 03. 2021)

Inselklinik jetzt Testzentrum / Gespräche mit lokalen privaten Anbietern werden geführt

 

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche, dafür hatte der Bund mit seiner Test-Verordnung vom 9. März 2021 die Basis geschaffen. Seither ist der Kreis Nordfriesland als Koordinator bemüht, die Infrastruktur der nötigen Teststationen zu schaffen und stellt eine Liste der Anbieter bereit. Sollte der Tourismus wieder hochgefahren werden, stehen die Inseln vor einer Herausforderung: Ärzteschaft und Apotheken dürften den zu erwartenden Ansturm in ihren Räumlichkeiten kaum bewältigen können.


Bisher ist die Nachfrage nach den Tests überschaubar. Rein rechnerisch käme man mit allen Föhrer Einwohnern allerdings auf rund 8000 potentielle Tests pro Woche, hatte Kai Lehmann von der Wyker Hafen-Apotheke in einer Gesprächsrunde mit Amtsdirektor Christian Stemmer, der Wyker Ärztin Janet Rossmann als Ansprechpartnerin der hiesigen Ärzteschaft sowie Vertretern der Apotheken und der kommunalen Politik vorgerechnet. „Kämen dann rund 35.000 Touristen auf die Insel, würde die Zahl auf 43.000 Anspruchsberechtigte in der Woche wachsen.“ Machte nur die Hälfte der Berechtigten von ihrem Anspruch Gebrauch, wäre dies kleinteilig nicht zu schaffen. „Geht man davon aus, dass im optimalen Fall mit zwei Personen 20 bis 40 Tests in der Stunde zu schaffen sind, brauchen wir Tausende Stunden Testkapazität. Das übersteigt bei Weitem das, was wir mit Einzelaktivitäten leisten können“, so Lehmann. Dazu käme die logistische Herausforderung, „denn die Tests müssen beschafft, vorfinanziert und gelagert werden“.


Im Krankenhaus Föhr-Amrum wurde nun ein Corona-Bürgertestzentrum eingerichtet. Kostenlos testen lassen können sich Bürger hier aber nur unter der Woche. Um auch die Wochenenden abzudecken und weitere, gegebenenfalls mobile Teststationen zu realisieren, werden derzeit mit privaten lokalen Anbietern auf beiden Inseln Gespräche geführt oder zeitnah angestrebt. Parallel testen die jeweiligen Apotheken und Hausärzte.


Reisefreiheiten innerhalb Deutschlands und Besuche kultureller Veranstaltungen, die es erforderlich machten, sich testen zu lassen und ein Zertifikat vorzuzeigen, würden das Testaufkommen in die Höhe schnellen lassen, konstatierte der Amtsdirektor. Gleiches gelte für den Fall einer möglichen Auswahl des Kreises Nordfriesland und damit auch der Inseln als Modellregion. „Für diesen Fall müssen wir ein Konzept erarbeiten, das am Ende an die Anforderungen angepasst werden kann.“


Corona-Bürgertestzentrum im Krankenhaus Föhr-Amrum
Montags bis freitags 10 bis 14 Uhr
Telefonische Anmeldung unter 04681/484344
Zugang über die Friedrichstraße
Krankenversicherungskarte und Personalausweis sind vorzulegen

 

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Coronavirus: Erfolgreiche erste Impfaktion auf Föhr und Amrum

(27. 03. 2021)

Große Impfbereitschaft auf beiden Inseln / Ärzte loben gute Organisation
 

Die Föhrer und Amrumer Ärzte sind zufrieden: Die erste große Impfaktion war ein voller Erfolg. „Auf Föhr haben die Hausärzte rund 1300 Menschen geimpft, dazu kamen die Reha-Kliniken mit jeweils rund 100 Personen“, konstatiert Dr. Immo Borth. Der Impfkoordinator für die Inseln hatte die Impfdosen für Föhr, Amrum, Hooge und Langeneß zuvor in Husum abgeholt. Die Organisation habe sich bewährt, die Bewohner des Johanneshauses und des Haus Schöneberg hätten ebenso ihren Pieks bekommen wie alle über 80-Jährigen, die sich impfen lassen wollten. „Insgesamt lief alles reibungslos und vor allem zügig. Es war ein großer Vorteil, dass alle im Vorfeld aufgeklärt waren und nur noch geimpft werden mussten“, sagt Borth.


Auch Janet Rossmann lobt die Organisation im ehemaligen AOK-Kinderheim. „Wir hatten im Fünf-Minuten-Takt geplant, das hätten wir gar nicht gebraucht. Sogar bei der 80-plus-Generation hätten drei Minuten gereicht.“ Personal der Apotheken hatte den Impfstoff aufgezogen. Sehr geschickt, wie die Wyker Allgemeinärztin betont, sodass „pro Zehner-Ampulle ein bis zwei zusätzliche Impfdosen verfügbar waren“.


Viele heftige Impfreaktion habe es gegeben, so Rossmann, gerade unter den Jüngeren. Allergische Schocks oder Ähnliches aber seien ausgeblieben. „Und wir haben bislang auch keinen Hinweis darauf, dass irgendjemand etwas Gravierenderes davongetragen hätte, als eben eine heftige Impfreaktion.“


Begeistert von dem gelungenen Ablauf sind auch alle Beteiligten auf Amrum. Organisiert von der Praxis an der Mühle hatten hier Dr. Claudia Derichs, Dr. Peter Totzauer, Florian Teige sowie die angehende Allgemeinmedizinerin Ann-Christin Hartmann mit Unterstützung der medizinischen Fachangestellten und der Auszubildenden der Praxis einen Tag lang geimpft: Zwei Teams stationär im Amrumer Impfzentrum am Sanghughwai in zwei separaten Räumen, ein weiteres machte Hausbesuche. Klinik Satteldüne und AOK-Nordseeklinik impften ihr Personal in Eigenregie. Rund 350 Dosen wurden so auf Amrum verimpft. Auch hier gab es eine „Jokerliste“, da man „pro Impfeinheit mehr rauskriegt, als eigentlich drin ist“, so Totzauer. So konnten auch hier Impfwillige, die im Vorfeld informiert worden waren, telefonisch nachbestellt werden.


Wie geht es weiter? In fünf bis sechs Wochen werden die über 80-Jährigen die zweite Impfung mit dem Moderna-Vaccin erhalten, kündigt Janet Rossmann an. Wer mit Astrazeneca geimpft wurde, hat seinen zweiten Termin in zehn bis zwölf Wochen. Auch jene, die auf der „Jokerliste“ standen und nachbestellt wurden, stehen dann jeweils auf den Listen und werden angeschrieben.

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Corona: Unentgeltliche Unterbringung von Freunden und Bekannten...

(25. 03. 2021)

Schlupfloch in der Landesverordnung sorgt auf den Inseln für Unverständnis

 

Die aktuellen Vorgaben der Landesregierung sehen vor, dass auch in Pandemie-Zeiten Zweitwohnungsbesitzern die Nutzung ihrer Wohnungen oder Häuser erlaubt ist. Zudem wird ermöglicht, dass diese Domizile Freunden oder Bekannten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können.


Ein Schlupfloch, das auf Föhr wie auf Amrum teilweise für Unverständnis und zunehmend für Spannungen sorgt. Die Bevölkerung ist verärgert und der Unmut gegenüber der öffentlichen Verwaltung wächst. Vergessen wird dabei häufig, dass hier keine Entscheidung des Amtes Föhr-Amrum zugrunde liegt, sondern lediglich die Vorgaben des Landes umgesetzt werden. Den Vorwurf, wissentlich und bewusst nicht zu handeln und die Situation zu ignorieren, will Amtsdirektor Christian Stemmer deshalb nicht stehen lassen. „Die Unterstellung, dass die örtliche Politik und Verwaltung versagen, ist schlicht falsch“, so Stemmer.


Vor diesem Hintergrund weist das Amt Föhr-Amrum darauf hin, dass unentgeltliche Unterbringungen von Freunden und Bekannten durch Zweitwohnungsbesitzer oder Einheimische zwar rechtlich nicht zu beanstanden sind, die Aufforderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland wenn möglich zu verzichten, allerdings auch für die Inseln gilt.

 

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren Amtsdirektor Christian Stemmer, Amtsvorsteherin Heidi Braun, die Bürgermeister aller Gemeinden sowie Jochen Gemeinhardt für die Föhr Tourismus GmbH und Frank Timpe für die Amrum-Touristik deshalb eindringlich, dieses Schlupfloch nicht auszunutzen. Und Insulaner werden gebeten, nicht jeden Gast beziehungsweise Unbekannten unter Generalverdacht zu stellen. „Die Menschen auf Föhr und Amrum leben vom Tourismus und wir bedauern, dass wir unsere Gäste nicht wie gewohnt willkommen heißen können“, betonen Christian Stemmer und Heidi Braun, die aktuelle Corona-Situation aber mache normales Reisen derzeit unmöglich. „Auch wenn die Nutzungen von Zweitwohnungen durch Freunde oder Bekannte zulässig sind, sollten deren Besitzer sowie Einheimische dies nicht zum Anlass nehmen, zusätzliche Reiseanlässe zu bieten“, betont Braun.


Auch wenn ein bewusstes Unterlassen nicht unterstellt wird weisen die Verantwortlichen noch einmal darauf hin, dass jeder Tourist verpflichtet ist, eine Kurabgabe zu leisten. Hiervon betroffen sind auch Freunde und Bekannte, denen eine Beherbergung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Eine Kontrolle allerdings, auch das wird seitens des Amtes Föhr-Amrum betont, ist bei der Anzahl an Ferienwohnungen und -häusern fast unmöglich.

 

["Wir bringen unser Land gut durch die Krise"]

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Coronavirus: Oster-Lockdown ist vom Tisch

(25. 03. 2021)

Der harte Oster-Lockdown ist vom Tisch – das hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin in einer außerplanmäßigen Konferenz am Mittwoch (24. März 2021) beschlossen. Von „keinem leichten Tag“ sprach Ministerpräsident Daniel Günther vor den Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags, wo er über die erneut beratenen Beschlüsse informierte. Auch wenn die Bundeskanzlerin die Verantwortung für diese Fehlentscheidung übernommen habe, seien es die Regierungschefs gewesen, die dem Vorschlag zugestimmt hätten. Dennoch sei es gerade in einer Pandemie wichtig, falsche Entscheidungen auch zurückzunehmen. "Deswegen finde ich es richtig, dass wir diesen Fehler gemeinsam eingestanden und korrigiert haben."

 

Weiterlesen: Corona-Regelungen im Kreis Nordfriesland

["Wir bringen unser Land gut durch die Krise"]

[Corona-Regelungen im Kreis Nordfriesland]

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Coronavirus: Verlängerung des Lockdowns und „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“

(24. 03. 2021)

Bund und Länder haben am 22. März 2021 darüber beraten, wie die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 28. März 2021 fortgesetzt werden sollen. Die Einigung auf weitere Schritte erfolgte auf Basis der festgestellten Ausgangslage eines „starken Infektionsgeschehens“ und einer „exponentiellen Dynamik“.


Ministerpräsident Daniel Günther hat sich am 23. März 2021 zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern geäußert. Günther betonte, dass er sich mehr gewünscht hätte, dennoch könne er die getroffenen Vereinbarungen vertreten. Tags zuvor hatten sich die Vertreter von Bund und Ländern darauf geeinigt, den Lockdown über Ostern fortzusetzen und sogar zu verschärfen.


Der Beschluss sieht vor, dass die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 12. April verlängert werden. Darüber hinaus soll es einmalige „Ruhetage“ über Ostern geben, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bleiben für touristische Übernachtungen geschlossen. Auch die Gastronomie bleibt bis zum 12. April geschlossen und die Kirchen werden gebeten, über Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten.

[Harter Lockdown über Ostern]

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Coronavirus: Impfung durch Arztpraxen startet ab 6. April

(24. 03. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat am 23. März nach Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) darüber informiert, dass die niedergelassenen Ärzte ab dem 6. April landesweit in rund 1500 Praxen die schleswig-holsteinische Impfkampagne unterstützen.

 

Da die verfügbare Impfstoffmenge im April noch sehr gering sein wird, wird die KVSH den Ärzten empfehlen, zunächst die zuhause Pflegebedürftigen inklusive zweier Kontaktpersonen zu impfen. Patienten sollten daher davon absehen, sich selbst aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt zu wenden.

[Impfungen auch beim Hausarzt]

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Coronavirus: Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

(18. 03. 2021)

Bildungsministerin Karin Prien hat heute (18. März) in Kiel weitere Details zur Testkampagne des Landes vorgestellt. Prien erläuterte den Prozess und demonstrierte die Sets für Selbsttests der Schülerinnen und Schüler, die ab Montag im Einsatz seien.

 

„Die Hygieneregeln, der Schnupfenplan und Umsicht sind weiterhin unsere wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Als weiterer Baustein für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs wird allen Schülerinnen und Schülern ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt", so Prien. Das Selbsttestangebot sei damit ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und für mehr Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb bis zu den Osterferien.

[Selbsttests für Schülerinnen und Schüler ab Montag in den Schulen]

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Coronavirus: Keine weiteren Öffnungsschritte ab nächster Woche

(17. 03. 2021)

Ministerpräsident Günther warnt: "Müssen weiter vorsichtig sein"


Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung entschieden, in der kommenden Woche keine weiteren Öffnungsschritte zuzulassen. Das gilt insbesondere für die Bereiche der Außengastronomie, der Kultureinrichtungen und des Sports. Mit Blick auf die Situation im Bereich der Beherbergung und Gastronomie wird die Landesregierung die Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag, 22. März, abwarten und erst danach eine Entscheidung treffen. Dazu gebe es auch eine enge Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern.

 

Wie Ministerpräsident Daniel Günther heute (17. März) betonte, müsse in Regionen, in denen die Inzidenz auf über 100 steige, mit weitergehenden Maßnahmen reagiert werden. Das zeichne sich für den Kreis Segeberg ab, der aktuell eine Inzidenz von 96,7 ausweist. In insgesamt sechs der 15 Kreise und kreisfreien Städte liegt die Inzidenz über dem Wert von 50. In dieser Lage ist es aus Sicht der Landesregierung keine Option, an den derzeit geltenden Öffnungen im Einzelhandel flächendeckend festzuhalten.

[Steigende Infektionszahlen: Keine weiteren Öffnungsschritte ab nächster Woche]

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Coronavirus: Gesundheitsministerium informiert zum Impfen

(16. 03. 2021)

Weiteres Vorgehen mit Astra-Zeneca-Impfstoff ist abhängig von Entscheidung der europäischen und nationalen Behörden.

 

Das Ministerium hat am heutigen Dienstag (16.3.) nochmals  darauf hingewiesen, dass das weitere Vorgehen mit dem Astra-Zeneca Impfstoff in Schleswig-Holstein abhängig von den Entscheidungen der Europäischen Zulassungsbehörde und der nationalen Behörden ist.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag aufgrund der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die Corona-Impfungen mit Astra-Zeneca vorsorglich ausgesetzt. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA werde entscheiden, ob und wie sich neue Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Schleswig-Holstein hat die Entscheidung umgehend umgesetzt und alle Astra-Zeneca-Impftermine zunächst bis einschließlich Freitag ausgesetzt.

 

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Impfen ist ein Schlüssel zur Bekämpfung dieser Pandemie. Daher kann ich die Enttäuschung über abgesagte Termine gut nachvollziehen. Arzneimittelsicherheit und die fachliche Bewertung der zuständigen europäischen und Bundes-Behörden müssen jedoch immer höchste Priorität haben“.

[Gesundheitsministerium informiert zum Impfen]

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln

(15. 03. 2021)

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass es seit dem 01.01.2021 aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes zwingend erforderlich ist, den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln.

 

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER zur Verfügung und dient unter anderem der Erteilung einer Steuernummer.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich das zuständige Finanzamt nicht automatisch, so z.B. aufgrund einer getätigten Gewerbeanzeige bei der Gewerbebehörde, zum Zwecke der steuerlichen Erfassung bei den NeugründerInnen meldet. Die benötigte Steuernummer kann ausschließlich nach einer elektronischen Übermittlung des Fragebogens über Mein Elster vergeben werden. 

[Hinweis für Gewerbetreibende]

[Hinweis für Unternehmen und Selbstständige]

[ELSTER - Ihr Online-Finanzamt]

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Coronavirus: Korrekturen der Sars-CoV2-Bekämpfungsverordnung

(12. 03. 2021)

Mit der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 6. März 2021 wurden in zwei Bereichen Regelungen vorgenommen, die zu unbeabsichtigten Härten führten beziehungsweise Klarstellungen notwendig machten. Betroffen sind der Bereich Geburtsvorbereitung und Rückbildung sowie die Testpflicht für medizinisch und pflegerisch notwendige Leistungen. In beiden Fällen wurde die Corona-Bekämpfungsverordnung korrigiert.


So wird klargestellt, dass auch Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen und einem Hygienekonzept nach § 4 Absatz 1 wieder zulässig sind (§ 5 Absatz 2, Satz 1 Nr. 7).


Zudem wird klargestellt, dass medizinisch und pflegerisch notwendige Leistungen, insbesondere im Bereich der ambulanten und stationären Pflege oder im Bereich ärztlicher und zahnärztlicher Behandlungen, auch ohne die Testpflicht des § 9 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 in Anspruch genommen werden dürfen. Die Ausweitung der Testpflicht auf diese Bereiche hätte eine deutliche Verschärfung zur Folge, die weder beabsichtigt noch erforderlich ist.


Die Änderungen traten zum 11. März 2021 in Kraft. Eine Verlängerung der Verordnung erfolgt nicht.

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Bäderregelung ausgesetzt

(11. 03. 2021)

In den Tourismusorten Schleswig-Holsteins wird es bis 28. März keine Sonntagsöffnungen von Geschäften geben.

 

Die  Landesregierung  hat  am  11.  März  2021  eine  Änderung  der  Bäderverordnung beschlossen, mit der die Geltung der Verordnung und damit die Möglichkeit zur Ladenöffnung an Sonntagen in den Bädergemeinden vom 15. März 2021 bis zum Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft gesetzt wird. "Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können", erklärte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. Weil touristische Übernachtungen derzeit nicht möglich seien, mache die Öffnung der Geschäfte keinen Sinn.

[Änderung der Bäderverordnung]

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Alle Corona-Meldungen des Amtes auf einen Blick

(11. 03. 2021)

Sie möchten alle Meldungen des Amtes Föhr-Amrum zum Thema Corona auf einen Blick sehen? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, über "Corona-News" eine entsprechende Übersicht aufzurufen.

 

 

 

 

 

Die Übersicht finden Sie über das Menü unter "Aktuelles"

 

 

oder über "Häufig nachgefragt".

 

 

 

Generell können Sie sich Meldungen zu bestimmten Themen gefiltert anzeigen lassen. Nutzen Sie dazu einfach die Suchfunktion  und wählen Sie dann den gewünschten Eintrag aus "Meldungen" oder "Seiten" aus.

 

 

[Corona-News]

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Foto: Corona-News

Coronavirus: Kostenlose Schnelltests für die Bürger

(10. 03. 2021)

Damit sich die Bürger in Schleswig-Holstein im Rahmen der Teststrategie des Bundes wöchentlich testen lassen können, haben Land und Kommunen eine Strategie erarbeitet. Sie schafft Grundlagen für die Koordinierung des Aufbaus einer Testinfrastruktur durch das Land und die Unterstützung durch die Kommunen. Land und Kommunen wollen bis Anfang April ein flächendeckendes Angebot bereitstellen. Darauf haben sich Landesregierung und Kommunen auf Einladung von Ministerpräsident Daniel Günther in einer Videokonferenz verständigt.


„Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die Schnelltests ein immens wichtiger Baustein. Sie können uns dabei helfen, in Zukunft weitere Öffnungsschritte zuzulassen. Gemeinsam mit den Kommunen setzen wir daher alles daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich diese Schnelltests zu ermöglichen, ohne dass sie dafür lange Wege zurücklegen müssen", sagte Günther am Mittwoch (10. März) in Kiel.

[Kostenlose Corona-Schnelltests für die Bürger]

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Coronavirus: Rückkehr in den Schulalltag

(09. 03. 2021)

Zahlreiche weitere Kinder und Jugendliche können ab dem 15. März wieder in die Schulen zurück: Ab der kommenden Woche sollen in Lübeck, Kiel, Neumünster sowie den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein, Plön, Pinneberg, Nordfriesland, Steinburg und Dithmarschen die Jahrgänge 1 bis 6 wieder in den Präsenzunterricht gehen. Ab Jahrgang 7 bis Q1 findet Wechselunterricht statt, Abschlussklassen erhalten wie bisher Präsenzangebote.

 

"Damit beginnt kontinuierlich für immer mehr Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen wieder ein Stück Alltag", sagte Bildungsministerin Karin Prien. Sie würden ihre Mitschülerinnen und Mitschüler wiedersehen und von ihren Lehrkräften ein direktes Feedback erhalten. "Das haben alle in den vergangenen Wochen vermisst."

[Rückkehr in den Schulalltag]

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Warnung vor Anzeigenaquise - Lassen Sie sich nicht täuschen

(08. 03. 2021)

Das Amt Föhr-Amrum weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine neue Bürgerbroschüre aufgelegt wird.

 

Gewerbebetriebe aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Verträge dieser Art hat das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen! Anzeigenakquisiteure für amtseigene Publikationen sind grundsätzlich mit einem Legitimationsschreiben des Amtsdirektors ausgestattet.

 

Sollten Sie Rückfragen haben oder in einem Fall unsicher sein, dürfen Sie sich gerne Herrn Daniel Schenck wenden.

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Postfiliale in Wyk schließt am 6. Mai

(06. 03. 2021)

Es ist nicht der erste Anlauf, aber nun ist es endgültig: Die Postbank in der Wyker Feldstraße und mit ihr die Postagentur werden am 6. Mai 2021 geschlossen.

 

Bezüglich einer Partnerpostfiliale in Wyk sei man auf der Zielgeraden, teilte Thorn Schütt, Regionaler Politikbeauftragter der Deutschen Post AG, nun mit. Demnach wird es ab dem 3. Mai als Übergang eine Containerlösung an der Tankstelle am Wyker Hafen geben. Diese soll ins Gewerbegebiet umgesiedelt werden. Dort soll dann der endgültige Post-Standort voraussichtlich im September dieses Jahres als Shop-in-Shop-Lösung eröffnet werden. Darüber hinaus werde derzeit geprüft, ob in Wyk eine DHL-Packstation installiert wird. Zurzeit sei ein Standort bei Lidl angedacht, so Schütt. Der Posthof mit seinen Lagerflächen soll als postalische Auslieferungsstelle weitergeführt und die Postfachanlage dort ebenfalls weiterbetrieben werden.

 

Und die Postbank? Wie die Konkurrenz müsse man sich an das veränderte Kundenverhalten im digitalen Zeitalter anpassen und Filialformate mit differenzierten Angeboten entwickeln, hatte Unternehmens-Sprecher Ralf Palm die Schließung der Postbank begründet. Deren Kunden könnten sich entgeltfrei am Geldautomaten der Hypovereinsbank in der Großen Straße mit Bargeld eindecken. Gleiches sei im Rahmen des Cash-Back-Verfahrens an der Supermarktkasse etwa bei Rewe und Lidl möglich.

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Coronavirus: Öffnungsschritte in Schleswig-Holstein ab dem 8. März 2021

(04. 03. 2021)

Die Landesregierung hat am 4. März 2021 mit weiteren Details darüber informiert, in welcher Weise die am 3. März in einem Verhandlungsmarathon zwischen Bund und Ländern verabredeten Öffnungsschritte ab dem 8. März 2021 in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Mit einer entsprechenden Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ist zum Wochenende zu rechnen. Folgende Änderungen gegenüber den bisher geltenden Regelungen sind demnach zu erwarten:

 

  • Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes unter 50 kann der Einzelhandel (darunter auch der Buchhandel) unter bestimmten Bedingungen ab dem 8. März wieder öffnen.
     
  • Erweitert wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften. Treffen zwischen zwei Haushalten sind – begrenzt auf maximal fünf Personen – wieder möglich. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Weitere Lockerungen sind bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 möglich.
     
  • Am 8. März können Fahr- und Flugschulen ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen.
     
  • Nach Friseursalons und Nagelstudios können ab dem 8. März weitere körpernahe Dienstleitungen mit entsprechenden Hygienekonzepten angeboten werden. Für  Behandlungen,  bei  denen  nicht  dauerhaft  eine  medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, werden ein tagesaktueller negativer Covid19-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung sein.  
     
  • Die Familienarbeit in Gruppen bis maximal 10 Personen soll wieder  ermöglicht  werden  sowie  Kinder-  und  Jugendtreffen  in  festen  10er-Gruppen erlaubt sein.  
     
  • Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren.  
     
  • Gruppen mit bis zu 10 Personen können bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahintersteht.  
     
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen können Einzelunterricht anbieten.  
     
  • Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen sollen 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung der gesamten Einrichtung wieder für Gruppenangebote nutzbar sein.  
     
  • In Kliniken wird über eine Testpflicht regelmäßiges Personalscreening etabliert.  
     
  • Ebenfalls öffnen können Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten. Hier ist für den Besuch bei einer Inzidenz über 50 eine Terminbuchung erforderlich.
     

In den kommenden Wochen plant die Landesregierung, jeweils am Donnerstag  die Festlegungen für die darauffolgende Woche im Rahmen des Stufenplans zu treffen.

[Öffnungsschritte ab dem 8. März]

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Sanierungsmanagement in Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum: Datenaufnahme startet

(02. 03. 2021)

Nahwärmenetzplanungen und Einbindung der Bürger und Bürgerinnen schreiten voran

 

Es tut sich etwas auf der Insel in Sachen Klimaschutz. Das Interesse für entsprechende Maßnahmen ist in den Gemeinden groß und die kostenlosen Beratungen des Sanierungsmanagements werden zahlreich in Anspruch genommen. Ein Dauerthema ist die Wärmeversorgung, da in den Gemeinden ein großer Teil der in den Gebäuden installierten Heizungsanlagen veraltet und unwirtschaftlich ist.


Eine Erkenntnis, auf der die Idee zur Errichtung von Nahwärmenetzen als wichtigste Empfehlung der Anfang 2019 fertiggestellten Quartierskonzepte basiert. Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgte auf Basis einer Umfrage eine erste Potenzialabschätzung für jede der vier Gemeinden. Diese ergab, dass der Bau von Nahwärmenetzen bei ausreichendem Anschlussinteresse unter ökologischen Gesichtspunkten erhebliche Vorteile bietet und auch wirtschaftlich sinnvoll ist.


Eine der wichtigsten Aufgaben des Sanierungsmanagements ist nun die Begleitung der Schritte zur Umsetzung des Vorhabens. Um die Planung der Nahwärmenetze konkretisieren zu können und eine fundierte Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erhalten, ist eine vertiefende Datenerhebung notwendig. Hierzu wird durch das Sanierungsmanagement im Auftrag der vier Gemeinden eine Umfrage durchgeführt. Die entsprechenden Fragebögen sind ab sofort auf der Internetseite des Sanierungsmanagements www.klimaschutz-foehr.de verfügbar. Für aussagekräftige Planungen ist eine hohe Beteiligung entscheidend. Da die erfolgreiche Projektumsetzung letztlich von dem Teilnahmeinteresse abhängt, wird das Sanierungsmanagement die Bürger und Bürgerinnen ab Mitte März – sofern die Corona-Lage dies zulässt – in den Gemeinden auch vor Ort aufsuchen, um über das Projekt aufzuklären und im direkten Gespräch Fragen zu beantworten, weitere Informationen auszutauschen und bei Bedarf auch einen Fragebogen in Papierform auszuhändigen. Weitere Veranstaltungen zur Information und Vorstellung der Planungen sind kontinuierlich vorgesehen.


Der Vorteil des Anschlusses an ein solches Nahwärmenetz liegt für die Hausbesitzer/innen im Komfort und in der gegenüber fossilen Heizungsanlagen deutlich erhöhten Umweltfreundlichkeit. Die benötigte Wärme wird nicht mehr in jedem Gebäude einzeln über Heizungsanlagen bereitgestellt, sondern in einer zentralen Anlage in der jeweiligen Gemeinde erzeugt und von dort über ein Leitungsnetz an die angeschlossenen Gebäude verteilt. Die Kunden erhalten fertige Wärme (auch Warmwasser), der Wartungsaufwand entfällt, da er im Rahmen des Wärmeliefervertrages durch den Lieferanten abgedeckt wird. Bei der Wärmeerzeugung kann dabei auf verschiedene Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung, Biomassekessel, Erdwärmepumpen usw. zurückgegriffen werden. Besonders die Einbindung erneuerbarer Energien fällt in einem Nahwärmenetz erheblich leichter als bei dezentralen Anlagen in Bestandsgebäuden. Die Eigenheimbesitzer/innen profitieren zudem von dem geringeren Platzbedarf der Nahwärmeübergabestation gegenüber der normalen Heizungsanlage. Zudem ist die Störanfälligkeit der Übergabestation, welche die Wärme des Nahwärmenetzes in die angeschlossenen Gebäude übergibt, deutlich geringer als bei einer herkömmlichen Heizungsanlage.


Das Sanierungsmanagement möchte sich den Bürgern auch persönlich vorzustellen. Hierzu wird pandemiebedingt am 10. März um 18 Uhr eine Auftaktveranstaltung online stattfinden. Hier können auch Fragen zu den Nahwärmenetzen besprochen werden. Informationen zur Teilnahme sind auf der Internetseite des Sanierungsmanagements www.klimaschutz-foehr.de zu finden. Sobald es die Pandemieentwicklung erlaubt, ist auch eine Vor-Ort-Veranstaltung vorgesehen.

[Sanierungsmanagement Föhr]

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Coronavirus: Termine für Impfberechtigte der Priorität 2

(02. 03. 2021)

Am 11. März sollen die Impfungen gegen das Coronavirus auf Föhr und Amrum beginnen. Die Impfberechtigten der Priorität 2 erhalten ihren Pieks auf Amrum von Dienstag bis Donnerstag, 23. bis 25. März. Anmeldungen sind ab sofort in der Praxis Claudia Derichs unter 04682/9614999 möglich. Die notwendige vorherige Aufklärung erfolgt beim jeweiligen Hausarzt.


Impfberechtigt sind Personen von 18 bis 64 Jahren mit folgenden Erkrankungen:

 

  • Demenz oder geistige Behinderung
  • Schwere psychiatrische Erkrankung: Bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression
  • Trisomie 21 (Down-Syndrom)
  • Krebs unter aktueller Therapie oder in den letzten fünf Jahren
  • Schwere Lungenerkrankungen: COPD, Mukoviszidose, Lungenfibrose (nicht Asthma)
  • Diabetes mit einem Langzeitzuckerwert größer 7,5 Prozent
  • Leberzirrhose oder andere schwere Lebererkrankung, Hepatitis
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Nach Organtransplantation
  • Adipositas mit Body Mass Index größer 40

 

Ebenso impfberechtigt sind:

 

  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen oder Personen mit oben genannten Erkrankungen

  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren

  • Beschäftigte in medizinischen Berufen mit Patientenkontakt: Ärzte und Zahnärzte, Medizinische Fachangestellte, Pflegepersonal, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen…

  • Polizei
  • Personal aus Kindergarten und Schule

 

Anders auf Föhr: Hier gibt es laut Dr. Immo Borth, Impfkoordinator für beide Inseln, keinen eigenen Termin für die Impfberechtigten der Priorität 2. Diese werden von ihren Hausärzten angeschrieben, über die auch die Anmeldungen erfolgen. Impfungen können ab Mittwoch, 10. März, folgende Personengruppen erhalten:

 

  • Schwerstkranke unter 65 Jahre
  • Ärzte
  • Physiotherapeuten
  • Beschäftigte in der Tagespflege
  • Grundschul-Lehrer
  • Kita-Personal

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Coronavirus: Schulbetrieb nach dem 8. März

(02. 03. 2021)

Nach gemeinsamen Beratungen von Bildungs- und Gesundheitsministerium hat Bildungsministerin Karin Prien über den Schulbetrieb ab dem 8. März informiert. „Die erste Woche Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in zehn Kreisen und kreisfreien Städten ist erfolgreich verlaufen“, so Prien, das Infektionsgeschehen ermögliche weitere, vorsichtige Öffnungsschritte ab der kommenden Woche.


In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster sowie den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie auf der Insel Helgoland bleiben die aktuellen Regelungen des Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 bestehen und werden um die Jahrgangsstufen 5 bis 6 erweitert. Das Präsenzangebot an Abschlussklassen bleibt bestehen.


Darüber hinaus informierte Karin Prien zu den Themen Schnelltests und Impfung von Lehrkräften.

[Schulbetrieb nach dem 8. März]

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Coronavirus: Landesregierung passt Corona-Verordnung an

(26. 02. 2021)

Neue Corona-Regeln ab Montag: Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung angepasst. In einer Sitzung des Kabinetts hatten sich die Koalitionspartner am Freitag auf Erleichterungen in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen geeinigt.


Demnach dürfen ab dem 1. März unter anderem Friseursalons wieder öffnen, Sport und Freizeitgestaltung werden teilweise ermöglicht und auch berufliche Qualifizierungen werden unter bestimmten Bedingungen gestattet.


Ausnahmen bilden die Hochinzidenz-Gebiete im nördlichen Landesteil. In Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg werden die Kommunen andere Regelungen per Allgemeinverfügung aufstellen.

