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Amt Föhr-Amrum

Amtsdirektor: Christian Stemmer

Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

(04681) 5004-0
(04681) 5004-850

E-Mail:
E-Mail:
Homepage: www.amtfa.de


Aktuelle Meldungen

Amt Föhr-Amrum: Haushaltsplan für 2024 beschlossen

(30. 11. 2023)

Einstimmig beschloss der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum in seiner jüngsten Sitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024. Vorgetragen von Lars Hullermann, Mitarbeiter der Geschäftsbuchhaltung des Amtes, schließt der Haushaltsplan demnach im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag von gut 1,4 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (minus 387.900 Euro) um gut eine Million Euro schlechter ab. Dabei übersteigt die Amtsumlage (gleichbleibend 51,02 Prozent) erstmals die Zehn-Millionen-Marke. Grund ist, dass in einigen Gemeinden die Finanzkraft gestiegen ist, nach der sich die Umlage bemisst.

 

Ein großer Sprung ist bei den Geschäftsaufwendungen zu verzeichnen, die von knapp 591.000 Euro in 2023 auf gut 1,65 Millionen Euro steigen. Enthalten sind hier neben anderen die Kosten für extern vergebene Bauleitplanverfahren in Höhe von 550.000 Euro, Gutachter- und Beratungskosten etwa in den Bereichen ÖPNV (Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung) oder der ausgelagerte Datenschutz. Zudem steigt der Personalaufwand um gut 800.000 auf knapp 7,6 Millionen Euro. Zugrunde gelegt wird hier allerdings die Annahme, dass zum Jahresbeginn 2024 alle vakanten Stellen besetzt sind.

 

Erfreuliche Entwicklung bei den Zinserträgen

Mit rund 370.000 Euro ist auch bei der Unterhaltung baulicher Anlagen ein relativ hoher Anstieg zu verzeichnen. Betrug die Summe 2023 noch knapp 480.000 Euro, wird für das kommende Jahr mit 819.000 Euro gerechnet. Größe Posten sind hier das Amtsgebäude auf Amrum (275.000 Euro), das Wyker Amtsgebäude (80.000 Euro), das Seniorenwohnheim in Nebel (45.000 Euro), die Notunterkunft in Alkersum (70.000 Euro) und 80.000 Euro, die für die Unterhaltung der Rüm-Hart-Schule veranschlagt worden sind. Erfreulich ist die Entwicklung der Zinserträge. Sah der Ansatz für 2023 noch keine Erträge vor, wird in 2024 mit 440.000 Euro gerechnet.


Investitionen sind in Höhe von gut 7,6 Millionen Euro vorgesehen. Größte Posten sind hier mit drei Millionen Euro die Fortführung der Sanierung der Öömrang Skuul und die Modernisierung des Sportplatzes der Eilun-Feer-Skuul (EFS) mit 1,8 Millionen Euro. Weitere Posten: Umbau des Dachgeschosses im Wyker Amtsgebäude (400.000 Euro), Obdachlosenunterkunft in Nebel (450.000 Euro), Schaffung der WLAN-Infrastruktur an allen Grundschulen (475.000 Euro), Anschaffungen im Rahmen des Digitalpaktes Schulen (248.500 Euro), Planungskosten Grundschule Föhr-Land (175.000 Euro), Brandschutz Rüm-Hart-Schule (350.000 Euro).


Nachtragshaushalt für 2023

Zuvor hatte das Gremium ebenfalls einstimmig den ersten Nachtragshaushalt des Amtes für das Jahr 2023 abgesegnet. Dieser wurde nötig, da aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation viele Haushaltsansätze nicht eingehalten werden konnten. Hullermann berichtete von einer Verringerung des geplanten Jahresverlustes von gut 420.000 auf knapp 390.000 Euro. Die Auszahlung für Investitionen verringert sich demnach von knapp 7,5 Millionen auf knapp 3,5 Millionen Euro.


Größte Posten sind die Mieteinnahmen und -ausgaben Asyl. So steigen die Einnahmen von 65.000 Euro auf 210.000 Euro und die Ausgaben von 85.000 Euro auf 190.000 Euro. Ebenfalls angepasst wurden die Amtsumlage, die um knapp 150.000 Euro auf rund 9,5 Millionen Euro steigt, und die Bewirtschaftungskosten, die um zirka 30.000 Euro steigen.

 

Investitionsplan angepasst

Angepasst wurde auch der Investitionsplan. Bisher nicht eingeplant waren etwa eine neue Kältetechnik für den Serverraum (50.000 Euro) und Schränke für das Archiv (16.500 Euro). Ebenfalls neu aufgenommen wurden knapp 121.000 Euro für die Anschaffung zweier Fahrzeuge für die Wasserrettung. Die Anschaffung wurde mit 115.000 Euro vom Land Schleswig-Holstein gefördert, sodass die tatsächlichen Kosten bei knapp 6000 Euro liegen. Allerdings war die Förderung Ende des vergangenen Jahres überwiesen und als Einnahme bereits im Haushalt 2022 gebucht worden. Die Kosten für den Umbau des Eingangsbereiches im Wyker Amtsgebäude sind von 20.000 auf 45.000 Euro gestiegen. 


Schließlich wurden die Kosten für 2023 nicht umgesetzte Maßnahmen (Notunterkunft Nebel, 450.000 Euro; Planung Grundschule Föhr-Land, 300.000 Euro und Schulhof Eilun-Feer-Skuul, 1,7 Millionen Euro) aus dem Haushalt 2023 gestrichen. Diese werden in künftigen Haushalten neu veranschlagt.


Der Ansatz für die Öömrang Skuul wurde ursprünglich gut 3,2 Millionen Euro an die erwartbaren tatsächlichen Kosten in Höhe von gut 1,5 Millionen Euro angepasst. Gleiches gilt für den Sportplatz der EFS: Hier sind statt 500.000 nun 10.000 Euro angesetzt.
 

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Foto: Bild von Alexa auf Pixabay

Elektroniker aufgepasst! Mitarbeiter (m/w/d) für die Kläranlage gesucht

(28. 11. 2023)

Die Stadt Wyk auf Föhr sucht einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Kläranlage in Wyk auf Föhr.

Das ausführliche Stellenangebot finden Sie hier.
 

Foto zur Meldung: Elektroniker aufgepasst! Mitarbeiter (m/w/d) für die Kläranlage gesucht
Foto: Elektroniker aufgepasst! Mitarbeiter (m/w/d) für die Kläranlage gesucht

Gewerbeamt: Am 5. Dezember nur telefonische Sprechstunde

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Gewerbeamt Föhr am Dienstag, 5. Dezember, nur im Rahmen einer telefonischen Sprechstunde zwischen 14 und 17 Uhr unter 04681/5004-851 erreichbar ist.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Vollsperrung Hemkweg zwischen Koogskuhl und Kohharder Weg

(24. 11. 2023)

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum macht darauf aufmerksam, dass der Hemkweg zwischen Koogskuhl und Kohharder Weg zwischen dem 04.12. und 08.12.2023 aufgrund einer Baumaßnahme für den Durchgangsverkehr gesperrt sein wird.

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Foto: Bild von Manfred Richter auf Pixabay

Laubsammlung in der Stadt Wyk auf Föhr

(23. 11. 2023)

Im Bereich der Stadt Wyk wird am Montag, 4. Dezember 2023, Laub abgefahren. Die gefüllten und möglichst nicht zugeschnürten Säcke müssen bis 7 Uhr am Straßenrand abgestellt werden. Im Interesse eines gepflegten Stadtbildes sollten die Säcke nicht bereits Tage vorher am Straßenrand abgestellt werden. Soweit möglich, verbleiben die Säcke nach Entleerung zur weiteren Nutzung vor Ort.

 

Das Bau- und Planungsamt weist darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Aktion der Stadt Wyk handelt, bei der ausschließlich das Laub der Alleebäume und keine anderen Gartenabfälle abgefahren werden.


Ein weiterer Termin für die Laubabfuhr ist nicht geplant.

Foto zur Meldung: Laubsammlung in der Stadt Wyk auf Föhr
Foto: Laubsammlung in der Stadt Wyk auf Föhr

112-Tag in Schleswig-Holstein

(22. 11. 2023)

Der Landesfeuerwehrverband (LFV) plant  zum Abschluss des 150. Jubiläums der Feuerwehren in Schleswig-Holstein in diesem Jahr am 1. Dezember einen Tag, der ganz im Zeichen der Feuerwehren im Land stehen soll. Im Alltag, auf der Arbeit, in der Schule und überall, wo sich Menschen aufhalten, soll das Thema Feuerwehr präsent sein. So sollen alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner – egal ob Feuerwehrmitglied oder nicht – einen Tag lang mit dem Thema Feuerwehr konfrontiert und die Wichtigkeit dieser ehrenamtlichen Institution in unserem Alltag betont werden. Jeder Mensch im Land soll am 1.12. – das Datum passend zur Notrufnummer gewählt – mit dem Thema Feuerwehr in Berührung kommen.

 

Der LFV ruft alle Brandschützer auf, an diesem Tag in ihrer Feuerwehrkleidung zur Arbeit zu gehen. Dass sich auch Föhrer und Amrumer Brandschützer an dieser Aktion beteiligen werden, bestätigt Amtswehrführer Hauke Brett, der im Vorfeld Kontakt zu Insel-Unternehmen und -Betrieben aufgenommen und für die Aktion geworben hat. Zudem würden Föhrer Jugendwehren an diesem Tag die Grundschulen und die Eilun-Feer-Skuul besuchen.

 

Dieser Tag soll nicht nur das 150-jährige Engagement der Feuerwehren in Schleswig-Holstein feiern, sondern die Wertschätzung für die Brandschützer stärken und die Bedeutung ihrer Arbeit ins Rampenlicht rücken. Nicht zuletzt erhofft sich der LFV, das Interesse für die Feuerwehr zu wecken und neue Mitglieder zu gewinnen.

[150 Jahre Feuerwehren in SH]

Foto zur Meldung: 112-Tag in Schleswig-Holstein
Foto: Landesfeuerwehrverband SH

Änderung der Postanschrift

(22. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das bisher genutzte Postfach 1580 seitens der Deutschen Post betriebsbedingt gekündigt wurde.

 

Post an das Amt muss daher ab sofort ausschließlich mit der Anschrift Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr adressiert werden.

Foto zur Meldung: Änderung der Postanschrift
Foto: Änderung der Postanschrift

Wyk schreibt Ortsentwicklungskonzept fort

(16. 11. 2023)

Im Jahr 2019 war ein Orts(kern)entwicklungskonzept für die Stadt Wyk erstellt worden. Bis heute wurden diverse Projekte und Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Nun wird eine Fortschreibung dieses Konzeptes erarbeitet, um die damaligen Zielsetzungen auf Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Am Dienstag, 28. November, sind alle Interessierten eingeladen, mit ihren Ideen und Wünschen die zukünftige Entwicklung der Stadt aktiv mitzugestalten. Die Veranstaltung im Wyker Kurgartensaal beginnt um 19 Uhr und wird voraussichtlich bis 21 Uhr dauern.

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Foto: Bild von Dorothe auf Pixabay

Gewerbeamt: Eingeschränkte Öffnungszeiten

(16. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Gewerbeamt Föhr ab sofort aufgrund einer personellen Umstrukturierung die Öffnungszeiten geändert hat. Mit Ausnahme des 28. November werden bis auf Weiteres an jedem Dienstag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr persönliche Sprechstunden für Gewerbetreibende, jene, die es werden wollen und alle anderen gewerbeamtstechnischen Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingerichtet. Termine können unter Telefon 04681/5004-851 oder per E-Mail () gebucht werden.

 

In den übrigen Öffnungszeiten des Amtes und in der Zeit außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Gewerbeamt wie gewohnt schriftlich zu erreichen.


Diverse Verwaltungsdienstleistungen unter anderem auch für die Bereiche Gewerbe und Gaststätten stehen online unter www.ea-sh.de/beantragen/verwaltungsleistungen-beantragen/onlinebeantragung zur Verfügung. Das Amt bittet darum, nach Möglichkeit von der Online-Beantragung Gebrauch zu machen.

[Elektronische Beantragung]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum

(10. 11. 2023)

Hier finden Sie die aktuellen Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum.

Foto zur Meldung: Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum
Foto: Stellenangebote des Amtes Föhr-Amrum

Amt Föhr-Amrum: Außenstelle geschlossen

(09. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 15. November 2023, geschlossen bleibt.

 

Grund ist eine Personalveranstaltung auf Föhr.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Amt Föhr-Amrum: Ordnungsamt geschlossen

(09. 11. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass Ordnungsamt und Bürgerbüro am Montag, 13. November 2023, von 14 bis 15.30 Uhr geschlossen bleiben.

 

Grund ist die angespannte Personalsituation.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Jagdtermine 2023

Der Hegering Föhr hat die meisten Termine für die diesjährigen Treibjagden auf Föhr mitgeteilt. Die Verkehrsteilnehmer in den Jagdbezirken sollten besonders aufmerksam sein, da mit Wildwechsel zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 Die Termine 


Alkersum
10. November
25. November
08. Dezember


Boldixum
14. November
10. Dezember


Borgsum
10. November

30. November

15. Dezember


Dunsum
18. November


Goting
Wird noch bekanntgegeben


Hedehusum
13. November


Midlum
04. November
02. Dezember
16. Dezember


Nieblum
22. November


Oevenum
24. November
02. Dezember


Oldsum
10. November
25. November


Süderende
24. November
01. Dezember

08. Dezember
15. Dezember


Toftum
11. November


Utersum
25. November


Witsum
11. November


Wrixum
04. November
18. November
09. Dezember

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Die Havarie der "Pallas"

(25. 10. 2023)

Am 29. Oktober 1998 strandete vor Amrum der Holzfrachter “Pallas“. Das Schiff war auf dem Weg von Schweden nach Casablanca, Marokko, als am 25. Oktober 1998 auf hoher See um 16.40 Uhr Feuer ausbrach und die aus Paketholz bestehende Ladung in Brand geriet. Der Kapitän versuchte den Hafen von Esbjerg in Dänemark anzulaufen, jedoch wurden in der Nacht dann auf Bitten des Kapitäns die Besatzung geborgen. Spätere Versuche, die Pallas nach Cuxhaven zu schleppen, scheiterten trotz des mutigen Einsatzes der an der Bergung beteiligten Personen. Die Lösch- und nachfolgenden Abpumparbeiten der noch an Bord vorhandenen Brennstoffe dauerten bis zum 10. Januar 1999. Obwohl die ausgetretene Ölmenge bei derartigen Unfällen als relativ gering bezeichnet werden kann, wurden insgesamt ca. 26.000 Seevögel verölt, über 16.000 Vögel und ein Seehund mussten getötet werden, sechs Tiere wurden leicht verölt. Die Gesamtkosten der Bergungsaktion wurden mit 25 Millionen DM berechnet.

 

Maßnahmen seitens der Politik und Verwaltungen bewertet

In einer Veranstaltung in Dagebüll erinnerten am Mittwoch, 25. Oktober 2023, der Nautische Verein Nordfriesland und die Insel- und Halligkonferenz an die damalige Havarie und ihren Folgen. Überschattet wurde der Gedenktag von einer Havarie am Vortag. Südwestlich von Helgoland waren am frühen Morgen zwei Frachtschiffe zusammengestoßen. Ein toter Seemann wurde geborgen, zwei weitere gerettet, vier Personen werden noch vermisst. In verschiedenen Vorträgen wurden nochmals die Abläufe der Havarie auf der gut besuchten Veranstaltung erläutert und eine Bewertung der verschiedenen Maßnahmen seitens der Politik und Verwaltungen auf Bundes- und Landesebenen vorgenommen.

 

Die Abläufe hätten aufgezeigt, dass es letztlich nicht die Schuld der Menschen vor Ort war, sondern die Ursachen der Strandung maßgeblich im System und der Struktur des damaligen Sicherheits- und Notfallkonzeptes aufgrund des föderalistischen Aufbaues zu finden seien. Anerkannt wurde seitens der Referent*innen, dass Verbesserungen im Sicherheitssystem auf Nord- und Ostsee durch ein verbessertes Notschleppkonzept und die Etablierung eines Havariekommandos für Nord- und Ostsee erreicht wurden.

 

Der Nautische Verein Nordfriesland und die Insel- und Halligkonferenz hatten seit Jahren auf eine Verbesserung der Organisationsstrukturen im Bereich der Deutschen Bucht hingewiesen. Bereits vor der Havarie forderten sie den Aufbau einer effektiven “Deutschen Küstenwache”, in der alle schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeiten und seegehenden Schiffseinheiten gebündelt und monokratisch geführt werden. Das Havariekommando werde dabei eine umfassende Kompetenz in dieser neuen Behörde einnehmen.

 

Nachbesserungen erforderlich

Das Notschleppkonzept, das von beiden Vereinen als „fast optimal“ bezeichnet wird, habe allerdings noch eine „Lücke im System“ im nördlichen Teil der Nordsee, so die Referenten. Dort sei kein Notschlepper vorgesehen, obwohl die Havarien der „Pallas“ und der „Lucky Fortune“ ein Jahr später damals die Lücke aufgezeigt haben. „Angesichts der Zunahme des Schiffsverkehrs und der größeren Containerschiffe sowie des Ausbaus der Offshore-Industrie muss hier noch nachgebessert werden“, fordern die Veranstalter.

 

Die Mitglieder der Vereine erwarten daher auch, dass die von der Ampelkoalition im Sommer beschlossene Überprüfung des Sicherheitssystems für Nord- und Ostsee endlich Klarheit schafft und eine politische Lösung erfolgt.

 

Text: Hans von Wecheln (Nautischer Verein Nordfriesland), Natalie Eckelt (Insel- und Halligkonferenz)

[Insel- und Halligkonferenz]

[Nautischer Verein Nordfriesland]

Foto zur Meldung: Die Havarie der
Foto: Heckansicht der Pallas. Archivfoto: Thomas Oelers

Amrum: Erweiterter Busfahrplan am kommenden Wochenende und kommenden Montag

(25. 10. 2023)

  Die Amrum-Touristik teilt mit, dass am Freitag, 27. Oktober 2023, der Busverkehr wie angekündigt nochmals bis 1 Uhr nachts ausgeweitet wird. Zwei Fahrten sind abermals über Steenodde geplant.


Für Sonnabend, 28. Oktober 2023, ist ein Disco-Bus vorgesehen, der in den späten Abend-/Nachtstunden die Gäste von der Veranstaltung in die einzelnen Orte bringt. Die Abfahrtzeiten werden während der Veranstaltung bekanntgegeben.


Am Montag, 30. Oktober 2023, fährt im Anschluss an den üblichen Linienverkehr nochmals der Sonderbus bis 22:45 Uhr über die Insel.
 

 Fahrplan 

Foto zur Meldung: Amrum: Erweiterter Busfahrplan am kommenden Wochenende und kommenden Montag
Foto: Amrum: Erweiterter Busfahrplan am kommenden Wochenende und kommenden Montag

Amrum: Zusätzlicher Busverkehr wegen des Sturms abgesagt

(20. 10. 2023)

Die Amrum-Touristik teilt mit, dass der für Freitag, 20. Oktober 2023, angekündigte zusätzliche Busverkehr aufgrund der Sturmwarnungen laut aktueller Information der Wyker Dampfschiffs-Reederei ausfällt.

 

Für Sonnabend, 21. Oktober 2023, wird aktuell davon ausgegangen, dass die zusätzlichen Busfahrten wie angekündigt stattfinden.

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Foto: Amrum: Zusätzlicher Busverkehr wegen des Sturms abgesagt

Busverkehr auf Amrum wird im Oktober ausgeweitet

(19. 10. 2023)

Die Amrum-Touristik teilt mit, dass der insulare Busverkehr bis zum 30. Oktober 2023 jeweils montags, freitags und sonnabends in den Abendstunden versuchsweise ausgeweitet wird. Das Angebot wurde durch eine kurzfristige Kooperation zwischen Amrum-Touristik und Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR) möglich. Es ist geplant, im Anschluss an den üblichen WDR-Busfahrplan zusätzliche Fahrten anzubieten (siehe Plan).

 

Demnach wird am Freitag und Sonnabend jeweils zweimal Steenodde angefahren. Der Bus hält bedarfsweise an den üblichen Bushaltestellen. Die Amrum-Touristik weist darauf hin, dass der vorgesehene Fahrplan jeweils um einige Minuten abweichen kann.

 

Für Sonnabend, 28. Oktober, steht das zusätzliche Angebot noch infrage, da aktuell kein Fahrer zur Verfügung steht. Laut Amrum-Touristik wird angestrebt, zu der an diesem Tag geplanten Discoveranstaltung kurzfristig eine Lösung zu schaffen.

 

Die Preise für die Fahrten orientieren sich an den aktuellen Busfahrpreisen. Gültige Tages- oder Mehrfachkarten sowie das 49 Euro-Ticket werden akzeptiert.

 

Es sei ein kurzer Versuch, das vorhandene Angebot zumindest an einzelnen Tagen temporär auszuweiten, betont Amrums Tourismus-Chef Frank Timpe. „Sicherlich ist diese Aktion nicht ausreichend bzw. bedarfsgerecht und kann auch nicht die abschließende Lösung der Thematik sein. Gerade in den Abendstunden bedarf es meines Erachtens flexibler und individualer Angebote. Ohne die unbürokratische Kooperationsbereitschaft der WDR hätte das nicht funktioniert.“

 

  Übersicht erweiterter Busfahrplan im Oktober.  

[Plakat Busfahrplan]

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Foto: Busverkehr auf Amrum wird im Oktober ausgeweitet

Jahrmarkt-Shuttle von Föhr nach Amrum fällt aus

(13. 10. 2023)

Die Föhr Tourismus GmbH teilt mit, dass der angekündigte Jahrmarkt-Shuttle-Service in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag, 14./15. Oktober, um 0:30 Uhr mit der „Adler Rüm Hart“ von Wyk nach Wittdün aufgrund der zu erwartenden Wetterlage ausfällt.

 

Marktbesucher können die regulären Fährverbindungen nutzen. Fahrplanänderungen sind online bei der Wyker Dampfschiffs-Reederei unter www.faehre.de/aktuell einsehbar.

Foto zur Meldung: Jahrmarkt-Shuttle von Föhr nach Amrum fällt aus
Foto: Jahrmarkt-Shuttle von Föhr nach Amrum fällt aus

Neuer Vorstand lenkt die LAG AktivRegion Uthlande

(09. 10. 2023)

Christian Stemmer, Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum, ist erneut zum Vorsitzenden der LAG AktivRegion Uthlande e.V. gewählt worden. Seine Stellvertreter wurden Ralf Hoffmann (Amrum) und Heidi Braun (Vorsitzende der Insel- und Halligkonferenz). "Ich freue mich und bin stolz darauf, dass ich den Vorsitz der LAG AktivRegion Uthlande übernehmen durfte,“ sagte Stemmer. „Ich sehe in ihr eine auf den Inseln und Halligen verwurzelte und schlagkräftige Förderinstitution, die unmittelbar vor Ort wirksam agieren und unterstützen kann, immer mit der Zielsetzung, die Lebensqualität in der Region Uthlande innovativ und nachhaltig zu sichern und zu steigern."

 

Die AktivRegion Uthlande war am 29. September 2023 zu ihrer Mitgliederversammlung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand die Wahl eines neuen Vorstands. Gewählt wurden 14 Vorstandsmitglieder, davon sechs aus den kommunalen Mitgliedern und acht aus den Wirtschafts- und Sozialpartnern. Dazu wählten die Versammelten für jedes Vorstandsmitglied eine persönliche Stellvertretung. Der Vorstand ist das Entscheidungsgremium, wenn es um die Auswahl neuer Förderprojekte geht.

 

Vier neue Mitglieder

Aufgenommen hat die AktivRegion Uthlande außerdem vier neue Mitglieder: Die Ferring-Stiftung auf Föhr, die Akademie am Meer (Heimvolkshochschule Klappholttal) in List auf Sylt, die Naturschutzgemeinschaft Sylt und das Museum Kunst der Westküste auf Föhr. Nachdem die neuen Mitglieder sich vorgestellt hatten, hat die Versammlung ihre Mitgliedschaften einstimmig bestätigt. Damit hat die AktivRegion Uthlande jetzt 57 Mitglieder. Die neuen Mitglieder ernteten Applaus für Ihre Entscheidung. „Sie stärken die Präsenz der AktivRegion Uthlande als Förderinstrument in der Gebietskulisse, die die Nordfriesischen Inseln und Halligen sowie die Hochseeinsel Helgoland mit ihren besonderen und individuellen Herausforderungen umfasst,“ freute sich Christian Stemmer.

 

Als zentrales Förderinstrument steht dem Verein das EU-Programm LEADER für die Entwicklung des ländlichen Raumes zur Verfügung. Jährlich kann darüber hinaus eine Anzahl Kleinprojekte mit dem GAK-Regionalbudget gefördert werden. Die für alle AktivRegionen in Schleswig-Holstein gültigen Zukunftsthemen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Regionale Wertschöpfung sowie Daseinsvorsorge und Lebensqualität sind in die Entwicklungsstrategie der Region eingeflossen. Sie spiegeln sich in den sechs Kernthemen der AktivRegion Uthlande: Energie- und Wärmebündnis Uthlande; Umwelt- und Klimabündnis Uthlande; Nachhaltiger Natur- und Qualitätstourismus Uthlande; Wirtschaftsregion Uthlande; In Uthlande gemeinsam leben und lernen; Versorgungsgemeinschaft Uthlande. Jedes Projekt muss sich einem der Ziele dieser Kernthemen zuordnen lassen.

 

Vorbildregion im Bereich erneuerbarer Energien

Es geht darum, in der Region neue Formen der Umsetzung effizienter Energie- und Wärmeerzeugung und -verwendung zu entwickeln und Einsparungen zu erzielen, um im Bereich erneuerbarer Energien als Vorbildregion zu agieren. Wichtig sind auch nachhaltige Formen der Mobilität. Aber auch (und damit) die Attraktivität der Uthlande als Urlaubsdestination zu erhöhen sowie wirtschaftliche Perspektiven aufzeigen, die Herstellung regionaler Produkte zu stärken und dem Mangel an Fachkräften begegnen. Die geförderten Projekte sollen das wirtschaftliche Potential der Region sichtbar machen und ausschöpfen. Im Bereich Daseinsvorsorge wird die Stärkung des gemeinschaftlichen Miteinanders und die Verbesserung des kulturellen und sozialen Angebots in den Mittelpunkt gestellt. Dazu gehören auch neue digitale Angebotsformen und die nachhaltige Sicherung alltäglicher Grundversorgungsleistungen.

 

Leben auf den Inseln und Halligen attraktiv und lebenswert machen

Auf Basis der insularen Entwicklungskonzepte hat die AktivRegion Möglichkeiten, Projekte zu fördern, die mit ihnen verbunden sind. Ziel ist mit jedem Projekt, das Leben auf den Inseln und Halligen attraktiv und lebenswert zu machen. Hier zeigt sich der Mehrwert der europäischen Fördergelder für das eigene Lebensumfeld vor Ort auf jeder einzelnen Insel und Hallig und in der Region Uthlande. Das Regionalmanagement koordiniert die Entwicklung und Betreuung von Förderanträgen gemeinsam mit den Projektträgern und begleitet die Umsetzung der Projekte. Es hat seine Geschäftsstelle in Wyk auf Föhr und ist digital aus der ganzen Region erreichbar. Gerne werden auch Termine vor Ort vereinbart. Die Mitarbeiter beraten öffentliche und private Projektträger bei der Antragstellung nach dem Motto "Von der Idee bis zum Projekt" und bereiten die Antragsunterlagen für die Beratung durch den Vorstand vor. Aktuelle Informationen finden Sie stets auf der Website aktivregion-uthlande.de.

 

Quelle: Natalie Eckelt/AktivRegion Uthlande e.V.

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Nordfriesland: Wohnungen für Geflüchtete gesucht

(04. 10. 2023)

Die zahlreichen Krisenherde auf der Welt und der immer noch andauernde Krieg in der Ukraine zwingen viele Menschen, tagtäglich Schutz in sicheren Zufluchtsländern zu suchen. Auch Nordfriesland erreichen weiterhin Flüchtlinge. An geeignetem Wohnraum für alle Hilfesuchenden fehlt es jedoch, trotz der starken Bemühungen der acht nordfriesischen Ämter und Städte, diesen kurzfristig zu schaffen.

 

Der Kreis Nordfriesland bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die über ungenutzten vermietbaren Wohnraum verfügen, sich bei dem für sie zuständigen Amt zu melden, damit die sichere Unterbringung der Geflüchteten dauerhaft gewährleistet werden kann. Gesucht werden vorrangig abgetrennte Wohnungen, aber auch größere Liegenschaften, die sich als kleine kommunale Gemeinschaftsunterkünfte anbieten – beides für einen längeren Zeitraum.

 

Die Verteilung der Flüchtlinge unter den Ämtern koordiniert der Kreis. Grundsätzlich werden die Unterkünfte von den Ämtern, Gemeinden und Städten angemietet. Sie stehen Vermieterinnen und Vermietern, die Wohnungen anbieten möchten, auch als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als Privatperson Mietverhältnisse abzuschließen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall das zuständige Sozialzentrum. Eine Tabelle mit den aktuellen Mietobergrenzen ist unter hier einsehbar.

 

Sollte sich die dezentrale Unterbringung, das heißt in einzeln angemieteten Unterkünften, auf Dauer als nicht praktikabel erweisen, ist bei stark steigenden Flüchtlingszahlen auch eine Unterbringung in Sammelunterkünften denkbar. 

 

Wer über ungenutzten vermietbaren Wohnraum verfügt, meldet sich bitte beim

 

Amt Föhr-Amrum

Hafenstr. 23
25938 Wyk auf Föhr

Telefon: 04681 / 50 04-0
Fax: 04681 / 50 04-50
E-Mail:  

 

Ansprechpartnerinnen:
Frau Peyser (04681 / 74 17 70) 
Frau Krahmer (04682 / 94 11 43)

[Mietobergrenzen ab 1. Januar 2023]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Eine Stimme für die Belange älterer Menschen

(28. 09. 2023)

Wyk hat wieder einen Seniorenbeirat. Wyks Bürgermeister Uli Hess leitete, unterstützt von seiner zweiten Stellvertreterin Birgit Hinrichsen und Amtsmitarbeiter Lukas Jakobsen, die jüngste Versammlung der Wyker Seniorinnen und Senioren. Im Wyker Kurgartensaal stellten sich mit Claus Amelung, Susanne Endrikat, Hermann Hinsberger, Rita Jansen-Richter und Elvira Zumegen fünf Wyker Bürger zur Wahl und wurden jeweils einstimmig gewählt. Über Vorsitz und Stellvertretung soll zeitnah in einer konstituierenden Sitzung entschieden werden.

 

Für die gut 1700 über 60-jährigen Wyker eine gute Nachricht, nachdem mit Margrit Christiansen, Dagmar Oldsen und Karin Petersen der frühere Seniorenbeirat Ende 2020 die Ämter niedergelegt hatte. Eine überraschende Entscheidung, die mitten in die Zeit der Corona-Pandemie fiel. Die seinerzeit geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens verhinderten lange Zeit Zusammenkünfte in größeren Runden und somit die nötige Neuwahl dieses wichtigen Gremiums.

 

Der neue Seniorenbeirat: Hermann Hinsberger, Susanne Endrikat, Rita Jansen-Richter, Claus Amelung und Elvira Zumegen (v.l.). Foto: Peter Schulze

 

Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Wünsche der Senioren in der Stadtvertretung und sämtlichen Ausschüssen, hat Rede- und Antragsrecht und kann eigene Projekte anschieben. Zudem haben die lokalen Seniorenvertretungen die Möglichkeit, auch im Kreisseniorenbeirat mitzuwirken und sich damit auch in Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises mit Seniorenbezug einzubringen.

 

2003 hatte sich der Wyker Seniorenbeirat erstmals gegründet. An der Seite von Volker Kahl und Usche Meuche war Margot Melzer die erste Vorsitzende des Gremiums. Über die Jahre gehörten Ingrid Kainz (ab 2008 für Usche Meuche), Margrit Christiansen (ab 2009 für Margot Melzer, neuer Vorsitzender wurde Volker Kahl), Dagmar Oldsen (ab 2012 für Ingrid Kainz) und Karin Petersen (ab 2016 für Volker Kahl, neue Vorsitzende wurde Margrit Christiansen) dem Beirat an.

Foto zur Meldung: Eine Stimme für die Belange älterer Menschen
Foto: Jen Theodore/Unsplash

Barrierefrei ins Amtsgebäude

(27. 09. 2023)

Gute Nachricht für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen: Das Amt Föhr-Amrum ist für sie nun auch wieder barrierefrei über den Haupteingang erreichbar. Möglich macht dies eine eigens in Auftrag gegebene Holzrampe, die mit geringer Steigung ins Gebäude führt.

Foto zur Meldung: Barrierefrei ins Amtsgebäude
Foto: Barrierefrei ins Amtsgebäude

Projekt gegen Katzenelend - Herbstaktion beginnt am 9. Oktober

(26. 09. 2023)

Auch in diesem Jahr unterstützt das Amt Föhr-Amrum das Landesprojekt gegen Katzenelend und beteilgt sich an der Finanzierung des bereitgestellten Fonds. In dem zurückliegenden Aktionszeitraum konnten insgesamt 1396 (auf Landesebene) Katzen kastriert werden.

 

Die diesjährige Herbstaktion findet im Zeitraum 9. bis 20. Oktober 2023 statt und ist -wie in den letzten Jahren auch- auf freilebende Katzen beschränkt.

 

Die Herbstaktionen 2020 bis 2022 mussten aufgrund des hohen Mittelabflusses aus dem Fonds vorzeitig abgebrochen werden. Da auch in diesem Jahr mit einem vorzeitigen Abbruch zu rechnen wäre, haben sich die Projektpartner darauf verständigt, den ursprünglich vierwöchigen Aktionszeitraum auf zwei Wochen zu verkürzen. Dies wird insbesondere bei der Tierärztekammer, den Tierärzten und den teilnehmenden – vielfach ehrenamtlichen – Fängern der Katzen zu Planungssicherheit bei der Abwicklung des Aktionszeitraumes führen.

 

Weitere Informationen zum Projekt sowie ein Vordruck zur Beantragung der Kostenübernahme stehen auf der Seite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Verfügung.

[Homepage der Landesregierung SH]

Foto zur Meldung: Projekt gegen Katzenelend - Herbstaktion beginnt am 9. Oktober
Foto: Projekt gegen Katzenelend - Herbstaktion beginnt am 9. Oktober

Ortskernentwicklungskonzept: Infoabend in Wittdün

(20. 09. 2023)

Für die Gemeinde Wittdün wird derzeit ein Ortskernentwicklungskonzept erstellt. Eine Einwohnerbefragung war mit großer Beteiligung durchgeführt und ausgewertet worden.

 

Die Ergebnisse werden am Mittwoch, 27. September, im Rahmen eines Informations- und Beteiligungsworkshops vorgestellt, zu dem die Gemeinde in die Kapelle in Wittdün einlädt. Beginn der rund zweistündigen Veranstaltung ist um 19 Uhr.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der Einwohnerbefragung sollen Themen, Ziele und kommende Aufgaben der Gemeinde diskutiert und erörtert werden.

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Foto: Foto: AmrumTouristik

Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

(18. 09. 2023)

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller freizuhalten ist. Dieser Bereich wird ab Freitag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.

 

Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ebenfalls ab Freitag, 6. Oktober, bis einschließlich Montag, 16. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden. Stellplätze stehen alternativ auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet zur Verfügung.

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Foto: Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

Barrierefreier Zugang eingeschränkt

(18. 09. 2023)

Der Zugang in das Amt Föhr-Amrum ist für Menschen mit einer Beeinträchtigung derzeit nur über den Hintereingang möglich. Hier führt eine provisorische Rampe aus Holz in das Gebäude.


Der barrierefreie Zugang über den Haupteingang wird wieder möglich sein, wenn eine eigens in Auftrag gegebene Holzrampe geliefert worden ist.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Polizei sucht Zeugen: Hundehasser legen mit Rasierklingen präparierte Wurststücke aus

(14. 09. 2023)

Eine Hundehalterin hat bei der Wyker Polizei Anzeige erstattet, nachdem ihre Hündin im Wyker Wäldchen ein mit einer Rasierklinge präpariertes Wurststück gefressen hatte. Nach Angaben der Polizei war die Halterin mit ihren beiden Airedale-Terriern vom Olhörnweg kommend in das Wäldchen spazieren gegangen, als die junge Hündin etwas schnappte und herunterschlang. Nachdem sie die Hunde in ihre Ferienwohnung gebracht hattFoto: Polizeie, suchte sie den Weg noch einmal ab. Dabei fand sie ein weiteres eingeschnittenes Stück Würstchen und zwei halbe Rasierklingen.

 

Beim anschließenden Besuch beim Tierarzt zeigten Röntgenaufnahmen ein Stück Rasierklinge im Magen der Hündin, die umgehend notoperiert wurde.

 

Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Wer Hinweise geben kann wird gebeten, sich bei der Polizeidienststelle in Wyk (Telefon 04681/758980) oder dem Ordnungsamt (Telefon 04681/5004-0) zu melden.

Foto zur Meldung: Polizei sucht Zeugen: Hundehasser legen mit Rasierklingen präparierte Wurststücke aus
Foto: Polizei sucht Zeugen: Hundehasser legen mit Rasierklingen präparierte Wurststücke aus

Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel

(14. 09. 2023)

Der Herausforderung des Fachkräftemangels in Verwaltung und Wirtschaft auch auf den Inseln zu begegnen, treibt das Amt Föhr-Amrum gemeinsam mit dem Föhr-Amrumer und dem Sylter Unternehmerverband sowie dem Wirtschaftsforum Helgoland unter Mitwirkung der Industrie- und Handelskammer Husum und der Fachhochschule Westküste seit rund drei Jahren die Umsetzung eines digitalen Fachkräfteportals voran. Für dessen Realisierung gab es nun einen besonderen Schub: Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter weilte zu einem Kurzbesuch auf Föhr und hatte einen Kooperationsvertrag mit der Landesregierung im Gepäck.

 

Hintergrund: Das Land anerkennt den Modellcharakter, den das Projekt für Schleswig-Holstein haben kann. Die erarbeiteten Ergebnisse, darunter die Softwareentwicklungen des Projektes, sollen auch anderen Verwaltungen als Open Source-Lösungen zur Verfügung gestellt werden. „Offene Innovation und Kooperation sind elementare Erfolgsfaktoren für eine aktive Wirtschaft und einen erfolgreichen Tourismus“, so Schrödter. „Wir wollen die Verfügbarkeit von Daten verbessern und Verwaltungsprozesse automatisieren, um so den Service unserer Verwaltung zu erhöhen.“

 

Der Vertrag ist unterschrieben, Amtsvorsteherin Heidi Braun, Birte Sievers (Tourismus Lotsen), Wyks Bürgermeister Uli Hess, Ron Glauth (Verein Sylter Unternehmer), Peter-Boy Weber (Verein Föhr-Amrumer-Unternehmer), Michael Lohmann (IHK Flensburg) und Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland, v.l.) applaudieren. Vorn Digitalisierungsminister Dirk Schrödter und Amtsdirektor Christian Stemmer (v.l.). Foto Peter Schulze

 

Von den Kosten für das Projekt in Höhe von gut einer Million Euro tragen das Amt Föhr-Amrum und die regionalen Partner rund 860.000 Euro. Diese sollen über Fördermittel und personelles Engagement eingeworben werden. Das Land verpflichtet sich im Gegenzug, einzelne Arbeitspakete mit einer Summe von insgesamt 250.000 Euro bis zum Jahr 2026 zu unterstützen. Diese umfassen unter anderem die Organisation der Steuer- und Arbeitsebenen sowie des Projektmanagements, das Marketing, die Koordination der zentralen Webseite und die Definition von Schnittstellen unter anderem zum Bürgerportal Nordfriesland.

 

Dirk Schrödter (r.) trug sich in das Gästebuch des Amtes ein. Foto Peter SchulzeDie Besucher aus Kiel trafen sich mit den regionalen Beteiligten im Sitzungssaal der Amtsverwaltung. Begleitet von regen Diskussionen informierte Amtsdirektor Christian Stemmer über die digitalen Projekte und Ziele des Amtes. So sollen eine zeitgemäße und technologieoffene Verwaltung die Effizienz, Effektivität und Servicequalität verbessern, um einen Mehrwert für Beschäftigte und Bürger zu schaffen. Aktuell stehen Bürgerportal und Dokumentenmanagementsystem sowie die digitale Zeiterfassung für die Mitarbeitenden im Fokus. Weiter nannte Stemmer die Digitalisierung an Schulen und den Breitband-Ausbau.

 

Dass die Digitalisierung auch für Gewerbetreibende eine enorme Bedeutung hat, wurde ebenfalls deutlich. „Wir arbeiten derzeit mit gefühlten Daten“, sagte Peter-Boy Weber, Geschäftsführer des Vereins Föhr-Amrumer Unternehmer. Eine genauere Erfassung inklusive durch künstliche Intelligenz erzeugten Analysen seien für eine effiziente Personal- und Warenbestandsplanung unverzichtbar. Dass intelligente Systeme und Digitalisierung darüber hinaus im Gesundheits- oder Energiebereich sowie im Tourismussektor eine immer größere Rolle spielen, betont Dirk Schrödter. „Wir und ich sind für innovative Ideen immer offen.“

 

Weiterer Kooperationsvertrag im Gespräch

 

Die digitale Verwaltung war ein weiteres Stichwort. Hier ist das Amt Föhr-Amrum mit dem Land über einen weiteren Kooperationsvertrag im Gespräch. Darüber, dass Verwaltungsprozesse bürgerfreundlicher gestaltet, beschleunigt und optimiert werden müssen, war sich die Runde einig. Und dass zusätzliches Personal nicht die Lösung sei, berichtete der Amtsdirektor. Dieses würde „vom Bürokratie-Wahnsinn aufgesogen.“ „Angesichts der Problematik, Stellen adäquat zu besetzen, müssen Vorgänge notfalls auch mit weniger Personal zügig bearbeitet werden können“, sagte Wyks Bürgermeister Uli Hess. Und der Chef der Staatskanzlei verglich die notwendige Automatisierung der Verwaltung mit dem Online-Einkauf: „Anträge bei der Verwaltung müssen einfach in den Warenkorb gelegt werden können“, Gleiches gelte für die Möglichkeiten der Bezahlung.

 

Gruppenbild auf dem Gelände des Schulzentrums. Martin Nickels (kommissarischer Schulleiter Eilun-Feer-Skuul), Amtsvorsteherin Heidi Braun, Dr. Andreas Raschzok (Stabsstelle Amt Föhr-Amrum), Birte Sievers (Tourismus Lotsen), Hauke Klünder (Förderscout Nordfriesland), Amtsdirektor Christian Stemmer, Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland), Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter, Uli Hess (Bürgermeister Wyk), Peter-Boy Weber (Verein Föhr-Amrumer-Unternehmer), Ron Glauth (Verein Sylter Unternehmer) und Michael Lohmann (IHK Flensburg, v.l.). Foto Peter Schulze

 

Im Anschluss stand ein Besuch der Eilun-Feer-Skuul auf dem Programm. Nach der Begrüßung durch den kommissarischen Schulleiter Martin Nickels wurde deutlich, wie engagiert die Lehrkräfte sind. Informatik-Lehrer Sascha Rochhausen demonstrierte, wie Schüler mit der Programmierung einfacher Spiele als Einstieg oder weiterführend dem Umgang mit Robotern mit der Informatik vertraut gemacht werden. Und Technik-Lehrer Dirk Warkus-Thomsen machte anschaulich deutlich, wie sich die Schüler dem Thema im Werkunterricht vom Entwurf eines Werkstückes bis zum 3D-Druck ganz praktisch nähern.

 

„Es war großartig zu sehen, wie in Verwaltung und Schule an Digitalisierung gearbeitet, diese gelebt wird und wie motiviert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrerinnen und Lehrer sind“, ließ Dirk Schrödter nach seinem Insel-Besuch auf seinem Social-Media-Account wissen.

 

Positive Bilanz

 

„Ich bin froh, dass wir den Kooperationsvertrag schnell und unkompliziert auf den Weg bringen konnten, zog auch Amtsdirektor Christian Stemmer am Ende eine positive Bilanz. „Ebenso erfreut mich, dass wir über einen weiteren Kooperationsvertrag im Gespräch sind, der die Digitalisierung der Verwaltung betrifft. Ein weiteres Kernelement, denn die Verwaltung muss mit den erhobenen Daten auch arbeiten können.“

 

„Dadurch, dass das Land mit Fördergeldern zur Seite steht, werden all jene, die das Jobportal mit viel Engagement auf den Weg gebracht haben, noch einmal gewürdigt“, war auch Stemmers Stellvertreter Uli Hess zufrieden. Einmal mehr sei deutlich geworden, „dass wir in Sachen Digitalisierung noch am Anfang stehen.“ Vielfach könnten aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendige Daten nicht erhoben oder Korrelationen nicht hergestellt werden. „Das ist sicher ein langer Prozess. Aber Dirk Schrödter hat angekündigt, dass das Land Schleswig-Holstein diesen beschleunigen möchte.“

Foto zur Meldung: Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel
Foto: Dirk Schrödter (l.) und Christian Stemmer unterschreiben den Kooperationsvertrag. Foto Peter Schulze

Bundesweiter Warntag am 14. September 2023

(13. 09. 2023)

Der Bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 14. September, statt. Ziel ist, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte aktivieren die unterschiedlichen Warnmittel am 14. September ab 11:00 Uhr.

 

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren. Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.

 

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.


Weitere Informationen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf seiner Internetseite veröffentlicht.

[Informationen zum bundesweiten Warntag]

[Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]

Foto zur Meldung: Bundesweiter Warntag am 14. September 2023
Foto: (c) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ISF Bund-Länder-Projekt Warnung der Bevölkerung

Splitt-Aktion auf Wyker Straßen

(07. 09. 2023)

In dieser Woche haben die jährlich wiederkehrenden Splitt-Arbeiten auf den Wyker Straßen begonnen. Aufgrund von Rohstoffmangel-bedingten Lieferschwierigkeiten bei der Bitumenemulsion werden die normalerweise im Juni stattfindenden Arbeiten im Stadtgebiet in diesem Jahr erst im September ausgeführt.


Die Maßnahme in der Innenstadt und am Südstrand wird rund zwei Wochen dauern. Das Bauamt des Amtes Föhr-Amrum bittet Auto- und Fahrradfahrer in dieser Zeit um erhöhte Vorsicht. „Von den Fahrzeugen aufgewirbelter Rollsplitt birgt besonders für Radfahrer und Fußgänger Gefahren“, erläutert Bauamtsmitarbeiter Thomas Pielke und bittet die Autofahrer um Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Foto zur Meldung: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen
Foto: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen

Informationsabende zu den energetischen Quartierskonzepten auf Amrum und Föhr

(31. 08. 2023)

Die Amrumer Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün sowie die Föhrer Gemeinden Borgsum, Dunsum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Wrixum hatten im Jahr 2022 beschlossen, integrierte energetische Quartierskonzepte gemäß des Förderprogrammes KfW-432 erstellen zu lassen. Seit dem 1. Juli 2023 ist die DSK GmbH mit der Erarbeitung der Konzepte beauftragt, die sich unter anderem mit klimafreundlicher Wärmeversorgung auseinandersetzen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Energiewende und Zukunftsfähigkeit.

 

Nun laden die DSK GmbH und die Gemeinden alle Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinden zu einer Informationsveranstaltung über die energetischen Quartierskonzepte ein und hoffen auf aktive Beteiligung. Anfang September sind fünf Veranstaltungen geplant: Eine auf Amrum, eine in Wrixum und drei Veranstaltungen für die Westerlandföhrer Gemeinden Oldsum und Süderende, Utersum und Dunsum sowie Borgsum und Witsum.

 

Behandelt werden sollen verschiedene Themen, darunter die aktuellen Zwischenergebnisse der laufenden Projekte, zukünftige Perspektiven sowie grundsätzliche Fördermöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.

 

 Die Termine 

 

Nebel, Norddorf und Wittdün
Donnerstag, 7. September 2023, 19 Uhr
Gemeindehaus Norddorf

 

Wrixum
Freitag, 8. September 2023, 19 Uhr
Restaurant Störtebecker

 

Oldsum und Süderende
Montag, 11. September 2023, 20 Uhr
Ual Fering Wiartshüs, Oldsum

 

Utersum und Dunsum
Dienstag, 12. September 2023, 20 Uhr
Taarepshüs, Utersum

 

Borgsum und Witsum
Mittwoch, 13. September 2023, 20 Uhr
Taarepshüs, Borgsum

 

Für die Stadt Wyk ist eine erste Öffentlichkeitsveranstaltung voraussichtlich im Frühjahr 2024 geplant.

 

Auskünfte zu den Vorhaben gibt Kai Becker, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum unter 04681/5004-853 oder .

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Hochbautechniker (m/w/d) gesucht!

(30. 08. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Bau- und Planungsamt einen Hochbautechniker (m/w/d) in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Foto: Hochbautechniker (m/w/d) gesucht!

Wittdüner werden zum Ortskernentwicklungskonzept befragt

(25. 08. 2023)

Für die Gemeinde Wittdün wird derzeit ein Ortskernentwicklungskonzept (OEK) erstellt. Für die Weiterentwicklung der Gemeinde sollen alle wichtigen Themen, Wünsche und Bedarfe in das Konzept einfließen. Zudem erleichtert ein solches OEK bei größeren (Bau-)Vorhaben auch den Zugang zu Fördermitteln.

 

 

Damit verbunden ist eine ortsbezogene Einwohnerbefragung. Die Ergebnisse dieser anonymen Umfrage werden als Grundlage für die Festlegung von Strategien, Zielen und Maßnahmen der nächsten Jahre genutzt. Somit haben alle Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit, eigene Ideen und Anregungen in das OEK einzubringen. Jede Person eines Haushaltes einschließlich der Kinder darf an der Befragung teilnehmen.

 

Die Befragung läuft bis einschließlich 31. August 2023. Der Fragebogen kann hier online ausgefüllt werden. Alternativ kann der in der Anlage beigefügte Fragebogen ausgedruckt und ausgefüllt bis zum 31. August bei der Amrum-Touristik am Fähranleger abgegeben werden.

[Fragebogen herunterladen]

[Fragebogen online ausfüllen]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Amrumer Seefeuer wieder geöffnet

(21. 08. 2023)

Knapp drei Monate war der Amrumer Leuchtturm gesperrt, Besuche oder Eheschließungen waren nicht möglich. Grund war die Erneuerung des Außenanstrichs, die im Fünf-Jahres-Rhythmus erforderlich ist. Nun ist das Amrumer Wahrzeichen seit Montag, 21. August, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich, teilt Wolfgang Stöck, Leiter des Außenbezirks Amrum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe-Nordsee mit.

 

 

DolfiAm/PixabayWetterbedingt sei die erhoffte frühere Öffnung nicht möglich gewesen, so Stöck. Kurz vor Fertigstellung der Arbeiten habe zudem ein rund 15 Minuten dauernder heftiger Regenguss für eine weitere Verzögerung gesorgt. „Ein interessanter Anblick“, berichtet Wolfgang Stöck, dass Teile des Seefeuers aufgrund der verlaufenden Farbe in rosa erstrahlten und nach der Trocknungsphase ein neuer Anstrich erfolgen musste.

 

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr; mittwochs von 9 bis 14 Uhr.

[Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Wirtschaftsminister besucht Föhr und Amrum

(18. 08. 2023)

Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, besuchte in Begleitung seines persönlichen Referenten Clemens Weiss Föhr und Amrum. Der Wirtschaftsminister nutzte seinen ersten Besuch auf den Inseln seit seinem Amtsantritt, um sich über die wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsmarktsituation sowie Infrastrukturprojekte zu informieren. In Gesprächen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Handwerk standen die Themen Mobilität, Energie und Wohnraum sowie insbesondere der Fachkräftemangel im Mittelpunkt.

 

Bemerkenswerte Idee als Teil der Lösung

 

Gemeinsam mit Amtsdirektor Christian Stemmer traf sich der Minister auf Amrum mit den Bürgermeistern Cornelius Bendixen (Nebel), Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün) sowie dem Vorstand der Amrum-Touristik Frank Timpe. Auf dem Programm standen die Besichtigung eines Grundstücks in Wittdün, auf dem Dauerwohnraum geschaffen werden soll, ein Besuch des Haus des Gastes in Nebel sowie der Strandliegenschaften in Norddorf. Im Norddorfer Hotel „Seeblick“ war schließlich unter anderem der Fachkräftemangel Thema. Hotelchef Gunnar Hesse schilderte seine Probleme, Personal zu finden, die durch die angespannte Wohnungslage auf den Inseln verstärkt werden. Diesem Problem zu begegnen, vermietet Hesse nun einige bisherige Ferienwohnungen als Personalwohnungen. „Ein Teil der Lösung“, zollte Claus Ruhe Madsen dieser Entscheidung Respekt: „Der Schritt bedeutet weniger Einnahmen, aber der Unternehmer hat errechnet, was es kosten würde, am Ende keine Mitarbeiter zu haben.“

 

Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (3.v.r.) mit Kai Becker (Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes), Wyks Bürgermeister Uli Hess, Amtsdirektor Christian Stemmer und Amtsvorsteherin Heidi Braun sowie Peter Boy Weber (Föhr-Amrumer Unternehmer) und Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland, v.l.). Foto: Peter Schulze

 

Auch auf Föhr stand am Tag darauf der Fachkräftemangel im Mittelpunkt. Wirtschaftsminister Madsen tauschte sich im Sitzungssaal des Wyker Amtsgebäudes mit Christian Stemmer, Amtsvorsteherin Heidi Braun, Wyks Bürgermeister Uli Hess und dem Nachhaltigkeitsbeauftragten Kai Becker sowie Peter Boy Weber (Vorstand FAU) und Dr. Martin Linne (Wirtschaftsforum Helgoland) aus. Weber und Linne sind maßgeblich an der Entwicklung eines inselübergreifenden Job-Portals beteiligt. Ein Prozess, an dem auch das Amt Föhr-Amrum nicht unerheblich beteiligt ist. Gemeinsam verfolgen Föhr, Amrum, Sylt und Helgoland das Ziel, die Inseln als Lebens- wie Arbeitsort bewusster und attraktiver zu machen. Mit an Bord sind neben dem Sylter Unternehmerverband auch die Industrie- und Handelskammer Husum und die Fachhochschule Westküste, die das Projekt wissenschaftlich begleitet.

 

Fachkräfteportal soll wertvolle Hilfestellung bieten

 

Auf das Fachkräfteportal soll deutschlandweit und darüber hinaus zugegriffen werden können. Stellenangebote sollen potenziellen Arbeitnehmern mit weiterführenden Informationen und Ansprechpartnern etwa zu Wohnungssuche, Weiterbildungsmöglichkeiten, Schulbesuch, Kitaplatz oder kulturellen Angeboten wertvolle Unterstützung bieten. Das Land Schleswig-Holstein hat eine Förderung in Aussicht gestellt, die auch Claus Ruhe Madsen in der Runde bekräftigte: Eine Insel als geschlossenes System eigne sich hervorragend als Modellregion und das Projekt könnte in der Folge landesweit zum Einsatz kommen.

 

Die rege Diskussion hatte zur Folge, dass die Themen Mobilität mit Radverkehr und einer möglichen Neuausrichtung des ÖPNV sowie Energie mit Sanierungsmanagement und Quartierskonzepten in den Föhrer und Amrumer Gemeinden von Christian Stemmer nur kurz skizziert wurden.

 

Besuchten auch die Baustelle der Mittelbrücke: Uli Hess, Claus Ruhe Madsen und Christian Stemmer (v.l.). Foto: Peter Schulze

 

Ein Spaziergang über den Sandwall rundete das Treffen ab. Einem Besuch der Bäckerei Hansen, wo Volker Hansen seine Probleme schilderte, Auszubildende zu finden, und der „Stattbar“ ging ein Besuch der Baustelle der neuen Mittelbrücke voraus. Uli Hess erläuterte das Projekt, für dessen Realisierung der Wirtschaftsminister im Januar 2023 dem Wyker Bürgermeister in Kiel den Förderbescheid überreicht hatte.

 

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Foto: Trug sich in das Gästebuch des Amtes ein: Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen mit Amtsdirektor Christian Stemmer. Foto: Peter Schulze

Staatssekretärin informiert sich über Insel-Projekte

(16. 08. 2023)

Bei einem Besuch auf Föhr informierte sich Staatssekretärin Julia Carstens aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus über aktuelle Projekte der Stadt Wyk. Sie wurde begleitet von Dr. Birte Pusback, Leiterin des Tourismusreferats, und beide erwartete ein volles Programm. Ob Aquaföhr oder Mittelbrücke, Präsentationen im Sitzungssaal des Amtsgebäudes wechselten sich mit Baustellenbesichtigungen ab und gewährten Einblicke in die Themen, die die Wyker Verantwortlichen derzeit beschäftigen. „Ein großartiges Programm“, konstatierte Carstens am Ende eines langen Tages, „das gerade in der Hauptsaison nicht selbstverständlich ist.“

 

Den Auftakt hatten Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der Föhr Tourismus GmbH (FTG), und der Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes Föhr-Amrum, Kai Becker, gemacht und das FTG-Projekt FÖHRgreen vorgestellt. Die Staatssekretärin war beeindruckt von der Vielzahl der Betriebe, die sich bereits angeschlossen haben. Wünschenswert wäre, „dass dieses Projekt noch mehr Teilnehmer findet, da es ein Aushängeschild für die Insel ist, mit ihren Möglichkeiten, die Natur zu erleben und den Begriff Nachhaltigkeit mit Leben zu füllen.“

 

Führung über Baustelle im Gewerbegebiet

 

Positiv auch die Eindrücke vom Greenpark Föhr. Der private Investor Wolfgang Müller errichtet auf dem Gelände des ehemaligen Fritsch-Hofes einen Gewerbepark mit insgesamt fünf Gebäuden. In zwei Geschäftshäusern und drei Gewerbehallen können künftig Betriebe und Unternehmen Lagerhallen sowie Arbeits- oder Büroräume mieten. Müller hatte nicht nur Idee und Fortschritt im Sitzungssaal präsentiert, sondern die Gäste aus Kiel darüber hinaus im Anschluss über die Baustelle geführt.

 

An der Baustelle der neuen Mittelbrücke wurde Julia Carstens (Mitte) über den Stand der Arbeiten informiert. Von links: Dr. Karsten Peters (Ramboll) sowie Heiko Harring und Thorsten Saefkow (HC Hagemann); von rechts: Heinrich Rossbach (Ramboll) und Werkleiterin Lena Bruderreck. Foto: Stadt Wyk

 

Einen unmittelbaren Eindruck konnte sich Julia Carstens auch vom Neubau der Mittelbrücke machen. Vor Ort informierten Vertreter des Planungsbüros und des ausführenden Unternehmens über die bisherigen und künftigen Schritte des vom Wirtschaftsministerium geförderten Bauvorhabens. „Der Neubau ist ein Erlebnis für Gäste und auch für Insulaner, für die die alte Brücke große Bedeutung hatte, und kann wieder ein Wahrzeichen für die Insel werden“, konstatierte Julia Carstens nach dem Besuch der Baustelle am Wyker Strand.

 

Aquaföhr: Neubau unumgänglich

 

Schließlich gab Alena Bauer von der iwb Ingenieurgesellschaft einen Einblick in den aktuellen Stand der Planungen für das neue Aquaföhr. Dem Referat folgte ein weiterer Ortstermin: Bei einer Führung mit Kurt Weil, Geschäftsführer der Wyk auf Föhr Touristik GmbH, bekamen die Besucherinnen einen Eindruck vom aktuellen Zustand des maroden Wellenbades. Sie habe nicht erwartet, dass das in die Jahre gekommene Bad in bestem Zustand sei, sagte Julia Carstens im anschließenden Pressegespräch. „Das wurde vor Ort noch einmal sehr deutlich und wir konnten uns von der Notwendigkeit überzeugen, dass hier etwas Neues entstehen muss“, so Carstens‘ Fazit.

 

Freuten sich am Ende eines langen Tages auf Föhr über ein Präsent aus den Händen von Uli Hess: Dr. Birte Pusback (Leiterin Referat Tourismus) und Staatssekretärin Julia Carstens (v.l.). Foto: Stadt WykWyks Bürgermeister, der das Programm gemeinsam mit den Verantwortlichen der Eigenbetriebe vorbereitet hatte, zog ein positives Fazit: Es sei nicht selbstverständlich, dass sich eine Staatssekretärin gemeinsam mit der Referatsleiterin Tourismus einen ganzen Tag Zeit nimmt, um sich über Planungen und Umsetzungen der hiesigen Projekte zu informieren. „Nachfragen bei den Präsentationen und Dialoge mit den jeweils Verantwortlichen bei den Ortsterminen sind für mich ein Beweis des großen Interesses des Wirtschaftsministeriums, das ja auch Fördergelder etwa für die Mittelbrücke bewilligt hat.“


Zudem seien die Fragen Nachhaltigkeit und Entwicklung des Tourismus thematisiert und das Schwerpunktthema Aquaföhr präsentiert worden, dessen Neubau für die Insel von enormer Wichtigkeit sei. „Ein Leuchtturmprojekt, von dem Insulaner und Gäste gleichermaßen profitieren“, so Uli Hess.

 

Am Vortag hatte der Föhrer Ortsverband der CDU zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Im Kaminzimmer des Veranstaltungszentrums wurden neben Infrastruktur oder Wohnraumknappheit auch Fragen rund um den Tourismus diskutiert. Julia Carstens, Wyks Bürgermeister Uli Hess und der Landtagsabgeordnete Manfred Uekermann sowie Jochen Gemeinhardt, Patrick Lüders, Direktor des Hotels „Upstalsboom“, und Robert Weber vom Verein Föhrer Vermietungsagenturen stellten sich den Fragen der Anwesenden.

