Amt Föhr-Amrum
Amtsdirektor: Christian Stemmer
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr
(04681) 5004-0
(04681) 5004-850
E-Mail:
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Homepage: www.amtfa.de
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Mitarbeiter (m/w/d) für die Verwaltung gesucht
(02. 06. 2023)Freie Stellen im Bereich der Verwaltung finden Sie hier.
Foto: Mitarbeiter (m/w/d) für die Verwaltung gesucht
Wohnraum gesucht!!!
(01. 06. 2023)Das Amt Föhr-Amrum sucht ab August dringend Wohnraum für eine Mitarbeiterin (NR) mit Hund, gerne EG und Föhr-Land! Angebote bitte an Elisabeth Klepp-Brodersen unter Tel.: 04681 5004-844 oder per Mail an . Vielen Dank!
Foto: Wohnraum gesucht!!!
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Offene Ganztagsschule an der Eilun Feer Skuul
(26. 05. 2023)Das Amt Föhr-Amrum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als pädagogische Fachkraft (m/w/d)
für die Offene Ganztagsschule an der Eilun Feer Skuul in Wyk auf Föhr zu besetzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Foto: Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Offene Ganztagsschule an der Eilun Feer Skuul
Wichtige Unterhaltungsarbeiten am Amrumer Seefeuer
(25. 05. 2023)Alle fünf Jahre ist es erforderlich, den Außenanstrich am Seefeuer Amrum zu erneuern. Die extreme Sonneneinstrahlung, die hohe Reflektion der Sonne im Dünensand, der fliegende Sand, der Wind und das Salz in der Luft setzen dem Leuchtturm immer wieder heftig zu.
Fünf Jahre sind seit dem letzten Anstrich vergangen und der Außenbezirk Amrum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Elbe-Nordsee teilt mit, dass die Arbeiten vom 31. Mai bis 31. August 2023 durchgeführt werden. In dieser Zeit ist der Leuchtturm gesperrt und kann von der Öffentlichkeit nicht besucht und bestiegen werden.
Frühere Öffnung ist möglich
Eine auf den ersten Blick lange Zeitspanne, die auf den Wettererfahrungen der letzten Jahre im Bereich des nordfriesischen Wattenmeeres beruhen. Kontinuierliche Schönwetterphasen gibt es kaum und Wind und/oder Regen sind die größten Feinde eines guten Außenanstriches. Spielt das Wetter mit und die Arbeiten kommen zügig voran, sei auch eine frühere Öffnung des Leuchtturms möglich, so Wolfgang Stöck, Leiter des WSA-Außenbezirks Amrum.
[Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung]
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Antrag auf Heizkostenhilfe online möglich
(17. 05. 2023)Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) heizen.
Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer die Abwicklung der Entlastungen umsetzen sollen. Für die Landesregierung in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung zuständig.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Das Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen ist hier erreichbar. Ein Online-Rechner hilft bei der Ermittlung, ob eine Antragstellung infrage kommt. Dieser Rechner dient zur Information vorab. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Auf der Seite des Bundesministeriums sind zudem zentral für alle Bundeländer FAQ abrufbar, die Antworten rund um die Entlastungen und das Verfahren bieten.
Für weitere Fragen können sich Bürger per Mail unter an das MLLEV wenden.
[Antragstellung Brennstoffhilfe]
[FAQs zu den Härtefallhilfen für Privathaushalte]
Foto: Gerd Altmann/Pixabay
Zahlreiche Modernisierungsarbeiten in den Amtsgebäuden auf Föhr und Amrum
(15. 05. 2023)Seit Kurzem ist der zentrale Empfangsbereich im Wyker Amtsgebäude offiziell eröffnet. Helge Lauenburg und Dennis Ketelsen sind erste Ansprechpartner für Besucher des Amtes und weisen ihnen den Weg in die zuständigen Abteilungen. Der Empfang dient gleichzeitig als Telefon- und als Postzentrale und ist zu den normalen Öffnungszeiten des Amtes Föhr-Amrum besetzt.
Pläne für diese kundenfreundliche Variante gibt es schon länger. Deren Realisierung verzögerte sich jedoch, nachdem dem Kreis Nordfriesland dem ursprünglich geplanten offenen Tresen aus Brandschutzgründen eine Absage erteilt hatte. Als Alternative kam nur ein abgeschlossener Raum infrage, mit einer festen, selbstschließenden Tür.
Der Empfang ist Teil einer Reihe interner Umbaumaßnahmen, die das Amt derzeit beschäftigen. So ist im Zuge der Modernisierung des Amtsgebäudes in Wyk auch der Umbau des Ordnungsamtes im Erdgeschoss geplant.
Auch das Ordnungsamt wird umgebaut
Hier steht insbesondere die Umgestaltung des Bürgerbüros im Fokus. So sind fünf Arbeitsplätze geplant, die teils durch transparente, teils den Bestimmungen des Datenschutzes entsprechend durch geschlossene Elementwände getrennt sein sollen.
Zentral vor den Bürgerbüroarbeitsplätzen wird der Wartebereich eingerichtet mit Fotoautomat und Dokumentenscanner. Weiterhin wird sich das Lager des Fundbüros in diesem Bereich befinden.
Der Zugang zum Bürgerbüro erfolgt ausschließlich über den Haupteingang durch das Foyer und wird barrierefrei hergestellt.
Ebenfalls in Wyk ist seit Längerem der Ausbau des Dachgeschosses ein Thema, um den wachsenden Bedarf an Büros zu decken. Die statische Berechnung für den Einbau der Dachgauben liegt dem Prüfstatiker vor. Sobald der Prüfbericht vorliegt, können die Ausschreibungen der Dachdecker- und Klempnerarbeiten finalisiert und veröffentlicht werden. Sukzessive folgen die weiteren Ausschreibungen.
Dachgeschoss schon länger Thema
Bezüglich der Gestaltung der Bürotüren, Belichtung und Einbindung des Fensterelemente der ehemaligen Galerie in die Flurbelichtung erfolgt derzeit die Abstimmung mit dem Architekten Jan Lorenzen.
Der Baubeginn ist für Juli dieses Jahres vorgesehen. Der Ablauf sieht vor, dass im ersten Bauabschnitt zunächst der Archivraum hergestellt wird, sodass die Bauamtsakten nicht zwischengelagert werden müssen, sondern ihren Platz direkt an ihrem künftigen Bestimmungsort finden. In der Folge könnten zwei Räume für die Aufbewahrung der Aktenschränke und Bauakten fertiggestellt werden, bevor in einem dritten Schritt die übrige Baustelle eingerichtet wird.
Am Ende werden im Obergeschoss statt der jetzt neun insgesamt 18 Räume zur Verfügung stehen, inklusive Büros, Archiv, Sozialräumen und einem Besprechungsraum.
Modernisierung des Amrumer Sitzungssaales fast abgeschlossen
Nach dem Sitzungssaal im Wyker Amtsgebäude steht auch der Saal in der Außenstelle in Nebel auf Amrum vor der Fertigstellung. Die Möbel wurden geliefert, die Malerarbeiten abgeschlossen und ein neuer Boden verlegt. Seitens des Elektrikers fehlt noch die Anbindung an den Server im ersten Obergeschoss. Die Technik wurde zwischenzeitlich installiert und funktioniert derzeit für Präsentationen als Insellösung.
Schließlich soll die Möbelausstattung in beiden Amtsgebäuden ergonomisch nach dem Arbeitsstättenschutzgesetz einheitlich gestaltet werden.
Foto: Hell und freundlich: Der neue Empfangsraum ist erste Anlaufstelle für Besucher des Amtes. Foto Amt Föhr-Amrum/Andreas Raschzok
Wohnraum für Lehrkräfte gesucht!
(15. 05. 2023)Wohnungsgesuch für Lehrkräfte an der Eilun Feer Skuul:
Wir suchen ab 01.08.2023 für zwei neue Lehrkräfte jeweils eine Wohnung (m. EBK) auf Föhr zur Miete:
Whg. 1: mind. 3 Zi., ab 60m²
Whg. 2: ca. 20-50m², möbliert, PKW-Stellplatz
Hilfreiche Hinweise bitte an Eilun Feer Skuul: 04681 – 4440.
Foto: Foto: Angelika Falter
Kommunalwahl: Übersicht der Wahllokale
Am Sonntag, 14. Mai, finden die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein statt. Hier finden Sie eine Liste der Wahllokale im Amtsbereich Föhr-Amrum.
Die Ergebnisse für die Kreis- und Gemeindewahlen werden durch die Wahlbehörde an die Landeswahlzentrale übermittelt und sind am Wahlabend unter www.wahlen-sh.de online einsehbar.
Föhr
Alkersum: Feuerwehrgerätehaus, Reitweg 1
Borgsum: Taarepshüs, Taarepswoi 17c
Dunsum: Hof-Cafe Hinrichsen, Kleindunsum 23
Midlum: Gaststätte „Midlumer Krog“, Dörpstraat 50
Nieblum: Dörpshus, Poststrat 2
Oevenum: Gaststätte „Krögers Dörpskrog“, Dörpstrat 24
Oldsum: Gaststätte „Ual fering Wiartshüs“, Haus 141
Süderende: Feuerwehrgerätehaus, Haus 41
Utersum: Taarepshüs, Ban Taarep
Witsum: Gemeindebüro, Taft 1
Wrixum: Gaststätte „Störtebeker“, Hardesweg 43
Wyk I: Amtsgebäude Föhr-Amrum, Hafenstraße 23
Wyk II: Helu-Heim, Olhörnweg 21
Wyk III: Eilun-Feer-Skuul, Rebbelstieg 59
Amrum
Nebel: Öömrang Skuul, Uasterstigh 49
Norddorf: Seeheim, Triihuk 1
Wittdün: Amrum Badeland, Am Schwimmbad 1
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Aktiv-Region Uthlande startet mit Kleinprojekten in neue Förderperiode
(12. 05. 2023)Die Aktiv-Region Uthlande ist eine von 22 Aktiv-Regionen in Schleswig-Holstein. Sie liegt an der nördlichen Westküste Schleswig-Holsteins und umfasst die nordfriesischen Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm, die Hochseeinsel Helgoland sowie neun Halligen. Aktiv-Regionen sind Ideenschmieden mit dem Ziel, durch geförderte Projekte die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.
„In der vergangenen Förderperiode konnten wir 57 Projekte fördern mit einer Gesamtinvestition von gut acht Millionen Euro“, blickt Christian Stemmer, Vorsitzender des Vereins mit Sitz auf Föhr und Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum, erfreut auf die Erfolge zurück. Um auch in der neuen Förderperiode von 2023-2027 Projekte auf den Weg bringen zu können, musste sich die Region im vergangenen Jahr erneut um die Anerkennung als Aktiv-Region für die sogenannten Leader-Fördermittel der Europäischen Union bewerben.
EU-Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro
Leader ist ein methodischer Ansatz, dessen Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt. Dazu wurde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eine neue „Integrierte Entwicklungsstrategie“ (IES) erstellt. In dieser sind als Handlungsgrundlage Ziele für die Zukunftsthemen „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“, „Daseinsvorsorge und Lebensqualität“ sowie „Regionale Wertschöpfung“ gemeinsam erarbeitet und festgelegt worden. Mit Anerkennung der IES durch Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, konnte die Aktiv-Region mit Regionalmanager Dr. Jürgen Kolk am 1. April in die neue Förderperiode starten. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen für die Aktiv-Region Uthlande EU-Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro aus dem Leader-Programm bereit. Jürgen Kolk berät bei der Antragstellung und bereitet die Unterlagen zur Beratung durch den Vorstand vor. In diesem Entscheidungsgremium sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Wirtschaft und Soziales (mindestens 50 Prozent) sowie der kommunalen Ebene vertreten. Grundlagen des Handelns sind die Integrierte Entwicklungsstrategie, sowie die geltenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Neben Leader-Projekten kann die Aktiv-Region auch Kleinprojekte, deren Gesamtkosten 20.000 Euro nicht überschreiten dürfen, über das Regionalbudget mit GAK-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) fördern. Diese Projekte müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres per Verwendungsnachweis abgeschlossen und abgerechnet sein. Auf seiner letzten Sitzung hat der Vorstand über die vorliegenden Anträge beraten und anhand eines Bewertungssystems eine Rangliste erstellt. Da das zur Verfügung stehende Budget begrenzt ist und mehr Projektanträge eingingen als Mittel vorhanden sind, können nicht alle Anträge gefördert werden.
Folgende Projekte können sich über eine Förderung freuen:
- „Modernisierung der Veranstaltungstechnik im Veranstaltungssaal“, Akademie am Meer“, Volkshochschule Klappholttal auf Sylt
- „Potential- und Wirtschaftlichkeitsanalyse: Beratung zur Entwicklung eines „Energienetz Uthlande“, Insel- und Halligkonferenz e.V.
- „Mehrweggeschirr-Pellworm“, Die Jakobskinder, Stefan Osterhoff
- „Quad für Rettungseinsätze am Weststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
- „Barrierefreier Zugang zum Oststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
- „Barrierefreie Toilette beim Oststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
- „Gesamtinsulare Ausweitung des Norddorfer Friesenbankkonzeptes (Friesenbankweg) auf die Gemeinden Nebel und Wittdün“, Amrum-Touristik Nebel
- „Tag des offenen Denkmals am 10.09.2023. Erleben. Mitmachen. Lernen: Ein Tag im Rahmen der Sylter Denkmale“, Sölring Foriining e.V.
Quelle: Pressemitteilung der AktivRegion Uthlande. Text: Natalie Eckelt
[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]
Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande
Süderende: Hebesatzänderung der Realsteuern
(09. 05. 2023)Die Gemeinde Süderende hatte in der Sitzung ihrer Gemeindevertretung am 30. Januar 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und somit eine rückwirkende Hebesatzänderung der Realsteuern beschlossen:
Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) von 280 auf 300 Prozent
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 280 auf 300Prozent
Gewerbesteuer von 310 auf 330 Prozent
Die Bescheide werden in der 20. Kalenderwoche per Post zugestellt.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Föhr und Amrum radeln für ein gutes Klima
(09. 05. 2023)Das Amt Föhr-Amrum gibt am 13. Mai 2023 den Startschuss zum ersten STADTRADELN auf Föhr und Amrum. Bis einschließlich 2. Juni sind Bürger und Bürgerinnen an 21 Tagen aufgerufen, möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Rad zu erledigen und dabei Kilometer für ihr Team, ihre Inseln und mehr Radförderung zu sammeln.
„Mit dem STADTRADELN knüpfen wir an die in den vergangenen zwei Jahren von der Föhr Tourismus GmbH angestoßene Aktion „Föhr radelt – Mit dem Rad zur Arbeit“ an, nun aber eben auf dem Amtsgebiet beider Inseln – also ein Inselradeln“, so der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes, Kai Becker. „Das Fahrrad, ob nun mit oder ohne E-Motor, ist Teil der notwendigen Mobilitätswende und einer der einfachsten Wege, den eigenen CO2-Ausstoß und die Verkehrsbelastung auf den Straßen zu reduzieren und Bewegung in den Alltag zu integrieren“, sagt Becker.
Amrum-Touristik, Föhr Tourismus GmbH und die Jugendherberge Wittdün unterstützen die Aktion. So winken den aktivsten Radelnden von Föhr und Amrum jeweils ein Kurzbesuch auf der Nachbarinsel: Eine Übernachtung plus Frühstück für zwei Personen in der Jugendherberge Amrum und auf Föhr im Schlafstrandkorb in Utersum, beides inklusive Fährüberfahrt mit dem Fahrrad. Die Zweit- und Drittplatzierten beider Inseln gewinnen eine sportliche Fahrradtasche.
Mit der STADTRADELN-App die Radinfrastruktur vor der Haustür verbessern
Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrem Kilometer-Buch gutschreiben.
Und die App bietet einen weiteren Vorteil. Die erhobenen Radverkehrsdaten werden durch das Klima-Bündnis, vollkommen anonymisiert, wissenschaftlich ausgewertet und geben Auskunft über verkehrsplanerisch wichtige Fragen wie: Wo sind wann wie viele Radelnde unterwegs, wo gerät der Verkehrsfluss ins Stocken oder wo sind Wartezeiten unverhältnismäßig lang? Die so erfassten Daten können einen möglichst bedarfsgenauen Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen.
Seit 2008 treten Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der Kommunalpolitik bei der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale. Die Inseln Föhr und Amrum sind in diesem Jahr erstmals mit von der Partie und radeln vom 13. Mai bis 2. Juni zusammen mit den nordfriesischen Gemeinden Dagebüll, Friedrichstadt, Husum, Leck, Niebüll und Nordstrand. Weltweit nehmen bisher über 2500 Kommunen und ihre Radler teil; sie fahren in unterschiedlichen Zeiträumen zwischen dem 1. Mai und dem 30. September.
Anmeldungen zum STADTRADELN 2023 auf Föhr und Amrum sind möglich unter stadtradeln.de/foehr-amrum oder über stadtradeln.de/app.
Fragen zum STADTRADELN auf Föhr und Amrum beantwortet Kai Becker unter Telefon 04681/5004853 oder E-Mail .
Stadtradeln ist eine internationale Kampagne des Klima-Bündnis und wird von den Partnern Ortlieb, ABUS, stadthelm.de, TERN, WERTGARANTIE, Busch + Müller, Schwalbe, WSM und Paul Lange & Co. unterstützt.
STADTRADELN
Mit seinem internationalen Wettbewerb Stadtradeln lädt das Klima-Bündnis alle Bürger*innen und Mitglieder der Kommunalparlamente ein, in die Pedale zu treten und ein Zeichen für verstärkte Radverkehrsförderung zu setzen. In Teams sollen sie an 21 zusammenhängenden Tagen zwischen Mai und September möglichst viele Fahrradkilometer für ihre Kommune sammeln. Die Kampagne will Bürger*innen für das Radfahren im Alltag sensibilisieren sowie die Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung stärker in die kommunalen Parlamente einbringen. Mit dem Projekt RiDE – Radverkehr in Deutschland, das wissenschaftlich aufbereitete Radverkehrsdaten den Teilnehmerkommunen bereitstellt, beinhaltet die Kampagne zudem ein Element, mit dem die Radinfrastruktur ganz konkret und unter Einbeziehung der Bürger*innen verbessert werden kann.
stadtradeln.de
KLIMA-BÜNDNIS
Seit über 30 Jahren setzen sich die Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis mit ihren indigenen Partnern der Regenwälder für das Weltklima ein. Mit fast 2.000 Mitgliedern aus mehr als 25 europäischen Ländern ist das Klima-Bündnis das weltweit größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet, und das einzige, das konkrete Ziele setzt: Jede Klima-Bündnis-Kommune hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Da sich unser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Erde auswirkt, verbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Verantwortung.
klimabuendnis.org
Foto: (c) Klima-Bündnis
Kommunalwahl: Film erläutert wesentliche Schritte am Wahltag
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat auf vielfachen Wunsch einen Film produzieren lassen, der die Gemeindewahlleitungen bei ihren Wahlhelferschulungen unterstützen soll. In dem Film werden die wesentlichen Schritte, die ein Wahlvorstand im Laufe des Wahltags absolviert, erläutert.
Das Video ist hier abrufbar.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Kommunalwahl: Ergebnisse am Wahltag online einsehbar
Die Wahlbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist darauf hin, dass sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf der gemeinsamen Internetseite des Landeswahlleiters des Landes Schleswig-Holstein sowie des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein unter www.wahlen-sh.de über den Ausgang der Kommunalwahlen am 14. Mai 2023 informieren können.
Die Ergebnisse für die Kreis- und Gemeindewahlen werden durch die Wahlbehörde zentral und wahlbezirksgenau erfasst und an die Landeswahlzentrale übermittelt. Die Daten aus den Wahlkreisen im Amtsbereich Föhr-Amrum gelangen direkt in die Ergebnispräsentation der Landeswahlzentrale und stehen dort zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Kommunalwahl: Anderer Wahlort auch in Wyk
Eine Änderung des Wahlortes gibt es auch im Wahlbezirk 2 in Wyk: Nach dem Abriss der alten Kurverwaltung in der Badestraße 111 geben die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen hier im Helu-Heim ab.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Kommunalwahl: Stimmabgabe in der Schule
Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass die Wähler der Gemeinde Nebel ihre Stimmen bei der anstehenden Kommunalwahl am 14. Mai nicht wie gewohnt im Haus des Gastes, sondern in der Öömrang Skuul abgeben müssen.
Hintergrund ist, dass aufgrund anstehender Bauarbeiten nicht ausreichend Platz für das Auszählen der Stimmen zur Verfügung steht.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendzentrum
(27. 04. 2023)Die Stadt Wyk auf Föhr sucht zum 01.08.2023 oder später eine engagierte und zuverlässige Kraft, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Jugendzentrum absolvieren möchte. Weitere Informationen gibt es hier.
Foto: Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendzentrum
Telefonanlage wird ausgetauscht
Das Sozialzentrum Föhr-Amrum ist am Mittwoch, 3. Mai 2023, ganztägig telefonisch nicht erreichbar. Grund ist ein Austausch der Telefonanlage. Ab Donnerstag, 4. Mai, ist das Sozialzentrum dann wieder unter den bekannten Rufnummern erreichbar.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Stellv. Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt gesucht
(20. 04. 2023)Das Amt Föhr-Amrum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der stellvertretenden Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis zu besetzen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Foto: Stellv. Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt gesucht
Wohngeld-Plus – Ein Plus für viele Menschen
(14. 04. 2023)Hohe Belastungen durch die Wohnkosten? Das Wohngeld-Plus hilft. Grundsätzlich gilt, wenn man wenig verdient, hat man Anspruch auf Wohngeld-Plus. Das gilt für erwerbstätige Familien (Alleinerziehende und Paare), Rentnerinnen und Rentner und weitere Gruppen mit niedrigem Einkommen. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld-Plus.
Den Antrag auf Wohngeld-Plus stellen Sie im Wohngeldamt ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. In einigen Bundesländern ist das auch online möglich. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld automatisch.
Sie wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben? Der Wohngeldrechner im Internet gibt ganz einfach eine erste Orientierung: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner
Weiterführende Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld unter:
www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus
[BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform]
[BMWSB - Wohngeld-Plus-Rechner]
Foto: Wohngeld-Plus – Ein Plus für viele Menschen
Amt Föhr-Amrum nur teilweise erreichbar
(11. 04. 2023)Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 12. April 2023, geschlossen bleibt.
Auf Föhr sind die Bereiche Hauptamt sowie Steuern und Abgaben der Finanzabteilung und Teile der Stabsstelle des Amtes ab 10.30 Uhr ebenfalls nicht besetzt.
Grund ist eine Fortbildungsveranstaltung auf Föhr.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Fischmarkt: Saisonstart am 2. April
(27. 03. 2023)Traditionell beginnt am Sonntag vor Ostern die neue Fischmarktsaison. Und so fällt der Startschuss für das bunte Treiben am Wyker Binnenhafen in diesem Jahr am 2. April. Bis Mitte Oktober laden dann zahlreiche Marktstände jeweils sonntags von 11 bis 15 Uhr mit einem vielfältigen Warenangebot zum Stöbern und Genießen ein.
Foto: Archivfoto: Peter Schulze
Umsatzmeldung zur Tourismusabgabe
(22. 03. 2023)Die Amtsverwaltung weist alle Inhaberinnen und Inhaber von Beherbergungs- oder Gewerbebetrieben sowie alle weiteren Abgabepflichtigen im Bereich des Amtes Föhr-Amrum (mit Ausnahme der Gemeinde Nebel) darauf hin, dass die Umsatzmeldungen zur Tourismusabgabe bis zum 31. März 2023 vorzulegen sind. Die Amtsverwaltung beginnt zeitnah mit der Schätzung der Einnahmen säumiger Pflichtiger.
Formulare können noch unter Telefon 04681/5004-826 oder -845 angefordert werden und stehen auch online unter www.amtfa.de zur Verfügung.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Earth Hour 2023 – Auch Inselgemeinden beteiligen sich
(22. 03. 2023)Mit der Earth Hour fordern Menschen, Städte und Unternehmen weltweit mehr Einsatz für den Klimaschutz und die Natur. Sie schalten dafür am Sonnabend, 25. März, ab 20.30 Uhr für eine Stunde das Licht aus, um so ein Zeichen zu setzen. Bekannte Bauwerke stehen dann wieder in symbolischer Dunkelheit, darunter Wahrzeichen wie das Brandenburger Tor, der Big Ben in London oder die Christusstatue in Rio de Janeiro.
Auch die Stadt Wyk ist dabei: Hier wird am Sandwall, in der Fußgängerzone und auf dem Pkw-Areal am Hafen für eine Stunde das Licht ausgeschaltet. In einigen anderen Inselgemeinden wie etwa Wittdün auf Amrum und Wrixum wird derzeit ohnehin nachts die öffentliche Beleuchtung zurückgefahren, eine Ausweitung der Abschaltung nur für einen Abend ist nicht immer ohne Weiteres möglich. Dennoch können sich auch Insulaner und Betriebe zusätzlich durch Lichtausschalten an der Aktion beteiligen oder den Aufruf digital oder analog weitergeben. Der World Wide Fund For Nature (WWF) lädt alle ein, sich an der Earth Hour 2023 zu beteiligen und auf wwf.de/earth-hour anzumelden.
Die Earth Hour des WWF findet dieses Jahr bereits zum 17. Mal statt. Ihren Anfang nahm die Aktion im Jahr 2007 in Sydney. Mittlerweile wird die „Stunde der Erde“ auf allen Kontinenten in mehr als 180 Ländern veranstaltet. Weltweit nehmen rund 7000 Städte teil. In Deutschland endete die Earth Hour 2022 mit einer Rekordbeteiligung von 663 Städten und Gemeinden.
Weitere Infos: wwf.de/earth-hour
Foto: Logo: WWF
Antrag Schülerbeförderung 2023/24
(22. 03. 2023)Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das nächste Schuljahr finden Sie hier.
Foto: Bild von Lykaon auf Pixabay
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum
(20. 03. 2023)Die Amrum-Touristik plant die Fortschreibung und Überarbeitung des Touristischen Entwicklungskonzeptes (TEK) Amrums. Die konkreten Inhalte sollen in verschiedenen Beteiligungsverfahren in abgestimmter Form mit den kommunalpolitischen Gremien der Inselgemeinden, aber auch mit den Einwohnern, Akteuren und Initiativen auf der Insel erarbeitet werden.
Zur aktiven Mitgestaltung findet eine Workshop-Veranstaltung am
Dienstag, 28. März 2023, 18 bis maximal 22 Uhr, im Gemeindehaus in Norddorf statt.
Zur besseren Planbarkeit wird um Anmeldung per Mail an gebeten.
Gegenstand der Veranstaltung ist neben Informationen zur Tourismusentwicklung Amrums und deren gemeinsamen Bewertung die Abstimmung von Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkten für die Zukunft.
Die Veranstaltung wird vom NIT (Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa) in Kiel (Berit Weiß und Kai Ziesemer) und von Coaching und Beratung Simoneit, Nordstrand (Frank Simoneit) moderiert.
Foto: Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum
Alternativen zu Einwegverpackungen
(14. 03. 2023)Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Neuerung des Verpackungsgesetztes (VerpackG) mit Bezug auf Einwegbecher und -verpackungen für Getränke und Speisen zum Mitnehmen. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
Diese Neuerung, konkret die Paragrafen 33 und 34 VerpackG, betrifft alle Betriebe, die Einwegbehälter in Verkehr bringen. Diese werden verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten und zurückzunehmen. Betroffen sind demnach unter anderem Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf/Doggy-Bag, Lieferdienste, Supermärkte (etwa an Frischetheke oder Salatbar), Imbisse oder Kioske.
Ausnahmen bestehen nur für Betriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigen. Diese müssen den Kunden jedoch ermöglichen, sich Getränke oder Speisen in mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen.
Die Regelung gilt für sämtliche Einweggetränkebecher, unabhängig vom Material. Bei Behältern für Speisen zum Mitnehmen bezieht sie sich auf Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen, und zwar auch dann, wenn sie nur einen bestimmten Anteil an Kunststoffen enthalten, etwa eine Beschichtung, und/oder aus sogenannten Biokunststoffen bestehen.
Der vollständige Gesetzestext sowie ausführliche Begründungen und Erläuterungen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Weitere Information zum Thema geben auch die IHK oder Handelsverbände.
Am Markt gibt es zahlreiche Systeme. Eine Übersicht an Anbietern hat neben anderen der Verein C.A.R.M.E.N. für Becher und Essensbehälter zusammengestellt.
[Gesetzesentwurf der Bundesregierung]
[Bericht des Umweltausschusses]
[Uebersicht Becher-Mehrwegsysteme]
Foto: Quelle: Pixabay
Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
(13. 03. 2023)Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung. Hier können sich Verbraucher und Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können, berät die Hotline auch über allgemeine Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 soll zeitnah durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800/7888900 erreichbar.
Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
[Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz]
Foto: Gerd Altmann/Pixabay
Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht
(09. 03. 2023)Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) in Vorarbeiterfunktion zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Foto: Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht
Ein Zeichen für die Menschenrechte
(07. 03. 2023)In Wyk wird auch in diesem Jahr am 10. März die tibetische Flagge vor dem Amtsgebäude gehisst, um auf die Menschenrechtsverletzungen in Tibet aufmerksam zu machen. Bundesweit nehmen Hunderte Städte an der Aktion teil.
Am 10. März jährt sich der tibetische Volksaufstand von 1959, den die chinesische Besatzungsmacht blutig niedergeschlagen hatte. Seit 1996 setzen an diesem Tag Städte deutschlandweit ein Zeichen für die Menschenrechte, indem sie sich an der Kampagne „Flagge zeigen für Tibet“ der Tibet-Initiative Deutschland beteiligen.
„In Tibet ist die tibetische Flagge verboten. Jeglicher Widerstand wird unterdrückt: Erwachsene landen im Gefängnis, Kinder in Zwangsinternaten. Die Verbrechen der chinesischen Regierung dürfen wir niemals vergessen, deshalb zeigen wir am 10. März Flagge für Tibet“, sagt Tenzyn Zöchbauer, Geschäftsführerin der Tibet-Initiative Deutschland.
Dieses Jahr findet die Flaggenkampagne unter dem Motto „Tibet, wir sind bei dir“ statt. Die Tibet-Initiative Deutschland fordert von der Bundesregierung eine menschenrechtsbasierte China-Strategie, die auch grundlegende Rechte der Tibeter schützt.
Weitere Informationen unter www.tibet-flagge.de.
Foto: Grafik: Tibet-Initiative Deutschland
Amt Föhr-Amrum: Digitalisierung schreitet voran
(02. 03. 2023)Schon länger wird es vorbereitet, nun ist das Bürgerportal des Amtes Föhr-Amrum an den Start gegangen. Hintergrund ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
Ziel der digitalen Informations- und Serviceplattform ist, dass Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen Verwaltungsvorgänge online und unabhängig von Ort und Zeit sicher und bequem erledigen können. Prozesse sollen vereinfacht und die Servicequalität gesteigert werden. Von Gewerbean-, um- oder abmeldungen, Baumfäll- oder Standplatzgenehmigungen bis zur Anmeldung als Wahlhelfer werden eine Vielzahl digitaler Angebote gebündelt.
Künftig sollen alle die Bürger betreffenden Online-Dienste zentral unter diesem Portal erreichbar sein. Mehr als 500 sind es insgesamt, die überwiegend Bund, Länder und Kreise betreffen. Dienstleistungen, die auf die jeweilige Kommune entfallen, wurden und werden vom IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) und dem Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport entwickelt und vom Amt Föhr-Amrum für die eigenen Bedürfnisse konfiguriert. Für Letzteres wurde auf den Einsatz eines externen Dienstleisters verzichtet und die Umsetzung durch den Digitalisierungsmanager des Amtes realisiert. Damit ist das Amt Föhr-Amrum eine der ersten Verwaltungen im Kreis Nordfriesland, die ein eigenes Bürgerprotal eingerichtet haben, um sich auf die Bedarfe der Bürger einzustellen.
Das Bürgerportal ist erreichbar unter amtfa.digital.
Dokumentenmanagementsystem: Einführung rückt näher
Mit der Digitalisierung einher geht auch die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Ziel ist die papierlose Verwaltung, mit E-Akten und der digitalen Bearbeitung der Anträge von Bürgern bis zum Bescheid sowie der einheitlichen Verarbeitung von Dokumenten aller Art. Alle Daten werden an einem zentralen Ort gespeichert und die Abteilungen können auf die für sie freigegebenen Bereiche zugreifen.
Doch der Aufwand ist enorm und es wird dauern, bis die Datenbank-gestützte Verwaltung elektronischer Dokumente Realität ist. Zwar sind schon heute viele Arbeitsschritte digitalisiert, doch diese sind häufig in viele unterschiedliche Programme ausgelagert. Diese sogenannten Insellösungen gilt es zusammenzuführen, um einen einheitlichen Arbeitsfluss zu gewährleisten: Alle Verwaltungen müssen untereinander kommunizieren können, die Schnittstellen entsprechend einheitlich und die genutzten Programme kompatibel sein.
Im Amt Föhr-Amrum kommt die Verwaltungssoftware „Enaio“ der Optimal Systems GmbH zum Einsatz, die nach der Ausschreibung den Zuschlag erhalten hatte. Die Basisinstallation ist abgeschlossen und in der zweiten März-Woche sollen die ersten Schulungen zur Schriftgutverwaltung stattfinden. Folgen wird eine umfangreiche Test- und Einführungsphase in einem ausgewählten Fachbereich.
Verläuft diese erfolgreich, wird das DMS sukzessive auch in den anderen Fachbereichen eingeführt. Mit der Schaffung eines zentralen Empfangs wird die Eingangspost dann zunehmend digital erfasst, um abschließend über automatisierte Workflows in den Fachbereichen weiterverarbeitet zu werden.
[Bürgerportal des Amtes Föhr-Amrum]
Foto: Amt Föhr-Amrum: Digitalisierung schreitet voran
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes aufgehoben
(01. 03. 2023)Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 beschlossen, die Corona-Bekämpfungsverordnung mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufzuheben. Die Verordnung enthielt zuletzt im Wesentlichen Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes. Durch deren Aufhebung seitens der Bundesregierung zum 1. März 2023 sind auch diese Ausnahmen überflüssig geworden.
Laut Landesregierung gelten ab dem 1. März 2023 bis einschließlich 7. April 2023 nur noch folgende im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelten Vorgaben:
- Maskenpflicht für Besucher (nicht mehr Personal und Patienten) in
- Krankenhäusern und vergleichbaren Rehabilitationseinrichtungen
- voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe
- Für Patienten und Besucher gilt weiterhin Maskenpflicht in
- Arztpraxen und Zahnarztpraxen
- psychotherapeutischen Praxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Rettungsdiensten
Ansprüche auf kostenlose Bürgertests enden am 28. Februar
Am 1. März 2023 treten die Paragrafen 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes und damit die Ansprüche auf kostenlose Antigentests in Testzentren oder bestätigende PCR-Tests außer Kraft.
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Gut besuchte Info-Veranstaltung auf Amrum
(01. 03. 2023)Nach einer gut besuchten Informationsveranstaltung in Nieblum auf Föhr wurden nun auch die Amrumer Bürgerinnen und Bürger im Badeland in Wittdün über aktuelle Projekte des Amtes Föhr-Amrum informiert. Inselübergreifend berichtete Amtsdirektor Christian Stemmer über Aktivitäten des Amtes in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung der Inseln sowie Planungen zum Wohnungsbau und Verkehr sowie über weitere Projekte.
Nach einem Rückblick auf die Gründungen der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH mit ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern waren unter anderem die geplanten Umsetzungen weiterer Quartierskonzepte für die Inselgemeinden Thema. Hier liegen die Förderbescheide für die Amrumer Gemeinden vor.
Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum
Die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum hat primär das Ziel, bezahlbaren Wohnraum auf beiden Inseln zu schaffen. Für Wittdün informierte der Amtsdirektor über ein Grundstück, das sich mittlerweile in der Hand der Gemeinde befindet. Dabei handelt es sich um eine potenzielle Fläche für eine Wohnbebauung und derzeit ist man mit der Gemeinde im Gespräch, dass das Grundstück im Rahmen des Erbbaurechts an die Wohnungsbaugenossenschaft übergeht. In der Folge könnte auf einer Fläche von zirka einem Hektar Wohnbebauung geschaffen werden. Zuvor gilt es, das Planungs- und Baurecht zu schaffen.
Auch beim Wohnraumentwicklungskonzept Föhr-Amrum gab es Fortschritte. Nach Gesprächen mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanungsbehörde liegt seit Dezember 2022 ein Entwurf vor. Nun stehen die Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfs durch die Gemeinden an, bevor das dann beschlossene Konzept zur Beteiligung an den Kreis und die Landesplanung übersendet wird.
Umbau der Notunterkunft auf Amrum schreitet voran
Rund 450.000 Euro hat das Amt Föhr-Amrum im Haushalt eingeplant, um die Notunterkunft am Uasterstigh in Nebel zu entkernen und umzugestalten. Die Baugenehmigung liegt vor und die Ausführungsplanung ist in Arbeit. Im Anschluss daran beginnt im März die Ausschreibungsphase. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit dem Energieberater, inwieweit Fördergelder für die energetische Sanierung beantragt werden können.
Sanierung Öömrang Skuul: Zweiter und dritter Bauabschnitt
Die Auftragsvergabe sei zu zirka 80 Prozent erfolgt, berichtete Stemmer. Die Gewerke Dachdecker und Holzbau sowie die Ausbaugewerke befinden sich aktuell in der zweiten bzw. dritten Ausschreibungsrunde.
Das Außengelände wurde für die Interim-Container vorbereitet. Derzeitig werden die Fundamente für die Klassencontainer erstellt. Die Aufstellung des Bibliotheks- und der Klassen-Container ist für Anfang März geplant.
Im weiteren Verlauf gab der Amtsdirektor einen Überblick über die mögliche Zukunft der medizinischen Versorgung auf Amrum, die geplante Neukonzeption des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs sowie das neue Bürgerportal, das zeitnah freigeschaltet werden soll, und das Verbundprojekt Fachkräfteportal.
Medizinische Versorgung auf Amrum
Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen in der medizinischen Versorgung auf Basis der Altersstruktur der vorhandenen Praxisinhaber besteht Handlungsbedarf. Um auch künftig der Daseinsvorsorge auf der Insel gerecht zu werden, wäre die Einrichtung eines Gesundheitszentrums oder einer Gemeinschaftspraxis denkbar. Geschaffen würde ein Zentrum zur Sicherung der (haus)ärztlichen Versorgung.
In einer Sitzung im Januar mit Gemeindevertretern der drei Gemeinden und Gesundheitsdienstleistern wurden unter Leitung und Moderation der AG Nord nach Einladung des Amtes Föhr-Amrum Lösungsansätze erarbeitet. Möglich wären demnach der Neubau auf einer bisher nicht überplanten Fläche oder die Schaffung von Räumlichkeiten im Zuge eines Umbaus in einer Bestandsimmobilie. Bereits im März soll in einer gemeinsamen Sitzung der drei Gemeindevertretungen ein Beschluss bezüglich der Standortwahl fallen.
Neukonzeption des öffentlichen Personen-Nahverkehrs
Träger des ÖPNV auf Föhr und Amrum ist der Kreis Nordfriesland. Nach dem Ablauf der Buskonzessionen im Jahr 2025 wird hier eine Neukonzeption auf beiden Inseln angestrebt. Geplant ist die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Neuausrichtung des ÖPNV. Darüber hinaus ist die Einbindung in den Schleswig-Holstein-Tarif beabsichtigt.
Verbundprojekt Fachkräfteportal
Das Verbundprojekt Fachkräfteportal hat das Ziel, mittels Fachkräfteakquise, -entwicklung und -sicherung ein ganzheitliches Konzept zur Fachkräftekoordination auf Amrum, Föhr, Helgoland, Sylt und den Halligen zu entwickeln und umzusetzen. Nach einem Termin mit dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium im Januar und einem Koordinierungs-Treffen im Februar in Husum sind die Förderanträge im „Baukasten-Prinzip“ in Vorbereitung.
Tempo 30-Zonen
Die Verantwortlichen beider Inseln sind sich einig und halten die Aufhebung der Tempo 30-Zonen auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen auf Föhr und Amrum in vielen Fällen für unglücklich. Doch die Straßenverkehrsordnung gibt klare Vorgaben: Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.
Daraufhin hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein die Tempo 30-Zonen aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnungen des Kreises eingezogen. Eine erneute Beantragung für Gemeindestraßen ist jedoch möglich; erforderlich ist dafür eine Genehmigung durch den Kreis Nordfriesland.
In der Praxis bedeutet dies, dass jede Gemeinde einen Verkehrszeichenplan erstellt, der die gewünschten Zonen darstellt. Diese müssen mit dem Kreis Nordfriesland abgestimmt werden. Die nötige Beschlussfassung der Gemeinde muss in der Folge zur Genehmigung an den Kreis übersendet werden. In Norddorf ist das Genehmigungsverfahren angelaufen und die Schilder wurden bestellt. In Nebel ist keine Aufhebung von Tempo 30-Zonen erfolgt und in Wittdün ist die Beratung zu Tempo 30-Zonen im Rahmen der nächsten Verkehrsschau geplant.
PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden
Die Stromerzeugung auf Föhr und Amrum soll künftig auch mittels PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden erfolgen. Auf beiden Inseln wurden dafür die Potenziale von 66 Gebäuden untersucht. Mit dem Ergebnis, dass sich insgesamt gut 26.500 Quadratmeter Dachflächen eignen. Die potenzielle Stromerzeugung würde jährlich rund 4.700 Megawattstunden betragen. Die nächsten Schritte sehen die Priorisierung von Gebäuden und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die technische Planung vor.
Foto: Quelle: Apple Karten
Coronavirus: Aufhebung von Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
(28. 02. 2023)Die Bundesregierung hat weitere Schutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 aufgehoben, die im Paragraf 28 b des Infektionsschutzgesetzes geregelt sind.
Im Einzelnen treten am 1. März 2023 außer Kraft:
- Die Testpflicht für das Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe.
- Die weitergehende Testpflicht dreimal pro Kalenderwoche für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen.
- Die Maskenpflicht sowie die Testpflicht dreimal pro Kalenderwoche für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten.
Die Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) für das Betreten von Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen und ähnlichen bleibt dagegen für Besucher bestehen.
Die Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. in Schleswig-Holstein waren bereits seit dem 1. Oktober 2022 für bestimmte Personengruppen mit kurzem Aufenthalt oder geringem Kontakt zu Patienten (insbesondere Postboten, Lieferanten, Handwerker, Verwaltungsmitarbeiter, Hausmeister, Rechtsanwälte, Justizpersonen) durch Paragraf 2 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes außer Kraft gesetzt worden. Ebenso war die Testpflicht in Schleswig-Holstein durch Paragraf 2 Absatz 1 bereits für alle anderen asymptomatischen Personen ausgesetzt, die geimpft oder genesen sind.
Durch die Aussetzung dieser Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gibt es für die Ausnahmevorschriften in Paragraf 2 der Corona-Bekämpfungsforderung des Landes keinen Grund mehr. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung, zum 1. März 2023 auch die Corona-Bekämpfungsverordnung aufzuheben.
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Jugendschöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028
(24. 02. 2023)Für Menschen, die sich schon immer ehrenamtlich betätigen wollten und sich für Gerechtigkeit einsetzen möchten, könnte die Position des Schöffen genau das Richtige sein. Das Amt Föhr-Amrum sucht drei Frauen und drei Männer für das Ehrenamt des Jugendschöffen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Insgesamt werden im Kreis Nordfriesland 56 Frauen und Männer für dieses Ehrenamt gesucht. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen für die Dauer von fünf Jahren.
Die Bewerber auf Föhr und Amrum sollten ihren Wohnort im Amtsbereich haben. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen; juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Bewerbungen nimmt das Amt Föhr-Amrum entgegen. Diese sind bis zum 24. März 2023 bei der Ordnungsbehörde einzureichen und werden in einer Vorschlagsliste gesammelt an den Jugendhilfeausschuss weitergeleitet.
Der Bewerbungsbogen und ein Infoblatt sind als Anlage beigefügt. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.
[Bewerbungsbogen Jugendschöffenwahl]
[Infoblatt Jugendschöffenwahl]
Foto: Bild von succo auf Pixabay
Vollsperrung der Bernhard-Farwer-Strat in Nieblum
(24. 02. 2023)Die Ordnungsbehörde gibt bekannt, dass die Bernhard-Farwer-Strat in der Gemeinde Nieblum ab dem 01.03.2023 für den Durchgangsverkehr gesperrt sein wird. Die Zufahrt für Anlieger bleibt vorerst über Bi de Süd möglich. Im späteren Verlauf der Baumaßnahme muss die Bernhard-Farwer-Strat auch für Anlieger gesperrt werden. Die Gemeinde Nieblum plant einen Vollausbau der Straße inklusive Kanalsanierung und Herstellung einer neuen Straßenoberfläche. Die Maßnahme wird sich voraussichtlich bis zum 30.06.2023 erstrecken.
Die von der Sperrung betroffenen Anlieger werden durch das ausführende Bauunternehmen bezüglich der Regelung der Abfallentsorgung sowie über das Ausweisen von Ausweichstellplätzen direkt unterrichtet.
Ihre Ordnungsbehörde
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Gewerbeamt: Eingeschränkte Öffnungszeiten
Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Gewerbeamt Föhr ab sofort und bis auf Weiteres aufgrund einer personellen Umstrukturierung die Öffnungszeiten geändert hat. Ab sofort werden an jedem Dienstag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr persönliche Sprechstunden für Gewerbetreibende, jene, die es werden wollen und alle anderen gewerbeamtstechnischen Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingerichtet.
Termine können telefonisch über die Zentrale des Amtes Föhr-Amrum unter Telefon 04681/5004-0 oder per E-Mail () gebucht werden. In den übrigen Öffnungszeiten des Amtes und in der Zeit außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Gewerbeamt wie gewohnt schriftlich zu erreichen.
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Auch letzte Corona-Regeln außer Kraft
(21. 02. 2023)Die Landesregierung hat entschieden, den zuletzt bis zum 19. Februar 2023 befristeten Erlass unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests“ nicht mehr zu verlängern. Auf dessen Grundlage hatten die Kreise als Gesundheitsbehörden in Allgemeinverfügungen entsprechende Regelungen in Kraft gesetzt. Die ebenfalls bis zum 19. Februar 2023 befristeten Allgemeinverfügungen der Kreise treten damit ersatzlos außer Kraft.
In diesen Allgemeinverfügungen waren zuletzt noch für den Fall eines positiven Coronatests die Maskenpflicht und ein fünftägiges Betätigungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen geregelt. Außerdem enthielten die Allgemeinverfügungen die Empfehlung, bei Erkrankung mit Covid-19 zu Hause zu bleiben, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. All diese Regelungen sind nunmehr am 20. Februar 2023 außer Kraft getreten.
Die Landesregierung hat ebenfalls am 20. Februar die regelmäßigen Sitzungen des für die Vorbereitung der Vorschriften des Landes gebildeten Expertengremiums mit der vorerst letzten Sitzung beendet.
[Landesregierung: Richtigen Weg eingeschlagen]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Aquaföhr öffnet am 1. März
(20. 02. 2023)Wegen der stark gestiegenen Energiepreise und den damit verbundenen Kosten war die Schließzeit des Aquaföhr bis Ende März verlängert worden. Nun hat die Landesregierung finanzielle Unterstützung zugesagt, berichtete Kurt Weil, Geschäftsführer der Wyk auf Föhr Touristik GmbH (WTG), in der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung. Vor diesem Hintergrund wird die Schließzeit verkürzt; Sauna und Schwimmbad sind ab 1. März wieder geöffnet. Somit können Bürgerinnen und Bürger früher als geplant – wenn auch ohne Wellenbetrieb – ihre Bahnen ziehen und auch Schulen und Vereine können ihre Aktivitäten wahrnehmen.
Öffnungszeiten:
Wellenbad
Montag bis Donnerstag 10 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 17 Uhr, 10 bis 11 Uhr Seniorenschwimmen
Wochenenden und Feiertage 10 bis 18 Uhr
Sauna
Montag bis Freitag 12 bis 20 Uhr, donnerstags Damensauna
Wochenenden und Feiertage 10 bis 18 Uhr
Foto: Aquaföhr öffnet am 1. März
Arbeiten, wo andere Urlaub machen
(07. 02. 2023)Arbeiten, wo andere Urlaub machen – das ist beim Amt Föhr-Amrum möglich. Und es wird Nachwuchs gesucht: Auszubildende und Studierende können sich auf interessante Aufgaben freuen. So kann schon seit einiger Zeit in Kooperation mit der Fachhochschule Kiel ein duales Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen absolviert werden (Bachelor of Engineering). Zeitnah sollen weitere Studiengänge folgen.
Gute Chance für ein festes Beschäftigungsverhältnis
Und auch auf junge Menschen, die nicht studieren wollen, warten interessante und vielseitige Tätigkeiten sowie gute Chancen, nach der Ausbildung in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden. Wer sich für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung entscheidet, durchläuft alle Abteilungen des Amtes Föhr-Amrum inklusive der Außenstelle Amrum und des Sozialzentrums. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Husum sowie in zwei mehrwöchigen Lehrgängen (Zwischen- und Abschlussprüfung) an der Verwaltungsakademie in Bordesholm.
Angesprochen sind junge Menschen, die Interesse an rechtlichen Vorgängen der Verwaltung und Freude am Umgang mit Menschen haben. Der Mittlere Schulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur mit guten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaft/Politik sollten ebenso mitgebracht werden wie Grundkenntnisse in den gängigen Office-Programmen.
Neues Angebot: Fachinformatik-Ausbildung
Neu im Amt Föhr-Amrum ist darüber hinaus die Möglichkeit der Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in mit dem Schwerpunkt Systemintegration.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Amtsverwaltung in Wyk gilt es, an der Seite des Ausbilders die IT im Amtsgebäude sowie in den amtseigenen Liegenschaften kennenzulernen. So werden etwa der IT-Bedarf an den Schulen mit den jeweiligen Leitern erörtert und in der Folge beschafft oder entsprechende Lösungen erarbeitet. Zum praktischen Einsatz kommen in der Regel fertige Tools. Zwar steht auch Programmierung auf dem Ausbildungsplan, sie kommt in der Praxis aber eher selten zum Einsatz und beschränkt sich auf kleinere Skripte, etwa um Datenabfragen zu starten. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Husum.
Erwartet werden neben den o.g. Schulabschlüssen gute Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch. Unverzichtbar sind zudem Interesse an Software und Hardware, Freude an Mathematik und Technik, logisches Denkvermögen sowie Teamfähigkeit und Engagement.
Beide Ausbildungen dauern in der Regel drei Jahre, bei guten Leistungen ist eine Verkürzung auf zirka 2,5 Jahre möglich.
Für die Fachrichtungen Verwaltungsfachangestellte/r und Fachinformatiker/in ist aktuell je ein Ausbildungsplatz ausgeschrieben. Die Bewerbungsfristen laufen bis zum 11. Februar 2023. Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Foto: Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Testzentren auf Föhr und Amrum
(07. 02. 2023)Nachfolgend eine Übersicht über die Teststationen auf Föhr und Amrum. Wer einen Testtermin gebucht hat und nicht wahrnehmen kann, sollte diesen im Interesse anderer Insulaner oder Gäste stornieren.
Testzentren
Föhr
Nieblum
Testzentrum Nieblum
Poststrat 2
Hotline: 0160/98031549
Amrum
Wittdün
AmrumSpa Gesundheitszentrum GmbH
Am Schwimmbad 1
Telefon: 04682/9615888
www.amrumspa.de/corona-testzentrum/
Nebel
Kathrin Hartmann
Smäswai 16
Anmeldung unter 015159899661
oder
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Kommunalwahl 2023: Wahlhelfer gesucht
Am 14. Mai 2023 finden neben der Wahl des Kreisstages auch die Wahlen der Vertretungen der Gemeinden statt. Für deren Durchführung sind die Wahlvorstände in den Wahlkreisen unverzichtbar. Diese bestehen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einem oder zwei Stellvertretern und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden vom Gemeindewahlleiter berufen.
Das gesellschaftliche Rückgrat einer lebendigen Demokratie bilden die Ehrenamtler, ohne deren Engagement die eigentliche Wahlhandlung am Wahltag kaum bewerkstelligt werden könnte. Daher bittetdas Amt Föhr-Amrum Bürgerinnen und Bürger, den Wahlprozess in ihrer Gemeinde aktiv zu begleiten und sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu bewerben. Interessenten werden in die für Ihre Arbeit notwendigen Aufgaben und rechtlichen Hintergründe durch die Wahlbehörde eingewiesen.
Bewerbungen sind beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum unter oder Telefon 04681/5004-857 möglich. Hier werden auch weitere Fragen rund um das Thema Wahlhelferin/Wahlhelfer beantwortet.
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Große Straße: Befahr-Genehmigungen rechtzeitig beantragen
(02. 02. 2023)Die technische Abnahme erfolgte bereits im vergangenen Jahr, nun sollen die neuen Poller an den Zufahrten von der Bade- zur Großen Straße sowie von der Hafen- zur Königstraße zeitnah in Betrieb gehen. Derzeit werden die letzten technischen Voraussetzungen für die Nutzung geschaffen.
Das Ordnungsamt teilt mit, dass bis zum Abschluss des Verfahrens für Personen, die im Jahr 2022 eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erhalten haben, diese vorerst weiterhin gültig bleibt. Da die Genehmigungen aus dem Vorjahr mit Inbetriebnahme der Poller nicht mehr akzeptiert werden, rät das Ordnungsamt allen Betroffenen, schon jetzt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2023 zu stellen.
Um die Anträge zügig abarbeiten zu können, sollte der Vordruck im Anhang genutzt werden.
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Gestiegene Zweitwohnungssteuer: Amt Föhr-Amrum hat auf Ergebnisse keinen Einfluss
(02. 02. 2023)In der Bevölkerung wächst derzeit der Unmut über die gestiegenen Zweitwohnungssteuern, der gegenüber den Mitarbeitenden des Amtes Föhr-Amrum in teilweise beleidigender Art und Weise kundgetan wird.
Hierzu teilt das Amt mit, dass die Berechnung der Zweitwohnungssteuer nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde bzw. der Stadt Wyk erfolgt. Diese sind auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter Ortsrecht/Satzungen einsehbar.
Ein wesentlicher wertbeeinflussender Faktor ist der aktuelle Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Nordfriesland ermittelt und ist im Internet zu finden (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de#/). Ein weiterer Faktor ist der Umrechnungskoeffizient (UKE), der sich aus den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertes in Verbindung mit der Anlage 36 BewG (Bewertungsgesetz) ergibt. Auch hier hat es in Teilbereichen Veränderungen im Vergleich zu den vorherigen Bodenrichtwerten gegeben.
Die Abgabenbescheide 2023 konnten insbesondere aufgrund dieser Daten und der bestehenden Satzungen erstellt werden. Das Amt Föhr-Amrum hat auf die Ergebnisse keinen Einfluss.
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Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke
(01. 02. 2023)Es war ein gelungener Nachmittag, der den scheidenden Schulleiter Carl Wögens gleichermaßen erfreute und bewegte: Nach 13 Jahren verließ der Kapitän die Brücke der Eilun-Feer-Skuul (EFS) und wurde mit einem bunten Programm in den Ruhestand verabschiedet.