[Neue Corona-Regeln ab Montag]

[Ersatzverkündung der Landesverordnung]

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Vorvermarktung für Glasfaserausbau im Bereich Nebel erfolgreich abgeschlossen! Ausbau startet im Frühjahr 2021

(26. 02. 2021)

Nach gut 3 Monaten Vorvermarktungszeit sind die Organisatoren des Glasfaserausbaus im Bereich Nebel mit dem Rücklauf an Verträgen zufrieden und danken ganz besonders allen Beteiligten vor Ort für Ihre Unterstützung! Bürgermeister Bendixen freut sich besonders über den Erfolg, denn es war aufgrund der Einschränkungen durch Corona nicht leicht, die Bürger und Zweitwohnungsbesitzer auf der Insel zu erreichen und über dieses geförderte Infrastruktur-Ausbauprojekt und deren Chancen zu informieren.


Mit dem Ausbau des Glasfasernetztes durch die Lünecom in den Ortsteilen Steenodde, Süddorf incl. Gewerbegebiet und Nebel Westerheide, Tannenwai und Sanhugwai ist die Gemeinde Nebel gut gerüstet für den Weg in die digitale Zukunft. Für viele Feriengäste ist schnelles Internet mittlerweile ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Wahl der Unterkunft und in Zeiten, in denen Arbeiten und Lernen von zuhause immer mehr Bedeutung gewinnt, ist eine gute Versorgung mit ausreichender Bandbreite für viele Einwohner unerlässlich.

 

Besonders auch der Anschluss der Schule, des Gewerbegebietes und des Ortsteils Steenodde an das Glasfasernetz ist für Bürgermeister Bendixen ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Gemeinde. 


Für rund 50% der möglichen Adressen sind entsprechende Vorverträge bei der Lünecom eingegangen. Geplant ist, dass in diesem Frühjahr mit den Tiefbauarbeiten zur Verlegung  der Glasfaserkabel begonnen wird und die ersten Anschlüsse im Laufe des Jahres fertiggestellt werden. 


Interessenten, die im Ausbaugebiet wohnen und die  Vorvermarktungszeit verpasst haben, können auch jetzt noch einen Antrag für den Anschluss an das geplante Glasfasernetz stellen. Diesen Nachzüglern wird die Lünecom gerne ein Angebot über die anfallenden Tiefbau- und Anschlusskosten erstellen. Informationen und Unterlagen hierzu finden sich auf www.luenecom.de/nordfriesische-inseln , ebenso stehen die Vertriebspartner vor Ort für Fragen bereit.
 

Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen finden Sie im unteren Teil dieser Meldung, auf der Webseite der Lünecom unter www.luenecom.de oder telefonisch bei den Mitarbeitern der Lünecom unter der Hotline: 04131-70667-77 (Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr, außer an den gesetzlichen Feiertagen).

 

 

Der Glasfaserausbau auf Föhr und Amrum wird gefördert durch:

 

Logo Förderung

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds (ELER)

European agricultural fund for rural development

 


 

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Daniel Schenck unter Tel. 04681 5004-824 oder gerne zur Verfügung. Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein zu diesem Thema finden Sie auch hier.

[Lünecom]

[Produktinfo "Fiber 100"]

[Nutzungsvereinbarung]

[Vertragsunterlagen]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 100"]

[Produktinfo "Fiber 50"]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 50"]

[Preisliste]

[Häufige Fragen zum Glasfaserausbau in Teilen von Nebel]

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Foto: Förderlogo

Coronavirus: Schnelltests in Kitas

(23. 02. 2021)

Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung am 22. Februar 2021 sind die landesweiten Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen – mit Ausnahme einiger Kreise und kreisfreier Städte, in denen das Infektionsgeschehen noch keine weitere Öffnung von Kitas erlaubt – aufgehoben worden. Damit sind die Kitas in den sogenannten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurückgekehrt.


Darüber hinaus hatte das Kabinett beschlossen, die Öffnungsschritte für die Kitas mit einem Testangebot zu verbinden, um allen Beschäftigten in Kitas sowie Kindertagespflegepersonen mehr Sicherheit zu bieten. Sie können sich zweimal wöchentlich mit einem sogenannten PoC-Antigenschnelltest auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen. Diese Tests sind für die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen kostenfrei. Das Testangebot gilt bis zum 2. April 2021.


Angeboten/durchgeführt werden die Tests von teilnehmenden Apothekern und niedergelassenen Ärzten sowie den DRK-Teststationen. Kita-Beschäftigte müssen eine Bestätigung von ihrer Arbeitsstelle (Kindertagespflege vom örtlichen Träger der Jugendhilfe) einholen.


Die angepasste Corona-Bekämpfungsverordnung schreibt vor, dass alle Erwachsenen in Innen- und Außenbereichen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung – etwa einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz – tragen müssen. Für die Kinder in den Einrichtungen und der Kindertagespflege gilt dies nicht. Mit Blick auf das Kindeswohl können Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen situationsabhängig auf das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.  Die Maskenpflicht gilt beim Bringen und Abholen der Kinder auch für Eltern; diese Zeit ist insgesamt so kurz wie möglich zu halten.

[Arbeitgeberbescheinigung zur Testung auf das Corona-Virus für Kindertagespflegepersonen]

[Arbeitgeberbescheinigung zur Testung auf das Corona-Virus für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen]

[Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein]

[Corona-Testzentren des DRK in Schleswig-Holstein]

[Apothekerkammer Schleswig-Holstein]

[Aktualisierte Corona-Regeln des Landes]

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Ihr Personalausweis - digital, sicher und einfach

(18. 02. 2021)

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

 

wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Sie über Neuerungen und Änderungen im Bereich des Personalausweiswesens zu informieren. Nutzen Sie dazu bitte auch die unten aufgeführten Verlinkungen zum Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse, Ihre Ordnungsbehörde

[Online Broschüre]

[Häufig gestellten Fragen:]

[Relevante Änderungen ab 1. Januar 2021 (Änderungen der Personalausweisverordnung zur Einführung der eID-Karte, Personalausweisgebührenverordnung):]

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Coronavirus: Maskenpflicht und neuer „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen

(16. 02. 2021)

Im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen hat das Bildungsministerium am 15. Februar 2021 weitere Maßnahmen und Regeln für die Hygienemaßnahmen bekannt gegeben.

 


Ab dem 22. Februar 2021 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle an einer Schule Tätige sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert verpflichtend. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 7. März 2021.


Die andauernde Corona-Pandemie brachte neue Erkenntnisse über die Krankheitsanzeichen. Diese machten unter anderem auch eine Anpassung des sogenannten „Schnupfenplanes“ (Anlagen) notwendig. Die Symptomatik bei SARS-CoV-2-Infektionen beinhaltet auch gastrointestinale Beschwerden und Kopfschmerzen. Bei einer respiratorischen Symptomatik ist allgemein von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Vorkommen neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein soll die Aufmerksamkeit diesbezüglich erhöht werden und ein Schutz vor Eintrag in Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden. Daher wurde auch die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht. Für Kita- und Grundschulkinder gilt weiterhin, dass ein einfacher Schnupfen kein Ausschlussgrund ist.

[Aktualisierter Schnupfenplan für weiterführende Schulen]

[Aktualisierter Schnupfenplan für Grundschulen und Kitas]

[Weitere Maßnahmen und Regeln für die Hygienemaßnahmen]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Maskenpflicht und neuer „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Öffnung der Kitas ab dem 22. Februar 2021

(12. 02. 2021)

Angesichts rückläufiger Infektionszahlen in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung auf Grundlage des Perspektivplans angekündigt, zum 22. Februar 2021 in die grüne Stufe III-I „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zu wechseln. Die Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben, sodass grundsätzlich wieder alle Kinder betreut werden können. Voraussetzungen bleiben angemessene Hygienekonzepte in den Einrichtungen.

 

Wie für die Schulen soll auch hier eine Ausnahme für Kreise und kreisfreie Städte mit höherem Infektionsgeschehen oder der Verbreitung der Virusvariante gelten. Hier soll die Situation am 15. Februar 2021 mit den lokalen Gesundheitsämtern bewertet und über die Verlängerung der Betretungsverbote und der Notbetreuung zunächst um eine Woche entschieden werden. Derzeit betroffen sind Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg.

 

Der Wechsel in die grüne Stufe III-I wird mit einer Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus verbunden sein. Diese wird derzeit erarbeitet und soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden.


Testung von Kita-Beschäftigten
 

Aktuell wird ein Testregime zum Schutz von Mitarbeitenden in Kitas und Kindertagespflegepersonen entwickelt, damit diese sich regelmäßig und für sie kostenfrei testen lassen können.


Elternbeiträge
 

Die Landesregierung hatte bereits beschlossen, die Kosten der Elternbeiträge für den Monat Januar zu übernehmen, um Eltern finanziell zu entlasten. Es ist vorgesehen, diese Erstattung generell auf die Zeiten auszuweiten, in denen die behördlichen Einschränkungen weiterhin bestehen. Dies gilt auch für regional erforderliche Sonderregelungen. Für die Ausweitung der Erstattungsansprüche ist eine Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes erforderlich, die noch im Februar vom Parlament verabschiedet werden soll.

 

[Perspektivplan für die Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein]

Foto zur Meldung: Öffnung der Kitas ab dem 22. Februar 2021
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Coronavirus: Weitere Öffnungsschritte zum 22. Februar und 1. März

(12. 02. 2021)

Ministerpräsident Daniel Günther hat am 11. Februar im Landtag zusätzlich zu den am Tag zuvor verkündeten Beschlüssen weitere Öffnungsschritte angekündigt. So sollen praktische Fahrschulstunden für berufsbezogene Fahrausbildung ab dem 22. Februar wieder zugelassen werden.


Zum 1. März 2021 dürfen demnach folgende Angebote öffnen:

 

  • Zoos und Wildparks

  • Gartencenter

  • Blumenläden

  • Nagelstudios und Fußpflege

  • Sport sowohl auf Außenanlagen als auch im Innenbereich im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen (allein, zu zweit oder im eigenen Hausstand)

  • Gastronomische Angebote und Spielplätze bleiben auch bei diesen Angeboten geschlossen


Die genaue Umsetzung erfolgt durch Änderungen der Corona- Bekämpfungsverordnung.

[Verlängerung der Corona-bedingten Einschränkungen bis 7. März 2021]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Weitere Öffnungsschritte zum 22. Februar und 1. März
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Informationen zum weiteren Schulbetrieb und Ganztagsschulen

(12. 02. 2021)

In einem Schreiben an Schüler, Eltern, Schulleitungen und Lehrkräfte hat Bildungsministerin Karin Prien über die aktuellen Beschlüsse der Landesregierung zum weiteren Schulbetrieb über folgende Punkte informiert:

 

 

  • Die Grundschulen kehren ab dem 22. Februar 2021 in den Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen zurück.
     

  • Dieser Präsenzunterricht wird sich auf die Vermittlung grundlegender Kompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen oder soziales Lernen konzentrieren.
     

  • Die Verlässlichkeit der Grundschule wird gewährleistet. Ganztagsangebote können unter Beachtung der Hygienevorschriften wieder aufgenommen werden.
     
  • Davon ausgenommen sind Kreise und kreisfreie Städte mit einem höheren Infektionsgeschehen oder der Verbreitung der Virusvariante. Für diese wird am 15. Februar 2021 über die Verlängerung der Notbetreuung zunächst um eine Woche entschieden. Betroffen sind derzeit Flensburg und Lübeck sowie die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg.
     
  • An den weiterführenden Schulen (Jahrgangsstufen 5 – 13) bleibt es beim Distanzunterricht bis zum 7. März 2021 (mit Regelung zur Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 5 und 6). Die Präsenzangebote der Abschlussklassen werden fortgesetzt.
     
  • Angekündigt wird, dass die Schulen im Laufe der 7. Kalenderwoche eine Neufassung des „Schnupfenplans“ sowie des „Hygieneplans“ erhalten.
     
  • Für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal soll es die Möglichkeit für regelmäßige Corona-Tests geben. Nähere Informationen dazu sollen folgen.
     

Angebote an Ganztagsschulen

 

  • An den Grundschulen können die Ganztagsangebote unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder aufgenommen werden. Eine Ausnahme gilt in den Kreisen, die von der Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes an den Schulen ausgeschlossen sind. Hier bleibt es bei der Notbetreuung.
     
  • Für die Jahrgangsstufen 5 - 13 bleibt es auch hinsichtlich der Ganztagsangebote bei der Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 5 und 6.

Foto zur Meldung: Informationen zum weiteren Schulbetrieb und Ganztagsschulen
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Verlängerung der Corona-bedingten Einschränkungen bis 7. März 2021

(11. 02. 2021)

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben sich am 10. Februar über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Die wesentlichen Beschlüsse:

 

 

  • Die  bestehenden  Maßnahmen  und  Einschränkungen  werden  bis  zum  7.  März 2021 verlängert.
     
  • Abweichend davon können Friseurbetriebe ab 1. März 2021 unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben wieder öffnen.
     
  • Der Betreuungs- und Bildungsbereich hat bei Öffnungen Priorität. Ab dem 22. Februar sollen Grundschüler in Schleswig-Holstein wieder in die Schule gehen können und Kitas von der Notbetreuung in den Regelbetrieb wechseln.
     

  • Es soll geprüft werden, ob Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrer bei den Prioritäten für die Impfung in die Kategorie 2 mit hoher Priorität hochgestuft werden.
     

  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann der nächste Öffnungsschritt durch die Länder erfolgen. Maßgebend sind die Zahlen im jeweiligen Bundesland. Betroffen sind Einzelhandel (mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter), Museen und Galerien sowie bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
     

  • Diese und weitere Öffnungsschritte werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Damit ist vorgezeichnet, dass sich die Regelungen zwischen den Bundesländern in der bevorstehenden Öffnungsphase stärker unterscheiden werden.
     

  • Um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden, sind mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen gemeinsame Vorkehrungen zu treffen.
     

  • Bund und Länder arbeiten weiter an einer Öffnungsstrategie für die nächsten Schritte in den Bereichen Kontaktbeschränkungen, Kultur, Sport, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe.
     

  • Arbeitgeber werden aufgefordert, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung - insbesondere die Arbeit im Homeoffice und das Tragen medizinischer Masken - konsequent anzuwenden.
     

  • Über das weitere Vorgehen werden Bund und Länder am 3. März 2021 beraten.

 

Die Landesregierung hat nach den Beratungen von Bund und Ländern angekündigt, die Beschlüsse entsprechend umzusetzen. Der Landtag hat in einer Sondersitzung am 11. Februar 2021 über die Beschlüsse beraten. Es ist damit zu rechnen, dass zum Wochenende Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung erfolgen, um die Verlängerung und gegebenenfalls Änderung der Maßnahmen ab dem 15. Februar 2021 zu regeln.

Foto zur Meldung: Verlängerung der Corona-bedingten Einschränkungen bis 7. März 2021
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Informationen zur Corona-Impfung auf den Inseln

(10. 02. 2021)

Liebe Insulanerinnen, liebe Insulaner,

 

der Kreis Nordfriesland informiert auf seiner Webseite zu den Corona-Impfungen für die Inseln.

 

Näheres finden Sie hier:

 

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Corona-Impfungen-auf-den-Inseln-beginnen-am-11-M%C3%A4rz.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.12603.1&NavID=2271.37&xn=1

[Meldung des Kreises Nordfriesland]

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Impftermine für die Inseln Föhr und Amrum

(04. 02. 2021)

Liebe Insulanerinnen, liebe Insulaner,

 

leider hatte sich in das an uns übermittelte Informationsblatt ein Fehler eingeschlichen.

 

Die Rufnummer für die Anmeldung zur Impfung auf Föhr war fehlerhaft.

 

Dieser Fehler wurde behoben. Das korrigierte Informationsblatt finden Sie unter dem unten stehenden Link.

[Informationsblatt Impfungen Neu]

Foto zur Meldung: Impftermine für die Inseln Föhr und Amrum
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Mund-Nase-Bedeckungen in den Amtsverwaltungen

(28. 01. 2021)

Aufgrund der Verschärfung der Regeln zur Maskenpflicht u.a. im Einzelhandel und ÖPNV ist ab sofort auch in den Amtsgebäuden das Tragen von Alltagsmasken nicht mehr ausreichend, sondern ausschließlich nur noch FFP2-Masken oder OP-Masken zu tragen.  Für Besucher/innen gilt ebenfalls die Regel, die Amtsgebäude nur noch mit einer „qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung“ zu betreten.         

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Anpassung Corona-Bekämpfungsverordnung und Corona-Quarantäneverordnung

(25. 01. 2021)

Wie in unserer Meldung vom 20.01.2021 bereits angekündigt, hat die Landesregierung im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 in Kraft.

Maskenpflicht
In Einzelhandel, Personenverkehren und Pflegeheimen sowie auf religiösen Veranstaltungen und Versammlungen sind qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen (sog. OP-Masken oder viren-filternde Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2) zu verwenden; nicht zulässig sind Alltagsmasken zum Beispiel aus Stoff ebenso wie Masken mit Auslassventilen.

Corona-Quarantäneverordnung
Auch die Corona-Quarantäneverordnung wird angepasst. Mit Blick auf den Eintrag von Virusvarianten wurde die Absonderungsdauer von zehn auf 14 Tage angehoben. Die Möglichkeiten der Verkürzung der Absonderungsdauer („Frei-Testung“) und der „Arbeitsquarantäne“ entfallen.

Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger
Per Erlass werden Testpflichten für Grenzpendler und Grenzgänger in Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte eingeführt. Analog zu den Regelungen in Dänemark müssen diese künftig einen negativen Corona-Test (PCR oder PoC) vorweisen können, der höchstens sieben Tage alt sein darf.

Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss bereits laut Bundes-Einreiseverordnung spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.

Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.

Foto zur Meldung: Anpassung Corona-Bekämpfungsverordnung und Corona-Quarantäneverordnung
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Glasfaserausbau in Teilen von Nebel - Vorvermarktungszeitraum verlängert

(25. 01. 2021)

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation konnten die geplanten Beratungstermine vor Ort nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grunde wird die Frist zur Abgabe der Vertragsunterlagen für einen kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss noch bis zum 19.02.2021 verlängert. 

 

Für Fragen rund um das Projekt stehen die Mitarbeiter der Lünecom Hotline gerne unter  04131-70 66 777 (Mo-Fr 9.00-17.00 Uhr) telefonisch zur Verfügung.


Wer kann sich anschließen lassen?


Die Vorvermarktung für den Ausbau des Glasfasernetzes in den Ortsteilen Steenodde, Süddorf inkl. Gewerbegebiet und Nebel Westerheide, Tannenwai und Sanhugwai ist gestartet und läuft aufgrund der Verlängerung noch bis zum 19.02.2021.

 

In der sogenannten “Ausbauliste” finden sich alle Adressen, die im Rahmen dieses geförderten Projektes an das Glasfasernetz angeschlossen werden können. Sollte eine Adresse oder Hausnummer nicht auf der Liste dargestellt sein, obwohl sie im Gebiet liegt, dann empfehlen wir, unbedingt während der Vorvermarktungszeit trotzdem einen Auftrag einzureichen mit einem entsprechenden Vermerk. Diese Aufträge werden beim Amt Föhr-Amrum gesammelt und zum Ende der Einreichungsfrist geprüft, ob ein geförderter Anschluss ggf. doch möglich ist.

 

Aktionsvorteile der Vorvermarktung


Wer sich während der Vorvermarktung vom 6.11.2020-19.02.2021 für einen Anschluss an das Glasfasernetz entscheidet, profitiert von den Aktions-Vorteilen:

 

  1. Kostenloser Hausanschluss ans neue Glasfasernetz (ein nachträglicher Anschluss ist nach Angebot selbst zu finanzieren)
  2. Sondertarife für Internet & Telefonie in den ersten 6 Monaten nur 29,90 € mtl. (bis zu 120,00 € gespart)
  3. Kostenloser Router FRITZ!Box 5490 (149,00 € gespart)
  4. Keine Einrichtungsgebühr (99,00 € gespart)

 

 

Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen finden Sie im unteren Teil dieser Meldung, auf der Webseite der Lünecom unter www.luenecom.de oder telefonisch bei den Mitarbeitern der Lünecom unter der Hotline: 04131-70667-77 (Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr, außer an den gesetzlichen Feiertagen).

 

 

Der Glasfaserausbau auf Föhr und Amrum wird gefördert durch:

 

Logo Förderung

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds (ELER)

European agricultural fund for rural development

 


 

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Daniel Schenck unter Tel. 04681 5004-824 oder gerne zur Verfügung. Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein zu diesem Thema finden Sie auch hier.

[Häufige Fragen zum Glasfaserausbau in Teilen von Nebel]

[Lünecom]

[vorherige Meldung auf der Webseite des Amtes Föhr-Amrum]

[Produktinfo "Fiber 100"]

[Nutzungsvereinbarung]

[Vertragsunterlagen]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 100"]

[Produktinfo "Fiber 50"]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 50"]

[Preisliste]

[Informations-Flyer]

Foto zur Meldung: Glasfaserausbau in Teilen von Nebel - Vorvermarktungszeitraum verlängert
Foto: Förderlogo

Verschärfung und Verlängerung der coronabedingten Einschränkungen bis 14.02.2021

(20. 01. 2021)

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben sich am 19.01.2021 auf die Fortführung und Verschärfung der bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Betont wird abermals das Ziel, die Infektionszahlen dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. Aus diesem Beschluss sind folgende konkrete Maßnahmen hervorzuheben:

  • Die bisherigen Maßnahmen sollen zunächst befristet bis zum 14.02.2021 weiter gelten. Das gilt auch für die Schließung von Schulen und Kitas.
     
  • Bis dahin erarbeiten Bund und Länder ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie.
     
  • Private Zusammenkünfte bleiben weiterhin auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal eine weitere Person beschränkt. Dabei trage es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
     
  • Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) konkretisiert.
     
  • Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen so reduziert werden, dass das Fahrgastaufkommen deutlich zurückgeht und so in der Regel Abstände gewahrt werden können. Dazu sollen Homeoffice, die Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel dienen.
     
  • Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.
     
  • Für Gottesdienste werden bestimmte Einschränkungen vorgesehen, die denen in § 13 der Corona-BekämpfVO des Landes im Wesentlichen entsprechen.
     
  • Eine Verordnung des Bundes soll Arbeitgeber befristet bis zum 15.03.2021 dazu verpflichten, überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.
     
  • Wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
     
  • Zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhandware und Software zukünftig im Jahr der Anschaffung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Davon sollen auch diejenigen profitieren, die im Homeoffice arbeiten.
     
  • Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird nochmals verbessert, insbesondere für den Einzelhandel und durch Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen sowie Anhebung der monatlichen Förderhöchstbeträge. Die Abschlagszahlungen sollen deutlich angehoben und im Februar ausgezahlt werden. Die abschließenden Auszahlungen sollen im März erfolgen.
     
  • Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

 

Der Ministerpräsident hat für die Landesregierung dazu angekündigt, dass diese Beschlüsse auch für Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Der Landtag berät am 20.01.2021 in einer Sondersitzung darüber. Die Beschlüsse erfordern relativ wenige Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Es ist davon auszugehen, dass eine Änderung der Corona-BekämpfVO bis Ende der laufenden Woche erfolgt.

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Umsetzung der Bund-Länder Beschlüsse in Schleswig-Holstein zum 11. Januar 2021 sowie Informationen zur Corona-Schutzimpfung

(14. 01. 2021)

Die Landesregierung hat wie angekündigt im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Kontakte sollen weiter reduziert werden. Die Regelungen der SARS-Cov2- BekämpfungsVO werden insoweit verschärft.

 

Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Ausnahmen sind möglich zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen. So können beispielsweise zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei möglichst jeweils um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln.

 

Wieder Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

 

Auch die Quarantäneverordnung wurde angepasst. Es wird wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingeführt. Reiserückkehrer können sich (kostenpflichtig) an den bestehenden Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung im Land testen lassen.

Neben der bereits bestehenden Absonderungsverpflichtung besteht nun zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Test muss den Anforderungen des Robert Koch-Instituts entsprechen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich bei der Einreise testen zu lassen. Dies kann sowohl am Ort des Grenzübertritts als auch in einem Testzentrum oder am Ort der Unterbringung geschehen. Für die Testpflicht gelten die aus der Absonderungspflicht bekannten Ausnahmen (z.B. „kleiner Grenzverkehr“).

Beide Verordnungen sind am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft getreten – sie gelten bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021.

Die Verordnungen sind  unter  www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse abrufbar.

 

Corona-Schutzimpfung in den Impfzentren auf dem Festland: 0800 455 655 0 – zusätzliche Hotline für Schleswig-Holstein soll für Entlastung und bessere Erreichbarkeit sorgen

Das Gesundheitsministerium schaltet zusätzlich zu den bisherigen Anmeldemöglichkeiten eine neue kostenlose, landeseigene Hotline, die zur Entlastung der 116 117 beitragen soll, da diese auch von anderen Ländern genutzt und damit zunehmend stark frequentiert wird.

Mit der Schaltung der 0800 455 655 0 soll die Erreichbarkeit ausgeweitet und dem Informations- und Gesprächsbedarf der Bürgerinnen und Bürger bei der Terminbuchung besser entsprochen werden.

Zusammengefasst gibt es nun folgende Anmeldemöglichkeiten für die Impfung in den schleswig-holsteinischen Impfzentren auf dem Festland:

 

Die Online-Anmeldung unter www.impfen-sh.de oder die telefonische Anmeldung über die 0800 455 655 0 oder die 116 117.

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Corona-Schutzimpfung

(07. 01. 2021)

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unserer Webseite,

das Amt Föhr-Amrum erreichen derzeit viele Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung. Wir möchten Sie daher im Folgenden über die aktuelle Situation informieren.

Seit Anfang des Jahres sind auch in Schleswig-Holstein Impfungen möglich. Am 04.01.2021 hat das Impfzentrum in Husum seinen Betrieb aufgenommen. Das Impfzentrum Niebüll wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Eine Anmeldung zum Impfen in den schleswig-holsteinischen Impfzentren auf dem Festland ist ausschließlich telefonisch unter 116 117 oder online über www.impfen-sh.de möglich. Die Termine sind abhängig von den vorhandenen Impfstoffdosen und werden wochenweise vergeben.   

Für die Inseln Föhr und Amrum sind eigene Möglichkeiten zur Impfung in Planung. Voraussichtlich kann ab der 10. oder 11. Kalenderwoche 2021 mit den Impfungen auf den Inseln begonnen werden.

Auf Föhr wird hierzu im ehemaligen AOK-Kinderkurheim in der Wyker Strandstraße ein Impfzentrum eingerichtet. Auf Amrum sollen die Impfungen in Nebel durchgeführt werden.     

Eine Anmeldung zum Impfen in den geplanten insularen Impfzentren auf Föhr und Amrum ist derzeit noch nicht möglich. Die entsprechenden Strukturen werden gegenwärtig aufgebaut.

Zu gegebener Zeit werden wir Sie an dieser Stelle weiter informieren.

Ihr
Amt Föhr-Amrum

 

Ausführliche Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf folgender Webseite des Landes Schleswig-Holstein:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html

Informationen zur Erreichbarkeit des Impfzentrums Husum mit dem ÖPNV finden Sie unter www.husum-bus-impfzentrum.de.

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Auch im neuen Jahr mit der Newsletter-Funktion keine Meldung verpassen

(05. 01. 2021)

Mit Hilfe des Newsletters bekommen Sie aktuelle Meldungen von der Internetseite des Amtes Föhr-Amrum wöchentlich ganz einfach per Mail.

 

Wenn Sie Interesse an unserem Newsletter haben, klicken Sie hier um sich zu registrieren. 

 

Sie finden die Newsletter-Funktion ebenfalls unter Bürgerservice oder in der Fußzeile unserer Internetseite.

 

Fußnote

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Neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes

(16. 12. 2020)

Zur Umsetzung der zwischen Bund und Ländern verabredeten weiteren Einschrän­kungen zur Eindämmung des Coronavirus  hat die Landesregierung am 14.12.2020 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungs­verordnung (Corona-BekämpfVO) beschlossen. Die neue Verordnung finden Sie auf der Webseite des Landes (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html). Sie tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und ist bis zum 10. Januar 2021 befristet.

Gegenüber den geltenden Regelungen der seit dem 30.11.2020 geltenden Corona­BekämpfVO trifft die neue Corona-BekämpfVO fol­gende abweichende Regelungen:

 

Die Kontaktbeschränkungen in § 2 Abs. 4 werden neu geregelt: Sowohl im öf­fentlichen Raum als auch im privaten Raum sind Ansammlungen und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken nur noch mit Personen des eigenen Haushaltes (unabhängig von der Personenzahl) oder mit bis zu fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes zulässig. Dabei werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Eine Ausnahme gilt vom 24. bis 26. Dezember 2020: Dann sind Zusammentreffen mit Personen des eigenen Haushaltes und vier wei­teren Angehörigen des engsten Familienkreises zulässig, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Auch dabei werden Kinder nicht mitgezählt.

 

Im öffentlichen Raum werden der Ausschank und der Verzehr von alkoholhal­tigen Getränken untersagt (§ 2b Satz 1). Das war seit dem 12.12.2020 bereits durch Allgemeinverfügungen der Kreise geregelt, diese werden insofern gegenstandslos.

 

Ein Feuerwerksverbot gilt auch auf solchen Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen die Gesundheitsämter der Kreise dies zu Silvester und Neujahr wegen des zu erwartenden verstärkten Personenaufkommens per Allgemeinverfügung an­ordnen. Vorher haben die Kreise sich mit den betroffenen Gemeinden abzustim­men (§ 2c).

 

Das angekündigte Verkaufsverbot für Feuerwerk ist nicht Gegenstand der Corona-BekämpfVO, sondern wir durch die Bundesregierung vorrausichtlich durch Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ge­regelt.

 

Veranstaltungen werden generell untersagt. Eine Ausnahme gilt nur noch für diejenigen Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (u. a. kommunale Gremiensitzungen), geschäftlich erforderlichen Zusammenkünfte, Be­treuungsangebote, privaten Zusammenkünfte, Parteiveranstaltungen etc., die auch bisher schon auf Grundlage von § 5 Abs. 2 der Corona-BekämpfVO von be­stimmten Vorschriften über Veranstaltungen ausgenommen waren.

 

Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Verkehr zu schließen. Ausge­nommen sind Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apo­theken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Ba­by-Fachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Verkauf von Weihnachtsbäumen außerhalb geschlossener Räume (§ 8). Zulässig bleiben die Ausgabe und Auslieferung von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren. Alle Einzelhändler können also Abhol- und Lie­ferdienste anbieten. Es bleibt bei der Beschränkung der Kundenzahl auf eine Person je 10 m2 Verkaufsfläche. Auch Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten bleiben als Dienstleistungsangebote geöffnet.

 

Dienstleistungen mit Körperkontakt werden untersagt, sofern es sich nicht um medizinische oder pflegerische notwendige Dienstleistungen handelt (§ 9). Dies betrifft z. B. Nagel-, Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagestudios und Friseur­leistungen.

 

Bisher geöffnete Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Archive, Bibliotheken, Autokinos, Tierparks, Wildparks, Aquarien und Zoos sind zu schließen (§ 10). Spielplätze bleiben weiterhin geöffnet. Gemäß Begründung zu § 10 ist bei Biblio­theken auch die Rückgabe von entliehenen Medien sowie die Abholung von be­stellten Medien unzulässig.

 

Sportanlagen sind für die Sportausübung zu schließen (§ 11). Ausnahmen gibt es für Tiersportanlagen (Pferde), soweit der Betrieb zur Erhaltung des Tierwohls erforderlich ist. Zuschauer haben keinen Zutritt zu Sportanlagen.

 

Außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltungen sind unzuläs­sig (§ 12a. Dies betrifft insbesondere auch Volkshochschulen. Dazu zählen auch Fahrschulen, Musikschulen, Familienbildungsstätten, Einrichtungen der Berufs­vorbereitung und andere qualifizierte Anbieter. Prüfungen bleiben zulässig.

 

An Gottesdiensten dürfen höchstens 100 Personen außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume teilnehmen. Neu ist das Erfordernis einer vorhe­rigen Anmeldung. Der Gemeindegesang wird vollständig untersagt. Es gelten die Maskenpflicht und die Kontaktdatenerhebung. Ausnahmen für die Überschreitung der Teilnehmerzahl auf bis zu 150 Personen, wie noch jüngst in einer Verabre­dung mit den Kirchen vorgesehen sind nicht mehr möglich.

 

An Bestattungen und Trauerfeiern dürfen nur noch maximal 25 Perso­nen teilnehmen (§ 13).

 

Vor der Aufnahme in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen ist ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorzulegen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4).

 

In Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege und der Eingliederungshil­fe sollen die Mitarbeiter zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet wer­den. Die Bewohner dürfen jeweils nur von zwei verschiedenen Personen besucht werden.

 

Für Kindertagesstätten gilt ein Betretungsverbot (§ 16 Abs. 2), Ausnahmen gibt es lediglich zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung. Dabei wird die Gruppengrö­ße auf 10 Kinder begrenzt. Die Personengruppen, die einen Anspruch auf Notbe­treuung haben, sind in § 16 Abs. 3 aufgezählt. Der Anspruch auf Notbetreuung steht insbesondere Kindern von berufstätigen Alleinerziehenden und denen zu, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter im Bereich der kritischen Infra­strukturen tätig ist (Auflistung in § 19). Auch Kinder, die einen heilpädagogischen Förderbedarf haben oder Sprachförderung benötigen, können die Einrichtungen besuchen. Gleiches gilt für Kinder, für die aus Kindeswohlaspekten eine Betreu­ung notwendig ist.

Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können mit bis zu fünf Kin­dern aufrechterhalten werden.

Andere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind nur noch zulässig, soweit sie dem präventiven und intervenierenden Kinder- und Jugendschutz dienen (§ 16 Abs. 1).

Den Berufsgruppen der insbesondere zur Notbetreuung an Kindertagesstätten und Schulen berechtigten kritischen Infrastrukturen werden die Schwanger­schaftskonfliktberatung sowie die Bestatter hinzugefügt (§ 19).

 

Die Ordnungswidrigkeitstatbestände werden so angepasst, dass für die wich­tigsten der neuen Untersagungen Bußgelder verhängt werden können.

Foto zur Meldung: Neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Glasfaserausbau in Teilen von Nebel - Beratung nur per Telefon möglich

(14. 12. 2020)

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation können die geplanten Beratungstermine vor Ort nicht durchgeführt werden. Stattdessen wird die Beratung per Telefon angeboten. Die Hotline der Lünecom ist zu erreichen unter: 04131-70667-77 (Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr, außer an den gesetzlichen Feiertagen).


Wer kann sich anschließen lassen?


Die Vorvermarktung für den Ausbau des Glasfasernetzes in den Ortsteilen Steenodde, Süddorf inkl. Gewerbegebiet und Nebel Westerheide, Tannenwai und Sanhugwai ist gestartet und läuft noch bis zum 10.01.2021.

 

In der sogenannten “Ausbauliste” finden sich alle Adressen, die im Rahmen dieses geförderten Projektes an das Glasfasernetz angeschlossen werden können. Sollte eine Adresse oder Hausnummer nicht auf der Liste dargestellt sein, obwohl sie im Gebiet liegt, dann empfehlen wir, unbedingt während der Vorvermarktungszeit trotzdem einen Auftrag einzureichen mit einem entsprechenden Vermerk. Diese Aufträge werden beim Amt Föhr-Amrum gesammelt und zum Ende der Einreichungsfrist geprüft, ob ein geförderter Anschluss ggf. doch möglich ist.

 

Aktionsvorteile der Vorvermarktung


Wer sich während der 9-wöchigen Vorvermarktung vom 6.11.2020-10.01.2021 für einen Anschluss an das Glasfasernetz entscheidet, profitiert von den Aktions-Vorteilen:

 

  1. Kostenloser Hausanschluss ans neue Glasfasernetz (ein nachträglicher Anschluss ist nach Angebot selbst zu finanzieren)
  2. Sondertarife für Internet & Telefonie in den ersten 6 Monaten nur 29,90 € mtl. (bis zu 120,00 € gespart)
  3. Kostenloser Router FRITZ!Box 5490 (149,00 € gespart)
  4. Keine Einrichtungsgebühr (99,00 € gespart)

 

 

Alle erforderlichen Unterlagen und und Informationen finden Sie im unteren Teil dieser Meldung, auf der Webseite der Lünecom unter www.luenecom.de oder telefonisch bei den Mitarbeitern der Lünecom unter der Hotline: 04131-70667-77 (Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr, außer an den gesetzlichen Feiertagen).

 

 

Der Glasfaserausbau auf Föhr und Amrum wird gefördert durch:

 

Logo Förderung

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds (ELER)

European agricultural fund for rural development

 


 

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Daniel Schenck unter Tel. 04681 5004-824 oder gerne zur Verfügung. Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein zu diesem Thema finden Sie auch hier.

[Häufige Fragen zum Glasfaserausbau in Teilen von Nebel]

[Lünecom]

[vorherige Meldung auf der Webseite des Amtes Föhr-Amrum]

[Produktinfo "Fiber 100"]

[Nutzungsvereinbarung]

[Vertragsunterlagen]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 100"]

[Produktinfo "Fiber 50"]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 50"]

[Preisliste]

[Informations-Flyer]

Foto zur Meldung: Glasfaserausbau in Teilen von Nebel - Beratung nur per Telefon möglich
Foto: Förderlogo

Amt Föhr-Amrum erweitert den Online-Service

(11. 12. 2020)

Das Amt Föhr-Amrum bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Teil der Verwaltungsdienstleistungen online durchzuführen. 

 

Zu diesem Zweck können Sie aus verschiedenen Dienstleistungen des Portals des Einheitlichen Ansprechpartners des Landes Schleswig-Holsteins (ea-sh) auswählen. 

 

ea-sh

 

Weiterhin können Sie über verschiedene Formulare mit dem Amt Föhr-Amrum kommunizieren.

 

Selbstverständlich ist auch das Fundbüro online weiterhin Bestandteil des Online-Angebotes.

 

 

Sie finden den Online-Service über das Menü unter Bürgerservice oder ganz einfach über den Bereich "Häufig nachgefragt".

[Online-Service]

Foto zur Meldung: Amt Föhr-Amrum erweitert den Online-Service
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Müllabfuhrtermine 2021

(07. 12. 2020)

Aufgrund der eingeschränkten Zutrittsmöglichkeiten zu den Amtsgebäuden liegen die Abfallkalender für 2021 an den folgenden Stellen aus:

 

Föhr

- Alkersum: Firma Peter Jensen GmbH (Hochstieg 3)

- Nieblum: Dörpshus (Poststrat 2)

- Oevenum: Bäckerei Mengel (Dörpstrat 55)

- Oldsum: Frischemarkt Rickmers (Waaster Bodikem 28)

- Utersum: Haus des Gastes (Klaf 2)

- Wrixum: Feuerwehrgerätehaus (Hardesweg 38)

- Wyk auf Föhr: Föhr-Tourismus GmbH (Feldstraße 36)

- Wyk auf Föhr: Tourist-Info im Reedereigebäude (Am Fähranleger 1)

- Wyk auf Föhr: Amt Föhr-Amrum / Außenständer (Hafenstraße 23)

 

Amrum

- in allen EDEKA-Märkten und Stellen der Amrum-Touristik

 


Die altbekannten, farbigen Abfallkalender mit diversen weiteren Kurzinformationen zur Abfallabfuhr stehen Ihnen zudem hier als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr ist in drei Abfuhrbezirke untergliedert, deren Abgrenzung Sie hier einsehen können. Eine tabellarische Übersicht der Abfuhrtermine erhalten Sie bei der AWNF. Wählen Sie hier einfach Ihren Abfuhrbezirk aus.


Eine weitere Alternative ist die Abfall-App der AWNF. Diese können Sie sich über den unten stehenden QR-Code bzw. die Verlinkungen installieren.

 

Abfall-App AWNF

qr_awnf-app

 

 

 

 

 

 

AWNF Abfall-App für iOS installieren

 

AWNF Abfall-App für Android installieren

 

Weitere Informationen zur Abfall-App erhalten Sie unter https://www.awnf.de/seiten/abfall-app/  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Abfuhrpläne für die Abfallbeseitigung]

[Informationen zur APP der AWNF]

Foto zur Meldung: Müllabfuhrtermine 2021
Foto: Müllabfuhrpläne 2021

Coronavirus - Aktuelle Informationen

(03. 12. 2020)

Die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bundeskanzlerin haben sich am gestrigen Tag auf das Verfahren für die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nach dem 20. Dezember 2020 verständigt. Es wurde vereinbart, dass die Länder die aktuell bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen bis zum 10. Januar 2021 verlängern werden. 

 

Die aktuelle Landesverordnung und Erlasse der Landesregierung finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

 

Wie bereits in der Presse berichtet wurde, hat die Landesregierung nunmehr auch schriftlich die Zulassung von Hotelübernachtungen für Familienbesuche zu Weihnachten ange­kündigt.  Vom 23. bis 27. Dezember werden danach jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt sein.“ Auch dies werde im Rahmen der ab dem 21. Dezember 2020 geltenden Überarbeitung der Corona­BekämpfungsVO des Landes geregelt.

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

"Schadens-Melder" als Online-Service

(02. 12. 2020)

Sie haben einen Schaden oder Mangel an öffentlichem Eigentum wie z.B. Straßen, Wegen, Spielplätzen oder auch eine defekte Straßenlaterne oder Ampelanlage entdeckt?

 

Dann wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns über unser Online-Formular darüber informieren.

 

Ihre Mitteilung wird an die zuständige Fachabteilung geleitet. Dort wird man bemüht sein, Ihre Meldung umgehend zu bearbeiten. Eine Eingangsbestätigung bzw. eine Mitteilung darüber, dass der Mangel behoben wurde, kann jedoch nicht gegeben werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Feedback!

 

 

Sie finden den Schadensmelder auch über das Menü unter  Bürgerservice -> Online-Service oder ganz einfach über den Bereich "Häufig nachgefragt".

[Formular Schadensmeldung]

[Online-Service]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung und Corona-Quarantäneverordnung des Landes

(30. 11. 2020)

Die Landesregierung hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern über die wei­teren Maßnahmen zum Coronavirus am 29.11.2020 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese Neufassung tritt am 30.11.2020 in Kraft und ist befristet bis zum 20.12.2020. 

Im Unterschied zur bisher geltenden Fassung trifft die neue Fassung ab dem 30.11.2020 folgende neue Regelungen (alle anderen Rege­lungen bleiben unverändert):

 

Es wird klargestellt, dass das Abstandsgebot bei Zusammenkünften im privaten Raum mit bis zu zehn Personen nicht gilt.

 

Die Vorschriften über das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung werden in ei­nem neuen, eigenständigen § 2a geregelt und wie folgt erweitert:

- Nunmehr gilt die Maskenpflicht generell in geschlossenen Räumen, die öf­fentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie an allen Arbeits- oder Betriebsstätten in geschlossenen Räu­men. Ausnahmen davon gelten nur am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird oder physische Barrieren bestehen, bei schweren körperlichen Tätigkeiten, wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts verfolgen, bei der Nahrungsaufnahme und wenn die Maskenpflicht aufgrund der besonderen Umstände des Ein­zelfalls unzumutbar ist. Damit wird die bisherige Regelung über die Mas­kenpflicht in Behörden (§ 6a) überflüssig und gestrichen.

 

- Ausdrücklich ausgenommen werden gemäß § 16 Abs. 3 von der Masken­pflicht die Mitarbeiter in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Erzie­hungshilfe. Es wird allerdings seitens des Landesjugendamtes empfohlen, dass in Kindertageseinrichtungen alle erwachsenen Personen eine Mund- Nasen- Bedeckung tragen, wo immer dies möglich ist.

 

- Die Maskenpflicht wird nunmehr ausdrücklich auch in Bahnhöfen angeord­net (§ 2a Abs. 2).

 

- Die Maskenpflicht wird außerdem auf die Bereiche vor Verkaufs- und wa­ren Ausgabestellen des Einzelhandels sowie auf die dazugehörigen Park­flächen ausgeweitet (§ 8 Abs. 3).

 

- Die Vorschriften über Dienstleistungen mit Körperkontakt werden neu gefasst (§ 9). Nunmehr sind Dienstleistungen mit Körperkontakt wieder zulässig (insb. Kos­metik, Tattoos, Massage, Nagelstudios). Voraussetzungen sind das beiderseitige Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung, ein Hygienekonzept und die Erfassung der Kontaktdaten. Prostitution bleibt untersagt.

 

- Tierparks, Wildparks, Aquarien und Zoos dürfen wieder öffnen (§ 10). Für Tier­parks, Wildparks und Zoos gilt eine Beschränkung der Besucherzahl auf eine Person pro 20 m2 Wege- und Verkehrsfläche.

 

- Dagegen wird klargestellt, dass Sonnenstudios geschlossen bleiben.

 

- Im Rahmen schulischer Veranstaltungen können nunmehr Theater, Opern, Kon­zerthäuser und Museen besucht werden.

 

-Reiseverkehre zu touristischen Zwecken werden nunmehr wieder vollständig un­tersagt (§ 18 Abs. 2).
Gegebenenfalls geplante Regelungen für die Weihnachtstage oder Silvester (Feuer­werk) sind in der Neufassung noch nicht enthalten, da diese zunächst bis zum 20. Dezember 2020 befristet ist.


Land verlängert Geltung der Corona-Quarantäneverordnung
Die Landesregierung hat am 27.11.2020 die Geltung der bisher bis zum 29.11.2020 befristeten Corona-Quarantäneverordnung bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Außerdem wurde die Ausnahme von der Qua­rantänepflicht für Personen im Transportwesen (Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren) insofern erweitert, als diese auch bei Auf­enthalten länger als 72 Stunden von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Da­mit soll Bedürfnissen der Logistikbranche Rechnung getragen werden.
Die Corona-Quarantäneverordnung ist am 29.11.2020 in Kraft getreten.

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Neufassung der Schulen-Coronaverordnung

(30. 11. 2020)

Die Landesregierung hat am 30.11.2020 die Schulen-Coronaverordnung geändert und deren Geltungsdauer bis zum 22. Dezember 2020 verlängert. Die Änderungen treten am 01.12.2020 in Kraft.

Im Unterschied zur bisher geltenden Schulen-Coronaverordnung für die Schülerinnen und Schüler wird damit Folgen­des festgelegt (alle anderen Regelungen bleiben unverändert):

 

Die Ausnahme von der MNB-Pflicht für und Schüler bei Prüfungen wird klarer ge­fasst. Es wird klargestellt, dass bei Abschlussprüfungen keine MNB zu tragen ist.

 

Ergänzt wird dies um alle schriftlichen Leistungsnachweise, die länger als 2 Zeit­stunden angesetzt sind.

 

Die Maskenpflicht gilt damit also weiterhin bis 19. Dezember 2020 für Schüler ab der Sekundarstufe 1 auch im Unterrichtsraum. In der Primarstufe (Jahrgänge 1-4) tritt die Maskenpflichten im Unterrichtsraum weiterhin nur dann ein, wenn eine 7- Tagesinzidenz an Neuinfektionen von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Dabei entfällt diese erweiterte Maskenpflicht für Grundschüler an dem Tag, an dem diese 7-Tagesinzidenz den siebten Tag in Folge nicht mehr überschritten wird. Diese Frist wird also gegenüber der bisherigen Regelung um einen Tag verlängert.

Foto zur Meldung: Neufassung der Schulen-Coronaverordnung
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Coronavirus - Aktuelle Informationen

(26. 11. 2020)

Beschluss von Bund und Ländern über Maßnahmen zum Coronavirus

Bund und Länder haben sich am 25. November 2020 über die Fortführung der aktuell bis zum 29. November 2020 befristeten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavi­rus verständigt. 

 

Zum weiteren Vorgehen zeichnet sich folgendes ab.

  • Der Landtag wird in einer Sondersitzung am 27. November 2020 über die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz beraten.

  • Mit einer Bekanntmachung der ab dem 30. November 2020 geltenden Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 28. oder 29. November 2020 zu rechnen.

  • Parallel dazu wird die Landesregierung die Schulen-Coronaverordnung entsprechend anpassen. Vorgesehen ist vor allem eine Verlängerung der bisher geltenden Maßnahmen bis Ende des laufenden Schulhalbjahres, wobei die Regelungen zunächst wohl bis Ende des Jahres 2020 befristet werden.

  • Vor Weihnachten werden Bund und Länder eine weitere Bewertung vornehmen.
     
    Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald uns die Bekanntmachung der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung für das Land Schleswig-Holstein vorliegt.

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Sprechtag Kreisbauamt Nordfriesland

(18. 11. 2020)

Der Sprechtag mit Herrn Brandt, vom Kreisbauamt Nordfriesland, am 01.12.2020 fällt aus. 

Sobald ein neuer Termin für den Sprechtag feststeht, wird dieser auf unserer Homepage und im Inselboten bekanntgegeben. 

Foto zur Meldung: Sprechtag Kreisbauamt Nordfriesland
Foto: Sprechtag Kreisbauamt Nordfriesland

Geflügelpest: Einheitliche Anordnungen für private und gewerbliche Geflügelhalter

(12. 11. 2020)

Das Umweltministerium hat am 11. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Diese tritt am 12. November 2020 in Kraft.

 

Mit der Allgemeinverfügung wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhaltungen geschaffen. Sie ist für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verbindlich.

 

Vorgeschrieben werden darin u.a. Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, Schutzkleidung, bestimmte  Reinigungspflichten und weitere Hygienemaßnahmen etc.

 

Ergänzend dazu verweist das Ministerium auf allgemeine Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung und Geflügel-Hobbyhaltungen. Die Allgemeinverfügung und die entsprechenden Hinweise finden Sie im unter Teil dieser Meldung.

 



Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags bis 13:00 Uhr erreichbar.
 

[Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen]

[Seite der Kreisveterinärbehörde]

[Interaktive Karte: Tierseuchen im Kreis Nordfriesland: Gebiete mit Aufstallungspflicht]

[Sonderausgabe des Amtsblattes des Kreises NF]

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Informationen zur Einreise nach Deutschland

(12. 11. 2020)

Im Zusammenhang mit der bundesweit koordinierten Neufassung der Corona­Quarantäneverordnung des Landes (siehe info-intern Nr. 386/20) hat der Bund auch das Meldeverfahren für Einreisende aus internationalen Risikogebieten verändert. Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vor der Einreise digital anmelden.

 

Seit dem 8. November 2020 besteht das Verfahren der digitalen Einreiseanmeldung. Dafür hat die Bundesregierung die Internetplattform www.einreiseanmeldung.de 

gestartet.

 

Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zu­ständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zu­ständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automa­tisch gelöscht. Dieses Verfahren dient als Ersatz für die bisher bekannten Ausstei­gerkarten und soll die Gesundheitsämter entlasten.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 der Corona-Quarantäneverordnung des Landes kann durch die­ses Verfahren (dort ist bisher noch die Aussteigerkarte genannt) die Verpflichtung der Reisenden erfüllt werden, sich unverzüglich nach der Einreise an das jeweils zu­ständige Gesundheitsamt zu wenden.

 

Ein entsprechendes Merkblatt der Bundesregierung für Reisende ist als Anlage beigefügt.

[Informationsblatt]

[Einreisemeldung]

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Das Aufstallungsgebiet wird auf das gesamte Gebiet des Kreises Nordfriesland ausgeweitet

(10. 11. 2020)

Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot ab Montag, 9.11.2020

 

Nachdem in einem Nutzgeflügelbestand auf der Hallig Oland und bei zahlreichen Wildvögeln im gesamten Kreisgbiet die Geflügelpest festgestellt wurde, gilt ab Montag, den 9.11.2020 kreisweite eine Aufstallungspflicht für Geflügel. 

 

Weil Wildvögel ihren Kot überall fallen lassen, kann ein im Freien lebender Geflügelbestand sich innerhalb kürzester Zeit infizieren. Auch deshalb hatte das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland bereits am 30. Oktober 2020 die Aufstallung von Geflügel in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten angeordnet, nachdem dort in wenigen Tagen eine Vielzahl an Wildvögeln an der Geflügelpest verendet war. Trotz der frühzeitig eingeleiteten Präventionsmaßnahmen konnte ein Überspringen des hochpathogenen H5N8-Virus von den Wildvögeln auf einen Nutztierbestand nicht verhindert werden.

 

Die konsequente Aufstallung kann das Hausgeflügel schützen. Es sind bereits Tausende Wildvögel tot aufgefunden worden, vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Geflügelhalter, auch Kleinsthalter mit einigen wenigen Tieren seiner Verantwortung bewusst sein, und neben der Aufstallung des Geflügels auch die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

 

Eine Änderung der Geflügelpestverordnung sollte den Geflügelhaltern bei der Umsetzung des Aufstallungsgebots entgegenkommen. Anders als in 2016/17 ist die Unterbringung in Volieren, die nach oben mit Netzen oder Gittern mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern abgedeckt sind, erlaubt.

 

Es wird empfohlen, von der Jagd auf Federwild abzusehen. Durch die Bejagung werden auch bereits erkrankte Vögel aufgescheucht und tragen so den Erreger der Geflügelpest weiter. 

 

Es wird empfohlen Hunde an der Leine zu führen. Durch freilaufende Hunde können bereits erkrankte Vögel aufgescheucht werden und tragen so den Erreger der Geflügelpest weiter.

 



Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.
 

[Seite der Kreisveterinärbehörde]

[Interaktive Karte: Tierseuchen im Kreis Nordfriesland: Gebiete mit Aufstallungspflicht]

[Sonderausgabe 52 des Amtsblattes des Kreises NF]

Foto zur Meldung: Das Aufstallungsgebiet wird auf das gesamte Gebiet des Kreises Nordfriesland ausgeweitet
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Veterinäramt warnt: Tote Vögel nicht anfassen!

(10. 11. 2020)

Pressemittteilung des Kreises Nordfriesland:

Veterinäramt warnt: Tote Vögel nicht anfassen!

 

Mehrere Bürger riefen am Wochenende die Notruf-Nummer der Polizei 110 an, um den Fund toter Wildvögel zu melden. „Die Polizei ist dafür der falsche Ansprechpartner“, erklärt Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze. „Zuständig ist für Funde an den Landesschutzdeichen und im Vorland ist die Nationalparkverwaltung. Sie ist unter Tel. 04861 61686 erreichbar.

 

Wer im Binnenland einen Vogel findet, sollte sich an das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung wenden.“

 

Manche wohlmeinenden Tierfreunde haben sterbende Vögel sogar zu einem Tierarzt gebracht. „Auch, wenn einem die Tiere noch so sehr leid tun – das ist der völlig falsche Weg. Denn auf diese Weise wird das Geflügelpestvirus noch schneller verbreitet. Nicht umsonst sammeln die Profis von den Ämtern die Tiere im Schutzanzug samt Maske und Brille ein“, warnt Dr. Schulze. Abgesehen davon könne auch ein Tierarzt die Krankheit nicht heilen. 

 

„So schwer es ist: Das einzige, was man noch für die Vögel tun kann, ist, Respekt zu zeigen und sie in Ruhe sterben zu lassen. Wer ihnen zu nahe kommt, versetzt sie nur in Angst und macht ihr Schicksal noch schlimmer“, betont der Veterinär.
 



Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.
 

[Seite der Kreisveterinärbehörde]

[Interaktive Karte: Tierseuchen im Kreis Nordfriesland: Gebiete mit Aufstallungspflicht]

[Sonderausgabe des Amtsblattes des Kreises NF]

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Kreis Nordfriesland: Geflügelpest in Nutztierbestand festgestellt

(06. 11. 2020)

Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland:

 

In den letzten Tagen ist im Kreis Nordfriesland eine mindestens vierstellige Zahl von Wildvögeln an der Geflügelpest verendet. Bereits am 30. Oktober 2020 erließ das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland ein Aufstallungsgebot für alle  Geflügelhaltungen in einem breiten Streifen entlang der Küste.


Trotzdem wurde die Krankheit in einem Betrieb auf der Hallig Oland festgestellt. Am 4. November abends übermittelte das Friedrich-Loeffler-Institut dem Kreis das positive Testergebnis. Es handelt sich um das Virus H5N8. Acht von 68 Hühnern in der betroffenen Haltung waren innerhalb kurzer Zeit gestorben. Noch am Morgen des 5. Novembers wurden alle Tiere der Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt.


Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Restriktionsgebiete eingerichtet: Die Hallig Oland gilt als Sperrbezirk. Daneben wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das die folgenden Gemeinden umfasst: Galmsbüll, Dagebüll, Ockholm, Hallig Gröde, Langeneß, Wyk auf Föhr, Wrixum, Oevenum. 


Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung samt Landkarten wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 50). An den Hauptzufahrtswegen zum Beobachtungsgebiet werden Schilder mit der Aufschrift »Geflügelpest-Beobachtungsgebiet« angebracht.


»In diesen Gebieten gelten umfangreiche Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Die Tiere müssen aufgestallt bleiben und dürfen vorübergehend nicht aus dem Gebiet herausgebracht werden. Und natürlich darf auch keines von außen hineingebracht werden«, betont Landrat Florian Lorenzen. Das gelte im Sperrbezirk für 21 Tage und im Beobachtungsgebiet für 30 Tage. Die Bestände im Sperrbezirk müssten darüber hinaus regelmäßig untersucht werden.

 

»Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen in Bezug auf die Hygiene im Stall und außerhalb. Auch wenn es umständlich ist: Die bekannten Regeln für Reinigung und Desinfektion müssen jetzt peinlich genau befolgt werden«, mahnt Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze.

 

Von den Einschränkungen sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Dr. Schulze bittet sie dringend, ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen zu lassen, weil sie das Virus weiterverbreiten könnten.


Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, sollten dies sofort nachholen – selbst, wenn sie nur ein einziges Tier besitzen sollten.

 

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.
 

Karte

[Allgemeinverfügung - Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes]

[Seite der Kreisveterinärbehörde]

[Interaktive Karte: Tierseuchen im Kreis Nordfriesland: Gebiete mit Aufstallungspflicht]

Foto zur Meldung: Kreis Nordfriesland: Geflügelpest in Nutztierbestand festgestellt
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Kreis Nordfriesland erlässt neue Allgemeinverfügung: Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in besonderen Bereichen

(06. 11. 2020)

Im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurden  Bereiche festgelegt, wo eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

 

Die noch am 01.11.2020 genannten Bereiche auf den Inseln Föhr und Amrum sind nicht mehr betroffen.

 

Weitere Einzelheiten sind der Sonderausgabe 51 des Kreises Nordfriesland vom 05.11.2020 „Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist" entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Sonderausgabe Nr. 51 des Kreises Nordfriesland

[Amtsblatt Sonderausgabe Nr. 51 des Kreises Nordfriesland]

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Geflügelpest bei Hausgeflügel - Kreis Nordfriesland legt Beobachtungsgebiet fest

(05. 11. 2020)

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Kreises Nordfriesland zur Geflügelpest bei Hausgeflügel vom 04.11.2020 wird für das gesamte Gebiet der Hallig Oland ein Sperrbezirk festgelegt. Um diesen Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Dieses Beobachtungsbiet umfasst auch die Gemeinden Ovenum und Wrixum sowie die Stadt Wyk auf Föhr.

 

Für Beobachtungsgebiete gelten umfangreiche Ge- und Verbote, welche unter der Ziffer IV Nr. 1 bis 9 der auch hier für Sie zur Verfügung gestellten Allgemeinverfügung "Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes" aufgeführt sind.

 

[Allgemeinverfügung - Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes]

[Seite der Kreisveterinärbehörde]

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Bekämpfung der Geflügelpest bei Wildtieren - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland

(04. 11. 2020)

Die Veterinärbehörde des Kreises Nordfriesland teilt mit Datum vom 30.10.2020 mit, dass bei tot aufgefundenen Wildvögeln die Geflügelpest des Subtyps H5N8 amtlich festgestellt wurde.

 

Um einen Eintrag der Geflügelpest in Geflügelbestände zu vermeiden, wurde die "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland" erlassen und im Amtsblatt des Kreises Nordfriesland am 31.10.2020 amtlich bekanntgegeben. Das gesamte Amtsgebiet Föhr-Amrum gehört demnach zum Aufstallungsgebiet.

 

Neben dem oben genannten Amtsblatt stellen wir Ihnen die Verhaltensregeln des Landes Schleswig-Holstein "Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere?" zur Verfügung.

 

Das Amt Föhr-Amrum unterstützt die Kreisveterinärbehörde bei der Bergung und unschädlichen Beseitigung verendeter Tiere.
Personen, die tote Wildvögel auffinden, möchten diese bitte grundsätzlich nicht anfassen oder einsammeln, sondern der zuständigen Behörde unverzüglich den Fundort melden.
Bitte melden Sie verendete Tiere der örtlichen Ordnungsbehörde telefonisch unter 04681-5004-851 (Föhr) oder 04682-941143 (Amrum) bzw. per Mail bzw. .

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre Ordnungsbehörde

[Ausgabe 46 - Amtsblatt Kreis Nordfrieslnd vom 30.10.2020]

[Fyler]

[Interaktive Karte der Kreisveterinärbehörde mit Suchfunktion]

Foto zur Meldung: Bekämpfung der Geflügelpest bei Wildtieren - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland
Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Glasfaserausbau in Teilen von Nebel - Vorvermarktung wird in Einzelgesprächen durchgeführt

(03. 11. 2020)

Aufgrund der Beschränkungen durch Corona, werden die geplanten Info-Termine zwar weiterhin stattfinden, allerdings in geänderter Form. Anstelle der zwei  Versammlungen am Freitag (06.11.) und Samstag (07.11.) wird die Lünecom gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern im Gemeindehaus in Norddorf auf Amrum Bürgersprechstunden in Einzelgesprächen durchführen.


Die angesetzten Zeiten sind hierfür:
Freitag, 06.11. von 18:00 bis ca. 21:00 Uhr
Samstag, 07.11. von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr


In diesen Zeitfenstern bieten die Lünecom und deren Vertriebspartner die Möglichkeit, sich über  den Glasfaserausbau zu informieren, individuelle Fragen zu klären und sich beim Ausfüllen der Formulare helfen zu lassen. Kommen Sie einfach vorbei (bringen Sie gerne eine Kopie Ihrer Telefonrechnung mit). Bitte beachten Sie die Corona-Hygiene-Maßnahmen vor Ort und rechnen Sie mit eventuellen Wartezeiten.


Um wichtige Fragen vorab schon zu klären, finden Sie anbei die häufigsten Fragen beantwortet, die bei einem derartigen Ausbau auftauchen.
 

Informieren können Sie sich zudem auf der Webseite der Lünecom unter www.luenecom.de oder telefonisch bei den Mitarbeitern der Lünecom unter der Hotline: 04131-70667-77 (Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr).
 

Die Liste der Adressen, die im Ausbaugebiet angeschlossen werden können, finden Sie auch jetzt schon auf: www.luenecom.de/Nordfriesische-Inseln 

 

Update 06.11.2020:

Die Vertragsunterlagen, Produktinformationen etc. finden Sie in den u.a. Verlinkungen.

 


 

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Daniel Schenck unter Tel. 04681 5004-824 oder gerne zur Verfügung. Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein zu diesem Thema finden Sie auch hier.

[Häufige Fragen zum Glasfaserausbau in Teilen von Nebel]

[Lünecom]

[vorherige Meldung auf der Webseite des Amtes Föhr-Amrum]

[Produktinfo "Fiber 100"]

[Nutzungsvereinbarung]

[Vertragsunterlagen]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 100"]

[Produktinfo "Fiber 50"]

[Leistungsbeschreibung "Fiber 50"]

[Preisliste]

Foto zur Meldung: Glasfaserausbau in Teilen von Nebel - Vorvermarktung wird in Einzelgesprächen durchgeführt
Foto: Glasfaserausbau in Teilen von Nebel - Vorvermarktung wird in Einzelgesprächen durchgeführt

Coronavirus: Aktuelle Informationen

(02. 11. 2020)

Die Landesregierung hat am 1. November 2020 die angekündigte Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 2. November 2020 in Kraft und ist befristet bis zum 29 November 2020.

 

Die Neufassung dient der Umsetzung der am 27. Oktober 2020 von der Landesregierung angekündigten Verschärfungen von Maßnahmen und der am 28.10.2020 zwischen den Bundesländern verabredeten weitreichenden Einschränkungen für den Monat November 2020.

 

Unverändert bleiben insbesondere die Regelungen zu Schulen und Kindertagesein-richtungen, Dienstleistern ohne Körperkontakt, Handwerkern, Stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Behörden, Krankenhäusern, Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe sowie Frühförderstellen, ÖPNV einschließlich Schulbussen und Taxen. Bibliotheken und Archive bleiben geöffnet.

 

Gegenüber dem bis zum 1. November 2020 geltenden Stand der Corona-BekämpfVO gelten ab dem 2.11.2020 folgende weitergehenden Einschränkungen und Veränderungen:

(Die nachfolgende Liste beinhaltet nur die wichtigsten Änderungen. Den Link zur Corona-Bekämpfungsverordnung in der kompletten Fassung finden Sie am Ende dieser Meldung.)

 

  • Das Abstandsgebot wird verschärft: das Unterschreiten des Mindestabstandes bei privaten Zusammenkünften mit bis zu 10 Personen ist nicht mehr zulässig, sondern nur noch für Angehörige des eigenen Haushaltes und bei Zusammenkünften zu einem gemeinsamen privaten Zweck mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes.

 

  • Die Aufforderung zur Beschränkung von Kontakten wird insofern verschärft, als diese nun auf ein „absolut nötiges“ Minimum zu beschränken sind.

 

  • Im öffentlichen Raum werden Ansammlungen und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken zusätzlich zu der bisher schon geltenden 10 Personen Grenze dadurch eingeschränkt, dass höchstens Personen aus 2 Haushalten zusammenkommen dürfen.

 

  • Im privaten Raum gilt für Zusammenkünfte weiterhin eine Obergrenze von 10 Personen, die auch aus mehreren Haushalten kommen dürfen. Die Obergrenze von 10 gilt aber auch dann, wenn es sich nur um Angehörige zweier Hausstände handelt.

 

  • Unabhängig von der Zahl der Neuinfektionen wird eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr eingeführt, in denen typischerweise das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.

 

  • Für alle Arten von Veranstaltungen wird eine neue generelle Obergrenze von 100 Personen festgelegt. Ausnahmen und Überschreitungen der Teilnehmerzahl sind nicht mehr möglich Diese Obergrenze gilt im Ergebnis für Veranstaltungen mit Sitzungscharakter, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Räume.