 

Podiumsdiskussion im gut besuchten Kaminzimmer: Jochen Gemeinhardt (FTG), Robert Weber (Verein Föhrer Vermietungsagenturen), Wyks Bürgermeister Uli Hess, Staatssekretärin Julia Carstens, Patrick Lüders (Direktor Hotel Upstalsboom) und der Landtagsabgeordnete Manfred Uekermann (v.l.). Foto: Stadt Wyk

 

Deutlich wurde, dass die Zahl der Vermietungen aktuell zwar über denen des Vor-Coronajahres 2019 liegen, aber nicht das Niveau des Rekordjahres 2022 erreichen würden. Dass die Hotel-Buchungen für den kommenden Herbst derzeit 20 Prozent unter denen des Vorjahres lägen, sagte Patrick Lüders und Jochen Gemeinhardt prognostizierte für das Jahr 2023 ein Minus von fünf bis zehn Prozent.

 

Dass nicht nur auf Zahlen und Statistiken geschaut, sondern parallel gute Konzepte entwickelt werden müssen, betonte Julia Carstens. Naturerlebnis, Nachhaltigkeit und Naturschutz, dessen Notwendigkeit den Touristen wie schon jetzt in Führungen und Vorträgen erklärt werden müssen, seien mit einem vernünftigen Wachstum in Einklang zu bringen. „Ich glaube, das funktioniert hier schon ganz gut.“

 

Nebensaison soll gestärkt werden

 

Wieviel Tourismus die Insel verträgt, war ebenfalls ein zentrales Thema. Die Stärkung der Nebensaison könnte eine Lösung sein, in der dann allerdings Gastronomie-Betriebe und Geschäfte geöffnet sein müssten. Eine wichtige Frage, befand auch Julia Carstens: „Die Nebensaison für Gäste attraktiver zu gestalten, geht nur gemeinsam und setzt die Abstimmung aller Beteiligten voraus.“

 

Besucherinnen auch von Amrumer Projekten beeindruckt

 

Der Visite nach Föhr ging ein Besuch auf Amrum voraus. In Gesprächen mit den Bürgermeistern Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün) sowie Nebels stellvertretender Bürgermeisterin Elke Dethlefsen und Amrums Touristik-Chef Frank Timpe wurden unter anderem die Planungen einer möglichen Aufstockung des Norddorfer Maritur thematisiert. Hier könnten Wohnungen entstehen. Ein weiteres Thema war die Umgestaltung des Restaurants „Strand 33“ und des Badekabinenhauses.


Nach einer Führung durch die Biologin Karen Heidemann inklusive eines Besuchs der Walskelett-Ausstellung im Naturzentrum des Öömrang Ferian demonstrierte Frank Timpe, Vorstand der Amrum Touristik, die Möglichkeiten der digitalen Informations-Stele am Norddorfer Strand.


Bürgerbegehren und Auswirkungen des Fachkräftemangels

 

Im Anschluss informierten sich die Besucherinnen aus Kiel über den geplanten Neubau des Nebeler Haus des Gastes und das derzeit laufende Bürgerbegehren, bevor bei einem gemeinsamen Mittagessen insbesondere über den Fachkräftemangel und dessen Auswirkungen auf Amrum diskutiert wurde.


Schließlich informierte Wittdüns Bürgermeister Heiko Müller bei Besuch der Natour-Düne über das Bildungs- und Erlebnisangebot und über die baulichen Veränderungen im Badeland sowie – auf dem Weg zum Fähranleger – über die Pläne der Gemeinde, mehr Wohnraum für Einheimische zu schaffen, und die Initiative für ein gesamtinsulares medizinisches Versorgungszentrum.

Foto zur Meldung: Staatssekretärin informiert sich über Insel-Projekte
Foto: Informationsaustausch im Sitzungssaal: Manfred Uekermann (Landtagsabgeordneter), Staatssekretärin Julia Carstens, Lena Bruderreck (Werkleiterin der Wyker Eigenbetriebe), Wyks Bürgermeister Uli Hess, FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt und Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum. Foto: Wirtschaftsministerium

Wyker Amtsgebäude wird zur Baustelle

(07. 08. 2023)

Die Baustelleneinrichtung ist erfolgt, der Kran steht: Die Abbrucharbeiten für den Umbau des Dachgeschosses im Amtsgebäude haben Anfang August begonnen.

 

Unter anderem wird in einem ersten Schritt die alte Gipskartonverkleidung vom Dach entfernt, um in der Folge Archivräume zu schaffen. Hier sollen die Bauakten gelagert werden, um Platz für die Umbauarbeiten zu schaffen. Vorteil: Die Akten des Bauamtes müssen nicht zwischengelagert werden.

 

Zwei Wochen sind für die Abbrucharbeiten angesetzt, ab Mitte August könnten die Wände für die Archivräume gestellt werden. Die Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie die Zimmerer- und Trockenbauarbeiten wurden beauftragt. Folgen sollen die Ausschreibungen der Ausbaugewerke durch Architekten.

Foto zur Meldung: Wyker Amtsgebäude wird zur Baustelle
Foto: Seit Anfang August ziert ein Kran den Rathausplatz. Foto: Peter Schulze

Quartierskonzepte: Bestandsaufnahme Föhr-Land und Amrum

(01. 08. 2023)

Die Föhrer Gemeinden Borgsum, Dunsum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Wrixum sowie die Amrumer Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün haben die DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft beauftragt, ein integriertes energetisches Quartierskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept stellt den ersten Schritt für die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung im gesamten Gemeindegebiet dar.

 

Als Grundlage für das Konzept führt die DSK in den genannten Gemeinden unter anderem Datenaufnahmen vor Ort einschließlich Fotoaufnahmen von Straßenzügen durch, um so die städtebauliche Struktur im Gemeindegebiet zu erfassen und zu dokumentieren.

 

Das DSK-Team, das die Bestandsaufnahme durchführt, besteht aus

  • Abdelrahman Ammar
  • Laura Glock
  • Alexander Izotov
  • Richard Mühlmann und
  • Johannes Münster

 

Ansprechpartner für Rückfragen ist Kai Becker, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum (Tel. 04681/5004-853, ).

[Klimaschutz Föhr]

Foto zur Meldung: Quartierskonzepte: Bestandsaufnahme Föhr-Land und Amrum
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Tourismus-Zweckverband Föhr: Neuer Vorsitz und neue Satzung

(28. 07. 2023)

Traditionell standen in der ersten Sitzung des Zweckverbandes Tourismusverband Föhr in der neuen Legislatur Wahlen im Mittelpunkt. Dabei stellte sich der bisherige Verbandsvorsteher Hark Riewerts nicht zu Wiederwahl. Er sei durch Beruf und zahlreiche Projekte in seiner Gemeinde ausgelastet, begründete der Oldsumer Bürgermeister seinen Schritt.

 


Einstimmig wählte das Gremium den Wyker Bürgermeister Uli Hess zum neuen Verbandsvorsteher. Ebenso ohne Gegenstimmen wurden Hark Riewerts und Wyks zweite stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen als Stellvertreter gewählt.


Als Mitglieder zur Prüfung der Jahresrechnung wurden der Stadtvertreter Volker Stoffel als Vorsitzender, Birgit Hinrichsen als Stellvertreterin sowie der Nieblumer Bürgermeister Boy Rethwisch gewählt.


Im Aufsichtsrat der Föhr Tourismus GmbH (FTG) ist der Zweckverband künftig durch Amtsvorsteherin Heidi Braun, Boy Rethwisch und Utersums Bürgermeisterin Göntje Schwab sowie die Stadtvertreter Volker Stoffel, Thomas Strelow und Corinna Weber vertreten.


Nach den Regularien widmete sich das Gremium dem Tagesgeschäft. Neben dem Bericht des FTG-Geschäftsführers Jochen Gemeinhardt stand der Erlass einer neuen Verbandssatzung auf der Tagesordnung. Wesentlicher Punkt: Künftig sollen auch bürgerliche Mitglieder die Möglichkeit haben, Mitglied in der Verbandsversammlung zu sein. Diese setzt sich aus den Bürgermeisterinnen der Föhrer Landgemeinden der Stadt Wyk zusammen. Zudem entsendet Wyk zehn weitere Vertreter, die bisher laut Satzung Mitglied der Stadtvertretung sein mussten. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.

Foto zur Meldung: Tourismus-Zweckverband Föhr: Neuer Vorsitz und neue Satzung
Foto: Der neue Verbandsvorsteher Uli Hess (r.) mit seinen Stellvertretern Hark Riewerts und Birgit Hinrichsen. Foto: Peter Schulze

Besuch auf Föhr: Ministerpräsident kommt nicht mit leeren Händen

(25. 07. 2023)

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther folgte einer Einladung des Amtes Föhr-Amrum und besuchte in Begleitung des nordfriesischen Landrats Florian Lorenzen Föhr. Grund war ein informeller Austausch mit Vertretern der Amtsverwaltung, den Bürgermeistern der Inselgemeinden und der Stadt Wyk sowie Vertretern des Gesundheitswesens und der Wirtschaft.


Zentrale Themen waren die aktuelle und künftige Wohnsituation sowie die medizinische Versorgung auf Föhr und Amrum, die mögliche künftige Ausrichtung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs und das Verkehrs- und Mobilitätskonzept auf Föhr.

 

Land unterstützt Ausbau des Straßennetzes


Hier hatten sich Land, Amt und die Stadt Wyk auf die Sanierung der L 214 inklusive der Radwege zwischen Wyk und Nieblum geeinigt. Den Verkehrsfluss sicherer und flüssiger zu gestalten, sollen die Kreuzungen Heymannsweg/Am Hafen und L 214/Boldixumer Straße zu Kreisverkehren umgebaut werden. Das Land wird sich finanziell mit Geldern aus dem Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2023 - 2027 beteiligen und Daniel Günther überreichte gemeinsam mit Torsten Conradt, Direktor Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Amtsdirektor Christian Stemmer und Wyks Bürgermeister Uli Hess die Finanzierungsvereinbarung.

 

Übergabe des Bewilligungsbescheides an der Boldixumer Kreuzung: Florian Lorenzen, Torsten Conradt, Daniel Günther, Uli Hess und Christian Stemmer (v.l.). Foto: Peter Schulze


Die Gesamtkosten betragen rund 4,4 Millionen Euro und das Land trägt die Bau- und Grunderwerbskosten für die beiden neuen Kreisverkehre sowie die Kosten für die Deckenerneuerung der Landesstraße. Eine Maßnahme, von der Insulaner und Gäste gleichermaßen profitieren würden, betonte Günter. Die Landesregierung werde den infrastrukturellen Sanierungsstau weiterhin entschlossen angehen, „daran werden wir auch in Zeiten sinkender Steuereinnahmen und knapperer Kassen festhalten.“

 

Schnelle Lösung trotz Fachkräftemangels


Amtsdirektor Christian Stemmer zeigte sich erfreut darüber, dass „auf unkomplizierte Weise zwischen Amt, Landesbetrieb und Kommune eine solche Kooperationsvereinbarung getroffen werden konnte.“ Für den Verwaltungs-Chef ein Zeichen dafür, dass durch schnelle Lösungen Vorgänge auch in Zeiten des Fachkräftemangels beschleunigt werden können.


Zufriedenheit auch bei Uli Hess: „Ich freue mich sehr darüber, dass die schon seit einiger Zeit geführten Gespräche mit Torsten Conradt jetzt so erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnten und dass der Ministerpräsident heute den Bewilligungsbescheid überreicht hat“, so Wyks Bürgermeister.

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Foto: Daniel Günther trägt sich in das Gästebuch des Amtes Föhr-Amrum ein. Foto: Peter Schulze

Informationsabend zum energetischen Sanierungsmanagement in Föhr-Mitte

(17. 07. 2023)

Die Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum laden alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung über das energetische Sanierungsmanagement am Montag, 24. Juli 2023, um 19.30 Uhr in das Haus des Gastes in Nieblum ein.

 

Plakat InfoabendZentrales Thema wird das Wärmenetz in den vier Gemeinden sein. Die Teilnehmer werden umfassend über den Planungsstand des Netzes informiert. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf Sanierungs- und Neubauprojekte präsentiert. Der Abend bietet eine gute Gelegenheit, sich mit der eigenen Wärmeversorgung auseinanderzusetzen und offene Fragen im Austausch zu klären.

 

Wer nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, dem steht das Team des Sanierungsmanagements telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache auch persönlich für Rückfragen und Beratung zur Verfügung. Infos und Kontaktdaten unter klimaschutz-foehr.de.

 

Für Informationen und Austausch zum Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz steht zudem Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum, unter 04681/5004-853 oder zur Verfügung.

[Klimaschutz Föhr]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Sommerfest bringt Akteure zusammen

(17. 07. 2023)

Der Vorsitzende Christian Stemmer begrüßte die rund 40 Gäste und freute sich, dass so viele auch von den umliegenden Inseln und Halligen der Einladung der AktivRegion Uthlande ins Erlebniszentrum Naturgewalten in List auf Sylt gefolgt waren, um gemeinsam die Erfolge zu feiern. Anlass der Veranstaltung war der Abschluss der bisherigen und der Beginn der neuen EU-Förderperiode von 2023 bis 2027 unter dem Motto „Zukunft wird vor Ort gemacht!“. In der neuen Förderperiode, die am 1. April gestartet ist, stehen für die AktivRegion Uthlande Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro aus dem sogenannten LEADER-Fördermittel der Europäischen Union bereit.

 

Die Teilnehmer des Sommerfestes der AktivRegion Uthlande. Foto: Melanie Steur/Erlebniszentrum Naturgewalten ListDr. Matthias Strasser, Geschäftsführer des Erlebniszentrums Naturgewalten, betonte, wie wichtig Förderprogramme zur Entwicklung der Region sind. Mit einer von der AktivRegion geförderten Machbarkeitsstudie wurde vor über zehn Jahren der Grundstein für das Erfolgskonzept Erlebniszentrum Naturgewalten gelegt. Dank dieser Unterstützung konnten im Februar 2009 die Tore geöffnet werden.

 

Einen kurzen Rückblick auf die Vielzahl an unterschiedlichen Projekten in Schleswig-Holstein aus der abgeschlossenen Förderperiode gab Regionalmanager Dr. Jürgen Kolk. Er stellte die Abschlussbroschüre der AktivRegion Uthlande vor, in der alle Projekte zusammengestellt sind, und zeigte einen kurzen Online-Imagefilm der Akademie für ländliche Räume. Im Anschluss an die Präsentationen wurde die Möglichkeit zum lockeren Austausch und der Besichtigung der Ausstellung genutzt.

 

Die AktivRegion freut sich auf Ideen, um auch weiterhin viele gute Projekte zur Entwicklung der Region mit Leben zu füllen. Die neue Förderperiode steht am Anfang und es sind noch ausreichend Fördermittel vorhanden. Weitere Informationen unter aktivregion-uthlande.de.

 

Quelle: Pressemitteilung der AktivRegion Uthlande. Text: Natalie Eckelt

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Bürgerbüro der Außenstelle geschlossen

(14. 07. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Bürgerbüro der Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Dienstag, 18. Juli 2023, geschlossen bleibt. Grund ist eine Fortbildungsveranstaltung auf Föhr.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Radeln für mehr Klimaschutz: Gelungene Premiere für Föhr und Amrum

(14. 07. 2023)

Erstmals nahmen die Inseln Föhr und Amrum in diesem Jahr an der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis teil, bei der seit 2008 Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der Kommunalpolitik für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale treten. Und es war eine erfolgreiche Premiere, denn unter den 83 teilnehmenden Teams aus dem Kreis Nordfriesland, die insgesamt gut 260.000 Kilometer klimafreundlich bewältigten, belegte das Team Föhr mit 13.805 Kilometern auf Anhieb den vierten Rang.


Auf Föhr sicherte sich Harald Baumgart mit 1137 Kilometern den ersten Platz vor Ute Kiefer-Kluge (605 Kilometer) und Torsten Kubasch (583 Kilometer). Aktivste Gruppen waren hier das betriebliche Team „Zahnärzte am Glockenturm“ vor dem privaten Team „Wrixum vor!“, dem der Erstplatzierte Harald Baumgart angehört, und dem betrieblichen Team „Nationalparkhaus“.

 

Föhr: Einzelsieger Harald Baumgart neben Amtsdirektor Christian Stemmer und dem Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragten Kai Becker (ab 3.v.r.). Mit auf dem Foto von links: Inke Clausen, Dr. Dagmar Olivier und Jeannette Kubasch (stellvertretend für das Team „Zahnärzte am Glockenturm“) sowie der Drittplatzierte Torsten Kubasch und Lea Schlömann (stellvertretend für das Team „Nationalparkhaus“).


Auf Amrum belegte Kirsten Sothmann mit 296 Kilometern den ersten Platz vor Ines Peters (288 Kilometer) und Marc Motzke (286 Kilometer). Aktivste Gruppen waren hier das betriebliche Team „AmrumTouristik“ vor den privaten Teams „Bike1“ und „SaLoRa“.

 

Amrum - Bild links: Einzelsiegerin Kirsten Sothmann im Norddorfer Gemeindehaus mit Tourismus-Chef Frank Timpe. Bild rechts: Der Drittplatzierte Marc Motzke neben der Zweitplatzierten Ines Peters. Mit auf dem Foto: Ingeborg Tadsen und Elke Dethlefsen vom Team „AmrumTouristik“ und Amrums Tourismus-Chef Frank Timpe (v.l.). Fotos: AmrumTouristik


Die erstplatzierten Einzelradlenden Harald Baumgart (Föhr) und Kirsten Sothmann (Amrum) können sich jeweils über einen Kurzaufenthalt für zwei Personen auf der Nachbarinsel freuen, die von der AmrumTouristik, der Föhr Tourismus GmbH und der Jugendherberge Wittdün gestellt werden.


Drei Wochen lang waren Föhrer und Amrumer vom 13. Mai bis zum 2. Juni aufgerufen, möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Rad zu erledigen und dabei Kilometer für ihr Team, ihre Inseln und mehr Radförderung zu sammeln. 113 Teilnehmer (Föhr 88, Amrum 25) absolvierten insgesamt 17.525 Kilometer (Föhr 13.805, Amrum 3720). Der vermiedene CO2-Ausstoß betrug im Aktionszeitraum mit 2839 Kilogramm rund drei Tonnen.

[STADTRADELN Homepage]

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Foto: Quelle: Klima-Bündnis

Heidi Braun geht in ihre vierte Amtszeit

(14. 07. 2023)

Amtsvorsteherin Heidi Braun wurde in der konstituierenden Sitzung des Föhr-Amrumer Amtsausschusses einstimmig in ihre vierte Amtszeit gewählt. Auch nach 15 Jahren im Dienst ist die Wrixumer Bürgermeisterin noch lange nicht amtsmüde, dankte für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und wünschte sich diese auch für die Zukunft.

 

Den gleichen Wunsch äußerte Witsums Bürgermeister Cornelius Daniels, der als dienstältestes Mitglied des Gremiums den Wahlvorgang geleitet und den Vorsitz im Anschluss wieder an die alte und neue Amtsvorsteherin übergeben hatte. Ebenfalls einstimmig wurden Nieblums Bürgermeister Boy Rethwisch zum ersten und die Wyker Stadtvertreterin Dr. Silke Ofterdinger-Daegel (KG) zur zweiten Stellvertreterin Heidi Brauns gewählt.

 

Überhaupt war es ein Tag der Einstimmigkeit: Bei keiner der folgenden Wahlen gab es Gegenstimmen oder Enthaltungen. So bleiben die Bürgermeister Uli Hess (Wyk), Göntje Schwab (Utersum) und Christoph Decker (Norddorf) auch in den kommenden fünf Jahren Stellvertreter des Amtsdirektors Christian Stemmer.

 

Bild links: Als dienstältestes Mitglied des Gremiums gratuliert Witsums Bürgermeister Cornelius Daniels der alten und neuen Amtsvorsteherin Heidi Braun. Bild rechts: Sind auch in der neuen Legislatur Stellvertreter des Amtsdirektors: Uli Hess, Göntje Schwab und Christoph Decker (v.l.). Fotos Peter Schulze


Auch die Vertreter für den Haupt- und Finanzausschuss galt es zu wählen, der künftig allerdings „nur“ noch ein Hauptausschuss mit den in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein festgelegten Aufgaben sein wird. Darüberhinausgehende Zuständigkeiten und Entscheidungen liegen künftig beim Amtsausschuss. Die entsprechende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Föhr-Amrum wurde in der Sitzung beschlossen.

 

Im Hauptausschuss wird Wyk durch Uli Hess (Vorsitzender), Silke Ofterdinger-Daegel und Till Müller (Stadtvertreter, Grüne) vertreten, Föhr-Land durch die Bürgermeister Elke Brodersen (Bürgermeisterin Süderende), Göntje Schwab und Johannes Siewertsen (Bürgermeister Alkersum), sowie Amrum durch die Bürgermeister Cornelius Bendixen (Nebel, stellvertretender Vorsitzender), Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün).


Weitere Gremien und gewählte Vertreter:


Rechnungsprüfungsausschuss: Göntje Schwab (Vorsitzende), Heiko Müller (stellv. Vorsitzender), Till Müller.


Schulausschuss: Andrea Arfsten, Leif Denker und Till Müller für Wyk; Elke Brodersen (stellv. Vorsitzende), Stefan Hinrichsen (Bürgermeister Midlum) und Boy Rethwisch (Vorsitzender) für Föhr-Land; Christoph Decker, Claudia Jung und Christian Klüssendorf (erster stellvertretender Bürgermeister Wittdün) für Amrum.


Fachausschuss Amrum: Die Bürgermeister und ersten Stellvertreter Cornelius Bendixen und Elke Dethlefsen (Nebel), Christoph Decker und Thorsten Andresen (Norddorf), Heiko Müller und Christian Klüssendorf (Wittdün) sowie Heidi Braun.


Fachausschuss Föhr: Heidi Braun (Vorsitz), Hark Riewerts (stellv. Vorsitzender, Bürgermeister Oldsum) und alle übrigen Föhrer Bürgermeister sowie die Wyker Stadtvertreter Silke Ofterdinger-Daegel, Till Müller, Sybille Rotermund (FDP) und Peter Schaper (SPD), die Mitglieder des Amtsausschusses sind.


Schulleiter-Wahlausschuss: Leif Denker, Uli Hess, Till Müller, Silke Ofterdinger-Daegel für Wyk; Heidi Braun, Hark Riewerts, Göntje Schwab, Johannes Siewertsen für Föhr-Land; Christoph Decker, Christian Klüssendorf für Amrum.


Gesellschafterversammlung Inselwerke Föhr-Amrum GmbH: Christian Stemmer, Dr. Andreas Raschzok (Vertreter).


Aus den Bereichen der Gemeinden Föhr-Land wurden Joachim Christiansen (Bürgermeister Oevenum), Cornelius Daniels (Vertreter) in die Gesellschafterversammlung Wyker Dampfschiffs-Reederei und Heidi Braun und Joachim Christiansen sowie Cornelius Daniels und Norbert Nielsen (Bürgermeister Borgsum) als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung Hafenbetriebsgesellschaft Dagebüll entsandt.


Auf die Regularien folgte das Tagesgeschäft: Neben dem Bericht der Verwaltung genehmigte das Gremium Eilentscheidungen des Amtsdirektors zur Vergabe von Aufträgen für den Umbau des Dachgeschosses des Amtsgebäudes (Zimmerer- und Trockenbauarbeiten) sowie Planungsleistungen für die Sanierung des Schulhofs und der Sportanlage der Eilun-Feer-Skuul.

Foto zur Meldung: Heidi Braun geht in ihre vierte Amtszeit
Foto: Wurde einstimmig für weitere fünf Jahre gewählt: Amtsvorsteherin Heidi Braun. Foto Peter Schulze

Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(10. 07. 2023)

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Sommer 2023 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

[Bürgerbroschüre Sommer 2023]

Foto zur Meldung: Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
Foto: Bürgerbroschüre Sommer 2023

Insel- und Halligkonferenz: Neuer Vorstand lenkt Geschicke

(07. 07. 2023)

Die Insel- und Halligkonferenz hat einen neuen Vorstand gewählt. Dies wurde notwendig, da der Vorstand eine Amtszeit von fünf Jahren hat, die mit der Wahlperiode der Kommunalwahl identisch ist, also jetzt beginnt. Dazu trafen sich die Mitglieder in der Hattstedtermarsch, um anschließend ihren langjährigen Vorsitzenden Manfred Uekermann gebührend zu verabschieden.

 

 

In der Vergangenheit hat sich bewährt, den Vorstand regional so zu besetzen, dass alle Inseln und die Halligen im Vorstand vertreten sind. Das ist auch dieses Mal wieder gelungen. Als Vorsitzende wurde Heidi Braun (Föhr) gewählt, die Stellvertretung übernimmt Frank Zahel (Sylt). Daneben wurden vier Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt: Elke Dethlefsen (Amrum), Ruth Hartwig-Kruse (Pellworm & Halligen), Thorsten Pollmann (Helgoland) und Kai Müller (Sylt). Die Abstimmungen waren alle einstimmig.

 

Nach kurzer Diskussion über die Gestaltung der Arbeitsgruppen, die die Geschäftsführung unterstützen, wurde beschlossen, dass diese weiterhin bestehen bleiben. Jedoch sollen die Gremien kleiner werden, um effektiver arbeiten zu können. Die Arbeitsgruppen bündeln Themen zu den Aufgabenfeldern „Küstenschutz“, „Klima/Energie/Daseinsvorsorge“ sowie „Verkehr/Schiffsicherheit“. Aktuell arbeitet die Insel- und Halligkonferenz an einem von der AktivRegion Uthlande geförderten Projekt. Ziel ist die Entwicklung eines „Energienetz Uthlande“, um beispielsweise gemeinsam über alle Inseln und Halligen in erneuerbare Energien zu investieren. Um zu klären, ob es genügend Potenzial gibt, diese Idee weiter zu verfolgen, erfolgt derzeit eine Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalyse. Die Ergebnisse werden zur nächsten Mitgliederversammlung im Herbst vorliegen.

[Insel- und Halligkonferenz]

Foto zur Meldung: Insel- und Halligkonferenz: Neuer Vorstand lenkt Geschicke
Foto: Der neue Vorstand: Elke Dethlefsen, Ruth Hartwig-Kruse, Heidi Braun (Vorsitzende), Kai Müller, Frank Zahel (stellv. Vorsitzender, v.l.). Es fehlt Thorsten Pollmann von Helgoland. © Natalie Eckelt

Kommunale Wärmeplanung für Föhr und Amrum kein Neuland

(07. 07. 2023)

Bereits vor rund fünf Jahren brachten vier Föhrer Gemeinden ein Quartierskonzept auf den Weg.

 

Der Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ ist derzeit in aller Munde. Dieser sieht vor, dass Städte und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung einen Fahrplan für den Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung mit Wärme entwickeln sollen. Zu den wenigen Gemeinden im Kreis Nordfriesland, die hier schon einen Schritt weiter sind, gehören flächendeckend jene im Bereich des Amtes Föhr-Amrum. Hier waren vor rund fünf Jahren die vier Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum Vorreiter, die seinerzeit gemeinsam ein Quartierskonzept auf den Weg gebracht hatten. Mit der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH und deren Partner DSK Energie GmbH ist man mit dem Sanierungsmanagement derzeit in der bauplanerischen Umsetzung: Der entsprechende Förderantrag wurde gestellt und man befindet sich im Planfeststellungsverfahren.

 

Teilnahme ist noch möglich

 

Interessenten, die sich noch an das Wärmenetz „Föhr-Mitte“ anschließen möchten, können sich an Volker Broekmans von der DSK (Telefon: 0172/5721403, E-Mail: ) oder den Sanierungsmanager Abdelrahman Ammar (Telefon: 0172/2480972, E-Mail: ) sowie Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter des Amtes Föhr-Amrum (Telefon: 04681/5004-853, E-Mail: ), wenden. Darüber hinaus haben sich im Laufe des vergangenen Jahres alle übrigen Föhrer und die drei Amrumer Gemeinden für die Erstellung von Quartierskonzepten entschieden. Im Rahmen dessen sind Informationsveranstaltungen geplant, in denen die Bürger über den jeweiligen Planungsstand und die weiteren Entwicklungen informiert werden.


Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Kommunen in einem ersten Schritt den Bedarf für die Wärmeversorgung ermitteln und in der Folge prüfen, welche Energiequellen künftig unter welchen Voraussetzungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen. Dafür werden Verbräuche von Privathaushalten und Gewerbebetrieben möglichst genau erfasst und analysiert, ob Wärmenetze sinnvoll sind oder Individuallösungen inklusive fachmännischer Beratungen die bessere Alternative wären. Laut Entwurf ist dieser Wärmeplan für Kommunen ab 10.000 Einwohnern Pflicht; Großstädte ab 100.000 Einwohnern haben demnach bis Ende 2026 und Gebiete zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern bis Ende 2028 Zeit.


Für Schleswig-Holstein keine neue Entwicklung. Hier verpflichtet das seit Dezember 2021 gültige Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) größere Kommunen, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen und spätestens alle zehn Jahre fortzuschreiben. Demnach war Wyk als Unterzentrum mit Teilfunktionen von Mittelzentren ohnehin verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen, und muss diesen dem Umweltministerium laut EWKG bis spätestens 2024 vorlegen.

 

Im Amtsbereich frühzeitig gehandelt


Durch frühzeitiges Handeln hat man im Amtsbereich Föhr-Amrum ein Stück des Weges bereits geschafft. Sehr zur Freude des Amtsdirektors Christian Stemmer, der auch Geschäftsführer der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH ist. Deren Ziel ist der Aufbau einer klimafreundlichen, CO2-neutralen insularen Energieversorgung. Zu den Tätigkeitsfeldern der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH als Tochtergesellschaft gehört unter anderem die Wärmeversorgung. In diesem Kontext soll nach jetziger Planung zum 1. Januar 2024 die Übernahme des Wärmenetzes am Wyker Kortdeelsweg durch die Inselenergie erfolgen.


Vorausschauendes Denken der Inselgemeinden und deren Willen, Ideen in die Tat umzusetzen, hätten dazu geführt, dass man im Amtsbereich bei der kommunalen Wärmeplanung der bundesweiten Entwicklung mehr als einen Schritt voraus sei, ist Stemmer überzeugt. „Ich würde sogar sagen, die Inseln Föhr und Amrum haben bezogen auf die flächenmäßige Erschließung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ein Alleinstellungsmerkmal.“ Dies sei eine Leistung, auf die die Gemeinden und deren Einwohner stolz sein könnten.

 

Pioniergeist bescheinigt


Pioniergeist bescheinigt der Amtsdirektor den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum. Sie hätten die kommunale Wärmeplanung frühzeitig als elementares Zukunftsthema erkannt und sich dieses wichtigen Themas angenommen, als es auf Landes- oder Bundesebene längst nicht die heutige Bedeutung gehabt habe. „Ohne diese vier Gemeinden wären die Überlegungen zur Gründung des inselübergreifenden und  verbindenden Konstruktes Inselwerke/Inselenergie nicht so weit entwickelt, wie sie es heute sind.“


Eine gute Entwicklung konstatiert auch Kai Becker: „Dass die Inselgemeinden und die Verantwortlichen des Amtes Föhr-Amrum frühzeitig den Weg der kommunalen Wärmeplanung eingeschlagen haben, wird auch für die Bürger positive Entwicklungen mit sich bringen“, so der Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes Föhr-Amrum. Eine erfolgreiche Umsetzung der jeweiligen Konzepte würde mittelfristig die Planungssicherheit der Verbraucher bei der eigenen Wärmeversorgung erhöhen.

[Sanierungsmanagement Föhr]

Foto zur Meldung: Kommunale Wärmeplanung für Föhr und Amrum kein Neuland
Foto: Simon/Pixabay

Splitt-Aktion auf Wyker Straßen verschoben

(03. 07. 2023)

Mancher Verkehrsteilnehmer wird sich gewundert haben: Die normalerweise im Juni stattfindenden Splitt-Arbeiten im Stadtgebiet blieben bisher aus. Die jährlich wiederkehrenden Arbeiten werden in diesem Jahr voraussichtlich erst im September ausgeführt, berichtet Bauamtsmitarbeiter Thomas Pielke. Grund seien Rohstoffmangel-bedingte Lieferschwierigkeiten bei der Bitumenemulsion. Das Gemisch aus Bitumen, Wasser und verschiedenen Emulgatoren ist für die Straßenerhaltungsmaßnahmen unerlässlich und sorgt für die Verbindung von Splitt und Fahrbahn.

Foto zur Meldung: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen verschoben
Foto: Splitt-Aktion auf Wyker Straßen verschoben

Kommunalwahl: Stadt- und Gemeindevertretungen haben sich konstituiert

Die Kommunalwahl 2023 ist vorbei. In Wyk verwies die Kommunale Gemeinschaft (KG) den bisherigen Primus CDU auf Platz zwei und wurde stärkste Kraft, und die FDP zieht erstmals in die Stadtvertretung ein. Spannung auch in Nebel auf Amrum, wo sich der Nebeler Bürgerblock (NBB) vor der CDU und der SPD die Spitzenposition sicherte. Ansonsten setzten sich auf Föhr-Land sowie in Norddorf und Wittdün traditionell die Wählergemeinschaften durch; dazu kamen einige Einzelbewerber.


Die Besetzung der Wyker Stadtvertretung und der Föhrer und Amrumer Gemeindevertretungen in der Wahlperiode 2023 bis 2028:


  Alkersum  
Bürgermeister Johannes Siewertsen, 1. Stellvertreter Bandik Clausen, 2. Stellvertreter Janke Rörden. Mitglieder: Svenja Carstensen, Johanna Clausen-Niederau, Jens Hartmann, Michael Heldt, Ole Jensen, Jochen Korthues.


  Borgsum  
BM: Norbert Nielsen, 1. SV: Hauke Junge, 2. SV: Brar Olufs. Mitglieder: Torben Jacobs, Andreas Johannsen, Henrik Lindemann, Volker Martens, Tanja Rübeck-Hansen, Ole Sieck.


  Midlum  
BM: Stefan Hinrichsen, 1. SV: Uwe Jensen, 2. SV: Simon Feddersen. Mitglieder: Simon Früchtnicht, Sascha Jessen, Björn Kohn, Anna-Katharina Preißler, Sönke Hinrichsen, Björn Quedens.


  Nebel  
BM: Cornelius Bendixen, 1. SV: Elke Dethlefsen, 2. SV: Mats Bohn. Mitglieder: Helmut Bechler, Martin Drews, Lothar Herberger, Lars Jensen, Tobias Lankers, Jan Oppermann, Christian Peters, Bandix Tadsen.


  Nieblum  
BM: Boy Rethwisch, 1. SV: Kai Jensen, 2. SV: Christina Clausen. Mitglieder: Hauke Brett, Eddie Greggersen, Broder Jensen, Ocke Ketels, Mareike Riewerts, Ricklef Volkerts.


  Norddorf  
BM: Christoph Decker, 1. SV: Thorsten Andresen, 2. SV: Cornelius Hinrichs. Mitglieder: Thore Blome, Rainhard Boyens, Björn Classen, Sibylle Franz, Gunnar Hesse, Kai Quedens.


  Oevenum  
BM: Joachim Christiansen, 1. SV: Hauke Brodersen, 2. SV: Sven Carstensen. Mitglieder: Boy Hansen, Walter Höllmer, Reinhard Martens, Torben Nickelsen, Kai Olufs, Barbara Rickmann.


  Oldsum  
BM: Hark Riewerts, 1. SV: Jan Brodersen, 2. SV: Dierk Ketelsen. Mitglieder: Reiner Braren, Birgit Brodersen, Heiko Christiansen, Britta Nickelsen, Melf Sönnichsen, Olaf Ketelsen.


  Süderende  
BM: Elke Brodersen, 1. SV: Derek Petersen, 2. SV: Volker Oelke. Mitglieder: Jann-Hendrik Arfsten, Heidi Jensen, Niels-Tade Riewerts, Teetje Zierke.


  Utersum  
BM: Göntje Schwab, 1. SV: Hark Steinert, 2. SV: Oluf Tholund. Mitglieder: Janette Carstensen, Björn Hansen, Frerk Martensen, Sören Martensen, Brar Nickelsen, Sönke Sörensen.


  Wittdün  
BM: Heiko Müller, 1. SV: Christian Klüssendorf, 2. SV: Petra Paulsen-Blome. Mitglieder: Lennart Albertsen, Christian Engels, Katrinna Isemann, Heiner Klös, Sonja Kotowski, Julia Kruggel, Ark Paulsen, Stefan Theus.


  Wrixum  
BM: Heidi Braun, 1. SV: Claus Petersen, 2. SV: Hark Olufs. Mitglieder: Markus Berger, Olaf Berger, Dr. Daniel Filippow, Bärbel Hägermann, Volker Hansen, Andreas Pergande.


  Wyk  
BM: Uli Hess, 1. SV: Silke Ofterdinger-Daegel, 2. SV: Birgit Hinrichsen. Mitglieder: Jörg Brodersen, Geeske Eisersdorff, Holger Frädrich, Dirk Hartmann, Jürgen Huß, Till Müller, Klaus Pott, Sybille Rotermund, Peter Schaper, Volker Stoffel, Thomas Strelow, Nils Twardziok, Corinna Weber, Stefan Wriedt.

 

Aufgrund der geringen Einwohnerzahl gibt es in Dunsum und Witsum keine Gemeindevertretungen. Hier entscheiden alle erwachsenen Einwohner in einer Gemeindeversammlung:


  Dunsum  
BM: Erk Hemsen, 1. SV: Thelma Petersen, 2. SV: Jan-Hauke Hinrichsen.


  Witsum  
BM: Cornelius Daniels, 1. SV: Gerret Münster, 2. SV: Arne Rörden.

Foto zur Meldung: Kommunalwahl: Stadt- und Gemeindevertretungen haben sich konstituiert
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Amt Föhr-Amrum: Außenstelle geschlossen

(29. 06. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 5. Juli 2023, geschlossen bleibt.

 

Grund ist die Teilnahme der Mitarbeitenden an einer Brandschutzschulung.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht

(22. 06. 2023)

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für das Amtsgebiet Föhr-Amrum insgesamt 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Niebüll und am Landgericht Flensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 


Benötigt werden für die Gemeinden

 

  • Alkersum 1 Person
  • Borgsum 1 Person
  • Dunsum 1 Person
  • Midlum 1 Person
  • Nebel 2 Personen
  • Nieblum 1 Person
  • Norddorf auf Amrum 1 Person
  • Oevenum 1 Person
  • Oldsum 1 Person
  • Süderende 1 Person
  • Utersum 1 Person
  • Witsum 1 Person
  • Wittdün auf Amrum 1  Person
  • Wrixum 1 Person
  • Wyk auf Föhr 5 Personen

 

Die Gemeindevertretungen bzw. die Stadtvertretung schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.


Bewerber auf Föhr und Amrum sollten ihren Wohnort in der jeweiligen Gemeinde haben. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.
 

Bewerbungen nimmt bis zum 10. Juli 2023 das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum entgegen:

Anke Delius (Tel. 04681/5004-852, E-Mail

Marco Christiansen (Tel. 04681/5004-851, E-Mail

 

Ein Formular kann hier heruntergeladen werden.

[Bewerbungsformular Schöffenwahl]

[Webseite Schöffenwahl]

Foto zur Meldung: Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht
Foto: Bild von succo auf Pixabay

Vergrämungsanlagen: Amt erinnert an Amtsverordnung

(19. 06. 2023)

Da derzeit die Vergrämungsanlagen im Marschgebiet vereinzelt für Unmut sorgen, weist das Amt Föhr-Amrum noch einmal auf die Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen hin. Diese ist hier einsehbar.

 

Der Einsatz von Vergrämungsanlagen ist in Paragraf 5 Abs. 1 geregelt. Demnach ist der Betrieb von akustischen Geräten zur Fernhaltung von Tieren von empfindlichen landwirtschaftlichen Anbaugebieten in den Gemeinden und der Stadt Wyk nur außerhalb der bebauten Ortsteile zulässig. Zudem ist zu Wohngebieten und Einzelgehöften ein Abstand von mindestens 500 Metern einzuhalten.


Nicht betrieben dürfen Vergrämungsanlagen in Zeit vom 1. Juni bis 30. September; in der übrigen Zeit ist der Betrieb von 22 bis 8 Uhr verboten.


Der Betrieb akustischer Geräte zur Fernhaltung von Tieren muss dem Ordnungsamt mindestens fünf Werktage vor der geplanten Inbetriebnahme angezeigt werden. Anzugeben sind Standort, Schusszahl und Betriebszeiten sowie Name und Anschrift der betreibenden Person. Ein Lageplan mit dem eingezeichneten Standort der Anlage und Angabe der Entfernung zum nächstgelegenen Wohnhaus ist ebenfalls beizubringen.

[Amtsverordnung]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Sommerfest der AktivRegion Uthlande

(19. 06. 2023)

Die LAG AktivRegion lädt für Freitag, 7. Juli, von 12 bis 16 Uhr zum Sommerfest in das Erlebniszentrum Naturgewalten List auf Sylt ein. Anlass ist der Abschluss der bisherigen und Beginn der neuen EU-Förderperiode ab 1. April 2023 unter dem Motto „Zukunft wird vor Ort gemacht!“.

 

Die AktivRegion Uthlande ist eine von 22 AktivRegionen in Schleswig-Holstein. Sie liegt an der nördlichen Westküste Schleswig-Holsteins und umfasst die nordfriesischen Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm, die Hochseeinsel Helgoland sowie neun Halligen. AktivRegionen sind Ideenschmieden mit dem Ziel, durch geförderte Projekte die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

 

Im Rahmen der Feierlichkeit stellt sich AktivRegion Uthlande vor, gibt einen Rückblick auf bereits erfolgreich geförderte Projekte und informiert über aktuelle Fördermöglichkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Ausstellung im Erlebniszentrums und das von der AktivRegion Uthlande geförderte Wattlabor zu besichtigen.

 

Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt und eine Anmeldung bis zum 23. Juni an erforderlich.

 

Weitere Informationen unter aktivregion-uthlande.de.

[Einladung Sommerfest]

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

Foto zur Meldung: Sommerfest der AktivRegion Uthlande
Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Eichenprozessionsspinner: Vorsicht vor den gefährlichen Raupen

(16. 06. 2023)

Die Raupe des Eichenprozessionsspinners sieht harmlos aus, doch ihre vielen mit Widerhaken versehenen Härchen sind giftig und verursachen ein starkes Brennen auf der Haut. Begegnet man den Tieren, ist also Vorsicht geboten. Neben dem brennenden Schmerz zählen unter anderem Atemnot, Fieber oder Schwindel zu den typischen Symptomen und auch ein allergischer Schock ist möglich.


Bis zu fünf Zentimeter groß werden die Raupen, die sich für die Nahrungssuche prozessionsartig in langen Kolonnen fortbewegen. Am Tag und zur Häutung sammeln sie sich in seidenähnlichen Gespinsten, wo ab zirka Ende Juni die Verpuppung beginnt. Nach drei bis fünf Wochen schlüpfen schließlich die Nachtfalter, die für Mensch und Tier harmlos sind. Allerdings kann ein Kontakt mit den Brennhaaren während des gesamten Jahres erfolgen, denn die Brennhaare in den Gespinstnestern können noch lange überdauern.

Eichenprozessionsspinner - LeeleeUusikuu/Pixabay
In einem Faltblatt empfiehlt das Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein, die betroffenen Hautbereiche zu kühlen und mit einer juckreizlindernden Salbe zu behandeln. Bei intensivem Juckreiz können auch Antihistaminika helfen. Bei starken Beschwerden empfiehlt die Behörde, einen Arzt aufzusuchen und auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hinzuweisen.


Auch wenn keine gesetzliche Meldepflicht besteht, empfiehlt das Land aufgrund der Gefährlichkeit der Tiere über ihr Vorkommen zu informieren. Wer Nester des Eichenprozessionsspinners oder einen befallenen Baum findet, sollte dies beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum melden.

 

Im Amtsbereich ist der Eichenprozessionsspinner bisher jedoch noch nie vorgekommen, vertreten ist hier vielmehr die Gespinstmotte. Eine Verwechslung ist leicht, da die Gespinste beider Tiere ähnlich sind. Gespinstmotten gehören ebenfalls zu den Schmetterlingen und hüllen in jedem Jahr ganze Bäume und Büsche zum Schutz ihrer Nachkommen ein. Im Gegensatz zu den Eichenprozessionsspinnern sind sie sind jedoch völlig harmlos und ungiftig.

Gespinstmotte - Michael Gaida/Pixabay

[Faltblatt des Landesamtes für soziale Dienste]

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Foto: Alexander Fox/Pixabay

Schlecht ausgeschildert und nicht leicht zu finden

(08. 06. 2023)

Dass die Partnerfiliale der Post in Wyk umgezogen und nun an einem neuen Standort zu finden ist, sorgt bei vielen Gästen offensichtlich für Unmut. Es mehren sich Hinweise beim Amt Föhr-Amrum, dass die Postfiliale nach dem Standortwechsel schlecht bzw. gar nicht ausgeschildert ist und Ortsfremde diese nicht finden können.

 

Die neue Postfiliale befindet sich in dem Tankstellen-Containerbau am Kreisverkehr an der Abfahrt von der Landesstraße in das Gewerbegebiet.

 

(c) OpenStreetMap/Deutsche Post

Anschrift
Kohharder Weg 32
25938 Wyk

 

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr
Sonnabend 9 bis 13 Uhr
Sonntag geschlossen

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Foto: (c) Deutsche Post

Luftstreitkräfte üben kollektive Verteidigung

(07. 06. 2023)

Vom 12. Bis 23. Juni 2023 findet in Deutschland und im angrenzenden europäischen Luftraum die von der Luftwaffe initiierte, organisierte und geführte multinationale Übung Air Defender 2023 (AD23) statt. Mit mehr als 10.000 Teilnehmern aus 25 Nationen und mehr als 250 beteiligten Flugzeugen ist AD23 die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der NATO.

 

 

Geübt wird die kollektive Verteidigung gemeinsamer Werte, wie Freiheit, Demokratie und Wohlstand. Die verbündeten Luftstreitkräfte schützen als „First Responder“ in einem möglichen Konflikt den europäischen Luftraum. Die Übung hat einen rein defensiven Charakter, wird aber den starken Zusammenhalt im Bündnis sowie die transatlantische Geschlossenheit nach außen sichtbar machen.

 

Die Flugzeuge starten von Flugplätzen in Deutschland und Europa. In Deutschland werden insbesondere die Flugplätze in Jagel und Hohn in Schleswig-Hollstein, Wunstorf in Niedersachsen, Spangdahlem in Rheinland-Pfalz und Lechfeld in Bayern genutzt.

 

Drei deutsche Übungslufträume werden abwechselnd jeweils für einige Stunden pro Tag für den zivilen Luftverkehr gesperrt sein. Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes Manöver; die Sperrungen gelten von Montag, 12., bis Freitag, 16. Juni sowie von Montag, 19., bis Donnerstag, 22. Juni 2023.

 

Die Übungszeiten sowie Hinweise zu möglichen Lärmbelästigungen und Flugeinschränkungen finden Sie hier.

 

Weitere Informationen zur Übung AD23 finden Sie hier und im Flyer der Luftwaffe.

[Flyer Air Defender 23]

[Übung Air Defender 23]

[Lärmbelästigungen und Flugeinschränkungen]

Foto zur Meldung: Luftstreitkräfte üben kollektive Verteidigung
Foto: (c) Bundeswehr/Luftwaffe

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Fussnote

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Wohnraum gesucht!!!

(01. 06. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum sucht ab August dringend Wohnraum für eine Mitarbeiterin (NR) mit Hund, gerne EG und Föhr-Land! Angebote bitte an Elisabeth Klepp-Brodersen unter Tel.: 04681 5004-844 oder per Mail an . Vielen Dank!

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Foto: Wohnraum gesucht!!!

Wichtige Unterhaltungsarbeiten am Amrumer Seefeuer

(25. 05. 2023)

Alle fünf Jahre ist es erforderlich, den Außenanstrich am Seefeuer Amrum zu erneuern. Die extreme Sonneneinstrahlung, die hohe Reflektion der Sonne im Dünensand, der fliegende Sand, der Wind und das Salz in der Luft setzen dem Leuchtturm immer wieder heftig zu.

 

 

Sabines/Pixabay

 

Fünf Jahre sind seit dem letzten Anstrich vergangen und der Außenbezirk Amrum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Elbe-Nordsee teilt mit, dass die Arbeiten vom 31. Mai bis 31. August 2023 durchgeführt werden. In dieser Zeit ist der Leuchtturm gesperrt und kann von der Öffentlichkeit nicht besucht und bestiegen werden.

 

Frühere Öffnung ist möglich

 

Eine auf den ersten Blick lange Zeitspanne, die auf den Wettererfahrungen der letzten Jahre im Bereich des nordfriesischen Wattenmeeres beruhen. Kontinuierliche Schönwetterphasen gibt es kaum und Wind und/oder Regen sind die größten Feinde eines guten Außenanstriches. Spielt das Wetter mit und die Arbeiten kommen zügig voran, sei auch eine frühere Öffnung des Leuchtturms möglich, so Wolfgang Stöck, Leiter des WSA-Außenbezirks Amrum.

[Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Antrag auf Heizkostenhilfe online möglich

(17. 05. 2023)

Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) heizen.

 

Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer die Abwicklung der Entlastungen umsetzen sollen. Für die Landesregierung in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung zuständig.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

 

Das Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen ist hier erreichbar. Ein Online-Rechner hilft bei der Ermittlung, ob eine Antragstellung infrage kommt. Dieser Rechner dient zur Information vorab. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Auf der Seite des Bundesministeriums sind zudem zentral für alle Bundeländer FAQ abrufbar, die Antworten rund um die Entlastungen und das Verfahren bieten.
 

Für weitere Fragen können sich Bürger per Mail unter an das MLLEV wenden.

[Antragstellung Brennstoffhilfe]

[FAQs zu den Härtefallhilfen für Privathaushalte]

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Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Zahlreiche Modernisierungsarbeiten in den Amtsgebäuden auf Föhr und Amrum

(15. 05. 2023)

Seit Kurzem ist der zentrale Empfangsbereich im Wyker Amtsgebäude offiziell eröffnet. Helge Lauenburg und Dennis Ketelsen sind erste Ansprechpartner für Besucher des Amtes und weisen ihnen den Weg in die zuständigen Abteilungen. Der Empfang dient gleichzeitig als Telefon- und als Postzentrale und ist zu den normalen Öffnungszeiten des Amtes Föhr-Amrum besetzt.

 

Pläne für diese kundenfreundliche Variante gibt es schon länger. Deren Realisierung verzögerte sich jedoch, nachdem dem Kreis Nordfriesland dem ursprünglich geplanten offenen Tresen aus Brandschutzgründen eine Absage erteilt hatte. Als Alternative kam nur ein abgeschlossener Raum infrage, mit einer festen, selbstschließenden Tür.

 

Helge Lauenburg und Dennis Ketelsen sind erste Ansprechpartner für Besucher des Amtes. Foto Peter Schulze


Der Empfang ist Teil einer Reihe interner Umbaumaßnahmen, die das Amt derzeit beschäftigen. So ist im Zuge der Modernisierung des Amtsgebäudes in Wyk auch der Umbau des Ordnungsamtes im Erdgeschoss geplant.

 

Auch das Ordnungsamt wird umgebaut

Hier steht insbesondere die Umgestaltung des Bürgerbüros im Fokus. So sind fünf Arbeitsplätze geplant, die teils durch transparente, teils den Bestimmungen des Datenschutzes entsprechend durch geschlossene Elementwände getrennt sein sollen.


Zentral vor den Bürgerbüroarbeitsplätzen wird der Wartebereich eingerichtet mit Fotoautomat und Dokumentenscanner. Weiterhin wird sich das Lager des Fundbüros in diesem Bereich befinden.


Der Zugang zum Bürgerbüro erfolgt ausschließlich über den Haupteingang durch das Foyer und wird barrierefrei hergestellt.


Ebenfalls in Wyk ist seit Längerem der Ausbau des Dachgeschosses ein Thema, um den wachsenden Bedarf an Büros zu decken. Die statische Berechnung für den Einbau der Dachgauben liegt dem Prüfstatiker vor. Sobald der Prüfbericht vorliegt, können die Ausschreibungen der Dachdecker- und Klempnerarbeiten finalisiert und veröffentlicht werden. Sukzessive folgen die weiteren Ausschreibungen.

 

Dachgeschoss schon länger Thema

Bezüglich der Gestaltung der Bürotüren, Belichtung und Einbindung des Fensterelemente der ehemaligen Galerie in die Flurbelichtung erfolgt derzeit die Abstimmung mit dem Architekten Jan Lorenzen.


Der Baubeginn ist für Juli dieses Jahres vorgesehen. Der Ablauf sieht vor, dass im ersten Bauabschnitt zunächst der Archivraum hergestellt wird, sodass die Bauamtsakten nicht zwischengelagert werden müssen, sondern ihren Platz direkt an ihrem künftigen Bestimmungsort finden. In der Folge könnten zwei Räume für die Aufbewahrung der Aktenschränke und Bauakten fertiggestellt werden, bevor in einem dritten Schritt die übrige Baustelle eingerichtet wird.


Am Ende werden im Obergeschoss statt der jetzt neun insgesamt 18 Räume zur Verfügung stehen, inklusive Büros, Archiv, Sozialräumen und einem Besprechungsraum.

 

Modernisierung des Amrumer Sitzungssaales fast abgeschlossen

Nach dem Sitzungssaal im Wyker Amtsgebäude steht auch der Saal in der Außenstelle in Nebel auf Amrum vor der Fertigstellung. Die Möbel wurden geliefert, die Malerarbeiten abgeschlossen und ein neuer Boden verlegt. Seitens des Elektrikers fehlt noch die Anbindung an den Server im ersten Obergeschoss. Die Technik wurde zwischenzeitlich installiert und funktioniert derzeit für Präsentationen als Insellösung.

 

Der Sitzungssaal in Nebel erstrahlt in neuem Glanz. Foto Amt Föhr-Amrum/Nicole Ingwersen


Schließlich soll die Möbelausstattung in beiden Amtsgebäuden ergonomisch nach dem Arbeitsstättenschutzgesetz einheitlich gestaltet werden.

Foto zur Meldung: Zahlreiche Modernisierungsarbeiten in den Amtsgebäuden auf Föhr und Amrum
Foto: Hell und freundlich: Der neue Empfangsraum ist erste Anlaufstelle für Besucher des Amtes. Foto Amt Föhr-Amrum/Andreas Raschzok

Kommunalwahl: Übersicht der Wahllokale

Am Sonntag, 14. Mai, finden die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein statt. Hier finden Sie eine Liste der Wahllokale im Amtsbereich Föhr-Amrum.

Die Ergebnisse für die Kreis- und Gemeindewahlen werden durch die Wahlbehörde an die Landeswahlzentrale übermittelt und sind am Wahlabend unter www.wahlen-sh.de online einsehbar.

 

 

 Föhr 

Alkersum: Feuerwehrgerätehaus, Reitweg 1

Borgsum: Taarepshüs, Taarepswoi 17c

Dunsum: Hof-Cafe Hinrichsen, Kleindunsum 23
Midlum: Gaststätte „Midlumer Krog“, Dörpstraat 50
Nieblum: Dörpshus, Poststrat 2
Oevenum: Gaststätte „Krögers Dörpskrog“, Dörpstrat 24
Oldsum: Gaststätte „Ual fering Wiartshüs“, Haus 141
Süderende: Feuerwehrgerätehaus, Haus 41
Utersum: Taarepshüs, Ban Taarep
Witsum: Gemeindebüro, Taft 1
Wrixum: Gaststätte „Störtebeker“, Hardesweg 43
Wyk I: Amtsgebäude Föhr-Amrum, Hafenstraße 23
Wyk II: Helu-Heim, Olhörnweg 21
Wyk III: Eilun-Feer-Skuul, Rebbelstieg 59


 Amrum 

Nebel: Öömrang Skuul, Uasterstigh 49
Norddorf: Seeheim, Triihuk 1
Wittdün: Amrum Badeland, Am Schwimmbad 1

[Landeswahlzentrale]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Aktiv-Region Uthlande startet mit Kleinprojekten in neue Förderperiode

(12. 05. 2023)

Die Aktiv-Region Uthlande ist eine von 22 Aktiv-Regionen in Schleswig-Holstein. Sie liegt an der nördlichen Westküste Schleswig-Holsteins und umfasst die nordfriesischen Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Pellworm, die Hochseeinsel Helgoland sowie neun Halligen. Aktiv-Regionen sind Ideenschmieden mit dem Ziel, durch geförderte Projekte die ländlichen Regionen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

 

„In der vergangenen Förderperiode konnten wir 57 Projekte fördern mit einer Gesamtinvestition von gut acht Millionen Euro“, blickt Christian Stemmer, Vorsitzender des Vereins mit Sitz auf Föhr und Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum, erfreut auf die Erfolge zurück. Um auch in der neuen Förderperiode von 2023-2027 Projekte auf den Weg bringen zu können, musste sich die Region im vergangenen Jahr erneut um die Anerkennung als Aktiv-Region für die sogenannten Leader-Fördermittel der Europäischen Union bewerben.

 

EU-Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro

Leader ist ein methodischer Ansatz, dessen Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt. Dazu wurde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eine neue „Integrierte Entwicklungsstrategie“ (IES) erstellt. In dieser sind als Handlungsgrundlage Ziele für die Zukunftsthemen „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“, „Daseinsvorsorge und Lebensqualität“ sowie „Regionale Wertschöpfung“ gemeinsam erarbeitet und festgelegt worden. Mit Anerkennung der IES durch Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, konnte die Aktiv-Region mit Regionalmanager Dr. Jürgen Kolk am 1. April in die neue Förderperiode starten. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen für die Aktiv-Region Uthlande EU-Fördermittel von bis zu 2,5 Millionen Euro aus dem Leader-Programm bereit. Jürgen Kolk berät bei der Antragstellung und bereitet die Unterlagen zur Beratung durch den Vorstand vor. In diesem Entscheidungsgremium sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Wirtschaft und Soziales (mindestens 50 Prozent) sowie der kommunalen Ebene vertreten. Grundlagen des Handelns sind die Integrierte Entwicklungsstrategie, sowie die geltenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein.

 

Neben Leader-Projekten kann die Aktiv-Region auch Kleinprojekte, deren Gesamtkosten 20.000 Euro nicht überschreiten dürfen, über das Regionalbudget mit GAK-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) fördern. Diese Projekte müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres per Verwendungsnachweis abgeschlossen und abgerechnet sein. Auf seiner letzten Sitzung hat der Vorstand über die vorliegenden Anträge beraten und anhand eines Bewertungssystems eine Rangliste erstellt. Da das zur Verfügung stehende Budget begrenzt ist und mehr Projektanträge eingingen als Mittel vorhanden sind, können nicht alle Anträge gefördert werden.

 

Folgende Projekte können sich über eine Förderung freuen:

 

  • „Modernisierung der Veranstaltungstechnik im Veranstaltungssaal“, Akademie am Meer“, Volkshochschule Klappholttal auf Sylt
     
  • „Potential- und Wirtschaftlichkeitsanalyse: Beratung zur Entwicklung eines „Energienetz Uthlande“, Insel- und Halligkonferenz e.V.
     
  • „Mehrweggeschirr-Pellworm“, Die Jakobskinder, Stefan Osterhoff
     
  • „Quad für Rettungseinsätze am Weststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
     
  • „Barrierefreier Zugang zum Oststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
     
  • „Barrierefreie Toilette beim Oststrand von Hörnum“, Tourismus Service Hörnum
     
  • „Gesamtinsulare Ausweitung des Norddorfer Friesenbankkonzeptes (Friesenbankweg) auf die Gemeinden Nebel und Wittdün“, Amrum-Touristik Nebel
     
  • „Tag des offenen Denkmals am 10.09.2023. Erleben. Mitmachen. Lernen: Ein Tag im Rahmen der Sylter Denkmale“, Sölring Foriining e.V.


Quelle: Pressemitteilung der AktivRegion Uthlande. Text: Natalie Eckelt

[Webseite der Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: (c) Aktiv-Region Uthlande

Süderende: Hebesatzänderung der Realsteuern

(09. 05. 2023)

Die Gemeinde Süderende hatte in der Sitzung ihrer Gemeindevertretung am 30. Januar 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und somit eine rückwirkende Hebesatzänderung der Realsteuern beschlossen:

 

 

 

 

Grundsteuer

  • für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) von 280 auf 300 Prozent
  • für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 280 auf 300Prozent
     

Gewerbesteuer von 310 auf 330 Prozent
 

Die Bescheide werden in der 20. Kalenderwoche per Post zugestellt.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Föhr und Amrum radeln für ein gutes Klima

(09. 05. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum gibt am 13. Mai 2023 den Startschuss zum ersten STADTRADELN auf Föhr und Amrum. Bis einschließlich 2. Juni sind Bürger und Bürgerinnen an 21 Tagen aufgerufen, möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Rad zu erledigen und dabei Kilometer für ihr Team, ihre Inseln und mehr Radförderung zu sammeln.


„Mit dem(c) Klima-Bündnis STADTRADELN knüpfen wir an die in den vergangenen zwei Jahren von der Föhr Tourismus GmbH angestoßene Aktion „Föhr radelt – Mit dem Rad zur Arbeit“ an, nun aber eben auf dem Amtsgebiet beider Inseln – also ein Inselradeln“, so der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeauftragte des Amtes, Kai Becker. „Das Fahrrad, ob nun mit oder ohne E-Motor, ist Teil der notwendigen Mobilitätswende und einer der einfachsten Wege, den eigenen CO2-Ausstoß und die Verkehrsbelastung auf den Straßen zu reduzieren und Bewegung in den Alltag zu integrieren“, sagt Becker.


Amrum-Touristik, Föhr Tourismus GmbH und die Jugendherberge Wittdün unterstützen die Aktion. So winken den aktivsten Radelnden von Föhr und Amrum jeweils ein Kurzbesuch auf der Nachbarinsel: Eine Übernachtung plus Frühstück für zwei Personen in der Jugendherberge Amrum und auf Föhr im Schlafstrandkorb in Utersum, beides inklusive Fährüberfahrt mit dem Fahrrad. Die Zweit- und Drittplatzierten beider Inseln gewinnen eine sportliche Fahrradtasche.