Dass es 13 erfolgreiche Jahre waren, daran ließen die zahlreichen Redner keinen Zweifel. Ob Dr. Annette de la Motte-Martens vom Bildungsministerium, Amtsdirektor Christian Stemmer, Personalrat, Elternbeirat, Schülervertreter und Schulbegleiter sowie Schulleiter der Föhrer und Amrumer Schulen: Sie alle würdigten Wögens‘ menschliche und kommunikative Art sowie sein stetes Bemühen, die Schüler auf dem Weg zu selbstständigem Denken und Handeln zu unterstützen. Auch an die Kontroversen beim Streit um G8/G9 wurde erinnert und daran, dass der Oberstudiendirektor die schwierige Zeit der Corona-Pandemie erfolgreich gemanagt hatte. Schließlich wurde ihm unisono bescheinigt, mit der Sanierung der Schule bei laufendem Betrieb Bleibendes hinterlassen zu haben.
Der stellvertretende Schulleiter Martin Nickels hatte den Nachmittag federführend organisiert und moderierte das bunte Programm im mit rund 150 Gästen gut besetzten Forum der EFS, darunter die Familie Wögens, Vertreter der Politik, Kollegium und Schülerschaft. So wurden die Redebeiträge von musikalischen Beiträgen der Schüler umrahmt und der Circus Mytilus der Zirkus AG überraschte den scheidenden Schulleiter mit einer Sondervorstellung.
Zu den Höhepunkten des Nachmittages zählte ein nicht im Programm vorgesehener Redebeitrag. Erk Wögens, Biobauer aus Utersum und jüngerer Bruder des Schulleiters, enterte die Bühne und sorgte mit einigen Anekdoten aus der gemeinsamen Kinderzeit auf dem Bauernhof für zahlreiche Lacher und beste Unterhaltung.
„Wir alle wollen gute Schule machen“, betonte Carl Wögens in seiner Rede und dankte seinem Team. Es sei hilfreich, zu reflektieren und Probleme auch aus der Sicht des jeweils anderen zu betrachten. „Heute gebe ich den Schlüssel zum Büro ab“, sagte er und die Emotionen waren ihm anzumerken. Dennoch geht Carl Wögens nicht so ganz und wird der Schule als fachkundiger Berater erhalten bleiben. Die großen Probleme aber müssen nun andere lösen.
Foto: Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke
Wellenbad und Sauna: Schließzeit verlängert
(27. 01. 2023)Die Wyk auf Föhr Touristik GmbH teilt mit, dass die Schließphasen für Wellenbad und Sauna aufgrund der gestiegenen Energiepreise bis einschließlich 26. März 2023 verlängert werden.
Vor dem Hintergrund, dass nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie erneut das Schul- und Vereinsschwimmen unter dieser Maßnahme leiden werden, sei die Entscheidung nicht leichtgefallen, betont WTG-Geschäftsführer Kurt Weil. „Uns ist bewusst, dass es gerade in diesen Bereichen nach wie vor erheblichen Nachholbedarf gibt, aber die Kosten lassen uns derzeit leider keine andere Wahl.“
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Sammeln für die Biike-Haufen
(24. 01. 2023)Die Biikeplätze in den Amrumer Gemeinden sind ab Sonnabend, 28. Januar, für Anlieferer von Brennmaterial geöffnet. Es dürfen ausschließlich Zweige, Buschwerk und unbehandeltes Holz zu folgenden Zeiten abgeladen werden:
Norddorf: Montag bis Sonnabend zwischen 7 und 20 Uhr.
Nebel, Süddorf und Wittdün: Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr.
In Wittdün kann nur in Kleinstmengen angeliefert werden. Sobald sich dort ein kleiner Biikehaufen angesammelt hat, wird die Zufahrt gesperrt.
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Wahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Föhr
(23. 01. 2023)Das Amt Föhr-Amrum sucht für den Schiedsamtsbezirk Föhr engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann sowie als stellvertretende Schiedsfrau bzw. als stellvertretender Schiedsmann ehrenamtlich um die Klärung vor- oder außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten bemühen wollen. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten. Schiedsleuten obliegt die Durchführung des Schiedsverfahrens. Die Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte, indem zwischen den Parteien vermittelt und möglichst eine gütliche Einigung herbeigeführt wird.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Protokolle und Vergleiche sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 30 Jahre alt sein, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, neben der Befähigung, öffentliche Ämter zu bekleiden, auch Land und Leute gut kennen, und müssen im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Schulung in Fachseminaren
Interessenten würden dem Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum für eine fünfjährige Amtszeit zur Wahl vorgeschlagen werden. Die gewählten Schiedspersonen treten ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt wurden. Selbstverständlich werden die gewählten Personen in Theorie und Praxis im Rahmen von Fachseminaren geschult und so in die Lage versetzt, das Schiedsverfahren selbstständig und rechtssicher durchführen zu können.
Informationen rund um das Schiedsamt stehen auf der Homepage Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter: www.schiedsamt.de/startseite zur Einsichtnahme bereit.
Weitergehende Fragen beantworten Anke Delius (Tel.: 04681/5004-852, E-Mail: ) oder Marco Christiansen (Tel.: 04681/5004-851, E-Mail: ).
Die Wahlzeit der bisherigen Amtsinhaber endet zum 11. März 2023. Eine Wiederwahl der Amtsinhaber ist möglich.
Meldeschluss ist der 15. Februar 2023.
[Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen]
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Info zu den Grundsteuerbescheiden für 2023
(23. 01. 2023)Am 20. Januar 2023 wurden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 versandt. Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass diese auf Grundlage der „alten“ Messbescheide ergehen. Die Grundsteuermessbescheide auf Basis der bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt einzureichenden Grundsteuererklärung haben keine Relevanz für 2023, sondern kommen erst ab dem Veranlagungsjahr 2025 zum Tragen.
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Plätze knapp: Insulaner wollen Informationen
(19. 01. 2023)Volles Haus des Gastes in Nieblum: Über 100 Einwohnerinnen und Einwohner besuchen eine Informationsveranstaltung des Amtes Föhr-Amrum und der Föhr Tourismus GmbH (FTG). Sie folgten einer Einladung von Amtsdirektor Christian Stemmer, dessen erstem Stellvertreter Uli Hess, Amtsvorsteherin Heidi Braun sowie FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt.
Zunächst berichtete der FTG-Geschäftsführer von abgeschlossenen, aktuellen und geplanten Projekten im touristischen Bereich. Die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Kritik zu äußern, nutzten einige der Anwesenden bei Themen wie Tourismusakzeptanz, Veranstaltungsplanung und Tageskurabgabe. Im direkten Austausch konnten so an vielen Stellen Unklarheiten über Zuständigkeiten und Absichten ausgeräumt werden. Ausführliche Informationen liefert die Präsentation, die unter www.foehr.de/aktuelles zum Download bereitsteht.
Viel Stoff, dem nach einer kurzen Pause die Präsentation des Amtsdirektors folgte. Christian Stemmer berichtete von Aktivitäten des Amtes in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung der Inseln sowie Planungen zum Wohnungsbau, Verkehr und weiteren Bauprojekten.
Weg zu klimafreundlicher und nachhaltiger Energieversorgung ebnen
So soll die 2020 gegründete Inselwerke Föhr-Amrum GmbH den Weg zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung der Inseln Föhr und Amrum ebnen. Tätigkeitsfelder der rein kommunalen Gesellschaft, an der das Amt Föhr-Amrum 51 Prozent und die Inselgemeinden 49 Prozent der Anteile tragen, werden vorrangig der Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie die Erzeugung und der Vertrieb von Strom und Wärme sein.
In der Folge wurde im Januar 2022 die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gemeinsam mit dem Partner DSK Energie GmbH als operative Tochtergesellschaft der Inselwerke ins Leben gerufen. Die Inselwerke halten 80 Prozent und die DSK Energie GmbH 20 Prozent der Anteile. Zentrale Tätigkeitsfelder sind die insulare klimafreundliche Erzeugung sowie der Vertrieb von Strom und Wärme.
Für den Standort des Wärmenetzes Föhr-Mitte (Alkersum, Midlum, Oevenum und Nieblum) in Alkersum sei das Bauleitplanverfahren gestartet (Gewerbegebiet und Solarthermie-Fläche), berichtete Stemmer. Die Erstellung der Bauleitpläne (B-Plan- und F-Planänderung) erfolgt durch das Bau- und Planungsamt. Nächster Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.
Umsetzung weiterer Quartierskonzepte geplant
Zudem soll über die Inselenergie die Erstellung und Umsetzung weiterer Quartierskonzepte für die Inselgemeinden koordiniert werden. Nachdem auch die übrigen elf Inselgemeinden Anträge für die zweigeteilte Förderung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt haben, sind erste Förderbescheide bereits eingegangen. Liegen Letztere von beiden Geldinstituten für alle Gemeinden vor, beginnt die Ausschreibung und Angebote werden eingeholt.
Ein weiteres wichtiges Thema der Inselenergie ist die Erstellung und Umsetzung einer Ladeinfrastruktur. Mit elf Gemeinden wurden Standorte festgelegt und Gestattungsverträge geschlossen und das Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Im weiteren Verlauf gab der Amtsdirektor einen Überblick über die geplante Neukonzeption des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs, die Sanierung der Sportanlage der Eilun-Feer-Skuul, für die das Konzept erstellt wurde, und das Ende 2022 fertiggestellte Radverkehrskonzept Föhr, mit dem Ziel eines attraktiven Radverkehrsnetzes für Einheimische und Gäste.
Schließlich wurden das neue Bürgerportal, das im Amtsbereich ab dem 1. Februar 2023 genutzt werden kann, vorgestellt und die Anwesenden in Sachen Wohnraum auf den neuesten Stand gebracht.
Entwicklungen in Sachen Wohnraum
Im September 2021 hatten die Inselgemeinden die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG gegründet. Deren Ziel ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf Föhr und Amrum und erstes Projekt ist der Bau von acht Mehrfamilienhäusern im Wyker Kortdeelsweg.
Für weitere Projekte werden in Wittdün Gespräche mit der Gemeinde über ein Bauvorhaben am Wittdüner Ortsausgang geführt und in Utersum Gespräche mit der Rehaklinik über ein Bauvorhaben auf dem Klinikgelände.
Für das Wohnraumentwicklungskonzept Föhr-Amrum liegt nach Gesprächen mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanungsbehörde seit Dezember 2022 ein Entwurf vor. Nächster Schritt sind Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfs durch die Gemeinden.
Positives Fazit
Nachdem auch in diesem Teil der Veranstaltung Fragen aus der Bevölkerung beantwortet und diskutiert wurden, dankten Amtsdirektor und FTG-Geschäftsführer allen, die den Weg ins Haus des Gastes gefunden haben, um sich aus erster Hand über die Themen aus Tourismus und Verwaltung zu informieren.
„Rückmeldungen der Einheimischen sind für uns sehr wichtig und ich freue mich über den sympathischen Austausch auf Augenhöhe“, so FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt.
Positiv fiel auch das Fazit des Amtsdirektors aus: „Es freut mich, dass die Veranstaltung so gut angenommen wurde“, sagte Christian Stemmer. Das Format sei eine sinnvolle Ergänzung zum eingeschlagenen Kurs im Sinne der digitalen Informationsverarbeitung, „das wir vielleicht zweimal jährlich ergänzend zu den Bürgerbroschüren abhalten sollten.“
[Präsentation des Amtes Föhr-Amrum]
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Fragen zur Grundsteuer ab 2025: Auskünfte nur über das Finanzamt
(16. 01. 2023)Derzeit erhalten viele Grundstücksbesitzer die „neuen“ Grundsteuermessbescheide, die Grundlage für die Grundsteuerbescheide ab 2025 sein werden. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis dahin müssen die Gemeindevertretungen/-versammlungen die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A, B und C festgelegt haben. Die Summe der im Jahr 2025 zu erhebenden Grundsteuern darf die im Jahr 2024 zu erhebende Grundsteuer nicht übersteigen.
Wie sich die neuen Hebesätze für die Grundsteuern gestalten werden, ist erst absehbar, wenn eine ausreichende Menge an Daten in Form von Grundsteuermessbescheiden vorliegt und wird frühestens Ende 2023 von der Politik zu diskutieren sein. Bis dahin ist alles reine Spekulation.
Einwendungen gegen die Grundsteuermessbescheide sind beim jeweiligen Finanzamt vorzubringen. Auch kann nur das Finanzamt Auskünfte hierzu erteilen (Telefon: 04841/8949-1677 oder -1681). Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Amtes Föhr-Amrum hierzu keinerlei Auskünfte erteilen können und es wird seitens der Amtsverwaltung darum gebeten, von diesbezüglichen Anrufen abzusehen.
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Steuerformulare in Papierform nicht mehr beim Amt Föhr-Amrum erhältlich
(16. 01. 2023)Die Amtsverwaltung erinnert daran, dass keine Steuerformulare in Papierform mehr vorgehalten und angeboten werden.
Formulare für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie über den Formularserver des Bundesministeriums der Finanzen. Auch steht Ihnen das ELSTER-Portal für die Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung.
Sollte Ihnen der elektronische Formularabruf nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Nordfriesland unter der Rufnummer: 04662-850.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
[Formularserver des Bundesministeriums der Finanzen]
[Online Steuererklärung über das ELSTER-Portal]
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Warnung vor Anzeigenakquise - Lassen Sie sich nicht täuschen
(06. 01. 2023)Das Amt Föhr-Amrum weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine neue Bürgerbroschüre durch ein externes Unternehmen aufgelegt wird.
Gewerbebetriebe aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Verträge dieser Art hat das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen!
Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum erscheint seit Herbst 2021 im neuen Format der eigenen Pressestelle und informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.
Die Ausgabe Herbst/Winter 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.
Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".
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Radfahren auf der Insel soll attraktiver werden
(22. 12. 2022)2019 war die Wasser- und Verkehrskontor GmbH (WVK) aus Neumünster mit einem Verkehrs- und Mobilitätskonzept beauftragt worden. Darauf aufbauend entwickelte das Ingenieurbüro seit Oktober 2021 ein Radverkehrskonzept, das WVK-Mitarbeiterin Jorna Lindemann in der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Föhr vorstellte. Ziel des Konzeptes ist, die Radverkehrs-Infrastruktur auf der Insel mittels Nutzung von Förderprogrammen durch Sanierung und Erweiterung an heutige Standards anzugleichen.
Angestrebt wird die Stärkung einer nachhaltigen Mobilität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Unter Berücksichtigung des Alltags- und des touristischen Radverkehrs soll ein flächendeckendes Radverkehrsnetz entstehen, das zentrale Orte miteinander verbindet. Und Handlungsbedarf ist da, denn die jetzigen Radwege sind vielfach nicht für den Begegnungsverkehr geeignet, häufig in keinem guten Zustand oder nicht ausreichend beschildert.
27 Schlüsselmaßnahmen aufgeführt
Im Ergebnis zeigt das Konzept 27 Schlüsselmaßnahmen auf, die insbesondere die Verbindungen zwischen den Gemeinden im Fokus haben und durch bessere Verkehrsführungen Verkehrsfluss und Sicherheit optimieren sollen. Einzelschritte, die, unter Nutzung von Fördergeldern, nach dem Baukastensystem und wenn möglich in Kombination mit ohnehin stattfindenden Maßnahmen umgesetzt werden könnten.
Alle Föhrer Gemeinden sind betroffen, weshalb der Aufwand auch mit Blick auf die Beantragung von Fördergeldern hoch ist. Da jedoch alle Maßnahmen ein zusammenhängendes Konzept bilden, ist die Beteiligung aller Gemeinden an der Umsetzung der sie betreffenden Einzelmaßnahmen elementar. Nur so kann ein attraktives, alltagstaugliches Radverkehrsnetz Föhr realisiert werden.
Erste Schritte sind erfolgt
Erste Schritte sind erfolgt: Parallel zur Konzepterstellung hatte die aus Vertretern des Amtes Föhr-Amrum und der Föhr Tourismus GmbH zusammengesetzte Arbeitsgruppe Radverkehr erste investive und förderfähige Maßnahmen mit den betreffenden Gemeindevertretungen erörtert und zum Teil zur Antragsreife gebracht.
Im Fachausschuss Föhr bekräftigten die Mitglieder einstimmig ihre Zustimmung zu dem Konzept. Die zur Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen erforderlichen finanziellen Eigenmittel werden die Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereitstellen und künftig vorrangig in den jeweiligen Haushaltsplanungen berücksichtigen.
[Radverkehrskonzept Stand Dezember 2022]
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Multifunktionsanlage: Standort gefunden
(21. 12. 2022)Bereits seit 2015 steht die Errichtung eines Skateparks auf Föhr auf der Agenda. War anfangs nur die Stadt Wyk als bevorzugter Standort involviert, beschäftigt sich mittlerweile das Amt Föhr-Amrum mit diesem Thema. Die Begrifflichkeit hatte sich zuletzt von Skatepark in Multifunktionsanlage gewandelt, die die Möglichkeiten der Nutzung erweitern würde. Mit der Suche nach einem geeigneten Standort blieb das Problem allerdings das alte: Benötigt wird eine Fläche zwischen 500 und 1000 Quadratmetern und auch die Finanzierung ist noch nicht geklärt.
Nach der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Föhr ist zumindest die Frage des Standortes beantwortet. Auf dem Gelände der Eilun-Feer-Skuul (EFS) soll die Anlage ihren Platz finden. Erste Elemente könnten errichtet und diese bei Bedarf sukzessive erweitert werden. Charmanter Vorteil dieser Variante: Nicht nur die Anlage, sondern auch deren Finanzierung wäre besser planbar.
Schulvertreter begrüßen die Entscheidung
Vor dem Gremium hatte Martin Nickels, stellvertretender Leiter der EFS, für den Standort geworben und daran erinnert, dass die mittlerweile in Betrieb genommene Parkour-Anlage ursprünglich als Mehrzweckanlage gedacht war. Nickels verwies auf die Fachanforderung „Rollen und Gleiten“ für den Sportunterricht, die den Schülern ermöglichen soll, Bewegungsfertigkeiten zu entwickeln und Geschwindigkeit und Risiko beherrschen zu lernen. Hierfür wäre eine Multifunktionsanlage bestens geeignet, weshalb die Kollegen der Fachschaft Sport deren Errichtung auf dem Schulgelände begrüßen würden.
In der Sitzung wurde auch das Interesse an einem Kunstrasenplatz bekräftigt. Dass die Umwandlung des jetzigen Nebenplatzes aus schulischer Sicht sinnvoll und notwendig sei, erläuterte Chemie- und Sportlehrer Ivo Gründler für die Fachschaft Sport der EFS. Der jetzige Rasenplatz sei witterungsbedingt häufig nicht nutzbar und ein Kunstrasenplatz eine Aufwertung. Dieser wäre durchgängig bespielbar und ließe diverse Spiel- und Übungsarten zu, die unter den jetzigen Umständen nur in begrenztem Umfang möglich seien.
Kunstrasenplatz würde besseres Angebot schaffen
Ähnlich äußerte sich Birgit Johannsen, Vorstandsmitglied des Wyker Turnerbundes (WTB) und Leiterin der Hockey-Sparte. Vor rund fünf Jahren mit zehn Jugendlichen ins Leben gerufen, gehören der Sparte mittlerweile mehr als 50 Aktive aller Altersgruppen an. Neben einer kurzen Hallensaison seien in der rund acht Monate dauernden Feldsaison unter den aktuellen Voraussetzungen – auch für andere Sportarten – der Spielbetrieb nur eingeschränkt und das Training nur unter erschwerten Bedingungen möglich, so Johannsen. Intern wie extern könnte mit einem Kunstrasenplatz – nicht nur im Hockeybereich – ein großartiges Angebot geschaffen werden. Für den Schulsport ebenso wie für den von den Insel-Vereinen angebotenen Breitensport.
Die Einlassung der Schul- und Vereinsvertreter stießen auf Zustimmung. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, die finanziellen Möglichkeiten für einen Kunstrasenplatz und die Frage des Standortes einer Multifunktionsanlage auf dem Schulgelände in das Gesamtkonzept für die Sanierung der Sportanlagen mit aufzunehmen.
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Kommunale Dienstleistungen online beantragen
(17. 12. 2022)Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen künftig über Online-Portale anzubieten. Auch das Amt Föhr-Amrum war nicht untätig. Im Zuge des neu geschaffenen Digitalisierungsmanagements entwickelte Peter Davidsen auf Grundlage des von IT-Dienstleister ITV.SH entwickelten Bürgerportals für Schleswig-Holstein ein eigenes Bürgerportal für die Inseln Föhr und Amrum. Das Bürgerportal mit den kommunalen Dienstleistungen des Amtes wird ab Ende Januar 2023 öffentlich verfügbar sein. Die Internetadresse wird im Zuge der Freischaltung veröffentlicht werden.
Hintergrund: Um Dienstleistungen des Amtes wie Wohngeldanträge, Gewerbeanmeldungen oder Führungszeugnisse zu beantragen, soll künftig der Besuch im Amtsgebäude entfallen. Nötig ist dieser für die Abholung von Dokumenten oder Bescheiden je nach Dienstleistung vorerst allerdings noch und auch bezahlt werden muss weiterhin vor Ort. Erst in einem nächsten Schritt soll ein ePayment-Verfahren implementiert werden, das Bürgern auch die Bezahlung vereinfachen wird.
Das Bürgerportal bündelt die Angebote in Kategorien, die derzeit durch Peter Davidsen, Digitalisierungsmanager des Amtes Föhr-Amrum, konfiguriert werden. Peter Davidsen ist auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Bürgerportal (Telefon 04681/5004-811, ).
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Vorsorge für den Notfall
(17. 12. 2022)Um auch künftig für besondere Großschadensereignisse gerüstet zu sein, hatte Amtsdirektor Christian Stemmer mehrere Workshops einberufen. Teilnehmende waren Experten von Föhr und Amrum aus Behörden sowie aus Hilf- und Rettungsorganisationen. Durchgespielt wurden verschiedene Szenarien, um festzustellen, ob der vorhandene Einsatzplan unter besonderer Berücksichtigung der Insellage ausreichend ist oder an der einen oder anderen Stelle optimiert werden muss.
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Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
(16. 12. 2022)Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.
Die Ausgabe Herbst/Winter 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.
Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".
Foto: Bürgerbroschüre Herbst/Winter 2022
Corona: Maskenpflicht im ÖPNV läuft aus
(16. 12. 2022)Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr läuft zum 1. Januar 2023 aus und wird nicht verlängert. Stattdessen gibt es lediglich eine Maskenempfehlung für Risikogruppen und Menschen mit Erkältungssymptomen.
Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie hier.
[Mitteilung der Landesregierung]
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Treibjagd in Midlum
(15. 12. 2022)Am Sonnabend, 17. Dezember, findet in der Gemarkung Midlum eine Treibjagd statt. Am Jagdtag muss evtl. mit Beeinträchtigungen gerechnet werden.
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Kommunalwahl am 14. Mai 2023
(09. 12. 2022)Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2023 für die Gemeinde- und Kreisvertretungen finden am 14. Mai 2023 statt. Dann wird auch in den amtsangehörigen Gemeinden auf Föhr und Amrum eine neue Gemeinde- bzw. Stadtvertretung gewählt. Ausnahmen bilden die Gemeinden Dunsum und Witsum. Hier ist die aus allen Bürgerinnen und Bürgern bestehende Gemeindeversammlung oberstes Willensbildungsorgan. Die jeweilige Vertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft für die darauffolgenden fünf Jahre alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.
Die Wahlbehörde des Amtes Föhr-Amrum fordert daher zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese können von Parteien, Wählergemeinschaften oder auch einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung über die Wahlbezirkseinteilung und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier.
Gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, im Wahlgebiet wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat (§ 6 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz).
Zusätzliche Informationen zur Kommunalwahl sind unter anderem auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zu finden.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 20. März 2023 um 18 Uhr.
Der Amtswahlausschuss entscheidet schließlich am 24. März 2023 in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung von Wahlvorschlägen.
[Kommunalwahl: Rechtliche Grundlagen]
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Müllabfuhrtermine 2023
(05. 12. 2022)Die altbekannten, farbigen Abfallkalender mit diversen weiteren Kurzinformationen zur Abfallabfuhr 2023 liegen ab sofort in unseren Bürgerbüros zur Abholung bereit. Weiterhin stehen Ihnen die Abfuhrkalender als PDF-Dokument hier zum Herunterladen zur Verfügung:
Die Stadt Wyk auf Föhr ist in drei Abfuhrbezirke untergliedert, deren Abgrenzung Sie hier einsehen können. Eine tabellarische Übersicht der Abfuhrtermine erhalten Sie bei der AWNF. Wählen Sie hier einfach Ihren Abfuhrbezirk aus.
Eine weitere Alternative ist die Abfall-App der AWNF. Diese können Sie sich über den unten stehenden QR-Code bzw. die Verlinkungen installieren.
AWNF Abfall-App für iOS installieren
AWNF Abfall-App für Android installieren
Weitere Informationen zur Abfall-App erhalten Sie unter https://www.awnf.de/seiten/abfall-app/
[Abfuhrkalender Föhr-Land 2023]
[Abfuhrkalender Wyk auf Föhr 2023]
[Informationen zur APP der AWNF]
Foto: Beispielfoto Müllabfuhrkalender
IHK: Befragung der Mitarbeitenden
(05. 12. 2022)Fachkräfte werden überall händeringend gesucht, und die Inseln bilden hier keine Ausnahme. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderung führt die IHK-Nordfriesland derzeit gemeinsam mit der Fachhochschule Westküste eine Befragung von betrieblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch.
„Als einen Baustein des Projekts ‚Inselübergreifende Fachkräftekoordination‘ wollen wir im Rahmen der Situationsanalyse zum Sachstand des Fachkräfte- und Mitarbeitermangels nicht nur die Meinung der Unternehmen hören, sondern insbesondere auch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfahren, warum sie auf den Inseln leben und arbeiten“, heißt es dazu von der IHK.
Die Fachhochschule in Heide unterstützt nicht nur bei der ausgearbeiteten Umfrage, sie hat den Umfragebogen auch mit entworfen und begleitet die Auswertung und den weiteren Prozess wissenschaftlich. Ziel ist, die Ansprache neuer Mitarbeiter und Auszubildender inselübergreifend noch passgenauer zu entwickeln.
Die Umfrage endet am 16. Dezember 2022.
[Umfrage]
Foto: IHK-Gebaeude in Flensburg. Foto: IHK Flensburg
Föhr Tourismus GmbH lädt zur Vermieterversammlung ein
(05. 12. 2022)Am Dienstag, 13. Dezember 2022, lädt die Föhr Tourismus GmbH (FTG) zu einer Vermieterversammlung in den Wyker Kurgartensaal ein. Eingeladen sind alle Föhrer Vermieterinnen und Vermieter.
Ab 13 Uhr stehen die Nachhaltigkeitsinitiative FÖHRgreen und die kürzlich erfolgte technische Optimierung der Webseite www.foehr.de Im Mittelpunkt. Tipps zu Energiesparmaßnahmen gibt zudem der Energieberater Hennrick Wäcken.
Programm:
13 bis 13.30 Uhr
FÖHRgreen/Nachhaltigkeit auf der Insel Föhr
- Kai Becker, FTG-Nachhaltigkeitsbeauftragter
13.30 bis 14 Uhr
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs
- Hennrick Wäcken, Energiemanager und CEO der Firma Gebäude-Energie- Concept)
14 bis 14.30 Uhr
Neugestaltung foehr.de
- Pelle Motzke, Online-Marketing Föhr Tourismus GmbH
- Thorsten Reich, Unternehmensberater, der die Modernisierung der Webseite begleitet hat
bis ca. 15 Uhr
offener Austausch, Zeit für Fragen und Rückmeldungen
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Amt Föhr-Amrum: Haushaltsplan für 2023 beschlossen
(02. 12. 2022)Einstimmig beschloss der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum in seiner jüngsten Sitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023, den Lars Hullermann, Mitarbeiter der Geschäftsbuchhaltung des Amtes, präsentierte. Der Haushaltsplan schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag von gut 420.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr (-290.000 Euro) um ungefähr 130.000 Euro schlechter ab. Erhebliche Veränderungen sind bei der Amtsumlage zu verzeichnen, die sich nach der Finanzkraft der Gemeinden bemisst, die durch hohe Steuereinnahmen angestiegen ist. So bleibt die Umlage zwar mit 51,02 Prozent gleich, der Umlagebetrag aber steigt im Vergleich der Jahre 2022 zu 2023 auf knapp 9,3 Millionen Euro (Vorjahr 8,5 Millionen Euro).
Personalaufwendungen steigen erheblich
Weitere wesentliche Punkte sind die Personalaufwendungen, die nach dem zuvor beschlossenen Stellenplan um knapp 930.000 Euro steigen. Diversen Gutachten geschuldet (Entwicklung Öffentlicher Personennahverkehr etc.), erhöhen sich die Kosten für Geschäftsaufwendungen um gut 130.000 Euro. Da einige Stellen im Amt neu besetzt werden müssen, sollen für neue Mitarbeitende Schulungen angeboten werden. Und auch für Mitarbeitende, die schon länger dabei sind, gibt es erweiterte Fortbildungsangebote. In der Folge steigen die Kosten für Aus- und Fortbildung um knapp 45.000 Euro. Schließlich bringt der Bau der neuen Schulen auf beiden Inseln Vorteile mit sich: Bei der Unterhaltung baulicher Anlagen konnten knapp 100.000 Euro eingespart werden. Bei fast allen Investitionen handelt es sich um Maßnahmen, die für 2022 eingeplant waren, jedoch nicht umgesetzt werden konnten.
Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH
Investitionen sind insgesamt in Höhe von gut 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Hervorzuheben sind hier die Sanierung einer Obdachlosenunterkunft in Nebel (450.000 Euro), Planungskosten für einen neuen Standort der Grundschule Föhr-Land (300.000 Euro), der zweite und dritte Bauabschnitt Öömrang Skuul (gut 3,2 Millionen Euro inklusive Mitteln aus dem Vorjahr) und der Umbau der Eilun-Feer-Skuul (200.000 Euro für erwartete Schlussrechnungen) sowie die Schulhoferneuerung der Eilun-Feer-Skuul und Modernisierung des Sportplatzes (1,7 Millionen und 500.000 Euro, es wurden jeweils Mittel aus dem Vorjahr angesetzt). Schließlich wird das Stammkapital der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH um anteilig gut 600.000 Euro erhöht.
Erster Nachtragshaushalt 2022 auf den Weg gebracht
Zuvor hatte das Gremium ebenfalls einstimmig den ersten Nachtragshaushaltsplan des Amtes für das Jahr 2022 abgesegnet. Dieser wurde nötig, da aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation im Jahr 2022 viele Maßnahmen gar nicht oder nur zum Teil umgesetzt werden konnten. Hullermann berichtete von einem planerischen Jahresverlust in Höhe von knapp 290.000 Euro; der ursprüngliche Haushalt sah einen Jahresverlust in Höhe von knapp 630.000 Euro vor.
Eine wesentliche Änderung in der Ergebnisrechnung ist unter anderem die Amtsumlage. Sie wurde vor dem Hintergrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinden von gut 7,6 Millionen Euro auf knapp 8,6 Millionen Euro angepasst.
Energiekosten schlagen zu Buche
Da die Liegenschaft im Feederhuugam 1 in Nebel saniert wurde, waren Wohnungen teilweise nicht rechtzeitig bezugsfertig. Hier wurden die Mieteinnahmen von 363.000 auf 324.000 Euro nach unten korrigiert. Gestiegen sind dagegen die Kosten für den Personalaufwand von ursprünglich 5,7 Millionen auf 5,8 Millionen Euro. Schließlich sind die Heizkosten der Liegenschaften des Amtes von 201.000 Euro auf 370.000 Euro und die Stromkosten von knapp 139.000 Euro auf 185.000 Euro gestiegen.
Änderungen auch im Investitionsplan
Auch im Investitionsplan gab es Änderungen. So trug Lars Hullermann vor, dass sich die Auszahlung der Investitionen um rund 3,5 Millionen Euro von 6.7 Millionen auf 3.2 Millionen Euro verringern. Wie auch die aufgenommenen Kredite, die von geplanten 5,3 Millionen auf 1,3 Millionen Euro sinken.
So wurden für den Umbau der Pflegestation in Nebel 82.000 Euro neu eingeplant, nachdem die Mittel aus den Vorjahren nicht ausreichten. Auch für den Umbau des Sitzungssaales im Wyker Amtsgebäude wurden die Haushaltsmittel erhöht. Sie steigen von 50.000 auf 85.000 Euro. Für den Katastrophenschutz auf Föhr und Amrum war die Anschaffung von Notstromaggregaten für 170.000 Euro eingeplant.
Ansätze an den Status Quo angepasst
Für die Baumaßnahme Öömrang Skuul werden die Baukosten an den Ist-Wert angeglichen und der Haushaltsansatz von ursprünglich zwei Millionen auf 281.000 Euro gekürzt. Die Differenz wird zusätzlich in den Haushalt 2023 eingeplant. Da bei der Öömrang Skuul neben einem Fahrradunterstand auch Abstellräume für die Hausmeisterei gebaut wurden, steigt hier der Planansatz von ursprünglich 80.000 auf 115.000 Euro.
Für die Schulhoferneuerung an der Eilun-Feer-Skuul waren ursprünglich 500.000 Euro eingeplant. Da die Maßnahme nicht abgeschlossen werden konnte, wird der Ansatz an den Status Quo angepasst und die Mittel verringern sich auf 50.000 Euro. Die Modernisierung des Sportplatzes der Eilun-Feer-Skuul konnte ebenfalls nicht im vollen Umfang umgesetzt werden, weswegen sich der Planansatz von 1,5 Millionen auf 110.000 Euro verringert.
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Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
(01. 12. 2022)Der nächste bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 8. Dezember 2022, statt. Ziel ist, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte aktivieren die unterschiedlichen Warnmittel am 8. Dezember um 11 Uhr.
Der Tag dient dazu, die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und die genutzten Mittel auf Funktionalität und Schwachstellen zu überprüfen. Diese werden in der Folge behoben, um das System der Bevölkerungswarnung sicherer zu machen.
Erstmals soll an diesem Tag mit Cell Broadcast eine über die Mobilfunknetze übermittelte Warnmeldung getestet werden. So sollen die Menschen in Deutschland durch die Testnachricht mit dem System bekannt gemacht werden. Zudem erhoffen sich die Verantwortlichen wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung bis zur vorgesehenen Inbetriebnahme im Februar 2023.
Weitere Informationen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf seiner Internetseite veröffentlicht.
[Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]
[Informationen zum bundesweiten Warntag]
[Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]
Foto: (c) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum
(29. 11. 2022)Das Ziel, die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs zu steigern, haben sich die Verantwortlichen auf Föhr und Amrum schon länger auf die Fahne geschrieben. Ein Ziel, das auch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ der Bundesregierung verfolgt. Damit werden im Rahmen des „Klimaschutzprogramms 2030“ Investitionen in Ländern und Kommunen unterstützt, die die Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort im Fokus haben. „Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen“, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr.
Dass dazu auch Radabstellanlagen mit Servicestationen, an denen kleinere Reparaturen selbst vorgenommen oder die Reifen aufgepumpt werden können, zählen, ist in der Begleitbroschüre zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ nachzulesen. Gemeinsam hatten das Amt Föhr-Amrum und die Föhr Tourismus GmbH (FTG) Ende August 2021 Fördergelder für Radservicestationen/Reparatursäulen und Radanlehnbügel im Rahmen des Sonderprogramms für die Föhrer Gemeinden, denen die Säulen und Anlehnbügel gehören, beantragt.
Dank der schnellen Antragsstellung wurde die höchstmögliche Förderquote für die Gemeinden erreicht. „Von den 100 in Schleswig-Holstein geförderten Säulen kommen zwölf nach Föhr und eine nach Amrum; zu 100 Prozent gefördert und fast alle aufgestellt“, wie FTG-Sprecherin Anna Preißler mitteilt. Insgesamt werden auf Föhr 569 Bügel sowie zwölf Säulen (davon 254 Anlehnbügel und zwei Säulen in Wyk) und auf Amrum 89 neue Anlehnbügel und eine neue Säule am Hafen in Wittdün installiert.
Die FTG hat die Webseite foehr.de/radservicestationen eingerichtet. Hier werden die Föhrer Radservicestationen erklärt und auf einer Karte angezeigt. Außerdem sind die Föhrer Servicestationen in der Fahrrad- und Wanderkarte der FTG vermerkt.
[Leitfaden Einladende Radverkehrsnetze]
[Sonderprogramm „Stadt und Land“]
[Verkehrs- und Mobilitätskonzept Föhr]
Foto: Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum
Außenstelle am Mittwoch geschlossen
(29. 11. 2022)Aufgrund einer Softwareumstellung und der dazugehörenden Schulung bleibt die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum in Nebel am Mittwoch, 30. November 2022, geschlossen.
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Corona: Amt lockert Masken-Regelung
(28. 11. 2022)Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Verwendung von FFP2-Masken in den Amtsgebäuden in Wyk und Nebel nicht mehr verpflichtend ist. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, wird allerdings weiterhin das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen. Diese Regelung gilt für Mitarbeitende sowie für Besucher/innen und Handwerker/innen, die im Haus tätig sind.
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Amtswehrführung: Amtsausschuss bestätigt Wahl
(25. 11. 2022)Die Delegierten der Gemeindewehren hatten ihre Wahl bereits getroffen, die nun vom Föhr-Amrumer Amtsausschuss bestätigt wurde. Hauke Brett aus Nieblum bleibt für weitere sechs Jahre Amtswehrführer und geht damit in seine zweite Amtszeit. Wie auch Jörg Carstensen: Der Wyker Wehrführer wurde als zweiter Stellvertreter für weitere sechs Jahre bestätigt.
Amtsdirektor Christian Stemmer nahm beiden in der jüngsten Sitzung des Föhr-Amrumer Amtsausschusses den Amtseid ab und übergab die Ernennungsurkunden.
Foto: Amtsdirektor Christian Stemmer nimmt Amtswehrführer Hauke Brett den Amtseid ab. Foto: Peter Schulze
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023: Wo bleibt mein Geld?
(21. 11. 2022)Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Statistikamt Nord gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Dafür sucht das Statistikamt Nord zirka 6200 Haushalte aus Hamburg und Schleswig-Holstein, die drei Monate lang ihre Ausgaben etwa für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit dokumentieren. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, Energiekosten, Heizungsart, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögen sowie Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt trägt zusätzlich zwei Wochen lang die Ausgaben und die Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren ein, damit der Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmt werden kann.
Geldprämie von mindestens 100 Euro
Teilnehmende Haushalte verschaffen sich so einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben und wissen somit, wo ihr Geld bleibt. Als Dankeschön für die Teilnahme gibt es eine Geldprämie in Höhe von mindestens 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Auch diejenigen Haushalte, die für die zweiwöchige Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten eine Zusatzprämie von 25 Euro. Die Prämie kann nur dann ausgezahlt werden, wenn der Haushalt vollständig teilgenommen hat.
Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die klassische Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich.
Größte freiwillige Haushaltsbefragung
Die EVS ist die größte freiwillige Haushaltebefragung, deren Ergebnisse eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Unterstützungsleistungen von Kindern oder die Berechnung der Inflationsrate bilden. Gerade in Zeiten großer Verunsicherungen und finanzieller Belastungen achten Verbraucher verstärkt auf ihr Geld und stehen vor der Frage, ob mit den Einnahmen die Ausgaben bestritten werden können.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Weitere Informationen sind unter www.evs2023.de abrufbar. Hier sind auch ab sofort Anmeldungen für die Teilnahme an der EVS 2023 möglich. Auch eine E-Mail an ist zur Kontaktaufnahme möglich.
Datenschutz und Geheimhaltung
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung (www.statistik-nord.de/datenschutz). Für statistische Zwecke werden alle Angaben anonymisiert ohne persönliche Merkmale wie zum Beispiel Name und Adresse verwendet. Die an der Erhebung beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
[EVS - Statistisches Bundesamt]
Foto: Bild von Alicja auf Pixabay
Corona: Ende der Isolationspflicht
(17. 11. 2022)Mehr Eigenverantwortung statt Reglementierungen: Wie angekündigt, hat das Gesundheitsministerium die Regeln für Corona-positiv Getestete angepasst. Damit entfällt die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. Die neuen Regelungen gelten ab Donnerstag, 17. November, und sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt
- außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ eine Maske zu tragen.
- in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für Besuchende von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
- in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
- in diesem Zeitraum für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
- für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen nicht betreten dürfen.
Zur Anwendung kommen die Regeln nach positiven Tests bei einem Arzt oder in einem Testzentrum sowie bei Selbsttests. Ist Letzterer positiv, ist eine PCR-Kontrolltestung im Testzentrum oder in einer Arztpraxis nicht verpflichtend, jedoch weiterhin für einen offiziellen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich.
Arbeitgeber können nach einer Gefährdungsbeurteilung eigene Anordnungen treffen. So kann für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken eine Tätigkeit für positiv getestete Mitarbeitende ohne Symptome im Rahmen des Hygienekonzeptes und bei Anwendung von Schutzvorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske oder ähnlichen Vorkehrungen gewährt werden. Umgekehrt können grundsätzlich auch Homeoffice-Regelungen in Abstimmung mit den Beschäftigten vereinbart werden.
[Wer krank ist, bleibt zuhause!]
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Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum
(13. 11. 2022)Mit feierlichen Gottesdiensten und Gedenkstunden wurde am Volkstrauertag auch auf Föhr und Amrum der Toten von Kriegen und Gewaltherrschaft gedacht. Auf Föhr wurden nach den Gottesdiensten in Nieblum mit Pastorin Kirsten Hoffmann-Busch, in Süderende mit Pastor Dirk Jeß und in Wyk mit Pastor Frank Menke und den Fahnenabordnungen der Wyker und Wrixumer Wehren sowie der Löschgruppe Boldixum Kränze niedergelegt.
Es sei ein Tag der Besinnung in dunklen Zeiten, betonte Wyks Bürgermeister Uli Hess, der an dem Gedenken auf dem Friedhof St. Nicolai in Boldixum gemeinsam mit Amtsdirektor Christian Stemmer und Wyks erster stellvertretenden Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen teilnahm. Der russische Angriff auf die Ukraine sei ein Zeichen dafür, dass der Krieg als Mittel der Politik nicht ausgedient habe. „Aktuell erleben wir, in welch erschreckend kurzer Zeit Zivilisation, Humanität und Selbstdisziplin wieder verspielt werden können“, verwies Hess auf den schmalen Grat zwischen Kultur und Barbarei, wenn der Mensch Macht über andere erhalte.
Auch, wenn am diesjährigen Volkstrauertag das Leid der Menschen in der Ukraine im Vordergrund stehe, seien jene nicht vergessen, die in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart durch Krieg, Gewalt, Hunger und Elend ums Leben gekommen seien, die Vertreibung und deren Folgen erlebt hätten. Und es gelte auch der Menschen zu gedenken, die durch die Corona-Pandemie verstorben sind.
Frieden und Freiheit einfordern
Der Volkstrauertag erinnere an den Wert des Lebens und daran, „was wir verlieren, wenn wir das erste Recht des Menschen, das Recht auf Leben missachten, wenn wir Menschenleben zerstören, planvoll, mutwillig und organisiert“, so Wyks Bürgermeister. Zivilcourage sei kein bloßes Wort, sondern das Lebenszeichen einer menschlichen Gesellschaft. „Wir dürfen menschlichem Leid gegenüber nie gleichgültig sein und müssen dort mutig einschreiten, wo Menschen unsere Hilfe brauchen. Die Toten, derer wir heute gedenken, haben keine Stimme mehr. Aber wir Lebenden können unsere Stimme erheben, unserer Trauer Ausdruck verleihen und Trost spenden. Wir können Frieden und Freiheit einfordern.“
Erinnerung geht Trauer voraus
Auf Amrum gedachte Nebels Bürgermeister Cornelius Bendixen gemeinsam mit seinen Amtskollegen Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün) der Opfer von Gewalt und Krieg. Der Trauer gehe die Erinnerung voraus, betonte Bendixen, „an 17 Millionen Tote des Ersten und 55 Millionen Tote des Zweiten Weltkrieges als furchtbares Ergebnis von Nationalismus, Diktatur und Völkermord“.
Trotz aller Erinnerungen und Kriegsgräber sowie Gedenkstätten für Tote und Vermisste seien Menschen auch heute auf der Flucht, gäbe es weltweit Kriege und bewaffnete Konflikte. „Zu unser aller Erschrecken ist der Krieg mit all seiner Brutalität zurück in Europa“, verwies Nebels Bürgermeister auf Bilder aus der Ukraine, „von denen wir gehofft hatten, dass sie sich gerade auf unserem Kontinent niemals wiederholen.“
Überlebenskampf eines souveränen Staates
Der Krieg in der Ukraine sei der Überlebenskampf eines souveränen Staates gegen einen rücksichtslosen Aggressor und zugleich ein Kampf der Ukrainer für Frieden, Freiheit und Demokratie. Russland habe mit seinem Angriff das Völkerrecht gebrochen und die europäische Friedensordnung tief erschüttert.
„Die Botschaft, die uns Kriegstote, Opfer von Gewalt und Flüchtlinge gerade am heutigen Volkstrauertag mit auf den Weg geben ist eindeutig und lautet: Gemeinsam für den Frieden.“
Foto: Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum
Corona: Isolationspflicht soll kommende Woche enden
(11. 11. 2022)Angesichts des hohen Impfstatus und überwiegend milden Verläufen will die Landesregierung weitere Schritte in Richtung Normalität machen. So soll die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion künftig wegfallen. Die angekündigten Änderungen sollen in der kommenden Woche in Kraft treten.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) stellten am Freitag in einer Pressekonferenz das weitere Vorgehen der Landesregierung in der Corona-Pandemie vor.
Demnach soll, wer Symptome hat, zu Hause bleiben, und wer Corona-positiv ohne Krankheitssymptome ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen. Zudem dürfen in diesem Zeitraum medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht betreten und Ansammlungen nicht besucht werden.
In Pflegeeinrichtungen und für mobile Pflegedienste gilt im Fall einer Infektion ein Beschäftigungsverbot. Symptomfreiem Personal in medizinischen Einrichtungen kann durch den Arbeitgeber der Zugang zur Arbeitsstelle auch im Falle eines positiven Tests gewährt werden, wenn Schutzvorkehrungen wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden.
Zeit für eine grundlegene Änderung
„An diesem Übergang von der Pandemie zur Endemie ist es Zeit für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Isolation und Absonderung“, sagte Günther, der auf die Anhörung der Expertinnen und Experten im Landtag verwies. „"Gemeinsam gehen wir in Abstimmung mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen deshalb einen wichtigen Schritt voran und verzichten als Zwischenschritt zur Normalität auf die strengen Absonderungsregelungen.“
Darüber hinaus kündigte Daniel Günther weitere Schritte zur Normalität an:
- Schleswig-Holstein wird Gespräche mit den anderen Bundesländern aufnehmen mit dem Ziel, die Maskenpflicht in Bus und Bahn spätestens am 1. Januar 2023 enden zu lassen.
- Das Sozialministerium wird eine Auslegungshilfe zur Maskenpflicht in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe erstellen.
- Die Impfangebote im Land werden in sieben Schwerpunktzentren mindestens bis zum 31. März 2023 fortgeführt. Darüber hinaus setzt das Land regional weiter auf den Einsatz mobiler Impfteams.
- Ergänzend dazu unterstützt das Land verstärkt Forschungsvorhaben zu Post Covid und Long Covid.
Mit Blick auf die Kinder in Schleswig-Holstein will die Landesregierung die Unterstützung traumatisierter und hochbelasteter Kinder infolge der Corona-Pandemie ausbauen.
[Ende für Corona-Isolationspflicht]
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Steigende Energiekosten: Unterstützung durch den Kreis Nordfriesland
(11. 11. 2022)Demnächst erhalten sämtliche Haushalte in Nordfriesland Post von der Kreisverwaltung. „Die explodierenden Preise für Gas, Öl und Strom überfordern die finanziellen Möglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten in einem Faltblatt zusammengefasst“, erläutert Landrat Florian Lorenzen.
Die Postwurfsendung geht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Senioren und Menschen mit Erwerbsminderung sowie auf Unterstützung durch Wohngeld ein. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen Anspruch auf diese Unterstützung haben als bisher. Bei Haushalten, deren Einkommen knapp über der Höchstgrenze liegt, ab der der Anspruch auf Zuschüsse entfällt, und die deshalb durchs Raster fallen, springt der Kreis Nordfriesland mit eigenen Kreismitteln ein.
Informationen zu möglichen Unterstützungen sowie den entsprechenden Anträgen sind unter nordfriesland.de/rechner zu finden. Hier werden auch Formulare veröffentlicht, in denen Interessierte ihre Finanzdaten eingeben können, um zu prüfen, ob Anträge sich für sie lohnen würden. Gefragt wird dann – anonym und datenschutzkonform – nach dem Haushaltseinkommen, der Nettokaltmiete und dem Unterschied zwischen den monatlichen Heiz- oder Stromkosten im Oktober, November und Dezember 2021 und 2022.
[So unterstützt der Kreis Nordfriesland seine Bürgerinnen und Bürger]
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Projektaufruf Regionalbudget 2023
(11. 11. 2022)Noch bis einschließlich 31. Januar 2023 läuft die Bewerbungsphase für die Förderung von Kleinprojekten. Förderfähig sind beispielsweise die Gestaltung dörflicher Plätze, Straßen, Freiflächen, Gebäuden, Garten-/Hofflächen, die Schaffung und Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Investitionen von Kleinstunternehmen. Die AktivRegion Uthlande hat alle wichtigen Informationen in einem PDF zusammengefasst. Informationen zum Regionalbudget gibt es darüber hinaus auf der Webseite der AktivRegion.
[Projektaufruf Regionalbudget 2023]
[AktivRegion Uthland - Regionalbudget]
Foto: Logo AktivRegion Uthlande
Glasfaser für Amrum und Föhr – Vorvermarktung geht in die Verlängerung
(09. 11. 2022)Die Lünecom GmbH verlängert den Vorvermarktungszeitraum für den flächendeckenden Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr. Insulannerinnen und Insulaner haben nun die Möglichkeit sich noch bis einschließlich 31. Dezember 2022 für einen kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss zu entscheiden.
Das Unternehmen hat auf Amrum und Föhr gebietsweise bereits Glasfaser verlegt, nun sollen weitere Haushalte folgen, die noch nicht an das Netz der Zukunft angeschlossen sind oder bislang noch VDSL-Anschlüsse haben.
Auf Amrum betrifft das die Ausbaugebiete in Wittdün, Nebel und Norddorf. Auf Föhr geht es um die Ausbaugebiete der Gemeinden Wrixum, Oevenum, Nieblum, Alkersum, Borgsum, Midlum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Dunsum.
Hohe Nachfrage ermöglicht verlängerte Vorvermarktung
Seit August dieses Jahres läuft die Vorvermarktung für den geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau auf Amrum und Föhr. „Die Resonanz ist überragend“, freut sich Michael Mittelstädt, Projektverantwortlicher bei der Lünecom. „Wir werden mit Anfragen überrannt und kommen mit der Auftragseingabe in unseren Systemen kaum hinterher.“
Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Lünecom beschlossen, die Vorvermarktung bis 31.Dezemeber 2022 zu verlängern. Damit entspricht das Lüneburger Telekommunikationsunternehmen gleichzeitig dem mehrfachen Wunsch einiger Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, den Insulanerinnen und Insulanern mehr Zeit einzuräumen und eventuell auch die Zweitwohnungsbesitzer im Weihnachtsurlaub zu erreichen. Bisherige Informationsveranstaltungen sowie persönliche Beratungstermine wurden sehr gut angenommen und sollen für alle Interessierten weiterhin angeboten werden.
Alle aktuellen Informationen zum Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr finden Sie hier. Auskünfte geben zudem die Vertriebspartner vor Ort.
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Spiel und Spaß bei "Just Föhr Kids"
(09. 11. 2022)Das Inselradio Föhr veranstaltet in Kooperation mit der Föhr Tourismus GmbH (FTG) am Sonnabend, 12. November, im ehemaligen Fun-Park in Wyk ein besonderes Fest für alle Kindergarten- und Grundschulkinder der Insel.
Von 14 bis 18 Uhr wartet ein buntes Programm auf die Kleinen. Zauberer, Puppentheater, Kinder-Tattoos, Kinderdisco, Kuscheltierregen, leckere Crêpes, Zuckerwatte und Getränke für alle sollen von 14 bis 18 Uhr für Spaß und Freude sorgen. Verschiedene Aktionen der Sportvereine Wyker TB und FSV Wyk, spannende Aktionen mit der Freiwilligen Feuerwehr und der DLRG Insel Föhr sowie weitere kindgerechte Attraktionen runden den Nachmittag ab. An dem die Besucher mit einem Auftritt von Georgia Balke ein besonderes Highlight erwartet. Sie ist die Siegerin von The Voice Kids 2022 und war Supertalent-Finalistin 2019.
Eingeladen sind alle Kindergarten- und Grundschulkinder sowie deren Eltern und Geschwisterkinder. Die Veranstalter bitten, nach Möglichkeit Turnschuhe mitzubringen.
Foto: Spiel und Spaß bei "Just Föhr Kids"
Verschiebung der Sperrmüllabfuhr in Norddorf
(03. 11. 2022)Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH teilt mit, dass die nach Plan vorgesehene Sperrmüllabfuhr für Norddorf (Abfuhrbezirk A) vom Freitag, 11. November, auf Freitag, 2. Dezember, verschoben wird. Grund ist die eingeschränkte Verfügbarkeit des Müllfahrzeugs.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Traditionelle Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge
(01. 11. 2022)Soldaten der Einheit Fernmeldeaufklärungszentrale des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus der Südtondern-Kaserne in Stadum haben am Dienstagvormittag für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in der Wyker Innenstadt und in Einkaufsmärkten gesammelt. Wie in den vergangenen zwei Jahren war angesichts der Corona-Pandemie auf das Bitten um Spenden während der Überfahrt, die traditionell von der Wyker-Dampfschiffs-Reederei gesponsert wurde, verzichtet worden.
Oberstabsfeldwebel Karsten Schmidt führte das fünfköpfige Team an, das Amtsdirektor Christian Stemmer im Wyker Amtsgebäude begrüßte. Hier zeigten sich die Soldaten begeistert von netten Gesprächen mit Einheimischen und Gästen, einer hohen Spendenbereitschaft und einer sehr hohen Anerkennung für die Bundeswehr, deren Job und insbesondere auch die gefallenen Soldaten.
Der 1919 als Bürgerinitiative gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist ein gemeinnütziger Verein mit humanitärem Auftrag. Dieser umfasst unter anderem die Pflege der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Ausland sowie die Erhaltung der Kriegsgräber in Deutschland. Obwohl der Volksbund in staatlichem Auftrag handelt, wird die Arbeit zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und den Erträgen der alljährlich stattfindenden Haus- und Straßensammlung finanziert.
Gespendet werden kann auch online unter schleswig-holstein.volksbund.de oder per Überweisung: Volksbund S-H, IBAN DE48 2105 0170 1002 1173 54, Kennwort: Sammlung StOBer Leck
Foto: Spendendose des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge.
Touristische Informationsveranstaltungen auf Amrum
(25. 10. 2022)Am Dienstag, 1. November 2022, lädt die Amrum-Touristik zu verschiedenen Informationsveranstaltungen zu (natur-)touristischen Themen in das Norddorfer Gemeindehaus ein. Ein Schwerpunktthema wird dabei die Vorstellung der Ergebnisse aus der diesjährigen Einwohnerbefragung 2022 sein. Daneben ist auch das „Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein“ zu Gast auf Amrum.