 

  • Märkte und vergleichbare Veranstaltungen (insb. Messen, Flohmärkte, Landmärkte, Weihnachtsmärkte) sind unzulässig. Wochenmärkte bleiben erlaubt.

 

  • Im Ergebnis sind damit Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmern nur noch mit Sitzungscharakter zulässig.

 

  • Bei Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sowie Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 10 Teilnehmern wird Maskenpflicht angeordnet (Ausnahme: Redner und bei Veranstaltung mit Sitzungscharakter).
     
  • Der Betrieb von Gaststätten wird generell untersagt.
     
  • Ausnahmen gelten nur für:
  • Kantinen für Betriebsangehörige
  • Die Abgabe und Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr außerhalb der Gaststätte (Außerhausverkauf). Ein Betreten der Gaststätte zwecks Abholung der Speisen oder Getränke ist erlaubt
  • Die Bewirtung der Teilnehmer von zulässigen Veranstaltungen
  • Beherbergungsbetriebe bei der Bewirtung ihrer Hausgäste
  • Autobahnraststätten und Autohöfe.

 

  • Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr darf außer Haus kein Alkohol verkauft werden. Dies gilt auch für gastronomische Lieferdienste und Tankstellen.

 

  • Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird eine neue Obergrenze für die Kundenzahl von einer Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche eingeführt. Das gilt nicht, wenn das Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht.

 

  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind unzulässig. Dies gilt also insb. für Nagel,- Kosmetik- oder Tattoo-Studios sowie Massagestudios.

 

  • Ausgenommen von der Untersagung sind:
  • medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen (z. B. Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Fußpflege, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker)
  • Friseurleistungen (aber Maskenpflicht für Dienstleister und Kunden)

 

  • Freizeiteinrichtungen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sind für den Publikumsverkehr zu schließen (insb. Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Kinos, Freizeitparks, Tierparks, Wildparks, Aquarien und Zoos, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen).

 

  • Allgemein zugängliche Spielplätze im Außenbereich bleiben geöffnet.
     
  • Bibliotheken und Archive bleiben geöffnet.

 

  • Die Sportausübung ist nur noch allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer weiteren anderen Person gestattet.

 

  • Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen.

 

  • Fitnessstudios werden geschlossen.

 

  • In Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben ist die Übernachtung nur noch zulässig, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen (auch Begleitung von Kindern unter 14 Jahren im Krankenhaus) oder zwingenden sozial-ethischen (Bestattungen oder Sterbebegleitung) Zwecken erfolgt.

 

  • Die Nutzung von eigenen oder langfristig gemieteten Zweitwohnungen bleibt zulässig.

 

  • Dauercamping in quasi ortsfesten Anlagen (Wohnwagen, Wohnmobil, Campingzeit) bleibt zulässig.

 

  • Im Reiseverkehr zu touristischen Zwecken wird die Maskenpflicht im Innenbereich insofern ausgeweitet, als sie nun auch am Platz und unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes gilt.

 

Verlängerung und Ausdehnung der Maskenpflicht im Unterricht an Schulen

 

  • Die Landesregierung hat am 30.10.2020 durch eine Änderung der Schulen-Corona-Verordnung die Ausdehnung der Maskenpflicht ab der Sekundarstufe I auf den Unterrichtsraum bis zum 30. November 2020 verlängert. Außerdem wird in diesem Zeitraum in der Sekundarstufe I die bestehende Maskenpflicht auf dem Schulhof, in der Mensa, bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes und bei den Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule insofern ausgedehnt, als diese nur bei Wahrung des Mindestabstandes zu allen anderen Personen entfällt (anstatt bei Wahrung des Mindestabstandes zu Personen aus anderen Kohorten).
     
  • Zusätzlich wird direkt durch die Schulen-Coronaverordnung die so erweiterte Maskenpflicht in denjenigen Kreisen auf die Grundschulen ausgedehnt, in denen eine Zahl an 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist. Die Maskenpflicht gilt auch für schulische Ganztagsangebote.
     
  • Das Bildungsministerium gibt die betreffenden Kreise auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/maskenpflicht-schule jeweils bekannt. Diese Seite wird täglich gegen 9 Uhr aktualisiert.

[Coronavirus Informationen für Schulen]

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 01. Oktober 2020]

[Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in besonderen Bereichen auf den Inseln Föhr und Amrum]

[Maskenpflicht an Schulen]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Aktuelle Informationen
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Abreise von den Inseln: Kreis hat Staffelregelung in Kraft gesetzt

(01. 11. 2020)

Ab dem 2. November gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen. Touristen müssen daher spätestens am Montag abreisen. In diesem Zusammenhang wurde nunmehr eine Sonderregelung für die Inseln und Halligen beim Land erwirkt, so dass eine Staffelung der Abreiseregelungen im Sinne des Abreiszeitraumes erlassen wurde.

 

Einzelheiten dazu, sind in der nachstehenden Pressemittteilung des Kreises Nordfriesland und im neuen Amtsblatt mit der dazugehörigen Allgemeinverfügung zu finden.

 

 

 Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland:

 

„Abreise von den Inseln: Kreis hat Staffelregelung in Kraft gesetzt

 

Aufgrund des landes- und bundesweit geltenden Beherbergungsverbotes zu touristischen Zwecken müssen alle Urlaubsgäste auch in Nordfriesland ihre Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bis zum 2. November verlassen. Das gilt grundsätzlich auch für die Inseln und Halligen vor der nordfriesischen Küste.

 

„Doch anders als auf dem Festland müssen alle Abreisenden hier sozusagen durch ein Nadelöhr, weil sie auf die Fähren oder die Autozüge angewiesen sind“, erläutert Landrat Florian Lorenzen. Dort werde es absehbar zu Ansammlungen kommen, was in Zeiten der Pandemie-Bekämpfung vermieden werden müsse.

 

„Deshalb habe ich die Landesregierung gebeten, eine Sonderregelung erlassen zu dürfen, um den Abreiseverkehr von den Inseln und Halligen zu staffeln. Ich freue mich, dass das Land dem zugestimmt hat“, sagt Lorenzen.

 

Am 1. November hat er nun eine Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, die eine Staffelregelung vorsieht:

 

Alle Urlaubsgäste, die vor dem 29. Oktober auf den Inseln oder Halligen angekommen sind, also bevor das kommende Abreisegebot durch die Medien ging, brauchen erst am 5. November 2020 abzureisen.

 

Wer am 29. oder 30. Oktober angereist ist, kann bis zum 4. November bleiben. Wer ab dem 31. Oktober ankam, muss am 3. November 2020 abreisen. „Zu dieser Zeit musste jedem klar sein, dass kein längerer Aufenthalt möglich sein würde. Deshalb gilt für diese Gäste ein geringerer Vertrauensschutz als für die anderen“, erklärt der Verwaltungschef.

 

Er hofft, dass die Corona-Lage sich bald beruhigt und die Urlaubsgäste wieder nach Nordfriesland zurückkehren können. Lorenzen weist auf die angekündigte Entschädigungsregelung für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen hin: Um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen, wird der Bund ihnen 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats erstatten.

 

Laut der am 1. November in Kraft getretenen Landesverordnung werden alle Beherbergungsbetriebe grundsätzlich geschlossen und nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken zugelassen. Mit der engen Ausnahme des Sozial-ethischen sind beispielsweise unabweisbare Übernachtungen anlässlich der Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern oder bei einer Sterbebegleitung gemeint. Bei der Ausnahme der medizinischen Gründe ist beispielsweise die Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt miterfasst.

 

Kreis und Inselkommunen werden die Umsetzung des Abreisegebotes stichprobenweise ebenso wie die ab dem 2. November vom Land verfügte Schließung von Bars, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben kontrollieren.

 

Die Allgemeinverfügung des Kreises ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt zu finden.

[Übersicht über alle gültigen Corona-Regelungen]

[Ämtsblätter des Kreises Nordfrieslands]

Foto zur Meldung: Abreise von den Inseln: Kreis hat Staffelregelung in Kraft gesetzt
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Touristen müssen Schleswig-Holstein verlassen - Übergangsregelung für die Inseln

(30. 10. 2020)

Ab dem 2. November gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen. Touristen müssen daher spätestens am Montag abreisen.

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass "Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt" werden. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden. Die Landesregierung hat außerdem klargestellt, dass die Abreise aller Gäste, die aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein sind, bis spätestens zum 2. November erfolgen muss.


Übergangsregelung für die Inseln

 

Für die Nordsee-Inseln und Halligen gilt eine Übergangsfrist bis zum 5. November, um den Abreiseverkehr zu entzerren. Erlaubt bleibt weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen Gründen, sozial-ethischen Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise um Kinder bei einem Krankenhausaufenthalt zu begleiten.

 

Neue Verordnung am Wochenende geplant

 

Die neuen Vorhaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden in einer Landesverordnung geregelt, die am 1. November veröffentlicht wird und am Montag in Kraft treten soll.

[Übersicht über alle gültigen Corona-Regelungen]

Foto zur Meldung: Touristen müssen Schleswig-Holstein verlassen - Übergangsregelung für die Inseln
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Corona-Maßnahmen ab dem 02.11.2020

(30. 10. 2020)

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite,

 

derzeit erreichen uns viele Anfragen zu den am 28.10.2020 von Bund und Ländern beschlossenen und am 02.11.2020 in Kraft tretenden Corona-Maßnahmen sowie deren Folgen für Einheimische und Gäste auf unseren Inseln.

 

Leider können wir hierzu aktuell keine verbindlichen Auskünfte erteilen, da die Landesverordnung, mittels welcher die Maßnahmen für Schleswig-Holstein umgesetzt werden, noch nicht erlassen wurde. Somit ist offen, wie sich die Regelungen im Einzelnen gestalten. Zu  gegebener Zeit werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Ihr

Amt Föhr-Amrum

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Coronavirus: Aktuelle Informationen

(28. 10. 2020)

Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung: Ausweitung der Maskenpflicht

 

Die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung am 22. Oktober 2020 erneut geändert. Die Neuregelungen traten am 24. Oktober 2020 in Kraft. Die Änderung dient der Umsetzung der zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern verabredeten weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus insbesondere durch eine Ausweitung der Maskenpflicht. Die Änderungen umfassen unter anderem folgende Punkte: 


-    Die Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung wurden verschärft. Das Tragen eines Kunststoffvisieres („Face Shild“) ist zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend. Lediglich in Bildungseinrichtungen können Kunststoffvisiere noch genutzt werden, wenn es dem Bildungszweck dient.  


-    In Gaststätten haben Gäste und Beschäftigte in Bereichen mit Publikumsverkehr generell eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, das gilt sowohl innen als auch außen. Bisher war die Maskenpflicht in Gaststätten lediglich auf Grundlage entsprechender Hygienekonzepte der Gaststätten in unterschiedlicher Form geregelt. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt nur für Gäste während des Aufenthalts an ihren festen Steh- oder Sitzplätzen. 


-    Die Maskenpflicht wird im gesamten Einzelhandel auch auf die dort Beschäftigten ausgeweitet. Eine Ausnahme gilt, wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird (z. B. geeignete Trenn- und Schutzwände im Kassenbereich). 


Den Link zur Corona-Bekämpfungsverordnung in der aktuellen Fassung finden Sie am Ende dieser Meldung.

 

Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt


Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 23. Oktober 2020 entschieden, dass das in § 17 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung enthaltene „Beherbergungsverbot“ für touristische Reisende aus deutschen Risikogebieten rechtswidrig ist und bis zur Hauptsacheentscheidung außer Vollzug gesetzt wird. Dieser Beschluss ist allgemein verbindlich, so dass sich jede Person darauf berufen kann und künftig auch von Gerichten und Behörden zu beachten ist. 


Veranlasst ist die Entscheidung durch die dringende Notwendigkeit, schwere wirtschaftliche Nachteile für die im Land existierenden Beherbergungsbetriebe abzuwehren. Das Gericht sieht einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, da Ansteckungen in Hotels eher selten seien und Reisende zu touristischen Zwecken gegenüber aus anderen Gründen Reisenden benachteiligt würden. 


Die Landesregierung hat die Ausweisung inländischer Risikogebiete sofort gestoppt und die entsprechende Liste von der Homepage des Landes gelöscht.  


Die Verlinkung zur Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts finden Sie am Ende dieser Meldung.

 

Aktuelle Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland nach Schleswig-Holstein finden Sie ebenfalls am Ende dieser Meldung.

[Bekämpfungsverordnung]

[Hinweise zur Einreise]

[Pressemitteilung OVG Schleswig]

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Glasfaserausbau in Teilen von Nebel

(16. 10. 2020)

Die Gemeinde Nebel hatte 2017 beschlossen, den Breitbandausbau im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins voranzutreiben. Ziel des Projektes ist die Errichtung und der Betrieb einer besonders zukunftsfähigen und nachhaltigen Netzinfrastruktur.

 

Zu diesem Zweck hat Nebel insgesamt ca. 426.000 € Eigenmittel bereitgestellt. Aus Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)  sowie Mitteln des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des Sondervermögens Breitband wird das Projekt mit ca. 1.360.000 € bezuschusst. 

Logo Förderung

Im Rahmen des Vergabeverfahrens hat die Firma LüneCom Kommunikationslösungen GmbH in diesem Jahr den Auftrag erhalten. Zur näheren Information laden die Gemeinde Nebel und die Lünecom zu  Informationsveranstaltungen ins Gemeindehaus Norddorf (Henersshuuch) ein:
 

am Freitag, den 06.11.2020 um 18:00 Uhr und
am Samstag, den 07.11.2020 um 10:00 Uhr

 

In beiden Veranstaltungen erhalten die Besucher von der Lünecom detaillierte Informationen zu den geplanten Ausbauarbeiten, zum Zeitplan und zu den angebotenen Produkten und Preisen. Darüber hinaus wird das Lünecom-Team gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern vor Ort für Fragen rund um das Projekt zur Verfügung stehen.


Zusätzlich bietet die Lünecom am Samstag, den 07.11.2020 von 14:00 - 16:00 Uhr im Gemeindehaus Norddorf eine Bürgersprechstunde an mit der Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und beim Ausfüllen der Formulare zu helfen (Bringen Sie hierzu gerne eine Kopie Ihrer Telefonrechnung mit).


Das Angebot der Lünecom wird Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s zu marktüblichen Preisen umfassen. Genaue Informationen zu Preisen und Tarifen sowie die Vertragsunterlagen werden zum Start der
Vorvermarktung auf der Internetseite der Lünecom bereitgestellt und auch auf den Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

 

Wegen der Corona-Situation sind die Plätze bei den beiden Infoveranstaltungen begrenzt. Bitte nehmen Sie daher nur mit einem Vertreter pro Haushalt teil. 

 

Die Liste der Adressen, die im Ausbaugebiet angeschlossen werden können, finden Sie auch jetzt schon auf: www.luenecom.de/Nordfriesische-Inseln 

 


Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Daniel Schenck unter Tel. 04681 5004-824 oder gerne zur Verfügung. Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein zu diesem Thema finden Sie auch hier.

[Einladung der Gemeinde Nebel]

[Lünecom]

Foto zur Meldung: Glasfaserausbau in Teilen von Nebel
Foto: Glasfaserausbau in Teilen von Nebel

Erneute Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung und der Corona-Quarantäneverordnung der Landes-Schleswig-Holsten

(09. 10. 2020)

Wie angekündigt, hat die Landesregierung die Corona-Quarantäneverordnung und die Corona-Bekämpfungsverordnung auf­grund der neuen Reiseregelung geändert. Die Landesverordnung zur Änderung der Corona-Quarantäneverordnung und der Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Änderungen treten heute am 9. Okto­ber 2020 in Kraft.

 

Anstelle der bisherigen Ausweisungsmöglichkeit für inländische Risikogebiete in der Quarantäne-Verordnung mit der Folge zur Einhaltung einer häuslichen Quarantäne, wird im Rahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung die Möglichkeit geschaffen, situationsabhängig bestimmte Beherbergungen von Personen aus inländischen Hochinzidenzgebieten durch Ausweisung durch das Land Schleswig-Holstein zu un­terbinden.

 

Maßgeblich für das Beherbergungsverbot ist ein wesentlicher, also von gewisser Dauer geprägter Aufenthalt in inländischen Hochinzidenzgebieten. Dies betrifft in ers­ter Linie den eigenen Wohnsitz, kann aber auch im Einzelfall ein anderer Aufenthalt sein. Liegt der Wohnsitz der Reisenden in einem ausgewiesenen inländischen Hoch­inzidenzgebiet, ist ein davon abweichender Aufenthalt von mindestens 14 Tagen in einem Nicht-Hochinzidenzgebiet unmittelbar vor Beginn der Unterkunft in Schleswig-Holstein in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

 

Dabei bezieht sich die Regelung auf gewerbliche Beherbergungsformen, also nicht auf nicht-gewerblich genutzte Ferienwohnungen (z.B. Zweitwohnungen) oder die ei­gene Häuslichkeit. Langfristig (saisonal) angemietete Stell- oder Liegeplätze, auf de­nen sich nicht gewerblich genutzte Wohnwagen, -mobile oder Sportboote befinden, erfüllen nicht die Anforderungen der gewerblichen Beherbergung sondern haben den Charakter einer Zweitwohnung.

 

Stadtstaaten werden als Einheitsgemeinden mit kreisfreien Städten gleichgesetzt.

 

Als nicht touristische Zwecke sind insbesondere anzusehen

berufliche oder medizinisch veranlasste Aufenthalte;

private Reisegründe, insbesondere Besuche der Familie, eines Lebenspart­ners oder Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Aufenthalte zur Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder zum Beistand oder zur Pflege schutzbedürftiger Personen.


Schriftliche Bestätigungen der Reisenden zum Vorliegen negativer Testergebnisse sind nur von neu ankommenden Gästen erforderlich. Antikörpertests sind als Nachweis nach § 17 Absatz 2 Satz 4 nicht geeignet und zugelassen. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.

 

In der Folge werden in § 21 Absatz 2 neue Ordnungswidrigkeitstatbestände aufge­nommen. Ordnungswidrig ist damit sowohl die vorsätzliche Beherbergung von Per­sonen aus ausgewiesenen inländischen Hochinzidenzgebieten ohne, dass die dafür gestellten Voraussetzungen gegeben sind, als auch die vorsätzliche Falschangabe dieser Voraussetzungen durch Reisende.

 

Aktuelle Informationen für die Einreise nach Schleswig-Holstein finden Sie auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html

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Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

(06. 10. 2020)

Wir möchten Sie gerne über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbrei­tung des Coronavirus SARS-CoV-2 informieren.

 

 

Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

Auf der Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse vom 29. September 2020 hat die Landes­regierung die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-Cov 2 mit Wirkung vom 5. Oktober 2020 befristet bis zum 1. November 2020 neu gefasst. In der neuen Landesverordnung sind insbesondere Klarstellungen und notwendige rechtliche Anpassungen aufgenommen. Unter anderem sind nun im Einzelhandel Hygienekonzepte für sämtliche Einzelhandelsbetriebe verpflichtend.

 

Die schulbezogene Maskenpflicht wurde in die eigenständige Corona-Schul-Verordnung überführt

Beim Veranstaltungsstufenkonzept wird angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Neuinfektionen vorerst keine weitere Stufe umgesetzt

 

Die Landesverordnung in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Erhöhtes Bußgeld für falsche Kontaktdaten

Die Landesregierung hat den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Dabei wurde die Bußgeldandrohung für die Angabe falscher Kontaktdaten von 400 Euro auf 1.000 Euro angehoben.

 

Den Bußgeldkatalog in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein

Bei der Corona-Quarantäneverordnung wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu verbessern. So wurde eine Klarstellung für den Bereich der Risikogebiete eingepflegt.

 

Die Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen

Die Landesregierung hat entschieden, dass für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klassenstufe in dem Zeitraum der ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien (19. bis 30. Oktober 2020) auch im Unterricht eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gilt.

 

Die Eckpunkte der Regelungen in der aktuellen Fassung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörden zur Einhaltung von Corona-Maßnahmen: Klarstellung

Die Kommunalen Landesverbände und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein haben klargestellt, dass die örtlichen Ordnungsbehörden in den Gemeinden und Ämtern nicht für die Überwachung der korrekten Angabe von Kontaktdaten der Besucher von Ver­anstaltungen oder Gaststätten zuständig sind und auch nicht befugt sind, Ordnungswidrigkeiten aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung mit Bußgeldern zu ahnden. Zuständig für die Überwachung der Corona-Bekämpfungsverordnung – auch in den Gaststätten – sind nicht die örtlichen Ordnungsämter der Gemeinden und Ämter, sondern die Kreise. Gemäß § 165 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) besteht lediglich bei Gefahr im Verzug für unaufschiebbare Maßnahmen eine sachliche Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsämter.

[Eckpunkte zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Schulen]

[Corona Bekämpfungsverordnung]

[Corona Quarantäneverordnung]

[Bußgelder]

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Newsletter-Funktion aktiviert! Bleiben Sie auf dem Laufenden!

(01. 10. 2020)

Mit Hilfe des Newsletters bekommen Sie aktuelle Meldungen von der Internetseite des Amtes Föhr-Amrum wöchentlich ganz einfach per Mail.

 

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Sie finden die Newsletter-Funktion ebenfalls unter Bürgerservice oder in der Fußzeile unserer Internetseite.

 

Fußnote

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Ausfall Sprechtag Kreisbauamt Nordfriesland

(21. 09. 2020)

Der folgende Sprechtag mit Herrn Brandt vom Kreis Nordfriesland am 06.10.20 fällt aus.

Der nächste Sprechtag wird am 03.11.2020 stattfinden.

 

Foto zur Meldung: Ausfall Sprechtag Kreisbauamt Nordfriesland
Foto: Ausfall Sprechtag Kreisbauamt Nordfriesland

Änderung der Corona-BekämpfVO mit weiteren Lockerungen ab 15.09.2020

(16. 09. 2020)

Die Landesregierung hat am 14. September 2020 weitere Änderungen der Corona­Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Neufassung der Verordnung ist am 15. September 2020 in Kraft getreten. Die Verordnung ist befristet bis zum 4. Oktober 2020.

 

Auf folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Stand der Corona­BekämpfVO ist hinzuweisen:

Der Besuch von Saunen, Whirlpools oder vergleichbaren Einrichtungen wird er­leichtert und ist nicht mehr nur einzeln oder durch Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts zulässig. Es gelten weiterhin das Abstandsgebot und die anderen übli­chen Hygienevorschriften. Die gleichzeitige Nutzung von Dampfbädern ist weiter­hin nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts zulässig.

 

 

Ankündigung weiterer Lockerungen ab 19.09.2020

 

Am 14.09.2020 hat die Landesregierung neben der Änderung der Corona­BekämpfVO weitere Lockerungen ab dem 19.09.2020 angekündigt. Im Laufe dieser Kalenderwoche ist also mit einer weiteren Änderung der Corona-BekämpfVO zu rechnen.

 

Folgende Ankündigungen sind zu erwähnen:

Das Konzept für ein phasenweises Zulassen von unterschiedlichen Veranstal­tungsformaten im Rahmen der COVID-19-Pandemie (Veranstaltungsstufen­konzept) wird insbesondere in den Risikokategorie III „Markt und Messen“ und der Risikokategorie IV „Sitzungen“ angepasst.

 

-  In der Risikokategorie III (Märkte und Messen) wird die zulässige Teil­nehmerzahl von 750 auf 1500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. Zusätzlich zu der absolut zulässigen Personenzahl soll eine Flächenkom­ponente (1. Person / 7qm) eingeführt werden. Größere Veranstaltungen können durch Einzelgenehmigungen der Gesundheitsämter ermöglicht werden. Hierbei sind für Veranstaltungen im Innenraum besondere Anfor­derungen an die Innenraumlufthygiene zu berücksichtigen.
 

- Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum wie Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Kino, Theater, Konzerte und Sportdarbietungen (Risikokategorie IV) werden die Teilnehmerzahlen ebenfalls erhöht unter Beachtung der zulässigen Personenkapazität von 50% bei Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Oberhalb der Grenzen von 750 (innen) bzw. 1500 Teilnehmenden (außen) wird unter Voraussetzung eines erweiterten genehmigungspflichtigen Hygienekonzepts eine Kapazitätsgrenze von bis zu 25% bei Veranstaltungen ab 1500 Teilnehmern außen und 750 Teil­nehmern innen eingeführt. Dies soll auch Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien erleichtern. So sollen unter anderem Fußball, Volleyball und Handball wieder vor Publikum möglich sein.
 

- Innenraumlufthygiene / Lüftungsmöglichkeit mittels Frischluftzufuhr sind si­cherzustellen.
 

- Nachverfolgbarkeit durch Teilnehmerregistrierung ist sicherzustellen.

 

Um der Verhältnismäßigkeit zu anderen Lockerungen Rechnung zu tragen, wird in Risikoklasse II das paarweise Tanzen unter Wahrung des Abstands zu ande­ren Tänzern auf Familienfeiern erlaubt. Die Obergrenze im Innenraum bleibt bei 50.

 

Neufassung des Veranstaltungsstufenkonzeptes

Zu den geplanten Lockerungen für Veranstaltungen (s.o.) hat die Landesregierung eine Neufassung des Veranstaltungsstufenkonzeptes angekündigt, die ab dem 19.09.2020 gelten soll.

Foto zur Meldung: Änderung der Corona-BekämpfVO mit weiteren Lockerungen ab 15.09.2020
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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein

(02. 09. 2020)

Wir möchten Sie gerne über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbrei­tung des Coronavirus SARS- CoV-2 informieren:
 

1. Änderung der Sars-Cov2-BekämpfungsVO und Änderung der QuarantäneVO

 

Das Kabinett hat heute Anpassungen an der Corona-Bekämpfungsverordnung und der sogenannten Quarantäneverordnung beschlossen.

Die Anpassungen werden wie angekündigt am 2. September in Kraft treten.

 

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nun ebenfalls in­nerhalb von Behörden mit Publikumsverkehr, sofern kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch geeignete phy­sische Barrieren verringert werden kann; Gerichte treffen unter Berücksichti­gung ihrer Aufgaben im Rahmen ihres Hausrechts bereits eigene geeignete Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionsgefahren, fallen also nicht unter diese Regelung, können aber entsprechende Maßnahmen selbst anordnen. Ausnahmen gelten wie üblich für Menschen, die aus u. a. medizinischen Gründen keine solche Bedeckung tragen können.

 

Musikproben, auch von Amateuren, dürfen in geschlossenen Räumen ohne Publikum und mit Abstandsregeln wieder stattfinden.

 

Für die professionelle Ausübung von Tanz und Musikdarbietungen gelten neue Abstandsregeln, nämlich zwischen den Akteuren jeweils 2,5m (vormals 3m), bzw. zwischen Akteuren und Publikum nun 4m (vormals 6m).

 

Für Theater, Konzerte und Kinos werden die Möglichkeiten der Durchführung von Veranstaltungen erleichtert. Voraussetzungen sind angepass­te Maßnahmen, die unter anderem das Abstandsgebot (einzelner Kohorten), Hygienevorkehrungen und die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung sicher­stellen.

 

Die Regeln zu den Beschränkungen zum Zugang der Verkaufsstellen des Einzelhandels können zukünftig flexibler entsprechend der Situation vor Ort ausgestaltet werden: Neben der weiterhin möglichen Beschränkung der Kun­denzahl je 10 Quadratmeter wie bisher, können Betreiber alternativ durch ent­sprechend zu erstellende Hygienekonzepte das grundsätzliche Abstandsge­bot in anderer Weise umsetzen. Die bisherige Regelung "Kunde pro 10 Quad­ratmeter" kann also durch ein entsprechendes Konzept, was sich nach den Hygiene- und Abstandsmaßgaben richtet, ersetzt werden. 

 

Auch in Fahrgeschäften zum Beispiel auf Jahrmärkten oder in Freizeitparks gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Beim Sport besteht nun die Möglichkeit des Zuschauens für je eine Aufsichts­person von Minderjährigen.

 

Bei der Durchführung von außerschulischen Bildungsangeboten in festen Gruppen (Teilnehmerkreis bleibt über mindestens fünf Monate im Wesentli­chen unverändert, also ein "Kohortenprinzip") kann vom Abstandsgebot ab­gewichen und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausge­setzt werden.

 

Bei Reiseverkehren zu touristischen Zwecken sind die Fahrgäste beim Auf­enthalt in den Bussen verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie sich nicht auf einem Sitzplatz befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Fahrgästen unterschritten wird. Vor­mals galt die Pflicht grundsätzlich.

 

Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung und der Corona-Quarantäneverord­nung, die bis einschließlich 4. Oktober verlängert werden, wird veröffentlicht un­ter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse .

 

 

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Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen im Rahmen des Schulbetriebs - Schnupfenplan

(31. 08. 2020)

Nachfolgend finden Sie eine Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Umgang mit Krankheitsanzeichen und dem Schulbesuch - den sogenannten "Schnupfenplan".

 

 

[Download]

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Coronavirus - Aktuelle Informationen zu den Verabredungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten zur Bekämpung des Coronavirus

(28. 08. 2020)

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben sich am 27. August 2020 in einer Telefonkonferenz auf das weitere Vorgehen zur Bekämpfung des Coronavirus verständigt.

 

Hervorzuheben sind folgende Ergebnisse:

Die wichtigsten Grundregeln (Mindestabstand von 1,5 m und Mund- Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen) werden weiterhin aufrecht­erhalten.

 

Einreisende aus Nicht-Risikogebieten können sich nur noch bis zum 14. Septem­ber 2020 kostenlos testen lassen. Danach werden die freiwilligen kostenlosen Tests für diese Personengruppe beendet.

 

Die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird beibehalten. Der Bund wird die Aufklärung verstärken. Die Kontrolle dieser Pflicht wird durch diverse Maßnahmen verstärkt.

Ebenso wird die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufrechterhal­ten.

 

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygiene-Regelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 untersagt bleiben.

An die Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, die Zahl der Kontakte weiterhin möglichst gering zu halten und insbesondere den Umfang privater Feierlichkeiten zu begrenzen.

 

Der Bund wird die Länder mit weiteren 500 Millionen Euro beim Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten unterstützen. Dabei wird es ins­besondere um digitale Endgeräte für Lehrkräfte, verlässliche Kommunikationslö­sungen und die Stärkung der digitalen Kompetenzen gehen.

 

 

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Corona BekämpfVO regelt "Maskenpflicht" an Schulen und Horten

(28. 08. 2020)

Die Landesregierung hat am 22.8.2020 eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, mit der eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Schulen angeordnet wird. Die Änderung tritt am 24. August 2020 in Kraft.

Die Pflicht gilt für alle Personen und Schüler allen Alters und im Prinzip auf dem ge­samten Schulgelände mit Ausnahme des Unterrichts, des Sports und des Schulhofs bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen den Kohorten. Außerdem gilt die „Maskenpflicht“ auf dem Weg zum Bus oder Bahnhof, sofern nicht der Mindestabstand zu Schülern anderer Kohorten eingehalten wird.

Außerdem wird die „Maskenpflicht“ auf Horte erweitert, um die Schulkinder auch dort zu erfassen, wo typischerweise eine Durchmischung von Kohorten stattfindet.

Durch eine Ergänzung von § 18 Abs. 1 der BekämpfVO wird klargestellt, dass die Bestimmungen für Personenverkehre (also Maskenpflicht, aber kein Abstandsgebot) auch für Schülerverkehre gelten.

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Hinweise für die Ein- und Rückreise nach Schleswig-Holstein

(19. 08. 2020)

Die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein hat Informationsmaterial für die Ein- und Rückreise nach Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

 

Die aktuell gültigen Bestimmungen für die Einreise nach Schleswig-Holstein finden Sie dort übersichtlich dargestellt. Bitte folgen Sie den unten stehenden Verlinkungen.

[Hinweise Reisende Risikogebiet]

[Infoblatt Bundesministerium für Gesundheit]

[Schema Einreise aus Nicht-Risiko-Gebiet]

[Infoblatt für Reisende]

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Weitere Öffnung des Sportbetriebes ab 19. August 2020

(18. 08. 2020)

Die Landesregierung hat am 12. August 2020 mit dem Landessportverband weitere Schritte zum Abbau der durch die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ver­ordneten Einschränkungen des Sportbetriebes vereinbart. Die Neuregelungen sollen am 19. August 2020 in Kraft treten.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

  • Auch für Kontaktsport werden das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen zugelassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Freizeit-, Breiten-, Leistungs-, oder Spitzensport handelt.

  • Die Kontaktnachverfolgung ist lückenlos sicherzustellen.

  • Generell ist ein sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen.

  • Die Teilnahme von Zuschauern ist nur im Außenbereich und mit Hygienekonzept möglich.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/III/200814_Anpassungen_Sport.html

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Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zum 20.07.2020

(17. 07. 2020)

Die Landesregierung hat eine weitere Änderung der Corona­Bekämpfungsverordnung beschlossen und weitere Anpassungen im Bereich der Veranstaltungen umgesetzt. Weiterhin werden Anpassungen bei den Regeln für Schwimmbäder vorgenommen.

 

Die Änderungen treten am 20. Juli 2020 in Kraft.

 

Veranstaltungen (§ 5)

Die Änderungen in § 5 der Corona-Bekämpfungsverordnung betreffen die Erhöhung der maximalen Teilnehmerzahl für Veranstaltungen. Die Entwicklungen des Infektions­geschehens lassen größere Veranstaltungen zu, solange die jeweiligen Vorausset­zungen von Veranstaltern und Teilnehmern eingehalten werden.