Mit der STADTRADELN-App die Radinfrastruktur vor der Haustür verbessern


Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrem Kilometer-Buch gutschreiben.


Und die App bietet einen weiteren Vorteil. Die erhobenen Radverkehrsdaten werden durch das Klima-Bündnis, vollkommen anonymisiert, wissenschaftlich ausgewertet und geben Auskunft über verkehrsplanerisch wichtige Fragen wie: Wo sind wann wie viele Radelnde unterwegs, wo gerät der Verkehrsfluss ins Stocken oder wo sind Wartezeiten unverhältnismäßig lang? Die so erfassten Daten können einen möglichst bedarfsgenauen Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen.


Seit 2008 treten Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der Kommunalpolitik bei der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis für mehr Klimaschutz und Radverkehr in die Pedale. Die Inseln Föhr und Amrum sind in diesem Jahr erstmals mit von der Partie und radeln vom 13. Mai bis 2. Juni zusammen mit den nordfriesischen Gemeinden Dagebüll, Friedrichstadt, Husum, Leck, Niebüll und Nordstrand. Weltweit nehmen bisher über 2500 Kommunen und ihre Radler teil; sie fahren in unterschiedlichen Zeiträumen zwischen dem 1. Mai und dem 30. September.


Anmeldungen zum STADTRADELN 2023 auf Föhr und Amrum sind möglich unter stadtradeln.de/foehr-amrum oder über stadtradeln.de/app.


Fragen zum STADTRADELN auf Föhr und Amrum beantwortet Kai Becker unter Telefon 04681/5004853 oder E-Mail .

 


 

Stadtradeln ist eine internationale Kampagne des Klima-Bündnis und wird von den Partnern Ortlieb, ABUS, stadthelm.de, TERN, WERTGARANTIE, Busch + Müller, Schwalbe, WSM und Paul Lange & Co. unterstützt.

 

STADTRADELN
Mit seinem internationalen Wettbewerb Stadtradeln lädt das Klima-Bündnis alle Bürger*innen und Mitglieder der Kommunalparlamente ein, in die Pedale zu treten und ein Zeichen für verstärkte Radverkehrsförderung zu setzen. In Teams sollen sie an 21 zusammenhängenden Tagen zwischen Mai und September möglichst viele Fahrradkilometer für ihre Kommune sammeln. Die Kampagne will Bürger*innen für das Radfahren im Alltag sensibilisieren sowie die Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung stärker in die kommunalen Parlamente einbringen. Mit dem Projekt RiDE – Radverkehr in Deutschland, das wissenschaftlich aufbereitete Radverkehrsdaten den Teilnehmerkommunen bereitstellt, beinhaltet die Kampagne zudem ein Element, mit dem die Radinfrastruktur ganz konkret und unter Einbeziehung der Bürger*innen verbessert werden kann.
stadtradeln.de

 

KLIMA-BÜNDNIS
Seit über 30 Jahren setzen sich die Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis mit ihren indigenen Partnern der Regenwälder für das Weltklima ein. Mit fast 2.000 Mitgliedern aus mehr als 25 europäischen Ländern ist das Klima-Bündnis das weltweit größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet, und das einzige, das konkrete Ziele setzt: Jede Klima-Bündnis-Kommune hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Da sich unser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte Völker und Orte dieser Erde auswirkt, verbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Verantwortung.
klimabuendnis.org

[STADTRADELN Anmeldung]

[STADTRADELN App]

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Foto: (c) Klima-Bündnis

Kommunalwahl: Film erläutert wesentliche Schritte am Wahltag

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat auf vielfachen Wunsch einen Film produzieren lassen, der die Gemeindewahlleitungen bei ihren Wahlhelferschulungen unterstützen soll. In dem Film werden die wesentlichen Schritte, die ein Wahlvorstand im Laufe des Wahltags absolviert, erläutert.
 
Das Video ist hier abrufbar.

[Video des Innenministeriums]

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Kommunalwahl: Ergebnisse am Wahltag online einsehbar

Die Wahlbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist darauf hin, dass sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf der gemeinsamen Internetseite des Landeswahlleiters des Landes Schleswig-Holstein sowie des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein unter www.wahlen-sh.de über den Ausgang der Kommunalwahlen am 14. Mai 2023 informieren können.


Die Ergebnisse für die Kreis- und Gemeindewahlen werden durch die Wahlbehörde zentral und wahlbezirksgenau erfasst und an die Landeswahlzentrale übermittelt. Die Daten aus den Wahlkreisen im Amtsbereich Föhr-Amrum gelangen direkt in die Ergebnispräsentation der Landeswahlzentrale und stehen dort zur Einsichtnahme zur Verfügung.

[Landeswahlzentrale]

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Kommunalwahl: Anderer Wahlort auch in Wyk

Eine Änderung des Wahlortes gibt es auch im Wahlbezirk 2 in Wyk: Nach dem Abriss der alten Kurverwaltung in der Badestraße 111 geben die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen hier im Helu-Heim ab.

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Kommunalwahl: Stimmabgabe in der Schule

Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass die Wähler der Gemeinde Nebel ihre Stimmen bei der anstehenden Kommunalwahl am 14. Mai nicht wie gewohnt im Haus des Gastes, sondern in der Öömrang Skuul abgeben müssen.

Hintergrund ist, dass aufgrund anstehender Bauarbeiten nicht ausreichend Platz für das Auszählen der Stimmen zur Verfügung steht.

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Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendzentrum

(27. 04. 2023)

Die Stadt Wyk auf Föhr sucht zum 01.08.2023 oder später eine engagierte und zuverlässige Kraft, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Jugendzentrum absolvieren möchte. Weitere Informationen gibt es hier.

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Foto: Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendzentrum

Telefonanlage wird ausgetauscht

Das Sozialzentrum Föhr-Amrum ist am Mittwoch, 3. Mai 2023, ganztägig telefonisch nicht erreichbar. Grund ist ein Austausch der Telefonanlage. Ab Donnerstag, 4. Mai, ist das Sozialzentrum dann wieder unter den bekannten Rufnummern erreichbar.

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Stellv. Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt gesucht

(20. 04. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der stellvertretenden Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis zu besetzen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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Foto: Stellv. Leitung (m/w/d) im Fachbereich Ordnungsamt gesucht

Wohngeld-Plus – Ein Plus für viele Menschen

(14. 04. 2023)

Hohe Belastungen durch die Wohnkosten? Das Wohngeld-Plus hilft. Grundsätzlich gilt, wenn man wenig verdient, hat man Anspruch auf Wohngeld-Plus. Das gilt für erwerbstätige Familien (Alleinerziehende und Paare), Rentnerinnen und Rentner und weitere Gruppen mit niedrigem Einkommen. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld-Plus.

 

Den Antrag auf Wohngeld-Plus stellen Sie im Wohngeldamt ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. In einigen Bundesländern ist das auch online möglich. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld automatisch.

 

Sie wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben? Der Wohngeldrechner im Internet gibt ganz einfach eine erste Orientierung: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

 

Weiterführende Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld unter:
www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus

[BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform]

[BMWSB - Wohngeld-Plus-Rechner]

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Foto: Wohngeld-Plus – Ein Plus für viele Menschen

Amt Föhr-Amrum nur teilweise erreichbar

(11. 04. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass die Außenstelle des Amtes in Nebel (Strunwai 5) am Mittwoch, 12. April 2023, geschlossen bleibt.

Auf Föhr sind die Bereiche Hauptamt sowie Steuern und Abgaben der  Finanzabteilung und Teile der Stabsstelle des Amtes ab 10.30 Uhr ebenfalls nicht besetzt.

 

Grund ist eine Fortbildungsveranstaltung auf Föhr.

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Fischmarkt: Saisonstart am 2. April

(27. 03. 2023)

Traditionell beginnt am Sonntag vor Ostern die neue Fischmarktsaison. Und so fällt der Startschuss für das bunte Treiben am Wyker Binnenhafen in diesem Jahr am 2. April. Bis Mitte Oktober laden dann zahlreiche Marktstände jeweils sonntags von 11 bis 15 Uhr mit einem vielfältigen Warenangebot zum Stöbern und Genießen ein.

[Wyker Fischmarkt]

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Foto: Archivfoto: Peter Schulze

Umsatzmeldung zur Tourismusabgabe

(22. 03. 2023)

Die Amtsverwaltung weist alle Inhaberinnen und Inhaber von Beherbergungs- oder Gewerbebetrieben sowie alle weiteren Abgabepflichtigen im Bereich des Amtes Föhr-Amrum (mit Ausnahme der Gemeinde Nebel) darauf hin, dass die Umsatzmeldungen zur Tourismusabgabe bis zum 31. März 2023 vorzulegen sind. Die Amtsverwaltung beginnt zeitnah mit der Schätzung der Einnahmen säumiger Pflichtiger.

 

Formulare können noch unter Telefon 04681/5004-826 oder -845 angefordert werden und stehen auch online unter www.amtfa.de zur Verfügung.

 

[Formular-Download]

Foto zur Meldung: Umsatzmeldung zur Tourismusabgabe
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Earth Hour 2023 – Auch Inselgemeinden beteiligen sich

(22. 03. 2023)

Mit der Earth Hour fordern Menschen, Städte und Unternehmen weltweit mehr Einsatz für den Klimaschutz und die Natur. Sie schalten dafür am Sonnabend, 25. März, ab 20.30 Uhr für eine Stunde das Licht aus, um so ein Zeichen zu setzen. Bekannte Bauwerke stehen dann wieder in symbolischer Dunkelheit, darunter Wahrzeichen wie das Brandenburger Tor, der Big Ben in London oder die Christusstatue in Rio de Janeiro.

 

Auch die Stadt Wyk ist dabei: Hier wird am Sandwall, in der Fußgängerzone und auf dem Pkw-Areal am Hafen für eine Stunde das Licht ausgeschaltet. In einigen anderen Inselgemeinden wie etwa Wittdün auf Amrum und Wrixum wird derzeit ohnehin nachts die öffentliche Beleuchtung zurückgefahren, eine Ausweitung der Abschaltung nur für einen Abend ist nicht immer ohne Weiteres möglich. Dennoch können sich auch Insulaner und Betriebe zusätzlich durch Lichtausschalten an der Aktion beteiligen oder den Aufruf digital oder analog weitergeben. Der World Wide Fund For Nature (WWF) lädt alle ein, sich an der Earth Hour 2023 zu beteiligen und auf wwf.de/earth-hour anzumelden.

 

Die Earth Hour des WWF findet dieses Jahr bereits zum 17. Mal statt. Ihren Anfang nahm die Aktion im Jahr 2007 in Sydney. Mittlerweile wird die „Stunde der Erde“ auf allen Kontinenten in mehr als 180 Ländern veranstaltet. Weltweit nehmen rund 7000 Städte teil. In Deutschland endete die Earth Hour 2022 mit einer Rekordbeteiligung von 663 Städten und Gemeinden.

 

Weitere Infos: wwf.de/earth-hour

[WWF: Earth Hour 2023]

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Foto: Logo: WWF

Antrag Schülerbeförderung 2023/24

(22. 03. 2023)

Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das nächste Schuljahr finden Sie hier.

Foto zur Meldung: Antrag Schülerbeförderung 2023/24
Foto: Bild von Lykaon auf Pixabay

Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum

(20. 03. 2023)

Die Amrum-Touristik plant die Fortschreibung und Überarbeitung des Touristischen Entwicklungskonzeptes (TEK) Amrums. Die konkreten Inhalte sollen in verschiedenen Beteiligungsverfahren in abgestimmter Form mit den kommunalpolitischen Gremien der Inselgemeinden, aber auch mit den Einwohnern, Akteuren und Initiativen auf der Insel erarbeitet werden.

 

Zur aktiven Mitgestaltung findet eine Workshop-Veranstaltung am
Dienstag, 28. März 2023, 18 bis maximal 22 Uhr, im Gemeindehaus in Norddorf statt.

Zur besseren Planbarkeit wird um Anmeldung per Mail an gebeten.

 

Gegenstand der Veranstaltung ist neben Informationen zur Tourismusentwicklung Amrums und deren gemeinsamen Bewertung die Abstimmung von Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkten für die Zukunft.

 

Die Veranstaltung wird vom NIT (Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa) in Kiel (Berit Weiß und Kai Ziesemer) und von Coaching und Beratung Simoneit, Nordstrand (Frank Simoneit) moderiert.

Foto zur Meldung: Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum
Foto: Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel Amrum

Alternativen zu Einwegverpackungen

(14. 03. 2023)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Neuerung des Verpackungsgesetztes (VerpackG) mit Bezug auf Einwegbecher und -verpackungen für Getränke und Speisen zum Mitnehmen. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.

 

Diese Neuerung, konkret die Paragrafen 33 und 34 VerpackG, betrifft alle Betriebe, die Einwegbehälter in Verkehr bringen. Diese werden verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten und zurückzunehmen. Betroffen sind demnach unter anderem Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf/Doggy-Bag, Lieferdienste, Supermärkte (etwa an Frischetheke oder Salatbar), Imbisse oder Kioske.

 

Ausnahmen bestehen nur für Betriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern und bis zu fünf Beschäftigen. Diese müssen den Kunden jedoch ermöglichen, sich Getränke oder Speisen in mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen.

 

Die Regelung gilt für sämtliche Einweggetränkebecher, unabhängig vom Material. Bei Behältern für Speisen zum Mitnehmen bezieht sie sich auf Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen, und zwar auch dann, wenn sie nur einen bestimmten Anteil an Kunststoffen enthalten, etwa eine Beschichtung, und/oder aus sogenannten Biokunststoffen bestehen.

 

Der vollständige Gesetzestext sowie ausführliche Begründungen und Erläuterungen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Weitere Information zum Thema geben auch die IHK oder Handelsverbände.

 

Am Markt gibt es zahlreiche Systeme. Eine Übersicht an Anbietern hat neben anderen der Verein C.A.R.M.E.N. für Becher und Essensbehälter zusammengestellt.

[Verpackungsgesetz]

[Gesetzesentwurf der Bundesregierung]

[Bericht des Umweltausschusses]

[Uebersicht Becher-Mehrwegsysteme]

[Uebersicht Mehrwegsysteme]

[IHK Schleswig-Holstein]

[Verein C.A.R.M.E.N.]

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Foto: Quelle: Pixabay

Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen

(13. 03. 2023)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung. Hier können sich Verbraucher und Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

 


Damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können, berät die Hotline auch über allgemeine Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 soll zeitnah durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.


Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800/7888900 erreichbar.


Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

[Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz]

[Deutsche Energie-Agentur]

[Informationen des BMWK]

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Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

(09. 03. 2023)

Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) in Vorarbeiterfunktion zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Foto zur Meldung: Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht
Foto: Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

Ein Zeichen für die Menschenrechte

(07. 03. 2023)

In Wyk wird auch in diesem Jahr am 10. März die tibetische Flagge vor dem Amtsgebäude gehisst, um auf die Menschenrechtsverletzungen in Tibet aufmerksam zu machen. Bundesweit nehmen Hunderte Städte an der Aktion teil.

 

Am 10. März jährt sich der tibetische Volksaufstand von 1959, den die chinesische Besatzungsmacht blutig niedergeschlagen hatte. Seit 1996 setzen an diesem Tag Städte deutschlandweit ein Zeichen für die Menschenrechte, indem sie sich an der Kampagne „Flagge zeigen für Tibet“ der Tibet-Initiative Deutschland beteiligen.

 

„In Tibet ist die tibetische Flagge verboten. Jeglicher Widerstand wird unterdrückt: Erwachsene landen im Gefängnis, Kinder in Zwangsinternaten. Die Verbrechen der chinesischen Regierung dürfen wir niemals vergessen, deshalb zeigen wir am 10. März Flagge für Tibet“, sagt Tenzyn Zöchbauer, Geschäftsführerin der Tibet-Initiative Deutschland.

 

Tibet-Flagge vor dem Wyker Amtsgebäude. Archivfoto: Peter Schulze

 

Dieses Jahr findet die Flaggenkampagne unter dem Motto „Tibet, wir sind bei dir“ statt. Die Tibet-Initiative Deutschland fordert von der Bundesregierung eine menschenrechtsbasierte China-Strategie, die auch grundlegende Rechte der Tibeter schützt.

 

Weitere Informationen unter www.tibet-flagge.de.

[Flagge zeigen für Tibet]

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Foto: Grafik: Tibet-Initiative Deutschland

Amt Föhr-Amrum: Digitalisierung schreitet voran

(02. 03. 2023)

Schon länger wird es vorbereitet, nun ist das Bürgerportal des Amtes Föhr-Amrum an den Start gegangen. Hintergrund ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.

 

 

Ziel der digitalen Informations- und Serviceplattform ist, dass Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen Verwaltungsvorgänge online und unabhängig von Ort und Zeit sicher und bequem erledigen können. Prozesse sollen vereinfacht und die Servicequalität gesteigert werden. Von Gewerbean-, um- oder abmeldungen, Baumfäll- oder Standplatzgenehmigungen bis zur Anmeldung als Wahlhelfer werden eine Vielzahl digitaler Angebote gebündelt.

 

Screenshot BürgerportalKünftig sollen alle die Bürger betreffenden Online-Dienste zentral unter diesem Portal erreichbar sein. Mehr als 500 sind es insgesamt, die überwiegend Bund, Länder und Kreise betreffen. Dienstleistungen, die auf die jeweilige Kommune entfallen, wurden und werden vom IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) und dem Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport entwickelt und vom Amt Föhr-Amrum für die eigenen Bedürfnisse konfiguriert. Für Letzteres wurde auf den Einsatz eines externen Dienstleisters verzichtet und die Umsetzung durch den Digitalisierungsmanager des Amtes realisiert. Damit ist das Amt Föhr-Amrum eine der ersten Verwaltungen im Kreis Nordfriesland, die ein eigenes Bürgerprotal eingerichtet haben, um sich auf die Bedarfe der Bürger einzustellen.

 

Das Bürgerportal ist erreichbar unter amtfa.digital.

 

Dokumentenmanagementsystem: Einführung rückt näher

Clipart DocumentsMit der Digitalisierung einher geht auch die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Ziel ist die papierlose Verwaltung, mit E-Akten und der digitalen Bearbeitung der Anträge von Bürgern bis zum Bescheid sowie der einheitlichen Verarbeitung von Dokumenten aller Art. Alle Daten werden an einem zentralen Ort gespeichert und die Abteilungen können auf die für sie freigegebenen Bereiche zugreifen.

 

Doch der Aufwand ist enorm und es wird dauern, bis die Datenbank-gestützte Verwaltung elektronischer Dokumente Realität ist. Zwar sind schon heute viele Arbeitsschritte digitalisiert, doch diese sind häufig in viele unterschiedliche Programme ausgelagert. Diese sogenannten Insellösungen gilt es zusammenzuführen, um einen einheitlichen Arbeitsfluss zu gewährleisten: Alle Verwaltungen müssen untereinander kommunizieren können, die Schnittstellen entsprechend einheitlich und die genutzten Programme kompatibel sein.

 

Im Amt Föhr-Amrum kommt die Verwaltungssoftware „Enaio“ der Optimal Systems GmbH zum Einsatz, die nach der Ausschreibung den Zuschlag erhalten hatte. Die Basisinstallation ist abgeschlossen und in der zweiten März-Woche sollen die ersten Schulungen zur Schriftgutverwaltung stattfinden. Folgen wird eine umfangreiche Test- und Einführungsphase in einem ausgewählten Fachbereich.

 

Verläuft diese erfolgreich, wird das DMS sukzessive auch in den anderen Fachbereichen eingeführt. Mit der Schaffung eines zentralen Empfangs wird die Eingangspost dann zunehmend digital erfasst, um abschließend über automatisierte Workflows in den Fachbereichen weiterverarbeitet zu werden.

[Bürgerportal des Amtes Föhr-Amrum]

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Foto: Amt Föhr-Amrum: Digitalisierung schreitet voran

Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes aufgehoben

(01. 03. 2023)

Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 beschlossen, die Corona-Bekämpfungsverordnung mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufzuheben. Die Verordnung enthielt zuletzt im Wesentlichen Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes. Durch deren Aufhebung seitens der Bundesregierung zum 1. März 2023 sind auch diese Ausnahmen überflüssig geworden.

 

Laut Landesregierung gelten ab dem 1. März 2023 bis einschließlich 7. April 2023 nur noch folgende im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelten Vorgaben:

 

  • Maskenpflicht für Besucher (nicht mehr Personal und Patienten) in
    • Krankenhäusern und vergleichbaren Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe
       
  • Für Patienten und Besucher gilt weiterhin Maskenpflicht in
    • Arztpraxen und Zahnarztpraxen
    • psychotherapeutischen Praxen
    • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren
    • Dialyseeinrichtungen
    • Tageskliniken
    • vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen
    • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
    • Rettungsdiensten

 
Ansprüche auf kostenlose Bürgertests enden am 28. Februar

Am 1. März 2023 treten die Paragrafen 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes und damit die Ansprüche auf kostenlose Antigentests in Testzentren oder bestätigende PCR-Tests außer Kraft.

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Gut besuchte Info-Veranstaltung auf Amrum

(01. 03. 2023)

Nach einer gut besuchten Informationsveranstaltung in Nieblum auf Föhr wurden nun auch die Amrumer Bürgerinnen und Bürger im Badeland in Wittdün über aktuelle Projekte des Amtes Föhr-Amrum informiert. Inselübergreifend berichtete Amtsdirektor Christian Stemmer über Aktivitäten des Amtes in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung der Inseln sowie Planungen zum Wohnungsbau und Verkehr sowie über weitere Projekte.

 

Nach einem Rückblick auf die Gründungen der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH mit ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern waren unter anderem die geplanten Umsetzungen weiterer Quartierskonzepte für die Inselgemeinden Thema. Hier liegen die Förderbescheide für die Amrumer Gemeinden vor.

 

Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum

Die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum hat primär das Ziel, bezahlbaren Wohnraum auf beiden Inseln zu schaffen. Für Wittdün informierte der Amtsdirektor über ein Grundstück, das sich mittlerweile in der Hand der Gemeinde befindet. Dabei handelt es sich um eine potenzielle Fläche für eine Wohnbebauung und derzeit ist man mit der Gemeinde im Gespräch, dass das Grundstück im Rahmen des Erbbaurechts an die Wohnungsbaugenossenschaft übergeht. In der Folge könnte auf einer Fläche von zirka einem Hektar Wohnbebauung geschaffen werden. Zuvor gilt es, das Planungs- und Baurecht zu schaffen.

 

Auch beim Wohnraumentwicklungskonzept Föhr-AmrumQuelle: Pixabay gab es Fortschritte. Nach Gesprächen mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanungsbehörde liegt seit Dezember 2022 ein Entwurf vor. Nun stehen die Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfs durch die Gemeinden an, bevor das dann beschlossene Konzept zur Beteiligung an den Kreis und die Landesplanung übersendet wird.

 

Umbau der Notunterkunft auf Amrum schreitet voran

Rund 450.000 Euro hat das Amt Föhr-Amrum im Haushalt eingeplant, um die Notunterkunft am Uasterstigh in Nebel zu entkernen und umzugestalten. Die Baugenehmigung liegt vor und die Ausführungsplanung ist in Arbeit. Im Anschluss daran beginnt im März die Ausschreibungsphase. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit dem Energieberater, inwieweit Fördergelder für die energetische Sanierung beantragt werden können.

 

Sanierung Öömrang Skuul: Zweiter und dritter Bauabschnitt

Die Auftragsvergabe sei zu zirka 80 Prozent erfolgt, berichtete Stemmer. Die Gewerke Dachdecker und Holzbau sowie die Ausbaugewerke befinden sich aktuell in der zweiten bzw. dritten Ausschreibungsrunde.

Das Außengelände wurde für die Interim-Container vorbereitet. Derzeitig werden die Fundamente für die Klassencontainer erstellt. Die Aufstellung des Bibliotheks- und der Klassen-Container ist für Anfang März geplant.

 

Im weiteren Verlauf gab der Amtsdirektor einen Überblick über die mögliche Zukunft der medizinischen Versorgung auf Amrum, die geplante Neukonzeption des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs sowie das neue Bürgerportal, das zeitnah freigeschaltet werden soll, und das Verbundprojekt Fachkräfteportal.

 

Medizinische Versorgung auf Amrum

Quelle: PixabayAngesichts der sich abzeichnenden Veränderungen in der medizinischen Versorgung auf Basis der Altersstruktur der vorhandenen Praxisinhaber besteht Handlungsbedarf. Um auch künftig der Daseinsvorsorge auf der Insel gerecht zu werden, wäre die Einrichtung eines Gesundheitszentrums oder einer Gemeinschaftspraxis denkbar. Geschaffen würde ein Zentrum zur Sicherung der (haus)ärztlichen Versorgung.

In einer Sitzung im Januar mit Gemeindevertretern der drei Gemeinden und Gesundheitsdienstleistern wurden unter Leitung und Moderation der AG Nord nach Einladung des Amtes Föhr-Amrum Lösungsansätze erarbeitet. Möglich wären demnach der Neubau auf einer bisher nicht überplanten Fläche oder die Schaffung von Räumlichkeiten im Zuge eines Umbaus in einer Bestandsimmobilie. Bereits im März soll in einer gemeinsamen Sitzung der drei Gemeindevertretungen ein Beschluss bezüglich der Standortwahl fallen.

 

Neukonzeption des öffentlichen Personen-Nahverkehrs

Träger des ÖPNV auf Föhr und Amrum ist der Kreis Nordfriesland. Nach dem Ablauf der Buskonzessionen im Jahr 2025 wird hier eine Neukonzeption auf beiden Inseln angestrebt. Geplant ist die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Neuausrichtung des ÖPNV. Darüber hinaus ist die Einbindung in den Schleswig-Holstein-Tarif beabsichtigt.

 

Verbundprojekt Fachkräfteportal

Das Verbundprojekt Fachkräfteportal hat das Ziel, mittels Fachkräfteakquise, -entwicklung und -sicherung ein ganzheitliches Konzept zur Fachkräftekoordination auf Amrum, Föhr, Helgoland, Sylt und den Halligen zu entwickeln und umzusetzen. Nach einem Termin mit dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium im Januar und einem Koordinierungs-Treffen im Februar in Husum sind die Förderanträge im „Baukasten-Prinzip“ in Vorbereitung.

 

Tempo 30-Zonen

Quelle: PixabayDie Verantwortlichen beider Inseln sind sich einig und halten die Aufhebung der Tempo 30-Zonen auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen auf Föhr und Amrum in vielen Fällen für unglücklich. Doch die Straßenverkehrsordnung gibt klare Vorgaben: Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.

Daraufhin hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein die Tempo 30-Zonen aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnungen des Kreises eingezogen. Eine erneute Beantragung für Gemeindestraßen ist jedoch möglich; erforderlich ist dafür eine Genehmigung durch den Kreis Nordfriesland.

In der Praxis bedeutet dies, dass jede Gemeinde einen Verkehrszeichenplan erstellt, der die gewünschten Zonen darstellt. Diese müssen mit dem Kreis Nordfriesland abgestimmt werden. Die nötige Beschlussfassung der Gemeinde muss in der Folge zur Genehmigung an den Kreis übersendet werden. In Norddorf ist das Genehmigungsverfahren angelaufen und die Schilder wurden bestellt. In Nebel ist keine Aufhebung von Tempo 30-Zonen erfolgt und in Wittdün ist die Beratung zu Tempo 30-Zonen im Rahmen der nächsten Verkehrsschau geplant.

 

PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden

Die Stromerzeugung auf Föhr und Amrum soll künftig auch mittels PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden erfolgen. Auf beiden Inseln wurden dafür die Potenziale von 66 Gebäuden untersucht. Mit dem Ergebnis, dass sich insgesamt gut 26.500 Quadratmeter Dachflächen eignen. Die potenzielle Stromerzeugung würde jährlich rund 4.700 Megawattstunden betragen. Die nächsten Schritte sehen die Priorisierung von Gebäuden und die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die technische Planung vor.

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Foto: Quelle: Apple Karten

Coronavirus: Aufhebung von Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

(28. 02. 2023)

Die Bundesregierung hat weitere Schutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 aufgehoben, die im Paragraf 28 b des Infektionsschutzgesetzes geregelt sind.

 

 

 

 

Im Einzelnen treten am 1. März 2023 außer Kraft:

 

  • Die Testpflicht für das Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe.
     
  • Die weitergehende Testpflicht dreimal pro Kalenderwoche für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen.
     
  • Die Maskenpflicht sowie die Testpflicht dreimal pro Kalenderwoche für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten.

 

Die Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) für das Betreten von Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen und ähnlichen bleibt dagegen für Besucher bestehen.

 

Die Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. in Schleswig-Holstein waren bereits seit dem 1. Oktober 2022 für bestimmte Personengruppen mit kurzem Aufenthalt oder geringem Kontakt zu Patienten (insbesondere Postboten, Lieferanten, Handwerker, Verwaltungsmitarbeiter, Hausmeister, Rechtsanwälte, Justizpersonen) durch Paragraf 2 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes außer Kraft gesetzt worden. Ebenso war die Testpflicht in Schleswig-Holstein durch Paragraf 2 Absatz 1 bereits für alle anderen asymptomatischen Personen ausgesetzt, die geimpft oder genesen sind.

 

Durch die Aussetzung dieser Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gibt es für die Ausnahmevorschriften in Paragraf 2 der Corona-Bekämpfungsforderung des Landes keinen Grund mehr. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung, zum 1. März 2023 auch die Corona-Bekämpfungsverordnung aufzuheben.

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Jugendschöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

(24. 02. 2023)

Für Menschen, die sich schon immer ehrenamtlich betätigen wollten und sich für Gerechtigkeit einsetzen möchten, könnte die Position des Schöffen genau das Richtige sein. Das Amt Föhr-Amrum sucht drei Frauen und drei Männer für das Ehrenamt des Jugendschöffen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Insgesamt werden im Kreis Nordfriesland 56 Frauen und Männer für dieses Ehrenamt gesucht. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen für die Dauer von fünf Jahren.

 

Die Bewerber auf Föhr und Amrum sollten ihren Wohnort im Amtsbereich haben. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen; juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Bewerbungen nimmt das Amt Föhr-Amrum entgegen. Diese sind bis zum 24. März 2023 bei der Ordnungsbehörde einzureichen und werden in einer Vorschlagsliste gesammelt an den Jugendhilfeausschuss weitergeleitet.

 

Der Bewerbungsbogen und ein Infoblatt sind als Anlage beigefügt. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.

 

[Bewerbungsbogen Jugendschöffenwahl]

[Infoblatt Jugendschöffenwahl]

[Webseite Schöffenwahl]

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Gewerbeamt: Eingeschränkte Öffnungszeiten

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass das Gewerbeamt Föhr ab sofort und bis auf Weiteres aufgrund einer personellen Umstrukturierung die Öffnungszeiten geändert hat.  Ab sofort werden an jedem Dienstag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr persönliche Sprechstunden für Gewerbetreibende, jene, die es werden wollen und alle anderen gewerbeamtstechnischen Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingerichtet.

 

Termine können telefonisch über die Zentrale des Amtes Föhr-Amrum unter Telefon 04681/5004-0 oder per E-Mail () gebucht werden. In den übrigen Öffnungszeiten des Amtes und in der Zeit außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Gewerbeamt wie gewohnt schriftlich zu erreichen.

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Auch letzte Corona-Regeln außer Kraft

(21. 02. 2023)

Die Landesregierung hat entschieden, den zuletzt bis zum 19. Februar 2023 befristeten Erlass unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests“ nicht mehr zu verlängern. Auf dessen Grundlage hatten die Kreise als Gesundheitsbehörden in Allgemeinverfügungen entsprechende Regelungen in Kraft gesetzt. Die ebenfalls bis zum 19. Februar 2023 befristeten Allgemeinverfügungen der Kreise treten damit ersatzlos außer Kraft.


In diesen Allgemeinverfügungen waren zuletzt noch für den Fall eines positiven Coronatests die Maskenpflicht und ein fünftägiges Betätigungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen geregelt. Außerdem enthielten die Allgemeinverfügungen die Empfehlung, bei Erkrankung mit Covid-19 zu Hause zu bleiben, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. All diese Regelungen sind nunmehr am 20. Februar 2023 außer Kraft getreten.


Die Landesregierung hat ebenfalls am 20. Februar die regelmäßigen Sitzungen des für die Vorbereitung der Vorschriften des Landes gebildeten Expertengremiums mit der vorerst letzten Sitzung beendet.

[Landesregierung: Richtigen Weg eingeschlagen]

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Aquaföhr öffnet am 1. März

(20. 02. 2023)

Wegen der stark gestiegenen Energiepreise und den damit verbundenen Kosten war die Schließzeit des Aquaföhr bis Ende März verlängert worden. Nun hat die Landesregierung finanzielle Unterstützung zugesagt, berichtete Kurt Weil, Geschäftsführer der Wyk auf Föhr Touristik GmbH (WTG), in der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung. Vor diesem Hintergrund wird die Schließzeit verkürzt; Sauna und Schwimmbad sind ab 1. März wieder geöffnet. Somit können Bürgerinnen und Bürger früher als geplant – wenn auch ohne Wellenbetrieb – ihre Bahnen ziehen und auch Schulen und Vereine können ihre Aktivitäten wahrnehmen.


Öffnungszeiten:


Wellenbad
Montag bis Donnerstag 10 bis 17 Uhr
Freitag 11 bis 17 Uhr, 10 bis 11 Uhr Seniorenschwimmen
Wochenenden und Feiertage 10 bis 18 Uhr


Sauna
Montag bis Freitag 12 bis 20 Uhr, donnerstags Damensauna
Wochenenden und Feiertage 10 bis 18 Uhr

 

[Homepage Aquaföhr]

Foto zur Meldung: Aquaföhr öffnet am 1. März
Foto: Aquaföhr öffnet am 1. März

Arbeiten, wo andere Urlaub machen

(07. 02. 2023)

Arbeiten, wo andere Urlaub machen – das ist beim Amt Föhr-Amrum möglich. Und es wird Nachwuchs gesucht: Auszubildende und Studierende können sich auf interessante Aufgaben freuen. So kann schon seit einiger Zeit in Kooperation mit der Fachhochschule Kiel ein duales Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen absolviert werden (Bachelor of Engineering). Zeitnah sollen weitere Studiengänge folgen.

 

 

 

Gute Chance für ein festes Beschäftigungsverhältnis

 

Und auch auf junge Menschen, die nicht studieren wollen, warten interessante und vielseitige Tätigkeiten sowie gute Chancen, nach der Ausbildung in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden. Wer sich für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung entscheidet, durchläuft alle Abteilungen des Amtes Föhr-Amrum inklusive der Außenstelle Amrum und des Sozialzentrums. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Husum sowie in zwei mehrwöchigen Lehrgängen (Zwischen- und Abschlussprüfung) an der Verwaltungsakademie in Bordesholm.

 

Angesprochen sind junge Menschen, die Interesse an rechtlichen Vorgängen der Verwaltung und Freude am Umgang mit Menschen haben. Der Mittlere Schulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur mit guten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaft/Politik sollten ebenso mitgebracht werden wie Grundkenntnisse in den gängigen Office-Programmen.

 

Ausbildungsstart 2022: Neue und ehemalige Auszubildende bei einem Begrüßungs- und Kennenlern-Event in Borgsum mit der Ausbildungsbeauftragten des Amtes Elisabeth Klepp-Brodersen (4.v.l.). Foto: Amt Föhr-Amrum

 

Neues Angebot: Fachinformatik-Ausbildung

 

Neu im Amt Föhr-Amrum ist darüber hinaus die Möglichkeit der Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in mit dem Schwerpunkt Systemintegration.

 

Im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Amtsverwaltung in Wyk gilt es, an der Seite des Ausbilders die IT im Amtsgebäude sowie in den amtseigenen Liegenschaften kennenzulernen. So werden etwa der IT-Bedarf an den Schulen mit den jeweiligen Leitern erörtert und in der Folge beschafft oder entsprechende Lösungen erarbeitet. Zum praktischen Einsatz kommen in der Regel fertige Tools. Zwar steht auch Programmierung auf dem Ausbildungsplan, sie kommt in der Praxis aber eher selten zum Einsatz und beschränkt sich auf kleinere Skripte, etwa um Datenabfragen zu starten. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Husum.

 

Erwartet werden neben den o.g. Schulabschlüssen gute Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch. Unverzichtbar sind zudem Interesse an Software und Hardware, Freude an Mathematik und Technik, logisches Denkvermögen sowie Teamfähigkeit und Engagement.

 

Beide Ausbildungen dauern in der Regel drei Jahre, bei guten Leistungen ist eine Verkürzung auf zirka 2,5 Jahre möglich.

 

Für die Fachrichtungen Verwaltungsfachangestellte/r und Fachinformatiker/in ist aktuell je ein Ausbildungsplatz ausgeschrieben. Die Bewerbungsfristen laufen bis zum 11. Februar 2023. Weitere Informationen sind hier abrufbar.

 

[Amtsseite: Ausbildung]

Foto zur Meldung: Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Foto: Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Testzentren auf Föhr und Amrum

(07. 02. 2023)

Nachfolgend eine Übersicht über die Teststationen auf Föhr und Amrum. Wer einen Testtermin gebucht hat und nicht wahrnehmen kann, sollte diesen im Interesse anderer Insulaner oder Gäste stornieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Testzentren

 

Föhr 

 

 Nieblum 

 

Testzentrum Nieblum
Poststrat 2

Hotline: 0160/98031549

www.schnelltest-nieblum.com

 

Amrum

 

 Wittdün 

 

AmrumSpa Gesundheitszentrum GmbH
Am Schwimmbad 1
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Kathrin Hartmann

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Anmeldung unter 015159899661
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[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

Foto zur Meldung: Testzentren auf Föhr und Amrum
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Kommunalwahl 2023: Wahlhelfer gesucht

Am 14. Mai 2023 finden neben der Wahl des Kreisstages auch die Wahlen der Vertretungen der Gemeinden statt. Für deren Durchführung sind die Wahlvorstände in den Wahlkreisen unverzichtbar. Diese bestehen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einem oder zwei Stellvertretern und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden vom Gemeindewahlleiter berufen.

 

Das gesellschaftliche Rückgrat einer lebendigen DeArchivfoto Kommunalwahl 2018: In Wyk wird die Auszählung der Wahlzettel vorbereitet.mokratie bilden die Ehrenamtler, ohne deren Engagement die eigentliche Wahlhandlung am Wahltag kaum bewerkstelligt werden könnte. Daher bittetdas Amt Föhr-Amrum Bürgerinnen und Bürger, den Wahlprozess in ihrer Gemeinde aktiv zu begleiten und sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu bewerben. Interessenten werden in die für Ihre Arbeit notwendigen Aufgaben und rechtlichen Hintergründe durch die Wahlbehörde eingewiesen.

 

Bewerbungen sind beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum unter oder Telefon 04681/5004-857 möglich. Hier werden auch weitere Fragen rund um das Thema Wahlhelferin/Wahlhelfer beantwortet.

Foto zur Meldung: Kommunalwahl 2023: Wahlhelfer gesucht
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Große Straße: Befahr-Genehmigungen rechtzeitig beantragen

(02. 02. 2023)

Die technische Abnahme erfolgte bereits im vergangenen Jahr, nun sollen die neuen Poller an den Zufahrten von der Bade- zur Großen Straße sowie von der Hafen- zur Königstraße zeitnah in Betrieb gehen. Derzeit werden die letzten technischen Voraussetzungen für die Nutzung geschaffen.

 

Das Ordnungsamt teilt mit, dass bis zum Abschluss des Verfahrens für Personen, die im Jahr 2022 eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone erhalten haben, diese vorerst weiterhin gültig bleibt. Da die Genehmigungen aus dem Vorjahr mit Inbetriebnahme der Poller nicht mehr akzeptiert werden, rät das Ordnungsamt allen Betroffenen, schon jetzt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2023 zu stellen.

 

Um die Anträge zügig abarbeiten zu können, sollte der Vordruck im Anhang genutzt werden.

[Musterantrag]

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Gestiegene Zweitwohnungssteuer: Amt Föhr-Amrum hat auf Ergebnisse keinen Einfluss

(02. 02. 2023)

In der Bevölkerung wächst derzeit der Unmut über die gestiegenen Zweitwohnungssteuern, der gegenüber den Mitarbeitenden des Amtes Föhr-Amrum in teilweise beleidigender Art und Weise kundgetan wird.

 

Hierzu teilt das Amt mit, dass die Berechnung der Zweitwohnungssteuer nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde bzw. der Stadt Wyk erfolgt. Diese sind auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter Ortsrecht/Satzungen einsehbar.

 

Ein wesentlicher wertbeeinflussender Faktor ist der aktuelle Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Nordfriesland ermittelt und ist im Internet zu finden (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de#/). Ein weiterer Faktor ist der Umrechnungskoeffizient (UKE), der sich aus den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertes in Verbindung mit der Anlage 36 BewG (Bewertungsgesetz) ergibt. Auch hier hat es in Teilbereichen Veränderungen im Vergleich zu den vorherigen Bodenrichtwerten gegeben.

 

Die Abgabenbescheide 2023 konnten insbesondere aufgrund dieser Daten und der bestehenden Satzungen erstellt werden. Das Amt Föhr-Amrum hat auf die Ergebnisse keinen Einfluss.

[Bodenrichtwerte SH]

[Anlage 36 Bewertungsgesetz]

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Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke

(01. 02. 2023)

Es war ein gelungener Nachmittag, der den scheidenden Schulleiter Carl Wögens gleichermaßen erfreute und bewegte: Nach 13 Jahren verließ der Kapitän die Brücke der Eilun-Feer-Skuul (EFS) und wurde mit einem bunten Programm in den Ruhestand verabschiedet.


Dass es 13 erfolgreiche Jahre waren, daran ließen die zahlreichen Redner keinen Zweifel. Ob Dr. Annette de la Motte-Martens vom Bildungsministerium, Amtsdirektor Christian Stemmer, Personalrat, Elternbeirat, Schülervertreter und Schulbegleiter sowie Schulleiter der Föhrer und Amrumer Schulen: Sie alle würdigten Wögens‘ menschliche und kommunikative Art sowie sein stetes Bemühen, die Schüler auf dem Weg zu selbstständigem Denken und Handeln zu unterstützen. Auch an die Kontroversen beim Streit um G8/G9 wurde erinnert und daran, dass der Oberstudiendirektor die schwierige Zeit der Corona-Pandemie erfolgreich gemanagt hatte. Schließlich wurde ihm unisono bescheinigt, mit der Sanierung der Schule bei laufendem Betrieb Bleibendes hinterlassen zu haben.


Carl Wögens bei seiner Verabschiedung. Foto: Peter SchulzeDer stellvertretende Schulleiter Martin Nickels hatte den Nachmittag federführend organisiert und moderierte das bunte Programm im mit rund 150 Gästen gut besetzten Forum der EFS, darunter die Familie Wögens, Vertreter der Politik, Kollegium und Schülerschaft. So wurden die Redebeiträge von musikalischen Beiträgen der Schüler umrahmt und der Circus Mytilus der Zirkus AG überraschte den scheidenden Schulleiter mit einer Sondervorstellung.


Zu den Höhepunkten des Nachmittages zählte ein nicht im Programm vorgesehener Redebeitrag. Erk Wögens, Biobauer aus Utersum und jüngerer Bruder des Schulleiters, enterte die Bühne und sorgte mit einigen Anekdoten aus der gemeinsamen Kinderzeit auf dem Bauernhof für zahlreiche Lacher und beste Unterhaltung.


„Wir alle wollen gute Schule machen“, betonte Carl Wögens in seiner Rede und dankte seinem Team. Es sei hilfreich, zu reflektieren und Probleme auch aus der Sicht des jeweils anderen zu betrachten. „Heute gebe ich den Schlüssel zum Büro ab“, sagte er und die Emotionen waren ihm anzumerken. Dennoch geht Carl Wögens nicht so ganz und wird der Schule als fachkundiger Berater erhalten bleiben. Die großen Probleme aber müssen nun andere lösen.

Foto zur Meldung: Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke
Foto: Eilun-Feer-Skuul: Der Kapitän verlässt die Brücke

Wellenbad und Sauna: Schließzeit verlängert

(27. 01. 2023)

Die Wyk auf Föhr Touristik GmbH teilt mit, dass die Schließphasen für Wellenbad und Sauna aufgrund der gestiegenen Energiepreise bis einschließlich 26. März 2023 verlängert werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie erneut das Schul- und Vereinsschwimmen unter dieser Maßnahme leiden werden, sei die Entscheidung nicht leichtgefallen, betont WTG-Geschäftsführer Kurt Weil. „Uns ist bewusst, dass es gerade in diesen Bereichen nach wie vor erheblichen Nachholbedarf gibt, aber die Kosten lassen uns derzeit leider keine andere Wahl.“

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Sammeln für die Biike-Haufen

(24. 01. 2023)

Die Biikeplätze in den Amrumer Gemeinden sind ab Sonnabend, 28. Januar, für Anlieferer von Brennmaterial geöffnet. Es dürfen ausschließlich Zweige, Buschwerk und unbehandeltes Holz zu folgenden Zeiten abgeladen werden:

 

Norddorf: Montag bis Sonnabend zwischen 7 und 20 Uhr.
Nebel, Süddorf und Wittdün: Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr.

 

In Wittdün kann nur in Kleinstmengen angeliefert werden. Sobald sich dort ein kleiner Biikehaufen angesammelt hat, wird die Zufahrt gesperrt.

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Wahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Föhr

(23. 01. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum sucht für den Schiedsamtsbezirk Föhr engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann sowie als stellvertretende Schiedsfrau bzw. als stellvertretender Schiedsmann ehrenamtlich um die Klärung vor- oder außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten bemühen wollen. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten. Schiedsleuten obliegt die Durchführung des Schiedsverfahrens. Die Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte, indem zwischen den Parteien vermittelt und möglichst eine gütliche Einigung herbeigeführt wird.

 

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Protokolle und Vergleiche sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 30 Jahre alt sein, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, neben der Befähigung, öffentliche Ämter zu bekleiden, auch Land und Leute gut kennen, und müssen im Schiedsamtsbezirk wohnen.

 

Schulung in Fachseminaren

 

Interessenten würden dem Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum für eine fünfjährige Amtszeit zur Wahl vorgeschlagen werden. Die gewählten Schiedspersonen treten ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt wurden. Selbstverständlich werden die gewählten Personen in Theorie und Praxis im Rahmen von Fachseminaren geschult und so in die Lage versetzt, das Schiedsverfahren selbstständig und rechtssicher durchführen zu können.

 

Informationen rund um das Schiedsamt stehen auf der Homepage Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter: www.schiedsamt.de/startseite zur Einsichtnahme bereit.

 

Weitergehende Fragen beantworten Anke Delius (Tel.: 04681/5004-852, E-Mail: ) oder Marco Christiansen (Tel.: 04681/5004-851, E-Mail: ).

 

Die Wahlzeit der bisherigen Amtsinhaber endet zum 11. März 2023. Eine Wiederwahl der Amtsinhaber ist möglich.

 

Meldeschluss ist der 15. Februar 2023.

[Bewerbungsbogen]

[Öffentliche Bekanntmachung]

[Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen]

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Foto: Bild von succo auf Pixabay

Info zu den Grundsteuerbescheiden für 2023

(23. 01. 2023)

Am 20. Januar 2023 wurden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 versandt. Die Amtsverwaltung weist darauf hin, dass diese auf Grundlage der „alten“ Messbescheide ergehen. Die Grundsteuermessbescheide auf Basis der bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt einzureichenden Grundsteuererklärung haben keine Relevanz für 2023, sondern kommen erst ab dem Veranlagungsjahr 2025 zum Tragen.

Foto zur Meldung: Info zu den Grundsteuerbescheiden für 2023
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Plätze knapp: Insulaner wollen Informationen

(19. 01. 2023)

Volles Haus des Gastes in Nieblum: Über 100 Einwohnerinnen und Einwohner besuchen eine Informationsveranstaltung des Amtes Föhr-Amrum und der Föhr Tourismus GmbH (FTG). Sie folgten einer Einladung von Amtsdirektor Christian Stemmer, dessen erstem Stellvertreter Uli Hess, Amtsvorsteherin Heidi Braun sowie FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt.

 


Zunächst berichtete der FTG-Geschäftsführer von abgeschlossenen, aktuellen und geplanten Projekten im touristischen Bereich. Die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Kritik zu äußern, nutzten einige der Anwesenden bei Themen wie Tourismusakzeptanz, Veranstaltungsplanung und Tageskurabgabe. Im direkten Austausch konnten so an vielen Stellen Unklarheiten über Zuständigkeiten und Absichten ausgeräumt werden. Ausführliche Informationen liefert die Präsentation, die unter www.foehr.de/aktuelles zum Download bereitsteht.

 

Das Haus des Gastes in Nieblum war gut besucht. Foto: Föhr Tourismus GmbH/Anna Preißler


Viel Stoff, dem nach einer kurzen Pause die Präsentation des Amtsdirektors folgte. Christian Stemmer berichtete von Aktivitäten des Amtes in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung der Inseln sowie Planungen zum Wohnungsbau, Verkehr und weiteren Bauprojekten.

 

Weg zu klimafreundlicher und nachhaltiger Energieversorgung ebnen


So soll die 2020 gegründete Inselwerke Föhr-Amrum GmbH den Weg zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung der Inseln Föhr und Amrum ebnen. Tätigkeitsfelder der rein kommunalen Gesellschaft, an der das Amt Föhr-Amrum 51 Prozent und die Inselgemeinden 49 Prozent der Anteile tragen, werden vorrangig der Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie die Erzeugung und der Vertrieb von Strom und Wärme sein.


In der Folge wurde im Januar 2022 die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gemeinsam mit dem Partner DSK Energie GmbH als operative Tochtergesellschaft der Inselwerke ins Leben gerufen. Die Inselwerke halten 80 Prozent und die DSK Energie GmbH 20 Prozent der Anteile. Zentrale Tätigkeitsfelder sind die insulare klimafreundliche Erzeugung sowie der Vertrieb von Strom und Wärme.


Für den Standort des Wärmenetzes Föhr-Mitte (Alkersum, Midlum, Oevenum und Nieblum) in Alkersum sei das Bauleitplanverfahren gestartet (Gewerbegebiet und Solarthermie-Fläche), berichtete Stemmer. Die Erstellung der Bauleitpläne (B-Plan- und F-Planänderung) erfolgt durch das Bau- und Planungsamt. Nächster Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.

 

Umsetzung weiterer Quartierskonzepte geplant


Zudem soll über die Inselenergie die Erstellung und Umsetzung weiterer Quartierskonzepte für die Inselgemeinden koordiniert werden. Nachdem auch die übrigen elf Inselgemeinden Anträge für die zweigeteilte Förderung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt haben, sind erste Förderbescheide bereits eingegangen. Liegen Letztere von beiden Geldinstituten für alle Gemeinden vor, beginnt die Ausschreibung und Angebote werden eingeholt.


Ein weiteres wichtiges Thema der Inselenergie ist die Erstellung und Umsetzung einer Ladeinfrastruktur. Mit elf Gemeinden wurden Standorte festgelegt und Gestattungsverträge geschlossen und das Ausschreibungsverfahren durchgeführt.


Im weiteren Verlauf gab der Amtsdirektor einen Überblick über die geplante Neukonzeption des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs, die Sanierung der Sportanlage der Eilun-Feer-Skuul, für die das Konzept erstellt wurde, und das Ende 2022 fertiggestellte Radverkehrskonzept Föhr, mit dem Ziel eines attraktiven Radverkehrsnetzes für Einheimische und Gäste.


Schließlich wurden das neue Bürgerportal, das im Amtsbereich ab dem 1. Februar 2023 genutzt werden kann, vorgestellt und die Anwesenden in Sachen Wohnraum auf den neuesten Stand gebracht.

 

Entwicklungen in Sachen Wohnraum


Im September 2021 hatten die Inselgemeinden die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG gegründet. Deren Ziel ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf Föhr und Amrum und erstes Projekt ist der Bau von acht Mehrfamilienhäusern im Wyker Kortdeelsweg.


Für weitere Projekte werden in Wittdün Gespräche mit der Gemeinde über ein Bauvorhaben am Wittdüner Ortsausgang geführt und in Utersum Gespräche mit der Rehaklinik über ein Bauvorhaben auf dem Klinikgelände.


Für das Wohnraumentwicklungskonzept Föhr-Amrum liegt nach Gesprächen mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanungsbehörde seit Dezember 2022 ein Entwurf vor. Nächster Schritt sind Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfs durch die Gemeinden.

 

Positives Fazit


Nachdem auch in diesem Teil der Veranstaltung Fragen aus der Bevölkerung beantwortet und diskutiert wurden, dankten Amtsdirektor und FTG-Geschäftsführer allen, die den Weg ins Haus des Gastes gefunden haben, um sich aus erster Hand über die Themen aus Tourismus und Verwaltung zu informieren.


„Rückmeldungen der Einheimischen sind für uns sehr wichtig und ich freue mich über den sympathischen Austausch auf Augenhöhe“, so FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt.


Positiv fiel auch das Fazit des Amtsdirektors aus: „Es freut mich, dass die Veranstaltung so gut angenommen wurde“, sagte Christian Stemmer. Das Format sei eine sinnvolle Ergänzung zum eingeschlagenen Kurs im Sinne der digitalen Informationsverarbeitung, „das wir vielleicht zweimal jährlich ergänzend zu den Bürgerbroschüren abhalten sollten.“

[Präsentation des Amtes Föhr-Amrum]

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Foto: Quelle: Apple Karten

Fragen zur Grundsteuer ab 2025: Auskünfte nur über das Finanzamt

(16. 01. 2023)

Derzeit erhalten viele Grundstücksbesitzer die „neuen“ Grundsteuermessbescheide, die Grundlage für die Grundsteuerbescheide ab 2025 sein werden. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis dahin müssen die Gemeindevertretungen/-versammlungen die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A, B und C festgelegt haben. Die Summe der im Jahr 2025 zu erhebenden Grundsteuern darf die im Jahr 2024 zu erhebende Grundsteuer nicht übersteigen.


Wie sich die neuen Hebesätze für die Grundsteuern gestalten werden, ist erst absehbar, wenn eine ausreichende Menge an Daten in Form von Grundsteuermessbescheiden vorliegt und wird frühestens Ende 2023 von der Politik zu diskutieren sein. Bis dahin ist alles reine Spekulation.


Einwendungen gegen die Grundsteuermessbescheide sind beim jeweiligen Finanzamt vorzubringen. Auch kann nur das Finanzamt Auskünfte hierzu erteilen (Telefon: 04841/8949-1677 oder -1681). Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Amtes Föhr-Amrum hierzu keinerlei Auskünfte erteilen können und es wird seitens der Amtsverwaltung darum gebeten, von diesbezüglichen Anrufen abzusehen.

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Steuerformulare in Papierform nicht mehr beim Amt Föhr-Amrum erhältlich

(16. 01. 2023)

Die Amtsverwaltung erinnert daran, dass keine Steuerformulare in Papierform mehr vorgehalten und angeboten werden.

 

Formulare für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie über den Formularserver des Bundesministeriums der Finanzen. Auch steht Ihnen das ELSTER-Portal für die Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung.

 

Sollte Ihnen der elektronische Formularabruf nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Nordfriesland unter der Rufnummer: 04662-850.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

[Formularserver des Bundesministeriums der Finanzen]

[Online Steuererklärung über das ELSTER-Portal]

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Warnung vor Anzeigenakquise - Lassen Sie sich nicht täuschen

(06. 01. 2023)

Das Amt Föhr-Amrum weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine neue Bürgerbroschüre durch ein externes Unternehmen aufgelegt wird. 

Gewerbebetriebe aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort um Freigabe eines Korrekturabzuges gebeten wird. Verträge dieser Art hat das Amt Föhr-Amrum jedoch nicht abgeschlossen! 

 

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum erscheint seit Herbst 2021 im neuen Format der eigenen Pressestelle und informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Herbst/Winter 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

 

 

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Radfahren auf der Insel soll attraktiver werden

(22. 12. 2022)

2019 war die Wasser- und Verkehrskontor GmbH (WVK) aus Neumünster mit einem Verkehrs- und Mobilitätskonzept beauftragt worden. Darauf aufbauend entwickelte das Ingenieurbüro seit Oktober 2021 ein Radverkehrskonzept, das WVK-Mitarbeiterin Jorna Lindemann in der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Föhr vorstellte. Ziel des Konzeptes ist, die Radverkehrs-Infrastruktur auf der Insel mittels Nutzung von Förderprogrammen durch Sanierung und Erweiterung an heutige Standards anzugleichen.

 

Angestrebt wird die Stärkung einer nachhaltigen Mobilität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Unter Berücksichtigung des Alltags- und des touristischen Radverkehrs soll ein flächendeckendes Radverkehrsnetz entstehen, das zentrale Orte miteinander verbindet. Und Handlungsbedarf ist da, denn die jetzigen Radwege sind vielfach nicht für den Begegnungsverkehr geeignet, häufig in keinem guten Zustand oder nicht ausreichend beschildert.

 

27 Schlüsselmaßnahmen aufgeführt

 

Im Ergebnis zeigt das Konzept 27 Schlüsselmaßnahmen auf, die insbesondere die Verbindungen zwischen den Gemeinden im Fokus haben und durch bessere Verkehrsführungen Verkehrsfluss und Sicherheit optimieren sollen. Einzelschritte, die, unter Nutzung von Fördergeldern, nach dem Baukastensystem und wenn möglich in Kombination mit ohnehin stattfindenden Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

 

Alle Föhrer Gemeinden sind betroffen, weshalb der Aufwand auch mit Blick auf die Beantragung von Fördergeldern hoch ist. Da jedoch alle Maßnahmen ein zusammenhängendes Konzept bilden, ist die Beteiligung aller Gemeinden an der Umsetzung der sie betreffenden Einzelmaßnahmen elementar. Nur so kann ein attraktives, alltagstaugliches Radverkehrsnetz Föhr realisiert werden.

 

Erste Schritte sind erfolgt

 

Erste Schritte sind erfolgt: Parallel zur Konzepterstellung hatte die aus Vertretern des Amtes Föhr-Amrum und der Föhr Tourismus GmbH zusammengesetzte Arbeitsgruppe Radverkehr erste investive und förderfähige Maßnahmen mit den betreffenden Gemeindevertretungen erörtert und zum Teil zur Antragsreife gebracht.

 

Im Fachausschuss Föhr bekräftigten die Mitglieder einstimmig ihre Zustimmung zu dem Konzept. Die zur Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen erforderlichen finanziellen Eigenmittel werden die Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereitstellen und künftig vorrangig in den jeweiligen Haushaltsplanungen berücksichtigen.

[Radverkehrskonzept Stand Dezember 2022]

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Multifunktionsanlage: Standort gefunden

(21. 12. 2022)

Bereits seit 2015 steht die Errichtung eines Skateparks auf Föhr auf der Agenda. War anfangs nur die Stadt Wyk als bevorzugter Standort involviert, beschäftigt sich mittlerweile das Amt Föhr-Amrum mit diesem Thema. Die Begrifflichkeit hatte sich zuletzt von Skatepark in Multifunktionsanlage gewandelt, die die Möglichkeiten der Nutzung erweitern würde. Mit der Suche nach einem geeigneten Standort blieb das Problem allerdings das alte: Benötigt wird eine Fläche zwischen 500 und 1000 Quadratmetern und auch die Finanzierung ist noch nicht geklärt.

 

Nach der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Föhr ist zumindest die Frage des Standortes beantwortet. Auf dem Gelände der Eilun-Feer-Skuul (EFS) soll die Anlage ihren Platz finden. Erste Elemente könnten errichtet und diese bei Bedarf sukzessive erweitert werden. Charmanter Vorteil dieser Variante: Nicht nur die Anlage, sondern auch deren Finanzierung wäre besser planbar.

 

Schulvertreter begrüßen die Entscheidung

 

Vor dem Gremium hatte Martin Nickels, stellvertretender Leiter der EFS, für den Standort geworben und daran erinnert, dass die mittlerweile in Betrieb genommene Parkour-Anlage ursprünglich als Mehrzweckanlage gedacht war. Nickels verwies auf die Fachanforderung „Rollen und Gleiten“ für den Sportunterricht, die den Schülern ermöglichen soll, Bewegungsfertigkeiten zu entwickeln und Geschwindigkeit und Risiko beherrschen zu lernen. Hierfür wäre eine Multifunktionsanlage bestens geeignet, weshalb die Kollegen der Fachschaft Sport deren Errichtung auf dem Schulgelände begrüßen würden.

 

In der Sitzung wurde auch das Interesse an einem Kunstrasenplatz bekräftigt. Dass die Umwandlung des jetzigen Nebenplatzes aus schulischer Sicht sinnvoll und notwendig sei, erläuterte Chemie- und Sportlehrer Ivo Gründler für die Fachschaft Sport der EFS. Der jetzige Rasenplatz sei witterungsbedingt häufig nicht nutzbar und ein Kunstrasenplatz eine Aufwertung. Dieser wäre durchgängig bespielbar und ließe diverse Spiel- und Übungsarten zu, die unter den jetzigen Umständen nur in begrenztem Umfang möglich seien.

 

Kunstrasenplatz würde besseres Angebot schaffen

 

Ähnlich äußerte sich Birgit Johannsen, Vorstandsmitglied des Wyker Turnerbundes (WTB) und Leiterin der Hockey-Sparte. Vor rund fünf Jahren mit zehn Jugendlichen ins Leben gerufen, gehören der Sparte mittlerweile mehr als 50 Aktive aller Altersgruppen an. Neben einer kurzen Hallensaison seien in der rund acht Monate dauernden Feldsaison unter den aktuellen Voraussetzungen – auch für andere Sportarten – der Spielbetrieb nur eingeschränkt und das Training nur unter erschwerten Bedingungen möglich, so Johannsen. Intern wie extern könnte mit einem Kunstrasenplatz – nicht nur im Hockeybereich – ein großartiges Angebot geschaffen werden. Für den Schulsport ebenso wie für den von den Insel-Vereinen angebotenen Breitensport.