Das Programm im Überblick:
15 bis 16 Uhr
„Nachhaltigkeit und Resilienz in Hotellerie und Gastronomie - Das Angebot des Tourismus-Clusters Schleswig-Holstein“
Sandra Rieckermann stellt sich als neue Leiterin des Tourismus-Clusters SH und die Arbeit und Angebote der gesondert eingerichteten Sparte der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) für die Hotellerie und Gastronomie vor.
16.15 bis 17.15 Uhr
„Aktuelles aus dem Naturschutz auf Amrum“
Naturschutzkoordinatorin Hanna Zimmermann und Anna Kienitz – als neue Leiterin des Naturzentrums „Maritur“ des Öömrang Ferians – berichten über aktuelle Themen und Aufgabenstellungen aus dem Themenbereich des insularen Naturschutzes.
17.30 bis 18.15 Uhr
„Allgemeine Tourismusentwicklung auf Amrum und Neuausrichtung des Landes Schleswig-Holstein“
Frank Timpe, Vorstand der Amrum-Touristik, informiert über aktuelle Themen (zahlenmäßiger Saisonverlauf, Projekte) und die anstehende Fortschreibung des touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel, die sich hinsichtlich der Aufgabenstellungen auch an der aktuellen Landesstrategie orientiert.
18.30 bis 19.30 Uhr
Vorstellung/Präsentation der Ergebnisse aus der Einwohnerbefragung Amrum 2022
Bente Grimm vom NIT (Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH) hat die Befragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum federführend begleitet und wird die interessanten Ergebnisse auch im Vergleich mit landesweiten Befragungen darstellen.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Eingeschränkte Abfallentsorgung der Gelben Tonnen in Nebel und Wittdün
(18. 10. 2022)Bei der Regelabfuhr der Gelben Tonnen am Mittwoch, 19. Oktober, in Nebel und Donnerstag, 20. Oktober, in Wittdün wird es aufgrund von Defekten am Müllfahrzeug und auch am Ersatzfahrzeug Verzögerungen geben.
Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH bittet, die Tonnen stehen zu lassen und bittet für die Unannehmlichkeiten um Verständnis. Die Abfuhr wird sich in dieser Woche voraussichtlich bis Freitag hinziehen.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Arbeitslos melden auf Amrum
(12. 10. 2022)Die Agentur für Arbeit bietet am 19. Oktober wieder den Service der persönlichen Arbeitslosmeldung auf Amrum an. In der Zeit von 10 bis 14 Uhr ist die Arbeitslosmeldung in der Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum in Nebel (Strunwai 5) möglich.
Es ist erforderlich, sich rechtzeitig vorab über den e-Service unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/4555500 sowie unter 0461/819101 arbeitsuchend zu melden.
Mitzubringen sind der gültige Personalausweis und weitere Unterlagen, die nach der telefonischen/elektronischen Arbeitssuchendmeldung übersandt worden sind.
Eine telefonische Arbeitslosmeldung ist nicht möglich.
Weitere Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Foto: Logo Arbeitsagentur
Kanalsanierung in Norddorf
(11. 10. 2022)In Norddorf haben die Arbeiten für die Kanalsanierung des Strunwai begonnen. Saniert wird der Bereich Gabelung Strunwai/Miadwai bis Kreuzung Strunwai/Lunstruat und Oodwai. Die Fertigstellung ist für Ende März 2023 geplant.
Foto: Bild von Manfred Richter auf Pixabay
Sprechtage der Arbeitsagentur auf Föhr
(11. 10. 2022)Der nächste Sprechtag der Arbeitsagentur findet am Donnerstag, 13. Oktober, von 9 bis 14 Uhr im Sozialzentrum in der Feldstraße statt.
Weitere Termine folgen jeweils donnerstags von 9 bis 14 Uhr am 27. Oktober, 10. und 24. November, 15. Dezember und 12. Januar 2023.
Foto: Logo Arbeitsagentur
Nach zwei Jahren Pandemiepause: Traditioneller Jahrmarkt in Wyk findet wieder statt
(07. 10. 2022)Am 14. Oktober beginnt wieder die fünfte Jahreszeit auf Föhr. Zahlreiche Fahrgeschäfte laden auf dem Heymannsparkplatz dann wieder zu rasanten Fahrten ein und verschiedene Imbissstände sorgen mit Süßem, Herzhaftem und Getränken für das leibliche Wohl der Besucherinnen und Besucher. Aus dem traditionellen Wyker Jahrmarkt wird mit der 310. Ausgabe der Föhrer Jahrmarkt.
Die Eröffnungsansprache halten am Freitag um 14 Uhr Amtsvorsteherin Heidi Braun und Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen. Auch Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der Föhr Tourismus GmbH (FTG), wird einige Worte an die Besucherinnen und Besucher richten.
„Nach zwei Jahren Pandemiepause sind wir alle sehr froh, dass der beliebte Jahrmarkt endlich wieder stattfinden kann“, so Gemeinhardt. „Endlich können Föhrerinnen und Föhrer gemeinsam mit Gästen wieder auf dem Heymannsplatz zusammenkommen und die Jahrmarkttraditionen fortführen.“ Auch im Amt Föhr-Amrum herrscht freudige Erwartung: „Wir freuen uns, unter den Schaustellerinnen und Schaustellern viele bekannte Gesichter begrüßen zu dürfen – das ist nach den letzten beiden Jahren und den Schwierigkeiten in der Veranstaltungsbranche keine Selbstverständlichkeit“, heißt es aus dem Amt, das in engem Kontakt mit den Marktbeschickern steht.
Mit dabei sind unter anderem die Klassiker unter den Fahrgeschäften, der „Break Dancer“ und der „Jumper“. Neu ist in diesem Jahr die Familienachterbahn „Z Coaster". Für den kulinarischen Genuss sorgen diverse süße Naschereien sowie zahlreiche Imbissstände, die beispielsweise Pommes, Chinanudeln, Pizza oder Bratwürste anbieten. Abgerundet wird die kulinarische Vielfalt mit Manhattan und Punsch, die auch bei kälteren Temperaturen Wärme verbreiten.
Der Jahrmarkt hat am Wochenende jeweils von 14 bis 2 Uhr geöffnet. Am Montag, 17. Oktober – letzter Jahrmarktstag und zugleich Familientag – schließt er um 22 Uhr. Für den diesjährigen Jahrmarkt zeichnet noch die Stadt Wyk auf Föhr verantwortlich. Ab dem kommenden Jahr übernimmt dann die FTG als Veranstalterin die Planung des Föhrer Jahrmarktes.
Räumung der Parkplätze
Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist noch einmal darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller frei zu halten ist. Dieser Bereich wird ab Donnerstag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.
Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ab Montag, 10. Oktober, bis einschließlich Montag, 17. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalterinnen und -halter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig – spätestens bis zum 10. Oktober – zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden. Stellplätze stehen alternativ auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung Föhr Tourismus GmbH/Anna Preißler
Foto: Foto: Peter Schulze
Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt
(04. 10. 2022)Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist noch einmal darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller frei zu halten ist. Dieser Bereich wird ab Donnerstag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.
Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ab Montag, 10. Oktober, bis einschließlich Montag, 17. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig – spätestens bis zum 10. Oktober – zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden.
Foto: Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt
Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
(30. 09. 2022)Die Landesregierung hat am 29. September 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und ist zunächst gültig bis zum 31. Dezember 2022.
Abgesehen von speziellen Regelungen für Krankenhäuser und Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe bleibt die unverändert fortbestehende Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) im öffentlichen Personennahverkehr für Personal und Fahrgäste die einzige allgemeinverbindliche Maßnahme.
Gegenüber der bisher geltenden Verordnung bringt die Neufassung folgende Änderungen:
- Die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen bei Gedränge oder vermehrtem Personenaufkommen wird gestrichen.
- Die bisherigen besonderen Regelungen für ambulante Pflegedienste (Maskenpflicht, bestimmte Testpflichten) werden gestrichen. Für ambulante Pflegedienste finden sich nun abschließende Regelungen in § 35 Infektionsschutzgesetz.
- Die bisherigen Vorgaben für voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden gestrichen. Auch für diese Einrichtungen gilt nun § 35 Infektionsschutzgesetz.
- Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes schreibt für die Pflege und die Eingliederungshilfe nur noch vor, dass Bewohner in vollstationären Einrichtungen im Fall eines positiven Testergebnisses in einem Einzelzimmer mit Nasszelle unterzubringen sind.
- Die Vorgaben für erweiterte Hygienepläne der Krankenhäuser werden gestrichen.
- Neu in der Corona-Bekämpfungsverordnung ist § 3 „Ausnahmen von der Testpflicht“. Diese Vorschrift setzt für Schleswig-Holstein bestimmte Testpflichten außer Kraft, die mit der jüngsten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eingeführt wurden.
- Damit gilt für alle asymptomatischen Personen beim Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe keine Testpflicht, wenn sie geimpft oder genesen sind. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht.
- Außerdem sind bestimmte Personengruppen auch ohne Impf- oder Genesenennachweis von der Testpflicht beim Betreten der Einrichtungen ausgenommen: Postboten, Lieferanten, Handwerker, Techniker, Hausmeister, Verwaltungsmitarbeiter, Personal des Rettungsdienstes und der Krankentransporte sowie Richter, Rechtspfleger, rechtliche Betreuer, Rechtsanwälte, etc.
- Damit gilt für alle asymptomatischen Personen beim Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe keine Testpflicht, wenn sie geimpft oder genesen sind. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht.
[Corona-BekämpfungsVO ab 01.10.2022]
[Mitteilung der Landesregierung]
[Corona-Bekämpfungsverordnung]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Amt Föhr-Amrum sucht Wohnraum für Geflüchtete
(26. 09. 2022)Der Migrationsdruck hat in jüngster Zeit auch auf Föhr und Amrum wieder merklich zugenommen. Eine Herausforderung für die Verantwortlichen des Ordnungsamtes des Amtes Föhr-Amrum und die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser, die wieder verstärkt auf Wohnraumsuche gehen müssen.
Auch wenn die bisher gezeigte Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine oder anderen Ländern aufzunehmen, groß war, reicht der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum nicht. Die Hoffnung auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen ist deshalb groß. Angebote, die sich auf eine Unterbringungsmöglichkeit von mindestens mehreren Monaten beschränken sollten, können gerichtet werden an:
Yvonne Peyser
Sozialzentrum
Telefon: 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
Anke Delius
Ordnungsamt
Telefon: 04681/5004852
Marco Christiansen
Ordnungsamt
Telefon: 04681/5004851
Foto: Bild von Alexa auf Pixabay
Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter
(23. 09. 2022)Die Landesregierung hat die aktuell bis zum 23. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 30. September 2022 verlängert.
Die Verlängerung erfolgt lediglich aus rechtlichen Gründen so kurzfristig, weil zum 1. Oktober 2022 eine neue Rechtsgrundlage für die Verordnung im Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch über den 30. September 2022 hinaus die Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst in unveränderter Form fortgelten wird.
[Corona-Bekämpfungsverordnung]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Wie das Amt Föhr-Amrum kurzfristig Energie sparen will
(23. 09. 2022)Zusätzlich zu den seit September 2022 bundesweit geltenden Energiespar-Regeln sind weitere Maßnahmen im Amt Föhr-Amrum bereits seit Juli 2022 ein Thema. Geplant ist, sofern nicht schon geschehen, LED-Leuchtmittel, Behörden-Thermostate, bei denen der Einstellbereich entweder begrenzt oder auf eine bestimmte Temperatur festgelegt ist, und Bewegungsmelder zum Einsatz zu bringen. Herkömmliche Leuchtmittel, Thermostate oder Schalter würden ersetzt und ein großer Teil des hier bisher angefallen Energieverbrauchs könnte eingespart werden. Die Maßnahmen wären ohne größere Umbauarbeiten in allen Liegenschaften umsetzbar.
Darüber hinaus kann ohne größeren Installationsaufwand im Schul- und im Amtsgebäude die Gebäudeleittechnik erweitert werden. Herkömmliche Thermostate würden durch LoRaWAN-Funk-Thermostate ersetzt. Die Abkürzung LoRaWAN steht für Long Range Wide Area Network. Der Netzwerkstandard sorgt für energieeffizientes Senden und Empfangen über große Entfernungen. Zudem könnte der Einbau von Kontaktsensoren an den Fenstern erfolgen. Wird künftig ein Fenster geöffnet, wird dies an die zentrale Heizungsanlage gemeldet, die sich dann selbstständig reguliert. Auch hier wären erhebliche Einsparungen zu erwarten.
Weitere Maßnahmen könnten die Absenkung der Temperatur in den Liegenschaften (auch Nachttemperatur) und den Sporthallen sein. So sollen Außenbeleuchtungen gegen 22 Uhr abgeschaltet und Durchlauferhitzer nicht mehr genutzt werden. Wo möglich, soll Letzteres auch für Warmwasserspeicher gelten. Schließlich sollen in den Büros Heizlüfter nicht mehr zur Anwendung kommen und beim Verlassen die Monitore ausgeschaltet werden. Auch die Nutzung der Flutlichtanlagen könnte beschränkt werden. Letzteres müsste im Einvernehmen mit den Sportvereinen geschehen. Zu klären ist, inwieweit der Trainingsbetrieb betroffen wäre.
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Coronavirus: Impf-Guide hilft bei Einschätzung des Impfstatus
(16. 09. 2022)Die Bundesregierung hat als Hilfestellung zur Einschätzung des eigenen Impfstatus ein neues online-Werkzeug, den sogenannten „Impf-Guide“ bereitgestellt. Dieser hilft bei Fragen, ob eine Corona-Schutzimpfung von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Person empfohlen wird, falls ja, mit welchem Impfstoff und wann.
Der Impf-Guide ist hier zu erreichen.
[Impf-Guide der Bundesregierung]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter
(16. 09. 2022)Auf Beschluss der Landesregierung wurde die bis zum 15. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 23. September 2022 verlängert. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.
In der 38. Kalenderwoche ist eine erneute Verlängerung bis zum 1. Oktober 2022 vorgesehen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen soll nach Auswertung der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes fallen.
Zum grundsätzlichen Vorgehen hat die Landesregierung am 12. September 2022 darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Aspekte des Infektionsschutzes nunmehr die Folgenminderung und der Schutz vulnerabler Gruppen seien und nicht mehr die Verhinderung von Ansteckungen. Damit werde die Stärkung der Eigenverantwortung weiter an Bedeutung gewinnen. Die Gesellschaft müsse lernen, dass das Coronavirus fortwährend zirkuliert, wie zum Beispiel auch das Grippevirus. Die Impfung bleibe das wichtigste Mittel gegen schwere Krankheitsverläufe. Falls weitere Maßnahmen notwendig werden, etwa wegen des Auftretens einer neuen Virusvariante, gelte der Grundsatz: „Impfung vor Maske vor Tests“.
[Corona-Bekämpfungsverordnung]
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Bürger werden informiert
(14. 09. 2022)Die Neubauten des Aquaföhr und der Mittelbrücke sind Kernthemen einer Einwohnerversammlung, zu der die Stadt Wyk für Mittwoch, 21. September, um 19 Uhr in den Wyker Kurgartensaal einlädt. Mit Alena Bauer von der iwb Ingenieurgesellschaft (Aquaföhr) und Karsten Peters von der Ramboll-Group (Mittelbrücke) werden auch die Planer an diesem Abend vertreten sein.
Corona-bedingt sind seit der letzten Informationsveranstaltung gut zwei Jahre vergangen. Seinerzeit hatten Bürger in Anwesenheit der Planer Gelegenheit, zu den Themenbereichen Tourismus-, Mobilitäts-, Ortskernentwicklungs- und Einzelhandelskonzept eigene Vorstellungen zu entwickeln. Ideen, die die Grundlagen für die o.g. Konzepte bildeten.
Dass trotz Corona und den damit verbundenen Einschränkungen an allen für die Stadt anstehenden Konzepten und Projekten weitergearbeitet wurde und wird, betont Bürgermeister Uli Hess. Weshalb in der Veranstaltung am Mittwoch alle wichtigen Projekte angesprochen und skizziert, aber nicht vertieft werden sollen. Hier sind zeitnah weitere Informationsveranstaltungen geplant.
Am 21. September liegt der Schwerpunkt auf den beiden für die Stadt enorm wichtigen Neubauten des Aquaföhr und der Mittelbrücke. Wie ist der aktuelle Stand und warum kam es zu den bekannten und oft beklagten Verzögerungen. Die Pandemie und nicht zuletzt der russische Angriffskrieg in der Ukraine sind Gründe, aber auch fehlendes Personal in übergeordneten Behörden, Bürokratie, Gesetze und Verordnungen sind für eine zeitnahe Realisierung von Bauvorhaben häufig ein Hindernis.
Über all dies sollen die Bürger am Mittwoch informiert und Fragen beantwortet werden. Beim Einnehmen der Plätze und während der Versammlung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen einzuhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske während der Versammlung wird empfohlen.
Foto: Bürger werden informiert
Richtiges Verhalten bei in Not geratenen Wildtieren
(02. 09. 2022)Die Frage, ob in Not geratene Wildtiere Hilfe durch den Menschen benötigen, führt nicht selten zu Fehleinschätzungen. Um unnötige Eingriffe in natürliche Abläufe zu verhindern sollte genau geprüft werden, ob ein beobachtetes Wildtier wirklich Hilfe benötigt. Überflüssige Maßnahmen können für das Tier erhebliche Schäden oder Schmerzen bedeuten.
Beachtet werden sollte auch der Eigenschutz, denn durch den Kontakt zu Wildtieren können Krankheiten übertragen werden. Zudem könnten Tiere in einer Stresssituation angreifen und Verletzungen verursachen.
Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen beim Auffinden von Jungtieren. Diese wirken häufig verlassen, werden von den Eltern aber noch versorgt und benötigen meist keine menschliche Hilfe. So werden etwa Hasen auf Wiesen und Feldern geboren und nur zweimal täglich von der Mutter zum Säugen aufgesucht. Und noch nicht endgültig flügge Amseln können das Fliegen nur außerhalb des Nestes erlernen und werden auch auf dem Boden von ihren Eltern versorgt.
Das Amt Föhr-Amrum hat einen Leitfaden für das richtige Verhalten beim Auffinden von Wildtieren zusammengestellt. Das Informationsblatt bietet zudem eine Übersicht über mögliche Ansprechpartner.
[Leitfaden des Amtes Föhr-Amrum]
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Schnelles Surfen: Glasfaser für Amrum und Föhr
(02. 09. 2022)Die Lünecom GmbH plant den flächendeckenden Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr. Die Vorvermarktung ist angelaufen und endet am 31. Oktober 2022. Beteiligen sich genügend Insulanerinnen und Insulaner, wird ausgebaut.
Das Telekommunikationsunternehmen aus Lüneburg hat auf beiden Inseln gebietsweise bereits Glasfaser verlegt, nun sollen weitere Haushalte folgen, die noch nicht an das Netz der Zukunft angeschlossen sind oder bislang noch VDSL-Anschlüsse haben. Auf Amrum betrifft das die Ausbaugebiete in Wittdün, Nebel und Norddorf. Auf Föhr geht es um die Ausbaugebiete der Gemeinden Wrixum, Oevenum, Nieblum, Alkersum, Borgsum, Midlum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Dunsum.
Der Glasfaser-Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich und bei einer ausreichend hohen Beteiligung. Das neue Netz ermöglicht schnelleres und stabiles Surfen: ob für Homeoffice, E-Learning, Onlineshopping, Streamen von Filmen oder virtuelle Treffen mit der Familie. Während der Vorvermarktung bis 31. Oktober 2022 ist der Anschluss kostenfrei. Ein Einstieg ist auch danach noch möglich, die Kosten steigen mit der jeweiligen Bauphase.
Alle aktuellen Informationen zum Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr finden Sie hier. Auskünfte geben zudem die Vertriebspartner vor Ort.
In mehreren Informationsveranstaltungen und persönlichen Beratungsterminen sollen darüber hinaus alle Fragen beantwortet werden.
Termine auf Föhr
Borgsum
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 8. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 9. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Dorfgemeinschaftshaus
Alkersum, Midlum und Oevenum
Informationsveranstaltung: Freitag, 9. September 2022, 19 Uhr, Dorfhalle Alkersum
Freie Beratung: Sonnabend, 10. September 2022, 9 bis 12 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Alkersum
Oldsum
Informationsveranstaltung: Mittwoch, 14. September 2022, 19 Uhr, „Ual fering Wiartshüs“
Süderende
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 15. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 16. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Feuerwehrgerätehaus
Wrixum
Informationsveranstaltung: Freitag, 16. September 2022, 19 Uhr, Restaurant „Störtebeker“
Freie Beratung: Sonnabend, 17. September 2022, 9 bis 12 Uhr, Feuerwehrgerätehaus
Weitere freie Beratungen für alle Interessierten im Feuerwehrgerätehaus Nieblum
Donnerstag, 15., 22. Und 29. September 2022, jeweils 9 bis 18 Uhr
Freitag, 16., 23., 30. September 2022, jeweils 9 bis 17 Uhr
Termine auf Amrum
Wittdün
Informationsveranstaltung: Mittwoch, 31. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Donnerstag, 1. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils NaTour Düne
Nebel
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 1. September 2022, 18 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 2. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Haus des Gastes
Norddorf
Informationsveranstaltung: Freitag, 2. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Sonnabend, 3. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Seeheim
Weitere freie Beratungen für alle Interessierten im Haus des Gastes in Nebel
Donnerstag, 8. September, 9 bis 18 Uhr
Freitag, 9. September, 9 bis 16.30 Uhr
Foto: Bild von Alexander Fox auf Pixabay
Engagierte Tagespflegepersonen gesucht: Informationsveranstaltung am 17. August in Leck
(10. 08. 2022)Der Kreis Nordfriesland sucht neue Kindertagespflegepersonen – also Frauen und Männer, die Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Kinder betreuen möchten. Für alle Interessierten bietet der Kreis am Mittwoch, dem 17. August, um 20 Uhr eine Informationsveranstaltung in Leck an. Sie findet in der Lebenshilfeeinrichtung (Leni 23), Rudolf-Diesel-Str. 23, statt. Interessierte werden gebeten, sich unter anzumelden.
Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die sich immer stärker neben Kindertagesstätten und Krippen etabliert. Kindertagespflegepersonen fördern die Bildung und Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder. Sie bieten ihre Leistungen halbtags, ganztägig, nach dem Kindergarten oder auch am Wochenende an. Eltern mit Kindern zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr können frei entscheiden, ob sie ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle oder in einer Kinderkrippe betreuen lassen möchten.
Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege sind unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren, ein Schulabschluss und ausreichende Kennnisse der deutschen Sprache. Der Kreis bietet Qualifizierungsmodule an.
[Internetseite Kreis Nordfriesland]
Foto: Bild Kreis NF
Ambulante Sprechstunde von Dr. Björn Birkenhauer wird eingestellt
(09. 08. 2022)Seit August 2021 hatte Dr. Björn Birkenhauer, leitender Oberarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Klinikum Nordfriesland in Niebüll, zweiwöchentlich im Krankenhaus Föhr-Amrum eine Sprechstunde zur orthopädischen Rheumatologie angeboten.
Ziel war, für Föhrer und Amrumer ein wohnortnahes orthopädisch-rheumatologisches Versorgungsangebot zu schaffen und ihnen den zeitaufwendigen Weg auf das Festland in einem ersten Schritt zu ersparen. Zudem konnten die hiesigen niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten mit entsprechenden Erkrankungen die Expertise des Facharztes in Anspruch nehmen.
Das Interesse sei groß gewesen, habe sich aber sehr häufig auf Erst- und ambulante Folgekontakte beschränkt, resümiert Björn Birkenhauer: „Diagnostizierte notwendige Eingriffe erfolgten dann aber sehr häufig in anderen Kliniken.“ Damit konnte für das fachärztliche Angebot keine ausreichende Refinanzierung erreicht werden. „Ich fehle alle 14 Tage einen ganzen Tag in der Klinik Niebüll, dann müssen Kollegen meine Arbeit übernehmen. In Zeiten hoher Personalausfälle fällt es zudem immer schwerer, die Dienstpläne in Niebüll selbst sicherzustellen“, erläutert der Facharzt die Situation. „Daher habe ich mich schweren Herzens entschlossen, in Absprache mit der Geschäftsführung meine Sprechstunde auf der Insel einzustellen.“
Dass die Sprechstunde nun entfällt, bedauert Amtsdirektor Christian Stemmer. Das Amt Föhr-Amrum habe einen gewissen finanziellen Aufwand betrieben, verbunden mit der Hoffnung aller Beteiligten, die medizinische Versorgungsstruktur auf Föhr und Amrum zu verbessern. Insbesondere sollte Insulanern der Weg auf das Festland erspart werden.
„Unter dem Strich ist es wie bei jeder Wahlleistung eine Frage von Angebot und Nachfrage“, konstatiert Christian Stemmer. Offensichtlich habe es hier seitens des Klinikums ein Missverhältnis gegeben, das zu der Entscheidung führte. „Auch wenn mich die Kurzfristigkeit der Entscheidung überraschte, kann ich den Schritt natürlich nachvollziehen.“
Foto: Klinikum Nordfriesland
Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
(05. 08. 2022)Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.
Die Ausgabe Sommer 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.
Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".
Foto: Bürgerbroschüre Sommer 2022
Steueramt bleibt dienstags geschlossen
(05. 08. 2022)Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Steueramt dienstags für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Grund ist die angespannte Personalsituation.
[Download]
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Vorstellung des „Eilun Klipper“
(04. 08. 2022)Freie Lastenräder sind in größeren Städten und Ballungsgebieten weit verbreitet und gehören als Teil des nachhaltigen Mobilitätsangebots vielerorts zum Alltag. Nun gibt es das erste freie Lastenrad auf Föhr.
Ab dem 12. August 2022 haben Insulanerinnen und Insulaner die Möglichkeit, sich über die Initiative „Eilun Klipper“ kostenlos ein Lastenrad zu leihen. Das erste Rad der Initiative, der „Wattwurm“, wird am Mittwoch, 10. August 2022, auf dem Platz vor dem Amtsgebäude vorgestellt.
Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Föhr Tourismus GmbH (FTG), informiert von 9 bis 12 Uhr mit FTG- Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt (10 bis 11 Uhr) über die Initiative. Gemeinsam mit Paul Lardon, einem Masterstudenten an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, hat Becker das Projekt auf Föhr im Rahmen der Nachhaltigkeitsinitiative FÖHRgreen initiiert. Es wurde von der Aktivregion Uthlande gefördert und wird vom ADFC Schleswig-Holstein unterstützt.
Einen weiteren Termin gibt es am Donnerstag, 11. August 2022. Von 15.30 bis 16.30 Uhr informiert Kai Becker vor der ersten Ausleihstation, der Schutzstation Wattenmeer in der Strandstraße 60, noch einmal mit Bente Timm, Leiterin der Schutzstation, über das Projekt und das Rad kann getestet werden.
Foto: Foto: Föhr Tourismus GmbH/Paul Lardon
Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln
(04. 08. 2022)Das Gesundheitsministerium hat die Quarantäneregeln bis zum 31. August 2022 verlängert. Die Neufassung des Erlasses, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen, ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.
In der Sache bleiben die Quarantäneregeln unverändert, es bleibt also bei der Pflicht zur Kontrolltestung mit einem PCR-Test nach einem positiven Schnelltest und bei der Pflicht zur häuslichen Isolation für fünf Tage.
[Absonderungserlass ab 01_08_2022]
[Coronavirus: Informationen des Landes SH]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Sprechtage der Arbeitsagentur auf Föhr
(02. 08. 2022)Die Agentur für Arbeit Niebüll bietet in der Zeit vom 22. September 2022 bis zum 12. Januar 2023 wieder den Service der persönlichen Arbeitslosmeldung auf Föhr an.
Am 22. September, 13. Und 27. Oktober, 10. Und 24. November sowie am 15. Dezember und 12. Januar 2023, jeweils in der Zeit von 9 bis 14 Uhr, ist die Arbeitslosmeldung im Sozialzentrum Föhr-Amrum in der Feldstraße möglich.
Es ist erforderlich, sich rechtzeitig vorab über den e-Service unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/4555500 sowie unter 0461/819101 arbeitsuchend zu melden.
Weitere Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Klimaschutz: Kommunen können ihre CO2-Bilanz ermitteln
(27. 07. 2022)Gemeinden und Zweckverbände haben weiterhin die Möglichkeit, mit dem Klima-Navi von HanseWerk kostenlos Treibhausgase zu bilanzieren. Die Nutzungslizenz des Landes wurde kürzlich bis zum Jahr 2024 verlängert.
Die internetbasierte Software ermöglicht es den Kommunen, mit überschaubarem Zeitaufwand ihre CO2-Bilanz zu ermitteln. Diese wird auf Grundlage von zentral bereitgestellten Daten automatisch berechnet und kann durch eigene Daten präzisiert werden. Für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft und Abfall können anschließend individuelle Klimaziele festgelegt und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt werden.
Bereits über 300 Städte und Gemeinden aus Schleswig-Holstein mit über 480 Nutzern machen bislang aktiv von dem Angebot Gebrauch. Durch begleitende Informationsveranstaltungen und Schulungsangebote zum Klima-Navi sollen auch weiterhin insbesondere die Kommunen angesprochen werden, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Klima-Navigators sowie Support-Möglichkeiten sind unter https://www.hansewerk.com/de/fuer-kommunen/klima-navi.html abrufbar.
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Fachkräfte-Tag auf Föhr
(25. 07. 2022)Die Fachkräfteberatung in Nordfriesland kommt am Dienstag, 30. August 2022, nach Föhr und berät zu Themen rund um Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie die in diesem Bereich vorhandenen Fördermittel. Ziel der Fachkräfteberatung ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Region bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs zu unterstützen. Bei einem Erstgespräch analysieren die Fachkräfteberaterin Diana Wieben und ihre Kollegin Ina Kruse (Praktikum Westküste) die individuelle Situation und identifizieren geeignete Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb.
Für diese kostenlose Unterstützung können sich Unternehmen unter https://event.wfg-nf.de/event/xY6neo64 anmelden.
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Veränderte Öffnungszeiten im Steueramt
(22. 07. 2022)Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Steueramt in der Zeit vom 25. Juli bis 4. August montags und donnerstags jeweils ab 12 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Grund ist die krankheits- und urlaubsbedingt angespannte Personalsituation.
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Einschränkungen für Radfahrer 2022
(22. 07. 2022)Deichbaumaßnahmen mit schwerem Gerät führen aktuell zu Einschränkungen im Radverkehr im Norden und Osten der Insel. Um gefährliche Begegnungen zwischen Radfahrern und Baustellenfahrzeugen zu vermeiden, werden Radfahrer dringend gebeten, Schilder und Absperrungen zu beachten.
Zwischen dem Alten Zollhaus in Wyk und dem Umspannwerk Oevenum kann in beiden Richtungen nur seeseitig, also außen am Deich gefahren werden. Die Landseite des Deichs ist gesperrt, damit der Baustellenverkehr unbehindert fließen kann. Auch die Wege, die in regelmäßigen Abständen über den Deich führen, dürfen nicht genutzt werden.
Zwischen dem Umspannwerk Oevenum und Oldsum ist der Deich komplett gesperrt; die Deichwege auf der Land- und der Seeseite dürfen nicht befahren werden. Eine Umleitung über die Marschwege und den Siedlungsweg ist ausgeschildert (in der Grafik pink markiert). Ein Zugang zum Deich über die Zuwege aus südlicher Richtung ist nicht erlaubt.
Die Sperrungen gelten auch für Fußgänger. Die Baumaßnahmen dauern voraussichtlich noch bis zum 30. September 2022.
[Übersicht Deichbau Radverkehr]
Foto: Einschränkungen für Radfahrer 2022
Informationen zur Grundsteuer
(21. 07. 2022)Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass im Amtsgebäude nur sehr wenige Papiervordrucke für die Grundsteuer-Erklärung verfügbar sind. Deshalb wird gebeten, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. Informationen zur Grundsteuer und die Möglichkeit, die Vordrucke herunterzuladen, stellt die Landesregierung unter https://www.schleswig-hol-stein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html bereit.
[Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein]
[Download Grundsteuerformulare]
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Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert
(19. 07. 2022)Die Landesregierung hat am Dienstag (19. Juli) beschlossen, die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis Freitag, 19. August, zu verlängern. Mit einer Neuerung: Ab Sonnabend (23. Juli) können Besucher in Krankenhäusern neben FFP2-Masken auch medizinische Masken (OP-Masken) nutzen.
[Landesverordnung vom 19. Juli 2022]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Amt Föhr-Amrum geschlossen
(13. 07. 2022)Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Amt sowie das Sozialzentrum am Dienstag, 19. Juli, ab 10 Uhr geschlossen sind. Die Außenstelle in Nebel auf Amrum bleibt an diesem Tag ganztägig geschlossen. Grund ist eine betriebliche Veranstaltung.
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Coronavirus: In Husum und Niebüll wird weiterhin geimpft
(08. 07. 2022)Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass es sowohl in Husum als auch in Niebüll weiterhin die Möglichkeit gibt, sich mit den Impfstoffen von BionTech/Pfizer, Moderna sowie Novavax impfen zu lassen.
Standort Husum
Die stationäre Impfstelle des Landes auf dem Messegelände in Husum bietet mittwochs von 15.30 bis 19.30 Uhr sowie donnerstags bis samstags zwischen 10.30 und 19.30 Uhr Corona-Schutzimpfungen an. Termine sind über die Buchungsplattform https://ticket.impfen-sh.de des Landes erhältlich. Geimpft wird an den vier Tagen aber auch jeder, der ohne Termin kommt.
Standort Niebüll
Auch im Juli und August bietet ein mobiles Impf-Team jeden Freitag und Samstag von 10 bis 16 Uhr Corona-Schutzimpfungen in Niebüll an – wie gewohnt in der Jugendherberge, Mühlenstraße 65. Interessierte benötigen hierfür keinen Termin.
[Informationen des Landes zum Thema Impfen]
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SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli zu Besuch auf Föhr
(07. 07. 2022)Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein, besucht im Rahmen ihrer diesjährigen politischen Sommertour die nordfriesischen Inseln und machte am Mittwoch auch Station auf Föhr. Neben einer Inselrundfahrt sowie Besuchen im Alkersumer Museum Kunst der Westküste oder der Süderender St. Laurentii-Kirche nahm die Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags auch das ehemalige AOK-Kinderheim in der Wyker Strandstraße in Augenschein, dessen künftige Verwendung derzeit auf der Tagesordnung der kommunalen Politiker steht.
Zuvor traf sich Midyatli in Begleitung von Peter Schaper, Fraktionschef des Föhrer SPD-Ortsvereins, mit Wyks Bürgermeister Uli Hess und Amtsdirektor Christian Stemmer im „kleinen Rathaus“, dem ehemaligen Zollgebäude am Wyker Hafen. Mit der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine wurden hier aktuelle Herausforderungen und deren Auswirkungen für die Insel besprochen. Zur Sprache kamen auch die starre Bürokratie und zahlreiche Landesregelungen, die eine große Hürde darstellen und anstehende Projekte auf Föhr ausbremsen. Ob die dringend nötigen Neubauten des Aquaföhr oder der Mittelbrücke: „Es kommen immer neue Forderungen und wir warten händeringend auf Genehmigungen“, klagte Wyks Bürgermeister über das lange Warten auf Entscheidungen.
Probleme, die auch Amtsdirektor Christian Stemmer, Geschäftsführer der Inselwerke Föhr-Amrum, kennt. Die Gesellschaft, der alle 15 Gemeinden von Föhr und Amrum angehören, war gegründet worden, um langfristig in der Energieversorgung autark zu werden. „Strom und Wärme selbst zu erzeugen, ist das Ziel, und für vier Nahwärmenetze liegen die Pläne in der Schublade. Doch auch hier bremsen Auflagen der Landesplanung die Umsetzung aus“, so Stemmer.
Angesprochen wurden auch die Probleme der neu ins Leben gerufenen Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum. Bezahlbare Wohnungen für Insulaner sollen gebaut werden und gut 60 Wohneinheiten am Kortdeelsweg ein erstes Projekt sein. Doch Baustoffknappheit, explodierende Baukosten und steigende Zinsen erschweren eine entsprechende Kalkulation.
Serpil Midyatli zeigte sich vom großen Engagement auf der Insel über die Pflichtaufgaben hinaus beeindruckt. „Dass mit den Inselwerken Netze gemeinsam für Föhr und Amrum gedacht werden und eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft den dringend benötigten Dauerwohnraum schaffen soll und so gestalterisch in die Zukunft geschaut wird, ist keine Selbstverständlichkeit.“
„Die Aufgaben sind groß und kompliziert und es braucht neue Lösungsansätze, um den sozialen Frieden in der Bevölkerung nicht zu gefährden“, kündigte Midyatli an, sich in Kiel für beschleunigte Verfahren etwa im Energiesektor analog zur Bundes- auch auf Landesebene einzusetzen.
Foto: Serpil Midyatli. Foto: Peter Schulze
Eilun-Feer-Skuul: Parkour-Anlage eröffnet
(01. 07. 2022)Premiere auf dem Gelände der Eilun-Feer-Skuul: Die Schüler konnten erstmals die neue Parkour-Anlage in Beschlag nehmen. Und der leichte Nieselregen hielt die Jugendlichen nicht davon ab, den sportlich ambitionierten Hindernislauf umgehend auszuprobieren.
Trotz gestiegener Kosten seien alle Beteiligten froh, eine solche Anlage auf der Insel zu haben, sagte Wyks Bürgermeister Uli Hess in seiner Begrüßung. Er konnte neben Amtsdirektor Christian Stemmer und Amtsvorsteherin Heidi Braun auch den für den Parkour verantwortlichen Hamburger Landschaftsarchitekten Jan Casselmann und Dr. Jürgen Kolk, Regionalmanager der Aktiv-Region Uthlande, begrüßen. Mit 50 Prozent hatte die Aktiv-Region das rund 150.000 Euro teure Projekt gefördert. Ebenfalls dabei waren der Werkleiter des Wyker Liegenschaftsbetriebes Rochus von Stülpnagel und dessen Stellvertreter Jan Früdden, „der das Projekt seit 2020 unermüdlich betreut“, wie Wyks Bürgermeister betonte.
„So muss Schule sein“, sagte Schulleiter Carl Wögens und verwies darauf, dass der Parkour nicht nur den Schülern zugutekommen soll. Außerhalb der Unterrichtszeiten sei die Anlage für Insulaner und Gäste – wie das gesamte Schulgelände – frei zugänglich und nutzbar.
Es ist der erste Parkour auf Föhr. Und dass dieser urbane Sport, der seinen Ursprung in Frankreich hat, nun mit Backflip, Tic Tac oder Durchbruch auch auf der Insel ausgeübt werden kann, ist auf die ausdauernde Initiative des Wyker Grünen-Politikers Michael Lorenzen und des Sportlehrers Sascha Rochhausen zurückzuführen. Rochhausen ist auch Leiter der Parkour-AG an der Eilun-Feer-Skuul und seine Entwürfe waren in die Planung mit eingeflossen.
Foto: Eilun-Feer-Skuul: Parkour-Anlage eröffnet
Kostenlose Corona-Tests nur noch in Ausnahmefällen
(01. 07. 2022)Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2022 zahlreiche Änderungen der Coronavirus-Testverordnung verkündet, die größtenteils am 30. Juni 2022 in Kraft getreten sind. So gibt es kostenlose Corona-Tests seit Donnerstag nur noch in Ausnahmefällen.
Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
[Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests]
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Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln
(01. 07. 2022)Das Gesundheitsministerium hat die Quarantäneregeln unverändert bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Die Neufassung des Erlasses tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2022 befristet. Die Neufassung gilt auch für alle Personen, die sich am 1. Juli bereits in Absonderung befinden.
[Absonderungserlass ab 01.07.2022]
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Grundsteuerreform: Viel Arbeit für Hausbesitzer / Keine Beratung seitens des Amtes Föhr-Amrum
(27. 06. 2022)Die Reform der Grundsteuer kommt in die finale Phase. Sie wurde nötig, nachdem die bisherige Berechnungsgrundlage gerichtlich für nicht rechtens erklärt worden war. Und die Zeit drängt, denn ab dem 1. Januar 2025 ist die alte Berechnung der Grundsteuer Geschichte.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen am 30. März 2022 wurden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer aufgefordert, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 abzugeben. Da sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Verfahren einigen konnten, gilt für Schleswig-Holstein das sogenannte Bundesmodell. Seitens der Finanzverwaltung Schleswig-Holsteins müssen noch einige Hausauf-gaben erledigt werden, damit die Eigentümer ihre Erklärungen vorzugsweise per Elster abgeben können. So müssen die Bodenrichtwerte noch veröffentlicht werden. Dieser Wert ist neben der Fläche oder der Grundstücksart einer der Faktoren für die Ermittlung des künftigen Grundstücksmessbetrages.
Außerdem wollen die Finanzämter alle Grundstückseigentümer bis Ende Juni 2022 anschreiben. Dies wird voraussichtlich erst Anfang Juli der Fall sein. Diese Schreiben sind hilfreich, da aus ihnen die Einheitswertnummer hervorgeht, die künftig die Steuernummer für die Grundstückswerte sein wird.
Zuständig für die Erklärung und Erstellung der Bescheide sind die Finanzämter. Kommunen/Ämter erhalten ab dem 1. Juli 2022 ausschließlich auf elektronischem Weg die Bescheide, auch wenn diese erst ab 2025 für die Veranlagung der Grundsteuer benötigt werden.
Das Amt Föhr-Amrum wird einige wenige Formulare für jene Eigentümer, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung über die Plattform Elster einzureichen, zur Verfügung gestellt bekommen. Das Finanzamt Husum hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht beanstandet wird, wenn Bürger sich der Hilfe von Verwandten bedienen, um die Erklärung elektronisch auf den Weg zu bringen. Neben Steuerberatern sind auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft befugt, für die von ihnen verwalteten Objekte die Erklärungen zu erstellen. Das Amt Föhr-Amrum ist selbst nicht befugt, hier beratend tätig zu werden.
Auch das Amt Föhr-Amrum ist verpflichtet, für die kommunalen Liegenschaften Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben, wenn keine Steuerbefreiung wie etwa für Schulen besteht.
In der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 werden jeweils zwei Grundsteuermessbescheide seitens der Finanzämter erlassen: Ein Bescheid nach bestehendem und ein weiterer für das künftige Recht. Den Kommunen ist dann auferlegt, bis 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze zu ermitteln.
Weitere Informationen stellt das Land unter schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html zur Verfügung.
[Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein]
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Geänderte Öffnungszeiten des Bau- und Planungsamtes
(22. 06. 2022)Ab dem 1. Juli 2022 gelten für das Bau- und Planungsamt geänderte Öffnungszeiten: Das Bauamt ist dann dienstags ganztägig geschlossen.
Die Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Coronavirus: Landesverordnung verlängert
(22. 06. 2022)Die Landesregierung hat am 21. Juni 2022 beschlossen, die aktuell bis zum 25. Juni 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 22. Juli 2022 zu verlängern. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin:
- für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
- für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
- in der Eingliederungshilfe für Beschäftigte in geschlossenen Räumen sowie Besucherinnen und Besucher auf Verkehrsflächen sowie in Gemeinschaftsräumen.
- bei Dienstleitungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen, wenn mit der Art der Dienstleistung vereinbar.
- im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt).
Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen, in Innenräumen mit Gedränge oder vermehrtem Personenaufkommen eine Maske zu tragen.
[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus]
[Infoseite der Landesregierung]
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Coronavirus: Zukunft der Impf-Infrastruktur in SH
(22. 06. 2022)Das Gesundheitsministerium hat am 14. Juni 2022 angekündigt, dass ab Anfang Juli die Anzahl der Impfstellen auf 15 (eine pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt) festgelegt wird – mit der Möglichkeit, bei Bedarf die Kapazitäten in diesen 15 Impfstellen zu erhöhen. Die zukünftigen Standorte der Impfstellen wurden hierzu von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt. Auch die 15 mobilen Teams sollen über diesen Zeitraum hinaus einsatzbereit bleiben. So sollen auch über den Sommer und den Herbst vorerst bis Ende des Jahres 2022 weiterhin Impfkapazitäten flächendeckend zur Verfügung gestellt werden.
Impfstellen ab dem 1. Juli 2022:
- Dithmarschen: Heide, Meldorfer Straße 196
- Flensburg: Flensburg Galerie, Holm 57-61
- Herzogtum Lauenburg: Schwarzenbek, Berliner Straße 12
- Kiel: Nordlicht Galerie, Holstenstraße 1
- Lübeck: Haerder-Center, Königstr. 84-96
- Neumünster: Altes AOK Gebäude; Rudolf-Weißmann-Straße 13
- Nordfriesland: Husum, Am Messeplatz 12
- Ostholstein: Bahnhof Eutin, Bahnhofstraße 23-25
- Pinneberg: Prisdorf, Peiner Hag 11-13
- Plön: Preetz, Bahnhofstraße 9
- Rendsburg-Eckernförde: Büdelsdorf, Am Friedrichsbrunnen 2
- Schleswig-Flensburg: Kropp, Am Markt 11
- Segeberg: Ohland-Park Kaltenkirchen, Kisdorfer Weg 11
- Steinburg: Itzehoe, Emmy-Noether-Straße 17
- Stormarn: Bad Oldesloe, Konrad-Adenauer-Ring 2
Termine können weiter regulär über www.impfen-sh.de gebucht werden. Termine für den Monat Juli sind seit dem 17. Juni verfügbar.
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Coronavirus: Kreis Nordfriesland stellt Hotline ein
(17. 06. 2022)Nur noch vereinzelte Anrufe gehen mittlerweile bei der Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes ein. Aufgrund der deutlich gesunkenen Nachfrage hat sich die Kreisverwaltung entschlossen, die Hotline ab sofort einzustellen. Alle wichtigen Informationen zum Thema stehen weiterhin unter www.nordfriesland.de/corona zur Verfügung. Bei dringenden Fragen ist das Gesundheitsamt zudem unter der zentralen Rufnummer des Kreises 04841/67-0 erreichbar.
„Mit dem Ausbau oder der Reduzierung der Hotline-Zeiten haben wir uns stets an der Nachfrage und dem Beratungsbedarf der Menschen orientiert“, erklärt Nina Rahder, Leiterin des Fachbereichs für Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen. „Die Corona-Hotline kann jederzeit kurzfristig wieder aktiviert werden, wenn es die Lage erfordert“, ergänzt Rahder.
Im März 2020 wurde der Hotline-Betrieb aufgenommen. Etliche Kreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie streckenweise auch Bundeswehrangehörige waren seitdem im Einsatz, um Fragen zu Schutzmaßnahmen, Quarantäneregelungen oder Impfmöglichkeiten zu beantworten und Ängste zu nehmen. Rund 90.000 Anrufe gingen bis heute bei der Hotline ein, die zu Höchstzeiten circa 1000 Anrufe am Tag verzeichnete.
„Alle an der Hotline Beteiligten waren für die Menschen in Nordfriesland da, oft auch am Wochenende und spätabends. In einer Situation, die auch für sie persönlich belastend war, haben sie Tag für Tag Beratung und Hilfe angeboten. Dieser Einsatz war keineswegs selbstverständlich und verdient hohen Respekt“, hält Landrat Florian Lorenzen fest.
[Coronavirus: Infos und Kontaktdaten]
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Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Nordfriesland aufgehoben
(16. 06. 2022)Der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland hat die Aufstallungspflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung für das komplette Kreisgebiet aufgehoben.
Im Kreis wurde das Geflügelpest-Virus zuletzt bei zwei Ringelgänsen festgestellt, die am 21. April auf Hallig Hooge tot aufgefunden wurden. Der Vogelzug der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen.
Auch bei Untersuchungen des Hausgeflügels im Bereich Dagebüll konnte das Veterinäramt keine neuen Fälle der Geflügelpest feststellen.
[Allgemeinverfügung Aufstallung Aufhebung ab 15.06.2022]
[Aufhebung Überwachungszone Dagebüll]
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Nächste Kommunalwahl am 14. Mai 2023
(15. 06. 2022)Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Kommunalwahl in Schleswig-Holstein auf den 14. Mai 2023 festgelegt. In den kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden und elf Kreisen des Landes entscheiden die Bürger dann über die Zusammensetzung der Parlamente.
Nach Paragraf 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung fordert die Wahlleiterin oder der Wahlleiter nach Bestimmung des Wahltags und Festlegung der Wahlkreise durch öffentliche Bekanntmachung auf, Wahlvorschläge einzureichen.
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Ehemalige Pension bis Mai 2024 für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet
(31. 05. 2022)Seit einiger Zeit dient die frühere Pension „Ruh ut“ als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine. Knapp 20 Personen haben hier aktuell ein vorübergehendes Zuhause gefunden; überwiegend Mütter mit Kindern, dazu kommen eine Familie und einige Einzelpersonen. 16 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe stehen insgesamt zur Verfügung, von denen aktuell vier frei sind.
Die ehemalige Pension, die bis Mai 2024 angemietet wurde, war jetzt Schauplatz für einen Ortstermin des Amtes Föhr-Amrum. Es ist das einzige Objekt in dieser Größenordnung, über das das Amt verfügt. Darüber hinaus wurden Wohnungen im Wyk und in Utersum angemietet. Die jeweiligen Kosten trägt das Amt. Für das „Ruh ut“ etwa liegt der monatliche Betrag im gut mittleren vierstelligen Bereich. Dazu kommen jeweils laufende Kosten für Müll, Abwasser, Wasser oder Strom sowie die Pflege der Grünanlagen. Auf Amrum steht das Zollhaus zur Verfügung, das schon seit einigen Jahren in der Mietbindung ist. Zudem kommen auf beiden Inseln viele der Geflüchteten privat unter.
Weiteren Wohnraum sucht das Amt Föhr-Amrum aktuell nicht, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Allerdings ist die Lage dynamisch, nach wie vor gibt es keine verlässlichen Zuweisungszahlen seitens des Kreises. Weshalb sich Menschen, die nicht über das Amt, sondern privat Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, an die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser wenden können.
Aktuell rund 80 Geflüchtete im Amtsbereich
Rund 80 Geflüchtete aus der Ukraine halten sich derzeit im Amtsbereich auf, berichtet Yvonne Peyser. Sie wird von Tatjana Pavlenko unterstützt, die Dolmetscht und den Ankommenden bei der Aufnahme erste Orientierungshilfen gibt. Willkommen sind weiterhin Menschen, die eine „Patenschaft“ für Geflüchtete übernehmen und diese bei den ersten Schritten in der ungewohnten Umgebung begleiten wollen. Auch das Erlernen der Sprache ist ein wichtiger Faktor: Neben dem derzeit laufenden Deutschkurs im Helu-Heim soll ab dem 7. Juni ein weiterer im ehemaligen AOK-Kinderheim folgen.
Da viele Frauen mit Kindern im Kita- oder Schulalter kommen, ist die Flüchtlingsbeauftragte auch hier gefragt. Die Rückmeldungen aus den Schulen seien durchweg positiv, sagt Yvonne Peyser. Zudem habe es erste Kontakte mit der ev. Kita St. Nicolai gegeben. Gespräche mit weiteren Kitas und erste Anmeldungen sollen folgen, wenn letzte rechtliche Fragen geklärt sind.
Unterstützung weiterhin willkommen
Wer unterstützen will: Gutscheine sind über die Aktion des Inselradios Föhr weiterhin willkommen. Sachspenden dagegen sind nach der großen Hilfsbereitschaft in der Vergangenheit ausreichend vorrätig, sodass Dinge des täglichen Bedarfs grundsätzlich nicht mehr benötigt werden. Gesucht werden jedoch immer wieder spezielle Dinge, die Yvonne Peyser oder Tatjana Pavlenko regelmäßig auf Facebook veröffentlichen und die im Sozialzentrum abgegeben werden können:
Föhrer Verschenker Börse: facebook.com/groups/1630828510479125/
Föhrer Flohmarkt: facebook.com/groups/329224567128187/
Kontakte:
Yvonne Peyser
Fallmanagement und Flüchtlingsbeauftragte
Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36, 25938 Wyk auf Föhr
yvonne.peyser@sz-foehr-amrum.de
Telefon: 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
Fax: 04681/7412820
Inselradio Föhr
Stefan Gaul
info@mein-inselradio-foehr.de
WhatsApp: 01573/1686138
Foto: Tatjana Pavlenko und Yvonne Peyser (Flüchtlingsbeauftragte), Marco Christiansen und Anke Delius (Ordnungsamt Föhr-Amrum) sowie Amtsdirektor Christian Stemmer (v.l.). Foto: Peter Schulze
Eilun-Feer-Skuul nach Sanierung und Umbau feierlich neu eröffnet
(31. 05. 2022)Nach rund fünf Jahren Bauzeit fanden die aufwendigen Sanierungsarbeiten an der Eilun-Feer-Skuul mit einer feierlichen Eröffnungsfeier ein vorläufiges Ende. Vorläufig, da die Sanierung von neun der 25 Klassenzimmer noch aussteht. Nachdem die Runderneuerung seit 2008 auf der Tagesordnung stand und 2015 mit den Planungen begonnen worden war, fiel 2017 der Startschuss für den Umbau.
Zirka 14,5 Millionen Euro wurden investiert und das Ergebnis ist beachtlich: Die ansprechende Fassade lädt zum Betreten ein; im Innenbereich machen helle Klassenzimmer sowie zusätzliche Räume für spezielle Kurse oder Arbeitsgruppen Lust zum Lehren und Lernen. Zwei mit einer mobilen Trennwand versehene Räume können als Konferenz- oder Aufführungsort sowie für Abiturarbeiten genutzt werden. Dazu kommen Sitznischen auf den Fluren, neue Lüftungsanlagen, ein Fahrstuhl wurde eingebaut und zehn der Klassenräume verfügen bereits über Großbildschirme; die übrigen sollen folgen.
Die Eröffnungsfeier fand im ebenfalls runderneuerten Forum statt. Amtsdirektor Christian Stemmer schlug in seinem Grußwort den Bogen zu seiner eigenen Schulzeit an gleicher Stelle und betonte den Stellewert der Schule: Als Ort, an dem die Weichen für die Zukunft gestellt und Freundschaft geschlossen würden.
Schulleiter Carl Wögens zeigte sich erfreut, dass die Beschwerlichkeiten ein Ende haben, denen Schüler wie Lehrer in der Bauphase ausgesetzt waren: So ist das regelmäßige Pendeln in eigens angemietete Räume des Hamburger Kinderkurheimes ebenso Vergangenheit wie die zwischenzeitliche Reduzierung auf ein Lehrerzimmer für die 40 Lehrkräfte. Anstrengungen, die bemerkenswert gut gemeistert worden seien, sagte der Schulleiter.
Die feierliche Eröffnung mit Kaffee und Kuchen sowie einem bunten Rahmenprogramm der Schülerinnen und Schüler endete mit einer Besichtigung der neuen Räume bei einem Rundgang durch das Schulgebäude.
Foto: Das Schulgebäude punktet mit einer ansprechenden Fassade. Foto: Angelika Falter
Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
(27. 05. 2022)Die Landesregierung hat am 24. Mai 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 29. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 25. Juni 2022 befristet.
Gegenüber der bisher geltenden Fassung werden die Vorschriften und Empfehlungen mit folgenden Veränderungen der Regelungen weiter gelockert:
- Die allgemeinen Empfehlungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen (z. B. regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Lüftung der Innenräume, sichtbare Aushänge der Hygieneregeln, Vermeidung enger Begegnungen und Vorhalten von Möglichkeiten zur Händehygiene bei Toiletten) werden gestrichen.