 

Bei der Zulassung von Veranstaltungen gilt nunmehr folgende Differenzierung:

Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind mit bis zu 150 außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume zu­lässig;

Veranstaltungen mit Marktcharakter sind mit bis zu 500 Personen außerhalb und 250 Personen innerhalb geschlossener Räume unter erhöhten Sicherheitsanforderungen zulässig;

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter sind mit bis zu 500 Personen außer­halb geschlossener Räume und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlos­sener Räume zulässig.

Veranstaltungen in privaten Räumen sind auch mit mehr als 10 Teilnehmern zulässig, sofern die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden, wie sie für Veranstaltun­gen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze gelten (also maximal 50 Personen innen und 150 Personen draußen).

 

Sport (§ 11)

Das bisherige Verbot der Nutzung von solchen Becken in geschlossenen Räumen, die nicht geeignet sind, Sport-, Ausbildungs- und The­rapiezwecken zu dienen, wird aufgehoben. Die gleichzeitige Nutzung von Saunen, Whirlpools oder vergleichbaren Einrichtungen ist weiterhin nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushaltes zulässt.

 

Die Besucherzahlen sind auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten zu be­grenzen.

 

Die Wahrung des Abstandsgebotes aus muss sichergestellt wer­den.

 

Die Besucherströme sind zu regeln.

 

Durch geeignete organisatorische Maßnahmen ist auch sicher zu stellen, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern  zu anderen Person ein­hält.

 

Kontaktdatenerhebung in kommunalen Sitzungen

Mit der letzten Änderung der Corona-­Bekämpfungsverordnung wurde die Regelung dahingehend ver­schärft, dass in kommunalen Sitzungen die Kontaktdaten „zu erheben sind“, während das bislang nur als „kann“-Regelung ausgestaltet war.

 

Das Innenministerium hält die Erhebung der Kontaktdaten unter Infektionsschutzge­sichtspunkten auch für kommunale Gremiensitzungen weiterhin für ver­hältnismäßig.

 

Den Wortlaut der Landesverordnung finden Sie auf den Webseiten des Landes Schleswig-Holstein:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200715_Landesverordnung_Corona_Lesefassung.html

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Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein

(26. 06. 2020)

Als Reaktion auf den Corona-Ausbruch in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) hat die Landesregierung eine Neufassung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein beschlossen. Betroffen sind davon auch Personen, die nach Föhr oder Amrum reisen.
 

Gemäß der Verordnung sind Personen, die aus Gebieten mit einer hohen Ausbreitung des Coronavirus kommen (Risikogebiet), verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft in Schleswig-Holstein 14 Tage in Quarantäne zu begeben und unverzüglich die zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.
 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Zwischen der Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus und der Einreise nach Schleswig-Holstein dürfen nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. 
 

Als Risikogebiete innerhalb Deutschlands gelten Kreise oder kreisfreie Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Maßgeblich sind dafür die Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI).
Die betreffenden Kreise sind auf folgender Webseite des RKI zu finden: https://corona.rki.de

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200624_Hinweise_Einreisende.html
 

Einen Katalog mit Fragen und Antworten zu der Landesverordnung finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Gesundheit_Hygiene/reiserueckkehrer_s.html
 

Die Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Verordnung_Reiserueckkehrer.html

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Landrat Florian Lorenzen zu Besuch auf der Insel Föhr

(23. 06. 2020)

Landrat Florian Lorenzen hat in der vergangenen Woche die Insel Föhr besucht und sich ein Bild von den Aktivitäten auf der Insel gemacht.

 

Hier geht es zur Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland.

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Landrat-Florian-Lorenzen-beeindruckt-von-F%C3%B6hrer-Zukunftsplanungen.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.10818.1&NavID=2271.37&xn=1

 

Foto zur Meldung: Landrat Florian Lorenzen zu Besuch auf der Insel Föhr
Foto: Landrat Florian Lorenzen zu Besuch auf der Insel Föhr

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

(18. 06. 2020)

 

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen:

 

Hierzu benötigen Sie:

- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

- Ihre 6-stellige PIN.

- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.

- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z.B. die kostenlose AusweisApp2.

- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

- Die Antragstellung auf mobilen Endgeräten (Smartphone oder Tablet) wird derzeit nicht unterstützt.

 

Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen, finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter der Rubrik weitergehende Informationen zum klassischen Antragsverfahren für Führungszeugnisse sowie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

 

[Bundesamt für Justiz]

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Bauberatung auf Amrum

(15. 06. 2020)

Ab dem 02.07.2020 bietet das Amt Föhr-Amrum regelmäßig eine Bauberatung im Amtsgebäude in Nebel an. Aufgrund der Corona-bedingten Sicherheitsmaßnahmen, können die Termine anfangs nur nach Terminvergabe stattfinden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich diesbezüglich an Frau Neise vom Bau- und Planungsamt wenden (04681 5004-834 oder ). Die Sprechtage werden ab dem 02.07.2020 alle 14 Tage, jeweils donnerstags, stattfinden. 

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Foto: Bauberatung auf Amrum

Weitere Lockerungen der Corona-Auflagen ab 08.06.2020

(08. 06. 2020)

Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.

Wichtig ist dabei, dass die Hygieneregeln weiter bestehen bleiben. Dies gilt insbesondere für den Mindestabstand von 1,5 m, die Husten- und Niesetikette und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an vielen öffentlichen Orten.

Der Kreis Nordfriesland und das Land Schleswig-Holstein haben zu den Lockerungen Pressemitteilungen veröffentlicht.

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Corona-Regeln-ab-8-Juni-Erleichterungen-aber-keine-Entwarnung.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.10791.1&NavID=2271.37&xn=1

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200605_corona_verordnung_neu.html

Den Wortlaut der Landesverordnung und der Allgemeinverfügung (mit Hinweisen zu Kitas und Schulen, Heimen und Werkstätten, Treffen im privaten Kreis, Hygienekonzepte für Einrichtungen, Informationen zu Schwimmbädern und Märkten) finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html

und des Kreises Nordfriesland.

https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_Nordfriesland_2020_Nr_37.PDF?ObjSvrID=2271&ObjID=3848&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1591523690

 

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Kreis baut Kinderbetreuung für Schwangere im Boarding testweise aus

(02. 06. 2020)

Eine gute Nachricht für Schwangere auf den Inseln:

 

Der Kreis Nordfriesland erweitert sein Boarding-Angebot in Husum. „Wenn Schwangere von Sylt, Föhr oder Amrum ihre Kinder mit in die Ferienwohnung am Klinikum bringen, steht ab sofort eine Kita oder Kindertagespflege parat. Sie kann die Betreuung der Kleinen sofort übernehmen, wenn die Wehen einsetzen – auch nachts“, erklärt Liane Friedrichsen. Sie arbeitet als Koordinatorin für Geburtshilfe in der Kreisverwaltung.


Bald nach der Ankunft von Mutter und Kindern – und nach Möglichkeit des Vaters – lernen die Kinder die Tagespflegeperson kennen, um „sich zu beschnuppern und Vertrauen zu
schaffen“, so Liane Friedrichsen. Wenn die Geburt sich außerhalb der Öffnungszeit der Kita ankündigt, eilt die Tagespflegeperson herbei und kümmert sich um die Kinder. Das gibt dem Vater die Möglichkeit, die werdende Mutter in den Kreißsaal zu begleiten und dort zu unterstützen.

 

„Darüber hinaus hat unser Jugendamt eine Notbetreuung für die Kinder auf Föhr organisiert. Auch sie kann sehr kurzfristig einspringen“, betont die Koordinatorin. Diese erweiterten Angebote werden nun einige Monate lang getestet. Wie lange sie bestehen bleiben, hängt von der Nachfrage ab. Familien, die die neuen Möglichkeiten in Anspruch nehmen möchten, sollten so früh wie möglich Kontakt zu Liane Friedrichsen aufnehmen. Sie ist per E-Mail unter und per Telefon unter 04841 67305 erreichbar.

 

Weitere Informationen stellt das Husumer Klinikum im Internet unter https://ogy.de/zpjl  bereit.
 

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Auch zu Pfingsten: Tagestourismus wird begrenzt

(29. 05. 2020)

Der Kreis Nordfriesland hat mit Allgemeinverfügung vom 18.05.2020 den Tagestourismus unter anderem auf den Inseln Föhr und Amrum begrenzt. Hier die wichtigsten Punkte aus der Allgemeinverfügung:

 

  1. Ab Donnerstag, den 21. Mai 2020, 6:00 Uhr bis zum Sonntag, den 24. Mai 2020, 20 Uhr sowie ab Samstag, den 30. Mai 2020, 6:00 Uhr bis zum Montag, den 1. Juni 2020, 20 Uhr ist der Aufenthalt auf dem Gebiet der Gemeinde St. Peter-Ording sowie den nordfriesischen Inseln und Halligen mit Ausnahme von Nordstrand, Südfall und der Hamburger Hallig zu tagestouristischen Zwecken untersagt.
     
  2. Als Tagestourismus im Sinne dieser Verfügung gilt jeder Aufenthalt an den Orten nach Ziffer 1, mit dem keine Übernachtung verbunden ist, der nicht der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, Ausbildungszwecken, der medizinischen Versorgung oder vergleichbaren Zwecken dient und nicht einer Routine oder Regelmäßigkeit unterliegt (z. B. Besuch von schulischen Einrichtungen, ehrenamtliche Tätigkeiten).
     
  3. Ausgenommen von dem Verbot sind Verwandte, Bekannte und Freunde von Bewohnern der Gemeinde, soweit sich diese auf Einladung der Bewohner dort aufhalten.
     
  4. Ausgenommen von dem Verbot sind ferner Inhaber von Zweit- oder Nebenwohnungen sowie die mit ihnen reisenden Mitglieder des gleichen Hausstandes. Der Inhaber der Zweit- oder Nebenwohnung hat seine Berechtigung durch Vorlage eines Grundbuchauszuges, eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrags, einer bestätigten Zweitwohnsitzmeldung oder eines Bescheides über die Zweitwohnsitzabgabe nachzuweisen.
     
  5. Ausgenommen von dem Verbot sind Personen, die über einen Wohnsitz auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland verfügen.
     
  6. Die Aufenthaltsberechtigung ist anhand geeigneter Nachweise glaubhaft zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere sein:

    a. Kopie des Personalausweises des zu besuchenden Bewohners und Einladungsschreiben für den Nachweis der Berechtigung nach Ziffer 3,

    b. Personalausweis für den Nachweis der Berechtigung nach Ziffer 4,

    c. Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte bzw. Arbeits- oder Ausbildungsvertrag,

    d. Schülerausweis oder Bescheinigung der Schule,

    e. eine bestätigte Buchung eines Beherbergungsbetriebes für den Reisezeitraum

 

Den Wortlaut der kompletten Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Kreises Nordfriesland.

 

[Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland]

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Stellungnahme des Amtes Föhr-Amrum zur Veröffentlichung von Informationen zu Corona-Fallzahlen auf den Inseln

(23. 05. 2020)

Das Amt Föhr-Amrum veröffentlicht keine Informationen zu Corona-Fallzahlen auf den Inseln Föhr und Amrum, sondern verweist diesbezüglich auf die Angaben des Kreises Nordfriesland.

Der Kreis Nordfriesland stellt auf seiner Webseite (https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Coronavirus) eine täglich aktualisierte Statistik zur Verfügung, die die Zahlen der unter Quarantäne stehenden Personen sowie der am Corona-Virus Erkrankten auf dem Festland und auf den nordfriesischen Inseln enthält.

Die Wohnorte der Erkrankten werden von der Kreisverwaltung nicht bekannt gegeben. Auf diese Weise sollen die Betroffenen geschützt werden. Würde etwa veröffentlicht werden, dass es in einem Dorf ein oder zwei Fälle gibt, würde womöglich das ganze Dorf anfangen zu spekulieren, wer es denn sein könnte.

Darüber hinaus ist es für die eigene Verhaltensanpassung auch nicht wichtig, die genauen Wohnorte der Erkrankten zu kennen. Weil das Virus sowieso unsichtbar und teilweise unerkannt im Umlauf ist, sollte sich jede(r) an die Verhaltensweisen halten – egal, ob es einen bestätigten Fall in direkter Nähe gibt. Eine Veröffentlichung der genauen Zahlen könnte sogar negativ wirken: Manche, die für den eigenen Wohnort die Fallzahl „0“ lesen, fühlen sich dann vielleicht zu sicher und hören auf, die Regeln und Empfehlungen einzuhalten. Das muss verhindert werden.  

Wenn es aus Sicht der Expertinnen und Experten des Kreises in bestimmten Situationen Sinn ergibt, die Orte näher zu beschreiben, wird der Kreis von dieser Verschwiegenheit abweichen. Das könnte zum Beispiel sein, wenn plötzlich in einer Gemeinde wegen vieler Fälle das Infektionsrisiko für die Bevölkerung zusätzlich ansteigt.

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Tagestourismus wird begrenzt

(19. 05. 2020)

Der Kreis Nordfriesland hat mit Allgemeinverfügung vom 18.05.2020 den Tagestourismus unter anderem auf den Inseln Föhr und Amrum begrenzt. Hier die wichtigsten Punkte aus der Allgemeinverfügung:

 

  1. Ab Donnerstag, den 21. Mai 2020, 6:00 Uhr bis zum Sonntag, den 24. Mai 2020, 20 Uhr sowie ab Samstag, den 30. Mai 2020, 6:00 Uhr bis zum Montag, den 1. Juni 2020, 20 Uhr ist der Aufenthalt auf dem Gebiet der Gemeinde St. Peter-Ording sowie den nordfriesischen Inseln und Halligen mit Ausnahme von Nordstrand, Südfall und der Hamburger Hallig zu tagestouristischen Zwecken untersagt.
     
  2. Als Tagestourismus im Sinne dieser Verfügung gilt jeder Aufenthalt an den Orten nach Ziffer 1, mit dem keine Übernachtung verbunden ist, der nicht der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, Ausbildungszwecken, der medizinischen Versorgung oder vergleichbaren Zwecken dient und nicht einer Routine oder Regelmäßigkeit unterliegt (z. B. Besuch von schulischen Einrichtungen, ehrenamtliche Tätigkeiten).
     
  3. Ausgenommen von dem Verbot sind Verwandte, Bekannte und Freunde von Bewohnern der Gemeinde, soweit sich diese auf Einladung der Bewohner dort aufhalten.
     
  4. Ausgenommen von dem Verbot sind ferner Inhaber von Zweit- oder Nebenwohnungen sowie die mit ihnen reisenden Mitglieder des gleichen Hausstandes. Der Inhaber der Zweit- oder Nebenwohnung hat seine Berechtigung durch Vorlage eines Grundbuchauszuges, eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrags, einer bestätigten Zweitwohnsitzmeldung oder eines Bescheides über die Zweitwohnsitzabgabe nachzuweisen.
     
  5. Ausgenommen von dem Verbot sind Personen, die über einen Wohnsitz auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland verfügen.
     
  6. Die Aufenthaltsberechtigung ist anhand geeigneter Nachweise glaubhaft zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere sein:

    a. Kopie des Personalausweises des zu besuchenden Bewohners und Einladungsschreiben für den Nachweis der Berechtigung nach Ziffer 3,

    b. Personalausweis für den Nachweis der Berechtigung nach Ziffer 4,

    c. Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstätte bzw. Arbeits- oder Ausbildungsvertrag,

    d. Schülerausweis oder Bescheinigung der Schule,

    e. eine bestätigte Buchung eines Beherbergungsbetriebes für den Reisezeitraum

 

Den Wortlaut der kompletten Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Kreises Nordfriesland.

 

Für besucherintensive Bereiche auf den Inseln Föhr und Amrum wie Fußgängerzonen, Strandpromenaden und Strände werden in dem nächsten Tagen Schilder, die auf die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln hinweisen, aufgestellt, um Gäste wie Einheimische weiter für die coronabedingten Schutzmaßnahmen zu sensibilisieren.

[Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland]

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Viele Corona-Verbote fallen weg - aber nicht alle

(18. 05. 2020)

Am Samstag, 16.05.2020 hat das Landeskabinett eine neue Verordnung beschlossen, die ab morgen, Montag, 18.05.2020 gilt. Der Kreis Nordfriesland verdeutlicht in der folgenden Presseerklärung die wichtigsten Änderungen: 

"Am Wochenende hat das Landeskabinett eine neue Verordnung beschlossen, die ab Montag, dem 18. Mai, gilt. Die wichtigsten Inhalte für Nordfriesland: Viele Verbote für die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungen, Sport und Dienstleistungen entfallen. Auch Heilverfahren in Vorsorge-, Reha- und Kureinrichtungen werden wieder zugelassen.

Was bleibt, sind jedoch die grundlegenden Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus, insbesondere das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, die Husten- und Niesetikette und die nicht nur im Einzelhandel sinnvolle Mund-Nasen-Bedeckung. Wo viele Menschen zusammenkommen, sind Hygienekonzepte erforderlich. Wenn es, wie in Bussen und Bahnen, manchmal nicht möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten, kann er zeitweise unterschritten werden.

Viele Urlauber wissen es bereits: Die Übernachtung in Ferienwohnungen, Hotels, auf Campingplätzen ist wieder unbeschränkt erlaubt, ebenso wie der Zutritt zu den Inseln und Halligen.

Allerdings müssen die Betreiber von Beherbergungsbetrieben darauf achten, dass nur Angehörige aus höchstens zwei unterschiedlichen Hausständen gemeinsam ein Zimmer oder eine Ferienwohnung beziehen dürfen. Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine spezielle Zugangsregelung zu schaffen. Dort muss es neben Flüssigseife und Einmalhandtüchern auch Desinfektionsmittelspender geben. Hoteleigene Schwimmbäder und Fitnessbereiche bleiben geschlossen. Bei der Anreise müssen die Gäste schriftlich versichern, dass sie im Falle einer nachgewiesenen Ansteckung mit Covid-19 umgehend abreisen. Einen von vielen Betrieben eingeforderten Leitfaden für Hygienekonzepte hat das Land unter https://ogy.de/vxz2 ins Internet gestellt. Diese Konzepte sind eigenverantwortlich zu erarbeiten. Sie müssen nicht durch den Kreis genehmigt werden.

Campingplätze können wieder öffnen, aber ihre Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume und Wellnessbereiche bleiben geschlossen. Nur die Toiletten sind ausgenommen. Da auch Jugendherbergen ohne Gemeinschaftsräume auskommen müssen, können sie nur Appartements mit eigener Nasszelle vermieten.

Ob und wenn ja, welche Regelungen zur Begrenzung des Tagestourismus es geben wird, teilen Land, Kreise und Kommunen am Montag mit.

Auch Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés, Imbisse und andere Gaststätten dürfen öffnen – von 5 bis 22 Uhr, danach ist Schluss. Diskotheken und andere Tanzlokale bleiben wegen des Ansteckungsrisikos beim Tanzen geschlossen; das schließt auch Zeltfeste ein.

Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sind im öffentlichen Raum, also etwa in Gaststätten, wieder erlaubt, wenn die Teilnehmer auf festen Sitzplätzen bleiben und der Veranstalter ihre Adressen notiert, damit das Gesundheitsamt im Fall des Falles mit möglichen Corona-Infizierten Kontakt aufnehmen kann.

Der Einzelhandel muss Kunden nun ermöglichen, ihre Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Alle Tätigkeiten von Dienstleistern, Handwerkern und Gesundheitshandwerkern sind unter Auflagen erlaubt. Die Regelung, dass viele Läden sonntags öffnen durften, ist ausgelaufen. Jetzt gelten wieder die üblichen Ladenöffnungszeiten und in touristischen Orten die Bäderregelung.

Sport in Gebäuden wie Sporthallen und Fitness-Studios ist wieder zugelassen – allerdings mit Abstand und ohne Zuschauer. Alle Gemeinschaftsräume mit Ausnahme von Toiletten bleiben gesperrt. Wettkämpfe und Punktspiele bleiben untersagt; das gilt auch für Boßelwettkämpfe in freier Natur.

Gottesdienste können wieder stattfinden, wenn die Gläubigen den Mindestabstand einhalten.

Das Land hat die Liste der kritischen Infrastrukturen erweitert. Dadurch erhalten weitere Berufsgruppen die Möglichkeit, eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, wenn die Eltern im Kernbereich der Einrichtung arbeiten und solange die Kitas noch nicht wieder vollständig öffnen. Dies betrifft etwa die Heizöl- und Fernwärmeversorgung, Angehörige der Gesundheits- und Therapieberufe, Hebammen, Arbeitsverwaltung, Jobcenter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Berufsbetreuer sowie Hausmeister und Gebäudereiniger in wichtigen Betrieben.

Die 14-tägige Quarantäneregelung für Ein- und Rückreisende aus Staaten der Europäischen Union und vielen anderen Ländern fällt weg. Der Grenzübertritt nach Dänemark ist immer noch nur für Berufspendler und aus wichtigem Grund möglich. Die dänische Grenzpolizei entscheidet im Einzelfall, ob der Besuch von Familienangehörigen ein solcher wichtiger Grund ist. Die dänische Regierung hat Lockerungen der Einreisebeschränkungen angekündigt, doch der Zeitpunkt ist noch offen.

„Weil erfahrungsgemäß im Alltag viele Fragen auftreten, haben wir eine Reihe von Merkblättern etwa für Unternehmen erarbeitet, die ihnen den Start in die neue Phase der Pandemie-Bekämpfung erleichtern sollen“, erklärt Landrat Florian Lorenzen. Sie sind unter www.nordfriesland.de  im Internet zu finden."

 

Den Wortlaut der Landesverordnung finden Sie auf der Webseite der Landesregierung:

 

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200518_Landesverordnung_Corona.html

 

Den Wortlaut der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfrieslang finden Sie auf der Webseite des Kreises Nordfriesland:

 

https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_Nordfriesland_2020_Nr_34.PDF?ObjSvrID=2271&ObjID=3830&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1589716990

Foto zur Meldung: Viele Corona-Verbote fallen weg - aber nicht alle
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Landesregierung beschließt neue Corona-Bekämpfungsverordnung

(17. 05. 2020)

Gegenüber den bisherigen Regelungen bringt die Neufassung ab dem 18. Mai

2020 folgende wesentliche Änderungen:
 

Allgemeines
 

Die neue Corona-BekämpfVO ersetzt ab dem 18. Mai 2020 die bisherige SARS-CoV-2-BekämpfVO und die bisherige Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit des Landes.

 

Die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus werden vollständig neu aufgebaut

und formuliert. Die Corona-BekämpfVO wird zunächst bis zum 7. Juni 2020 befristet. Das Konzept ist grundlegend anders als bei der bisherigen SARS-CoV-2-BekämpfVO.

 

Bisher wurden zahlreiche Verbote ausgesprochen, von denen zunehmend Ausnahmen formuliert wurden. Künftig gibt es in der Corona-BekämpfVO nur noch wenige Verbote und Einschränkungen, jedoch umfassende Vorgaben.

 

· Die bisher gepflegte und vielfach geänderte „Positivliste“ entfällt.

· Die Gesundheitsbehörden werden zu Ausnahmen von den Geboten und Verboten in Härtefällen und zur Anordnung weitergehender Maßnahmen ermächtigt.

· Eingeführt wird eine Regelung für den Fall, dass in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen 50 und mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern auftreten. Dann haben die Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

Struktur der Corona-BekämpfVO

 

Die Hygieneanforderungen der Corona-BekämpfVO werden wie folgt abgestuft:
 

· § 2 regelt das Abstandsgebot und die für alle Menschen und Einrichtungen geltenden allgemeinen Hygieneanforderungen.

· § 3 regelt zusätzliche, spezielle Anforderungen an Einrichtungen mit Publikumsverkehr und an Veranstaltungen.

· § 4 stellt Anforderungen an Hygienekonzepte, die aber nur in bestimmten Fällen gefordert werden.

· §§ 5 bis 18 regeln ergänzende spezielle Vorgaben für eine Vielzahl von Einrichtungen und Veranstaltungen.

 

Allgemeine Hygieneanforderungen/ Abstandsgebot / Kontaktverbote (§ 2)

 

· Es wird weiterhin generell ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gefordert.
Ausnahmen gelten nur, wenn dies faktisch oder rechtlich unmöglich ist, wenn es physische Barrieren gibt (z. B. Plexiglasscheiben), für Angehörige des eigenen Haushalts und bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken für Angehörige eines weiteren Haushalts sowie für enge Familienangehörige)

· Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

· Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sind zu beachten.

· Private Zusammenkünfte bleiben auf die Angehörigen zweier Haushalte oder auf enge Familienangehörige (Details: § 2 Abs. 4) beschränkt (Kontaktverbot). Zusammenkünfte von Familien dürfen 10 Personen nicht überschreiten.

· Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören (Kontaktverbot).

 

Hygieneanforderungen bei Publikumsverkehr und Veranstaltungen (§ 3)

 

· Für alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr gelten das Abstandsgebot und weitere allgemeine Hygienevorgaben. In geschlossenen Räumen müssen Möglichkeiten zur Händedesinfektion geschaffen werden. Häufig berührte Oberflächen müssen regelmäßig gereinigt werden, regelmäßige Lüftung ist vorgeschrieben.

· Bestimmte Hinweise müssen ausgehängt werden (Details: § 3 Abs. 3).

· Es gibt bestimmte Vorgaben für Toiletten.

· Diese Vorgaben gelten auch für Kommunalverwaltungen und andere kommunale Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Ausnahme: Gremiensitzungen).

· Die Anforderungen an Hygienekonzepte werden klargestellt (§ 4).

· Es wird klargestellt, bei welchen Einrichtungen welche Kontaktdaten der Nutzer mit Aufbewahrungsfrist (6 Wochen, § 4 Abs. 2) zu erfassen sind.

 

Einreise und Tourismus

 

· Zu den Themen Einreise und Tourismus, Beherbergung und Gastronomie werden die wesentlichen Neuerungen ab 18. Mai 2020 auch hier genannt. Es gilt folgendes:

· Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben.

· Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.

· Schwimm-, Frei- und Spaßbäder sind weiterhin zu schließen.

· Die Kreise können Betretungsverbote zur Regulierung des Tagestourismus anordnen (§ 20 Abs. 2).

 

Gastronomie

 

·Die Öffnung der Gastronomie (Restaurants, Bars und Cafés etc.) wird unter Auflagen (insb. Hygienekonzept, Wahrung des Abstandsgebots, Begrenzung der Besucherzahl, Erfassung der Kontaktdaten aller Gäste) zugelassen, allerdings nur bis 22.00 Uhr und frühestens ab 5 Uhr. Buffets sind ausgeschlossen, es dürfen keine alkoholischen Getränke an erkennbar Betrunkene verabreicht werden.

· Die gleichzeitige Bewirtung von mehr als 50 Gästen ist möglich, aber nur, wenn das Hygienekonzept zuvor der zuständigen Behörde angezeigt wurde.

· Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.

 

Beherbergung

 

· Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen, Camping- und Wohnmobilstellplätze sowie Jugendherbergen wird aufgehoben. Es kann mit voller Kapazität geöffnet werden. Die allgemeinen Hygieneanforderungen sind zu beachten.

· Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten aller Besucher sind zu erheben.

· Für alle Einrichtungen gilt: Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

 

Veranstaltungen

 

· Veranstaltungen aller Art sind wieder zulässig, aber nur bis zu 50 Personen.
Die Personengrenze gilt nicht für unaufschiebbare Versammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerber nach den jeweiligen Wahlgesetzen für unmittelbar bevorstehende Wahlen.

· Der Begriff der Veranstaltung ist hier umfassend zu verstehen; dazu zählen auch private Feiern, Unterrichtsformate, Kulturangebote wie Kino- oder Theateraufführungen, Großveranstaltungen wie Volksfeste und Festivals.

· Für Veranstaltungen gelten weitreichende Vorgaben:

o es muss ein Hygienekonzept geben

o von allen Teilnehmern müssen die Kontaktdaten erfasst werden

o die Teilnehmer befinden sich auf festen Sitzplätzen

o Gemeinsames Singen, Blasmusik und andere Aktivitäten mit erhöhter Tröpfchenfreisetzung sind in geschlossenen Räumen untersagt.

· Veranstaltungen im privaten Raum sind weitergehend eingeschränkt und nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands oder mit bis zu 10 engen Familienangehörigen zulässig. Für diese privaten Veranstaltungen gelten die o.g. Vorgaben für Veranstaltungen (Hygienekonzept etc.) nicht.

· Von den Einschränkungen gelten die bisher bekannten Ausnahmen z. B. für die Organe kommunaler Körperschaften, für die Kindertagesbetreuung und die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, für die Betreuung von Kindern mit Behinderung und Pflegebedürftigen bis zu 6 Personen und für Zusammenkünfte, die aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen, zur Durchführung von Prüfungen oder zur Betreuung erforderlich sind.

  

Versammlungen

 

· Versammlungen sind im Prinzip wieder zugelassen, es gelten aber Vorgaben.

· Für Versammlungen gilt die Beschränkung auf 50 Personen.

· Es muss ein Hygienekonzept erstellt und vorgelegt werden.

· Wie für alle Gelegenheiten gilt das Abstandsgebot

 

Einzelhandel

 

· Die Einschränkungen des Einzelhandels bleiben gegenüber dem aktuellen Stand der SARS-CoV-2-BekämpfVO unverändert (1 Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche, Kontrollpersonal).

· Es bleibt bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften, Dienstleistung und Handwerk

· Dienstleister, Handwerker und Gesundheitshandwerker dürfen generell ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen. Allerdings sind Tätigkeiten am Gesicht des Kunden nur zulässig, sofern besondere Schutzmaßnahmen die Übertragung des Coronavirus ausschließen.

 

Freizeiteinrichtungen

 

· Mit Ausnahme von Freizeitparks dürfen Freizeiteinrichtungen wieder öffnen.

· Allerdings müssen Tierparks, Wildparks und Zoos ein Hygienekonzept erstellen und ab 1000m² Fläche Kontrollkräfte vorhalten.

· Für Spielplätze ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Auch in der Begründung

zur Corona-BekämpfVO wird betont, dass bei Spielplätzen Regelungen

zur Reinigung (nicht Desinfektion!) der Spielgeräte in regelmäßigen Abständen

im Vordergrund stehen.

· Für Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Kontaktdaten der Besucher sind zu erheben.

 

Sport

 

· Die Sportausübung ist unter Einhaltung des Abstandsgebots zulässig, auch in geschlossenen Räumen, alle Sportanlagen sind wieder zugänglich.

· Es gilt das Abstandsgebot.

· Bei Sportausübung in geschlossenen Räumen ist ein sportartenspezifisches Hygienekonzept zu erstellen. Die Kontaktdaten sind zu erheben.

· Zuschauer haben keinen Zutritt zu Sportanlagen.

· Wettkämpfe sind untersagt.

· Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten sind zu schließen.

· Schwimm-, Frei- und Spaßbäder bleiben geschlossen.

· Die Vorschriften für den Sport gelten auch für Tanzschulen.

 

Außerschulische Bildungseinrichtungen

 

· Auch außerschulische Bildungseinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Musikschulen,

Fahrschulen, Familienbildungsstätten) dürfen wieder öffnen

· Es gelten aber die Vorschriften für Veranstaltungen (siehe oben), also z. B. die Teilnehmergrenze von 50 Personen. Von dem Sitzgebot und dem Abstandsgebot kann u. U. abgewichen werden.

· Außerdem sieht der Erlass für die Allgemeinverfügungen der Kreise vor, dass für die Nutzung außerschulischer Bildungseinrichtungen die Einhaltung der vom Wirtschaftsministerium erstellten Handreichungen für die Umsetzung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen vorgegeben wird.

 

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

 

· Gottesdienste etc. sind wieder zulässig, auch über 50 Teilnehmer und auch ohne feste Sitzplätze. Die bisherige Quadratmeterregel entfällt.

· Das Abstandsgebot ist durch geeignete Maßnahmen zu wahren.

 

Kultureinrichtungen

 

· Für Museen, Theater, Bibliotheken, Archive Ausstellungen etc. gibt es keine Einschränkungen mehr, abgesehen von den allgemeinen Hygieneregeln aus § 3 und

dem Abstandsgebot.

· Für Kulturveranstaltungen gelten die Regeln für Veranstaltungen, siehe oben. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Krankenhäuser

· Es werden einige spezielle Anforderungen und Einschränkungen festgelegt (§ 14).

· Allgemeine Heilverfahren im Bereich der Vorsorge-, Reha- und Kureinrichtungen sind wieder zugelassen.

 

Teilstationäre Pflegeeinrichtungen

 

· Die Versorgung von älteren, behinderten oder pflegebedürftige Personen in teilstationären Einrichtungen bleibt im bisherigen Rahmen untersagt.

 

Öffentlicher Personenverkehr

 

· Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr einschließlich Taxen bleibt es bei

der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Kritische Infrastrukturen

 

·Die Liste der kritischen Infrastrukturen (KRITIS), die den darin beschäftigten Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung in Kita und Schule gibt und eine Ausnahme vom Verbot teilstationärer Pflege ermöglicht, wird ausgeweitet und ergänzt um Fernwärmeversorgung, Futtermittelhersteller, Hebammen, medizinische Dienstleistungen für die Tiergesundheit, Arbeitsverwaltung, Jobcenter, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Berufsbetreuer und deren Kanzleipersonal, sowie für alle KRITIS-Bereiche das dort beschäftigte Sicherheitspersonal, die Hausmeister und Gebäudereiniger.