 

Die Einlassung der Schul- und Vereinsvertreter stießen auf Zustimmung. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, die finanziellen Möglichkeiten für einen Kunstrasenplatz und die Frage des Standortes einer Multifunktionsanlage auf dem Schulgelände in das Gesamtkonzept für die Sanierung der Sportanlagen mit aufzunehmen.

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Foto: Bild von Anna-Karin Pantzar auf Pixabay

Kommunale Dienstleistungen online beantragen

(17. 12. 2022)

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen künftig über Online-Portale anzubieten. Auch das Amt Föhr-Amrum war nicht untätig. Im Zuge des neu geschaffenen Digitalisierungsmanagements entwickelte Peter Davidsen auf Grundlage des von IT-Dienstleister ITV.SH entwickelten Bürgerportals für Schleswig-Holstein ein eigenes Bürgerportal für die Inseln Föhr und Amrum. Das Bürgerportal mit den kommunalen Dienstleistungen des Amtes wird ab Ende Januar 2023 öffentlich verfügbar sein. Die Internetadresse wird im Zuge der Freischaltung veröffentlicht werden.


Hintergrund: Um Dienstleistungen des Amtes wie Wohngeldanträge, Gewerbeanmeldungen oder Führungszeugnisse zu beantragen, soll künftig der Besuch im Amtsgebäude entfallen. Nötig ist dieser für die Abholung von Dokumenten oder Bescheiden je nach Dienstleistung vorerst allerdings noch und auch bezahlt werden muss weiterhin vor Ort. Erst in einem nächsten Schritt soll ein ePayment-Verfahren implementiert werden, das Bürgern auch die Bezahlung vereinfachen wird.


Das Bürgerportal bündelt die Angebote in Kategorien, die derzeit durch Peter Davidsen, Digitalisierungsmanager des Amtes Föhr-Amrum, konfiguriert werden. Peter Davidsen ist auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Bürgerportal (Telefon 04681/5004-811, ).

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Vorsorge für den Notfall

(17. 12. 2022)

Um auch künftig für besondere Großschadensereignisse gerüstet zu sein, hatte Amtsdirektor Christian Stemmer mehrere Workshops einberufen. Teilnehmende waren Experten von Föhr und Amrum aus Behörden sowie aus Hilf- und Rettungsorganisationen. Durchgespielt wurden verschiedene Szenarien, um festzustellen, ob der vorhandene Einsatzplan unter besonderer Berücksichtigung der Insellage ausreichend ist oder an der einen oder anderen Stelle optimiert werden muss.

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Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(16. 12. 2022)

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Herbst/Winter 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

[Bürgerbroschüre Winter 2022]

Corona: Maskenpflicht im ÖPNV läuft aus

(16. 12. 2022)

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr läuft zum 1. Januar 2023 aus und wird nicht verlängert. Stattdessen gibt es lediglich eine Maskenempfehlung für Risikogruppen und Menschen mit Erkältungssymptomen.


Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie hier.

[Mitteilung der Landesregierung]

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Treibjagd in Midlum

(15. 12. 2022)

Am Sonnabend, 17. Dezember, findet in der Gemarkung Midlum eine Treibjagd statt. Am Jagdtag muss evtl. mit Beeinträchtigungen gerechnet werden.

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Kommunalwahl am 14. Mai 2023

(09. 12. 2022)

Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2023 für die Gemeinde- und Kreisvertretungen finden am 14. Mai 2023 statt. Dann wird auch in den amtsangehörigen Gemeinden auf Föhr und Amrum eine neue Gemeinde- bzw. Stadtvertretung gewählt. Ausnahmen bilden die Gemeinden Dunsum und Witsum. Hier ist die aus allen Bürgerinnen und Bürgern bestehende Gemeindeversammlung oberstes Willensbildungsorgan. Die jeweilige Vertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft für die darauffolgenden fünf Jahre alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.


Die Wahlbehörde des Amtes Föhr-Amrum fordert daher zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese können von Parteien, Wählergemeinschaften oder auch einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung über die Wahlbezirkseinteilung und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier.


Gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, im Wahlgebiet wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat (§ 6 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz).

 

Zusätzliche Informationen zur Kommunalwahl sind unter anderem auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein zu finden.


Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 20. März 2023 um 18 Uhr.


Der Amtswahlausschuss entscheidet schließlich am 24. März 2023 in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung von Wahlvorschlägen.

[Amtliche Bekanntmachung]

[Kommunalwahl: Rechtliche Grundlagen]

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Müllabfuhrtermine 2023

(05. 12. 2022)

Die altbekannten, farbigen Abfallkalender mit diversen weiteren Kurzinformationen zur Abfallabfuhr 2023 liegen ab sofort in unseren Bürgerbüros zur Abholung bereit. Weiterhin stehen Ihnen die Abfuhrkalender als PDF-Dokument hier zum Herunterladen zur Verfügung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr ist in drei Abfuhrbezirke untergliedert, deren Abgrenzung Sie hier einsehen können. Eine tabellarische Übersicht der Abfuhrtermine erhalten Sie bei der AWNF. Wählen Sie hier einfach Ihren Abfuhrbezirk aus.

 

 

 

 


Eine weitere Alternative ist die Abfall-App der AWNF. Diese können Sie sich über den unten stehenden QR-Code bzw. die Verlinkungen installieren.

 

Abfall-App AWNF

qr_awnf-app

 

 

 

 

 

 

AWNF Abfall-App für iOS installieren

 

AWNF Abfall-App für Android installieren

 

Weitere Informationen zur Abfall-App erhalten Sie unter https://www.awnf.de/seiten/abfall-app/  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[Abfuhrkalender Föhr-Land 2023]

[Abfuhrkalender Amrum 2023]

[Abfuhrkalender Wyk auf Föhr 2023]

[Informationen zur APP der AWNF]

Foto zur Meldung: Müllabfuhrtermine 2023
Foto: Beispielfoto Müllabfuhrkalender

IHK: Befragung der Mitarbeitenden

(05. 12. 2022)

Fachkräfte werden überall händeringend gesucht, und die Inseln bilden hier keine Ausnahme. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderung führt die IHK-Nordfriesland derzeit gemeinsam mit der Fachhochschule Westküste eine Befragung von betrieblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch.

 


„Als einen Baustein des Projekts ‚Inselübergreifende Fachkräftekoordination‘ wollen wir im Rahmen der Situationsanalyse zum Sachstand des Fachkräfte- und Mitarbeitermangels nicht nur die Meinung der Unternehmen hören, sondern insbesondere auch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfahren, warum sie auf den Inseln leben und arbeiten“, heißt es dazu von der IHK.


Die Fachhochschule in Heide unterstützt nicht nur bei der ausgearbeiteten Umfrage, sie hat den Umfragebogen auch mit entworfen und begleitet die Auswertung und den weiteren Prozess wissenschaftlich. Ziel ist, die Ansprache neuer Mitarbeiter und Auszubildender inselübergreifend noch passgenauer zu entwickeln.


Die Umfrage endet am 16. Dezember 2022.

[Umfrage]

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Foto: IHK-Gebaeude in Flensburg. Foto: IHK Flensburg

Föhr Tourismus GmbH lädt zur Vermieterversammlung ein

(05. 12. 2022)

Am Dienstag, 13. Dezember 2022, lädt die Föhr Tourismus GmbH (FTG) zu einer Vermieterversammlung in den Wyker Kurgartensaal ein. Eingeladen sind alle Föhrer Vermieterinnen und Vermieter.

 

Ab 13 Uhr stehen die Nachhaltigkeitsinitiative FÖHRgreen und die kürzlich erfolgte technische Optimierung der Webseite www.foehr.de Im Mittelpunkt. Tipps zu Energiesparmaßnahmen gibt zudem der Energieberater Hennrick Wäcken.


Programm:


13 bis 13.30 Uhr
FÖHRgreen/Nachhaltigkeit auf der Insel Föhr
- Kai Becker, FTG-Nachhaltigkeitsbeauftragter

 

13.30 bis 14 Uhr
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs
- Hennrick Wäcken, Energiemanager und CEO der Firma Gebäude-Energie- Concept)

 

14 bis 14.30 Uhr
Neugestaltung foehr.de
- Pelle Motzke, Online-Marketing Föhr Tourismus GmbH
- Thorsten Reich, Unternehmensberater, der die Modernisierung der Webseite begleitet hat

 

bis ca. 15 Uhr
offener Austausch, Zeit für Fragen und Rückmeldungen

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Amt Föhr-Amrum: Haushaltsplan für 2023 beschlossen

(02. 12. 2022)

Einstimmig beschloss der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum in seiner jüngsten Sitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023, den Lars Hullermann, Mitarbeiter der Geschäftsbuchhaltung des Amtes, präsentierte. Der Haushaltsplan schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag von gut 420.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr (-290.000 Euro) um ungefähr 130.000 Euro schlechter ab. Erhebliche Veränderungen sind bei der Amtsumlage zu verzeichnen, die sich nach der Finanzkraft der Gemeinden bemisst, die durch hohe Steuereinnahmen angestiegen ist. So bleibt die Umlage zwar mit 51,02 Prozent gleich, der Umlagebetrag aber steigt im Vergleich der Jahre 2022 zu 2023 auf knapp 9,3 Millionen Euro (Vorjahr 8,5 Millionen Euro).


Personalaufwendungen steigen erheblich

 

Weitere wesentliche Punkte sind die Personalaufwendungen, die nach dem zuvor beschlossenen Stellenplan um knapp 930.000 Euro steigen. Diversen Gutachten geschuldet (Entwicklung Öffentlicher Personennahverkehr etc.), erhöhen sich die Kosten für Geschäftsaufwendungen um gut 130.000 Euro. Da einige Stellen im Amt neu besetzt werden müssen, sollen für neue Mitarbeitende Schulungen angeboten werden. Und auch für Mitarbeitende, die schon länger dabei sind, gibt es erweiterte Fortbildungsangebote. In der Folge steigen die Kosten für Aus- und Fortbildung um knapp 45.000 Euro. Schließlich bringt der Bau der neuen Schulen auf beiden Inseln Vorteile mit sich: Bei der Unterhaltung baulicher Anlagen konnten knapp 100.000 Euro eingespart werden. Bei fast allen Investitionen handelt es sich um Maßnahmen, die für 2022 eingeplant waren, jedoch nicht umgesetzt werden konnten.

 

Erhöhung des Stammkapitals der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH

 

Investitionen sind insgesamt in Höhe von gut 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Hervorzuheben sind hier die Sanierung einer Obdachlosenunterkunft in Nebel (450.000 Euro), Planungskosten für einen neuen Standort der Grundschule Föhr-Land (300.000 Euro), der zweite und dritte Bauabschnitt Öömrang Skuul (gut 3,2 Millionen Euro inklusive Mitteln aus dem Vorjahr) und der Umbau der Eilun-Feer-Skuul (200.000 Euro für erwartete Schlussrechnungen) sowie die Schulhoferneuerung der Eilun-Feer-Skuul und Modernisierung des Sportplatzes (1,7 Millionen und 500.000 Euro, es wurden jeweils Mittel aus dem Vorjahr angesetzt). Schließlich wird das Stammkapital der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH um anteilig gut 600.000 Euro erhöht.


Erster Nachtragshaushalt 2022 auf den Weg gebracht


Zuvor hatte das Gremium ebenfalls einstimmig den ersten Nachtragshaushaltsplan des Amtes für das Jahr 2022 abgesegnet. Dieser wurde nötig, da aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation im Jahr 2022 viele Maßnahmen gar nicht oder nur zum Teil umgesetzt werden konnten. Hullermann berichtete von einem planerischen Jahresverlust in Höhe von knapp 290.000 Euro; der ursprüngliche Haushalt sah einen Jahresverlust in Höhe von knapp 630.000 Euro vor.


Eine wesentliche Änderung in der Ergebnisrechnung ist unter anderem die Amtsumlage. Sie wurde vor dem Hintergrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinden von gut 7,6 Millionen Euro auf knapp 8,6 Millionen Euro angepasst.


Energiekosten schlagen zu Buche

 

Da die Liegenschaft im Feederhuugam 1 in Nebel saniert wurde, waren Wohnungen teilweise nicht rechtzeitig bezugsfertig. Hier wurden die Mieteinnahmen von 363.000 auf 324.000 Euro nach unten korrigiert. Gestiegen sind dagegen die Kosten für den Personalaufwand von ursprünglich 5,7 Millionen auf 5,8 Millionen Euro. Schließlich sind die Heizkosten der Liegenschaften des Amtes von 201.000 Euro auf 370.000 Euro und die Stromkosten von knapp 139.000 Euro auf 185.000 Euro gestiegen.

 

Änderungen auch im Investitionsplan


Auch im Investitionsplan gab es Änderungen. So trug Lars Hullermann vor, dass sich die Auszahlung der Investitionen um rund 3,5 Millionen Euro von 6.7 Millionen auf 3.2 Millionen Euro verringern. Wie auch die aufgenommenen Kredite, die von geplanten 5,3 Millionen auf 1,3 Millionen Euro sinken.


So wurden für den Umbau der Pflegestation in Nebel 82.000 Euro neu eingeplant, nachdem die Mittel aus den Vorjahren nicht ausreichten. Auch für den Umbau des Sitzungssaales im Wyker Amtsgebäude wurden die Haushaltsmittel erhöht. Sie steigen von 50.000 auf 85.000 Euro. Für den Katastrophenschutz auf Föhr und Amrum war die Anschaffung von Notstromaggregaten für 170.000 Euro eingeplant.

 

Ansätze an den Status Quo angepasst


Für die Baumaßnahme Öömrang Skuul werden die Baukosten an den Ist-Wert angeglichen und der Haushaltsansatz von ursprünglich zwei Millionen auf 281.000 Euro gekürzt. Die Differenz wird zusätzlich in den Haushalt 2023 eingeplant. Da bei der Öömrang Skuul neben einem Fahrradunterstand auch Abstellräume für die Hausmeisterei gebaut wurden, steigt hier der Planansatz von ursprünglich 80.000 auf 115.000 Euro.


Für die Schulhoferneuerung an der Eilun-Feer-Skuul waren ursprünglich 500.000 Euro eingeplant. Da die Maßnahme nicht abgeschlossen werden konnte, wird der Ansatz an den Status Quo angepasst und die Mittel verringern sich auf 50.000 Euro. Die Modernisierung des Sportplatzes der Eilun-Feer-Skuul konnte ebenfalls nicht im vollen Umfang umgesetzt werden, weswegen sich der Planansatz von 1,5 Millionen auf 110.000 Euro verringert.

 

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Foto: Bild von Alexa auf Pixabay

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022

(01. 12. 2022)

Der nächste bundesweite Warntag findet am Donnerstag, 8. Dezember 2022, statt. Ziel ist, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen. Die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte aktivieren die unterschiedlichen Warnmittel am 8. Dezember um 11 Uhr.


Der Tag dient dazu, die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und die genutzten Mittel auf Funktionalität und Schwachstellen zu überprüfen. Diese werden in der Folge behoben, um das System der Bevölkerungswarnung sicherer zu machen.


Erstmals soll an diesem Tag mit Cell Broadcast eine über die Mobilfunknetze übermittelte Warnmeldung getestet werden. So sollen die Menschen in Deutschland durch die Testnachricht mit dem System bekannt gemacht werden. Zudem erhoffen sich die Verantwortlichen wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung bis zur vorgesehenen Inbetriebnahme im Februar 2023.


Weitere Informationen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf seiner Internetseite veröffentlicht.

[Info-Flyer]

[Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]

[Informationen zum bundesweiten Warntag]

[Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]

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Foto: (c) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum

(29. 11. 2022)

Das Ziel, die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs zu steigern, haben sich die Verantwortlichen auf Föhr und Amrum schon länger auf die Fahne geschrieben. Ein Ziel, das auch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ der Bundesregierung verfolgt. Damit werden im Rahmen des „Klimaschutzprogramms 2030“ Investitionen in Ländern und Kommunen unterstützt, die die Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort im Fokus haben. „Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen“, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

 

Dass dazu auch Radabstellanlagen mit Servicestationen, an denen kleinere Reparaturen selbst vorgenommen oder die Reifen aufgepumpt werden können, zählen, ist in der Begleitbroschüre zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ nachzulesen. Gemeinsam hatten das Amt Föhr-Amrum und die Föhr Tourismus GmbH (FTG) Ende August 2021 Fördergelder für Radservicestationen/Reparatursäulen und Radanlehnbügel im Rahmen des Sonderprogramms für die Föhrer Gemeinden, denen die Säulen und Anlehnbügel gehören, beantragt.

 

Direkt neben der Servicestation am Wyker Rathausplatz befinden sich auch neue Abstellanlagen. Foto: Föhr Tourismus GmbH/Kai Becker

 

Dank der schnellen Antragsstellung wurde die höchstmögliche Förderquote für die Gemeinden erreicht. „Von den 100 in Schleswig-Holstein geförderten Säulen kommen zwölf nach Föhr und eine nach Amrum; zu 100 Prozent gefördert und fast alle aufgestellt“, wie FTG-Sprecherin Anna Preißler mitteilt. Insgesamt werden auf Föhr 569 Bügel sowie zwölf Säulen (davon 254 Anlehnbügel und zwei Säulen in Wyk) und auf Amrum 89 neue Anlehnbügel und eine neue Säule am Hafen in Wittdün installiert.

 

Die FTG hat die Webseite foehr.de/radservicestationen eingerichtet. Hier werden die Föhrer Radservicestationen erklärt und auf einer Karte angezeigt. Außerdem sind die Föhrer Servicestationen in der Fahrrad- und Wanderkarte der FTG vermerkt.

[Leitfaden Einladende Radverkehrsnetze]

[Klimaschutzprogramm 2030]

[Föhrer Radservicestationen]

[Sonderprogramm „Stadt und Land“]

[Verkehrs- und Mobilitätskonzept Föhr]

Foto zur Meldung: Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum
Foto: Service für Radfahrer auf Föhr und Amrum

Außenstelle am Mittwoch geschlossen

(29. 11. 2022)

Aufgrund einer Softwareumstellung und der dazugehörenden Schulung bleibt die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum in Nebel am Mittwoch, 30. November 2022, geschlossen.

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Corona: Amt lockert Masken-Regelung

(28. 11. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass die Verwendung von FFP2-Masken in den Amtsgebäuden in Wyk und Nebel nicht mehr verpflichtend ist. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, wird allerdings weiterhin das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen. Diese Regelung gilt für Mitarbeitende sowie für Besucher/innen und Handwerker/innen, die im Haus tätig sind.

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Amtswehrführung: Amtsausschuss bestätigt Wahl

(25. 11. 2022)

Die Delegierten der Gemeindewehren hatten ihre Wahl bereits getroffen, die nun vom Föhr-Amrumer Amtsausschuss bestätigt wurde. Hauke Brett aus Nieblum bleibt für weitere sechs Jahre Amtswehrführer und geht damit in seine zweite Amtszeit. Wie auch Jörg Carstensen: Der Wyker Wehrführer wurde als zweiter Stellvertreter für weitere sechs Jahre bestätigt.

 

 

Amtsdirektor Christian Stemmer nahm beiden in der jüngsten Sitzung des Föhr-Amrumer Amtsausschusses den Amtseid ab und übergab die Ernennungsurkunden.

 

Hauke Brett (l.) und Jörg Carstensen erhalten von Amtsdirektor Christian Stemmer die Ernennungsurkunden. Fotos: Peter Schulze

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Foto: Amtsdirektor Christian Stemmer nimmt Amtswehrführer Hauke Brett den Amtseid ab. Foto: Peter Schulze

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023: Wo bleibt mein Geld?

(21. 11. 2022)

Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Statistikamt Nord gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Dafür sucht das Statistikamt Nord zirka 6200 Haushalte aus Hamburg und Schleswig-Holstein, die drei Monate lang ihre Ausgaben etwa für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit dokumentieren. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, Energiekosten, Heizungsart, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögen sowie Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt trägt zusätzlich zwei Wochen lang die Ausgaben und die Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren ein, damit der Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmt werden kann.

 

Geldprämie von mindestens 100 Euro

 

Teilnehmende Haushalte verschaffen sich so einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben und wissen somit, wo ihr Geld bleibt. Als Dankeschön für die Teilnahme gibt es eine Geldprämie in Höhe von mindestens 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Auch diejenigen Haushalte, die für die zweiwöchige Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten eine Zusatzprämie von 25 Euro. Die Prämie kann nur dann ausgezahlt werden, wenn der Haushalt vollständig teilgenommen hat.

 

Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die klassische Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich.

 

(c) Statistikamt Nord

 

Größte freiwillige Haushaltsbefragung

 

Die EVS ist die größte freiwillige Haushaltebefragung, deren Ergebnisse eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Unterstützungsleistungen von Kindern oder die Berechnung der Inflationsrate bilden. Gerade in Zeiten großer Verunsicherungen und finanzieller Belastungen achten Verbraucher verstärkt auf ihr Geld und stehen vor der Frage, ob mit den Einnahmen die Ausgaben bestritten werden können.

 

Wie erfolgt die Anmeldung?


Weitere Informationen sind unter www.evs2023.de abrufbar. Hier sind auch ab sofort Anmeldungen für die Teilnahme an der EVS 2023 möglich. Auch eine E-Mail an ist zur Kontaktaufnahme möglich.

 

Datenschutz und Geheimhaltung


Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung (www.statistik-nord.de/datenschutz). Für statistische Zwecke werden alle Angaben anonymisiert ohne persönliche Merkmale wie zum Beispiel Name und Adresse verwendet. Die an der Erhebung beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

[EVS - Statistisches Bundesamt]

[Datenschutz]

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Corona: Ende der Isolationspflicht

(17. 11. 2022)

Mehr Eigenverantwortung statt Reglementierungen: Wie angekündigt, hat das Gesundheitsministerium die Regeln für Corona-positiv Getestete angepasst. Damit entfällt die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. Die neuen Regelungen gelten ab Donnerstag, 17. November, und sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

 

Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt

 

  • außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ eine Maske zu tragen.
     
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für Besuchende von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
     
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
     
  • in diesem Zeitraum für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
     
  • für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen nicht betreten dürfen.

 
Zur Anwendung kommen die Regeln nach positiven Tests bei einem Arzt oder in einem Testzentrum sowie bei Selbsttests. Ist Letzterer positiv, ist eine PCR-Kontrolltestung im Testzentrum oder in einer Arztpraxis nicht verpflichtend, jedoch weiterhin für einen offiziellen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich.
 
Arbeitgeber können nach einer Gefährdungsbeurteilung eigene Anordnungen treffen. So kann für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken eine Tätigkeit für positiv getestete Mitarbeitende ohne Symptome im Rahmen des Hygienekonzeptes und bei Anwendung von Schutzvorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske oder ähnlichen Vorkehrungen gewährt werden. Umgekehrt können grundsätzlich auch Homeoffice-Regelungen in Abstimmung mit den Beschäftigten vereinbart werden.

[Erlass von allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2Tests]

[Wer krank ist, bleibt zuhause!]

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Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum

(13. 11. 2022)

Mit feierlichen Gottesdiensten und Gedenkstunden wurde am Volkstrauertag auch auf Föhr und Amrum der Toten von Kriegen und Gewaltherrschaft gedacht. Auf Föhr wurden nach den Gottesdiensten in Nieblum mit Pastorin Kirsten Hoffmann-Busch, in Süderende mit Pastor Dirk Jeß und in Wyk mit Pastor Frank Menke und den Fahnenabordnungen der Wyker und Wrixumer Wehren sowie der Löschgruppe Boldixum Kränze niedergelegt.


Es sei ein Tag der Besinnung in dunklen Zeiten, betonte Wyks Bürgermeister Uli Hess, der an dem Gedenken auf dem Friedhof St. Nicolai in Boldixum gemeinsam mit Amtsdirektor Christian Stemmer und Wyks erster stellvertretenden Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen teilnahm. Der russische Angriff auf die Ukraine sei ein Zeichen dafür, dass der Krieg als Mittel der Politik nicht ausgedient habe. „Aktuell erleben wir, in welch erschreckend kurzer Zeit Zivilisation, Humanität und Selbstdisziplin wieder verspielt werden können“, verwies Hess auf den schmalen Grat zwischen Kultur und Barbarei, wenn der Mensch Macht über andere erhalte.

 

Auf dem Boldixumer Friedhof: Wyks Bürgermeister Uli Hess, Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen, Amtsdirektor Christian Stemmer, Kirchengemeinderatsvorsitzender Sönke Weinbrandt und Pastor Frank Menke (v.l.).


Auch, wenn am diesjährigen Volkstrauertag das Leid der Menschen in der Ukraine im Vordergrund stehe, seien jene nicht vergessen, die in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart durch Krieg, Gewalt, Hunger und Elend ums Leben gekommen seien, die Vertreibung und deren Folgen erlebt hätten. Und es gelte auch der Menschen zu gedenken, die durch die Corona-Pandemie verstorben sind.

 

Frieden und Freiheit einfordern


Der Volkstrauertag erinnere an den Wert des Lebens und daran, „was wir verlieren, wenn wir das erste Recht des Menschen, das Recht auf Leben missachten, wenn wir Menschenleben zerstören, planvoll, mutwillig und organisiert“, so Wyks Bürgermeister. Zivilcourage sei kein bloßes Wort, sondern das Lebenszeichen einer menschlichen Gesellschaft. „Wir dürfen menschlichem Leid gegenüber nie gleichgültig sein und müssen dort mutig einschreiten, wo Menschen unsere Hilfe brauchen. Die Toten, derer wir heute gedenken, haben keine Stimme mehr. Aber wir Lebenden können unsere Stimme erheben, unserer Trauer Ausdruck verleihen und Trost spenden. Wir können Frieden und Freiheit einfordern.“

 

Erinnerung geht Trauer voraus


Auf Amrum gedachte Nebels Bürgermeister Cornelius Bendixen gemeinsam mit seinen Amtskollegen Christoph Decker (Norddorf) und Heiko Müller (Wittdün) der Opfer von Gewalt und Krieg. Der Trauer gehe die Erinnerung voraus, betonte Bendixen, „an 17 Millionen Tote des Ersten und 55 Millionen Tote des Zweiten Weltkrieges als furchtbares Ergebnis von Nationalismus, Diktatur und Völkermord“.


Trotz aller Erinnerungen und Kriegsgräber sowie Gedenkstätten für Tote und Vermisste seien Menschen auch heute auf der Flucht, gäbe es weltweit Kriege und bewaffnete Konflikte. „Zu unser aller Erschrecken ist der Krieg mit all seiner Brutalität zurück in Europa“, verwies Nebels Bürgermeister auf Bilder aus der Ukraine, „von denen wir gehofft hatten, dass sie sich gerade auf unserem Kontinent niemals wiederholen.“

 

Überlebenskampf eines souveränen Staates

 

Der Krieg in der Ukraine sei der Überlebenskampf eines souveränen Staates gegen einen rücksichtslosen Aggressor und zugleich ein Kampf der Ukrainer für Frieden, Freiheit und Demokratie. Russland habe mit seinem Angriff das Völkerrecht gebrochen und die europäische Friedensordnung tief erschüttert.


„Die Botschaft, die uns Kriegstote, Opfer von Gewalt und Flüchtlinge gerade am heutigen Volkstrauertag mit auf den Weg geben ist eindeutig und lautet: Gemeinsam für den Frieden.“

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Foto: Volkstrauertag: Gottesdienste und Gedenken auf Föhr und Amrum

Corona: Isolationspflicht soll kommende Woche enden

(11. 11. 2022)

Angesichts des hohen Impfstatus und überwiegend milden Verläufen will die Landesregierung weitere Schritte in Richtung Normalität machen. So soll die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion künftig wegfallen. Die angekündigten Änderungen sollen in der kommenden Woche in Kraft treten.

 

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) stellten am Freitag in einer Pressekonferenz das weitere Vorgehen der Landesregierung in der Corona-Pandemie vor.

 

Demnach soll, wer Symptome hat, zu Hause bleiben, und wer Corona-positiv ohne Krankheitssymptome ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen. Zudem dürfen in diesem Zeitraum medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht betreten und Ansammlungen nicht besucht werden.

 

In Pflegeeinrichtungen und für mobile Pflegedienste gilt im Fall einer Infektion ein Beschäftigungsverbot. Symptomfreiem Personal in medizinischen Einrichtungen kann durch den Arbeitgeber der Zugang zur Arbeitsstelle auch im Falle eines positiven Tests gewährt werden, wenn Schutzvorkehrungen wie etwa das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden.

 

Zeit für eine grundlegene Änderung

 

„An diesem Übergang von der Pandemie zur Endemie ist es Zeit für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Isolation und Absonderung“, sagte Günther, der auf die Anhörung der Expertinnen und Experten im Landtag verwies. „"Gemeinsam gehen wir in Abstimmung mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen deshalb einen wichtigen Schritt voran und verzichten als Zwischenschritt zur Normalität auf die strengen Absonderungsregelungen.“

 

Darüber hinaus kündigte Daniel Günther weitere Schritte zur Normalität an:

 

  • Schleswig-Holstein wird Gespräche mit den anderen Bundesländern aufnehmen mit dem Ziel, die Maskenpflicht in Bus und Bahn spätestens am 1. Januar 2023 enden zu lassen.
     
  • Das Sozialministerium wird eine Auslegungshilfe zur Maskenpflicht in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe erstellen.
     
  • Die Impfangebote im Land werden in sieben Schwerpunktzentren mindestens bis zum 31. März 2023 fortgeführt. Darüber hinaus setzt das Land regional weiter auf den Einsatz mobiler Impfteams.
     
  • Ergänzend dazu unterstützt das Land verstärkt Forschungsvorhaben zu Post Covid und Long Covid.
     

Mit Blick auf die Kinder in Schleswig-Holstein will die Landesregierung die Unterstützung traumatisierter und hochbelasteter Kinder infolge der Corona-Pandemie ausbauen.

[Ende für Corona-Isolationspflicht]

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Steigende Energiekosten: Unterstützung durch den Kreis Nordfriesland

(11. 11. 2022)

Demnächst erhalten sämtliche Haushalte in Nordfriesland Post von der Kreisverwaltung. „Die explodierenden Preise für Gas, Öl und Strom überfordern die finanziellen Möglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten in einem Faltblatt zusammengefasst“, erläutert Landrat Florian Lorenzen.

 

Die Postwurfsendung geht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Senioren und Menschen mit Erwerbsminderung sowie auf Unterstützung durch Wohngeld ein. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen Anspruch auf diese Unterstützung haben als bisher. Bei Haushalten, deren Einkommen knapp über der Höchstgrenze liegt, ab der der Anspruch auf Zuschüsse entfällt, und die deshalb durchs Raster fallen, springt der Kreis Nordfriesland mit eigenen Kreismitteln ein.

 

Informationen zu möglichen Unterstützungen sowie den entsprechenden Anträgen sind unter nordfriesland.de/rechner zu finden. Hier werden auch Formulare veröffentlicht, in denen Interessierte ihre Finanzdaten eingeben können, um zu prüfen, ob Anträge sich für sie lohnen würden. Gefragt wird dann – anonym und datenschutzkonform – nach dem Haushaltseinkommen, der Nettokaltmiete und dem Unterschied zwischen den monatlichen Heiz- oder Stromkosten im Oktober, November und Dezember 2021 und 2022.

[So unterstützt der Kreis Nordfriesland seine Bürgerinnen und Bürger]

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Projektaufruf Regionalbudget 2023

(11. 11. 2022)

Noch bis einschließlich 31. Januar 2023 läuft die Bewerbungsphase für die Förderung von Kleinprojekten. Förderfähig sind beispielsweise die Gestaltung dörflicher Plätze, Straßen, Freiflächen, Gebäuden, Garten-/Hofflächen, die Schaffung und Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Investitionen von Kleinstunternehmen. Die AktivRegion Uthlande hat alle wichtigen Informationen in einem PDF zusammengefasst. Informationen zum Regionalbudget gibt es darüber hinaus auf der Webseite der AktivRegion.

[Projektaufruf Regionalbudget 2023]

[AktivRegion Uthland - Regionalbudget]

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Glasfaser für Amrum und Föhr – Vorvermarktung geht in die Verlängerung

(09. 11. 2022)

Die Lünecom GmbH verlängert den Vorvermarktungszeitraum für den flächendeckenden Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr. Insulannerinnen und Insulaner haben nun die Möglichkeit sich noch bis einschließlich 31. Dezember 2022 für einen kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss zu entscheiden.


 
Das Unternehmen hat auf Amrum und Föhr gebietsweise bereits Glasfaser verlegt, nun sollen weitere Haushalte folgen, die noch nicht an das Netz der Zukunft angeschlossen sind oder bislang noch VDSL-Anschlüsse haben.
Auf Amrum betrifft das die Ausbaugebiete in Wittdün, Nebel und Norddorf. Auf Föhr geht es um die Ausbaugebiete der Gemeinden Wrixum, Oevenum, Nieblum, Alkersum, Borgsum, Midlum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Dunsum.

 

Hohe Nachfrage ermöglicht verlängerte Vorvermarktung


Seit August dieses Jahres läuft die Vorvermarktung für den geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau auf Amrum und Föhr. „Die Resonanz ist überragend“, freut sich Michael Mittelstädt, Projektverantwortlicher bei der Lünecom. „Wir werden mit Anfragen überrannt und kommen mit der Auftragseingabe in unseren Systemen kaum hinterher.“  
 
Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Lünecom beschlossen, die Vorvermarktung bis 31.Dezemeber 2022 zu verlängern. Damit entspricht das Lüneburger Telekommunikationsunternehmen gleichzeitig dem mehrfachen Wunsch einiger Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, den Insulanerinnen und Insulanern mehr Zeit einzuräumen und eventuell auch die Zweitwohnungsbesitzer im Weihnachtsurlaub zu erreichen. Bisherige Informationsveranstaltungen sowie persönliche Beratungstermine wurden sehr gut angenommen und sollen für alle Interessierten weiterhin angeboten werden.


Alle aktuellen Informationen zum Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr finden Sie hier. Auskünfte geben zudem die Vertriebspartner vor Ort.

[Servicepartner vor Ort]

[Aktuelle Informationen]

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Spiel und Spaß bei "Just Föhr Kids"

(09. 11. 2022)

Das Inselradio Föhr veranstaltet in Kooperation mit der Föhr Tourismus GmbH (FTG) am Sonnabend, 12. November, im ehemaligen Fun-Park in Wyk ein besonderes Fest für alle Kindergarten- und Grundschulkinder der Insel.

 

Von 14 bis 18 Uhr wartet ein buntes Programm auf die Kleinen. Zauberer, Puppentheater, Kinder-Tattoos, Kinderdisco, Kuscheltierregen, leckere Crêpes, Zuckerwatte und Getränke für alle sollen von 14 bis 18 Uhr für Spaß und Freude sorgen. Verschiedene Aktionen der Sportvereine Wyker TB und FSV Wyk, spannende Aktionen mit der Freiwilligen Feuerwehr und der DLRG Insel Föhr sowie weitere kindgerechte Attraktionen runden den Nachmittag ab. An dem die Besucher mit einem Auftritt von Georgia Balke ein besonderes Highlight erwartet. Sie ist die Siegerin von The Voice Kids 2022 und war Supertalent-Finalistin 2019.

 

Eingeladen sind alle Kindergarten- und Grundschulkinder sowie deren Eltern und Geschwisterkinder. Die Veranstalter bitten, nach Möglichkeit Turnschuhe mitzubringen.

 

(c) Inselradio Föhr

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Foto: Spiel und Spaß bei "Just Föhr Kids"

Verschiebung der Sperrmüllabfuhr in Norddorf

(03. 11. 2022)

Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH teilt mit, dass die nach Plan vorgesehene Sperrmüllabfuhr für Norddorf (Abfuhrbezirk A) vom Freitag, 11. November, auf Freitag, 2. Dezember, verschoben wird. Grund ist die eingeschränkte Verfügbarkeit des Müllfahrzeugs.

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Traditionelle Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge

(01. 11. 2022)

Soldaten der Einheit Fernmeldeaufklärungszentrale des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus der Südtondern-Kaserne in Stadum haben am Dienstagvormittag für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in der Wyker Innenstadt und in Einkaufsmärkten gesammelt. Wie in den vergangenen zwei Jahren war angesichts der Corona-Pandemie auf das Bitten um Spenden während der Überfahrt, die traditionell von der Wyker-Dampfschiffs-Reederei gesponsert wurde, verzichtet worden.


Oberstabsfeldwebel Karsten Schmidt führte das fünfköpfige Team an, das Amtsdirektor Christian Stemmer im Wyker Amtsgebäude begrüßte. Hier zeigten sich die Soldaten begeistert von netten Gesprächen mit Einheimischen und Gästen, einer hohen Spendenbereitschaft und einer sehr hohen Anerkennung für die Bundeswehr, deren Job und insbesondere auch die gefallenen Soldaten.

 

Amtsdirektor Christian Stemmer (r.), Oberstabsfeldwebel Karsten Schmidt (l) und dessen Team vor dem Amtsgebäude in Wyk. Foto: Peter Schulze


Der 1919 als Bürgerinitiative gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist ein gemeinnütziger Verein mit humanitärem Auftrag. Dieser umfasst unter anderem die Pflege der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft im Ausland sowie die Erhaltung der Kriegsgräber in Deutschland. Obwohl der Volksbund in staatlichem Auftrag handelt, wird die Arbeit zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und den Erträgen der alljährlich stattfindenden Haus- und Straßensammlung finanziert.


Gespendet werden kann auch online unter schleswig-holstein.volksbund.de oder per Überweisung: Volksbund S-H, IBAN DE48 2105 0170 1002 1173 54, Kennwort: Sammlung StOBer Leck

Foto zur Meldung: Traditionelle Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge
Foto: Spendendose des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge.

Touristische Informationsveranstaltungen auf Amrum

(25. 10. 2022)

Am Dienstag, 1. November 2022, lädt die Amrum-Touristik zu verschiedenen Informationsveranstaltungen zu (natur-)touristischen Themen in das Norddorfer Gemeindehaus ein. Ein Schwerpunktthema wird dabei die Vorstellung der Ergebnisse aus der diesjährigen Einwohnerbefragung 2022 sein. Daneben ist auch das „Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein“ zu Gast auf Amrum.

 

 

Das Programm im Überblick:

 

15 bis 16 Uhr
„Nachhaltigkeit und Resilienz in Hotellerie und Gastronomie - Das Angebot des Tourismus-Clusters Schleswig-Holstein“
Sandra Rieckermann stellt sich als neue Leiterin des Tourismus-Clusters SH und die Arbeit und Angebote der gesondert eingerichteten Sparte der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) für die Hotellerie und Gastronomie vor.

 

16.15 bis 17.15 Uhr
„Aktuelles aus dem Naturschutz auf Amrum“
Naturschutzkoordinatorin Hanna Zimmermann und Anna Kienitz – als neue Leiterin des Naturzentrums „Maritur“ des Öömrang Ferians – berichten über aktuelle Themen und Aufgabenstellungen aus dem Themenbereich des insularen Naturschutzes.

 

17.30 bis 18.15 Uhr
„Allgemeine Tourismusentwicklung auf Amrum und Neuausrichtung des Landes Schleswig-Holstein“
Frank Timpe, Vorstand der Amrum-Touristik, informiert über aktuelle Themen (zahlenmäßiger Saisonverlauf, Projekte) und die anstehende Fortschreibung des touristischen Entwicklungskonzeptes der Insel, die sich hinsichtlich der Aufgabenstellungen auch an der aktuellen Landesstrategie orientiert.

 

18.30 bis 19.30 Uhr
Vorstellung/Präsentation der Ergebnisse aus der Einwohnerbefragung Amrum 2022
Bente Grimm vom NIT (Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH) hat die Befragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum federführend begleitet und wird die interessanten Ergebnisse auch im Vergleich mit landesweiten Befragungen darstellen.

 

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Foto zur Meldung: Touristische Informationsveranstaltungen auf Amrum
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Eingeschränkte Abfallentsorgung der Gelben Tonnen in Nebel und Wittdün

(18. 10. 2022)

Bei der Regelabfuhr der Gelben Tonnen am Mittwoch, 19. Oktober, in Nebel und Donnerstag, 20. Oktober, in Wittdün wird es aufgrund von Defekten am Müllfahrzeug und auch am Ersatzfahrzeug Verzögerungen geben.

 

Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH bittet, die Tonnen stehen zu lassen und bittet für die Unannehmlichkeiten um Verständnis. Die Abfuhr wird sich in dieser Woche voraussichtlich bis Freitag hinziehen.

Foto zur Meldung: Eingeschränkte Abfallentsorgung der Gelben Tonnen in Nebel und Wittdün
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Arbeitslos melden auf Amrum

(12. 10. 2022)

Die Agentur für Arbeit bietet am 19. Oktober wieder den Service der persönlichen Arbeitslosmeldung auf Amrum an. In der Zeit von 10 bis 14 Uhr ist die Arbeitslosmeldung in der Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum in Nebel (Strunwai 5) möglich.

 

Es ist erforderlich, sich rechtzeitig vorab über den e-Service unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/4555500 sowie unter 0461/819101 arbeitsuchend zu melden.

 

Mitzubringen sind der gültige Personalausweis und weitere Unterlagen, die nach der telefonischen/elektronischen Arbeitssuchendmeldung übersandt worden sind.

 

Eine telefonische Arbeitslosmeldung ist nicht möglich.

 

Weitere Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

Foto zur Meldung: Arbeitslos melden auf Amrum
Foto: Logo Arbeitsagentur

Kanalsanierung in Norddorf

(11. 10. 2022)

In Norddorf haben die Arbeiten für die Kanalsanierung des Strunwai begonnen. Saniert wird der Bereich Gabelung Strunwai/Miadwai bis Kreuzung Strunwai/Lunstruat und Oodwai. Die Fertigstellung ist für Ende März 2023 geplant.

Foto zur Meldung: Kanalsanierung in Norddorf
Foto: Bild von Manfred Richter auf Pixabay

Sprechtage der Arbeitsagentur auf Föhr

(11. 10. 2022)

Der nächste Sprechtag der Arbeitsagentur findet am Donnerstag, 13. Oktober, von 9 bis 14 Uhr im Sozialzentrum in der Feldstraße statt.

 

Weitere Termine folgen jeweils donnerstags von 9 bis 14 Uhr am 27. Oktober, 10. und 24. November, 15. Dezember und 12. Januar 2023.

Foto zur Meldung: Sprechtage der Arbeitsagentur auf Föhr
Foto: Logo Arbeitsagentur

Nach zwei Jahren Pandemiepause: Traditioneller Jahrmarkt in Wyk findet wieder statt

(07. 10. 2022)

Am 14. Oktober beginnt wieder die fünfte Jahreszeit auf Föhr. Zahlreiche Fahrgeschäfte laden auf dem Heymannsparkplatz dann wieder zu rasanten Fahrten ein und verschiedene Imbissstände sorgen mit Süßem, Herzhaftem und Getränken für das leibliche Wohl der Besucherinnen und Besucher. Aus dem traditionellen Wyker Jahrmarkt wird mit der 310. Ausgabe der Föhrer Jahrmarkt.

 

Die Eröffnungsansprache halten am Freitag um 14 Uhr Amtsvorsteherin Heidi Braun und Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen. Auch Jochen Gemeinhardt, Geschäftsführer der Föhr Tourismus GmbH (FTG), wird einige Worte an die Besucherinnen und Besucher richten.

 

„Nach zwei Jahren Pandemiepause sind wir alle sehr froh, dass der beliebte Jahrmarkt endlich wieder stattfinden kann“, so Gemeinhardt. „Endlich können Föhrerinnen und Föhrer gemeinsam mit Gästen wieder auf dem Heymannsplatz zusammenkommen und die Jahrmarkttraditionen fortführen.“ Auch im Amt Föhr-Amrum herrscht freudige Erwartung: „Wir freuen uns, unter den Schaustellerinnen und Schaustellern viele bekannte Gesichter begrüßen zu dürfen – das ist nach den letzten beiden Jahren und den Schwierigkeiten in der Veranstaltungsbranche keine Selbstverständlichkeit“, heißt es aus dem Amt, das in engem Kontakt mit den Marktbeschickern steht.

 

Foto: Föhr Tourismus GmbH/Levke Sönksen

 

Mit dabei sind unter anderem die Klassiker unter den Fahrgeschäften, der „Break Dancer“ und der „Jumper“. Neu ist in diesem Jahr die Familienachterbahn „Z Coaster". Für den kulinarischen Genuss sorgen diverse süße Naschereien sowie zahlreiche Imbissstände, die beispielsweise Pommes, Chinanudeln, Pizza oder Bratwürste anbieten. Abgerundet wird die kulinarische Vielfalt mit Manhattan und Punsch, die auch bei kälteren Temperaturen Wärme verbreiten.

 

Der Jahrmarkt hat am Wochenende jeweils von 14 bis 2 Uhr geöffnet. Am Montag, 17. Oktober – letzter Jahrmarktstag und zugleich Familientag – schließt er um 22 Uhr. Für den diesjährigen Jahrmarkt zeichnet noch die Stadt Wyk auf Föhr verantwortlich. Ab dem kommenden Jahr übernimmt dann die FTG als Veranstalterin die Planung des Föhrer Jahrmarktes.

 

Räumung der Parkplätze

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist noch einmal darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller frei zu halten ist. Dieser Bereich wird ab Donnerstag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.


Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ab Montag, 10. Oktober, bis einschließlich Montag, 17. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalterinnen und -halter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig – spätestens bis zum 10. Oktober – zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden. Stellplätze stehen alternativ auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet zur Verfügung.

 

Quelle: Pressemitteilung Föhr Tourismus GmbH/Anna Preißler

Foto zur Meldung: Nach zwei Jahren Pandemiepause: Traditioneller Jahrmarkt in Wyk findet wieder statt
Foto: Foto: Peter Schulze

Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

(04. 10. 2022)

Die Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum weist noch einmal darauf hin, dass der westliche Bereich des Parkplatzes Koogskuhl im Rahmen des Jahrmarktes großzügig für Wohnwagen und Zugmaschinen der Schausteller frei zu halten ist. Dieser Bereich wird ab Donnerstag, 6. Oktober, gesperrt. Dann noch verbliebene Fahrzeuge werden abgeschleppt. Liegt keine Sondernutzungserlaubnis vor, tragen die Halter die Kosten.


Darüber hinaus wird der Heymannsparkplatz ab Montag, 10. Oktober, bis einschließlich Montag, 17. Oktober, gesperrt sein. Das Amt bittet Fahrzeughalter, dort befindliche Fahrzeuge rechtzeitig – spätestens bis zum 10. Oktober – zu entfernen, da auch diese sonst abgeschleppt werden.

Foto zur Meldung: Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt
Foto: Koogskuhl und Heymannsplatz: Parkplätze werden gesperrt

Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(30. 09. 2022)

Die Landesregierung hat am 29. September 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und ist zunächst gültig bis zum 31. Dezember 2022.

 

 

Abgesehen von speziellen Regelungen für Krankenhäuser und Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe bleibt die unverändert fortbestehende Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) im öffentlichen Personennahverkehr für Personal und Fahrgäste die einzige allgemeinverbindliche Maßnahme.


Gegenüber der bisher geltenden Verordnung bringt die Neufassung folgende Änderungen:

 

  • Die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen bei Gedränge oder vermehrtem Personenaufkommen wird gestrichen.
     
  • Die bisherigen besonderen Regelungen für ambulante Pflegedienste (Maskenpflicht, bestimmte Testpflichten) werden gestrichen. Für ambulante Pflegedienste finden sich nun abschließende Regelungen in § 35 Infektionsschutzgesetz.
     
  • Die bisherigen Vorgaben für voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden gestrichen. Auch für diese Einrichtungen gilt nun § 35 Infektionsschutzgesetz.
     
  • Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes schreibt für die Pflege und die Eingliederungshilfe nur noch vor, dass Bewohner in vollstationären Einrichtungen im Fall eines positiven Testergebnisses in einem Einzelzimmer mit Nasszelle unterzubringen sind.
     
  • Die Vorgaben für erweiterte Hygienepläne der Krankenhäuser werden gestrichen.
     
  • Neu in der Corona-Bekämpfungsverordnung ist § 3 „Ausnahmen von der Testpflicht“. Diese Vorschrift setzt für Schleswig-Holstein bestimmte Testpflichten außer Kraft, die mit der jüngsten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eingeführt wurden.
     
    • Damit gilt für alle asymptomatischen Personen beim Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe keine Testpflicht, wenn sie geimpft oder genesen sind. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht.
       
    • Außerdem sind bestimmte Personengruppen auch ohne Impf- oder Genesenennachweis von der Testpflicht beim Betreten der Einrichtungen ausgenommen: Postboten, Lieferanten, Handwerker, Techniker, Hausmeister, Verwaltungsmitarbeiter, Personal des Rettungsdienstes und der Krankentransporte sowie Richter, Rechtspfleger, rechtliche Betreuer, Rechtsanwälte, etc.

[Corona-BekämpfungsVO ab 01.10.2022]

[Mitteilung der Landesregierung]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Amt Föhr-Amrum sucht Wohnraum für Geflüchtete

(26. 09. 2022)

Der Migrationsdruck hat in jüngster Zeit auch auf Föhr und Amrum wieder merklich zugenommen. Eine Herausforderung für die Verantwortlichen des Ordnungsamtes des Amtes Föhr-Amrum und die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser, die wieder verstärkt auf Wohnraumsuche gehen müssen.

 


Auch wenn die bisher gezeigte Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine oder anderen Ländern aufzunehmen, groß war, reicht der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum nicht. Die Hoffnung auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen ist deshalb groß. Angebote, die sich auf eine Unterbringungsmöglichkeit von mindestens mehreren Monaten beschränken sollten, können gerichtet werden an:


Yvonne Peyser
Sozialzentrum

Telefon: 04681/741770
Mobil: 0170/2214083


Anke Delius
Ordnungsamt

Telefon: 04681/5004852


Marco Christiansen
Ordnungsamt

Telefon: 04681/5004851

 

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Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter

(23. 09. 2022)

Die Landesregierung hat die aktuell bis zum 23. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 30. September 2022 verlängert.

 

Die Verlängerung erfolgt lediglich aus rechtlichen Gründen so kurzfristig, weil zum 1. Oktober 2022 eine neue Rechtsgrundlage für die Verordnung im Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch über den 30. September 2022 hinaus die Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst in unveränderter Form fortgelten wird.

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Wie das Amt Föhr-Amrum kurzfristig Energie sparen will

(23. 09. 2022)

Zusätzlich zu den seit September 2022 bundesweit geltenden Energiespar-Regeln sind weitere Maßnahmen im Amt Föhr-Amrum bereits seit Juli 2022 ein Thema. Geplant ist, sofern nicht schon geschehen, LED-Leuchtmittel, Behörden-Thermostate, bei denen der Einstellbereich entweder begrenzt oder auf eine bestimmte Temperatur festgelegt ist, und Bewegungsmelder zum Einsatz zu bringen. Herkömmliche Leuchtmittel, Thermostate oder Schalter würden ersetzt und ein großer Teil des hier bisher angefallen Energieverbrauchs könnte eingespart werden. Die Maßnahmen wären ohne größere Umbauarbeiten in allen Liegenschaften umsetzbar.


Darüber hinaus kann ohne größeren Installationsaufwand im Schul- und im Amtsgebäude die Gebäudeleittechnik erweitert werden. Herkömmliche Thermostate würden durch LoRaWAN-Funk-Thermostate ersetzt. Die Abkürzung LoRaWAN steht für Long Range Wide Area Network. Der Netzwerkstandard sorgt für energieeffizientes Senden und Empfangen über große Entfernungen. Zudem könnte der Einbau von Kontaktsensoren an den Fenstern erfolgen. Wird künftig ein Fenster geöffnet, wird dies an die zentrale Heizungsanlage gemeldet, die sich dann selbstständig reguliert. Auch hier wären erhebliche Einsparungen zu erwarten.


Weitere Maßnahmen könnten die Absenkung der Temperatur in den Liegenschaften (auch Nachttemperatur) und den Sporthallen sein. So sollen Außenbeleuchtungen gegen 22 Uhr abgeschaltet und Durchlauferhitzer nicht mehr genutzt werden. Wo möglich, soll Letzteres auch für Warmwasserspeicher gelten. Schließlich sollen in den Büros Heizlüfter nicht mehr zur Anwendung kommen und beim Verlassen die Monitore ausgeschaltet werden. Auch die Nutzung der Flutlichtanlagen könnte beschränkt werden. Letzteres müsste im Einvernehmen mit den Sportvereinen geschehen. Zu klären ist, inwieweit der Trainingsbetrieb betroffen wäre.

 

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Coronavirus: Impf-Guide hilft bei Einschätzung des Impfstatus

(16. 09. 2022)

Die Bundesregierung hat als Hilfestellung zur Einschätzung des eigenen Impfstatus ein neues online-Werkzeug, den sogenannten „Impf-Guide“ bereitgestellt. Dieser hilft bei Fragen, ob eine Corona-Schutzimpfung von der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die Person empfohlen wird, falls ja, mit welchem Impfstoff und wann.

 

Der Impf-Guide ist hier zu erreichen.

[Impf-Guide der Bundesregierung]

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Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter

(16. 09. 2022)

Auf Beschluss der Landesregierung wurde die bis zum 15. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 23. September 2022 verlängert. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.

 

In der 38. Kalenderwoche ist eine erneute Verlängerung bis zum 1. Oktober 2022 vorgesehen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen soll nach Auswertung der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes fallen.

 

Zum grundsätzlichen Vorgehen hat die Landesregierung am 12. September 2022 darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Aspekte des Infektionsschutzes nunmehr die Folgenminderung und der Schutz vulnerabler Gruppen seien und nicht mehr die Verhinderung von Ansteckungen. Damit werde die Stärkung der Eigenverantwortung weiter an Bedeutung gewinnen. Die Gesellschaft müsse lernen, dass das Coronavirus fortwährend zirkuliert, wie zum Beispiel auch das Grippevirus. Die Impfung bleibe das wichtigste Mittel gegen schwere Krankheitsverläufe. Falls weitere Maßnahmen notwendig werden, etwa wegen des Auftretens einer neuen Virusvariante, gelte der Grundsatz: „Impfung vor Maske vor Tests“.

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Bürger werden informiert

(14. 09. 2022)

Die Neubauten des Aquaföhr und der Mittelbrücke sind Kernthemen einer Einwohnerversammlung, zu der die Stadt Wyk für Mittwoch, 21. September, um 19 Uhr in den Wyker Kurgartensaal einlädt. Mit Alena Bauer von der iwb Ingenieurgesellschaft (Aquaföhr) und Karsten Peters von der Ramboll-Group (Mittelbrücke) werden auch die Planer an diesem Abend vertreten sein.


Corona-bedingt sind seit der letzten Informationsveranstaltung gut zwei Jahre vergangen. Seinerzeit hatten Bürger in Anwesenheit der Planer Gelegenheit, zu den Themenbereichen Tourismus-, Mobilitäts-, Ortskernentwicklungs- und Einzelhandelskonzept eigene Vorstellungen zu entwickeln. Ideen, die die Grundlagen für die o.g. Konzepte bildeten.

 

In der Einwohnerversammlung im Januar 2020 wurden zahlreiche Ideen gesammelt.


Dass trotz Corona und den damit verbundenen Einschränkungen an allen für die Stadt anstehenden Konzepten und Projekten weitergearbeitet wurde und wird, betont Bürgermeister Uli Hess. Weshalb in der Veranstaltung am Mittwoch alle wichtigen Projekte angesprochen und skizziert, aber nicht vertieft werden sollen. Hier sind zeitnah weitere Informationsveranstaltungen geplant.


Am 21. September liegt der Schwerpunkt auf den beiden für die Stadt enorm wichtigen Neubauten des Aquaföhr und der Mittelbrücke. Wie ist der aktuelle Stand und warum kam es zu den bekannten und oft beklagten Verzögerungen. Die Pandemie und nicht zuletzt der russische Angriffskrieg in der Ukraine sind Gründe, aber auch fehlendes Personal in übergeordneten Behörden, Bürokratie, Gesetze und Verordnungen sind für eine zeitnahe Realisierung von Bauvorhaben häufig ein Hindernis.


Über all dies sollen die Bürger am Mittwoch informiert und Fragen beantwortet werden. Beim Einnehmen der Plätze und während der Versammlung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen einzuhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske während der Versammlung wird empfohlen.

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Foto: Bürger werden informiert

Richtiges Verhalten bei in Not geratenen Wildtieren

(02. 09. 2022)

Die Frage, ob in Not geratene Wildtiere Hilfe durch den Menschen benötigen, führt nicht selten zu Fehleinschätzungen. Um unnötige Eingriffe in natürliche Abläufe zu verhindern sollte genau geprüft werden, ob ein beobachtetes Wildtier wirklich Hilfe benötigt. Überflüssige Maßnahmen können für das Tier erhebliche Schäden oder Schmerzen bedeuten.

 

Beachtet werden sollte auch der Eigenschutz, denn durch den Kontakt zu Wildtieren können Krankheiten übertragen werden. Zudem könnten Tiere in einer Stresssituation angreifen und Verletzungen verursachen.

 

Besonders häufig kommt es zu Missverständnissen beim Auffinden von Jungtieren. Diese wirken häufig verlassen, werden von den Eltern aber noch versorgt und benötigen meist keine menschliche Hilfe. So werden etwa Hasen auf Wiesen und Feldern geboren und nur zweimal täglich von der Mutter zum Säugen aufgesucht. Und noch nicht endgültig flügge Amseln können das Fliegen nur außerhalb des Nestes erlernen und werden auch auf dem Boden von ihren Eltern versorgt.

 

Das Amt Föhr-Amrum hat einen Leitfaden für das richtige Verhalten beim Auffinden von Wildtieren zusammengestellt. Das Informationsblatt bietet zudem eine Übersicht über mögliche Ansprechpartner.

[Leitfaden des Amtes Föhr-Amrum]

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Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Schnelles Surfen: Glasfaser für Amrum und Föhr

(02. 09. 2022)

Die Lünecom GmbH plant den flächendeckenden Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr. Die Vorvermarktung ist angelaufen und endet am 31. Oktober 2022. Beteiligen sich genügend Insulanerinnen und Insulaner, wird ausgebaut.


Das Telekommunikationsunternehmen aus Lüneburg hat auf beiden Inseln gebietsweise bereits Glasfaser verlegt, nun sollen weitere Haushalte folgen, die noch nicht an das Netz der Zukunft angeschlossen sind oder bislang noch VDSL-Anschlüsse haben. Auf Amrum betrifft das die Ausbaugebiete in Wittdün, Nebel und Norddorf. Auf Föhr geht es um die Ausbaugebiete der Gemeinden Wrixum, Oevenum, Nieblum, Alkersum, Borgsum, Midlum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Dunsum.


Der Glasfaser-Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich und bei einer ausreichend hohen Beteiligung. Das neue Netz ermöglicht schnelleres und stabiles Surfen: ob für Homeoffice, E-Learning, Onlineshopping, Streamen von Filmen oder virtuelle Treffen mit der Familie. Während der Vorvermarktung bis 31. Oktober 2022 ist der Anschluss kostenfrei. Ein Einstieg ist auch danach noch möglich, die Kosten steigen mit der jeweiligen Bauphase.


Alle aktuellen Informationen zum Glasfaser-Ausbau auf Amrum und Föhr finden Sie hier. Auskünfte geben zudem die Vertriebspartner vor Ort.
 

In mehreren Informationsveranstaltungen und persönlichen Beratungsterminen sollen darüber hinaus alle Fragen beantwortet werden.


 Termine auf Föhr 


Borgsum
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 8. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 9. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Dorfgemeinschaftshaus


Alkersum, Midlum und Oevenum
Informationsveranstaltung: Freitag, 9. September 2022, 19 Uhr, Dorfhalle Alkersum
Freie Beratung: Sonnabend, 10. September 2022, 9 bis 12 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Alkersum


Oldsum
Informationsveranstaltung: Mittwoch, 14. September 2022, 19 Uhr, „Ual fering Wiartshüs“


Süderende
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 15. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 16. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Feuerwehrgerätehaus


Wrixum
Informationsveranstaltung: Freitag, 16. September 2022, 19 Uhr, Restaurant „Störtebeker“
Freie Beratung: Sonnabend, 17. September 2022, 9 bis 12 Uhr, Feuerwehrgerätehaus


Weitere freie Beratungen für alle Interessierten im Feuerwehrgerätehaus Nieblum
Donnerstag, 15., 22. Und 29. September 2022, jeweils 9 bis 18 Uhr
Freitag, 16., 23., 30. September 2022, jeweils 9 bis 17 Uhr

 

 Termine auf Amrum 
 

Wittdün
Informationsveranstaltung: Mittwoch, 31. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Donnerstag, 1. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils NaTour Düne


Nebel
Informationsveranstaltung: Donnerstag, 1. September 2022, 18 Uhr
Freie Beratung: Freitag, 2. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Haus des Gastes


Norddorf
Informationsveranstaltung: Freitag, 2. September 2022, 19 Uhr
Freie Beratung: Sonnabend, 3. September 2022, 9 bis 12 Uhr
jeweils Seeheim

 

Weitere freie Beratungen für alle Interessierten im Haus des Gastes in Nebel
Donnerstag, 8. September, 9 bis 18 Uhr
Freitag, 9. September, 9 bis 16.30 Uhr

[Servicepartner vor Ort]

[Aktuelle Informationen]

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Foto: Bild von Alexander Fox auf Pixabay

Engagierte Tagespflegepersonen gesucht: Informationsveranstaltung am 17. August in Leck

(10. 08. 2022)

Der Kreis Nordfriesland sucht neue Kindertagespflegepersonen – also Frauen und Männer, die Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Kinder betreuen möchten. Für alle Interessierten bietet der Kreis am Mittwoch, dem 17. August, um 20 Uhr eine Informationsveranstaltung in Leck an. Sie findet in der Lebenshilfeeinrichtung (Leni 23), Rudolf-Diesel-Str. 23, statt. Interessierte werden gebeten, sich unter anzumelden.

 

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die sich immer stärker neben Kindertagesstätten und Krippen etabliert. Kindertagespflegepersonen fördern die Bildung und Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder. Sie bieten ihre Leistungen halbtags, ganztägig, nach dem Kindergarten oder auch am Wochenende an. Eltern mit Kindern zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr können frei entscheiden, ob sie ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle oder in einer Kinderkrippe betreuen lassen möchten.