- Bei ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht der Beschäftigten gestrichen. Ein täglicher Testnachweis muss nur noch bei typischen Corona-Symptomen vorliegen. Bestehen bleibt die tägliche Testpflicht bei ungeimpften oder nicht genesenen Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
- Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt die Testpflicht nur noch dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
- Die bisherige Pflicht für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Tests für externe Personen und Beschäftigte vorzuhalten, entfällt.
- Bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe entfällt die Empfehlung an die Betreiber, vor Ort Testungen für externe Personen anzubieten.
[Corona-Bekämpfungs-VO ab 29.05.2022]
[Mitteilung der Landesregierung]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Coronavirus: Impfempfehlung für Kinder ab fünf Jahren und Genesene
(27. 05. 2022)Die Ständige Impfkommission hat am 24. Mai 2022 aktualisierte Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 herausgegeben.
- Impfung für Kinder ab fünf Jahren
Die Stiko empfiehlt Kindern ohne Vorerkrankungen im Alter von fünf bis elf Jahren zunächst eine Impfstoffdosis, vorzugsweise mit Comirnaty (BioNTech). Die Verwendung von Spikevax (Moderna) sei für sechs- bis elfjährige Kinder laut Zulassung ebenfalls möglich.
Die Empfehlung erfolgt, da im kommenden Herbst und Winter mit einem erneuten Anstieg der Corona-Infektionen zu rechnen sei. Die vorerst einmalige Impfung soll eine möglichst gute Basisimmunität aufbauen. Wird eine Optimierung des Impfschutzes der Kinder künftig erforderlich, kann dies dann mit einem längeren Impfabstand zwischen der ersten und zweiten Imfpung zügig erfolgen und somit eine bessere Schutzwirkung und ein länger anhaltender Schutz erzielt werden.
Kinder mit Vorerkrankungen sollen weiterhin eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten.
Gesunde Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen bekommen. Gesunde Kinder, die bereits eine zweimalige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.
- Impfempfehlung für Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion
Zudem hat die STIKO ihre Impfempfehlung für Personen mit durchgemachter SARS- CoV-2-Infektion und bisher unvollständiger Immunisierung aktualisiert. Es wird davon ausgegangen, dass eine durchgemachte symptomatische oder asymptomatische Infektion nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern.
Untersuchungen zeigen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch eine dreimalige Impfung oder durch Impfung vor oder nach einer durchgemachten Infektion (hybride Immunität) erreicht werden. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Für einen ausreichenden Schutz muss zwischen den jeweiligen Impfungen jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen.
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht
(25. 05. 2022)Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) in Vorarbeiterfunktion zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Foto: Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht
Jubiläum: Drei Jahrzehnte Wyker Sperrgutbasar
(19. 05. 2022)„Ich war sehr angenehm überrascht“, freut sich Renate Sieck über die große Resonanz zum 30-jährigen Bestehen des Wyker Sperrgutbasars. Die vielen Gratulanten seien ein Zeichen der Anerkennung für die Einrichtung am Hafendeich. Diese sei neben aller Nützlichkeit ein Treffpunkt verschiedenster Menschen und eine Anlaufstelle für Austausch und Klönschnack.
Dass sie mit dieser Einschätzung den Nerv vieler trifft, zeigten die zahlreichen Gäste, die bei Kaffee und Kuchen sowie strahlendem Sonnenschein das 30. Jubiläum am Hafendeich feierten. Unter den Gratulanten auch Vertreter des Föhrer BUND und Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen. Hinrichsen lobte Engagement und Durchhaltevermögen Renate Siecks. Sie sei „ein Geschenk für die Stadt“ und schaffe es mit Gefühl und Einfühlungsvermögen, die Menschen zu verbinden; niemand fühle sich als Bittsteller.
Der Überlegung folgend, dass Sperrmüll oft noch gut zu gebrauchen ist, hatte Renate Sieck vor drei Jahrzehnten in der Wyker Stadtvertretung, wo sie für die Grünen saß, den Vorschlag gemacht, einen Ort für die Weitervermittlung noch gebrauchsfähiger Gegenstände einzurichten.
Die Zustimmung der Wyker Kommunalpolitiker kam prompt und die Stadt stellte das freigewordene ehemalige Feuerwehrgerätehaus (heute Jugendzentrum) zur Verfügung. Im Mai 1992 öffneten Renate Sieck und ihre Fraktionskollegin Usche Meuche erstmals die Tore des Sperrmüllbasars, der alsbald in Sperrgutbasar umbenannt werden sollte. Nach kurzer Zeit wurde mit Gesine Ockens aus dem Duo ein Trio.
Beginn einer Erfolgsgeschichte
Der Beginn einer Erfolgsgeschichte. Als das alte Feuerwehrgerätehaus umgebaut werden sollte, folgte der Umzug in den ehemaligen Getreidespeicher der Raiffeisenbank am Wyker Hafen. Der neue Eigentümer, die Wyker Dampfschiffs-Reederei, stellte diesen unentgeltlich zur Verfügung. Als die Reederei die Halle Anfang 1995 abreißen wollte, wurde erneut eine neue Bleibe benötigt.
Da diese besondere Art der Müllvermeidung das Sperrmüllaufkommen der Insel deutlich verminderte, stand die Fortführung der Einrichtung für die Verantwortlichen nicht infrage. Gesucht wurde ein dauerhafter Standort und die Stadt Wyk stellte das Grundstück am Hafendeich, noch heute Heimat des Sperrgutbasars, kostenlos zur Verfügung. Der BUND übernahm die Federführung für den Bau einer Halle und das damalige Amt Föhr-Land sowie das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Nordfriesland beteiligten sich an der Finanzierung. Im Februar 1996 folgte die Einweihung.
Der Wyker Sperrgutbasar wird seit drei Jahrzehnten ehrenamtlich betrieben. Unterstützung kommt nach wie vor vom BUND und von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland.
Foto: Viel Betrieb herrschte am Wyker Hafendeich. Foto: Peter Schulze
Geflügelpest: Teile Föhrs Überwachungszone
(16. 05. 2022)Nachdem das Geflügelpest-Virus in einer Hobbygeflügelhaltung in Dagebüll festgestellt wurde, hat das Veterinäramt des Kreises eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet. So soll das Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände verhindert werden.
Betroffen ist auch die nordöstliche Spitze Föhrs. Hier startet das Beobachtungsgebiet oberhalb des Nyhamswegs in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung K126/Remsweg, in einem Bogen, endend am Deich westlich des Geesingswegs. Es sind Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ angebracht.
In den betroffenen Gebieten gelten umfangreiche Beschränkungen für Geflügelhaltungen inklusive Aufstallungsgebot. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, strengste Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen.
Die Allgemeinverfügung samt Landkarte wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 15).
[Allgemeinverfügung des Kreises]
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay
Amt Föhr-Amrum sucht Freiwillige für den Zensus 2022
Befragung im Rahmen der Volkszählung: Eine interessante Aufgabe für kontaktfreudige Insulaner.
Für die Zensuserhebung von Mai bis August 2022 sucht die Erhebungsstelle Nordfriesland freiwillige Erhebungsbeauftragte ab 18 Jahren für den Amtsbereich Föhr-Amrum.
Dass die Resonanz auf den Inseln bisher längst nicht die Erwartungen erfüllt, berichtet Marco Christiansen, stellvertretender Leiter des hiesigen Ordnungsamtes. 48 Freiwillige würden für Föhr und zwölf für Amrum gesucht; gemeldet hätten sich bisher lediglich jeweils drei Personen.
Es gilt, rund zehn Prozent der Insel-Haushalte auf ehrenamtlicher Basis im Rahmen einer Volkszählung zu befragen. Die Erhebungsbeauftragten führen von Mai bis August 2022 kurze Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern. Abgefragt werden etwa Familienstand, Wohnsituation, Ausbildung, Beruf und Arbeitsort; persönliche Themen wie Krankheiten oder Vermögen werden ausgeklammert. Die erhobenen Daten dienen allein statistischen Zwecken und werden im Anschluss vernichtet.
Um den Erhebungsbeauftragten die Aufgabe zu erleichtern, werden derzeit Adresslisten vorbereitet. Damit diese korrekt sind, gleichen vier Mitarbeitende der Kreisverwaltung schwierige oder offensichtlich falsche Adressen mit dem Statistischen Landesamt ab. So soll den Freiwilligen die Arbeit erleichtert werden.
Im April beginnen dann die Schulungen der Ehrenamtler. Darüber hinaus auftretende Fragen oder Probleme können über eine Hotline geklärt werden.
Zuverlässige und kontaktfreudige Interessenten, die bei Teilnahme eine Aufwandsentschädigung erhalten, können Kontakt mit dem Zensus-Büro des Kreises Nordfriesland unter Telefon 04841/677099 und per E-Mail unter aufnehmen. Weitere Informationen sind unter nordfriesland.de/zensus abrufbar.
Foto: Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Coronavirus: Verkürzte Isolationszeit
(04. 05. 2022)Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) hat das Gesundheitsministerium die Absonderungsregeln angepasst. Damit gelten in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, 4. Mai, verkürzte Isolationszeiten.
Nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.
Mit dem neuen Erlass wird die Quarantänepflicht von nicht infizierten Haushaltsangehörigen aufgehoben, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt zusammenleben.
Besonderheit für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personen
Eine Besonderheit gibt es für absonderungspflichtige Beschäftigte etwa in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Sie dürfen ihre Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen in der betroffenen Einrichtung in der Regel nur dann wieder aufnehmen, wenn sie der Einrichtungsleitung ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Test darf frühestens am fünften Tag der Isolation durchgeführt worden sein. Zudem muss eine 48-stündige Symptomfreiheit am Tag der Wiederaufnahme der Tätigkeit bestehen. Das berufliche Tätigkeitsverbot endet jedoch spätestens am zehnten Tag nach dem ersten positiven Test.
Die Regelungen des Erlasses gelten auch für Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses am 4. Mai bereits in Absonderung befinden.
[Absonderungserlass ab 2022-05-04]
[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2022
(03. 05. 2022)Am 1. Mai 2022 startete der Schleswig-Holsteinische Bürger- und Demokratiepreis in seine neue Runde. Auch in diesem Jahr wollen der schleswig-holsteinische Landtag und die Sparkassen ehrenamtliches Engagement würdigen und auszeichnen. Auch der NDR steht als Medienpartner zur Seite. Der Schutz des Klimas, der Umwelt, der Natur – und damit unserer Zukunft – ist uns allen ein wichtiges Anliegen und trotz anderer enormer Herausforderungen hochaktuell. Dafür braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Tatkraft, die sich für diese Themen einsetzen.
„Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“ ist das Motto des Schleswig-Holsteinischen Bürger- und Demokratiepreises 2022. Dieser richtet sich an alle ehrenamtlichen Einzelpersonen, Initiativen und Projekte, die sich für die Themen Klima-, Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Dies können Projekte sein, die ein Bewusstsein für diese Themen schaffen und andere dafür sensibilisieren, die sich für nachhaltiges Handeln einsetzen oder dies vermitteln, die das Kennenlernen der Natur ermöglichen und damit ein Verständnis für Tiere und Pflanzen schaffen oder die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen und stark machen.
Bis zum 30. Juni 2022 können sich ehrenamtlich Engagierte in den Kategorien „U27“ und „Alltagshelden“ unter dem Motto „Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“ bewerben oder andere vorschlagen. Neben Geld- und Sachpreisen im Gesamtwert von 32.500 Euro, erhalten die Preisträger und Nominierten ein Filmportrait über ihr Engagement.
Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum 19. Bürgerpreis sind auf der Internetseite buergerpreis-schleswig-holstein.de verfügbar.
[Bewerbungsunterlagen und Informationen]
Foto: Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2022
Geflügelpest: Kreis reduziert Aufstallungsgebiet in Küstennähe
(02. 05. 2022)Die Fallzahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland sinken kontinuierlich. So zeigten Beobachtungen im April eine deutliche Konzentration der Funde erkrankter Vögel auf das Vorland und die unmittelbaren Deichgebiete. Außerhalb der vom Veterinäramt in der direkten Küstenregion ausgewiesenen Risikogebiete wurde zuletzt am 25. März ein an der Tierseuche erkrankter Vogel gefunden, teilt der Kreis auf seiner Internetseite mit. Folglich sei das Aufstallungsgebiet von einem zuletzt 3 Kilometer-breiten auf einen nun 1 Kilometer-breiten Streifen entlang der Küste sowie rund um große Wasserflächen reduziert worden.
Die Kreisverwaltung stellt online eine Landkarte mit Suchfunktion bereit. Hier können Geflügelhalter nach Eingabe ihrer Adresse feststellen, ob sie noch von der Aufstallungspflicht betroffen sind. In den rosa markierten Bereichen ist die Aufstallung beziehungsweise Übernetzung der Ausläufe weiter notwendig. Geflügelhaltungen im weißen Bereich der Karte können ihre Vögel wieder ins Freiland lassen.
[Allgemeinverfügung des Kreises]
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
[Übersichtskarte: Gebiete mit Aufstallungspflicht]
Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay
Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum
(02. 05. 2022)Die Amrum-Touristik weist noch einmal auf eine Einwohnerbefragung hin, die derzeit zum Thema Tourismusakzeptanz durchgeführt wird. Gefragt ist weiterhin die Meinung von Insulanern und Zweitwohnungsinhabern. Die Befragung findet in Zusammenarbeit mit dem anerkannten Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH (NIT) statt.
Die Beantwortung nimmt zirka zehn Minuten Zeit in Anspruch. Mitmachen können alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz) auf Amrum haben. Teilnahme- bzw. Einsendeschluss ist Dienstag, der 15. Mai 2022.
Alternativ sind gedruckte Fragebögen in den Touristinformationen auf Amrum erhältlich. Auf Wunsch werden die Fragebögen auch per Post verschickt.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und vollständig anonym; die Auswertung erfolgt durch das NIT.
Fragen werden von der Amrum-Touristik unter Telefon 04682/94030 oder per E-Mail (einwohnerbefragung@amrum.de) beantwortet.
[Amrum-Touristik - Einwohnerbefragung]
[Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa]
Foto: Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum
Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln
(28. 04. 2022)Das Gesundheitsministerium hat am 26. April 2022 die Geltung der Absonderungsregeln (Isolation oder Quarantäne) bis zum 15. Mai 2022 verlängert. Der entsprechende Erlass, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen, tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Das Ministerium hat angekündigt, dass in Kürze nach Anpassung der Regelungen auf Bundesebene eine Änderung des Erlasses zu erwarten ist.
[Absonderungserlass ab 2022-05-01]
[Coronavirus: Informationen für Schleswig-Holstein]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Norddorf: Bauarbeiten werden unterbrochen
(28. 04. 2022)Auf Grund der anlaufenden Tourismussaison haben sich die Gemeinde Norddorf, die Versorgungsbetriebe Amrum und die Firma SAW darauf geeinigt, die derzeit in der Gemeinde Norddorf im Fleegamwai und Strunwai laufenden Arbeiten zur Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Mai zu unterbrechen und im Herbst fortzusetzen.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden noch Straßenbauarbeiten im Fleegamwai durchgeführt. Diese Arbeiten werden noch einige Wochen in Anspruch nehmen und voraussichtlich etwa Mitte Mai abgeschlossen. Die ursprünglich im Anschluss geplanten Arbeiten im Strunwai werden nun verschoben.
Die beauftragte Firma SAW hatte zuvor um die Unterbrechung und Verschiebung der Baumaßnahme gebeten. Sie ist derzeit ebenfalls auf Föhr tätig, die dort laufende Baumaßnahme kann wiederum im Herbst unterbrochen werden, wodurch freie Kapazitäten entstehen. Die Bauzeitverschiebung findet im Einvernehmen aller Beteiligten statt. Für die Gemeinde und die Versorgungsbetriebe entstehen durch die Unterbrechung der Arbeiten keine Mehrkosten. Das Entgegenkommen der Gemeinde gegenüber dem ausführenden Unternehmen hat den wesentlichen Vorteil, dass während der Tourismussaison nicht gebaut werden muss und die Gewerbetreibenden im Strunwai während der anstehenden Hauptsaison ohne Einschränkungen wirtschaften können. Die Gemeinde und die Versorgungsbetriebe kamen dem Wunsch der Firma SAW daraufhin nach einigen Beratungen nach.
Die ausführende Firma wird in der ersten Oktoberhälfte 2022 die Arbeiten wieder aufnehmen und bis spätestens bis Ende März 2023 abschließen. Um den Anwohnern, Hoteliers, Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden im Strunwai die Planungen für den Herbst zu erleichtern, wird im Juni ein Zeitplan vorgelegt, dem die Anlieger die von der Baustelle ausgehenden Einschränkungen auf ihr Gewerbe entnehmen können. Für die Anlieger des Fleegamwais werden keine wesentlichen Einschränkungen durch die Baustelle entstehen.
Die ebenfalls laufenden Bauarbeiten in den Straßen Halemwai und Henershuuch werden bis in die zweite Junihälfte andauern und vor den Sommerferien abgeschlossen werden. Eine Unterbrechung über den Sommer und Wiederaufnahme der Arbeiten im Herbst ist in diesem Bauabschnitt nicht erforderlich.
Die Gemeindevertretung Norddorf, die Versorgungsbetriebe Amrum sowie die ausführenden Bauunternehmen bitten für die mit den Bauarbeiten in Verbindung stehenden Einschränkungen um Verständnis.
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Mitfahrbänke auf Föhr und Amrum gehen in Betrieb
(27. 04. 2022)Einige Gemeinden hatten sie schon aufgestellt, andere haben abgewartet, nun ist der offizielle Startschuss für die Mitfahrbänke gefallen: Am heutigen Mittwoch, 27. April, werden die Bänke zeitgleich auf Föhr und Amrum sowie Pellworm und Sylt in Betrieb genommen.
Das Amt Föhr-Amrum ist Träger des knapp 50.000 Euro teuren inselübergreifenden Projektes, das von der Aktiv-Region Uthlande zur Umsetzung des Kernthemas „Uthlande macht nachhaltig mobil! – Innovative Formen der Mobilität für die Region“ unter dem Schwerpunkt „Klimawandel und Energie“ mit knapp 30.000 Euro gefördert wird.
Vorstellung der Projektidee, Zustimmung der Gemeinden und Bewilligung der Fördermittel durch die Aktiv-Region waren bereits im Jahr 2019 erfolgt. In der Folge kam es Corona-bedingt zu Verzögerungen bei der Herstellung der Bänke und Richtungsanzeiger, sodass die Auslieferung an die beteiligten Gemeinden erst Anfang September 2020 abgeschlossen werden konnte.
Aufgrund der Pandemie-Situation und des geltenden Abstandsgebots war das Konzept der Mitfahrbänke jedoch zunächst nicht umsetzbar. Daher hatte das Amt Föhr-Amrum als Projektträger von der Inbetriebnahme abgeraten und die vorübergehende Einlagerung der Bänke und Richtungsanzeiger empfohlen. Die endgültige Entscheidung allerdings lag bei den Gemeinden.
Nun wird das Projekt vor dem Hintergrund der Lockerungen der Corona-Maßnahmen zum Abschluss gebracht. Bis zum heutigen Mittwoch, 27. April, haben alle beteiligten Gemeinden die Mitfahrbänke und Richtungsanzeiger an den vorgesehenen Standorten aufgestellt. Letztere sind unter www.aktivregion-uthlande.de/mitfahrbank/standorte auch online abrufbar.
Foto: In Wyk steht neben einer Mitfahrbank gegenüber der Stöpe eine vor der ehemaligen Kurverwaltung in der Badestraße. Foto: Peter Schulze
Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
(26. 04. 2022)Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 28. Mai 2022 befristet.
Die Neufassung der Verordnung enthält folgende weitere Lockerungen:
- In der Kinderbetreuung werden alle Testpflichten für Kindertagespflegepersonen, Beschäftigte und Eltern aufgehoben.
- In Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Lockerungen:
- Die Testpflichten für angestellte und externe Mitarbeiter werden mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestrichen.
- Für externe Personen gilt anstelle der bisherigen Testpflicht die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nur noch in Innenbereichen der Verkehrsmittel.
[Corona-BekaempfungsVO ab 1_Mai 2022]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Unterstützung für die DLRG
(20. 04. 2022)Wie in jedem Jahr werden auch für diese Vorsaison wieder mehr Rettungsschwimmer benötigt, als sich bisher beworben haben.
Deshalb sucht die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) nicht nur für die Föhrer und Amrumer Strände, sondern für die zirka 80 Wasserrettungsstationen an den deutschen Küsten noch ehrenamtliche Unterstützer.
Alle Informationen unter zwrd.dlrg.de.
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Informationen zur Lage der Gasversorgung
(14. 04. 2022)Angesichts der aktuellen Diskussion um einen möglichen Lieferstopp für russische Energieträger in die EU und der Ausrufung der Frühwarnstufe nach dem Notfallplan Gas der Bundesregierung durch die Bundesnetzagentur am 30. März 2022 bereiten sich die kommunalen Unternehmen intensiv darauf vor, ihrer Verantwortung zur bestmöglichen Sicherung der Energieversorgung nachzukommen und die Linie der Bundesregierung im Umgang mit Russland zu unterstützen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in diesem Zusammenhang rund um eine mögliche Gasmangellage einen FAQ-Katalog zusammengestellt, mit Erläuterungen zu den Krisenstufen im Notfallplan Gas, den möglichen Prioritätensetzungen bei der Gasversorgung und den Auswirkungen auf die Gaskunden.
Weitere Informationen hierzu, insbesondere einen gemeinsamen Leitfaden der Verbände der Energieversorgung zur Krisenvorsorge Gas von 31. März 2022 sind auf der Internetseite des VKU unter folgendem www.vku.de/konflikt-in-der-ukraine-und-folgen-fuer-die-kommunalwirtschaft zu finden.
[Notfallplan Gas Bundesrepublik Deutschland]
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Über 700 spannende Ausflüge in die Natur Schleswig-Holsteins
(14. 04. 2022)Das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) lädt zusammen mit dem Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Sparkassen-Finanzgruppe zur Teilnahme am Aktionsmonat Naturerlebnis ein. Dieser bietet die Möglichkeit, bei über 700 von Natur- und Landschaftsführern begleiteten Ausflügen und Exkursionen vom 1. bis 31. Mai die heimische Tier- und Pflanzenwelt in ganz Schleswig-Holstein mit allen Sinnen zu entdecken.
Das Programm reicht von Wattwanderungen über naturkundliche Fahrradtouren bis hin zum Hüttenbau im Wald und begeistert neben Jung und Alt Schleswig-Holsteiner und Touristen gleichermaßen. Ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad, ob eher erlebnisorientiert, kreativ oder naturwissenschaftlich – der Aktionsmonat Naturerlebnis hält für jede Altersgruppe etwas Passendes parat. Angesprochen sind Interessierte jeden Alters, ob als Familie, Gruppe oder Einzelperson, sowie auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher. Ein herausragender Bestandteil des Aktionsmonats ist das besondere Angebot für Kindertagesstätten und Schulen, das 290 kostenlose Draußen-Lernangebote umfasst.
[Informationen und Veranstaltungskalender]
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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
(08. 04. 2022)Nach den jüngsten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend angepasst.
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Coronavirus: Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22
(08. 04. 2022)Ergänzend zur Corona-Schulinformation 2022 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22 aktualisiert. Die darin enthaltenen und an die aktuelle Rechtslage angepassten Hinweise für die Fächer Sport, Musik, Darstellendes Spiel und Gestalten gelten für vergleichbare schulische Ganztags- und Betreuungsangebote entsprechend.
[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]
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Der Bodenrichtwert – kostenlos ab Juli
(08. 04. 2022)Ab Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihrem Finanzamt den für ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert mitzuteilen. Diese Werte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Kreise oder kreisfreien Städte ermittelt. Hintergrund: Ab 2022 sollen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, damit die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden kann.
Ab Juli bestehe kein Grund zur Hektik, heißt es in einer Presseerklärung des Kreises Nordfriesland: Bis zum 31. Oktober 2022 hätten Eigentümer Zeit, die Grunddaten ihres Immobilienbesitzes an das Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen des Kreises Nordfriesland
Wer überhaupt Grunddaten melden muss und welche Daten das im Einzelnen sind, darüber informiert das Finanzministerium unter https://t1p.de/l270h.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Antrag Schülerbeföderung 2022/23
(08. 04. 2022)Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das nächste Schuljahr erhalten Sie hier.
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Geflügelpest: Aufstallungsgebot abseits der Küstenregionen aufgehoben
(05. 04. 2022)In großen Teilen Nordfrieslands wurden seit dem 11. November 2021 keine Wildvögel mehr gefunden, die an der Geflügelpest erkrankt waren. In diesen Gebieten, die allesamt abseits der Küstenregionen liegen, beendet das Veterinäramt deshalb das Aufstallungsgebot.
Im Bereich der Deiche und den angrenzenden Gebieten ist die Zahl der positiven Befunde dagegen weiterhin hoch. Hier hält sich derzeit eine große Anzahl an Zugvögeln auf. Da seit dem 15. Oktober 2021 bei verendeten Wildvögeln fortlaufend das Geflügelpest-Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen wurde, wird die Aufstallung in einem Gebiet von drei Kilometern entlang der Küste weiterhin angeordnet.
Unter https://t1p.de/k01b hat der Kreis Nordfriesland eine Landkarte mit Suchfunktion bereitgestellt. Hier können Geflügelhalter ihre Adresse eingeben und prüfen, ob sie weiterhin von der Aufstallungspflicht betroffen sind.
[1.Änderung der 3. Allgemeinverfügung teilweise Aufstallungspflicht ab 05.04.2022]
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Coronavirus: Angebote der kostenlosen Bürgertests in Nordfriesland verlängert
(01. 04. 2022)Die Testverordnung des Bundes wurde am 31. März bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Der Kreis Nordfriesland hat die offizielle Beauftragung der 75 vorhandenen Teststellen entsprechend verlängert. Damit haben alle Menschen in Nordfriesland weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronatests, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.
„Eine Gesamtstatistik gibt es zwar nicht, doch von den Teststellen hören wir regelmäßig, dass ihre Angebote angesichts der hohen Infektionszahlen stark in Anspruch genommen werden“, berichtet Christian Grelck, Leiter des Fachbereiches Soziales und Arbeit und Testkoordinator der Kreisverwaltung.
Bei einem positiven Schnelltest in einer Teststation oder bei einem positiven Selbsttest besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Grelck weist darauf hin, dass dies nicht bereits bei einer roten Warnmeldung in der Corona-Warn-App gilt: Für diese Fälle sieht die Testverordnung zunächst einen durch geschultes Personal professionell durchgeführten Schnelltest in einer Teststation vor. Erst wenn dieser ebenfalls positiv ausfällt, ist ein PCR-Test möglich.
Alle Teststationen werden privat betrieben. Die Struktur in Nordfriesland reicht von großen, überregional tätigen Anbietern mit mehreren Teststellen im Kreisgebiet bis hin zu lokalen Anbietern mit nur einer Teststation. Die Kreisverwaltung informiert sie regelmäßig über gesetzliche Änderungen und Anpassungen rund um das Thema Testung – und führt regelmäßige Kontrollen durch. „Die Qualität der Teststellen ist gut“, fasst Christian Grelck das Ergebnis zusammen. Nur in Einzelfällen seien Mängel festgestellt worden, etwa bei der Desinfektion oder fehlender Schutzkleidung. „Dann erhöhen wir die Kontrollfrequenz für die jeweilige Teststation. In einigen Fällen haben wir zudem Nachschulungen für die Mitarbeitenden angeordnet“, sagt Grelck. Die Betreiber seien jedoch durchweg bestrebt, allen Anforderungen gerecht zu werden.
Eine Übersicht über alle Teststationen stellt der Kreis unter www.nordfriesland.de/Corona-Schnelltests bereit.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Vorgehen an Schulen nach Ende der Schulen-Coronaverordnung
(01. 04. 2022)Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen mit Schreiben vom 31. März 2022 darüber informiert, wie an den Schulen nach dem ersatzlosen Außerkrafttreten der Schulen-Coronaverordnung mit Ablauf des 2. April 2022 weiter verfahren werden soll.
Folgende Informationen sind hervorzuheben:
- Nach den Osterferien fallen an den Schulen die coronabedingten Auflagen wie Maskenpflicht oder Testpflichten weg.
- Der Hygiene-Leitfaden des Bildungsministeriums gilt fort.
- Maßnahmen wie Lüften und sorgfältige Hände-Hygiene können aufrechterhalten werden.
- Über die aktuell noch bestehenden Einschränkungen in den Fächern Sport und Musik wird voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche entschieden.
- Auch ab dem 3. April 2022 ist es an Schulen weiter möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Schulleitungen, Lehrkräfte oder schulische Gremien dürfen dafür aber keine Empfehlung aussprechen.
- Der Schnupfenplan soll weiterhin angewandt werden, insbesondere sollen Personen mit einschlägigen Symptomen zu Hause bleiben.
- Der Beurlaubungserlass gilt bis auf Weiteres fort.
- Es besteht auch nach dem 19. April 2022 die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich Zuhause zu testen. Dafür stellt das Land weiter Tests zur Verfügung. Auch zu Tests dürfen die Schulen nicht eigenständig Vereinbarungen treffen.
- An die Eltern wird appelliert, sich und die Kinder am letzten Tag der Ferien oder unmittelbar vor Schulbeginn am 19. April 2022 freiwillig zu Hause zu testen.
[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]
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Coronavirus: Regeln zur Absonderung gelten weiter
(01. 04. 2022)Das Gesundheitsministerium hat am 30. März 2022 die Regelungen zur Absonderung und Quarantäne bis zum 30. April 2022 verlängert. Der Erlass gilt ab dem 1. April 2022 und findet auch auf Personen Anwendung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Absonderung befinden.
Grundsätzlich werden die Quarantäneregeln nicht verändert. Neu formuliert werden die Ausnahmen von der Absonderungspflicht, die damit an die bundesrechtlichen Regelungen angeglichen werden.
Derweil wurde das Robert Koch Institut (RKI) mit einer Prüfung beauftragt, ob und wie lange noch eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen angezeigt ist. Sobald das RKI seine Empfehlungen aktualisiert, wird der Erlass ansprechend angepasst. Dies kann auch zu einer Beendigung der Quarantäneregeln führen.
[Absonderungserlass 2022-03-30]
[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]
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Corona: Auch Kreis Nordfriesland setzt stärker auf Eigenverantwortung
(31. 03. 2022)Wie Bund und Land setzt auch der Kreis Nordfriesland bei der Bewältigung der Corona-Pandemie immer stärker auf die Eigenverantwortung der Bürger, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. „Bereits seit Monaten versenden wir im Falle einer Corona-Infektion keine schriftlichen Bescheide mit Verhaltensmaßregeln mehr, sondern weisen die Betroffenen nur noch per SMS auf unsere entsprechenden Informationen im Internet hin“, erläutert Nina Rahder. Als Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland leitet sie auch das Gesundheitsamt.
„Ab sofort fällt auch die Information per SMS weg. Unsere Erfahrung zeigt, dass es mittlerweile auch ohne geht. Oft erhalten wir die Rückmeldung, dass die SMS eher verwirrt als hilft, da die Betroffenen schon längst ihren positiven Befund haben und wissen, wie sie sich verhalten müssen. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger, sich bei Kenntnis ihres positiven Befundes analog der bisher geltenden Regelungen zu verhalten und sich eigenständig in Isolation zu begeben“, betont Nina Rahder. Auf der Internetseite www.nordfriesland.de/positiv seien nach wie vor alle relevanten Informationen zu finden.
Weil auch die Bevölkerung immer routinierter mit der Pandemie umgeht, wird die telefonische Hotline des Gesundheitsamtes weniger in Anspruch genommen. „An den Wochenenden gibt es nur noch wenige Anrufe. Deshalb ist die Hotline ab sofort nur noch montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar“, kündigt die Fachbereichsleiterin an.
Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen wird das Corona-Team des Kreises weiterhin unterstützen, falls es erforderlich ist. „Da die Vorgehensweisen in den Einrichtungen inzwischen allgemein bekannt sind, bedarf es aber auch hier keiner Begleitung mehr an den Wochenenden“, sagt Nina Rahder.
Das Gesundheitsamt hat für Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen eine Handreichung mit der empfohlenen Vorgehensweise erarbeitet, die unter www.nordfriesland.de/Corona-in-Einrichtungen zu finden ist. Sie enthält alle notwendigen Informationen zum richtigen Vorgehen und versetzt die Einrichtungen in die Lage, die notwendigen Schritte einzuleiten.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Amt sucht Wohnraum
(31. 03. 2022)Die zu erwartenden Zuweisungen geflüchteter Menschen aus der Ukraine stellen das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum und die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser vor große Herausforderungen. Es gilt, die Menschen unterzubringen, und die bisher gezeigte Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen, ist groß.
Ausreichen wird der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum allerdings nicht. Deshalb hoffen die Verantwortlichen auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen. Angebote, die sich auf eine Unterbringungsmöglichkeit von mindestens mehreren Monaten beschränken sollten, nimmt Yvonne Peyser entgegen. Sie ist beim Sozialzentrum Föhr-Amrum zuständig für die Koordinierung und zentrale Anlaufstelle für Hilfs- und Wohnungsangebote.
Kontakt:
Yvonne Peyser
yvonne.peyser@sz-foehr-amrum.de
Telefon; 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
[Kreis NF: Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete]
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Stationäre Impfstelle in Niebüll schließt – Impfungen gehen weiter
(31. 03. 2022)Die stationäre Impfstelle in Niebüll stellt ihren Betrieb heute (31. März) ein. Impfungen werde es in der Niebüller Jugendherberge aber auch weiterhin geben, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland. Demnach bieten die mobilen Impfteams des Landes dort am 6., 8., 9., 16., 22., 23., 29. und 30. April von 10 bis 16 Uhr offene Impfaktionen ohne Termin an. Im Mai wird an jedem Freitag und Sonnabend eine offene Impfaktion angeboten.
Alle Termine und eventuelle Änderungen veröffentlicht das Land unter www.schleswig-holstein.de/impfen. Auch nach dem Mai wird es offene Impfaktionen geben.
Die Impfstelle in Husum bleibt weiterhin bestehen. Dort wird mittwochs bis sonnabends täglich von 10.30 bis 19.30 Uhr geimpft – möglichst mit Termin. Geimpft wird aber auch jeder, der ohne Termin kommt. „Wir wollen möglichst vielen Menschen eine Impfung ermöglichen“, betont Bernd Petersen, der Impfkoordinator des Kreises Nordfriesland. Der Sonnabend bleibt in Husum ein offener Impftag, an dem ohnehin auch ohne Termin geimpft wird.
„Viele Menschen befürchten, dass auch unsere Impfstelle in der Messe Husum geschlossen wird. Doch da ist nichts dran: Das Land hält in jedem Kreis mindestens eine regelmäßige Impfmöglichkeit offen“, beruhigt Bernd Petersen.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
(30. 03. 2022)Die Landesregierung hat am 29. März 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die nächste Stufe der angekündigten Rücknahme von Schutzmaßnahmen umgesetzt. Die Maskenpflicht (FFP2) gilt nur noch in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen wie Krankenhäuser und Pflegeheime sowie im öffentlichen Nahverkehr. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und ist bis zum 30. April 2022 befristet.
Vorgaben, die auch ab dem 3. April 2022 gelten
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
- Für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Veranstaltungen und Versammlungen gelten allgemeine Empfehlungen zu Hygienestandards.
- Für ambulante Pflegedienste gelten die bisherigen Regelungen fort:
- Maskenpflicht für alle Personen, soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist
- Testpflicht dreimal pro Woche für Dienstleister, die geimpft oder genesen sind
- Testpflicht täglich für Dienstleister, die nicht geimpft oder genesen sind
- Für Krankenhäuser gelten die bisherigen Regelungen fort
- Für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die bisherigen Regelungen fort – mit Ausnahme der Hygienekonzepte, also
- Maskenpflicht für externe Personen und Mitarbeiter
- Testpflichten für Mitarbeiter und externe Personen
- Für Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten gelten die bisherigen Regelungen bis zum 18. April 2022 fort. Weiterhin gelten
- die Testpflicht dreimal wöchentlich für geimpfte oder genesene Beschäftigte
- die Testpflicht täglich für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte und
- die Testpflicht dreimal wöchentlich für mindestens einen Elternteil
An den Schulen soll die Maskenpflicht mit Beginn der Osterferien enden. Die aktuell bis zum Ablauf des 2. April 2022 befristete Schulen-Coronaverordnung wird ersatzlos auslaufen.
[Corona-BekämpfungsVO ab 03_04_22]
[Maskenpflicht wird gelockert]
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Neuer Anlauf für Gründung eines Kinder- und Jugendbeirats
(23. 03. 2022)Nach einigen vergeblichen Versuchen nimmt die Stadt Wyk einen neuen Anlauf, einen Kinder- und Jugendbeirat zu gründen. Über dessen Vertreter sollen laut Paragraf 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Kinder und Jugendliche an der politischen Arbeit beteiligt werden. Ein Gremium, das in Wyk zuletzt im Sommer 2016 ins Leben gerufen worden war. Nachdem die Mitglieder die Insel für das Studium verlassen hatten, kam die Arbeit zum Erliegen.
Gesucht werden engagierte, politisch interessierte junge Menschen, die als Sprachrohr die Interessen junger Insulaner in den verschiedenen Ausschüssen der Stadt vertreten wollen. Angesprochen sind alle Kinder und Jugendlichen im Alter von zehn bis 24 Jahren, die mit ihrem ersten Wohnsitz in Wyk gemeldet sind. Drei Mitglieder muss der Kinder- und Jugendbeirat haben, maximal sechs sind möglich; die Wahl gilt jeweils für ein Jahr. Minderjährige Kandidaten benötigen die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.
Wichtige Themen und Projekte stehen aktuell auf der Agenda und Wyks Bürgermeister Uli Hess hofft, „dass sich viele Jugendliche gerade jetzt engagieren und einbringen.“
Auch in den Föhrer Landgemeinden ist die Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten möglich. Wer sich hier politisch einbringen möchte und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich an die jeweiligen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister wenden.
Aufgabe des Beirats ist es, in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten. Die Mitglieder können in den verschiedenen Ausschüssen Anträge stellen, informieren und beraten die städtischen Gremien über besondere Anliegen und leisten Öffentlichkeitsarbeit. Dreimal jährlich trifft sich der Kinder- und Jugendbeirat um Ideen zu sammeln und zu beraten, wie Vorschläge umgesetzt werden können.
Wer aktiv werden und mitwirken möchte, kann sich an Wyks Bürgermeister Uli Hess (04681/74700, ) oder an Daniel Schenck vom Amt Föhr-Amrum (04681/5004824, ) wenden.
[Kinder- und Jugendbeirat - Kurzübersicht]
[Kinder- und Jugendbeirat - Richtlinie 2016]
[Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Wyk]
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Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum
(23. 03. 2022)Um herauszufinden, wie die Einheimischen den Tourismus bewerten, startet in der 13. Kalenderwoche eine Einwohnerbefragung zur Akzeptanz des Tourismus auf Amrum. Mitmachen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz auf der Insel haben.
„Die Teilnahme ist freiwillig und die Umfrage ist vollständig anonym. Das Ausfüllen dauert höchstens zehn Minuten“, versichert Bente Grimm vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT), die die Studie im Auftrag der AmrumTouristik organisiert und auswertet. Unter www.amrum.de/einwohnerbefragung kann der Fragebogen ganz einfach online ausgefüllt werden. Wer lieber auf Papier teilnehmen möchte, kann in den Tourist-Informationen einen Fragebogen erhalten oder sich diesen zuschicken lassen.
Hoffen auf rege Beteiligung
„Die Fortschreibung unseres touristischen Entwicklungskonzeptes steht im kommenden Herbst an, weswegen wir diese Befragung initiiert haben“, sagt Frank Timpe (AmrumTouristik). „Sicherlich sind einige Themen Dauerbrenner (Wohnraum, Arbeitskräfte) auf Amrum; andere Bereiche (z.B. Verkehrsinfrastruktur) wurden in letzter Zeit vermehrt angesprochen und fokussiert. Das NIT hat vergleichbare Befragungen bereits mit positiven Ergebnissen in anderen Orten durchgeführt. Wir erhoffen uns auch auf Amrum entsprechende Erkenntnisse. Insoweit würden wir uns über eine rege Beteiligung sehr freuen.“
Teilnahmeschluss ist der 15. Mai. Je höher die Beteiligung ist, desto besser lassen sich die Daten auswerten. Die Ergebnisse werden mit landesweiten Daten zur Tourismusakzeptanz verglichen, die von der FH Westküste erhoben wurden, und fließen dann in die lokalen Planungen ein.
Wer bei der Umfrage mitmacht, tut gleichzeitig etwas Gutes, denn für jeden fristgerecht eingehenden, ausgefüllten Fragebogen spendet die AmrumTouristik einen Euro für ein Naturschutzprojekt auf Amrum.
Direkt zur Umfrage
Kontakt
AmrumTouristik AöR
Inselstr. 14, 25946 Wittdün auf Amrum
Telefon 04682/94030
NIT - Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH
Bente Grimm
Fleethörn 23, 24103 Kiel
Telefon 0431/66656718
[AmrumTouristik - Einwohnerbefragung]
[Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa]
Foto: AmrumTouristik - Einwohnerbefragung
Land verabschiedet Corona-Lockerungen
(20. 03. 2022)Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Damit sind nun viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen aufgehoben. Viele bisherige Regelungen entfallen, so auch die Maskenpflicht in der Gastronomie. In Diskotheken und ähnlichen Lokalitäten gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen.
Hintergrund der Lockerungen sind auch die angepassten Bundesregeln, die deutlich höhere Hürden für mögliche Einschränkungen setzen sowie die überwiegend milden Krankheitsverläufe derzeit. Die neue Landesverordnung gilt vom 19. März bis zum 2. April 2022.
Maskenpflicht
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
- Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten die genannten 100er-Regeln entsprechend.
- Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude.
- Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).
- Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
- Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen.
- Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern.
- Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
- Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
- In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
- Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen.
- In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
- Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.
In der Übergangszeit sollen weiterhin Hygienekonzepte in Geschäften, Gaststätten, Sportangeboten, Hotels oder bei Veranstaltungen sowie insbesondere für sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, Sammelumkleiden, Saunen, Dampfbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen angewendet oder fortgesetzt werden. Dazu zählen z.B. weiterhin das Bereitstellen der Möglichkeit zur Handdesinfektion.
Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas
Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen. Dies gilt ebenfalls für Kitas und Kindertagespflegepersonen. Die Testpflicht (3x/Woche) für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen. Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung.
[Mitteilung der Landesregierung]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Krieg in der Ukraine: Informationen für Geflüchtete, Bürgerinnen und Bürger
(18. 03. 2022)Die Bilder aus der Ukraine sind allgegenwärtig. Die Menschen fliehen vor dem Angriffskrieg Russlands und verlassen ihre Heimat, um ihr Leben zu retten. Sie brauchen Unterstützung, und dass die Welle der Hilfsbereitschaft groß ist, zeigt sich auch auf Föhr und Amrum. So leben derzeit bereits knapp 20 Geflüchtete auf beiden Inseln, die aufgrund privater Initiativen gekommen sind. Zahlen, die zeitnah steigen werden, wenn die Menschen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Ämter und Gemeinden verteilt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für Föhr und Amrum noch keine Zuweisungszahlen seitens des Kreises.
Solidarität ist beachtlich
Wohnungen, die Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden könnten, wurden aus der Bevölkerung bereits gemeldet. Die Solidarität und Bereitschaft, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen, sei beachtlich, betont Ordnungsamtsleiter Jörg Michelsen. Dennoch werde der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum nicht ausreichen und man hoffe auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen. Angebote nimmt die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser entgegen, die beim Sozialzentrum Föhr-Amrum zuständig für die Koordinierung und zentrale Anlaufstelle für Hilfs- und Wohnungsangebote ist.
Anmelden beim Ordnungsamt
Menschen, die zu uns kommen, müssen sich beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum anmelden (auf Amrum bei der Außenstelle des Amtes in Nebel). Hier werden die Daten aufgenommen und eine Meldebescheinigung ausgestellt. Mit dieser und dem Personalausweis melden sich die Geflüchteten dann beim Sozialzentrum des Amtes Föhr-Amrum.
Dabei gilt: Wer eine Person oder eine Familie bei sich aufnimmt, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Mit dieser und dem Personalausweis melden sich die Betroffenen beim Ordnungsamt an. Hier erhalten sie eine Meldebescheinigung, mit der sie sich an das Sozialzentrum wenden, wo sie je nach Bedarf Leistungen beantragen können.
Anders verhält es sich bei über den Kreis zugewiesenen Personen. Sie sind bereits im Besitz einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, mit der Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachweisen. Werden die Geflüchteten anfangs in einer Notunterkunft des Amtes untergebracht, stellt dieses auch die Meldebescheinigung aus. Werden sie vom Kreis zugewiesen und Yvonne Peyser kann eine zur Verfügung gestellte Wohnung vermitteln, stellen die Wohnungsinhaber die Wohnungsgeberbescheinigung aus, mit der sich die Geflüchteten dann beim Ordnungsamt anmelden.
Registrierung der Geflüchteten ist wichtig
Die Meldung beim Sozialzentrum ist hilfreich und sollte wahrgenommen werden. Sie dient insbesondere zur Erfassung bei der Ausländerbehörde. Wichtig ist, dass alle Geflüchteten registriert werden und der Quote zugerechnet werden, die der Zuweisung von Geflüchteten zugrunde liegt. Als Hilfestellung haben Amt Föhr-Amrum und Sozialzentrum gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, der auch privaten Helfern die nötigen Schritte aufzeigt.
Gespräche mit Kitas und Schulen
Liegen Zahlen vor, wird die Flüchtlingsbeauftragte auch Kontakt mit den Insel-Kitas aufnehmen. In den Schulen sind erste Anmeldungen bereits auf den Weg gebracht. Über mögliche Kapazitäten ist Yvonne Peyser mit den jeweiligen Schulleitern im Gespräch. Hier war die Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien bereits in der Vergangenheit erfolgreich und diese Erfahrungen können nun genutzt werden.
Hilfe auch von anderer Seite
Auch der Verein Flüchtlingshilfe Föhr-Amrum ist wieder unterstützend mit im Boot, Hilfe hat zudem der Verein Föhr Amrumer Unternehmer angeboten und das Inselradio hat eine Gutschein-Sammelaktion ins Leben gerufen. Weitere Hilfe ist willkommen, weshalb sich Menschen, die etwa beim Dolmetschen helfen wollen oder Zeit und Lust haben, sich um eine Familie zu kümmern und eine „Patenschaft“ zu übernehmen, jederzeit an Yvonne Peyser wenden können.
Wichtiges Thema: Deutschkurse
Ein wichtiges Thema sind die Deutschkurse. Ein Kurs läuft aktuell, an dem noch einige Geflüchtete aus der Ukraine teilnehmen könnten. Bereits seit einigen Jahren gibt es die vom Landesverband der Volkshochschulen in Kiel finanzierten STAFF-Deutschkurse (STAFF.SH: Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein). Diese werden auf den Inseln von Yvonne Peyser organisiert. Für mögliche weitere Kurse werden Räumlichkeiten und Lehrkräfte gesucht, weshalb sich Menschen, die einen pädagogischen Hintergrund haben und sich zutrauen, die deutsche Sprache zu vermitteln, ebenfalls an Yvonne Peyser wenden können.
Weitere Informationen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf der Internetseite des Kreises abrufbar.
Kontakt auf Föhr:
Yvonne Peyser
Fallmanagement und Flüchtlingsbeauftragte
Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36, 25938 Wyk auf Föhr
Telefon; 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
Fax: 04681/7412820
[Impf-Info - Вказівки, які мають відношення до щеплення від коронавірусу]
[Fragen und Antworten auf der Internetseite des Kreises NF]
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Coronavirus: Information für Schulen zur weiteren Vorgehensweise
(18. 03. 2022)Das Bildungsministerium hat in einem SchreibenSchulleitungen und Öffentlichkeit über den weiteren Umgang mit den Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus informiert. Demnach sind folgende Schritte vorgesehen:
- Ab dem 21. März 2022 entfällt die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzunterricht. Stattdessen sollen freiwillig zweimal wöchentlich eigenverantwortlich Tests zu Hause durchgeführt werden. Die Schulen sollen dafür am 18. März 2022 die erforderlichen Tests in 5er-Packungen zur Verfügung stellen. Die Durchführung der Tests wird nicht überprüft oder dokumentiert. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 2. April 2022 bestehen.
- Vom 3. bis zum 29. April 2022 gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen.
- Nach den Osterferien soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich freiwillig zu Hause zu testen. Dafür sollen die Schulen die benötigten Tests am 19. April 2022 ausgeben.
- Betont wird wegen der mit den Regelungen verbundene Stärkung der Eigenverantwortung die Bedeutung des Schnupfenplans mit den Verhaltensregeln bei Erkältungssymptomen.
[Schreiben des Bildungsministeriums]
[Regeln für den Umgang mit Erkältungserkrankungen]
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Coronavirus: Viele Regeln sollen wegfallen
(18. 03. 2022)Ab Sonnabend gelten in Schleswig-Holstein fast keine Corona-Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht bleibt vorerst in Kraft.
Schleswig-Holstein geht den nächsten Schritt in Richtung Normalität. Angesichts der derzeitigen Infektionslage mit überwiegend milden Verläufen sei es nach Abstimmung mit der Expertenrunde der Landesregierung vertretbar, den Stufenplan weiterzuverfolgen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am 16. März 2022 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Finanzministerin Monika Heinold in Kiel.
Änderungen ab Sonnabend
Ab dem 19. März entfällt die Testpflicht (3G-Regel) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ausgenommen davon sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas und Schulen. In den Kindertagesstätten bleibt es bei der sogenannten Umfeld-Testung, bei der sich ein Elternteil dreimal pro Woche auf das Coronavirus testen muss. In den Schulen sollen ab der kommenden Woche freiwillige Tests gemacht werden können.
„Die Rücknahme der Einschränkungen ist nicht nur möglich, sondern geboten“, sagte Günther. „Deshalb werden wir im Einklang mit den geplanten Bundesregeln viele grundrechtseinschränkende Regelungen ab diesem Wochenende aufheben.“
[Mitteilung der Landesregierung]
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Infos für Flüchtlinge aus der Ukraine auf Föhr und Amrum
(17. 03. 2022)Das Amt Föhr-Amrum hat Informationen für Geflüchtete sowie Bürgerinnen und Bürger, die eine aus der Ukraine geflüchtete Person oder Familie aufnehmen, zusammengestellt.
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Coronavirus: Isolationszeit beendet und weiterhin positiv
(11. 03. 2022)Das Coronavirus kennt keine Regeln und so ist auch die Dauer der Erkrankung individuell. Vor dem Hintergrund derzeit steigender Inzidenzen beobachte das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland vermehrt Fälle, in denen Infizierte auch nach Ende der vorgegebenen Isolationszeit von zehn Tagen weiterhin ein positives Testergebnis aufweisen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.
Das Gesundheitsamt rät allen Betroffenen in diesem Fall, für weitere zwei bis vier Tage in Isolation zu bleiben und regelmäßig einen Schnelltest zu machen – solange bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Testungen in Testzentren unbedingt anzugeben, dass es sich um eine Freitestung handelt.
Zudem weist das Gesundheitsamt hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei positiven Schnelltests auf die entsprechenden Informationen auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland hin.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
[Was tun bei einem positiven Schnelltest?]
[Was tun bei einem positiven PCR-Test?]
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Flüchtlinge aus der Ukraine in Nordfriesland: Informationen, Ansprechpersonen und mehr auf der Kreis-Internetseite
(11. 03. 2022)Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine haben das Kreisgebiet inzwischen erreicht. Empfangen werden sie von den Nordfriesinnen und Nordfriesen mit offenen Armen, großer Solidität und ausgeprägter Hilfsbereitschaft.
Nun gilt es, die behördlichen Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu regeln und die Hilfsangebote so zu koordinieren, dass sie zügig von den Geflüchteten genutzt werden können. Land, Kreis, Städte und Ämter stehen dafür in engem Austausch.
Viele Fragen stehen im Raum. Diesen zu begegnen und aktuell zu informieren, hat die Kreisverwaltung eine eigene Internetseite eingerichtet. Unter nordfriesland.de/ukraine werden Neuigkeiten, Ansprechpartner, Antworten auf häufig gestellte Fragen und mehr zur Verfügung gestellt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
(10. 03. 2022)Nach der jüngsten Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung auch den Bußgeldkatalog angepasst. In der Neufassung vom 8. März 2022 wurden insbesondere diejenigen Regelsätze gestrichen, bei denen das entsprechende Verbot oder Gebot in der Corona-Bekämpfungsverordung weggefallen ist.
[Bussgeldkatalog zur Corona-BekämpfVO 08.03.2022]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung
(10. 03. 2022)Die Landesregierung hat am 8. März 2022 die Geltung der bislang bis zum 13. März 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 19. März 2022 verlängert. Die Verordnung ist inhaltlich nahezu unverändert – Maskenpflicht und Testpflicht gelten bis zum 19. März 2022 fort.
Eine Änderung gibt es lediglich hinsichtlich der Beendigung der täglichen Testpflicht beim Auftreten von Infektionen (§ 7 Abs. 8. Letzter Satz). Für die Beendigung der täglichen Testpflicht ist nunmehr ein negativer PCR-Test erforderlich. Bisher hat auch ein zertifizierter Antigenschnelltest in einem Testzentrum genügt.
[Schulen-CoronaVO ab 14. März 2022]
[Coronavirus: Informationen für Schulen]
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Föhr und Amrum bereiten sich auf die Ankunft Geflüchteter aus der Ukraine vor
(09. 03. 2022)Menschen, die sich vor dem russischen Angriffskrieg in Sicherheit bringen und die Ukraine verlassen, soll auch im Kreis Nordfriesland geholfen werden. Derzeit arbeiten Kreis, nordfriesische Ämter und die Stadt Husum mit Hochdruck an einer gemeinsamen Abstimmung, um Ankunft und Unterbringung Geflüchteter zu koordinieren.
Wie überall in Deutschland und in vielen anderen Ländern ist auch die Unterstützung nordfriesischer Bürgerinnen und Bürger überwältigend. Diese große Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine gilt es in sinnvolle Bahnen zu lenken. Nur so können Hilfsangebote zielgerichtet zur Anwendung kommen.
Das Amt Föhr-Amrum weist auf die folgenden wesentlichen Punkte hin:
- Jedes Angebot für eine Unterbringung wird dankbar angenommen. Ansprechpartner ist hier das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum (Telefon: 04681/50040, E Mail ). Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass der benötigte Wohnraum zwingend längerfristig zur Verfügung stehen muss.
- Helfer sollten davon Abstand nehmen, Menschen in privaten Aktionen auf die Inseln zu bringen, da eine Unterbringung der Geflüchteten sonst nicht gewährleistet werden kann. Die Verteilung der Menschen auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Schleswig-Holstein bedeutet das derzeit eine Aufnahme von gut drei Prozent, von denen wiederum knapp sechs Prozent von Nordfriesland aufgenommen werden.
- Sonstige Hilfsaktionen wie den Transport von Spenden führt das Amt Föhr-Amrum nicht durch.
- Die persönliche Betreuung der Geflüchteten vor Ort übernimmt dann die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser vom Sozialzentrum Föhr-Amrum.
Der Kreis Nordfriesland wird zeitnah eine Themenseite „Ukraine“ einrichten. Hier finden Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen. Die Seite soll laufend aktualisiert werden.