 

Folgende Einrichtungen/Angebote bleiben weiterhin geschlossen/untersagt

 

· Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche (§ 3 Abs. 4)

· Diskotheken und ähnliche Einrichtungen

· Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern

· Der Betrieb des Prostitutionsgewerbes und die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt

· Freizeitparks

· Schwimm-, Frei- und Spaßbäder

· Sportwettkämpfe

· Die Versorgung von älteren, behinderten oder pflegebedürftige Personen in teilstationären Einrichtungen.

 

Erlass für die Allgemeinverfügungen der Kreise (insb.:Schule, Kita)

 

Der die Allgemeinverfügung der Kreise zur Eindämmung des Coronavirus steuernde Erlass des Sozialministeriums wurde am 16. Mai 2020 mit Wirkung ab 18. Mai 2020 neu gefasst. Er ist bis zum 7. Juni 2020 befristet. Auf dieser Grundlage werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen neu fassen und am Wochenende herausgeben. Auf die Beifügung des Erlasses wird hier verzichtet, weil es für die vor Ort relevante rechtliche Regelung auf die Allgemeinverfügung des jeweiligen Kreises ankommt.

Nachdem immer mehr Regelungsbereiche durch Verordnungen des Landes geregelt oder die Einschränkungen aufgehoben wurden, regelt der Erlass nunmehr nur noch die Betretungsverbote in Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen sowie Werkstätten für Behinderte und ähnliche Tagesförderstätten und trifft weitere detaillierte Vorgaben für Krankenhäuser und die genannten Einrichtungen.

 

In folgenden Bereichen ergeben sich wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung:

· Weitere Öffnungsmöglichkeiten der Besuchsregelungen in Krankenhäusern

· Konkretisierung des Stufenplans hinsichtlich des Freihaltens von Intensivkapazitäten

· Neuaufnahme von Rehabilitationseinrichtungen sowie Mutter-/Vater-Kind- Rehabilitationseinrichtungen

· Konkretisierung von Hygienevorgaben in Einrichtungen der stationären Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

· Erster Öffnungsschritt von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (mit Hygienekonzept, 25 % der Plätze).

 

Der Erlass hatte bisher 3 Anlagen (Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Pflege, Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Konzept zur Krankenhausversorgung).

Nunmehr gehören zum Erlass als vierte Anlage „Handlungsempfehlungen als Mindestvorgaben für ein Konzept zur Teilwiedereröffnung der Werkstätten für behinderte Menschen, Tageförderstätten und Tagesstätten“.

 

Von besonderer praktischer Bedeutung für die Gemeinden sind die Regelungen für Kindertagesstätten und Schulen, daher wird auf diese näher eingegangen.

 

Kindertagesstätten

 

Das Betretungsverbot für Kindertagesstätten und die Einschränkungen der Kindertagespflege werden so verändert, dass sie dem Phasenmodell zum schrittweisen wieder Hochfahren der Kinderbetreuung entsprechen. Demgemäß werden die Betretungsverbote für Kindertagesstätten bis zum 31. Mai 2020 befristet.

Notbetreuungsgruppen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig betreuen. Abweichende Gruppengrößen können vom Jugendamt zugelassen werden. Die Notbetreuung wird weiterhin auf Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und von Eltern begrenzt, bei denen mindestens ein Elternteil in Bereichen der kritischen Infrastrukturen tätig sind. Ermöglicht wird außerdem ab 18. Mai 2020 die Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden, sowie von Kindern mit heilpädagogischem Förderbedarf und/oder Sprachförderbedarf. Beschrieben wird auch bereits der eingeschränkte Regelbetrieb ab 1. Juni 2020. Nur sehr grob wird in dem Erlass das sogenannte Kohortenmodell der wechselweisen Betreuung der Gruppen beschrieben.

 

Schulen, insb. Mensen, Ganztagsangebote, außerschulische Nutzungen

 

Hinsichtlich der Schulen wird das Betretungsverbot im Grundsatz aufrechterhalten. Das Betretungsverbot an Schulen wird wie bisher durch zahlreiche Einzelabsätze so eingeschränkt, dass das Phasenkonzept zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes umgesetzt werden kann.

Ab 1. Juni 2020 dürfen alle Schüler die Schulen wieder betreten. Das Kabinett hat entschieden, dass an diesem Tag auch die 4. Phase der Wiederaufnahme des Schulbetriebes mit den unteren Jahrgängen an den weiterführenden Schulen startet

(s.u.).

Neu ist gegenüber der bisherigen Regelung insbesondere, dass folgende Personen von den Betretungsverboten an Schulen ausgenommen werden:

 ·ab 18. Mai 2020 Betreiber und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an schulischen Mensen und ähnlichen Einrichtungen.

· ab 25. Mai Schülerinnen und Schüler, die flexible schulische Ganztags- und Betreuungsangebote wahrnehmen und deren Betreuungskräfte.

Damit werden im Ergebnis der Betrieb von Mensen an Schulen ab 18. Mai und Ganztagsangebote ab 25. Mai wieder möglich.

Auch bei Schulmensen sind das Abstandsgebot und Hygieneregeln einzuhalten. Hinweise mit Details hierzu liegen noch nicht vor.

Es wird unvermeidbar sein, dass in den Ganztagsgruppen eine Durchmischung von Schülern aus mehreren Notbetreuungsgruppen und Präsenzangeboten erfolgt. Das Bildungsministerium hat daher angekündigt, weitere Hinweise zur Ganztagsbetreuung herausgegeben.

 

Eine weitere wichtige Ausnahme gilt

· ab 18. Mai Personen im Rahmen nicht schulischer Veranstaltungen, soweit der jeweilige Schulträger die Nutzung der Räume gestattet.

Dies bedeutet, dass der Schulträger die Nutzung von Schulgebäuden für weitere, auch nicht schulische Zwecke (jeweils unter Einhaltung der Hygienebestimmungen), wieder gestatten kann, z. B. für Blutspendeaktionen, für Volkshochschulen, Schulsportanlagen

für Vereinssport etc.

 

Phase 4 des Schulbetriebes startet am 1. Juni 2020

 

Das Kabinett hat am 16. Mai 2020 entschieden, dass am 1. Juni 2020 die 4. Phase der Wiederaufnahme des Schulbetriebes mit den unteren Jahrgängen an den weiterführenden Schulen startet.

 

Damit sollen dann auch folgende Jahrgangsstufen wieder zu Präsenzveranstaltungen

die Schule besuchen:

· Gemeinschaftsschulen: Jahrgänge 5, 6 und 7

· Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe: Jahrgänge 5, 6 und 7

· Gymnasien: Jahrgänge 5, 7 und 9.
Zuvor werden ab dem 25. Mai 2020 mit der 3.Phase des Schulbetriebes folgende Jahrgänge zu Präsenzveranstaltungen in die Schulen kommen.

· Grundschulen: Jahrgänge 1 -3 und weiterhin Jahrgang 4

· Gemeinschaftsschulen: Jahrgänge 8, 9 und 10

· Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen: Jahrgänge 8, 9, 10, E und Q1

· Gymnasien: Jahrgänge 8, 9, 10, E und Q1 und weiterhin Jahrgang 6

· Berufsbildende Schulen: Fortsetzung der Prüfungen und parallel möglicher Unterrichtsbetrieb

· Förderzentren: Fortsetzung der Präsenzzeiten in enger Abstimmung mit den Sorgeberechtigten und den weiteren Unterstützungsstrukturen.

 

Neue Quarantäneverordnung für Einreisende: EU-Länder nicht mehr erfasst

 

Das Kabinett hat am 16. Mai 2020 eine Neufassung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus

(Quarantäne-Verordnung) beschlossen. Die Neufassung tritt am 17. Mai 2020 in Kraft und ist bis zum 15. Juni 2020 befristet.
Im Ergebnis wird die bisher für aus dem Ausland einreisenden Personen angeordnete 14-tägige Quarantäne deutlich gelockert. Die Quarantäne gilt nicht mehr für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, das Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich, es sei denn das Robert Koch Institut (RKI) stellt in einem dieser Staaten eine besonders hohe Neuinfiziertenzahl fest. Aktuell ist dies nicht der Fall. Umgekehrt kann das RKI auch für einen Staat ein besonders geringes Infektionsgeschehen feststellen, womit die Quarantänepflicht entfällt.

 

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Sitzungsbetrieb wird wieder aufgenommen

(15. 05. 2020)

Das Amt Föhr-Amrum hat ein Konzept zur Wiederaufnahme des Sitzungsdienstes entwickelt.

Aufgrund der notwendigen Sicherheitsabstände können die Sitzungen nicht an den gewohnten Orten stattfinden. Es mussten Räumlichkeiten gefunden werden, die die Gremienmitglieder, Protokollführer/innen und interessierten Bürger/innen sowie Pressevertreter/innen aufnehmen können.

Bis auf weiteres werden Sitzungen der Gremien auf Föhr daher an drei Orten, der Gymnastikhalle der Wyker Rüm-Hart-Schule, dem Wyker Kurgartensaal und dem Haus des Gastes in Nieblum, stattfinden. Auf Amrum werden die Gremien in der Aula der Öömrang Skuul tagen.

Zur Einhaltung der Sicherheitsabstände können in den vier Räumlichkeiten jeweils nur eine begrenzte Zahl von Zuschauer/innen an einer Sitzung teilnehmen. 

Bürger/innen und Pressevertreter/innen, die an einer Gremiensitzung teilnehmen möchten, müssen sich im Vorfeld für diese anmelden. Die Anmeldungen erfolgen telefonisch über die/den jeweilige/n Protokollführer/in und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Telefonnummer ist aus der jeweiligen Sitzungseinladung ersichtlich.

Es besteht „Maskenpflicht“ und zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten ist ein Fragebogen auszufüllen und bei Einlass abzugeben.

Einzelheiten zum Ablauf und zur Organisation hat das Amt Föhr-Amrum in einem Sitzungskonzept festgehalten. Rückfragen werden unter der Rufnummer 04681/5004820 oder Email gerne beantwortet.

[Formular Gremiumsbesuch]

Foto zur Meldung: Sitzungsbetrieb wird wieder aufgenommen
Foto: Sitzungsbetrieb wird wieder aufgenommen

Newsletter-Funktion aktiviert! Bleiben Sie auf dem Laufenden!

(15. 05. 2020)

Ab sofort können Sie ganz einfach auf dem Laufenden bleiben. Mit Hilfe unseres neuen Newsletters bekommen Sie aktuelle Meldungen von der Internetseite des Amtes Föhr-Amrum wöchentlich ganz einfach per Mail.

 

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Sie finden die Newsletter-Funktion ebenfalls in der Fußzeile unserer Internetseite.

 

Fußnote

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Informationen zur Wiederaufnahme des touristischen Betriebes auf den Inseln und Einzelheiten zu den angekündigten Lockerungen ab 18.05.2020

(15. 05. 2020)

Leider wird das Amt Föhr-Amrum frühestens am Nachmittag des 17.05.2020 weitere Informationen veröffentlichen können, da der Landtag die abschließenden Beschlüsse erst am Nachmittag des 16.05.2020 fassen wird und der Kreis Nordfriesland die daraus folgende Allgemeinverfügung erst im Anschluss daran auf den Weg bringen kann.

Vorab hat das die Landesregierung einen Leitfaden für die notwendigen Schutz- und Hygienekonzepte zur Öffnung herausgegeben.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Handreichung_Hygienekonzept.html

Das Amt Föhr-Amrum macht darauf aufmerksam, dass die Zuständigkeit hinsichtlich der Hygienekonzepte beim Kreisgesundheitsamt liegt, das für Rückfragen unter den auf der Webseite des Kreises genannten Rufnummern zu Verfügung steht.

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Corona – Häufige Fragen zu Verwandtenbesuchen, Beschäftigung von Saisonkräften, Nutzung von Sportanlagen u.a.

(07. 05. 2020)

Der Kreis Nordfriesland hat heute eine Meldung mit den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht, deren Wortlaut wir Ihnen hier nachfolgend gerne ebenfalls zur Kenntnis geben.

 

Meldung des Kreises Nordfriesland:

 

Deutlich über 12.000 Anrufe hat die Corona-Hotline des Kreises Nordfriesland seit Mitte März abgearbeitet. Hinzu kommen tausende E-Mails und ungezählte Kommentare auf Facebook. »Sehr viele Fragen wirft momentan die neue Landesverordnung auf. Manchmal können wir mit unserem juristischen Fachwissen weiterhelfen, aber oft müssen wir auch erst beim Land nachfragen«, erklärt Nina Rahder. Sie leitet den Fachbereich Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen der Kreisverwaltung. In den letzten Wochen ist sie fast ausschließlich damit beschäftigt, gemeinsam mit bis zu zehn Kolleginnen und Kollegen Antworten auf Bürger-Fragen zu finden. Besonders viele Anrufer interessieren sich zurzeit für folgende Themen:

 

Können Geburtsvorbereitungskurse wieder aufgenommen werden?

»Das Sozialministerium hat das bejaht«, berichtet Nina Rahder. Bei den Kursen müssen genau wie bei medizinisch/therapeutisch indizierten Gruppentherapien Hygienestandards berücksichtigt werden: Der Raum sollte möglichst gut belüftet sein. Zwischen den - neben der Kursleitung - höchstens fünf teilnehmenden Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt sein. Sollte der Abstand in manchen Situationen nicht eingehalten werden können, wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit dies aus medizinischen und therapeutischen Gründen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zumutbar ist. Einzelberatungen und Online-Angebote seien Kursen in der Gruppe jedoch generell vorzuziehen, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Das gelte ebenso für andere Gruppenangebote von Gesundheitsberufen zu therapeutischen Zwecken, betont die Juristin, zu deren Fachbereich auch das Gesundheitsamt gehört. Darunter fallen etwa Physiotherapeuten, Diätassistenten, Ergo- und Logopäden.

 

Dürfen öffentliche und private Bildungseinrichtungen Einzelunterricht in den eigenen Räumen erteilen?

Nein, sagt das Land. Ausnahmen gelten nur für die Musikschulen. In deren Räumen darf Einzelunterricht stattfinden. Bei anderen Bildungseinrichtungen wie etwa Nachhilfeschulen gilt das nicht. Sie dürfen den Schülern zwar nicht in ihren eigenen Räumen, aber in deren Zuhause Einzelunterricht erteilen.

 

Darf jemand, der einen Verwandten mit Hauptwohnsitz auf einer Insel oder Hallig besuchen möchte, seinen Ehepartner mitbringen?

Die Landesverordnung erlaubt den Besuch nur den Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern oder in gerader Linie Verwandten des jeweiligen Insulaners selbst. »Wenn ich meine Mutter auf Sylt besuchen möchte, darf ich meinen Mann also nicht mitnehmen? Fragen dieser Art haben wir sehr häufig an der Hotline«, erklärt Nina Rahder.

 

Land und Kreis haben eine pragmatische Lösung gefunden: Wer mit den zum Besuch berechtigten Angehörigen in einem Haushalt lebt, darf mitkommen. Allerdings müssen alle Besucher bei Kontrollen nachweisen können, dass sie mit dem besuchten Insulaner oder Halligbewohner eng verwandt sind oder dass sie mit einem berechtigten Besucher in einem Haushalt leben. Dafür eignen sich eine Kopie des Personalausweises der Person, die ihren ersten Wohnsitz auf der Insel hat, sowie Geburtsurkunden, Auszüge aus dem Stammbuch, ein alter Kindergeldbescheid oder andere Dokumente, aus denen sich das Verwandtschaftsverhältnis ergibt. Eine weitere Regel lautet, dass die Besucher gemeinsam an- und abreisen und auf der Insel stets zusammenbleiben müssen.

 

Wie weist man nach, dass man der Lebensgefährte einer Person ist, die auf einer Insel lebt?

»Viele werden den Kopf schütteln, wenn sie diese Frage lesen«, ist Nina Rahder bewusst. »Trotzdem hat sie ihre Berechtigung, denn die nordfriesischen Inseln sind bei Urlaubsgästen so beliebt, dass viele sich einfach als Lebensgefährten ausgeben würden, um sich durch die Kontrollen zu mogeln. Ohne Nachweis wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet - ein Desaster für den Infektionsschutz.«

 

Bei den Kontrollen in Zug oder Fähre führen die Ordnungskräfte deshalb zumindest eine Plausibilitätskontrolle durch. Lebensgefährten sollten eine Kopie des Personalausweises des Inselbewohners und eine schriftliche Erklärung des Besuchten bei sich tragen, nach der die Beziehung ernsthaft und auf Dauer angelegt ist, also mindestens seit sechs Monaten besteht. »Noch einfacher ist es natürlich, wenn einer der Partner einen Nebenwohnsitz beim anderen Partner angemeldet hat. Dann reicht die Bestätigung der Meldebehörde als Nachweis aus«, sagt Rahder.

 

Unter welchen Bedingungen dürfen öffentliche und private Sportanlagen genutzt werden?

»Sporthallen, Umkleide- und Gemeinschaftsräume wie Duschen und Gastronomie in Sportanlagen bleiben zunächst geschlossen«, betont Nina Rahder. Sportanlagen unter freiem Himmel wie Golf- und Fußballplätze dürfen jedoch genutzt werden, aber der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainern stets zu wahren. Zuschauer sind nicht zugelassen. Sport muss also kontaktfrei durchgeführt werden. Das gilt auch für Sportausübung in Gruppen wie beim Lauftreff im Wald oder dem Yoga-Kurs auf der Wiese: Der Mindestabstand muss zwingend eingehalten werden.

 

»Viele werden aufatmen, wenn sie hören, dass die Landesregierung uns nun mitgeteilt hat, dass Sport auch auf öffentlichen Wegen, an Stränden, auf und im Wasser und an allen sonstigen Plätzen stattfinden darf«, vermutet Nina Rahder. So könnten sogar Fitnesskurse auf dem Parkplatz eines Fitness-Studios angeboten werden.

 

Demnach dürfen auch Einwohner anderer Bundesländer jetzt wieder nach Schleswig-Holstein reisen, um etwa Wassersport zu treiben oder Radtouren zu unternehmen.

 

Da bei Fußballspielen Zweikämpfe unvermeidlich sind, bleiben sie verboten. Das Fußballtraining jedoch ist zulässig, solange es kontaktfrei ausgeübt wird, das Abstandsgebot und die Hygieneregeln eingehalten werden. Die Sportverbände sind verpflichtet, Hygienekonzepte zu erstellen, die auf diese Regeln sowie Maßnahmen etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten eingehen.

 

Welche Hygienestandards müssen Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe beachten?

»Auch hier gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern und Beschäftigten, soweit diese nicht durch eine Barriere abgeschirmt sind. Die Regeln zur Husten- und Nieshygiene sind inzwischen ja allen in Fleisch und Blut übergegangen. Und zum Dritten müssen Oberflächen, die die Besucher häufig berühren, mindestens zweimal täglich desinfiziert werden; damit sind zum Beispiel Handläufe und Türklinken gemeint«, erklärt Nina Rahder. Die Reinigung muss schriftlich dokumentiert werden.

 

Arbeitgeber müssen Saisonarbeitskräfte beim Gesundheitsamt anmelden

Wer Saisonarbeitskräfte wie etwa Erntehelfer oder Bauarbeiter aus dem Ausland für mindestens drei Wochen einstellt, muss sie beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. In den ersten 14 Tagen dürfen die Kräfte, wenn sie frei von Corona-Symptomen sind, zwar arbeiten, müssen zur Vorbeugung aber getrennt von anderen Arbeitsgruppen untergebracht werden und dürfen die Unterkunft nach Feierabend nicht verlassen. Alle vorgeschriebenen Hygiene-Maßnahmen sind einzuhalten und zu dokumentieren. Näheres regelt eine Allgemeinverfügung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Betroffene Arbeitgeber erreichen das Gesundheitsamt in Husum unter Tel. 0800 200 66 22.

Foto zur Meldung: Corona – Häufige Fragen zu Verwandtenbesuchen, Beschäftigung von Saisonkräften, Nutzung von Sportanlagen u.a.
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Warnung vor Corona-SPAM

(05. 05. 2020)

Die Corona-Pandemie wird mittlerweile auch als Vorwand für Phishingkampagnen und Betrugsversuche verwendet.

 

So sind derzeit E-Mails im Umlauf, die vermeintlich von Behörden und Banken, u.a. von der Investitionsbank Schleswig-Holstein, versendet werden. Sie fordern die Empfänger auf, Daten  (u.a. mittels eines  pdf-Formulars) zu Kontrollzwecken per E-Mail an die Behörden bzw. Banken zu übersenden. Die angegebene E-Mail-Adresse erinnert an eine gültige Adresse der Behörde bzw. Bank. Bundesweit verwendete (Falsch)-Adressen haben ein ähnliches Namensschema: corona-zuschuss@ .de.com, beispielsweise corona-zuschuss­@­ib-sh.de.com.

 

Die E-Mail wird aber nicht an die Bank versendet, sondern  an einen Spammer, der so in den Besitz der Daten des Formulars gelangt.

 

Nutzerinnen und Nutzer sollten daher skeptisch sein und E-Mail-Adressen auf Plausibilität überprüfen. In diesem Fall ist die Endung ".com" verdächtig, die normalerweise von Firmen außerhalb Deutschlands, nicht aber von deutschen Behörden oder Banken verwendet wird. Verdächtig wäre auch, wenn im bisherigen Verlauf eine Webplattform und Online-Formulare verwendet werden, plötzlich aber eine Einsendung von Dokumenten per E-Mail verlangt wird.

 

Details und eine bespielhafte Wiedergabe einer solchen E-Mail finden Sie in einer Warnmeldung der Investitionsbank Schleswig-Holstein:

 

Dringende aktuelle Warnung vor Phishing Mail mit ib-sh.de.com  [Extern]

 

Weitere Details  und Informationen zu weiteren betroffenen Banken enthält folgende Meldung des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA):

 

LKA Niedersachsen: Vorsicht: Angebliche Mails der NBank - [Extern]

 
 

Ergänzend zu diesem Artikel noch der Hinweis, dass auch gefälschte Absenderadressen des Amtes Föhr-Amrum oder des Sozialzentrums Föhr-Amrum nicht ausgeschlossen werden können. Bitte seien Sie aufmerksam und fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Ansprechpartner nach. 

[Quelle des Artikels: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein]

Foto zur Meldung: Warnung vor Corona-SPAM
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Pressemitteilung zur eingeschränkten Öffnung des Amtes Föhr-Amrum ab dem 04.05.2020

(04. 05. 2020)

Das Amt Föhr-Amrum öffnet ab dem 04.05.2020 wieder eingeschränkt für den Publikumsverkehr. Die Amtsgebäude werden zwar weiterhin für die Öffentlichkeit im Sinne eines uneingeschränkten Zutritts geschlossen bleiben, persönliche Besuche sind jedoch nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail jetzt grundsätzlich möglich. Der Amtssitz in Wyk auf Föhr ist unter 04681-50040, die Außenstelle in Nebel unter 04682-94110 erreichbar. Termine im Sozialzentrum Föhr-Amrum können unter 04681-746783 vereinbart werden.

Auf der Internet-Seite des Amtes (www.amtfa.de) sind zudem die Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachabteilungen zu finden.

Für Besucherinnen und Besucher gelten besondere Regeln in den Amtsgebäuden:

Während eines Termins im Amt muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese ist eigenständig mitzubringen und aufzusetzen, sobald das Gebäude betreten wird. Die Besucherin oder der Besucher wartet zu der vereinbarten Uhrzeit vor dem Amtsgebäude und wird von der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter in das Gebäude eingelassen. Zu Beginn des Termins ist von der Besucherin oder dem Besucher aus Gründen der Zutrittsdokumentation ein spezielles Formular mit personen- und anlassbezogenen Fragen auszufüllen. Dieser Fragebogen wird auch auf der Webseite des Amtes bereitgestellt und kann ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden.

Das Amt Föhr-Amrum bittet alle Bürgerinnen und Bürger auf den Inseln um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sowohl für Mitarbeitende als auch für Besucherinnen und Besucher zu minimieren und die Verwaltung funktionsfähig zu halten.

[Fragebogen]

[Datenschutzhinweise]

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Zweitwohnungen auf Föhr und Amrum dürfen wieder genutzt werden

(03. 05. 2020)

Die Zweitwohnungen auf den Inseln dürfen ab Montag, dem 4. Mai, wieder genutzt werden.  Aufgrund des nach wie vor geltenden Beherbergungsverbotes dürfen die Besitzer der Wohnungen sie zwar selbst nutzen und die Personen mitbringen, mit denen sie auch am Erstwohnsitz zusammenwohnen - sie dürfen die Wohnungen aber nicht an Dritte vermieten.

Auf den Inseln dürfen die anderen Mitglieder des Hausstandes sich nur aufhalten, wenn auch die Person anwesend ist, der die Zweitwohnung gehört.

Im Falle einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie zur Nutzung einer Zweitwohnung befugt sind. Geeignete Dokumente sind eine Meldebescheinigung, ein Bescheid über Zweitwohnungssteuern, ein Grundbuchauszug oder ein langfristiger Miet- oder Pachtvertrag.

Außerdem muss laut der jüngsten Verordnung des Landes sichergestellt sein, dass die Zweitwohnungsbesitzer und ihre Angehörigen die Inseln binnen 24 Stunden verlassen können, falls sie aufgrund eines Covid-19-Verdachts unter Quarantäne gestellt werden.

Um auszuschließen, dass auf der Rückreise zu ihrem Hauptwohnsitz Dritte angesteckt werden, wird das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland die Vorgehensweise in jedem Einzelfall prüfen und individuell festlegen.

Auch Dauercamper lässt die neue Landesverordnung wieder zu. Sie müssen für mindestens fünf Monate eine Fläche auf einem Campingplatz gebucht haben - und weitgehend autark sein, denn die Gemeinschaftseinrichtungen der Campingplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken  weiterhin untersagt ist und Verstöße mit einem Bußgeld in einer Höhe von 4.000 € (Regelsatz) geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen das Zutrittsverbot zu den Insel werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 € (Regelsatz) sanktioniert.

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Zutrittsverbot zu den Inseln gilt weiterhin – auch für Zweitwohnungsbesitzer

(28. 04. 2020)

Das Land Schleswig-Holstein hat in seiner Corona-Verordnung vom 18.04.2020 die Regelung für Zweitwohnungsbesitzer (auf dem Festland) zwar gelockert, nicht jedoch das Zutrittsverbot zu den Inseln (siehe Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum vom 21.04.2020).

 

Daher gilt das Zutrittsverbot zu den Inseln Föhr und Amrum unverändert auch für Zweitwohnungsbesitzer – vorerst bis zum 03.05.2020. 

 

Die Umstände einer möglichen Lockerung des Zutrittsverbotes für Zweitwohnungsbesitzer für die Inseln, die womöglich ab dem 04.05.2020 gelten, werden noch von der Landesregierung geklärt.

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Beherbergung von Personen zu nicht-touristischen Zwecken

(21. 04. 2020)

Betreibern von Beherbergungsstätten sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern ist es gemäß § 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 18.04.2020 untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Personen, die sich nicht aus touristischem Anlass auf Föhr oder Amrum aufhalten und gemäß § 4 der Landesverordnung vom Betretungsverbot für die Inseln ausgenommen sind, dürfen jedoch beherbergt werden.

Somit ist es beispielsweise nicht verboten, Ferienwohnungen an auswärtige Handwerker zu vermieten, die auf Föhr oder Amrum einen Arbeitsauftrag ausführen.

Die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung vom 18.04.2020 ist unter folgendem Link abrufbar:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/LandesverordnungCoronaMitUnterschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=13

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Corona-Regeln des Landes und des Kreises ab dem 20.04.2020

(21. 04. 2020)

Das Land Schleswig-Holstein hat mittels einer neuen Verordnung vom 18.04.2020 die bisher geltenden Corona-Regeln angepasst und aktualisiert. In der Folge hat der Kreis Nordfriesland am 19.04.2020 eine neue Corona-Allgemeinverfügung erlassen, die die Verordnung des Landes ergänzt. Die Regeln gelten vom 20.04.2020 bis zum 03.05.2020.

Das Amt Föhr-Amrum informiert im Folgenden über die wichtigsten Regelungen.

 

Welche Regeln bleiben bestehen?

Der überwiegende Teil der bisher geltenden Regelungen bleibt auch weiterhin bestehen. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Bestimmungen:  

Betretungsverbot Inseln: Das Betretungsverbot für die Inseln und Halligen gilt weiterhin. Personen, die nicht ihre Hauptwohnung auf Föhr oder Amrum haben, ist der Zutritt zu den Inseln untersagt. Auch Zweitwohnungsbesitzer dürfen – wie bisher – nicht auf die Inseln reisen.  

Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Weitere Kontakte sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Veranstaltungen jeglicher Art sind nach wie vor verboten.

Spielplätze und Freizeiteinrichtungen müssen weiterhin geschlossen bleiben.

 

Welche Neuerungen gibt es?

Lockerungen bzw. ergänzende Regelungen wurden unter anderem für folgende Bereiche erlassen:

Einzelhandel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter dürfen unter Auflagen geöffnet werden. So müssen die Läden dafür sorgen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Zudem ist die Kundenzahl auf maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. In einem 100-Quadratmeter-Geschäft dürfen sich also maximal 10 Kunden gleichzeitig aufhalten.   

Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen mindestens eine Kontrollkraft abstellen, die die Einhaltung der Auflagen überwacht. Ab 600 Quadratmeter Verkaufsfläche ist mindestens eine weitere Kontrollkraft erforderlich.

Restaurants und Imbisse: Restaurants und Imbisse müssen weiterhin geschlossen bleiben und dürfen Speisen – wie bisher – nur zum Mitnehmen anbieten. Neu ist jedoch, dass die Pflicht zur Vorbestellung entfällt. Daher dürfen auch nicht-ortsgebundene oder mobile Angebote wie Bratwurststände oder Imbisswagen wieder öffnen – sofern sie sicherstellen, dass es in der Regel keine Wartezeiten gibt und die Wartenden mindestens 1,5 Metern Abstand halten. Der Verzehr der Speisen im Umkreis von 100 Metern um das Lokal oder den Imbisswagen bleibt untersagt.

Notbetreuung: Die Notbetreuungsregeln in Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden erweitert. Ab dem 20.04.2020 dürfen alle berufstätigen Alleinerziehenden die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Ebenso können Familien, bei denen nur ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur zählt, auf die Notbetreuung zurückgreifen.

 

Dokumente:

SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 18.04.2020:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/LandesverordnungCoronaMitUnterschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.04.2020:

https://www.nordfriesland.de/PDF/Amtsblatt_Kreis_Nordfriesland_2020_Nr_28.PDF?ObjSvrID=2271&ObjID=3801&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1587304430

 

Quellen:

Meldung des Landes Schleswig-Holstein vom 18.04.2020:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200418_corona_neue_verordnung.html

Meldung des Kreises Nordfriesland vom 19.04.2020:

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Neue-Corona-Allgemeinverf%C3%BCgung-bringt-einige-Lockerungen.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.10740.1&NavID=2271.37&xn=1

 

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Corona-Regeln: Behörden setzen Kontrollen in Nordfriesland fort

(07. 04. 2020)

Werden die durch die Pandemie-Gefahr erforderlichen Einschränkungen in Nordfriesland eingehalten? »Diese Frage bewegt die gesamte kommunale Familie in Nordfriesland«, weiß Landrat Florian Lorenzen. Deshalb haben die Polizei sowie die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden in den letzten Tagen Kontrollen durchgeführt.

 

Die komplette Mitteilung finden Sie auf der Webseite des Kreises Nordfriesland.

 

https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Corona-Regeln-Beh%C3%B6rden-setzen-Kontrollen-in-Nordfriesland-fort.php?object=tx,2271.1.1&ModID=7&FID=2271.10729.1&NavID=2271.37&La=1

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Corona: Land verschärft die Regeln weiter

(06. 04. 2020)

Das Land Schleswig-Holstein hat am 02.04.2020 eine neue Landesverordnung in Kraft gesetzt, um die zahlreichen Regelungen zum Thema Corona einfacher und klarer zu gestalten. Ebenso wie alle anderen Kreise hat der Kreis Nordfriesland die Inhalte in einer eigenen Allgemeinverfügung übernommen. Die wichtigsten Änderungen finden Sie auf der Webseite des Kreises.

 

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Corona-Land-versch%C3%A4rft-die-Regeln-weiter.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.10724.1&NavID=2271.37&xn=1

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Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corana-Pandemie (03.04.2020)

(03. 04. 2020)

Die Corona-Pandemie stellt das Amt Föhr-Amrum als Inselverwaltung wie auch als Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen. Das Amt Föhr-Amrum hat in den vergangenen Wochen mit verschiedenen Maßnahmen auf die Entwicklung der Corona-Situation reagiert.

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus für Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger zu minimieren und die Verwaltung funktionsfähig zu halten, ist der Amtssitz in Wyk auf Föhr und die Außenstelle in Nebel seit dem 16.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Dieser Schritt zum Schutz der Mitarbeitenden wie auch der Bürgerinnen und Bürger wurde vollzogen, nachdem der Kreis Nordfriesland am 15.03.2020 Zutrittsbeschränkungen für öffentliche Einrichtungen erlassen hatte.