 

Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege sind unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren, ein Schulabschluss und ausreichende Kennnisse der deutschen Sprache. Der Kreis bietet Qualifizierungsmodule an.

 

Bild Kreis Nordfriesland

[Internetseite Kreis Nordfriesland]

Foto zur Meldung: Engagierte Tagespflegepersonen gesucht: Informationsveranstaltung am 17. August in Leck
Foto: Bild Kreis NF

Ambulante Sprechstunde von Dr. Björn Birkenhauer wird eingestellt

(09. 08. 2022)

Seit August 2021 hatte Dr. Björn Birkenhauer, leitender Oberarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Klinikum Nordfriesland in Niebüll, zweiwöchentlich im Krankenhaus Föhr-Amrum eine Sprechstunde zur orthopädischen Rheumatologie angeboten.


Ziel war, für Föhrer und Amrumer ein wohnortnahes orthopädisch-rheumatologisches Versorgungsangebot zu schaffen und ihnen den zeitaufwendigen Weg auf das Festland in einem ersten Schritt zu ersparen. Zudem konnten die hiesigen niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten mit entsprechenden Erkrankungen die Expertise des Facharztes in Anspruch nehmen.

 

Dr. Björn Birkenhauer. Foto: Klaus Kasparek


Das Interesse sei groß gewesen, habe sich aber sehr häufig auf Erst- und ambulante Folgekontakte beschränkt, resümiert Björn Birkenhauer: „Diagnostizierte notwendige Eingriffe erfolgten dann aber sehr häufig in anderen Kliniken.“ Damit konnte für das fachärztliche Angebot keine ausreichende Refinanzierung erreicht werden. „Ich fehle alle 14 Tage einen ganzen Tag in der Klinik Niebüll, dann müssen Kollegen meine Arbeit übernehmen. In Zeiten hoher Personalausfälle fällt es zudem immer schwerer, die Dienstpläne in Niebüll selbst sicherzustellen“, erläutert der Facharzt die Situation. „Daher habe ich mich schweren Herzens entschlossen, in Absprache mit der Geschäftsführung meine Sprechstunde auf der Insel einzustellen.“


Dass die Sprechstunde nun entfällt, bedauert Amtsdirektor Christian Stemmer. Das Amt Föhr-Amrum habe einen gewissen finanziellen Aufwand betrieben, verbunden mit der Hoffnung aller Beteiligten, die medizinische Versorgungsstruktur auf Föhr und Amrum zu verbessern. Insbesondere sollte Insulanern der Weg auf das Festland erspart werden.


„Unter dem Strich ist es wie bei jeder Wahlleistung eine Frage von Angebot und Nachfrage“, konstatiert Christian Stemmer. Offensichtlich habe es hier seitens des Klinikums ein Missverhältnis gegeben, das zu der Entscheidung führte. „Auch wenn mich die Kurzfristigkeit der Entscheidung überraschte, kann ich den Schritt natürlich nachvollziehen.“

Foto zur Meldung: Ambulante Sprechstunde von Dr. Björn Birkenhauer wird eingestellt
Foto: Klinikum Nordfriesland

Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner

(05. 08. 2022)

Die Bürgerbroschüre des Amtes Föhr-Amrum informiert Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über Neuigkeiten und Aktivitäten aus dem Amtsbereich.

 

Die Ausgabe Sommer 2022 steht hier als pdf zum Download bereit.


Die Seite "Informationen für Bürger" finden Sie über das Menü unter „Bürgerservice“ oder über "Häufig nachgefragt".

 

Infos für Bürger

[Bürgerbroschüre Sommer 2022]

Foto zur Meldung: Informationen für Einheimische und Neu-Insulaner
Foto: Bürgerbroschüre Sommer 2022

Steueramt bleibt dienstags geschlossen

(05. 08. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Steueramt dienstags für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Grund ist die angespannte Personalsituation.

[Download]

Foto zur Meldung: Steueramt bleibt dienstags geschlossen
Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Vorstellung des „Eilun Klipper“

(04. 08. 2022)

Freie Lastenräder sind in größeren Städten und Ballungsgebieten weit verbreitet und gehören als Teil des nachhaltigen Mobilitätsangebots vielerorts zum Alltag. Nun gibt es das erste freie Lastenrad auf Föhr.

 

Ab dem 12. August 2022 haben Insulanerinnen und Insulaner die Möglichkeit, sich über die Initiative „Eilun Klipper“ kostenlos ein Lastenrad zu leihen. Das erste Rad der Initiative, der „Wattwurm“, wird am Mittwoch, 10. August 2022, auf dem Platz vor dem Amtsgebäude vorgestellt.

 

Kai Becker, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Föhr Tourismus GmbH (FTG), informiert von 9 bis 12 Uhr mit FTG- Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt (10 bis 11 Uhr) über die Initiative. Gemeinsam mit Paul Lardon, einem Masterstudenten an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, hat Becker das Projekt auf Föhr im Rahmen der Nachhaltigkeitsinitiative FÖHRgreen initiiert. Es wurde von der Aktivregion Uthlande gefördert und wird vom ADFC Schleswig-Holstein unterstützt.

 

Einen weiteren Termin gibt es am Donnerstag, 11. August 2022. Von 15.30 bis 16.30 Uhr informiert Kai Becker vor der ersten Ausleihstation, der Schutzstation Wattenmeer in der Strandstraße 60, noch einmal mit Bente Timm, Leiterin der Schutzstation, über das Projekt und das Rad kann getestet werden.

[FTG: Eilun Klipper]

Foto zur Meldung: Vorstellung des „Eilun Klipper“
Foto: Foto: Föhr Tourismus GmbH/Paul Lardon

Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln

(04. 08. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat die Quarantäneregeln bis zum 31. August 2022 verlängert. Die Neufassung des Erlasses, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen, ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.

 


In der Sache bleiben die Quarantäneregeln unverändert, es bleibt also bei der Pflicht zur Kontrolltestung mit einem PCR-Test nach einem positiven Schnelltest und bei der Pflicht zur häuslichen Isolation für fünf Tage.

 

[Absonderungserlass ab 01_08_2022]

[Coronavirus: Informationen des Landes SH]

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Sprechtage der Arbeitsagentur auf Föhr

(02. 08. 2022)

Die Agentur für Arbeit Niebüll bietet in der Zeit vom 22. September 2022 bis zum 12. Januar 2023 wieder den Service der persönlichen Arbeitslosmeldung auf Föhr an.

 

Am 22. September, 13. Und 27. Oktober, 10. Und 24. November sowie am 15. Dezember und 12. Januar 2023, jeweils in der Zeit von 9 bis 14 Uhr, ist die Arbeitslosmeldung im Sozialzentrum Föhr-Amrum in der Feldstraße möglich.
Es ist erforderlich, sich rechtzeitig vorab über den e-Service unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/4555500 sowie unter 0461/819101 arbeitsuchend zu melden.


Weitere Informationen im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

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Klimaschutz: Kommunen können ihre CO2-Bilanz ermitteln

(27. 07. 2022)

Gemeinden und Zweckverbände haben weiterhin die Möglichkeit, mit dem Klima-Navi von HanseWerk kostenlos Treibhausgase zu bilanzieren. Die Nutzungslizenz des Landes wurde kürzlich bis zum Jahr 2024 verlängert.

 

Die internetbasierte Software ermöglicht es den Kommunen, mit überschaubarem Zeitaufwand ihre CO2-Bilanz zu ermitteln. Diese wird auf Grundlage von zentral bereitgestellten Daten automatisch berechnet und kann durch eigene Daten präzisiert werden. Für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft und Abfall können anschließend individuelle Klimaziele festgelegt und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung entwickelt werden.

 

Bereits über 300 Städte und Gemeinden aus Schleswig-Holstein mit über 480 Nutzern machen bislang aktiv von dem Angebot Gebrauch. Durch begleitende Informationsveranstaltungen und Schulungsangebote zum Klima-Navi sollen auch weiterhin insbesondere die Kommunen angesprochen werden, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen.

 

Weitere Informationen zur Nutzung des Klima-Navigators sowie Support-Möglichkeiten sind unter https://www.hansewerk.com/de/fuer-kommunen/klima-navi.html abrufbar.

[HanseWerk Klima-Navi]

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Fachkräfte-Tag auf Föhr

(25. 07. 2022)

Die Fachkräfteberatung in Nordfriesland kommt am Dienstag, 30. August 2022, nach Föhr und berät zu Themen rund um Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie die in diesem Bereich vorhandenen Fördermittel. Ziel der Fachkräfteberatung ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Region bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs zu unterstützen. Bei einem Erstgespräch analysieren die Fachkräfteberaterin Diana Wieben und ihre Kollegin Ina Kruse (Praktikum Westküste) die individuelle Situation und identifizieren geeignete Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb.

 

Für diese kostenlose Unterstützung können sich Unternehmen unter https://event.wfg-nf.de/event/xY6neo64 anmelden.

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Veränderte Öffnungszeiten im Steueramt

(22. 07. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Steueramt in der Zeit vom 25. Juli bis 4. August montags und donnerstags jeweils ab 12 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Grund ist die krankheits- und urlaubsbedingt angespannte Personalsituation.

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Einschränkungen für Radfahrer 2022

(22. 07. 2022)

Deichbaumaßnahmen mit schwerem Gerät führen aktuell zu Einschränkungen im Radverkehr im Norden und Osten der Insel. Um gefährliche Begegnungen zwischen Radfahrern und Baustellenfahrzeugen zu vermeiden, werden Radfahrer dringend gebeten, Schilder und Absperrungen zu beachten.

 

Zwischen dem Alten Zollhaus in Wyk und dem Umspannwerk Oevenum kann in beiden Richtungen nur seeseitig, also außen am Deich gefahren werden. Die Landseite des Deichs ist gesperrt, damit der Baustellenverkehr unbehindert fließen kann. Auch die Wege, die in regelmäßigen Abständen über den Deich führen, dürfen nicht genutzt werden.

 

Zwischen dem Umspannwerk Oevenum und Oldsum ist der Deich komplett gesperrt; die Deichwege auf der Land- und der Seeseite dürfen nicht befahren werden. Eine Umleitung über die Marschwege und den Siedlungsweg ist ausgeschildert (in der Grafik pink markiert). Ein Zugang zum Deich über die Zuwege aus südlicher Richtung ist nicht erlaubt.


Die Sperrungen gelten auch für Fußgänger. Die Baumaßnahmen dauern voraussichtlich noch bis zum 30. September 2022.

 

Grafik Deichbau Radverkehr

[Übersicht Deichbau Radverkehr]

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Foto: Einschränkungen für Radfahrer 2022

Informationen zur Grundsteuer

(21. 07. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass im Amtsgebäude nur sehr wenige Papiervordrucke für die Grundsteuer-Erklärung verfügbar sind. Deshalb wird gebeten, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. Informationen zur Grundsteuer und die Möglichkeit, die Vordrucke herunterzuladen, stellt die Landesregierung unter https://www.schleswig-hol-stein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html bereit.

[Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein]

[Download Grundsteuerformulare]

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Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert

(19. 07. 2022)

Die Landesregierung hat am Dienstag (19. Juli) beschlossen, die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis Freitag, 19. August, zu verlängern. Mit einer Neuerung: Ab Sonnabend (23. Juli) können Besucher in Krankenhäusern neben FFP2-Masken auch medizinische Masken (OP-Masken) nutzen.

[Landesverordnung vom 19. Juli 2022]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Amt Föhr-Amrum geschlossen

(13. 07. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass das Amt sowie das Sozialzentrum am Dienstag, 19. Juli, ab 10 Uhr geschlossen sind. Die Außenstelle in Nebel auf Amrum bleibt an diesem Tag ganztägig geschlossen. Grund ist eine betriebliche Veranstaltung.

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Coronavirus: In Husum und Niebüll wird weiterhin geimpft

(08. 07. 2022)

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass es sowohl in Husum als auch in Niebüll weiterhin die Möglichkeit gibt, sich mit den Impfstoffen von BionTech/Pfizer, Moderna sowie Novavax impfen zu lassen.

 

 

Standort Husum

Die stationäre Impfstelle des Landes auf dem Messegelände in Husum bietet mittwochs von 15.30 bis 19.30 Uhr sowie donnerstags bis samstags zwischen 10.30 und 19.30 Uhr Corona-Schutzimpfungen an. Termine sind über die Buchungsplattform https://ticket.impfen-sh.de des Landes erhältlich. Geimpft wird an den vier Tagen aber auch jeder, der ohne Termin kommt.

 

Standort Niebüll

Auch im Juli und August bietet ein mobiles Impf-Team jeden Freitag und Samstag von 10 bis 16 Uhr Corona-Schutzimpfungen in Niebüll an – wie gewohnt in der Jugendherberge, Mühlenstraße 65. Interessierte benötigen hierfür keinen Termin.

 

[Informationen des Landes zum Thema Impfen]

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SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli zu Besuch auf Föhr

(07. 07. 2022)

Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein, besucht im Rahmen ihrer diesjährigen politischen Sommertour die nordfriesischen Inseln und machte am Mittwoch auch Station auf Föhr. Neben einer Inselrundfahrt sowie Besuchen im Alkersumer Museum Kunst der Westküste oder der Süderender St. Laurentii-Kirche nahm die Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags auch das ehemalige AOK-Kinderheim in der Wyker Strandstraße in Augenschein, dessen künftige Verwendung derzeit auf der Tagesordnung der kommunalen Politiker steht.


Zuvor traf sich Midyatli in Begleitung von Peter SchaTrafen sich im ehemaligen Zollhaus: Amtsdirektor Christian Stemmer, die SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli, Wyks Bürgermeister Uli Hess und Peter Schaper, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins (v.l.). Foto: Peter Schulzeper, Fraktionschef des Föhrer SPD-Ortsvereins, mit Wyks Bürgermeister Uli Hess und Amtsdirektor Christian Stemmer im „kleinen Rathaus“, dem ehemaligen Zollgebäude am Wyker Hafen. Mit der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine wurden hier aktuelle Herausforderungen und deren Auswirkungen für die Insel besprochen. Zur Sprache kamen auch die starre Bürokratie und zahlreiche Landesregelungen, die eine große Hürde darstellen und anstehende Projekte auf Föhr ausbremsen. Ob die dringend nötigen Neubauten des Aquaföhr oder der Mittelbrücke: „Es kommen immer neue Forderungen und wir warten händeringend auf Genehmigungen“, klagte Wyks Bürgermeister über das lange Warten auf Entscheidungen.

 

Probleme, die auch Amtsdirektor Christian Stemmer, Geschäftsführer der Inselwerke Föhr-Amrum, kennt. Die Gesellschaft, der alle 15 Gemeinden von Föhr und Amrum angehören, war gegründet worden, um langfristig in der Energieversorgung autark zu werden. „Strom und Wärme selbst zu erzeugen, ist das Ziel, und für vier Nahwärmenetze liegen die Pläne in der Schublade. Doch auch hier bremsen Auflagen der Landesplanung die Umsetzung aus“, so Stemmer.


Angesprochen wurden auch die Probleme der neu ins Leben gerufenen Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum. Bezahlbare Wohnungen für Insulaner sollen gebaut werden und gut 60 Wohneinheiten am Kortdeelsweg ein erstes Projekt sein. Doch Baustoffknappheit, explodierende Baukosten und steigende Zinsen erschweren eine entsprechende Kalkulation.

 

 

Wie wirken sich Pandemie und Ukraine-Krieg auf die Inseln aus und wo hakt es bei aktuellen Projekten? Uli Hess (Mitte) und Christian Stemmer informierten Serpil Midlyatli. Foto: Peter Schulze
Serpil Midyatli zeigte sich vom großen Engagement auf der Insel über die Pflichtaufgaben hinaus beeindruckt. „Dass mit den Inselwerken Netze gemeinsam für Föhr und Amrum gedacht werden und eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft den dringend benötigten Dauerwohnraum schaffen soll und so gestalterisch in die Zukunft geschaut wird, ist keine Selbstverständlichkeit.“


„Die Aufgaben sind groß und kompliziert und es braucht neue Lösungsansätze, um den sozialen Frieden in der Bevölkerung nicht zu gefährden“, kündigte Midyatli an, sich in Kiel für beschleunigte Verfahren etwa im Energiesektor analog zur Bundes- auch auf Landesebene einzusetzen.

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Foto: Serpil Midyatli. Foto: Peter Schulze

Eilun-Feer-Skuul: Parkour-Anlage eröffnet

(01. 07. 2022)

Premiere auf dem Gelände der Eilun-Feer-Skuul: Die Schüler konnten erstmals die neue Parkour-Anlage in Beschlag nehmen. Und der leichte Nieselregen hielt die Jugendlichen nicht davon ab, den sportlich ambitionierten Hindernislauf umgehend auszuprobieren.

 


Trotz gestiegener Kosten seien alle Beteiligten froh, eine solche Anlage auf der Insel zu haben, sagte Wyks Bürgermeister Uli Hess in seiner Begrüßung. Er konnte neben Amtsdirektor Christian Stemmer und Amtsvorsteherin Heidi Braun auch den für den Parkour verantwortlichen Hamburger Landschaftsarchitekten Jan Casselmann und Dr. Jürgen Kolk, Regionalmanager der Aktiv-Region Uthlande, begrüßen. Mit 50 Prozent hatte die Aktiv-Region das rund 150.000 Euro teure Projekt gefördert. Ebenfalls dabei waren der Werkleiter des Wyker Liegenschaftsbetriebes Rochus von Stülpnagel und dessen Stellvertreter Jan Früdden, „der das Projekt seit 2020 unermüdlich betreut“, wie Wyks Bürgermeister betonte.


„So muss Schule sein“, sagte Schulleiter Carl Wögens und verwies darauf, dass der Parkour nicht nur den Schülern zugutekommen soll. Außerhalb der Unterrichtszeiten sei die Anlage für Insulaner und Gäste – wie das gesamte Schulgelände – frei zugänglich und nutzbar.


Es ist der erste Parkour auf Föhr. Und dass dieser urbane Sport, der seinen Ursprung in Frankreich hat, nun mit Backflip, Tic Tac oder Durchbruch auch auf der Insel ausgeübt werden kann, ist auf die ausdauernde Initiative des Wyker Grünen-Politikers Michael Lorenzen und des Sportlehrers Sascha Rochhausen zurückzuführen. Rochhausen ist auch Leiter der Parkour-AG an der Eilun-Feer-Skuul und seine Entwürfe waren in die Planung mit eingeflossen.

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Foto: Eilun-Feer-Skuul: Parkour-Anlage eröffnet

Kostenlose Corona-Tests nur noch in Ausnahmefällen

(01. 07. 2022)

Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2022 zahlreiche Änderungen der Coronavirus-Testverordnung verkündet, die größtenteils am 30. Juni 2022 in Kraft getreten sind. So gibt es kostenlose Corona-Tests seit Donnerstag nur noch in Ausnahmefällen.


Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

[Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests]

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Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln

(01. 07. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat die Quarantäneregeln unverändert bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Die Neufassung des Erlasses tritt am 1. Juli 2022 in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2022 befristet. Die Neufassung gilt auch für alle Personen, die sich am 1. Juli bereits in Absonderung befinden.

[Absonderungserlass ab 01.07.2022]

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Grundsteuerreform: Viel Arbeit für Hausbesitzer / Keine Beratung seitens des Amtes Föhr-Amrum

(27. 06. 2022)

Die Reform der Grundsteuer kommt in die finale Phase. Sie wurde nötig, nachdem die bisherige Berechnungsgrundlage gerichtlich für nicht rechtens erklärt worden war. Und die Zeit drängt, denn ab dem 1. Januar 2025 ist die alte Berechnung der Grundsteuer Geschichte.


Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen am 30. März 2022 wurden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer aufgefordert, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 abzugeben. Da sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Verfahren einigen konnten, gilt für Schleswig-Holstein das sogenannte Bundesmodell. Seitens der Finanzverwaltung Schleswig-Holsteins müssen noch einige Hausauf-gaben erledigt werden, damit die Eigentümer ihre Erklärungen vorzugsweise per Elster abgeben können. So müssen die Bodenrichtwerte noch veröffentlicht werden. Dieser Wert ist neben der Fläche oder der Grundstücksart einer der Faktoren für die Ermittlung des künftigen Grundstücksmessbetrages.


Außerdem wollen die Finanzämter alle Grundstückseigentümer bis Ende Juni 2022 anschreiben. Dies wird voraussichtlich erst Anfang Juli der Fall sein. Diese Schreiben sind hilfreich, da aus ihnen die Einheitswertnummer hervorgeht, die künftig die Steuernummer für die Grundstückswerte sein wird.

 

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Zuständig für die Erklärung und Erstellung der Bescheide sind die Finanzämter. Kommunen/Ämter erhalten ab dem 1. Juli 2022 ausschließlich auf elektronischem Weg die Bescheide, auch wenn diese erst ab 2025 für die Veranlagung der Grundsteuer benötigt werden.


Das Amt Föhr-Amrum wird einige wenige Formulare für jene Eigentümer, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung über die Plattform Elster einzureichen, zur Verfügung gestellt bekommen. Das Finanzamt Husum hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht beanstandet wird, wenn Bürger sich der Hilfe von Verwandten bedienen, um die Erklärung elektronisch auf den Weg zu bringen. Neben Steuerberatern sind auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft befugt, für die von ihnen verwalteten Objekte die Erklärungen zu erstellen. Das Amt Föhr-Amrum ist selbst nicht befugt, hier beratend tätig zu werden.


Auch das Amt Föhr-Amrum ist verpflichtet, für die kommunalen Liegenschaften Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben, wenn keine Steuerbefreiung wie etwa für Schulen besteht.


In der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 werden jeweils zwei Grundsteuermessbescheide seitens der Finanzämter erlassen: Ein Bescheid nach bestehendem und ein weiterer für das künftige Recht. Den Kommunen ist dann auferlegt, bis 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze zu ermitteln.


Weitere Informationen stellt das Land unter schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html zur Verfügung.

[Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein]

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Geänderte Öffnungszeiten des Bau- und Planungsamtes

(22. 06. 2022)

Ab dem 1. Juli 2022 gelten für das Bau- und Planungsamt geänderte Öffnungszeiten: Das Bauamt ist dann dienstags ganztägig geschlossen.


Die Öffnungszeiten:

Montag: 8 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr

Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

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Coronavirus: Landesverordnung verlängert

(22. 06. 2022)

Die Landesregierung hat am 21. Juni 2022 beschlossen, die aktuell bis zum 25. Juni 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 22. Juli 2022 zu verlängern. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.

 

Die Maskenpflicht gilt weiterhin:

 

  • für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
     
  • für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
     
  • in der Eingliederungshilfe für Beschäftigte in geschlossenen Räumen sowie Besucherinnen und Besucher auf Verkehrsflächen sowie in Gemeinschaftsräumen.
     
  • bei Dienstleitungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen, wenn mit der Art der Dienstleistung vereinbar.
     
  • im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt).
     

Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen, in Innenräumen mit Gedränge oder vermehrtem Personenaufkommen eine Maske zu tragen.

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus]

[Infoseite der Landesregierung]

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Coronavirus: Zukunft der Impf-Infrastruktur in SH

(22. 06. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 14. Juni 2022 angekündigt, dass ab Anfang Juli die Anzahl der Impfstellen auf 15 (eine pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt) festgelegt wird – mit der Möglichkeit, bei Bedarf die Kapazitäten in diesen 15 Impfstellen zu erhöhen. Die zukünftigen Standorte der Impfstellen wurden hierzu von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt. Auch die 15 mobilen Teams sollen über diesen Zeitraum hinaus einsatzbereit bleiben. So sollen auch über den Sommer und den Herbst vorerst bis Ende des Jahres 2022 weiterhin Impfkapazitäten flächendeckend zur Verfügung gestellt werden.


Impfstellen ab dem 1. Juli 2022:

 

  • Dithmarschen: Heide, Meldorfer Straße 196
     
  • Flensburg: Flensburg Galerie, Holm 57-61
     
  • Herzogtum Lauenburg: Schwarzenbek, Berliner Straße 12
     
  • Kiel: Nordlicht Galerie, Holstenstraße 1
     
  • Lübeck: Haerder-Center, Königstr. 84-96
     
  • Neumünster: Altes AOK Gebäude; Rudolf-Weißmann-Straße 13
     
  • Nordfriesland: Husum, Am Messeplatz 12
     
  • Ostholstein: Bahnhof Eutin, Bahnhofstraße 23-25
     
  • Pinneberg: Prisdorf, Peiner Hag 11-13
     
  • Plön: Preetz, Bahnhofstraße 9
     
  • Rendsburg-Eckernförde: Büdelsdorf, Am Friedrichsbrunnen 2
     
  • Schleswig-Flensburg: Kropp, Am Markt 11
     
  • Segeberg: Ohland-Park Kaltenkirchen, Kisdorfer Weg 11
     
  • Steinburg: Itzehoe, Emmy-Noether-Straße 17
     
  • Stormarn: Bad Oldesloe, Konrad-Adenauer-Ring 2


Termine können weiter regulär über www.impfen-sh.de gebucht werden. Termine für den Monat Juli sind seit dem 17. Juni verfügbar.

 

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Coronavirus: Kreis Nordfriesland stellt Hotline ein

(17. 06. 2022)

Nur noch vereinzelte Anrufe gehen mittlerweile bei der Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes ein. Aufgrund der deutlich gesunkenen Nachfrage hat sich die Kreisverwaltung entschlossen, die Hotline ab sofort einzustellen. Alle wichtigen Informationen zum Thema stehen weiterhin unter www.nordfriesland.de/corona zur Verfügung. Bei dringenden Fragen ist das Gesundheitsamt zudem unter der zentralen Rufnummer des Kreises 04841/67-0 erreichbar.

 

„Mit dem Ausbau oder der Reduzierung der Hotline-Zeiten haben wir uns stets an der Nachfrage und dem Beratungsbedarf der Menschen orientiert“, erklärt Nina Rahder, Leiterin des Fachbereichs für Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen. „Die Corona-Hotline kann jederzeit kurzfristig wieder aktiviert werden, wenn es die Lage erfordert“, ergänzt Rahder.

 

Im März 2020 wurde der Hotline-Betrieb aufgenommen. Etliche Kreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie streckenweise auch Bundeswehrangehörige waren seitdem im Einsatz, um Fragen zu Schutzmaßnahmen, Quarantäneregelungen oder Impfmöglichkeiten zu beantworten und Ängste zu nehmen. Rund 90.000 Anrufe gingen bis heute bei der Hotline ein, die zu Höchstzeiten circa 1000 Anrufe am Tag verzeichnete.

 

„Alle an der Hotline Beteiligten waren für die Menschen in Nordfriesland da, oft auch am Wochenende und spätabends. In einer Situation, die auch für sie persönlich belastend war, haben sie Tag für Tag Beratung und Hilfe angeboten. Dieser Einsatz war keineswegs selbstverständlich und verdient hohen Respekt“, hält Landrat Florian Lorenzen fest.

[Coronavirus: Infos und Kontaktdaten]

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Geflügelpest: Aufstallungspflicht in Nordfriesland aufgehoben

(16. 06. 2022)

Der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland hat die Aufstallungspflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung für das komplette Kreisgebiet aufgehoben.


Im Kreis wurde das Geflügelpest-Virus zuletzt bei zwei Ringelgänsen festgestellt, die am 21. April auf Hallig Hooge tot aufgefunden wurden. Der Vogelzug der Wildvögel ist weitgehend abgeschlossen.


Auch bei Untersuchungen des Hausgeflügels im Bereich Dagebüll konnte das Veterinäramt keine neuen Fälle der Geflügelpest feststellen.

[Allgemeinverfügung Aufstallung Aufhebung ab 15.06.2022]

[Aufhebung Überwachungszone Dagebüll]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Nächste Kommunalwahl am 14. Mai 2023

(15. 06. 2022)

Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Kommunalwahl in Schleswig-Holstein auf den 14. Mai 2023 festgelegt. In den kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Gemeinden und elf Kreisen des Landes entscheiden die Bürger dann über die Zusammensetzung der Parlamente.

 

 

Nach Paragraf 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung fordert die Wahlleiterin oder der Wahlleiter nach Bestimmung des Wahltags und Festlegung der Wahlkreise durch öffentliche Bekanntmachung auf, Wahlvorschläge einzureichen.

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Ehemalige Pension bis Mai 2024 für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet

(31. 05. 2022)

Seit einiger Zeit dient die frühere Pension „Ruh ut“ als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine. Knapp 20 Personen haben hier aktuell ein vorübergehendes Zuhause gefunden; überwiegend Mütter mit Kindern, dazu kommen eine Familie und einige Einzelpersonen. 16 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe stehen insgesamt zur Verfügung, von denen aktuell vier frei sind.


Die ehemalige Pension, die bis Mai 2024 angemiDie Vertreter des Amtes Föhr-Amrum beim Ortstermin. Foto: Peter Schulzeetet wurde, war jetzt Schauplatz für einen Ortstermin des Amtes Föhr-Amrum. Es ist das einzige Objekt in dieser Größenordnung, über das das Amt verfügt. Darüber hinaus wurden Wohnungen im Wyk und in Utersum angemietet. Die jeweiligen Kosten trägt das Amt. Für das „Ruh ut“ etwa liegt der monatliche Betrag im gut mittleren vierstelligen Bereich. Dazu kommen jeweils laufende Kosten für Müll, Abwasser, Wasser oder Strom sowie die Pflege der Grünanlagen. Auf Amrum steht das Zollhaus zur Verfügung, das schon seit einigen Jahren in der Mietbindung ist. Zudem kommen auf beiden Inseln viele der Geflüchteten privat unter.

 

Weiteren Wohnraum sucht das Amt Föhr-Amrum aktuell nicht, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Allerdings ist die Lage dynamisch, nach wie vor gibt es keine verlässlichen Zuweisungszahlen seitens des Kreises. Weshalb sich Menschen, die nicht über das Amt, sondern privat Wohnungen zur Verfügung stellen wollen, an die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser wenden können.


Aktuell rund 80 Geflüchtete im Amtsbereich

 

Rund 80 Geflüchtete aus der Ukraine halten sich derzeit im Amtsbereich auf, berichtet Yvonne Peyser. Sie wird von Tatjana Pavlenko unterstützt, die Dolmetscht und den Ankommenden bei der Aufnahme erste Orientierungshilfen gibt. Willkommen sind weiterhin Menschen, die eine „Patenschaft“ für Geflüchtete übernehmen und diese bei den ersten Schritten in der ungewohnten Umgebung begleiten wollen. Auch das Erlernen der Sprache ist ein wichtiger Faktor: Neben dem derzeit laufenden Deutschkurs im Helu-Heim soll ab dem 7. Juni ein weiterer im ehemaligen AOK-Kinderheim folgen.


Da viele Frauen mit Kindern im Kita- oder Schulalter kommen, ist die Flüchtlingsbeauftragte auch hier gefragt. Die Rückmeldungen aus den Schulen seien durchweg positiv, sagt Yvonne Peyser. Zudem habe es erste Kontakte mit der ev. Kita St. Nicolai gegeben. Gespräche mit weiteren Kitas und erste Anmeldungen sollen folgen, wenn letzte rechtliche Fragen geklärt sind.


Unterstützung weiterhin willkommen

 

Wer unterstützen will: Gutscheine sind über die Aktion des Inselradios Föhr weiterhin willkommen. Sachspenden dagegen sind nach der großen Hilfsbereitschaft in der Vergangenheit ausreichend vorrätig, sodass Dinge des täglichen Bedarfs grundsätzlich nicht mehr benötigt werden. Gesucht werden jedoch immer wieder spezielle Dinge, die Yvonne Peyser oder Tatjana Pavlenko regelmäßig auf Facebook veröffentlichen und die im Sozialzentrum abgegeben werden können:


Föhrer Verschenker Börse: facebook.com/groups/1630828510479125/
Föhrer Flohmarkt: facebook.com/groups/329224567128187/

 

Kontakte:
Yvonne Peyser
Fallmanagement und Flüchtlingsbeauftragte
Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36, 25938 Wyk auf Föhr
yvonne.peyser@sz-foehr-amrum.de
Telefon: 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
Fax: 04681/7412820


Inselradio Föhr
Stefan Gaul
info@mein-inselradio-foehr.de

WhatsApp: 01573/1686138

Foto zur Meldung: Ehemalige Pension bis Mai 2024 für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet
Foto: Tatjana Pavlenko und Yvonne Peyser (Flüchtlingsbeauftragte), Marco Christiansen und Anke Delius (Ordnungsamt Föhr-Amrum) sowie Amtsdirektor Christian Stemmer (v.l.). Foto: Peter Schulze

Eilun-Feer-Skuul nach Sanierung und Umbau feierlich neu eröffnet

(31. 05. 2022)

Nach rund fünf Jahren Bauzeit fanden die aufwendigen Sanierungsarbeiten an der Eilun-Feer-Skuul mit einer feierlichen Eröffnungsfeier ein vorläufiges Ende. Vorläufig, da die Sanierung von neun der 25 Klassenzimmer noch aussteht. Nachdem die Runderneuerung seit 2008 auf der Tagesordnung stand und 2015 mit den Planungen begonnen worden war, fiel 2017 der Startschuss für den Umbau.


Zirka 14,5 Millionen Euro wurden investiert und das Ergebnis ist beachtlich: Die ansprechende Fassade lädt zum Betreten ein; im Innenbereich machen helle Klassenzimmer sowie zusätzliche Räume für spezielle Kurse oder Arbeitsgruppen Lust zum Lehren und Lernen. Zwei mit einer mobilen Trennwand versehene Räume können als Konferenz- oder Aufführungsort sowie für Abiturarbeiten genutzt werden. Dazu kommen Sitznischen auf den Fluren, neue Lüftungsanlagen, ein Fahrstuhl wurde eingebaut und zehn der Klassenräume verfügen bereits über Großbildschirme; die übrigen sollen folgen.

 

Schlüsselübergabe: Jörg Steinwender (Architekt), Dr. Manfred Hinrichsen (ehemaliger Schulleiter), Timm Emser (ehemaliger stellvertretender Schulleiter), Martin Nickels (stellvertretender Schulleiter) und Schulleiter Carl Wögens.


Die Eröffnungsfeier fand im ebenfalls runderneuerten Forum statt. Amtsdirektor Christian Stemmer schlug in seinem Grußwort den Bogen zu seiner eigenen Schulzeit an gleicher Stelle und betonte den Stellewert der Schule: Als Ort, an dem die Weichen für die Zukunft gestellt und Freundschaft geschlossen würden.


Schulleiter Carl Wögens zeigte sich erfreut, dass die Beschwerlichkeiten ein Ende haben, denen Schüler wie Lehrer in der Bauphase ausgesetzt waren: So ist das regelmäßige Pendeln in eigens angemietete Räume des Hamburger Kinderkurheimes ebenso Vergangenheit wie die zwischenzeitliche Reduzierung auf ein Lehrerzimmer für die 40 Lehrkräfte. Anstrengungen, die bemerkenswert gut gemeistert worden seien, sagte der Schulleiter.


Die feierliche Eröffnung mit Kaffee und Kuchen sowie einem bunten Rahmenprogramm der Schülerinnen und Schüler endete mit einer Besichtigung der neuen Räume bei einem Rundgang durch das Schulgebäude.

 

Foto zur Meldung: Eilun-Feer-Skuul nach Sanierung und Umbau feierlich neu eröffnet
Foto: Das Schulgebäude punktet mit einer ansprechenden Fassade. Foto: Angelika Falter

Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(27. 05. 2022)

Die Landesregierung hat am 24. Mai 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 29. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 25. Juni 2022 befristet.
Gegenüber der bisher geltenden Fassung werden die Vorschriften und Empfehlungen mit folgenden Veränderungen der Regelungen weiter gelockert:

 

  • Die allgemeinen Empfehlungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen (z. B. regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Lüftung der Innenräume, sichtbare Aushänge der Hygieneregeln, Vermeidung enger Begegnungen und Vorhalten von Möglichkeiten zur Händehygiene bei Toiletten) werden gestrichen.
     
  • Bei ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht der Beschäftigten gestrichen. Ein täglicher Testnachweis muss nur noch bei typischen Corona-Symptomen vorliegen. Bestehen bleibt die tägliche Testpflicht bei ungeimpften oder nicht genesenen Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
     
  • Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt die Testpflicht nur noch dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
     
  • Die bisherige Pflicht für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Tests für externe Personen und Beschäftigte vorzuhalten, entfällt.
     
  • Bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe entfällt die Empfehlung an die Betreiber, vor Ort Testungen für externe Personen anzubieten.

[Corona-Bekämpfungs-VO ab 29.05.2022]

[Mitteilung der Landesregierung]

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Coronavirus: Impfempfehlung für Kinder ab fünf Jahren und Genesene

(27. 05. 2022)

Die Ständige Impfkommission hat am 24. Mai 2022 aktualisierte Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 herausgegeben.

 

 

 

 

  1. Impfung für Kinder ab fünf Jahren

    Die Stiko empfiehlt Kindern ohne Vorerkrankungen im Alter von fünf bis elf Jahren zunächst eine Impfstoffdosis, vorzugsweise mit Comirnaty (BioNTech). Die Verwendung von Spikevax (Moderna) sei für sechs- bis elfjährige Kinder laut Zulassung ebenfalls möglich.

    Die Empfehlung erfolgt, da im kommenden Herbst und Winter mit einem erneuten Anstieg der Corona-Infektionen zu rechnen sei. Die vorerst einmalige Impfung soll eine möglichst gute Basisimmunität aufbauen. Wird eine Optimierung des Impfschutzes der Kinder künftig erforderlich, kann dies dann mit einem längeren Impfabstand zwischen der ersten und zweiten Imfpung zügig erfolgen und somit eine bessere Schutzwirkung und ein länger anhaltender Schutz erzielt werden.

    Kinder mit Vorerkrankungen sollen weiterhin eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten.

    Gesunde Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sollen eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen bekommen. Gesunde Kinder, die bereits eine zweimalige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.

     
  2. Impfempfehlung für Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion

    Zudem hat die STIKO ihre Impfempfehlung für Personen mit durchgemachter SARS- CoV-2-Infektion und bisher unvollständiger Immunisierung aktualisiert. Es wird davon ausgegangen, dass eine durchgemachte symptomatische oder asymptomatische Infektion nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern.

    Untersuchungen zeigen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch eine dreimalige Impfung oder durch Impfung vor oder nach einer durchgemachten Infektion (hybride Immunität) erreicht werden. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Für einen ausreichenden Schutz muss zwischen den jeweiligen Impfungen jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen.

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Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

(25. 05. 2022)

Der Kurbetrieb der Gemeinde Utersum hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) in Vorarbeiterfunktion zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Foto: Gemeindearbeiter (m/w/d) für den Kurbetrieb der Gemeinde Utersum gesucht

Jubiläum: Drei Jahrzehnte Wyker Sperrgutbasar

(19. 05. 2022)

„Ich war sehr angenehm überrascht“, freut sich Renate Sieck über die große Resonanz zum 30-jährigen Bestehen des Wyker Sperrgutbasars. Die vielen Gratulanten seien ein Zeichen der Anerkennung für die Einrichtung am Hafendeich. Diese sei neben aller Nützlichkeit ein Treffpunkt verschiedenster Menschen und eine Anlaufstelle für Austausch und Klönschnack.


Dass sie mit dieser Einschätzung den Nerv vieler trifft, zeigten die zahlreichen Gäste, die bei Kaffee und Kuchen sowie strahlendem Sonnenschein das 30. Jubiläum am Hafendeich feierten. Unter den Gratulanten auch Vertreter des Föhrer BUND und Wyks erste stellvertretende Bürgermeisterin Birgit Hinrichsen. Hinrichsen lobte Engagement und Durchhaltevermögen Renate Siecks. Sie sei „ein Geschenk für die Stadt“ und schaffe es mit Gefühl und Einfühlungsvermögen, die Menschen zu verbinden; niemand fühle sich als Bittsteller.

 

Überreichte im Namen der Stadt einen Gutschein: Birgit Hinrichsen (r.) mit Renate Sieck.


Der Überlegung folgend, dass Sperrmüll oft noch gut zu gebrauchen ist, hatte Renate Sieck vor drei Jahrzehnten in der Wyker Stadtvertretung, wo sie für die Grünen saß, den Vorschlag gemacht, einen Ort für die Weitervermittlung noch gebrauchsfähiger Gegenstände einzurichten.


Die Zustimmung der Wyker Kommunalpolitiker kam prompt und die Stadt stellte das freigewordene ehemalige Feuerwehrgerätehaus (heute Jugendzentrum) zur Verfügung. Im Mai 1992 öffneten Renate Sieck und ihre Fraktionskollegin Usche Meuche erstmals die Tore des Sperrmüllbasars, der alsbald in Sperrgutbasar umbenannt werden sollte. Nach kurzer Zeit wurde mit Gesine Ockens aus dem Duo ein Trio.

 

Beginn einer Erfolgsgeschichte


Der Beginn einer Erfolgsgeschichte. Als das alte Feuerwehrgerätehaus umgebaut werden sollte, folgte der Umzug in den ehemaligen Getreidespeicher der Raiffeisenbank am Wyker Hafen. Der neue Eigentümer, die Wyker Dampfschiffs-Reederei, stellte diesen unentgeltlich zur Verfügung. Als die Reederei die Halle Anfang 1995 abreißen wollte, wurde erneut eine neue Bleibe benötigt.


Da diese besondere Art der Müllvermeidung das Sperrmüllaufkommen der Insel deutlich verminderte, stand die Fortführung der Einrichtung für die Verantwortlichen nicht infrage. Gesucht wurde ein dauerhafter Standort und die Stadt Wyk stellte das Grundstück am Hafendeich, noch heute Heimat des Sperrgutbasars, kostenlos zur Verfügung. Der BUND übernahm die Federführung für den Bau einer Halle und das damalige Amt Föhr-Land sowie das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Nordfriesland beteiligten sich an der Finanzierung. Im Februar 1996 folgte die Einweihung.


Der Wyker Sperrgutbasar wird seit drei Jahrzehnten ehrenamtlich betrieben. Unterstützung kommt nach wie vor vom BUND und von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland.

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Foto: Viel Betrieb herrschte am Wyker Hafendeich. Foto: Peter Schulze

Geflügelpest: Teile Föhrs Überwachungszone

(16. 05. 2022)

Nachdem das Geflügelpest-Virus in einer Hobbygeflügelhaltung in Dagebüll festgestellt wurde, hat das Veterinäramt des Kreises eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet. So soll das Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände verhindert werden.


 

Betroffen ist auch die nordöstliche Spitze Föhrs. Hier startet das Beobachtungsgebiet oberhalb des Nyhamswegs in nordwestlicher Richtung bis zur Kreuzung K126/Remsweg, in einem Bogen, endend am Deich westlich des Geesingswegs. Es sind Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ angebracht.

 

In den betroffenen Gebieten gelten umfangreiche Beschränkungen für Geflügelhaltungen inklusive Aufstallungsgebot. Die Geflügelhalter sind verpflichtet, strengste Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen.


Die Allgemeinverfügung samt Landkarte wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 15).

[Allgemeinverfügung des Kreises]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Foto: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Amt Föhr-Amrum sucht Freiwillige für den Zensus 2022

Befragung im Rahmen der Volkszählung: Eine interessante Aufgabe für kontaktfreudige Insulaner.


Für die Zensuserhebung von Mai bis August 2022 sucht die Erhebungsstelle Nordfriesland freiwillige Erhebungsbeauftragte ab 18 Jahren für den Amtsbereich Föhr-Amrum.

 

Dass die Resonanz auf den Inseln bisher längst nicht die Erwartungen erfüllt, berichtet Marco Christiansen, stellvertretender Leiter des hiesigen Ordnungsamtes. 48 Freiwillige würden für Föhr und zwölf für Amrum gesucht; gemeldet hätten sich bisher lediglich jeweils drei Personen.


Es gilt, rund zehn Prozent der Insel-Haushalte auf ehrenamtlicher Basis im Rahmen einer Volkszählung zu befragen. Die Erhebungsbeauftragten führen von Mai bis August 2022 kurze Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern. Abgefragt werden etwa Familienstand, Wohnsituation, Ausbildung, Beruf und Arbeitsort; persönliche Themen wie Krankheiten oder Vermögen werden ausgeklammert. Die erhobenen Daten dienen allein statistischen Zwecken und werden im Anschluss vernichtet.


Um den Erhebungsbeauftragten die Aufgabe zu erleichtern, werden derzeit Adresslisten vorbereitet. Damit diese korrekt sind, gleichen vier Mitarbeitende der Kreisverwaltung schwierige oder offensichtlich falsche Adressen mit dem Statistischen Landesamt ab. So soll den Freiwilligen die Arbeit erleichtert werden.

 

Im April beginnen dann die Schulungen der Ehrenamtler. Darüber hinaus auftretende Fragen oder Probleme können über eine Hotline geklärt werden.


Zuverlässige und kontaktfreudige Interessenten, die bei Teilnahme eine Aufwandsentschädigung erhalten, können Kontakt mit dem Zensus-Büro des Kreises Nordfriesland unter Telefon 04841/677099 und per E-Mail unter aufnehmen. Weitere Informationen sind unter nordfriesland.de/zensus abrufbar.

[Zensus 2022: Informationen]

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Foto: Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Coronavirus: Verkürzte Isolationszeit

(04. 05. 2022)

Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) hat das Gesundheitsministerium die Absonderungsregeln angepasst. Damit gelten in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, 4. Mai, verkürzte Isolationszeiten.

 

 

Nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.

 

Mit dem neuen Erlass wird die Quarantänepflicht von nicht infizierten Haushaltsangehörigen aufgehoben, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt zusammenleben.

 

Besonderheit für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personen

 

Eine Besonderheit gibt es für absonderungspflichtige Beschäftigte etwa in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Alten und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Sie dürfen ihre Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen in der betroffenen Einrichtung in der Regel nur dann wieder aufnehmen, wenn sie der Einrichtungsleitung ein negatives Testergebnis vorlegen können. Der Test darf frühestens am fünften Tag der Isolation durchgeführt worden sein. Zudem muss eine 48-stündige Symptomfreiheit am Tag der Wiederaufnahme der Tätigkeit bestehen. Das berufliche Tätigkeitsverbot endet jedoch spätestens am zehnten Tag nach dem ersten positiven Test.

 

Die Regelungen des Erlasses gelten auch für Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses am 4. Mai bereits in Absonderung befinden.

[Absonderungserlass ab 2022-05-04]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2022

(03. 05. 2022)

Am 1. Mai 2022 startete der Schleswig-Holsteinische Bürger- und Demokratiepreis in seine neue Runde. Auch in diesem Jahr wollen der schleswig-holsteinische Landtag und die Sparkassen ehrenamtliches Engagement würdigen und auszeichnen. Auch der NDR steht als Medienpartner zur Seite. Der Schutz des Klimas, der Umwelt, der Natur – und damit unserer Zukunft – ist uns allen ein wichtiges Anliegen und trotz anderer enormer Herausforderungen hochaktuell. Dafür braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Tatkraft, die sich für diese Themen einsetzen.

 

„Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“ ist das Motto des Schleswig-Holsteinischen Bürger- und Demokratiepreises 2022. Dieser richtet sich an alle ehrenamtlichen Einzelpersonen, Initiativen und Projekte, die sich für die Themen Klima-, Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Dies können Projekte sein, die ein Bewusstsein für diese Themen schaffen und andere dafür sensibilisieren, die sich für nachhaltiges Handeln einsetzen oder dies vermitteln, die das Kennenlernen der Natur ermöglichen und damit ein Verständnis für Tiere und Pflanzen schaffen oder die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen und stark machen.

 

Bis zum 30. Juni 2022 können sich ehrenamtlich Engagierte in den Kategorien „U27“ und „Alltagshelden“ unter dem Motto „Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“ bewerben oder andere vorschlagen. Neben Geld- und Sachpreisen im Gesamtwert von 32.500 Euro, erhalten die Preisträger und Nominierten ein Filmportrait über ihr Engagement.

 

Die Bewerbungsunterlagen und Informationen zum 19. Bürgerpreis sind auf der Internetseite buergerpreis-schleswig-holstein.de verfügbar.

[Bewerbungsunterlagen und Informationen]

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Foto: Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2022

Geflügelpest: Kreis reduziert Aufstallungsgebiet in Küstennähe

(02. 05. 2022)

Die Fallzahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Nordfriesland sinken kontinuierlich. So zeigten Beobachtungen im April eine deutliche Konzentration der Funde erkrankter Vögel auf das Vorland und die unmittelbaren Deichgebiete. Außerhalb der vom Veterinäramt in der direkten Küstenregion ausgewiesenen Risikogebiete wurde zuletzt am 25. März ein an der Tierseuche erkrankter Vogel gefunden, teilt der Kreis auf seiner Internetseite mit. Folglich sei das Aufstallungsgebiet von einem zuletzt 3 Kilometer-breiten auf einen nun 1 Kilometer-breiten Streifen entlang der Küste sowie rund um große Wasserflächen reduziert worden.

 

Die Kreisverwaltung stellt online eine Landkarte mit Suchfunktion bereit. Hier können Geflügelhalter nach Eingabe ihrer Adresse feststellen, ob sie noch von der Aufstallungspflicht betroffen sind. In den rosa markierten Bereichen ist die Aufstallung beziehungsweise Übernetzung der Ausläufe weiter notwendig. Geflügelhaltungen im weißen Bereich der Karte können ihre Vögel wieder ins Freiland lassen.

[Allgemeinverfügung des Kreises]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Übersichtskarte: Gebiete mit Aufstallungspflicht]

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Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum

(02. 05. 2022)

Die Amrum-Touristik weist noch einmal auf eine Einwohnerbefragung hin, die derzeit zum Thema Tourismusakzeptanz durchgeführt wird. Gefragt ist weiterhin die Meinung von Insulanern und Zweitwohnungsinhabern. Die Befragung findet in Zusammenarbeit mit dem anerkannten Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH (NIT) statt.

 

Die Beantwortung nimmt zirka zehn Minuten Zeit in Anspruch. Mitmachen können alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz) auf Amrum haben. Teilnahme- bzw. Einsendeschluss ist Dienstag, der 15. Mai 2022.

 

Hier geht es zur Befragung

 

Alternativ sind gedruckte Fragebögen in den Touristinformationen auf Amrum erhältlich. Auf Wunsch werden die Fragebögen auch per Post verschickt.

 

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und vollständig anonym; die Auswertung erfolgt durch das NIT.

 

Fragen werden von der Amrum-Touristik unter Telefon 04682/94030 oder per E-Mail (einwohnerbefragung@amrum.de) beantwortet.

[Amrum-Touristik - Einwohnerbefragung]

[Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa]

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Foto: Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum

Coronavirus: Verlängerung der Quarantäneregeln

(28. 04. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 26. April 2022 die Geltung der Absonderungsregeln (Isolation oder Quarantäne) bis zum 15. Mai 2022 verlängert. Der entsprechende Erlass, auf dessen Grundlage die Kreise in Allgemeinverfügungen die Quarantäneregeln erlassen, tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.


Das Ministerium hat angekündigt, dass in Kürze nach Anpassung der Regelungen auf Bundesebene eine Änderung des Erlasses zu erwarten ist.

[Absonderungserlass ab 2022-05-01]

[Coronavirus: Informationen für Schleswig-Holstein]

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Norddorf: Bauarbeiten werden unterbrochen

(28. 04. 2022)

Auf Grund der anlaufenden Tourismussaison haben sich die Gemeinde Norddorf, die Versorgungsbetriebe Amrum und die Firma SAW darauf geeinigt, die derzeit in der Gemeinde Norddorf im Fleegamwai und Strunwai laufenden Arbeiten zur Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Mai zu unterbrechen und im Herbst fortzusetzen.


Zum jetzigen Zeitpunkt werden noch Straßenbauarbeiten im Fleegamwai durchgeführt. Diese Arbeiten werden noch einige Wochen in Anspruch nehmen und voraussichtlich etwa Mitte Mai abgeschlossen. Die ursprünglich im Anschluss geplanten Arbeiten im Strunwai werden nun verschoben.

 

Die beauftragte Firma SAW hatte zuvor um die UnterbrecFoto: Tobias Schröder, IGShung und Verschiebung der Baumaßnahme gebeten. Sie ist derzeit ebenfalls auf Föhr tätig, die dort laufende Baumaßnahme kann wiederum im Herbst unterbrochen werden, wodurch freie Kapazitäten entstehen. Die Bauzeitverschiebung findet im Einvernehmen aller Beteiligten statt. Für die Gemeinde und die Versorgungsbetriebe entstehen durch die Unterbrechung der Arbeiten keine Mehrkosten. Das Entgegenkommen der Gemeinde gegenüber dem ausführenden Unternehmen hat den wesentlichen Vorteil, dass während der Tourismussaison nicht gebaut werden muss und die Gewerbetreibenden im Strunwai während der anstehenden Hauptsaison ohne Einschränkungen wirtschaften können. Die Gemeinde und die Versorgungsbetriebe kamen dem Wunsch der Firma SAW daraufhin nach einigen Beratungen nach.

 

Die ausführende Firma wird in der ersten Oktoberhälfte 2022 die Arbeiten wieder aufnehmen und bis spätestens bis Ende März 2023 abschließen. Um den Anwohnern, Hoteliers, Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden im Strunwai die Planungen für den Herbst zu erleichtern, wird im Juni ein Zeitplan vorgelegt, dem die Anlieger die von der Baustelle ausgehenden Einschränkungen auf ihr Gewerbe entnehmen können. Für die Anlieger des Fleegamwais werden keine wesentlichen Einschränkungen durch die Baustelle entstehen.

 

Die ebenfalls laufenden Bauarbeiten in den Straßen Halemwai und Henershuuch werden bis in die zweite Junihälfte andauern und vor den Sommerferien abgeschlossen werden. Eine Unterbrechung über den Sommer und Wiederaufnahme der Arbeiten im Herbst ist in diesem Bauabschnitt nicht erforderlich.

 

Die Gemeindevertretung Norddorf, die Versorgungsbetriebe Amrum sowie die ausführenden Bauunternehmen bitten für die mit den Bauarbeiten in Verbindung stehenden Einschränkungen um Verständnis.

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Mitfahrbänke auf Föhr und Amrum gehen in Betrieb

(27. 04. 2022)

Einige Gemeinden hatten sie schon aufgestellt, andere haben abgewartet, nun ist der offizielle Startschuss für die Mitfahrbänke gefallen: Am heutigen Mittwoch, 27. April, werden die Bänke zeitgleich auf Föhr und Amrum sowie Pellworm und Sylt in Betrieb genommen.


Das Amt Föhr-Amrum ist Träger des knapp 50.000 Euro teuren inselübergreifenden Projektes, das von der Aktiv-Region Uthlande zur Umsetzung des Kernthemas „Uthlande macht nachhaltig mobil! – Innovative Formen der Mobilität für die Region“ unter dem Schwerpunkt „Klimawandel und Energie“ mit knapp 30.000 Euro gefördert wird.


Vorstellung der Projektidee, Zustimmung der Gemeinden und Bewilligung der Fördermittel durch die Aktiv-Region waren bereits im Jahr 2019 erfolgt. In der Folge kam es Corona-bedingt zu Verzögerungen bei der Herstellung der Bänke und Richtungsanzeiger, sodass die Auslieferung an die beteiligten Gemeinden erst Anfang September 2020 abgeschlossen werden konnte.


Aufgrund der Pandemie-Situation und des geltenden Abstandsgebots war das Konzept der Mitfahrbänke jedoch zunächst nicht umsetzbar. Daher hatte das Amt Föhr-Amrum als Projektträger von der Inbetriebnahme abgeraten und die vorübergehende Einlagerung der Bänke und Richtungsanzeiger empfohlen. Die endgültige Entscheidung allerdings lag bei den Gemeinden.


Nun wird das Projekt vor dem Hintergrund der Lockerungen der Corona-Maßnahmen zum Abschluss gebracht. Bis zum heutigen Mittwoch, 27. April, haben alle beteiligten Gemeinden die Mitfahrbänke und Richtungsanzeiger an den vorgesehenen Standorten aufgestellt. Letztere sind unter www.aktivregion-uthlande.de/mitfahrbank/standorte auch online abrufbar.

[Aktiv-Region Uthlande]

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Foto: In Wyk steht neben einer Mitfahrbank gegenüber der Stöpe eine vor der ehemaligen Kurverwaltung in der Badestraße. Foto: Peter Schulze

Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(26. 04. 2022)

Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 28. Mai 2022 befristet.

 

 


Die Neufassung der Verordnung enthält folgende weitere Lockerungen:

 

  • In der Kinderbetreuung werden alle Testpflichten für Kindertagespflegepersonen, Beschäftigte und Eltern aufgehoben.
     
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Lockerungen:
    • Die Testpflichten für angestellte und externe Mitarbeiter werden mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestrichen.
    • Für externe Personen gilt anstelle der bisherigen Testpflicht die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
       
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nur noch in Innenbereichen der Verkehrsmittel.

[Corona-BekaempfungsVO ab 1_Mai 2022]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Unterstützung für die DLRG

(20. 04. 2022)

(c) DLRGWie in jedem Jahr werden auch für diese Vorsaison wieder mehr Rettungsschwimmer benötigt, als sich bisher beworben haben.

 

Deshalb sucht die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) nicht nur für die Föhrer und Amrumer Strände, sondern für die zirka 80 Wasserrettungsstationen an den deutschen Küsten noch ehrenamtliche Unterstützer.

 

Alle Informationen unter zwrd.dlrg.de.

[Webseite der DLRG]

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Informationen zur Lage der Gasversorgung

(14. 04. 2022)

Angesichts der aktuellen Diskussion um einen möglichen Lieferstopp für russische Energieträger in die EU und der Ausrufung der Frühwarnstufe nach dem Notfallplan Gas der Bundesregierung durch die Bundesnetzagentur am 30. März 2022 bereiten sich die kommunalen Unternehmen intensiv darauf vor, ihrer Verantwortung zur bestmöglichen Sicherung der Energieversorgung nachzukommen und die Linie der Bundesregierung im Umgang mit Russland zu unterstützen.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in diesem Zusammenhang rund um eine mögliche Gasmangellage einen FAQ-Katalog zusammengestellt, mit Erläuterungen zu den Krisenstufen im Notfallplan Gas, den möglichen Prioritätensetzungen bei der Gasversorgung und den Auswirkungen auf die Gaskunden.

 

Weitere Informationen hierzu, insbesondere einen gemeinsamen Leitfaden der Verbände der Energieversorgung zur Krisenvorsorge Gas von 31. März 2022 sind auf der Internetseite des VKU unter folgendem www.vku.de/konflikt-in-der-ukraine-und-folgen-fuer-die-kommunalwirtschaft zu finden.

[FAQ Gasmangellage]

[Notfallplan Gas Bundesrepublik Deutschland]

[Weitere Informationen]

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Über 700 spannende Ausflüge in die Natur Schleswig-Holsteins

(14. 04. 2022)

Das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) lädt zusammen mit dem Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Sparkassen-Finanzgruppe zur Teilnahme am Aktionsmonat Naturerlebnis ein. Dieser bietet die Möglichkeit, bei über 700 von Natur- und Landschaftsführern begleiteten Ausflügen und Exkursionen vom 1. bis 31. Mai die heimische Tier- und Pflanzenwelt in ganz Schleswig-Holstein mit allen Sinnen zu entdecken.

 

Das Programm reicht von Wattwanderungen über naturkundliche Fahrradtouren bis hin zum Hüttenbau im Wald und begeistert neben Jung und Alt Schleswig-Holsteiner und Touristen gleichermaßen. Ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad, ob eher erlebnisorientiert, kreativ oder naturwissenschaftlich – der Aktionsmonat Naturerlebnis hält für jede Altersgruppe etwas Passendes parat. Angesprochen sind Interessierte jeden Alters, ob als Familie, Gruppe oder Einzelperson, sowie auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher. Ein herausragender Bestandteil des Aktionsmonats ist das besondere Angebot für Kindertagesstätten und Schulen, das 290 kostenlose Draußen-Lernangebote umfasst.

 

[Informationen und Veranstaltungskalender]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(08. 04. 2022)

Nach den jüngsten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend angepasst.

[Bußgeldkatalog]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22

(08. 04. 2022)

Ergänzend zur Corona-Schulinformation 2022 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22 aktualisiert. Die darin enthaltenen und an die aktuelle Rechtslage angepassten Hinweise für die Fächer Sport, Musik, Darstellendes Spiel und Gestalten gelten für vergleichbare schulische Ganztags- und Betreuungsangebote entsprechend.

[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]

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Der Bodenrichtwert – kostenlos ab Juli

(08. 04. 2022)

Ab Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihrem Finanzamt den für ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert mitzuteilen. Diese Werte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Kreise oder kreisfreien Städte ermittelt. Hintergrund: Ab 2022 sollen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, damit die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden kann.

 

Ab Juli bestehe kein Grund zur Hektik, heißt es in einer Presseerklärung des Kreises Nordfriesland: Bis zum 31. Oktober 2022 hätten Eigentümer Zeit, die Grunddaten ihres Immobilienbesitzes an das Finanzamt zu melden.

 

Weitere Informationen des Kreises Nordfriesland

 

Wer überhaupt Grunddaten melden muss und welche Daten das im Einzelnen sind, darüber informiert das Finanzministerium unter https://t1p.de/l270h.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Antrag Schülerbeföderung 2022/23

(08. 04. 2022)

Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das nächste Schuljahr erhalten Sie hier.

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Geflügelpest: Aufstallungsgebot abseits der Küstenregionen aufgehoben

(05. 04. 2022)

In großen Teilen Nordfrieslands wurden seit dem 11. November 2021 keine Wildvögel mehr gefunden, die an der Geflügelpest erkrankt waren. In diesen Gebieten, die allesamt abseits der Küstenregionen liegen, beendet das Veterinäramt deshalb das Aufstallungsgebot.


Im Bereich der Deiche und den angrenzenden Gebieten ist die Zahl der positiven Befunde dagegen weiterhin hoch. Hier hält sich derzeit eine große Anzahl an Zugvögeln auf. Da seit dem 15. Oktober 2021 bei verendeten Wildvögeln fortlaufend das Geflügelpest-Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen wurde, wird die Aufstallung in einem Gebiet von drei Kilometern entlang der Küste weiterhin angeordnet.