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Coronavirus: Stationäre Impfstelle in Niebüll schließt Ende März
(07. 03. 2022)Als Reaktion auf die sinkende Nachfrage und abnehmende Auslastung wird die stationäre Impfstelle in Niebüll ihren Betrieb Ende März einstellen. Mit ihr schließt das Land Schleswig-Holstein auch die Impfstellen in Brunsbüttel und Heiligenhafen, teilt der Kreis Nordfriesland in einer Pressemitteilung mit.
Demnach wird es auch nach dem 31. März 2022 für die Bürgerinnen und Bürger im nördlichen Teil des Kreises die Möglichkeit geben, sich an dem Standort in der Jugendherberge in Niebüll impfen zu lassen – dann von mobilen Impfteams des Landes.
Offene Impfaktionen sind im April für folgende Tage angekündigt:
- 6. April
- 8. April
- 9. April
- 16. April
- 22. April
- 23. April
- 29. April
- 30. April
Uhrzeiten sind vorab in der monatlichen Impfaktionsübersicht des Landes unter schleswig-holstein.de/impfen zu finden. Hier werden auch die offenen Impfaktionen in Niebüll der folgenden Monate bekanntgegeben.
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Lockerungen der Corona-Regeln ab Donnerstag
(02. 03. 2022)Die Landesregierung hat am 1. März 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 19. März 2022.
Die wesentlichen Änderungen:
Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume
- bis zu 500 Gästen gilt die 3G-Regel.
- Bei mehr als 500 Gästen gilt die 2G-Regel.
- Zudem müssen alle Gäste feste Sitz- oder Stehplätze haben und gleichmäßig auf die räumliche Kapazität verteilt werden. Die nach Abzug der ersten 500 Gäste verbleibende Kapazität darf bis zu einer Obergrenze von 6000 Gästen bis zu 60 Prozent ausgelastet werden. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht.
Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume
- Bis zu 500 Gästen gibt es keine Vorgaben und auch keine Maskenpflicht.
- Ab 500 Personen gilt die 2G-Regel. Alle Gäste müssen gleichmäßig auf die räumliche Kapazität verteilt sein. Die nach Abzug der ersten 500 Gäste verbleibende Kapazität darf bis zu einer Obergrenze von 25.000 Teilnehmern höchstens bis zu 75 Prozent ausgenutzt werden.
- Ausnahmen sind möglich; es gilt Maskenpflicht.
Bei Volksfesten und Flohmärkten gilt die 2G-Regel, eine Kontrolle der Identität muss nicht erfolgen.
Versammlungen
- Innerhalb geschlossener keine Kapazitätsbeschränkungen, sofern die 3G- Regel eingehalten wird.
- Bei Versammlungen innerhalb geschlossener Räume mit maximal 100 Personen entfällt die Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen passiv verhalten
- Außerhalb geschlossener Räume gilt die Maskenpflicht erst ab 500 Teilnehmern.
Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen
- Keine Kapazitätsbeschränkung und Maskenpflicht bei Einhaltung der 3G-Regel.
- Die Maskenpflicht entfällt auch, wenn nicht mehr als 100 Personen passiv auf festen Sitz- oder Stehplätzen anwesend sind.
- Außerhalb geschlossener Räume gilt die Maskenpflicht bei mehr als 500 Teilnehmern.
Gaststätten, Restaurants, Kantinen
Innerhalb geschlossener Räume gilt die 3G-Regel. Für Gäste von geschlossenen Veranstaltungen in gesonderten Räumen entfällt die Maskenpflicht.
Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Es gilt ausnahmslos die 2G Plus-Regel: Besucher müssen aktuell getestet, doppelt geimpft oder genesen sein. Die Maskenpflicht entfällt.
Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt die 3G-Regel. Auch bei Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt innerhalb geschlossener Räume die 3G-Regel. Hier entfällt die Maskenpflicht, wenn höchstens 100 Besucher zeitgleich – auf festen Sitz- oder Stehplätzen – anwesend sind. In Bibliotheken gelten nur noch die Pflicht zum Hygienekonzept und die Maskenpflicht. Für außerschulische Bildungsangebote gelten wie bisher die Vorschriften für Veranstaltungen.
Beim Sport gilt innerhalb geschlossener Räume die 3G-Regel. Die bisherigen Obergrenzen (Wettbewerbe innerhalb geschlossener Räume 50 Teilnehmer, außerhalb geschlossener Räume 100 Teilnehmer) werden gestrichen.
Bei Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Gefährdetenhilfe sowie Frühförderstellen entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung.
Für Beherbergungsbetriebe gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen.
[Corona-BekämpfungsVO ab 3. März 2022]
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Coronavirus: Aktualisierte Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
(02. 03. 2022)Das Bundesgesundheitsministerium hat erneut seine Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Die aktuelle Fassung mit Datum 22. Februar 2022 finden Sie hier.
[Handreichung zur Impfprävention]
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Wenn Beruf zur Berufung wird
(28. 02. 2022)Haus Schöneberg: Belegschaft zeigt in Pandemie-Zeiten selbstlosen Einsatz.
„Das Engagement aller Mitarbeitenden ist phänomenal“, konstatiert Nils Peters. Der Geschäftsführer des Haus Schöneberg leitet die Einrichtung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, deren Alltag seit Beginn der Corona-Pandemie einem Ausnahmezustand gleicht. Die Einschränkungen für Mitarbeitende und Bewohner waren und sind massiv. Mit ständig wechselnden Regelungen und Verordnungen ging ein hoher Anpassungsdruck einher. Zudem war von Beginn an die personelle Herausforderung enorm und nahm stetig zu. „Die Mitarbeiter haben das mitgetragen und weiter in Gruppen mit Infizierten gearbeitet, obwohl sie wussten, dass das Risiko, sich selbst zu infizieren, sehr hoch war“, sagt Peters.
Lange Zeit blieb die Einrichtung mit Sitz in der Boldixumer Straße virenfrei. Die Situation verschärfte sich, als Anfang Januar 2022 die Infektion einer Mitarbeiterin bekannt wurde. Umgehend und auch in den Folgewochen wurden bei allen Bewohnern und Mitarbeitenden PCR-Abstriche abgenommen. Infiziert haben sich bis heute 45 von insgesamt 224 Personen (22 Mitarbeiter, 23 Betreute). Dazu kamen Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen für Kontaktpersonen.
Nach Bekanntwerden der ersten Infektion wurden die ohnehin umfangreichen Schutzmaßnahmen verschärft. Werkstätten, Tagesförderstätte und Tagesgruppen wurden geschlossen und so ermöglicht, mit einer festen Zuordnung bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gruppen von Betreuten sofort auf eine Kohorten-Betreuung umzustellen. In der Teestube im Multifunktionsgebäude wurde eine Hygiene-Schleuse eingerichtet. Diese passieren alle Beschäftigten der Wohnstätte, die in Vollschutz-Ausrüstung arbeiten, vor Arbeitsbeginn und nach Dienstschluss.
Hohe Infektionsquote nicht vermeidbar
Eine hohe Infektionsquote haben die Maßnahmen nicht verhindert. Allerdings konnten die Fälle auf drei Bereiche beschränkt werden. Betroffen waren zwei Wohngruppen der Wohnstätte und die Wohngemeinschaft „Haidweg“, wo sich alle Betreuten sowie der ganz überwiegende Teil der dort Beschäftigten infizierten. Auch wenn zwei Mitarbeiterinnen aufgrund langwieriger Krankheitsverläufe bis heute nicht belastbar sind: Krankenhaus-Behandlungen waren bisher in keinem Fall erforderlich; die Angst vor schweren Verläufen hat sich nicht bestätigt. Dabei war diese groß: „Wir haben ja auch Bewohner mit Trisomie 21“, berichtet Peters von der Sorge, „dass wir auch Menschen betreuen, bei denen nicht sicher war, ob die Impfung wirksam vor schweren Verläufen schützt.“
Der Quarantäne infizierter Mitarbeitender sowie der Isolation von Kontaktpersonen geschuldet mussten nicht infizierte Kollegen in besonders betroffenen Bereichen eingesetzt werden. Diese infizierten sich ebenfalls und mussten selbst in Quarantäne – ein Kreislauf, der die personellen Engpässe weiter steigerte. Als Folge wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Nordfriesland für einen begrenzten Zeitraum eine „Tunnel-Quarantäne“ realisiert: Infizierte Mitarbeitende betreuen infizierte Bewohner, bleiben in Quarantäne und dürfen diese nur für den direkten Weg zur und von der Arbeit verlassen. Diese konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ermöglichte die Aufrechterhaltung der Kohorten-Betreuung und verhinderte die Ausbreitung des Virus in andere Bereiche.
Nils Peters bescheinigt seiner Belegschaft und deren Bereitschaft, Betrieb und Betreuung aufrecht zu erhalten, eine stolze Leistung. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Engagement gezeigt, das so weder erwartet noch verlangt werden kann und höchste Anerkennung verdient.“
Aufopfernde Arbeit aller Beteiligten
Ein nicht selbstverständliches Engagement, das auch Amtsvorsteherin Heidi Braun und Wyks Bürgermeister Uli Hess beeindruckt. Die beiden Verwaltungsratsmitglieder betonen, dass für diesen freiwilligen Einsatz über das Normale hinaus nicht genug gedankt werden könne. Beide haben durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen Einblick in den Tagesablauf des Haus Schöneberg bekommen und können einschätzen, welche Leidenschaft hier gezeigt wird. „Man hat das Gefühl, die Betreuung der Bewohner ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Berufung als Beruf“, sagt Uli Hess. Deren Arbeit sei schon in normalen Zeiten nicht hoch genug zu würdigen. „Aber unter den besonderen Bedingungen von Corona selbst dann weiterzuarbeiten, wenn sie selbst infiziert sind, zeigt, welch aufopfernde Arbeit – von der Leitung bis zu allen Mitarbeitenden – hier geleistet wird.“
Im Haus Schöneberg ist derweil ein wenig Normalität eingekehrt: Seit dem 14. Februar sind die tagesstrukturierenden Angebote wieder vollständig in Betrieb genommen worden.
[Webseite des Haus Schöneberg]
Foto: Wenn Beruf zur Berufung wird
Coronavirus: Verdienstausfallentschädigung für Erwerbstätige ab 20. März 2022
(24. 02. 2022)Die Landesregierung hat darüber informiert, dass für Arbeitnehmer oder Selbstständige, die aufgrund eines positiven Testergebnisses oder als Kontaktpersonen absonderungspflichtig sind und von einem Verdienstausfall betroffen sind, die Praxis bezüglich der Entschädigungszahlungen angepasst wird.
Demnach werden erwerbstätige Personen ab dem 20. März 2022 nur noch dann entschädigt, wenn sie bis zum Absonderungsbeginn
- eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben
- frisch geimpft sind (zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung)
- oder doppelt geimpft und genesen sind.
Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, sind weiterhin anspruchsberechtigt.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG, § 56 Absatz 1) sind erwerbstätige Personen im Hinblick auf die Verdienstausfallentschädigung nicht anspruchsberechtigt, wenn die Absonderung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung vermeidbar gewesen wäre (§ 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG). Auf dieser Grundlage erhalten erwerbstätige Personen in Schleswig-Holstein bereits seit dem 1. Oktober 2021 keine Verdienstausfallentschädigung mehr, wenn sie bei Absonderungsbeginn nicht vollständig geimpft waren.
Gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wird in Schleswig-Holstein die Covid-19-Impfung seit dem 19. August 2021 für alle Personen ab zwölf Jahren empfohlen. Für die Auffrischimpfung besteht für alle volljährigen Personen eine Empfehlung seit dem 29. November 2021.
Die aktuelle Vollzugspraxis wird bis zum 19. März fortgeführt; die oben genannten Regelungen gelten ab dem 20. März. So soll Bürgerinnen und Bürgern, die bislang noch keine Auffrischimpfung in Anspruch genommen haben, ausreichend Zeit für eine Impfung eingeräumt werden.
Informationen zu Impfung und Impfangeboten finden Sie hier.
[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]
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Sturm „Zeynep“: Schäden auf beiden Inseln
(21. 02. 2022)Sie hatten es in sich, die Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“. Nachdem sich das Wetter nun beruhigt hat, ist es Zeit für die Bestandsaufnahme.
Während „Ylenia“ und „Antonia“ auf Föhr und Amrum keine Schäden verursachten, sind die von „Zeynep“ hinterlassenen Spuren auf beiden Inseln unübersehbar. Und so traf sich auf Föhr der Krisenstab, der sich auch in der Nacht zum Sonnabend im Feuerwehrgerätehaus in Wyk ständig über die Entwicklung informiert hatte, bereits am Sonnabendnachmittag zu einer ersten Nachlese im Wyker Amtsgebäude.
Auf Amrum gab es abgesehen von Überflutungen Schäden in Nebel und Norddorf. „Am gravierendsten sind hier die Schäden an der Nordspitze“, berichtet Norddorfs Bürgermeister Christoph Decker von großen Sandabbrüchen rund um Ban Horn. Dies sei bei jedem Sturm der neuralgische Punkt. Einen kleinen Durchbruch gab zudem an der letzten Düne auf der Nordspitze.
Aus Nebel berichtet Bürgermeister Cornelius Bendixen von „sehr großen Schäden an unseren Wattwegen“. Der Weg Nebel – Steenodde sei teilweise in der Breite völlig weg und das Meer an diesen Stellen fünf bis acht Meter ins Land eingedrungen. Der Wattweg nach Norddorf sei ebenfalls stark beschädigt. Auch von einer vollgelaufenen Koppel in Steenodde berichtet der Bürgermeister. Durch den Rückstau sei die Straße überflutet. „Der Sandverlust am Strand ist erheblich. Die touristische Infrastruktur scheint jedoch noch zu funktionieren“, so Bendixen. Dies sei allerdings noch nicht abschließend geprüft.
Auf Föhr sind die Schäden gravierender. „Wir haben wieder ein Kliff in Goting und der Inselsockel ist angegriffen“, sprach Nieblums Bürgermeister Friedrich Riewerts von einer Katastrophe. An einigen Stellen in Richtung FKK-Strand sei der Sand verschwunden und der nackte Mutterboden zu sehen. „Ich glaube nicht, dass wir dort überhaupt noch einen Strand haben“, so Riewerts. Gefühlt gebe es keinen Höhenunterschied mehr zwischen Strand und Watt. Die Infrastruktur sei weg und in Richtung Hedehusum stünden die Bänke im Watt. Große Teile des FKK-Strandes seien abgebrochen und mitgespült worden. Abbrüche, die nun auf etwa sechs Kilometer Länge auf dem Nieblumer Strand zu finden sind.
Massive Schäden gibt es auch in Utersum. An einer Stelle kam es zum Deichdurchbruch und alle Dünen, die bisher als Puffer dienten, sind weg. „Wir haben hier wieder den Zustand aus der Zeit, ehe Sand aufgespült wurde“, sagt Amtsvorsteherin Heidi Braun, und die Abbruchkante sei zu sehen. Insbesondere bei der Kurklinik seien die Steine aus der Befestigung gebrochen, die als Sicherung der Deichkante dienten.
Im Wyker Hafen waren ebenfalls einige Schäden zu verzeichnen. So fiel der Anleger 1 wohl wegen eines Kurzschlusses aus und am Anleger 3 hielt ein Teil der Verglasung Wind und Wellen nicht stand.
Dass sich darüber hinaus die Standfestigkeit der Strandpromenade bewährt habe, betonte Bürgermeister Uli Hess. Schäden seien nicht zu erkennen. Lediglich das Wasser sei hochgeschwappt und habe jede Menge Treibsel auf die Strandpromenade gespült. Auch am Wyker Strand sei der Sandabtrag enorm. Da Sand nicht aus dem Watt heraus aufgeschoben werden darf, sieht Hess „immense Schwierigkeiten“, wenn die Saison wieder beginnt. „Wir können versuchen, ein bisschen zusammenzukehren, aber das wird nicht reichen.“
Keine Probleme meldete Hark Ketelsen, Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr sowie des Deich- und Sielverbandes und des Forstbetriebsverbandes. Notstromaggregate hätten Probleme mit der Trinkwasserversorgung verhindert. In Oldsum und Dunsum habe der Stromausfall zu einer Unterbrechung der Schöpfwerke geführt, die nicht über Notstromaggregate verfügen. So fiel das Schöpfwerk in Dunsum für rund 30 Minuten aus und lief dann eigenständig wieder an. Das Schöpfwerk in Oldsum musste von Hand wieder angestellt werden; hier wurde zirka dreieinhalb Stunden nicht gefördert. Der Teil der umgestürzten Bäume im Amts- und Stadtforst halte sich sehr in Grenzen. Für Ketelsen ein Indiz, dass die Orkanböen doch nicht so ausgeprägt waren, wie anfangs befürchtet worden war.
Der rund einstündige Stromausfall auf beiden Inseln machte einmal mehr die Abhängigkeit gerade in Krisenzeiten deutlich. Selbst über Mobilfunk konnte nicht mehr kommuniziert werden. Hier Abhilfe zu schaffen, ist jetzt oberstes Ziel aller Verantwortlichen.
Foto: Küstenerosion in Nieblum. Foto: Gemeinde Nieblum
Coronavirus: Bund und Länder beschließen weiteres Vorgehen
(17. 02. 2022)Ministerpräsidenten und Bundesregierung haben am 16. Februar 2022 das weitere Vorgehen zum Coronavirus verabredet. Der Beschluss stützt sich auf die sechste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung. Er sieht vor, die aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in kontrollierten Schritten zurückzufahren. Dies zu realisieren, soll mittels eines Stufenplans bis zum 20. März 2022 die Einschränkungen sukzessive zurückgenommen werden.
Über die Ankündigungen der Landesregierung Schleswig-Holsteins vom 15. Februar 2022 hinaus gelten folgende Verabredungen:
- An Großveranstaltungen (inklusive Sport) dürfen ab dem 4. März 2022 bei Veranstaltungen in Innenräumen maximal 6000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 60 Prozent) und bei Veranstaltungen im Außenbereich maximal 25.000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität) teilnehmen.
- Ab dem 20. März 2022 soll die verpflichtende Home-Office-Regelung entfallen.
- Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, Abstände und Hygienevorgaben gelten weiterhin.
- Die Erfassung der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen und Belegung der Intensivstationen wird fortgesetzt.
- Bund und Länder bekräftigen die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich. Jedoch haben die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum, sodass Betretungsverbote nicht automatisch greifen.
Die Landesregierung hat am 16. Februar 2022 angekündigt, dass damit die Ankündigungen des Landes vom 15. Februar umgesetzt werden können. Damit geht Schleswig-Holsten bei den Kontaktbeschränklungen für Ungeimpfte mit bis zu 25 Teilnehmern bei privaten Treffen über den Beschluss der Ministerpräsidenten hinaus.
Am 17. März werden Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.
[Das haben Bund und Länder vereinbart]
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Jens Hartmann löst Andreas Lorenzen als Wehrführer ab
(16. 02. 2022)Einstimmig wählte die Freiwillige Feuerwehr Alkersum in ihrer Generalversammlung Jens Hartmann zum neuen Wehrführer.
Hartmann war zuvor rund drei Jahre stellvertretender Wehrführer. Der 37-Jährige folgt auf Andreas Lorenzen, der nach zwölf Jahren an der Spitze der Brandschützer für das Amt nicht mehr zur Verfügung stand.
Ebenso einstimmig wurde der bisherige Jugendwart Martin Roeloffs zum neuen stellvertretenden Wehrführer gewählt. Den Nachwuchs wird Roeloffs vorerst parallel weiterbetreuen.
Das neue Führungsduo wurde in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung in seinen Ämtern bestätigt.
„Ehrenämter mit großer Verantwortung sind heute nicht mehr so leicht zu besetzen“, lobte Alkersums Bürgermeister Johannes Siewertsen die schnelle und unkomplizierte Neubesetzung dieser wichtigen Funktionen und dankte Andreas Lorenzen für dessen Einsatz in den vergangenen zwölf Jahren.
Auf eine große Feier wurde Pandemie-bedingt verzichtet. Siewertsen versprach jedoch, den gebührenden Abschied nachzuholen, sobald Corona dies zulässt.
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Coronavirus: Landesregierung kündigt Öffnungsschritte an
(16. 02. 2022)Die Landesregierung hat am 15. Februar 2022 die Rücknahme der aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in drei Stufen angekündigt. Demnach ist mit der nächsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung am 18. Februar 2022 zu rechnen.
Folgende Schritte wurden angekündigt:
In einer ersten Stufe fallen ab dem 19. Februar 2022 alle Kontaktbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene weg. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants. Nehmen an Zusammenkünften auch Ungeimpfte teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.
In der zweiten Stufe entfallen ab dem 3. März 2022 die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen in den Bereichen Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und außerschulische Bildung. Sie werden durch die 3G-Regelung ersetzt. Vorliegen muss weiterhin jeweils ein Hygienekonzept und in einigen Bereichen gilt die Maskenpflicht. Strengere Regeln gelten dann nur noch für Großveranstaltungen (2G) sowie Discotheken und Clubs (2G-Plus).
In Stufe drei sollen ab dem 20. März 2022 auch die 3G-Regelungen fallen. Die Maskenpflicht wird in vielen Bereichen wohl weiterhin gelten.
Für Schulen wurden darüber hinaus folgende Maßnahmen angekündigt:
- Die Kohorten-Regelung wird ab dem 3. März aufgehoben.
- Ab dem 20. März werden Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
- Spätestens mit Beginn der Osterferien wird die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.
Außerdem wurde angekündigt, dass die Landesregierung im Lauf der 8. Kalenderwoche über das weitere Vorgehen in der Kinderbetreuung ab dem 20. März entscheidet.
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Coronavirus: Anpassung der Test- und Quarantäne-Regelungen
(14. 02. 2022)Das Gesundheitsministerium hat am 15. Februar 2022 erneut den Erlass geändert, auf dessen Grundlage die Gesundheitsämter per Allgemeinverfügung die Regelungen für die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen. Die Kreise müssen den Erlass durch eine entsprechende Allgemeinverfügung umsetzen, die ab dem 16. Februar 2022 gilt.
Die neuen Regelungen finden auch auf Personen Anwendung, die sich dann bereits in Isolation oder Quarantäne befinden.
Gegenüber den bisher geltenden Regelungen bringt der neue Erlass folgende Änderungen:
- Die Gliederung des Erlasses und damit auch der Allgemeinverfügungen der Kreise wird übersichtlicher neu geordnet. Auch der Begründungstext wird übersichtlicher gegliedert.
- Die Pflichten für eine Kontrolltestung nach einem positiven Antigen-Schnelltest werden verändert. Nun muss sowohl nach einem positiven Antigenschnelltest durch geschultes Personal (Testzentrum/Teststation, Arzt etc.) als auch nach einem positiven Selbsttest oder Test durch nicht geschultes Personal unverzüglichen eine Kontrolltestung durch einen PCR-Test erfolgen.
- Die bisher nur in der Begründung des Erlasses enthaltene Regelung zur Freitestung von Schülern oder Kindern in Kinderbetreuung als Haushaltsangehörige infizierter Personen frühestens am fünften Tag ist nun ausdrücklich in den Text des Erlasses aufgenommen worden.
- Die bisherigen Verhaltensregeln für den Zeitraum der Quarantäne (etwa Selbstmonitoring) sind weggefallen.
- Für Kontaktpersonen gilt weiterhin: Sie müssen sich als Haushaltsangehörige grundsätzlich nur in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geboostert, frisch geimpft oder genesen sind.
[Runderlass zur Absonderung vom 15.02.2022]
[Quarantaene Isolierung Schaubild]
[RKI: Quarantäne- und Isolierungsdauern]
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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
(14. 02. 2022)Nach den jüngsten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium am 15. Februar 2022 auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.
Gestrichen werden jene Bußgeldtatbestände, die durch die jüngsten Lockerungen beim Einzelhandel und den Gaststätten gegenstandslos geworden sind.
Neu ist ein Bußgeldrahmen von 500 bis 2000 Euro für die Betreiber von Kindertagesstätten bzw. für Kindertagespflegepersonen, wenn die Bestätigungen von Eltern über die vorgeschriebenen Selbsttests nicht aufbewahrt oder dem Gesundheitsamt auf Anforderung nicht vorgelegt werden, sowie ein Bußgeldrahmen in Höhe von 150 bis 300 Euro für Eltern, die die Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests nicht oder falsch abgeben.
[Bussgeldkatalog Landesverordnung vom 15.02.2022]
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Coronavirus: Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
(14. 02. 2022)Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Covid-19-Krankheitsverlauf hat. Die Bundesregierung am 11. Februar 2022 zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 15. März 2022 eine Handreichung in Form eines Frage-Antwort-Kataloges veröffentlicht.
Unter anderem sind folgende Punkte hervorzuheben:
- Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bzw. die Nachweispflicht gilt
- für Schulbegleiter, wenn sie behinderte Menschen betreuen
- für ehrenamtlich Tätige in den genannten Einrichtungen
- für regelmäßig im Gebäude tätige Handwerker, Verwaltungsmitarbeiter inkl. Geschäftsführung sowie technische- und IT-Dienste, sofern keine klare räumliche Abgrenzung zu den betreuten Personen vorhanden ist
- für Friseure, die in den betroffenen Einrichtungen tätig werden
- für freie Mitarbeiter, Praktikanten, Studierende und Auszubildende
- für Impfzentren und Testzentren, sofern sie als Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes betrieben werden. Somit gilt nach Aussagen des Sozialministeriums, dass die Impf-/Nachweispflicht in allen Impfstellen, mobilen Impfteams, Testzentren und Abstrichbussen gilt.
- für Schulbegleiter, wenn sie behinderte Menschen betreuen
- Die einrichtungsbezogene Impf-/Nachweispflicht gilt nicht
- in Apotheken, auch wenn dort Impfungen durchgeführt werden
- in medizinisch-diagnostischen Laboren, es sei denn, sie sind Teil einer der anderen in § 20 a IfSG (Infektionsschutzgesetz) genannten Einrichtungen
- in integrativen Kindertagesstätten
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
- für Postboten, Paketzusteller, Handwerker im Rahmen eines nicht regelmäßigen Einsatzes
- für Angehörige der Polizei, Feuerwehr oder von technischen Notdiensten
- für die in den Einrichtungen betreuten Personen
- in Apotheken, auch wenn dort Impfungen durchgeführt werden
- Auch für weitere voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie in den Bereichen Rehabilitation, Frühe Hilfen, Inklusion und humanmedizinische Heilberufe wird der Geltungsbereich der Impfpflicht erläutert.
- Der vorgeschriebene Immunitätsnachweis kann erbracht werden mittels
- Impfnachweis oder
- Genesenennachweis oder
- ärztliches Zeugnis darüber, dass die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Covid-19 geimpft werden kann
- Impfnachweis oder
- Wichtig ist die in § 20a IfSG angelegte Unterscheidung zwischen Personen, die bereits bis zum 15. März 2022 in den Einrichtungen tätig sind und solchen, die ab dem 16. März 2022 eine Tätigkeit neu aufnehmen wollen (Frage 21):
- Bei bereits in den Einrichtungen tätigen Personen ist für den Fall, dass bis zum 15. März 2022 kein Impfnachweis vorgelegt wird, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dieses hat dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden und ggf. für die betroffene Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Letzteres tritt nicht automatisch in Kraft, sondern nur nach Anordnung des Gesundheitsamtes.
- Personen, die ab dem 16. März 2022 eine Tätigkeit in der Einrichtung aufnehmen wollen und keinen Nachweis vorlegen, dürfen nicht beschäftigt werden. In diesem Fall ist keine besondere Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich.
- Bei bereits in den Einrichtungen tätigen Personen ist für den Fall, dass bis zum 15. März 2022 kein Impfnachweis vorgelegt wird, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dieses hat dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden und ggf. für die betroffene Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Letzteres tritt nicht automatisch in Kraft, sondern nur nach Anordnung des Gesundheitsamtes.
[Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogene Impfpflicht]
[Schreiben zur Impfpflicht in Testzentren und Impfstellen]
[Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal ab 15. März beschlossen]
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Coronavirus: Expertenrat hält Öffnungsschritte für möglich
(14. 02. 2022)Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hat am 13. Februar 2022 unter dem Titel „Ein verantwortungsvoller Weg der Öffnungen“ seine sechste Stellungnahme abgegeben. Darin wird die Vermehrung der Infektionen durch die Omikron-Variante beschrieben und die sinkende Bedeutung der Sieben-Tage-Inzidenz erläutert.
Demnach ist die aktuelle Omikron-Welle eine neue Phase der Pandemie. Um Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen, fordert der Expertenrat, die veränderten Bedingungen und die damit veränderte Strategie zur Minimierung der Krankheitslast klar und bundesweit einheitlich zu kommunizieren. Sollten Hospitalisierung und Intensiv-Neuaufnahmen stabil rückläufig sein, erscheine ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen sinnvoll.
Da die Rückkehr in ein „normales“ Leben eng mit dem Erreichen einer hohen Impfquote verbunden ist, müsse weiterhin eine möglichst lückenlose Immunität angestrebt werden. Einzelne Lockerungen hält der Expertenrat trotz einiger Unsicherheiten in den kommenden Wochen für möglich.
Somit ist anzunehmen, dass Bund und Länder in der Konferenz der Regierungschefs am 16. Februar 2022 auch vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme mehrere Öffnungsschritte für die kommenden Wochen verabreden werden.
[Sechste Stellungnahme Expertenrat Corona]
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Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet
(09. 02. 2022)Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH als Gesellschaft aller Gemeinden auf Föhr und Amrum sowie des Amtes Föhr-Amrum hat einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer klimagerechten Zukunft für beide Inseln gemacht. Gemeinsam mit dem Partner DSK Energie GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der DSK Deutsche Stadt- und Grundstückentwicklungsgesellschaft mbH, wurde die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet.
Ziel der im November 2020 gegründeten Inselwerke sind der Aufbau einer klimafreundlichen, CO2-neutralen insularen Energieversorgung. Innovative und nachhaltige Technologien sollen auf den Inseln etabliert, die lokale Wirtschaft gestärkt und eine Bürgerbeteiligung an der Energiewende ermöglicht werden. Tochtergesellschaften sind die noch zu gründende Inselnetz Föhr-Amrum GmbH und die nun ins Leben gerufene Inselenergie Föhr-Amrum GmbH.
Energetisch autark werden
Das Ziel, energetisch mittelfristig autark zu werden, rückt damit näher. Christian Stemmer, Amtsdirektor der Amtes Föhr-Amrum und Geschäftsführer der Inselwerke, sieht „die Umsetzung relevanter Maßnahmen zur CO2-freien Versorgung der Inseln, einer klima- und tourismusgerechten Mobilität und die Schaffung nachhaltigen Wohnraums für die Insulanerinnen und Insulaner in naher Zukunft“ Realität werden. „Politische Ziele werden jetzt nicht nur formuliert, sondern mit einem kompetenten Partner an der Seite konkret auf den Inseln umgesetzt“, sind auch Amtsvorsteherin Heidi Braun und der Wyker Bürgermeister Uli Hess überzeugt, die die Interessen der Stadt und der Föhrer und Amrumer Gemeinden vertraten.
In der DSK-Niederlassung in Bremen trafen sich Vertreter beider Partner im Zuge der Gründung der Inselenergie zu einem zweitägigen Workshop. Unter anderem wurden die notwendigen Beschlüsse für die Umsetzung des Nahwärmenetzes in den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum sowie die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gefasst. Diese Planungen zu einer regenerativen Strom- und Wärmeversorgung werden getreu dem Motto „von den Inseln für die Inseln“ auch auf alle Föhrer und Amrumer Gemeinden ausgedehnt. Hierfür sollen In den jeweiligen energetischen Quartierskonzepten zeitnah die Grundlagen erarbeitet werden.
Eckhard Horwedel und Rolf Schütte, beide geschäftsführende Gesellschafter der DSK, hoffen auf eine zügige Umsetzung der beschlossenen Projekte. „Wir haben gemeinsam mit den Gemeinden auf Föhr und Amrum sowie der Amtsverwaltung unsere Hausaufgaben gemacht“, so Eckhard Horwedel. Zeitnah sollen Planungen finalisiert und Bauanträge eingereicht werden. „Planungsrechtliche Voraussetzungen des Landes und des Kreises müssen beachtet und gegebenenfalls von unserer Seite angepasst werden“, sagt Uli Hess.
Projekt mit Modellcharakter
Auch die bestellten Geschäftsführer der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH, Kristine Rothert (Amt FA) und Volker Broekmans (DSK), hoffen auf zügige Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden und dass dort der Modellcharakter des Projektes gewürdigt wird. „Wir sind guter Dinge, dass der Kreis und die Landesplanung eine nachhaltige – ökologisch und ökonomisch sinnvolle – Entwicklung der Inseln tatkräftig unterstützen und positiv begleiten“, sagt Kristine Rothert.
Die Gesellschafter der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH legten zudem fest, dass die nächsten Schritte für die Schaffung von Wohnungen für Insulaner gemeinsam mit der kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG gegangen werden sollen. Nachhaltiges und bezahlbares Wohnen in moderner insularer Architektur, versorgt mit regenerativ erzeugter Energie, ist das Ziel, das Wohnungsbaugenossenschaft und Inselenergie gemeinsam verfolgen und realisieren wollen. So gibt es erste Überlegungen, auf städtischen Flächen bis zu 64 Wohneinheiten zu realisieren.
Aus Theorie soll Praxis werden: Nach Klärung des konkreten Bedarfs auf den Inseln und Sicherstellung der Finanzierung, erwarten alle Beteiligten, dass die Wohnungsbaugenossenschaft als Bauherr gemeinsam mit der Inselenergie die Bauanträge noch in diesem Jahr einreichen kann.
Foto: Logo Inselenergie
Land passt Corona-Bekämpfungsverordnung an
(08. 02. 2022)Wie angekündigt hat die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung neu gefasst. Die Änderungen treten am 9. Februar in Kraft; die Verordnung gilt bis einschließlich 2. März.
Ab Mittwoch, 9. Februar, gelten folgende Änderungen:
- Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel (geimpft und genesen). Die Maskenpflicht für Kunden und Beschäftigte bleibt bestehen. Diese Regelungen gelten auch für Ladenlokale mit Dienstleistungen ohne Körperkontakt.
- Das Singen ist wieder ohne Maske möglicht. Für die Mitglieder des Chors gilt die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen und getestet, Ausnahmen für geboosterte Personen). Das Publikum muss weiterhin Maske tragen. Auch in Gottesdiensten muss die Maske beim Singen getragen werden. Blasmusiker dürfen auch außerhalb beruflicher Tätigkeiten wieder musizieren.
- In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde. 2G-Plus und Maskenpflicht in Innenbereichen bleiben bestehen.
- Für Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer zugelassen. In geschlossenen Räumen dürfen unter Einhaltung der 2G-Regel grundsätzlich 500 Personen teilnehmen. Bis zu 4000 Gäste sind zulässig, wenn:
- alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
- alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
- die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 30 Prozent ausgelastet ist
- Ähnlich sind die Regeln bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume. Zugelassen sind grundsätzlich 500 und höchstens 10.000 Personen. Bis zu 10.000 Gäste sind zulässig, wenn:
- alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
- alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
- die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 50 Prozent ausgelastet ist
In allen Fällen müssen entsprechende Hygienekonzepte erstellt werden. In geschlossenen Räumen müssen alle Gäste eine Maske tragen, ab einer Teilnehmerzahl von 100 gilt dies auch im Freien.
[Corona-BekämpfungsVO ab 09.02.2022]
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Kanalbauarbeiten in Norddorf: Information zur Müllabfuhr
(04. 02. 2022)Im Zuge der Kanalbauarbeiten in Norddorf bittet die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH die Anwohner, ihre Mülltonnen mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen und soweit aus dem jeweiligen Baustellenbereich zu ziehen, dass sie am Morgen der Abfuhr ohne Probleme vom Müllfahrzeug erreicht werden können.
Die Mitarbeiter der beiden Firmen Feddersen/SAW und vom Forst- und Landschaftsbau unterstützen hier gern, sind aber insbesondere an den Montagen noch nicht rechtzeitig zur Abfuhr auf der Baustelle. Wenn sich alle Parteien hier gegenseitig unterstützen, wird ein reibungsloser Ablauf möglich sein.
Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH bittet um Verständnis für diese Ausnahmesituation während der Bauzeit und bedankt sich für die tatkräftige Mitwirkung.
[Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar]
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Coronavirus: Impfung in Husum und Niebüll auch ohne Termin möglich
(03. 02. 2022)Die Impfstellen des Landes in Husum und Niebüll bieten an jedem Sonnabend von 10:30 Uhr bis 19:15 Uhr eine Corona-Impfung ohne Termin an.
„Beide Impfstellen haben gut zu tun, sind aber nicht überlastet“, berichtet Bernd Petersen, der Impfkoordinator des Kreises Nordfriesland. Deshalb werde auch unter der Woche niemand abgewiesen, der ohne vorherige Terminreservierung kommt. „Nur muss man dann etwas Zeit mitbringen, weil wir natürlich zunächst die Menschen impfen, die vorher gebucht haben“, betont Petersen.
Er weist darauf hin, dass die Online-Terminreservierung unter impfen-sh.de der Normalfall sein sollte.
Impflinge bis 30 Jahre werden mit BionTech geimpft, alle anderen mit Moderna. Der Impfstoff von Johnson&Johnson wird nicht mehr eingesetzt.
Mit dem neuen Impfstoff Novavax rechnet Bernd Petersen frühestens zu Ende Februar. Er geht davon aus, dass das Land den Impfstellen dann auch Novavax zur Verfügung stellen wird.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sollen kommen
(03. 02. 2022)Die Landesregierung hat am 2. Februar 2022 angekündigt, dass mit Wirkung ab 9. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung erneut geändert wird. Die Geltung der Verordnung wird dann zunächst bis zum 2. März 2022 verlängert. Demnach sollen am 9. Februar konkrete Lockerungen der geltenden Einschränkungen in Kraft treten. Mit einer entsprechenden Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ist im Laufe der 6. Kalenderwoche zu rechnen.
Die vorgesehenen Maßnahmen:
- Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Das Singen wird wieder ohne Maske ermöglicht. Damit können auch Chöre wieder proben. Der Gebrauch von Blasinstrumenten wird wieder zugelassen. In beiden Fällen wird die 2G Plus-Regel gelten.
- In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde.
- Für Großveranstaltungen werden wieder deutlich mehr Teilnehmer zugelassen. Hierfür steht noch eine bundesweite Verabredung zwischen Bund und Ländern aus, die dann in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Ministerpräsident Daniel Günther hat als wahrscheinliche Lösung für Veranstaltungen in Innenräumen eine Teilnehmer-/Zuschauerzahl von maximal 4000 bei einer Auslastung von höchstens 30 Prozent und bei Veranstaltungen im Außenbereich eine Teilnehmerzahl von 10.000 Personen bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent angekündigt.
[Mitteilung der Landesregierung]
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Coronavirus: Testpflicht für Kita-Eltern
(03. 02. 2022)Die Landesregierung hat am 2. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Damit werden insbesondere die neuen Testregelungen für den Bereich der Kinderbetreuung umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen:
- Die Testpflicht mindestens dreimal wöchentlich gilt nun auch für diejenigen geimpften Kindertagespflegepersonen und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, die eine Auffrischungsimpfung haben. Die Ausnahme für diese Gruppe – bisher genügte eine anlass- oder symptombezogene Testung – wird gestrichen. Für ungeimpfte Beschäftigte bleibt es bei der täglichen Testung.
- Für Eltern wird eine neue Testpflicht eingeführt. Sie besteht nicht für beide Elternteile, sondern nur für „mindestens eine im Haushalt des Kindes lebende sorgeberechtigte Person“. Diese Testpflicht gilt unabhängig vom Impfstatus der Eltern. Testen sollte sich laut Begründung die Person mit dem umfangreichsten Kontakt zum Kind.
- Als Test kommen neben den Tests in einem Testzentrum und Arbeitgebertests auch Selbsttests zu Hause mit einem zugelassenen Schnelltest infrage.
- Der Nachweis erfolgt durch eine Selbstauskunft der Eltern bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche gegenüber der Kita oder der Kindertagespflegeperson. Die Einrichtungen müssen die Bestätigungen nicht überprüfen, aber für vier Wochen aufbewahren und dem Gesundheitsamt auf Aufforderung vorlegen.
- Die Testpflicht gilt nicht bei der Betreuung von Schulkindern (Horte).
- Bis zum Ende der laufenden fünften Kalenderwoche ist nur ein Test erforderlich.
- Ein Bußgeld droht in den Fällen,
- dass Eltern die Selbstauskunft nicht oder falsch abgeben und
- dass Kitas oder Kindertagespflegepersonen die Selbstauskünfte der Eltern nicht aufbewahren oder dem Gesundheitsamt nicht auf Aufforderung vorlegen.
[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]
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Coronavirus: Neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder
(01. 02. 2022)Die Landesregierung führt neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder ein. Ab Donnerstag, 3. Februar, muss sich der Elternteil mit dem meisten Kontakt zum Kind dreimal pro Woche an unterschiedlichen Werktagen auf eine Infektion mit Corona testen. Das Land stellt hierfür kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung.
Alternativ können sich Eltern auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Mit einer qualifizierten Selbstauskunft bestätigen sie gegenüber der Kita, sich regelmäßig zu testen. In den Einrichtungen werden die Meldungen gesammelt, kontrolliert werden sie stichprobenartig durch das zuständige Ordnungsamt.
Auch Erzieherinnen und Erzieher müssen sich künftig dreimal wöchentlich testen. Der jeweilige Impfstatus ist dabei unerheblich. Außerdem gilt weiterhin die Empfehlung, an der Kohorten-Regelung festzuhalten.
Angepasst werden auch die die Quarantäne-Regeln für die Kitas, die dann von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden:
- Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.
- Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert. Eine Quarantänepflicht für die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe gibt es nicht.
- Das Gesundheitsamt kann je nach Situation abweichende Regeln anordnen, etwa wenn sich Infektionen in einer Einrichtung häufen.
- Kita-Personal kann sich nach frühestens sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten.
[Kita Corona Konzept Kurzfassung]
[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]
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FFP2-Maskenpflicht in den Amtsgebäuden
(01. 02. 2022)Die Dynamik der Corona-Pandemie hat durch die hochansteckende Omikron-Variante auch auf Föhr und Amrum an Fahrt aufgenommen. Angesichts der hohen Infektionszahlen gilt im gesamten Bereich der Amtsgebäude für Mitarbeiter und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.
Für Besucher, die nicht aufgrund einer bestimmten Verwaltungsleistung, sondern aus anderen Gründen Termine in den Amtsgebäuden wahrnehmen, für die ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, gilt die 2G-Regel. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, ist der Aufenthalt in den Amtsgebäuden nicht gestattet.
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Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar
(27. 01. 2022)Das Regen- und Abwasserkanalnetz der Gemeinde Norddorf muss umfassend saniert werden. Eine Inspektion hatte Unterspülungen aufgezeigt, die unkontrolliert versickertem Regenwasser geschuldet waren. Ein Problem, das schon seit einigen Jahren insbesondere in den Sitzungen der Gemeindevertretung ausgiebig öffentlich diskutiert und über das auch in der Presse immer wieder berichtet worden war. Nun sollen die Arbeiten am 31. Januar 2022 beginnen.
Straßenentwässerung wird vollständig erneuert
Geplant ist die vollständigeErneuerung der Straßenentwässerung (Straßenabläufe und Anschlussleitungen) sowie der Regenwasserkanalisation in den Straßen Halemwai (etwa zwischen Haus Nr. 10 und Kreuzung Dünemwai), Henersshuuch in der gesamten Länge, Strunwai zwischen den Einmündungen Lunstruat und Miadwai, in einem Teilabschnitt des Fleegamwai zwischen Strunwai und Miadwai sowie im Bereich des Miadwai zum Anschluss der Regenwasserkanalisation an den Straßenseitengraben auf der nördlichen Straßenseite des Miadwai. In den Straßen Halemwai, Henersshuuch und Fleegamwai wird in den oben genannten Bereichen zudem die Schmutzwasserkanalisation erneuert.
Die Prüfer hatten auch einige private Einleitungen entdeckt, für die keine Genehmigung vorliegt. Satzungsgemäß werden diese nicht zulässigen Hausanschlussleitungen an die Regenwasserkanalisation entfernt.
Auch Straßenoberbauschichtentraßen werden erneuert
Schließlich sieht die Maßnahme die vollständige Erneuerung aller tragenden Straßenoberbauschichten (Schotter- und Asphaltschichten) der Fahrbahnen Halemwai, Henersshuuch und Fleegamwai in den oben genannten Bereichen auf ganzer Breite vor und Glasfaserleerrohre werden in Zusammenarbeit mit der Firma Lünecom verlegt.
Erforderlich ist eine abschnittsweise Vollsperrung der genannten Straßen. Einsatzfahrzeuge können während der Bauzeit bis an die offene, zirka zehn bis 20 Meter lange Kanalbaugrube heranfahren. Diese bewegt sich im Verlauf der Bauzeit aus Richtung Norden/Nordwesten in Richtung Lunstruat.
Zugang zu den Grundstücken für Fußgänger gewährleistet
Fußläufig wird der Zugang zu den Grundstücken zu jeder Zeit gewährleistet. Bei der Erreichbarkeit der Privatgrundstücke im Bereich der Baustelle kommt es für Anwohner und Lieferverkehr – abhängig vom Baufortschritt – allerdings zu Einschränkungen. Diese werden auf das mögliche Minimum reduziert.
Mit den zuständigen Abfallentsorgern stehen die beauftragten Baufirmen im Austausch. Sie werden die Abfallsäcke und -behälter der betroffenen Haushalte und Gewerbetreibenden zu zentralen Sammelplätzen befördern, wo der Müll abgeholt wird. Die Abfallbehälter sollten für die spätere Zuordnung deutlich und wetterfest mit Straßennamen und Hausnummer gekennzeichnet sein. Über die genaue Vorgehensweise wird rechtzeitig informiert.
Mit Ausnahme des unmittelbaren Baugrubenbereichs sind alle Grundstücke mit Pkw erreichbar. Die Verkehrsführung erfolgt – abhängig vom Baufortschritt – in Absprache zwischen Bauunternehmen und dem Ordnungsamt der Amtsverwaltung. Sie wird ausgeschildert und bei Bedarf bekanntgegeben. Aufgrund der beengten Verhältnisse wird das Parken im Straßenbereich nicht möglich sein.
Im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten werden die Straßen Halemwai und Henersshuuch für einige Tage vollständig gesperrt und auf ganzer Länge ausschließlich zu Fuß erreichbar sein. Auch dieser Termin wird rechtzeitig kommuniziert.
Sackgassen-Regelung wird aufgehoben
Vor Baubeginn werden die Mauerwerkspoller im Bereich der Einmündung Miadwai/Strunwai für die Dauer der Maßnahme beseitigt; der Strunwai ist dann keine Sackgasse mehr. Somit ist auch das nordwestliche Ende des Strunwai (bis an die Westküste) erreichbar. Auch hier kann es zu Behinderungen durch Baufahrzeuge und Materialtransporte kommen.
Teile des Zentralparkplatzes werden gesperrt
Da eine Zuwegung für Baufahrzeuge über den Hiaswai läuft, werden Teile des Zentralparkplatzes gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme ist hier der Weiterbetrieb der E-Ladesäule der Versorgungsbetriebe nicht möglich, da sie in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt steht. Derzeit wird nach Lösungen gesucht.
Die Versorgungsbetriebe Amrum verweisen zudem im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auf die Verpflichtung der Gastronomie-Betriebe, einen Fettabscheider vorzuhalten. Fehlt dieser, muss er eingebaut werden. Und Schmutzwasserkanal-Anschlussnehmer müssen einen Reinigungs- oder Revisionsschacht auf ihrem Grundstück vorhalten. Im Zuge der Baumaßnahmen besteht nun die Möglichkeit der möglicherweise kostengünstigeren Nachrüstung des Schachtes. Entsprechend der Ausschreibungsergebnisse liegen fixe Einheitspreise für den Einbau vor. Betroffene können sich für weitere Informationen in beiden Fällen an Christoph Hagenbruch von den Versorgungsbetrieben Amrum unter Telefon 04682/941120 oder E-Mail wenden.
Aufschieben der Maßnahme nicht möglich
Vorgesehen war der Baubeginn ursprünglich für September/Oktober 2021. Da jedoch erst im zweiten Vergabeverfahren ein Auftragnehmer gefunden wurde, kam es zu Verzögerungen. Nun kann die Maßnahme angesichts des äußerst kritischen Zustandes der Regenwasserkanalisation insbesondere im Strunwai, Halemwai und Henersshuuch nicht weiter aufgeschoben werden. Aufgrund der beschädigten Rohre kommt es vor allem im Bereich des Strunwai bei Starkregen zu Ausspülungen unterhalb der Pflasterflächen; mit der Folge, dass die Fahrbahn wiederholt stellenweise absackte.
Um die Bauzeit möglichst gering zu halten, wurden zwei Auftragnehmer mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich des Halemwai und Henersshuuch werden durch die Tiefbau Feddersen Nebel GmbH & Co. KG ausgeführt. Der Baubeginn ist für den 31. Januar 2022 geplant. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich des Strunwai und Fleegamwai werden durch die SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG ausgeführt. Hier ist geplanter Baubeginn am 14. Februar 2022. In beiden Abschnitten wird eine Fertigstellung vor Beginn der Sommerferien angestrebt.
Foto: Auch im Halemwai werden alle tragenden Straßenoberbauschichten komplett erneuert. Foto: IGS Steinburg
Zeitverwendungserhebung 2022: Wo bleibt die Zeit?
(27. 01. 2022)Wer kennt das nicht? Nach der Arbeit noch zwei, drei Dinge erledigen und theoretisch passt das alles auch, aber in der Praxis zeigt ein Blick auf die Uhr das Gegenteil. Und man fragt sich, wo bloß die Zeit geblieben ist. Dies zu ermitteln, führt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in diesem Jahr die Zeitverwendungserhebung (ZVE) auf Grundlage des Zeitverwendungserhebungsgesetzes in knapp 800 Haushalten in Hamburg und Schleswig-Holstein durch.
Bei der ZVE 2022 handelt es sich um eine freiwillige amtliche Haushaltsstatistik, die die Zeitverwendung von Menschen untersucht. Gesucht werden insbesondere Haushalte (Selbständige, Freiberufler, Alleinerziehende und Paare) in kleineren Gemeinden. Die teilnehmenden Haushalte erhalten als Dankeschön für ihre Zeit eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro.
Ablauf
An drei aufeinanderfolgenden Tagen erfassen die Haushalte ihren vollständigen Tagesablauf in einem Tagebuch. Von Arbeit, Ausbildung, Schule, Hobbies, Mediennutzung bis hin zu ehrenamtlichen oder nachbarschaftlichen Tätigkeiten. Alles zählt und ist wichtig.
Die Teilnehmer verschaffen sich so einen Überblick über den eigenen Tagesablauf und potenzielle Zeitfresser. Zusätzlich gibt es als Dankeschön eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro (15 Euro je Haushalt sowie 20 Euro je Haushaltsmitglied ab zehn Jahren).
Erstmals wird bei einer amtlichen Haushaltsbefragung eine App eingesetzt. Damit wird es deutlich einfacher, die täglichen Aktivitäten in einem Tagebuch zu dokumentieren. Die klassische Teilnahme über Papierfragebogen ist weiterhin möglich.
Anmeldung
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zve2022.de. Hier sind ab sofort Anmeldungen für die Teilnahme an der ZVE 2022 möglich. Möglich ist auch eine E-Mail an , das Team der Zeitverwendungserhebung nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.
Beachtet werden sollte, dass die Prämie nur ausgezahlt wird, wenn Fragebogen plus Tagebuch vollständig ausgefüllt sind und mindestens die Hälfte der Haushaltsmitglieder ab zehn Jahren vollständig teilgenommen hat. Bei Mehrpersonenhaushalten sollten möglichst alle Mitglieder ab zehn Jahren vollständig teilnehmen.
Datenschutz
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung (www.statistik-nord.de/datenschutz). Für statistische Zwecke werden alle Angaben ohne die persönlichen Merkmale wie zum Beispiel Name und Adresse verwendet, also anonymisiert. Die an der Erhebung beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Informationen
- Zusätzliche Erläuterungen zur ZVE 2022 sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.zve2022.de.
- Machen Sie mit bei der ZVE 2022! – Ein Werbevideo.
- Was ist die Zeitverwendungserhebung? – Ein Erklärvideo.
- Ergebnisse der letzten ZVE in 2012/13 sind auf der Themenseite Zeitverwendung des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
Foto: Grafik: Statistisches Bundesamt
Coronavirus: Stellungnahmen des Expertenrates der Bundesregierung
(25. 01. 2022)Der Expertenrat der Bundesregierung hat am 22. Januar 2022 in zwei Stellungnahmen aktuelle Bewertungen zur COVID-19-Lage abgegeben. Bewertungen, die auch maßgebliche Grundlage für den Beschluss von Bund und Ländern vom 24. Januar 2022 waren.
Zum einen (Stellungnahme Nr. 3) nimmt der Expertenrat eine Beurteilung der Infektionslage und der notwendigen Maßnahmen vor.
Hervorzuheben sind:
- Bei der Omikron-Variante ist der Schutz vor Infektionen durch eine bestehende Immunität deutlich vermindert, wodurch sich der Anteil der für Infektionen empfänglichen Bevölkerung kurzfristig etwa verdoppelt hat.
- Die Omikron-Variante verbreitet sich bisher vor allem in jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen Kontakten.
- Bei den über 50-Jährigen besteht weiterhin eine zu große Impflücke.
- Erwartet wird ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen mit Inzidenzen von mehreren Tausend in einzelnen Regionen. Somit ist bei weiter steigenden Inzidenzen mit sehr vielen Krankenhausaufnahmen zu rechnen.
- Das hochdynamische Infektionsgeschehen erfordert die Beibehaltung und strikte Umsetzung der bisherigen Maßnahmen. Bereits jetzt sollten weitere Maßnahmen zur Infektionskontrolle vorbereitet werden für den Fall, dass z.B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate erreicht wird.
In einer weiteren Stellungnahme(Nummer 4) fordert der Expertenrat zudem dringende Maßnahmen für eine verbesserte Datenerhebung und Digitalisierung.
Benötigt werden unter anderem
- eine nach Altersgruppen differenzierte Hospitalisierungsrate
- eine Datengrundlage bezüglich der täglich verfügbaren und belegten Krankenhausbetten
- eine systematische Datenerfassung zur Impfung und Therapie (u. a. Erfassung der Therapiemaßnahmen und des Impfstatus aller Bürger durch die Krankenversicherung)
- hochaufgelöste Daten zu Impfquoten, Impfeffektivität und Nebenwirkungen
[Stellungnahme Nr 3 Expertenrat 2022-01-22]
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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weiteres Vorgehen
(25. 01. 2022)Bundesregierung und Bundesländer haben am 24. Januar 2022 über die Bewertung der Lage beraten und sich über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus, insbesondere im Hinblick auf die Omikron-Welle verständigt.
Die wesentlichen Beschlüsse:
- Die aktuellen Einschränkungen sollen weiterhin gelten.
- Öffnungsperspektiven sollen entwickelt werden und zur Anwendung kommen, wenn eine Überlas- tung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
- Die Regelungen zu Großveranstaltungen sollen bundesweit bis zum 9. Februar 2022 vereinheitlicht werden.
- Die Impfkampagne soll wieder Fahrt aufnehmen. Alle Bürger werden aufgerufen, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen.
- Die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen nur noch bei bestimmten Personengruppen eingesetzt werden. Dies sind Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe und Hochrisikopatienten. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes erforderlich.