Persönliche Besuche im Amt sind seit dem 16.03.2020 nur noch in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Der Amtssitz in Wyk auf Föhr ist unter 04681 50040, die Außenstelle in Nebel unter 04682 94110 erreichbar. Auf der Webseite des Amtes (www.amtfa.de) sind zudem die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachabteilungen zu finden. Besucherinnen und Besucher des Amtes müssen aufgrund der vom Kreis erlassenen Zutrittsbeschränkungen für öffentliche Einrichtungen einen speziellen Fragebogen ausfüllen, wenn sie das Amtsgebäude betreten.

Auf Föhr arbeitet ein Teil der im Wyker Amtssitz Beschäftigten seit rund zwei Wochen im Homeoffice, um im Fall einer Infektion den Dienstbetrieb durch Redundanzen aufrechterhalten zu können. Die Mitarbeiterenden der Außenstelle auf Amrum sind aufgrund der dortigen Personalsituation in ein Schichtsystem mit zwei wöchentlich wechselnden Teams eingeteilt.

Die Corona-Schutzmaßnahmen wirken sich auch auf den Sitzungsbetrieb aus. Gremiensitzungen des Amtes, der Gemeinden, der Zweckverbände und der kommunalen Eigenbetriebe finden bis zum 19.04.2020 nur in absoluten Ausnahmefällen statt.

Das Amt Föhr-Amrum hat bereits am 13.03.2020 einen internen Krisenstab eingerichtet, um die Corona-Lage tagesaktuell beurteilen und erforderliche Maßnahmen ergreifen zu können. Der Krisenstab tagte bis vor kurzem täglich und auch an den Wochenenden. Mittlerweile trifft sich der Krisenstab im Zweitagesrhythmus.

In einer wöchentlich stattfindenden Besprechung unter Leitung von Amtsdirektor Christian Stemmer tauscht sich das Amt mit Vertreterinnen und Vertretern der Inselklinik Föhr-Amrum, der Ärzteschaft, der Föhr Tourismus GmbH sowie der Amtsvorsteherin Heidi Braun und dem ersten stellvertretenden Amtsdirektor Hans-Ulrich Hess über die aktuellen Entwicklungen und die Lage auf den Inseln aus. Das Amt steht darüber hinaus in ständigem Kontakt mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Inselgemeinden, der Polizei und der Amrum Touristik.

Amtsdirektor Christian Stemmer nimmt zudem regelmäßig an Videokonferenzen von Landrat Florian Lorenzen mit den kommunalen Verwaltungsleitungen im Kreis Nordfriesland teil. Angesichts der Tatsache, dass rechtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und damit zum Schutz der Bevölkerung auf Föhr und Amrum (wie etwa die Zugangsbeschränkung zu den Inseln) nur vom Land Schleswig-Holstein bzw. vom Kreis Nordfriesland erlassen werden dürfen, ist der Austausch zwischen Amt und Kreisleitung in der gegenwärtigen Situation von besonderer Bedeutung.

Innerhalb des Amtes Föhr-Amrum ist das Ordnungsamt dafür zuständig, zu überprüfen, ob die vom Kreis Nordfriesland erlassenen Allgemeinverfügungen auf den Inseln eingehalten werden. Das Ordnungsamt kontrolliert unter anderem Reisende, die auf den Inseln ankommen. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mussten bei ihren Überprüfungen bislang nur in wenigen Fällen Verstöße feststellen. Das Amt Föhr-Amrum bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen Insulanerinnen und Insulanern für das einsichtige und disziplinierte Verhalten in dieser schwierigen Zeit.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die gesundheitlich vom Corona-Virus betroffen sind oder deren wirtschaftliche Verhältnisse durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wie Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit in eine Schieflage geraten, stehen wir als Amt Föhr-Amrum gedanklich bei. Wir hoffen, dass Sie trotz allem gut durch diese Zeit und auch die Zeit danach kommen und wünschen Ihnen „Alles Gute“.

Foto zur Meldung: Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corana-Pandemie (03.04.2020)
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Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie (03.04.2020)

(03. 04. 2020)

Informationen über Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer

Das Amt Föhr-Amrum verweist für Informationen über Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auf die Webseiten folgender Institutionen:

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894

 

Bundesministerium der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html

 

Landesregierung Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Wirtschaft/wirtschaft_node.html

 

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH): https://www.ib-sh.de/corona-informationen/

 

KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH (WFG NF): https://www.wfg-nf.de/wirtschaftsfoerderung-nordfriesland/corona-krise/

 

Föhr Tourismus GmbH: https://www.foehr.de/soforthilfe

 

AmrumTouristik AöR: https://www.amrum.de/informationen%20zur%20Corona-Krise/

 

Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/

 

Sozialzentren für Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Sozialzentren-f%C3%BCr-Besucherverkehr-geschlossen-Betrieb-l%C3%A4uft-weiter.php?object=tx,2271.1.1&ModID=7&FID=2271.10681.1&NavID=2271.37&La=1

 

Arbeitnehmer finden hilfreiche Informationen auf den Webseiten folgender Institutionen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html

 

Bundesministerium der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html

 

Landesregierung Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Arbeit.html

 

Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/


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Foto zur Meldung: Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie (03.04.2020)
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Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie (27.03.2020)

(27. 03. 2020)

Die Zahl der am Corona-Virus Erkrankten steigt auch in Nordfriesland. Um die Ausbreitung des Virus weiterhin so gut wie möglich einzudämmen, hat der Kreis Nordfriesland in den vergangenen Tagen weitere rechtliche Maßnahmen getroffen.

Das Amt Föhr-Amrum nimmt dies zum Anlass, um über die zentralen Regelungen und die Situation auf den Inseln zu informieren: 

Thema "Zutritt zu den Inseln":

Grundsätzlich dürfen Personen, die keinen Erstwohnsitz auf Föhr oder Amrum haben, die Inseln seit dem 16.03.2020 nicht mehr betreten. Dies regelt die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zur Beschränkung des Zugangs zu den Inseln vom 16.03.2020.

Von diesem Betretungsverbot sind jedoch bestimmte Personen ausgenommen. So dürfen etwa Personen die Inseln betreten, die hier arbeiten oder einen Arbeitsauftrag ausführen. Auswärtigen Handwerkern beispielsweise ist es weiterhin erlaubt, auf einer der insularen Baustellen tätig zu sein. Für diese Personen besteht kein Verbot, die Inseln zu betreten und sich dort aufzuhalten. Auch ist Personen der Zutritt zu den Inseln erlaubt, die die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen (bspw. Lebensmittellieferanten).

Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Punkte der in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen zusammen:

Was gilt für Auswärtige, die sich schon vor dem 16.3.2020 auf einer der Inseln und Halligen Föhr, Amrum, Sylt, Pellworm, Südfall, Hooge, Oland, Langeness, Nordstrandischmoor, Habel, Hamburger Hallig und Gröde aufgehalten haben, ohne dort ihren ersten Wohnsitz zu haben, und immer noch dort sind?

Für sie gibt es keine zeitlichen Beschränkungen – sie dürfen bleiben, solange sie möchten. Allerdings dürfen sie bzw. ihre Vermieter/Gastgeber nicht gegen das geltende Beherbergungsverbot verstoßen; deshalb können diese Personen de facto nur bei ihrer eigenen Familie (z. B. als Studenten) oder in ihrer eigenen Zweitwohnung wohnen.

Was gilt für Auswärtige, die nach dem 16.3.2020, 6:00 Uhr, eine der Inseln und Halligen Föhr, Amrum, Sylt, Pellworm, Südfall, Hooge, Oland, Langeness, Nordstrandischmoor, Habel, Hamburger Hallig und Gröde betreten haben, ohne dort ihren ersten Wohnsitz zu haben?

Wenn diese Personen nachweisen können, dass einer der folgenden Gründe vorliegt, können sie bleiben:

- sie haben aufgrund eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel/Hallig betreten;

- sie stellen die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende oder pflegerische Versorgung sicher;

- sie stellen die Versorgung der Insel- bzw. Halligbewohnerinnen und -bewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicher;

- sie sind aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses in gerader Linie 1. Grades oder als Ehegatten oder Lebenpartnerin oder Lebenspartner zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner mit erstem Wohnsitz auf der Insel/Hallig zur Sorge oder Pflege verpflichtet;

- sie sind Journalisten mit Sonderakkreditierung durch die Landesregierung.

Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, haben die Personen (auch Nordfriesen!) gegen die Allgemeinverfügung des Kreises vom 16.3.2020 verstoßen. Diese Personen haben eine Straftat begangen (Rechtsgrundlage § 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 75 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 3 IfSG).

Weil sie gegen die Allgemeinverfügung verstoßen haben, müssen diese Personen abreisen. Hier besteht also ein Abreisegebot!
 

Thema "Reiserückkehrer":

Das Amt Föhr-Amrum bittet eindringlich alle Insulanerinnen und Insulaner, die von einer Reise in ein anderes Land zurückgekehrt sind, sich strikt an die Vorgaben des Gesundheitsamtes zu halten und sich gegebenenfalls auch freiwillig in eine zweiwöchige Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Rückkehrer aus den alpinen Skigebieten.

 

Sonstiges:
 

Um auf die aktuellen Entwicklungen schnell und angemessen reagieren zu können, hat das Amt Föhr-Amrum einen internen Krisenstab eingerichtet und steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit der Inselklinik Föhr-Amrum, der Ärzteschaft, der Polizei, der Föhr-Tourismus GmbH und der Amrum Touristik.

Auf den Internetseiten der beiden lokalen Tourismusorganisationen finden sich Informationen zur aktuellen Situation auf den Inseln sowie zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich für Gäste und touristische Leistungsträger aus der Corona-Situation ergeben.  

Das Amt Föhr-Amrum bittet alle Gäste und Zweitwohnungsbesitzer, die aufgrund des Corona-Virus nicht auf die Inseln reisen dürfen oder die Inseln verlassen mussten, um Verständnis für die Situation. Alle sind herzlichst auf Föhr und Amrum willkommen, sobald es die rechtliche Lage wieder zulässt.

Das Amt Föhr-Amrum appelliert zudem an die Insulanerinnen und Insulaner, der aktuellen Situation mit der notwendigen Achtsamkeit und Besonnenheit, insbesondere aber auch mit Solidarität und Freundlichkeit gegenüber allen Mitmenschen zu begegnen – gerade auch gegenüber denjenigen, die zwar nicht auf den Inseln leben, sich auf den Inseln aufhalten müssen, da sie dafür sorgen, dass das tägliche Leben aufrecht erhalten werden kann und die Versorgung der Inseln sichergestellt wird

Foto zur Meldung: Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie (27.03.2020)
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Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung in der Zeit von Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2

(26. 03. 2020)

Aus aktuellem Anlass ist der Amtssitz in Wyk auf Föhr sowie die Außenstelle in Nebel bis auf weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen (siehe Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie vom 16.03.2020). In der Zeit von Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 können Planunterlagen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bau- und Planungsamt ausgelegt werden, nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 04681 -5004 823) während der Auslegungsfristen weiterhin eingesehen und Anregungen zur Niederschrift vorgebracht werden. Ausgelegte Planunterlagen können grundsätzlich auch im Internet unter der Adresse "http://www.amtfa.de/bauleitplanverfahren.htm" eingesehen werden.

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Kreis Nordfriesland untersagt Nutzung von Zweitwohnungen

(21. 03. 2020)

Ab sofort ist die Nutzung von Zweitwohnungen im gesamten Gebiet des Kreises Nordfriesland untersagt. Auch Zweitwohnungsbesitzer, die sich jetzt bereits auf dem Weg nach Nordfriesland befinden, müssen umkehren.

 

Gleichzeitig wird die bisher gültige Regelung aufgehoben, wonach sich Zweitwohnungsbesitzer, die bereits vor Ort sind, bleiben durften. Auch sie müssen die Rückreise antreten und den Kreis bis spätestens Sonntag, 22. März 2020, verlassen. Das gilt sowohl für den Festlandsbereich des Kreises als auch für die Inseln und Halligen.

 

Ausgenommen von dem Nutzungsverbot sind nur Personen, die zwingende berufliche, ehe-, sorge- oder betreuungsrechtliche Gründe nachprüfbar belegen können. Auf Antrag können weitere Ausnahmen für absolut nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zugelassen werden.

 

Landrat Florian Lorenzen hatte es zunächst mit Appellen versucht, die jedoch von vielen nicht ernst genommen wurden. Etliche Zweitwohnungsbesitzer haben die Mahnungen, die auch die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident Daniel Günther ausgesprochen hatten, ignoriert.


Florian Lorenzen bedauert diese Entwicklung, sieht aber zum Schutz aller Bewohner des Kreises keine Alternative. "Das exponentielle Wachstum der registrierten Corona-Fälle zwingt uns zum Handeln. Die Kapazitäten an pflegendem Personal, Betten und Material für Intensivfälle sind an der Westküste nicht unendlich. Wir sind alle gemeinsam dafür verantwortlich, die Corona-Pandemie zu verlangsamen, damit es nicht zum Kollaps auf dem Gesundheitssektor kommt - und da beziehe ich die Besitzer von Zweitwohnungen ausdrücklich ein",  erklärt er.

 

Rechtsgrundlage der neuen Regelung ist eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Der Kreis hat sie am 20. März in seinem Amtsblatt Nr. 21 veröffentlicht (www. Nordfriesland.de/Amtsblatt). Die Verfügung ist sofort vollziehbar. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden kann.

 

 

 

Foto zur Meldung: Kreis Nordfriesland untersagt Nutzung von Zweitwohnungen
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Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie

(19. 03. 2020)

Die Corona-Pandemie stellt die Inselgemeinschaften und die Inselverwaltung vor besondere Herausforderungen.

Um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen, reagiert das Amt Föhr-Amrum auf die aktuellen Entwicklungen mit verschiedenen Maßnahmen.

Der Amtssitz in Wyk auf Föhr sowie die Außenstelle in Nebel sind seit dem 16.03.2020 bis auf weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.
Persönliche Besuche sind nur noch in dringenden Ausnahmen und nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04681/5004-0 für Föhr und 04682/9411-0 für Amrum) möglich. Über die Webseite des Amtes (
www.amtfa.de) kann zudem der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Soweit möglich, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Home-Office.

Die Büchereien in Nebel und in Wyk auf Föhr bleiben ebenfalls bis auf weiteres geschlossen.

Sämtliche Gremien des Amtes, der Zweckverbände und der Gemeinden werden in den nächsten Wochen nur eingeschränkt tagen.

Hinsichtlich der Folgen der Beschränkung des Zugangs zu den Inseln für den Fährverkehr verweist das Amt Föhr-Amrum auf die Webseite der Wyker Dampfschiffs-Reederei (www.faehre.de).

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen stellt der Kreis Nordfriesland auf seiner Webseite (www.nordfriesland.de) zur Verfügung. Dort sind auch die Allgemeinverfügungen des Kreises zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht.  

Das Amt Föhr-Amrum hat seit dem 13.03.2020 einen internen Krisenstab eingerichtet und steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit der Inselklinik Föhr-Amrum, der Ärzteschaft, der Föhr Tourismus GmbH und der Amrum Touristik, um sich gegenseitig über die aktuelle Lage zu informieren.

Wir bitten Sie, der aktuellen Situation mit der notwendigen Achtsamkeit, insbesondere aber auch mit Ruhe und mit Solidarität gegenüber Ihren Mitmenschen zu begegnen.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese Zeit!


Christian Stemmer
Amtsdirektor

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Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie

(16. 03. 2020)

                                                                                                    

                                                                                                 

                                                                                        

Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie stellt die Inselgemeinschaften und die Inselverwaltung vor besondere Herausforderungen.

Um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen, reagiert das Amt Föhr-Amrum auf die aktuellen Entwicklungen mit verschiedenen Maßnahmen.

Der Amtssitz in Wyk auf Föhr sowie die Außenstelle in Nebel sind seit Montag, 16.03.2020, bis auf weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen.
Persönliche Besuche sind nur noch in dringenden Ausnahmen und nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04681/5004-0 für Föhr und 04682/9411-0 für Amrum) möglich. Über die Webseite des Amtes (www.amtfa.de) kann zudem der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Soweit möglich, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Home-Office.

Die Büchereien in Nebel und in Wyk auf Föhr bleiben ebenfalls bis auf weiteres geschlossen.

Sämtliche Gremien des Amtes, der Zweckverbände und der Gemeinden werden in den nächsten Wochen nur eingeschränkt tagen.

Hinsichtlich der Folgen des Erlasses der Landesregierung zur Beschränkung des Zugangs zu den Inseln für den Fährverkehr verweist das Amt Föhr-Amrum auf die Webseite der Wyker Dampfschiffs-Reederei (www.faehre.de).

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen stellt der Kreis Nordfriesland auf seiner Webseite (www.nordfriesland.de) zur Verfügung.

Das Amt Föhr-Amrum hat seit Freitag einen internen Krisenstab eingerichtet und steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit der Inselklinik Föhr-Amrum, der Ärzteschaft, der Föhr Tourismus GmbH und der Amrum Touristik um sich gegenseitig über die aktuelle Lage zu informieren.

Wir bitten Sie, der aktuellen Situation mit der notwendigen Achtsamkeit, insbesondere aber auch mit Ruhe und mit Solidarität gegenüber Ihren Mitmenschen zu begegnen.

Bleiben Sie gesund!


Christian Stemmer
Amtsdirektor

[Pressemitteilung]

Foto zur Meldung: Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie
Foto: Pressemitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie

Corona Virus: Aktuelle Informationen

(16. 03. 2020)

Eine funktionierende Amtsverwaltung ist für unsere Inseln dringend notwendig.

 

Aus diesem Grund bleibt das Amt Föhr-Amrum bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Persönliche Besuche sind nur noch in dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischen Absprache (Tel. 04681/5004-0) möglich. Bitte nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten (www.amtfa.de), Kontakt mit uns aufzunehmen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Erlass der Landesregierung zur Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV2

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200129_Grippe_Coronavirus_material/200315_erlass_halligen.html

 

 

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen finden Sie auf der Seite des Kreises Nordfriesland unter folgendem Link:

 

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Coronavirus-Das-sollten-Sie-wissen.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.10650.1&NavID=2271.37&xn=1&La=1

 

Allgemeinverfügungen des Kreises Nordfriesland zum Thema Rückkehrer aus Risikogebieten und Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage des Kreises Nordfriesland unter folgendem Link:

 

https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Corona-Vorbeugung-Kreis-sagt-verschiedene-Veranstaltungen-ab.php?object=tx,2271.1&ModID=7&FID=2271.10652.1&NavID=2271.37&xn=1&La=1

 

Informationen zu Risikogebieten, der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen und viele weitere Informationen sind auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes zu finden.

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

 

 

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Sprechtag Kreisbauamt

(16. 03. 2020)

Der Sprechtag mit Herrn Brandt, vom Kreisbauamt Nordfriesland, am 07.04.2020 fällt aus.

Der nächste Sprechtag findet am 05.05.2020 statt.

 

Einwohnerversammlung der Stadt Wyk auf Föhr

(16. 01. 2020)

Einladung zur Einwohnerversammlung der Stadt Wyk auf Föhr am Donnerstag, den 30.01.2020 um 18:00 Uhr im Kurgartensaal.

Für die Stadt Wyk werden derzeit Entwicklungskonzepte zu unterschiedlichen Themen erstellt. Hierzu zählen die Bereiche Tourismus, Verkehr, Ortskernentwicklung und Einzelhandel. Die Entwicklungskonzepte werden von beauftragten Fachplanungsbüros erarbeitet. Die Stadt Wyk auf Föhr möchte die Gelegenheit nutzen, im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Inhalte und Bearbeitungsstände der einzelnen Konzepte zu informieren. Dabei soll Ihnen außerdem die Gelegenheit gegeben werden, Anregungen in die Planungsprozesse einbringen zu können. Im Rahmen der Einwohnerversammlung werden hierfür zu den unterschiedlichen Schwerpunkten Thementische gebildet. Die Mitwirkung an mehreren Thementischen ist dabei möglich und ausdrücklich erwünscht.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Einführung durch den Bürgermeister und die Bauausschussvorsitzende

  2. Vorstellung der Ergebnisse der Fortführung des Tourismuskonzeptes Insel Föhr
    Vortrag Peter Kowalsky (PROJECT M GmbH)

  3. Vorstellung des Sachstandes zum Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes Insel Föhr
    Vortrag Pia Dölling und Arne Rohkohl (Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH)

  4. Vorstellung des Sachstandes zum Ortskernentwicklungskonzept Stadt Wyk auf Föhr
    Vortrag Sarah Staub (inspektour GmbH)

  5. Vorstellung des Sachstandes zum Einzelhandelskonzept Stadt Wyk auf Föhr
    Vortrag Elisabeth Kopischke (Junker + Kruse)

  6. Bildung von Arbeitsgruppen zu den Themen Verkehr + Mobilität, Ortskernentwicklung und Einzelhandelsentwicklung

  7. Präsentation und Diskussion der Arbeitsgruppenergebnisse

  8. Ausblick

 

Darüber hinaus steht ein durch die Fachplaner entwickelter Fragebogen bereit, welcher zentrale Fragen zum Einkaufs- und Mobilitätsverhalten sowie zur Ortskernentwicklung beinhaltet. Der am Ende dieser Meldung zur Verfügung gestellte Fragebogen kann auch im Vorfeld oder Nachgang an die Einwohnerversammlung heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Zeitraum für die Abgabe bereits abgelaufen.

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[Einwohnerversammlung im Bürgerinfoportal]

Öffentliche Stellungnahme des Amtes Föhr-Amrum über die Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Verein Tierhuus Insel Föhr e.V. und dem Amt Föhr-Amrum

(15. 01. 2020)

 

Anlässlich der hohen medialen Präsenz hinsichtlich der Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen dem Verein Tierhuus Insel Föhr e.V. und der Amtsverwaltung Föhr-Amrum sowie dem spürbar vorhandenen öffentlichen Interesse an dieser Thematik, sieht sich das Amt Föhr-Amrum nunmehr veranlasst, zu den Vorgängen und Hintergründen öffentlich Stellung zu nehmen.

 

Um weitere Missverständnisse auszuschließen und um die Sachlichkeit in den Blickpunkt der Betrachtung zu stellen, ist dem Amt Föhr-Amrum daran gelegen, folgende, wiederholt an die Amtsverwaltung herangetragene, Fragen zu beantworten und den Sachverhalt, der bedauerlicherweise in den Medien und den sozialen Netzwerken bewusst oder unbewusst in Teilen schlicht unwahr kommuniziert wird, richtig darzustellen.

 

  • Frau Bahr gilt als kompetente, engagierte Tierschützerin. Warum hat das Amt Föhr-Amrum den Vertrag mit Tierhuus e.V. zum Jahresende gekündigt?

 

Antwort:
Es ist unstrittig, dass Frau Bahr-van Gemmert als auch der gesamte Verein Tierhuus Insel Föhr e.V. im Bereich des Tierschutzes sehr engagiert sind und mit viel Liebe zum Tier ihren ehrenamtlichen Beitrag leisten. Der Einsatz speziell von Frau Bahr-van Gemmert ist hier sicherlich besonders hervorzuheben. Wir sind mit der Hoffnung aus dem letzten Gespräch mit dem geschäftsführenden Vorstand gegangen, dass gerade im Bereich des Tierschutzes eine Zusammenarbeit zwischen Verein und Amt um der Sache wegen weiterhin wünschenswert wäre. Auch war man sich dahingehend einig, dass es unter den gegebenen Umständen angezeigt sei, zunächst eine verbale als auch schriftliche Beruhigung einkehren zu lassen und dann erneut die Gesprächsführung aufzunehmen.


Es ist aber richtig und wichtig hier zu betonen, dass es zu keinem Zeitpunkt eine vertragliche Kooperation zwischen dem Verein und dem Amt gegeben hat, welche explizit den Tierschutz zum Gegenstand gehabt hat.

Tatsache ist, es bestand bis zum 31.12.2019 ein Dienstleistungsvertrag über das Einsammeln, Betreuen und Versorgen von Fund- und Wildtieren. Eben diesen Vertrag haben wir nicht verlängert, da vereinbarte Vertragsgrundlagen nachweisbar und dauerhaft nicht erfüllt wurden.

 

Ferner bestand seit geraumer Zeit kein ausreichender Informationsfluss mehr, und es fand bedauerlicherweise ebenfalls keine direkte Kommunikation mehr statt. Zusammenfassend mussten wir konstatieren, dass eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich Fundtierwesen aus den vorgenannten Gründen so für uns nicht tragbar erschien. Folgerichtig haben wir den Vertrag nicht verlängert bzw. diesen form- und fristgerecht gekündigt.

 

  • Wie organisiert das Amt Föhr-Amrum ab sofort die Versorgung von aufgefundenen, verletzten Wildtieren?

 

Antwort:
Der Versorgung von verletzten Wildtieren liegt, anders als bei Fundtieren, kein gesetzlicher Auftrag zugrunde, sondern stellt eine freiwillige Leistung des Amtes da. Wir werden hier durch die Einrichtung eines Tiernotdienstes amtsseitig die ehrenamtlichen Strukturen stärken. Die Feststellung, ob sich bei einem aufgefundenen Tier um ein Fundtier (also eine Fundsache) oder um ein Wildtier (herrenlos, und daher Bestandteil der Natur) handelt, kann sich im Vorwege nicht immer als unproblematisch erweisen. Daher erfolgt die Vorgehensweise immer gleich, d.h. der Kontakt soll zunächst über Frau Werner laufen, die die Angaben des Finders soweit entgegennimmt und auswertet. Das Einsammeln erfolgt, abhängig vom Einzelfall, ggf. gemeinsam mit unserer zweiten Vertragspartnerin, Frau Dr. Vollandt. Frau Dr. Vollandt wird die medizinische Erstversorgung, soweit notwendig, übernehmen und das Tier in ihre Obhut nehmen. Bei Wildtieren sollen diese so schnell wie nur irgend möglich wieder in die Natur entlassen werden. Ist das nicht möglich, soll das Tier zeitnah an spezielle Auffangstationen auf dem Festland übergeben werden.

 

  • Können die beiden neuen Fundtierstellen gefundene, verletzte (Wild-) tiere besser versorgen? Und reichen die neuen Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere überhaupt aus?

 

Antwort:
Es lässt sich bei vernünftiger Betrachtung kein sachlicher Grund ausmachen, warum die Versorgung mit unseren neuen Partnern in irgendeiner Form schlechter sein sollte. Der Verein hat sich tierheimähnliche Strukturen geschaffen. Auch das war nicht Gegenstand des Vertrages und gleichfalls nicht Intention des Amtes.

 

Fundtiere sollen, sofern eine empfangsberechtigte Person nicht bekannt und/ oder nicht ermittelt werden kann, zügig (jetzt innerhalb von vier Werktagen) an ein Tierheim übergeben und dort im Rahmen der rechtlichen Verwahrungsfristen auch in die Vermittlung gehen. Das gebietet nicht nur das Fundrecht, sondern ist gleichfalls auch aus tierschutzrechtlicher Sicht das richtige Vorgehen. Die vorhandenen Strukturen reichen daher sicherlich aus. Zumal wir einen weiteren Vertragspartner, das Tierheim Flensburg und Umgebung, für unsere Aufgabe haben gewinnen können.

 

  • An wen wende ich mich, wenn ich ein wildes, verletztes Tier auf Föhr finde?

 

Antwort:
Hier stehen gleich diverse Ansprechpartner zu Verfügung. Natürlich unser Tiernotdienst, Frau Werner und Frau Dr. Vollandt. Die örtliche Ordnungsbehörde sowie die Polizei und, je nach Tierart, auch die Jägerschaft inklusive der Seehundjäger. Es ist ausdrücklich nicht das Bestreben des Amtes, den Verein Tierhuus aus dessen angestammten Metier heraus zu drängen. Im Gegenteil, wir möchten auch hier mit dem Ehrenamt gedeihlich zusammenarbeiten. Insofern wird sicherlich auch der Verein Tierhuus weiterhin zur Verfügung stehen. Der Verein hat sich zur ehrbaren Aufgabe gemacht, permanent als Ansprechpartner in Tierschutzfällen zur Verfügung zu stehen. Wir wünschen dem Verein, dass sich dieses engagierte Ziel auch tatsächlich dauerhaft erreichen lässt.

 

Bei dieser Gelegenheit möchten wir zudem darauf verweisen, dass, sollte es sich bei einem aufgefundenen Tier um eine Fundsache handeln (z.B. ein entlaufender Hund), dem Finder eine Verwahr- oder Ablieferungspflicht obliegt. Weder die Fundbehörde noch von ihr beauftragte Personen haben die Verpflichtung, eine Fundsache bei einer Person abzuholen.

 

  • Und wen spreche ich an, wenn ich einen Fall von vermuteter Vernachlässigung sehe?

 

Antwort:
An die Veterinärbehörde des Kreises Nordfriesland, an die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei. Natürlich nimmt auch unser Tiernotdienst entsprechende Hinweise entgegen und leitet diese an die vorgenannten zuständigen Stellen weiter. Gleiches erhoffen und erwarten wir auch vom Verein Tierhuus.

 

  • Ist es korrekt, dass nun unter Umständen Fundtiere in das Tierheim nach Flensburg gebracht werden müssen? Ist das nicht eine Verschlechterung der Situation für die Tiere?

 

Antwort:
Es ist korrekt, dass Fundtiere nach vier Werktagen zur weiteren Verwahrung und anschließenden Vermittlung an das Tierheim Flensburg übergeben werden sollen. Auch hier muss stets der Einzelfall betrachtet werden. Eine Verschlechterung ist auch hier nicht zu erkennen oder zu erwarten. Unseren Verträgen mit den benannten neuen Ansprechpartnerinnen und dem Tierheim Flensburg liegt die Fundtierrichtlinie zugrunde. Diese Richtlinie beinhaltet gleichrangig Aspekte des Tierschutzes und –wohles.

 

Hinzufügen lässt sich noch, dass das Amt sich weiterhin aktiv um eine Eindämmung der Katzenpopulationen auf den Inseln bemühen wird. Frau Dr. Vollandt hat bereits im Vorwege einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der auf den Inseln beheimateten Katzen geleistet. Die Verringerung des Katzenelends im Amtsgebiet wollen wir auch zukünftig im Fokus behalten. Zu diesem Zwecke wird sich das Amt Föhr-Amrum erneut an der landesweiten Aktion „Innovative Verwaltung gegen Katzenelend" finanziell beteiligen.

 

Das von der Verwaltung ausgearbeitete Konzept für die Bereiche Fundtierwesen und Tiernotdienst wurde seitens des Amtsausschusses mitgetragen und durch einen einstimmig gefassten Beschluss auf politischer Ebene bestätigt.

 

Zusammenfassend soll in aller Deutlichkeit nochmals herausgestellt werden, dass die Aussage, das Amt würde dem Verein Tierhuus die finanziellen Mittel für den Tierschutz streichen wollen, nicht den Tatsachen entspricht.

 

Der Verein hat vielmehr über Jahre hinweg einen festgelegten Betrag ausschließlich, wie eingangs bereits geschildert, für das Einsammeln, Betreuen und Versorgen von Fund- und Wildtieren erhalten. Die treuhänderische Überlassung von zweckgebundenen öffentlichen Mitteln stellt einen nicht unbedeutenden Vertrauensvorschuss gegenüber dem Verein Tierhuus dar. Aufgrund der aktuellen Vorgehensweise einiger Verantwortungsträger seitens des Vereins gegenüber dem Amt Föhr-Amrum, ist das in den Verein gesetzte Vertrauen erheblich beschädigt worden. Ebenfalls die im Raume stehende Vorhaltung, es sei mit dem Verein nicht ausreichend vor Vertragsbeendigung kommuniziert worden, ist unzutreffend, da es einen direkten Schriftverkehr von Seiten des Amtes mit dem Verein gegeben hat.

 

Abschließend möchten wir unserem Wunsche Ausdruck verleihen, in Zukunft mit dem Verein Tierhuus, trotz der derzeitigen Differenzen, erneut vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten zu können.

Wichtiger Hinweis für Mandatsträger

(10. 01. 2020)

Wichtiger Hinweis für Mandatsträger, die die Mandatos APP nutzen:

 

Die Adresse des Ratsinformationssystems hat sich geändert. Bitte ändern Sie die Server URL in der APP wie folgt ab:

 

https://info.amtfa.de/sessionnet/ri

 

Bitte beachten Sie die genaue Schreibweise. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Herrn Schenck.

Neue Hebe- und Abgabesätze ab 2020

(02. 01. 2020)

In einigen Gemeinden wurden neue Hebe- und Abgabesätze beschlossen. Ob auch Ihre Gemeinde davon betroffen ist erfahren Sie hier.

Fundtierwesen und Einrichtung eines tierärztlichen Tierrettungsnotdienstes – neue Ansprechpartner zum 01.01.2020

(01. 01. 2020)

Das Amt Föhr-Amrum macht darauf aufmerksam, dass es aufgrund einer vertraglichen Neuausrichtung in den Bereichen Fundtierwesen sowie zur angemessenen Wahrung tierschutzrechtlicher Belange zum 01.01.2020 neue Ansprechpartner geben wird:

 

Zukünftig werden im gesamten Amtsbereich die Damen Claudia Werner (Hundepension Tierisch Menschlich, Hemkweg 12, 25938 Wyk auf Föhr, Mobil 0152-53552192) sowie Frau Dr. Wibke Vollandt, Toftum 250, 25938 Oldsum, Mobil 0174-2127630) die besagten Bereiche in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde abdecken. Die Koordinierung bzw. Alarmierung soll absprachegemäß vorrangig über Frau Werner erfolgen. Es wird ausdrücklich darum gebeten, dass, sollte ein Gespräch nicht unverzüglich angenommen werden können, Anrufer bitte eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen mögen.