Unter https://t1p.de/k01b hat der Kreis Nordfriesland eine Landkarte mit Suchfunktion bereitgestellt. Hier können Geflügelhalter ihre Adresse eingeben und prüfen, ob sie weiterhin von der Aufstallungspflicht betroffen sind.

[1.Änderung der 3. Allgemeinverfügung teilweise Aufstallungspflicht ab 05.04.2022]

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Coronavirus: Angebote der kostenlosen Bürgertests in Nordfriesland verlängert

(01. 04. 2022)

Die Testverordnung des Bundes wurde am 31. März bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Der Kreis Nordfriesland hat die offizielle Beauftragung der 75 vorhandenen Teststellen entsprechend verlängert. Damit haben alle Menschen in Nordfriesland weiterhin Anspruch auf kostenlose Coronatests, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

 

„Eine Gesamtstatistik gibt es zwar nicht, doch von den Teststellen hören wir regelmäßig, dass ihre Angebote angesichts der hohen Infektionszahlen stark in Anspruch genommen werden“, berichtet Christian Grelck, Leiter des Fachbereiches Soziales und Arbeit und Testkoordinator der Kreisverwaltung.

 

Bei einem positiven Schnelltest in einer Teststation oder bei einem positiven Selbsttest besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Grelck weist darauf hin, dass dies nicht bereits bei einer roten Warnmeldung in der Corona-Warn-App gilt: Für diese Fälle sieht die Testverordnung zunächst einen durch geschultes Personal professionell durchgeführten Schnelltest in einer Teststation vor. Erst wenn dieser ebenfalls positiv ausfällt, ist ein PCR-Test möglich.

 

Alle Teststationen werden privat betrieben. Die Struktur in Nordfriesland reicht von großen, überregional tätigen Anbietern mit mehreren Teststellen im Kreisgebiet bis hin zu lokalen Anbietern mit nur einer Teststation. Die Kreisverwaltung informiert sie regelmäßig über gesetzliche Änderungen und Anpassungen rund um das Thema Testung – und führt regelmäßige Kontrollen durch. „Die Qualität der Teststellen ist gut“, fasst Christian Grelck das Ergebnis zusammen. Nur in Einzelfällen seien Mängel festgestellt worden, etwa bei der Desinfektion oder fehlender Schutzkleidung. „Dann erhöhen wir die Kontrollfrequenz für die jeweilige Teststation. In einigen Fällen haben wir zudem Nachschulungen für die Mitarbeitenden angeordnet“, sagt Grelck. Die Betreiber seien jedoch durchweg bestrebt, allen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Eine Übersicht über alle Teststationen stellt der Kreis unter www.nordfriesland.de/Corona-Schnelltests bereit.

 

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Angebote der kostenlosen Bürgertests in Nordfriesland verlängert
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Vorgehen an Schulen nach Ende der Schulen-Coronaverordnung

(01. 04. 2022)

Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen mit Schreiben vom 31. März 2022 darüber informiert, wie an den Schulen nach dem ersatzlosen Außerkrafttreten der Schulen-Coronaverordnung mit Ablauf des 2. April 2022 weiter verfahren werden soll.

 


Folgende Informationen sind hervorzuheben:

 

  • Nach den Osterferien fallen an den Schulen die coronabedingten Auflagen wie Maskenpflicht oder Testpflichten weg.
     
  • Der Hygiene-Leitfaden des Bildungsministeriums gilt fort.
     
  • Maßnahmen wie Lüften und sorgfältige Hände-Hygiene können aufrechterhalten werden.
     
  • Über die aktuell noch bestehenden Einschränkungen in den Fächern Sport und Musik wird voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche entschieden.
     
  • Auch ab dem 3. April 2022 ist es an Schulen weiter möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Schulleitungen, Lehrkräfte oder schulische Gremien dürfen dafür aber keine Empfehlung aussprechen.
     
  • Der Schnupfenplan soll weiterhin angewandt werden, insbesondere sollen Personen mit einschlägigen Symptomen zu Hause bleiben.
     
  • Der Beurlaubungserlass gilt bis auf Weiteres fort.
     
  • Es besteht auch nach dem 19. April 2022 die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich Zuhause zu testen. Dafür stellt das Land weiter Tests zur Verfügung. Auch zu Tests dürfen die Schulen nicht eigenständig Vereinbarungen treffen.
     
  • An die Eltern wird appelliert, sich und die Kinder am letzten Tag der Ferien oder unmittelbar vor Schulbeginn am 19. April 2022 freiwillig zu Hause zu testen.

[Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22]

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Coronavirus: Regeln zur Absonderung gelten weiter

(01. 04. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 30. März 2022 die Regelungen zur Absonderung und Quarantäne bis zum 30. April 2022 verlängert. Der Erlass gilt ab dem 1. April 2022 und findet auch auf Personen Anwendung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Absonderung befinden.

 

Grundsätzlich werden die Quarantäneregeln nicht verändert. Neu formuliert werden die Ausnahmen von der Absonderungspflicht, die damit an die bundesrechtlichen Regelungen angeglichen werden.

 

Derweil wurde das Robert Koch Institut (RKI) mit einer Prüfung beauftragt, ob und wie lange noch eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen angezeigt ist. Sobald das RKI seine Empfehlungen aktualisiert, wird der Erlass ansprechend angepasst. Dies kann auch zu einer Beendigung der Quarantäneregeln führen.

[Absonderungserlass 2022-03-30]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

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Corona: Auch Kreis Nordfriesland setzt stärker auf Eigenverantwortung

(31. 03. 2022)

Wie Bund und Land setzt auch der Kreis Nordfriesland bei der Bewältigung der Corona-Pandemie immer stärker auf die Eigenverantwortung der Bürger, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. „Bereits seit Monaten versenden wir im Falle einer Corona-Infektion keine schriftlichen Bescheide mit Verhaltensmaßregeln mehr, sondern weisen die Betroffenen nur noch per SMS auf unsere entsprechenden Informationen im Internet hin“, erläutert Nina Rahder. Als Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland leitet sie auch das Gesundheitsamt.

 

„Ab sofort fällt auch die Information per SMS weg. Unsere Erfahrung zeigt, dass es mittlerweile auch ohne geht. Oft erhalten wir die Rückmeldung, dass die SMS eher verwirrt als hilft, da die Betroffenen schon längst ihren positiven Befund haben und wissen, wie sie sich verhalten müssen. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger, sich bei Kenntnis ihres positiven Befundes analog der bisher geltenden Regelungen zu verhalten und sich eigenständig in Isolation zu begeben“, betont Nina Rahder. Auf der Internetseite www.nordfriesland.de/positiv seien nach wie vor alle relevanten Informationen zu finden.

 

Weil auch die Bevölkerung immer routinierter mit der Pandemie umgeht, wird die telefonische Hotline des Gesundheitsamtes weniger in Anspruch genommen. „An den Wochenenden gibt es nur noch wenige Anrufe. Deshalb ist die Hotline ab sofort nur noch montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar“, kündigt die Fachbereichsleiterin an.

 

Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen wird das Corona-Team des Kreises weiterhin unterstützen, falls es erforderlich ist. „Da die Vorgehensweisen in den Einrichtungen inzwischen allgemein bekannt sind, bedarf es aber auch hier keiner Begleitung mehr an den Wochenenden“, sagt Nina Rahder.

 

Das Gesundheitsamt hat für Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen eine Handreichung mit der empfohlenen Vorgehensweise erarbeitet, die unter www.nordfriesland.de/Corona-in-Einrichtungen zu finden ist. Sie enthält alle notwendigen Informationen zum richtigen Vorgehen und versetzt die Einrichtungen in die Lage, die notwendigen Schritte einzuleiten.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Amt sucht Wohnraum

(31. 03. 2022)

Die zu erwartenden Zuweisungen geflüchteter Menschen aus der Ukraine stellen das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum und die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser vor große Herausforderungen. Es gilt, die Menschen unterzubringen, und die bisher gezeigte Bereitschaft, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen, ist groß.

 

Ausreichen wird der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum allerdings nicht. Deshalb hoffen die Verantwortlichen auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen. Angebote, die sich auf eine Unterbringungsmöglichkeit von mindestens mehreren Monaten beschränken sollten, nimmt Yvonne Peyser entgegen. Sie ist beim Sozialzentrum Föhr-Amrum zuständig für die Koordinierung und zentrale Anlaufstelle für Hilfs- und Wohnungsangebote.


Kontakt:
Yvonne Peyser
yvonne.peyser@sz-foehr-amrum.de
Telefon; 04681/741770
Mobil: 0170/2214083

 

[Kreis NF: Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete]

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Stationäre Impfstelle in Niebüll schließt – Impfungen gehen weiter

(31. 03. 2022)

Die stationäre Impfstelle in Niebüll stellt ihren Betrieb heute (31. März) ein. Impfungen werde es in der Niebüller Jugendherberge aber auch weiterhin geben, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland. Demnach bieten die mobilen Impfteams des Landes dort am 6., 8., 9., 16., 22., 23., 29. und 30. April von 10 bis 16 Uhr offene Impfaktionen ohne Termin an. Im Mai wird an jedem Freitag und Sonnabend eine offene Impfaktion angeboten.

 

Alle Termine und eventuelle Änderungen veröffentlicht das Land unter www.schleswig-holstein.de/impfen. Auch nach dem Mai wird es offene Impfaktionen geben.

 

Die Impfstelle in Husum bleibt weiterhin bestehen. Dort wird mittwochs bis sonnabends täglich von 10.30 bis 19.30 Uhr geimpft – möglichst mit Termin. Geimpft wird aber auch jeder, der ohne Termin kommt. „Wir wollen möglichst vielen Menschen eine Impfung ermöglichen“, betont Bernd Petersen, der Impfkoordinator des Kreises Nordfriesland. Der Sonnabend bleibt in Husum ein offener Impftag, an dem ohnehin auch ohne Termin geimpft wird.

 

„Viele Menschen befürchten, dass auch unsere Impfstelle in der Messe Husum geschlossen wird. Doch da ist nichts dran: Das Land hält in jedem Kreis mindestens eine regelmäßige Impfmöglichkeit offen“, beruhigt Bernd Petersen.

 

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(30. 03. 2022)

Die Landesregierung hat am 29. März 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die nächste Stufe der angekündigten Rücknahme von Schutzmaßnahmen umgesetzt. Die Maskenpflicht (FFP2) gilt nur noch in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen wie Krankenhäuser und Pflegeheime sowie im öffentlichen Nahverkehr. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und ist bis zum 30. April 2022 befristet.


Vorgaben, die auch ab dem 3. April 2022 gelten

 

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
     
  • Für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Veranstaltungen und Versammlungen gelten allgemeine Empfehlungen zu Hygienestandards.
     
  • Für ambulante Pflegedienste gelten die bisherigen Regelungen fort:
    • Maskenpflicht für alle Personen, soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist
    • Testpflicht dreimal pro Woche für Dienstleister, die geimpft oder genesen sind
    • Testpflicht täglich für Dienstleister, die nicht geimpft oder genesen sind
       
  • Für Krankenhäuser gelten die bisherigen Regelungen fort
     
  • Für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die bisherigen Regelungen fort – mit Ausnahme der Hygienekonzepte, also
    • Maskenpflicht für externe Personen und Mitarbeiter
    • Testpflichten für Mitarbeiter und externe Personen
       
  • Für Kindertagespflegepersonen und Kindertagesstätten gelten die bisherigen Regelungen bis zum 18. April 2022 fort. Weiterhin gelten
    • die Testpflicht dreimal wöchentlich für geimpfte oder genesene Beschäftigte
    • die Testpflicht täglich für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte und
    • die Testpflicht dreimal wöchentlich für mindestens einen Elternteil

 
An den Schulen soll die Maskenpflicht mit Beginn der Osterferien enden. Die aktuell bis zum Ablauf des 2. April 2022 befristete Schulen-Coronaverordnung wird ersatzlos auslaufen.

[Corona-BekämpfungsVO ab 03_04_22]

[Maskenpflicht wird gelockert]

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Neuer Anlauf für Gründung eines Kinder- und Jugendbeirats

(23. 03. 2022)

Nach einigen vergeblichen Versuchen nimmt die Stadt Wyk einen neuen Anlauf, einen Kinder- und Jugendbeirat zu gründen. Über dessen Vertreter sollen laut Paragraf 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Kinder und Jugendliche an der politischen Arbeit beteiligt werden. Ein Gremium, das in Wyk zuletzt im Sommer 2016 ins Leben gerufen worden war. Nachdem die Mitglieder die Insel für das Studium verlassen hatten, kam die Arbeit zum Erliegen.


Gesucht werden engagierte, politisch interessierte junge Menschen, die als Sprachrohr die Interessen junger Insulaner in den verschiedenen Ausschüssen der Stadt vertreten wollen. Angesprochen sind alle Kinder und Jugendlichen im Alter von zehn bis 24 Jahren, die mit ihrem ersten Wohnsitz in Wyk gemeldet sind. Drei Mitglieder muss der Kinder- und Jugendbeirat haben, maximal sechs sind möglich; die Wahl gilt jeweils für ein Jahr. Minderjährige Kandidaten benötigen die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.


Wichtige Themen und Projekte stehen aktuell auf der Agenda und Wyks Bürgermeister Uli Hess hofft, „dass sich viele Jugendliche gerade jetzt engagieren und einbringen.“


Auch in den Föhrer Landgemeinden ist die Gründung von Kinder- und Jugendbeiräten möglich. Wer sich hier politisch einbringen möchte und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich an die jeweiligen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister wenden.


Aufgabe des Beirats ist es, in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten. Die Mitglieder können in den verschiedenen Ausschüssen Anträge stellen, informieren und beraten die städtischen Gremien über besondere Anliegen und leisten Öffentlichkeitsarbeit. Dreimal jährlich trifft sich der Kinder- und Jugendbeirat um Ideen zu sammeln und zu beraten, wie Vorschläge umgesetzt werden können.


Wer aktiv werden und mitwirken möchte, kann sich an Wyks Bürgermeister Uli Hess (04681/74700, ) oder an Lukas Jakobsen vom Amt Föhr-Amrum (04681/5004864, ) wenden.

[Kinder- und Jugendbeirat - Kurzübersicht]

[Kinder- und Jugendbeirat - Richtlinie 2016]

[Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Wyk]

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Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum

(23. 03. 2022)

Um herauszufinden, wie die Einheimischen den Tourismus bewerten, startet in der 13. Kalenderwoche eine Einwohnerbefragung zur Akzeptanz des Tourismus auf Amrum. Mitmachen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz auf der Insel haben.

 

Bente Grimm (Foto: NIT)

„Die Teilnahme ist freiwillig und die Umfrage ist vollständig anonym. Das Ausfüllen dauert höchstens zehn Minuten“, versichert Bente Grimm vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT), die die Studie im Auftrag der AmrumTouristik organisiert und auswertet. Unter www.amrum.de/einwohnerbefragung kann der Fragebogen ganz einfach online ausgefüllt werden. Wer lieber auf Papier teilnehmen möchte, kann in den Tourist-Informationen einen Fragebogen erhalten oder sich diesen zuschicken lassen.

 

Hoffen auf rege Beteiligung

 

„Die Fortschreibung unseres touristischen Entwicklungskonzeptes steht im kommenden Herbst an, weswegen wir diese Befragung initiiert haben“, sagt Frank Timpe (AmrumTouristik). „Sicherlich sind einige Themen Dauerbrenner (Wohnraum, Arbeitskräfte) auf Amrum; andere Bereiche (z.B. Verkehrsinfrastruktur) wurden in letzter Zeit vermehrt angesprochen und fokussiert. Das NIT hat vergleichbare Befragungen bereits mit positiven Ergebnissen in anderen Orten durchgeführt. Wir erhoffen uns auch auf Amrum entsprechende Erkenntnisse. Insoweit würden wir uns über eine rege Beteiligung sehr freuen.“

 

Teilnahmeschluss ist der 15. Mai. Je höher die Beteiligung ist, desto besser lassen sich die Daten auswerten. Die Ergebnisse werden mit landesweiten Daten zur Tourismusakzeptanz verglichen, die von der FH Westküste erhoben wurden, und fließen dann in die lokalen Planungen ein.

 

Wer bei der Umfrage mitmacht, tut gleichzeitig etwas Gutes, denn für jeden fristgerecht eingehenden, ausgefüllten Fragebogen spendet die AmrumTouristik einen Euro für ein Naturschutzprojekt auf Amrum.


Direkt zur Umfrage

 

QR-Code

 

Kontakt


AmrumTouristik AöR

Inselstr. 14, 25946 Wittdün auf Amrum

Telefon 04682/94030

 

NIT - Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH

Bente Grimm

Fleethörn 23, 24103 Kiel
Telefon 0431/66656718

[AmrumTouristik - Einwohnerbefragung]

[Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa]

Foto zur Meldung: Einwohnerbefragung zur Tourismusakzeptanz auf Amrum
Foto: AmrumTouristik - Einwohnerbefragung

Land verabschiedet Corona-Lockerungen

(20. 03. 2022)

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Damit sind nun viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen aufgehoben. Viele bisherige Regelungen entfallen, so auch die Maskenpflicht in der Gastronomie. In Diskotheken und ähnlichen Lokalitäten gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen.


Hintergrund der Lockerungen sind auch die angepassten Bundesregeln, die deutlich höhere Hürden für mögliche Einschränkungen setzen sowie die überwiegend milden Krankheitsverläufe derzeit. Die neue Landesverordnung gilt vom 19. März bis zum 2. April 2022.


Maskenpflicht

 

  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
     
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
     
  • Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten die genannten 100er-Regeln entsprechend.
     
  • Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude.
     
  • Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).
     
  • Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
     
  • Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen.
     
  • Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern.
     
  • Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
     
  • Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
     
  • In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
     
  • Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen.
     
  • In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
     
  • Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.


In der Übergangszeit sollen weiterhin Hygienekonzepte in Geschäften, Gaststätten, Sportangeboten, Hotels oder bei Veranstaltungen sowie insbesondere für sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, Sammelumkleiden, Saunen, Dampfbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen angewendet oder fortgesetzt werden. Dazu zählen z.B. weiterhin das Bereitstellen der Möglichkeit zur Handdesinfektion.


Testpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas


Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen. Dies gilt ebenfalls für Kitas und Kindertagespflegepersonen. Die Testpflicht (3x/Woche) für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen. Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung.

 

[Mitteilung der Landesregierung]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Krieg in der Ukraine: Informationen für Geflüchtete, Bürgerinnen und Bürger

(18. 03. 2022)

Die Bilder aus der Ukraine sind allgegenwärtig. Die Menschen fliehen vor dem Angriffskrieg Russlands und verlassen ihre Heimat, um ihr Leben zu retten. Sie brauchen Unterstützung, und dass die Welle der Hilfsbereitschaft groß ist, zeigt sich auch auf Föhr und Amrum. So leben derzeit bereits knapp 20 Geflüchtete auf beiden Inseln, die aufgrund privater Initiativen gekommen sind. Zahlen, die zeitnah steigen werden, wenn die Menschen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Ämter und Gemeinden verteilt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für Föhr und Amrum noch keine Zuweisungszahlen seitens des Kreises.

 

Solidarität ist beachtlich

 

Wohnungen, die Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden könnten, wurden aus der Bevölkerung bereits gemeldet. Die Solidarität und Bereitschaft, Menschen aus der Ukraine aufzunehmen, sei beachtlich, betont Ordnungsamtsleiter Jörg Michelsen. Dennoch werde der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum nicht ausreichen und man hoffe auf weitere Meldungen verfügbarer Dauer- oder Ferienwohnungen. Angebote nimmt die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser entgegen, die beim Sozialzentrum Föhr-Amrum zuständig für die Koordinierung und zentrale Anlaufstelle für Hilfs- und Wohnungsangebote ist.


Anmelden beim Ordnungsamt

 

Menschen, die zu uns kommen, müssen sich beim Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum anmelden (auf Amrum bei der Außenstelle des Amtes in Nebel). Hier werden die Daten aufgenommen und eine Meldebescheinigung ausgestellt. Mit dieser und dem Personalausweis melden sich die Geflüchteten dann beim Sozialzentrum des Amtes Föhr-Amrum.


Dabei gilt: Wer eine Person oder eine Familie bei sich aufnimmt, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Mit dieser und dem Personalausweis melden sich die Betroffenen beim Ordnungsamt an. Hier erhalten sie eine Meldebescheinigung, mit der sie sich an das Sozialzentrum wenden, wo sie je nach Bedarf Leistungen beantragen können.


Anders verhält es sich bei über den Kreis zugewiesenen Personen. Sie sind bereits im Besitz einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, mit der Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachweisen. Werden die Geflüchteten anfangs in einer Notunterkunft des Amtes untergebracht, stellt dieses auch die Meldebescheinigung aus. Werden sie vom Kreis zugewiesen und Yvonne Peyser kann eine zur Verfügung gestellte Wohnung vermitteln, stellen die Wohnungsinhaber die Wohnungsgeberbescheinigung aus, mit der sich die Geflüchteten dann beim Ordnungsamt anmelden.

 

Registrierung der Geflüchteten ist wichtig


Die Meldung beim Sozialzentrum ist hilfreich und sollte wahrgenommen werden. Sie dient insbesondere zur Erfassung bei der Ausländerbehörde. Wichtig ist, dass alle Geflüchteten registriert werden und der Quote zugerechnet werden, die der Zuweisung von Geflüchteten zugrunde liegt. Als Hilfestellung haben Amt Föhr-Amrum und Sozialzentrum gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, der auch privaten Helfern die nötigen Schritte aufzeigt.


Gespräche mit Kitas und Schulen

 

Liegen Zahlen vor, wird die Flüchtlingsbeauftragte auch Kontakt mit den Insel-Kitas aufnehmen. In den Schulen sind erste Anmeldungen bereits auf den Weg gebracht. Über mögliche Kapazitäten ist Yvonne Peyser mit den jeweiligen Schulleitern im Gespräch. Hier war die Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien bereits in der Vergangenheit erfolgreich und diese Erfahrungen können nun genutzt werden.

 

Hilfe auch von anderer Seite


Auch der Verein Flüchtlingshilfe Föhr-Amrum ist wieder unterstützend mit im Boot, Hilfe hat zudem der Verein Föhr Amrumer Unternehmer angeboten und das Inselradio hat eine Gutschein-Sammelaktion ins Leben gerufen. Weitere Hilfe ist willkommen, weshalb sich Menschen, die etwa beim Dolmetschen helfen wollen oder Zeit und Lust haben, sich um eine Familie zu kümmern und eine „Patenschaft“ zu übernehmen, jederzeit an Yvonne Peyser wenden können.


Wichtiges Thema: Deutschkurse

 

Ein wichtiges Thema sind die Deutschkurse. Ein Kurs läuft aktuell, an dem noch einige Geflüchtete aus der Ukraine teilnehmen könnten. Bereits seit einigen Jahren gibt es die vom Landesverband der Volkshochschulen in Kiel finanzierten STAFF-Deutschkurse (STAFF.SH: Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein). Diese werden auf den Inseln von Yvonne Peyser organisiert. Für mögliche weitere Kurse werden Räumlichkeiten und Lehrkräfte gesucht, weshalb sich Menschen, die einen pädagogischen Hintergrund haben und sich zutrauen, die deutsche Sprache zu vermitteln, ebenfalls an Yvonne Peyser wenden können.

 

Weitere Informationen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf der Internetseite des Kreises abrufbar.


Kontakt auf Föhr:


Yvonne Peyser
Fallmanagement und Flüchtlingsbeauftragte
Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36, 25938 Wyk auf Föhr

Telefon; 04681/741770
Mobil: 0170/2214083
Fax: 04681/7412820

[Anlaufstellen und Infos]

[Wohnungsgeberbescheinigung]

[Impf-Info - Вказівки, які мають відношення до щеплення від коронавірусу]

[Datenschutz-Steckbrief]

[Fragen und Antworten auf der Internetseite des Kreises NF]

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Coronavirus: Information für Schulen zur weiteren Vorgehensweise

(18. 03. 2022)

Das Bildungsministerium hat in einem SchreibenSchulleitungen und Öffentlichkeit über den weiteren Umgang mit den Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus informiert. Demnach sind folgende Schritte vorgesehen:

 

 

  • Ab dem 21. März 2022 entfällt die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzunterricht. Stattdessen sollen freiwillig zweimal wöchentlich eigenverantwortlich Tests zu Hause durchgeführt werden. Die Schulen sollen dafür am 18. März 2022 die erforderlichen Tests in 5er-Packungen zur Verfügung stellen. Die Durchführung der Tests wird nicht überprüft oder dokumentiert. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 2. April 2022 bestehen.
     
  • Vom 3. bis zum 29. April 2022 gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen.
     
  • Nach den Osterferien soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich freiwillig zu Hause zu testen. Dafür sollen die Schulen die benötigten Tests am 19. April 2022 ausgeben.
     
  • Betont wird wegen der mit den Regelungen verbundene Stärkung der Eigenverantwortung die Bedeutung des Schnupfenplans mit den Verhaltensregeln bei Erkältungssymptomen.

[Schreiben des Bildungsministeriums]

[Regeln für den Umgang mit Erkältungserkrankungen]

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Coronavirus: Viele Regeln sollen wegfallen

(18. 03. 2022)

Ab Sonnabend gelten in Schleswig-Holstein fast keine Corona-Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht bleibt vorerst in Kraft.


Schleswig-Holstein geht den nächsten Schritt in Richtung Normalität. Angesichts der derzeitigen Infektionslage mit überwiegend milden Verläufen sei es nach Abstimmung mit der Expertenrunde der Landesregierung vertretbar, den Stufenplan weiterzuverfolgen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am 16. März 2022 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Finanzministerin Monika Heinold in Kiel.


Änderungen ab Sonnabend


Ab dem 19. März entfällt die Testpflicht (3G-Regel) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ausgenommen davon sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas und Schulen. In den Kindertagesstätten bleibt es bei der sogenannten Umfeld-Testung, bei der sich ein Elternteil dreimal pro Woche auf das Coronavirus testen muss. In den Schulen sollen ab der kommenden Woche freiwillige Tests gemacht werden können.


„Die Rücknahme der Einschränkungen ist nicht nur möglich, sondern geboten“, sagte Günther. „Deshalb werden wir im Einklang mit den geplanten Bundesregeln viele grundrechtseinschränkende Regelungen ab diesem Wochenende aufheben.“

[Mitteilung der Landesregierung]

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Infos für Flüchtlinge aus der Ukraine auf Föhr und Amrum

(17. 03. 2022)

Das Amt Föhr-Amrum hat Informationen für Geflüchtete sowie Bürgerinnen und Bürger, die eine aus der Ukraine geflüchtete Person oder Familie aufnehmen, zusammengestellt.

[Anlaufstellen und Infos]

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Coronavirus: Isolationszeit beendet und weiterhin positiv

(11. 03. 2022)

Das Coronavirus kennt keine Regeln und so ist auch die Dauer der Erkrankung individuell. Vor dem Hintergrund derzeit steigender Inzidenzen beobachte das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland vermehrt Fälle, in denen Infizierte auch nach Ende der vorgegebenen Isolationszeit von zehn Tagen weiterhin ein positives Testergebnis aufweisen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises.

 

Das Gesundheitsamt rät allen Betroffenen in diesem Fall, für weitere zwei bis vier Tage in Isolation zu bleiben und regelmäßig einen Schnelltest zu machen – solange bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Testungen in Testzentren unbedingt anzugeben, dass es sich um eine Freitestung handelt.

 

Zudem weist das Gesundheitsamt hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei positiven Schnelltests auf die entsprechenden Informationen auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland hin.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Was tun bei einem positiven Schnelltest?]

[Was tun bei einem positiven PCR-Test?]

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Flüchtlinge aus der Ukraine in Nordfriesland: Informationen, Ansprechpersonen und mehr auf der Kreis-Internetseite

(11. 03. 2022)

Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine haben das Kreisgebiet inzwischen erreicht. Empfangen werden sie von den Nordfriesinnen und Nordfriesen mit offenen Armen, großer Solidität und ausgeprägter Hilfsbereitschaft.


Nun gilt es, die behördlichen Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu regeln und die Hilfsangebote so zu koordinieren, dass sie zügig von den Geflüchteten genutzt werden können. Land, Kreis, Städte und Ämter stehen dafür in engem Austausch.


Viele Fragen stehen im Raum. Diesen zu begegnen und aktuell zu informieren, hat die Kreisverwaltung eine eigene Internetseite eingerichtet. Unter nordfriesland.de/ukraine werden Neuigkeiten, Ansprechpartner, Antworten auf häufig gestellte Fragen und mehr zur Verfügung gestellt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

[Mitteilung des Kreises NF]

[Fragen und Antworten]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(10. 03. 2022)

Nach der jüngsten Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung auch den Bußgeldkatalog angepasst. In der Neufassung vom 8. März 2022 wurden insbesondere diejenigen Regelsätze gestrichen, bei denen das entsprechende Verbot oder Gebot in der Corona-Bekämpfungsverordung weggefallen ist.

[Bussgeldkatalog zur Corona-BekämpfVO 08.03.2022]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

(10. 03. 2022)

Die Landesregierung hat am 8. März 2022 die Geltung der bislang bis zum 13. März 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 19. März 2022 verlängert. Die Verordnung ist inhaltlich nahezu unverändert – Maskenpflicht und Testpflicht gelten bis zum 19. März 2022 fort.


Eine Änderung gibt es lediglich hinsichtlich der Beendigung der täglichen Testpflicht beim Auftreten von Infektionen (§ 7 Abs. 8. Letzter Satz). Für die Beendigung der täglichen Testpflicht ist nunmehr ein negativer PCR-Test erforderlich. Bisher hat auch ein zertifizierter Antigenschnelltest in einem Testzentrum genügt.

[Schulen-CoronaVO ab 14. März 2022]

[Coronavirus: Informationen für Schulen]

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Föhr und Amrum bereiten sich auf die Ankunft Geflüchteter aus der Ukraine vor

(09. 03. 2022)

Menschen, die sich vor dem russischen Angriffskrieg in Sicherheit bringen und die Ukraine verlassen, soll auch im Kreis Nordfriesland geholfen werden. Derzeit arbeiten Kreis, nordfriesische Ämter und die Stadt Husum mit Hochdruck an einer gemeinsamen Abstimmung, um Ankunft und Unterbringung Geflüchteter zu koordinieren.


Wie überall in Deutschland und in vielen anderen Ländern ist auch die Unterstützung nordfriesischer Bürgerinnen und Bürger überwältigend. Diese große Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine gilt es in sinnvolle Bahnen zu lenken. Nur so können Hilfsangebote zielgerichtet zur Anwendung kommen.


Das Amt Föhr-Amrum weist auf die folgenden wesentlichen Punkte hin:

 

  • Jedes Angebot für eine Unterbringung wird dankbar angenommen. Ansprechpartner ist hier das Ordnungsamt des Amtes Föhr-Amrum (Telefon: 04681/50040, E Mail ). Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass der benötigte Wohnraum zwingend längerfristig zur Verfügung stehen muss.
     
  • Helfer sollten davon Abstand nehmen, Menschen in privaten Aktionen auf die Inseln zu bringen, da eine Unterbringung der Geflüchteten sonst nicht gewährleistet werden kann. Die Verteilung der Menschen auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Schleswig-Holstein bedeutet das derzeit eine Aufnahme von gut drei Prozent, von denen wiederum knapp sechs Prozent von Nordfriesland aufgenommen werden.
     
  • Sonstige Hilfsaktionen wie den Transport von Spenden führt das Amt Föhr-Amrum nicht durch.
     
  • Die persönliche Betreuung der Geflüchteten vor Ort übernimmt dann die Flüchtlingsbeauftragte Yvonne Peyser vom Sozialzentrum Föhr-Amrum.


Der Kreis Nordfriesland wird zeitnah eine Themenseite „Ukraine“ einrichten. Hier finden Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen. Die Seite soll laufend aktualisiert werden.

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Coronavirus: Stationäre Impfstelle in Niebüll schließt Ende März

(07. 03. 2022)

Als Reaktion auf die sinkende Nachfrage und abnehmende Auslastung wird die stationäre Impfstelle in Niebüll ihren Betrieb Ende März einstellen. Mit ihr schließt das Land Schleswig-Holstein auch die Impfstellen in Brunsbüttel und Heiligenhafen, teilt der Kreis Nordfriesland in einer Pressemitteilung mit.


Demnach wird es auch nach dem 31. März 2022 für die Bürgerinnen und Bürger im nördlichen Teil des Kreises die Möglichkeit geben, sich an dem Standort in der Jugendherberge in Niebüll impfen zu lassen – dann von mobilen Impfteams des Landes.

 

Offene Impfaktionen sind im April für folgende Tage angekündigt:

 

  • 6. April
  • 8. April
  • 9. April
  • 16. April
  • 22. April
  • 23. April
  • 29. April
  • 30. April

 

Uhrzeiten sind vorab in der monatlichen Impfaktionsübersicht des Landes unter schleswig-holstein.de/impfen zu finden. Hier werden auch die offenen Impfaktionen in Niebüll der folgenden Monate bekanntgegeben.

[Mitteilung des Kreises NF]

[Impfen in SH]

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Lockerungen der Corona-Regeln ab Donnerstag

(02. 03. 2022)

Die Landesregierung hat am 1. März 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 19. März 2022.

 

 


Die wesentlichen Änderungen:

 

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

  • bis zu 500 Gästen gilt die 3G-Regel.
     
  • Bei mehr als 500 Gästen gilt die 2G-Regel.
     
  • Zudem müssen alle Gäste feste Sitz- oder Stehplätze haben und gleichmäßig auf die räumliche Kapazität verteilt werden. Die nach Abzug der ersten 500 Gäste verbleibende Kapazität darf bis zu einer Obergrenze von 6000 Gästen bis zu 60 Prozent ausgelastet werden. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht.

 

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

  • Bis zu 500 Gästen gibt es keine Vorgaben und auch keine Maskenpflicht.
     
  • Ab 500 Personen gilt die 2G-Regel. Alle Gäste müssen gleichmäßig auf die räumliche Kapazität verteilt sein. Die nach Abzug der ersten 500 Gäste verbleibende Kapazität darf bis zu einer Obergrenze von 25.000 Teilnehmern höchstens bis zu 75 Prozent ausgenutzt werden.
     
  • Ausnahmen sind möglich; es gilt Maskenpflicht.

 

Bei Volksfesten und Flohmärkten gilt die 2G-Regel, eine Kontrolle der Identität muss nicht erfolgen.

 

Versammlungen

  • Innerhalb geschlossener keine Kapazitätsbeschränkungen, sofern die 3G- Regel eingehalten wird.
     
  • Bei Versammlungen innerhalb geschlossener Räume mit maximal 100 Personen entfällt die Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen passiv verhalten
     
  • Außerhalb geschlossener Räume gilt die Maskenpflicht erst ab 500 Teilnehmern.
     

Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen

  • Keine Kapazitätsbeschränkung und Maskenpflicht bei Einhaltung der 3G-Regel.
     
  • Die Maskenpflicht entfällt auch, wenn nicht mehr als 100 Personen passiv auf festen Sitz- oder Stehplätzen anwesend sind.
     
  • Außerhalb geschlossener Räume gilt die Maskenpflicht bei mehr als 500 Teilnehmern.
     

Gaststätten, Restaurants, Kantinen

Innerhalb geschlossener Räume gilt die 3G-Regel. Für Gäste von geschlossenen Veranstaltungen in gesonderten Räumen entfällt die Maskenpflicht.

 

Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Es gilt ausnahmslos die 2G Plus-Regel: Besucher müssen aktuell getestet, doppelt geimpft oder genesen sein. Die Maskenpflicht entfällt.

 

Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt die 3G-Regel. Auch bei Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt innerhalb geschlossener Räume die 3G-Regel. Hier entfällt die Maskenpflicht, wenn höchstens 100 Besucher zeitgleich – auf festen Sitz- oder Stehplätzen – anwesend sind. In Bibliotheken gelten nur noch die Pflicht zum Hygienekonzept und die Maskenpflicht. Für außerschulische Bildungsangebote gelten wie bisher die Vorschriften für Veranstaltungen.


Beim Sport gilt innerhalb geschlossener Räume die 3G-Regel. Die bisherigen Obergrenzen (Wettbewerbe innerhalb geschlossener Räume 50 Teilnehmer, außerhalb geschlossener Räume 100 Teilnehmer) werden gestrichen.


Bei Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Gefährdetenhilfe sowie Frühförderstellen entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung.


Für Beherbergungsbetriebe gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen täglich einen negativen Test vorlegen.

[Corona-BekämpfungsVO ab 3. März 2022]

[3G löst vielerorts 2G ab]

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Coronavirus: Aktualisierte Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

(02. 03. 2022)

Das Bundesgesundheitsministerium hat erneut seine Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Die aktuelle Fassung mit Datum 22. Februar 2022 finden Sie hier.

[Handreichung zur Impfprävention]

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Wenn Beruf zur Berufung wird

(28. 02. 2022)

Haus Schöneberg: Belegschaft zeigt in Pandemie-Zeiten selbstlosen Einsatz.

 

„Das Engagement aller Mitarbeitenden ist phänomenal“, konstatiert Nils Peters. Der Geschäftsführer des Haus Schöneberg leitet die Einrichtung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, deren Alltag seit Beginn der Corona-Pandemie einem Ausnahmezustand gleicht. Die Einschränkungen für Mitarbeitende und Bewohner waren und sind massiv. Mit ständig wechselnden Regelungen und Verordnungen ging ein hoher Anpassungsdruck einher. Zudem war von Beginn an die personelle Herausforderung enorm und nahm stetig zu. „Die Mitarbeiter haben das mitgetragen und weiter in Gruppen mit Infizierten gearbeitet, obwohl sie wussten, dass das Risiko, sich selbst zu infizieren, sehr hoch war“, sagt Peters.


Lange Zeit blieb die Einrichtung mit Sitz in der Boldixumer Straße virenfrei. Die Situation verschärfte sich, als Anfang Januar 2022 die Infektion einer Mitarbeiterin bekannt wurde. Umgehend und auch in den Folgewochen wurden bei allen Bewohnern und Mitarbeitenden PCR-Abstriche abgenommen. Infiziert haben sich bis heute 45 von insgesamt 224 Personen (22 Mitarbeiter, 23 Betreute). Dazu kamen Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen für Kontaktpersonen.


Nach Bekanntwerden der ersten Infektion wurden die ohnehin umfangreichen Schutzmaßnahmen verschärft. Werkstätten, Tagesförderstätte und Tagesgruppen wurden geschlossen und so ermöglicht, mit einer festen Zuordnung bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gruppen von Betreuten sofort auf eine Kohorten-Betreuung umzustellen. In der Teestube im Multifunktionsgebäude wurde eine Hygiene-Schleuse eingerichtet. Diese passieren alle Beschäftigten der Wohnstätte, die in Vollschutz-Ausrüstung arbeiten, vor Arbeitsbeginn und nach Dienstschluss.

 

Hohe Infektionsquote nicht vermeidbar


Eine hohe Infektionsquote haben die Maßnahmen nicht verhindert. Allerdings konnten die Fälle auf drei Bereiche beschränkt werden. Betroffen waren zwei Wohngruppen der Wohnstätte und die Wohngemeinschaft „Haidweg“, wo sich alle Betreuten sowie der ganz überwiegende Teil der dort Beschäftigten infizierten. Auch wenn zwei Mitarbeiterinnen aufgrund langwieriger Krankheitsverläufe bis heute nicht belastbar sind: Krankenhaus-Behandlungen waren bisher in keinem Fall erforderlich; die Angst vor schweren Verläufen hat sich nicht bestätigt. Dabei war diese groß: „Wir haben ja auch Bewohner mit Trisomie 21“, berichtet Peters von der Sorge, „dass wir auch Menschen betreuen, bei denen nicht sicher war, ob die Impfung wirksam vor schweren Verläufen schützt.“


Der Quarantäne infizierter Mitarbeitender sowie der Isolation von Kontaktpersonen geschuldet mussten nicht infizierte Kollegen in besonders betroffenen Bereichen eingesetzt werden. Diese infizierten sich ebenfalls und mussten selbst in Quarantäne – ein Kreislauf, der die personellen Engpässe weiter steigerte. Als Folge wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Nordfriesland für einen begrenzten Zeitraum eine „Tunnel-Quarantäne“ realisiert: Infizierte Mitarbeitende betreuen infizierte Bewohner, bleiben in Quarantäne und dürfen diese nur für den direkten Weg zur und von der Arbeit verlassen. Diese konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ermöglichte die Aufrechterhaltung der Kohorten-Betreuung und verhinderte die Ausbreitung des Virus in andere Bereiche.

 

Nils Peters vor dem Haus Schöneberg. Foto: Peter Schulze


Nils Peters bescheinigt seiner Belegschaft und deren Bereitschaft, Betrieb und Betreuung aufrecht zu erhalten, eine stolze Leistung. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Engagement gezeigt, das so weder erwartet noch verlangt werden kann und höchste Anerkennung verdient.“

 

Aufopfernde Arbeit aller Beteiligten


Ein nicht selbstverständliches Engagement, das auch Amtsvorsteherin Heidi Braun und Wyks Bürgermeister Uli Hess beeindruckt. Die beiden Verwaltungsratsmitglieder betonen, dass für diesen freiwilligen Einsatz über das Normale hinaus nicht genug gedankt werden könne. Beide haben durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen Einblick in den Tagesablauf des Haus Schöneberg bekommen und können einschätzen, welche Leidenschaft hier gezeigt wird. „Man hat das Gefühl, die Betreuung der Bewohner ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Berufung als Beruf“, sagt Uli Hess. Deren Arbeit sei schon in normalen Zeiten nicht hoch genug zu würdigen. „Aber unter den besonderen Bedingungen von Corona selbst dann weiterzuarbeiten, wenn sie selbst infiziert sind, zeigt, welch aufopfernde Arbeit – von der Leitung bis zu allen Mitarbeitenden – hier geleistet wird.“


Im Haus Schöneberg ist derweil ein wenig Normalität eingekehrt: Seit dem 14. Februar sind die tagesstrukturierenden Angebote wieder vollständig in Betrieb genommen worden.

 

[Webseite des Haus Schöneberg]

Foto zur Meldung: Wenn Beruf zur Berufung wird
Foto: Wenn Beruf zur Berufung wird

Coronavirus: Verdienstausfallentschädigung für Erwerbstätige ab 20. März 2022

(24. 02. 2022)

Die Landesregierung hat darüber informiert, dass für Arbeitnehmer oder Selbstständige, die aufgrund eines positiven Testergebnisses oder als Kontaktpersonen absonderungspflichtig sind und von einem Verdienstausfall betroffen sind, die Praxis bezüglich der Entschädigungszahlungen angepasst wird.

 

Demnach werden erwerbstätige Personen ab dem 20. März 2022 nur noch dann entschädigt, wenn sie bis zum Absonderungsbeginn

 

  • eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben
     
  • frisch geimpft sind (zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung)
     
  • oder doppelt geimpft und genesen sind.
     

Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, sind weiterhin anspruchsberechtigt.


Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG, § 56 Absatz 1) sind erwerbstätige Personen im Hinblick auf die Verdienstausfallentschädigung nicht anspruchsberechtigt, wenn die Absonderung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung vermeidbar gewesen wäre (§ 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG). Auf dieser Grundlage erhalten erwerbstätige Personen in Schleswig-Holstein bereits seit dem 1. Oktober 2021 keine Verdienstausfallentschädigung mehr, wenn sie bei Absonderungsbeginn nicht vollständig geimpft waren.


Gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wird in Schleswig-Holstein die Covid-19-Impfung seit dem 19. August 2021 für alle Personen ab zwölf Jahren empfohlen. Für die Auffrischimpfung besteht für alle volljährigen Personen eine Empfehlung seit dem 29. November 2021.


Die aktuelle Vollzugspraxis wird bis zum 19. März fortgeführt; die oben genannten Regelungen gelten ab dem 20. März. So soll Bürgerinnen und Bürgern, die bislang noch keine Auffrischimpfung in Anspruch genommen haben, ausreichend Zeit für eine Impfung eingeräumt werden.


Informationen zu Impfung und Impfangeboten finden Sie hier.

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

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Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Sturm „Zeynep“: Schäden auf beiden Inseln

(21. 02. 2022)

Sie hatten es in sich, die Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“. Nachdem sich das Wetter nun beruhigt hat, ist es Zeit für die Bestandsaufnahme.

 

Während „Ylenia“ und „Antonia“ auf Föhr und Amrum keine Schäden verursachten, sind die von „Zeynep“ hinterlassenen Spuren auf beiden Inseln unübersehbar. Und so traf sich auf Föhr der Krisenstab, der sich auch in der Nacht zum Sonnabend im Feuerwehrgerätehaus in Wyk ständig über die Entwicklung informiert hatte, bereits am Sonnabendnachmittag zu einer ersten Nachlese im Wyker Amtsgebäude.


Auf Amrum gab es abgesehen von Überflutungen Schäden in Nebel und Norddorf. „Am gravierendsten sind hier die Schäden an der Nordspitze“, berichtet Norddorfs Bürgermeister Christoph Decker von großen Sandabbrüchen rund um Ban Horn. Dies sei bei jedem Sturm der neuralgische Punkt. Einen kleinen Durchbruch gab zudem an der letzten Düne auf der Nordspitze.

 

Küstenerosion an der Nordspitze. Foto: Gemeinde Norddorf


Aus Nebel berichtet Bürgermeister Cornelius Bendixen von „sehr großen Schäden an unseren Wattwegen“. Der Weg Nebel – Steenodde sei teilweise in der Breite völlig weg und das Meer an diesen Stellen fünf bis acht Meter ins Land eingedrungen. Der Wattweg nach Norddorf sei ebenfalls stark beschädigt. Auch von einer vollgelaufenen Koppel in Steenodde berichtet der Bürgermeister. Durch den Rückstau sei die Straße überflutet. „Der Sandverlust am Strand ist erheblich. Die touristische Infrastruktur scheint jedoch noch zu funktionieren“, so Bendixen. Dies sei allerdings noch nicht abschließend geprüft.
 

Küstenerosion in Nebel. Foto: Gemeinde Nebel


Auf Föhr sind die Schäden gravierender. „Wir haben wieder ein Kliff in Goting und der Inselsockel ist angegriffen“, sprach Nieblums Bürgermeister Friedrich Riewerts von einer Katastrophe. An einigen Stellen in Richtung FKK-Strand sei der Sand verschwunden und der nackte Mutterboden zu sehen. „Ich glaube nicht, dass wir dort überhaupt noch einen Strand haben“, so Riewerts. Gefühlt gebe es keinen Höhenunterschied mehr zwischen Strand und Watt. Die Infrastruktur sei weg und in Richtung Hedehusum stünden die Bänke im Watt. Große Teile des FKK-Strandes seien abgebrochen und mitgespült worden. Abbrüche, die nun auf etwa sechs Kilometer Länge auf dem Nieblumer Strand zu finden sind.

 

Beschädigte Fußgängerbrücke in der Godelniederung und Landabbrüche am Nieblumer Strand. Fotos: Gemeinde Nieblum

 

Küstenerosion in Nieblum. Foto: Gemeinde Nieblum

Massive Schäden gibt es auch in Utersum. An einer Stelle kam es zum Deichdurchbruch und alle Dünen, die bisher als Puffer dienten, sind weg. „Wir haben hier wieder den Zustand aus der Zeit, ehe Sand aufgespült wurde“, sagt Amtsvorsteherin Heidi Braun, und die Abbruchkante sei zu sehen. Insbesondere bei der Kurklinik seien die Steine aus der Befestigung gebrochen, die als Sicherung der Deichkante dienten.

 

Küstenerosion bei der Reha-Klinik. Foto: Gemeinde Utersum

Im Wyker Hafen waren ebenfalls einige Schäden zu verzeichnen. So fiel der Anleger 1 wohl wegen eines Kurzschlusses aus und am Anleger 3 hielt ein Teil der Verglasung Wind und Wellen nicht stand.

 

Schäden im Hafen und am Anleger 3. Foto: Stadt Wyk

 

Dass sich darüber hinaus die Standfestigkeit der Strandpromenade bewährt habe, betonte Bürgermeister Uli Hess. Schäden seien nicht zu erkennen. Lediglich das Wasser sei hochgeschwappt und habe jede Menge Treibsel auf die Strandpromenade gespült. Auch am Wyker Strand sei der Sandabtrag enorm. Da Sand nicht aus dem Watt heraus aufgeschoben werden darf, sieht Hess „immense Schwierigkeiten“, wenn die Saison wieder beginnt. „Wir können versuchen, ein bisschen zusammenzukehren, aber das wird nicht reichen.“

 

Strandpromendade in Wyk. Fotos: Stadt Wyk

Keine Probleme meldete Hark Ketelsen, Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr sowie des Deich- und Sielverbandes und des Forstbetriebsverbandes. Notstromaggregate hätten Probleme mit der Trinkwasserversorgung verhindert. In Oldsum und Dunsum habe der Stromausfall zu einer Unterbrechung der Schöpfwerke geführt, die nicht über Notstromaggregate verfügen. So fiel das Schöpfwerk in Dunsum für rund 30 Minuten aus und lief dann eigenständig wieder an. Das Schöpfwerk in Oldsum musste von Hand wieder angestellt werden; hier wurde zirka dreieinhalb Stunden nicht gefördert. Der Teil der umgestürzten Bäume im Amts- und Stadtforst halte sich sehr in Grenzen. Für Ketelsen ein Indiz, dass die Orkanböen doch nicht so ausgeprägt waren, wie anfangs befürchtet worden war.


Der rund einstündige Stromausfall auf beiden Inseln machte einmal mehr die Abhängigkeit gerade in Krisenzeiten deutlich. Selbst über Mobilfunk konnte nicht mehr kommuniziert werden. Hier Abhilfe zu schaffen, ist jetzt oberstes Ziel aller Verantwortlichen.

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Foto: Küstenerosion in Nieblum. Foto: Gemeinde Nieblum

Coronavirus: Bund und Länder beschließen weiteres Vorgehen

(17. 02. 2022)

Ministerpräsidenten und Bundesregierung haben am 16. Februar 2022 das weitere Vorgehen zum Coronavirus verabredet. Der Beschluss stützt sich auf die sechste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung. Er sieht vor, die aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in kontrollierten Schritten zurückzufahren. Dies zu realisieren, soll mittels eines Stufenplans bis zum 20. März 2022 die Einschränkungen sukzessive zurückgenommen werden.


Über die Ankündigungen der Landesregierung Schleswig-Holsteins vom 15. Februar 2022 hinaus gelten folgende Verabredungen:

 

  • An Großveranstaltungen (inklusive Sport) dürfen ab dem 4. März 2022 bei Veranstaltungen in Innenräumen maximal 6000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 60 Prozent) und bei Veranstaltungen im Außenbereich maximal 25.000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität) teilnehmen.
     
  • Ab dem 20. März 2022 soll die verpflichtende Home-Office-Regelung entfallen.
     
  • Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, Abstände und Hygienevorgaben gelten weiterhin.
     
  • Die Erfassung der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen und Belegung der Intensivstationen wird fortgesetzt.
     
  • Bund und Länder bekräftigen die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich. Jedoch haben die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum, sodass Betretungsverbote nicht automatisch greifen.
     

Die Landesregierung hat am 16. Februar 2022 angekündigt, dass damit die Ankündigungen des Landes vom 15. Februar umgesetzt werden können. Damit geht Schleswig-Holsten bei den Kontaktbeschränklungen für Ungeimpfte mit bis zu 25 Teilnehmern bei privaten Treffen über den Beschluss der Ministerpräsidenten hinaus.


Am 17. März werden Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.

[MPK-Beschluss vom 16.2.2022]

[Das haben Bund und Länder vereinbart]

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Jens Hartmann löst Andreas Lorenzen als Wehrführer ab

(16. 02. 2022)

Einstimmig wählte die Freiwillige Feuerwehr Alkersum in ihrer Generalversammlung Jens Hartmann zum neuen Wehrführer.

 

Hartmann war zuvor rund drei Jahre stellvertretender Wehrführer. Der 37-Jährige folgt auf Andreas Lorenzen, der nach zwölf Jahren an der Spitze der Brandschützer für das Amt nicht mehr zur Verfügung stand.

 

Ebenso einstimmig wurde der bisherige Jugendwart Martin Roeloffs zum neuen stellvertretenden Wehrführer gewählt. Den Nachwuchs wird Roeloffs vorerst parallel weiterbetreuen.

 

Das neue Führungsduo wurde in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung in seinen Ämtern bestätigt.

 

Bürgermeister Johannes Siewertsen (l.) mit dem bisherigen Wehrführer Andreas Lorenzen und dessen Nachfolger Jens Hartmann sowie seinem Stellvertreter Martin Roeloffs (v.r.). Foto: Ellin Hansen

 

„Ehrenämter mit großer Verantwortung sind heute nicht mehr so leicht zu besetzen“, lobte Alkersums Bürgermeister Johannes Siewertsen die schnelle und unkomplizierte Neubesetzung dieser wichtigen Funktionen und dankte Andreas Lorenzen für dessen Einsatz in den vergangenen zwölf Jahren.

 

Auf eine große Feier wurde Pandemie-bedingt verzichtet. Siewertsen versprach jedoch, den gebührenden Abschied nachzuholen, sobald Corona dies zulässt.

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Coronavirus: Landesregierung kündigt Öffnungsschritte an

(16. 02. 2022)

Die Landesregierung hat am 15. Februar 2022 die Rücknahme der aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in drei Stufen angekündigt. Demnach ist mit der nächsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung am 18. Februar 2022 zu rechnen.

 


Folgende Schritte wurden angekündigt:


In einer ersten Stufe fallen ab dem 19. Februar 2022 alle Kontaktbeschränkungen für Geimpfte oder Genesene weg. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants. Nehmen an Zusammenkünften auch Ungeimpfte teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.


In der zweiten Stufe entfallen ab dem 3. März 2022 die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen in den Bereichen Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und außerschulische Bildung. Sie werden durch die 3G-Regelung ersetzt. Vorliegen muss weiterhin jeweils ein Hygienekonzept und in einigen Bereichen gilt die Maskenpflicht. Strengere Regeln gelten dann nur noch für Großveranstaltungen (2G) sowie Discotheken und Clubs (2G-Plus).


In Stufe drei sollen ab dem 20. März 2022 auch die 3G-Regelungen fallen. Die Maskenpflicht wird in vielen Bereichen wohl weiterhin gelten.


Für Schulen wurden darüber hinaus folgende Maßnahmen angekündigt:

 

  • Die Kohorten-Regelung wird ab dem 3. März aufgehoben.
     
  • Ab dem 20. März werden Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
     
  • Spätestens mit Beginn der Osterferien wird die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.

 

Außerdem wurde angekündigt, dass die Landesregierung im Lauf der 8. Kalenderwoche über das weitere Vorgehen in der Kinderbetreuung ab dem 20. März entscheidet.

[Wendepunkt in der Pandemie]

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Coronavirus: Anpassung der Test- und Quarantäne-Regelungen

(14. 02. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 15. Februar 2022 erneut den Erlass geändert, auf dessen Grundlage die Gesundheitsämter per Allgemeinverfügung die Regelungen für die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen. Die Kreise müssen den Erlass durch eine entsprechende Allgemeinverfügung umsetzen, die ab dem 16. Februar 2022 gilt.


Die neuen Regelungen finden auch auf Personen Anwendung, die sich dann bereits in Isolation oder Quarantäne befinden.

 

Gegenüber den bisher geltenden Regelungen bringt der neue Erlass folgende Änderungen:

 

  • Die Gliederung des Erlasses und damit auch der Allgemeinverfügungen der Kreise wird übersichtlicher neu geordnet. Auch der Begründungstext wird übersichtlicher gegliedert.
     
  • Die Pflichten für eine Kontrolltestung nach einem positiven Antigen-Schnelltest werden verändert. Nun muss sowohl nach einem positiven Antigenschnelltest durch geschultes Personal (Testzentrum/Teststation, Arzt etc.) als auch nach einem positiven Selbsttest oder Test durch nicht geschultes Personal unverzüglichen eine Kontrolltestung durch einen PCR-Test erfolgen.
     
  • Die bisher nur in der Begründung des Erlasses enthaltene Regelung zur Freitestung von Schülern oder Kindern in Kinderbetreuung als Haushaltsangehörige infizierter Personen frühestens am fünften Tag ist nun ausdrücklich in den Text des Erlasses aufgenommen worden.
     
  • Die bisherigen Verhaltensregeln für den Zeitraum der Quarantäne (etwa Selbstmonitoring) sind weggefallen.
     
  • Für Kontaktpersonen gilt weiterhin: Sie müssen sich als Haushaltsangehörige grundsätzlich nur in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geboostert, frisch geimpft oder genesen sind.

[Runderlass zur Absonderung vom 15.02.2022]

[Quarantaene Isolierung Schaubild]

[Test-Regeln angepasst]

[RKI: Quarantäne- und Isolierungsdauern]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(14. 02. 2022)

Nach den jüngsten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium am 15. Februar 2022 auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.

 

Gestrichen werden jene Bußgeldtatbestände, die durch die jüngsten Lockerungen beim Einzelhandel und den Gaststätten gegenstandslos geworden sind.

 

Neu ist ein Bußgeldrahmen von 500 bis 2000 Euro für die Betreiber von Kindertagesstätten bzw. für Kindertagespflegepersonen, wenn die Bestätigungen von Eltern über die vorgeschriebenen Selbsttests nicht aufbewahrt oder dem Gesundheitsamt auf Anforderung nicht vorgelegt werden, sowie ein Bußgeldrahmen in Höhe von 150 bis 300 Euro für Eltern, die die Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests nicht oder falsch abgeben.

 

[Bussgeldkatalog Landesverordnung vom 15.02.2022]

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Coronavirus: Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

(14. 02. 2022)

Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Covid-19-Krankheitsverlauf hat. Die Bundesregierung am 11. Februar 2022 zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 15. März 2022 eine Handreichung in Form eines Frage-Antwort-Kataloges veröffentlicht.


Unter anderem sind folgende Punkte hervorzuheben:

 

  • Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bzw. die Nachweispflicht gilt
     
    • für Schulbegleiter, wenn sie behinderte Menschen betreuen
       
    • für ehrenamtlich Tätige in den genannten Einrichtungen
       
    • für regelmäßig im Gebäude tätige Handwerker, Verwaltungsmitarbeiter inkl. Geschäftsführung sowie technische- und IT-Dienste, sofern keine klare räumliche Abgrenzung zu den betreuten Personen vorhanden ist
       
    • für Friseure, die in den betroffenen Einrichtungen tätig werden
       
    • für freie Mitarbeiter, Praktikanten, Studierende und Auszubildende
       
    • für Impfzentren und Testzentren, sofern sie als Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes betrieben werden. Somit gilt nach Aussagen des Sozialministeriums, dass die Impf-/Nachweispflicht in allen Impfstellen, mobilen Impfteams, Testzentren und Abstrichbussen gilt.
       
  • Die einrichtungsbezogene Impf-/Nachweispflicht gilt nicht
     
    • in Apotheken, auch wenn dort Impfungen durchgeführt werden
       
    • in medizinisch-diagnostischen Laboren, es sei denn, sie sind Teil einer der anderen in § 20 a IfSG (Infektionsschutzgesetz) genannten Einrichtungen
       
    • in integrativen Kindertagesstätten
       
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
       
    • für Postboten, Paketzusteller, Handwerker im Rahmen eines nicht regelmäßigen Einsatzes
       
    • für Angehörige der Polizei, Feuerwehr oder von technischen Notdiensten
       
    • für die in den Einrichtungen betreuten Personen
       
  • Auch für weitere voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie in den Bereichen Rehabilitation, Frühe Hilfen, Inklusion und humanmedizinische Heilberufe wird der Geltungsbereich der Impfpflicht erläutert.
     
  • Der vorgeschriebene Immunitätsnachweis kann erbracht werden mittels
     
    • Impfnachweis oder
       
    • Genesenennachweis oder
       
    • ärztliches Zeugnis darüber, dass die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Covid-19 geimpft werden kann
       
  • Wichtig ist die in § 20a IfSG angelegte Unterscheidung zwischen Personen, die bereits bis zum 15. März 2022 in den Einrichtungen tätig sind und solchen, die ab dem 16. März 2022 eine Tätigkeit neu aufnehmen wollen (Frage 21):
     
    • Bei bereits in den Einrichtungen tätigen Personen ist für den Fall, dass bis zum 15. März 2022 kein Impfnachweis vorgelegt wird, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dieses hat dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden und ggf. für die betroffene Person ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Letzteres tritt nicht automatisch in Kraft, sondern nur nach Anordnung des Gesundheitsamtes.
       
    • Personen, die ab dem 16. März 2022 eine Tätigkeit in der Einrichtung aufnehmen wollen und keinen Nachweis vorlegen, dürfen nicht beschäftigt werden. In diesem Fall ist keine besondere Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich.

[Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogene Impfpflicht]

[Schreiben zur Impfpflicht in Testzentren und Impfstellen]

[Impfpflicht für Gesund­heits- und Pflegepersonal ab 15. März beschlossen]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
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Coronavirus: Expertenrat hält Öffnungsschritte für möglich

(14. 02. 2022)

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hat am 13. Februar 2022 unter dem Titel „Ein verantwortungsvoller Weg der Öffnungen“ seine sechste Stellungnahme abgegeben. Darin wird die Vermehrung der Infektionen durch die Omikron-Variante beschrieben und die sinkende Bedeutung der Sieben-Tage-Inzidenz erläutert.


Demnach ist die aktuelle Omikron-Welle eine neue Phase der Pandemie. Um Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen, fordert der Expertenrat, die veränderten Bedingungen und die damit veränderte Strategie zur Minimierung der Krankheitslast klar und bundesweit einheitlich zu kommunizieren. Sollten Hospitalisierung und Intensiv-Neuaufnahmen stabil rückläufig sein, erscheine ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen sinnvoll.


Da die Rückkehr in ein „normales“ Leben eng mit dem Erreichen einer hohen Impfquote verbunden ist, müsse weiterhin eine möglichst lückenlose Immunität angestrebt werden. Einzelne Lockerungen hält der Expertenrat trotz einiger Unsicherheiten in den kommenden Wochen für möglich.