Wie bei allen anderen Personen die Bestätigung eines positiven Antigentests und wie ohne PCR-Test ein rechtssicherer Nachweis des Genesenenstatus erfolgen soll, muss noch ausgearbeitet werden.
- Auch bei erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll künftig die Verkürzung der Absonderung von zehn auf sieben Tage bei 48 Stunden Symptomfreiheit mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich sein, statt wie bisher nur mit einem PCR-Test. Hier ist eine erneute Änderung des Absonderungserlasses des Landes erforderlich.
- Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen soll künftig priorisiert werden. Eine Lösung hierfür sollen die Gesundheitsminister ausarbeiten. Zudem werden die Bürger aufgefordert, ihre Kontaktpersonen eigenverantwortlich zu informieren.
- Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben.
- Bund und Länder beobachten gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante mit einem kontinuierlichen Monitoring.
- Die Nachweise des Impf- oder Genesenenstatus in der Corona- Warn-App und der CoVPass-App sollen kurzfristig weiterentwickelt werden, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G Plus-Regel einfacher prüfen zu können.
- Am 16. Februar 2022 wollen Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.
Dazu hat die Landesregierung angekündigt:
- Die Quarantäneregeln des Landes werden kurzfristig an die Beschlüsse angepasst.
- Die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben mindestens bis zur nächsten Sitzung von Bund und Ländern am 16. Februar 2022 bestehen und werden entsprechend verlängert. Dann werden zumindest die Regeln für Großveranstaltungen an die bundesweite Abstimmung angepasst.
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Coronavirus: Appell an alle Insulaner
(17. 01. 2022)Seit Beginn der Corona-Pandemie treffen sich Ärzte und Apotheker sowie Vertreter von Polizei, Tourismus und des Amtes Föhr-Amrum zu regelmäßigen Corona-Runden. Angesichts steigender Infektionszahlen durch die grassierende Omikron-Variante nehmen auch die positiven Schnelltest-Ergebnisse zu. Auch auf den Inseln, weshalb beim letzten Informationsaustausch erneut die Quarantäneregelung thematisiert wurde, die, wie Einzelfälle zeigen, nicht immer regelkonform eingehalten wird.
„Es ist fatal, wenn Menschen sich nach einem positiven Schnelltest nicht in Quarantäne begeben. Sie gehen zum Arzt, warten dann aber nicht auf das Ergebnis des PCR-Tests“, sagt Amtsvorsteherin Heidi Braun. So sei es vorgekommen, dass Betroffene sich in Apotheken Grippemittel besorgt hätten, um die Symptome zu bekämpfen. „Dies ist eine Gefahr für die kritische Infrastruktur“, appelliert Heidi Braun, „dass alle sich an die geltenden Regeln halten und sich so gegenseitig schützen.“
Und die Regeln sind klar: Ist das Ergebnis eines Selbsttests positiv, muss der Verdacht auf eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test überprüft werden. Die Betroffenen müssen sich bis zum Vorliegen eines Ergebnisses umgehend in häusliche Quarantäne begeben und dort nach Möglichkeit von Familienmitgliedern absondern. Das Gesundheitsamt sollte mit Blick auf die derzeitige Überlastung nicht angerufen werden. Die Mitarbeiter melden sich bei den Getesteten und entscheiden auch, ob ein Test bei Kontaktpersonen erforderlich ist.
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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
(17. 01. 2022)Nach den jüngsten Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.
Neu sind insbesondere Bußgelder in erheblicher Höhe für das Überschreiten der zulässigen Personenzahl bei Veranstaltungen, für die Durchführung von Tanzveranstaltungen, für das Überschreiten der Sperrstunde bei Gaststätten, für die Öffnung von Diskotheken etc. und für Verstöße gegen die Dokumentationspflichten durch Kindertagespflegepersonen.
[Neufassung des Bußgeldkataloges]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2chreibung]
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Neue Schulen-Coronaverordnung
(17. 01. 2022)Das Bildungsministerium hat am 15. Januar 2022 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen, die am 17. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit werden die besonderen Vorschiften für Schulen bis zum 13. Februar 2022 verlängert. Unverändert bleiben die Vorschriften zur Maskenpflicht. Zudem bleibt es an den Schulen über den 23. Januar hinaus bei der höheren Testfrequenz von drei Testungen pro Woche.
Darüber hinaus bringt die neue Verordnung folgende Änderungen:
- Die Testpflicht für den Zugang zu schulischen Präsenzveranstaltungen gilt auch für geimpfte (inkl. Gruppe mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. Bisherige Ausnahmen werden gestrichen.
- An Schulen Tätige können den Testnachweis auch durch einen Selbsttest im häuslichen Umfeld erbringen. Ausgenommen sind nicht immunisierte Beschäftigte.
- Die bisherige spezifische Regelung in § 7a für den Zugang zu sogenannten „schulischen Sonderveranstaltungen“ (insbesondere Schulaufführungen, Schulfeste etc.) wird ersatzlos gestrichen.
[Schulen-CoronaVO ab 17.01.22]
[Coronavirus: Informationen für Schulen]
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Coronavirus: Klarstellung im Erlass zur Absonderung und Quarantäne von Kindern
(17. 01. 2022)Das Gesundheitsministerium hat am 15. Januar 2022 erneut den Erlass überarbeitet, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Regelungen für die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Einstufung als enge Kontaktperson treffen.
Die Neufassung des Erlasses ist durch die Kreise durch Anpassung ihrer entsprechenden Allgemeinverfügungen umzusetzen, die am 16. Januar in Kraft treten.
Geändert wurde Ziffer 5 des Erlasses; hier wurde der vierte Absatz neu formuliert. Klargestellt wird, dass im Regelfall Schüler wegen des besonderen Schutzkonzepts (Maskenpflicht, regelmäßige Testung) wie bereits am 14. Januar 2022 vom Bildungsministerium angeordnet in der Schule nicht als Kontaktpersonen von Infizierten der Quarantänepflicht unterliegen. Wenn das Schutzkonzept nicht eingehalten wurde, kann das Gesundheitsamt jedoch im Einzelfall eine Quarantäne verfügen.
Für infizierte Schüler gelten die Quarantäneregeln dagegen genauso wie für Schüler, die außerhalb der Schule Kontaktperson einer infizierten Person sind.
Für Kinder in der Kinderbetreuung, die als enge Kontaktpersonen eines Infizierten einzustufen sind, gilt das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Sie unterliegen der Quarantänepflicht, es sei denn das Gesundheitsamt verfügt im Einzelfall eine Ausnahme.
[Runderlass zur Absonderung 15.01.2022]
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Corona-Bekämpfungsverordnung: Gleichstellung mit Geboosterten
(17. 01. 2022)Die Landesregierung hat am 14. Januar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Hintergrund: bei Einrichtungen und Angeboten mit einer 2G Plus-Regel waren bisher Personen mit einer Auffrischungsimpfung von zusätzlichen Tests ausgenommen. Nun werden drei weitere Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt. Diese müssen bei einer 2G Plus-Regel ebenfalls keinen zusätzlichen Test erbringen. Die Änderungen treten am 15. Januar 2022 in Kraft.
Die Ausnahme von dem zusätzlichen Testerfordernis bei 2G Plus gilt für
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
- Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren zweite Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt)
- Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt).
Dies gilt für die 2G Plus-Regeln im Bereich der Gaststätten, der körpernahen Dienstleistungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung, beim Sport innerhalb geschlossener Räume und bei touristischen Übernachtungen.
Außerdem genügt bei diesen Personengruppen als Beschäftigte in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen anstelle der dreimal wöchentlichen Testung eine anlass- und symptombezogene Testung.
[ÄnderungsVO Corona-BekämpfVO 14.01.22]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Coronavirus: Aktuelle Informationen zu Wirtschaftshilfen
(17. 01. 2022)Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat in einem Schreiben über die Überbrückungshilfe IV, die Neustarthilfe 2022 und die Härtefallhilfen des Landes Schleswig-Holstein informiert.
Die wesentlichen Punkte:
- Die Überbrückungshilfe IV kann seit dem 7. Januar 2022 über prüfende Dritte beantragt werden. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022. Erstanträge sind bis zum 30. April 2022 möglich. Die Förderbedingungen wurden überarbeitet und verbessert.
- Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung, die sich an Solo-Selbstständige richtet. Der Förderzeitraum umfasst zunächst die Monate Januar bis März 2022. Die Antragstellung wird voraussichtlich noch im Januar 2022 möglich sein.
- Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde bis zum März 2022 verlängert. Die Antragstellung ist seit dem 6. Januar 2022 möglich.
[Infoschreiben Wirtschaftshilfen 14_Januar 2022]
[Corona-Überbrückungshilfe des Bundes]
[Informationen für die Wirtschaft]
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Coronavirus: Land lockert Quarantäneregeln
(14. 01. 2022)Am Freitag (14. Januar) hatte der Bundesrat mit der Neufassung der sogenannten „Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ den rechtlichen Rahmen für Lockerungen der Quarantäneregeln geschaffen. In der Folge regelte die Landesregierung mit einem Erlass die Quarantäne und Isolation für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen neu – als Grundlage für die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu Isolation und Quarantäne, die ab dem 15. Januar gelten.
Demnach müssen sich Coronavirus-Infizierte künftig generell für zehn Tage isolieren. Betroffene dürfen sich nach sieben Tagen einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test freitesten.
Von der Quarantänepflicht, die grundsätzlich auch für Kontaktpersonen gilt, sind ausgenommen:
- Geboosterte Personen
- Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
- Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.
Schul- und Kita-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten; als Infizierte können sie die Isolierung frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beenden.
Infizierte Mitarbeitende von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können ihre Isolaltion nach sieben Tagen vorzeitig beenden. Möglich ist dies nur mit einem PCR-Test.
Weitere Infos finden Sie hier.
[Runderlass zur Absonderung 2022-01-14]
[Fragen Antworten zu Quarantäneregeln]
[Neue Regelungen zu Quarantäne & Co.]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Coronavirus: Neue Regeln in Schleswig-Holstein
(12. 01. 2022)Die hochansteckende Omikron-Variante sorgt für eine starke Zunahme der Neuinfektionen auch in Schleswig-Holstein. Angesichts dieser Entwicklung hat die Landesregierung wie bereits angekündigt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 12. Januar in Kraft tritt. Die Anpassungen der Corona-Regeln wurden möglich, nachdem der Landtag die epidemische Lage für Schleswig-Holstein festgestellt hatte. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 12. Januar 2022 in Kraft und ist bis zum 8. Februar 2022 befristet.
Die wesentlichen Punkte:
- Die 2G-Plus-Regelung wird ausgeweitet und gilt künftig bei medizinisch nicht notwendigen, körpernahen Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetikstudios). Bei Friseuren gilt weiterhin 3G.
Beim Sport in Innenräumen, in Saunen sowie in der Gastronomie müssen Gäste zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Testergebnis vorlegen, sofern sie noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch Kinder bis zur Einschulung sowie Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Die Ausnahmen von der Testpflicht gelten nicht für Besuche in Krankenhäusern sowie Einrichtungen der Pflege oder Eingliederungshilfe.
- Zusätzlich dazu werden ab Mittwoch alle Diskotheken im Land geschlossen. Zudem werden Tanzveranstaltungen untersagt und in der Gastronomie gilt eine Sperrstunde zwischen 23 und 5 Uhr. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (höchstens zehn Personen mit Ausnahmen von Kindern unter 14 Jahren) bei privaten Veranstaltungen in Gaststätten.
- An Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum in Innenräumen – etwa Theatervorführungen – dürfen künftig höchstens 500 Personen teilnehmen. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die Teilnahme auf 50 Personen in Innenräumen und 100 in Außenbereichen begrenzt. Diese Grenzen gelten auch für Sportler bei Wettbewerben.
- Bei sämtlichen Veranstaltungen in Innenräumen gilt wieder die Maskenpflicht: Empfohlen werden FFP2-Masken. Auch im Einzelhandel und in Dienstleistungsbetrieben mit Ladenlokalen müssen Beschäftigte dauerhaft eine Maske tragen, unabhängig von physischen Barrieren wie Plexiglasscheiben.
- Chormitglieder müssen in Innenräumen auch beim Singen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Das Spielen von Blasinstrumenten ist angesichts der erhöhten Infektionsgefahr untersagt (beruflich Tätige oder Prüflinge sind beim Singen von der Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht und dem Verbot, Blasinstrumente zu spielen, ausgenommen).
- Geimpfte und genesene Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie von ambulanten Pflegediensten müssen sich ab Montag, 17. Januar, dreimal wöchentlich testen. Für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeitende gilt weiterhin eine tägliche Testpflicht.
Auch in Kitas gilt ab dem 17. Januar eine dreimal wöchentliche Testpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte. Im Gegensatz zu den vorgenannten Bereichen sind geboosterte Mitarbeitende hiervon jedoch ausgenommen.
[Corona-BekämpfungsVO ab 12.01.2022]
[Mitteilung der Landesregierung]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]
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Coronavirus: Landtag bereitet Weg für weitere Maßnahmen
(11. 01. 2022)Die Bundesregierung hatte im November 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite auslaufen lassen und somit den Spielraum der Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie eingeschränkt. Vor dem Hintergrund stark steigender Fallzahlen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag nun in einer Sondersitzung am Montag (10. Januar) die epidemische Lage für das Land erklärt.
Damit ist der Weg frei für weitere Anpassungen der Corona-Regeln, die am Mittwoch (12. Januar), beschlossen werden sollen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie z.B. Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).
[Schnell und konsequent handeln]
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Coronavirus: Quarantäne-Anordnung per SMS jetzt auch in Nordfriesland
(08. 01. 2022)Nun zieht auch der Kreis Nordfriesland die Notbremse: Corona-positiv getestete Menschen werden in der nächsten Zeit nicht mehr von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes angerufen, sondern erhalten eine SMS mit einem Hinweis auf eine Internetseite mit weiteren Informationen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Der Text der SMS lautet: „Ihr PCR-Testergebnis ist positiv. Sie sind ab sofort in Quarantäne. Weitere Informationen finden Sie auf www.nordfriesland.de/positiv.“
„Bisher haben wir fast jeden Betroffenen persönlich angerufen, um ihn zu informieren und oft auch viele Fragen zu beantworten. Inzwischen sind unsere täglichen Fallzahlen aber so angewachsen, dass diese Arbeit nicht mehr leistbar ist“, bedauert Nina Rahder, die den Corona-Stab des Kreises im Wechsel mit mehreren Kollegen leitet.
Telefonate kosten viel Zeit
Die Anrufe bei Infizierten erfordern Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Sie nehmen im Durchschnitt 30 Minuten in Anspruch, hinzu kommen Vor- und Nachbereitung wie die Eingabe in eine Datenbank. Häufig stimmen die in der Teststelle angegebenen Telefonnummern nicht, sodass im Vorfeld viel Zeit mit dem Herausfinden der Kontaktdaten verloren geht. Ein weiterer erheblicher Arbeitsschwerpunkt ist die Ausstellung schriftlicher Verfügungen für Infizierte und ihre engen Kontaktpersonen, die in Quarantäne gehen müssen.
In Notlage ist Eigeninitiative gefordert
„Diese Arbeitsschritte ersetzen wir fürs Erste durch einen Verweis auf die Internetseite. Sie enthält die wichtigsten Informationen zur Isolationsanordnung sowie Verhaltenstipps. Das kann den telefonischen Kontakt nicht vollständig ersetzen, aber in dieser Notlage geht es leider nicht anders“, erläutert Nina Rahder.
Die positiv getesteten Personen sind zudem verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage selbst über ihre Covid-19-Infektion zu informieren.
Lange Wartezeiten werden verhindert
Stabsleiterin Rahder erwartet von den veränderten Geschäftsprozessen eine erhebliche Verbesserung für die Betroffenen: „Aufgrund unserer derzeitigen Überlastung würde es sonst häufig zwei bis drei Tage dauern, bis unser Anruf kommt. Diese Wartezeit können wir den Menschen nicht zumuten“, betont sie.
Außerdem sei das Gesundheitsamt nun besser vorbereitet auf die neuen Herausforderungen, die sich beispielsweise durch den Schulstart am Montag ergeben können.
Telefonische Hotline an sieben Tagen in der Woche
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Internetseite nicht alle Fragen beantworten kann. „Dafür haben wir unsere telefonische Hotline unter 0800 200 66 22. Sie steht ab Montag wieder an sieben Tagen die Woche zur Verfügung“, kündigt Nina Rahder an.
[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Coronavirus: Bund-Länder-Runde beschließt weitere Maßnahmen
(07. 01. 2022)Kürzere Quarantäne und 2Gplus in der Gastronomie, darauf hat sich die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag (7. Januar) verständigt. Das Land plant eine neue Verordnung in der kommenden Woche.
Die Omikron-Variante führt auch in Deutschland zu steigenden Inzidenzen, Schleswig-Holstein ist aktuell stark davon betroffen. Auch wenn die Infektionen weitestgehend mild verlaufen, haben sie Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Wichtig ist vor diesem Hintergrund, dass die Kritische Infrastruktur wie die medizinische Versorgung, Polizei und Feuerwehren oder Energieversorgung sowie das produzierende Gewerbe handlungsfähig bleiben, heißt es in einer Online-Meldung des Landes.
Die wichtigsten Punkte, auf die sich die Runde einigte:
- Zukünftig gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen, bei der sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten können. Geboosterte Kontaktpersonen sind künftig von der Quarantänepflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt eine fünftägige Quarantänepflicht, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden.
- In der Gastronomie soll die 2Gplus-Regelung eingeführt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen dann zusätzlich einen Test vorlegen. Ausgenommen sind Geboosterte vom Tag ihrer Booster-Impfung an.
- Darüber hinaus hat sich die MPK auf eine bundesweite Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr verständigt. Das Land hatte bereits am Donnerstag (6. Januar) eine Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Beschäftigte des Einzelhandels angekündigt.
Schleswig-Holstein will die Corona-Regeln ab Mittwoch kommender Woche erneut anpassen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie z.B. Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Weshalb der Landtag am Montag, 10. Januar, in einer Sondersitzung über die Feststellung der epidemischen Lage für Schleswig-Holstein beraten wird. Sollte das Parlament diese beschließen, plant die Landesregierung die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr.
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Coronavirus: Bedingungen für Abschlussprüfungen werden angepasst
(07. 01. 2022)Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler sollen auch in diesem Jahr und trotz der veränderten Corona-Lage ihre Abschlussprüfungen absolvieren können. Die Bedingungen werden allerdings an die besondere Situation angepasst.
„Die Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen beiden Jahren nicht unter normalen Umständen lernen und arbeiten können. Deswegen werden die Bedingungen für die Abschlussprüfungen angepasst, um den besonderen Umständen gerecht zu werden“, erläuterte Bildungsministerin Karin Prien am 7. Januar in Kiel. „Ziel ist, die Prüfungen für alle sicher zu ermöglichen und zugleich bei Wahrung der geltenden Standards angemessene Erleichterungen zu schaffen“, sagte Prien. Dabei würden die Erfahrungen aus den Abschlussprüfungen des vergangenen Jahres wie auch die Unterrichtssituation im laufenden Schuljahr berücksichtigt.
Für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) gilt:
- Dreiwöchige unterrichtliche Intensivierungszeit mit Fokussierung auf die schriftlichen Prüfungen.
- Möglichkeit der Abwahl einer von drei schriftlichen Prüfungen nach Wahl der Prüflinge. Die Teilnahme an allen drei schriftlichen Prüfungen ist weiterhin möglich.
- In dem abgewählten schriftlichen Prüfungsfach kann eine mündliche Prüfung absolviert werden, zusätzlich zu den ohnehin möglichen maximal zwei mündlichen Prüfungen.
- Verlängerung der Bearbeitungszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
- Digitale Durchführung der mündlichen Herkunftssprachenprüfungen.
Für die Abiturprüfungen gilt:
- Verlängerung der Arbeitszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
- Beschränkung der Prüfungsthemen in den zentral geprüften Kernfächern.
- In den dezentral gestellten Profilfach-Prüfungen Aufgabenstellung unter Berücksichtigung des Unterrichtsumfangs.
- Fachpraktische Prüfung Sport: Ausweitung der zulässigen Sportartkombinationen.
Für die Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I gilt unter anderem:
- Von der Regel, dass pro Tag nicht mehr als eine und pro Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden sollten, ist in der Regel auch jetzt nicht abzuweichen.
- Priorität sollten solche Leistungsnachweise haben, die für die Erteilung der Halbjahresnoten und der Ganzjahresnoten von besonderer Bedeutung sind.
- Lehrkräfte können Art und Umfang von Leistungsnachweisen auf vorhandene Spielräume überprüfen, z. B. durch eine konsequente Fokussierung auf relevante Kompetenzen gemäß Fachanforderungen bei Verzicht auf Überprüfung jeweils aller Anforderungsbereiche.
- In den Fällen, in denen nur noch ein schriftlicher Leistungsnachweis im Halbjahr zu erbringen ist und dieser aus Krankheitsgründen versäumt wird, ist ein Nachschreiben vorzusehen.
- Die Gesamtkorrekturbelastung der Lehrkräfte angesichts der noch ausstehenden Abschlussarbeiten sollte bei der Verteilung der noch zu erbringenden Leistungsnachweise berücksichtigt werden. Die Korrektur der Abschlussarbeiten hat Vorrang.
- Die Schulleitung erstellt für das zweite Halbjahr einen Klassenarbeitsplan, um die zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzen zu können. Es ist dabei darauf zu achten, dass innerhalb eines Jahrgangs und eines Faches nach Möglichkeit vergleichbar verfahren wird und eine belastbare Grundlage zur Leistungsbewertung in den Fächern gewährleistet bleibt.
Den Pressetext in voller Länge finden Sie hier und in der Anlage.
[Pressemitteilung des Bildungsministeriums]
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Coronavirus: Gesundheitsministerium informiert zu aktuellen Absonderungsregelungen
(07. 01. 2022)Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat am 6. Januar 2022 über die aktuellen Absonderungsregelungen informiert.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Dominanz der Omikron-Variante in Schleswig-Holstein und der sehr dynamischen Infektionslage mit weiter hohen und steigenden Neuinfektionen werden bereits vor einer bundeseinheitlichen Anpassung der Quarantänezeiten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Anpassungen für das Pandemiemanagement umgesetzt.
So müssen sich künftig Betroffene, die engen Kontakt zu einem Infizierten hatten, zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben – unabhängig von der Virusvariante. Bisher waren es bei Kontakten zu Infizierten mit Varianten wie Omikron 14 Tage. Die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Außerdem sind Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen geplant.
Weitere Infos in der anliegenden Presseinformation.
[Informationen des Gesundheitsministeriums]
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Ministerpräsident Günther kündigt weitere Corona-Maßnahmen an
(07. 01. 2022)Ministerpräsident Daniel Günther hat am Donnerstag im Vorfeld der am Freitag (7. Januar) stattfindenden Bund-Länder-Beratungen weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus angekündigt.
Demnach sind folgende Maßnahmen ab der kommenden Woche geplant:
- Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen.
- Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum (z.B. Theater, Kino, Konzerte) auf maximal 500 Personen.
- Maskenpflichten für Beschäftigte im Einzelhandel unabhängig von physischen Barrieren.
- 2G-Plus-Regelungen bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre.
Sollte vom Landtag eine epidemische Lage für das Land festgestellt werden, sind weiterhin die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr geplant.
Weitere Infos in der anliegenden Presseinformation.
[Mitteilung der Landesregierung]
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Coronavirus: Neue Regeln zum Verhalten bei positivem Selbst- oder Schnelltest
(06. 01. 2022)Der Kreis Nordfriesland bittet alle Personen, die im Corona-Selbst- oder Schnelltest ein positives Ergebnis erhalten haben, sich direkt an eine von zurzeit sieben Teststationen im Kreisgebiet zu wenden, die PCR-Tests durchführen können. Jeder positive Selbst- oder Schnelltest muss per PCR-Test überprüft werden, um einen sicheren Befund zu erhalten.
„Bisher haben wir die Betroffenen stets gebeten, sich zunächst beim Gesundheitsamt zu melden, damit wir einen PCR-Test veranlassen können. Bei der derzeit enormen Menge an Fällen schaffen wir das aber nicht mehr“, erklärt Christian Grelck, der den Corona-Stab der Kreisverwaltung leitet.
Wer im Schnelltest einer Bürgerteststation positiv ist, sollte dort auch gleich nach einem PCR-Test fragen. Stationen, die ihn nicht selbst durchführen können, haben stets einen Kooperationspartner, an den sie dann verweisen.
Nach der Testverordnung des Bundes besteht in folgenden Fällen ein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test: bei Zuweisung durch den Hausarzt oder das Gesundheitsamt, bei roter Warnmeldung in der Corona-Warn-App sowie bei positivem Selbst- oder Schnelltest.
Wer im Selbsttest positiv ist, muss das Testkit vorzeigen, um einen PCR-Test machen zu können. Da die Farben bei manchen Kits schnell verblassen, rät Grelck, es zusätzlich mit dem Handy zu fotografieren, um auch das Foto vorlegen zu können.
Auch Kontaktpersonen von PCR-positiv getesteten Personen können an den nachfolgend genannten Stationen PCR-getestet werden. Allerdings benötigen sie eine Zuweisung durch das Gesundheitsamt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss seinen PCR-Test selbst bezahlen.
Diese Bürgerteststationen können PCR-Tests durchführen:
Testzentrum Husum
Neustadt 58
25813 Husum
Mo-Fr 7-11 Uhr
Anmeldung ist erforderlich unter https://testzentrum-husum.de/#pcr
Testzentrum im Freizeithaus des TSBW
Tim Goldschmidt
Theodor-Schäfer-Str. 14-26
Mo-Fr 6.30-17.30 Uhr, Sa+So 13-18 Uhr
Registrierung ist notwendig unter https://www.fixtesten.de/
KVSH Testzentrum des DRK
Eichweberstraße
25821 Bredstedt
Mo-So 10-14 Uhr
Zuweisung ist erforderlich (Gesundheitsamt, Hausarzt oder Warn-App)
Kosten für Selbstzahler: 148,23 Euro
Asklepios Nordseeklinik
Norderstraße 81
25980 Sylt
Anmeldung unter https://www.coronatest-hamburg.com/corona-testen-lassen/
Für Selbstzahler Preise zwischen 69,48 Euro, 166,61 Euro oder 253,31 Euro – je nach Wartezeit
Teststation Paulsen GbR
Bahnweg 31
25980 Sylt
Täglich 15.30-17.30 Uhr
Kosten für Selbstzahler 128 Euro
Schnelltestzentrum Bechtel
Dorfstraße 236
25920 Risum-Lindholm
Mo-Fr 9-13 Uhr und Sa+So 16-19 Uhr
Terminbuchung telefonisch unter 015144807780
intervivos St. Peter-Ording
Marktplatz
25826 St. Peter-Ording
Täglich 12-15 Uhr
Eine Anmeldung ist erforderlich unter: www.kuestentest.de
Daneben gibt es ein mobiles PCR-Testangebot von Tim Goldschmidt für Menschen, die etwa aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht in eine Teststationen kommen können; Anmeldung unter oder Tel. 0176-23377332.
Wenn diese Liste aktualisiert wird, ist die neue Fassung auf www.nordfriesland.de/schnelltest zu finden.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Coronavirus: Schulstart mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen
(06. 01. 2022)Bildungsministerin Karin Prien hat am Donnerstag vor dem Ende der Weihnachtsferien mitgeteilt, dass der Schulbetrieb am 10. Januar 2022 mit den bestehenden Schutzkonzepten wieder aufgenommen werden kann.
Um angemessen auf das derzeitige Infektionsgeschehen zu reagieren, sollen vorerst für zwei Wochen zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten:
- Die Testfrequenz wird auf dreimal wöchentlich erhöht. Auch Geimpfte und Genesene werden ausdrücklich gebeten, sich ab sofort freiwillig testen zu lassen.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für alle Schularten und Jahrgänge. Von den Ausnahmen soll sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
- An Grundschulen und Förderzentren (dort vorrangig im Primarbereich) gilt ab Montag, 10. Januar 2022, wieder das Kohorten-Prinzip. Kohorten sind möglichst klein zu halten. Sie können bei klassenübergreifendem Unterricht oder zur Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung aber mehrere Lerngruppen, ggf. sogar Jahrgänge umfassen. Lehrkräfte, die in mehreren Kohorten unterrichten, sollen vorsorglich FFP2-Masken tragen.
- Alle außerunterrichtlichen Angebote werden bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt.
- Der Sportunterricht wird bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt, moderate Bewegungsangebote sollen aber – möglichst im Freien – stattfinden.
- Wettkämpfe sind nicht gestattet.
- Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten sind ebenfalls nicht gestattet.
- Sollte es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der organisatorischen Abläufe kommen, können die Schulen ab sofort einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln und dies der zuständigen Schulaufsicht anzeigen. Das kommt in Betracht, wenn mehr als die Hälfte der Schüler in der entsprechenden Gruppe von einer Quarantäneanordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind.
[Mitteilung des Bildungsministeriums]
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Schulen-Coronaverordnung: Drei Tests pro Woche nach den Ferien
(04. 01. 2022)Die Landesregierung hat am 4. Januar 2022 die Geltung der aktuell bis zum 9. Januar 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 30. Januar 2022 verlängert. Die entsprechende Neufassung der Verordnung tritt am 5. Januar 2022 in Kraft.
Auch nach Ende der Weihnachtsferien bleiben die bestehenden Vorgaben an Schulen zu den Testnotwendigkeiten und zur Maskenpflicht also bestehen. Verschärft wird die Testpflicht insofern, als der Test vom 10. bis zum 23. Januar 2022 nicht länger als zwei Tage zurückliegen darf. In den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien sind also drei Tests pro Woche an den Schulen erforderlich.
[Landesverordnung vom 4. Januar 2022]
[Coronavirus: Informationen für Schulen]
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Landesregierung verschärft Corona-Bekämpfungsverordnung
(03. 01. 2022)Die Landesregierung hat am Montag (3. Januar 2022) angesichts der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens Nachschärfungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am Dienstag, 4. Januar 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 18. Januar 2022.
Die Änderungen:
- Wie bereits im privaten Bereich dürfen sich künftig auch im öffentlichen Raum nur noch maximal zehn Personen treffen.
- Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (innen) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen sich die Zuschauer überwiegend passiv verhalten und feste Sitzplätze haben, etwa Konzerte, Vorträge oder Theater- und Kinovorstellungen. Hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Bei Versammlungen sowie rituellen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist ein Verzicht auf die vorgeschriebenen Abstände im „Schachbrettmuster“ und auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch möglich, wenn in Innenräumen maximal 50 Personen teilnehmen und diese die 2G-Anforderungen erfüllen. Nehmen mehr als 50 Personen teil, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Außenbereichen ist eine Teilnehmerzahl von mehr als 100 möglich, es muss aber eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Tanzveranstaltungen müssen den Behörden grundsätzlich angezeigt werden. Für Diskotheken und Bars gelten weiterhin die 2Gplus-Regel und Maskenpflicht. Teilnehmer müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird von der Landesregierung grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen.
[Pressemitteilung der Landesregierung]
[Corona-Bekämpfungsverordnung]
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Corona-Bußgeldkatalog angepasst
(03. 01. 2022)Anlässlich der jüngsten Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung auch den zugehörigen Bußgeldkatalog angepasst. Dieser wurde am 29. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossen.
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Gesundheitsamt im Stress: Was tun bei positivem Corona-Testergebnis?
(02. 01. 2022)Die hochansteckende Corona-Variante Omikron sorgt im Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland für eine erhebliche Mehrbelastung: Allein in den letzten drei Tagen gingen mehr als 350 positive PCR-Testergebnisse ein. „Wir müssen jede einzelne Person anrufen, ihr einige Fragen stellen und meist auch selbst viele Fragen beantworten. Denn alle Betroffenen gehen für 14 Tage in Isolation, was oft gar nicht so einfach ist“, erläutert Christian Grelck, der an diesem Wochenende den Corona-Stab der Kreisverwaltung leitet.
„Aufgrund der hohen Fallzahlen können wir es zurzeit leider nicht schaffen, alle Betroffenen am gleichen Tag anzurufen“, berichtet Grelck. Er bittet alle Personen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, sich sofort in der eigenen Wohnung von allen anderen Menschen abzusondern und jegliche Kontakte vermeiden. Wohnen mehrere Menschen zusammen, sollte sich die betroffene Person möglichst in einem eigenen Zimmer aufhalten und Küche sowie Bad nur allein nutzen und anschließend gut lüften. Gleiches gilt für Personen mit einem positiven Schnelltest, die auf ihr PCR-Ergebnis warten: Auch sie sollen sich vorsichtshalber verhalten, als seien sie infiziert.
Kontakte selbst informieren
Personen mit positivem PCR-Test können das Gesundheitsamt unterstützen, indem sie alle anrufen, mit denen sie in den letzten zwei Tagen vor dem Test Kontakt hatten, um sie über das Ergebnis zu informieren. Der nächste Schritt hängt davon ab, ob diese Kontaktpersonen geimpft sind oder nicht: Geimpfte sollten auf Symptome achten und ihre Kontakte reduzieren, können ansonsten aber ihrem Alltag wie üblich nachgehen.
Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen sofort in Quarantäne
Ungeimpfte Kontaktpersonen hingegen sind verpflichtet, sich sofort für zehn Tage in Quarantäne zu begeben, gerechnet ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Sie können ihren Hausarzt um einen PCR-Test bitten. Fällt dieser negativ aus, endet die Quarantäne sofort.
Sowohl Infizierte als auch ihre ungeimpften Kontaktpersonen, die in den letzten zwei Tagen in Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen oder anderen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen gearbeitet haben, müssen zudem ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren.
Von Anrufen bei der Hotline des Gesundheitsamtes absehen
„Wir bitten alle positiv Getesteten, von Anrufen in der Hotline des Gesundheitsamtes abzusehen. Viele wollen uns ihr Ergebnis mitteilen, andere haben Fragen. Doch die Teststellen melden uns die positiven Testergebnisse ohnehin automatisch. Danach rufen wir die Betroffenen von uns aus an“, betont Christian Grelck.
Bei starken Beschwerden sollte der ärztliche Notdienst unter Telefon 116117 angerufen werden, bei ganz schweren Symptomen der Notruf unter 112.
Zwei Merkblätter, die bereits viele Fragen zur häuslichen Isolierung beantworten, hat der Kreis unter https://t1p.de/jnjr und https://t1p.de/6s39 ins Internet gestellt.
[Flyer zur angeordneten Quarantäne wegen Corona]
[Hinweise zur häuslichen Quarantäne]
[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Schwachstellen in der Gebäudedämmung sichtbar machen
(28. 12. 2021)Undichte Fenster und Türen, fehlende Dämmung, Feuchtigkeitsschäden, Kältebrücken? All dies und vieles mehr lässt sich mit einer Thermografie-Kamera leicht sichtbar machen. Sie stellt unterschiedlich starke Wärmestrahlung verschiedenfarbig dar.
Bei entsprechend fachgerechtem Umgang können so aussagekräftige Bilder gemacht werden, auf denen die unterschiedlichen Einfärbungen gut zu erkennen sind. Blaue Farbe deutet hierbei auf eine kühle Oberflächentemperatur hin, wohingegen orange und rote Farben höhere Oberflächentemperaturen andeuten. Auf diese Weise lassen sich schnell Undichtigkeiten oder schlecht isolierte Gebäudebauteile finden.
Allerdings bedarf es einer gewissen Erfahrung, um die Bilder richtig zu deuten. Denn viele Einflüsse haben Auswirkungen auf das Bild und könnten zu Fehlinterpretationen führen. Kritisch sind etwa stark reflektierende Oberflächen. Problematisch ist auch eine zu hohe Außentemperatur, sodass der Unterschied zwischen der Innenraum- und der Außentemperatur zu gering ist. Ideal für Thermografie-Aufnahmen sind kalte und dunkle Zeiträume, an denen tagsüber wenig Sonneneinstrahlung die Gebäudeaußenhülle aufgeheizt hat.
Das Sanierungsmanagement der Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum möchte den Bürgerinnen und Bürgern Schwachstellen in der Gebäudehülle anschaulich demonstrieren und Optimierungspotenzial aufzeigen. Dazu wird am 5. Januar 2022 um 19 Uhr ein Thermografie-Spaziergang in Alkersum stattfinden. Treffpunkt ist der Dorfplatz in Alkersum. Von dort aus wird sich die Gruppe mit Sanierungsmanager Johannes Watermann und Projektleiter Volker Broekmans von der DSK GmbH durch Alkersum bewegen und mit einer Thermografie-Kamera typische Problemstellen in der Gebäudehülle bei unterschiedlichen Alkersumer Gebäuden ausfindig machen.
Die Veranstaltung wird unter 2G-Bedingungen stattfinden, sodass die entsprechenden Nachweise mitzubringen sind. Zur besseren Planung wird um vorherige Anmeldung per E-Mail mit dem Betreff „Thermografie-Spaziergang Föhr“ an gebeten.
[Energetisches Sanierungsmanagement]
[DSK GmbH]
Foto: Schwachstellen in der Gebäudedämmung sichtbar machen
Land passt Corona-Verordnung an
(24. 12. 2021)Die Landesregierung hat wie angekündigt am 23. Dezember 2021 die Corona-Verordnung angepasst. Die verschärften Regelungen gelten ab dem 28. Dezember 2021 bis einschließlich 18. Januar 2022. Ministerpräsident Daniel Günther bat die Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsbewusstes Handeln auch über Weihnachten und Silvester.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die bereits geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte werden um Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene erweitert. So sind ab dem 28. Dezember Treffen in privaten Räumen nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Ausnahme: Alle Personen gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt, unabhängig ob sie geimpft oder genesen sind.
- In Diskotheken und Clubs mit Tanzen müssen die Kapazitäten unter den bereits geltenden 2G-Plus-Regeln auf 50 Prozent (max. 1000 Personen) reduziert werden. Eine Maskenpflicht gilt auch beim Tanzen. Getränke oder Speisen dürfen ausschließlich an festen Steh- oder Sitzplätzen verzehrt werden.
- Auch bei Tanzveranstaltungen wie Bällen oder Tanzpartys sowie bei vergleichbaren Festen in Gaststätten mit Tanz wird die Teilnehmerzahl auf die Hälfte der räumlichen Kapazität begrenzt. Außerdem gelten in diesen Fällen auch dort 2G-Plus sowie Maskenpflicht.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Innengastronomie ist dann nur noch an festen Sitz- oder Stehplätzen mit Tischen möglich.
- Zuständige kommunale Behörden können maximale Gruppengrößen auf Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen Flächen festlegen, auf denen insbesondere zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist. Zudem können sie zusätzliche Regelungen wie Mindestabstände zu den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte oder eine Maskenpflicht bestimmen.
- Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern (Innen- und Außenbereiche) werden ab dem 28. Dezember grundsätzlich untersagt. Dazu zählen unter anderem Konzerte oder größere Sportveranstaltungen.
[Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Coronavirus: Stiko empfiehlt Booster-Impfung bereits nach drei Monaten
(22. 12. 2021)Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat am 21. Dezember 2021 den empfohlenen Abstand zur Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Außerdem wird betont, dass die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna in ihrer Wirksamkeit gleichwertig sind.
Laut Stiko deuten aktuelle Daten darauf hin, dass der Impfschutz bereits drei bis vier Monate nach der Grundimmunisierung deutlich abnimmt. Dies gelte auch für die Omikron-Variante. Nach einer Auffrischungsimpfung steigt die Schutzwirkung wieder deutlich an. Durch die Verkürzung des Impfabstandes sollen der Schutz vor schweren Erkrankungen verbessert und die Übertragung der sich ausbreitenden auch Omikron-Variante vermindert werden. Aussagen über die Schutzdauer nach einer Auffrischungsimpfung können aktuell nicht getroffen werden.
Die Stiko hat zu dieser Empfehlung ein umfassendes Papier veröffentlicht. Dieses enthält unter anderem eine übersichtliche Tabelle mit den Empfehlungen für zu verwendende Impfstoffe und die Abstände für die Grundimmunisierung und die Auffrischungsimpfung je nach Altersstufe.
Das Gesundheitsministerium hat die sofortige Umsetzung des verkürzten Impfabstands in den Impfstellen des Landes angekündigt. Bereits ab dem 22. Dezember 2021 können über impfen-sh.de Termine für Auffrischungsimpfungen bereits mit drei Monaten Abstand zur Grundimmunisierung gebucht werden.
[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]
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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weiteres Vorgehen
(22. 12. 2021)Bund und Länder haben am 21. Dezember 2021 weitere Einschränkungen beschlossen, die von den Ländern umgesetzt werden müssen.
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
- Ab dem 28. Dezember 2021 sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sein. Nimmt eine ungeimpfte Person teil, sollen die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen erhalten bleiben (Beschränkung des Treffens auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes, § 2 Abs. 4 Corona-Bekämpfungsverordnung).
- Es wird empfohlen, Kontakte bei Familienfeiern zu Weihnachten eigenverantwortlich zu begrenzen, die Corona-Warn-App zu nutzen und vor dem Treffen mit anderen Familienmitgliedern einen Test durchzuführen.
- Ab dem 28. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
- Überregionale Großveranstaltungen wie Sport und Kultur finden ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.
- Die Wirtschaftshilfen des Bundes werden verlängert, dabei sollen aus Sicht der Länder auch die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen sowie der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft in den Blick genommen werden.
- Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgefordert, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne zu überprüfen, ggf. anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können.
Die Landesregierung hat angekündigt, die verabredeten Maßnahmen weitestgehend umzusetzen. Allerdings sollen Diskotheken in Schleswig-Holstein nicht geschlossen werden. Geplant sind, stattdessen Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kreise werden ermächtigt werden, zu Silvester an geeigneten Orten Ansammlungsverbote anzuordnen.
Diese Beschlüsse erfordern eine Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 28. Dezember 2021 in Kraft treten soll.
Bund und Länder haben für die nächste Beratung ein Treffen am 7. Januar 2022 verabredet.
[MPK Beschluss vom 21.12.2021]
[Gut gerüstet für die kommenden Tage]
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Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Inseln Föhr und Amrum
(21. 12. 2021)Amtlicher Hinweis:
-Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Inseln Föhr und Amrum-
Sehr geehrte Gäste der Inseln Föhr und Amrum,
wir möchten Sie nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 sowie das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen aus zwingenden Gründen des Brandschutzes auf den Inseln strengstens untersagt ist.
Welche Feuerwerkskörper dürfen nicht abgebrannt werden? Sämtliche Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Raketen, Kanonenschläge, Chinaböller, Schwärmer, usw.). Auch ist der Betrieb von unbemannten Heißluftballonen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, nicht gestattet. Ferner ist die Benutzung von Signalmunition im gesamten Amtsgebiet Föhr-Amrum ausnahmslos verboten.
Gibt es Ausnahmen vom Abbrennverbot?
Auf der Insel Föhr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II im Zeitraum vom 31.12.2021 bis 01.01.2022 lediglich an Stränden und Deichen dann abgebrannt werden, wenn zur nächstgelegenen Bebauung ein Sicherheitsabstand von 200 m eingehalten wird. Im Hinblick auf die z.Z. grassierende Geflügelpest wird darum gebeten, den Abbrand von Feuerwerk an Deichen und Stränden dennoch zu unterlassen, damit die Wildvögel nicht unnötig aufgescheucht und gestresst werden. In den Strandbereichen der Stadt Wyk auf Föhr gilt das Abbrennverbot! Auf der Insel Amrum gilt das Abbrennverbot ausnahmslos.
Warum wird ein Abbrennverbot ausgesprochen?
Aufgrund einer erhöhten Brandgefahr vornehmlich für reetgedeckte Häuser in den historischen Ortskernen.
Welche Folgen kann ein Verstoß nach sich ziehen? Verstöße gegen das Abbrennverbot, welches sich auf § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz stützt, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € pro Einzelfall geahndet werden.
Die amtliche Bekanntmachung ist für Sie einsehbar unter www.amtfa.de (Ortsrecht und Satzungen/ Amt Föhr-Amrum).
Auf Ihr Verständnis hoffend, wünschen wir Ihnen einen angenehmen Inselaufenthalt und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Amt Föhr-Amrum
Der Amtsdirektor als Ordnungsbehörde
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr
Telefon 04681-5004-0
Email www.amtfa.de
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Coronavirus: Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung
(21. 12. 2021)Der von der Bundesregierung neu eingerichtete Expertenrat zu COVID-19 hat am 19. Dezember 2021 seine erste Stellungnahme zur Einordnung und zu den Konsequenzen der „Omikron-Welle“ abgegeben.
Die wichtigsten Aussagen:
- Die Omikron-Variante bringt eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen, die sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Schutzes auszeichnet.
- Der vergleichsweise großen Impflücke insbesondere bei Erwachsenen in Deutschland geschuldet, ist mit einer sehr hohen Krankheitslast durch die Omikron-Variante zu rechnen.
- Die in Deutschland angenommene Verdopplungszeit bei der Inzidenz liegt aktuell im Bereich von etwa zwei bis vier Tagen.
- Sollte sich die Ausbreitung der Omikron-Variante so fortsetzen, wäre ein relevanter Teil der Bevölkerung zeitgleich erkrankt und/oder in Quarantäne. Somit wären das Gesundheitssystem und die gesamte kritische Infrastruktur unseres Landes extrem belastet.
- Diese Überlastung kann mit einer massiven Ausweitung der Boosterimpfung und starken Kontaktreduktionen eingedämmt werden.
- Es müssen in den kommenden Tagen Vorkehrungen für die ersten Monate des Jahres 2022 mit Blick auf Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikation, Strom-, und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik getroffen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme findet am 21. Dezember 2021 erneut eine Videoschaltkonferenz der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers statt. Noch im Laufe dieser Woche ist mit einer weiteren Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung und dabei auch mit weiteren Kontaktbeschränkungen zu rechnen.
[Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung]
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Änderung Corona-BekämpfVO: Auffrischimpfung gilt erst nach 14 Tagen
(20. 12. 2021)Nach der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 14. Dezember 2021 hatte die Landesregierung in einer Pressemitteilung verkündet, dass die Auffrischimpfung (Booster) in Fällen, in denen die 2G Plus-Regelung eingeführt wurde (Diskotheken etc. und touristische Übernachtungen), erst nach 14 Tagen von der Testpflicht befreit.
Da dafür allerdings eine rechtliche Regelung fehlte, hat die Landesregierung am 17. Dezember 2021 mit einer Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung nachgebessert. In § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 Nr. 3 ist nun ausdrücklich geregelt, dass die Befreiung von der Testpflicht in den Fällen mit 2G-Plus-Regelung erst dann gilt, wenn seit der Auffrischimpfung 14 Tage vergangen sind.
Die Änderung trat am 18. Dezember 2021 in Kraft. Sie gilt nur für die 2G Plus-Regelung und nicht in Fällen, in denen eine 3G-Regelung angeordnet ist.
[Änderung Corona-BekämpfungsVO ab 18.12.2021]
[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Inselumfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung
(16. 12. 2021)Nach besonderen Herausforderungen in 2021 stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie sie im Jahr 2022 dem kommenden Personalmangel entgegenwirken können.
In Abstimmung mit der IHK Flensburg und den Unternehmerverbänden FAU (Föhr Amrumer Unternehmer), SU (Sylter Unternehmer) und WF (Wirtschaftsforum Helgoland) auf den Nordfriesischen Inseln und Helgoland soll nun eine Umfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung nur für die Inselbetriebe erstellt und die Ergebnisse in der Folge eigenständig betrachtet und bewertet werden.
Um eine möglichst repräsentative Gesamtaussage zu erhalten, hoffen die Initiatoren auf eine rege Beteiligung an dieser Umfrage (Dauer ca. 5 Minuten). Nur so kann das Ergebnis eine gute Gesamtübersicht liefern, die in weiteren Gesprächen mit Politik und Verwaltung als Grundlage dienen soll.
Zur Umfrage
Foto: Inselumfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung
Neue Corona-Verordnung beschlossen
(15. 12. 2021)Die Landesregierung hat am 14. Dezember 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 11. Januar 2022 befristet. Damit werden im Wesentlichen die bereits angekündigten Maßnahmen umgesetzt.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisher geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung:
- Zusätzliche Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Treffen innerhalb geschlossener Räume, bei denen auch Ungeimpfte oder Ungenesene über 14 Jahre anwesend sind, dürfen neben den Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts höchstens zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt teilnehmen.
- Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ist die Zahl der Zuschauer auf 50 Prozent der Gesamtkapazität beschränkt. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 5000 Personen innerhalb und 15.000 Personen außerhalb geschlossener Räume.
- 2G-Plus in Bars und Diskotheken: In Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen, in denen sich die Gäste nicht überwiegend an festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten, gilt künftig die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Gäste müssen neben dem Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine mindestens 14 Tage zurückliegende Auffrischungsimpfung („Booster“) dokumentieren können.
- 2G-Plus gilt auch für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben: Bei der Ankunft ist ein negatives Testergebnis vorzulegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Auch hier sind Personen ausgenommen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine mindestens 14 Tage zurückliegende Booster-Impfung dokumentieren können.
- Darüber hinaus regelt die Verordnung die Testpflicht für selbstständige Kindertagesmütter und -väter: Sie müssen sich künftig täglich testen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.
- Für minderjährige Schülerinnen und Schüler wird in den Weihnachtsferien die Ausnahmeregelungen für die 2G-Regel dahingehend ergänzt, dass neben der Schulbescheinigung über die Teilnahme an der regelmäßigen Schultestung ein Testnachweis erforderlich ist, der höchstens 72 Stunden zurückliegt. Zulässig ist dafür auch die Selbstauskunft der Eltern über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests.
Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt diese Ausnahme jedoch nicht, da hier Bundesrecht gilt. Nicht-geimpfte oder -genesene Schülerinnen und Schüler müssen zur ÖPNV-Nutzung in den Ferien einen anerkannten Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Verschärfungen bei der Maskenpflicht: Diese gilt künftig auch
- bei Veranstaltungen in Innenräumen unter 2G-Bedingungen, bei denen weitere getestete Personen nur zugelassen sind, wenn diese zu beruflichen Zwecken anwesend sind,
- für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Personen,
- bei Versammlungen in Innenräumen, wenn nicht 3G gewährleistet ist,
- in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die sich nicht an ihrem festen Sitz- oder Stehplatz befinden, sowie
- für Gastwirtinnen und Gastwirte und ihre Mitarbeitenden,
- in Gottesdiensten grundsätzlich auch am Sitzplatz, wenn nicht 3G gewährleistet ist.
- bei Veranstaltungen in Innenräumen unter 2G-Bedingungen, bei denen weitere getestete Personen nur zugelassen sind, wenn diese zu beruflichen Zwecken anwesend sind,
[Corona-BekämpfungsVO ab 15.12.2021]
[Mitteilung der Landesregierung]
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Änderung und Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung
(13. 12. 2021)Die Landesregierung hat am 10. Dezember 2021 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen. Die Neufassung tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 9. Januar 2022.
Inhaltlich werden die Vorschriften an Schulen damit im Wesentlichen unverändert fortgeführt.
Neu eingefügt wird eine Regelung zur Teilnahme an schulischen Sonderveranstaltungen wie Schulfeste, Basare, Konzerte etc. (§ 7a). Damit wird für externe Teilnehmer (insbesondere Eltern) die 2G-Regel eingeführt. Wenn die Veranstaltung ausschließlich im Außenbereich der Schule stattfindet, gilt die 3G-Regel.
Information für Schulen zu Impfangeboten und Testlieferungen
Bereits mit einem Schreiben vom 9. Dezember 2021 hatte das Bildungsministerium die Schulleitungen über die bevorstehende Neufassung der Schulen-Coronaverordnung, Impfangebote und die Auslieferung von Tests in der 50. Kalenderwoche informiert.
Informiert wird unter anderem über
- die regulären Impfangebote für Lehrkräfte und (neu) für Kinder von fünf bis elf Jahren in den Impfstellen
- die aktuellen Schwierigkeiten bei der Belieferung mit Schnelltests und über die Notwendigkeit, dass auch am 23. Dezember Lieferungen angenommen werden können.
[Schulen-CoronaVO ab 13.12.2021]
[Ersatzverkündung der Landesverordnung]
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Coronavirus: Impfaktionen für Kinder angekündigt
(09. 12. 2021)Ab dem 14. Dezember können auch Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren eine Corona-Schutzimpfung durch Angebote des Landes erhalten. Auf einer Pressekonferenz in Kiel informierte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg über die verschiedenen Wege zur Impfung.
Demnach startet die Impfkampagne ab Dienstag, 14. Dezember, mit regelmäßigen Aktionen in wechselnden Impfstellen ohne Terminvergabe. Ab dem 16. Dezember können Eltern auch für diese Altersgruppe online Termine vereinbaren. Dabei werden automatisch im Abstand von drei Wochen auch die Zweitimpfungs-Termine vergeben.
Verimpft wird der Wirkstoff von BioNTech/Pfizer, in einer niedrigeren Dosierung als bei Jugendlichen und Erwachsenen. Der Impfstoff wurde bereits am 26. November von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen.
Weitere Infos finden Sie hier
[Impfaktionen für Kinder angekündigt]
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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
(08. 12. 2021)Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung mit der Einführung der 2G-Regelung im Einzelhandel hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.
Hervorzuheben sind neue Bußgeldrahmen
- für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 1000 bis 3000 Euro, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen der 2G-Regelung nicht vorgenommen oder die Regelung nicht durchgesetzt werden
- für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 500 bis 2000 Euro bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten und
- in Höhe von 500 Euro für Kunden beim Betreten einer Verkaufsstelle oder eines Ladenlokals unter Verstoß gegen die 2G-Regelung.
Wie bisher wird das Fehlen der nach § 3 Corona-Bekämpfungsverordnung erforderlichen Aushänge mit einem Bußgeldrahmen von 500 bis 1000 Euro bedroht. Das gilt nun auch für den deutlich sichtbaren Hinweis auf die 2G-Regel bei Geschäften.
[Bußgeldkatalog vom 7.12.2021]
[Strafen gegen Corona-Verstöße]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Einstimmiges Votum für die Beteiligung an der Gründung der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH
(07. 12. 2021)Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Weg für die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH bereitet: Einhellig sprachen sich die Mitglieder in ihrer jüngsten Sitzung dafür aus, dass das Amt als Mehrheitsgesellschafter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH an der Gründung des Unternehmens beteiligt sein soll. Die Zustimmung muss nun auch noch in den Gemeinden erfolgen.
Kerngeschäft der Inselenergie als Tochtergesellschaft der Inselwerke wird die klimafreundliche Wärmeversorgung und Stromerzeugung sowie der Stromvertrieb auf Föhr und Amrum sein. Ein mögliches weiteres Geschäftsfeld sind die Koordinierung und ggf. auch Umsetzung klimafreundlicher insularer Mobilitätskonzepte sowie die Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Aktuell stehen die Realisierung und Inbetriebnahme der ersten vier Wärmenetze in Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum im Fokus.
Die Inselwerke werden mit 80 Prozent der Geschäftsanteile Mehrheitsgesellschafter und die DSK Energie GmbH mit 20 Prozent Minderheitsgesellschafter sein. Weitere Gesellschafter mit insularem Bezug sind möglich. 29 Prozent könnten verteilt werden, denn die Inselwerke GmbH soll mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter bleiben. Gespräche mit möglichen Partnern und Entscheidungen werden im kommenden Jahr folgen.
Ebenso einstimmig wurde Amtsdirektor Christian Stemmer als Vertreter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und des Amtes Föhr-Amrum ermächtigt, im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH der Beteiligung an der Gründung der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung zustimmen und zu unterzeichnen.