 

Ergänzend besteht eine vertragliche Übereinkunft mit dem Tierheim Flensburg, Tierschutz Flensburg und Umgebung e.V., Westerallee 138, 24941 Flensburg, Tel. 0461-51598. Das Tierheim Flensburg übernimmt die Aufgabe, Fundtiere, welche im Amtsbereich aufgegriffen und nicht innerhalb von 4 Werktagen an den Halter/ die Halterin übergeben werden können, weiterhin zu verwahren und ggf. in die Vermittlung zu geben.

 

Die grundsätzliche Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde als Fund- bzw. Tierschutzbehörde bleibt durch diese Vereinbarungen selbstverständlich unberührt.
 

Neujahrsgrußwort des Amtes Föhr-Amrum 

(30. 12. 2019)

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Inseln Amrum und Föhr, verehrte Gäste!

 

Das Jahr 2019 begann für die Gemeinden mit einem Wechsel auf der Führungsebene im Amt Föhr-Amrum. Renate Gehrmann hatte beschlossen, sich nach 12 Jahren Amtszeit nicht wieder zur Wahl zu stellen. Im Rahmen der schönen Abschiedsfeier stellte sich ihr Nachfolger Christian Stemmer dann auch den vielen Gästen vom Festland vor und trat als Nachfolger zum Ende Januar 2019 sein Amt an. 

 

Noch Ende Januar wurde das für alle weiteren Planungen in den Gemeinden notwendige Wohnungsmarktkonzept mit dem aktuellen Stand vorgestellt. Das Ergebnis war und ist nicht unbekannt. Es fehlt bezahlbarer Wohnraum, für Jung und Alt, für Einzelpersonen und Familien. Das war der Anlass darüber nachzudenken, ob man nicht gemeinsam, das Amt Föhr-Amrum, die Stadt Wyk und alle Gemeinden auf den Inseln Föhr und Amrum versuchen sollten, sich mit der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum zu befassen, so dass der politische Beschluss gefasst wurde, eine kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft zu gründen. Derzeit werden die formalen Voraussetzungen geschaffen, um in den ersten beiden Quartalen des kommenden Jahres die Gründung zu vollziehen. 

 

Der Besuch der Schüler von der Eilun-Feer-Skuul anlässlich einer Demonstration zu dem „Fridays for Future-Bewegung“ im Amtsgebäude zeigte, dass die Wünsche der Jugendlichen sehr realitätsbezogen waren und sich auch in den Überlegungen des Amtes Föhr-Amrum wiederfinden. Die Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum sowie das Amt Föhr-Amrum haben sich im Sinne der CO2-Ersparnis, aber auch vor dem Hintergrund einer gesteigerten Unabhängigkeit in energetischen Belangen dazu entschlossen, ein kommunales Energieunternehmen zu gründen. 
Die „Inselwerke“ möchten dabei mit insularen und regionalen Partnern gemeinsam und auf Augenhöhe in die Zukunft gehen. Die gewünschte Gründung der „Inselwerke“ konnte bisher noch nicht vollzogen werden, da auch hier die Schaffung der formalen Voraussetzungen derzeit laufen. Doch sämtliche Beteiligte sind zuversichtlich, dass dies in den ersten beiden Quartalen des kommenden Jahres 2020 nachgeholt werden kann.

 

Den nächsten Schritt, um sich energetisch und ökologisch gut für die Zukunft aufzustellen, haben die Gemeinden Oevenum, Midlum, Alkersum und Nieblum mit dem gemeinsam erarbeiteten Quartierskonzept erbracht. 

 

Bei der 1. Deutsche Inselkonferenz auf Helgoland konnten weitere Ideen für die Überlegungen ein gemeinsames Inselwerk zu gründen gesammelt werden. Die im Zusammenhang mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf der Insel Helgoland bereits umgesetzte Modulbauweise, fand großes Interesse und stellt auch für die eigenen Pläne im Sinne des Wohnungsbaus eine sinnvolle Alternative dar. 

 

Zeitgleich haben allerdings die Sorge um die Inselgeburten und die ärztliche Versorgung auf den Inseln ebenfalls zu einigen Überlegungen und dann auch zu Beratungen geführt. Die Nachricht, dass dann auch noch das DRK-Pflegeheim auf Amrum innerhalb kurzer Zeit geschlossen werden sollte, hat für große Empörung auf Amrum gesorgt. Die Wünsche, das Heim zu übernehmen und weiter zu betreiben, sollen hoffentlich im kommenden 1. Halbjahr in Erfüllung gehen, da intensiv an einer Lösung gearbeitet wird.

 

Doch es gab auch die Zeiten um Feste zu feiern. Die Feuerwehr Norddorf besteht seit 125 Jahren und  im AWO-Kindergarten wurde das 50 jährige Bestehen gefeiert. Es folgten die Osterlandföhrer Ringreiter mit ihrem Fest zum 100 jährigen Bestehen. Gefolgt von den Feierlichkeiten zum 200 jährigen Bestehens des Seebades Wyk. Nur kurze Zeit später folgte der festliche Empfang zum 10 jährigen Bestehens des Westküstenmuseums. Und auch die Schiffstaufe des Katamarans „Adler Rüm-Hart“ wurde gebührend gefeiert. 

 

Bei den Schulen auf den beiden Inseln gibt im Frühjahr eine Verabschiedung von der langjährigen stellvertretenden Schulleiterin Anita Filter, die in den Ruhestand geht. Die Schülerzahlen lassen eine Fortführung von den Standorten Midlum und Süderende in unveränderter Weise nach wie vor nicht zu. Die Klassen 1 und 2 werden in Midlum beschult, die Klassen 3 und 4 gehen beim Standort Süderende zur Schule. 
An der „Eilun-Feer-Skuul“ konnte im Sommer der 1. Bauabschnitt zu Ende gebracht werden. Die Schüler kehren in den neu erbauten Teil der Schule zurück. 
Der 2. Bauabschnitt wurde ohne Unterbrechung gleich in Angriff genommen und wird voraussichtlich Anfang 2021 abgeschlossen werden. Ende November konnte dann feierlich auch die neu sanierte Sporthalle an der „Eilun-Feer-Skuul“ wieder offiziell an die Schule übergeben werden. 

 

Es wurde beschlossen, dass der Besuch der „offenen Ganztagsschule“ an der Wyker „Rüm-Hart-Schule“ und an der Amrumer „Öömrang Skuul“ zunächst für die kommenden 2 Jahre kostenlos ist. Ausschließlich die Kosten für das Mittagessen werden nur in Höhe der entstandenen Kosten an die Eltern weitergereicht.   

 

Bei den Feuerwehren konnte man sich über einige neue Fahrzeuge und Geräte freuen. Die Feuerwehr in Borgsum zog in das Taarepshüs um. Auf Amrum wurde nach der abgelaufenen Dienstzeit die Wahl des 1. und 3. stellvertretenden Amtswehrführers notwendig. Dietmar Hansen und Petra Müller wurden beide im 1 Wahlgang in ihr Amt gewählt. Der stellvertretende Amtswehrführer Klaus-Peter Ottens wurde im Rahmen des Amtsausschusses verabschiedet. 

 

Zum Herbst des Jahres traten dann die Personalprobleme im Amt Föhr-Amrum in den Vordergrund. Sowohl in den Abteilungen des Amtes wie auch bei den Schulen fehlen Arbeitskräfte. Zahlreiche Anzeigen und Ausschreibungen führten teilweise nicht unmittelbar zu den gewünschten Erfolgen. Unterdessen konnten für einige Abteilungen Mitarbeiter gewonnen werden, die zu Beginn des kommenden Jahres das Amt verstärken. Ab dem folgenden Jahr wird durch eine weitere zusätzliche Ausbildungsstelle und eventuell auch durch ein angebotenes Duales Studium im Bereich der „Ingenieurwissenschaften“ versucht, neue Mitarbeiter zu gewinnen und sich den eigenen Nachwuchs aufzubauen. Über Bewerbungen würden wir uns freuen.

 

Das Amt Föhr-Amrum ist erfreulicherweise als Mitglied in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland aufgenommen worden.

 

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Föhr-Amrum wurde die Gelegenheit gegeben, sich in Arbeitsgruppen an der Neuausrichtung und Gestaltung des Amtes zu beteiligen und dabei war es auch gewünscht, eigene Vorschläge zu entwickeln. Mit der Umsetzung der Neuerungen wurde unterdessen begonnen und die weiteren Ideen werden abschnittsweise umgesetzt. Das Amt Föhr-Amrum erhält ein neues Logo, welches bereits beim Amtsausschuss vorgestellt wurde. Die Eintragung als Wappen ist beantragt worden. Die neue Internet-Seite des Amtes hat Ihren Betrieb aufgenommen.

 

Die Mitgestaltung des eigenen Umfeldes und die Umsetzung von entwickelten Projekten durch die Einwohnerinnen und Einwohner sowie durch die politisch Verantwortlichen ist von allerhöchster Bedeutung. 
Ohne das Ehrenamt wäre dies auf diese Weise nicht möglich. Wir danken all denjenigen, die sich hier immer wieder einbringen und bitten auch im kommenden Jahr um Fortsetzung Ihres Engagements.

 

Wir wünschen unseren Einwohnerinnen und Einwohnern und unseren Gästen ein gesundes, glückliches und gutes Jahr 2020. 

 

 

Heidi Braun Christian Stemmer
Amtsvorsteherin     Amtsdirektor

 

Müllabfuhrtermine 2020

(23. 12. 2019)

Die Müllabfuhrtermine für das Jahr 2020 finden Sie hier.

 

Eine tabellarische Übersicht der Abfuhrtermine erhalten Sie bei der AWNF. Wählen Sie hier einfach Ihren Abfuhrbezirk aus.

[Müllkalender Wyk]

[Müllkalender Amrum]

[Müllkalender Föhr-Land]

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

(18. 12. 2019)

 

Amtliche Bekanntmachung

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2

 

Wegen einer erhöhten Brandgefahr für reetgedeckte Gebäude und andere brandgefährdete Objekte ordne ich hiermit für den 31.12.2019 und den 01.01.2020 ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie z.B. Raketen, Kanonenschläge, Knallfrösche, Schwärmer usw.) wie folgt an:

 

1. Für die gesamte Insel Föhr mit Ausnahme der Strände und Deiche. Von der dort gelegenen Bebauung ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand (Radius) von 200 m einzuhalten. Besonderer Hinweis: Das Abbrennverbot gilt selbstverständlich auch für den Strandbereich der Festmeile am Sandwall in Wyk auf Föhr.

 

2. Für die gesamte Insel Amrum ohne Ausnahme.

 

Die Benutzung von Signalmunition ist im gesamten Gebiet des Amtes Föhr-Amrum -auch an den Stränden und Deichen- strengstens untersagt.

 

Dieses Abbrennverbot stützt sich auf § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 in der z.Z. geltenden Fassung. Ich weise zusätzlich auf das daneben generell bestehende Abbrennverbot vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres hin. Verstöße gegen diese Abbrennverbote können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro pro Einzelfall geahndet werden.

 

Gemäß § 1 der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung – HlbVO) vom 04.08.2009 ist es weiterhin verboten, sogenannte Himmelslaternen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, aufsteigen zu lassen.

Das Abbrennverbot gilt hiermit als öffentlich bekannt gemacht.

 

Wyk auf Föhr, 28.12.2019

 

Amt Föhr-Amrum

-Der Amtsdirektor-

als Ordnungsbehörde

Formulare für die Einkommensteuererklärung – neuer Standort

(18. 12. 2019)

Die Amtsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Formulare für die Einkommensteuererklärung ab dem 20.12.2019 in den Räumlichkeiten des Sozialzentrums in der Feldstraße 36 vorgehalten werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass Formulare in Papierform letztmalig in 2020 angeboten werden.

 

Steuerformulare erhalten Sie bereits jetzt über den Formularserver des Bundesministeriums der Finanzen unter www.formulare-bfinv.de. Zusätzliche Informationen stehen für Sie unter www.elster.de zur Verfügung.

 

Sollte Ihnen der elektronische Formularabruf nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Glasfaserausbau in Dunsum, Utersum und Witsum

Die Gemeinden Dunsum, Utersum und Witsum haben sich entschlossen, den Breitbandausbau im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins voranzutreiben. Ziel des Projektes ist die Errichtung und der Betrieb einer besonders zukunftsfähigen und nachhaltigen Netzinfrastruktur. Zu diesem Zweck haben die Gemeinden insgesamt 326.000 € Eigenmittel bereitgestellt (Dunsum 36.000 €, Utersum 260.000 €, Witsum 30.000 €). Aus Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)  sowie Mitteln des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des Sondervermögens Breitband wird das Projekt mit 824.250 € bezuschusst.

 

Im Rahmen des Vergabeverfahrens hat die Firma LüneCom Kommunikationslösungen GmbH den Auftrag erhalten. Näheres zum Projekt und der Vorvermarktung, welche am  Freitag, 08.11.2019 um 18:00 Uhr im Rahmen einer Bürger-Information im Taarepshüs in Utersum startet, können Sie dem Presseartikel entnehmen.

 

Der Breitbandausbau in Nebel befindet sich noch im Vergabeverfahren. Hierzu folgen Informationen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Daniel Schenck unter Tel. 04681 5004-824 oder gerne zur Verfügung. Weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein zu diesem Thema finden Sie auch hier.

[Artikel aus]

Foto zur Meldung: Glasfaserausbau in Dunsum, Utersum und Witsum
Foto: Glasfaserausbau in Dunsum, Utersum und Witsum

Volksbegehren zum Schutz des Wassers

(16. 08. 2019)

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung am 19.06.2019 das von den Vertrauenspersonen der Volksinitiative zum Schutz des Wassers beantragte Volksbegehren für zulässig erklärt. Den Wortlaut des Volksbegehrens finden Sie unter www.vi-wasser.de.

 

Sie können das Volksbegehren in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 02.03.2020 durch Ihre Unterschrift unterstützen. Entsprechende Eintragungsräume befinden sich in der Amtsverwaltung Föhr Amrum in Wyk auf Föhr und in Nebel. Beteiligungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten nach § 5 des Landeswahlgesetzes. Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unterhalb dieser Meldung.

[Volksbegehren Schutz des Wassers - Bekanntmachung]

Gemeindewahl 2018

(21. 03. 2018)

21.03.2018 -- In Vorbereitung auf die im Mai anstehende Gemeindewahl hat der Amtswahlausschuss des Amtes Föhr-Amrum inzwischen über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschlage entschieden. Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sind in unmittelbare Wahlvorschläge und Listenwahlvorschläge gelistet

[unmittelbare Wahlvorschläge]

[Listenwahlvorschläge ]

Kreis- und Kommunalwahl 2018

(21. 03. 2018)

21.03.2018 -- Für die bevorstehende Kreis- und Kommunalwahl bietet das Amt Föhr-Amrum wieder die Möglichkeit, Wahlscheine auch online beantragen zu können. Das Onlineangebot ist hier aufrufbar und ab dem 26.03.2018 nutzbar. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wahlbehörde unter der Telefon-Durchwahl 04681 5004-809.

Energetische Quartierskonzepte der Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum

(21. 03. 2018)

23.03.2018 -- Am 21.03.2018 fand im Haus des Gastes in Nieblum die erste öffentliche Veranstaltung statt. Die Präsentation der Veranstaltung ist voraussichtlich ab dem 17.04.2018 auf unserer Homepage unter "Bauen und Planen" abrufbar.

Einwohnerversammlung im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr

(16. 03. 2018)

16.03.2018 -- Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr lädt zu einer Einwohnerversammlung am Montag, den 26.03.2018, um 19:00 Uhr in den Kurgartensaal ein. Herr Dr. Jörn Wagner wird die zukünftige Planung für die Große Straße, Mittelstraße und Wilhelmstraße vorstellen. Die Entwurfsplanung wird als PDF-Datei auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum zur Verfügung gestellt.

[Download]

Energetische Quartierssanierung

(09. 03. 2018)

09.03.2018 -- Die vier Gemeinden nutzen die Förderungen des Bundes und des Landes für energetische Untersuchungen relevanter Verbraucher im Gemeindegebiet. Ziel ist es, die Energieversorgung zu verbessern und den Verbrauch insbesondere der kommunalen Gebäude zu senken. Dabei soll auch der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen verringert werden und Optionen für Nahwärmenetze geprüft werden.

[Download]

Tannenbaumsammlung im  Bereich der Stadt Wyk auf Föhr

(19. 01. 2018)

19.01.2018 -- die Freiwillige Feuerwehr Wyk auf Föhr plant auch in diesem Jahr am Samstag, 27.01.2018 die Abholung der ausgedienten Weihnachtsbäume im Wyker Stadtgebiet. Die Bäume sind ausschließlich am Tage der Abholung gut sichtbar an die Straße zu stellen. Es werden nur Bäume abgefahren, die vollständig von Schmuck und Lametta befreit sind.

Gemeindewahl 2018

(12. 01. 2018)

12.01.2018 -- Die Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlbezirkseinteilung für die Gemeindewahl im Bereich des Amtes Föhr-Amrum am 06. Mai 2018 finden Sie hier.

Öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des "Fachplan Küstenschutz Föhr" durch das LKN

(12. 01. 2018)

12.01.2018 -- Im Generalplan Küstenschutz wird auf die Erstellung von Fachplänen für den Küstenschutz an sandigen Küsten hingewiesen. Der Fachplan Küstenschutz Föhr stellt zurzeit den Stand vom 26.08.1999 dar und befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung und soll nun kurzfristig veröffentlicht werden. Im Namen des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN), sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus dem Amtsbereich Föhr recht herzlich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in der der fortgeschriebene Fachplan Küstenschutz Föhr durch Herrn Arfst Hinrichsen vom LKN vorgestellt werden soll. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 30.01.2018 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Amtes Föhr-Amrum, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr.

Neue Satzungen

(20. 12. 2017)

20.12.2017 -- In allen Gemeinden und in der Stadt Wyk auf Föhr sollen am 1. Januar 2018 geänderte Zweitwohnungssteuersatzungen in Kraft treten. Zudem werden in den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wittdün auf Amrum die Abgabensätze in der Tourismusabgabe geändert. Mehr...

Hinweis der Ordnungsbehörde

(07. 12. 2017)

07.12.2017 -- Die örtliche Ordnungsbehörde möchte auf die nachfolgende Erklärung des leitenden Kreisveterinärs, Dr. Dieter Schulze, aufmerksam machen, die am 06.12.2017 im Nordfriesland Tageblatt veröffentlicht wurde. Ergänzend wird auf die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten verwiesen, welche auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abrufbar sind.

 

Verstöße gegen den Tierschutz Nordfriesland "Bei diesen Wetterverhältnissen dürfen keine Tiere mehr draußen auf durchnässten Wiesen stehen", stellt Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze fest. Aufgrund der Vielzahl der landwirtschaftlichen Betriebe kann das Veterinäramt des Kreises nicht selbst flächendeckend kontrollieren. "Wir erhalten jedoch Meldungen von Ordnungsämtern oder Bürgern, denen wir nachgehen. Wir haben bereits eine ganze Reihe von Landwirten aufgefordert, ihre Tiere sofort aufzustallen. Gleichzeitig leiten wir Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein." Die Tiere finden seit Wochen kein trockenes Plätzchen mehr, an dem sie sich ablegen können. Viele Tiere sind nass bis auf die Haut und leiden sichtlich. "Da das Gras momentan nicht nachwächst, finden sie darüber hinaus nicht genügend zu fressen. Sie magern ab und haben der Keimbelastung auf den Wiesen nicht mehr viel entgegenzusetzen. Wir haben bereits diverse Kadaver gefunden", berichtet Schulze. "Die weitaus meisten Tierhalter haben ihre Rinder, Schafe und Pferde bereits vor Wochen aufgestallt. Und insbesondere auf der Geest gibt es Flächen, die sich für eine ganzjährige Weidehaltung eignen - vor allem bei entsprechender Versorgung der Tiere", so der Tierarzt. "Momentan gibt es jedoch eine Reihe von Fällen, in denen wir einer Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid der Tiere begegnen, die uns fassungslos macht." Mindestanforderungen an die saisonale und ganzjährige Haltung von Weide-Rindern in Schleswig-Holstein sind unter http://tlp.de/wbsf zu finden.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 36 Bundesmeldegesetz (BMG)

(20. 11. 2017)

20.11.2017 -- Aufgrund § 36 Bundesmeldegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.05.2013 (BGBl. I 1084), zuletzt geändert durch Art. 2 des G v. 11.10.216/2218, in Verbindung mit § 4 der 2.

 

Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung weist das Amt Föhr-Amrum darauf hin, dass Personen, die im Jahr 2019 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482) widersprechen können.  


Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat II 1.2, Brühler Straße 309a, 50968 Köln, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift


Im Jahr 2018 findet die Datenübermittlung im Februar statt. Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 22.02.2018 bei der Meldebehörde des Amtes Föhr-Amrum einzulegen.


Amt Föhr-Amrum
Die Amtsdirektorin als Ordnungsbehörde
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

Drohnen-Verordnung

(20. 11. 2017)

20.11.2017 -- Das Informationsblatt des BMVI zur neuen Drohnen-Verordnung finden Sie hier...

[Download]

Endpräsentation des „Modellhaftes Wohnungsmarktkonzept in Verbindung mit einem Konzept zur energetischen Quartiersanierung auf den Inseln Föhr und Amrum"

(07. 11. 2017)

07.11.2017 -- Den Bericht zum Modellhaften Wohnungsmarktkonzept in Verbindung mit einem Konzept zur energetischen Quartiersanierung au den Inseln Föhr und Amrum sowie die Präsentationen zur Vorstellung des Konzeptes sowie zur Wohnquartiersentwicklung und Fördermöglichkeiten finden Sie hier…

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

(25. 09. 2017)

Die vorläufigen Ergebnisse stehen fest. Unter dem jeweiligen Link erfahren Sie die Ergebnisse nach Wahlkreisen sortiert und einen Vergleich der Erst- und Zweitstimmen.

Sprechtag Kreisbauamt

(14. 09. 2017)

Der nächste Sprechtag von Herrn Brandt, Kreisbauamt Nordfriesland, findet feiertagsbedingt am Mittwoch, den 04.10.2017 statt.

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

(14. 09. 2017)

Die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages finden Sie hier.

Stellenausschreibung

(14. 09. 2017)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum 01. August 2018 eine/n Auszubildende/n für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung sowie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul (Amrum). Mehr...

Straßensperrung in Wyk auf Föhr

(11. 09. 2017)

Die Ordnungsbehörde macht darauf aufmerksam, dass aufgrund von Sanierungsarbeiten an der städtischen Regenwasserkanalisation die Hafenstraße im Bereich "Am Königsgarten" zwischen dem 18. und 29.09.2017 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt sein wird. Die Straße "Am Königsgarten" wird bereits ab dem 11.09.2017 gesperrt sein. Die Grundstücke, welche über "Am Königsgarten" erschlossen sind, können über den Zeitraum der Maßnahme mit dem Pkw nicht angefahren werden. Ebenfalls besteht keine Zuwegung zum Parkplatz am Amtsgebäude. Dauernutzer der unteren Parkebene werden gebeten, die Fahrzeuge vor Beginn der Maßnahme umzusetzen. Von der Vollsperrung betroffene Anwohner werden gebeten, die Abfallbehälter an den jeweiligen Abfuhrterminen entweder an einer geeigneten Stelle am "Heymannsweg" oder im östlichen Bereich der "Hafenstraße", Höhe "Königstraße", zur Leerung bereitzuhalten.

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

(05. 09. 2017)

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017. Mehr...

Eingeschränkter Betrieb

(05. 09. 2017)

Das Amt Föhr-Amrum ist am 08.09.2017 aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung nicht komplett besetzt. Die Abteilungen sind an diesem Tag daher nur eingeschränkt erreichbar.

Fahrbahndeckenerneuerung

(16. 08. 2017)

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) weist darauf hin, dass ab der 33. Kalenderwoche, voraussichtlich ab dem 17.08.2017, mit den Vorarbeiten für die geplante Fahrbahndeckenerneuerung begonnen werden soll. Folgende Strecken werden erneuert:
K NF 122, Utersum - Goting
K NF 125, Alkersum - Midlum - Oevenum
Aufgrund der geringen Durchfahrtsbreiten kann es während der Vorarbeiten zu Behinderungen des Anlieger- und Durchgangsverkehres kommen. Mit Einschränkungen des ÖPNV ist ebenfalls zu rechnen. Die erforderlichen Fräs- und Asphaltierungsarbeiten werden unter Vollsperrung ausgeführt. Diese Termine stehen bis heute noch nicht fest, sobald diese bekannt sind, werden diese umgehend mitgeteilt. Nachtrag: Für die Fräsarbeiten werden die Strecken, getrennt voneinander, tageweise gesperrt. Die Arbeiten sind für die 35. Woche, vom 28.08. bis 01.09.2017, vorgesehen.

Straßensperrung in Wyk auf Föhr

(09. 08. 2017)

Die Ordnungsbehörde weist daraufhin, dass es im Bereich der Ocke-Nerong-Straße am 14.08.2017 zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Ein Teilstück der Straße wird aufgrund von Dacharbeiten halbseitig gesperrt.

Stellenausschreibung

(09. 08. 2017)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum 01. August 2018 eine/n Auszubildende/n für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung sowie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul (Amrum). Mehr...

Bundestagswahl am 24.09.2017 – Wahlscheinbeantragung auch online möglich

(07. 08. 2017)

Für die bevorstehende Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 bietet das Amt Föhr-Amrum wieder die Möglichkeit, Wahlschein online zu beantragen. Das Onlineangebot ist unter dem Hyperlink https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=1054164 Verlinkungsziel in neuem Fenster aufrufbar und ab dem 14.08.2017 nutzbar. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wahlbehörde unter der Telefon-Durchwahl 04681 5004-809.

Straßensperrung in Wyk auf Föhr

(07. 08. 2017)

Die Amtsverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Sperrung der Hafenstraße für den Zeitraum 03.08. bis 18.08.2017 nicht wie angekündigt erfolgen wird. Die notwendigen Sanierungsarbeiten der Regenwasserkanalisation werden im Bereich der Hafenstraße voraussichtlich zu Beginn der 37. KW wieder aufgenommen. Der genaue Termin für den Maßnahmebeginn wird wie gewohnt rechtzeitig bekannt gegeben

Straßensperrung in Wyk auf Föhr

(28. 07. 2017)

Die Ordnungsbehörde macht darauf aufmerksam, dass aufgrund von Sanierungsarbeiten an der städtischen Regenwasserkanalisation die Hafenstraße im Bereich Am Königsgarten zwischen dem 03. und 18.08.2017 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt sein wird. Die Grundstücke, welche über „Am Königsgarten" erschlossen sind, können über den Zeitraum der Maßnahme mit dem Pkw nicht angefahren werden. Ebenfalls besteht keine Zuwegung zum Parkplatz am Amtsgebäude. Dauernutzer der unteren Parkebene werden gebeten, die Fahrzeuge vor Beginn der Maßnahme umzusetzen. Von der Vollsperrung betroffene Anwohner werden gebeten, die Abfallbehälter an den jeweiligen Abfuhrterminen entweder an einer geeigneten Stelle am Heymannsweg oder im östlichen Bereich der Hafenstraße, Höhe Königstraße, zur Leerung bereitzuhalten.

Stellenausschreibung

(30. 06. 2017)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum 01. August 2018 eine/n Auszubildende/n für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung sowie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul (Amrum). Mehr...

Stellenausschreibung

(15. 06. 2017)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum 01. August 2018 eine/n Auszubildende/n für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung sowie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul (Amrum). Mehr...

Landtagswahl und Bürgerentscheid am 07.05.2017

(27. 04. 2017)

Für die bevorstehende Wahl zum 19. Landtag von Schleswig-Holstein und für den gleichzeitig vorgesehenen Bürgerentscheid über die Weiterentwicklung des Klinikums Nordfriesland gGmbH bietet das Amt Föhr-Amrum wieder die Möglichkeit, Wahl- bzw. Abstimmungsschein online zu beantragen. Das Onlineangebot ist unter dem Hyperlink https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=1054164  aufrufbar und ab dem 27.03.2017 nutzbar. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wahlbehörde unter der Telefon-Durchwahl 04681 5004-809.

 

Wahl und Abstimmungsbekanntmachung sowie Bekanntmachungen über das Recht zur Einsicht in Wähler- und Abstimmungsverzeichnis wurden bereits veröffentlicht. Mehr ...

Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung

(10. 03. 2017)

Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne. Mehr...

Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

(14. 12. 2016)

Auch zum Jahreswechsel 2016/17 gilt auf Föhr und Amrum wieder ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Klasse II. Mehr...

Wahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes

(13. 12. 2016)

13.12.2016 -- Für den Schiedsamtsbezirk Föhr-Land wird für die nächste Wahlzeit (fünf Jahre) eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann gesucht. Meldeschluss für Interessierte ist der 31.12.2016. Mehr...

Stellenausschreibung

(13. 12. 2016)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum 01. August 2018 eine/n Auszubildende/n für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung sowie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine pädagogische Fachkraft für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul (Amrum). Mehr...

"Vogelgrippe"

(11. 11. 2016)

Aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung hat der Landrat des Kreises Nordfriesland eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland erlassen, die ab dem 09.11.2016 gilt. Die sofortige Vollziehung der Verfügung ist angeordnet worden.

Laubsammlungen in Wyk auf Föhr

(24. 10. 2016)

24.10.2016 -- Die beiden Termine für die diesjährigen Laubsammlungen im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr stehen fest: Am Montag, dem 07.11.2016, wird mit der ersten Abfuhr begonnen. Die gefüllten und möglichst nicht zugeschnürten Säcke sollten dann bis 07:00 Uhr am Straßenrand abgestellt werden. Im Interesse eines gepflegten Stadtbildes die Säcke bitte nicht "tagelang" vorher am Straßenrand stehen lassen. Soweit möglich, verbleiben die Säcke nach Entleerung zur weiteren Nutzung vor Ort. Es handelt sich um eine freiwillige Aktion der Stadt Wyk auf Föhr, bei der ausschließlich das Laub der Alleebäume und keine anderen Gartenabfälle abgefahren werden. Ein weiterer Termin für die Laubabfuhr ist für den 05.12.2016 geplant.

Einladung zu Vortrag und Diskussion

(06. 09. 2016)

06.09.2016 -- Am Dienstag, dem 13. September 2016, veranstaltet das Amt Föhr-Amrum in Zusammenarbeit mit der evangelischen Gemeinde Wyk auf Föhr um 17:30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in der St.-Nicolai-Straße 10 in Wyk auf Föhr eine Vortragsveranstaltung mit anschließender Diskussion zum Thema "Islam und arabische Kultur im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne". Mehr...

Warnung vor unseriöser Anzeigenakquise

(06. 09. 2016)

Erneut wird auch die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum wieder häufiger von rücksichtslosen Betrügern als Mittel genutzt, ahnungslose Freiberufler und Gewerbetreibende hereinzulegen.

Bebauungsplanentwurf der Stadt Wyk auf Föhr liegt öffentlich aus

(03. 08. 2016)

Für das Gebiet in der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai – Straße, Rungholtstraße sowie der Westgrenze der Bebauung in einer Bautiefe westlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 27 aufgestellt. Der Planentwurf und die Begründung dazu befinden sich bis zum 06.09.2016 im öffentlichen Auslegungsverfahren.

Geänderte Öffnungszeiten der Planungsabteilung

(26. 07. 2016)

Ab dem 1. August 2016 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Planungsabteilung innerhalb des Bau- und Planungsamtes in Wyk auf Föhr nur noch vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar. Diese Regelung gilt nicht für den durchgehend von 08.00 bis 17.00 Uhr geöffneten Donnerstag.

Neue Kurabgabesätze ab 2017 auf Föhr

(21. 07. 2016)

21.07.2016 -- Auch die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum hat sich gestern mehrheitlich für den Erlass einer neuen Kurabgabesatzung entschieden. Damit steht fest: Ab 2017 wird es auf den beiden Inseln Amrum und Föhr erstmals einheitliche Kurabgabesätze geben. Einzige Ausnahme bleibt die Gemeinde Dunsum, in der man sich für abweichende Tarife entschieden hat.

Kinder-Eltern-Kampagne

(27. 05. 2016)

27.05.2016 -- Das Informationsangebot im Rahmen der Behördennummer 115 wird ständig erweitert und verbessert. Neu ist die sogenannte Kinder-Eltern-Kampagne

Versteigerung von Fundsachen über das Internet

(13. 05. 2016)

13.05.2016 -- Das Amt Föhr-Amrum wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet online versteigern lassen.

Neue Satzung

(26. 02. 2016)

26.02.2016 -- Ab sofort gilt eine neue Satzung in der Stadt Wyk auf Föhr über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).

Stellenausschreibung

(19. 02. 2016)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Mitarbeiter/innen für die Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule sowie eine Reinigungskraft für die Öömrang Skuul.

Häufig nachgefragt

 
 

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