Somit ist anzunehmen, dass Bund und Länder in der Konferenz der Regierungschefs am 16. Februar 2022 auch vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme mehrere Öffnungsschritte für die kommenden Wochen verabreden werden.

[Sechste Stellungnahme Expertenrat Corona]

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Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet

(09. 02. 2022)

Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH als Gesellschaft aller Gemeinden auf Föhr und Amrum sowie des Amtes Föhr-Amrum hat einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer klimagerechten Zukunft für beide Inseln gemacht. Gemeinsam mit dem Partner DSK Energie GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der DSK Deutsche Stadt- und Grundstückentwicklungsgesellschaft mbH, wurde die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH gegründet.

 

Ziel der im November 2020 gegründeten Inselwerke sind der Aufbau einer klimafreundlichen, CO2-neutralen insularen Energieversorgung. Innovative und nachhaltige Technologien sollen auf den Inseln etabliert, die lokale Wirtschaft gestärkt und eine Bürgerbeteiligung an der Energiewende ermöglicht werden. Tochtergesellschaften sind die noch zu gründende Inselnetz Föhr-Amrum GmbH und die nun ins Leben gerufene Inselenergie Föhr-Amrum GmbH.

 

Energetisch autark werden


Das Ziel, energetisch mittelfristig autark zu werden, rückt damit näher. Christian Stemmer, Amtsdirektor der Amtes Föhr-Amrum und Geschäftsführer der Inselwerke, sieht „die Umsetzung relevanter Maßnahmen zur CO2-freien Versorgung der Inseln, einer klima- und tourismusgerechten Mobilität und die Schaffung nachhaltigen Wohnraums für die Insulanerinnen und Insulaner in naher Zukunft“ Realität werden. „Politische Ziele werden jetzt nicht nur formuliert, sondern mit einem kompetenten Partner an der Seite konkret auf den Inseln umgesetzt“, sind auch Amtsvorsteherin Heidi Braun und der Wyker Bürgermeister Uli Hess überzeugt, die die Interessen der Stadt und der Föhrer und Amrumer Gemeinden vertraten.

 

Gingen in Bremen in Klausur: Rolf Schütte, Heidi Braun, Dr. Andreas Raschzok, Eckhard Horwedel, Johannes Watermann, Kristine Rothert, Volker Broekmans, Christian Stemmer und Uli Hess (v.l.). (c) DSK


In der DSK-Niederlassung in Bremen trafen sich Vertreter beider Partner im Zuge der Gründung der Inselenergie zu einem zweitägigen Workshop. Unter anderem wurden die notwendigen Beschlüsse für die Umsetzung des Nahwärmenetzes in den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum sowie die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gefasst. Diese Planungen zu einer regenerativen Strom- und Wärmeversorgung werden getreu dem Motto „von den Inseln für die Inseln“ auch auf alle Föhrer und Amrumer Gemeinden ausgedehnt. Hierfür sollen In den jeweiligen energetischen Quartierskonzepten zeitnah die Grundlagen erarbeitet werden.

 

Wärmenetzkarten: Darstellung für Alkersum, Midlum und Oevenum (l.) sowie für Nieblum. (c) DSK


Eckhard Horwedel und Rolf Schütte, beide geschäftsführende Gesellschafter der DSK, hoffen auf eine zügige Umsetzung der beschlossenen Projekte. „Wir haben gemeinsam mit den Gemeinden auf Föhr und Amrum sowie der Amtsverwaltung unsere Hausaufgaben gemacht“, so Eckhard Horwedel. Zeitnah sollen Planungen finalisiert und Bauanträge eingereicht werden. „Planungsrechtliche Voraussetzungen des Landes und des Kreises müssen beachtet und gegebenenfalls von unserer Seite angepasst werden“, sagt Uli Hess.

 

Projekt mit Modellcharakter


Auch die bestellten Geschäftsführer der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH, Kristine Rothert (Amt FA) und Volker Broekmans (DSK), hoffen auf zügige Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden und dass dort der Modellcharakter des Projektes gewürdigt wird. „Wir sind guter Dinge, dass der Kreis und die Landesplanung eine nachhaltige – ökologisch und ökonomisch sinnvolle – Entwicklung der Inseln tatkräftig unterstützen und positiv begleiten“, sagt Kristine Rothert.


Die Gesellschafter der InselenergiIn Wyk sollen im Kortdeelsweg 64 Wohnheiheitenentstehen. (c) DSK)e Föhr-Amrum GmbH legten zudem fest, dass die nächsten Schritte für die Schaffung von Wohnungen für Insulaner gemeinsam mit der kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG gegangen werden sollen. Nachhaltiges und bezahlbares Wohnen in moderner insularer Architektur, versorgt mit regenerativ erzeugter Energie, ist das Ziel, das Wohnungsbaugenossenschaft und Inselenergie gemeinsam verfolgen und realisieren wollen. So gibt es erste Überlegungen, auf städtischen Flächen bis zu 64 Wohneinheiten zu realisieren.


Aus Theorie soll Praxis werden: Nach Klärung des konkreten Bedarfs auf den Inseln und Sicherstellung der Finanzierung, erwarten alle Beteiligten, dass die Wohnungsbaugenossenschaft als Bauherr gemeinsam mit der Inselenergie die Bauanträge noch in diesem Jahr einreichen kann.

 

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Foto: Logo Inselenergie

Land passt Corona-Bekämpfungsverordnung an

(08. 02. 2022)

Wie angekündigt hat die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung neu gefasst. Die Änderungen treten am 9. Februar in Kraft; die Verordnung gilt bis einschließlich 2. März.

 

 


Ab Mittwoch, 9. Februar, gelten folgende Änderungen:

 

  • Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel (geimpft und genesen). Die Maskenpflicht für Kunden und Beschäftigte bleibt bestehen. Diese Regelungen gelten auch für Ladenlokale mit Dienstleistungen ohne Körperkontakt.
     
  • Das Singen ist wieder ohne Maske möglicht. Für die Mitglieder des Chors gilt die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen und getestet, Ausnahmen für geboosterte Personen). Das Publikum muss weiterhin Maske tragen. Auch in Gottesdiensten muss die Maske beim Singen getragen werden. Blasmusiker dürfen auch außerhalb beruflicher Tätigkeiten wieder musizieren.
     
  • In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde. 2G-Plus und Maskenpflicht in Innenbereichen bleiben bestehen.
     
  • Für Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmer zugelassen. In geschlossenen Räumen dürfen unter Einhaltung der 2G-Regel grundsätzlich 500 Personen teilnehmen. Bis zu 4000 Gäste sind zulässig, wenn:

 

  • alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
     
  • alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
     
  • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 30 Prozent ausgelastet ist

 

  • Ähnlich sind die Regeln bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume. Zugelassen sind grundsätzlich 500 und höchstens 10.000 Personen. Bis zu 10.000 Gäste sind zulässig, wenn:

 

  • alle Gäste über feste Sitzplätze verfügen, die sie höchstens kurzzeitig verlassen
     
  • alle Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind
     
  • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste höchstens zu 50 Prozent ausgelastet ist


In allen Fällen müssen entsprechende Hygienekonzepte erstellt werden. In geschlossenen Räumen müssen alle Gäste eine Maske tragen, ab einer Teilnehmerzahl von 100 gilt dies auch im Freien.

 

[Corona-BekämpfungsVO ab 09.02.2022]

[Corona-Verordnung angepasst]

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Kanalbauarbeiten in Norddorf: Information zur Müllabfuhr

(04. 02. 2022)

Im Zuge der Kanalbauarbeiten in Norddorf bittet die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH die Anwohner, ihre Mülltonnen mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen und soweit aus dem jeweiligen Baustellenbereich zu ziehen, dass sie am Morgen der Abfuhr ohne Probleme vom Müllfahrzeug erreicht werden können.

 

Die Mitarbeiter der beiden Firmen Feddersen/SAW und vom Forst- und Landschaftsbau unterstützen hier gern, sind aber insbesondere an den Montagen noch nicht rechtzeitig zur Abfuhr auf der Baustelle. Wenn sich alle Parteien hier gegenseitig unterstützen, wird ein reibungsloser Ablauf möglich sein.

 

Die Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH bittet um Verständnis für diese Ausnahmesituation während der Bauzeit und bedankt sich für die tatkräftige Mitwirkung.

[Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar]

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Coronavirus: Impfung in Husum und Niebüll auch ohne Termin möglich

(03. 02. 2022)

Die Impfstellen des Landes in Husum und Niebüll bieten an jedem Sonnabend von 10:30 Uhr bis 19:15 Uhr eine Corona-Impfung ohne Termin an.

 

„Beide Impfstellen haben gut zu tun, sind aber nicht überlastet“, berichtet Bernd Petersen, der Impfkoordinator des Kreises Nordfriesland. Deshalb werde auch unter der Woche niemand abgewiesen, der ohne vorherige Terminreservierung kommt. „Nur muss man dann etwas Zeit mitbringen, weil wir natürlich zunächst die Menschen impfen, die vorher gebucht haben“, betont Petersen.

 

Er weist darauf hin, dass die Online-Terminreservierung unter impfen-sh.de der Normalfall sein sollte.

 

Impflinge bis 30 Jahre werden mit BionTech geimpft, alle anderen mit Moderna. Der Impfstoff von Johnson&Johnson wird nicht mehr eingesetzt.

 

Mit dem neuen Impfstoff Novavax rechnet Bernd Petersen frühestens zu Ende Februar. Er geht davon aus, dass das Land den Impfstellen dann auch Novavax zur Verfügung stellen wird.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sollen kommen

(03. 02. 2022)

Die Landesregierung hat am 2. Februar 2022 angekündigt, dass mit Wirkung ab 9. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung erneut geändert wird. Die Geltung der Verordnung wird dann zunächst bis zum 2. März 2022 verlängert. Demnach sollen am 9. Februar konkrete Lockerungen der geltenden Einschränkungen in Kraft treten. Mit einer entsprechenden Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ist im Laufe der 6. Kalenderwoche zu rechnen.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen:

 

  • Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
     
  • Das Singen wird wieder ohne Maske ermöglicht. Damit können auch Chöre wieder proben. Der Gebrauch von Blasinstrumenten wird wieder zugelassen. In beiden Fällen wird die 2G Plus-Regel gelten.
     
  • In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde.
     
  • Für Großveranstaltungen werden wieder deutlich mehr Teilnehmer zugelassen. Hierfür steht noch eine bundesweite Verabredung zwischen Bund und Ländern aus, die dann in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Ministerpräsident Daniel Günther hat als wahrscheinliche Lösung für Veranstaltungen in Innenräumen eine Teilnehmer-/Zuschauerzahl von maximal 4000 bei einer Auslastung von höchstens 30 Prozent und bei Veranstaltungen im Außenbereich eine Teilnehmerzahl von 10.000 Personen bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent angekündigt.

[Mitteilung der Landesregierung]

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Coronavirus: Testpflicht für Kita-Eltern

(03. 02. 2022)

Die Landesregierung hat am 2. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Damit werden insbesondere die neuen Testregelungen für den Bereich der Kinderbetreuung umgesetzt.

 


Die wesentlichen Änderungen:

 

  • Die Testpflicht mindestens dreimal wöchentlich gilt nun auch für diejenigen geimpften Kindertagespflegepersonen und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, die eine Auffrischungsimpfung haben. Die Ausnahme für diese Gruppe – bisher genügte eine anlass- oder symptombezogene Testung – wird gestrichen. Für ungeimpfte Beschäftigte bleibt es bei der täglichen Testung.
     
  • Für Eltern wird eine neue Testpflicht eingeführt. Sie besteht nicht für beide Elternteile, sondern nur für „mindestens eine im Haushalt des Kindes lebende sorgeberechtigte Person“. Diese Testpflicht gilt unabhängig vom Impfstatus der Eltern. Testen sollte sich laut Begründung die Person mit dem umfangreichsten Kontakt zum Kind.
     
  • Als Test kommen neben den Tests in einem Testzentrum und Arbeitgebertests auch Selbsttests zu Hause mit einem zugelassenen Schnelltest infrage.
     
  • Der Nachweis erfolgt durch eine Selbstauskunft der Eltern bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche gegenüber der Kita oder der Kindertagespflegeperson. Die Einrichtungen müssen die Bestätigungen nicht überprüfen, aber für vier Wochen aufbewahren und dem Gesundheitsamt auf Aufforderung vorlegen.
     
  • Die Testpflicht gilt nicht bei der Betreuung von Schulkindern (Horte).
     
  • Bis zum Ende der laufenden fünften Kalenderwoche ist nur ein Test erforderlich.
     
  • Ein Bußgeld droht in den Fällen,

 

  • dass Eltern die Selbstauskunft nicht oder falsch abgeben und
     
  • dass Kitas oder Kindertagespflegepersonen die Selbstauskünfte der Eltern nicht aufbewahren oder dem Gesundheitsamt nicht auf Aufforderung vorlegen.

[ÄnderungsVO 2022-02-02]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

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Coronavirus: Neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder

(01. 02. 2022)

Die Landesregierung führt neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder ein. Ab Donnerstag, 3. Februar, muss sich der Elternteil mit dem meisten Kontakt zum Kind dreimal pro Woche an unterschiedlichen Werktagen auf eine Infektion mit Corona testen. Das Land stellt hierfür kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung.


Alternativ können sich Eltern auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Mit einer qualifizierten Selbstauskunft bestätigen sie gegenüber der Kita, sich regelmäßig zu testen. In den Einrichtungen werden die Meldungen gesammelt, kontrolliert werden sie stichprobenartig durch das zuständige Ordnungsamt.


Auch Erzieherinnen und Erzieher müssen sich künftig dreimal wöchentlich testen. Der jeweilige Impfstatus ist dabei unerheblich. Außerdem gilt weiterhin die Empfehlung, an der Kohorten-Regelung festzuhalten.


Angepasst werden auch die die Quarantäne-Regeln für die Kitas, die dann von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden:

 

  • Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.
     
  • Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert. Eine Quarantänepflicht für die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe gibt es nicht.
     
  • Das Gesundheitsamt kann je nach Situation abweichende Regeln anordnen, etwa wenn sich Infektionen in einer Einrichtung häufen.
     
  • Kita-Personal kann sich nach frühestens sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten.

[Kita Corona Konzept Kurzfassung]

[Schaubild Kita]

[Formular Selbsterklärung]

[Mitteilung des Gesundheitsministeriums]

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FFP2-Maskenpflicht in den Amtsgebäuden

(01. 02. 2022)

Die Dynamik der Corona-Pandemie hat durch die hochansteckende Omikron-Variante auch auf Föhr und Amrum an Fahrt aufgenommen. Angesichts der hohen Infektionszahlen gilt im gesamten Bereich der Amtsgebäude für Mitarbeiter und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.


Für Besucher, die nicht aufgrund einer bestimmten Verwaltungsleistung, sondern aus anderen Gründen Termine in den Amtsgebäuden wahrnehmen, für die ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, gilt die 2G-Regel. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, ist der Aufenthalt in den Amtsgebäuden nicht gestattet.

 

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Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar

(27. 01. 2022)

Das Regen- und Abwasserkanalnetz der Gemeinde Norddorf muss umfassend saniert werden. Eine Inspektion hatte Unterspülungen aufgezeigt, die unkontrolliert versickertem Regenwasser geschuldet waren. Ein Problem, das schon seit einigen Jahren insbesondere in den Sitzungen der Gemeindevertretung ausgiebig öffentlich diskutiert und über das auch in der Presse immer wieder berichtet worden war. Nun sollen die Arbeiten am 31. Januar 2022 beginnen.

 

Straßenentwässerung wird vollständig erneuert


Geplant ist die vollständigeDie Rohrsohle fehlt, was zu Ausspülungen im Baugrund führt. Foto: Canal-Control+CleanErneuerung der Straßenentwässerung (Straßenabläufe und Anschlussleitungen) sowie der Regenwasserkanalisation in den Straßen Halemwai (etwa zwischen Haus Nr. 10 und Kreuzung Dünemwai), Henersshuuch in der gesamten Länge, Strunwai zwischen den Einmündungen Lunstruat und Miadwai, in einem Teilabschnitt des Fleegamwai zwischen Strunwai und Miadwai sowie im Bereich des Miadwai zum Anschluss der Regenwasserkanalisation an den Straßenseitengraben auf der nördlichen Straßenseite des Miadwai. In den Straßen Halemwai, Henersshuuch und Fleegamwai wird in den oben genannten Bereichen zudem die Schmutzwasserkanalisation erneuert.


Die Prüfer hatten auch einige private Einleitungen entdeckt, für die keine Genehmigung vorliegt. Satzungsgemäß werden diese nicht zulässigen Hausanschlussleitungen an die Regenwasserkanalisation entfernt.

 

Auch Straßenoberbauschichtentraßen werden erneuert


Schließlich sieht die Maßnahme die vollständige Erneuerung aller tragenden Straßenoberbauschichten (Schotter- und Asphaltschichten) der Fahrbahnen Halemwai, Henersshuuch und Fleegamwai in den oben genannten Bereichen auf ganzer Breite vor und Glasfaserleerrohre werden in Zusammenarbeit mit der Firma Lünecom verlegt.


Erforderlich ist eine abschnittsweise Vollsperrung der genannten Straßen. Einsatzfahrzeuge können während der Bauzeit bis an die offene, zirka zehn bis 20 Meter lange Kanalbaugrube heranfahren. Diese bewegt sich im Verlauf der Bauzeit aus Richtung Norden/Nordwesten in Richtung Lunstruat.

 

Zugang zu den Grundstücken für Fußgänger gewährleistet


Fußläufig wird der Zugang zu den Grundstücken zu jeder Zeit gewährleistet. Bei der Erreichbarkeit der Privatgrundstücke im Bereich der Baustelle kommt es für Anwohner und Lieferverkehr – abhängig vom Baufortschritt – allerdings zu Einschränkungen. Diese werden auf das mögliche Minimum reduziert.


Mit den zuständigen Abfallentsorgern stehen die beauftragten Baufirmen im Austausch. Sie werden die Abfallsäcke und -behälter der betroffenen Haushalte und Gewerbetreibenden zu zentralen Sammelplätzen befördern, wo der Müll abgeholt wird. Die Abfallbehälter sollten für die spätere Zuordnung deutlich und wetterfest mit Straßennamen und Hausnummer gekennzeichnet sein. Über die genaue Vorgehensweise wird rechtzeitig informiert.


Mit Ausnahme des unmittelbaren Baugrubenbereichs sind alle Grundstücke mit Pkw erreichbar. Die Verkehrsführung erfolgt – abhängig vom Baufortschritt – in Absprache zwischen Bauunternehmen und dem Ordnungsamt der Amtsverwaltung. Sie wird ausgeschildert und bei Bedarf bekanntgegeben. Aufgrund der beengten Verhältnisse wird das Parken im Straßenbereich nicht möglich sein.


Im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten werden die Straßen Halemwai und Henersshuuch für einige Tage vollständig gesperrt und auf ganzer Länge ausschließlich zu Fuß erreichbar sein. Auch dieser Termin wird rechtzeitig kommuniziert.

 

Im Strunwai kommt es bei Starkregen zu Ausspülungen unterhalb der Pflasterflächen. Foto: IGS Steinburg

 

Sackgassen-Regelung wird aufgehoben


Vor Baubeginn werden die Mauerwerkspoller im Bereich der Einmündung Miadwai/Strunwai für die Dauer der Maßnahme beseitigt; der Strunwai ist dann keine Sackgasse mehr. Somit ist auch das nordwestliche Ende des Strunwai (bis an die Westküste) erreichbar. Auch hier kann es zu Behinderungen durch Baufahrzeuge und Materialtransporte kommen.

 

Teile des Zentralparkplatzes werden gesperrt


Da eine Zuwegung für Baufahrzeuge über den Hiaswai läuft, werden Teile des Zentralparkplatzes gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme ist hier der Weiterbetrieb der E-Ladesäule der Versorgungsbetriebe nicht möglich, da sie in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt steht. Derzeit wird nach Lösungen gesucht.


Die Versorgungsbetriebe Amrum verweisen zudem im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auf die Verpflichtung der Gastronomie-Betriebe, einen Fettabscheider vorzuhalten. Fehlt dieser, muss er eingebaut werden. Und Schmutzwasserkanal-Anschlussnehmer müssen einen Reinigungs- oder Revisionsschacht auf ihrem Grundstück vorhalten. Im Zuge der Baumaßnahmen besteht nun die Möglichkeit der möglicherweise kostengünstigeren Nachrüstung des Schachtes. Entsprechend der Ausschreibungsergebnisse liegen fixe Einheitspreise für den Einbau vor. Betroffene können sich für weitere Informationen in beiden Fällen an Christoph Hagenbruch von den Versorgungsbetrieben Amrum unter Telefon 04682/941120 oder E-Mail wenden.

 

Aufschieben der Maßnahme nicht möglich


Vorgesehen war der Baubeginn ursprünglich für September/Oktober 2021. Da jedoch erst im zweiten Vergabeverfahren ein Auftragnehmer gefunden wurde, kam es zu Verzögerungen. Nun kann die Maßnahme angesichts des äußerst kritischen Zustandes der Regenwasserkanalisation insbesondere im Strunwai, Halemwai und Henersshuuch nicht weiter aufgeschoben werden. Aufgrund der beschädigten Rohre kommt es vor allem im Bereich des Strunwai bei Starkregen zu Ausspülungen unterhalb der Pflasterflächen; mit der Folge, dass die Fahrbahn wiederholt stellenweise absackte.

 

Um die Bauzeit möglichst gering zu halten, wurden zwei Auftragnehmer mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich des Halemwai und Henersshuuch werden durch die Tiefbau Feddersen Nebel GmbH & Co. KG ausgeführt. Der Baubeginn ist für den 31. Januar 2022 geplant. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich des Strunwai und Fleegamwai werden durch die SAW Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG ausgeführt. Hier ist geplanter Baubeginn am 14. Februar 2022. In beiden Abschnitten wird eine Fertigstellung vor Beginn der Sommerferien angestrebt.

Foto zur Meldung: Startschuss für Sanierung des Norddorfer Kanalnetzes fällt am 31. Januar
Foto: Auch im Halemwai werden alle tragenden Straßenoberbauschichten komplett erneuert. Foto: IGS Steinburg

Zeitverwendungserhebung 2022: Wo bleibt die Zeit?

(27. 01. 2022)

Wer kennt das nicht? Nach der Arbeit noch zwei, drei Dinge erledigen und theoretisch passt das alles auch, aber in der Praxis zeigt ein Blick auf die Uhr das Gegenteil. Und man fragt sich, wo bloß die Zeit geblieben ist. Dies zu ermitteln, führt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in diesem Jahr die Zeitverwendungserhebung (ZVE) auf Grundlage des Zeitverwendungserhebungsgesetzes in knapp 800 Haushalten in Hamburg und Schleswig-Holstein durch.


Bei der ZVE 2022 handelt es sich um eine freiwillige amtliche Haushaltsstatistik, die die Zeitverwendung von Menschen untersucht. Gesucht werden insbesondere Haushalte (Selbständige, Freiberufler, Alleinerziehende und Paare) in kleineren Gemeinden. Die teilnehmenden Haushalte erhalten als Dankeschön für ihre Zeit eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro.


Ablauf


An drei aufeinanderfolgenden Tagen erfassen die Haushalte ihren vollständigen Tagesablauf in einem Tagebuch. Von Arbeit, Ausbildung, Schule, Hobbies, Mediennutzung bis hin zu ehrenamtlichen oder nachbarschaftlichen Tätigkeiten. Alles zählt und ist wichtig.


Die Teilnehmer verschaffen sich so einen Überblick über den eigenen Tagesablauf und potenzielle Zeitfresser. Zusätzlich gibt es als Dankeschön eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro (15 Euro je Haushalt sowie 20 Euro je Haushaltsmitglied ab zehn Jahren).


Erstmals wird bei einer amtlichen Haushaltsbefragung eine App eingesetzt. Damit wird es deutlich einfacher, die täglichen Aktivitäten in einem Tagebuch zu dokumentieren. Die klassische Teilnahme über Papierfragebogen ist weiterhin möglich.


Anmeldung


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zve2022.de. Hier sind ab sofort Anmeldungen für die Teilnahme an der ZVE 2022 möglich. Möglich ist auch eine E-Mail an , das Team der Zeitverwendungserhebung nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.


Beachtet werden sollte, dass die Prämie nur ausgezahlt wird, wenn Fragebogen plus Tagebuch vollständig ausgefüllt sind und mindestens die Hälfte der Haushaltsmitglieder ab zehn Jahren vollständig teilgenommen hat. Bei Mehrpersonenhaushalten sollten möglichst alle Mitglieder ab zehn Jahren vollständig teilnehmen.


Datenschutz


Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung (www.statistik-nord.de/datenschutz). Für statistische Zwecke werden alle Angaben ohne die persönlichen Merkmale wie zum Beispiel Name und Adresse verwendet, also anonymisiert. Die an der Erhebung beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

Informationen

 

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Foto: Grafik: Statistisches Bundesamt

Coronavirus: Stellungnahmen des Expertenrates der Bundesregierung

(25. 01. 2022)

Der Expertenrat der Bundesregierung hat am 22. Januar 2022 in zwei Stellungnahmen aktuelle Bewertungen zur COVID-19-Lage abgegeben. Bewertungen, die auch maßgebliche Grundlage für den Beschluss von Bund und Ländern vom 24. Januar 2022 waren.


Zum einen (Stellungnahme Nr. 3) nimmt der Expertenrat eine Beurteilung der Infektionslage und der notwendigen Maßnahmen vor.


Hervorzuheben sind:

 

  • Bei der Omikron-Variante ist der Schutz vor Infektionen durch eine bestehende Immunität deutlich vermindert, wodurch sich der Anteil der für Infektionen empfänglichen Bevölkerung kurzfristig etwa verdoppelt hat.
     
  • Die Omikron-Variante verbreitet sich bisher vor allem in jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen Kontakten.
     
  • Bei den über 50-Jährigen besteht weiterhin eine zu große Impflücke.
     
  • Erwartet wird ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen mit Inzidenzen von mehreren Tausend in einzelnen Regionen. Somit ist bei weiter steigenden Inzidenzen mit sehr vielen Krankenhausaufnahmen zu rechnen.
     
  • Das hochdynamische Infektionsgeschehen erfordert die Beibehaltung und strikte Umsetzung der bisherigen Maßnahmen. Bereits jetzt sollten weitere Maßnahmen zur Infektionskontrolle vorbereitet werden für den Fall, dass z.B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate erreicht wird.

 

In einer weiteren Stellungnahme(Nummer 4) fordert der Expertenrat zudem dringende Maßnahmen für eine verbesserte Datenerhebung und Digitalisierung.

 

Benötigt werden unter anderem

 

  • eine nach Altersgruppen differenzierte Hospitalisierungsrate
     
  • eine Datengrundlage bezüglich der täglich verfügbaren und belegten Krankenhausbetten
     
  • eine systematische Datenerfassung zur Impfung und Therapie (u. a. Erfassung der Therapiemaßnahmen und des Impfstatus aller Bürger durch die Krankenversicherung)
     
  • hochaufgelöste Daten zu Impfquoten, Impfeffektivität und Nebenwirkungen

[Stellungnahme Nr 3 Expertenrat 2022-01-22]

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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weiteres Vorgehen

(25. 01. 2022)

Bundesregierung und Bundesländer haben am 24. Januar 2022 über die Bewertung der Lage beraten und sich über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus, insbesondere im Hinblick auf die Omikron-Welle verständigt.

 


Die wesentlichen Beschlüsse:

 

  • Die aktuellen Einschränkungen sollen weiterhin gelten.
     
  • Öffnungsperspektiven sollen entwickelt werden und zur Anwendung kommen, wenn eine Überlas- tung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
     
  • Die Regelungen zu Großveranstaltungen sollen bundesweit bis zum 9. Februar 2022 vereinheitlicht werden.
     
  • Die Impfkampagne soll wieder Fahrt aufnehmen. Alle Bürger werden aufgerufen, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen.
     
  • Die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen nur noch bei bestimmten Personengruppen eingesetzt werden. Dies sind Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe und Hochrisikopatienten. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes erforderlich.
    Wie bei allen anderen Personen die Bestätigung eines positiven Antigentests und wie ohne PCR-Test ein rechtssicherer Nachweis des Genesenenstatus erfolgen soll, muss noch ausgearbeitet werden.

     
  • Auch bei erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll künftig die Verkürzung der Absonderung von zehn auf sieben Tage bei 48 Stunden Symptomfreiheit mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich sein, statt wie bisher nur mit einem PCR-Test. Hier ist eine erneute Änderung des Absonderungserlasses des Landes erforderlich.
     
  • Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen soll künftig priorisiert werden. Eine Lösung hierfür sollen die Gesundheitsminister ausarbeiten. Zudem werden die Bürger aufgefordert, ihre Kontaktpersonen eigenverantwortlich zu informieren.
     
  • Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben.
     
  • Bund und Länder beobachten gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante mit einem kontinuierlichen Monitoring.
     
  • Die Nachweise des Impf- oder Genesenenstatus in der Corona- Warn-App und der CoVPass-App sollen kurzfristig weiterentwickelt werden, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G Plus-Regel einfacher prüfen zu können.
     
  • Am 16. Februar 2022 wollen Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.


Dazu hat die Landesregierung angekündigt:

 

  • Die Quarantäneregeln des Landes werden kurzfristig an die Beschlüsse angepasst.
     
  • Die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben mindestens bis zur nächsten Sitzung von Bund und Ländern am 16. Februar 2022 bestehen und werden entsprechend verlängert. Dann werden zumindest die Regeln für Großveranstaltungen an die bundesweite Abstimmung angepasst.

[MPK Beschluss 2022-01-24]

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Coronavirus: Appell an alle Insulaner

(17. 01. 2022)

Seit Beginn der Corona-Pandemie treffen sich Ärzte und Apotheker sowie Vertreter von Polizei, Tourismus und des Amtes Föhr-Amrum zu regelmäßigen Corona-Runden. Angesichts steigender Infektionszahlen durch die grassierende Omikron-Variante nehmen auch die positiven Schnelltest-Ergebnisse zu. Auch auf den Inseln, weshalb beim letzten Informationsaustausch erneut die Quarantäneregelung thematisiert wurde, die, wie Einzelfälle zeigen, nicht immer regelkonform eingehalten wird.


„Es ist fatal, wenn Menschen sich nach einem positiven Schnelltest nicht in Quarantäne begeben. Sie gehen zum Arzt, warten dann aber nicht auf das Ergebnis des PCR-Tests“, sagt Amtsvorsteherin Heidi Braun. So sei es vorgekommen, dass Betroffene sich in Apotheken Grippemittel besorgt hätten, um die Symptome zu bekämpfen. „Dies ist eine Gefahr für die kritische Infrastruktur“, appelliert Heidi Braun, „dass alle sich an die geltenden Regeln halten und sich so gegenseitig schützen.“


Und die Regeln sind klar: Ist das Ergebnis eines Selbsttests positiv, muss der Verdacht auf eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test überprüft werden. Die Betroffenen müssen sich bis zum Vorliegen eines Ergebnisses umgehend in häusliche Quarantäne begeben und dort nach Möglichkeit von Familienmitgliedern absondern. Das Gesundheitsamt sollte mit Blick auf die derzeitige Überlastung nicht angerufen werden. Die Mitarbeiter melden sich bei den Getesteten und entscheiden auch, ob ein Test bei Kontaktpersonen erforderlich ist.

 

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(17. 01. 2022)

Nach den jüngsten Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.


Neu sind insbesondere Bußgelder in erheblicher Höhe für das Überschreiten der zulässigen Personenzahl bei Veranstaltungen, für die Durchführung von Tanzveranstaltungen, für das Überschreiten der Sperrstunde bei Gaststätten, für die Öffnung von Diskotheken etc. und für Verstöße gegen die Dokumentationspflichten durch Kindertagespflegepersonen.

[Neufassung des Bußgeldkataloges]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2chreibung]

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Neue Schulen-Coronaverordnung

(17. 01. 2022)

Das Bildungsministerium hat am 15. Januar 2022 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen, die am 17. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit werden die besonderen Vorschiften für Schulen bis zum 13. Februar 2022 verlängert. Unverändert bleiben die Vorschriften zur Maskenpflicht. Zudem bleibt es an den Schulen über den 23. Januar hinaus bei der höheren Testfrequenz von drei Testungen pro Woche.


Darüber hinaus bringt die neue Verordnung folgende Änderungen:

 

  • Die Testpflicht für den Zugang zu schulischen Präsenzveranstaltungen gilt auch für geimpfte (inkl. Gruppe mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. Bisherige Ausnahmen werden gestrichen.
     
  • An Schulen Tätige können den Testnachweis auch durch einen Selbsttest im häuslichen Umfeld erbringen. Ausgenommen sind nicht immunisierte Beschäftigte.
     
  • Die bisherige spezifische Regelung in § 7a für den Zugang zu sogenannten „schulischen Sonderveranstaltungen“ (insbesondere Schulaufführungen, Schulfeste etc.) wird ersatzlos gestrichen.

[Schulen-CoronaVO ab 17.01.22]

[#wirtesten an Schulen]

[Coronavirus: Informationen für Schulen]

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Coronavirus: Klarstellung im Erlass zur Absonderung und Quarantäne von Kindern

(17. 01. 2022)

Das Gesundheitsministerium hat am 15. Januar 2022 erneut den Erlass überarbeitet, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Regelungen für die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Einstufung als enge Kontaktperson treffen.

 

Die Neufassung des Erlasses ist durch die Kreise durch Anpassung ihrer entsprechenden Allgemeinverfügungen umzusetzen, die am 16. Januar in Kraft treten.


Geändert wurde Ziffer 5 des Erlasses; hier wurde der vierte Absatz neu formuliert. Klargestellt wird, dass im Regelfall Schüler wegen des besonderen Schutzkonzepts (Maskenpflicht, regelmäßige Testung) wie bereits am 14. Januar 2022 vom Bildungsministerium angeordnet in der Schule nicht als Kontaktpersonen von Infizierten der Quarantänepflicht unterliegen. Wenn das Schutzkonzept nicht eingehalten wurde, kann das Gesundheitsamt jedoch im Einzelfall eine Quarantäne verfügen.

 

Für infizierte Schüler gelten die Quarantäneregeln dagegen genauso wie für Schüler, die außerhalb der Schule Kontaktperson einer infizierten Person sind.
 

Für Kinder in der Kinderbetreuung, die als enge Kontaktpersonen eines Infizierten einzustufen sind, gilt das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Sie unterliegen der Quarantänepflicht, es sei denn das Gesundheitsamt verfügt im Einzelfall eine Ausnahme.

[Runderlass zur Absonderung 15.01.2022]

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Corona-Bekämpfungsverordnung: Gleichstellung mit Geboosterten

(17. 01. 2022)

Die Landesregierung hat am 14. Januar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Hintergrund: bei Einrichtungen und Angeboten mit einer 2G Plus-Regel waren bisher Personen mit einer Auffrischungsimpfung von zusätzlichen Tests ausgenommen. Nun werden drei weitere Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt. Diese müssen bei einer 2G Plus-Regel ebenfalls keinen zusätzlichen Test erbringen. Die Änderungen treten am 15. Januar 2022 in Kraft.


Die Ausnahme von dem zusätzlichen Testerfordernis bei 2G Plus gilt für

 

  • Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
     
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
     
  • Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren zweite Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt)
     
  • Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt).


Dies gilt für die 2G Plus-Regeln im Bereich der Gaststätten, der körpernahen Dienstleistungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung, beim Sport innerhalb geschlossener Räume und bei touristischen Übernachtungen.

 

Außerdem genügt bei diesen Personengruppen als Beschäftigte in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen anstelle der dreimal wöchentlichen Testung eine anlass- und symptombezogene Testung.

[ÄnderungsVO Corona-BekämpfVO 14.01.22]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Aktuelle Informationen zu Wirtschaftshilfen

(17. 01. 2022)

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat in einem Schreiben über die Überbrückungshilfe IV, die Neustarthilfe 2022 und die Härtefallhilfen des Landes Schleswig-Holstein informiert.

 


Die wesentlichen Punkte:

 

  • Die Überbrückungshilfe IV kann seit dem 7. Januar 2022 über prüfende Dritte beantragt werden. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022. Erstanträge sind bis zum 30. April 2022 möglich. Die Förderbedingungen wurden überarbeitet und verbessert.
     
  • Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung, die sich an Solo-Selbstständige richtet. Der Förderzeitraum umfasst zunächst die Monate Januar bis März 2022. Die Antragstellung wird voraussichtlich noch im Januar 2022 möglich sein.
     
  • Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde bis zum März 2022 verlängert. Die Antragstellung ist seit dem 6. Januar 2022 möglich.

[Infoschreiben Wirtschaftshilfen 14_Januar 2022]

[Corona-Überbrückungshilfe des Bundes]

[Informationen für die Wirtschaft]

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Coronavirus: Land lockert Quarantäneregeln

(14. 01. 2022)

Am Freitag (14. Januar) hatte der Bundesrat mit der Neufassung der sogenannten „Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ den rechtlichen Rahmen für Lockerungen der Quarantäneregeln geschaffen. In der Folge regelte die Landesregierung mit einem Erlass die Quarantäne und Isolation für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen neu – als Grundlage für die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu Isolation und Quarantäne, die ab dem 15. Januar gelten.


Demnach müssen sich Coronavirus-Infizierte künftig generell für zehn Tage isolieren. Betroffene dürfen sich nach sieben Tagen einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test freitesten.


Von der Quarantänepflicht, die grundsätzlich auch für Kontaktpersonen gilt, sind ausgenommen:

 

  • Geboosterte Personen
     
  • Geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
     
  • Genesene Personen, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt
     
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind.


Schul- und Kita-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten; als Infizierte können sie die Isolierung frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beenden.


Infizierte Mitarbeitende von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können ihre Isolaltion nach sieben Tagen vorzeitig beenden. Möglich ist dies nur mit einem PCR-Test.


Weitere Infos finden Sie hier.

 

[Runderlass zur Absonderung 2022-01-14]

[Quarantänerregeln Schaubild]

[Fragen Antworten zu Quarantäneregeln]

[Neue Regelungen zu Quarantäne & Co.]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Neue Regeln in Schleswig-Holstein

(12. 01. 2022)

Die hochansteckende Omikron-Variante sorgt für eine starke Zunahme der Neuinfektionen auch in Schleswig-Holstein. Angesichts dieser Entwicklung hat die Landesregierung wie bereits angekündigt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 12. Januar in Kraft tritt. Die Anpassungen der Corona-Regeln wurden möglich, nachdem der Landtag die epidemische Lage für Schleswig-Holstein festgestellt hatte. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 12. Januar 2022 in Kraft und ist bis zum 8. Februar 2022 befristet.

 

Die wesentlichen Punkte:

 

  • Die 2G-Plus-Regelung wird ausgeweitet und gilt künftig bei medizinisch nicht notwendigen, körpernahen Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetikstudios). Bei Friseuren gilt weiterhin 3G.
    Beim Sport in Innenräumen, in Saunen sowie in der Gastronomie müssen Gäste zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Testergebnis vorlegen, sofern sie noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Auch Kinder bis zur Einschulung sowie Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Die Ausnahmen von der Testpflicht gelten nicht für Besuche in Krankenhäusern sowie Einrichtungen der Pflege oder Eingliederungshilfe.

     
  • Zusätzlich dazu werden ab Mittwoch alle Diskotheken im Land geschlossen. Zudem werden Tanzveranstaltungen untersagt und in der Gastronomie gilt eine Sperrstunde zwischen 23 und 5 Uhr. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (höchstens zehn Personen mit Ausnahmen von Kindern unter 14 Jahren) bei privaten Veranstaltungen in Gaststätten.
     
  • An Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum in Innenräumen – etwa Theatervorführungen – dürfen künftig höchstens 500 Personen teilnehmen. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die Teilnahme auf 50 Personen in Innenräumen und 100 in Außenbereichen begrenzt. Diese Grenzen gelten auch für Sportler bei Wettbewerben.
     
  • Bei sämtlichen Veranstaltungen in Innenräumen gilt wieder die Maskenpflicht: Empfohlen werden FFP2-Masken. Auch im Einzelhandel und in Dienstleistungsbetrieben mit Ladenlokalen müssen Beschäftigte dauerhaft eine Maske tragen, unabhängig von physischen Barrieren wie Plexiglasscheiben.
     
  • Chormitglieder müssen in Innenräumen auch beim Singen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Das Spielen von Blasinstrumenten ist angesichts der erhöhten Infektionsgefahr untersagt (beruflich Tätige oder Prüflinge sind beim Singen von der Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht und dem Verbot, Blasinstrumente zu spielen, ausgenommen).
     
  • Geimpfte und genesene Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie von ambulanten Pflegediensten müssen sich ab Montag, 17. Januar, dreimal wöchentlich testen. Für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeitende gilt weiterhin eine tägliche Testpflicht.
    Auch in Kitas gilt ab dem 17. Januar eine dreimal wöchentliche Testpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte. Im Gegensatz zu den vorgenannten Bereichen sind geboosterte Mitarbeitende hiervon jedoch ausgenommen.

[Corona-BekämpfungsVO ab 12.01.2022]

[Mitteilung der Landesregierung]

[Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Landtag bereitet Weg für weitere Maßnahmen

(11. 01. 2022)

Die Bundesregierung hatte im November 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite auslaufen lassen und somit den Spielraum der Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie eingeschränkt. Vor dem Hintergrund stark steigender Fallzahlen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag nun in einer Sondersitzung am Montag (10. Januar) die epidemische Lage für das Land erklärt.


Damit ist der Weg frei für weitere Anpassungen der Corona-Regeln, die am Mittwoch (12. Januar), beschlossen werden sollen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie z.B. Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).

[Schnell und konsequent handeln]

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Coronavirus: Quarantäne-Anordnung per SMS jetzt auch in Nordfriesland

(08. 01. 2022)

Nun zieht auch der Kreis Nordfriesland die Notbremse: Corona-positiv getestete Menschen werden in der nächsten Zeit nicht mehr von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes angerufen, sondern erhalten eine SMS mit einem Hinweis auf eine Internetseite mit weiteren Informationen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Der Text der SMS lautet: „Ihr PCR-Testergebnis ist positiv. Sie sind ab sofort in Quarantäne. Weitere Informationen finden Sie auf www.nordfriesland.de/positiv.“

 

„Bisher haben wir fast jeden Betroffenen persönlich angerufen, um ihn zu informieren und oft auch viele Fragen zu beantworten. Inzwischen sind unsere täglichen Fallzahlen aber so angewachsen, dass diese Arbeit nicht mehr leistbar ist“, bedauert Nina Rahder, die den Corona-Stab des Kreises im Wechsel mit mehreren Kollegen leitet.

 

Telefonate kosten viel Zeit

 

Die Anrufe bei Infizierten erfordern Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Sie nehmen im Durchschnitt 30 Minuten in Anspruch, hinzu kommen Vor- und Nachbereitung wie die Eingabe in eine Datenbank. Häufig stimmen die in der Teststelle angegebenen Telefonnummern nicht, sodass im Vorfeld viel Zeit mit dem Herausfinden der Kontaktdaten verloren geht. Ein weiterer erheblicher Arbeitsschwerpunkt ist die Ausstellung schriftlicher Verfügungen für Infizierte und ihre engen Kontaktpersonen, die in Quarantäne gehen müssen.

 

In Notlage ist Eigeninitiative gefordert

 

„Diese Arbeitsschritte ersetzen wir fürs Erste durch einen Verweis auf die Internetseite. Sie enthält die wichtigsten Informationen zur Isolationsanordnung sowie Verhaltenstipps. Das kann den telefonischen Kontakt nicht vollständig ersetzen, aber in dieser Notlage geht es leider nicht anders“, erläutert Nina Rahder.

 

Die positiv getesteten Personen sind zudem verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage selbst über ihre Covid-19-Infektion zu informieren.

 

Lange Wartezeiten werden verhindert

 

Stabsleiterin Rahder erwartet von den veränderten Geschäftsprozessen eine erhebliche Verbesserung für die Betroffenen: „Aufgrund unserer derzeitigen Überlastung würde es sonst häufig zwei bis drei Tage dauern, bis unser Anruf kommt. Diese Wartezeit können wir den Menschen nicht zumuten“, betont sie.

 

Außerdem sei das Gesundheitsamt nun besser vorbereitet auf die neuen Herausforderungen, die sich beispielsweise durch den Schulstart am Montag ergeben können.

 

Telefonische Hotline an sieben Tagen in der Woche

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass die Internetseite nicht alle Fragen beantworten kann. „Dafür haben wir unsere telefonische Hotline unter 0800 200 66 22. Sie steht ab Montag wieder an sieben Tagen die Woche zur Verfügung“, kündigt Nina Rahder an.

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Bund-Länder-Runde beschließt weitere Maßnahmen

(07. 01. 2022)

Kürzere Quarantäne und 2Gplus in der Gastronomie, darauf hat sich die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag (7. Januar) verständigt. Das Land plant eine neue Verordnung in der kommenden Woche.

 


Die Omikron-Variante führt auch in Deutschland zu steigenden Inzidenzen, Schleswig-Holstein ist aktuell stark davon betroffen. Auch wenn die Infektionen weitestgehend mild verlaufen, haben sie Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Wichtig ist vor diesem Hintergrund, dass die Kritische Infrastruktur wie die medizinische Versorgung, Polizei und Feuerwehren oder Energieversorgung sowie das produzierende Gewerbe handlungsfähig bleiben, heißt es in einer Online-Meldung des Landes.


Die wichtigsten Punkte, auf die sich die Runde einigte:

 

  • Zukünftig gilt eine Quarantänedauer von zehn Tagen, bei der sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten können. Geboosterte Kontaktpersonen sind künftig von der Quarantänepflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt eine fünftägige Quarantänepflicht, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden.
     
  • In der Gastronomie soll die 2Gplus-Regelung eingeführt werden. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen dann zusätzlich einen Test vorlegen. Ausgenommen sind Geboosterte vom Tag ihrer Booster-Impfung an.
     
  • Darüber hinaus hat sich die MPK auf eine bundesweite Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr verständigt. Das Land hatte bereits am Donnerstag (6. Januar) eine Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Beschäftigte des Einzelhandels angekündigt.


Schleswig-Holstein will die Corona-Regeln ab Mittwoch kommender Woche erneut anpassen. Geplant sind die Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen wie z.B. Theater, Kino, Konzerte auf maximal 500 Personen sowie die Einführung von 2Gplus bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre (gilt nicht für Geboosterte).

 

Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Weshalb der Landtag am Montag, 10. Januar, in einer Sondersitzung über die Feststellung der epidemischen Lage für Schleswig-Holstein beraten wird. Sollte das Parlament diese beschließen, plant die Landesregierung die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr.

 

[Strengere Corona-Regeln]

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Coronavirus: Bedingungen für Abschlussprüfungen werden angepasst

(07. 01. 2022)

Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler sollen auch in diesem Jahr und trotz der veränderten Corona-Lage ihre Abschlussprüfungen absolvieren können. Die Bedingungen werden allerdings an die besondere Situation angepasst.

 

 

„Die Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen beiden Jahren nicht unter normalen Umständen lernen und arbeiten können. Deswegen werden die Bedingungen für die Abschlussprüfungen angepasst, um den besonderen Umständen gerecht zu werden“, erläuterte Bildungsministerin Karin Prien am 7. Januar in Kiel. „Ziel ist, die Prüfungen für alle sicher zu ermöglichen und zugleich bei Wahrung der geltenden Standards angemessene Erleichterungen zu schaffen“, sagte Prien. Dabei würden die Erfahrungen aus den Abschlussprüfungen des vergangenen Jahres wie auch die Unterrichtssituation im laufenden Schuljahr berücksichtigt.

 

Für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) gilt:

 

  • Dreiwöchige unterrichtliche Intensivierungszeit mit Fokussierung auf die schriftlichen Prüfungen.
     
  • Möglichkeit der Abwahl einer von drei schriftlichen Prüfungen nach Wahl der Prüflinge. Die Teilnahme an allen drei schriftlichen Prüfungen ist weiterhin möglich.
     
  • In dem abgewählten schriftlichen Prüfungsfach kann eine mündliche Prüfung absolviert werden, zusätzlich zu den ohnehin möglichen maximal zwei mündlichen Prüfungen.
     
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
     
  • Digitale Durchführung der mündlichen Herkunftssprachenprüfungen.


Für die Abiturprüfungen gilt:

 

  • Verlängerung der Arbeitszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
     
  • Beschränkung der Prüfungsthemen in den zentral geprüften Kernfächern.
     
  • In den dezentral gestellten Profilfach-Prüfungen Aufgabenstellung unter Berücksichtigung des Unterrichtsumfangs.
     
  • Fachpraktische Prüfung Sport: Ausweitung der zulässigen Sportartkombinationen.


Für die Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I gilt unter anderem:

 

  • Von der Regel, dass pro Tag nicht mehr als eine und pro Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden sollten, ist in der Regel auch jetzt nicht abzuweichen.
     
  • Priorität sollten solche Leistungsnachweise haben, die für die Erteilung der Halbjahresnoten und der Ganzjahresnoten von besonderer Bedeutung sind.
     
  • Lehrkräfte können Art und Umfang von Leistungsnachweisen auf vorhandene Spielräume überprüfen, z. B. durch eine konsequente Fokussierung auf relevante Kompetenzen gemäß Fachanforderungen bei Verzicht auf Überprüfung jeweils aller Anforderungsbereiche.
     
  • In den Fällen, in denen nur noch ein schriftlicher Leistungsnachweis im Halbjahr zu erbringen ist und dieser aus Krankheitsgründen versäumt wird, ist ein Nachschreiben vorzusehen.
     
  • Die Gesamtkorrekturbelastung der Lehrkräfte angesichts der noch ausstehenden Abschlussarbeiten sollte bei der Verteilung der noch zu erbringenden Leistungsnachweise berücksichtigt werden. Die Korrektur der Abschlussarbeiten hat Vorrang.
     
  • Die Schulleitung erstellt für das zweite Halbjahr einen Klassenarbeitsplan, um die zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzen zu können. Es ist dabei darauf zu achten, dass innerhalb eines Jahrgangs und eines Faches nach Möglichkeit vergleichbar verfahren wird und eine belastbare Grundlage zur Leistungsbewertung in den Fächern gewährleistet bleibt.


Den Pressetext in voller Länge finden Sie hier und in der Anlage.

[Pressemitteilung des Bildungsministeriums]

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Coronavirus: Gesundheitsministerium informiert zu aktuellen Absonderungsregelungen

(07. 01. 2022)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat am 6. Januar 2022 über die aktuellen Absonderungsregelungen informiert.

 

Vor dem Hintergrund der bestehenden Dominanz der Omikron-Variante in Schleswig-Holstein und der sehr dynamischen Infektionslage mit weiter hohen und steigenden Neuinfektionen werden bereits vor einer bundeseinheitlichen Anpassung der Quarantänezeiten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Anpassungen für das Pandemiemanagement umgesetzt.

 

So müssen sich künftig Betroffene, die engen Kontakt zu einem Infizierten hatten, zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben – unabhängig von der Virusvariante. Bisher waren es bei Kontakten zu Infizierten mit Varianten wie Omikron 14 Tage. Die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Außerdem sind Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen geplant.

 

Weitere Infos in der anliegenden Presseinformation.

[Informationen des Gesundheitsministeriums]

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Ministerpräsident Günther kündigt weitere Corona-Maßnahmen an

(07. 01. 2022)

Ministerpräsident Daniel Günther hat am Donnerstag im Vorfeld der am Freitag (7. Januar) stattfindenden Bund-Länder-Beratungen weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus angekündigt.

 

Demnach sind folgende Maßnahmen ab der kommenden Woche geplant:

 

  • Ausweitung der Maskenpflicht in Innenräumen.
     
  • Absenkung der Teilnehmerobergrenze bei Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum (z.B. Theater, Kino, Konzerte) auf maximal 500 Personen.
     
  • Maskenpflichten für Beschäftigte im Einzelhandel unabhängig von physischen Barrieren.
     
  • 2G-Plus-Regelungen bei organisiertem Sport und im Fitnessstudio für Personen ab 18 Jahre.

 

Sollte vom Landtag eine epidemische Lage für das Land festgestellt werden, sind weiterhin die Schließung von Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie die Einführung einer Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr geplant.

 

Weitere Infos in der anliegenden Presseinformation.

[Mitteilung der Landesregierung]

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Coronavirus: Neue Regeln zum Verhalten bei positivem Selbst- oder Schnelltest

(06. 01. 2022)

Der Kreis Nordfriesland bittet alle Personen, die im Corona-Selbst- oder Schnelltest ein positives Ergebnis erhalten haben, sich direkt an eine von zurzeit sieben Teststationen im Kreisgebiet zu wenden, die PCR-Tests durchführen können. Jeder positive Selbst- oder Schnelltest muss per PCR-Test überprüft werden, um einen sicheren Befund zu erhalten.

 

„Bisher haben wir die Betroffenen stets gebeten, sich zunächst beim Gesundheitsamt zu melden, damit wir einen PCR-Test veranlassen können. Bei der derzeit enormen Menge an Fällen schaffen wir das aber nicht mehr“, erklärt Christian Grelck, der den Corona-Stab der Kreisverwaltung leitet.

 

Wer im Schnelltest einer Bürgerteststation positiv ist, sollte dort auch gleich nach einem PCR-Test fragen. Stationen, die ihn nicht selbst durchführen können, haben stets einen Kooperationspartner, an den sie dann verweisen.

 

Nach der Testverordnung des Bundes besteht in folgenden Fällen ein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test: bei Zuweisung durch den Hausarzt oder das Gesundheitsamt, bei roter Warnmeldung in der Corona-Warn-App sowie bei positivem Selbst- oder Schnelltest.

 

Wer im Selbsttest positiv ist, muss das Testkit vorzeigen, um einen PCR-Test machen zu können. Da die Farben bei manchen Kits schnell verblassen, rät Grelck, es zusätzlich mit dem Handy zu fotografieren, um auch das Foto vorlegen zu können.

 

Auch Kontaktpersonen von PCR-positiv getesteten Personen können an den nachfolgend genannten Stationen PCR-getestet werden. Allerdings benötigen sie eine Zuweisung durch das Gesundheitsamt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss seinen PCR-Test selbst bezahlen.

 

Diese Bürgerteststationen können PCR-Tests durchführen:

 

Testzentrum Husum
Neustadt 58
25813 Husum
Mo-Fr 7-11 Uhr
Anmeldung ist erforderlich unter https://testzentrum-husum.de/#pcr

 

Testzentrum im Freizeithaus des TSBW
Tim Goldschmidt
Theodor-Schäfer-Str. 14-26
Mo-Fr 6.30-17.30 Uhr, Sa+So 13-18 Uhr
Registrierung ist notwendig unter https://www.fixtesten.de/

 

KVSH Testzentrum des DRK
Eichweberstraße
25821 Bredstedt
Mo-So 10-14 Uhr
Zuweisung ist erforderlich (Gesundheitsamt, Hausarzt oder Warn-App)
Kosten für Selbstzahler: 148,23 Euro

 

Asklepios Nordseeklinik
Norderstraße 81
25980 Sylt
Anmeldung unter https://www.coronatest-hamburg.com/corona-testen-lassen/
Für Selbstzahler Preise zwischen 69,48 Euro, 166,61 Euro oder 253,31 Euro – je nach Wartezeit

 

Teststation Paulsen GbR
Bahnweg 31
25980 Sylt
Täglich 15.30-17.30 Uhr
Kosten für Selbstzahler 128 Euro

 

Schnelltestzentrum Bechtel
Dorfstraße 236
25920 Risum-Lindholm
Mo-Fr 9-13 Uhr und Sa+So 16-19 Uhr
Terminbuchung telefonisch unter 015144807780

 

intervivos St. Peter-Ording
Marktplatz
25826 St. Peter-Ording
Täglich 12-15 Uhr
Eine Anmeldung ist erforderlich unter: www.kuestentest.de

 

Daneben gibt es ein mobiles PCR-Testangebot von Tim Goldschmidt für Menschen, die etwa aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht in eine Teststationen kommen können; Anmeldung unter oder Tel. 0176-23377332.

 

Wenn diese Liste aktualisiert wird, ist die neue Fassung auf www.nordfriesland.de/schnelltest zu finden.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Schulstart mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen

(06. 01. 2022)

Bildungsministerin Karin Prien hat am Donnerstag vor dem Ende der Weihnachtsferien mitgeteilt, dass der Schulbetrieb am 10. Januar 2022 mit den bestehenden Schutzkonzepten wieder aufgenommen werden kann.

 


Um angemessen auf das derzeitige Infektionsgeschehen zu reagieren, sollen vorerst für zwei Wochen zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten:

 

  • Die Testfrequenz wird auf dreimal wöchentlich erhöht. Auch Geimpfte und Genesene werden ausdrücklich gebeten, sich ab sofort freiwillig testen zu lassen.
     
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für alle Schularten und Jahrgänge. Von den Ausnahmen soll sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
     
  • An Grundschulen und Förderzentren (dort vorrangig im Primarbereich) gilt ab Montag, 10. Januar 2022, wieder das Kohorten-Prinzip. Kohorten sind möglichst klein zu halten. Sie können bei klassenübergreifendem Unterricht oder zur Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung aber mehrere Lerngruppen, ggf. sogar Jahrgänge umfassen. Lehrkräfte, die in mehreren Kohorten unterrichten, sollen vorsorglich FFP2-Masken tragen.
     
  • Alle außerunterrichtlichen Angebote werden bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt.
     
  • Der Sportunterricht wird bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt, moderate Bewegungsangebote sollen aber – möglichst im Freien – stattfinden.
     
  • Wettkämpfe sind nicht gestattet.
     
  • Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten sind ebenfalls nicht gestattet.
     
  • Sollte es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der organisatorischen Abläufe kommen, können die Schulen ab sofort einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln und dies der zuständigen Schulaufsicht anzeigen. Das kommt in Betracht, wenn mehr als die Hälfte der Schüler in der entsprechenden Gruppe von einer Quarantäneanordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind.

[Mitteilung des Bildungsministeriums]

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Schulen-Coronaverordnung: Drei Tests pro Woche nach den Ferien

(04. 01. 2022)

Die Landesregierung hat am 4. Januar 2022 die Geltung der aktuell bis zum 9. Januar 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 30. Januar 2022 verlängert. Die entsprechende Neufassung der Verordnung tritt am 5. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Auch nach Ende der Weihnachtsferien bleiben die bestehenden Vorgaben an Schulen zu den Testnotwendigkeiten und zur Maskenpflicht also bestehen. Verschärft wird die Testpflicht insofern, als der Test vom 10. bis zum 23. Januar 2022 nicht länger als zwei Tage zurückliegen darf. In den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien sind also drei Tests pro Woche an den Schulen erforderlich.

[Landesverordnung vom 4. Januar 2022]

[Coronavirus: Informationen für Schulen]

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Landesregierung verschärft Corona-Bekämpfungsverordnung

(03. 01. 2022)

Die Landesregierung hat am Montag (3. Januar 2022) angesichts der aktuellen Dynamik des Infektionsgeschehens Nachschärfungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am Dienstag, 4. Januar 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 18. Januar 2022.

 

Die Änderungen:

 

  • Wie bereits im privaten Bereich dürfen sich künftig auch im öffentlichen Raum nur noch maximal zehn Personen treffen.
     
  • Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (innen) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen sich die Zuschauer überwiegend passiv verhalten und feste Sitzplätze haben, etwa Konzerte, Vorträge oder Theater- und Kinovorstellungen. Hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

  • Bei Versammlungen sowie rituellen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist ein Verzicht auf die vorgeschriebenen Abstände im „Schachbrettmuster“ und auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch möglich, wenn in Innenräumen maximal 50 Personen teilnehmen und diese die 2G-Anforderungen erfüllen. Nehmen mehr als 50 Personen teil, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Außenbereichen ist eine Teilnehmerzahl von mehr als 100 möglich, es muss aber eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
     
  • Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
     
  • Tanzveranstaltungen müssen den Behörden grundsätzlich angezeigt werden. Für Diskotheken und Bars gelten weiterhin die 2Gplus-Regel und Maskenpflicht. Teilnehmer müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
     
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird von der Landesregierung grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen.

[Pressemitteilung der Landesregierung]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Corona-Bußgeldkatalog angepasst

(03. 01. 2022)

Anlässlich der jüngsten Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung auch den zugehörigen Bußgeldkatalog angepasst. Dieser wurde am 29. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossen.

[Corona-Bußgeldkatalog]

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Gesundheitsamt im Stress: Was tun bei positivem Corona-Testergebnis?

(02. 01. 2022)

Die hochansteckende Corona-Variante Omikron sorgt im Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland für eine erhebliche Mehrbelastung: Allein in den letzten drei Tagen gingen mehr als 350 positive PCR-Testergebnisse ein. „Wir müssen jede einzelne Person anrufen, ihr einige Fragen stellen und meist auch selbst viele Fragen beantworten. Denn alle Betroffenen gehen für 14 Tage in Isolation, was oft gar nicht so einfach ist“, erläutert Christian Grelck, der an diesem Wochenende den Corona-Stab der Kreisverwaltung leitet.

 

„Aufgrund der hohen Fallzahlen können wir es zurzeit leider nicht schaffen, alle Betroffenen am gleichen Tag anzurufen“, berichtet Grelck. Er bittet alle Personen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, sich sofort in der eigenen Wohnung von allen anderen Menschen abzusondern und jegliche Kontakte vermeiden. Wohnen mehrere Menschen zusammen, sollte sich die betroffene Person möglichst in einem eigenen Zimmer aufhalten und Küche sowie Bad nur allein nutzen und anschließend gut lüften. Gleiches gilt für Personen mit einem positiven Schnelltest, die auf ihr PCR-Ergebnis warten: Auch sie sollen sich vorsichtshalber verhalten, als seien sie infiziert.