Foto: Logo Inselenergie
Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung
(06. 12. 2021)Die von der Landesregierung am 3. Dezember 2021 geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 4. Dezember in Kraft getreten. Umgesetzt werden die Verabredungen zwischen Bund und Ländern und die Ankündigungen der Landesregierung zur weiteren Eindämmung des Coronavirus.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Für den Einzelhandel wird für Kunden und Begleitpersonen innerhalb geschlossener Räume die 2G-Regel eingeführt (§ 8 Abs. 1). Einlass erhalten somit nur Geimpfte und Genesene.
- Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Lebens- und Futtermittelangebote, Wochen- und Getränkemärkte, Apotheken, Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Fall von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.
- Die Betreiber sind verpflichtet, die 2G-Regel einschließlich der Überprüfung der Identität mehrmals täglich stichprobenartig zu kontrollieren und bei Verstößen durchzusetzen. Datum und Uhrzeit der Kontrollen sowie die durchführende Person müssen unverzüglich dokumentiert werden. Die Dokumentation ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 21 Abs. 1 Nr. 18 und 19).
- Die 2G-Regel innerhalb geschlossener Räume gilt auch für Ladenlokale von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Publikumsverkehr (§ 9 Abs. 1). Ausgenommen sind Fahrrad- und Kfz-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Friseurgeschäfte, Optiker- und Hörgerätegeschäfte sowie Ladenlokale für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Dabei gelten die gleichen persönlichen Ausnahmen und Kontroll- regeln wie bei den Verkaufsstellen des Einzelhandels.
- Auch Kunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne Einhaltung der 2G-Regel ein Geschäft betreten (§ 21 Abs. 2 Nr. 4).
- Die allgemeinen Vorgaben für alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen werden dahingehend erweitert, dass bei den vorgeschriebenen deutlich sichtbaren Aushängen am Eingang auch auf die Anforderungen an den Impf- und Genesenenstatus hingewiesen werden muss (§ 3 Abs. 3 Nr. 3). Dies gilt also auch für den Einzelhandel.
[Landesverordnung vom 3.12.2021]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Coronavirus: Bund und Länder verabreden weitere Maßnahmen
(03. 12. 2021)Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben am 2. Dezember 2021 einen Beschluss über das weitere Vorgehen in der gegenwärtigen Corona-Situation gefasst.
Dessen wesentlichen Punkte sind:
- Der Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Gastronomie soll bundesweit auf Geimpfte und Genesene begrenzt werden (2G-Regelung). In Schleswig-Holstein ist dies bereits gängige Praxis.
- Die 2G-Regelung soll bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet werden. Für Schleswig-Holstein hat die Landesregierung dies bereits mit Wirkung ab dem 4. Dezember 2021 angekündigt, eine entsprechende Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit vorbereitet.
- Private Zusammenkünfte mit Teilnahme von nicht geimpften und nicht genesenen Personen sollen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Private Treffen zwischen ausschließlich Geimpften und Genesenen werden nicht beschränkt.
- Überregionale Großveranstaltungen (Sport, Kultur etc.) sollen durch eine Begrenzung der Auslastung und eine Zuschauer-Obergrenze eingeschränkt werden. Hier ist im Einzelnen vorgesehen:
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf die Kapazität nur bis zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden (maximale Gesamtzahl: 5000 Zuschauer).
- Auch bei Veranstaltungen im Freien darf die Kapazität nur bis zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden (maximal 15.000 Zuschauer).
- Zugang (auch im Außenbereich) haben nur Geimpfte oder Genesene (2G) und es sind medizinische Masken zu tragen.
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf die Kapazität nur bis zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden (maximale Gesamtzahl: 5000 Zuschauer).
- Bundesweit soll an allen Schulen die Maskenpflicht gelten (in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt).
- An Silvester und Neujahr wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf Plätzen, auf denen mit viel Publikum zu rechnen ist und die durch die Kommunen zu definierenden sind.
- Es wird ein Verkaufsverbot für Feuerwerk geben, das der Bund regeln muss. Für die betroffenen Unternehmen soll es eine Wirtschaftshilfe geben.
- In Gebieten mit einem Inzidenzwert von über 350 sollen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden. Schleswig-Holstein ist wegen des Inzidenzwertes davon absehbar nicht betroffen.
- In Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 350 sollen private Feiern etc. auf 50 (Innenräume) bzw. 200 Personen (Außenbereich) begrenzt werden. Auch davon ist Schleswig-Holstein wegen des Inzidenzwertes absehbar nicht betroffen.
- Der Bund wird den Kreis der Personen ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen (Apotheker, Pflegefachkräfte und Zahnärzte). Der genaue Zeitpunkt hierfür bleibt noch unklar.
- Bis Ende 2021 wollen sich Bund und Länder darüber verständigen, in welcher Weise die Gültigkeit des Impfstatus zeitlich begrenzt wird (z.B. auf neun Monate nach der zweiten bzw. dritten Impfung).
- Der Bund wird im Vorgriff auf eine allgemeine Impfpflicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern regeln. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist bereits in Arbeit und könnte noch im Dezember vom Bundestag beschlossen werden.
- Außerdem soll der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beschließen, die ungefähr ab Februar 2022 gelten soll.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat zu den o.g. Beschlüssen folgendes angekündigt:
- Bei der 2G-Regelung im Einzelhandel werden von den Händlern nur ein deutlicher Aushang und Stichproben verlangt und keine flächendeckende Einlasskontrollen. Ein Bußgeld wird nur für die Kunden angedroht, die vorschriftswidrig ein Geschäft betreten. Kontrollen sollen auch Polizei und Ordnungsämter durchführen.
- Für den Einzelhandel werden folgende Ausnahmen von der 2G-Regel bei Geschäften des täglichen Bedarfs gelten: für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Fall von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.
- Folgende von den Ländern verabredeten Maßnahmen werden erst mit der nächsten anstehenden Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 15. Dezember 2021 umgesetzt, mit der im Laufe der 49. oder 50. Kalenderwoche zu rechnen ist.
- Weitergehende Beschränkung der Private Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
- Begrenzung der Auslastung und Obergrenze von Zuschauern bei Großveranstaltungen. Dabei soll die Kapazitätsgrenze von 50 Prozent ausgeschöpft werden.
- Einführung der 2GPlus-Regel für Diskotheken, Bars und Clubs.
- Einführung der 2GPlus-Regel für touristische Beherbergungen.
- Einführung der Maskenpflicht in nicht näher bestimmten Bereichen in Innenbereichen.
- Weitergehende Beschränkung der Private Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
- Es wird noch offen gehalten, ob das Ansammlungsverbot an Silvester/Neujahr in Schleswig-Holstein tatsächlich umgesetzt wird.
[Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz]
[Einheitliche Regelungen beschlossen]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Coronavirus: Impftermine auch für unter 60-Jährige
(02. 12. 2021)Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass ab dem 2. Dezember 2021 die Terminbuchungsmöglichkeit für die stationären Impfstellen auch für unter 60-Jährige öffnet.
Demnach können in den Impfstellen Termine für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen gebucht werden. Bei einer Auffrischimpfung soll der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung in der Regel sechs, mindestens aber fünf Monate betragen. Mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson Geimpfte sollten nach 28 Tage einen Termin für eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wahrnehmen, um den Schutz der Grundimmunisierung zu optimieren.
Geimpft wird in den Impfstellen mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna, gebucht werden kann weiterhin über die Seite www.impfen-sh.de. Termine (nur Einzeltermine) können zunächst bis einschließlich Februar gebucht werden - 500.000 Termine stehen zunächst bis Ende Februar im System zur Verfügung.
[Terminbuchung für alle startet]
[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Coronavirus: Informationen zu Wirtschaftshilfen
(02. 12. 2021)Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat am 1. Dezember 2021 über aktuelle Entwicklungen bei den unterschiedlichen Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit Corona informiert.
Die wesentlichen Punkte sind:
- Fortführung der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 und insbesondere die Regelungen für Aussteller auf Weihnachtsmärkten.
- Verlängerung des Förderzeitraums der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022.
- Verlängerung der Härtefallhilfen bis Ende März 2022 und Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
- Verschiebung des Endtermins für die Schlussabrechnungen.
- Direktanträge in der November- und Dezemberhilfe.
[Infoschreiben Wirtschaftshilfen 1. Dezember 2021]
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Coronavirus: Verlängerung der Regeln für Absonderung und Quarantäne
(01. 12. 2021)Das Gesundheitsministerium hat am 30. November 2021 die Geltung des Erlasses, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen, bis zum 31. Januar 2022 verlängert.
Neben einigen redaktionellen Änderungen stellt die Neufassung des Erlasses klar, dass die Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung für Geimpfte und Genesene enge Kontaktpersonen dann nicht gilt, wenn die infizierte Person eine Virusvariante aufweist, bei der nur von einem eingeschränkten Schutz durch Impfung/Genesung auszugehen ist (Ziffer 1 Satz 3 des Erlasses).
[Erlass des Gesundheitsministeriums]
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Weiteres Vorgehen zum Coronavirus: 2G im Einzelhandel
(01. 12. 2021)Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben am 30. November 2021 erneut über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, vielmehr soll am 2. Dezember erneut beraten und dann ein förmlicher Beschluss gefasst werden.
Aus einem Statement von Ministerpräsident Daniel Günther ergeben sich folgende absehbare Maßnahmen:
- Wahrscheinlich bereits ab Samstag, 4. Dezember, wird in Schleswig-Holstein für den Einzelhandel (Ausnahme voraussichtlich täglicher Bedarf) die 2G-Regel und somit eine Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte eingeführt.
- Die Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften werden für Ungeimpfte deutlich weiter verschärft.
- Im Laufe des Jahres 2022 (wohl im 1. Quartal) wird eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten.
- Über weitergehende Einschränkungen für Großveranstaltungen (Maskenpflicht, 2G plus-Regel etc.) wird noch beraten.
Die genauen Beschlüsse der Landesregierung bleiben abzuwarten. Damit ist mit einer kurzfristigen Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung noch im Laufe dieser Woche zu rechnen.
[Länder einigen sich auf 2G im Einzelhandel]
[Corona-Bekämpfungsverordnung]
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Aktualisierte Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr
(01. 12. 2021)Ab sofort gehört die Flurstraße zum Abfuhrbezirk B (Innenstadt) und nicht mehr zum Abfuhrbezirk A (Südstrand).
Eine Skizze der aktualisierten Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr finden sie hier.
[Abfuhrbezirke Stadt Wyk auf Föhr]
Foto: Aktualisierte Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr
Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn
(30. 11. 2021)Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) plant den Sandüberhang in einem Teilbereich der oberen und unteren Wandelbahn abzutragen. Für die Arbeit mit Baumaschinen werden die obere und die untere Wandelbahn zwischen den Deckwerkstreppen bei der Strandbar „Seehund“ und der Treppe nahe der Strandstraße aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Bauzeit fällt voraussichtlich in die 49. und 50. Kalenderwoche 2021.
Die neuen Flächen im Bereich des Sandabtrags werden mit Strandhafer bepflanzt. Für diesen Teil der Arbeiten sind keine Absperrungen auf der Wandelbahn erforderlich.
Der Sandabtrag ist notwendig geworden, da der dem Strand zugewandte Weg örtlich mit abrutschendem Sand überdeckt wird. Eine Wiederholung bzw. Ausweitung der Unterhaltungsmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.
[Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH]
Foto: Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn
Fortschreibung des Landesentwicklungsplans SH
(30. 11. 2021)Die Landesregierung hat die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein beschlossen. Die Veröffentlichung der Landesverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein ist für den 16. Dezember 2021 geplant, sie wird am 17. Dezember 2021 in Kraft treten. Der Verordnungstext ist bereits auf der Internetseite der Landesplanung abrufbar.
Die eigentlichen Planunterlagen – der Text des Landesentwicklungsplans (Teil A+B), die Hauptkarte (Teil C) und die Umweltprüfung mit der sogenannten Zusammenfassenden Erklärung (Teil D) – sind Anlagen dieser Landesverordnung; sie werden ausschließlich im Internet veröffentlicht. Auf der Seite www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene stehen alle Unterlagen bereits jetzt zur Verfügung.
Alle Planunterlagen sind auch im Online-Beteiligungsportal BOB-SH abrufbar. Dort sind zudem die Synopsen mit den Stellungnahmen aus den beiden Beteiligungsverfahren und deren Bewertungen (Voten) durch die Landesplanungsbehörde sowie die Geodaten zur Hauptkarte abrufbar.
Da die Planunterlagen mehrere hundert Seiten umfassen, eignen sie sich nicht zum Ausdrucken. Laut Ankündigung der Landesplanung soll es in absehbarer Zeit die Möglichkeit geben, gedruckte Exemplare kostenpflichtig über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein zu beziehen.
[Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein]
[Online-Beteiligungsportal BOB-SH]
Foto: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.
Warnung vor Anzeigenakquise per Fax
(29. 11. 2021)Das Amt Föhr-Amrum warnt vor der Anzeigenakquise per Fax.
Betroffene aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort mit einem Fax um Aktualisierung der Firmendaten gebeten wird. Tatsächlich handelt es sich dabei aber - regelmäßig im Kleingedruckten versteckt - um eine Annahmeerklärung zum Abschluss eines mehrjährigen hochpreisigen neuen Anzeigenvertrages.
Über dieses Vorgehen hat auch bereits das Landeskriminalamt Niedersachsen und der SHZ berichtet.
[Fax]
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Coronavirus: Bußgeldkatalog überarbeitet
(26. 11. 2021)Seit Wochen steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. Schleswig-Holstein hat nun zum Start der Weihnachtsmärkte den Bußgeldkatalog an die Corona-Bekämpfungsverordnung und damit vor allem an die 2G-Regelungen angepasst.
So droht Gastwirten ein Bußgeld zwischen 1000 und 3000 Euro, wenn sie in geschlossenen Räumen Personen bewirten, die weder geimpft, noch genesen sind. Betreiber von Weihnachtsmärkten zahlen zwischen 500 und 3000 Euro, wenn sie kein Hygienekonzept erstellt haben oder dieses unvollständig ist.
Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen.
[Bußgeldkatalog - Landesverordnung vom 24.11.21]
[Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Ehrenamtstag 2021 abgesagt
(25. 11. 2021)Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sagen der Kreis Nordfriesland und der Kreisjugendring Nordfriesland den für den 4. Dezember geplanten Ehrenamtstag im Husumer Kreishaus ab. Im Rahmen der Veranstaltung sollten die Verdienste junger Nordfriesinnen und Nordfriesen gewürdigt werden, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.
Die Ehrung soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, teilt der Kreis in einer Presseinfo mit.
Foto: Ehrenamtstag 2021 abgesagt
Coronavirus: 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV und im Amtsgebäude
(25. 11. 2021)Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz; Beschäftigte erhalten nur Zugang, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Vorliegen müssen ein Impf- oder ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis. Wer nicht geimpft ist, muss einen maximal 24 Stunden alten, von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführten Schnelltest vorlegen (PCR-Test 48 Stunden). Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, fällt ebenfalls unter die 3G-Nachweispflicht.
Geimpfte oder Genesene hinterlegen ihren Nachweis einmalig beim Arbeitgeber, somit entfallen die täglichen Kontrollen. Letzterer darf die Daten nicht an Dritte weitergeben. Zudem müssen die Daten spätestens sechs Monate nach der Erfassung gelöscht werden.
3G-Regel auch im Amtsbegäude
Im Amtsgebäude in Wyk gilt die 3G-Regel seit dem 24. November ebenfalls; die Vorgaben der Landesverordnung zur Sicherheit von Besuchenden und Mitarbeitenden vor dem Coronavirus werden umgesetzt. Besucher werden gebeten, den Mitarbeitenden die jeweiligen Nachweise (genesen, geimpft oder negativ getestet) vorzulegen.
Auch hier müssen die Tests von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Beim Betreten des Gebäudes darf ein Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein, für PCR-Tests gilt eine Frist von 48 Stunden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Die Testbestätigungen der jeweiligen Schule gelten bei Schulkindern als Testnachweis. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.
Beförderung nur mit Nachweis
Gleiches gilt seit dem 24. November 2021 im Fern- und im öffentlichen Nahverkehr: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Betroffen sind somit auch die Fähren und Busse der Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR). Als Nachweis sind ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis (maximal sechs Monate alt) oder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest (PCR-Test 48 Stunden) nötig. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, wird von der Beförderung ausgeschlossen, teilt die WDR auf ihrer Homepage mit.
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Coronavirus: Stationäre Impfstellen in Husum und Niebüll starten am 26. November
(23. 11. 2021)Laut einer Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland nehmen am 26. November zwei stationäre Impfstellen in Nordfriesland ihren Betrieb auf. Während in Husum im 1. Stockwerk des NCC-Congresscentrums (Messe Husum, Am Messeplatz 1) geimpft wird, kann man sich in Niebüll im Bettenhaus 7 der Jugendherberge (Mühlenstraße 65) immunisieren lassen. Um 10 Uhr fällt am Freitag an beiden Standorten der Startschuss für jeweils eine Impfstraße.
Während der Kreis Nordfriesland sich um die Infrastruktur gekümmert hat, steht der eigentliche Betrieb der stationären Impfstellen in der Verantwortung des Landes Schleswig-Holstein. Die Impfteams in Husum und Niebüll werden hingegen von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus ärztlichem Personal und medizinischem Unterstützungspersonal des Deutschen Roten Kreuz zusammengestellt. „Mit den Impfstellen wird das bestehende Impfangebot bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den offenen mobilen Impfaktionen des Landes und der KVSH erweitert. Von allen Beteiligten wurde die Koordination und Logistik in hohem Tempo gestemmt, damit jetzt möglichst viele Menschen über zusätzliche Wege schnell eine Impfung erhalten“, hält Landrat Florian Lorenzen fest.
An beiden Impfstellen in Nordfriesland werden von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 10:30 bis 19:30 Uhr sowohl Auffrischungsimpfungen als auch Erst- und Zweitimpfungen angeboten. Jede Impfstelle bekommt in der ersten Woche 20 Impfungen pro Stunde zugewiesen, ab der zweiten Woche erhöht sich die Taktung auf 24 Impfungen pro Arzt in der Stunde. In Husum ist zudem beabsichtigt, eine zweite Impfstraße zu aktivieren, sobald weiteres Personal zur Verfügung steht.
Impfungen ausschließlich mit Termin möglich
Im Gegensatz zu den offenen mobilen Impfaktionen des Landes und der KVSH, benötigen Bürgerinnen und Bürger für die stationären Impfstellen Termine. Die Buchung der Impftermine erfolgt erneut über das bereits zuvor für die Terminvergabe verwendete Online-Buchungssystem des Landes Schleswig-Holstein und soll über dessen Internetseite www.impfen-sh.de ab dem 25. November erreichbar sein. Wer keinen Internetzugang hat, wird gebeten, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde helfen zu lassen. Vor Ort in den Impfstellen können keine Termine vereinbart werden. Auch die Kreisverwaltung vergibt keine Corona-Impftermine.
In der ersten Betriebswoche können zunächst nur Bürgerinnen und Bürger einen Termin buchen, die 60 Jahre oder älter sind. Sie erhalten dazu in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben vom Land Schleswig-Holstein. Ab der zweiten Betriebswoche, also ab dem 3. Dezember, steht die Terminbuchung auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Auffrischungsimpfung soll laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Bei einer vorhandenen Impfung mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson müssen mindestens vier Wochen dazwischenliegen.
Im Rahmen des stationären Impfangebots in Husum und Niebüll wird aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission der Impfstoff Spikevax (Moderna) an Personen verimpft, die älter als 30 Jahre sind. Unter 30-Jährige erhalten den Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer).
Wer aktuell impfberechtigt ist und weitere Antworten rund um die Corona-Impfungen und die verschiedenen Impfangebote des Landes sind unter www.t1p.de/impfung-sh zu finden.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot verfügt
(22. 11. 2021)Nicht nur bei zahlreichen Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet, auch landesweit breitet sich das Geflügelpest-Virus immer mehr aus. Auch vor Hausgeflügelbeständen macht es nicht Halt. In Schleswig-Holstein wurden bereits mehrere Ausbrüche in Geflügelhaltungen verzeichnet.
Um die Ausbreitung der Vogelgrippe und das mögliche Überspringen auf weitere Nutztierbestände einzudämmen, weitet der Kreis Nordfriesland ab morgen (23.11.) das bestehende Aufstallungsgebot auf das gesamte Kreisgebiet aus. Eine entsprechende Regelung ist in der Allgemeinverfügung vom 22.11.2021 verfasst. Diese wurde in der Sonderausgabe des Amtsblattes 40 veröffentlicht. Die Anordnung tritt morgen in Kraft und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Inseln und Halligen.
Die konsequente Aufstallung kann das Hausgeflügel schützen. Es sind bereits etliche Wildvögel tot aufgefunden worden, vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Geflügelhalter, auch Kleinsthalter mit einigen wenigen Tieren seiner Verantwortung bewusst sein, und neben der Aufstallung des Geflügels auch die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Alternativ zur Unterbringung des Geflügels in Ställen oder in nach oben geschlossenen Volieren, ist die Nutzung von Netzen und Gittern mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern möglich.
[Amtsblatt - Sonderausgabe 40 vom 22.11.2021]
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
[Amtsblatt des Kreises Nordfriesland]
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Coronavirus: Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Neue Vorgaben für Arbeitgeber
(22. 11. 2021)Einstimmig hatte der Bundesrat am 19. November 2021 den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag am Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.
Die Änderungen verfolgen im Wesentlichen drei Ziele:
- Derzeit stützen sich die Maßnahmen der Länder auf den Katalog zulässiger Einschränkungen in § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der aber nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag angewandt werden kann. Diese läuft am 25. November 2021 aus.
Daher wird in § 28 a Abs. 7 IfSG ein neuer Katalog zulässiger Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus beschrieben, der durch die Länder angewandt werden kann. Dieser Maßnahmenkatalog allerdings schließt z.B. die Schließung bzw. Untersagung von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Schulen, Kitas, Einzelhandelsgeschäften etc. aus. Übergangsregelungen gibt es für Bundesländer, die solche Maßnahmen aktuell noch angeordnet haben (§ 28 a Abs. 9 IfSG).
Außerdem können Länder auf Basis einer Länder-Öffnungsklausel (§ 28 a Abs. 8 IfSG) mit Zustimmung des jeweiligen Landtages bestimmte, konkret aufgelistete weitergehende Maßnahmen beschließen.
- Im Infektionsschutzgesetz werden neue Vorgaben für Arbeitgeber und Beschäftigte (3G-Regel, Home-Office) sowie für den öffentlichen Personenverkehr bundesweit einheitlich geregelt.
- Zahlreiche Maßnahmen zur Abfederung der Folgen insbesondere im Sozialrecht werden bis zum März 2022 bzw. bis Ende 2022 verlängert.
[Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages]
[Erlass der Staatskanzlei des Landes SH]
[FAQ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]
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Coronavirus: Künftig 2G im Freizeitbereich
(21. 11. 2021)Die Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 22. November in Kraft tritt.
In Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gelten dann in Innenbereichen die 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Davon ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.
Grundsätzlich die 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet) gelten künftig bei der Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren. Private Zusammenkünfte sind in geschlossenen Räumen nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig, Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder unter 14 Jahren.
Die wesentlichen Regeln finden Sie in der Pressmeldung des Landes Schleswig-Holstein.
[2G hält im Freizeitbereich Einzug]
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Coronavirus: Ausnahmeregelungen für Mitgliederversammlungen der Feuerwehren
(19. 11. 2021)Das Ministerium für Inneres, Integration, ländliche Räume und Gleichstellung (MILIG) hat mit Schreiben vom 18. November 2021 über die Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und Wahlen im Bereich der Feuerwehren zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus informiert.
Demnach werden die Regelungen in den Mustersatzungen über die Durchführung der Jahreshauptversammlungen innerhalb von drei bzw. vier Monaten nach Ende des Kalenderjahres angesichts der kritischen Pandemielage auch für das Jahr 2022 außer Kraft gesetzt. Außerdem wird bis zum 31.12.2022 durch das MILIG weiterhin die Möglichkeit der Durchführung von Briefwahlen für Wahlen von Mitgliedern des Wehrvorstandes eröffnet.
Empfehlungen des Landesbrandmeisters zum Übungs- und Einsatzbetrieb
Landesbrandmeister Frank Homrich hat mit Schreiben vom 18. November 2021 an alle Feuerwehren aktuelle Empfehlungen gegeben, unter anderem die konsequente Anwendung der 2G-Regel (= geimpft oder genesen) für den Übungs- und Einsatzbetrieb. Für dienstliche Veranstaltungen wie z.B. Jahreshauptversammlungen wird die 2G+-Regel (geimpft, genesen und zusätzlicher Corona-Schnelltest/PCR-Test) empfohlen. Diese und weitere Verhaltensgrundsätze (u.a. zum Tragen von Masken, zur Einhaltung der AHA-Regel und zur Desinfektion) sollen dem Schreiben zufolge von der jeweiligen Wehrführung in Abstimmung mit den Trägern im Rahmen einer Dienstanweisung innerhalb der Wehr kommuniziert werden.
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Bund und Länder einigen sich auf gemeinsame Corona-Regeln
(19. 11. 2021)Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben am 18. November 2021 über das weitere Vorgehen beraten.
Die wesentlichen Beschlüsse und konkreten Verabredungen:
- Für einschränkende Maßnahmen der Länder wird ein 3-Stufen-System eingeführt, das sich an der Hospitalisierungsrate (Zahl der in Bezug auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen) orientiert.
Hospitalisierungsrate über 3: Der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sport, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen in Innenräumen sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt (flächendeckende 2G-Regelung). Nach einem Beschluss der Landesregierung soll dies in Schleswig-Holstein unabhängig von der Hospitalisierungsrate ab dem 22. November 2021 umgesetzt werden.
Hospitalisierungsrate über 6: Der Zugang zu den o.g. Einrichtungen und Angeboten wird auch bei Geimpften und Genesenen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig gemacht (2G plus). Dies soll insbesondere dort erfolgen, wo das Infektionsrisiko aufgrund der Personenzahl besonders hoch und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen deshalb schwierig ist (Diskotheken, Clubs und Bars).
Hospitalisierungsrate über 9: Die Länder werden von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konsequent Gebrauch machen. Voraussetzung sind entsprechende Beschlüsse des Landtages. Dafür wird im IfSG eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die nähere Rahmenbedingungen beschreibt.
- Es wird damit gerechnet, dass Ende November die Zulassung eines Impfstoffes für Kinder zwischen fünf und elf Jahren erfolgt. Diesen soll dann ab der zweiten Dezemberhälfte eine Impfung angeboten werden.
- Mitarbeiter und Besucher von Pflegeeinrichtungen sollen täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt auch für geimpfte Mitarbeiter. Beides ist in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt. Kontrollieren soll die Einhalteung ein Monitoring-System, das auch erfassen soll, wie viele Bewohner einer Einrichtung die Booster-Impfung erhalten haben.
- Nach Auffassung der Länder sollten alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dies soll der Bund kurzfristig durch eine Gesetzänderung umsetzen.
- An allen Arbeitsstätten soll die 3G-Regel gelten und vom Arbeitgeber kontrolliert sowie dokumentiert werden. Dies wird durch eine Änderung des IfSG umgesetzt, die am 18. November vom Bundestag beschlossen wurde und am 19. November im Bundesrat beraten wird.
- Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden. Auch dies wird durch derzeit in Beratung befindliche Änderungen des IfSG umgesetzt. Gleiches gilt für die Einführung der 3G-Regel zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fern- verkehrs.
- Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.
- Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Der Bund wird auch Maßnahme zur Unterstützung der besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.
- Am 9. Dezember wird die Wirksamkeit der Maßnahmen bei einer weiteren Besprechung überprüft.
[Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche]
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Coronavirus: STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung
(19. 11. 2021)Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 18. November 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung, Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.
Die Auffrischimpfungen soll in der Regel sechs Monate nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden.
[Empfehlungen der Ständigen Impfkommission]
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Coronavirus: 24 neue Impfstellen
(17. 11. 2021)Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass 24 stationäre Impfstellen im Land eingerichtet werden. Außerdem wurde angekündigt, dass Termine für diese stationären Angebote ab dem 25. November über www.impfen-sh.de gebucht werden können. Die Impfungen mit gebuchten Terminen beginnen dann kurzfristig in den nachfolgenden Tagen abhängig von dem Hochfahren der einzelnen Stellen. Dies soll bis Anfang Dezember, bei einigen Impfstellen bis zum 6. Dezember geschehen.
Die Standorte dieser Impfstellen sowie weitere Informationen ergeben sich aus einer Presseinformation des Gesundheitsministeriums.
Hier sind darüber hinaus zahlreiche temporäre Impfangebote zu finden.
[Standorte der temporären Impfstellen]
[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]
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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
(17. 11. 2021)Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Neu sind darin Bußgeldrahmen für die Betreiber vollstationärer Pflegeeinrichtungen für den Fall von Verstößen gegen die neuen Testpflichten für Besucher.
[Bußgeldkatalog Landesverordnung vom 16.11.2021]
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Coronavirus: Wieder Maskenpflicht in der Schule
(17. 11. 2021)Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein müssen auch im Unterricht am Platz wieder eine Maske tragen. Das gab Bildungsministerin Karin Prien am 17. November 2021 bekannt. Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Schulen-Corona-Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Montag, 22. November.
Wesentliche Punkte werden sein:
- Die Maskenpflicht gilt wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich.
- Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schüler müssen sich zwei wöchentlich in der Schule testen. Geimpfte und genesene Schüler sollen die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt auch für alle an Schule Beschäftigten.
- Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser weiterhin fünf Schultage lang täglich getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.
[Maskenpflicht in der Schule gilt wieder]
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Ankündigungen zur Corona-Bekämpfungsverordnung ab 22. November 2021
(17. 11. 2021)Die Landesregierung hat am 17. November 2021 darüber informiert, mit welchen Maßnahmen für die kurzfristig anstehende Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung zu rechnen ist. Da diese bereits am 22. November 2021 in Kraft treten soll, ist bis zum Wochenende mit einer Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung und einer Änderung der Schulen- Coronaverordnung zu rechnen.
Aus formalen Gründen wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst bis zum 19. Dezember befristet sein. Allerdings hat die Landesregierung angekündigt, dass die Verordnung auch über den Jahreswechsel hinweg unverändert weiter gelten soll.
Folgende Informationen sind derzeit verfügbar:
- Bei beruflichen Veranstaltungen gilt künftig die 3G-Regel, bei Freizeitveranstaltungen 2G
- In Gaststätten (Innenräume) gilt 2G. Nur bei geschlossenen Veranstaltungen beruflicher Art gilt 3G
- In Diskotheken gilt 2G
- Die Regelungen für den Einzelhandel bleiben unverändert
- Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt 2G. Hiervon ausgenommen sind Friseure und medizinische bzw. pflegerische Dienstleistungen
- In Freizeiteinrichtungen gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für Bibliotheken und Archive. Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G – auch für Übungsleiterinnen und -leiter. Beim Profisport gilt 3G
- Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt bis auf Ausnahmen (Berufssprachkurse, Erstorientierungskurse usw.) 2G, bei beruflicher Bildung 3G
- In Beherbergungsbetrieben ist der Zweck der Beherbergung maßgeblich: Für beruflich bedingte Beherbergungen gilt 3G, für andere grundsätzlich 2G
- Bei touristischen Reiseverkehren gilt künftig die 2G-Regel
- Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser, insbesondere die Testpflichten für Besucher und Beschäftigte, bleiben unverändert
- Bei Veranstaltungen in Außenbereichen (z.B. Weihnachtsmärkte) ist durch den Veranstalter in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Risikobewertung vorzunehmen. Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko (Gedränge, keine Mund-Nasen-Bedeckungen etc.) empfiehlt das Land die Umsetzung einer 2G-Regelung
- Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig
- In den Schulen ist auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
- Ausnahmen von den 3G- bzw. 2G-Vorgaben gelten für Kinder unter sieben Jahren und Schulkinder
- Die Gesundheitsämter werden wieder ermächtigt, für bestimmte öffentliche Bereiche eine Maskenpflicht anzuordnen
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Kieler Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan
(17. 11. 2021)Am 17. Dezember 2021 tritt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in Kraft. Mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung schaffen seine Festlegungen wichtige Voraussetzungen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann.
Der neue Landesentwicklungsplan löst den bisherigen aus 2010 ab. Er regelt die langfristige Nutzung der Fläche des Landes und seiner Küstenmeere. So wird etwa festgelegt, wo Schwerpunkte für Tourismus sind, Natur und Umwelt möglichst unberührt bleiben oder schwerpunktmäßig Wohnraum und Gewerbeflächen entstehen sollen.
[Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan]
[Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein]
Foto: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.
Amtsausschuss beschließt Haushalt für 2022
(16. 11. 2021)Dass die Landesstraße 214 zwischen Wyk und Nieblum nicht wie ursprünglich vorgesehen 2022, sondern erst 2025 saniert werden soll, war Thema der jüngsten Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Armum. Hintergrund: Mit dem Erhaltungsstrategie 2019 – 2030 hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, die Sanierung des Landesstraßennetzes gezielt voranzutreiben und den in Jahrzehnten angewachsenen Sanierungsstau abzubauen. Dafür sollen bis 2030 jährlich 90 Millionen Euro investiert werden. Die Umsetzung kommt voran, allerdings sind die Landesstraßen stärker geschädigt als erwartet und müssen teilweise umfassender saniert werden. Damit steigen Vorbereitungsaufwand, Kosten und Bauzeit der Maßnahmen. Dem größeren Zeitaufwand und Kapazitätsengpässen bei Mischgutproduktion, Transportraum und Verfügbarkeit von Spezialgeräten geschuldet kann der Zeitplan nicht eingehalten werden, muss das Programm zeitlich gestreckt werden.
Zuvor hatte das Gremium Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 des Amtes beschlossen. Letzterer schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von gut 600.000 Euro (Vorjahr -274.700 Euro) ab.
Demnach schließt der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 333.600 Euro schlechter ab. Ein großer Posten ist dabei die Unterhaltung baulicher Anlagen wie Schulen und Amtsgebäude (Mehrausgaben von knapp 180.000 Euro gegenüber dem Vorjahr). Positiv machen sich unter anderem sinkende Verwaltungsgebühren in Höhe von knapp 200.000 Euro (Abwassergebühren, Wegfall Miete Notunterkunft in Nebel) und zu erwartende Mieteinnahmen der Pflegestation in Nebel (gut 60.000 Euro) bemerkbar. Zudem fällt die Miete für Räume des Hamburger Kinderkurheimes, die als Ausweichquartier während der Sanierung der Eilun-Feer-Skuul genutzt wurden, zum Jahresende weg (knapp 140.000 Euro).
Die Kosten für geplante Investitionen belaufen sich insgesamt auf gut 6,7 Millionen Euro. Größte Posten sind hier die Sanierungen der Eilun-Feer-Skuul (Mehrkosten 1,3 Millionen Euro, Schulhoferneuerung 500.000 Euro und Modernisierung Sportplatz 1,5 Millionen Euro) und der Öömrang Skuul (2. Und 3. Bauabschnitt zwei Millionen Euro). Für diese Baumaßnahmen ist die Finanzierung durch eine Kreditaufnahme geplant. Weiterhin ist für den Kauf von Notstromaggregaten für Föhr und Amrum (170.000 Euro) sowie den Ausbau des Dachgeschosses des Amtsgebäudes (620.000 Euro) ebenfalls eine Kreditfinanzierung vorgesehen.
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Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung
(15. 11. 2021)Die Landesregierung hat am 13. November 2021 die Geltung der bislang bis zum 14. November 2021 geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 30. November 2021 verlängert. Dabei bleiben die Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung weitgehend unverändert.
Änderungen betreffen lediglich Einrichtungen und Gruppenangebote der Pflege (§ 15). Diese sind am 14. November 2021 in Kraft getreten.
Die neuen Regelungen
- Besucher und andere externe Personen bei Pflegeeinrichtungen müssen künftig unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2).
- Alle (durch Impfung oder Genesung) immunisierten angestellten und externen Mitarbeiter sind spätestens alle 72 Stunden auf das Vorliegen einer Corona-Infektion zu testen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4). Für nicht immunisierte Mitarbeiter besteht weiterhin eine tägliche Testpflicht.
- Die Einrichtungsbetreiber haben vor Ort Testungen für externe Personen und Mitarbeiter anzubieten und auf dieses Angebot am Eingang hinzuweisen (§ 15 Abs. 1 Nr. 5). Der Verstoß gegen diese Pflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.
Die bundesrechtliche Rechtslage führt dazu, dass kurzfristig weitere Anpassungen des Bundes- und des Landesrechts zu erwarten sind.
[Corona-Bekämpfungsverordnung ab 14.11.21]
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Coronavirus: Neuer Anspruch auf kostenlose Bürgertests
(15. 11. 2021)Die Bundesregierung hat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung beschlossen und am 12. November in Kraft gesetzt. Damit haben alle asymptomatischen Personen wieder einen Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Tests (Bürgertest). Dieser Anspruch war am 11. Oktober auf bestimmte Personengruppen begrenzt worden. Zugleich wurde die Geltung der Verordnung bis zum 31. März 2022 verlängert.
Außerdem wurden zu den Bürgertests folgende Änderungen vorgenommen
- Andere Dienstleister als Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder den Gesundheitsämtern betriebene Testzentren können nur noch bis zum 15. Dezember 2021 neu von den Gesundheitsämtern mit dem Betrieb von Teststationen beauftragt werden. Bestehende Beauftragungen gelten fort.
- Bei Bürgertestungen muss die zu testende Person gegenüber dem Leistungserbringer zum Nachweis ihrer Identität einen amtlichen Lichtbildausweis (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Kinder und Jugendliche können sich auch mit einem Kinderreisepass oder Schülerausweis ausweisen, der von einer öffentlichen Schule ausgestellt wurde. Ein Nachweis über das Vorliegen eines Anspruchsgrundes ist nicht mehr erforderlich.
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Coronavirus: Vorschriften für Reiserückkehrer verlängert
(15. 11. 2021)Die Bundesregierung hat am 8. November 2021 die bisher bis Ende 2021 befristeten Vorschriften für Einreisende und Reiserückkehrer in der Coronavirus-Einreiseverordnung unverändert bis zum 15. Januar 2022 verlängert.
[Kurzübersicht der aktuell geltenden Regeln]
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Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum
(14. 11. 2021)Mit feierlichen Gottesdiensten und Gedenkstunden wurde am Volkstrauertag auch auf Föhr und Amrum der Toten von Kriegen und Gewaltherrschaft gedacht. Auf Föhr wurden nach den Gottesdiensten in Nieblum mit Pastorin Kirsten Hoffmann-Busch, in Süderende mit Pastor Dirk Jeß und in Wyk mit Pastor Frank Menke und den Fahnenabordnungen der Wyker und Wrixumer Wehren sowie der Boldixumer Löschgruppe Kränze niedergelegt.
Seit Jahrzehnten sei dies ein Tag der Trauer um Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus, betonte Amtsdirektor Christian Stemmer bei der Gedenkveranstaltung auf dem Boldixumer Friedhof. Gedacht werde Soldaten sowie zivilen Kriegs- und Opfern von Massakern und Genoziden.
Stemmer erinnerte an die Millionen Gefallener in beiden großen Kriegen. Auf deutscher Seite starben sie im Ersten Weltkrieg für den Kaiser; ihr Vaterland wurde von Politikern regiert, die Krieg als ein akzeptables Mittel der Politik sahen, so der Amtsdirektor. Der Zweite Weltkrieg habe für Millionen von Toten, auch Zivilisten, und für einen Völkermord an Minderheiten gestanden. „Hinter jedem Opfer stehen Familien und Freunde, die um diese Person trauerten oder trauern, und der persönliche Schmerz.“ Christian Stemmer erinnerte auch an die in Auslandseinsätzen gefallenen Soldaten der Bundeswehr. Zu gut seien Bilder aus dem Sommer dieses Jahres in Erinnerung, als die deutschen Soldaten und ihre Verbündeten nach 20-jährigem Einsatz Afghanistan sehr schnell verließen und viele Schicksale zurückließen. „Tragen wir somit an diesem Tag und in dieser Stunde die Verantwortung und gedenken still der Opfer und treten deutlich sichtbar gegen das Vergessen der vergangenen Kriege und Konflikte dieser Welt ein“, rief Christian Stemmer auf.
Auf Amrum legten die erste stellvertretende Bürgermeisterin Wittdüns, Carmen Klein, gemeinsam mit den Bürgermeistern Christoph Decker (Norddorf) und Cornelius Bendixen (Nebel) nach dem Gottesdienst mit Pastorin Martje Brandt einen Kranz am Denkmal vor der St.-Clemens-Kirche nieder.
An unzähligen Ehrenmalen, Denkmalen und Mahnmalen werde an diesem Tag der Opfer von Krieg und Gewalt gedacht, sagte Carmen Klein. Drei Begriffe, die für viel Leid und Schmerz in der Welt stehen. „Und die uns immer wieder an die Geschehnisse erinnern sollen – an früher, aber auch an die Menschen heute, die ihr Leben durch Krieg, Hass und Gewalt verloren haben.“
Auf dem Boldixumer Friedhof hatte es Christian Stemmer als Ehre und Verpflichtung zugleich bezeichnet, an diesem Tag der Toten zu gedenken und gegen das Vergessen der vergangenen Kriege einzutreten. „Für nachfolgende Generationen, auch für meine Kinder, werden diese Kriege immer entfernter sein, weil sie keine Zeitzeugen mehr kennen werden“, sagte der Amtsdirektor. Dass die Zeitzeugen einer schrecklichen Vergangenheit weniger würden, betonte in Nebel auch Carmen Klein. Zeugen, die noch am eigenen Leib dieses Leid und diesen Schmerz erfahren mussten und nur knapp überlebt haben. Sie appellierte an die nächsten Generationen: „Behaltet die Erinnerung aufrecht, lasst sie nicht verblassen, denn nur wer weiß, was geschehen ist, kann verhindern, dass so etwas noch einmal passiert.“
Das Gedenken sei ein Zeichen der Ehre und Wertschätzung für jene Menschen, die ihr Leben sinnlos verloren haben, so Wittdüns stellvertretende Bürgermeisterin. „Geben wir ihnen das Versprechen, alles zu tun, um Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie zu wahren. Besiegeln wir dieses Versprechen mit Blumen und spenden wir damit Trost, damit die Trauer um sie ein kleines bisschen erträglicher scheint. Bewahren wir uns die Hoffnung, auch weiterhin in Frieden und Freiheit leben zu können.“
Mit einem Zitat von Anne Frank beendete Carmen Klein ihre Rede: „Es ist ein Wunder, dass ich nicht alle Erwartungen aufgegeben habe, denn sie erscheinen absurd und unausführbar. Trotzdem halte ich an ihnen fest, trotz allem, weil ich noch immer an das innere Gute im Menschen glaube.“
Foto: Das Ehrenmal auf dem Boldixumer Friedhof.
Coronavirus: Beratungen über neue Regelungen in der kommenden Woche
(12. 11. 2021)Für Montag, 15. November, hat Ministerpräsident Daniel Günther am Donnerstag in Kiel das Inkrafttreten einer Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein mit weitgehend unveränderten Regeln angekündigt. Ergänzt werden Test-Regelungen für Pflegeeinrichtungen. „Die Lage zeigt, dass unsere Strategie in Schleswig-Holstein richtig ist“, sagte Günther. Es sei jetzt deshalb nicht an der Zeit für übereiltes Handeln.
Dennoch stiegen auch in Schleswig-Holstein die Infektionszahlen an, betonte der Ministerpräsident. Vor diesem Hintergrund werde die Landesregierung in der kommenden Woche über neuen Regelungen beraten, etwa über einen Wechsel zu einem optionalen 2G-Modell (geimpft/genesen) bei größeren Veranstaltungen in Innenräumen. Welche Veranstaltungen und Einrichtungen dies betreffe, sei jedoch noch nicht entschieden. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab dem 25. November 2021 in Kraft treten.
Derweil laufen die Vorbereitungen für das nächste Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der kommenden Woche. In dem Gespräch soll es unter anderem um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewältigung der Pandemie gehen. Ministerpräsident Günther kündigte an, er werde insbesondere für die Einführung einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz werben. Darüber hinaus werde er sich nach Empfehlung des Expertengremiums für eine Impf-Pflicht in den Heil- und Gesundheitsberufen einsetzen.
[„Mein Geduldsfaden ist gerissen“]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
(10. 11. 2021)Die neue Bürgerbroschüre informiert künftig alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.
Die erste Ausgabe steht hier als pdf zum Download bereit.
Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".
[Bürgerbroschüre Herbst/Winter 2021]
Foto: Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
Coronavirus: 3G-Regel im Amtsgebäude
(10. 11. 2021)Angesichts der hohen Inzidenzen auch auf Föhr und Amrum werden Besucherinnen und Besucher des Amtes Föhr-Amrum und des Sozialzentrums gebeten, die Gebäude nur zu betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. So soll ein höchstmögliches Maß an Sicherheit gewährleistet werden.
Weiterhin ist auf die Einhaltung der Corona-Regeln zu achten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, in den Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und – auch in den Wartebereichen – die Mindestabstände einhalten.
Foto: Logo Amt Föhr-Amrum
Coronavirus: Land plant neue stationäre Impfstellen
(08. 11. 2021)Als Konsequenz aus den in der Konferenz der Gesundheitsminister gefassten Beschlüsse will das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein neue stationäre Impfstellen einrichten. Angesichts der großen Zahl derjenigen Personen, denen in den kommenden Monaten jeweils sechs Monate nach Ablauf der ersten Serie eine Auffrischungsimpfung ermöglicht werden soll, sollen diese neuen Impfstellen die Angebote der mobilen Teams und der niedergelassenen Ärzte ergänzen. Hintergrund ist die Einschätzung, dass die große Zahl der zu erwartenden Auffrischungsimpfungen allein durch die mobilen Teams und die niedergelassenen Ärzte nicht bewältigt werden kann.
Folglich ist davon auszugehen, dass die Gesundheitsämter der Kreise kurzfristig mit dem Ansinnen auf die kreisangehörigen Kommunen zukommen werden, erneut Gebäude zu nennen, in denen für einen Zeitraum mindestens bis Ende Januar 2022, eventuell auch bis Ende März, neue stationäre Impfstellen eingerichtet werden können.
Die Ziele der Landesregierung:
- Die Impfstellen werden regional im Land verteilt, um ortsnahe Angebote zu erreichen.
- Die Anzahl der Standorte wird sich in etwa an der Anzahl der bisherigen Impfzentren orientieren, auch wenn die Strukturen in der internen Organisation angepasst werden.
- Diese stationären Impfstellen werden im Gegensatz zu den offenen Angeboten der mobilen Teams mit einem Online-Terminvergabesystem ausgestattet werden, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
- Zusätzlich werden auch dort im kleineren Umfang offene Angebote stattfinden.
Außerdem soll der Einsatz der mobilen Teams an den temporären Impfstellen im November weiter ausgeweitet werden.
Die Hintergründe
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat bisher für alle Menschen über 70 Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der Zweitimpfung empfohlen. Das Land will in der 45. Kalenderwoche all diese Menschen persönlich anschreiben und auf die Angebote der Auffrischungsimpfungen hinweisen.
Außerdem rechnet die Gesundheitspolitik offenbar damit, dass die STIKO in Kürze die Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung auf alle Personengruppen ausweiten wird. Ferner wird offenbar damit gerechnet, dass es möglicherweise noch im Dezember die Zulassung von Impfstoffen für unter Zwölfjährige und auch eine entsprechende Empfehlung der STIKO geben wird.
Die Landesregierung geht von folgenden Größenordnungen von zu impfenden Personen aus, wenn alle in Schleswig-Holstein geimpften Personen eine entsprechende Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen:
November 2021: 340.318 Personen
Dezember 2022: 518.072 Personen
Januar 2022: 486.501 Personen.
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Coronavirus: Beschlüsse der Gesundheitsminister zu Auffrischungsimpfungen
(08. 11. 2021)Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 5. November 2021 Beschlüsse zur Impf- und Teststrategie gefasst.
Wesentliche Punkte des Beschlusses sind:
- Auffrischungsimpfungen sollen weiter vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden. Insbesondere sollten ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches sowie pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
- Zusätzlich können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auf Wunsch grundsätzlich Auffrischungsimpfungen allen Personen nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impf-Serie angeboten werden.
- Für Personal, Besucher und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind umfassende Testkonzepte weiterhin unverzichtbar. Dafür soll in diesen Einrichtungen auch die Anordnung einer Testpflicht für geimpfte oder genesene Personen ermöglicht werden. Die Landesregierung hat dazu am 5. November angekündigt, in Schleswig-Holstein entsprechend die Testpflicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen unabhängig von deren Impfstatus zu erweitern.
- Der Bund soll die Pflegeeinrichtungen verpflichten, den zuständigen Behörden Daten und Auskünfte zu durchgeführten Testungen und zu den Impfquoten der Beschäftigten sowie der Bewohner zu übermitteln.
In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen die Gesundheitsminister ihre Sorge vor der äußerst dynamischen Infektionslage und der enormen Belastung der Krankenhäuser sowie des Gesundheitswesens.
Im Ergebnis dieser Verabredungen der Gesundheitsminister steigt die Zahl derjenigen Personen erheblich, für die in den nächsten Wochen eine Auffrischungsimpfung ermöglicht werden soll.
[Gemeinsame Erklärung der Gesundheitsminister]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Steigende Corona-Fallzahlen: Stadt sagt Wyker Feuerwehrball ab
(02. 11. 2021)Geplant war eine stimmungsvolle Feier mit Musik, Tanz und einer sehr persönlichen Note: Der scheidende Wehrführer Kai Sönnichsen sollte verabschiedet und dessen Nachfolger Jörg Carstensen feierlich in sein Amt eingeführt werden. Doch wieder einmal bestimmt das Coronavirus die Regeln: Angesichts der Pandemie-Entwicklung mit steigenden Fallzahlen auch auf Föhr und der jüngsten Ereignisse in Nieblum und auf Sylt hat die Stadt den traditionellen Ball der Wyker Freiwilligen Feuerwehr für 2021 abgesagt.
„Diese Entscheidung ist schweren Herzens und nach reiflicher Überlegung gefallen“, betont Wyks Bürgermeister Uli Hess, dem die Bedeutung des Balles für die Kameraden bewusst ist. Doch nach internen Rücksprachen und in Übereinstimmung mit der Wyker Wehrführung sei man zu dem Ergebnis gekommen, „dass eine solche Großveranstaltung mit rund 180 Gästen nicht zu verantworten ist.“ Zu groß sei das Infektionsrisiko und im schlimmsten Fall könnte die unverzichtbare Einsatzfähigkeit der Brandschützer nicht mehr gegeben sein.
Vor diesem Hintergrund bittet Uli Hess um Verständnis für die Entscheidung und kündigt an, dass, sofern die Pandemie es zulässt, der Feuerwehrball im kommenden Frühjahr nachgeholt werden könnte.
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Traditionelle Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge
(01. 11. 2021)Soldaten der Einheit Fernmeldeaufklärungszentrale des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus der Südtondern-Kaserne in Stadum haben am Montag für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in der Wyker Innenstadt und in Einkaufsmärkten gesammelt. Wie schon im Vorjahr war angesichts der Corona-Pandemie auf das Bitten um Spenden während der Überfahrt, die traditionell von der Wyker-Dampfschiffs-Reederei gesponsert wurde, verzichtet worden.
Oberstabsfeldwebel Karsten Schmidt, Korvettenkapitän Florian Ott, Hauptfeldwebel Alexander Reimann und Oberstabsgefreiter Sabrina Schönhoff bildeten das vierköpfige Team, das Amtsdirektor Christian Stemmer am Fähranleger begrüßte. Hier ließ es sich der Amtsdirektor nicht nehmen, als erster einen Obolus zu leisten.
Der 1919 als Bürgerinitiative gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist ein gemeinnütziger Verein mit humanitärem Auftrag. Dieser umfasst unter anderem die Pflege der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Ausland sowie die Erhaltung der Kriegsgräber in Deutschland. Derzeit werden etwa 2,8 Millionen Kriegsgräber auf 832 Friedhöfen weltweit gepflegt. Obwohl der Volksbund in staatlichem Auftrag handelt, wird die Arbeit zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und den Erträgen der alljährlich stattfindenden Haus- und Straßensammlung finanziert. Letztere gestalten sich in Covid-19-Zeiten schwierig, weshalb auch per Überweisung gespendet werden kann.
Volksbund S-H
IBAN DE48 2105 0170 1002 1173 54
Kennwort: Sammlung StOBer Leckext
Foto: Zur Freude von Florian Ott war Christian Stemmer der erste Spender auf der Insel.
Kreis dehnt Aufstallungsgebiet zum Schutz vor der Geflügelpest aus
(29. 10. 2021)Aufgrund weiterer Nachweise der hochansteckenden Variante der Geflügelpest bei Wildvögeln in Husum, auf Nordstrand und in den Reußenkögen hat der Kreis Nordfriesland das Aufstallungsgebiet ausgedehnt.
Es umfasst jetzt die gesamten Inseln und Halligen sowie einen 1000 Meter breiten Streifen entlang der Küste sowie der größeren Seen und Flüsse im Binnenland. Die entsprechende Allgemeinverfügung samt einer detaillierten Karte mit Suchfunktion ist unter nordfriesland.de/amtsblatt zu finden.
Bei Fragen zur Geflügelpest und für Meldungen von Auffälligkeiten in Geflügelbeständen steht das Veterinäramt unter Tel. 04841-67827 zur Verfügung. Weitere Informationen unter nordfriesland.de/Veterinärwesen.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay
Coronavirus: Ab Montag entfällt Maskenpflicht im Unterricht
(27. 10. 2021)Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität nach der Pandemie: Ab Montag, 1. November, müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Testpflicht bleibt aber bestehen.
Man habe wie angekündigt die Zeit nach den Ferien genutzt, um das Infektionsgeschehen zu bewerten, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel und verwies auf die Meinung von Experten, nach deren Einschätzung die Aufhebung vertretbar sei. Das Risiko an Schulen sei gegenüber sonstigen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen nicht erhöht: „Wir haben bereits in vielen Lebensbereichen zur Normalität zurückgefunden – Kinder treffen sich im Freundeskreis oder im Sportverein oder feiern gemeinsam Geburtstag“, so Günther. Bei diesen Gelegenheiten sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trotz eines oftmals identischen Personenkreises auch keine Pflicht.
Künftig müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht keine Maske mehr tragen. Darüber hinaus bleibt die Maskenpflicht innerhalb des Schulgebäudes weiterhin bestehen. Auch sollen nicht-geimpfte und nicht-genesene Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal wöchentlich getestet werden. Im Falle eines Infektionsfalles in einer Lerngruppe müssen sich die Kinder für einen Zeitraum von fünf Tagen täglich selbst testen und auch wieder Masken im Unterricht tragen.
Weitere Infos finden Sie hier.
[Maskenpflicht im Unterricht entfällt]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Geflügelpest in Schleswig-Holstein weitet sich erneut aus
(26. 10. 2021)Das Geflügelpest-Geschehen in Schleswig-Holstein weitet sich erneut aus. Nach einem ersten Fund auf den Halligen hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den ersten Fall der Geflügelpest in einem Betrieb mit rund 700 Mastgänsen im Kreis Dithmarschen festgestellt. Der gesamte Bestand musste nach den rechtlichen Vorgaben getötet werden.
Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest wurden in den letzten Wochen 18 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland bestätigt – auf Süderoog, in Husum, auf Nordstrand und in den Reußenkögen. Bei den Untersuchungen wurde in allen Proben der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen.
Nach einer Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest vom 15. Oktober 2021 hat der Kreis das Aufstallungsgebiet in einer zweiten Allgemeinverfügung vom 25. Oktober 2021 erweitert.
[Allgemeinverfügung vom 25.10.2021]
[Allgemeinverfügung vom 15.10.2021]
[Geflügelpest in Hausgeflügelhaltung]
[Informationen der Landesregierung]
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Coronavirus: Aktuelle Informationen zu den Wirtschaftshilfen
(25. 10. 2021)Das Projektmanagementbüro „Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein“ hat über den aktuellen Stand zu den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe Plus sowie zu den Härtefallhilfen informiert.
Die wesentlichen Punkte:
- Seit dem 6. Oktober 2021 können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 gestellt werden. Ende der Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021.
- Für die Soloselbstständigen wurde der Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus verlängert. Seit dem 14. Oktober 2021 sind Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 möglich.
- Die Frist für Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe endet am 31. Oktober 2021.
- Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen des Landes wurde bis Ende Dezember 2021 verlängert. Anträge sind jedoch nur bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewilligungsstellen dazu verpflichtet sind, der zuständigen Finanzbehörde Informationen zu den gewährten Billigkeitsleistungen mitzuteilen. Es wird darum gebeten, dass bei Anträgen die erforderlichen Steuermerkmale auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.
Nähere Infos unter Corona-Überbrückungshilfe des Bundes.
[Corona-Überbrückungshilfe des Bundes]
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Coronavirus: Handlungsempfehlungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen
(25. 10. 2021)Das Sozialministerium hat seine Handlungsempfehlungen für Besuche in stationären Einrichtungen der Pflege überarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept in stationären Einrichtungen der Pflege und ein Informationsblatt für Besucher (jeweils Stand 17. Oktober 2021) finden Sie in der Anlage.
[Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums]
[Infoblatt stationäre Einrichtungen]
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Amt Föhr-Amrum normalisiert Öffnungszeiten
(21. 10. 2021)Angesichts gelockerter Corona-Regeln des Landes und steigender Impfquoten reagiert das Amt Föhr-Amrum und wird ab der kommenden Woche Amtsverwaltung und Sozialzentrum wieder vollständig für den Publikumsverkehr öffnen. Für die Amtsgebäude in Wyk und Nebel, das Standesamt sowie das Sozialzentrum Föhr-Amrum gelten somit ab Montag, 25. Oktober, wieder die regulären Öffnungszeiten:
Amtsgebäude: montags 8 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 8 bis 17 Uhr.
Standesamt Föhr: montags bis freitags 8 bis 12 Uhr.
Sozialzentrum Föhr-Amrum: montags, dienstags, freitags 8 bis 12 Uhr, donnerstags 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr.
Besucherinnen und Besucher des Bürgerbüros auf Föhr nutzen den separaten Eingang des Ordnungsamtes. Für alle anderen Besucherinnen und Besucher steht der Haupteingang zur Verfügung. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Gebäude bleibt bestehen. Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden nicht mehr erhoben.
Die Online-Terminvergabe für die Bürgerbüros auf Föhr und Amrum und den Bereich Steuern und Abgaben auf Föhr soll als Zusatzangebot beibehalten werden. Eine vorherige Terminvereinbarung für bestimmte Zeitfenster ist jedoch nicht mehr erforderlich.
Foto: Logo Amt Föhr-Amrum
Warnung vor Anzeigenakquise - Lassen Sie sich nicht täuschen
(20. 10. 2021)Das Amt Föhr-Amrum weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine neue Bürgerbroschüre aufgelegt wird.
Gewerbebetriebe aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Verträge dieser Art hat das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen! Anzeigenakquisiteure für amtseigene Publikationen sind grundsätzlich mit einem Legitimationsschreiben des Amtsdirektors ausgestattet.
Sollten Sie Rückfragen haben oder in einem Fall unsicher sein, dürfen Sie sich gerne Herrn Daniel Schenck wenden.
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Neuer Service für Föhr und Amrum
(15. 10. 2021)Auch der Tagesausflug nach Föhr und Amrum ist kurabgabepflichtig: Ab sofort können sich Gäste, die einen Tagesausflug nach Föhr oder Amrum planen, die Warteschlangen an den Tourist-Informationen und vor den Automaten (nur auf Föhr) sparen und die Tagesgästekarten im Vorfeld bequem und unkompliziert online kaufen. Diese werden digital abgespeichert (Wallet Pass oder PDF mit QR-Code // Ausdrucken nicht erforderlich). Das Angebot ist ideal für auch Sammelbestellungen und Gruppenreisen.
Unter amtfa.de/tgk können Sie auswählen, ob Sie nach Föhr oder Amrum fahren und werden entsprechend weitergeleitet.
Gästen steht auf Föhr und Amrum eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Ein Service, für den Übernachtungsgäste und Tagesausflügler eine Kurabgabe entrichten. Nähere Infos, wie hoch diese ausfällt und wer sie bezahlen muss, unter foehr.de/kurabgabe
oder amrum.de/kurabgabe-saisonzeiten
[Tagesgästekarte online kaufen]
Foto: Neuer Service für Föhr und Amrum
Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert
(13. 10. 2021)Die Landesregierung hat die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert. Damit gelten alle bestehenden Regelungen unverändert bis zum 14. November 2021 fort.
Einzige Änderung: Wie bereits in den Krankenhäusern gilt im Pflegebereich, dass Besuchende mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies etwa aus sozialethischen Gründen erforderlich ist (insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung). Hierzu wurde eine redaktionelle Anpassung in § 15 Absatz 1 Nummer 4 vorgenommen.
[Corona-Regeln bleiben bestehen]
[Ersatzverkündung der Landesverordnung]
[Informationen des Gesundheitsministeriums: Coronatests und 3G-Regel]
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Kreis Nordfriesland informiert über Kosten für Corona-Schnelltests
(11. 10. 2021)Seit dem 11. Oktober gilt auch an den Corona-Teststationen in Nordfriesland die neue Testverordnung des Bundes. Kostenlose Bürgertests können demnach nur noch bestimmte Personenkreise in Anspruch nehmen, darunter unter anderem Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Für alle anderen gilt: Wer sich testen lassen möchte, muss die Kosten selbst tragen. Die Preise hat das Gesundheitsamt nun bei allen Test-Anbietern abgefragt. Sie variieren zwischen acht und circa 30 Euro. Unter www.nordfriesland.de/schnelltest stellt die Verwaltung eine Übersicht zur Verfügung. Noch fehlende Kostenangaben werden in Kürze ergänzt.
[Teststationen mit Kostenübersicht]
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Neuer Termin für die 12. Klima- und Energiekonferenz des Schleswig-Holsteinischer Gemeindetages
(11. 10. 2021)Die 12. Klima- und Energiekonferenz des SHGT konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie ursprünglich geplant im November 2020 stattfinden. Nach einem ersatzweise durchgeführten Web-Seminar „Energierecht und Klimaschutz des SHGT“ im Mai 2021 soll der Termin nun am 10. November 2021 in Rendsburg nachgeholt werden.
Das Programm mit dem Anmeldebogen ist als Anlage beigefügt. Die 12. Klima- und Energiekonferenz greift die Themenschwerpunkte CO2-Bilanzierung in Kommunen, Perspektiven der Wasserstoffwirtschaft, Nachhaltigkeit in Kommunen, Mobilität im ländlichen Raum und Energien der Zukunft auf. Zahlreiche Vorträge hochkarätiger Experten und erfahrener Praktiker Schleswig-Holsteins zeigen Ideen und Lösungen zu diesen Themen auf.
Bereits für den ursprünglichen Termin angemeldete Teilnehmer wurden bereits über den neuen Termin informiert. Für weitere Anmeldungen ist ausschließlich das beigefügte Anmeldeformular an die dort angegebene Rückantwortadresse zu nutzen.
Eine geänderte Gebührenstruktur gewährt dem kommunalen Ehrenamt (ehrenamtliche Bürgermeister, Amts- und Bürgervorsteher sowie Stadt- und Gemeindevertreter) einen vergünstigten Eintritt.
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Coronavirus: Wie wird die 3G-Regel während der Ferien auf Schüler angewandt?
(11. 10. 2021)Seit Beginn der Herbstferien fragen viele Menschen bei der Corona-Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes in Husum nach, wann Schüler, die etwa ein Restaurant oder eine Veranstaltung besuchen wollen, die 3G-Regel erfüllen.
Die Antwort: Außerhalb der Ferien gelten Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als getestet. Gleiches gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die mit einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
In den Herbstferien wird folgende Sonderregelung angewendet: Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres gelten auch hier als getestet. Minderjährige Schülerinnen und Schüler ab sieben Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden alten Testnachweis vorlegen, etwa aus einem Testzentrum, einer Apotheke oder Arztpraxis.
Es reicht aber auch ein höchstens 72 Stunden alter Selbsttest aus, wie ihn die Kinder aus dem Schulalltag kennen. Zum Nachweis muss ein Sorgeberechtigter das unter https://t1p.de/htwg liegende Formular ausfüllen und ausdrucken. Zusätzlich muss eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden, dass der Schüler während der Schulzeit zweimal pro Woche getestet wird.
Zusammengefasst: In den Herbstferien reicht die Bescheinigung der Schule mit einer zusätzlichen Bestätigung der Eltern aus.
Diese Regelung gilt sowohl für Schüler aus Schleswig-Holstein als auch für junge Feriengäste aus anderen Bundesländern.
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9. Forum Elektromobilität Schleswig-Holstein
(08. 10. 2021)Unter dem Titel „Die Elektromobilität ist da. – Wie reif ist der Markt?“ findet am 17. November 2021 das 9. Forum Elektromobilität Schleswig-Holstein als Online-Konferenz statt, zu der WTSH, MELUND, die IHK Schleswig-Holstein und weitere Institutionen einladen.
Die diesjährige Veranstaltung besteht aus Fachvorträgen zu den Themenschwerpunkten „Marktentwicklung und Technologie“ sowie „Infrastruktur und Praxisbeispiele“. Die Fachvorträge greifen u.a. die Themen Marktentwicklung, Klimaneutralität, Reichweite und Ladeinfrastruktur auf und betrachten technische Lösungen.
Die Teilnahme an der Online-Konferenz ist kostenfrei.
Weitere Details und Infos zur Anmeldung finden Sie hier.
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Digitale Auftakt-Dialogveranstaltung für Amts- und Mandatsträger zum Umgang mit Bedrohungen und Anfeindungen im Netz
(07. 10. 2021)Drohungen, Hassmails und digitale Angriffe gehören nach aktuellen Umfragen für rund zwei Drittel der kommunalpolitischen Amts- und Mandatsträgerträger zum Alltag ihres Amtes. Zunehmende Belastungen, die mit der Gefahr verbunden sind, dass die Bereitschaft zur Übernahme lokalpolitischer Ämter und Aufgaben sowie demokratischer Beteiligung vor Ort sinkt. Immer wichtiger werden Angebote zur Netzwerkbildung und gegenseitigen Unterstützung, die das solidarische Miteinander stärken können, aber auch professionelle Angebote zur Beratung.
Im Rahmen einer Kooperation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem Deutschen Landkreistag, der Bundeszentrale für politische Bildung und den Kommunalen Landesverbänden in Schleswig-Holstein soll der Austausch zum Umgang mit Hetze, Bedrohungen und Konflikten ermöglicht, bestehende Hilfsangebote sichtbar gemacht und den Teilnehmenden die Möglichkeit zur Vernetzung gegeben werden.
In einer digitalen Auftaktveranstaltung am 27. Oktober 2021 zwischen 14 und 16 Uhr per Zoom können sich Amts- und Mandatsträger, aber auch Mitarbeitende in Führungsfunktionen in Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein austauschen und informieren. Darauf aufbauend werden in zwei Modellkreisen gemeinsam mit der Zielgruppe konkrete Bedarfe mit Weiterbildungs- und Beratungsangeboten bearbeitet. Dabei vernetzen sich Verantwortliche in den Kommunen auch mit den vorhandenen Strukturen der Intervention und Beratung sowie Akteuren der lokalen Zivilgesellschaft.
Weitere Infos zum Modellprojekt, zum Programm der Auftaktveranstaltung und zur Anmeldung finden Sie in dem beigefügten Programmflyer.
Anmeldungen sind bis zum 26. Oktober 2021 unter bpb.de/node/340311 möglich.
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DStGB-Dokumentation „Bevölkerungsschutz in Städten und Gemeinden“ veröffentlicht
(07. 10. 2021)Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat in den Kommunen eine herausragende Bedeutung. Ob Starkregenereignisse, Waldbrände oder Chemieunfälle: Die Menschen erwarten Sicherheit und wenden sich zunächst an ihre Gemeinde oder Stadt. Vor diesem Hintergrund ist die enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Fall einer Katastrophe ein substanzielles Anliegen. Corona-Pandemie und extreme Hochwasserereignisse in West- und Süddeutschland haben den Bevölkerungsschutz neu in den Fokus gerückt.
Neben der Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Technischem Hilfswerk (THW) und Bundeswehr zur Verbesserung von Schutz und Hilfe ist die Partnerschaft mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) von essenzieller Bedeutung. In Zusammenarbeit mit dem BBK hat der DStGB nun eine Dokumentation zum Bevölkerungsschutz veröffentlicht. Ziel ist, allen Mitarbeitenden von Verwaltungen und Selbstverwaltung sowie der Bevölkerung die Grundsätze, Aufgaben und Möglichkeiten des Bevölkerungsschutzes verständlich aufzuzeigen.
[Dokumentation zum Bevölkerungsschutz]
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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
(27. 09. 2021)Nach der am 20. September in Kraft getretenen Neufassung der Corona-Bekämp- fungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Be- kämpfungsverordnung und zur Schulen-Coronaverordnung entsprechend angepasst.
Zahlreiche Bußgeldtatbestände sind mit der Aufhebung entsprechender Ge- und Verbote weggefallen. Neu ist insbesondere der relativ hohe Bußgeldrahmen von 3000 Euro für die Nichtvornahme einer vorgeschriebenen Prüfung des Test-, Genesenen- oder Impfnachweises dort, wo die 3G-Regel gilt.
[Bussgeldkatalog Corona-BekämpfungsVO vom 22.9.21]
[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit dem Coronavirus]
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Bundesaktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche – Aktive Freizeit stärken
(24. 09. 2021)Mit dem Programm soll Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Familienzentren, Jugendherbergen und nichtkommerziellen Reiseveranstaltern ermöglicht werden, vergünstigte Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten.
Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung und wird als nicht rückzahlbare einmalige Leistung gewährt für
- Eintägige Maßnahmen mit einem Umfang von mindestens vier Stunden oder mehrtägige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ohne Übernachtung
- Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit mindestens zwei Übernachtungen
- Maßnahmen der Familienerholung, ganztägig oder mehrtägig
Die Bestimmungen treten rückwirkend zum 19. Juni 2021 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2022. Für eine Antragstellung sind die beigefügten Formulare zu verwenden. Weitere Hinweise können Sie den Anlagen entnehmen.
[Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren]
[Antrag Aktive Freizeit stärken]
[Maßnahmenblatt Aktive Freizeit stärken]
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Veranstaltungen zur Stärkung der Kompetenzen für das Ehrenamt
(22. 09. 2021)Die Hermann-Ehlers-Akademie hat mit dem neuen Programmbereich „HEAkommuna – Kompetenzen für Ehrenamt und Kommunikation“ zum Ziel, Kommunen und bürgerschaftlich oder politisch engagierten Menschen in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten Impulse für ihre Arbeit zu geben und sie bei einer zeitgemäßen Kommunikation zu unterstützen.
Die Einladung zu einem online-Workshop „Social Media für Kommunen und Behörden“ am 28. September 2021 um 18 Uhr ist beigefügt, alle Einzelheiten zu dieser Veranstaltung ergeben sich aus der Anlage.
Außerdem wird in Zusammenarbeit mit dem Verein „Starke Demokratie e.V.“ einmal im Quartal ein Workshop für eine starke Kommunalpolitik „Vorbereitet auf Hass und Bedrohung in Amt und Privatleben“ durchgeführt. Dieser unterstützt engagierte Menschen in Kommunalpolitik, Kommunen und Ehrenamt im Umgang mit Hass und Gewalt. Die nächsten Termine sind:
- 5. Oktober 2021, 18 Uhr, Online
Für eine starke Kommunalpolitik: Vorbereitet auf Hass und Gewalt in Amt und Privatleben
Anmeldungen hier
- 25. November 2021, 18 Uhr, Online
Für eine starke Kommunalpolitik: Vorbereitet auf Hass und Gewalt in Amt und Privatleben Anmeldungen hier
Fragen beantwortet bei der Hermann-Ehlers-Akademie für den Bereich HEAkommuna Jan-Wilhelm Ahmling ().
[Einladung zum Online-Workshop]
[Online-Anmeldung für den 5. Oktober 2021]
[Online-Anmeldung für den 25. November 2021]
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Neue Testverordnung: Ende der kostenlosen Bürgertests ab 11. Oktober
(22. 09. 2021)Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht. Die neue Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021 tritt am 11. Oktober 2021 in Kraft. Sie löst dann die bisherige Testverordnung ab und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
In der Coronavirus-Testverordnung werden Ansprüche der Bürger auf Testungen, Zulassung und Leistungserbringung durch Ärzte, Apotheker und andere Testanbieter sowie Abrechnungsverfahren geregelt. Mit der Neufassung der Verordnung sind folgende wesentliche Neuerungen verbunden:
- Der bisherige Anspruch auf kostenlose Schnelltests/Antigen-Tests („Bürgertestung“) für alle Personen entfällt ab 11. Oktober 2021.
- Stattdessen gibt es einen solchen Anspruch auf kostenlose Antigentests nur noch für impfunfähige und abgesonderte Personen (§ 4a der Coronavirus-Testverordnung). Folgende Personengruppen haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Antigentests:
- Kinder unter zwölf Jahren und bis zu drei Monate nach dem zwölften Geburtstag
- Schwangere und andere Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
- Bestimmte Personengruppen, die mit einen nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden
- Personen, die an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben
- Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden (Test zur Abkürzung oder Beendigung der Isolation)
- Entsprechende Nachweise sind den Testzentrum vorzulegen.
Die übrigen Regelungen der Testverordnung, insbesondere die Ansprüche auf PCR-Testung und die Vergütungssätze und Abrechnungsmodalitäten der Testzentren, bleiben unverändert.
[Coronavirus-Testverordnung vom 21.9.2021]
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Corona-Hotline am Wochenende nicht mehr erforderlich
(22. 09. 2021)Die Corona-Hotline des Kreises Nordfriesland wurde an den letzten Wochenenden kaum noch in Anspruch genommen. Deshalb wird sie ab sofort sonnabends und sonntags nicht mehr besetzt sein.
Zu den bekannten anderen Zeiten bleibt sie montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr unter Telefon 0800/2006622 erreichbar.
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Schaubild mit aktuellen Coronaregeln
(22. 09. 2021)Im Zusammenhang mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab 20. September 2021 hat das Land ein aktualisiertes Schaubild mit den geltenden Coronaregeln veröffentlicht. Die aktuelle Fassung ist als Anlage beigefügt.
[Schaubild mit den geltenden Coronaregeln]
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Terminvergabe online: Buchungsmöglichkeit erweitert
(21. 09. 2021)Nachdem im Mai die Buchung von Online-Terminen für die Bürgerbüros auf Föhr und Amrum eingerichtet wurde, ist dies ab sofort auch für einzelne Verwaltungsleistungen aus dem Bereich Steuern und Abgaben möglich.
Über die Webseite des Amtes (www.amtfa.de/onlinetermine) können Termine für die Abholung einer Müllmarke oder die Abholung einer Jahresgästekarte reserviert werden.
[Online-Terminvergabe für Föhr und Amrum]
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Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung
(17. 09. 2021)Die Landesregierung hat am 16. September 2021 die Geltung der Schulen-Coronaverordnung bis zum 3. Oktober 2021 verlängert. Damit werden die an den Schulen geltenden Regelungen, insbesondere zur Maskenpflicht und zur Teststrategie (negativer Testnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Schule und zu schulischen Präsenzveranstaltungen bei regelmäßiger Testung zweimal pro Woche) bis zum Beginn der Herbstferien fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang hat das Bildungsministerium am 16. September darüber informiert, dass das kostenlose Testangebot für Schülerinnen und Schüler auch in den Herbstferien fortdauert. Die Schulen würden den Schülern bei Bedarf Testkits des bewährten Selbsttestverfahrens vor den Ferien zur Verfügung stellen. Die Selbstauskunft nach einem negativen Corona-Selbsttest gelte dann für Schüler wie ein Testzertifikat aus dem Testzentrum.
[Landesverordnung zur Änderung der Schulen-Coronaverordnung]
[Schulen stellen Tests für Ferien]
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Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen
(16. 09. 2021)Die Landesregierung hat am 15. September die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, mit der ab dem 20. September Lockerungen für Geimpfte, Genesene und Getestete gelten werden. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis einschließlich 17. Oktober befristet.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. Nur in Wahlgebäuden ist es mit einigen Ausnahmen weiterhin verpflichtend.
- Die Teilnehmer-Obergrenze für vollständig Geimpfte oder Genesene bei privaten Treffen entfällt. Für Nicht-Immunisierte gilt eine Obergrenze von 25 Personen innerhalb geschlossener Räume (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt). Greifen sonstige Regeln der Verordnung (z.B. die 3G-Regel in der Innengastronomie), gelten die genannten Personenzahlbegrenzungen nicht.
- Die 3G-Regel gilt weiterhin in vielen Innenbereichen. Betroffen sind Veranstaltungen und Feste, Innen-Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (ausgenommen Bibliotheken und Archive) sowie im Regelfall körpernahe Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, außerschulische Bildungsangebote und Sport-Einrichtungen.
- Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis (24 Stunden für Antigen-Schnelltest, 48 Stunden für PCR-Tests) vorlegen, um die 3G-Regel zu erfüllen.
Masken und Kontaktdaten
- Die Maskenpflicht wird in Innenbereichen aufgehoben, solange dort die 3G-Regel gilt. Kann kein angemessener Abstand eingehalten werden, werden Masken weiterhin empfohlen. Im Einzelhandel, im öffentlichen Personenverkehr, in Kitas (gilt nicht für Kita-Kinder) sowie in Bibliotheken und Archiven bleibt die Maskenpflicht bestehen.
- In Gottesdiensten darf die Gemeinde wieder ohne Maske in geschlossenen Räumen singen. Voraussetzung: Alle Anwesenden sind vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet oder die Abstände werden eingehalten.
- Ab dem 20. September müssen Betreiber in Innenräumen keine Kontaktdaten mehr erfassen.
- Für Personal mit Gästekontakt in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und im Bereich der körpernahen Dienstleistungen entfällt die Maskenpflicht, sofern es vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Der Test muss spätestens alle 72 Stunden (bei körpernahen Dienstleistungen alle 24 Stunden) wiederholt werden.
- In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung der Gäste gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in einem Hotel bleibt aber bestehen.
Testnachweise für Schüler
- Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen und so belegen können, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler, die mit einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis.
Während der Herbstferien, wenn in der Schule keine regelmäßigen Tests stattfinden, ist die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung einer anerkannten Teststation gültig. Diese darf nicht älter als 72 Stunden sein. Den Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.
Sport- sowie andere Veranstaltungen und Diskotheken
- Die Beschränkungen bei Veranstaltungen fallen überwiegend weg. Diese sind somit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht möglich. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, das unter anderem regelmäßige Lüftungszeiten vorsieht. In Innenbereichen gilt die 3G-Regel. So können etwa Kino- und Konzertsäle unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Allerdings kann der Betreiber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.
- Bei Sportveranstaltungen gelten keine Zuschauer-Obergrenzen mehr.
- Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Für einen normalen Betrieb ist ein Hygienekonzept Voraussetzung. Nicht-immunisierte Gäste müssen zudem einen maximal sechs Stunden alten negativen Testnachweis vorlegen.
Pflege und Eingliederungshilfe
- Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleiben bestehen. Für Besucher gilt weiterhin die 3G-Regel sowie im Inneren die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen. Auch müssen weiterhin Kontaktdaten erhoben werden. Mitarbeitende dieser Einrichtungen, die nicht geimpft oder genesen sind, unterliegen einer täglichen Testpflicht.
[Corona-Bekämpfungsverordnung]
[Download]
[Paradigmenwechsel eingeleitet]
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Amt Föhr-Amrum optimiert telefonische Erreichbarkeit
(16. 09. 2021)Um die Anrufer, die die zentrale Rufnummer (04681) 5004-0 anrufen, künftig effektiver vermitteln zu können, hat das Amt Föhr-Amrum heute eine neue Anrufer-Steuerung eingerichtet. Der Anrufer erhält folgende Ansage:
„Guten Tag und herzlich Willkommen beim Amt Föhr-Amrum,
haben Sie Fragen zu den aktuellen Corona-Regelungen, wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein unter der Rufnummer 0431-79700001 oder besuchen Sie die Homepage des Landes unter www.landsh.de.
Wünschen Sie einen persönlichen Gesprächstermin, so nutzen Sie bitte entweder unseren Online-Terminkalender unter www.amtfa.de/OnlineTermine oder wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.amtfa.de unter der Rubrik Bürgerservice.
Haben Sie Fragen an das Fundbüro, das Einwohnermelde- oder Ordnungsamt, wählen Sie bitte die 1.
Haben Sie Fragen zur Kurabgabe, Zweitwohnungssteuer oder sonstigen Abgaben, wählen Sie bitte die 2.
Wünschen Sie das Vorzimmer des Amtsdirektors oder die Stabsstelle zu sprechen, wählen Sie bitte die 3.
Möchten Sie mit unserem Bau- und Planungsamt verbunden werden, wählen Sie bitte die 4.
Haben Sie Fragen zu Eheschließungen, Personenstandsurkunden oder anderen standesamtlichen Angelegenheiten auf der Insel Föhr, wählen Sie bitte die 5.
Möchten Sie mit unserer Außenstelle auf der Insel Amrum verbunden werden, wählen Sie bitte die 6.
Haben Sie Fragen zu anderen Themenbereichen, so wählen Sie bitte die 0 bzw. alternativ: bleiben Sie bitte in der Leitung. Ihr Gespräch wird sogleich entgegengenommen.“
Foto: Logo Amt Föhr-Amrum
Amt Föhr-Amrum lockert Besucherregeln
(15. 09. 2021)Seit März 2020 ist das Amt Föhr-Amrum für den Publikumsverkehr geschlossen, können Besucher ihr Anliegen nur nach vorheriger Terminabsprache vortragen. Vor dem Hintergrund fortschreitender Impfungen und anstehender Lockerungen der Corona-Regeln ist der Besuch des Amtes ab Donnerstag, 16. September, dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr wieder ohne Termin möglich. Diese Öffnungszeiten gelten für die Verwaltungen auf Föhr und auf Amrum sowie für das Sozialzentrum Föhr-Amrum.
Der Zutritt zu den Gebäuden (auch des Ordnungsamtes) ist ausschließlich über die Haupteingänge möglich, Anmeldungen mittels Luca-App oder ein Kontaktformular sind erforderlich. Diese erfolgen in den Amtsgebäuden auf beiden Inseln jeweils im Eingangsbereich; im Sozialzentrum wird das erste Büro geöffnet sein. Mitarbeiter leiten die Besucher dann weiter.
Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten und auch die Maskenpflicht auf den Fluren und in den Büros gilt weiterhin.
Foto: Logo Amt Föhr-Amrum
Coronavirus: Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende geeint
(13. 09. 2021)Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind geeint und finalisiert; die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Finanzen.
Im Einzelnen
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.
Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern werden sollte, hat ihren Zweck erfüllt und läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4500 Euro Unterstützung erhalten.
Die Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden zeitnah gesondert veröffentlicht.
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Coronavirus: Neue Quarantäneregeln für Kitas und Schulen
(13. 09. 2021)Das Gesundheitsministerium hat am 8. September 2021 den Erlass geändert, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen. Der Erlass ist bis zum 30. November 2021 befristet.
Die Neufassung dient der Umsetzung eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 6. September 2021 für eine Flexibilisierung der Quarantäneregeln in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule. Konkret geht es lediglich um eine neue Regelung: Asymptomatische enge Kontaktpersonen im Bereich der Kinderbetreuung oder der Schule, für die die Quarantäne angeordnet wurde, können diese nunmehr frühestens nach fünf Tagen durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- Test oder Antigen-Test) verkürzen.
Der Kreis Nordfriesland hat den Erlass durch eine Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 18. August 2021 umgesetzt.
[Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland]
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Inselwerke Föhr-Amrum weiter auf einem guten Weg
(08. 09. 2021)Die Gesellschafter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH haben in ihrer jüngsten Versammlung wichtige personelle Entscheidungen getroffen. So wurden jeweils einstimmig bei eigener Enthaltung mit Heidi Braun (Wrixum), Johannes Siewertsen (Alkersum), Göntje Schwab (Utersum) und Hark Riewerts (Oldsum) vier Mitglieder des Amtes Föhr-Amrum als Mehrheitsgesellschafter sowie mit Christian Roeloffs (Süderende), Christian Klüßendorf (Wittdün) und Uli Hess (Wyk) drei Mitglieder der Gemeinden als Minderheitsgesellschafter in den Aufsichtsrat bestellt.
Auf Vorschlag des Amtsdirektors Christian Stemmer als Geschäftsführer der Inselwerke wählte das Gremium Kristin Rothert, Leiterin der Finanzabteilung des Amtes Föhr-Amrum, einstimmig zur zweiten Geschäftsführerin. Angestrebt wird die Aufteilung in den technischen (Stemmer) und den kaufmännischen Bereich (Rothert). Prokura erhielten Volker Broekmans (DSK GmbH) und Dr. Andreas Raschzok (Stabsstelle des Amtes Föhr-Amrum).
Die Inselwerke waren am 25. November 2020 gegründet worden. Ziele sind der Aufbau einer klimafreundlichen (CO2-neutralen) insularen Energieversorgung, die Stärkung der lokalen Wirtschaft sowie Etablierung innovativer und nachhaltiger Technologien auf den Inseln und eine Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Tochtergesellschaften der GmbH werden die Inselnetz Föhr-Amrum GmbH und die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH sein. Weitere Tochtergesellschaften soll es entgegen ursprünglicher Planungen vorerst nicht geben.
Einstimmig ermächtigte die Gesellschafterversammlung in einem Grundsatzbeschluss die Geschäftsführung, den angeschobenen Gründungsprozess fortzusetzen.
Nach derzeitiger Planung soll die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH im Dezember 2021 gegründet werden. Tätigkeitsfelder sollen Erzeugung und Vertrieb von Nah- und Fernwärme, Erzeugung und Vertrieb von Strom, Beratung von Planungsleistungen, die über die DSK aus dem eigenen Hause erfolgen können, sowie Mobilitäts- und Energiekonzepte sein.
Derzeit werden Verhandlungen bezüglich des Gesellschaftervertrages geführt, die noch im September abgeschlossen sein sollen. Dann stehen die Gründungsbeschlüsse in den Gemeinden an. Ende 2021 könnte die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH dann ins Leben gerufen und 2022 mit der sukzessiven Umsetzung der Nahwärmenetze in den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum begonnen werden.
Die geplante Gründung der Inselnetz Föhr-Amrum GmbH ist für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen. Hier sind die Tätigkeitsfelder der Betrieb von Strom- und Gasnetzen auf beiden Inseln. Die Beschlüsse in den Gemeinden sind für das erste Halbjahr 2022 geplant, die Gründung könnte dann im zweiten Halbjahr 2022 folgen.
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Coronavirus: Neuer „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen
(08. 09. 2021)Die Landesregierung hat den „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen mit Verhaltensregeln bei bestimmten Krankheitssymptomen angepasst.
Die Änderung bezieht sich auf eine Klarstellung/Erleichterung dahingehend, dass bei einem einfachen Schnupfen beziehungsweise Symptomen ohne Krankheitswert (etwa aufgrund einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie Asthma) die Einrichtungen weiter besucht werden können.
Der Schnupfenplan für die weiterführenden Schulen bleibt zunächst unverändert.
[Schnupfenplan Kitas/Grundschulen]
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Corona-Regeln: Weitere Lockerungen ab dem 20. September 2021
(08. 09. 2021)Die Landesregierung hat am 7. September 2021 darüber informiert, wie die geltenden Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus mit der ab dem 20. September 2021 anstehenden Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst werden. Mit der Bekanntmachung der neuen Verordnung ist zu Beginn der 37. Kalenderwoche zu rechnen.
Folgende konkrete Ankündigungen sind hervorzuheben. Die Neufassung der Verordnung bleibt vorbehalten.
- Es wird eine Art Ampelsystem mit drei stets landesweit geltenden Stufen eingeführt. Diese werden abhängig von einer situativen Lagebewertung in Kraft gesetzt.
- Stufe gelb: diese wird ab dem 20. September gelten
- Stufe grün: keinerlei Einschränkungen, nur noch Empfehlungen
- Stufe rot: Es wird für Einrichtungen aller Art und Veranstaltungen die 2G-Regel gelten (Zugang nur für Genesene und Geimpfte, dann ohne weitere Einschränkungen), mit der Wahlmöglichkeit für die 3G-Regel (Zugang auch für Getestete, dann mit Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen)
- Stufe gelb: diese wird ab dem 20. September gelten
- Für die Stufe gelb gilt ab dem 20. September:
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
- Die 3G-Regel bleibt in den bisherigen Bereichen (Veranstaltungen, Sport, Gastronomie, Beherbergung, Dienstleistungen mit Körperkontakt, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, außer-schulische Bildung) bestehen.
- In den Bereichen mit 3G-Regelung werden das Abstandsgebot, die Erhebung der Kontaktdaten, die Maskenpflicht (größtenteils) und die Kapazitätsbeschränkungen (z.B. für Kinos, Konzerte) entfallen.
- Bei Veranstaltungen bleiben die Erstellung eines Hygienekonzepts und das Lüftungsgebot bestehen.
- In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung nach spätestens 72 Stunden gestrichen.
- Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.
- Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird und nicht-immunisierte Teilnehmende maximal sechs Stunden vor Einlass getestet wurden (ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend).
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
- Wo die 3G-Regelung nicht greift (insbesondere öffentliche Personenverkehr, Einzelhandel), gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht weiter.
- Gilt die 3G-Regel, ist wie bisher ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Kinder unter sieben Jahren bleiben von den Testpflichten ausgenommen. Minderjährige Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Als vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Personen gelten nach wie vor nur asymptomatische Personen ohne typische Coronavirus-Symptome.
- Bei der Lagebewertung zur Festlegung der Stufe werden vorrangig die Belegung der Intensivbetten und die Hospitalisierungsinzidenz herangezogen. Die bisherige 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen wird nur noch als „Frühwarnung“ bewertet.
- Als Orientierungspunkte für diese neuen Maßstäbe zieht die Landesregierung offenbar die Werte vom Januar 2021 heran, ohne dass diese als konkrete Grenzwerte festgeschrieben werden. Im Januar lag die Belegung von Intensivbetten in SH mit Corona-Patienten bei 13,4 Prozent, aktuell liegt sie bei 2,2 Prozent. Die 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz liegt aktuell bei etwa 1,5. Mitte April lag diese bei knapp fünf und im Januar bei elf Prozent.
- An den Schulen werden die Maskenpflicht und die Testpflicht zweimal wöchentlich bis wenigstens zu den Herbstferien fortgeführt. Mit einer entsprechenden Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung ist kurzfristig zu rechnen.
[Mitteilung der Landesregierung]
[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]
[Coronavirus: Fragen und Antworten]
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Amtliches AO-Handbuch 2021 ist online
(08. 09. 2021)Die aktuelle Ausgabe des amtlichen AO-Handbuchs ist in digitaler Form verfügbar. Unter bmf-ao.de sind alle rund um die Abgabenordnung (AO) notwendigen aktuellen Bestimmungen zu finden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt jährlich eine neue Ausgabe des amtlichen AO-Handbuchs heraus – sowohl digital als auch in gedruckter Form. Darin enthalten sind die Abgabenordnung mit Anwendungserlass, das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, die Finanzgerichtsordnung, die Datenschutz-Grundverordnung sowie weitere thematisch relevante Gesetzestexte, BMF-Schreiben und Einzelerlasse.
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Coronavirus: Änderung und Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
(06. 09. 2021)Die Bundesregierung hat eine Änderung und Verlängerung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 beschlossen. Die Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft. Die bisherigen Arbeitsschutzregeln (insbesondere betriebliche Hygienepläne, Angebot von Schnell- oder Selbsttests für die Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche, Reduzierung der betriebsbedingten Kontakte und der gleichzeitigen Nutzung von Räumen, Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken) gelten fort.
Die Änderungsverordnung wird demnächst im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung:
- Die Verpflichtung zur Umsetzung der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel wird verbindlicher formuliert (§ 1 Abs. 3).
- Der Arbeitgeber kann den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Hygieneplan berücksichtigen, soweit der Status bekannt ist. Eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht (§ 2 Abs. 1).
- Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, ihre Beschäftigten für Impftermine während der Arbeitszeit freizustellen (§ 5 Abs. 1).
- Arbeitgeber haben die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten organisatorisch und personell zu unterstützen (§ 5 Abs. 1).
- Arbeitgeber haben Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung aufzuklären und über bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren (§ 5 Abs. 2).
[Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt]
[SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung]
[Fragen und Antworten zur Corona-Arbeitsschutzverordnung]
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Jahrmarkt abgesagt
(04. 09. 2021)Nach Gesprächen zwischen Stadt, Ordnungsamt, Föhr Tourismus GmbH und Schaustellern waren sich die Beteiligten einig: Die fünfte Föhrer Jahreszeit wird auch in diesem Jahr Corona-bedingt ausfallen.
„Wir haben das Thema offen diskutiert und es gab keine unterschiedlichen Auffassungen“, sagt Ordnungsamtsmitarbeiter Marco Christiansen. Der Vorschlag sei auch von den Schaustellern gekommen, die kein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko eingehen wollten. Die durch die Corona-Maßnahmen zu erwartenden geringeren Einnahmen würden die Kosten kaum decken. „Eine Vernunftentscheidung“, so Christiansen, über die es keine zwei Meinungen gegeben habe.
„Ich bedaure, dass die Insulaner erneut auf ihren beliebten Jahrmarkt verzichten müssen“, sagt Wyks Bürgermeister Uli Hess. Der hofft, dass die Fahrgeschäfte im kommenden Jahr wieder auf dem Parkplatz am Heymannsweg aufgebaut werden können.
Foto: Foto von Peter Schulze
Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum gegründet
(03. 09. 2021)Am 1. September 2021 wurde im Haus des Gastes in Nieblum die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG durch die Inselgemeinden und das Amt Föhr-Amrum gegründet. Amtsdirektor Christian Stemmer sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Inselgemeinden unterzeichneten die Satzung.
In der anschließenden ersten Generalversammlung standen vor allem Wahlen an. Einstimmig bei jeweils eigener Enthaltung wählten die Anwesenden Christian Klüßendorf (stellvertretender Bürgermeister Wittdün), Friedrich Riewerts (Bürgermeister Nieblum), Christian Roeloffs (Bürgermeister Süderende), Göntje Schwab (Bürgermeisterin Utersum) und Johannes Siewertsen (Bürgermeister Alkersum) in den Aufsichtsrat. Zudem entsenden die Gemeinde Wrixum (Bürgermeisterin Heidi Braun) und die Stadt Wyk (Bürgermeister Uli Hess) je ein Mitglied in das Gremium.
In der anschließenden ersten Aufsichtsratssitzung wurde Uli Hess zum Vorsitzenden gewählt, Christian Klüßendorf zu seinem Stellvertreter. Das Amt des Schriftführers übernimmt Friedrich Riewerts, ihn vertritt bei Bedarf Christian Roeloffs. In den Vorstand wurden Christian Stemmer und Dr. Andreas Raschzok (Stabsstelle des Amtes Föhr-Amrum) bestellt.
Erste Projekte in Planung
Im weiteren Verlauf wurde das weitere Vorgehen grob skizziert. So stehen als nächste Schritte der Beitritt zum Genossenschaftlichen Prüfungsverband Mecklenburg-Vorpommern und die Anmeldung beim Registergericht an. Folgen soll als erstes Projekt der Bau von Mehrfamilienhäusern am Kortdeelsweg im Bereich des B-Plans Nummer 53. Ein Projekt, das in einem ersten Anlauf an den zu hohen Baukosten gescheitert war und nun unter dem Dach der Wohnungsbaugenossenschaft realisiert werden soll. Weitere Projekte sind in Wrixum sowie Nebel und Wittdün auf Amrum in Planung.
Zweck der Genossenschaft ist insbesondere, bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen und lebenswerter und stabiler Nachbarschaft zu fördern. Hierzu kann die Genossenschaft satzungsgemäß Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Foto: Die Gründungsmitglieder unterzeichnen die Satzung.
Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes
(03. 09. 2021)Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung beschlossen. Diese ist am 1. September 2021 in Kraft getreten. Gegenüber der bisherigen Coronavirus-Impfver-ordnung gibt es folgende wesentliche Neuerungen:
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie Krankenhäuser werden als eigenständige Leistungserbringer in die Durchführung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 einbezogen (§3).
- Es wird klargestellt, dass der Anspruch auf Impfungen auch die Auffrischungsimpfung umfasst (§ 2).
- Klarstellung zum Impfintervall (§ 2): In der Vorgängerfassung sollte noch der längst mögliche Zeitraum für Zweit- und Auffrischungsimpfungen eingehalten werden, nunmehr soll der empfohlene Abstand eingehalten werden.
- In der Begründung wurde klargestellt, dass die erstattungsfähigen notwendigen Kosten der Impfzentren auch die Rückbau- und Bereithaltungskosten umfassen.
[Coronavirus-Impfverordnung ab 1.9.2021]
[Fragen und Antworten zur Corona-Impfung]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Coronavirus: Wähler sollen geschützt werden
(03. 09. 2021)Die Landesregierung hat eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, mit der neue Regelungen für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen eingeführt werden. Die Änderungen sind am 1. September 2021 in Kraft getreten und gelten damit erstmals für die am 5. und 26. September 2021 stattfindenden Bürgermeisterwahlen sowie für die Bundestagswahl.
Mit der Änderung werden die Vorschriften für Veranstaltungen um einen neuen Paragrafen (§ 5f „Wahlen und Abstimmungen“) ergänzt. Die wesentlichen Punkte unter anderem:
- Die Wahlbehörde hat ein Hygienekonzept für jedes Wahlgebäude zu erstellen.
- Für das auch bei den Wahlen geltende Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung wird eine ausdrückliche Ausnahme für zulässige Hilfspersonen von Wahlberechtigten sowie für den Transport von Wahlunterlagen zu einem anderen Wahlbezirk festgelegt.
- Im gesamten Wahlgebäude gilt die qualifizierte Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und für Personen mit einem ärztlichen oder psychotherapeutischen Attest, die aufgrund einer Beeinträchtigung keine Maske tragen können, sowie alle Mitglieder des Wahlvorstands.
- Für die Mitglieder des Wahlvorstandes gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet mit höchstens 24 Stunden altem Antigentest oder höchstens 48 Stunden altem PCR-Test).
- Von allen Wahlbeobachtern im Wahlgebäude sind die Kontaktdaten zu erfassen.
Weitere Infos siehe Anlagen
[Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung]
[Mitteilung der Landesregierung]
[Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung]
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay
Ein Kalender für alle: Nordfrieslandkalender ist online
(02. 09. 2021)Nach intensiver Vorbereitung hat die gemeinnützige Stiftung Nordfriesland ihren Online-Veranstaltungskalender freigeschaltet. "Wir haben ihm den Namen Nordfrieslandkalender gegeben, weil er das komplette Kreisgebiet abdecken soll. So bietet er einen deutlich besseren Überblick als bisher darüber, was sich hier erleben lässt", erläutert Landrat Florian Lorenzen.
Der Kalender stellt Veranstaltern eine zusätzliche Möglichkeit zur Verfügung, auf ihr Programm aufmerksam zu machen. "Er ist ein zentraler Bestandteil des vom Kreistag beschlossenen Kulturentwicklungsplans des Kreises Nordfriesland", betont die Direktorin der Stiftung Nordfriesland, Johanna Jürgensen.
"Das Projekt entstand aus dem häufig formulierten Wunsch insbesondere von kulturinteressierten Personen, ganz Nordfriesland an einer Stelle im Internet dargestellt zu bekommen und nicht nur die Orte in der unmittelbaren Nähe", berichtet sie.
Als Vorsitzender der Stiftung Nordfriesland freut sich Landrat Lorenzen auf das neue Internetportal: "Wir wollen die Menschen anregen, das reichhaltige Angebot der Region zu nutzen. Da es überall Hygienekonzepte gibt, viele geimpft sind und die AHA-Regeln weiter gelten, ist das auch in Zeiten von Corona vertretbar."
Der Nordfrieslandkalender steht als Web-App auch in einer mobilen Ansicht zur Verfügung. "Die im Hintergrund laufende Datenbank enthält jetzt schon mehr als 1000 Einträge, und das ist erst der Anfang. Deshalb haben wir bei der Entwicklung großen Wert auf anwenderfreundliche Suchfunktionen gelegt", erklärt Mona Jacobsen. Sie arbeitet als Projektmanagerin im Fachdienst Kultur der Kreisverwaltung und hat das Projekt federführend begleitet.
Weitere Infos unter www.nordfriesland.de.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
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Sirenentest an kreisweitem Warntag
(02. 09. 2021)Am 9. September 2021 um zehn Uhr heulen in Nordfriesland die Sirenen. "Es handelt sich allerdings nur um einen Test, um festzustellen, ob sie funktionieren. Der nächste bundesweite Warntag findet erst 2022 statt. So lange wollen wir nicht warten", erläutert Landrat Florian Lorenzen.
Während das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vor seinem nächsten Test eine "umfassende Testlandschaft" aufbauen will, sind in Nordfriesland bereits heute 280 Sirenen installiert – genügend, um sie auch in diesem Jahr gebündelt auszuprobieren.
Punkt 10 Uhr sollen sie eine Minute lang einen auf- und abschwellenden Heulton erzeugen. "Das bedeutet im Ernstfall: Achten Sie auf Durchsagen im Radio und schauen Sie in die Warn-App Nina", berichtet Boye Hach, der Leiter des Brand- und Katastrophenschutzes in der Kreisverwaltung. Zwanzig Minuten nach der Warnung ertönt ein einminütiger Heulton, der Entwarnung signalisiert. Boye Hach und seine Kollegen werden die gemeindlichen Feuerwehren bitten, am Warntag die Ohren zu spitzen und dem Kreis zu melden, ob die Sirenen vor Ort funktionieren.
Weitere Infos unter www.nordfriesland.de.
[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]
Foto: Bild von Oto Zapletal auf Pixabay
Antragsverfahren für staatlich geförderte Nachhilfestunden vereinfacht
(02. 09. 2021)Ab sofort kommen Kinder aus ärmeren Familien bei Schulproblemen leichter an Nachhilfestunden. Weil der Bedarf nach den monatelangen Schulschließungen steigt, brauchen die betroffenen Familien keinen gesonderten Antrag mehr zu stellen, teilt der Kreis Nordfriesland in einer Presseerklärung mit. „Es reicht aus, wenn die Schule den Förderbedarf auf einem Fragebogen beschreibt und die Familie diese Erklärung in ihrem Sozialzentrum abgibt. Sie selbst braucht nur noch ihre Adresse einzutragen“, erläutert Axel Scholz vom Kreis Nordfriesland. Der Fragebogen liegt allen Schulen im Kreisgebiet vor.
Die Neuregelung ist ein Teil des „Aufholprogramms“ des Bundes, mit dem Schüler nach der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen. Die Bundesregierung hat es für ganz Deutschland in Kraft gesetzt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 für alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Dies betrifft Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Ausnahmeregelungen sorgen dafür, dass die Lernförderung selbst dann möglich sein kann, wenn das Familieneinkommen knapp über den Anspruchsgrenzen für staatliche Leistungen liegt. Auskünfte geben die sieben Sozialzentren im Kreisgebiet.
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Hygieneleitfaden für Schulen aktualisiert
(31. 08. 2021)Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen über die aktuelle Anpassung des Hygieneleitfadens für Schulen informiert. Mit diesem Hygieneleitfaden wurden auch die fachaufsichtlichen Hinweise zu den Fächern Sport und Musik sowie Hinweise zu Klassenfahrten aktualisiert.
Außerdem verweist das Bildungsministerium auf die Hinweise „Lebenswelt Schule“ des Bundesministeriums für Gesundheit mit Empfehlungen für die Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen (Anlage).
Ferner informiert das Schreiben nochmals über das Vorgehen der Gesundheitsämter bei der Prüfung von Quarantänemaßnahmen im Bereich Schule und über die neuen beschleunigten Antragsmöglichkeiten für Basis-Infrastrukturen (fast track) beim Digitalpakt Schule.
[Schreiben des Bildungsministeriums]
[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]
Foto: Bild von Markus Spiske auf Pixabay
Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Schleswig-Holstein
(31. 08. 2021)Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) hat angesichts der jüngsten Ereignisse u.a. in den Flutregionen einen 10-Punkte-Plan zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Schleswig-Holstein entwickelt. Dieser beruht auf einem „Strategischen Grundsatzpapier zur mittel- und langfristigen Steuerung des Be-völkerungsschutzes in Schleswig-Holstein“, welches mit den Unteren Katastrophen-schutzbehörden abgestimmt und von der Landesregierung am 10. August 2021 beschlossen worden war.
Das Land plant, die Themenfelder Zivil- und Katastrophenschutz sowie Kritische Infrastrukturen (KRITIS) zusammenhängend zu betrachten und den Bevölkerungsschutz unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungsprozesse weiterzuentwickeln. Der Ausbau eines Sirenen-Warnsystems, die Planung eines Lage- und Kompetenzzentrums gemeinsam mit dem THW und dem Landesfeuerwehrverband und eine stärkere Kooperation aller Akteure im Bevölkerungsschutz sind wesentliche Zielsetzungen und Maßnahmen.
[Strategiepapier Bevölkerungsschutz]
[Übersicht strategische Ziele]
[Mehr Schutz für die Bevölkerung]
Foto: Bild von Oto Zapletal auf Pixabay
Infos zum Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“
(31. 08. 2021)Kommunen antragsberechtigt für Projekte für Kinder und Jugendliche
Mit dem Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt.“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen.
Kommunen als Träger von Schulen, Kitas, Jugendclubs und anderen öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind antragsberechtigt.
Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt.
Soziales Lernen sowie die Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander sollen durch zielgruppengerechte Angebote vor Ort gefördert werden. Dafür wird die DKJS einen Zukunftsfonds aufsetzen, über den Mittel von Partnern und lokalen Akteuren beantragt werden können. Förderbare Projekte können verschiedene Ansätze aufgreifen und sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen richten.
Förderbekanntmachung zum Zukunftsfonds
Ab dem 6. September 2021 können Fördermittel aus dem Zukunftsfonds im Rahmen des Programms „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ beantragt werden. Fördergrundsätze und Voraussetzungen finden Sie unter dkjs.de/aufleben und in der Anlage.
Es besteht zunächst die Möglichkeit, Fördermittel in den Förderkategorien KOMPAKT vor Ort, KOMPAKT Camp sowie UMSETZUNGSPARTNER zu beantragen. Die Antragsunterlagen sowie detaillierte Informationen zu Antragsfristen befinden sich ab dem 6. September auf der Website www.auf-leben.org.
Eine Antragsberatung für die Kategorien KOMPAKT vor Ort, KOMPAKT Camp und UMSETZUNGSPARTNER ist ebenfalls möglich. Hierfür können sich Interessierte ab dem 30. August online anmelden.
[Deutsche Kinder- und Jugendstiftung]
Foto: Bild von Iris Hamelmann auf Pixabay
GEMA-Handbuch 2021
(27. 08. 2021)Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) hat ein GEMA-Handbuch 2021 als PDF-Datei mit allen wesentlichen GEMA-Tarifen für das Jahr 2021 erstellt. Es enthält Erläuterungen zur urheberrechtlichen Vergütung sowie zum Gesamtver- trag mit der GEMA.
Das GEMA-Handbuch 2021 enthält erstmalig wichtige Hinweise zur Anwendung und Auslegung häufig genutzter Tarife:
- U-V (Einzelveranstaltungen mit Livemusik)
- U-ST (Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik im Freien, auf Stadt- oder Straßenfesten)
- M-V (Einzelveranstaltungen mit Tonträgermusik).
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Online-Info-Veranstaltung der Akademie für die ländlichen Räume
(27. 08. 2021)Die Akademie für die ländlichen Räume bietet eine weitere Online-Info-Veranstaltung zur Nutzung der neuen App DorfFunk SH am 8. September um 17 Uhr an. Inhalt:
- Was ist der DorfFunk?
- Welchen Mehrwert bietet mir der DorfFunk?
- Was kann die Gemeinde tun?
Der Fokus der Veranstaltung liegt auf der Frage, in welcher Weise Gemeinden und Bürgermeister die Vorteile der DorfFunk-App nutzen können. Eine Anmeldung bei der Akademie für die ländlichen Räume ist notwendig. Die Kontaktdaten finden Sie in der Anlage.
[DorfFunk - Online-Info-Veranstaltung]
Foto: Bild von ijmaki auf Pixabay
Neugestaltung der Fußgängerzone - Einrichtung des 1. Bauabschnitts in der Großen Straße
(26. 08. 2021)Die Ordnungsbehörde macht darauf aufmerksam, dass mit der Neugestaltung der Wyker Fußgängerzone in der 35. Kalenderwoche begonnen werden soll. Das Baufeld der Großen Straße wird demnach in 4 Teilabschnitte aufgeteilt. Begonnen wird mit dem Bauabschnitt I zwischen Mühlenstraße und Sandwall/ Königstraße. Der fußläufige Verkehr wird trotz der Baumaßnahme weiterhin möglich sein. Die Erreichbarkeit der Häuser und Geschäfte wird über Brücken sichergestellt. Ein Durchgangsverkehr für Anlieger und Lieferanten ist während der gesamten Bauzeit nicht möglich. Eine Wendemöglichkeit besteht dort ebenfalls nicht. Zudem muss mit ständigem Baustellenverkehr gerechnet werden.
Weitere Informationen entnehmen finden Sie unter wyk.de und im Wyker Extrablatt (Ausgabe 1/ August 2021).
Foto: Bild von Manfred Richter auf Pixabay
Coronavirus: Aktuelle Impfinformationen
(26. 08. 2021)In Schleswig-Holstein sind aktuell gut 69 Prozent der Menschen mindestens einmal und gut 63 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger vollständig geimpft. Damit belegt Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz unter den Ländern.
Vor diesem Hintergrund werden die Impfzentren nach dem Willen der Landesregierung und jetziger Planung Ende September schließen, da die Kapazitäten der Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden. Das Kabinett hat beschlossen, dass das Land notwendige organisatorische Vorkehrungen trifft, um im Bedarfsfall über den 30. September 2021 hinaus ausreichende Kapazitäten zur Durchführung von Impfungen zur Verfügung stellen zu können. Damit sollen die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. Juni und 2. August 2021 umgesetzt werden.
Derweil können Bürger weiter kurzfristig Termine unter impfen-sh.de buchen. Allerdings sind nur noch Einzeltermine buchbar. Ein Termin für eine zweite Impfung (ausgenommen Johnson & Johnson) kann direkt im Impfzentrum oder mit der Hausarzt-, einer Facharztpraxis oder einem Betriebsarzt vereinbart werden, wenn der Zeitpunkt einer Zweitimpfung in den Oktober fällt. Praxen, die Corona-Schutzimpfungen anbieten, sind online unter arztsuche.kvsh.de abrufbar.
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