 

Kontakte selbst informieren

Personen mit positivem PCR-Test können das Gesundheitsamt unterstützen, indem sie alle anrufen, mit denen sie in den letzten zwei Tagen vor dem Test Kontakt hatten, um sie über das Ergebnis zu informieren. Der nächste Schritt hängt davon ab, ob diese Kontaktpersonen geimpft sind oder nicht: Geimpfte sollten auf Symptome achten und ihre Kontakte reduzieren, können ansonsten aber ihrem Alltag wie üblich nachgehen.

 

Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen sofort in Quarantäne

Ungeimpfte Kontaktpersonen hingegen sind verpflichtet, sich sofort für zehn Tage in Quarantäne zu begeben, gerechnet ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Sie können ihren Hausarzt um einen PCR-Test bitten. Fällt dieser negativ aus, endet die Quarantäne sofort.

 

Sowohl Infizierte als auch ihre ungeimpften Kontaktpersonen, die in den letzten zwei Tagen in Pflegeeinrichtungen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen oder anderen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen gearbeitet haben, müssen zudem ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren.

 

Von Anrufen bei der Hotline des Gesundheitsamtes absehen

„Wir bitten alle positiv Getesteten, von Anrufen in der Hotline des Gesundheitsamtes abzusehen. Viele wollen uns ihr Ergebnis mitteilen, andere haben Fragen. Doch die Teststellen melden uns die positiven Testergebnisse ohnehin automatisch. Danach rufen wir die Betroffenen von uns aus an“, betont Christian Grelck.

 

Bei starken Beschwerden sollte der ärztliche Notdienst unter Telefon 116117 angerufen werden, bei ganz schweren Symptomen der Notruf unter 112.

 

Zwei Merkblätter, die bereits viele Fragen zur häuslichen Isolierung beantworten, hat der Kreis unter https://t1p.de/jnjr und https://t1p.de/6s39 ins Internet gestellt.

[Flyer zur angeordneten Quarantäne wegen Corona]

[Hinweise zur häuslichen Quarantäne]

[Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Schwachstellen in der Gebäudedämmung sichtbar machen

(28. 12. 2021)

Undichte Fenster und Türen, fehlende Dämmung, Feuchtigkeitsschäden, Kältebrücken? All dies und vieles mehr lässt sich mit einer Thermografie-Kamera leicht sichtbar machen. Sie stellt unterschiedlich starke Wärmestrahlung verschiedenfarbig dar.

 

Bei entsprechend fachgerechtem Umgang können so aussagekräftige Bilder gemacht werden, auf denen die unterschiedlichen Einfärbungen gut zu erkennen sind. Blaue Farbe deutet hierbei auf eine kühle Oberflächentemperatur hin, wohingegen orange und rote Farben höhere Oberflächentemperaturen andeuten. Auf diese Weise lassen sich schnell Undichtigkeiten oder schlecht isolierte Gebäudebauteile finden.


Allerdings bedarf es einer gewissen Erfahrung, um die Bilder richtig zu deuten. Denn viele Einflüsse haben Auswirkungen auf das Bild und könnten zu Fehlinterpretationen führen. Kritisch sind etwa stark reflektierende Oberflächen. Problematisch ist auch eine zu hohe Außentemperatur, sodass der Unterschied zwischen der Innenraum- und der Außentemperatur zu gering ist. Ideal für Thermografie-Aufnahmen sind kalte und dunkle Zeiträume, an denen tagsüber wenig Sonneneinstrahlung die Gebäudeaußenhülle aufgeheizt hat.


Das Sanierungsmanagement der Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum möchte den Bürgerinnen und Bürgern Schwachstellen in der Gebäudehülle anschaulich demonstrieren und Optimierungspotenzial aufzeigen. Dazu wird am 5. Januar 2022 um 19 Uhr ein Thermografie-Spaziergang in Alkersum stattfinden. Treffpunkt ist der Dorfplatz in Alkersum. Von dort aus wird sich die Gruppe mit Sanierungsmanager Johannes Watermann und Projektleiter Volker Broekmans von der DSK GmbH durch Alkersum bewegen und mit einer Thermografie-Kamera typische Problemstellen in der Gebäudehülle bei unterschiedlichen Alkersumer Gebäuden ausfindig machen.
Die Veranstaltung wird unter 2G-Bedingungen stattfinden, sodass die entsprechenden Nachweise mitzubringen sind. Zur besseren Planung wird um vorherige Anmeldung per E-Mail mit dem Betreff „Thermografie-Spaziergang Föhr“ an gebeten.

[Energetisches Sanierungsmanagement]

[DSK GmbH]

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Foto: Schwachstellen in der Gebäudedämmung sichtbar machen

Land passt Corona-Verordnung an

(24. 12. 2021)

Die Landesregierung hat wie angekündigt am 23. Dezember 2021 die Corona-Verordnung angepasst. Die verschärften Regelungen gelten ab dem 28. Dezember 2021 bis einschließlich 18. Januar 2022. Ministerpräsident Daniel Günther bat die Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsbewusstes Handeln auch über Weihnachten und Silvester.

 

Die wichtigsten Änderungen:

 

  • Die bereits geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte werden um Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene erweitert. So sind ab dem 28. Dezember Treffen in privaten Räumen nur noch mit maximal zehn Personen möglich. Ausnahme: Alle Personen gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt, unabhängig ob sie geimpft oder genesen sind.
     
  • In Diskotheken und Clubs mit Tanzen müssen die Kapazitäten unter den bereits geltenden 2G-Plus-Regeln auf 50 Prozent (max. 1000 Personen) reduziert werden. Eine Maskenpflicht gilt auch beim Tanzen. Getränke oder Speisen dürfen ausschließlich an festen Steh- oder Sitzplätzen verzehrt werden.
     
  • Auch bei Tanzveranstaltungen wie Bällen oder Tanzpartys sowie bei vergleichbaren Festen in Gaststätten mit Tanz wird die Teilnehmerzahl auf die Hälfte der räumlichen Kapazität begrenzt. Außerdem gelten in diesen Fällen auch dort 2G-Plus sowie Maskenpflicht.
     
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Innengastronomie ist dann nur noch an festen Sitz- oder Stehplätzen mit Tischen möglich.
     
  • Zuständige kommunale Behörden können maximale Gruppengrößen auf Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen Flächen festlegen, auf denen insbesondere zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist. Zudem können sie zusätzliche Regelungen wie Mindestabstände zu den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte oder eine Maskenpflicht bestimmen.
     
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern (Innen- und Außenbereiche) werden ab dem 28. Dezember grundsätzlich untersagt. Dazu zählen unter anderem Konzerte oder größere Sportveranstaltungen.

[Corona-Verordnung angepasst]

[Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2]

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Coronavirus: Stiko empfiehlt Booster-Impfung bereits nach drei Monaten

(22. 12. 2021)

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat am 21. Dezember 2021 den empfohlenen Abstand zur Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Außerdem wird betont, dass die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna in ihrer Wirksamkeit gleichwertig sind.


Laut Stiko deuten aktuelle Daten darauf hin, dass der Impfschutz bereits drei bis vier Monate nach der Grundimmunisierung deutlich abnimmt. Dies gelte auch für die Omikron-Variante. Nach einer Auffrischungsimpfung steigt die Schutzwirkung wieder deutlich an. Durch die Verkürzung des Impfabstandes sollen der Schutz vor schweren Erkrankungen verbessert und die Übertragung der sich ausbreitenden auch Omikron-Variante vermindert werden. Aussagen über die Schutzdauer nach einer Auffrischungsimpfung können aktuell nicht getroffen werden.


Die Stiko hat zu dieser Empfehlung ein umfassendes Papier veröffentlicht. Dieses enthält unter anderem eine übersichtliche Tabelle mit den Empfehlungen für zu verwendende Impfstoffe und die Abstände für die Grundimmunisierung und die Auffrischungsimpfung je nach Altersstufe.


Das Gesundheitsministerium hat die sofortige Umsetzung des verkürzten Impfabstands in den Impfstellen des Landes angekündigt. Bereits ab dem 22. Dezember 2021 können über impfen-sh.de Termine für Auffrischungsimpfungen bereits mit drei Monaten Abstand zur Grundimmunisierung gebucht werden.

[Informationen der Stiko]

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weiteres Vorgehen

(22. 12. 2021)

Bund und Länder haben am 21. Dezember 2021 weitere Einschränkungen beschlossen, die von den Ländern umgesetzt werden müssen.

 

 

 

Die wesentlichen Maßnahmen sind:

 

  • Ab dem 28. Dezember 2021 sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sein. Nimmt eine ungeimpfte Person teil, sollen die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen erhalten bleiben (Beschränkung des Treffens auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes, § 2 Abs. 4 Corona-Bekämpfungsverordnung).
     
  • Es wird empfohlen, Kontakte bei Familienfeiern zu Weihnachten eigenverantwortlich zu begrenzen, die Corona-Warn-App zu nutzen und vor dem Treffen mit anderen Familienmitgliedern einen Test durchzuführen.
     
  • Ab dem 28. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
     
  • Überregionale Großveranstaltungen wie Sport und Kultur finden ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.
     
  • Die Wirtschaftshilfen des Bundes werden verlängert, dabei sollen aus Sicht der Länder auch die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen sowie der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft in den Blick genommen werden.
     
  • Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgefordert, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne zu überprüfen, ggf. anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können.

 
Die Landesregierung hat angekündigt, die verabredeten Maßnahmen weitestgehend umzusetzen. Allerdings sollen Diskotheken in Schleswig-Holstein nicht geschlossen werden. Geplant sind, stattdessen Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kreise werden ermächtigt werden, zu Silvester an geeigneten Orten Ansammlungsverbote anzuordnen.
 
Diese Beschlüsse erfordern eine Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 28. Dezember 2021 in Kraft treten soll.

 

Bund und Länder haben für die nächste Beratung ein Treffen am 7. Januar 2022 verabredet.

[MPK Beschluss vom 21.12.2021]

[Gut gerüstet für die kommenden Tage]

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Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Inseln Föhr und Amrum

(21. 12. 2021)

Amtlicher Hinweis:
-Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Inseln Föhr und Amrum-

 

Sehr geehrte Gäste der Inseln Föhr und Amrum,


wir möchten Sie nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 sowie das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen aus zwingenden Gründen des Brandschutzes auf den Inseln strengstens untersagt ist.


Welche Feuerwerkskörper dürfen nicht abgebrannt werden? Sämtliche Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Raketen, Kanonenschläge, Chinaböller, Schwärmer, usw.). Auch ist der Betrieb von unbemannten Heißluftballonen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, nicht gestattet. Ferner ist die Benutzung von Signalmunition im gesamten Amtsgebiet Föhr-Amrum ausnahmslos verboten.


Gibt es Ausnahmen vom Abbrennverbot?

Auf der Insel Föhr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II im Zeitraum vom  31.12.2021 bis 01.01.2022 lediglich an Stränden und Deichen dann abgebrannt werden, wenn zur nächstgelegenen Bebauung ein Sicherheitsabstand von 200 m eingehalten wird. Im Hinblick auf die z.Z. grassierende Geflügelpest wird darum gebeten, den Abbrand von Feuerwerk an Deichen und Stränden dennoch zu unterlassen, damit die Wildvögel nicht unnötig aufgescheucht und gestresst werden.  In den Strandbereichen der Stadt Wyk auf Föhr gilt das Abbrennverbot! Auf der Insel Amrum gilt das Abbrennverbot ausnahmslos. 


Warum wird ein Abbrennverbot ausgesprochen?

Aufgrund einer erhöhten Brandgefahr vornehmlich für reetgedeckte Häuser in den historischen Ortskernen.
Welche Folgen kann ein Verstoß nach sich ziehen? Verstöße gegen das Abbrennverbot, welches sich auf § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz stützt, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € pro Einzelfall geahndet werden.


Die amtliche Bekanntmachung ist für Sie einsehbar unter www.amtfa.de (Ortsrecht und Satzungen/ Amt Föhr-Amrum).


Auf Ihr Verständnis hoffend, wünschen wir Ihnen  einen angenehmen Inselaufenthalt und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

 

Amt Föhr-Amrum
Der Amtsdirektor als Ordnungsbehörde
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr
Telefon 04681-5004-0
Email       www.amtfa.de 
 

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Coronavirus: Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung

(21. 12. 2021)

Der von der Bundesregierung neu eingerichtete Expertenrat zu COVID-19 hat am 19. Dezember 2021 seine erste Stellungnahme zur Einordnung und zu den Konsequenzen der „Omikron-Welle“ abgegeben.

 

 

Die wichtigsten Aussagen:

 

  • Die Omikron-Variante bringt eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen, die sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Schutzes auszeichnet.
     
  • Der vergleichsweise großen Impflücke insbesondere bei Erwachsenen in Deutschland geschuldet, ist mit einer sehr hohen Krankheitslast durch die Omikron-Variante zu rechnen.
     
  • Die in Deutschland angenommene Verdopplungszeit bei der Inzidenz liegt aktuell im Bereich von etwa zwei bis vier Tagen.
     
  • Sollte sich die Ausbreitung der Omikron-Variante so fortsetzen, wäre ein relevanter Teil der Bevölkerung zeitgleich erkrankt und/oder in Quarantäne. Somit wären das Gesundheitssystem und die gesamte kritische Infrastruktur unseres Landes extrem belastet.
     
  • Diese Überlastung kann mit einer massiven Ausweitung der Boosterimpfung und starken Kontaktreduktionen eingedämmt werden.
     
  • Es müssen in den kommenden Tagen Vorkehrungen für die ersten Monate des Jahres 2022 mit Blick auf Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikation, Strom-, und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik getroffen werden.


Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme findet am 21. Dezember 2021 erneut eine Videoschaltkonferenz der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers statt. Noch im Laufe dieser Woche ist mit einer weiteren Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung und dabei auch mit weiteren Kontaktbeschränkungen zu rechnen.

[Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung]

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Änderung Corona-BekämpfVO: Auffrischimpfung gilt erst nach 14 Tagen

(20. 12. 2021)

Nach der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 14. Dezember 2021 hatte die Landesregierung in einer Pressemitteilung verkündet, dass die Auffrischimpfung (Booster) in Fällen, in denen die 2G Plus-Regelung eingeführt wurde (Diskotheken etc. und touristische Übernachtungen), erst nach 14 Tagen von der Testpflicht befreit.


Da dafür allerdings eine rechtliche Regelung fehlte, hat die Landesregierung am 17. Dezember 2021 mit einer Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung nachgebessert. In § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 17 Abs. 1 Nr. 3 ist nun ausdrücklich geregelt, dass die Befreiung von der Testpflicht in den Fällen mit 2G-Plus-Regelung erst dann gilt, wenn seit der Auffrischimpfung 14 Tage vergangen sind.


Die Änderung trat am 18. Dezember 2021 in Kraft. Sie gilt nur für die 2G Plus-Regelung und nicht in Fällen, in denen eine 3G-Regelung angeordnet ist.

[Änderung Corona-BekämpfungsVO ab 18.12.2021]

[Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2]

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Inselumfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung

(16. 12. 2021)

Nach besonderen Herausforderungen in 2021 stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie sie im Jahr 2022 dem kommenden Personalmangel entgegenwirken können.
 
In Abstimmung mit der IHK Flensburg und den Unternehmerverbänden FAU (Föhr Amrumer Unternehmer), SU (Sylter Unternehmer) und WF (Wirtschaftsforum Helgoland) auf den Nordfriesischen Inseln und Helgoland soll nun eine Umfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung nur für die Inselbetriebe erstellt und die Ergebnisse in der Folge eigenständig betrachtet und bewertet werden.
 
Um eine möglichst repräsentative Gesamtaussage zu erhalten, hoffen die Initiatoren auf eine rege Beteiligung an dieser Umfrage (Dauer ca. 5 Minuten). Nur so kann das Ergebnis eine gute Gesamtübersicht liefern, die in weiteren Gesprächen mit Politik und Verwaltung als Grundlage dienen soll.
 
Zur Umfrage

[Inselumfrage]

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Foto: Inselumfrage zum Thema Personalbedarf und Entwicklung

Neue Corona-Verordnung beschlossen

(15. 12. 2021)

Die Landesregierung hat am 14. Dezember 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 11. Januar 2022 befristet. Damit werden im Wesentlichen die bereits angekündigten Maßnahmen umgesetzt.

 

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisher geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung:

 

  • Zusätzliche Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Treffen innerhalb geschlossener Räume, bei denen auch Ungeimpfte oder Ungenesene über 14 Jahre anwesend sind, dürfen neben den Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts höchstens zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt teilnehmen.
     
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ist die Zahl der Zuschauer auf 50 Prozent der Gesamtkapazität beschränkt. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 5000 Personen innerhalb und 15.000 Personen außerhalb geschlossener Räume.
     
  • 2G-Plus in Bars und Diskotheken: In Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen, in denen sich die Gäste nicht überwiegend an festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten, gilt künftig die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Gäste müssen neben dem Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine mindestens 14 Tage zurückliegende Auffrischungsimpfung („Booster“) dokumentieren können.
     
  • 2G-Plus gilt auch für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben: Bei der Ankunft ist ein negatives Testergebnis vorzulegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Auch hier sind Personen ausgenommen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine mindestens 14 Tage zurückliegende Booster-Impfung dokumentieren können.
     
  • Darüber hinaus regelt die Verordnung die Testpflicht für selbstständige Kindertagesmütter und -väter: Sie müssen sich künftig täglich testen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.
     
  • Für minderjährige Schülerinnen und Schüler wird in den Weihnachtsferien die Ausnahmeregelungen für die 2G-Regel dahingehend ergänzt, dass neben der Schulbescheinigung über die Teilnahme an der regelmäßigen Schultestung ein Testnachweis erforderlich ist, der höchstens 72 Stunden zurückliegt. Zulässig ist dafür auch die Selbstauskunft der Eltern über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests.
    Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt diese Ausnahme jedoch nicht, da hier Bundesrecht gilt. Nicht-geimpfte oder -genesene Schülerinnen und Schüler müssen zur ÖPNV-Nutzung in den Ferien einen anerkannten Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

     
  • Verschärfungen bei der Maskenpflicht: Diese gilt künftig auch
     
    • bei Veranstaltungen in Innenräumen unter 2G-Bedingungen, bei denen weitere getestete Personen nur zugelassen sind, wenn diese zu beruflichen Zwecken anwesend sind,
       
    • für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Personen,
       
    • bei Versammlungen in Innenräumen, wenn nicht 3G gewährleistet ist,
       
    • in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die sich nicht an ihrem festen Sitz- oder Stehplatz befinden, sowie
       
    • für Gastwirtinnen und Gastwirte und ihre Mitarbeitenden,
       
    • in Gottesdiensten grundsätzlich auch am Sitzplatz, wenn nicht 3G gewährleistet ist.

[Corona-BekämpfungsVO ab 15.12.2021]

[Mitteilung der Landesregierung]

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Änderung und Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

(13. 12. 2021)

Die Landesregierung hat am 10. Dezember 2021 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen. Die Neufassung tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 9. Januar 2022.

 

Inhaltlich werden die Vorschriften an Schulen damit im Wesentlichen unverändert fortgeführt.

 

Neu eingefügt wird eine Regelung zur Teilnahme an schulischen Sonderveranstaltungen wie Schulfeste, Basare, Konzerte etc. (§ 7a). Damit wird für externe Teilnehmer (insbesondere Eltern) die 2G-Regel eingeführt. Wenn die Veranstaltung ausschließlich im Außenbereich der Schule stattfindet, gilt die 3G-Regel.

 

Information für Schulen zu Impfangeboten und Testlieferungen

 

Bereits mit einem Schreiben vom 9. Dezember 2021 hatte das Bildungsministerium die Schulleitungen über die bevorstehende Neufassung der Schulen-Coronaverordnung, Impfangebote und die Auslieferung von Tests in der 50. Kalenderwoche informiert.

 

Informiert wird unter anderem über

 

  • die regulären Impfangebote für Lehrkräfte und (neu) für Kinder von fünf bis elf Jahren in den Impfstellen
     
  • die aktuellen Schwierigkeiten bei der Belieferung mit Schnelltests und über die Notwendigkeit, dass auch am 23. Dezember Lieferungen angenommen werden können.

[Schulen-CoronaVO ab 13.12.2021]

[Ersatzverkündung der Landesverordnung]

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Coronavirus: Impfaktionen für Kinder angekündigt

(09. 12. 2021)

Ab dem 14. Dezember können auch Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren eine Corona-Schutzimpfung durch Angebote des Landes erhalten. Auf einer Pressekonferenz in Kiel informierte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg über die verschiedenen Wege zur Impfung.

 

Demnach startet die Impfkampagne ab Dienstag, 14. Dezember, mit regelmäßigen Aktionen in wechselnden Impfstellen ohne Terminvergabe. Ab dem 16. Dezember können Eltern auch für diese Altersgruppe online Termine vereinbaren. Dabei werden automatisch im Abstand von drei Wochen auch die Zweitimpfungs-Termine vergeben.

 

Verimpft wird der Wirkstoff von BioNTech/Pfizer, in einer niedrigeren Dosierung als bei Jugendlichen und Erwachsenen. Der Impfstoff wurde bereits am 26. November von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen.

 

Weitere Infos finden Sie hier

[Impfaktionen für Kinder angekündigt]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(08. 12. 2021)

Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung mit der Einführung der 2G-Regelung im Einzelhandel hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.

 

 

Hervorzuheben sind neue Bußgeldrahmen

 

  • für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 1000 bis 3000 Euro, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen der 2G-Regelung nicht vorgenommen oder die Regelung nicht durchgesetzt werden
     
  • für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 500 bis 2000 Euro bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten und
     
  • in Höhe von 500 Euro für Kunden beim Betreten einer Verkaufsstelle oder eines Ladenlokals unter Verstoß gegen die 2G-Regelung.

 

Wie bisher wird das Fehlen der nach § 3 Corona-Bekämpfungsverordnung erforderlichen Aushänge mit einem Bußgeldrahmen von 500 bis 1000 Euro bedroht. Das gilt nun auch für den deutlich sichtbaren Hinweis auf die 2G-Regel bei Geschäften.

[Bußgeldkatalog vom 7.12.2021]

[Strafen gegen Corona-Verstöße]

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Einstimmiges Votum für die Beteiligung an der Gründung der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH

(07. 12. 2021)

Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Weg für die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH bereitet: Einhellig sprachen sich die Mitglieder in ihrer jüngsten Sitzung dafür aus, dass das Amt als Mehrheitsgesellschafter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH an der Gründung des Unternehmens beteiligt sein soll. Die Zustimmung muss nun auch noch in den Gemeinden erfolgen.

 

Kerngeschäft der Inselenergie als Tochtergesellschaft der Inselwerke wird die klimafreundliche Wärmeversorgung und Stromerzeugung sowie der Stromvertrieb auf Föhr und Amrum sein. Ein mögliches weiteres Geschäftsfeld sind die Koordinierung und ggf. auch Umsetzung klimafreundlicher insularer Mobilitätskonzepte sowie die Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Aktuell stehen die Realisierung und Inbetriebnahme der ersten vier Wärmenetze in Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum im Fokus.

 

Die Inselwerke werden mit 80 Prozent der Geschäftsanteile Mehrheitsgesellschafter und die DSK Energie GmbH mit 20 Prozent Minderheitsgesellschafter sein. Weitere Gesellschafter mit insularem Bezug sind möglich. 29 Prozent könnten verteilt werden, denn die Inselwerke GmbH soll mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter bleiben. Gespräche mit möglichen Partnern und Entscheidungen werden im kommenden Jahr folgen.

 

Ebenso einstimmig wurde Amtsdirektor Christian Stemmer als Vertreter der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und des Amtes Föhr-Amrum ermächtigt, im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH der Beteiligung an der Gründung der Inselenergie Föhr-Amrum GmbH auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung zustimmen und zu unterzeichnen.

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Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(06. 12. 2021)

Die von der Landesregierung am 3. Dezember 2021 geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 4. Dezember in Kraft getreten. Umgesetzt werden die Verabredungen zwischen Bund und Ländern und die Ankündigungen der Landesregierung zur weiteren Eindämmung des Coronavirus.

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

  • Für den Einzelhandel wird für Kunden und Begleitpersonen innerhalb geschlossener Räume die 2G-Regel eingeführt (§ 8 Abs. 1). Einlass erhalten somit nur Geimpfte und Genesene.
     
  • Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Lebens- und Futtermittelangebote, Wochen- und Getränkemärkte, Apotheken, Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Fall von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.
     
  • Die Betreiber sind verpflichtet, die 2G-Regel einschließlich der Überprüfung der Identität mehrmals täglich stichprobenartig zu kontrollieren und bei Verstößen durchzusetzen. Datum und Uhrzeit der Kontrollen sowie die durchführende Person müssen unverzüglich dokumentiert werden. Die Dokumentation ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 21 Abs. 1 Nr. 18 und 19).
     
  • Die 2G-Regel innerhalb geschlossener Räume gilt auch für Ladenlokale von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Publikumsverkehr (§ 9 Abs. 1). Ausgenommen sind Fahrrad- und Kfz-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Friseurgeschäfte, Optiker- und Hörgerätegeschäfte sowie Ladenlokale für medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Dabei gelten die gleichen persönlichen Ausnahmen und Kontroll- regeln wie bei den Verkaufsstellen des Einzelhandels.
     
  • Auch Kunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne Einhaltung der 2G-Regel ein Geschäft betreten (§ 21 Abs. 2 Nr. 4).
     
  • Die allgemeinen Vorgaben für alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen werden dahingehend erweitert, dass bei den vorgeschriebenen deutlich sichtbaren Aushängen am Eingang auch auf die Anforderungen an den Impf- und Genesenenstatus hingewiesen werden muss (§ 3 Abs. 3 Nr. 3). Dies gilt also auch für den Einzelhandel.

[Landesverordnung vom 3.12.2021]

[2G-Regeln im Einzelhandel]

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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weitere Maßnahmen

(03. 12. 2021)

Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben am 2. Dezember 2021 einen Beschluss über das weitere Vorgehen in der gegenwärtigen Corona-Situation gefasst.

 

 

 

Dessen wesentlichen Punkte sind:

 

  • Der Zugang zu Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Gastronomie soll bundesweit auf Geimpfte und Genesene begrenzt werden (2G-Regelung). In Schleswig-Holstein ist dies bereits gängige Praxis.
     
  • Die 2G-Regelung soll bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet werden. Für Schleswig-Holstein hat die Landesregierung dies bereits mit Wirkung ab dem 4. Dezember 2021 angekündigt, eine entsprechende Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit vorbereitet.
     
  • Private Zusammenkünfte mit Teilnahme von nicht geimpften und nicht genesenen Personen sollen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Private Treffen zwischen ausschließlich Geimpften und Genesenen werden nicht beschränkt.
     
  • Überregionale Großveranstaltungen (Sport, Kultur etc.) sollen durch eine Begrenzung der Auslastung und eine Zuschauer-Obergrenze eingeschränkt werden. Hier ist im Einzelnen vorgesehen:
     
    • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf die Kapazität nur bis zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden (maximale Gesamtzahl: 5000 Zuschauer).
       
    • Auch bei Veranstaltungen im Freien darf die Kapazität nur bis zu 30 bis 50 Prozent ausgeschöpft werden (maximal 15.000 Zuschauer).
       
    • Zugang (auch im Außenbereich) haben nur Geimpfte oder Genesene (2G) und es sind medizinische Masken zu tragen.
       
  • Bundesweit soll an allen Schulen die Maskenpflicht gelten (in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt).
     
  • An Silvester und Neujahr wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf Plätzen, auf denen mit viel Publikum zu rechnen ist und die durch die Kommunen zu definierenden sind.
     
  • Es wird ein Verkaufsverbot für Feuerwerk geben, das der Bund regeln muss. Für die betroffenen Unternehmen soll es eine Wirtschaftshilfe geben.
     
  • In Gebieten mit einem Inzidenzwert von über 350 sollen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden. Schleswig-Holstein ist wegen des Inzidenzwertes davon absehbar nicht betroffen.
     
  • In Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 350 sollen private Feiern etc. auf 50 (Innenräume) bzw. 200 Personen (Außenbereich) begrenzt werden. Auch davon ist Schleswig-Holstein wegen des Inzidenzwertes absehbar nicht betroffen.
     
  • Der Bund wird den Kreis der Personen ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen (Apotheker, Pflegefachkräfte und Zahnärzte). Der genaue Zeitpunkt hierfür bleibt noch unklar.
     
  • Bis Ende 2021 wollen sich Bund und Länder darüber verständigen, in welcher Weise die Gültigkeit des Impfstatus zeitlich begrenzt wird (z.B. auf neun Monate nach der zweiten bzw. dritten Impfung).
     
  • Der Bund wird im Vorgriff auf eine allgemeine Impfpflicht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte insbesondere in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern regeln. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist bereits in Arbeit und könnte noch im Dezember vom Bundestag beschlossen werden.
     
  • Außerdem soll der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beschließen, die ungefähr ab Februar 2022 gelten soll.

 

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat zu den o.g. Beschlüssen folgendes angekündigt:

 

  • Bei der 2G-Regelung im Einzelhandel werden von den Händlern nur ein deutlicher Aushang und Stichproben verlangt und keine flächendeckende Einlasskontrollen. Ein Bußgeld wird nur für die Kunden angedroht, die vorschriftswidrig ein Geschäft betreten. Kontrollen sollen auch Polizei und Ordnungsämter durchführen.
     
  • Für den Einzelhandel werden folgende Ausnahmen von der 2G-Regel bei Geschäften des täglichen Bedarfs gelten: für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Fall von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich.
     
  • Folgende von den Ländern verabredeten Maßnahmen werden erst mit der nächsten anstehenden Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 15. Dezember 2021 umgesetzt, mit der im Laufe der 49. oder 50. Kalenderwoche zu rechnen ist.
     
    • Weitergehende Beschränkung der Private Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
       
    • Begrenzung der Auslastung und Obergrenze von Zuschauern bei Großveranstaltungen. Dabei soll die Kapazitätsgrenze von 50 Prozent ausgeschöpft werden.
       
    • Einführung der 2GPlus-Regel für Diskotheken, Bars und Clubs.
       
    • Einführung der 2GPlus-Regel für touristische Beherbergungen.
       
    • Einführung der Maskenpflicht in nicht näher bestimmten Bereichen in Innenbereichen.
       
  • Es wird noch offen gehalten, ob das Ansammlungsverbot an Silvester/Neujahr in Schleswig-Holstein tatsächlich umgesetzt wird.

[Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz]

[Einheitliche Regelungen beschlossen]

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Coronavirus: Impftermine auch für unter 60-Jährige

(02. 12. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass ab dem 2. Dezember 2021 die Terminbuchungsmöglichkeit für die stationären Impfstellen auch für unter 60-Jährige öffnet.

 

Demnach können in den Impfstellen Termine für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen gebucht werden. Bei einer Auffrischimpfung soll der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung in der Regel sechs, mindestens aber fünf Monate betragen. Mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson Geimpfte sollten nach 28 Tage einen Termin für eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wahrnehmen, um den Schutz der Grundimmunisierung zu optimieren.

 

Geimpft wird in den Impfstellen mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna, gebucht werden kann weiterhin über die Seite www.impfen-sh.de. Termine (nur Einzeltermine) können zunächst bis einschließlich Februar gebucht werden - 500.000 Termine stehen zunächst bis Ende Februar im System zur Verfügung.

[Terminbuchung für alle startet]

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

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Coronavirus: Informationen zu Wirtschaftshilfen

(02. 12. 2021)

Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat am 1. Dezember 2021 über aktuelle Entwicklungen bei den unterschiedlichen Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit Corona informiert.

 


Die wesentlichen Punkte sind:

 

  • Fortführung der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 und insbesondere die Regelungen für Aussteller auf Weihnachtsmärkten.
     
  • Verlängerung des Förderzeitraums der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022.
     
  • Verlängerung der Härtefallhilfen bis Ende März 2022 und Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
     
  • Verschiebung des Endtermins für die Schlussabrechnungen.
     
  • Direktanträge in der November- und Dezemberhilfe.

[Infoschreiben Wirtschaftshilfen 1. Dezember 2021]

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Coronavirus: Verlängerung der Regeln für Absonderung und Quarantäne

(01. 12. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat am 30. November 2021 die Geltung des Erlasses, auf dessen Grundlage die Kreise per Allgemeinverfügung die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus oder der Einstufung als Kontaktperson treffen, bis zum 31. Januar 2022 verlängert.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen stellt die Neufassung des Erlasses klar, dass die Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung für Geimpfte und Genesene enge Kontaktpersonen dann nicht gilt, wenn die infizierte Person eine Virusvariante aufweist, bei der nur von einem eingeschränkten Schutz durch Impfung/Genesung auszugehen ist (Ziffer 1 Satz 3 des Erlasses).

[Erlass des Gesundheitsministeriums]

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Weiteres Vorgehen zum Coronavirus: 2G im Einzelhandel

(01. 12. 2021)

Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben am 30. November 2021 erneut über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, vielmehr soll am 2. Dezember erneut beraten und dann ein förmlicher Beschluss gefasst werden.

 

Aus einem Statement von Ministerpräsident Daniel Günther ergeben sich folgende absehbare Maßnahmen:

 

  • Wahrscheinlich bereits ab Samstag, 4. Dezember, wird in Schleswig-Holstein für den Einzelhandel (Ausnahme voraussichtlich täglicher Bedarf) die 2G-Regel und somit eine Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte eingeführt.
     
  • Die Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften werden für Ungeimpfte deutlich weiter verschärft.
     
  • Im Laufe des Jahres 2022 (wohl im 1. Quartal) wird eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten.
     
  • Über weitergehende Einschränkungen für Großveranstaltungen (Maskenpflicht, 2G plus-Regel etc.) wird noch beraten.

 

Die genauen Beschlüsse der Landesregierung bleiben abzuwarten. Damit ist mit einer kurzfristigen Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung noch im Laufe dieser Woche zu rechnen.

[Länder einigen sich auf 2G im Einzelhandel]

[Corona-Bekämpfungsverordnung]

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Aktualisierte Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr

(01. 12. 2021)

Ab sofort gehört die Flurstraße zum Abfuhrbezirk B (Innenstadt) und nicht mehr zum Abfuhrbezirk A (Südstrand).

 

Eine Skizze der aktualisierten Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr finden sie hier.

[Abfuhrbezirke Stadt Wyk auf Föhr]

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Foto: Aktualisierte Abfuhrbezirke in der Stadt Wyk auf Föhr

Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn

(30. 11. 2021)

Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) plant den Sandüberhang in einem Teilbereich der oberen und unteren Wandelbahn abzutragen. Für die Arbeit mit Baumaschinen werden die obere und die untere Wandelbahn zwischen den Deckwerkstreppen bei der Strandbar „Seehund“ und der Treppe nahe der Strandstraße aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Bauzeit fällt voraussichtlich in die 49. und 50. Kalenderwoche 2021.

 

Die neuen Flächen im Bereich des Sandabtrags werden mit Strandhafer bepflanzt. Für diesen Teil der Arbeiten sind keine Absperrungen auf der Wandelbahn erforderlich.

 

Baumassnahme Wandelbahn

 

Der Sandabtrag ist notwendig geworden, da der dem Strand zugewandte Weg örtlich mit abrutschendem Sand überdeckt wird. Eine Wiederholung bzw. Ausweitung der Unterhaltungsmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.

[Baufeld Wandelbahn]

[Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH]

Foto zur Meldung: Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn
Foto: Baumaßnahmen in Wittdün an der Wandelbahn

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans SH

(30. 11. 2021)

Die Landesregierung hat die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein beschlossen. Die Veröffentlichung der Landesverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein ist für den 16. Dezember 2021 geplant, sie wird am 17. Dezember 2021 in Kraft treten. Der Verordnungstext ist bereits auf der Internetseite der Landesplanung abrufbar.

 

Die eigentlichen Planunterlagen – der Text des Landesentwicklungsplans (Teil A+B), die Hauptkarte (Teil C) und die Umweltprüfung mit der sogenannten Zusammenfassenden Erklärung (Teil D) – sind Anlagen dieser Landesverordnung; sie werden ausschließlich im Internet veröffentlicht. Auf der Seite www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene stehen alle Unterlagen bereits jetzt zur Verfügung.

 

Alle Planunterlagen sind auch im Online-Beteiligungsportal BOB-SH abrufbar. Dort sind zudem die Synopsen mit den Stellungnahmen aus den beiden Beteiligungsverfahren und deren Bewertungen (Voten) durch die Landesplanungsbehörde sowie die Geodaten zur Hauptkarte abrufbar.

 

Da die Planunterlagen mehrere hundert Seiten umfassen, eignen sie sich nicht zum Ausdrucken. Laut Ankündigung der Landesplanung soll es in absehbarer Zeit die Möglichkeit geben, gedruckte Exemplare kostenpflichtig über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein zu beziehen.

[Entwurf LEP-VO 2021]

[Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein]

[Online-Beteiligungsportal BOB-SH]

Foto zur Meldung: Fortschreibung des Landesentwicklungsplans SH
Foto: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.

Warnung vor Anzeigenakquise per Fax

(29. 11. 2021)

Das Amt Föhr-Amrum warnt vor der Anzeigenakquise per Fax.

 

Betroffene aus dem Amtsbereich teilten uns mit, dass dort mit einem Fax um Aktualisierung der Firmendaten gebeten wird. Tatsächlich handelt es sich dabei aber - regelmäßig im Kleingedruckten versteckt - um eine Annahmeerklärung zum Abschluss eines mehrjährigen hochpreisigen neuen Anzeigenvertrages.

 

Über dieses Vorgehen hat auch bereits das Landeskriminalamt Niedersachsen und der SHZ berichtet. 

 

[Fax]

[Landeskriminalamt Niedersachsen Dezernat FPJ - Zentralstellen Forschung, Prävention, JugendBeschreibung]

[Artikel shz.de]

Foto zur Meldung: Warnung vor Anzeigenakquise per Fax
Foto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Coronavirus: Bußgeldkatalog überarbeitet

(26. 11. 2021)

Seit Wochen steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. Schleswig-Holstein hat nun zum Start der Weihnachtsmärkte den Bußgeldkatalog an die Corona-Bekämpfungsverordnung und damit vor allem an die 2G-Regelungen angepasst.

 

So droht Gastwirten ein Bußgeld zwischen 1000 und 3000 Euro, wenn sie in geschlossenen Räumen Personen bewirten, die weder geimpft, noch genesen sind. Betreiber von Weihnachtsmärkten zahlen zwischen 500 und 3000 Euro, wenn sie kein Hygienekonzept erstellt haben oder dieses unvollständig ist.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen.

[Bußgeldkatalog - Landesverordnung vom 24.11.21]

[Empfindliche Strafen]

[Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen]

Foto zur Meldung: Coronavirus: Bußgeldkatalog überarbeitet
Foto: Bild von PIRO4D auf Pixabay

Ehrenamtstag 2021 abgesagt

(25. 11. 2021)

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sagen der Kreis Nordfriesland und der Kreisjugendring Nordfriesland den für den 4. Dezember geplanten Ehrenamtstag im Husumer Kreishaus ab. Im Rahmen der Veranstaltung sollten die Verdienste junger Nordfriesinnen und Nordfriesen gewürdigt werden, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

 

Die Ehrung soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, teilt der Kreis in einer Presseinfo mit.

[Ehrenamtstag 2021 abgesagt]

Foto zur Meldung: Ehrenamtstag 2021 abgesagt
Foto: Ehrenamtstag 2021 abgesagt

Coronavirus: 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV und im Amtsgebäude

(25. 11. 2021)

Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz; Beschäftigte erhalten nur Zugang, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

 

Vorliegen müssen ein Impf- oder ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis. Wer nicht geimpft ist, muss einen maximal 24 Stunden alten, von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführten Schnelltest vorlegen (PCR-Test 48 Stunden). Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, fällt ebenfalls unter die 3G-Nachweispflicht.

 

Geimpfte oder Genesene hinterlegen ihren Nachweis einmalig beim Arbeitgeber, somit entfallen die täglichen Kontrollen. Letzterer darf die Daten nicht an Dritte weitergeben. Zudem müssen die Daten spätestens sechs Monate nach der Erfassung gelöscht werden.

 

3G-Regel auch im Amtsbegäude

 

Im Amtsgebäude in Wyk gilt die 3G-Regel seit dem 24. November ebenfalls; die Vorgaben der Landesverordnung zur Sicherheit von Besuchenden und Mitarbeitenden vor dem Coronavirus werden umgesetzt. Besucher werden gebeten, den Mitarbeitenden die jeweiligen Nachweise (genesen, geimpft oder negativ getestet) vorzulegen.

 

Auch hier müssen die Tests von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Beim Betreten des Gebäudes darf ein Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein, für PCR-Tests gilt eine Frist von 48 Stunden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Die Testbestätigungen der jeweiligen Schule gelten bei Schulkindern als Testnachweis. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.

 

Beförderung nur mit Nachweis

 

Gleiches gilt seit dem 24. November 2021 im Fern- und im öffentlichen Nahverkehr: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Betroffen sind somit auch die Fähren und Busse der Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR). Als Nachweis sind ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis (maximal sechs Monate alt) oder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest (PCR-Test 48 Stunden) nötig. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, wird von der Beförderung ausgeschlossen, teilt die WDR auf ihrer Homepage mit.

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Coronavirus: Stationäre Impfstellen in Husum und Niebüll starten am 26. November

(23. 11. 2021)

Laut einer Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland nehmen am 26. November zwei stationäre Impfstellen in Nordfriesland ihren Betrieb auf. Während in Husum im 1. Stockwerk des NCC-Congresscentrums (Messe Husum, Am Messeplatz 1) geimpft wird, kann man sich in Niebüll im Bettenhaus 7 der Jugendherberge (Mühlenstraße 65) immunisieren lassen. Um 10 Uhr fällt am Freitag an beiden Standorten der Startschuss für jeweils eine Impfstraße.

 

Während der Kreis Nordfriesland sich um die Infrastruktur gekümmert hat, steht der eigentliche Betrieb der stationären Impfstellen in der Verantwortung des Landes Schleswig-Holstein. Die Impfteams in Husum und Niebüll werden hingegen von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus ärztlichem Personal und medizinischem Unterstützungspersonal des Deutschen Roten Kreuz zusammengestellt. „Mit den Impfstellen wird das bestehende Impfangebot bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den offenen mobilen Impfaktionen des Landes und der KVSH erweitert. Von allen Beteiligten wurde die Koordination und Logistik in hohem Tempo gestemmt, damit jetzt möglichst viele Menschen über zusätzliche Wege schnell eine Impfung erhalten“, hält Landrat Florian Lorenzen fest.

 

An beiden Impfstellen in Nordfriesland werden von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 10:30 bis 19:30 Uhr sowohl Auffrischungsimpfungen als auch Erst- und Zweitimpfungen angeboten. Jede Impfstelle bekommt in der ersten Woche 20 Impfungen pro Stunde zugewiesen, ab der zweiten Woche erhöht sich die Taktung auf 24 Impfungen pro Arzt in der Stunde. In Husum ist zudem beabsichtigt, eine zweite Impfstraße zu aktivieren, sobald weiteres Personal zur Verfügung steht.

 

Impfungen ausschließlich mit Termin möglich

 

Im Gegensatz zu den offenen mobilen Impfaktionen des Landes und der KVSH, benötigen Bürgerinnen und Bürger für die stationären Impfstellen Termine. Die Buchung der Impftermine erfolgt erneut über das bereits zuvor für die Terminvergabe verwendete Online-Buchungssystem des Landes Schleswig-Holstein und soll über dessen Internetseite www.impfen-sh.de ab dem 25. November erreichbar sein. Wer keinen Internetzugang hat, wird gebeten, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde helfen zu lassen. Vor Ort in den Impfstellen können keine Termine vereinbart werden. Auch die Kreisverwaltung vergibt keine Corona-Impftermine.

 

In der ersten Betriebswoche können zunächst nur Bürgerinnen und Bürger einen Termin buchen, die 60 Jahre oder älter sind. Sie erhalten dazu in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben vom Land Schleswig-Holstein. Ab der zweiten Betriebswoche, also ab dem 3. Dezember, steht die Terminbuchung auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Auffrischungsimpfung soll laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Bei einer vorhandenen Impfung mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson müssen mindestens vier Wochen dazwischenliegen.

 

Im Rahmen des stationären Impfangebots in Husum und Niebüll wird aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission der Impfstoff Spikevax (Moderna) an Personen verimpft, die älter als 30 Jahre sind. Unter 30-Jährige erhalten den Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer).

Wer aktuell impfberechtigt ist und weitere Antworten rund um die Corona-Impfungen und die verschiedenen Impfangebote des Landes sind unter www.t1p.de/impfung-sh zu finden.

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

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Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot verfügt

(22. 11. 2021)

Nicht nur bei zahlreichen Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet, auch landesweit breitet sich das Geflügelpest-Virus immer mehr aus. Auch vor Hausgeflügelbeständen macht es nicht Halt. In Schleswig-Holstein wurden bereits mehrere Ausbrüche in Geflügelhaltungen verzeichnet.

 

Um die Ausbreitung der Vogelgrippe und das mögliche Überspringen auf weitere Nutztierbestände einzudämmen, weitet der Kreis Nordfriesland ab morgen (23.11.) das bestehende Aufstallungsgebot auf das gesamte Kreisgebiet aus. Eine entsprechende Regelung ist in der Allgemeinverfügung vom 22.11.2021 verfasst. Diese wurde in der Sonderausgabe des Amtsblattes 40 veröffentlicht. Die Anordnung tritt morgen in Kraft und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Inseln und Halligen.

 

Die konsequente Aufstallung kann das Hausgeflügel schützen. Es sind bereits etliche Wildvögel tot aufgefunden worden, vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Geflügelhalter, auch Kleinsthalter mit einigen wenigen Tieren seiner Verantwortung bewusst sein, und neben der Aufstallung des Geflügels auch die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

 

Alternativ zur Unterbringung des Geflügels in Ställen oder in nach oben geschlossenen Volieren, ist die Nutzung von Netzen und Gittern mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern möglich.

[Amtsblatt - Sonderausgabe 40 vom 22.11.2021]

[Mitteilung des Kreises Nordfriesland]

[Amtsblatt des Kreises Nordfriesland]

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Coronavirus: Änderung des Infektionsschutzgesetzes / Neue Vorgaben für Arbeitgeber

(22. 11. 2021)

Einstimmig hatte der Bundesrat am 19. November 2021 den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag am Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

 

Die Änderungen verfolgen im Wesentlichen drei Ziele:

 

  • Derzeit stützen sich die Maßnahmen der Länder auf den Katalog zulässiger Einschränkungen in § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der aber nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag angewandt werden kann. Diese läuft am 25. November 2021 aus.

    Daher wird in § 28 a Abs. 7 IfSG ein neuer Katalog zulässiger Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus beschrieben, der durch die Länder angewandt werden kann. Dieser Maßnahmenkatalog allerdings schließt z.B. die Schließung bzw. Untersagung von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Schulen, Kitas, Einzelhandelsgeschäften etc. aus. Übergangsregelungen gibt es für Bundesländer, die solche Maßnahmen aktuell noch angeordnet haben (§ 28 a Abs. 9 IfSG).

    Außerdem können Länder auf Basis einer Länder-Öffnungsklausel (§ 28 a Abs. 8 IfSG) mit Zustimmung des jeweiligen Landtages bestimmte, konkret aufgelistete weitergehende Maßnahmen beschließen.

     
  • Im Infektionsschutzgesetz werden neue Vorgaben für Arbeitgeber und Beschäftigte (3G-Regel, Home-Office) sowie für den öffentlichen Personenverkehr bundesweit einheitlich geregelt.
     
  • Zahlreiche Maßnahmen zur Abfederung der Folgen insbesondere im Sozialrecht werden bis zum März 2022 bzw. bis Ende 2022 verlängert.

[Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages]

[Erlass der Staatskanzlei des Landes SH]

[FAQ auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]

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Coronavirus: Künftig 2G im Freizeitbereich

(21. 11. 2021)

Die Landesregierung hat am 20. November 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die am 22. November in Kraft tritt.


In Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gelten dann in Innenbereichen die 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Davon ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, kann unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten.


Grundsätzlich die 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet) gelten künftig bei der Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren. Private Zusammenkünfte sind in geschlossenen Räumen nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig, Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder unter 14 Jahren.
 

Die wesentlichen Regeln finden Sie in der Pressmeldung des Landes Schleswig-Holstein.

[2G hält im Freizeitbereich Einzug]

[Verordnungen im Wortlaut]

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Coronavirus: Ausnahmeregelungen für Mitgliederversammlungen der Feuerwehren

(19. 11. 2021)

Das Ministerium für Inneres, Integration, ländliche Räume und Gleichstellung (MILIG) hat mit Schreiben vom 18. November 2021 über die Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und Wahlen im Bereich der Feuerwehren zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus informiert.

 

Demnach werden die Regelungen in den Mustersatzungen über die Durchführung der Jahreshauptversammlungen innerhalb von drei bzw. vier Monaten nach Ende des Kalenderjahres angesichts der kritischen Pandemielage auch für das Jahr 2022 außer Kraft gesetzt. Außerdem wird bis zum 31.12.2022 durch das MILIG weiterhin die Möglichkeit der Durchführung von Briefwahlen für Wahlen von Mitgliedern des Wehrvorstandes eröffnet.

 

Empfehlungen des Landesbrandmeisters zum Übungs- und Einsatzbetrieb

 

Landesbrandmeister Frank Homrich hat mit Schreiben vom 18. November 2021 an alle Feuerwehren aktuelle Empfehlungen gegeben, unter anderem die konsequente Anwendung der 2G-Regel (= geimpft oder genesen) für den Übungs- und Einsatzbetrieb. Für dienstliche Veranstaltungen wie z.B. Jahreshauptversammlungen wird die 2G+-Regel (geimpft, genesen und zusätzlicher Corona-Schnelltest/PCR-Test) empfohlen. Diese und weitere Verhaltensgrundsätze (u.a. zum Tragen von Masken, zur Einhaltung der AHA-Regel und zur Desinfektion) sollen dem Schreiben zufolge von der jeweiligen Wehrführung in Abstimmung mit den Trägern im Rahmen einer Dienstanweisung innerhalb der Wehr kommuniziert werden.

[Anschreiben Frank Homrich]

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Bund und Länder einigen sich auf gemeinsame Corona-Regeln

(19. 11. 2021)

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben am 18. November 2021 über das weitere Vorgehen beraten.

 

 

 

 

Die wesentlichen Beschlüsse und konkreten Verabredungen:

 

  • Für einschränkende Maßnahmen der Länder wird ein 3-Stufen-System eingeführt, das sich an der Hospitalisierungsrate (Zahl der in Bezug auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen) orientiert.
     

Hospitalisierungsrate über 3: Der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sport, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen in Innenräumen sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt (flächendeckende 2G-Regelung). Nach einem Beschluss der Landesregierung soll dies in Schleswig-Holstein unabhängig von der Hospitalisierungsrate ab dem 22. November 2021 umgesetzt werden.
 

Hospitalisierungsrate über 6: Der Zugang zu den o.g. Einrichtungen und Angeboten wird auch bei Geimpften und Genesenen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig gemacht (2G plus). Dies soll insbesondere dort erfolgen, wo das Infektionsrisiko aufgrund der Personenzahl besonders hoch und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen deshalb schwierig ist (Diskotheken, Clubs und Bars).
 

Hospitalisierungsrate über 9: Die Länder werden von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konsequent Gebrauch machen. Voraussetzung sind entsprechende Beschlüsse des Landtages. Dafür wird im IfSG eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die nähere Rahmenbedingungen beschreibt.

 

  • Es wird damit gerechnet, dass Ende November die Zulassung eines Impfstoffes für Kinder zwischen fünf und elf Jahren erfolgt. Diesen soll dann ab der zweiten Dezemberhälfte eine Impfung angeboten werden.
     
  • Mitarbeiter und Besucher von Pflegeeinrichtungen sollen täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt auch für geimpfte Mitarbeiter. Beides ist in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt. Kontrollieren soll die Einhalteung ein Monitoring-System, das auch erfassen soll, wie viele Bewohner einer Einrichtung die Booster-Impfung erhalten haben.
     
  • Nach Auffassung der Länder sollten alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dies soll der Bund kurzfristig durch eine Gesetzänderung umsetzen.
     
  • An allen Arbeitsstätten soll die 3G-Regel gelten und vom Arbeitgeber kontrolliert sowie dokumentiert werden. Dies wird durch eine Änderung des IfSG umgesetzt, die am 18. November vom Bundestag beschlossen wurde und am 19. November im Bundesrat beraten wird.
     
  • Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden. Auch dies wird durch derzeit in Beratung befindliche Änderungen des IfSG umgesetzt. Gleiches gilt für die Einführung der 3G-Regel zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fern- verkehrs.
     
  • Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.
     
  • Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Der Bund wird auch Maßnahme zur Unterstützung der besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.
     
  • Am 9. Dezember wird die Wirksamkeit der Maßnahmen bei einer weiteren Besprechung überprüft.

[Beschluss der MPK]

[Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche]

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Coronavirus: STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung

(19. 11. 2021)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 18. November 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung, Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

 

Die Auffrischimpfungen soll in der Regel sechs Monate nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden.

[Empfehlungen der Ständigen Impfkommission]

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Coronavirus: 24 neue Impfstellen

(17. 11. 2021)

Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass 24 stationäre Impfstellen im Land eingerichtet werden. Außerdem wurde angekündigt, dass Termine für diese stationären Angebote ab dem 25. November über www.impfen-sh.de gebucht werden können. Die Impfungen mit gebuchten Terminen beginnen dann kurzfristig in den nachfolgenden Tagen abhängig von dem Hochfahren der einzelnen Stellen. Dies soll bis Anfang Dezember, bei einigen Impfstellen bis zum 6. Dezember geschehen.

 

Die Standorte dieser Impfstellen sowie weitere Informationen ergeben sich aus einer Presseinformation des Gesundheitsministeriums.

 

Hier sind darüber hinaus zahlreiche temporäre Impfangebote zu finden.

[Standorte der temporären Impfstellen]

[Corona-Impfung in Schleswig-Holstein]

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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

(17. 11. 2021)

Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Neu sind darin Bußgeldrahmen für die Betreiber vollstationärer Pflegeeinrichtungen für den Fall von Verstößen gegen die neuen Testpflichten für Besucher.

[Bußgeldkatalog Landesverordnung vom 16.11.2021]

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Coronavirus: Wieder Maskenpflicht in der Schule

(17. 11. 2021)

Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein müssen auch im Unterricht am Platz wieder eine Maske tragen. Das gab Bildungsministerin Karin Prien am 17. November 2021 bekannt. Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Schulen-Corona-Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Montag, 22. November.

 

Wesentliche Punkte werden sein:

 

  • Die Maskenpflicht gilt wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich.
     
  • Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schüler müssen sich zwei wöchentlich in der Schule testen. Geimpfte und genesene Schüler sollen die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt auch für alle an Schule Beschäftigten.
     
  • Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser weiterhin fünf Schultage lang täglich getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.

[Maskenpflicht in der Schule gilt wieder]

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Ankündigungen zur Corona-Bekämpfungsverordnung ab 22. November 2021

(17. 11. 2021)

Die Landesregierung hat am 17. November 2021 darüber informiert, mit welchen Maßnahmen für die kurzfristig anstehende Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung zu rechnen ist. Da diese bereits am 22. November 2021 in Kraft treten soll, ist bis zum Wochenende mit einer Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung und einer Änderung der Schulen- Coronaverordnung zu rechnen.

 

Aus formalen Gründen wird die neue Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst bis zum 19. Dezember befristet sein. Allerdings hat die Landesregierung angekündigt, dass die Verordnung auch über den Jahreswechsel hinweg unverändert weiter gelten soll.

 

Folgende Informationen sind derzeit verfügbar:

 

  • Bei beruflichen Veranstaltungen gilt künftig die 3G-Regel, bei Freizeitveranstaltungen 2G
     
  • In Gaststätten (Innenräume) gilt 2G. Nur bei geschlossenen Veranstaltungen beruflicher Art gilt 3G
     
  • In Diskotheken gilt 2G
     
  • Die Regelungen für den Einzelhandel bleiben unverändert
     
  • Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt 2G. Hiervon ausgenommen sind Friseure und medizinische bzw. pflegerische Dienstleistungen
     
  • In Freizeiteinrichtungen gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für Bibliotheken und Archive. Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G – auch für Übungsleiterinnen und -leiter. Beim Profisport gilt 3G
     
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt bis auf Ausnahmen (Berufssprachkurse, Erstorientierungskurse usw.) 2G, bei beruflicher Bildung 3G
     
  • In Beherbergungsbetrieben ist der Zweck der Beherbergung maßgeblich: Für beruflich bedingte Beherbergungen gilt 3G, für andere grundsätzlich 2G
     
  • Bei touristischen Reiseverkehren gilt künftig die 2G-Regel
     
  • Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser, insbesondere die Testpflichten für Besucher und Beschäftigte, bleiben unverändert
     
  • Bei Veranstaltungen in Außenbereichen (z.B. Weihnachtsmärkte) ist durch den Veranstalter in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Risikobewertung vorzunehmen. Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko (Gedränge, keine Mund-Nasen-Bedeckungen etc.) empfiehlt das Land die Umsetzung einer 2G-Regelung
     
  • Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig
     
  • In den Schulen ist auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
     
  • Ausnahmen von den 3G- bzw. 2G-Vorgaben gelten für Kinder unter sieben Jahren und Schulkinder
     
  • Die Gesundheitsämter werden wieder ermächtigt, für bestimmte öffentliche Bereiche eine Maskenpflicht anzuordnen

[Land führt 2G ein]

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Kieler Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan

(17. 11. 2021)

Am 17. Dezember 2021 tritt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in Kraft. Mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung schaffen seine Festlegungen wichtige Voraussetzungen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann.

 

 

Der neue Landesentwicklungsplan löst den bisherigen aus 2010 ab. Er regelt die langfristige Nutzung der Fläche des Landes und seiner Küstenmeere. So wird etwa festgelegt, wo Schwerpunkte für Tourismus sind, Natur und Umwelt möglichst unberührt bleiben oder schwerpunktmäßig Wohnraum und Gewerbeflächen entstehen sollen.

[Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan]

[Raumordnungspläne in Schleswig-Holstein]

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Foto: Der neue Landesentwicklungsplan tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.

Amtsausschuss beschließt Haushalt für 2022

(16. 11. 2021)

Dass die Landesstraße 214 zwischen Wyk und Nieblum nicht wie ursprünglich vorgesehen 2022, sondern erst 2025 saniert werden soll, war Thema der jüngsten Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Armum. Hintergrund: Mit dem Erhaltungsstrategie 2019 – 2030 hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, die Sanierung des Landesstraßennetzes gezielt voranzutreiben und den in Jahrzehnten angewachsenen Sanierungsstau abzubauen. Dafür sollen bis 2030 jährlich 90 Millionen Euro investiert werden. Die Umsetzung kommt voran, allerdings sind die Landesstraßen stärker geschädigt als erwartet und müssen teilweise umfassender saniert werden. Damit steigen Vorbereitungsaufwand, Kosten und Bauzeit der Maßnahmen. Dem größeren Zeitaufwand und Kapazitätsengpässen bei Mischgutproduktion, Transportraum und Verfügbarkeit von Spezialgeräten geschuldet kann der Zeitplan nicht eingehalten werden, muss das Programm zeitlich gestreckt werden.


Zuvor hatte das Gremium Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 des Amtes beschlossen. Letzterer schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von gut 600.000 Euro (Vorjahr -274.700 Euro) ab.


Demnach schließt der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 333.600 Euro schlechter ab. Ein großer Posten ist dabei die Unterhaltung baulicher Anlagen wie Schulen und Amtsgebäude (Mehrausgaben von knapp 180.000 Euro gegenüber dem Vorjahr). Positiv machen sich unter anderem sinkende Verwaltungsgebühren in Höhe von knapp 200.000 Euro (Abwassergebühren, Wegfall Miete Notunterkunft in Nebel) und zu erwartende Mieteinnahmen der Pflegestation in Nebel (gut 60.000 Euro) bemerkbar. Zudem fällt die Miete für Räume des Hamburger Kinderkurheimes, die als Ausweichquartier während der Sanierung der Eilun-Feer-Skuul genutzt wurden, zum Jahresende weg (knapp 140.000 Euro).


Die Kosten für geplante Investitionen belaufen sich insgesamt auf gut 6,7 Millionen Euro. Größte Posten sind hier die Sanierungen der Eilun-Feer-Skuul (Mehrkosten 1,3 Millionen Euro, Schulhoferneuerung 500.000 Euro und Modernisierung Sportplatz 1,5 Millionen Euro) und der Öömrang Skuul (2. Und 3. Bauabschnitt zwei Millionen Euro). Für diese Baumaßnahmen ist die Finanzierung durch eine Kreditaufnahme geplant. Weiterhin ist für den Kauf von Notstromaggregaten für Föhr und Amrum (170.000 Euro) sowie den Ausbau des Dachgeschosses des Amtsgebäudes (620.000 Euro) ebenfalls eine Kreditfinanzierung vorgesehen.

 

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Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung

(15. 11. 2021)

Die Landesregierung hat am 13. November 2021 die Geltung der bislang bis zum 14. November 2021 geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 30. November 2021 verlängert. Dabei bleiben die Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung weitgehend unverändert.

 

Änderungen betreffen lediglich Einrichtungen und Gruppenangebote der Pflege (§ 15). Diese sind am 14. November 2021 in Kraft getreten.

 

Die neuen Regelungen

 

  • Besucher und andere externe Personen bei Pflegeeinrichtungen müssen künftig unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2).
     
  • Alle (durch Impfung oder Genesung) immunisierten angestellten und externen Mitarbeiter sind spätestens alle 72 Stunden auf das Vorliegen einer Corona-Infektion zu testen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4). Für nicht immunisierte Mitarbeiter besteht weiterhin eine tägliche Testpflicht.
     
  • Die Einrichtungsbetreiber haben vor Ort Testungen für externe Personen und Mitarbeiter anzubieten und auf dieses Angebot am Eingang hinzuweisen (§ 15 Abs. 1 Nr. 5). Der Verstoß gegen diese Pflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Die bundesrechtliche Rechtslage führt dazu, dass kurzfristig weitere Anpassungen des Bundes- und des Landesrechts zu erwarten sind.

[Corona-Bekämpfungsverordnung ab 14.11.21]

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